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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Frisiermesser zum Frisieren von Haaren mit wenigstens einem Griff und mit wenigstens einem mit dem Griff verbundenen Messerkopf. In dem Messerkopf ist wenigstens eine Frisierklinge mit wenigstens einer Schneidkante aufgenommen.
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Das Schneiden von Kopfhaaren mit einem Frisiermesser bietet gegenüber einem Haarschnitt mit einer Schere in der Regel viele Vorteile. Allerdings setzt der Umgang mit dem Frisiermesser eine sehr gezielte Stellung bzw. Führung des Messers zum Haar voraus. Besonders entscheidend ist dabei, in welchem Winkel das Frisiermesser zum Haar während des Schneidens gehalten wird. In der Praxis setzt der Umgang mit einem Frisiermesser daher oft eine intensive und professionelle Einweisung und viel Übung bzw. Erfahrung voraus.
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Bei dem Frisiermesser der
DE 10 2010 006 030 B4 ist daher die Längsachse der Klinge winkelig zur Längsachse des Frisiermessers angeordnet. Dadurch erfolgt ein schräger Anschnitt auch dann, wenn das Frisiermesser mit seiner Längsachse gerade zum Haar gehalten wird.
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Allerdings konnte in der Praxis beobachtet werden, dass auch die Handhabung dieses Frisiermessers noch ein hohes Maß an Erfahrung bzw. Übung benötigt, um eine optimale Schneidwirkung erzielen zu können.
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Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Handhabung eines Frisiermesser zu verbessern und insbesondere für weniger geübte Anwender zu vereinfachen.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch einen Frisiermesser mit den Merkmalen des Anspruchs eins und durch eine Frisierklinge mit den Merkmalen des Anspruchs 31. Bevorzugte Merkmale sind Gegenstand der Unteransprüche. Weitere Vorteile und Merkmale ergeben sich aus der allgemeinen Beschreibung der Erfindung und der Beschreibung der Ausführungsbeispiele.
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Das erfindungsgemäße Frisiermesser dient zum Frisieren von Haaren, insbesondere von Kopfhaaren und umfasst wenigstens einen Griff und wenigstens einen mit dem Griff verbundenen Messerkopf. An wenigstens einer Längsseite des Messerkopfes ist wenigstens ein Arbeitsabschnitt angeordnet, welcher gegenüber einer Fluchtlinie der Längsseite zurückversetzt ist. In dem Messerkopf ist wenigstens eine Frisierklinge mit wenigstens einer Schneidkante aufnehmbar. Die Frisierklinge ist derart in dem Messerkopf anordenbar, dass deren Schneidkante im Arbeitsabschnitt wenigstens teilweise freiliegt und über die Fluchtlinie nicht hinausragt bzw. gegenüber der Fluchtlinie zurückversetzt ist. Dabei umfasst der Messerkopf wenigstens eine Führungseinrichtung mit wenigstens einer Anlegefläche für die zu schneidenden Haare. Die Anlegefläche ist wenigstens abschnittsweise in einem Winkel von mehr als 12° zur Ebene der in dem Messerkopf aufnehmbaren Frisierklinge angeordnet. Dadurch wird erreicht, dass die zu schneidenden Haare in einem definierten Winkel zur Schneidkante liegen, wenn die Anlegefläche an die Haare angelegt wird.
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Vorzugsweise umfasst das Frisiermesser wenigstens eine Frisierklinge.
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Ein besonders bevorzugtes Frisiermesser ist folgendermaßen ausgestattet: Es dient zum Frisieren von Haaren, insbesondere von Kopfhaaren und umfasst wenigstens einen Griff und wenigstens einen mit dem Griff verbundenen Messerkopf. An wenigstens einer Längsseite des Messerkopfes ist wenigstens ein Arbeitsabschnitt angeordnet, welcher gegenüber einer Fluchtlinie der Längsseite zurückversetzt ist. In dem Messerkopf ist wenigstens eine Frisierklinge mit wenigstens einer Schneidkante aufgenommen. Die Frisierklinge ist derart in dem Messerkopf angeordnet, dass deren Schneidkante im Arbeitsabschnitt wenigstens teilweise freiliegt und über die Fluchtlinie nicht hinausragt bzw. gegenüber der Fluchtlinie zurückversetzt ist. Dabei umfasst der Messerkopf wenigstens eine Führungseinrichtung mit wenigstens einer Anlegefläche für die zu schneidenden Haare. Die Anlegefläche ist wenigstens abschnittsweise in einem Winkel von mehr als 12° zur Ebene der in dem Messerkopf aufgenommenen Frisierklinge angeordnet. Dadurch wird erreicht, dass die zu schneidenden Haare in einem definierten Winkel zur Schneidkante liegen, wenn die Anlegefläche an die Haare angelegt wird.
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Das erfindungsgemäße Frisiermesser bietet viele Vorteile. Ein erheblicher Vorteil ist, dass der Messerkopf wenigstens eine Führungseinrichtung mit wenigstens einer Anlegefläche aufweist. Durch die Anlegefläche wird das Frisiermesser zur Ebene der Frisierklinge in einem besonders günstigen Winkel zu dem Haar ausgerichtet. Dadurch braucht das Frisiermesser einfach nur noch mit der Anlegefläche an die Haare angelegt werden, um einen definierten, optimalen Schnittwinkel einzuhalten. So kann mit dem erfindungsgemäßen Frisiermesser ein erheblich besseres Frisierergebnis erzielt werden, auch wenn der Benutzer weniger Übung bzw. Erfahrung aufweist. Besonders vorteilhaft ist auch der Winkel von mehr als 12°, da das Haar dadurch optimal angeschnitten wird. Durch einen solchen Winkel wird das Haar so angeschnitten, dass mehr Bewegung und insbesondere auch mehr Volumen in die Frisur eingebracht werden. Vorteilhaft ist auch, dass der durch die Anlegefläche vorgegebene Winkel selbst bei einer Fehlbedienung bzw. einer ungeübten Verwendung des Frisiermessers nicht unterschritten werden kann.
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Insbesondere ist die Anlegefläche wenigstens im Bereich der freiliegenden Schneidkante im Arbeitsabschnitt in einem Winkel von mehr als 12° zur Ebene der in dem Messerkopf aufgenommenen Frisierklinge angeordnet. Im Arbeitsabschnitt ist es besonders entscheidend, das Haar im richtigen Winkel zu führen.
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Vorzugsweise ist die Anlegefläche wenigstens abschnittsweise, insbesondere wenigstens im Bereich der freiliegenden Schneidkante im Arbeitsabschnitt, in einem Winkel von im Wesentlichen 21° und insbesondere 21° zur Ebene der in dem Messerkopf aufgenommenen Frisierklinge angeordnet. Ein solcher Winkel hat sich als besonders vorteilhaft für die Frisurgestaltung herausgestellt.
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In anderen vorteilhaften Ausgestaltungen kann die Anlegefläche wenigstens abschnittsweise in einem Winkel zwischen 16° und 26° und insbesondere in einem Winkel zwischen 18° und 24° und vorzugsweise in einem Winkel zwischen 20° und 22° zur Ebene der Frisierklinge angeordnet sein. Vorzugsweise ist die Anlegefläche wenigstens abschnittsweise in einem Winkel von 21° mit einer Abweichung +/- 1° und vorzugsweise +/-0,5° und besonders bevorzugt +/-0,2° zur Ebene der Frisierklinge angeordnet. Abschnittsweise kann die Anlegefläche dabei in einem weiteren, von diesem Winkel abweichenden Winkel angeordnet sein. Der abweichende Winkel liegt vorzugsweise zwischen 12° und 30° zur Ebene der Frisierklinge.
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Es ist bevorzugt, dass die Anlegefläche und der Messerkopf einstückig ausgebildet sind. Insbesondere wird die Anlegefläche durch eine keilförmige und/oder gewölbte Formgebung des Messerkopfes bereitgestellt. So kann eine sehr präzise und zugleich kostengünstige Fertigung des Messerkopfes erfolgen, bei dem der geforderte Winkel für die Anlegefläche zuverlässig eingehalten wird. Insbesondere ist ein Querschnitt des Messerkopfes keilförmig und/oder gewölbt ausgebildet. Möglich ist aber auch, dass die Anlegefläche separat zu dem Messerkopf bzw. als wenigstens ein separates Bauteil ausgeführt ist. Der Messerkopf und/oder die Anlegefläche können zweiteilig und/oder mehrteilig ausgeführt sein.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung umfasst der Messerkopf zwei Seitenflächen und insbesondere eine Vorderseite und eine Rückseite. Insbesondere verläuft an beiden Seitenflächen jeweils wenigstens eine Anlegefläche. Diese wenigstens zwei Anlegeflächen sind insbesondere zusammen einem gemeinsamen Arbeitsabschnitt zugeordnet. Das hat den Vorteil, dass an der linken und rechten Kopfseite geschnitten werden kann, ohne dass der Benutzer um den Kopf herumgehen oder das Frisiermesser wenden muss.
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Vorzugsweise sind an jeweils einer Seitenfläche des Messerkopfes wenigstens zwei Anlegeflächen angeordnet. Die Anlegeflächen einer Seitenfläche sind dabei unterschiedlichen Arbeitsabschnitten, welche insbesondere auf gegenüberliegenden Längsseiten des Messerkopfes angeordnet sind, zugeordnet. So kann durch einfaches Drehen bzw. Wenden des Messerkopfes von einem Arbeitsabschnitt zum anderen bzw. von einer Anlegefläche zur anderen gewechselt werden kann.
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Insbesondere sind wenigstens vier Anlegeflächen für wenigstens zwei Arbeitsabschnitte vorgesehen. Die Arbeitsabschnitte und/oder die Anlegeflächen können dabei identisch oder auch unterschiedlich ausgebildet sein. Beispielsweise können die Anlegeflächen unterschiedliche Geometrien und insbesondere unterschiedliche Winkel aufweisen. Die Arbeitsabschnitte können beispielsweise unterschiedlich starke Rücksprünge und/oder unterschiedliche Längen entlang der Längsseite des Messerkopfes aufweisen. Vorzugsweise sind die Anlegeflächen und Arbeitsabschnitte analog bzw. identisch ausgebildet.
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Besonders bevorzugt sind die Anlegeflächen einer Seitenfläche durch wenigstens eine diagonal über den Messerkopf verlaufende Erhöhung voneinander getrennt. Das hat den Vorteil, dass auf einer Seitenfläche zwei Anlegeflächen bzw. Arbeitsabschnitte angeordnet sein können, ohne dass der nicht benutzte Bereich einen störenden Einfluss auf die an der Anlegefläche entlang gleitenden Haare hat.
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Vorzugsweise entspricht eine Breite der Frisierklinge maximal der Hälfte einer Länge der Frisierklinge. Insbesondere beträgt die Breite der Frisierklinge weniger als 20 mm. Eine solche Ausgestaltung bietet viele Vorteile und ermöglicht beispielsweise einen Messerkopf mit einem besonders geringen Gewicht, da der Messerkopf entsprechend schmal ausgestaltet werden kann. Das ist besonders entscheidend bei einer keilförmigen Ausgestaltung des Messerkopfes, da bereits eine geringe Zunahme der Breite der Frisierklinge das Gesamtgewicht des Messerkopfes erheblich ansteigen lässt. Aufgrund des bevorzugten Winkels der Anlegefläche zur Ebene der Frisierklinge hat sich eine Breite von weniger als 20 mm für die Frisierklinge als besonders vorteilhaft erwiesen.
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Insbesondere beträgt die Breite der Frisierklinge weniger als 19 mm. Möglich ist auch eine Breite von weniger als 18 mm und insbesondere weniger als 17 mm. Die Frisierklinge kann auch eine Breite von weniger als 16 mm und insbesondere weniger als 15 mm aufweisen. Die Frisierklinge kann aber auch eine Breite von mehr als 20 mm und zum Beispiel mehr als 21 mm oder mehr als 22 mm oder auch mehr als 23 mm aufweisen. Die Breite der Frisierklinge kann auch mehr als 25 mm oder mehr als 28 mm betragen.
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Insbesondere steht die Breite zu der Länge der Frisierklinge in einem Verhältnis von wenigstens 1:2 und vorzugsweise wenigstens 1:2,2 oder wenigstens 1:2,25 oder besonders bevorzugt wenigstens 1:2,29. Das Verhältnis der Breite zu der Länge kann auch wenigstens 1:2,3 oder 1:2,4 oder wenigstens 1:2,5 oder mehr betragen. Ein solches Verhältnis von Breite zu Länge ermöglicht ein ergonomisches Frisiermesser mit einem besonders geringen Gewicht.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung umfasst das Frisiermesser wenigstens eine Justiereinrichtung zur Ausrichtung der Frisierklinge in dem Messerkopf. Die Justiereinrichtung umfasst vorzugsweise wenigstens eine Ausnehmung in der Frisierklinge. Die Justiereinrichtung umfasst vorzugsweise wenigstens eine wenigstens teilweise in die Ausnehmung eingreifende Justiereinheit im Messerkopf. Durch die Justiereinrichtung ist insbesondere eine Bewegbarkeit der Frisierklinge wenigstens in Längsrichtung und/oder wenigstens quer zur Längsrichtung blockiert. Insbesondere umgreift die Frisierklinge die Justiereinheit wenigstens abschnittsweise formschlüssig. Beispielsweise liegt die Frisierklinge mit ihrer Ausnehmung in Längsrichtung und/oder quer zur Längsrichtung an der Justiereinheit an. So kann die Klinge sehr genau und zugleich unaufwendig ausgerichtet werden und ein unerwünschtes Spiel der Klinge während eines Schneidvorgangs wird zuverlässig vermieden. Zudem ist bei einer solchen Justiereinrichtung ein schnelles und zügiges Auswechseln der Klinge möglich.
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Vorzugsweise ist die Ausnehmung in der Frisierklinge als wenigstens ein Langloch ausgebildet. Das Langloch erstreckt sich insbesondere in Längsrichtung der Frisierklinge. Insbesondere ist das Langloch rechteckig ausgebildet. Eine derart ausgestaltete Ausnehmung ist besonders wirtschaftlich herstellbar und bietet zugleich eine genaue und verlässliche Ausrichtung der Frisierklinge im Messerkopf. Insbesondere ist die Ausnehmung mittig in der Frisierklinge angeordnet. Möglich sind aber auch andere geometrische Formen der Ausnehmung und/oder andere Ausrichtungen der Ausnehmung in der Frisierklinge. Die Ausnehmung kann auch Abschnitte mit einer unterschiedlichen Breite und/oder Länge und/oder mit einem kurvenförmigen und/oder mehreckigen Verlauf aufweisen. Es können auch zwei oder mehr Ausnehmungen und insbesondere zwei oder mehr Langlöcher vorgesehen sein.
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Die Ausnehmung erstreckt sich insbesondere über mehr als die Hälfte und bevorzugt über mehr als drei Viertel und besonders bevorzugt mehr als 80 % der Länge der Frisierklinge.
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Insbesondere umfasst die Justiereinrichtung wenigstens eine im Messerkopf angeordnete Aufnahmemulde. Die Aufnahmemulde folgt wenigstens abschnittsweise einer Außenkontur der Frisierklinge. Insbesondere ist die Aufnahmemulde wenigstens abschnittsweise rechteckig ausgebildet, sodass sie einer rechteckigen Außenkontur der Frisierklinge folgen kann. Eine solche Aufnahmemulde bietet aufgrund der Außenkontur einen festen und besonders passgenauen Sitz der Frisierklinge und ist zugleich besonders kostengünstig herstellbar.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung weist der Messerkopf wenigstens zwei Messerkopfteile auf. Insbesondere umfasst der Messerkopf wenigstens ein erstes Messerkopfteil und wenigstens ein daran lösbar koppelbares zweites Messerkopfteil. Zwischen den Messerkopfteilen ist insbesondere die Frisierklinge aufnehmbar. An den Messerkopfteilen steht insbesondere jeweils wenigstens eine wenigstens abschnittsweise konische Verbindungsnase hervor. Insbesondere ist die Verbindungsnase des ersten Messerkopfteils unter die Verbindungsnase des zweiten Messerkopfteils schiebbar und umgekehrt, sodass die Verbindungsnasen miteinander verkeilt und die Frisierklinge zwischen den Messerkopfteilen eingespannt werden. Insbesondere sind die Verbindungsnasen miteinander verkeilbar und bevorzugt selbsthemmend miteinander verkeilbar. Eine solche Ausgestaltung des Messerkopfes bietet eine besonders straffe und feste Einspannung der Frisierklinge, sodass Vibrationen und Bewegungen der Frisierklinge zuverlässig vermieden werden. Dadurch wird eine besonders gute Schneidwirkung erreicht.
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Es sind auch andere Verbindungseinrichtungen bzw. andere Arten der Verbindung möglich. Beispielsweise können die Messerkopfteile über wenigstens eine Rastnase, welche in wenigstens eine Hinterschneidung eingreift, miteinander verbunden werden. Die Messerkopfteile können auch über wenigstens ein Scharnier oder dergleichen schwenkbar aneinander angeordnet sein.
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Insbesondere ist an dem ersten und/oder zweiten Messerkopfteil wenigstens eine Griffaufnahme zur Befestigung des Griffs an dem Messerkopf vorgesehen. Der wenigstens eine Arbeitsabschnitt ist insbesondere in wenigstens einem Messerkopfteil und besonders bevorzugt in beiden Messerkopfteilen angeordnet. Insbesondere ist in beiden Messerkopfteilen jeweils wenigstens ein Rücksprung eingearbeitet. Insbesondere dienen die Rücksprünge in den beiden Messerkopfteilen zusammen für wenigstens einen gemeinsamen Arbeitsabschnitt. Insbesondere haben beide Messerkopfteile den gleichen Rücksprung gegenüber der Fluchtlinie der Längsseite. Insbesondere haben beide Messerkopfteile die gleiche Breite, sodass die beiden Messerkopfteile bündig an der Längsseite des Messerkopfes anstehen.
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Insbesondere sind wenigstens ein Messerkopfteil und vorzugsweise beide Messerkopfteile mit jeweils wenigstens einer Anlegefläche und vorzugsweise jeweils zwei Anlegeflächen ausgestattet. Insbesondere ist für jeden vorgesehenen Arbeitsabschnitt wenigstens eine Anlegefläche an jedem Messerkopfteil vorgesehen. Insbesondere ist an dem ersten und/oder zweiten Messerkopfteil die Justiereinheit angeordnet. Insbesondere ist an einem der Justiereinheit gegenüberliegenden Bereich des jeweils anderen Messerkopfteils wenigstens eine Vertiefung angeordnet, in welche die Justiereinheit im montierten Zustand der Messerkopfteile Platz findet.
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Insbesondere verlaufen wenigstens eine Verbindungsnase und vorzugsweise beide Verbindungsnasen wenigstens teilweise durch die Ausnehmung in der Frisierklinge. So ist ein besonders kompakter Messerkopf möglich. Eine solche Anordnung liegt insbesondere dann vor, wenn die Messerkopfteile betriebsgemäß miteinander gekoppelt sind. Vorzugsweise stellen dabei wenigstens eine Verbindungsnase und besonders bevorzugt beide Verbindungsnasen wenigstens eine Justiereinheit zur Ausrichtung der Frisierklinge bereit. Das ist besonders vorteilhaft, da die Verbindungsnasen somit zugleich auch zur Ausrichtung der Frisierklinge einsetzbar sind. Insbesondere ist die Breite der Verbindungsnase an die Breite der Ausnehmung angepasst, sodass ein passgenaues Anliegen möglich ist.
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Es ist möglich, dass das erste Messerkopfteil an seiner Breitseite wenigstens eine Aussparung aufweist. In die Aussparung greift insbesondere wenigstens ein Vorsprung des zweiten Messerkopfteils ein. Möglich ist auch, dass die Aussparung an dem zweiten Messerkopfteil und der Vorsprung an dem ersten Messerkopfteil angeordnet sind. Das bietet eine besonders straffe Einspannung der Frisierklinge. Der Vorsprung wird insbesondere durch wenigstens ein Federelement in der Aussparung gehalten. Der Vorsprung kann wenigstens eine Rastnase und/oder Hinterschneidung aufweisen, welche insbesondere in wenigstens eine Hinterschneidung und/oder Rastnase in der Aussparung eingreift. Die Breitseite des Messerkopfteils ist insbesondere quer zu der Längsseite mit dem Arbeitsabschnitt angeordnet. Die Aussparung ist insbesondere in der Breitseite angeordnet, welche an den Griff bzw. die Griffaufnahme angrenzt.
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In allen Ausgestaltungen ist es bevorzugt, dass die Schneidkante der Frisierklinge in einem Winkel zwischen 0,5° und 6° zur Längsachse des Messerkopfes angeordnet ist. Ein solcher Winkel liegt insbesondere dann vor, wenn die Frisierklinge betriebsgemäß im Messerkopf aufgenommen ist. Vorzugsweise ist ein Winkel zwischen 2° und 4° vorgesehen. Besonders bevorzugt ist ein Winkel von 3° +/-0,5° vorgesehen. Der Winkel kann auch 0,1° bis 10° betragen. Möglich ist aber auch eine parallele Anordnung der Schneidkante zur Längsachse des Messerkopfes. Eine solche Schräglage der Schneidkante hat den Vorteil, dass die Schneidwirkung weiter verbessert wird.
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Besonders bevorzugt ist dazu die Justiereinheit in einem solchen Winkel zur Längsachse des Messerkopfes angeordnet. Das hat den Vorteil, dass die gewünschte Schräglage bereits durch die Justiereinrichtung vorgegeben werden kann. Die Schrägstellung der Schneidkante kann auch durch eine winkelige Anordnung der Ausnehmung in der Frisierklinge zur Schneidkante der Frisierklinge erreicht werden. Der Winkel für die Schrägstellung kann auch aus einer Kombination einer winkeligen Anordnung der Justiereinheit und der Ausnehmung zusammen erreichbar sein. Es kann auch die Ausnehmung in der Frisierklinge in einem solchen Winkel zur Längsachse des Messerkopfes angeordnet sein.
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Es ist möglich, dass eine rechtwinklig zur Fluchtlinie der Längsseite verlaufende Strecke zwischen einem Talpunkt, an welchem der Arbeitsabschnitt am weitesten zurückversetzt ist und an welchem die Anlegefläche am tiefsten über der Frisierklinge steht, und einem Gipfelpunkt, an welchem die Anlegefläche am höchsten über der Frisierklinge steht, einen Winkel von 12° bis 23° zur Ebene der Frisierklinge aufweist. Vorzugsweise ist ein Winkel von 16° bis 18° und besonders bevorzugt von 17° vorgesehen. Vorteilhaft und bevorzugt ist auch ein Winkel von 21°. Eine solche Ausgestaltung hat den Vorteil, dass eine gute Schneidwirkung erzielt wird und dabei zugleich eine entsprechend flexible Ausgestaltung der Anlegefläche zwischen Talpunkt und Gipfelpunkt möglich ist. Beispielsweise kann die Anlegefläche zwischen Talpunkt und Gipfelpunkt in unterschiedlichen Winkeln oder gewölbt oder gebogen verlaufen. Beispielsweise kann die Anlegefläche ausgehend vom Gipfelpunkt zunächst einen Winkel von 20° bis 22° aufweisen und dann in wenigstens einen flacheren Winkel von beispielsweise 12° bis 19° übergehen.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung weist die Anlegefläche wenigstens einen ersten Anlegeabschnitt und wenigstens einen quer zur Längsachse dahinter liegenden zweiten Anlegeabschnitt auf. Der erste Anlegeabschnitt ist insbesondere näher zur freiliegenden Schneidkante als der zweite Anlegeabschnitt angeordnet. Insbesondere weist der erste Anlegeabschnitt einen größeren Winkel als der zweite Anlegeabschnitt zur Ebene der Frisierklinge auf. Eine solche Aufteilung der Anlegefläche bietet eine besonders gezielte Ausrichtung der Haare zur Schneidkante. Durch den ersten Anlegeabschnitt kann ein besonders günstiger Schneidwinkel vorgegeben werden. Durch eine flachere Ausgestaltung des zweiten Anlegeabschnitts kann der Messerkopf dabei erheblich schmaler und somit leichter und ergonomischer ausgestaltet werden. Möglich ist aber auch, dass der erste Anlegeabschnitt einen kleineren Winkel als der zweite Anlegeabschnitt aufweist.
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Insbesondere weist der erste Anlegeabschnitt einen Winkel von 19° bis 23° auf. Insbesondere weist der zweite Anlegeabschnitt einen Winkel von 12° bis 15° auf. Der erste Anlegeabschnitt weist vorzugsweise einen Winkel von 21° +/-1° und besonders bevorzugt von 21° auf. Der zweite Anlegeabschnitt weist insbesondere einen Winkel von 14° bis 16° und vorzugsweise von 17° auf. Solche Winkel für den ersten und/oder zweiten Anlegeabschnitt ermöglichen besonders glatte und saubere Schnitte und bieten zugleich eine verbesserte Ergonomie des Frisiermessers.
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Vorzugsweise erstreckt sich der erste Anlegeabschnitt über weniger als die Hälfte der Breite der Anlegefläche. Vorzugsweise erstreckt sich der zweite Anlegeabschnitt über mehr als die Hälfte der Breite der Anlegefläche. Insbesondere erstreckt sich der erste Anlegeabschnitt über weniger als ein Drittel der Breite der Anlegefläche und der zweite Anlegeabschnitt über mehr als zwei Drittel der Breite der Anlegefläche. Solche Ausdehnungen der Anlegeabschnitte bieten eine besonders gute Schneidleistung und lassen den Messerkopf sehr gut am Haar entlang gleiten. Es ist möglich, dass sich der zweite Anlegeabschnitt wenigstens auf einer Seite in Längsrichtung neben dem Arbeitsabschnitt bis an einer Breitseite des Messerkopfes erstreckt.
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Es ist möglich, dass der erste Anlegeabschnitt und/oder der zweite Anlegeabschnitt wenigstens abschnittsweise, insbesondere wenigstens im Bereich der freiliegenden Schneidkante im Arbeitsabschnitt, domartig gewölbt sind. So wird das Haar besonders gut am Messerkopf angelegt und entlang geführt. Insbesondere sind der erste und/oder zweite Anlegeabschnitt domartig nach innen gewölbt, sodass sich wenigstens eine Senke in der Seitenfläche ergibt. Möglich ist auch eine Wölbung nach außen, sodass sich wenigstens eine Erhebung auf der Seitenfläche ergibt. Möglich ist auch, dass der erste und/oder zweite Anlegeabschnitt wenigstens abschnittsweise einen gebogenen Verlauf aufweisen. Die Biegung kann dabei quer zur Längsrichtung und/oder in Längsrichtung des Messerkopfes angeordnet sein. Der erste und/oder zweite Anlegeabschnitt können auch einen ebenen bzw. geraden Verlauf aufweisen.
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Es ist möglich, dass auf wenigstens einer Seite in Längsrichtung neben dem Arbeitsabschnitt wenigstens ein dritter Anlegeabschnitt angeordnet ist. Der dritte Anlegeabschnitt erstreckt sich insbesondere wenigstens abschnittsweise zwischen einer im Wesentlichen diagonal verlaufenden Erhöhung auf dem Messerkopf und einem Abschnitt der Längsseite des Messerkopfes, in welchem die Längsseite eine zunehmende Stärke aufweist. Die Erhöhung trennt dabei insbesondere zwei Arbeitsabschnitte voneinander, welche auf gegenüberliegenden Längsseiten des Messerkopfes angeordnet sind. Durch einen solchen Anlegeabschnitt können besonders gut zwei Arbeitsabschnitte an gegenüberliegenden Längsseiten des Messerkopfes angeordnet werden, ohne dass dadurch das Anlegegen der Haare an dem Messerkopf beeinträchtigt wird. Insbesondere weist der dritte Anlegeabschnitt einen Winkel zur Ebene der Frisierklinge auf, welcher zwischen 12° und 30° liegt. Der Winkel des dritten Anlegeabschnitts kann kleiner oder gleich dem Winkel des ersten und/oder zweiten Anlegeabschnitts sein. Möglich ist auch, dass der Winkel des dritten Anlegeabschnitts größer als der Winkel des ersten und/oder zweiten Anlegeabschnitts ist.
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Vorzugsweise weist der Messerkopf wenigstens eine Aufnahmefläche für die Frisierklinge auf. Insbesondere liegt die Frisierklinge mit wenigstens einer ihrer Seitenflächen zu mehr als einem Viertel an der Aufnahmefläche an. Möglich ist auch, dass die Frisierklinge an einer Mehrzahl von Berührungspunkten an der Aufnahmefläche anliegt. Eine solche Aufnahmefläche verhindert zuverlässig Vibrationen oder Bewegungen der Klinge während des Schneidens. Besonders bevorzugt liegt die Frisierklinge an beiden Seitenflächen zu mehr als einem Viertel an der Aufnahmefläche an.
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Der Messerkopf weist insbesondere wenigstens eine Vertiefung auf, welche gegenüber wenigstens einer der Seitenflächen der Frisierklinge zurückversetzt ist, sodass die Frisierklinge mit ihrer Seitenfläche dort freiliegt. Das ermöglicht eine besonders günstige Gewichtsreduktion des Messerkopfes. Das ist besonders bei Messerköpfen aus einem Metallwerkstoff von Vorteil. Vorzugsweise ist in beiden Messerkopfteilen jeweils wenigstens eine Vertiefung und/oder jeweils wenigstens eine Aufnahmefläche vorgesehen. An einem Messerkopfteil liegen sich die Aufnahmefläche und die Vertiefung insbesondere gegenüber.
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Insbesondere ist die Aufnahmefläche angrenzend an den Arbeitsabschnitt angeordnet. Insbesondere ist die Vertiefung beabstandet zu dem Arbeitsabschnitt angeordnet. Das hat den Vorteil, dass die Klinge dort besonders fest aufgenommen werden kann, wo sie beim Schneiden der Haare beansprucht wird.
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Es ist bevorzugt, dass eine Längsachse des Griffs in einer Ebene mit der Frisierklinge verläuft. Dadurch ist das Frisiermesser besonders gut austariert und ergonomisch. Eine solche Anordnung bezieht sich insbesondere auf einen betriebsgemäßen Zustand des Frisiermessers mit aufgenommener Frisierklinge. Beispielsweise muss das Frisiermesser einfach nur um etwa 180° gedreht werden, um von einem Arbeitsabschnitt zudem gegenüberliegenden Arbeitsabschnitt zu wechseln. Die Schneidkante der Frisierklinge liegt dabei vorzugsweise winkelig zur Längsachse des Griffs. Die Schneidkante kann auch parallel zur Längsachse des Griffs ausgerichtet sein.
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Der Arbeitsabschnitt weist insbesondere eine Länge auf, welche kürzer ist als die Hälfte einer Längsseite des Messerkopfes. Insbesondere ist die Länge des Arbeitsabschnitts kürzer als ein Drittel oder vorzugsweise ein Viertel der Länge der Längsseite. Die Länge des Arbeitsabschnitts kann auch kürzer als ein Fünftel oder ein Sechstel der Länge der Längsseite sein.
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Insbesondere beträgt die Breite des Arbeitsabschnitts ausgehend von der Fluchtlinie des Messerkopfes Klingenkörpers weniger als die Hälfte und bevorzugt weniger als ein Viertel der Breite des Messerkopfes. Die Breite des Arbeitsabschnitts kann auch weniger als ein Fünftel oder weniger als ein Achtel der Breite des Messerkopfes betragen. Möglich ist aber auch ein breiterer bzw. flacherer Arbeitsabschnitt.
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Insbesondere ist der Arbeitsabschnitt in einem Drittel und vorzugsweise in einem Viertel der Längsseite angeordnet, welches an einem Ende der Längsseite liegt. Möglich ist auch eine mittige Anordnung des Arbeitsabschnitts entlang der Längsseite.
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Vorzugsweise weisen der Griff und der Messerkopf wenigstens einen gemeinsamen Balancepunkt auf. Der Balancepunkt ist insbesondere in dem Griff angeordnet. Unter dem Balancepunkt wird insbesondere verstanden, dass wenn das Frisiermesser an dem Balancepunkt aufliegt, es sich vorzugsweise im Gleichgewicht befindet. Das bietet ein besonders genaues Handling. Das Frisiermesser kann so sehr exakt und auch über einen langen Zeitraum ohne Ermüdung in der Hand geführt werden. So kann der Messerkopf ausreichend schwer ausgeführt werden, um einen sicheren und zügigen Schnitt zu ermöglichen. Durch den Balancepunkt im Griff wird das Frisiermesser trotz des Gewichts des Messerkopfs optimal austariert, sodass es nicht zu Kopflastig wird.
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Der Balancepunkt ist insbesondere in einer an den Messerkopf angrenzenden Hälfte und vorzugsweise in einem an den Messerkopf angrenzenden Drittel des Griffs angeordnet. Der Balancepunkt kann auch im Messerkopf angeordnet sein.
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Vorzugsweise ist im Griff und/oder im Messerkopf wenigstens ein Ausgleichsgewicht aufnehmbar. Das bietet viele Vorteile. So kann der Benutzer sein Frisiermesser optimal austarieren und z. B. eine gezielte Kopflastigkeit einstellen oder einen Balancepunkt definieren. Beispielsweise kann der Messerkopf auf ein Mindestgewicht eingestellt werden, welches einen schwungvollen, kräftigen Schnitt ermöglicht. Benutzer mit zierlicheren Händen können das Gewicht durch Entnahme eines oder mehrerer Ausgleichsgewichte reduzieren.
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Insbesondere umfasst das Frisiermesser wenigstens ein Ausgleichsgewicht. Es können zwei oder mehr Ausgleichsgewichte umfasst sein. Das Ausgleichsgewicht ist z. B. als ein Bleigewicht ausgebildet oder umfasst wenigstens ein solches. Das bietet ein hohes Gewicht bei kleiner Abmessung. Möglich sind auch andere Werkstoffe. Das Ausgleichsgewicht ist insbesondere in den Griff und/oder Messerkopf einsetzbar und z. B. einschraubbar. Der Griff und/oder der Messerkopf sind insbesondere wenigstens abschnittsweise hohl ausgebildet. Der Griff und/oder der Messerkopf können einen wenigstens teilweise umschlossenen Hohlraum aufweisen, in welchen das Ausgleichsgewicht aufnehmbar ist. Der Hohlraum ist vorzugsweise verschließbar. Insbesondere ist das Ausgleichsgewicht zwischen den beiden Messerkopfteilen aufnehmbar
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Es ist möglich, dass der Griff und der Messerkopf ein im Wesentlichen gleiches und insbesondere gleiches Gewicht aufweisen. Insbesondere weisen der Griff und der Messerkopf ein gleiches Gewicht mit einer Abweichung von +/- 5 g und vorzugsweise +/-1 g auf. Die Abweichung voneinander beträgt insbesondere weniger als 25% und vorzugsweise weniger als 15% und besonders bevorzugt weniger als 10%. Die Abweichung kann auch größer sein. Insbesondere kann durch Verwendung des wenigstens einen Ausgleichsgewichts ein auf den Benutzer angepasster Gewichtsunterschied eingestellt werden. Beispielsweise kann ein Gewichtsunterschied von bis zu 50% oder auch bis zu 100% oder mehr als 100% durch das Ausgleichsgewicht einstellbar sein.
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Beispielsweise wiegt der Griff 40 g +/-5 g und der Messerkopf wiegt 40 g +/-5 g. Zusätzlich kann zu diesem Gewicht wenigstens ein Ausgleichsgewicht aufgenommen und/oder entnommen werden.
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Die erfindungsgemäße Frisierklinge ist insbesondere für ein Frisiermesser nach einem der vorhergehenden Ansprüche. Die Frisierklinge umfasst wenigstens eine Schneidkante und vorzugsweise wenigstens zwei Schneidkanten und wenigstens eine Ausnehmung für eine Justiereinrichtung zur Ausrichtung der Frisierklinge in einem Messerkopf. Dabei entspricht eine Breite der Frisierklinge maximal der Hälfte einer Länge der Frisierklinge.
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Durch ein solches Verhältnis von Breite zu Länge kann die erfindungsgemäße Frisierklinge besonders gut in einen Messerkopf mit einer winkeligen Anlegefläche und vorzugsweise in das erfindungsgemäße Frisiermesser eingesetzt werden.
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Die Frisierklinge ist insbesondere so ausgestaltet, wie es mit Bezug zu dem Frisiermesser beschrieben ist.
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Vorzugsweise weist die Frisierklinge eine rechteckige Außenkontur, insbesondere mit abgerundeten Ecken, auf. Durch eine solche Form können die Klinge und eine dafür vorgesehene Aufnahmemulde in dem Messerkopf besonders maßhaltig und zugleich kostengünstig hergestellt werden. Das bietet eine besonders spielfreie Aufnahme der Klinge in dem Messerkopf. Es können auch rechtwinkelige Ecken bzw. nicht abgerundete Ecken vorgesehen sein.
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Die Ausnehmung ist besonders bevorzugt als ein rechteckiges Langloch ausgebildet. Das rechteckige Langloch weist insbesondere rechtwinkelige Ecken bzw. keine abgerundeten Ecken auf. Das bietet einen sicheren und passgenauen Sitz auf der Justiereinheit. Insbesondere ist auch die Justiereinheit mit dazu passenden rechtwinkeligen Ecken bzw. Kanten ausgestaltet.
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Es ist bevorzugt, dass sich die Ausnehmung über mehr als 20% der Breite der Frisierklinge erstreckt. Bevorzugt ist auch, dass sich die die Ausnehmung über mehr als 75% der Länge der Frisierklinge erstreckt. Vorzugsweise erstreckt sich die Ausnehmung über mehr als 25% der Breite und/oder über mehr als 85% der Länge. Das bietet einen besonders festen Sitz der Frisierklinge in dem Messerkopf bzw. an der Justiereinheit. Zudem kann bei einer solchen Ausnehmung die dafür benötigte Justiereinheit auch mit hoher Passgenauigkeit besonders wirtschaftlich hergestellt werden.
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Insbesondere ist für alle vorgesehenen Arbeitsabschnitte nur eine gemeinsame Frisierklinge vorgesehen. Beispielsweise ist die Frisierklinge mit zwei gegenüberliegenden Schneidkanten ausgestattet, um gegenüberliegende Arbeitsabschnitte mit jeweils einer Schneidkante zu versorgen. Die Frisierklinge weist insbesondere wenigstens zwei Schneidkanten, insbesondere an ihren Längsseiten auf.
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Die Angaben über Winkel können sich auch auf einen mittleren Winkel beziehen. Das ist insbesondere bei Ausgestaltungen der Fall, bei denen die Anlegefläche zwei oder mehr Anlegeflächen umfasst und/oder einen gewölbten oder kurvenförmigen Verlauf aufweist. Der mittlere Winkel bezieht sich beispielsweise auf eine Strecke zwischen einem Talpunkt und einem Gipfelpunkt.
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Der Griff umfasst insbesondere einen länglichen Stiel oder ist als ein solcher ausgebildet.
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Weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den Ausführungsbeispielen, welche nachfolgend mit Bezug auf die beiliegenden Figuren erläutert werden.
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In den Figuren zeigen:
- 1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Frisiermessers in einer perspektivischen Ansicht;
- 2 eine schematische Darstellung eines Messerkopfteils des Frisiermessers mit Sicht auf eine Seitenfläche;
- 3 eine schematische Darstellung des Messerkopfteils mit Sicht auf die andere Seite;
- 4 eine schematische Darstellung des Messerkopfteils in einer entlang der Schnittlinie A-A der 3 geschnittenen Ansicht;
- 5 eine schematische Darstellung des Messerkopfteils in einer Vorderansicht;
- 6 eine schematische Darstellung des Messerkopfteils in einer entlang der Schnittlinie B-B der 3 geschnittenen Ansicht;
- 7 eine schematische Darstellung des Messerkopfteils in einer Rückansicht;
- 8 eine schematische Darstellung eines anderen Messerkopfteils des Frisiermessers mit Sicht auf eine Seitenfläche;
- 9 eine schematische Darstellung des Messerkopfteils mit Sicht auf die andere Seite;
- 10 eine schematische Darstellung des Messerkopfteils in einer entlang der Schnittlinie A-A der 9 geschnittenen Ansicht;
- 11 eine schematische Darstellung des Messerkopfteils in einer Rückansicht;
- 12 eine schematische Darstellung des Messerkopfteils in einer entlang der Schnittlinie B-B der 9 geschnittenen Ansicht;
- 13 eine stark schematische Darstellung eines Querschnitts eines Messerkopfs; und
- 14 eine stark schematische Darstellung einer Frisierklinge in einer Seitenansicht.
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Die 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Frisiermesser 1 mit einem Messerkopf 2 und einer darin aufgenommenen Frisierklinge 4. An dem Messerkopf 2 ist ein Griff 10 so befestigt, dass Griff 10 und Messerkopf 2 mit ihren Längsachsen in die gleiche Richtung ausgerichtet sind.
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Der Messerkopf 2 weist hier zwei schräg gegenüberliegende Arbeitsabschnitte 3 auf, welche gegenüber einer Fluchtlinie 120 einer Längsseite 12 zurückversetzt sind. Die Frisierklinge 4 weist hier zwei gegenüberliegende Schneidkanten 14 auf, welche jeweils nur in einem Arbeitsabschnitt 3 zugänglich sind. Der Rücksprung der Arbeitsabschnitte 3 ist hier gebogen ausgebildet.
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Der Messerkopf 2 umfasst hier zwei Messerkopfteile 121, 122, zwischen denen die Frisierklinge 4 aufgenommen ist. Das erste Messerkopfteil 121 ist mit dem Griff 10 verbunden. Das zweite Messerkopfteil 122 ist an dem ersten Messerkopfteil 121 befestigt und dient für diesen als ein Deckel. Die beiden Messerkopfteile 121, 122 liegen an den Längsseiten 12 bündig aneinander an.
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Jedes Messerkopfteil 121, 122 stellt eine Seitenfläche 22, 32 des Messerkopfes 2 bereit. Auf jeder Seitenfläche 22, 32 ist jeweils eine im Wesentlichen diagonal verlaufende Erhöhung 52 angeordnet, welche die beiden gegenüberliegenden Arbeitsabschnitte 3 voneinander trennt.
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Der Messerkopf 2 weist hier eine Führungseinrichtung 5 auf, durch welche die Haare beim Schneiden in einem definierten Winkel an dem Messerkopf 2 entlang geführt werden. Die Führungseinrichtung 5 stellt hier für jeden Arbeitsabschnitt 3 jeweils zwei Anlegeflächen 15 zur Verfügung. So ist für jeden Arbeitsabschnitt 3 auf jeder Seitenfläche 22, 32 jeweils eine Anlegefläche 15 vorgesehen. Die Anlegeflächen 15 auf der Seitenfläche 22 sind in der hier gezeigten Darstellung nicht sichtbar.
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Die beiden Anlegeflächen 15, die auf einer gemeinsamen Seitenfläche 22,32 angeordnet sind, sind hier durch die Erhöhung 52 voneinander getrennt.
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Die Führungseinrichtung 5 ist hier einstückig mit dem Messerkopf 2 ausgebildet. Dabei ergeben sich die Anlegeflächen 15 aus einer entsprechend keilförmigen Formgebung des Messerkopfes 2 bzw. dessen Messerkopfteile 121, 122.
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Der Griff 10 und der Messerkopf 2 weisen hier einen gemeinsamen Balancepunkt 20 auf, welcher in dem Griff 10 angeordnet ist. Im Griff 10 ist hier ein Hohlraum vorgesehen, in welchem ein Ausgleichsgewicht 9 untergebracht werden kann. Dabei wird zum Beispiel ein Bleigewicht 9 mit einem solchen Gewicht gewählt, dass der Griff 10 insgesamt auf das gleiche Gewicht kommt wie der Messerkopf 2. Dann steht das Frisiermesser 1 in einer Gleichgewichtsposition bzw. in Waage, wenn es am Balancepunkt 20 aufliegt.
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In der 2 ist das erste Messerkopfteil 121 in einer Ansicht auf die Seitenfläche 22 dargestellt. Die Längsachse 42 des Messerkopfes 2 ist hier als eine gestrichelt-gepunktete Linie eingezeichnet. Quer zur Längsachse 42 verlaufen die Breitseiten 123. An der einen Breitseite 123 ist hier die Griffaufnahme 11 angeordnet.
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Die Anlegeflächen 15 umfassen hier jeweils drei Anlegeabschnitte 151, 152, 153. Der erste Anlegeabschnitt 151 ist hier im Bereich des Arbeitsabschnitts 3 angeordnet. Quer zur Längsachse 42 dahinter befindet sich hier der zweite Anlegeabschnitt 152. In Richtung der Längsachse 42 seitlich neben den beiden Anlegeabschnitten 151, 152 ist hier der dritte Anlegeabschnitt 153 angeordnet. Im Bereich des dritten Anlegeabschnitts 153 nimmt die Stärke des Messerkopfteils 121 entlang der Längsseite 12 zu.
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Der erste Anlegeabschnitt 151 ist hier domartig nach innen gewölbt, sodass sich eine Senke im Bereich des Arbeitsabschnitts 3 ergibt. Der erste Anlegeabschnitt 151 weist einen größeren Winkel zur Ebene der hier nicht eingezeichneten Frisierklinge 4 als der zweite Anlegeabschnitt 152 auf. Der erste Anlegeabschnitt 151 erstreckt sich dabei über weniger als die Hälfte der Breite der gesamten Anlegefläche 15.
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Die 3 zeigt die der Seitenfläche 22 gegenüberliegende Seite des Messerkopfteils 121. Auf dieser Seite sind die Justiereinrichtung 6 zur Ausrichtung der Frisierklinge 4 und die Koppeleinrichtung 7 zur Befestigung des zweiten Messerkopfteils 122 sowie die Aufnahmeflächen 62 für die Frisierklinge 4 besonders gut zu erkennen.
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Angrenzend an jeden Arbeitsabschnitt 3 ist hier jeweils eine Aufnahmefläche 62 vorgesehen, an denen die Frisierklinge 4 im betriebsbereiten Zustand berührend anliegt. In Richtung der Längsachse 42 neben der Aufnahmefläche 62 ist hier jeweils eine Vertiefung 72 zur Gewichtsreduktion in den Messerkopf 2 eingearbeitet.
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Die Justiereinrichtung 6 umfasst hier eine an dem Messerkopfteil 121 Justiereinheit 26, welche an diesem Messerkopfteil 121 drei Erhebungen 66 umfasst. Die Justiereinrichtung 6 umfasst zudem eine mit Bezug zur Figur 14 näher beschriebene Ausnehmung 16 in der Frisierklinge 4. Die Erhebungen 66 greifen dabei so in die Ausnehmung 16, dass eine Bewegung der Frisierklinge in deren Längsrichtung und auch quer zu deren Längsrichtung blockiert ist.
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Die Justiereinrichtung 6 umfasst hier zudem eine in das Messerkopfteil 121 eingelassene Aufnahmemulde 86, welche an die Außenkontur der Frisierklinge 4 angepasst ist. Die Tiefe der Aufnahmemulde 86 entspricht hier wenigstens näherungsweise der Stärke der Frisierklinge 4.
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Die Justiereinheit 26 ist mit ihren drei Erhebungen 66 winkelig bzw. schräg zur Längsachse 42 des Messerkopfes 2 angeordnet. Auch die Aufnahmemulde 86 ist winkelig angeordnet. Dadurch wird die eingesetzte Frisierklinge 4 mit ihren Schneidkanten 14 in einem definierten Winkel zur Längsachse 42 bzw. zu den Längsseiten 12 des Messerkopfes 2 ausgerichtet. Beispielsweise beträgt der Winkel der Schrägstellung 3°.
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Die Koppeleinrichtung 7 umfasst hier eine Verbindungsnase 17, welche mit einer in der 9 gezeigten Verbindungsnase 27 des anderen Messerkopfteils 122 verkeilt werden kann. Dazu weisen die Verbindungsnasen 17, 27 eine keilförmige bzw. konische Formgebung auf.
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Zum Einspannen der Frisierklinge 4 wird der Deckel 122 auf das erste Messerkopfteil 121 in Längsrichtung aufgeschoben, sodass die eine Verbindungsnase 17 unter die andere Verbindungsnase 27 greift und umgekehrt. Dabei werden die beiden Messerkopfteile 121, 122 aufeinander zugezogen, sodass die Frisierklinge 4 dazwischen fest eingespannt wird. Dadurch können Vibrationen der Klinge 4 beim Schneiden wirkungsvoll vermieden werden.
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Die Verbindungsnase 17 dient hier zugleich als Erhebung 66 für die Justiereinrichtung 6. Dazu weist die Verbindungsnase 17 vorzugsweise eine Breite auf, welche passgenau der Breite der Ausnehmung 16 der Frisierklinge 4 entspricht.
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In der 4 ist das erste Messerkopfteil 121 in einer entlang der Linie A-A der 3 geschnittenen Darstellung gezeigt. Eine Aussparung 37 der Koppeleinrichtung 7 dient hier zur Aufnahme eines in der 8 gezeigten Vorsprungs 47 des zweiten Messerkopfteils 122. Der Vorsprung 47 wird beim Befestigen des Deckels 122 in die Aussparung 37 eingeführt, während die Verbindungsnasen 17, 27 miteinander verkeilt werden.
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In der Aussparung 37 kann ein hier nicht näher dargestelltes Federelement vorgesehen sein, welches den Vorsprung 47 am Austreten aus der Aussparung 37 hindert. Dazu greift das Federelement vorzugsweise in eine entsprechende Hinterschneidung des Vorsprungs 47.
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Die 5 zeigt das Messerkopfteil 121 in einer Vorderansicht bzw. in einer Ansicht auf die Breitseite 123.
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In der 6 ist das Messerkopfteil 121 in einer entlang der Linie B-B der 3 geschnittenen Darstellung gezeigt.
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Die 7 zeigt das Messerkopfteil 121 in einer Rückansicht, sodass die Griffaufnahme 11 zu erkennen ist. In dieser Darstellung ist besonders gut zu erkennen, dass die Längsachse des Griffs 10 in einer Ebene mit der in dem Messerkopf 2 aufgenommenen Frisierklinge 4 verläuft.
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Die 8 zeigt das zweite Messerkopfteil 122 bzw. den Deckel für das erste Messerkopfteil 121 in einer Draufsicht auf die Seitenfläche 32. Das zweite Messerkopfteil 122 ist analog zu dem ersten Messerkopfteil 121 ausgestaltet und weist ebenfalls zwei schräg gegenüberliegende Arbeitsabschnitte auf, sodass das zweite Messerkopfteil 122 eine Art zweite Seitenhälfte des ersten Messerkopfteils 121 darstellt. Auch die Arbeitsabschnitte 3 und die Anlegeflächen 15 sind analog zu dem ersten Messerkopfteil 121 ausgebildet.
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An der Breitseite 123 weist das Messerkopfteil 122 einen Vorsprung 47 auf, welcher beim Zusammenführen der beiden Messerkopfteile 121, 122 in die Aussparung 37 eingeführt wird.
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Die 9 zeigt die zur Frisierklinge 4 gerichtete Seite des Messerkopfteils 122. Auch an diesem Messerkopfteil 122 sind im Bereich der Arbeitsabschnitte 3 Aufnahmeflächen 62 für die Frisierklinge 4 vorgesehen. In Längsrichtung daneben sowie an der gegenüberliegenden Längsseite 12 sind entsprechende Vertiefungen 72 vorgesehen, an denen die Frisierklinge 4 freiliegt. An dem als Deckel dienenden Messerkopfteil 122 ist keine Griffaufnahme 11 vorgesehen.
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Die Verbindungsnase 27 der Koppeleinrichtung 7 ist analog zu der Verbindungsnase 17 des anderen Messerkopfteils 121 ausgebildet und dient hier ebenfalls als Erhebung 66 für die Justiereinrichtung 6. Die Justiereinheit 6 des zweiten Messerkopfteils 122 weist hier zwei Justierausnehmungen 76 auf, in welche die beiden äußeren Erhebungen 66 des ersten Messerkopfteils 121 eingreifen, wenn die beiden Teile 121, 122 miteinander gekoppelt werden.
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In der 10 ist das Messerkopfteil 122 in einer entlang der Linie A-A der 9 geschnittenen Darstellung gezeigt. Die mit der Verbindungsnase 17 des ersten Messerkopfteils 121 korrespondierende Verbindungnase 27 sowie die Justierausnehmungen 76 sind hier besonders gut zu erkennen. Besonders gut zu erkennen ist hier auch der Vorsprung 47, welcher mit einer Hinterschneidung ausgestattet ist.
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Die 11 zeigt das zweite Messerkopfteil 122 in einer Rückansicht bzw. mit Sicht auf die Breitseite 123 mit dem Vorsprung 47.
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In der 12 ist das zweite Messerkopfteil 122 in einer entlang der Linie B-B der 9 geschnittenen Darstellung gezeigt.
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Die 13 zeigt einen Messerkopf 2 des erfindungsgemäßen Frisiermessers 1 und eine darin aufgenommene Frisierklinge 4 in einer stark schematischen Darstellung. Der Querschnitt des Messerkopfes 2 ist hier im Bereich des maximalen Rücksprungs im Arbeitsabschnitt 3 gezeigt.
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Die beiden Seitenflächen 22, 32 des Messerkopfes 2 sind hier jeweils mit einem ersten Anlegeabschnitt 151 und einem zweiten Anlegeabschnitt 152 ausgestattet. Dabei wird jede Seitenfläche 22, 32 von jeweils einem Messerkopfteil 121, 122 zur Verfügung gestellt. Der erste Anlegeabschnitt 151 ist hier schmaler als der zweite Anlegeabschnitt 152 ausgestaltet.
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Der erste Anlegeabschnitt 151 verläuft hier in einem größeren Winkel 301 zur Ebene der Frisierklinge 4 als der zweite Anlegeabschnitt 152, welcher in einem Winkel 302 zur Ebene der Frisierklinge 4 angeordnet ist. Der erste Anlegeabschnitt 151 beginnt dabei an einem Talpunkt 201, an welchem die Anlegefläche 15 bzw. der erste Anlegeabschnitt 151 am tiefsten über der Frisierklinge 4 steht. Zudem ist an dem hier gezeigten Talpunkt 201 der Arbeitsabschnitt 3 am weitesten zurückversetzt. Der erste Anlegeabschnitt 151 geht dann in den zweiten Anlegeabschnitt 152 über. Der zweite Anlegeabschnitt 152 endet hier an einem Gipfelpunkt 202, an welchem die Anlegefläche 15 bzw. der 2. Anlegeabschnitt 152 am höchsten über der Frisierklinge 4 steht.
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Der erste Anlegeabschnitt 151 weist beispielsweise einen Winkel 301 von 21° auf. Der zweite Anlegeabschnitt 152 weist zum Beispiel einen Winkel 302 von 15° auf.
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In der hier gezeigten Ausgestaltung des Frisiermessers 1 sind die Seitenflächen 22, 32 zudem so ausgebildet, dass der jeweilige Talpunkt 201 in einem besonderen Bezug zu dem jeweiligen Gipfelpunkt 202 steht. Dabei ist eine rechtwinklig zur Längsseite 12 bzw. zur Fluchtlinie 120 des Messerkopfes 2 verlaufende Strecke 200 zwischen dem Talpunkt 201 und dem Gipfelpunkt 202 in einem definierten Winkel 303 angeordnet. Beispielsweise beträgt der Winkel 17°.
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Durch die drei Winkel 301, 302, 303 ergibt sich eine Anlegefläche 15, welche einen besonders günstigen Schnittwinkel für die daran entlang geführten Haare ermöglicht und zudem eine kompakte Formgebung des Messerkopfes 2 erlaubt.
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Die 14 zeigt die erfindungsgemäße Frisierklinge 4 in einer Draufsicht. Die Frisierklinge 4 ist hier mit zwei gegenüberliegenden Schneidkanten 14 ausgestattet. Die Frisierklinge 4 ist hier rechteckig mit abgerundeten Ecken ausgebildet.
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In der Seitenfläche 44 der Frisierklinge 4 ist hier eine Ausnehmung 16 eingebracht, welche als rechteckiges Langloch 36 ausgebildet ist. Das Langloch 36 weist hier rechtwinkelige bzw. nicht abgerundete Ecken auf. Die Länge 46 des Langlochs 36 entspricht dabei dem Abstand der beiden äußeren Erhebungen 66 der Justiereinrichtung 6 des Messerkopfes 2. Die Breite 56 der Ausnehmung 36 entspricht dabei der Breite der Justiereinheit 26 bzw. der Erhebungen 66 des Messerkopfes 2.
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Die Frisierklinge 4 weist hier eine Breite 24 auf, welche zu der Länge 34 in einem Verhältnis von 1:2,29 steht. Beispielsweise beträgt die Breite 24 19 mm. Beispielsweise beträgt die Länge 34 43,5 mm. Die Stärke der Frisierklinge 4 beträgt beispielsweise 0,1 mm. Beispielweise beträgt die Breite 24 der Ausnehmung (16) 5 mm und die Länge (34) 37,2 mm.
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Eine solche Dimensionierung der Frisierklinge 4 eignet sich besonders gut für das zuvor beschriebene Frisiermesser 1, da sich somit besonders vorteilhafte Winkel für die Anlegeflächen 15 ergeben, ohne dass der Messerkopf 2 zu sperrig wird.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Frisiermesser
- 2
- Messerkopf
- 3
- Arbeitsabschnitt
- 4
- Frisierklinge
- 5
- Führungseinrichtung
- 6
- Justiereinrichtung
- 7
- Koppeleinrichtung
- 9
- Ausgleichsgewicht
- 10
- Griff
- 11
- Griffaufnahme
- 12
- Längsseite
- 14
- Schneidkante
- 15
- Anlegefläche
- 16
- Ausnehmung
- 17
- Verbindungsnase
- 20
- Balancepunkt
- 22
- Seitenfläche
- 24
- Breite
- 26
- Justiereinheit
- 27
- Verbindungsnase
- 32
- Seitenfläche
- 34
- Länge
- 36
- Langloch
- 37
- Aussparung
- 42
- Längsachse
- 44
- Seitenfläche
- 46
- Länge
- 47
- Vorsprung
- 52
- Erhöhung
- 56
- Breite
- 62
- Aufnahmefläche
- 66
- Erhebung
- 72
- Vertiefung
- 76
- Justierausnehmung
- 86
- Aufnahmemulde
- 120
- Fluchtlinie
- 121
- Messerkopfteil
- 122
- Messerkopfteil
- 123
- Breitseite
- 151
- Anlegeabschnitt
- 152
- Anlegeabschnitt
- 153
- Anlegeabschnitt
- 200
- Strecke
- 201
- Talpunkt
- 202
- Gipfelpunkt
- 301
- Winkel
- 302
- Winkel
- 303
- Winkel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102010006030 B4 [0003]