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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme von miteinander verbindbaren Leitungsendstücken von Leitungen einer ersten Einheit und einer zweiten Einheit, mit mindestens einer Leitungsendstückaufnahmeöffnung und mit Befestigungsmitteln zur Festlegung an der ersten Einheit.
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Vorrichtungen zur Aufnahme von Leitungsendstücken werden auch als Kupplungen bezeichnet. Dabei können diese Kupplungen selbst Fluid oder Gas führen und so die hydraulische oder gasförmige Wirkverbindung zwischen zwei Einheiten herstellen. Die zu verbindenden Einheiten können Container, Rohrsysteme, Schlauchsysteme, wiederverwendbare Gefäße sein. Die Einheiten können auch durch Fahrzeuge aus der Bauindustrie oder aus der Landwirtschaft, wie bspw. Bagger, Zugmaschinen, Traktoren, einerseits und durch verschiedene Werkzeuge, wie Greifarme, Pflüge, Schaufeln, andererseits, repräsentiert werden.
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Im Gegensatz zu Fluidkupplungen geht es bei der Erfindung lediglich darum, Leitungsenden, die miteinander verbunden werden, aufzunehmen und zu halten. Die Strömungsverbindung findet ausschließlich zwischen den Leitungsenden statt.
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Aus der Praxis ist beispielsweise eine L-förmigen Vorrichtung mit zwei Plattenabschnitten bekannt. In der Betriebsstellung erstreckt sich der größerer Plattenabschnitt (L-Schenkel) senkrecht zur Karosserie des Fahrzeuges und weist eine vorgegebene Anzahl von acht Leitungsendstückaufnahmeöffnungen auf. Der kleinere Plattenabschnitt (L-Fuß) dient der Befestigung der bekannten Vorrichtung an einer Stabilisierungsplatte, die mit dem Fahrzeug verbunden ist. Die Stabilisierungsplatte erstreckte sich bereichsweise unterhalb des Fahrzeuges und ist am Fahrzeugboden festgelegt. Der unter dem Fahrzeugboden hervorragende Bereich der Stabilisierungsplatte trägt den L-Fuß der bekannten L-förmigen Vorrichtung.
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Die aus der Praxis bekannte L-förmige Vorrichtung ist sperrig und lässt sich schwierig montieren. Zur Befestigung am Fahrzeug ist ein weiteres Bauteil in Form einer Stabilisierungsplatte erforderlich. Oft werden nur einige der acht Leitungsendstückaufnahmeöffnungen benötigt. Der Materialaufwand und die Herstellungskosten sowie der Montageaufwand sind hoch. Die Handhabung der aus der Praxis bekannten Vorrichtung ist durch die große Dimension erschwert.
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Aus der Druckschrift
DE 85 04 051 U1 ist eine Rohrschelle zum Halten von Schläuchen oder Leitungen bekannt. Leitungsenden spielen keine Rolle. Durch zwei Hälften einer Schelle wird ein Modul gebildet, an dessen Außenumfang Schwalbenschwanz-Verbindungsmittel angeordnet sind. Es sind Durchtrittsöffnungen vorgesehen, die sich senkrecht zur Längsachse der Leitungsöffnung erstrecken und von denen keine ein Innengewinde aufweist. Ähnlich verhält es sich bei der Druckschrift
US 4 793 578 A , die auch zwei Hälften benötigt, um einfach eine Leitung zu klemmen. Auch bei der Druckschrift
DE 20 2014 001 238 U1 werden zwei Hälften einer Schelle verklemmt. Ebenfalls einen aus zwei Teilen aufgebauten Halter für Rohre oder Schläuche beschreibt
DE 10 2005 025 360 A1 ). Die dortigen Halter können übereinander, aber nicht seitlich verbunden werden und benötigen eine Zusatzeinrichtung in Form einer Montagebasis. Auch aus der Druckschrift
EP 3 165 803 B1 ist eine zweiteilige Führungs- oder Haltevorrichtung für Rohre oder Schläuche mit Klemmwirkung dank passgenauer Abstimmung bekannt, aus der das Rohr oder der Schlauch nicht ohne weiteres herausrutschen kann. Die durch ein U-Teil und ein C-Teil gebildete zweiteilige Vorrichtung kann nicht direkt mit anderen so aufgebauten Vorrichtungen verbunden werden.
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Die Druckschrift
US 20140053938 A1 beschreibt Halterungen für Wärmeschrumpfschläuche und keine Endstücke. Zwar sind radiale Bohrungen und ein Vorsprung vorgesehen, der in eine der Bohrungen eingreift, jedoch sind der Vorsprung und die Bohrung ohne Verbindungsmittel.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der in Rede stehenden Art anzugeben, die die Herstellungskosten verringert, flexibel auf den tatsächlichen Bedarf einstellbar ist die Montage der Module vereinfacht.
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Die voranstehende Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
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Gemäß Patentanspruch 1 ist eine Vorrichtung der in Rede stehenden Art derart ausgestaltet und weitergebildet, dass mindestens ein Modul vorgesehen ist, innerhalb dessen sich die Leitungsendstückaufnahmeöffnung erstreckt und dass das Modul Verbindungsmittel umfasst, die mit Verbindungsmitteln weiterer Module kraft- und / oder formschlüssig lösbar verbindbar sind, dass das Modul Durchtrittsöffnungen für die Verbindungsmittel aufweist, die sich radial zur Längsachse der Leitungsendstückaufnahmeöffnung erstrecken und in dieser münden und dass sich die Durchtrittsöffnungen mit einem Innengewinde in Ausnehmungen des Moduls erstrecken und dass sich die gewindelosen Durchtrittsöffnungen in Eingriffsmitteln des Moduls erstrecken.
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Zunächst ist erkannt worden, dass die aus der Praxis bekannte Vorrichtung stets dieselbe aufgrund der Größe etwas schwierig handhabbare Dimension aufweist, und dass die dort vorgegebene Anzahl an Leitungsendstückaufnahmeöffnungen oftmals nicht ausgenutzt wird. Weiter ist erkannt worden, dass eine Verringerung der Anzahl der Leitungsendstückaufnahmeöffnungen zwar wünschenswert wäre, dann jedoch auf den Anwendungsfall von acht Leitungsverbindungen nicht reagiert werden könnte. Erfindungsgemäß ist erkannt worden, eine flexible Reaktion auf den tatsächlichen Bedarfsfall zu ermöglichen, indem eine bedarfsgerechte Größe der Vorrichtung je nach Anwendungsfall erzielbar ist. Weiter ist erfindungsgemäß gefunden worden, dass eine flexible Reaktion auf den tatsächlichen Bedarfsfall ermöglicht wird, wenn die Vorrichtung im Sinne eines Modulsystems ausgebildet ist und mindestens ein Modul umfasst, innerhalb dessen sich die Leitungsendstückaufnahmeöffnung erstreckt und das Verbindungsmittel aufweist, die mit Verbindungsmitteln weiterer Module kraft-und / oder formschlüssig lösbar verbindbar sind. Auf diese Weise können bedarfsgerechte Vorrichtungen gebildet werden, die die tatsächlich benötigte Anzahl an Leitungsendstückaufnahmeöffnungen enthalten. Zudem sind die Einzelmodule, insbesondere wegen ihres geringen Gewicht und ihrer kleinen Baugröße, einfach handhabbar. Sie eröffnen auch die Möglichkeit der Befestigung der Vorrichtung an der Seitenwand des Fahrzeuges oder an anderen Flächen von ersten Einheiten. Dies ist im Hinblick auf die Vermeidung von zu starken Leitungskrümmungen von Vorteil. Die Module können auch voneinander beabstandet angeordnet werden und so ein Modulsystem bilden, das nicht miteinander verbunden ist. Ein Modul weist aber die entsprechenden Verbindungsmöglichkeiten auf, so dass ein zusammenhängendes Ganzes ausgebildet werden kann. Bei entsprechender Baugröße und Gewicht der Einzelmodule kann das Modulsystem mit untereinander verbundenen Modulen bspw. bis zu zehn Modulen umfassen. Die Einzelmodule eines zusammengebauten Modulsystems könnten linear in Reihe oder flächig über- und nebeneinander angeordnet sein. Auch kreuzförmige Anordnungen der Einzelmodule im Modulsystem sind denkbar.
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Weiter ist erfindungsgemäß erkennt worden, dass zur Aufnahme von Verbindungsmitteln ein Modul der erfindungsgemäßen Vorrichtung Durchtrittsöffnungen aufweist, die sich radial zur Längsachse der Leitungsendstückaufnahmeöffnung erstrecken und in dieser münden.. Als Verbindungsmittel kommen bspw. Innengewinde und Schrauben in Betracht, über die eine kraftschlüssige Verbindung zwischen den Modulen hergestellt werden kann.. Die Länge der Schrauben ist dabei so zu bemessen, dass die lichte Weite der Leitungsendstückaufnahmeöffnung nicht beeinträchtigt wird. Dabei ist es zunächst im Hinblick auf die Hindurchführung der Schrauben als Verbindungsmittel von Vorteil, wenn die Durchtrittsöffnungen der Module im Zusammenbauzustand des Modulsystems fluchten. Ein weiterer Vorteil ergibt sich im Hinblick auf die Befestigung mehrerer untereinander verbundener Module an der ersten Einheit, insbesondere an einem Fahrzeug. Mittels eines langen Inbus-Schlüssels können die fluchtenden Durchtrittsöffnungen der Module durchgriffen werden und es kann das Festschrauben am Fahrzeug realisiert werden.
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Schließlich ist erfindungsgemäß erkannt worden, dass sich die Durchtrittsöffnungen mit einem Innengewinde in Ausnehmungen des Moduls erstrecken und dass sich die gewindelosen Durchtrittsöffnungen in Eingriffsmitteln des Moduls erstrecken.
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Als besonders vorteilhaft und erfindungswesentlich hat es sich herausgestellt, ein Verbindungsmittel in Form eines Innengewindes mit einer nach Innen gerichteten Orientierung zwei benachbarten Durchtrittsöffnungen eines Moduls zuzuordnen und die beiden anderen benachbarten Durchtrittsöffnungen gewindelos zu gestalten. Die gewindelose Durchtrittsöffnung dient dazu, Schrauben von der zentralen Leitungsendstückaufnahmeöffnung aus zum Außenumfang des Moduls zu führen, ohne schrauben zu müssen. Das dann vom Außenumfang des Moduls abragende Schraubenende kann dann bequem in das Innengewinde mit nach Innen gerichteter Orientierung eines anderen Moduls eingeschraubt werden. Durch diese vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung kommt es zu einer einfachen Montage und einen kurzen Schraubweg. Da beim Zusammenbau der Module stets eine Durchtrittsöffnung mit Gewinde eines Moduls auf die gewindelose Durchtrittsöffnung des anderen Moduls trifft, ist auch die Problematik aufeinandertreffender Gewinde vermieden. Bei aufeinandertreffenden Gewinden kann es zu Schwierigkeiten beim Einschrauben kommen, insbesondere wenn die Gewindeaus- und -eingänge nicht optimal passen. Das Aufeinanderfolgen von zwei gewindelosen Durchtrittsöffnungen gefolgt von zwei Durchtrittsöffnungen mit Gewinde entlang des Umfanges des Einzelmoduls ermöglich die komfortablen Montagerichtungen von oben nach unten und zur Fläche der Einheit hin, an der die Vorrichtung befestigt werden soll. Alternativ könnten die gewindelose Durchtrittsöffnung und die mit dem Innengewinde ausgestattete Durchführungsöffnung auch alternierend angeordnet sein. Außerdem könnten zusätzlich oder alternativ zu kraftschlüssig wirkenden Verbindungsmitteln auch formschlüssig wirkende Verbindungsmittel vorgesehen sein. Hier kommen Rast- oder Schnappverbindungen in Betracht, die allerdings weitere bauliche Maßnahmen am Modul erfordern.
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Die Bauform der Module der erfindungsgemäßen Vorrichtung könnte in etwa quaderförmig oder kubisch sein. Pro Modul könnten vier um 90° versetzte Durchtrittsöffnungen vorgesehen sein. Über die bevorzugte Bauform hinaus sind auch prismenförmige oder wabenförmige Bauformen oder weitere Geometrien möglich.
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Ein weiterer für die Erfindung bedeutender Vorteil eines passgenauen und fest verzahnten Zusammenbaus der Module könnte durch eine Ausführungsform erreicht werden, bei der das Modul am Außenumfang Eingriffsmittel und Ausnehmungen mit Führungsfunktion aufweist, die mit den Eingriffsmitteln und Ausnehmungen eines weiteren Moduls passgenau zusammenwirken. Auf diese Weise wird die Realisierung fluchtender Durchtrittsöffnungen mit Blick auf die Verbindungsmittel erleichtert. Die Eingriffsmittel und die Ausnehmungen könnten auch selbst zu integral im Modul enthaltenen oder hinzugefügten Verbindungsmitteln ausgebaut werden. Beispielsweise könnte das Modul mit Schwalbenschwanzverbindungsmitteln als Eingriffsmittel- und Ausnehmung versehen sein, die nicht nur die Positionierung der Durchtrittsöffnungen erleichtern, sondern auch einen zumindest in zwei Dimensionen gesicherten Formschluss herbeiführen.
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Die Eingriffsmittel und die Ausnehmungen könnten durch die Formgebung des Moduls mit integralen Auskragungsabschnitten und Vertiefungsabschnitte gebildet sein. Dabei könnten sich die Durchtrittsöffnungen im Bereich der Auskragungsabschnitte und Vertiefungsabschnitte erstrecken. Bevorzugt könnten sich Durchtrittsöffnungen mit Innengewinden als Verbindungsmitteln innerhalb der Vertiefungsabschnitte erstrecken, während sich gewindelose Durchtrittsöffnungen in den Auskragungsabschnitten erstrecken könnten. Hierdurch sind die kürzesten Schraubwege gewährleistet.
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Zumindest eine Durchtrittsöffnung jedes Moduls könnte auch zur Aufnahme der Befestigungsmittel zur Festlegung des Moduls an der ersten Einheit, insbesondere am Fahrzeug, dienen.
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Gemäß einer im Hinblick auf die Verringerung der Verletzungsgefahr vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung könnten die Module angefaste Außenkanten aufweist.
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Die Module könnten vor Ort zusammengebaut werden oder auch vormontiert zum Einsatzort gelangen. Des Weiteren können es bauliche Gegebenheiten an der ersten Einheit, insbesondere am Fahrzeug, erfordern, dass Module einzeln verbaut werden. Im Hinblick auf die Befestigung der erfindungsgemäßen Vorrichtung am Fahrzeug könnte zum Schutz der Karosserie eine Führungsschiene vorgesehen sein, die von den Verbindungsmitteln des mindestens einen Moduls durchgriffen wird. Die Führungsschiene könnte auf Ihrer der Karosserie zugewandten Seite flach und glatt ausgebildet sein und an der dem Modul zugewandten Seite an dessen Bauform angepasst sein, insbesondere dann, wenn Vertiefungsabschnitte und Auskragungsabschnitte vorgesehen sind.
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Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des angeführten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung werden im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
- 1 in schematischer Darstellung, eine Perspektivansicht eines Moduls der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
- 2 in schematischer Darstellung, eine Draufsicht auf den Gegenstand aus 1,
- 3 in schematischer Darstellung, eine explosionsartige Perspektivansicht von sechs Modulen gemäß einer ersten Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung während des Zusammenbaus zu einem Modulsystem und
- 4 in schematischer Darstellung, zur prinzipiellen Veranschaulichung eines Anwendungsbeispiels, eine Perspektivansicht von vier zu einem Modulsystem zusammengebauten Modulen gemäß einer zweiten Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung in Bezug zu einem Fahrzeug.
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Die 1 bis 4 zeigen eine Vorrichtung zur Aufnahme von miteinander verbindbaren Leitungsendstücken 1 von Leitungen 12 einer ersten Einheit 2 und von Leitungen 13 einer zweiten Einheit 3.
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Die erste Einheit 2 liegt in Form eines Fahrzeugs 2, nämlich eines Traktors 2, vor. Die zweite Einheit 3 ist ein Werkzeug 3, konkret ein Greifarm 3. Das Fahrzeug 2 und das Werkzeug 3 sind in 4 gestrichelt dargestellt.
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Leitungsendstücke 1 sind in 3 gezeigt. Die Vorrichtung weist mindestens eine Leitungsendstückaufnahmeöffnung 4 auf und umfasst Befestigungsmittel zur Festlegung am Fahrzeug 2.
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Erfindungsgemäß ist mindestens ein Modul 5 vorgesehen, innerhalb dessen sich die Leitungsendstückaufnahmeöffnung 4 erstreckt. Während die 1 und 2 das Modul 5 einzeln zeigen, sind in den 3 und 4 eine Sechser-Variante und eine Vierer-Variante mit zwei übereinander geordneten Reihen von jeweils drei bzw. zwei Modulen 5 dargestellt. Das Modul umfasst Verbindungsmittel 6, 7, die mit Verbindungsmitteln 6, 7 weiterer Module 5 kraftschlüssig lösbar verbindbar sind.
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In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel beschreibt das Verbindungsmittel mit der Bezugsziffer 6 eine Schraube 6, die im eingeschraubten Zustand in 3 gezeigt ist und das Verbindungsmittel mit der Bezugsziffer 7 beschreibt ein Innengewinde 7, das in 2 gezeigt ist.
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Das Modul 5 weist in 2 gestrichelt dargestellte Durchtrittsöffnungen 8, 9 für die Verbindungsmittel 6, 7 auf, die sich radial zur Längsachse L der Leitungsendstückaufnahmeöffnung 4 erstrecken und in dieser münden. Korrespondierend zur Formgebung der Schraube 6 ist die Durchtrittsöffnung 9 gestaltet. Die Durchtrittsöffnung 8 erfasst nur den Außengewindeteil von einer Schraube 6, die von einem benachbarten Modul 5 kommt. In dem in den 3 und 4 gezeigten Zusammenbauzustand der Vorrichtung fluchten die Durchtrittsöffnungen 8, 9 der Module 5.
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Das vorliegende Ausführungsbespiel zeigt, dass das Modul 5 eine in etwa quaderförmige Bauform aufweist und dass pro Modul vier um 90° versetzte Durchtrittsöffnungen 8, 9 vorgesehen sind. Dabei sind zwei mit einem Innengewinde 7 ausgestatteten Durchtrittsöffnungen 8 zueinander benachbart und zwei gewindelose Durchtrittsöffnungen 9 benachbart.
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Weiter verfügt das Modul 5 über Eingriffsmittel 10 in Form von Auskragungsabschnitten 10 und über Ausnehmungen 11 in Form von Vertiefungsabschnitten 11, die integrale Bestandteile des Moduls 5 sind. Die Durchtrittsöffnungen 8, erstrecken sich im Bereich der Vertiefungsabschnitte 11. Die Durchtrittsöffnungen 9 erstrecken sich im Bereich der Auskragungsabschnitte 10. Durch die Eingriffsmittel 10 / Auskragungsabschnitte 10 und über die Ausnehmungen 11 / Vertiefungsabschnitte 11 können die Module derart passgenau untereinander korrespondieren, dass die Durchtrittsöffnungen 8 und 9 passend, fluchtend aufeinandertreffen.
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Die beiden mit einem Innengewinde 7 ausgestatteten Durchtrittsöffnungen 8 erstrecken sich in den Vertiefungsabschnitten 11. Die gewindelose Durchtrittsöffnungen 9 erstrecken sich in den Auskragungsabschnitten 10.
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In 3 ist dargestellt, wie die Anordnung zweier aufeinanderfolgender Vertiefungsabschnitte 11 und zweier aufeinanderfolgender Auskragungsabschnitte 10 eine einfache Montage der Module 5 zu einem Modulsystem MS durch Einführen der Schrauben 5 in Richtung des gestrichelten Pfeils U von oben nach unten und in Richtung des gestrichelten Pfeils S seitlich zum Fahrzeug 2 hin. Als Werkzeug zum Eindrehen der Schrauben 6 wird ein langer Inbusschlüssel verwendet. Mit M ist der gestrichelte Pfeil zur Darstellung der Montagerichtung des Leitungsendstücks 1 bezeichnet.
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Die Anordnung der Vorrichtung am weitgehend gestrichelt dargestellten Fahrzeug 2 ist in 4 gezeigt. Daraus ist ersichtlich, dass die hier zusammengebauten Module 5 des Modulsystems MS in Anlage zur Karosserie des Fahrzeuges 2 und dort befestigt sind. Auch die Detaildarstellung der 4 zeigt, dass bei diesem Ausführungsbeispiel vier Module 5 gleichermaßen nebeneinander und übereinander verbaut sind. Die Festlegung an das Fahrzeug 2 erfolgt über im Detail der 4 gezeigte Schrauben 6, die durch je eine Durchtrittsöffnung 9 der beiden zum Fahrzeug benachbarten Module 5 reichen.
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Mit der Bezugsziffer 14 ist eine Fase am Modul 5 bezeichnet, die die Verletzungsgefahr, insbesondere bei der Montage, herabsetzen soll.
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Hinsichtlich weiterer, in den Figuren nicht gezeigter Merkmale wird auf den allgemeinen Teil der Beschreibung verwiesen.
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Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die erfindungsgemäße Lehre nicht auf das voranstehend erörterte Ausführungsbeispiel und die vorgestellten Varianten eingeschränkt ist. Wann immer in der Beschreibung die Rede vom Fahrzeug und vom Werkzeug ist, sind andere Einheiten, wie bspw. Container oder Rohr- und Schlauchsysteme nicht ausgeschlossen, sondern werden von der Erfindung umfasst.