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DE102017106803A1 - Bodenverankerung mit verbesserter Justage - Google Patents

Bodenverankerung mit verbesserter Justage Download PDF

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DE102017106803A1
DE102017106803A1 DE102017106803.1A DE102017106803A DE102017106803A1 DE 102017106803 A1 DE102017106803 A1 DE 102017106803A1 DE 102017106803 A DE102017106803 A DE 102017106803A DE 102017106803 A1 DE102017106803 A1 DE 102017106803A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Bodenverankerung (1) zur Befestigung oder Auflagerung von Gartenmöbel, Hängematten und dergleichen ausgebildet zur Einsteckmontage eines Trägers für eine Barriereanordnung oder dergleichen, umfassend ein Aufnahmeprofil (10) mit einer Stützenaufnahme (11), die über eine obere Einstecköffnung (12) zur Einsteckmontage eines Stützens oder Trägers zugänglich ist sowie mehrere, vorzugsweise vier Bodenanker (14), die am Aufnahmeprofil (10) vorzugsweise mit einem Befestigungsabschnitt (14a) befestigt sind und sich zumindest mit einem endseitigen Abschnitt (14b) vom einem unteren Ende (10a) des Aufnahmeprofils (10) weg erstrecken, wobei eine Mehrzahl an Befestigungselementen zur klemmenden Befestigung eines eingesteckten Profils in unterschiedlichen Montagehöhen angebracht sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Bodenverankerung für Einfriedungen, Absperrungen, Zaunanlagen, Gartenmöbel, Hängematten und dergleichen sowie Anlagen und Gartenmöbel mit einer solchen Befestigungsvorrichtung.
  • Einfriedungen, Absperrungen, Zaunanlagen und Gartenmöbel, wie Stühle, Bänke, Hängematten, Sitzanordnungen und der gleichen werden als nutzbare Einrichtungen zunehmend im Außenbereich, in Grünflächen, in öffentlichen Parkanlagen, großen Parkplätzen, zwischen Parkreihen errichtet.
  • Die dieser Erfindung zugrunde liegende Möbel betreffen allerdings keine herkömmlichen Gartenmöbel, die einfach wegzuräumen sind, sondern solche Einrichtungen, die für den längeren bis dauerhaften Verbleib an Ort und Stelle vorgesehen sind.
  • Die Errichtung von Zaunanlagen, Absperrungen, Parkbänken, Sitzmöbeln usw. aus vorgefertigten Elementen ist seit längerem bekannt. Derartige Möbel zeichnen sich dadurch aus, das sie aufgrund der vorgefertigten Elemente in einfacher Weise montiert werden können, da es nur erforderlich ist, die Gründung im Erdreich vorzusehen und die vorgefertigten Elemente dann auf der Gründung z.B. einem Fundament zu befestigen. Zur Erstellung von Bodenfundamenten im Erdreich sind unterschiedliche Methoden bekannt. Eine bekannte Möglichkeit besteht darin ein Loch im Erdreich mit einer Wandung abzustützen und mit Beton aufzufüllen. Eine andere Möglichkeit ist durch das direkte Einbetonieren oder Eingraben von Stützen im Erdreich. So können z.B. zum Errichten einer Parkbank vier Fundamente vorgesehen werden in die Anschlussplatten integriert sind, an der die Parkbank mit ihren Füßen festgeschraubt und gegen Diebstahl gesichert wird.
  • Neben der Problematik mit der Montage als solcher, besteht auch das Bedürfnis eine Lösung bereitzustellen, welche das Entwenden oder Wegtragen der betroffenen Einrichtungen und Möbel sicher verhindert.
  • Bei der herkömmlichen Montage von Gartenmöbeln treten häufig Bauhöhenprobleme auf, um die Möbel und Einrichtungen exakt in einer gewünschten Montagehöhe sowie „wackelfrei und verwindungsteif“ montieren zu können.
  • Andererseits ist es teilweise erwünscht, die Möbel für eine gewisse Zeit einzulagern und z. B. im Winter abzubauen, was ebenfalls einfach durchführbar sein sollte.
  • Aus der Druckschrift DE 20319861 U ist z.B. eine Lösung bekannt, wie herkömmliche Bodenbefestigungen hergestellt werden können.
  • Aus der US-PS 4 199 908 ist ebenfalls eine Haltevorrichtung bekannt, die allerdings zur Halterung von Stützen dient. Die Haltevorrichtung ist dort U-förmig ausgebildet, wobei der die beiden Schenkel verbindende Steg in einem bodenseitig angeordneten Fundament eingesetzt ist, wobei zwischen den beiden freien Schenkelenden ist der Stützen angeordnet. Die freien Schenkel weisen jeweils Durchbrüche auf, durch welche Befestigungsmittel in den Stützen eingebracht werden können. Die Durchbrüche sind als Langloch ausgebildet. Durch diese konstruktive Gegebenheit können geringe geländemäßig vorgegebene Unebenheiten ausgeglichen werden. Von Nachteil ist jedoch dabei, dass bereits bei der Montage der Haltevorrichtung auf die korrekte Ausrichtung der freien Schenkel zu achten ist, da bei der späteren Montage eine exakte achsparallele Ausrichtung benötigt werden würde. Eine Übertragung auf Möbel ist daher nur mit hohem Aufwand möglich.
  • Ein grundsätzliches Problem bei den im Stand der Technik bekannten Bodenbefestigungssystemen besteht darin, dass ein hoher Aufwand betrieben werden muss, um eine exakte Ausrichtung der Befestigungssysteme zu erzielen, um später eine ebenfalls genaue und lotrechte Montage von Einrichtungen, wie Möbeln, Stühlen, Tischen, Hängematten und dergleichen zu gewährleisten. Es wäre daher wünschenswert, wenn die Montagefreundlichkeit und Montagedauer verbessert werden würde.
  • Mit der Lösung, die aus der DE 20 2016 100 827 U1 bekannt ist, wurde dieses Problem teilweise beseitigt. Problematisch ist es jedoch, dass bei größeren Anlagen und der Verwendung einer Vielzahl solcher benachbarter Befestigungssysteme, die daran befestigen Pfosten oder Elemente nicht mehr fluchten und eine spätere Ausrichtung nicht mehr möglich ist. An den Aufnahmeprofilen sind an zwei Seiten Klemmelemente zum Einspannen von Pfosten vorgesehen. Beim Anziehen der Klemmschrauben werden die Pfosten aber teilweise aus der gewünschten Orientierung ausgelenkt, so dass das obere Ende eines Pfostens deutlich von der Soll-Montageposition abweicht. Löst man die Schraube wieder ein Stück weit, so ist der Festsitz des Pfostens nicht mehr gegeben und es mangelt an der erforderlichen Haltekraft und Stabilität. Auch bei einzelnen Bodernverankerung, die nicht perfekt ausgerichtet sind, wird es schwierig nachträglich eine Justage eines Pfostens oder Einsteckelements vorzunehmen, um diese gewünscht auszurichten. Da das menschliche Auge schräg stehende Pfosten und Elemente sofort wahrnimmt, kann bei fehlender Ausrichtung das Montageergebnis als unbefriedigend wahrgenommen werden.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, vorbesagte Nachteile zu überwinden und eine Lösung bereitzustellen, mit der eine verbesserte Montage und Justage möglich ist.
  • Diese Aufgabe wird gelöst mit einem Gegenstand mit den Merkmalen von Anspruch 1.
  • Erfindungsgemäß ist daher eine Bodenverankerung für Einrichtungen im Garten oder Draußen vorgesehen, ausgebildet zur Einsteckmontage eines Beines oder einer Stütze eines Möbels oder zur Auflagerung einer Halterung eines Möbels oder dergleichen, umfassend ein Aufnahmeprofil mit einer Stützenaufnahme, die über eine obere Einstecköffnung zur Einsteckmontage einer Stütze oder Trägers zugänglich ist sowie mehrere, vorzugsweise vier Bodenanker, die am Aufnahmeprofil vorzugsweise mit einem Befestigungsabschnitt befestigt sind und sich zu mindestens mit einem endseitigen Abschnitt vom einem unteren Ende des Aufnahmeprofils weg erstrecken. Ferner ist vorgesehen, dass am Aufnahmeprofil an gegenüberliegenden Seiten positionsveränderliche Befestigungselemente so vorgesehen sind, dass sich zumindest ein Teil des jeweiligen Befestigungselements je nach eingestellter Position mehr oder weniger tief in das Aufnahmeprofil hinein erstreckt.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn an sämtlichen umlaufenden Seiten des Aufnahmeprofils solche positionsveränderliche Befestigungselemente vorgesehen sind.
  • Weiter vorteilhaft ist es, wenn diese positionsveränderlichen Befestigungselemente an diametral gegenüberliegenden Wandabschnitten des Aufnahmeprofils vorgesehen sind.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Lage der Befestigungselemente in Höhenrichtung betrachtet unterschiedlich ist und vorzugsweise, die Position der Befestigungselemente an der einen Seite höher ist, als die Position der Befestigungselemente an der gegenüberliegenden Seite. Hierdurch wird einerseits der Hebel auf die Pfosten auf unterschiedliche Montageebenen verteilt und kann auch eine Feinjustage durch die „Gegenspieler“ zweier Befestigungselemente erfolgen. Bevorzugt wird hierzu jeweils als Befestigungselement ein Paar aus einer Schraube und einer am Aufnahmeprofil fixierten oder verschweißten Mutter verwendet.
  • So kann die eine von außen montierbare Schraube in einer unteren Montageebene bei einer Umdrehung um 90° eine andere Verlagerung eines eingesteckten Pfostens bewirken, als eine weiter oben montierte Schraube, die ebenfalls bei gleichem Gewindegang um 90° hinein- oder herausgeschraubt wurde. So lassen sich trotz gleicher Schrauben auch feinste Justierungen realisieren.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass an jeder Profilseite des Aufnahmeprofils jeweils wenigstens zwei in Höhenrichtung zueinander beabstandete Muttern vor Öffnungen in der Profilwand an diese unverlierbar verbunden sind (z.B. mittels eines Schweißverfahrens aufgeschweißt sind). Mit Vorteil sind die Durchtrittsöffnungen in der Profilwand größer, vorzugsweise im Durchmesser etwa 10 - 30 % größer als das Nennmaß des Gewindes der davor montierten Mutter.
  • In einer anderen alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Gewinde direkt in die Durchtrittsöffnung geformt wurde (z. B. mittels eines Gewindeschneiders).
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn eine Selbstsicherung in oder an der Mutter vorgesehen ist, welche die Schraube in einer montierten Position sichert.
  • Die Befestigungselemente stellen auf die Profilwände 16 aufgebrachte Gewindeeinheiten, vorzugsweise Muttern, dar sowie Schrauben, die sich in den Aufnahmeraum der Stützenaufnahme hinein bestätigen lassen, um dort eine Stütze bzw. das einsteckseitige Ende eines Möbelbeins eines Gartenmöbels mit einer Sitzauflage einerseits zu klemmen und andererseits zu justieren, indem abwechselnd die Schrauben umlaufend in der gewünschten Einschraubtiefe eingeschraubt werden.
  • Besonders von Vorteil ist es, wenn wenigstens auf 3 weiter vorzugsweise auf 4 unterschiedlichen Montageebenen (in Höhenrichtung des Aufnahmeprofils betrachtet) Befestigungselemente angeordnet sind.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Aufnahmeprofil ein Hohlprofil, vorzugsweise ein beidseitig offenes Rechteck- oder Vierkantrohr ist.
  • Vorteilhaft ist es, wenn die Bodenanker entlang von Profilkanten oder Profilecken des Aufnahmeprofils angeordnet sind und vorzugsweise an ihrem dem Aufnahmeprofil abgewandten Ende am endseitigen Abschnitt mit einer Spitze oder Verjüngung ausgebildet sind.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Bodenanker als längliche Stäbe, vorzugsweise als am Außenmantel gerippte Metallstäbe, Metallrundrohre oder Vierkantstäbe ausgebildet sind und weiter vorzugweise eine Länge zwischen 150 mm und 350 mm, weiter vorzugsweise von 170 mm bis 210 mm aufweisen.
  • Es sind bevorzugt ferner mehrere durch eine oder mehrere Profilwände in den Aufnahmeraum der Stützenaufnahme hinein betätigbare Befestigungselemente, vorzugsweise Schraubbefestigungen vorgesehen, um damit einen in die Stützenaufnahme eingeschobene Stütze oder Riegel des Möbels zu fixieren. Die Befestigungselemente, z. B. Muttern werden erfindungsgemäß in einer bevorzugten Ausgestaltung mit einer Abdeckkappe z. B. einer Kunststoffabdeckkappe abgedeckt, so dass ein zusätzlicher mechanischer Schutz und Korrosionsschutz gegeben ist.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist weiter vorgesehen, dass seitlich am Aufnahmeprofil wenigstens ein seitlich auskragendes Steigeisen, vorzugsweise mit einer flachen Auflagefläche und weiter vorzugsweise mit einem umgebogenen Ende hervorsteht.
  • In einer alternativen Ausführungsform wird eine Bodenverankerung vorgeschlagen, bei der zwischen den Bodenankern und dem unteren Ende (bzw. benachbart dazu) des Aufnahmeprofils eine Platte, vorzugsweise eine rechteckige oder quadratische Platte angeordnet ist, an deren Unterseite die Bodenanker befestigt sind, wobei die Platte ein oder mehrere nach oben und/oder nach unten um einen Winkel von 45° bis 120° umgebogene Randabschnitte und/oder Ecken aufweist, wobei die Platte eine Öffnung aufweist, welche eine zur Querschnittsform der Stützenaufnahme identische Querschnittsform hat.
  • Ferner kann vorgesehen sein, dass die Platte eine Einstecköffnung aufweist, um eine Möbelstütze oder einen Möbelbein hindurchzuführen, wobei das Möbelbein eine umlaufende Lagerplatte besitzt, die sich gegen die Oberseite der Platte abstützt, sobald sich die Stütze bzw. das Bein in ihrer End-Montageposition befinden.
  • Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung stellt ein Möbel zur Montage an einer Bodenbefestigungsvorrichtung dar, wobei das Möbel einen zu der Querschnittsform der Stützenaufnahme der Bodenbefestigungsvorrichtung korrespondierenden endseitigen Fuß- oder Beinabschnitt aufweist, zum Einstecken in die Stützenaufnahme und wobei die Länge des Einsteckabschnittes des Fuß- oder Beinabschnitt in Profillängsrichtung H durch eine am Außenumfang des Stützen angebrachten, vorzugsweise allseitig am Außenumfang umlaufenden Anschlag bzw. eine Anschlagplatte begrenzt wird.
  • Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung stellt eine Haltevorrichtung für eine Hängematte dar, welche mit der erfindungsgemäßen Lösung ausgebildet ist, umfassend zwei im Abstand voneinander entfernte schräg verlaufende Haltestreben, die mit einer Bodenverankerungsstrebe verbunden sind, wobei die Haltestreben vorzugsweise lösbar an den Bodenverankerungsstreben der Bodenverankerung befestigt werden.
  • Bevorzugt ist es ferner, wenn ferner eine Trag- und Verbindungskonstruktion vorgesehen ist, an der Befestigungsösen oder Befestigungsmittel zum Befestigen einer Hängematte vorgesehen sind. Weiter bevorzugt ist es, wenn die Trag- und Verbindungskonstruktion die zuvor genannten Haltestreben ausbildet, welche mit der Bodenverankerung bzw. einer in die Bodenverankerung eingeschobenen Strebe zusammenwirken.
  • Alternativ könnte auch vorgesehen sein, dass die Auflagemittel als Auflagewinkel statt Auflagefläche mit je zwei Schenkeln ausgebildet ist, der in eine stirnseitig am Ende des Trägerprofils eingebrachte Ausnehmung (z. B. V-förmige Ausnehmung) eingesetzt und dort befestigt ist. Weiter vorteilhaft ist es, wenn der oder die Schenkel gegenüber der Längserstreckung des Trägerprofils des Bodenankers unter einem schrägen Winkel, vorzugsweise einem Winkel von 45° angeordnet sind.
  • Andere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet bzw. werden nachstehend zusammen mit der Beschreibung der bevorzugten Ausführung der Erfindung anhand der Figuren näher dargestellt.
  • Es zeigen:
    • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Bodenbefestigungsvorrichtung für Gartenmöbel, Stühle, Tische und dergleichen in unterschiedlichen Ansichten,
    • 2 eine alternative Ausführungsform einer Bodenbefestigungsvorrichtung für Gartenmöbel,
    • 3 eine Bodenverankerung ähnlich der 1 mit einem eingesteckten Stütze zur Befestigung einer Hängematte,
    • 4 zwei Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäßen Trägerelements,
    • 5 eine Trag- und Verbindungskonstruktion für eine Hängematte mit einer Bodenverankerung und
    • 6 eine Trag- und Verbindungskonstruktion für eine Hängematte mit einer Bodenverankerung in einer alternativen Ausführung.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die Figuren 1 bis 6 näher beschrieben, wobei gleiche Bezugszeichen auf gleiche strukturelle und/oder funktionale Merkmale hinweisen.
  • In der 1 sind Ausführungsbeispiele einer Bodenbefestigungsvorrichtung 1 in unterschiedlichen Ansichten gezeigt. Die Bodenbefestigungsvorrichtungen 1 sind ausgebildet zur Einsteckmontage einer Möbelstütze oder eines Beins wie z. B. in 2 oder zur Befestigung eines erfindungsgemäßen Trägerelements einer Hängematte, wie es in der 6 gezeigt wird.
  • Die jeweilige Bodenbefestigungsvorrichtung 1 umfasst ein Aufnahmeprofil 10 mit einer Stützenaufnahme 11 im Inneren des Aufnahmeprofils 10, welche über eine obere Einstecköffnung 12 zur Einsteckmontage einer Stütze oder eines Möbelbeins zugänglich bzw. ausgebildet ist.
  • Die Bodenbefestigungsvorrichtung 1 umfasst ferner in den vorliegenden Ausführungsbeispielen vier Bodenanker 14, die am Aufnahmeprofil 10 mittels Schweißnähten fest befestigt sind. Die Bodenanker 14 weisen einen oberen Befestigungsabschnitt 14a und einen unteren endseitigen Befestigungsabschnitt 14b auf, welcher von einem unteren Ende 10a des Aufnahmeprofils 10 hervorsteht. Am unteren Ende 14d jedes der Bodenanker 14 befindet sich eine Spitze 14c zum leichteren und besseren Einführen ins Bodenreich. Die Bodenanker 14 sind vorzugsweise mit gerippter Außenseite ausgebildet. Hierzu eignet sich z. B. ein Armierungsrundeisen, welches am steckseitigen Ende mit der Spitze 14c ausgebildet wird.
  • Wie ferner in der 1 ersichtlich, stellt das Aufnahmeprofil 10 jeweils ein Hohlprofil und zwar ein Rechteckprofil dar. Die Bodenanker 14 sind entlang der Profilecken 15 angeordnet. Der obere Befestigungsabschnitt 14a entspricht ungefähr der Hälfte der Länge des Bodenankers 14, so dass der untere endseitige Abschnitt 14b in etwa die gleiche Länge wie der obere Befestigungsabschnitt 14a aufweist. Eine solche Ausgestaltung stellt eine Optimierung zwischen Materialnutzung, Festigkeit und Handhabbarkeit dar.
  • Die Länge der vorzugsweise gerippten Metallstäbe 14 liegt zwischen 150 mm und 350 mm, wobei bevorzugt in einer Länge von 170 mm bis 210 mm und besonders bevorzugt in einer Länge von 210 mm.
  • Wie weiter in der 1 und auch in 2 ersichtlich, weist die jeweilige Befestigungsvorrichtung 1 mehrere betätigbare, im vorliegenden Ausführungsbeispiel verschraubbare, Befestigungselemente 17 an allen Profilseiten in jeweils unterschiedlichen (in Höhenrichtung betrachteten) Montageebenen M1, M2, M3, M4 und M5 auf. Die Befestigungselemente 17 stellen auf die Profilwände 16 aufgebrachte Gewindeeinheiten, vorzugsweise Muttern 17m, dar, durch die sich eine Schraube 17s in den Aufnahmeraum der Stützenaufnahme 11 hinein bestätigen lässt, um dort eine Stütze 20 bzw. das einsteckseitige Ende eines Möbelbeins eines Gartenmöbels 40 mit einer Sitzauflage 41 zu klemmen und in entsprechender Ausrichtung vor zu fixieren, während mit den mehreren Befestigungselementen 17, sprich den Schrauben 17s auf der gegenüberliegenden Profilwand eine Justage der Position erfolgt. Nach Justage in allen Richtungen können nacheinander alle Schrauben 17s zyklisch angezogen werden, wobei durch die unterschiedlichen Montageebenen M1 bis M5 mit denjenigen Schrauben 17s begonnen werden kann, die bei einem bestimmten Drehwinkel, die geringste Hebelwirkung auf das eingesteckte Profil ausüben.
  • Es ist besonders vorteilhaft, wenn demnach an allen Profilwänden 16 solche Befestigungselemente 17 in jeweils zu den anderen Profilwänden abweichenden d. h. unterschiedlichen Montageebenen M1, ..., M5 angeordnet werden. So kann z. B. an der einen Profilwand jeweils ein Befestigungselement 17 in der Montageebene M1, M3, M5 sein, während in einer anderen Profilwand jeweils ein Befestigungselement 17 in z. B. der Montageebene M2, M3 , M4 sein kann. Die geeignete Wahl der Montageebenen bestimmt sich nach dem jeweiligen Anwendungsfall.
  • Weiter vorteilhaft ist es, wenn eine Mehrzahl an Durchtrittsöffnungen in jeder Profilwand, weiter vorzugsweise in einem festen Montageraster angeordnet sind (z. B. 8 Durchtrittsöffnungen in Höhenrichtung in 8 unterschiedlichen Montageebenen M1 - M8 an jeder Profilwand, wobei jedoch abhängig von dem Anwendungsfall nur einige (z. B. 3) der Durchtrittsöffnungen (D) an jeder Profilwand mit Muttern 17m versehen sind.
  • Es ist weiter in der 1 ersichtlich, dass sich seitlich am Aufnahmeprofil 10 ein seitlich auskragendes Steigeisen 18 befindet, wobei das Steigeisen mit einer flachen Auflagefläche 18a und einem nach oben gebogenen Ende 18b ausgebildet ist. Das Steigeisen 18a dient einerseits der Montagehilfe und kann ferner dazu verwendet werden, nach Einbringen der Bodenbefestigungsvorrichtung 1 bestimmungsgemäß im Erdreich mit in einem Fundament eingegossen zu werden, was einen besonders guten und stabilen Halt bewirkt.
  • In der 2 ist eine andere Ausführungsform einer Bodenbefestigungsvorrichtung 1 gezeigt. Diese weist ebenfalls ein Aufnahmeprofil 10, und zwar ein rechteckiges Aufnahmeprofil 10 mit einer Stützenaufnahme 11 für eine Möbelbeine 20, wie zum Beispiel bei dem dargestellten Gartenstuhl 40 auf. Ferner sind, wie zuvor erläutert, Befestigungselemente 17 an den Profilwänden 16 angeordnet. Allerdings befindet sich hier zwischen dem Aufnahmeprofil 10 und dem Bodenanker 14 eine Platte 19. Die Platte 19 ist als quadratische Platte ausgebildet, wobei die Bodenanker 14 an deren Unterseite befestigt und zwar mittels zweier Schweißbögen verschweißt sind. Ferner weist die Platte 19 an ihren Ecken 19b mehrere umgebogene Randabschnitte 19a auf. Innerhalb der Platte 19 ist eine Öffnung 19c vorgesehen, welche eine zur Querschnittsform der Stützenaufnahme 11 identische Querschnittsform besitzt, so dass ein in das Aufnahmeprofil 10 eingesteckter Stützen in der Höhe entsprechend eingestellt werden kann und ggf. durch die Öffnung 19c hindurch montiert werden kann.
  • In den 3 und 4 sind beispielhaft Stützen 20 eines zerlegbaren Gartenmöbels 40 dargestellt, die ausgebildet sind zur Montage an einer Bodenbefestigungsvorrichtung 1, wie dies in den Figuren 1 und 2 näher dargestellt ist. Die in 3 gezeigte Stütze 20 weist einen zur Querschnittsform zur Stützenaufnahme 11 der Bodenbefestigungsvorrichtung 1 korrespondierenden endseitigen Einsteckabschnitt auf, und zwar zum Einstecken in die Stützenaufnahme 11 des Aufnahmeprofils 10 der Bodenbefestigungsvorrichtung 1. Die Länge des Einsteckabschnitts 21 in Profillängsrichtung H wird durch eine am Außenumfang des Stützens 20 angebrachte, vorzugsweise wie im vorliegenden Ausführungsbeispiel dargestellte allseitig am Außenumfang umlaufenden Anschlag und zwar durch eine Anschlagplatte 22 begrenzt.
  • An der Stütze 20 ist ferner ein Riegel 20' befestigt, vorzugsweise mittels einer Durchsteckmontage an einer geeigneten Montageöffnung oder mittels herkömmlicher Befestigungsmittel, wie z.B. Schrauben.
  • Besonders vorteilhaft ist eine Ausgestaltung wie in der 3 ersichtlich, bei der seitlich von der Profilwand 23 der Stütze 20 eine auskragende Strebe 24 angeordnet ist, welche über eine flache Auflagefläche 24a verfügt und weiter vorzugsweise mit einem umgebogenen Ende 24b ausgebildet ist, welche oberhalb der Anschlagplatte 22 und zwar unter einem Winkel von 90° gegenüber der Profillängsrichtung H von der Profilseite hervorsteht.
  • Die Stütze 20 ist in der Bodenbefestigungsvorrichtung 1 montierten Position in der Fig. 3 näher dargestellt.
  • Im Folgenden wird in den 5 und 6 je ein Gartenmöbel 40 in der Form eines Hängemattensystems gezeigt, bei der eine Trag- und Verbindungskonstruktion 30 vorgesehen ist, dargestellt. Dieses ist mittels zweier vergleichbar zur 3 ausgebildeten linken und rechten Stützen 20 (Riegel) mit Bodenbefestigungsvorrichtungen 1 ausgebildet bzw. daran befestigt.
  • Beispielhaft sind zwei unterschiedliche Positionen und unterschiedliche Längen von Stützen 20 mit Bodenverankerungen 1 jeweils unten links und unten rechts am jeweils schräg verlaufenden Riegel 31 befestigt. Diese können alternativ auch an einer anderen geeigneten Stelle befestigt sein.
  • Zunächst werden die in 5 und 6 dargestellten Ausführungsformen der Trag- und Verbindungskonstruktion 30 näher beschrieben. Diese weist zwei schräg verlaufende Riegel 31 auf. Die Riegel 31 bestehen aus je einem Trägerprofil welches am unteren (bodennahen) Ende 31u an einer oberhalb der Bodenoberfläche verlaufender in der Länge einstellbaren Querstrebe 32 verschweißt bzw. befestigt ist. Die Querstrebe 32 ist hierzu mit Vorteil zweiteilig ausgebildet und über ein Längeneinstellmittel 33 in der Länge variierbar.
  • Ferner kragen jeweils am unteren Ende 31u der Riegel 31 bzw. der Querstrebe 32 jeweils T-förmige Seitenarme 34 weg, welche ein seitliches Verkippen der Trag- und Verbindungskonstruktion 30 verhindert.
  • Die Riegel 31 werden jeweils an den Bodenbefestigungsvorrichtungen 1 im Boden verankert und mit Vorteil werden die Bodenbefestigungsvorrichtungen im Boden einbettoniert. Ferner sind mit Vorteil die Seitenarme 34 an der jeweils im Boden verankerten Bodenbefestigungsvorrichtungen 1 befestigt.
  • An den schrägen Riegeln 31 ist jeweils eine Höheneinstellvorrichtung 35 mit Befestigungsmitteln 36 zur Befestigung der Hängematte 50 gezeigt. Die jeweilige Höheneinstellvorrichtung 35 lässt sich an vordefinierten Befestigungsöffnungen am Riegel 31 arretieren.
  • Die Erfindung beschränkt sich in ihrer Ausführung nicht auf die vorstehend angegebenen bevorzugten Ausführungsbeispiele. Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten denkbar, welche von der dargestellten Lösung auch bei grundsätzlich anders gearteten Ausführungen Gebrauch macht. So sind diverse Ausgestaltungen von Gartenmöbeln denkbar, welche über eine oder mehrere Möbelstützen oder Möbelbeine verfügen, welche in eine oder mehrere Bodenbefestigungsvorrichtungen eingebracht bzw. daran montiert sind.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 20319861 U [0008]
    • US 4199908 [0009]
    • DE 202016100827 U1 [0011]

Claims (7)

  1. Bodenverankerung (1) zur Befestigung oder Auflagerung von Gartenmöbel, Hängematten und dergleichen zur Befestigung oder Auflagerung von Gartenmöbel, Hängematten und dergleichen, umfassend ein Aufnahmeprofil (10) mit einer Stützenaufnahme (11), die über eine obere Einstecköffnung (12) zur Einsteckmontage einer Möbelstütze oder eines Beines zugänglich ist sowie mehrere Bodenanker (14), die am Aufnahmeprofil (10) mit einem Befestigungsabschnitt (14a) befestigt sind und sich zumindest mit einem endseitigen Abschnitt (14b) vom einem unteren Ende (16) des Aufnahmeprofils (10) weg erstrecken, wobei das Aufnahmeprofil (10) ein Hohlprofil mit Profilwänden (16) ist und an oder in wenigstens drei der Profilwänden (10a) mehrere ein Gewinde aufweisende Befestigungselemente (17) in jeweils einer Anzahl von n unterschiedlichen Montageebenen (M1, ..., Mn) jeweils übereinander angebracht sind.
  2. Bodenverankerung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Position der n Montageebenen (M1, ..., Mn) an einer Profilwand (16) zu der Position der n Montageebenen (M1, ..., Mn) an der oder den anderen Profilwänden (10a) in wenigstens einer Montageebene unterscheidet.
  3. Bodenverankerung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente (17) auf die Profilwände (16) aufgebrachte Gewindeeinheiten oder Muttern (17m) darstellen.
  4. Bodenverankerung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich eine Schraube (17s)durch eine in der Profilwand (16) befindliche Durchtrittsöffnung (D) am Innengewinde der Befestigungselemente (17) in den Aufnahmeraum der Stützenaufnahme (11) hinein betätigen bzw. verschrauben lässt, um dort eine Stütze (20) oder ein einsteckseitiges Ende eines Beins zu klemmen.
  5. Bodenverankerung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl, vorzugsweise zwischen 3 und 10 Durchtrittsöffnungen in jeder Profilwand (16) in unterschiedlichen Montageebenen (M1, ..., Mn) angeordnet sind, wobei jedoch nur eine Teilzahl der Durchtrittsöffnungen an jeder Profilwand (16) mit Befestigungselementen (17) versehen sind.
  6. Bodenverankerung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenanker (14) entlang von Profilkanten oder Profilecken (15) des Aufnahmeprofils (10) angeordnet sind und vorzugsweise an ihrem dem Aufnahmeprofil abgewandten Ende (14d) am steckseitigen Abschnitt (14b) mit einer Spitze oder Verjüngung (14c) ausgebildet sind.
  7. Bodenverankerung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenanker (14) als längliche Stäbe, vorzugsweise als am Außenmantel gerippte Metallstäbe, Metallrundrohre oder Vierkantstäbe ausgebildet sind und weiter vorzugweise eine Länge zwischen 150 mm und 350 mm, weiter vorzugsweise von 170 mm bis 210 mm aufweisen.
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