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DE102017108165A1 - Stuhl, insbesondere Kinderstuhl - Google Patents

Stuhl, insbesondere Kinderstuhl Download PDF

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DE102017108165A1
DE102017108165A1 DE102017108165.8A DE102017108165A DE102017108165A1 DE 102017108165 A1 DE102017108165 A1 DE 102017108165A1 DE 102017108165 A DE102017108165 A DE 102017108165A DE 102017108165 A1 DE102017108165 A1 DE 102017108165A1
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DE
Germany
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chair
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seat
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DE102017108165.8A
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Anmelder Gleich
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Moll Funktionsmoebel GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Stuhl (10; 110) mit einem Stützkörperträger (30), an welchem eine Stützkörperanordnung (40) mit einer sich entlang einer Längsachse (L) des Stuhls erstreckenden Sitzfläche (42) zum Sitzen und einer Rückenlehnenfläche (46) zum Anlehnen eines Nutzers des Stuhls angeordnet ist, wobei mindestens ein die Sitzfläche (42) und/oder Rückenlehnenfläche (46) bereitstellender Stützkörper (41, 45) der Stützkörperanordnung (40) anhand einer Verstelleinrichtung (49) in mindestens zwei voneinander verschiedenen Positionen an dem Stützkörperträger verstellbar gehalten ist, wobei der Stuhl ein den Stützkörperträger tragendes oder durch den Stützkörperträger (30) zumindest teilweise gebildetes Fahrgestell (20) mit einer Rollenanordnung (26) zum Rollen des Stuhls auf einem Untergrund (U) aufweist. Der Stuhl weist einen Handgriff (60) zum Ergreifen des Stuhls für ein Rollen auf dem Untergrund (U) auf, wobei der Handgriff (60) in seiner Gebrauchsstellung mit dem Fahrgestell (20) fest verbunden und einen an einem oberen Endbereich der Rückenlehnenfläche (46) oder oberhalb der Rückenlehnenfläche (46) angeordneten Handgriffabschnitt (64) aufweist, der vor eine von der Rückenlehnenfläche (46) abgewandte Rückseite der Stützkörperanordnung (40) nach hinten vorsteht. Zwischen einem von der Rückenlehnenfläche (46) abgewandten vorderen Endbereich der Sitzfläche und dem Handgriff (60) ist mindestens eine nicht lenkbare Rolle (24; 124) der Rollenanordnung (26) angeordnet, sodass der Stuhl anhand des Handgriffs (60) zu einem Rollen auf dem Untergrund lenkbar und/oder unter Nutzung des Handgriffs in der Art eines Kipphebels über die mindestens eine nicht lenkbare Rolle (24; 124) in eine Kippstellung schwenkbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Stuhl, insbesondere einen Kinderstuhl, mit einem Stützkörperträger, an welchem eine Stützkörperanordnung mit einer sich entlang einer Längsachse des Stuhls erstreckenden Sitzfläche zum Sitzen und einer Rückenlehnenfläche zum Anlehnen eines Nutzers des Stuhls angeordnet ist, wobei mindestens ein die Sitzfläche und/oder Rückenlehnenfläche bereitstellender Stützkörper der Stützkörperanordnung anhand einer Verstelleinrichtung in mindestens zwei voneinander verschiedenen Positionen an dem Stützkörperträger verstellbar gehalten ist, wobei der Stuhl ein den Stützkörperträger tragendes oder durch den Stützkörperträger zumindest teilweise gebildetes Fahrgestell mit einer Rollenanordnung zum Rollen des Stuhls auf einem Untergrund aufweist.
  • An sich bekannt ist es, dass man bei Stühlen zur Anpassung an eine günstige Ergonomie beispielsweise die Sitzfläche, aber auch die Rückenlehnenfläche, verstellt. Dies ist zum Beispiel bei typischen Bürostühlen der Fall. Auch bei Kinderstühlen, die derartigen Bürostühlen nachempfunden sind, aber entsprechend kleiner ausgestaltet sind, ist eine derartige Anpassung üblich und vorteilhaft. Insbesondere ist es vorteilhaft, wenn man die Rückenlehne unabhängig von der Sitzfläche verstellen kann. Allerdings sind derartige Stühle nur schwer auf dem Untergrund verfahrbar. Die Handhabung ist entsprechend schwierig.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen verbesserten Stuhl bereitzustellen.
  • Zur Lösung der Aufgabe ist bei einem Stuhl der eingangs genannten Art vorgesehen, dass er einen Handgriff zum Ergreifen des Stuhls für ein Rollen auf dem Untergrund aufweist, wobei der Handgriff in seiner Gebrauchsstellung mit dem Fahrgestell fest verbunden ist und einen an einem oberen Endbereich der Rückenlehnenfläche oder oberhalb der Rückenlehnenfläche angeordneten Handgriffabschnitt aufweist, der vor eine von der Rückenlehnenfläche abgewandte Rückseite der Stützkörperanordnung nach hinten vorsteht, und dass zwischen einem von der Rückenlehnenfläche abgewandten vorderen Endbereich der Sitzfläche und dem Handgriff mindestens eine nicht lenkbare Rolle der Rollenanordnung angeordnet ist. Der Stuhl ist anhand des Handgriffs zweckmäßigerweise zu einem Rollen auf dem Untergrund lenkbar und/oder unter Nutzung des Handgriffs in der Art eines Kipphebels über die mindestens eine nicht lenkbare Rolle in eine Kippstellung schwenkbar.
  • Vorteilhaft ist der Stuhl anhand des hierbei in der Art eines Kipphebels wirkenden Handgriffs über die mindestens eine nicht lenkbare Rolle in eine Kippstellung schwenkbar und ist auf dem Untergrund anhand der mindestens einen nicht lenkbaren Rolle in dieser Kippstellung rollbar. Es ist zweckmäßig, wenn der Handgriff sozusagen am freien Endbereich eines Kipphebels angeordnet ist, mit dem der Stuhl über die mindestens eine nicht lenkbare Rolle kippbar ist.
  • Es ist auch möglich, dass der Stuhl nicht gekippt wird, jedoch anhand des Handgriffs und der mindestens einen nicht lenkbaren Rolle günstig manövrierbar ist.
  • Eine Drehachse der nicht lenkbaren Rolle verläuft vorteilhaft rechtwinkelig quer zur Längsachse des Stuhls.
  • Der Handgriff bildet vorzugsweise einen einzigen Handgriff.
  • Der Handgriff ist zweckmäßigerweise an einem Profilkörper, insbesondere einem Rohrkörper, angeordnet.
  • Der Handgriff kann integral mit dem Stützkörperträger sein. Der Handgriff kann zumindest partiell vom Stützkörperträger gebildet sein.
  • Bevorzugt ist es, wenn der Handgriff an einem Handgriffkörper vorgesehen ist, der vom Stützkörperträger separat ist. Der Handgriffkörper kann unmittelbar am Fahrgestell angeordnet sein. Insbesondere vorteilhaft ist es, wenn der Handgriffkörper fest mit dem Fahrgestell verbunden ist.
  • Vorteilhaft ist es insbesondere, wenn der Handgriff nicht gelenkig, sondern fest mit dem Fahrgestell verbunden ist. Der Handgriff ist beispielsweise mit dem Fahrgestell und/oder einer mit dem Fahrgestell fest verbundenen Komponente, insbesondere dem Stützkörperträger, fest verbunden, beispielsweise verschraubt und/oder verklebt und/oder verschweißt. Der Handgriff ist bei dieser Variante sozusagen immer in der Gebrauchsstellung.
  • Es ist aber auch möglich, dass der Handgriff schwenkbar und/oder verschieblich anhand einer Lageranordnung am Fahrgestell oder einer sonstigen Komponente des Stuhls gelagert ist. Anhand der Lageranordnung kann der Handgriff somit beispielsweise in eine für den Nichtgebrauch des Handgriffs vorgesehene Nichtgebrauchstellung, beispielsweise eine Staustellung, verstellt werden, oder in eine Gebrauchsstellung, bei der für Handhabung des Stuhls anhand des Handgriffs bereit steht. Der beweglich bezüglich des Fahrgestells gelagerte Handgriff ist zweckmäßigerweise anhand einer Fixiereinrichtung, beispielsweise einer Verriegelungseinrichtung mit mindestens einem Riegel und/oder einer Rasteinrichtung mit mindestens einer federnden Raste und/oder einer Klemmeinrichtung mit mindestens einer zwischen einer Klemmstellung und einer den Handgriff freigebenden Lösestellung verstellbaren Klemme in der Gebrauchsstellung fixierbar.
  • Es ist auch möglich, dass an dem Stuhl mehrere, beispielsweise zwei, Handgriffe vorhanden sind. Beispielsweise ist es möglich, dass derartige Handgriffe in einem Querabstand quer zur Längsachse angeordnet sind, sodass sie der Bediener mit jeweils einer Hand bequem ergreifen kann. Wenn nur ein Handgriff vorhanden ist, ist dieser zweckmäßigerweise in einer Ebene angeordnet, in der auch die Längsachse des Stuhls verläuft. Insbesondere ist es vorteilhaft, wenn der Handgriff etwa in einer Quermitte des Stuhls, angeordnet ist.
  • Der mindestens eine Handgriff (es können ja mehrere vorgesehen sein), hat zweckmäßigerweise einen Handgriffabschnitt, der von einem Bediener ergriffen und/oder umgriffen werden kann.
  • Der Handgriffabschnitt verläuft vorteilhaft bei Gebrauch des Stuhls etwa horizontal, insbesondere wenn der Stuhl nicht gekippt ist. Eine Längsachse des Handgriffabschnitts verläuft zweckmäßigerweise parallel zur Längsachse des Stuhls.
  • Die nachfolgend erläuterten Maßnahmen stellen günstige Hebelverhältnisse bezüglich des Handgriffs oder Handgriffabschnitts dar:
  • Der Handgriffabschnitt hat zweckmäßigerweise einen Abstand von einer Aufstandsfläche der Rollenanordnung oder des Stuhls auf dem Untergrund, der mindestens ca. 1 m, vorzugsweise 1,20 m, insbesondere 1,30 m beträgt.
  • Der Handgriffabschnitt ist zweckmäßigerweise mindestens 1,3 bis 1,7 mal, vorzugsweise 1,4 mal oder 1,5 mal oder 1,6 mal, so weit vom Untergrund und/oder einer Aufstandsfläche der Rollenanordnung auf dem Untergrund entfernt wie ein oberer Abschnitt der Rückenlehnenfläche oder eine obere Kante der Rückenlehnenfläche in der am weitesten vom Untergrund oder der Aufstandsfläche einstellbaren Position.
  • Zweckmäßigerweise steht der Handgriffabschnitt über eine Projektionsfläche der Rollenanordnung oder des Fahrgestells auf dem Untergrund vor.
  • Eine Projektionsfläche des Stuhls, der Rollenanordnung, des Sitzkörpers oder dergleichen ist diejenige Fläche, die bei einer Draufsicht von oben auf den Stuhl in Richtung des Untergrunds zu betrachten ist.
  • Vorteilhaft ist es, wenn der Handgriffabschnitt vor die mindestens eine nicht lenkbare Rolle oder das Rollenpaar umfassend zwei nicht lenkbare Rollen nach hinten vor den Stuhl vorsteht.
  • Vorteilhaft ist vorgesehen, dass die mindestens eine nicht lenkbare Rolle einen Bestandteil eines Rollenpaars nicht lenkbarer Rollen bildet, wobei die nicht lenkbaren Rollen seitlich neben der Längsachse des Stuhls und/oder an einander entgegengesetzten Seiten der Längsachse des Stuhls angeordnet sind.
  • Die Rollen haben vorzugsweise koaxiale Drehachsen oder sind um eine einzige Drehachse gelagert.
  • Die nicht lenkbaren Rollen sind zweckmäßigerweise an separaten Drehlagern gelagert.
  • Die nicht lenkbaren Rollen können durch eine Achswelle miteinander verbunden sein oder an einer gemeinsamen Achswelle drehbar gelagert sein.
  • Zweckmäßig ist es, wenn der Stuhl mindestens ein Stützelement zum Abstützen des Stuhls auf dem Untergrund, insbesondere eine Rolle oder ein Stützfuß, aufweist, welches bezüglich der Längsachse des Stuhls vor der mindestens einen nicht lenkbaren Rolle angeordnet ist. Es ist zum Beispiel möglich, dass in einem Längsabstand bezogen auf die Längsachse des Stuhls Stützfüße vorgesehen sind, sodass der Stuhl über die mindestens eine nicht lenkbare Rolle gekippt oder geschwenkt werden kann, um die Stützfüße vom Untergrund abzuheben und den Stuhl auf dem Untergrund zu fahren.
  • Ein jeweiliger Stützfuß kann fest und/oder unbeweglich am Stuhl angeordnet sein, beispielsweise an einer Fahrgestell-Basis des Fahrgestells.
  • Ein jeweiliger Stützfuß ist zweckmäßigerweise anhand einer Lageranordnung an einer Fahrgestell-Basis des Fahrgestells schwenkbar und/oder verschieblich zwischen einer Gebrauchslage, in der der Stützfuß zum Abstellen des Stuhls auf dem Untergrund vor die Fahrgestell-Basis vorsteht, und einer nicht Gebrauchslage, in der der Stützfuß in eine Inaktivstellung und/oder zu der Fahrgestell-Basis hin verstellte Stellung und/oder für einen Nichtgebrauch vorgesehene Stellung verstellbar ist.
  • Es ist auch möglich, dass eine oder mehrere Lenkrollen in Bezug auf die Längsachse vor dem Handgriff und/oder der Sitzfläche angeordnet sind. Selbst wenn also der Stuhl nicht über die nicht lenkbare Rolle gekippt wird, kann er bequem auf dem Untergrund manövriert werden. Die nicht lenkbaren Rollen bilden sozusagen eine Führungshilfe, während die lenkbaren Rollen den Lenkbefehlen des Nutzers des Handgriffs folgen.
  • Die nicht lenkbaren Rollen haben zweckmäßigerweise einen größeren Außendurchmesser als die lenkbaren Rollen.
  • Ein bevorzugtes Konzept sieht vor, dass das mindestens eine Stützelement einen Bestandteil eines mindestens zwei Stützelemente umfassenden Stützelementanordnung, insbesondere Stützelementpaars, eines Rollenpaars lenkbarer Rollen oder eines Stützfußpaares, bildet, wobei die Stützelemente seitlich neben der Längsachse des Stuhls und/oder an einander entgegengesetzten Seiten der Längsachse des Stuhls angeordnet sind.
  • Ferner ist es vorteilhaft, wenn das mindestens eine Stützelement in einem Längsabstand bezüglich der Längsachse des Stuhls vor der Sitzfläche angeordnet ist, wobei der Längsabstand vorzugsweise mindestens 20 %, vorzugsweise mindestens 30 % der Länge der Sitzfläche bezüglich der Längsachse beträgt.
  • Es ist günstig für den Stuhl, wenn die mindestens eine nicht lenkbare Rolle in einem Längsabstand bezüglich der Längsachse des Stuhls hinter der Sitzfläche und/oder der Rückenlehnenfläche angeordnet ist. Die mindestens eine nicht lenkbare Rolle steht also in Richtung des Handgriffs nach hinten vor die Sitzfläche oder Rückenlehnenfläche oder beide vor. Der Längsabstand beträgt vorzugsweise mindestens 5 %, vorzugsweise mindestens 15 % der Länge der Sitzfläche bezüglich der Längsachse.
  • Ein vorteilhaftes Konzept sieht vor, dass mindestens ein Stützelement, insbesondere mindestens eine Rolle oder mindestens ein Stützfuß, zum Abstützen des Stuhls auf dem Untergrund, insbesondere alle Stützelemente, seitlich vor die Sitzfläche vorsteht und/oder neben einer Projektionsfläche der Sitzfläche auf dem Untergrund angeordnet ist.
  • Wenn die mindestens eine nicht lenkbare Rolle einen Bestandteil eines Rollenpaars nicht lenkbarer Rollen bildet, ist es vorteilhaft, wenn ein Querabstand der nicht lenkbaren Rollen oder eine Spurweite der nicht lenkbaren Rollen in Bezug auf die Längsachse des Stuhls größer ist ein Querabstand quer zur Längsachse der vorgenannten Stützelemente, wenn diese als Stützelement-Paar vorgesehen sind. Beispielsweise ist eine Spurweite oder ein Querabstand lenkbarer Rollen oder Stützfüße größer als die Spurweite oder der Querabstand der nicht lenkbaren Rollen.
  • Das Fahrgestell kann beispielsweise in der Art einer Platte ausgestaltet sein oder durch eine Platte gebildet sein. Beispielweise sind an den Randbereichen der Platte jeweils Stützelemente und/oder Räder angeordnet.
  • Es ist möglich, dass das Fahrgestell einen Fahrgestellkörper aufweist, der aus einem Stück gefertigt ist, beispielsweise gegossen, gespritzt, geschmiedet oder dergleichen ist. Der Fahrgestellkörper kann auch aus Holz bestehen. Der Fahrgestellkörper kann aus mehreren Komponenten bestehen, die fest mit einander verbunden sind, beispielsweise einem Tragkörper, der aus mehreren Komponenten gefertigt ist.
  • Bevorzugt ist es, wenn das Fahrgestell Arme aufweist, an deren freien Endbereichen jeweils eine Rolle der Rollenanordnung und/oder ein Stützfuß zum Abstützen des Stuhls auf dem Untergrund angeordnet ist. Derartige Arme können ohne weiteres auch seitlich neben einer Platte angeordnet sein. Weiterhin vorteilhaft ist es, wenn diese Arme beispielsweise seitlich vor den Stützkörperträger vorstehen. Es ist möglich, dass der Stützkörperträger sozusagen eine Basis für die Arme des Fahrgestells bildet. Die Arme können beispielsweise vor einen Grundschenkel des Stützkörperträgers vorstehen.
  • Im Sinne einer optimalen Abstützung des Stuhls auf dem Untergrund ist die folgende Maßnahme. Zweckmäßig ist es, wenn freien Endbereiche der Arme seitlich vor die Sitzfläche vorstehen und/oder neben einer Projektionsfläche der Sitzfläche auf dem Untergrund angeordnet sind.
  • Der Stuhl weist zweckmäßigerweise mindestens eine Fuß-Stützfläche zum Abstützen eines Fußes des Nutzers auf.
  • Die mindestens eine Fuß-Stützfläche kann fest und/oder unbeweglich am Stuhl angeordnet sein. Beispielsweise kann die mindestens eine Fuß-Stützfläche an einer Fahrgestell-Basis des Fahrgestells fest angeordnet oder durch die Fahrgestell-Basis gebildet sein. Denkbar sind beispielsweise Stützplatten, Stützwände oder dergleichen als Fuß-Stützflächen.
  • Die Fuß-Stützfläche ist vorzugsweise bezüglich des Fahrgestells anhand einer Verstelleinrichtung verstellbar gelagert. Somit kann sie ihn ergonomisch günstige Positionen verstellt werden. Insbesondere ist es vorteilhaft, wenn die Fuß-Stützfläche relativ zu der Sitzfläche verstellbar gelagert ist. Somit kann die Position der Fuß-Stützfläche an eine Körpergröße des Nutzers angepasst werden. Beispielsweise umfasst die Verstelleinrichtung ein Schiebelager, insbesondere eine Teleskopanordnung. Es versteht sich, dass zweckmäßigerweise eine größere Fuß-Stützfläche zum Abstellen beider Füße des Nutzers vorgesehen sein kann. Es ist aber auch möglich, dass voneinander separate Fuß-Stützflächen für einen jeweiligen Nutzer-Fuß vorgesehen sind. Weiterhin ist es möglich, dass für ein und denselben Fußes des Nutzers mehrere, beispielsweise zwei, Fuß-Stützflächen vorgesehen sind, die jedoch zueinander beabstandet sind, sodass der Bediener oder Nutzer des Stuhls unterschiedliche ergonomisch günstige Positionen finden kann.
  • Die mindestens eine Fuß-Stützfläche kann zwischen einer Nichtgebrauchsstellung und einer Gebrauchsstellung verstellbar sein. Bei Nichtgebrauch ist die mindestens eine Fuß-Stützfläche beispielsweise zu der Stützkörperanordnung und/oder zu einer Fahrgestell-Basis des Fahrgestells hin verstellt und eignet sich nicht zum Abstellen eines Fußes des Nutzers, während sie in der Gebrauchsstellung beispielsweise ausgeklappt ist, jedenfalls zum Abstützen des Fußes des Nutzers bereitsteht.
  • Es ist möglich, dass die mindestens eine Fuß-Stützfläche beispielsweise direkt an der Stützkörperanordnung, insbesondere dem Sitzflächen-Stützkörper angeordnet ist.
  • Die mindestens eine Fuß-Stützfläche ist beispielsweise an einem Trägerkörper der Stützkörperanordnung angeordnet, der seinerseits einen Stützkörperträger, beispielsweise für den Rückenlehnen-Stützkörper und/oder den Sitzflächen-Stützkörper, bildet.
  • Die an der Stützkörperanordnung fest oder beweglich angeordnete mindestens eine Fuß-Stützfläche kann anhand der zur Verstellung der Stützkörperanordnung vorgesehenen Verstelleinrichtung an dem Stützkörperträger in mehreren Positionen befestigt werden. Eine separate Verstelleinrichtung ist nicht notwendig. Es ist aber möglich, dass die mindestens eine Fuß-Stützfläche relativ zu dem Stützkörperträger verstellbar angeordnet ist, beispielsweise anhand einer Teleskopanordnung, um auch auf diesem Wege eine Anpassung an eine jeweilige Körpergröße des Nutzers ermöglichen.
  • Es ist vorteilhaft, wenn an dem Fahrgestell mindestens eine, insbesondere seitlich neben einen Arm des Fahrgestells vorstehende, Fuß-Stützfläche zum Abstützen eines Fußes des Nutzers angeordnet ist. Die Fuß-Stützfläche kann beispielsweise zum Abstellen des Fußes genutzt werden. Vorteilhaft ist es, wenn mehrere derartige Fuß-Stützflächen vorgesehen sind, beispielsweise an einander entgegengesetzten Seiten der Längsachse des Stuhls. Somit kann der Nutzer, wenn er auf der Sitzfläche sitzt, seine Füße bequem auf einer der Fuß-Stützflächen abstützen.
  • Prinzipiell möglich ist es, dass der Nutzer des Stuhls, wenn auf der Sitzfläche sitzt, jederzeit seine Füße beispielsweise auf dem Fahrgestell oder einer Fuß-Stützfläche abstellen kann. Insbesondere bei Kindern kann es vorteilhaft sein, wenn diese buchstäblich keinen Fuß auf den Boden bekommen. Beispielsweise ist vorgesehen, dass seitlich neben und/oder vor der Sitzfläche des Stuhls ein geschlossener vom Untergrund des Stuhls entfernter Abstellbereich oder Fußraum bei dem Stuhl vorgesehen ist. Wenn also ein Nutzer auf der Sitzfläche sitzt, kann er keinen Fuß auf den Untergrund setzen, sondern stellt seine Füße in dem Fußraum oder dem Abstellbereich für die Füße ab.
  • Im Sinne einer bequemen Handhabung dahingehend, dass ein Nutzer auf der Sitzfläche sitzend Fahrbewegungen durchführen kann, indem er sich mit seinen Füßen auf dem Untergrund abstößt kann folgende Maßnahme sein. Zweckmäßig ist vorgesehen, dass seitlich neben der Sitzfläche quer zu der Längsachse ein freier Bewegungsraum für Beine eines Nutzers des Stuhls vorgesehen ist, wobei in dem Bewegungsraum vorzugsweise kein Stützelement, insbesondere keine Rolle oder kein Stützfuß und/oder kein Bestandteil des Fahrgestells angeordnet ist. Der Bewegungsraum kann beispielsweise zwischen seitlich vor die Sitzfläche vorstehenden Armen des Fahrgestells vorgesehen sein.
  • Vorteilhaft ist es, wenn der Stuhl, insbesondere das Fahrgestell, mindestens einen Stützfuß aufweist, der anhand einer Lageranordnung zwischen einer Gebrauchsstellung und einer Nichtgebrauchsstellung bezüglich der Fahrgestell-Basis verstellbar ist. In der obigen Beschreibung wurde ein derartiger Stützfuß als ein von der mindestens einen nicht lenkbaren Rolle im Längsabstand angeordneter Stützfuß beschrieben. Selbstverständlich kann ein derartiger Stützfuß auch bei einer nicht lenkbaren Rolle angeordnet sein.
  • Weiterhin zweckmäßig ist es, wenn der Stuhl, insbesondere das Fahrgestell, mindestens eine Stützfuß aufweist, der im auf dem Untergrund abgestellten Zustand des Stuhls vor mindestens eine Rolle der Rollenanordnung vorsteht, insbesondere vor die mindestens eine nicht lenkbare Rolle. In dem abgestellten Zustand oder statischen Zustand steht der Stuhl für einen Nutzer zum Sitzen zur Verfügung. Der Stützfuß kann aber sozusagen inaktiv werden. Bevorzugt ist vorgesehen, dass der mindestens eine Stützfuß oder der Stuhl durch Kippen oder Schwenken des Stuhls über die mindestens eine Rolle, beispielsweise die mindestens eine nicht lenkbare Rolle, in eine vom Untergrund entfernte Schwenkstellung bringbar ist, sodass der Stuhl anhand der mindestens einen Rolle auf dem Untergrund verfahren werden kann. Der Stützfuß ist also sozusagen vom Untergrund weggeschwenkt. Dabei ist die Handhabung anhand des Handgriffs besonders günstig, der vorzugsweise als Kipphebel dient, um den Stuhl in die Schwenkstellung zu verstellen und anschließend in der Schwenkstellung auf dem Untergrund zu manövrieren.
  • Eine an sich eine eigenständige Erfindung bildende Maßnahme im Zusammenhang mit den oberbegrifflichen Merkmalen des Anspruchs 1 oder den eingangs genannten Merkmalen bekannter Stühle, aber auch eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung oder der vorher obigen Maßnahmen sieht vor, dass der Stuhl ein oberhalb der Sitzfläche angeordnetes und der Rückenlehnenfläche gegenüberliegendes Schwenklager für eine Arbeitsplatte oder eine Halterung für ein Funktionselement, insbesondere ein elektronisches Gerät, aufweist, wobei die Arbeitsplatte oder das Funktionselement anhand des Schwenklagers in eine zum Gebrauch zu der Sitzfläche und der Rückenlehnenfläche hin geschwenkte, insbesondere etwa horizontale, Gebrauchsstellung und in eine von der Rückenlehnenfläche und der Sitzfläche weg geschwenkte und den Freiraum oberhalb der Sitzfläche vergrößernde Nichtgebrauchstellung, insbesondere etwa vertikale, schwenkbar sind und eine Schwenkachse des Schwenklagers rechtwinkelig oder etwa rechtwinkelig quer zur Längsachse des Stuhls verläuft. Wenn das Funktionselement oder die Arbeitsplatte in die Nichtgebrauchsstellung geschwenkt sind, geben sie nicht nur den Raum oberhalb der Sitzfläche, sondern auch seitlich neben der Sitzfläche (mit Bezug auf die Längsachse des Stuhls) frei, sodass der Nutzer des Stuhls von beiden Seiten her auf die Sitzfläche gelangen oder von der Sitzfläche aufstehen kann. Die Handhabung wird dadurch erleichtert. Der Nutzer kann sich bequem auf den Stuhl setzen und den Stuhl wieder verlassen, wenn die Arbeitsplatte oder das Funktionselement in der Nichtgebrauchstellung stehen. Andererseits sind die Arbeitsplatte oder das Funktionselement bequem nutzbar, wenn sie in der Gebrauchsstellung sind. Insoweit die obige Maßnahme als eigenständige Erfindung angesehen wird, können sämtliche oben im Zusammenhang mit der eingangs erläuterten Erfindung dargestellten individuellen Merkmale, insbesondere unabhängig von der Definition des Anspruchs 1, im Zusammenhang der weiteren Erfindung realisiert werden.
  • Eine ebenfalls vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung oder der obigen Maßnahmen, aber auch einen eigenständigen Gedanken stellt die folgende Maßnahme dar. Dabei ist bei dem Stuhl vorteilhaft vorgesehen, dass der Stützkörperträger einen Grundschenkel aufweist, der mit dem Fahrgestell verbunden ist oder einen Bestandteil des Fahrgestells bildet, wobei von dem Grundschenkel ein Stützschenkel des Stützkörperträgers zum Abstützen der Rückenlehnenfläche und/oder eines Handgriffs zum Ergreifen des Stuhls winkelig absteht. Insoweit die obige Maßnahme als eigenständige Erfindung angesehen wird, können sämtliche oben im Zusammenhang mit der eingangs erläuterten Erfindung dargestellten individuellen Merkmale, insbesondere unabhängig von der Definition des Anspruchs 1, im Zusammenhang der weiteren Erfindung realisiert werden. Der Grundgedanke ist dabei, dass der Stützkörperträger eine insgesamt den Stuhl stabilisierende und tragfähig ausgestaltende Komponente bildet.
  • Von dem Grundschenkel steht zweckmäßigerweise noch ein Halteschenkel des Stützkörperträgers zum Halten einer Arbeitsplatte oder einer Halterung für ein Funktionselement, insbesondere ein elektronisches Gerät, winkelig ab.
  • Bei dem Funktionselement handelt es sich beispielsweise um einen Computer, insbesondere einen Tablet-Computer, ein Smartphone oder dergleichen. Bei dem Funktionselement kann es sich aber auch um eine Platte eines Spieles, insbesondere eines Brettspiels, handeln, das vom Nutzer des Stuhls abspielbar ist. Die Halterung kann beispielsweise eine Halteklammer und/oder eine Stützplatte und/oder eine Rastanordnung oder dergleichen umfassen oder sein.
  • Bevorzugt ist vorgesehen, dass der Stützkörperträger eine U-förmige oder V-förmige Gestalt aufweist. Der Stützkörperträger ist sozusagen nach oben offen und kann die an ihm angeordneten Komponenten, beispielsweise eine Arbeitsplatte, eine Halterung für eine Arbeitsplatte oder ein Funktionselement, die Stützkörperanordnung als Ganzes, insbesondere aber einen Rückenlehnen-Stützkörper der Stützkörperanordnung, tragen. Wenn nur der Stützschenkel vorhanden ist, bildet er zusammen mit dem Grundschenkel vorzugsweise eine etwa L-förmige Konfiguration.
  • Eine geometrische Konfiguration sieht zum Beispiel vor, dass der Halteschenkel und/oder der Stützschenkel Schenkel in einem Winkel von ca. 80-120°, von dem Grundschenkel abstehen. Eine derartige Konstruktion ist beispielsweise stabil und gleichzeitig ergonomisch günstig.
  • Bevorzugt ist es, wenn der Stützkörperträger einen flach rechteckigen Querschnitt aufweist. Dabei sind die Flachseiten oder die Seiten mit der größeren Ausdehnung vorzugsweise die Oberseiten und Unterseiten. Die Seiten mit der kleineren Ausdehnung oder Schmalseiten sind zweckmäßigerweise sich zwischen den Oberseiten und Unterseiten des Stützkörperträgers erstreckende Seiten. Der Stützkörperträger ist dementsprechend belastbar und mechanisch stabil. Es ist an dieser Stelle aber zu erwähnen, dass selbstverständlich auch andere Querschnitte des Stützkörperträgers möglich sind. So kann der Stützkörperträger beispielsweise einen runden Querschnitt aufweisen.
  • Zweckmäßig ist es, wenn der Stützkörperträger aus Holz-Schichtmaterial und/oder aus Holz, insbesondere aus Vollholz, besteht. So ist es beispielsweise denkbar, dass der Stützkörperträger einerseits das Holz-Schichtmaterial aufweist, welches beispielsweise durch Holzelemente, insbesondere Vollholz-Elemente, verstärkt ist. Es ist aber auch möglich, dass der Stützkörperträger grundsätzlich aus Vollholz besteht, wobei zu Verstärkungszwecken oder aus funktionalen Gründen oder dergleichen zusätzliche Schichtholz-Komponenten an dem Stützkörperträger angeordnet oder angebracht sind. Der aus Holz bestehende Stützkörperträger ist vorzugsweise verleimt.
  • Ohne weiteres kann der Stützkörperträger aber auch zumindest teilweise oder ganz aus Metall und/oder Kunststoff bestehen.
  • Bevorzugt ist es, dass der Stützkörperträger einstückig ist. Beispielsweise kann der Stützkörperträger aus einem einzigen Stück Schicht-Holz, Vollholz, Metall, Kunststoff oder dergleichen bestehen.
  • Weiterhin ist es möglich, dass der Stützkörperträger durch einen einzelnen oder einzigen Stützkörperträgerkörper gebildet ist. Mithin bildet der Stützkörperträger sozusagen ein einziges Rahmenbauteil und/oder eine einzelne zentrale Komponente des Stuhls, die vom Fahrgestell absteht und die Stützkörperanordnung beträgt.
  • Der Stützkörperträger kann aber auch durch eine Paarung aus zwei Stützkörperträger-Elementen gebildet sein oder eine derartige Paarung aufweisen. So können beispielsweise zwei oder weitere Tragprofile parallel und/oder nebeneinander verlaufen. Die Stützkörperträger-Elemente, insbesondere die Tragprofile, weisen jeweils einen Grundschenkel, einen Stützschenkel sowie einen Halteschenkel auf. Die Stützkörperträger-Elemente, insbesondere die Tragprofile, können miteinander verbunden sein.
  • Bevorzugt ist es, wenn der Handgriff von dem Stützschenkel des Stützkörperträgers nach hinten und/oder oben absteht. Beispielsweise verläuft der Handgriff oder ein Handgriffabschnitt des Handgriffs etwa horizontal und steht vom Stützschenkel ab. Es ist aber auch möglich, dass der Handgriff oder ein Handgriffkörper sozusagen eine Art Verlängerung des Stützschenkels darstellt und somit im gleichen Winkel vom Grundschenkel des Stützkörperträgers absteht wie der Stützschenkel.
  • Eine Möglichkeit zur Realisierung des Handgriffs ist es, dass dieser zum Beispiel integral vom Stützschenkel des Stützkörperträgers gebildet ist oder an dem Stützkörperträger angeordnet ist. Es ist zum Beispiel möglich, dass der Stützkörperträger und insbesondere der freie Endbereich des Stützschenkels in der Art eines Handgriffs ausgeformt sind. Beispielsweise kann ein kurzes Handgriffstück, welches beispielsweise etwa die Länge einer Hand-Breite aufweist, zur Bildung des Handgriffs vorgesehen sein. Das Handgriffstück ist beispielsweise ein Rohrelement, ein Kunststoffkörper oder dergleichen, und ist mit dem Stützkörperträger verbunden, beispielsweise verklebt und/oder verschraubt.
  • Ein Konzept sieht vor, dass der Stützkörperträger das Handgriffstück oder den Handgriff nicht integral bildet.
  • Eine Variante der Erfindung kann vorsehen, dass der Handgriff an einem Rohrkörper vorgesehen ist. Der Rohrkörper ist mit dem Stützkörperträger, dem Fahrgestell oder dergleichen verbunden. Der Rohrkörper kann auch einen Träger für die Stützkörperanordnung, beispielsweise einen Rückenlehnen-Sitzkörper, welcher die Rückenlehne bereitstellt, bilden. Mithin ist es möglich, dass der Rohrkörper den Stützkörperträger zumindest partiell oder ganz bildet. Der Rohrkörper umfasst beispielsweise ein Metallrohr oder Kunststoffrohr. Der Rohrkörper hat zweckmäßigerweise einen vom Fahrgestell, insbesondere vom Stützkörperträger, ausgehend nach oben verlaufenden Verbindungsabschnitt, von dem ein zum Ergreifen vorgesehener Handgriffabschnitt winkelig absteht. Der Handgriffabschnitt steht vom Verbindungsabschnitt beispielsweise in einem Winkel von ca. 80-120°, ab.
  • Ein Konzept kann vorsehen, dass die Stützkörperanordnung sozusagen eine Sitzschale aufweist oder bildet. Die Stützkörperanordnung hat zweckmäßigerweise einen die Rückenlehnenfläche und die Sitzfläche integral bereitstellenden Stützkörper.
  • Es ist auch möglich, dass die Stützkörperanordnung einen Rückenlehnen-Stützkörper, der die Rückenlehnenfläche bereitstellt, und einen Sitzflächen-Stützkörper, der die Sitzfläche bereitstellt, aufweist. Zwischen dem Rückenlehnen-Stützkörper und dem Sitzflächen-Stützkörper ist zweckmäßigerweise ein Abstand vorhanden, insbesondere ein verstellbare Abstand.
  • Der Rückenlehnen-Stützkörper und/oder der Sitzflächen-Stützkörper können eine Polsterung aufweisen. Der Rückenlehnen-Stützkörper und/oder der Sitzflächen-Stützkörper bestehen vorzugsweise aus Holz, insbesondere aus Schichtholz. Bevorzugt ist eine Oberfläche des jeweiligen Stützkörpers strukturiert und/oder weist eine Holz-Oberfläche auf. An einem derartigen aus Holz bestehenden oder Holz aufweisenden Stützkörper kann selbstverständlich eine Polsterung vorgesehen sein.
  • Die voneinander unabhängigen Stützkörper, nämlich der Rückenlehnen-Stützkörper und der Sitzflächen-Stützkörper sind zweckmäßigerweise anhand der Verstelleinrichtung in mindestens zwei voneinander verschiedene Relativpositionen und/oder unabhängig voneinander an dem Stützkörperträger festlegbar. Die Verstelleinrichtung weist beispielsweise Rastkörper, Klemmkörper oder dergleichen zum Verrasten oder Verklemmen des Stützkörpers am Stützkörperträger auf. Beispielsweise ist eine Klemmschelle, eine Halteschraube oder dergleichen vorgesehen. Am Stützkörperträger sind zweckmäßigerweise Haltekonturen, beispielsweise Schraubaufnahmen, Klemmkonturen, Rastkonturen oder dergleichen vorgesehen, die mit der Verstelleinrichtung zusammenwirken bzw. an denen die Verstelleinrichtung zum Halten des jeweiligen Stützkörpers oder der Stützkörperanordnung als Ganzes einen Widerhalt findet.
  • Bevorzugt ist es, wenn die Stützkörperanordnung mindestens eine Armlehne aufweist, die zum Abstützen eines Armes des Nutzers geeignet ist. Die Armlehne kann integral mit beispielsweise dem Rückenlehnen-Stützkörper und/oder dem Sitzflächen-Stützkörper ausgebildet sein. Die Armlehne kann fest an dem jeweiligen Stützkörper der Stützkörperanordnung angeordnet sein, aber auch anhand einer Lageranordnung beweglich, sodass sie beispielsweise bei Nichtgebrauch in eine Nichtgebrauchsstellung verstellbar ist, jedoch für den Gebrauch in einer Gebrauchsstellung verstellt werden kann.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
    • 1 eine perspektivische Schrägansicht von schräg vorn eines ersten Ausführungsbeispiels eines Stuhls, welcher in
    • 2 den Stuhl gemäß 1 von der Seite,
    • 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Stuhls in perspektivischer Schrägansicht von schräg vorn,
    • 4 eine perspektivische Schrägansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Stuhls, von dem in
    • 5 eine Variante in einer Seitenansicht dargestellt ist.
  • In der Zeichnung sind zwei unterschiedliche Stühle 10, 110, 210, 310 dargestellt, die teilweise aber gleich oder gleichartige Komponenten aufweisen. Diese sind mit denselben Bezugszeichen versehen und werden auch nicht näher erläutert.
  • Die Stühle 10, 110 weisen Fahrgestelle 20, 120 auf, die sich partiell voneinander unterscheiden.
  • Das Fahrgestell 20 hat beispielsweise Arme 21, an deren freien Endbereichen jeweils lenkbare Rollen 25 angeordnet sind. Die Arme 21 stehen von einer Fahrgestell-Basis 23 des Fahrgestells 20 ab. Ebenso stehen von der Fahrgestell-Basis 23 Arme 22 ab, an deren freien Endbereichen ebenfalls Rollen, jedoch nicht lenkbare Rollen 24 angeordnet sind. Die Rollen 24, 25 bilden Bestandteile einer Rollenanordnung 26. Bei Gebrauch bilden die Rollen 25 vordere Rollen, die Rollen 24 hintere Rollen des Stuhls 10.
  • Beim Stuhl 110 sind ebenfalls lenkbare Rollen im vorderen Bereich des Stuhls 110 vorgesehen, nämlich lenkbare Rollen 125. Im hinteren Bereich des Stuhls 110 (bezogen auf die Gebrauchsstellung bzw. Nutzung des Stuhls) sind jedoch keine zwei Rollen, sondern nur eine einzige Rolle 124 vorgesehen, die wie die Rollen 24 eine nichtlenkbare Rolle ist. Die Rolle 124 ist an einem Arm 122 des Fahrgestells 120 angeordnet.
  • Die Fahrgestell-Basis 23 des Stuhls 10 und die Arme 21, 22 sind durch einen Fahrgestell-Körper 29 gebildet, also durch ein einziges Bauteil. Der Fahrgestell-Körper 29 ist beispielsweise als ein Metallbauteil, Spritzguss-Bauteil, KunststoffBauteil oder dergleichen ausgestaltet.
  • An dem Fahrgestell 20 ist ein Stützkörperträger 30 angeordnet. Der Stützkörperträger 30 ist mit einem Grundschenkel 34 mit dem Fahrgestell-Körper 29 verbunden. Von dem Grundschenkel 34 stehen ein Stützschenkel 32 sowie ein Halteschenkel 36 winkelig ab. Zwischen dem Stützschenkel 32 und dem Grundschenkel 34 erstreckt sich ein Krümmungsabschnitt oder Bogenabschnitt 33. Zwischen dem Grundschenkel 34 und dem Halteschenkel 36 ist ebenfalls ein Krümmungsabschnitt oder Bogenabschnitt vorgesehen, nämlich ein Krümmungsabschnitt 35. Es versteht sich, dass es grundsätzlich auch möglich ist, dass die Stützschenkel und die Halteschenkel von einem Grundschenkel eines erfindungsgemäßen Stützkörperträgers unmittelbar winkelig, also ohne Krümmungsabschnitt, abstehen.
  • Der Stützkörperträger 30 umfasst einen einzigen und integralen Stützkörperträger 31, der den Stützschenkel 32, den Grundschenkel 34 sowie den Halteschenkel 36 bereitstellt.
  • An dem Halteschenkel 36 kann ein Teleskopkörper 37 teleskopierbar gelagert sein, so dass ein freier Endbereich des Halteschenkels 36, an dem eine Arbeitsplatte 70 angeordnet ist, höhenverstellbar sein kann. Selbstverständlich ist es möglich, dass anstelle des Teleskopkörpers 37 beispielsweise nur eine Verkleidung des Halteschenkels 36 vorgesehen ist oder dass die Arbeitsplatte 70 unmittelbar am freien Endbereich des Halteschenkels 36 angeordnet ist, also kein Teleskopkörper vorhanden ist.
  • An dem Stützkörperträger 30 ist eine Stützkörperanordnung 40 vorgesehen, auf die sich ein Nutzer setzen und an die sich ein Nutzer anlehnen kann. Die Stützkörperanordnung 40 umfasst beispielsweise einen Sitzflächen-Stützkörper 41 mit einer Sitzfläche 42, auf die sich der Nutzer setzen kann. Die Position der Sitzfläche 42 oberhalb eines Untergrunds U, auf dem der Stuhl 10 abgestellt ist, ist anhand einer Stelleinrichtung 49 verstellbar. Die Verstelleinrichtung 49 umfasst beispielsweise eine Verstell-Halterung 43, von der der Sitzflächen-Stützkörper 41 absteht. Die Verstell-Halterung 43 ist bezüglich des Stützkörperträgers 30 in verschiedenen Positionen, insbesondere mindestens zwei Positionen, festlegbar. Beispielsweise umfasst die Verstell-Halterung 43 eine U-förmige oder sonstige Klemmhalterung, mit der die Verstell-Halterung 43 an dem Stützschenkel 32 in unterschiedlichen Positionen befestigbar ist. Beispielsweise sind an dem Stützschenkel 32 mehrere Rastaufnahmen oder Schraubaufnahmen 38 vorgesehen, die von einer entsprechenden Raste, Schraube oder dergleichen, die bei der Verstell-Halterung 43 nicht dargestellt ist, durchdringbar sind.
  • Der Sitzflächen-Stützkörper 41 ist vorzugsweise aus einem Schichtholz-Material, aus Kunststoff oder dergleichen hergestellt. Der Sitzkomfort wird erhöht, indem auf dem Sitzflächen-Stützkörper 41 vorzugsweise ein Polster 44 angeordnet ist.
  • Auch eine Rückenlehne der Stützkörperanordnung 40 ist optimal auf die jeweilige Körpergröße des Nutzers anpassbar. Die eine Rückenlehnenfläche 46 wird beispielsweise von einem Rückenlehnen-Stützkörper 45 bereitgestellt, der anhand einer Verstell-Halterung 47 in unterschiedlichen Positionen, vorzugsweise mindestens zwei Positionen, am Stützkörperträger 30 festlegbar ist. Der Rückenlehnen-Stützkörper 45 besteht zweckmäßigerweise ebenfalls aus einem Schichtmaterial, insbesondere Holz, Kunststoff oder dergleichen. Am Rückenlehnen-Stützkörper 45 ist vorzugsweise ein Polster 48 angeordnet, welches zumindest partiell die Rückenlehnenfläche 46 bereitstellt.
  • Beispielhaft ist an der Verstell-Halterung 47 eine Klemmschraube 50 dargestellt, die vorzugsweise auch in eine der Aufnahmen 38 einschraubbar ist. Selbstverständlich wäre auch eine stufenlose Verstellbarkeit vorteilhaft, bei der die Verstell-Halterung 47, 43 nur mit dem Stützkörperträger 30 verklemmt wird, beispielsweise anhand eines Kipphebels, Klemmhebels oder dergleichen.
  • Beim Stuhl 110 ist eine im Prinzip ähnliche Konfiguration getroffen, d.h. die Stützkörperanordnung 40 ist an dem Stützkörperträger 30 in mehreren Positionen verstellbar gelagert. Anstelle der Stützkörperanordnung 40 könnte aber auch eine Stützkörperanordnung mit einem Stützkörper 141 vorgesehen sein, welcher integral sowohl eine Rückenlehnenfläche als auch eine Sitzfläche bereitstellt. Der Stützkörper 141 ist beispielsweise in der Art einer Sitzschale ausgestaltet. Der Stützkörper 141 besteht zweckmäßigerweise ebenfalls aus einem Plattenmaterial, insbesondere Schichtholz. Der Stützkörper 141 kann anhand der Verstelleinrichtung 49, beispielsweise anhand einer in der Zeichnung nicht sichtbaren Verstell-Halterung in der Art der Verstell-Halterung 43, 47 in unterschiedlichen Positionen am Stützkörperträger 30 befestigt werden.
  • Die Arbeitsplatte 70 ist anhand eines Schwenklagers 71 um eine Schwenkachse S zwischen eine Gebrauchsstellung G und einer Nichtgebrauchsstellung N verstellbar. In der Gebrauchsstellung G steht die Arbeitsplatte 70 zumindest partiell bis zu der Sitzfläche 42 vor. Insbesondere ist eine Oberfläche der Arbeitsplatte 70 etwa horizontal orientiert oder flach geneigt, so dass der Nutzer des Stuhls 10, 110 auch die Arbeitsplatte 70 beispielsweise in der Art einer Schreibtischplatte nutzen kann. In der Nichtgebrauchsstellung N hingegen ist die Arbeitsplatte 70 von der Sitzfläche 42 weggeschwenkt, steht also beispielsweise im Wesentlichen vertikal, so dass der Nutzer des Stuhls 10, 110 bequem von der Sitzfläche 42 aufstehen kann oder sich auf den Stuhl 10, 110 setzen kann.
  • Beim Stuhl 10 kann der Nutzer, wenn er auf der Sitzfläche 42 steht, seine Füße beispielsweise auf den Armen 21 abstellen.
  • Beim Stuhl 110 ist ein komfortableres „Fußabstellkonzept“ realisiert. Beispielsweise sind an dem Grundschenkel 43 Arme 121 angeordnet, an deren freien Endbereichen die lenkbaren Rollen 125 drehbar gelagert sind. Die Arme 121 umfassen beispielsweise plattenartige Körper 128, die seitlich vor den Grundschenkeln 43 vorstehen. Die plattenartigen Körper 128 weisen an ihren Oberflächen jeweils eine Fuß-Stützfläche 180 auf, auf die der Bediener oder Nutzer des Stuhls 110 seine Füße stellen kann. Von den Platten 128 weg erstreckt sich ein Abdeckabschnitt 127, der die Lenkrollen oder lenkbaren Rollen 125 oberseitig sozusagen abdeckt. Somit gelangt der Nutzer des Stuhls 110 nicht versehentlich in die lenkbaren Rollen 125.
  • Zwischen den Armen 21, 22 des Fahrgestells 20 ist ein relativ großer Abstand oder Fuß-Freiraum vorhanden, so dass der auf der Sitzfläche 42 des Stuhls 10 sitzende Nutzer sich mit seinen Füßen auf dem Untergrund U abstoßen kann. Es gibt aber Situationen, bei denen dieses nicht gewünscht ist. Wenn beispielsweise ein Kind den Stuhl 10, 110 nutzen soll, kann es gewünscht sein, dass das Kind nicht ohne Zutun oder Willen der beaufsichtigenden Person den Stuhl 10, 110 auf dem Untergrund verfahren kann. In diesem Fall sind die Fuß-Stützflächen 180 beim Stuhl 110 hilfreich. Die Fuß-Stützflächen 180 behindern nämlich einen Nutzer, der auf der Sitzfläche 42 des Stuhls 110 sitzt, daran, seine Füße auf den Untergrund U abzustellen bzw. sich vom Untergrund U abzustoßen.
  • Anstelle der Arbeitsplatte 70 kann auch eine Halterung 72 vorgesehen sein, mit der ein Funktionselement 73 am Stuhl 10, 110 lösbar befestigbar ist. Beispielsweise ist die Halterung 72 eine Klemmhalterung. Das Funktionselement 73 weist vorzugsweise eine plattenartige Gestalt auf. Beispielsweise ist das Funktionselement 73 ein Tablet-Computer, Smartphone oder dergleichen. Vorteilhaft ist es, wenn die Halterung 72 anhand des Schwenklagers 71 schwenkbar zwischen der Gebrauchsstellung G und der Nichtgebrauchsstellung N ist, so dass das an der Halterung 72 befindliche Funktionselement 73 ebenfalls zwischen diesen beiden Stellungen verschwenkbar ist.
  • Der Stützkörperträger weist eine im Querschnitt etwa U-förmige Gestalt auf. Die beiden vom Grundschenkel 34 abstehenden Schenkel, nämlich der Stützschenkel 32 sowie der Halteschenkel 36, stehen jedoch nicht rechtwinkelig vom Grundschenkel 34 ab, sondern in einem größeren Winkel, so dass deren freien Endbereiche einen größeren Abstand zueinander aufweisen als ihre Endbereiche bei den Krümmungsabschnitten 33, 35.
  • Weiterhin steht der Stützschenkel 32 weiter vom Grundschenkel 34 ab als der Halteschenkel 36. Der Stützschenkel 32 hat dementsprechend einen großen Verstellbereich für den Rückenlehnen-Stützkörper 45 und den Sitzflächen-Stützkörper 41, die in einem entsprechend größeren Abstand vom Untergrund U am Stützkörperträger 30 festlegbar sind. Somit ist der Stuhl 10, 110 auch für größere Personen geeignet. Allerdings können auch Kinder, insbesondere Kleinkinder, den Stuhl 10, 110 optimal nutzen, weil die Stützkörperanordnung 40 auch nahe zum Grundschenkel 34 hin verstellbar ist, so dass der Abstand beispielsweise der Sitzfläche 42 zum Untergrund U auf ein geringes Maß oder passend für kleine Körpergrößen einstellbar ist.
  • Nun ist es prinzipiell möglich, dass beispielsweise am freien oberen Endbereich des Stützschenkels 32 ein Handgriff angeordnet ist, um den Stuhl 10, 110 bequem auf dem Untergrund zu manövrieren. Dabei sind insbesondere die nichtlenkbaren Rollen 24, 124 von Vorteil, da sie den Lenkbewegungen des Nutzers entsprechend folgen. Weiterhin kann der Stuhl 10, 110 über die jeweilige nichtlenkbare Rolle oder Rollenanordnung 24, 124 bequem gekippt werden, so dass die vorderen lenkbaren Rollen 25, 125 vom Untergrund abheben und der Stuhl 10, 110 noch leichter manövriert werden kann. Die lenkbaren Rollen 25, 125 sind jedoch in der Praxis bei derartigen Lenkbewegungen kaum ein Hindernis. Die lenkbaren Rollen 25, 125 können den Lenkbewegungen des Stuhls 10, 110 folgen.
  • Die lenkbaren Rollen 25, 125 sind zweckmäßigerweise orthogonal zu ihren jeweiligen Drehachsen, mit denen sie auf dem Untergrund U rollen, drehbar am Fahrgestell 20, 120 gelagert
  • Eine Kippbewegung und ein Manövrieren der Stühle 10, 110 wird durch folgende Maßnahme erleichtert:
  • An den Stützschenkeln 32 der Stühle 10, 110 ist jeweils ein Handgriff 60 angeordnet, der weit nach oben vor die obere Kante, also die Kante, die am weitesten vom Untergrund U entfernt ist, vor der Rückenlehnenfläche 46 nach oben vorsteht.
  • Der Handgriff 60 weist einen Handgriffkörper 61 auf, insbesondere einen Rohrkörper 66, der mit einem Verbindungsabschnitt 62 mit dem Stützschenkel 32 des Stützkörperträgers 30 verbunden ist. Dort sind beispielsweise zur Verbindung des Handgriffkörpers 61 mit dem Stützkörperträger 30 Schrauben 67 vorgesehen. Mithin ist also der Handgriff 60 fest mit dem jeweiligen Grundgestell bzw. dem Stützkörperträger 30 und somit letztlich auch mit dem Fahrgestell 20, 120 verbunden.
  • An dieser Stelle sei erwähnt, dass der Stützkörperträger 30 mit seinem Grundschenkel 34 eine Fahrgestell-Basis 23 des Fahrgestells 120 darstellt, von der die Arme 121, 122 abstehen. Beim Stuhl 10 ist eine ebenso feste Verbindung zwischen dem Stützkörperträger 30 und dem Fahrgestell 20 gegeben, indem nämlich der Grundschenkel 34 mit der Fahrgestell-Basis 23 fest verbunden ist. Mithin ist also der Handgriff 60 mit dem jeweiligen Fahrgestell 20, 120 fest verbunden, so dass Lenkbewegungen oder Handhabungsbewegungen, die am Handgriff 60 durchgeführt werden, sich direkt auf das Fahrgestell und somit auch auf die nichtlenkbaren Rollen 24, 124 auswirken.
  • Der Verbindungsabschnitt 62 geht mit einem Bogenabschnitt 63 in einen Handgriffabschnitt 64 über. Der Handgriffabschnitt 64 verläuft in Gebrauchslage, d.h. wenn der Bediener den Stuhl üblicherweise ergreift bzw. wenn der Stuhl 10, 110 auf den Untergrund U steht, etwa horizontal oder leicht schräg geneigt, was ergonomisch günstig ist.
  • Am Handgriffabschnitt 64 ist vorteilhaft ein Griffstück 65 vorgesehen, beispielsweise eine Gummierung, eine Kork-Ummantelung oder dergleichen.
  • Man erkennt in der Zeichnung, dass es bei einem erfindungsgemäßen Stuhl vorteilhaft ist, wenn wie beim Ausführungsbeispiel in der unteren Position des Rückenlehnen-Stützkörpers 45, wenn dieser am weitesten zu der Rollenanordnung 26 verstellt ist, ein mindestens 1,5-facher, sogar etwa 1,7-facher bis 2-facher Abstand des Handgriffabschnitts 64 zu den Aufstandsflächen der Rollenanordnungen 26, 126 besteht, insbesondere zu den Aufstandsflächen der nichtlenkbaren Rollen 24, 124, so dass günstige Hebelverhältnisse gegeben sind. Insbesondere steht der Handgriffabschnitt 64 sogar noch nach hinten, also von der Sitzfläche 42 abgewandt, vor die nichtlenkbaren Rollen 24, 124 vor, was besonders günstige Hebelverhältnisse schafft.
  • An dieser Stelle sei erwähnt, dass der Stuhl 10, 110 besonders sicher auf dem Untergrund steht. Die Rollen der Rollenanordnungen 26, nämlich die nichtlenkbaren Rollen 25, 125 stehen spreizfußartig vor die Projektionsfläche des Stuhls 10, 110 nach außen vor. Insbesondere sind sie seitlich neben der Sitzfläche 42 in Bezug auf eine Längsachse L des Stuhls 10, 110 vorgesehen, haben also eine sozusagen breite Spur.
  • Alternativ oder ergänzend zu den Rollen 25, 125 könnten aber auch Stützfüße 27 vorgesehen sein (in 2 angedeutet), mit denen der Stuhl 10, 110 auf dem Untergrund U abstellbar ist. Die Stützfüße 27 können mit Schwenkgelenken 27a oder sonstigen Lagern beweglich am Fahrgestell 20, 120 gelagert sein, so dass man in eine Nichtgebrauchslage, bei der sie beispielsweise nicht vor die Rollen 25, 125 vorstehen und/oder nicht zum Untergrund U von der Fahrgestell-Basis 23 abstehen, verschwenken kann.
  • Es ist aber auch möglich, dass anstelle der Rollen 25, 125 die Stützfüße 27 oder Stützfüße in der Art der Stützfüße 27 vorgesehen sind. Die Rollen 25, 125 sind nicht unbedingt notwendig.
  • Mithin sind mit den Rollen 25, 125 oder den alternativ oder ergänzend vorgesehenen Stützfüßen 27 Stützelemente 28 vorhanden, die in weitem Abstand zur Längsachse L angeordnet sind und im Übrigen auch einen großen Abstand zu den nichtlenkbaren Rollen 24, 124 in Bezug auf die Längsachse L haben.
  • Für einen stabilen Halt des Stuhls 10 sorgt ferner auch die Maßnahme, dass die nichtlenkbaren Rollen 24 eine größere Spurbreite aufweisen als die lenkbaren Rollen 25 und/oder die Stützfüße 27, mithin also die Stützelemente 28. Quer zur Längsachse L ist also die Gefahr des Kippens des Stuhls 10 dadurch verringert.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, dass die Rollen 25, 24 einen großen Längsabstand zum vorderen oder hinteren Längsendbereich der Sitzfläche 42 aufweisen. Beispielsweise haben die Rollen 25 einen Längsabstand LA zur vorderen Kante des Sitzflächen-Stützkörpers 41. Die nichtlenkbaren Rollen 24 haben eine Längsabstand LB zur Rückseite des Rückenlehnen-Stützkörpers 45 und insbesondere zur Rückenlehnenfläche 46. Mithin steht also die nichtlenkbare Rolle 24, 124 nach hinten in Bezug auf die Längsachse L vor die Stützkörperanordnung 40 vor.
  • Im Sinne einer günstigen Manövrierbarkeit ist es, wenn wie bei einem erfindungsgemäßen Stuhl allgemein vorteilhaft, die nichtlenkbaren Rollen 24, 124 in einem Zwischenraum oder zwischen der Rückenlehnenfläche 46 und dem Handgriffabschnitt 64 angeordnet sind.
  • Prinzipiell möglich bei einem erfindungsgemäßen Stuhl ist auch, dass der Handgriff relativ zum Grundgestell bzw. Fahrgestell 20 verstellbar angeordnet ist. So könnte beispielsweise für die Schrauben 67 eine Anordnung mit mehreren Schraublöchern am Stützkörperträger 30 und/oder am Handgriffkörper 61 vorgesehen sein, um den Handgriffkörper 61 in unterschiedlichen Längspositionen relativ zum Stützkörperträger 30 zu befestigen. Weiterhin ist ein Schiebelager, eine Klemm-Verbindung oder dergleichen zwischen dem Stützkörperträger 30 und dem Handgriff 60 möglich. So könnte beispielsweise der Verbindungsabschnitt 62 bezüglich des Stützschenkels 32 teleskopierbar sein.
  • Weiterhin möglich ist es, dass bei einem erfindungsgemäßen Stuhl der Handgriffkörper oder Handgriff unmittelbar am Fahrgestell befestigt ist. So ist beispielsweise denkbar, dass zwischen den Armen 22, mithin also beispielsweise an der Fahrgestell-Basis 23 des Stuhls 10 eine Befestigungsmöglichkeit für den Handgriffkörper 61 vorgesehen ist. Beispielsweise könnte dieser dort mit dem Fahrgestell-Körper 29 fest verbunden sein, insbesondere verschweißt, verklebt, verschraubt oder dergleichen.
  • Bei den in 4 und 5 dargestellten Stühlen 201, 310 sind teilweise gleiche oder ähnliche Komponenten vorhanden wie bei den Stühlen 10, 110.
  • Die Stühle 210, 310 weisen Fahrgestelle 220 auf, an denen Stützkörperträger 230 angeordnet sind. An den Stützkörperträgern 230 sind Stützkörperanordnungen 240, 340 verstellbar gehalten, so dass die Stühle 210, 310 an die jeweiligen Körpergrößen der Nutzer anpassbar sind. Insbesondere eignen sich die Stühle 210, 310 für kleine Kinder oder kleinere Kinder als die Stühle 10, 110.
  • Die Fahrgestelle 220 weisen nicht lenkbare Rollen 224 auf, die in Fahrtrichtung sozusagen hintere Rollen darstellen und den Rollen 24, 124 funktional entsprechen. Die nicht lenkbaren Rollen 224 sind an Armen 222 angeordnet, die von einer Fahrgestell-Basis 223 abstehen. Die Arme 222 entsprechen funktional den Armen 22 und sind ähnlich angeordnet.
  • Ähnlich wie die Arme 21 des Fahrgestells 20 stehen bei den Fahrgestellen 220 Arme 221 ab, an deren freien Endbereich jedoch keine Lenkrollen angeordnet sind, sondern Stützfüße 227. Die Stützfüße 227 sind feststehend, könnten aber ähnlich wie die Stützfüße 27 anhand von Schwenklagern, Schiebelagern oder dergleichen verstellbar sein. Insbesondere kann für einen Höhenausgleich mindestens einer der Stützfüße 227 mit einer Längsverstelleinrichtung versehen sein. Die Stützfüße 227 bilden Stützelemente 228, die in einem Längsabstand bezüglich einer Längsachse L der Stühle 310, 210 zu den nicht lenkbaren Rollen 224 angeordnet sind.
  • An dieser Stelle sei erwähnt, dass die nicht lenkbaren Rollen 224 die einzigen Rollen bzw. das einzige Rollenpaar der Stühle 210, 310 bzw. das einzige Rollenpaar vor deren Rollenanordnungen 226 darstellen.
  • Im Unterschied zu den Stützkörperträgern 30 der Stühle 10, 110 sind die Stützkörperträger 230 etwa L-förmig und weisen keinen Halteschenkel auf, an dem ein Funktionselement angeordnet oder gelagert ist.
  • Die Stützkörperträger 230 weisen Stützkörperträgerkörper 31 auf, die einen flach rechteckigen Querschnitt aufweisen.
  • Von Grundschenkeln 34 der Stützkörperträger 230, die mit Fahrgestell-Körpern 229 der Fahrgestelle 220 fest verbunden sind, stehen Stützschenkel 232 winkelig ab, beispielsweise in einem Winkel von etwa 90° bis 120°, vorzugsweise etwa 100° bis 110°, ab. Zwischen den jeweiligen Stützschenkeln 232 und dem Grundschenkel 234 ist ein Krümmungsabschnitt 233 vorgesehen. Der Stützkörperträgerkörper 231 bildet einen sozusagen einstückigen Rahmen. Der Stützkörperträgerkörper 231 hat einen flach rechteckigen Querschnitt, was ihn besonders stabil macht.
  • An einem freien Endbereich des jeweiligen Stützkörperträgers 230 ist ein Handgriff 260 angeordnet, der grundsätzlich dem Handgriff 60 entspricht, jedoch einen Handgriffkörper 261 aufweist, dessen Verbindungsabschnitt 262 kürzer ist als der Verbindungsabschnitt 62. Die Stützschenkel 232 stehen nämlich weiter von dem Grundschenkel 234 ab als die Stützschenkel 32 vom Grundschenkel 34. Die Längserstreckung des Stützschenkels 232 ist deutlich größer als die Längserstreckung des Grundschenkels 234. Dies ermöglicht einerseits, dass die Stützkörperanordnungen 240, 340 in einem größeren Verstellbereich verstellbar am Stützkörperträger 230, insbesondere dem Stützschenkel 232, gelagert sind. Andererseits kann der Verbindungsabschnitt 262 verhältnismäßig kurz sein, so dass dennoch der Handgriffabschnitt 64 weit vom Untergrund U entfernt ist und dementsprechend das Griffstück 65 bequem ergreifbar ist.
  • An dieser Stelle sei erwähnt, dass selbstverständlich der Stützkörperträger 230 einen noch längeren vom Fahrgestell 220 abstehenden Stützschenkel 232 aufweisen kann. Eine derartige Konfiguration ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn der Stützkörperträger 230 integral einen Handgriff 360 bildet oder aufweist (gestrichelt in 5 dargestellt). Beispielsweise kann ein oberer Endbereich des Stützschenkels 232 winkelig abstehen und einen Handgriffabschnitt 364 bilden. Weiterhin wird dadurch der Verstellbereich für die Stützkörperanordnungen 240, 340 vergrößert.
  • Der hochstehende und vom Untergrund U weit entfernte Handgriffabschnitt 364 oder 64 ermöglicht auch eine bequeme Handhabung dann, wenn in der Nähe der nicht lenkbaren Rollen 224 Stützfüße 327 angeordnet sind. Die Stützfüße 327, die nahe bei den nicht lenkbaren Rollen 224 angeordnet sind, ermöglichen zusammen mit den Stützfüßen 227, dass der Stuhl 310 in seine Gebrauchslage ausschließlich auf Stützfüßen und nicht auf Rollen steht. Dadurch ist er sicherer auf dem Untergrund abstellbar, was insbesondere bei der Nutzung durch Kleinkinder vorteilhaft ist. Dennoch ist die Handhabung leicht möglich, indem nämlich beispielsweise der Stuhl 310 über die nicht lenkbaren Rollen 224 in eine Schwenkstellung ST verstellt wird (gestrichelt angedeutet), in die der Stuhl 310 über die nicht lenkbaren Rollen 224 kippbar oder schwenkbar ist, so dass letztlich die Stützfüße 327 vom Untergrund U abheben und der Stuhl 310 auf dem Untergrund U anhand der Rollen 224 gerollt werden kann.
  • Dementsprechend ist es vorteilhaft, dass an Sitzflächen-Stützkörpern 241, 341 der Stützkörperanordnungen 240, 340 Stützflächenkörper 281, 381 angeordnet sind, die Fuß-Stützflächen 280, 380 bereitstellen. Wenn die Stützkörperanordnungen 240, 340 anhand ihrer Verstelleinrichtungen 249 relativ zum Stützschenkel 232 verstellt werden, macht der jeweilige Fuß-Stützflächenkörper 281 diese Stellbewegung mit, so dass er stets in optimaler Position zu einer Sitzfläche 242, 342 der Sitzflächen-Stützkörper 241, 341 ist.
  • Der Bequemlichkeit dient es, dass an den Stützflächen-Stützkörpern 241, 341 jeweils ein Polster 244, 344 optional vorgesehen ist.
  • Zur Rückenabstützung dienen bei den Stützkörperanordnungen 240, 340 Rückenlehnen-Stützkörper 245, 345, die vorzugsweise jeweils ein Polster 248, 348 aufweisen und jedenfalls eine Rückenlehnenfläche 246, 346 für den Nutzer des Stuhls 210, 310 bereitstellen.
  • Von den Rückenlehnen-Stützkörpern 245, 345 stehen vorzugsweise integral Armlehnen 255, 355 ab, die zum Abstützen von Armen des jeweiligen Nutzers des Stuhls 210, 310 dienen. Die Armlehnen oder Armlehnenkörper 255, 355 erstrecken sich vorzugsweise bis zu einem vorderen Endbereich oder freien Endbereich des Sitzflächen-Stützkörpers 241, 341, so dass die auf dem Stuhl 210, 310 sitzende Person, insbesondere ein Kleinkind, gegen Herausfallen geschützt ist.
  • Beim Stuhl 210 ist eine Arbeitsplatte 270 schwenkbar und/oder lösbar an der Stützkörperanordnung 240 gelagert. Beispielsweise ist an einem freien Endbereich der Armlehne 255 oder einer der Armlehnen 255 eine Halterung 274 angeordnet, in die ein Steckvorsprung oder Lagervorsprung 275 einsteckbar ist, welcher vom Funktionselement oder der Arbeitsplatte 270 absteht. Beispielsweise ist der Lagervorsprung 275 in der Art eines Lagerzapfens ausgestaltet, der in eine Lageraufnahme einer der Halterungen 274 eingreift, so dass insgesamt ein Schwenklager 271 gebildet ist. Anhand des Schwenklagers 271 kann die Arbeitsplatte 270 zwischen der in 4 dargestellten Gebrauchslage, in der sie frontal vor der Rückenlehnenfläche 246 steht, und einer aus dem Bereich der Stützkörperanordnung 240 ausgeschwenkt sind bzw. von einer Vorderseite der Sitzfläche 241 weggeschwenkte Nichtgebrauchsstellung verschwenkt werden. Die Schwenkachse S2 ist vorzugsweise eine vertikale Schwenkachse (in Gebrauchslage des Stuhls 210).
  • Der Fuß-Stützflächenkörper 281 ist anhand einer Halterung 282 mit einem Grundkörper 251 und/oder mit dem Sitzflächen-Stützkörper 241 verbunden. Die Halterung 282 umfasst ein Teleskopteil 283, welches bezüglich der Sitzfläche 241 und/oder dem Sitzflächen-Stützkörper 241 ortsfest ist, sowie ein Teleskopteil 284, welches bezüglich des Teleskopteils 283 teleskopierbar, mithin also längsverschieblich ist, und mit dem Fuß-Stützflächenkörper 281 verbunden ist. Somit kann der Fuß-Stützflächenkörper 281 anhand der Teleskopanordnung, die durch die Teleskopteile 283, 284 gebildet ist, bezüglich der Sitzfläche 242 verstellt werden, d.h. ein Abstand der Fuß-Stützfläche 280 zur Sitzfläche 242 ist einstellbar.
  • Der Grundträger 251 ist beispielsweise zum Halten des Stützflächen-Stützkörpers 241 und des Rückenlehnen-Stützkörpers 245 vorgesehen. Beispielsweise ist der Grundträger 251 anhand einer Verstell-Halterung 243 an dem Stützschenkel 232 gehalten und insbesondere in mehreren Lenkpositionen bezüglich einer Längserstreckung des Stützschenkels 232 verstellbar. Dieses Konzept wird nachfolgend im Zusammenhang mit dem Stuhl 310 deutlicher.
  • Die Verstell-Halterung 243 erstreckt sich beispielsweise von dem die Armlehnen 355 integral bereitstellenden Rückenlehnen-Stützkörper 245 weg und ist von dem Stützschenkel 232 durchdrungen. Eine Klemmschraube oder dergleichen, beispielsweise in der Art der Klemmschraube 50, ist in der Zeichnung der Vereinfachung nicht dargestellt. Mit einer derartigen Klemmschraube oder einer Rasteinrichtung oder dergleichen kann die Verstell-Halterung 243 in mehreren Längspositionen bezüglich der Längserstreckung des Stützschenkels 232 an demselben ortsfest festgelegt werden.
  • An dem Grundträger 251 der Stützkörperanordnung 340 ist der Fuß-Stützflächenkörper 381 ortsfest angeordnet und wird von diesem integral gebildet. Beispielsweise weist der Grundträger 351 eine mit der Verstell-Halterung 43 verbundenen und sich längs des Stützschenkels 232 erstreckenden Schenkel 387 auf, der mit einem Krümmungsabschnitt 386 in einen Schenkel 385 übergeht, an dem der Sitzflächen-Stützkörper 241 gehalten ist.
  • Von dem Schenkel 385 steht ein Schenkel 382 ab, von dem wiederum winkelig der Fuß-Stützflächenkörper 381 absteht. Zwischen dem Schenkel 382 und dem Fuß-Stützflächenkörper 381 sind Krümmungsabschnitte 383, 384 vorgesehen. Der Fuß-Stützflächenkörper 381 und der Schenkel 385 verlaufen parallel zueinander. Mithin ist also der Fuß-Stützflächenkörper 381 stufig relativ zum Sitzflächen-Stützkörper 341 angeordnet.
  • Beim Stuhl 310 ist exemplarisch für andere Stühle gemäß der Erfindung dargestellt, dass ein Fuß-Stützflächenkörper 481, beispielsweise ein Fußbügel oder dergleichen, vorgesehen sein kann, der beispielsweise anhand eines Schwenklagers 482 oder eines anderen Lagers, beispielsweise eines Mehrgelenk-Lagers oder Schiebelagers, zwischen einer Gebrauchsstellung GS und einer Nichtgebrauchsstellung NS verstellbar ist. In der Gebrauchsstellung GS steht eine Fuß-Stützfläche 380 vor die Sitzfläche 242 vor, so dass der Nutzer des Stuhls 310 seine Füße auch auf der Fuß-Stützfläche 380 abstellen kann. In der Nichtgebrauchsstellung NS hingegen ist der Fuß-Stützbügel bzw. der Fuß-Stützflächenkörper 381 von einer Vorderseite oder freien Endseite des Sitzflächen-Stützkörpers 341 weggeschwenkt, beispielsweise nach unten wie in der Zeichnung dargestellt, so dass er die freie Zugänglichkeit des Stuhls 310 von vorn nicht behindert. Selbstverständlich ist es vorteilhaft, wenn die verstellbaren Fuß-Stützflächenkörper 281, 481 in ihrer jeweiligen Gebrauchsstellung oder Nutzungsstellung verriegelbar, verrastbar, verklemmbar oder in sonstiger Weise ortsfest festlegbar sind.

Claims (26)

  1. Stuhl, insbesondere Kinderstuhl, mit einem Stützkörperträger (30), an welchem eine Stützkörperanordnung (40) mit einer sich entlang einer Längsachse (L) des Stuhls (10; 110) erstreckenden Sitzfläche (42) zum Sitzen und einer Rückenlehnenfläche (46) zum Anlehnen eines Nutzers des Stuhls (10; 110) angeordnet ist, wobei mindestens ein die Sitzfläche (42) und/oder Rückenlehnenfläche (46) bereitstellender Stützkörper (41, 45) der Stützkörperanordnung (40) anhand einer Verstelleinrichtung (49) in mindestens zwei voneinander verschiedenen Positionen an dem Stützkörperträger (30) verstellbar gehalten ist, wobei der Stuhl (10; 110) ein den Stützkörperträger (30) tragendes oder durch den Stützkörperträger (30) zumindest teilweise gebildetes Fahrgestell (20) mit einer Rollenanordnung (26) zum Rollen des Stuhls (10; 110) auf einem Untergrund (U) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass er einen Handgriff (60) zum Ergreifen des Stuhls (10; 110) für ein Rollen auf dem Untergrund (U) aufweist, wobei der Handgriff (60) in seiner Gebrauchsstellung mit dem Fahrgestell (20) fest verbunden und einen an einem oberen Endbereich der Rückenlehnenfläche (46) oder oberhalb der Rückenlehnenfläche (46) angeordneten Handgriffabschnitt (64) aufweist, der vor eine von der Rückenlehnenfläche (46) abgewandte Rückseite der Stützkörperanordnung (40) nach hinten vorsteht, und dass zwischen einem von der Rückenlehnenfläche (46) abgewandten vorderen Endbereich der Sitzfläche (42) und dem Handgriff (60) mindestens eine nicht lenkbare Rolle (24; 124) der Rollenanordnung (26) angeordnet ist, sodass der Stuhl (10; 110) anhand des Handgriffs (60) zu einem Rollen auf dem Untergrund (U) lenkbar und/oder unter Nutzung des Handgriffs (60) in der Art eines Kipphebels über die mindestens eine nicht lenkbare Rolle (24; 124) in eine Kippstellung schwenkbar ist.
  2. Stuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine nicht lenkbare Rolle (24; 124) einen Bestandteil eines Rollenpaars nicht lenkbarer Rollen (24; 124) bildet, die aneinander entgegengesetzten Seiten der Längsachse (L) des Stuhls angeordnet sind.
  3. Stuhl nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass er mindestens ein Stützelement (28) zum Abstützen des Stuhls (10; 110) auf dem Untergrund (U), insbesondere eine vorzugsweise lenkbare Rolle oder ein Stützfuß (27), aufweist. welches bezüglich der Längsachse (L) des Stuhls (10; 110) vor der mindestens einen nicht lenkbaren Rolle (24; 124) angeordnet ist.
  4. Stuhl nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Stützelement (28) einen Bestandteil einer mindestens zwei Stützelemente (28) umfassenden Stützelementanordnung, insbesondere eine Stützelementpaars und/oder eines Rollenpaars lenkbarer Rollen (25; 125) oder eines Stützfußpaares, bildet, wobei die Stützelemente (28) aneinander entgegengesetzten Seiten der Längsachse (L) des Stuhls (10; 110) angeordnet sind.
  5. Stuhl nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Stützelement (28) in einem Längsabstand (LA) bezüglich der Längsachse (L) des Stuhls (10; 110) vor der Sitzfläche (42) angeordnet ist, wobei der Längsabstand (LA) vorzugsweise mindestens 20 %, vorzugsweise mindestens 30 % der Länge der Sitzfläche (42) bezüglich der Längsachse (L) beträgt.
  6. Stuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine nicht lenkbare Rolle (24; 124) in einem Längsabstand (LB) bezüglich der Längsachse (L) des Stuhls (10; 110) hinter der Sitzfläche (42) angeordnet ist, wobei der Längsabstand (LB) vorzugsweise mindestens 5 %, insbesondere mindestens 15 %, der Länge der Sitzfläche (42) bezüglich der Längsachse (L) beträgt.
  7. Stuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Stützelement (28), insbesondere mindestens eine Rolle (24; 124) oder mindestens ein Stützfuß (27), zum Abstützen des Stuhls (10; 110) auf dem Untergrund (U), insbesondere alle Stützelemente (28), seitlich vor die Sitzfläche (42) vorsteht und/oder neben einer Projektionsfläche der Sitzfläche (42) auf dem Untergrund (U) angeordnet ist.
  8. Stuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrgestell (20) Arme (21, 22) aufweist, an deren freien Endbereichen jeweils eine Rolle (24; 124) der Rollenanordnung (26) und/oder ein Stützfuß (27) zum Abstützen des Stuhls (10; 110) auf dem Untergrund (U) angeordnet ist.
  9. Stuhl nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass freien Endbereiche der Arme (21, 22) seitlich vor die Sitzfläche (42) vorstehen und/oder neben einer Projektionsfläche der Sitzfläche (42) auf dem Untergrund (U) angeordnet sind.
  10. Stuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er mindestens eine Fuß-Stützfläche (180, 280, 380) zum Abstützen eines Fußes des Nutzers aufweist.
  11. Stuhl nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Fuß-Stützfläche (180, 280, 380) an dem Fahrgestell (20) angeordnet ist, insbesondere seitlich neben einen Arm des Fahrgestells (20) vorsteht, und/oder dass die Fuß-Stützfläche (180, 280, 380) an der Stützkörperanordnung (240, 340), insbesondere dem Sitzflächen-Stützkörper (241, 341) angeordnet ist und anhand der Verstelleinrichtung (49, 249) an dem Stützkörperträger (30, 130, 230, 330) in den mindestens zwei voneinander verschiedenen Positionen verstellbar gehalten ist.
  12. Stuhl nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Fuß-Stützfläche (180, 280, 380) bezüglich des Fahrgestells (20) anhand einer Verstelleinrichtung und/oder eines Lagers verstellbar ist und/oder einen Stützbügel umfasst.
  13. Stuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass seitlich neben der Sitzfläche (42) quer zu der Längsachse (L) ein freier Bewegungsraum für Beine eines Nutzers des Stuhls (10; 110) vorgesehen ist, wobei in dem Bewegungsraum vorzugsweise kein Stützelement (28), insbesondere keine Rolle oder kein Stützfuß (27) und/oder kein Bestandteil des Fahrgestells (20) angeordnet ist.
  14. Stuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er mindestens einen Stützfuß (227, 327) aufweist, der anhand einer Lageranordnung (27a) bezüglich einer Fahrgestell-Basis (23) zwischen einer Gebrauchsstellung und einer Nichtgebrauchsstellung beweglich, insbesondere schwenkbeweglich, gelagert ist und/oder der im auf dem Untergrund (U) abgestellten Zustand des Stuhls (10, 310) vor mindestens eine, insbesondere nicht lenkbare, Rolle (224, 225) der Rollenanordnung (326) vorsteht und durch Kippen des Stuhls (10, 310) über die mindestens eine Rolle (224) in eine vom Untergrund (U) entfernte Schwenkstellung bringbar ist, sodass der Stuhl (10, 310) anhand der mindestens einen Rolle (224) auf dem Untergrund (U) verfahren werden kann.
  15. Stuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche oder dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass er ein oberhalb der Sitzfläche (42) angeordnetes und der Rückenlehnenfläche (46) gegenüberliegendes Schwenklager (71) für eine Arbeitsplatte (70) oder eine Halterung (72) für ein Funktionselement (73), insbesondere ein elektronisches Gerät, aufweist, wobei die Arbeitsplatte (70) oder das Funktionselement (73) anhand des Schwenklagers (71) in eine zum Gebrauch zu der Sitzfläche (42) und der Rückenlehnenfläche (46) hin geschwenkte, insbesondere etwa horizontale, Gebrauchsstellung (G) und in eine von der Rückenlehnenfläche (46) und der Sitzfläche (42) weg geschwenkte und den Freiraum oberhalb der Sitzfläche (42) vergrößernde Nichtgebrauchstellung (N), insbesondere etwa vertikale, schwenkbar sind und eine Schwenkachse (S) des Schwenklagers (71) rechtwinkelig oder etwa rechtwinkelig quer zur Längsachse (L) des Stuhls (10; 110) verläuft.
  16. Stuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche oder dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützkörperträger (30) einen Grundschenkel (34) aufweist, der mit dem Fahrgestell (20) verbunden ist oder einen Bestandteil des Fahrgestells (20) bildet, wobei von dem Grundschenkel (34) ein Stützschenkel (32) des Stützkörperträgers (30) zum Abstützen der Rückenlehnenfläche (46) und/oder eines Handgriffs (60) zum Ergreifen des Stuhls (10; 110) winkelig absteht
  17. Stuhl nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass von dem Grundschenkel (34) ein Halteschenkel (36) des Stützkörperträgers (30) zum Halten einer Arbeitsplatte (70) oder einer Halterung (72) für ein Funktionselement (73), insbesondere ein elektronisches Gerät, winkelig absteht.
  18. Stuhl nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützkörperträger (30) eine U-förmige oder V-förmige Gestalt und/oder dass der Halteschenkel (36) oder der Stützschenkel (32) in einem Winkel von ca. 80-120°, von dem Grundschenkel (34) abstehen.
  19. Stuhl nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützkörperträger (30) einstückig ist und/oder einen flach rechteckigen Querschnitt aufweist und/oder aus Holz-Schichtmaterial und/oder aus Holz besteht. und/oder
  20. Stuhl nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Handgriff (60) von dem Stützschenkel (32) nach hinten und/oder oben absteht und/oder dass der Handgriff von dem Stützschenkel (32), insbesondere durch einen Handgriffabschnitt des Stützschenkels (32), gebildet ist.
  21. Stuhl nach einem der Ansprüche 16 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützkörperträger (30) durch einen einzelnen Stützkörperträgerkörper (31) gebildet ist.
  22. Stuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Handgriff (60) an einem Rohrkörper vorgesehen ist.
  23. Stuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützkörperanordnung (40) einen die Rückenlehnenfläche (46) und die Sitzfläche (42) integral bereitstellenden Stützkörper (141) oder einen Rückenlehnen-Stützkörper (45), der die Rückenlehnenfläche (46) bereitstellt, und einen Sitzflächen-Stützkörper (41), der die Sitzfläche (42) bereitstellt, aufweist.
  24. Stuhl nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Rückenlehnen-Stützkörper (45) und der Sitzflächen-Stützkörper (41) anhand der Verstelleinrichtung (49) in mindestens zwei voneinander verschiedene Relativpositionen und/oder unabhängig voneinander an dem Stützkörperträger (30) festlegbar sind.
  25. Stuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützkörperanordnung (40) mindestens eine Armlehne (255, 355) aufweist.
  26. Stuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine nicht-lenkbare Rolle (24, 124) zwischen der Stützkörperanordnung (40) und/oder der Rückenlehnenfläche (46) und dem Handgriffabschnitt (64) angeordnet ist.
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