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Die Erfindung betrifft eine Markierungsvorrichtung für Golfplätze.
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Um einem Golfer auf einem Golfplatz einen Anhaltspunkt zu geben, wie viele Meter er noch von einem bestimmten Punkt bis zum Anfang des sogenannten „Grüns“ zu spielen hat, werden bis dato farbliche Entfernungs-Markierungsvorrichtungen, auch „Entfernungsteller“ oder „Teller“ oder einfach „Tafeln“, die farblich gestaltet sind, in den Boden eingelassen, genauer in das sogenannte Fairway. Darauf ist eine Anzeige, etwa 100 m, 150 m, 200 m angebracht, die die Distanz zum Beginn des Grüns angibt. Die bekannten Teller sind üblicherweise aus Kunststoff gefertigt und altern daher entsprechend. Auf Grund von Verwitterungsprozessen werden sie brüchig und müssen nach wenigen Jahren, oft nach 6 bis 8 Jahren schon, ersetzt werden, so dass jedes Mal ein Neukauf mit verbundener Ein- und Ausbauarbeit ansteht.
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Die
US 5 769 731 A D1 offenbart eine Markierungsvorrichtung, die zum Anbringen auf den Fairways vorgesehen ist. Diese Markierungsvorrichtung hat als Befestigungsmittel den Gewindestift und hat eine kreiszylindrische Anzeigenfläche mit umfänglicher, gestufter Wandung. Die Vorrichtung wird mit Hilfe des Werkzeugs in den Boden eingedreht.
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Auch
GB 2 202 155 A zeigt eine Markierungsvorrichtung für Entfernungen auf Golfplätzen. Sie ist mehrstückig gefertigt und der Deckel dort hat an seiner Unterseite eine Schürze, die eine Ausnehmung definiert, in die dann das Verankerungsrohr eingesteckt wird.
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Ferner zeigt
US 5 441 257 A ebenfalls eine Markierungsvorrichtung, die eine Grundplatte hat, die an ihrer Unterseite Gewindeaufnahmen hat, in die Ankerstifte eingeschraubt werden können.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Markierungsvorrichtung zur Angabe von Entfernungen für Golfplätze bereitzustellen, die in den Boden einlassbar ist und daher das Spiel nicht stört und dennoch langzeitverwitterungsstabil ist.
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Diese Aufgabe wird durch eine Markierungsvorrichtung zur Angabe von Entfernungen für Golfplätze mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Weiterbildungen der Vorrichtung sind in den Unteransprüchen ausgeführt.
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Eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Markierungsvorrichtung, die zur Markierung von Entfernungen von vorbestimmten Punkten bis zum Beginn des Grüns auf einem Golfplatz, dort üblicherweise auf den Fairways, vorgesehen ist, weist eine Anzeigeplatte und eine oder mehrere Ankervorrichtungen auf. Dabei hat die Markierungsvorrichtung eine polygonale Grundplatte mit drei oder mehr Ecken, von deren Umfang sich mehrere Wandabschnitte im Winkel weg erstrecken, der geeigneter Weise einen Betrag aufweist, der im Bereich von 80° bis 100° liegt, wobei die Wandabschnitte durch zwei oder mehr der Ecken gebildet werden, die um 80° bis 100° in die gleiche Richtung weisend abgekantet sind. Das nicht abgekantete Flächenteil der Grundplatte ist Anzeigefläche, zeigt eine Entfernungsangabe und eine Farbkennzeichnung und bildet daher die Anzeigeplatte, wohingegen die abgekanteten Ecken in einem Anwendungszustand der Markierungsvorrichtung, in dem die Markierungsvorrichtung in das Erdreich eines Golfplatzes gesteckt ist, um dort anzuzeigen, wie viele Meter bzw. welche Distanz der Golfer noch bis zu Beginn des Grüns zu spielen hat, die Ankervorrichtung zur Verankerung im Boden bilden. Durch die am Umfang der Grundplatte vorliegenden abgekanteten Ecken, die in den Boden eingesteckt werden, steht die Vorrichtung stabil im Boden und versinkt nicht, so dass sie vorteilhaft vor Überwucherung geschützt ist und auch beim Mähen plan zu überfahren ist.
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Ein Golfplatz ist, wie bekannt, ein Gelände, auf dem Golf gespielt wird und das als wesentliche Bestandteile Abschläge, Fairways und Grüns (mit Loch) hat, wobei das Gros der Fläche mit Spezialrasen bedeckt ist, der auf vorgegebene Längen eingekürzt wird, und der von mit Sand gefüllten Senken und anderem unterbrochen wird. Zu zielen ist auf das Grün, über das der Ball mit dem Putter gerollt wird, anstatt geschlagen zu werden - daher muss der Golfer wissen, wie weit er es noch bis zum Grün hat.
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Die Grundplatte hat einen „Deckel“, der die Anzeigeplatte bildet.
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Hierin wird unter „Abkanten“ verstanden, dass ein oder mehrere Flächen, hier die Ecken, gegenüber dem verbleibenden Flächenteil der Platte oder Tafel abgeklappt werden.
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Sehr geeignet ist natürlich eine viereckige, besonders eine quadratische Grundplatte, aber schon mit einem Dreieck lässt sich die Erfindung realisieren, natürlich auch mit einem Fünfeck etc. Die abgekanteten Ecken, bei einem Viereck also vier, haben naturgemäß eine dreieckige Form, deren Spitze sich ausgezeichnet ins Erdreich eintreiben lässt, was vorteilhaft ist. Wenn die Abkantung mit etwa 90° erfolgt, gelingt das Eintreiben der Vorrichtung und damit das Verankern zuverlässig und gleichmäßig.
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Um Verwitterungsprozesse zu verlangsamen oder gar zu verhindern, wird vorgeschlagen, als Grundplatte eine Metallplatte, bevorzugt eine rostfreie Metallplatte einzusetzen.
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Generell ist es denkbar, dass die Entfernungsangabe und die Farbkennzeichnung durch aufgetragene, ggfs eingebrannte Farbe erhalten werden. In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Markierungsvorrichtung wird aber vorgeschlagen, die Farbkennzeichnung durch eine Ausnehmung zu schaffen, die hinterfärbt wird, indem auf der Unterseite der Anzeigeplatte, die im Anwendungszustand der Markierungsvorrichtung zum Boden weist, eine Gegenplatte angebracht ist, die zumindest an ihrer zu der Unterseite der Anzeigeplatte weisenden Seite farbig ist, einschließlich der sogenannten „Nicht-Farben“ schwarz und weiß, die hierin als Farbe verstanden werden. So wird die Ausnehmung durch eine farbige Fläche unterlegt und damit wird die Farbkennzeichnung deutlich sichtbar. Üblich ist, die Farbkennzeichnung durch eine kreisrunde Ausnehmung herzustellen, die auf geschickte Weise durch ein Stanzloch oder Laserloch gebildet wird. Durch die farbige Gegenplatte, die einfarbig sein kann, wird so die Ausnehmung hinterfärbt.
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Nach demselben Prinzip kann auch die Entfernungsangabe farbig gestaltet werden: Die Entfernungsangabe wird durch eine Ausnehmung, bevorzugt durch eine Stanzung oder eine Laserausnehmung, in der Anzeigeplatte gebildet. Wie für die Farbkennzeichnung wird auf der Unterseite der Anzeigeplatte eine Gegenplatte angebracht, die zumindest an der zu der Unterseite der Anzeigeplatte weisenden Seite farbig, einschließlich schwarz und weiß, ist. So wird auch die Entfernungsangabe hinterfärbt.
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Natürlich kann die Anzeigeplatte weitere Ausnehmungen haben, bevorzugt in Form alphanumerischer Zeichen, die beispielsweise den Name des Golfclubs, dessen Logo mit Bildzeichen und weiteres abbilden können.
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Auch die Gegenplatte kann aus Metall sein, dann kann sie zur Farbaufbringung an ihrer zu der Unterseite der Anzeigeplatte weisenden Seite beispielsweise pulverbeschichtet oder lackiert sein, was einen dauerhaften und langlebigen Farbauftrag erlaubt. Anders als bekannte Kunststoff-Markierungsvorrichtungen ist die erfindungsgemäße Markierung hoch witterungsbeständig und kann nahezu unbegrenzt oft umgesetzt werden, ohne an Qualität einzubüßen; auch der Farberhalt wird durch die Hinterfärbung lange frisch sein. Sinn, Zweck und Notwendigkeit auch der Farbmarkierung sind dem Golfspieler bekannt.
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Die Gegenplatte kann einstückig sein und an der relevanten Hinterfärbungsfläche durchgefärbt, dann werden alle Ausnehmungen durch die gleiche Farbe hinterfärbt. Man kann aber auch verschiedene Abschnitte unterschiedlich farbig gestalten. Schließlich ist es auch möglich, die Gegenplatte aus zwei oder mehreren Gegenplattenteilen zu gestalten. Die Gegenplatte kann die gleiche geometrische Form haben, wie sie die Anzeigeplatte hat, sie kann aber auch kleiner oder anders geformt sein, soll aber die Ausnehmungen hinterfärbend abdecken.
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Zur Befestigung der Gegenplatte oder der Gegenplattenteile hat die Anzeigeplatte gemäß einer weiteren Ausführungsform an der Unterseite eine oder mehrere Befestigungsvorrichtungen, die mit korrespondierenden Gegenbefestigungsvorrichtungen der Gegenplatte verbunden sind. Die Befestigungsvorrichtungen an der Anzeigeplatte können Stifte, Schraubstifte oder Bolzen sein, dann hat die Gegenplatte oder die -platten entsprechend als Gegenbefestigungsvorrichtungen Durchtrittslöcher, ggfs. mit Gewinde. Entsprechend können Muttern zum Kontern eingesetzt werden. Weitere Rast- oder Klemmverbindungen sind einsetzbar.
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Grundsätzlich ist es nach einer noch weiteren Ausführungsform der Markierungsvorrichtung auch möglich, die Gegenplatte einfach mit der Anzeigeplatte zu verkleben.
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Schließlich kann oder können in noch einer weiteren Ausführungsform in einen oder mehrere der Wandabschnitte ein Loch oder mehrere Löcher oder Schlitze oder andere Durchtrittsöffnungen eingebracht sein, die es erlauben, dass die in den Boden eingebrachte Markierungsvorrichtung von umgebenden Pflanzen durchwurzelt wird, und so im Boden fixiert wird.
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Weitere Ausführungsformen sowie einige der Vorteile, die mit diesen und weiteren Ausführungsformen verbunden sind, werden durch die nachfolgende ausführliche Beschreibung unter Bezug auf die begleitenden Figuren deutlich und besser verständlich. Gegenstände oder Teile derselben, die im Wesentlichen gleich oder ähnlich sind, können mit denselben Bezugszeichen versehen sein. Die Figuren sind lediglich eine schematische Darstellung einer Ausführungsform der Erfindung.
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Dabei zeigt:
- 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Markierungsvorrichtung,
- 2 eine Seitenansicht der Markierungsvorrichtung aus 1,
- 3 eine Draufsicht auf eine zweiteilige Gegenplatte,
- 4 eine Draufsicht auf eine einteilige Gegenplatte,
- 5 eine Seitenschnittansicht einer Markierungsvorrichtung gemäß SdT,
- 6 eine Seitenschnittansicht einer erfindungsgemäßen Markierungsvorrichtung,
- 7 eine Draufsicht auf eine zylindrische Markierungsvorrichtung gemäß Stand der Technik,
- 8 Ausschnitt eines Golfplatzareals.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist eine Markierungsvorrichtung für Golfplätze. Eine derartige Markierungsvorrichtung wird in den Boden des sogenannten Fairways eingebracht, um einem Golfspieler anzuzeigen, wie viele Meter er noch bis zum Grün zu spielen hat.
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Die im Stand der Technik bekannten Markierungsvorrichtungen 200 sind üblicherweise, zumindest der Teller 202, siehe 5, aus Kunststoff gefertigt und werden mit einem sich von dem Teller ins Erdreich erstreckenden Fixierstift 201 im Boden 102 gehalten. Wenn solche Markierungsvorrichtungen aus Kunststoff sind, verwittern sie rasch und werden brüchig. Darüber hinaus gibt der Fixierstift 201 nur Halt im Mittelteil und der kuppelförmige Teller 202 drückt sich in den Boden 102 hinein und kann auch vom Rasen 103 überwachsen werden. Dann ist die Markierungsvorrichtung schlecht zu sehen.
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Eine erfindungsgemäße Vorrichtung wird hingegen in den 1, 2 und 5 bis 6 gezeigt. Sie weist grundsätzlich eine Grundplatte 2 auf, an deren Umfang sich ein oder mehrere Wandabschnitte nach unten hin in den Boden 102 erstrecken. Auf der Grundplatte ist eine Entfernungsangabe zu sehen, ferner eine Farbmarkierung und, siehe 7, der Name des Golfclubs.
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1 zeigt eine ursprünglich rechteckige Grundplatte 2, deren Ecken 2' abgekantet worden sind. So lässt sich die Markierungsvorrichtung besonders einfach und geschickt fertigen, insbesondere, wenn für die Fertigung einfach ein rostfreies Edelstahlblech abgekantet wird.
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Wie 2 zeigt, ergeben sich durch die abgekanteten Ecken 2' (die Wandabschnitte) hier Bodenanker, die alle zusammen die Ankervorrichtung im Boden 102, siehe 6, bilden. Besonders vorteilhaft sind die in die abgekanteten Ecken 2' eingebrachten Löcher 9, da diese im Anwendungszustand wie er in 6 gezeigt ist, durchwurzelt werden können und so sicherstellen, dass die Markierungsvorrichtung 1 noch besser im Boden gehalten wird. 6 zeigt außerdem, wie die Anzeigenplatte 2 mit dem Boden 102 bodengleich abschließt, wobei der Rasen lediglich bis an die Markierungsvorrichtung 1 heranwächst. Bei der Rasenpflege kann der Mäher einfach über die Markierungsvorrichtung 1 hinweg fahren. Die in 5 (Stand der Technik) gezeigte Markierungsvorrichtung 200 hingegen neigt dazu, im Boden zu versinken und dabei von Gras 103 überwachsen zu werden.
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Um die erfindungsgemäße Markierungsvorrichtung 1 mit einer dauerhaften und verwitterungsbeständigen Farbgestaltung zu versehen, hat diese in den in 1 und 7 gezeigten Ausführungsformen lasergestanzte Ausnehmungen, die nicht nur die alphanummerischen Zeichen sondern auch die Farbkennzeichnungsausbildung 3 schaffen: Durch Hinterlegung der Anzeigenplatten 2 von ihrer Unterseite mit der Gegenplatte 5, wie sie in 4 gezeigt ist, oder der Gegenplatte 5, die aus den Gegenplattenteilen 5',5" besteht, wie in 3 gezeigt, wird die Farbgebung erreicht. Diese Gegenplatten 5 sind nämlich an ihrer zu der Unterseite 2" der Anzeigenplatte 2 weisenden Seite farbig. Im vorliegenden Falle wurden die Edelstahlplatten, die hier auch die Gegenplatten bilden, an Ihrer Oberseite farbig pulverbeschichtet. Es ist aber ebenso möglich, sie zu lackieren oder Pigmente einzubrennen. Wie 2 deutlich macht, kann die Gegenplatte 5 mit der Anzeigenplatte 2 verbunden werden, indem die stumpf an die Unterseite 2' der Anzeigenplatte 2 angeschweißten Gewindebolzen 7 sich durch Durchtrittslöcher 8 (3 und 4) erstrecken und mit Muttern 7' gekontert werden.
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Die zweiteilige Gegenplatte 5 in 3 sowie die einteilige in 4 sind entsprechend achteckig, da sie für die Hinterlegung einer rechteckigen Grundplatte 2 gedacht sind. Gegenplattenteil 5' kann dabei mit einer anderen Farbe gestaltet sein als Gegenplattenteil 5".
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Selbstverständlich ist es möglich, die in 2 gezeigte Befestigung auch durch eine andere geeignete Schraub-, Rast- oder Steckverbindung bis hin zum Druckknopf zu erreichen. Auch eine Verklebung der Anzeigen mit der Gegenplatte ist machbar.
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Beispielhaft ist vorliegend stets die Entfernungsangabe „100 m“ angegeben, aber selbstverständlich kann jede Distanz in jeder Sprache und Schrift in die Platte eingebracht werden, bevorzugt durch Schneiden, Stanzen oder Herauslasern. Dies gilt auch für die weiteren Ausnehmungen, die in die Anzeigeplatte eingebracht werden, um von unten farbig hinterlegt zu werden.
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8 schließlich zeigt die Anwendung der erfindungsgemäßen Markierungsvorrichtung 1: Im vorliegenden Beispiel sind drei erfindungsgemäße Markierungsvorrichtungen 1 im Fairway 100 auf dem Golfplatz im Boden verankert. Die strichelierten Kreise zeigen die von den Markierungsvorrichtungen 1 durch die farbig hinterlegten Entfernungsangaben-Ausnehmungen, angezeigten unterschiedlichen Abstände von 100 m, 150 m und 200 m zum Grün 101'. Die Markierungsvorrichtungen 1 weisen die entsprechenden Entfernungsangaben auf. Der Golfer kann so gezielt auf das Loch 101 zuspielen.