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Die Erfindung betrifft eine Antriebsrolle für einen Palettenförderer zum Transportieren von Transportgütern wie Container oder Paletten, wobei die Antriebsrolle mittels eines Kettenantriebssystems antreibbar ist.
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Die derartige Antriebsrolle wird insbesondere eingesetzt, um mittels eines Palettenförderers Transportgüter wie Container oder Paletten zu transportieren. Dabei sind mehrere Rollen quer zur Transportrichtung ausgerichtet hintereinander angeordnet, von denen einige oder alle als Antriebsrollen ausgeführt sind. Angetrieben sind die Antriebsrollen üblicherweise von einem tangentialen Kettenantriebssystem oder einem Doppelkettenantriebssystem. Beim tangentialen Kettenantriebssystem werden alle Antriebsrollen von einer einzigen Antriebskette angetrieben, wobei eine Antriebskraft eines Antriebsmotors von der Antriebskette auf ein an der jeweiligen Antriebsrolle vorgesehenes Kettenrad mit einreihigem Zahnkranz übertragen wird. Bei dem Doppelkettenantriebssystem ist an der jeweiligen Antriebsrolle ein Doppelkettenrad mit einem zweireihigen Zahnkranz vorgesehen und zwei, meist benachbarte, Antriebsrollen sind mittels Kettenkreisen zum Übertragen der Antriebskraft verbunden. Die jeweiligen Kettenräder sind üblicherweise mittels Schweißen an den Antriebsrollen angebracht, was eine zeit- und kostenintensive Fertigungsmethode ist.
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Vor diesem Hintergrund ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Antriebsrolle zur Verfügung zu stellen, die insbesondere den zeitlichen und/oder finanziellen Herstellungsaufwand reduziert.
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Die Aufgabe wird durch die Gegenstände der unabhängigen Patentansprüche gelöst.
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Ein Aspekt betrifft eine Antriebsrolle für einen Palettenförderer zum Transportieren von Transportgütern wie Container oder Paletten, wobei die Antriebsrolle mittels eines Kettenantriebssystems antreibbar ist, mit einem Rollenkörper, der an einem Ende mindestens eine Ausnehmung mit einer Erstreckung in einer Axialrichtung und einer Erstreckung in einer Umfangsrichtung und einer Erstreckung in einer Radialrichtung oder einer Erstreckung in einer Sekantenrichtung des Rollenkörpers aufweist und einem Kettenrad, das an dem einen Ende des Rollenkörpers angeordnet ist und mindestens einen Steg aufweist, der zur Sicherung des Kettenrads gegen ein Verdrehen relativ zu dem Rollenkörper in der Ausnehmung des Rollenkörpers aufgenommen ist.
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Der Rollenkörper von Transportrollen, insbesondere von Antriebsrollen, kann im Wesentlichen zylindrisch ausgebildet sein, beispielsweise zumindest teilweise oder vollständig als Hohlzylinder. Alternativ oder zusätzlich dazu kann der Rollenkörper als Vollzylinder ausgebildet sein, zumindest im Bereich des Kettenrads. Der Rollenkörper kann drehbar um eine Rollenachse gelagert sein. Ein Auflagerabschnitt der Rollenachse kann den Rollenkörper an seinem jeweiligen Ende überragen, wobei der Rollenkörper mittels der Auflagerabschnitte insbesondere in einem Rahmen des Palettenförderers aufgenommen sein kann.
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Die Ausnehmung kann, insbesondere bei zumindest teilweise als Vollzylinder ausgebildetem Rollenkörper, als eine Vertiefung oder eine Aussparung oder ein Durchbruch an dem Rollenkörper ausgebildet sein und kann sich, von einer Oberfläche des Rollenkörpers ausgehend, nach innen erstrecken. Insbesondere bei zumindest teilweise als Vollzylinder ausgebildetem Rollenkörper kann die Ausnehmung als ein Sackloch mit zusätzlicher offener Seite ausgebildet sein.
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Die Axialrichtung ist eine Richtung in einer Erstreckung einer Länge eines Bauteils. Bei beispielsweise einem zylinderförmig ausgebildeten Rollenkörper ist die Axialrichtung etwa parallel zu einer Mantellinie oder der Längsachse des Rollenkörpers ausgerichtet. Bei einem Kettenrad ist die Axialrichtung mangels einer Länge des Kettenrads in Richtung der Erstreckung der Dicke des Kettenrads ausgerichtet.
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Die Radialrichtung ist senkrecht zu der Axialrichtung ausgerichtet. Beispielsweise ist bei einem zylinderförmig ausgebildeten Rollenkörper oder bei einem Kettenrad die Radialrichtung zusammenfallend mit dem Radius des Rollenkörpers oder des Kettenrads ausgerichtet. Bei einem hohlzylinderförmig ausgebildeten Rollenkörper verläuft die Radialrichtung in Richtung der Wandstärke des Rollenkörpers.
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Eine Sekantenrichtung ist senkrecht zu der Axialrichtung in Richtung einer Sekante ausgerichtet. Bei einem beispielsweise zylinderförmig ausgebildeten Rollenkörper, der quer zur Axialrichtung geschnitten eine kreisförmige Querschnittsfläche aufweist, verläuft die jeweilige Sekantenrichtung in Richtung einer Kreissehne.
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Die Umfangsrichtung ist eine Richtung in einer Erstreckung des Umfangs des Bauteils. Beispielsweise bei einem zylinderförmig ausgebildeten Rollenkörper oder einem Kettenrad ist die Umfangsrichtung in Richtung des Umfangs des Rollenkörpers oder des Kettenrads ausgerichtet.
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Die hier verwendeten Begriffe „außen“ oder „innen“ und dergleichen bedeuten im Sinne der vorliegenden Erfindung, dass ein, insbesondere idealisierter oder gedachter, Mittelpunkt ein innerster Punkt ist. Ein in Bezug dazu äußerer Bereich ist ein, insbesondere idealisierter oder gedachter, Umfangsbereich. Ein Punkt oder Bereich, der als weiter außen liegend bezeichnet ist als ein anderer Punkt oder Bereich, liegt also in radialer Richtung von dem Mittelpunkt ausgehend weiter in Richtung des Umfangsbereichs entfernt als der andere Punkt oder Bereich.
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Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung ist eine vereinfachte Herstellung der Antriebsrolle ohne Schweißen. Somit lassen sich bei der Herstellung der verbesserten Antriebsrolle Zeit und/oder Kosten einsparen. Beispielsweise können ein schweißgerechtes Konstruieren, Einschränkungen bei der Wahl der verwendbaren Materialien, aufwändige Vorbereitungsarbeiten und nicht zuletzt ein Sachkunde und Geschick erfordernder Schweißvorgang selbst und/oder teure Schweißroboter entfallen.
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Vorteilhafterweise kann der Steg formschlüssig in der Ausnehmung aufgenommen sein. Somit ist das Kettenrad wirksam gegen ein Verdrehen relativ zu dem Rollenkörper in dessen Umfangsrichtung gesichert.
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Alternativ oder zusätzlich dazu kann der Steg kraftschlüssig in der Ausnehmung aufgenommen sein. Somit kann ein Herausbewegen des Steges aus der Ausnehmung wegen einer axial auf das Kettenrad wirkenden Kraft verhindert werden. Ein derartiges Herausbewegen kann beispielsweise ein sogenanntes „Wandern“ des Kettenrads sein, das beispielsweise durch eine axial nach außen wirkende Kraft verursacht ist, die von der Antriebskette auf das Kettenrad übertragen wird. Ein anderes Beispiel einer axialen Kraft auf das Kettenrad, die ein Herausbewegen des Steges aus der Ausnehmung bewirken kann, ist die Schwerkraftwirkung auf das Kettenrad bei nicht waagerechter Lage der Antriebsrolle.
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Die Ausnehmung kann eine größere Erstreckung in der Axialrichtung als in der Umfangsrichtung und/oder der Radialrichtung oder der Sekantenrichtung des Rollenkörpers aufweisen. Beispielsweise kann die Ausnehmung als eine stirnseitige Vertiefung in dem einen Ende des Rollenkörpers ausgebildet sein, die sich in der Axialrichtung des Rollenkörpers erstreckt. Insbesondere kann dabei der Steg etwa senkrecht von dem Kettenrad, also in dessen Axialrichtung, abstehend ausgebildet sein.
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Alternativ dazu kann die Ausnehmung eine größere Erstreckung in der Radialrichtung oder der Sekantenrichtung als in der Axialrichtung und/oder der Umfangsrichtung des Rollenkörpers aufweisen. Beispielsweise kann die Ausnehmung in Richtung eines Radius oder einer Kreissehne verlaufen.
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Weiter alternativ kann die Ausnehmung eine größere Erstreckung in der Umfangsrichtung als in der Axialrichtung und/oder der Radialrichtung oder der Sekantenrichtung des Rollenkörpers aufweisen.
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Insbesondere kann die Ausnehmung, beispielsweise bei einem zumindest teilweise als Vollzylinder ausgebildeten Rollenkörper, durchgehend ausgebildet sein.
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Alternativ dazu kann die Ausnehmung, insbesondere in Radialrichtung oder Sekantenrichtung des Rollenkörpers, unterbrochen ausgebildet sein. Mit anderen Worten können jeweils zwei, insbesondere in Radialrichtung oder Sekantenrichtung des Rollenkörpers, einander gegenüberliegend angeordnete Ausnehmungen ausgebildet sein.
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Vorteilhafterweise können genau eine oder mehrere Ausnehmungen vorgesehen sein. Insbesondere bei mehreren Ausnehmungen und Stegen kann eine Flächenpressung an einer jeweiligen Kontaktfläche zwischen Steg und Ausnehmung verringert werden.
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Mehrere Ausnehmungen können jeweils parallel zueinander beabstandet oder eine Mittellinie der jeweiligen Ausnehmung kann mit einem Radius des Rollenkörpers zusammenfallend ausgebildet sein.
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Alternativ oder zusätzlich dazu können mehrere Ausnehmungen jeweils schiefwinklig zueinander ausgebildet sein.
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Insbesondere können mehrere Ausnehmungen gleichmäßig in der Umfangsrichtung des Rollenkörpers verteilt ausgebildet sein.
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Alternativ oder zusätzlich dazu können mehrere Ausnehmungen ungleichmäßig in der Umfangsrichtung des Rollenkörpers verteilt ausgebildet sein.
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Vorteilhafterweise kann die Ausnehmung als eine Ausklinkung ausgebildet sein. Eine Ausklinkung ist eine Ausnehmung mit einer offenen Umfangslinie, die an einem freien Rand eines Bauteils beginnt und endet. Mit anderen Worten weist eine Ausklinkung mindestens ein offenes Ende auf, das einem geschlossenen Ende gegenüberliegend ausgebildet ist. Ein Vorteil der als Ausklinkung ausgebildeten Ausnehmung ist, dass das Kettenrad auf einfache Art und Weise von außen auf den Rollenkörper aufgeschoben werden kann, wobei der oder die Stege des Kettenrads in die entsprechende(n) Ausklinkung(en) eingreifen. Somit ist auf sehr einfache und wirkungsvolle Art und Weise in einem Arbeitsgang eine formschlüssige Verbindung von Kettenrad und Rollenkörper herstellbar. Zudem ist mit der Ausklinkung eine Begrenzung für die Bewegung des Kettenrads nach innen in Axialrichtung des Rollenkörpers geschaffen, quasi in der Art eines Anschlags.
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Insbesondere können Ausnehmungen in jeglicher Kombination der oben genannten unterschiedlich dimensionierten Erstreckungen, unterschiedlichen Ausgestaltungen und/oder unterschiedlichen Anordnungen ausgebildet sein.
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Insbesondere kann eine Anzahl von Ausnehmungen einer Anzahl von Stegen entsprechen.
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Vorteilhafterweise kann eine beliebige Anzahl von Ausnehmungen und/oder Stegen vorgesehen sein, wobei die Anzahl größer oder gleich 1 ist.
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Der Steg kann eine größere Erstreckung in der Axialrichtung als in der Umfangsrichtung und/oder der Radialrichtung oder der Sekantenrichtung des Kettenrads aufweisen. Beispielsweise kann der Steg etwa senkrecht von dem Kettenrad, also in dessen Axialrichtung, abstehend ausgebildet sein. Insbesondere kann dabei die Ausnehmung - wie oben erwähnt - als eine stirnseitige Vertiefung in dem einen Ende des Rollenkörpers ausgebildet sein, die sich etwa senkrecht zu der Radialrichtung des Rollenkörpers in der Axialrichtung des Rollenkörpers erstreckt.
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Alternativ dazu kann der Steg eine größere Erstreckung in der Radialrichtung oder der Sekantenrichtung als in der Axialrichtung und/oder der Umfangsrichtung des Kettenrads aufweisen. Beispielsweise kann der Steg in Richtung eines Radius oder einer Kreissehne verlaufen.
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Weiter alternativ kann der Steg eine größere Erstreckung in der Umfangsrichtung als in der Axialrichtung und/oder der Radialrichtung oder der Sekantenrichtung des Kettenrads aufweisen.
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Der Steg kann in einer Ebene mit dem Kettenrad, also in dessen Radialrichtung oder Sekantenrichtung, oder - wie oben schon erwähnt - etwa senkrecht von dem Kettenrad, also in dessen Axialrichtung, abstehend ausgebildet sein.
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Insbesondere kann der Steg, beispielsweise bei einem zumindest teilweise als Vollzylinder ausgebildeten Rollenkörper, durchgehend ausgebildet sein, insbesondere einen Innendurchmesser des Kettenrads überbrückend. Dabei kann der durchgehend ausgebildete Steg vorteilhafterweise eine Aussparung für eine Rollenachse aufweisen, die nach außen aus dem Rollenkörper ragt.
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Alternativ dazu kann der Steg, insbesondere in Radialrichtung oder Sekantenrichtung des Kettenrads, unterbrochen ausgebildet sein. Mit anderen Worten können jeweils zwei, insbesondere in Radialrichtung oder Sekantenrichtung des Kettenrads, einander gegenüberliegend angeordnete Stege ausgebildet sein.
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Vorteilhafterweise können genau ein oder mehrere Stege vorgesehen sein. Insbesondere bei mehreren Stegen und Ausnehmungen kann eine Flächenpressung an einer jeweiligen Kontaktfläche zwischen Steg und Ausnehmung verringert werden.
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Mehrere Stege können jeweils parallel zueinander beabstandet oder eine Mittellinie des jeweiligen Steges kann mit einem Radius des Kettenrads zusammenfallend ausgebildet sein.
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Alternativ oder zusätzlich dazu können mehrere Stege jeweils schiefwinklig zueinander ausgebildet sein.
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Insbesondere können mehrere Stege gleichmäßig in der Umfangsrichtung des Kettenrads verteilt ausgebildet sein.
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Alternativ oder zusätzlich dazu können mehrere Stege ungleichmäßig in der Umfangsrichtung des Kettenrads verteilt ausgebildet sein.
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Insbesondere können mehrere Stege in einem Bereich des Innendurchmessers des Kettenrads miteinander verbunden ausgebildet sein, beispielsweise mittels eines, vorteilhafterweise konzentrisch ausgebildeten, Verbindungsstegs.
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Insbesondere können Stege in jeglicher Kombination der oben genannten unterschiedlich dimensionierten Erstreckungen, unterschiedlichen Ausgestaltungen und/oder unterschiedlichen Anordnungen ausgebildet sein.
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Vorteilhafterweise kann ein Rollenboden zur axialen Befestigung des Kettenrads an dem einen Ende des Rollenkörpers angeordnet sein. Somit kann das oben genannte Herausbewegen des Kettenrads aus der Ausnehmung - beispielsweise das sogenannte „Wandern“ oder bedingt durch Schwerkraftwirkung auf das Kettenrad bei nicht waagerechter Lage der Antriebsrolle - verhindert werden.
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An einem anderen Ende des Rollenkörpers kann ein zweiter Rollenboden vorgesehen sein.
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Der Rollenboden und/oder der zweite Rollenboden können/kann in das jeweilige Ende des Rollenkörpers eingepresst sein.
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Der Rollenboden kann derart in den Rollenkörper eingepresst sein, dass zwischen dem mindestens einen Steg und dem Rollenboden eine kraftschlüssige Verbindung besteht.
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Alternativ oder zusätzlich dazu können/kann der Rollenboden und/oder der zweite Rollenboden auf den Rollenkörper zumindest teilweise oder vollständig umschlingend aufgepresst sein. Somit kann beispielsweise bei einem Rollenkörper mit mehreren Ausklinkungen ein „Ausfransen“ bzw. ein Aufbiegen des Rollenkörpers verhindert werden. Insbesondere kann so außen am Rollenkörper zumindest abschnittsweise eine ausschließliche oder zusätzliche kraftschlüssige Verbindung zwischen dem Kettenrad und dem Rollenboden vorgesehen sein..
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Alternativ oder zusätzlich dazu können/kann der Rollenboden und/oder der zweite Rollenboden mittels einer Rollenachse der Antriebsrolle an dem Rollenkörper befestigt sein.
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Insbesondere kann das Kettenrad zwischen dem Rollenboden und dem Rollenkörper in der Axialrichtung des Rollenkörpers geklemmt sein. Beispielsweise können/kann der Rollenboden und/oder der zweite Rollenboden als eine Scheibe oder ein Zylinder ausgebildet sein. Der Rollenboden kann auf die Rollenachse geschoben und mittels einer Mutter, die in ein Gewinde auf der Rollenachse eingreift, in Axialrichtung gegen das Kettenrad gedrückt sein. Dies kann weiter dazu beitragen, das oben genannte Herausbewegen des Kettenrads aus dem Steg mittels der beschriebenen, insbesondere zusätzlichen, kraftschlüssigen Anbringung des Kettenrads zu verhindern.
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Alternativ oder zusätzlich kann der Rollenboden außerhalb eines Klemmbereichs des Rollenbodens eine größere Erstreckung in Axialrichtung aufweisen als in dem Klemmbereich. Der Klemmbereich ist ein Bereich, der von einem oder mehreren der Stege des Kettenrads überdeckt ist, wenn der Rollenboden an dem Rollenkörper angebracht ist und somit mindestens einer der Stege des Kettenrads zwischen Rollenboden und Rollenkörper geklemmt ist. Vorteilhafterweise kann die größere axiale Erstreckung des Rollenbodens im Inneren des Rollenkörpers verlaufen. Somit kann eine Klemmlänge des Rollenbodens in dem Rollenkörper vergrößert und die Gefahr eines unbeabsichtigten Herausbewegens des Rollenbodens aus dem Rollenkörper verringert bzw. vermieden werden.
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Der Rollenboden und/oder der der zweite Rollenboden können/kann eine Aussparung für die Rollenachse haben, die durch den jeweiligen Rollenboden nach außen aus dem Rollenkörper ragt.
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Die Rollenachse kann als durchgehend durch den Rollenkörper verlaufend oder als an beiden Seiten des Rollenkörpers angebrachte Achsstummel ausgebildet sein.
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Der Innendurchmesser des Kettenrads kann gleich oder geringfügig größer sein als ein Außendurchmesser des Rollenkörpers. Somit hat das auf den Rollenkörper geschobene Kettenrad ein geringes Spiel in Radialrichtung des Rollenkörpers, etwa in der Art einer positiven Passung. Die Grenzabmaße für die positive Passung sind nach üblichen Gesichtspunkten wie beispielsweise leichte Montierbarkeit und maximal zulässiges Spiel zwischen Kettenrad und Rollenkörper in Radialrichtung des Rollenkörpers wählbar.
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Der Rollenkörper kann als nahtlos gezogenes oder als geschweißtes und verzinktes Stahlrohr ausgebildet sein.
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Vorteilhafterweise kann der Rollenkörper zumindest in einem Bereich der Kontaktflächen zwischen der Ausnehmung des Rollenkörpers und dem Steg des Kettenrads oberflächenbeschichtet sein oder eine Verstärkung aufweisen. Somit ist ein übermäßiger Verschleiß wegen der an den Kontaktflächen entstehenden Flächenpressung vermeidbar.
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Alternativ oder zusätzlich dazu kann der Steg breiter sein als das Kettenrad, d.h. eine Erstreckung des Steges kann in Axialrichtung größer sein als eine Erstreckung des Kettenrads in Axialrichtung. Dabei kann die Breite des Steges so breit sein wie die Erstreckung der Ausnehmung in Axialrichtung, von der der Steg aufgenommen ist. Mittels einer somit erreichten Flächenvergrößerung zwischen den Kontaktflächen ist eine daran entstehende Flächenpressung verringerbar.
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Insbesondere kann das Kettenrad in der Axialrichtung gesehen mittig in Bezug zu dem Steg angeordnet sein.
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Alternativ dazu kann das Kettenrad in der Axialrichtung gesehen außermittig in Bezug zu dem Steg angeordnet sein.
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Die Verstärkung kann bei einem als Hohlzylinder ausgebildeten Rollenkörper als eine erhöhte Wandstärke des Hohlzylinders ausgebildet sein.
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Insbesondere kann die Verstärkung derart ausgebildet sein, dass der Rollenkörper zumindest an dem einen Ende, in dem die Ausnehmung ausgebildet ist, als Vollzylinder ausgebildet sein kann.
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Das Kettenrad kann mittels Stanzen oder Fräsen hergestellt sein.
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Insbesondere kann das Kettenrad aus einem, insbesondere oberflächenbeschichteten, Stahl ausgebildet sein.
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Das Kettenantriebssystem kann als ein tangentialer Kettenantrieb oder als ein Doppelkettenantrieb ausgebildet sein. Beispielsweise kann das Kettenrad mit einem einreihigen Zahnkranz für den tangentialen Kettenantrieb mittels Stanzen hergestellt sein. Alternativ dazu kann das Kettenrad für den Doppelkettenantrieb mit einem zweireihigen Zahnkranz mittels Fräsen hergestellt sein.
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Ein Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bereitstellen einer Antriebsrolle für einen Palettenförderer zum Transportieren von Transportgütern wie Container oder Paletten, wobei die Antriebsrolle mittels eines Kettenantriebssystems antreibbar ist, mit den Schritten Bereitstellen eines Rollenkörpers, der an einem Ende mit mindestens einer Ausnehmung mit einer Erstreckung in einer Axialrichtung und einer Erstreckung in einer Umfangsrichtung und einer Erstreckung in einer Radialrichtung oder einer Erstreckung in einer Sekantenrichtung des Rollenkörpers versehen wird und Bereitstellen eines Kettenrads, das an dem einen Ende des Rollenkörpers angeordnet wird und mit mindestens einem Steg versehen wird, der zur Sicherung des Kettenrads gegen Verdrehen relativ zu dem Rollenkörper in der Ausnehmung des Rollenkörpers aufgenommen wird.
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Die Vorteile des Verfahrens zum Bereitstellen der Antriebsrolle ergeben sich analog aus den zu der oben genannten Antriebsrolle genannten Merkmalen und deren Vorteilen.
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Vorteilhafterweise wird ein Rollenboden zur axialen Befestigung des Kettenrads an dem einen Ende des Rollenkörpers angeordnet. Somit kann das oben genannte Herausbewegen des Kettenrads aus der Ausnehmung - beispielsweise das sogenannte „Wandern“ oder das durch Schwerkraftwirkung auf das Kettenrad bei nicht waagerechter Lage der Antriebsrolle bedingte Herausbewegen - verhindert werden.
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Der Rollenboden kann in das eine Ende des Rollenkörpers eingepresst werden. Insbesondere kann der Rollenboden derart in den Rollenkörper eingepresst werden, dass zwischen mindestens einem Steg und Rollenboden eine kraftschlüssige Verbindung entsteht.
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Alternativ oder zusätzlich dazu kann der Rollenboden auf den Rollenkörper zumindest teilweise oder vollständig umschlingend aufgepresst werden. Somit kann außen am Rollenkörper zumindest abschnittsweise eine ausschließliche oder zusätzliche kraftschlüssige Verbindung zwischen Kettenrad und Rollenboden hergestellt werden. Insbesondere bei einem Rollenkörper mit mehreren Ausklinkungen kann so ein „Ausfransen“ bzw. ein Aufbiegen des Rollenkörpers verhindert werden.
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Alternativ oder zusätzlich dazu kann der Rollenboden mittels einer Rollenachse der Antriebsrolle befestigt werden.
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Nachfolgend sind Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Antriebsrolle anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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- 1 eine Draufsicht auf einen Rollenkörper für eine Antriebsrolle gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel,
- 2 eine Vorderansicht des in 1 dargestellten Rollenkörpers,
- 3 eine Vorderansicht eines Kettenrads für den in 1 dargestellten Rollenkörper,
- 4 eine Vorderansicht auf einen Querschnitt der Antriebsrolle gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel,
- 5 eine räumliche Draufsicht auf die Antriebsrolle gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel,
- 6 eine Draufsicht auf einen Längsschnitt der Antriebsrolle gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel,
- 7 eine Draufsicht auf einen Rollenkörper für eine Antriebsrolle gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel,
- 8 eine Vorderansicht des in 7 dargestellten Rollenkörpers,
- 9 eine Vorderansicht eines Kettenrads für den in 7 dargestellten Rollenkörper,
- 10 eine Vorderansicht auf einen Querschnitt der Antriebsrolle gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel,
- 11 eine räumliche Draufsicht auf die Antriebsrolle gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel,
- 12 eine Draufsicht auf einen Längsschnitt der Antriebsrolle gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel,
- 13 eine Draufsicht auf einen Rollenkörper für eine Antriebsrolle gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel,
- 14 eine Vorderansicht des in 13 dargestellten Rollenkörpers,
- 15 eine Vorderansicht eines Kettenrads für den in 13 dargestellten Rollenkörper,
- 16 eine Vorderansicht auf einen Querschnitt der Antriebsrolle gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel
- 17 eine räumliche Draufsicht auf die Antriebsrolle gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel und
- 18 eine Draufsicht auf einen Längsschnitt der Antriebsrolle gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel.
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1 zeigt einen Rollenkörper 3 für eine Antriebsrolle 1 gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel in einer Draufsicht. Eine Erstreckung des Rollenkörpers 3 in seiner Axialrichtung Ax ist aus Platzgründen verkürzt dargestellt.
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Der Rollenkörper 3 kann als Hohlzylinder ausgebildet sein. An einem Ende des Rollenkörpers 3 sind zwei Ausnehmungen 5 sichtbar, die in Form von Ausklinkungen ausgebildet sein können. Die jeweilige Ausklinkung kann in Axialrichtung Ax ein geschlossenes Ende und ein dem geschlossenen Ende gegenüberliegendes offenes Ende aufweisen.
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Eine Erstreckung 7 der jeweiligen Ausnehmung 5 in der Axialrichtung Ax des Rollenkörpers 3 kann größer sein als eine Erstreckung 9 der jeweiligen Ausnehmung 5 in einer Umfangsrichtung Um des Rollenkörpers 3.
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Die Axialrichtung Ax, die Umfangsrichtung Um, die Radialrichtung Ra und die Sekantenrichtung Se sind in den Figuren mittels Richtungspfeilen dargestellt, insbesondere in der Art eines Koordinatensystems. Obwohl die Richtungspfeile jeweils lediglich in eine Richtung zeigen, ist in der Richtungsangabe auch eine jeweilige Gegenrichtung enthalten. Es sind beispielhaft jeweils zwei Radialrichtungen angegeben; damit soll lediglich ein Eindruck der vielen möglichen Radialrichtungen Ra vermittelt werden. In der jeweiligen Draufsicht fällt die Umfangsrichtung Um mit einer der Radialrichtungen Ra zusammen und ist nicht extra dargestellt. Analog dazu fällt in der jeweiligen Draufsicht die Sekantenrichtung Se mit einer der Radialrichtungen Ra zusammen und ist nicht extra dargestellt. Eine Maßangabe in der Umfangsrichtung ist in den Figuren vereinfacht als ein auf eine Ebene projiziertes Maß angegeben.
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2 zeigt eine Vorderansicht des in 1 dargestellten Rollenkörpers 3. Da der Rollenkörper 3 in 2 als Hohlzylinder ausgebildet ist, sind in diesem Ausführungsbeispiel vier Ausnehmungen 5 vorgesehen, von denen jeweils zwei in Sekantenrichtung Se einander gegenüberliegend ausgebildet sind. Alternativ dazu können beispielsweise bei einem zumindest in dem Bereich der Ausnehmungen als Vollzylinder ausgebildeten Rollenkörper 3 mit demselben Ergebnis zwei Ausnehmungen 5 vorgesehen sein, die jeweils in Sekantenrichtung Se unterbrochen ausgebildet sind.
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Wie in 2 gezeigt, kann die jeweilige Ausnehmung 5 in Richtung einer Kreissehne ausgerichtet sein, gewissermaßen parallel zu dem Radius des hohlzylindrischen Rollenkörpers 3 ausgebildet sein. Eine Erstreckung 9 der Ausnehmung 5 in der Umfangsrichtung Um des Rollenkörpers 3 kann größer sein als eine Erstreckung 12 der Ausnehmung 5 in der Sekantenrichtung Se des Rollenkörpers 3.
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Alternativ dazu kann eine Mittellinie 6 der jeweiligen Ausnehmung 5 mit dem Radius des Rollenkörpers 3 zusammenfallend ausgebildet sein. Analog zu dem dargestellten Ausführungsbeispiel kann dann eine Erstreckung 9 der Ausnehmung 5 in der Umfangsrichtung Um des Rollenkörpers 3 größer sein als eine (hier nicht dargestellte) Erstreckung der Ausnehmung 5 in der Radialrichtung Ra des Rollenkörpers 3.
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3 zeigt eine Vorderansicht eines Kettenrads 13 für den in 1 und 2 dargestellten Rollenkörper 3. Das Kettenrad 13 kann einen einreihigen Zahnkranz aufweisen. Alternativ dazu kann das Kettenrad 13 als Doppelkettenrad ausgebildet sein und einen zweireihigen Zahnkranz aufweisen.
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Entsprechend den in 1 und 2 gezeigten Ausnehmungen 5 des Rollenkörpers 3 kann das Kettenrad 13 für diesen Rollenkörper 3 zwei Stege 15 aufweisen, die jeweils in Sekantenrichtung Se des Kettenrads 13 ausgebildet sein können, gewissermaßen in Richtung einer Kreissehne ausgerichtet. Die Stege 15 können parallel zueinander beabstandet ausgebildet sein.
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Weiter können die Stege 15 durchgehend ausgebildet sein. Alternativ dazu können die Stege 15 in Sekantenrichtung Se unterbrochen ausgebildet sein. Dabei können Mittellinien 16 der Stege 15 in Radialrichtung des Kettenrads 13 ausgerichtet sein. Eine Erstreckung 12a des jeweiligen Steges 15 in Sekantenrichtung Se kann größer sein als eine Erstreckung 9a des jeweiligen Steges 15 in Umfangsrichtung Um.
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4 zeigt einen Querschnitt der Antriebsrolle 1 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel in einer Vorderansicht, wobei der Schnitt durch das Kettenrad 13 verläuft.
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Die Stege 15 des Kettenrads 13 können formschlüssig in den Ausnehmungen 5 des Rollenkörpers 3 aufgenommen sein. Eine Relativbewegung des Kettenrads 13 zu dem Rollenkörper 3 in der Umfangsrichtung Um kann somit verhindert und eine auf das Kettenrad 13 wirkende Antriebskraft auf den Rollenkörper 3 übertragen werden.
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In einer räumlichen Draufsicht der Antriebsrolle 1 in 5 ist die räumliche Lage des Kettenrads 13 zu dem Rollenkörper 3 gezeigt. Das Kettenrad 13 kann gewissermaßen bis zum Anschlag seiner Stege 15 an den geschlossenen Enden der Ausnehmungen 5 auf den Rollenkörper 3 geschoben sein.
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Eine Erstreckung 7a des jeweiligen Steges 15 in Axialrichtung Ax kann größer sein als eine Erstreckung 11a des jeweiligen Steges 15 in Radialrichtung Ra.
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6 zeigt einen Längsschnitt der Antriebsrolle 1 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel in einer Draufsicht, wobei der Schnitt entlang der Mittelebene der Antriebsrolle 1 verläuft. Eine Erstreckung des Rollenkörpers 3 in seiner Axialrichtung Ax ist aus Platzgründen verkürzt dargestellt.
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Ein Rollenboden 17 kann zum axialen Fixieren der Lage des Kettenrads 13 auf dem Rollenkörper 3 an dem einen Ende des Rollenkörpers 3 vorgesehen sein. Der Rollenboden 17 kann beispielsweise in das eine Ende des Rollenkörpers 3 eingepresst sein. Alternativ oder zusätzlich dazu kann der Rollenboden 17 auf den Rollenkörper 3 zumindest teilweise oder vollständig umschlingend aufgepresst sein.
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Insbesondere kann der Rollenboden 17 in einem Klemmbereich des Rollenbodens 17, mit dem die Stege 15 und somit das Kettenrad 13 zwischen dem Rollenboden 17 und dem Rollenkörper 3 geklemmt ist, eine im Inneren des Rollenkörpers 3 verlaufende größere Erstreckung in Axialrichtung aufweisen als außerhalb des Klemmbereichs.
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Der Rollenboden 17 kann vorteilhafterweise eine Aussparung 19 für eine (nicht dargestellte) Rollenachse haben, die durch den Rollenboden 17 nach außen aus dem Rollenkörper 3 ragt.
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An einem anderen Ende des Rollenkörpers 3 kann ein zweiter Rollenboden 21 vorgesehen sein. Der zweite Rollenboden 21 kann in das andere Ende des Rollenkörpers 3 eingepresst sein. Alternativ oder zusätzlich dazu kann der zweite Rollenboden 21 zumindest teilweise oder vollständig umschlingend auf den Rollenkörper 3 aufgepresst sein. Ähnlich wie der Rollenboden 17 kann auch der zweite Rollenboden 21 eine Aussparung 19 für eine (nicht dargestellte) Rollenachse haben, die durch den Rollenboden 21 nach außen aus dem Rollenkörper 3 ragt.
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7 zeigt einen Rollenkörper 3 für eine Antriebsrolle 1 gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel in der Draufsicht. Nachfolgend sollen hauptsächlich die Unterschiede zu dem ersten Ausführungsbeispiel beschrieben werden.
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An dem einen Ende des Rollenkörpers 3 ist eine einzelne Ausnehmung 5 sichtbar, die in Form einer Ausklinkung ausgebildet sein kann. Die Ausklinkung kann in Axialrichtung Ax ein geschlossenes Ende und ein dem geschlossenen Ende gegenüberliegendes offenes Ende aufweisen.
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Eine Erstreckung 9 der Ausnehmung 5 in der Umfangsrichtung Um des Rollenkörpers 3 kann größer sein als eine Erstreckung 7 der Ausnehmung 5 in der Axialrichtung Ax des Rollenkörpers 3.
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Wie in 8 gezeigt, können bei dem in diesem Ausführungsbeispiel als Hohlzylinder ausgebildeten Rollenkörper 3 zwei Ausnehmungen 5 in Radialrichtung Ra einander gegenüberliegend ausgebildet sein. Alternativ dazu kann beispielsweise bei einem zumindest in dem Bereich der Ausnehmungen als Vollzylinder ausgebildeten Rollenkörper 3 mit demselben Ergebnis eine einzelne Ausnehmung 5 vorgesehen sein, die gewissermaßen in Radialrichtung Ra unterbrochen ausgebildet ist.
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Die Mittellinien 6 der Ausnehmungen 5 können mit dem Radius des Rollenkörpers 3 zusammenfallend ausgebildet sein.
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Eine Erstreckung 9 der Ausnehmung 5 in der Umfangsrichtung Um des Rollenkörpers 3 kann größer sein als eine Erstreckung 11 der Ausnehmung 5 in der Radialrichtung Ra des Rollenkörpers 3.
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9 zeigt eine Vorderansicht eines Kettenrads 13 für den in 7 und 8 dargestellten Rollenkörper 3.
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Entsprechend den in 7 und 8 gezeigten Ausnehmungen 5 des Rollenkörpers 3 kann das Kettenrad 13 für diesen Rollenkörper 3 zwei Stege 15 aufweisen. Die Stege 15 können einander in Radialrichtung Ra gegenüberliegend ausgebildet sein. Weiter können Mittellinien 16 der Stege 15 jeweils in der Radialrichtung Ra des Kettenrads 13 ausgerichtet und die jeweilige Mittellinie 16 der Stege mit dem Radius des Rollenkörpers 3 zusammenfallend ausgebildet sein.
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Alternativ dazu kann ein einzelner Steg 15 vorgesehen sein, der in Radialrichtung Ra durchgehend ausgebildet ist. Dabei weist der Steg 15 vorteilhafterweise eine Aussparung für die (nicht dargestellte) Rollenachse auf, die nach außen aus dem Rollenkörper 3 ragt.
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Eine Erstreckung 9a der Stege 15 in der Umfangsrichtung Um des Kettenrads 13 kann größer sein als eine Erstreckung 11a der Stege 15 in der Radialrichtung Ra des Kettenrads 13.
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10 zeigt eine Vorderansicht auf einen Querschnitt der Antriebsrolle 1 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel, wobei der Schnitt durch das Kettenrad 13 verläuft.
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Ähnlich wie in dem oben beschriebenen ersten Ausführungsbeispiel können die Stege 15 des Kettenrads 13 formschlüssig in den Ausnehmungen 5 des Rollenkörpers 3 aufgenommen sein. Somit kann eine auf das Kettenrad 13 wirkende Antriebskraft auf den Rollenkörper 3 übertragen werden.
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Eine Erstreckung 9a des jeweiligen Steges 15 in Umfangsrichtung Um kann größer sein als eine Erstreckung 11a des jeweiligen Steges 15 in Radialrichtung Ra.
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In 11 ist die räumliche Lage des Kettenrads 13 zu dem Rollenkörper 3 in einer räumlichen Draufsicht der Antriebsrolle 1 gezeigt.
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Ähnlich wie in dem oben beschriebenen ersten Ausführungsbeispiel kann das Kettenrad 13 gewissermaßen bis zum Anschlag seiner Stege 15 an den geschlossenen Enden der Ausnehmungen 5 auf den Rollenkörper 3 geschoben sein. Ein (nicht dargestellter) Rollenboden kann zum axialen Fixieren der Lage des Kettenrads 13 auf dem Rollenkörper 3 an dem einen Ende des Rollenkörpers 3 vorgesehen sein. Der Rollenboden kann beispielsweise in das eine Ende des Rollenkörpers 3 eingepresst sein. Alternativ oder zusätzlich dazu kann der Rollenboden auf den Rollenkörper 3 zumindest teilweise oder vollständig umschlingend aufgepresst sein. Der Rollenboden kann vorteilhafterweise eine Aussparung für eine (nicht dargestellte) Rollenachse haben, die durch den Rollenboden nach außen aus dem Rollenkörper 3 ragt.
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Eine Erstreckung 9a des jeweiligen Steges 15 in Umfangsrichtung Um kann größer sein als eine Erstreckung 7a des jeweiligen Steges 15 in Axialrichtung Ax.
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12 zeigt einen Längsschnitt der Antriebsrolle 1 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel in einer Draufsicht. Der Schnitt verläuft entlang der Mittelebene der Antriebsrolle 1. Aus Platzgründen ist eine Erstreckung des Rollenkörpers 3 in seiner Axialrichtung Ax verkürzt dargestellt.
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Ähnlich wie zum ersten Ausführungsbeispiel beschrieben, kann an dem einen Ende des Rollenkörpers 3 der Rollenboden 17 zum axialen Fixieren der Lage des Kettenrads 13 auf dem Rollenkörper 3 vorgesehen sein.
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Insbesondere kann der Rollenboden 17 in einem Klemmbereich des Rollenbodens 17, mit dem die Stege 15 und somit das Kettenrad 13 zwischen dem Rollenboden 17 und dem Rollenkörper 3 geklemmt ist, eine im Inneren des Rollenkörpers 3 verlaufende größere Erstreckung in Axialrichtung aufweisen als außerhalb des Klemmbereichs.
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An dem anderen Ende des Rollenkörpers 3 kann der zweite Rollenboden 21 vorgesehen sein. Beide Rollenböden 17, 21 können beispielsweise in das jeweilige Ende des Rollenkörpers 3 eingepresst sein. Alternativ oder zusätzlich dazu kann mindestens einer der beiden Rollenböden 17, 21 auf den Rollenkörper 3 zumindest teilweise oder vollständig umschlingend aufgepresst sein. Beide Rollenböden 17, 21 können eine Aussparung 19 für eine (nicht dargestellte) Rollenachse haben, die durch den jeweiligen Rollenboden 17, 21 nach außen aus dem Rollenkörper 3 ragt.
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13 zeigt einen Rollenkörper 3 für eine Antriebsrolle 1 gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel in der Draufsicht. Nachfolgend sollen hauptsächlich die Unterschiede zu dem ersten und dem zweiten Ausführungsbeispiel beschrieben werden.
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An dem Rollenkörper 3 können mehrere, insbesondere fünf, Ausnehmungen 5 an dem einen Ende des Rollenkörpers 3 in Form einer Ausklinkung ausgebildet sein.
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Eine Erstreckung 9 der jeweiligen Ausnehmung 5 in der Umfangsrichtung Um des Rollenkörpers 3 kann größer sein als eine Erstreckung 7 in der Axialrichtung Ax des Rollenkörpers 3.
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Wie in 14 gezeigt, können die Ausnehmungen 5 in Umfangsrichtung Um gleichmäßig verteilt ausgebildet sein. Alternativ dazu können die Ausnehmungen 5 in Umfangsrichtung Um auch ungleichmäßig verteilt ausgebildet sein.
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Die Mittellinien 6 der Ausnehmungen 5 können jeweils mit einem Radius des Rollenkörpers 3 zusammenfallend ausgebildet sein.
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Eine Erstreckung 9 der jeweiligen Ausnehmung 5 in der Umfangsrichtung Um des Rollenkörpers 3 kann größer sein als eine Erstreckung 11 der jeweiligen Ausnehmung 5 in der Radialrichtung Ra des Rollenkörpers 3.
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15 zeigt eine Vorderansicht eines Kettenrads 13 für den in 13 und 14 dargestellten Rollenkörper 3.
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Entsprechend den in 13 und 14 gezeigten Ausnehmungen 5 des Rollenkörpers 3 kann das Kettenrad 13 für diesen Rollenkörper 3 mehrere, insbesondere fünf, Stege 15 aufweisen. Die Stege 15 können in Umfangsrichtung Um gleichmäßig verteilt ausgebildet sein. Alternativ dazu können die Stege 15 in Umfangsrichtung Um auch ungleichmäßig verteilt ausgebildet sein, insbesondere der Verteilung der Ausnehmungen 5 des Rollenkörpers 3 entsprechend.
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Weiter können die Mittellinien 16 der Stege 15 jeweils mit einem Radius des Rollenkörpers 3 zusammenfallend ausgebildet sein.
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Alternativ oder zusätzlich dazu kann mindestens einer der Stege 15 in Radialrichtung Ra durchgehend ausgebildet sein. Dabei weisen der oder die durchgehend ausgebildeten Stege 15 vorteilhafterweise eine Aussparung für eine (nicht dargestellte) Rollenachse auf, die nach außen aus dem Rollenkörper 3 ragt.
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Eine Erstreckung 9a des jeweiligen Steges 15 in Umfangsrichtung Um kann größer sein als eine Erstreckung 11a des jeweiligen Steges 15 in Radialrichtung Ra.
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16 zeigt eine Vorderansicht auf einen Querschnitt der Antriebsrolle 1 gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel, wobei der Schnitt durch das Kettenrad 13 verläuft.
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Ähnlich wie in dem oben beschriebenen ersten oder zweiten Ausführungsbeispiel können die Stege 15 des Kettenrads 13 formschlüssig in den Ausnehmungen 5 des Rollenkörpers 3 aufgenommen sein. Somit kann eine auf das Kettenrad 13 wirkende Antriebskraft auf den Rollenkörper 3 übertragen werden.
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In 17 ist die räumliche Lage des Kettenrads 13 zu dem Rollenkörper 3 in einer räumlichen Draufsicht der Antriebsrolle 1 gezeigt.
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Ähnlich wie in den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen kann das Kettenrad 13 gewissermaßen bis zum Anschlag seiner Stege 15 an den geschlossenen Enden der Ausnehmungen 5 auf den Rollenkörper 3 geschoben sein.
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Eine Erstreckung 9a des jeweiligen Steges 15 in Umfangsrichtung Um kann größer sein als eine Erstreckung 7a des jeweiligen Steges 15 in Axialrichtung Ax.
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18 zeigt einen Längsschnitt der Antriebsrolle 1 gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel in einer Draufsicht, wobei der Schnitt entlang der Mittelebene der Antriebsrolle 1 verläuft. Eine Erstreckung des Rollenkörpers 3 in seiner Axialrichtung Ax ist aus Platzgründen verkürzt dargestellt.
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Ähnlich wie zum ersten oder zweiten Ausführungsbeispiel beschrieben, kann zum axialen Fixieren der Lage des Kettenrads 13 auf dem Rollenkörper 3 der Rollenboden 17 an dem einen Ende des Rollenkörpers 3 vorgesehen sein.
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Der zweite Rollenboden 21 kann an dem anderen Ende des Rollenkörpers 3 vorgesehen sein. Beispielsweise kann mindestens einer der beiden Rollenböden 17, 21 in das jeweilige Ende des Rollenkörpers 3 eingepresst sein. Alternativ oder zusätzlich dazu kann mindestens einer der beiden Rollenböden 17, 21 zumindest teilweise oder vollständig umschlingend auf den Rollenkörper 3 aufgepresst sein. Beide Rollenböden 17, 21 können eine Aussparung 19 für eine (nicht dargestellte) Rollenachse aufweisen, die durch den jeweiligen Rollenboden 17, 21 nach außen aus dem Rollenkörper 3 ragt.
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Insbesondere kann der Rollenboden 17 in einem Klemmbereich des Rollenbodens 17, mit dem die Stege 15 und somit das Kettenrad 13 zwischen dem Rollenboden 17 und dem Rollenkörper 3 geklemmt ist, eine im Inneren des Rollenkörpers 3 verlaufende größere Erstreckung in Axialrichtung aufweisen als außerhalb des Klemmbereichs.
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Zusammenfassend können die Ausnehmungen 5 und/oder die Stege 15 nicht nur wie zuvor zu den Figuren beschrieben ausgebildet sein. Je nach Anforderung und/oder im Rahmen der Gestaltungsfreiheit sind ausdrücklich jegliche Kombination der oben beschriebenen unterschiedlich dimensionierten Erstreckungen, unterschiedlichen Ausgestaltungen und/oder unterschiedlichen Anordnungen der Ausnehmungen 5 und/oder Stege 15 in Verbindung mit einer beliebigen Anzahl von Ausnehmungen 5 und/oder Stegen 15 größer oder gleich 1 möglich.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Antriebsrolle
- 3
- Rollenkörper
- 5
- Ausnehmung
- 6
- Mittellinie der Ausnehmung
- 7
- Erstreckung der Ausnehmung in Axialrichtung
- 7a
- Erstreckung des Steges in Axialrichtung
- 9
- Erstreckung der Ausnehmung in Umfangsrichtung
- 9a
- Erstreckung des Steges in Umfangsrichtung
- 11
- Erstreckung der Ausnehmung in Radialrichtung
- 11 a
- Erstreckung des Steges in Radialrichtung
- 12
- Erstreckung der Ausnehmung in Sekantenrichtung
- 12a
- Erstreckung des Steges in Sekantenrichtung
- 13
- Kettenrad
- 15
- Steg
- 16
- Mittellinie des Steges
- 17
- Rollenboden
- 19
- Aussparung
- 21
- zweiter Rollenboden
- Ax
- Axialrichtung
- Ra
- Radialrichtung
- Se
- Sekantenrichtung
- Um
- Umfangsrichtung