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Technisches Gebiet
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Nutzfahrzeug mit beweglicher Ladeplattform.
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Stand der Technik
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Nutzfahrzeuge mit einem fest mit dem Fahrgestell des Fahrzeugs verbundenen Drehkran mit Greifer sind seit langem bekannt. Diese Fahrzeuge dienen häufig dem Transport schwerer Werkstücke, welche an einer Stelle abzusetzen sind, an der kein eigener Kran vorgesehen ist. So sind Straßenbaufahrzeuge und Fahrzeuge von Rohrleitungsbauern häufig mit solchen Drehkränen ausgestattet.
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Beim Transport von gestapeltem Stückgut, insbesondere beim Transport von schwerem Ladegut wie Steinen, muss die Ladung sicher gegen ein Verrutschen während des Transports gesichert werden. Dies erfolgt in der Regel in zeitaufwändiger Weise durch ein Verzurren jedes einzelnen Stapels, welche üblicherweise auf Paletten angeordnet sind.
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Deutlich vereinfacht ist die Sicherung der Ladung gegen ein Verrutschen, wenn die einzelnen Stückgutstapel auf der Ladeplattform bündig aneinander platziert werden und die Stapel sich so gegenseitig abstützen. In diesem Fall ist nur ein Verzurren der gesamten Ladung erforderlich, was wesentlich schneller zu bewerkstelligen ist.
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Allerdings ist dieser Ansatz mit dem Problem verbunden, dass der Greifer des Drehkranes mit seinen Zangenhälften zwischen die auf den Paletten stehenden Stapel greifen muss, um die Stapel von der Ladeplattform des Nutzfahrzeugs herunternehmen zu können. Bei einer bündigen Anordnung der Stapel ist dies nicht möglich.
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Zur Lösung dieses Problems wurden bereits Fahrzeuge mit beweglicher Ladeplattform vorgeschlagen. So zeigt beispielsweise die
DE 10 2014 001 832 A1 einen Pritschenaufbau für Transportfahrzeuge umfassend eine Ladeplattform mit einer Ladefläche, auf welcher Transportgut angeordnet werden kann. Der Pritschenaufbau umfasst eine zweite Ladefläche mit einer weiteren Ladeplattform, welche relativ zur ersten Ladeplattform bewegbar ist. Dadurch kann die zweite Ladeplattform von einer Verstaustellung, bei der die eine Ladefläche zumindest teilweise in Überdeckung mit der anderen angebracht ist, in eine Gebrauchsstellung, bei der ein Teilbereich der einen Ladefläche freigegeben ist, bewegt werden. Die Gebrauchsstellung weißt dabei eine vergrößerte, in Fahrzeugquerrichtung breitere Gesamtladefläche auf, wodurch die Ladefläche des Pritschenaufbaus besonders einfach mit Transportgut beladen werden kann.
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Aus der gattungsbildenden
AT 399 852 B ist ein Fahrzeug mit einem Fahrgestell und mit einem Aufbau bekannt, auf dem Sammelbehälter in zwei, relativ zu den beiden Fahrzeuglängsseiten orientierten Reihen angeordnet werden. Der Aufbau weist auf jeder Fahrzeuglängsseite zumindest eine quer zur Fahrzeuglängsachse verschiebbar geführte Abstellaufnahme für die Sammelbehälter auf. Dadurch ist es möglich, die Behälter in eine eingeschobene Transportstellung oder in eine die Fahrzeugseitenbegrenzung überragende Beladestellung zu bewegen. Zum seitlichen Verschieben der Abstellaufnahmen sind zwei pneumatische Stellzylinder vorgesehen. In der Beladestellung ist ein Mittelgang zwischen den Sammelbehältern ausgebildet.
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Die
DE 20 2006 018 935 U1 zeigt ein Transportfahrzeug mit einer verstellbaren Ladefläche, wobei bei stehendem Fahrzeug zumindest ein Teil der Ladefläche seitlich ausfahrbar ist, um einen Mittelgang zwischen einem auf der Ladefläche befindlichen Aufbau und den auf der Ladefläche transportierten Behältern auszubilden. Durch die verstellbare Ladefläche können mehrere und zugleich größere Behälter transportiert werden und es wird ein einfacheres Be- und Entladen des Transportfahrzeuges ermöglicht.
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Die
DE 203 02 749 U1 zeigt ein System zur Sicherung von Ladung auf einer Tragfläche, insbesondere von Getränkekisten auf einer Ladepritsche eines Fahrzeugs, wobei auf der Tragfläche ein in Fahrzeuglängsrichtung verlaufendes Trennelement vorgesehen ist, wobei die Abtrennung mit der Wand verbunden und entlang dem Trennelement in Fahrzeuglängsrichtung verschiebbar ist.
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Die
DE 100 56 633 A1 zeigt einen Ladeaufbau für Fahrzeuge mit einer Ladefläche, die in Längsrichtung durch eine vordere und eine hintere vertikale Wand begrenzt ist. Eine der beiden Wände wird von einer in Richtung auf die andere Wand verschiebbaren Schubwand zum Sichern der Ladung gebildet. Die Schubwand dient der Fixierung der Ladung in Fahrzeuglängsrichtung, so dass die Ladung spielfrei zwischen der Schubwand und der gegenüberliegenden Wand gegen Verrutschen und Verkippen gesichert ist.
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Schließlich ist aus der
DE 1 958 418 U ein Lkw zum Transportieren gestapelter Kalksandsteine mit einem fahrzeugeigenen Drehkran bekannt. Durch hydraulisch betätigte Mittel können sämtliche Bordwände des Lkws, also Seitenwände und Stirnwände von der Ladefläche weg nach außen verschoben werden. Durch die Verschiebung der seitlichen Bordwände nach außen kann der an dem Drehkran angebrachte Zangengreifer an den Steinstapeln angreifen.
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Trotz dieser aus dem Stand der Technik bekannten Lösungsansätze besteht weiterhin ein Bedarf an Nutzfahrzeugen zum Transport von gestapeltem Stückgut, auf deren Ladeplattform die einzelnen Stückgutstapel zum Transport bündig aneinander platziert werden können, bei dem aber trotz des bündigen Transports ein problemloses, wenig zeitaufwändiges Be- und Entladen der Stückgutstapel möglich ist.
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Darstellung der Erfindung
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Hier setzt die Erfindung an. Es soll ein Nutzfahrzeug zum Transport von gestapeltem Stückgut zur Verfügung gestellt werden, auf dessen Ladeplattform die einzelnen Stückgutstapel zum Transport bündig aneinander platziert werden können, bei dem aber trotz des bündigen Transports ein problemloses, wenig zeitaufwändiges Be- und Entladen der Stückgutstapel möglich ist. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch das Nutzfahrzeug gemäß unabhängigem Anspruch 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Aspekte, Details und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung sowie den Zeichnungen.
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Die vorliegende Erfindung stellt Nutzfahrzeug zum Transportieren von gestapeltem Stückgut zur Verfügung. Das Nutzfahrzeug weist ein Fahrgestell, ein Führerhaus und einen auf dem Fahrgestell angeordneten Aufbau auf. Der Aufbau umfasst zumindest eine, in zumindest eine erste und eine zweite Teilladeplattform geteilte Ladeplattform, eine erste, benachbart zur ersten Teilladeplattform angeordnete, seitliche Bordwand, eine zweite, benachbart zur zweiten Teilladeplattform angeordnete, seitliche Bordwand, eine erste, dem Führerhaus benachbart angeordnete, stirnseitige Bordwand und eine zweite, an der dem Führerhaus abgewandten Seite der Ladeplattform angeordnete, verschiebbare, stirnseitige Bordwand. Erfindungsgemäß ist zumindest ein fest mit dem Fahrgestell und fest mit der ersten Teilladeplattform verbundenes Mittel zum Verschieben der ersten Teilladeplattform vorgesehen, wobei die erste Teilladeplattform zwischen einer eingeschobenen Transportstellung und einer ausgefahrenen, das Fahrgestell seitlich überragenden Be-/Entladestellung verschiebbar ausgebildet ist. Außerdem ist zumindest ein fest mit dem Fahrgestell und fest mit der zweiten, an der dem Führerhaus abgewandten Seite der Ladeplattform angeordneten, verschiebbaren, stirnseitigen Bordwand verbundenes Mittel zum Verschieben der zweiten stirnseitigen Bordwand vorgesehen, wobei die zweite stirnseitige Bordwand zwischen einer eingeschobenen Transportstellung und einer ausgefahrenen Be-/Entladestellung verschiebbar ausgebildet ist, wobei die zweite stirnseitige Bordwand in Transportstellung benachbart zu dem gestapelten Stückgut angeordnet ist und die zweite stirnseitige Bordwand in Be-/Entladestellung von dem gestapelten Stückgut beabstandet angeordnet ist.
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Durch die Kombination des Mittels zum Verschieben der ersten Teilladeplattform und des Mittels zum Verschieben der zweiten stirnseitigen Bordwand werden zwei Effekte erreicht. Durch die zwischen einer eingeschobenen Transportstellung und einer ausgefahrenen Be-/Entladestellung verschiebbar ausgebildete zweite stirnseitige Bordwand können nach dem Beladen der Ladeplattform mit Stückgutstapel diese Stapel auf der Ladeplattform in Richtung Führerhaus des Nutzfahrzeugs verschoben werden. Dieses Verschieben kann so lange erfolgen bis sämtliche Stapel bündig zueinander angeordnet sind und sich so gegenseitig abstützen. Ein Verzurren der einzelnen Stapel zur Transportsicherung kann damit entfallen. Es muss lediglich das gesamte Transportgut gesichert werden, was mit deutlich geringerem Zeitaufwand möglich ist. Während des Transports bleibt die zweite stirnseitige Bordwand in ihrer Transportstellung benachbart zu dem gestapelten Stückgut angeordnet, steht bevorzugt mit den ihr benachbarten Stückgutstapeln in Kontakt und sorgt so für eine zusätzliche Transportsicherung. Dadurch können problemlos auch weniger als die für die jeweilige Ladeplattform maximal vorgesehene Anzahl an Stückgutstapeln transportiert werden. Weitere Vorteile liegen in der Tatsache, dass zum Ver- bzw. Entzurren der einzelnen Stapel sich kein Personal auf der Ladeplattform zwischen dem Ladegut bewegen muss. Dadurch steigt die Sicherheit für das Personal bei gleichzeitig geringerer erforderlicher Kraftanstrengung während des Arbeitsganges.
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Durch das Mittel zum Verschieben der ersten Teilladeplattform wird gleichzeitig erreicht, dass die ersten Teilladeplattform nach außen bewegt werden kann, wodurch ein Abstand zwischen den während des Transports bündig angeordneten Stückgutstapeln ensteht. Aufgrund der Verschiebung der ersten Teilladeplattform wird das auf dieser Teilladeplattform angeordnete Ladegut von dem auf der zweiten Teilladeplattform angeordneten Ladegut wegbewegt, weshalb in einer Be-/Entladestellung, in welcher die erste Teilladeplattform in ihrer ausgefahrenen, das Fahrgestell seitlich überragenden Stellung vorliegt, ein Abstand zwischen den Stückgutstapeln gegeben ist. Durch das Verschieben der ersten Teilladeplattform entstehen also die Freiräume, die das Beladen und Entladen mit einer Steinstapelzange ermöglichen. Bei dem erfindungsgemäßen Nutzfahrzeug kann somit in vorteilhafter Weise die gesamte Ladung ohne Lücke positioniert werden, wodurch ein Großteil der Ladungssicherung überflüssig wird.
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Außerdem entfällt das bisher übliche, zeitaufwändige Ver- bzw. Entzurren der einzelnen Stückgutstapel sowohl beim Beladen des Nutzfahrzeugs wie auch beim Entladen. Schließlich dient die verschiebbar ausgebildete zweite stirnseitige Bordwand nicht nur dem Einklemmen der Stückgutstapel während des Transportes. Vielmehr kann durch die verschiebbar ausgebildete zweite stirnseitige Bordwand die Größe des Laderaumes in vorteilhafter Weise beliebig eingestellt werden. Nach dem Abladen beispielsweise eines einzigen Stückgutstapels an einer Baustelle kann nach dem Verschiebung der zweiten stirnseitigen Bordwand gegen die auf dem Nutzfahrzeug verbliebenen Stapel die Ladung wieder gesichert und der Transport fortgesetzt werden. Dadurch ergibt sich der zusätzliche Vorteil, dass mit dem erfindungsgemäßen Nutzfahrzeug auch kleine Baustellen bedient werden können, die nur eine geringe Anzahl an Stückgut benötigen.
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Bevorzugt ist zusätzlich zumindest ein fest mit dem Fahrgestell und fest mit der zweiten Teilladeplattform verbundenes Mittel zum Verschieben der zweiten Teilladeplattform vorgesehen, wobei die zweite Teilladeplattform zwischen einer eingeschobenen Transportstellung und einer ausgefahrenen, das Fahrgestell seitlich überragenden Be-/Entladestellung verschiebbar ausgebildet ist. Durch die Beweglichkeit beider Teilladeplattformen kann der Be- und Entladevorgang weiter vereinfacht werden und erfordert daher einen noch geringeren Zeitaufwand. Insbesondere bei einem Entladevorgang in räumlich beengter Umgebung kann es sich für den Fahrer des Nutzfahrzeuges als vorteilhaft herausstellen, mittig in den vorhandenen Freiraum einzufahren und dann beide Teilladeplattformen nach außen zu verschieben. Vor dem Hintergrund der räumlichen Enge braucht der Verschiebeweg der Teilladeplattformen nicht vollständig ausgenutzt zu werden, es entsteht aber trotzdem eine ausreichende Beabstandung zwischen den Stückgutstapeln. Wäre nur eine Teilladeplattform beweglich, so müsste der Fahrer des Nutzfahrzeugs mit der Fahrzeugseite, die die nicht bewegliche Teilladeplattform aufweist, möglichst eng an die Begrenzung des zum Abladen vorhandenen Freiraums anfahren, um die einzige bewegliche Teilladefläche möglichst weit ausfahren zu können.
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Bevorzugt stellen die erste und die zweite Teilladeplattform eine im Wesentlichen gleich große Ladefläche bereit, wobei die erste und die zweite Teilladeplattform in Transportstellung entlang der Längsachse des Nutzfahrzeugs miteinander in Kontakt stehen. In diesem Fall sind die beiden Teilladeflächen gleich groß und relativ zur gesamten Ladefläche mittig teilbar ausgebildet. Die Vorteile dieser Ausführungsform wie beispielsweise die Möglichkeit eine gleich große Anzahl an Stückgutstapeln auf den beiden Teilladeflächen anzuordnen, sind für den Fachmann offensichtlich.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist eine dritte, fest mit dem Fahrgestell verbundene Teilladeplattform vorgesehen, wobei in Transportstellung die erste und/oder die zweite Teilladeplattform oberhalb der dritten Teilladeplattform angeordnet ist und mit dieser in Kontakt steht. Beim Verschieben einer oder beider Teilladeplattformen in die Be-/Entladestellung entsteht in diesem Fall keine nach unten offene Lücke zwischen der ersten und der zweiten Teilladeplattform, sondern es bildet sich vielmehr ein Mittelgang aus, welcher vom Personal zur Bewegung genutzt werden kann.
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Besonders bevorzugt ist die dritte Teilladeplattform in Transportstellung vollständig von der ersten und/oder zweiten Teilladeplattform abgedeckt. Dadurch wird eine in Transportstellung durchgängig ebene Ladefläche ohne Stufen und Absätze bereit gestellt.
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Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist eine vierte, mit der ersten seitlichen Bordwand verbundene Teilladeplattform vorgesehen, wobei in Transportstellung die erste Teilladeplattform oberhalb der vierten Teilladeplattform angeordnet ist und mit dieser in Kontakt steht. Diese vierte Teilladeplattform steht mit der ersten seitlichen Bordwand in Verbindung. Ganz besonders bevorzugt ist zumindest ein fest mit dem Fahrgestell und/oder fest mit dem Mittel zum Verschieben der ersten Teilladeplattform verbundenes Mittel zum Verschieben der ersten seitlichen Bordwand vorgesehen, wobei die erste seitliche Bordwand zwischen einer eingeschobenen Transportstellung und einer ausgefahrenen Be-/Entladestellung verschiebbar ausgebildet ist, wobei die erste seitliche Bordwand in Transportstellung mit der ersten Teilladeplattform in Kontakt steht und die erste seitliche Bordwand in Be-/Entladestellung von der ersten Teilladeplattform beabstandet angeordnet ist. Das Mittel zum Verschieben der ersten seitlichen Bordwand steht entweder direkt mit der ersten seitlichen Bordwand in Verbindung oder ist mit der vierten Teilladeplattform verbunden, welche wiederum mit der ersten seitlichen Bordwand in Kontakt steht. Durch das gemäß dieser Ausführungsform mögliche nach außen Fahren der vierten Teilladeplattform und damit auch der ersten seitlichen Bordwand kann beim Be- und Entladen ein Umklappen der Bordwand entfallen. Dadurch ergibt sich nicht nur ein entsprechender Zeitvorteil, da der Arbeitsschritt „Bordwand umklappen“ nicht ausgeführt werden muss, sondern insbesondere auch die Möglichkeit in extrem beegneter Umgebung einen Entladevorgang durchzuführen. Aufgrund der rund ein Meter hohen Bordwand ist üblicherweise ein entsprechender Freiraum für das Umklappen erforderlich, welcher aber durch das Verschieben der ersten seitlichen Bordwand deutlich verringert werden kann.
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Die genannten Vorteile treten noch deutlicher zu Tage, wenn zusätzlich eine fünfte, mit der zweiten seitlichen Bordwand verbundene Teilladeplattform vorgesehen, wobei in Transportstellung die zweite Teilladeplattform oberhalb der fünften Teilladeplattform angeordnet ist und mit dieser in Kontakt steht. Diese fünfte Teilladeplattform steht mit der zweiten seitlichen Bordwand in Verbindung.
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Ganz besonders bevorzugt ist zusätzlich zumindest ein fest mit dem Fahrgestell und/oder fest mit dem Mittel zum Verschieben der zweiten Teilladeplattform verbundenes Mittel zum Verschieben der zweiten seitlichen Bordwand vorgesehen, wobei die zweite seitliche Bordwand zwischen einer eingeschobenen Transportstellung und einer ausgefahrenen Be-/Entladestellung verschiebbar ausgebildet ist und wobei die zweite seitliche Bordwand in Transportstellung mit der zweiten Teilladeplattform in Kontakt steht und die zweite seitliche Bordwand in Be-/Entladestellung von der zweiten Teilladeplattform beabstandet angeordnet ist. Das Mittel zum Verschieben der zweiten seitlichen Bordwand steht entweder direkt mit der zweiten seitlichen Bordwand in Verbindung oder ist mit der fünften Teilladeplattform verbunden, welche wiederum mit der zweiten seitlichen Bordwand in Kontakt steht.Durch das gemäß dieser Ausführungsform mögliche nach außen Fahren der fünften Teilladeplattform und damit auch der zweiten seitlichen Bordwand kann beim Be- und Entladen auch ein Umklappen der Bordwand entfallen. Dadurch ergibt sich nicht nur ein weiterer Zeitvorteil, da der Arbeitsschritt „Bordwand umklappen“ nicht ausgeführt werden muss, sondern insbesondere auch die Möglichkeit in extrem beegneter Umgebung einen Entladevorgang durchzuführen. Aufgrund der rund ein Meter hohen Bordwand ist üblicherweise ein entsprechender Freiraum für das Umklappen erforderlich, welcher aber durch das Verschieben der zweiten seitlichen Bordwand deutlich verringert werden kann.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist das Nutzfahrzeug einen fest mit dem Fahrgestell verbundenen Drehkran mit einer Greifvorrichtung zum Be- und Entladen des Nutzfahrzeugs mit gestapeltem Stückgut auf. Die verschiedenen, oben näher beschriebenen Verschiebeoperationen dienen der für den Entladevorgang erforderlichen Beabstandung der einzelnen Stückgutstapel zueinander. Ein fahrzeugeigener Drehkran mit Greifvorrichtung ist besonders gut geeignet die so eingerichteten Leerräume zu nutzen und die Stückgutstapel auf der Ladeplattform zu greifen und zu entladen.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform handelt es sich bei dem Mittel zum Verschieben der ersten Teilladeplattform und/oder bei dem Mittel zum Verschieben der zweiten Teilladeplattform und/oder bei dem Mittel zum Verschieben der ersten seitlichen Bordwand und/oder bei dem Mittel zum Verschieben der zweiten seitlichen Bordwand und/oder bei dem Mittel zum Verschieben der zweiten stirnseitigen Bordwand um hydraulisch betätigte Mittel und/oder um pneumatisch betätigte Mittel. Da fahrzeugeigene Drehkräne im Allgemeinen hydraulisch angetrieben werden, ist es zweckmäßig, auch die Mittel zum Verschieben der einzelnen beweglichen Komponenten hydraulisch anzutreiben. Die benötigten Drucke und Kräfte für die Verschiebung der Teilladeplattformen und der Bordwände können von der Hydraulikanlage zur Betätigung des Drehkranes ohne weiteres geliefert werden. Für den Transport ist es zweckmäßig, die zweite stirnseitige Bordwand mit einer zusätzlichen Verriegelungsvorrichtung zu versehen.
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Die genannten Mittel zur Verschiebung können aber auch in Form von Pneumatikzylindern ausgebildet sein. Da auf jedem Lastwagen eine für die Bremsen notwendige Druckluftquelle vorhanden ist, können diese Pneumatikzylinder auch während der Fahrt unter Druck gehalten werden, während die Hydraulikanlage des Krans während der Fahrt meist abgeschaltet ist.
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Die genannten Mittel ermöglichen es vor Beginn des Be- oder Entladevorganges durch einen einfachen Handgriff an einem Ventil eine oder mehrere Bordwände und/oder Teilladeplattformen zu verschieben, so das die Zangengreifer an den Stückgutstapeln und insbesondere an Steinstapeln angreifen können.
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Gemäß einer insbesondere bevorzugten Ausführungsform weist das Nutzfahrzeug zum Transportieren von gestapeltem Stückgut ein Fahrgestell, ein Führerhaus und einen auf dem Fahrgestell angeordneten Aufbau auf. Der Aufbau umfasst eine, in eine erste und eine zweite Teilladeplattform geteilte Ladeplattform, eine erste, benachbart zur ersten Teilladeplattform angeordnete, seitliche Bordwand, eine zweite, benachbart zur zweiten Teilladeplattform angeordnete, seitliche Bordwand, eine erste, dem Führerhaus benachbart angeordnete, stirnseitige Bordwand und eine zweite, an der dem Führerhaus abgewandten Seite der Ladeplattform angeordnete, verschiebbare, stirnseitige Bordwand. Es ist zumindest ein fest mit dem Fahrgestell und fest mit der ersten Teilladeplattform verbundenes Mittel zum Verschieben der ersten Teilladeplattform vorgesehen, wobei die erste Teilladeplattform zwischen einer eingeschobenen Transportstellung und einer ausgefahrenen, das Fahrgestell seitlich überragenden Be-/Entladestellung verschiebbar ausgebildet ist. Zusätzlich ist zumindest ein fest mit dem Fahrgestell und fest mit der zweiten Teilladeplattform verbundenes Mittel zum Verschieben der zweiten Teilladeplattform vorgesehen, wobei die zweite Teilladeplattform zwischen einer eingeschobenen Transportstellung und einer ausgefahrenen, das Fahrgestell seitlich überragenden Be-/Entladestellung verschiebbar ausgebildet ist. Daneben ist eine dritte, fest mit dem Fahrgestell verbundene Teilladeplattform vorgesehen, wobei in Transportstellung die erste und/oder die zweite Teilladeplattform oberhalb der dritten Teilladeplattform angeordnet ist und mit dieser in Kontakt steht. In Transportstellung ist die dritte Teilladeplattform vollständig von der ersten und/oder zweiten Teilladeplattform abgedeckt. Daneben ist zumindest ein fest mit dem Fahrgestell und fest mit der zweiten, an der dem Führerhaus abgewandten Seite der Ladeplattform angeordneten, verschiebbaren, stirnseitigen Bordwand verbundenes Mittel zum Verschieben der zweiten stirnseitigen Bordwand vorgesehen, wobei die zweite stirnseitige Bordwand zwischen einer eingeschobenen Transportstellung und einer ausgefahrenen Be-/Entladestellung verschiebbar ausgebildet ist, wobei die zweite stirnseitige Bordwand in Transportstellung benachbart zu dem gestapelten Stückgut angeordnet ist und die zweite stirnseitige Bordwand in Be-/Entladestellung von dem gestapelten Stückgut beabstandet angeordnet ist. Außerdem ist eine vierte, mit der ersten seitlichen Bordwand verbundene Teilladeplattform vorgesehen, wobei in Transportstellung die erste Teilladeplattform oberhalb der vierten Teilladeplattform angeordnet ist und mit dieser in Kontakt steht. Zusätzliche ist zumindest ein fest mit dem Fahrgestell und/oder fest mit dem Mittel zum Verschieben der ersten Teilladeplattform verbundenes Mittel zum Verschieben der ersten seitlichen Bordwand vorgesehen, wobei die erste seitliche Bordwand zwischen einer eingeschobenen Transportstellung und einer ausgefahrenen Be-/Entladestellung verschiebbar ausgebildet ist, wobei die erste seitliche Bordwand in Transportstellung mit der ersten Teilladeplattform in Kontakt steht und die erste seitliche Bordwand in Be-/Entladestellung von der ersten Teilladeplattform beabstandet angeordnet ist. Schließlich ist zusätzlich eine fünfte, mit der zweiten seitlichen Bordwand verbundene Teilladeplattform vorgesehen, wobei in Transportstellung die zweite Teilladeplattform oberhalb der fünften Teilladeplattform angeordnet ist und mit dieser in Kontakt steht. Daneben ist zumindest ein fest mit dem Fahrgestell und/oder fest mit dem Mittel zum Verschieben der zweiten Teilladeplattform verbundenes Mittel zum Verschieben der zweiten seitlichen Bordwand vorgesehen, wobei die zweite seitliche Bordwand zwischen einer eingeschobenen Transportstellung und einer ausgefahrenen Be-/Entladestellung verschiebbar ausgebildet ist und wobei die zweite seitliche Bordwand in Transportstellung mit der zweiten Teilladeplattform in Kontakt steht und die zweite seitliche Bordwand in Be-/Entladestellung von der zweiten Teilladeplattform beabstandet angeordnet ist.
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In dieser besonders bevorzugten Ausführungsform sind nicht nur die erste und die zweite Teilladeplattform relativ zueinander unter Ausbildung eines Mittelganges verschiebbar, sondern es können auch beide seitlichen Bordwände nach außen bewegt werden. Da auch die an der dem Führerhaus abgewandten Seite der Ladeplattform angeordnete stirnseitige Bordwand verschiebbar ausgebildet ist, können mit Ausnahme der benachbart zum Führerhaus angeordneten Bordwand sämtliche Bordwände von den Stückgutstapeln weg bewegt werden und zudem eine Beabstandung zwischen den auf den beiden Teilladeplattformen angeordneten Stückgutstapeln erreicht werden. Mit dieser Ausführungsform ist die Summe aller oben zu den einzelnen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung genannten Vorteile verbunden.
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Weiterbildungen, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen und aus den Figuren. Dabei sind alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination grundsätzlich Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Die Erfindung soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen im Zusammenhang mit den Zeichnungen näher erläutert werden. Es zeigen
- 1A in schematischer Darstellung eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Nutzfahrzeug in Transportstellung;
- 1B in schematischer Darstellung eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Nutzfahrzeug in Be-/Entladestellung;
- 2 in schematischer Darstellung einen vertikalen Schnitt senkrecht zur Längsachse A des Nutzfahrzeugs;
- 3A in schematischer Darstellung einen vertikalen Schnitt senkrecht zur Längsachse A des Nutzfahrzeugs in Transportstellung;
- 3B in schematischer Darstellung einen vertikalen Schnitt senkrecht zur Längsachse A des Nutzfahrzeugs in Be-/Entladestellung.
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Wege zur Ausführung der Erfindung
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Die 1A zeigt in schematischer Darstellung eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Nutzfahrzeug 1 zum Transportieren von gestapeltem Stückgut 2 in Transportstellung. Das Nutzfahrzeug 1 weist ein Fahrgestell, ein Führerhaus 3 und einen auf dem Fahrgestell angeordneten Aufbau 4 auf. Der Aufbau 4 umfasst eine, in eine erste und eine zweite Teilladeplattform 5, 6 geteilte Ladeplattform, eine erste, benachbart zur ersten Teilladeplattform 5 angeordnete, seitliche Bordwand 7, eine zweite, benachbart zur zweiten Teilladeplattform 6 angeordnete, seitliche Bordwand 8, eine erste, dem Führerhaus 3 benachbart angeordnete, stirnseitige Bordwand 9 und eine zweite, an der dem Führerhaus 3 abgewandten Seite der Ladeplattform verschiebbar angeordnete, stirnseitige Bordwand 10.
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Die erste und die zweite Teilladeplattform 5, 6 sind im Wesentlichen gleich groß und stehen entlang der Längsachse A des Nutzfahrzeugs 1 miteinander in Kontakt. Die beiden Teilladeflächen sind also gleich groß ausgebildet und relativ zur gesamten Ladefläche mittig geteilt. Auf den beiden Teilladeflächen ist eine gleich große Anzahl von jeweils sechs Stückgutstapeln 2 angeordnet.
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Das Nutzfahrzeug 1 weist außerdem ein fest mit dem Fahrgestell und fest mit der ersten Teilladeplattform 5 verbundenes, hydraulisch angetriebenes Mittel 11 (siehe 2) zum Verschieben der ersten Teilladeplattform 5 auf, wobei die erste Teilladeplattform 5 in 1A in ihrer eingeschobenen Transportstellung vorliegt. Daneben ist ein fest mit dem Fahrgestell und fest mit der zweiten Teilladeplattform 6 verbundenes, hydraulisch angetriebenes Mittel 12 (siehe 2) zum Verschieben der zweiten Teilladeplattform 6 vorgesehen, wobei die zweite Teilladeplattform 6 in 1A in ihrer eingeschobenen Transportstellung vorliegt. Außerdem sind zwei fest mit dem Fahrgestell und fest mit der zweiten, an der dem Führerhaus 3 abgewandten Seite der Ladeplattform angeordneten, verschiebbaren, stirnseitigen Bordwand 10 verbundene Mittel 14 zum Verschieben der zweiten stirnseitigen Bordwand 10 vorgesehen, wobei die zweite stirnseitige Bordwand 10 in 1A in ihrer eingeschobenen Transportstellung gezeigt ist. Die zweite stirnseitige Bordwand 10 ist in dieser Transportstellung benachbart zu dem gestapelten Stückgut 2 angeordnet und steht mit diesem in Kontakt.
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Das Nutzfahrzeug 1 weist außerdem ein fest mit dem Fahrgestell und fest mit der ersten seitlichen Bordwand 7 verbundenes Mittel zum Verschieben der ersten seitlichen Bordwand 7 auf, wobei die erste seitliche Bordwand 7 in 1A in ihrer eingeschobenen Transportstellung vorliegt und dabei mit der ersten Teilladeplattform 5 in Kontakt steht. Daneben ist ein fest mit dem Fahrgestell und fest mit der zweiten seitlichen Bordwand 8 verbundenes Mittel zum Verschieben der zweiten seitlichen Bordwand 8 vorgesehen, wobei die zweite seitliche Bordwand 8 in 1A in ihrer eingeschobenen Transportstellung vorliegt und dabei mit der zweiten Teilladeplattform 6 in Kontakt steht.
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Die 1B zeigt in schematischer Darstellung eine Draufsicht auf das Nutzfahrzeug 1 gemäß 1A in Be-/Entladestellung. Sowohl die beiden Teilladeplattformen 5, 6 als auch die beiden seitlichen Bordwände 7, 8 und die zweite stirnseitige Bordwand 10 sind in ihrer Be-/Entladestellung gezeigt. Die beiden Teilladeflächen 5, 6 und damit auch die beiden Reihen an Stückgutstapeln 2 sind unter Ausbildung eines Mittelgangs voneinander beabstandt. Ebenso ist die erste seitliche Bordwand 7 von der ersten Teilladeplattform 5 und auch die zweite seitliche Bordwand 8 von der zweiten Teilladeplattform 6 beabstandet. Schließlich ist die zweite, an der dem Führerhaus 3 abgewandten Seite der Ladeplattform angeordnete, stirnseitige Bordwand 10 von dem gestapelten Stückgut 2 beabstandet angeordnet. Ein fahrzeugeigener Drehkran mit Greifvorrichtung kann die Leerräume zwischen den beiden Reihen von Stückgutstapeln bzw. zwischen den Bordwänden und den Stückgutstapeln nutzen und die Stückgutstapel auf der Ladeplattform greifen und entladen.
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2 zeigt in schematischer Darstellung einen vertikalen Schnitt senkrecht zur Längsachse A des Nutzfahrzeugs 1. Das Nutzfahrzeug 1 entspricht in seiner Ausgestaltung dem in den 1A und 1B gezeigten Nutzfahrzeug. In der 2 sind dargestellt die erste und zweite Teilladeplattform 5, 6, die erste, benachbart zur ersten Teilladeplattform 5 angeordnete, seitliche Bordwand 7 und die zweite, benachbart zur zweiten Teilladeplattform 6 angeordnete, seitliche Bordwand 8. Ebenfalls gezeigt ist das fest mit dem Fahrgestell und fest mit der ersten Teilladeplattform 5 verbundene, hydraulisch angetriebene Mittel 11 zum Verschieben der ersten Teilladeplattform 5. Die erste Teilladeplattform 5 liegt in 2 in ihrer eingeschobenen Transportstellung vor. Daneben ist ein fest mit dem Fahrgestell und fest mit der zweiten Teilladeplattform 6 verbundenes, hydraulisch angetriebenes Mittel 12 zum Verschieben der zweiten Teilladeplattform 6 dargestellt, wobei die zweite Teilladeplattform 6 in 2 in ihrer Be-/Entladestellung gezeigt ist.
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Die erste und die zweite Teilladeplattform 5, 6 sind gleich groß ausgebildet und stehen entlang der Längsachse A des Nutzfahrzeugs 1 miteinander in Kontakt. Auf den beiden Teilladeflächen sind Stückgutstapel 2 angeordnet.
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Das Nutzfahrzeug weist außerdem eine dritte, fest mit dem Fahrgestell verbundene Teilladeplattform 13 auf, wobei in Transportstellung die erste und die zweite Teilladeplattform 5, 6 oberhalb der dritten Teilladeplattform 13 angeordnet sind und mit dieser in Kontakt stehen. Durch das Verschieben der Teilladeplattform 6 in die Be-/Entladestellung entsteht keine nach unten offene Lücke zwischen der ersten und der zweiten Teilladeplattform 5, 6, sondern es bildet sich vielmehr ein Mittelgang aus, welcher vom Personal zur Bewegung genutzt werden kann. Aus 2 geht auch hervor, dass die dritte Teilladeplattform 13 in Transportstellung vollständig von der ersten und der zweiten Teilladeplattform 5, 6 abgedeckt wird. Dadurch wird eine in Transportstellung durchgängig ebene Ladefläche ohne Stufen und Absätze bereit gestellt.
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Zudem weist das Nutzfahrzeug eine vierte, mit der ersten seitlichen Bordwand 7 verbundene Teilladeplattform 15 auf, wobei in Transportstellung die erste Teilladeplattform 5 oberhalb der vierten Teilladeplattform 15 angeordnet ist und mit dieser in Kontakt steht. Aus 2 geht hervor, dass die vierte Teilladeplattform 15 in Transportstellung vollständig von der ersten Teilladeplattform 5 abgedeckt wird. Dadurch wird eine in Transportstellung durchgängig ebene Ladefläche ohne Stufen und Absätze bereit gestellt.
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Gezeigt ist auch das fest mit dem Fahrgestell und/oder fest mit dem Mittel zum Verschieben der ersten Teilladeplattform 5 verbundene Mittel 17 zum Verschieben der ersten seitlichen Bordwand 7. Die erste seitliche Bordwand 7 kann dadurch zwischen einer eingeschobenen Transportstellung und einer ausgefahrenen Be-/Entladestellung verschoben werden, wobei die erste seitliche Bordwand 7 in der gezeigten Transportstellung mit der ersten Teilladeplattform 5 in Kontakt steht.
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Schließlich weist das Nutzfahrzeug eine fünfte, mit der zweiten seitlichen Bordwand 8 verbundene Teilladeplattform 16 auf, wobei in Transportstellung die zweite Teilladeplattform 6 oberhalb der fünften Teilladeplattform 16 angeordnet ist und mit dieser in Kontakt steht. Aus 2 geht hervor, dass die fünfte Teilladeplattform 16 in Transportstellung vollständig von der zweiten Teilladeplattform 6 abgedeckt wird.
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Dadurch wird eine in Transportstellung durchgängig ebene Ladefläche ohne Stufen und Absätze bereit gestellt.
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Gezeigt ist auch das fest mit dem Fahrgestell und/oder fest mit dem Mittel zum Verschieben der zweiten Teilladeplattform 6 verbundene Mittel 18 zum Verschieben der zweiten seitlichen Bordwand 8. Die zweite seitliche Bordwand 8 kann dadurch zwischen einer eingeschobenen Transportstellung und einer ausgefahrenen Be-/Entladestellung verschoben werden, wobei die zweite seitliche Bordwand 8 in der gezeigten Transportstellung mit der zweiten Teilladeplattform 6 in Kontakt steht.
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Die 3A und 3B zeigen in schematischer Darstellung einen vertikalen Schnitt senkrecht zur Längsachse A des in den 1A und 1B gezeigten Nutzfahrzeugs. Gezeigt sind in beiden Figuren die erste und zweite Teilladeplattform 5, 6, die erste, benachbart zur ersten Teilladeplattform 5 angeordnete, seitliche Bordwand 7 und die zweite, benachbart zur zweiten Teilladeplattform 6 angeordnete, seitliche Bordwand 8. Ebenfalls gezeigt ist das fest mit dem Fahrgestell und fest mit der ersten Teilladeplattform 5 verbundene, hydraulisch angetriebene Mittel 11 zum Verschieben der ersten Teilladeplattform 5. Die erste Teilladeplattform 5 liegt in 3A in ihrer eingeschobenen Transportstellung vor, während sie in der 3B in ihrer nach außen verschobenen Be-/Entladestellung gezeigt ist. Daneben ist ein fest mit dem Fahrgestell und fest mit der zweiten Teilladeplattform 6 verbundenes, hydraulisch angetriebenes Mittel 12 zum Verschieben der zweiten Teilladeplattform 6 dargestellt, wobei die zweite Teilladeplattform 6 in 3A in ihrer eingeschobenen Transportstellung vorliegt, während sie in 3B in ihrer Be-/Entladestellung gezeigt ist.
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Die erste und die zweite Teilladeplattform 5, 6 sind gleich groß ausgebildet und stehen in der in 3A dargestellten Transportstellung entlang der Längsachse A des Nutzfahrzeugs 1 miteinander in Kontakt. Auf den beiden Teilladeflächen sind Stückgutstapel 2 angeordnet.
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Dargestellt ist außerdem die dritte, fest mit dem Fahrgestell verbundene Teilladeplattform 13, wobei in Transportstellung (siehe 3A) die erste und die zweite Teilladeplattform 5, 6 oberhalb der dritten Teilladeplattform 13 angeordnet sind und mit dieser in Kontakt stehen. Aus 3A ist auch ersichtlich, dass die dritte Teilladeplattform 13 in Transportstellung vollständig von der ersten und der zweiten Teilladeplattform 5, 6 abgedeckt wird. Dadurch wird eine in Transportstellung durchgängig ebene Ladefläche ohne Stufen und Absätze bereit gestellt.
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Durch das Verschieben der Teilladeplattformen 5, 6 in die Be-/Entladestellung (siehe 3B) entsteht keine nach unten offene Lücke zwischen der ersten und der zweiten Teilladeplattform 5, 6, sondern es bildet sich vielmehr ein Mittelgang aus, welcher vom Personal zur Bewegung genutzt werden kann.
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Schließlich sind in den 3A und 3B die vierte, mit der ersten seitlichen Bordwand 7 verbundene Teilladeplattform 15 und die fünfte, mit der zweiten seitlichen Bordwand 8 verbundene Teilladeplattform 16 gezeigt. Aus 3A geht hervor, dass die vierte Teilladeplattform 15 in Transportstellung vollständig von der ersten Teilladeplattform 5 abgedeckt wird und dass die fünfte Teilladeplattform 16 in Transportstellung vollständig von der zweiten Teilladeplattform 6 abgedeckt wird. Dadurch wird eine in Transportstellung durchgängig ebene Ladefläche ohne Stufen und Absätze bereit gestellt.
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Gezeigt sind auch das fest mit dem Fahrgestell und/oder fest mit dem Mittel zum Verschieben der ersten Teilladeplattform 5 verbundene Mittel 17 zum Verschieben der ersten seitlichen Bordwand 7 und das fest mit dem Fahrgestell und/oder fest mit dem Mittel zum Verschieben der zweiten Teilladeplattform 6 verbundene Mittel 18 zum Verschieben der zweiten seitlichen Bordwand 8.
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Beide seitlichen Bordwände 7, 8 sind in 3A in ihrer eingeschobenen Transportstellung gezeigt und stehen dabei mit der ersten bzw. der zweiten Teilladeplattform 5, 6 in Kontakt. In der in 3B dargestellten Be-/Entladestellung sind die beiden seitlichen Bordwände 7, 8 von der ersten bzw. zweiten Teilladeplattform 5, 6 beabstandet. Ein fahrzeugeigener Drehkran mit Greifvorrichtung kann die Leerräume zwischen den beiden Reihen von Stückgutstapeln 2 bzw. zwischen den Bordwänden 7, 8 und den Stückgutstapeln 2 nutzen und die Stückgutstapel 2 auf der Ladeplattform greifen und entladen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Nutzfahrzeug
- 2
- Stückgutstapel
- 3
- Führerhaus
- 4
- Aufbau
- 5
- erste Teilladeplattform
- 6
- zweite Teilladeplattform
- 7
- erste seitliche Bordwand
- 8
- zweite seitliche Bordwand
- 9
- erste stirnseitige Bordwand
- 10
- zweite stirnseitige Bordwand
- 11
- Mittel zum Verschieben der ersten Teilladeplattform
- 12
- Mittel zum Verschieben der zweiten Teilladeplattform
- 13
- dritte Teilladeplattform
- 14
- Mittel zum Verschieben der zweiten stirnseitigen Bordwand
- 15
- vierte Teilladeplattform
- 16
- fünfte Teilladeplattform
- 17
- Mittel zum Verschieben der ersten seitlichen Bordwand
- 18
- Mittel zum Verschieben der zweiten seitlichen Bordwand
- A
- Längsachse des Nutzfahrzeugs