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DE102017004465A1 - Vorrichtung zum Überwachen eines Fahrzeugs - Google Patents

Vorrichtung zum Überwachen eines Fahrzeugs Download PDF

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DE102017004465A1
DE102017004465A1 DE102017004465.1A DE102017004465A DE102017004465A1 DE 102017004465 A1 DE102017004465 A1 DE 102017004465A1 DE 102017004465 A DE102017004465 A DE 102017004465A DE 102017004465 A1 DE102017004465 A1 DE 102017004465A1
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Germany
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Inventor
Giovanni La Placa
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Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Daimler AG
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Überwachung des Innenraums eines Fahrzeugs (1) sowie des das Fahrzeug (1) umgebenden Außenraums mittels einer 360°-Kamera (2) im Innenraum des Fahrzeugs, welche im Dachbereich angeordnet ist. Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, dass die 360°-Kamera (2) im Dachhimmel (3) des Fahrzeugs (1) angeordnet und bei Bedarf ausfahrbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Überwachen des Innenraums eines Fahrzeugs sowie des das Fahrzeug umgebenden Außenraums mittels einer 360°-Kamera im Innenraum des Fahrzeugs.
  • 360°-Kameras zur Überwachung des Innenraums eines Fahrzeugs sind soweit aus dem Stand der Technik bekannt. Die DE 101 58 415 A1 der Anmelderin beschreibt beispielsweise den Aufbau einer Überwachungskamera für den Innenraum eines Fahrzeugs, über welche auch der durch die Scheiben des Fahrzeugs sichtbare Außenraum mit überwacht werden kann. Die Kamera besteht in dem hier dargestellten Ausführungsfall aus einer herkömmlichen Kamera und einem Spiegelsystem zur Erzeugung der Bilder in Rundumsicht. Die Bilder werden dann aus den gekrümmten Koordinaten in gerade Koordinaten umgerechnet und einer Bildverarbeitung zugeführt. Zwischenzeitlich sind auch einfach aufgebaute 360°-Kameras ohne den Umweg über den Spiegel erhältlich, sodass der Aufbau hier entsprechend vereinfacht werden kann.
  • Ungeachtet des konkreten Aufbaus einer Kamera, über einen Spiegel oder als direkte 360°-Kamera, ist es im Innenraum eines Fahrzeugs häufig störend, wenn eine solche Kamera im Bereich des Fahrzeugdachs, wie beispielsweise der Spiegel aus dem genannten Stand der Technik, angeordnet ist.
  • Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, eine verbesserte Vorrichtung zur Überwachung des Innenraums und des Außenraums um ein Fahrzeug mit einer 360°-Kamera anzugeben.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen in Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen ergeben sich aus den hiervon abhängigen Unteransprüchen.
  • Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist es vorgesehen, dass eine 360°-Kamera im Dachhimmel angeordnet ist, welche bei Bedarf ausfahrbar ist. Eine solche Kamera, welche in dem Dachhimmel angeordnet ist, bleibt während des regulären Betriebs weitgehend unsichtbar und kann bei Bedarf, also wenn eine Überwachung stattfinden soll, entsprechend ausgefahren werden. Das Ausfahren der Kamera kann dabei vorzugsweise elektromotorisch erfolgen.
  • Die 360°-Kamera selbst kann dann im ausgefahrenen Zustand, beispielsweise wenn das Fahrzeug abgestellt ist, den Innenraum und durch die Scheiben des Fahrzeugs die unmittelbare Umgebung des Fahrzeugs überwachen. Hierdurch lassen sich beispielsweise Personen oder Haustiere, welche im Innenraum während eines kurzen Stopps zurückgelassen worden sind, entsprechend überwachen und beobachten. Es kann so aber auch im Falle, dass sein Fahrzeug unbefugt geöffnet und/oder im Außenbereich beschädigt wird, eine Beobachtung erfolgen.
  • Vorzugsweise kann gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Idee die 360°-Kamera über einen Erschütterungssensor, einen Bewegungsmelder und/oder einen Temperatursensor aktivierbar sein. Die Kamera zeichnet dann Bilder nur in dem Fall auf, wenn ein bestimmter Temperaturschwellenwert überschritten wurde, was ein Anzeichen für eine im Innenraum des Fahrzeugs vorhandene Person oder ein Haustier sein kann, oder wenn die 360°-Kamera über einen Bewegungsmelder aktiviert worden ist. Prinzipiell ist es dabei denkbar, dass in der Kamera ein Bildspeicher vorgesehen ist, um die aufgezeichneten Bilder, beispielsweise Videosequenzen, Einzelbilder oder Kombinationen aus Einzelbildern und Videosequenzen zu speichern.
  • Gemäß einer außerordentlich vorteilhaften Weiterbildung der Idee kann die Kamera auch über eine Mobilfunkverbindung manuell aktiviert werden und/oder es kann bei einer automatischen Aktivierung über einen der oben genannten Sensoren eine Mobilfunkverbindung zu einem Mobilfunkgerät aufgebaut werden, um dort die Bilder bzw. Videosequenzen der Kamera anzuzeigen. Vorzugsweise kann hierfür eine Anwendersoftware auf einem Mobilfunkgerät, beispielsweise eine App auf einem Smartphone vorgesehen sein. Hierdurch ist es beispielsweise möglich, während der Nutzer des Fahrzeugs z. B. beim Einkaufen ist, den Innenraum seines Fahrzeugs zu überwachen, wenn er dort beispielsweise ein Haustier oder eine Person zurückgelassen hat, oder im Falle, dass sein Fahrzeug unbefugt geöffnet und/oder im Außenbereich beschädigt wird, was über die Sensoren erfasst werden kann.
  • Speziell in diesem Anwendungsfall lassen sich gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Vorrichtung die Bilder auch in dem Mobilfunkgerät speichern, sodass die Kamera selbst nicht zwingend über ein Speichermedium verfügen muss.
  • Eine außerordentlich günstige und vorteilhafte Weiterbildung der Idee sieht es außerdem vor, dass über das Mobilfunkgerät, und hier insbesondere über eine geeignete Anwendersoftware, eine Fernauslösung von Fahrzeugfunktionen erfolgen kann. Für den Fall, dass eine entsprechende Situation durch den Nutzer des Fahrzeugs auf seinem Mobilfunkgerät anhand der Übertragung der Daten der 360°-Kamera erkannt wird, kann dieser über eine Fernauslösung Fahrzeugfunktionen auslösen. Dies kann beispielsweise das Einschalten einer Warnblinkanlage, das Betätigen einer Hupe des Fahrzeugs oder auch die Entriegelung oder Verriegelung der Türen des Fahrzeugs sein. Hierdurch kann beispielsweise in einem Notfall das Fahrzeug geöffnet werden, oder es kann durch optische oder akustische Signale beispielsweise ein Einbruch in das Fahrzeug für die in der Umgebung befindlichen Personen signalisiert werden.
  • In einer weitren Ausgestaltung der Idee kann ergänzend zu der 360°-Kamera, insbesondere wenn die über einen Temperatursensor aktivierbar ist, auch eine Temperaturüberwachung in dem Fahrzeug erfolgen, sodass beispielsweise eine erhöhte Temperatur am Mobilfunkgerät des Nutzers erkannt werden kann. Er kann dann beispielsweise ein Schiebedach öffnen oder die Fenster teilweise öffnen, indem er in der oben beschriebenen Art über eine Fernauslösung auf die entsprechenden Fahrzeugfunktionen zugreift. Somit kann eine verbesserte Durchlüftung erzielt werden, insbesondere wenn die Temperatur sehr stark ansteigt und dadurch das Wohlbefinden von Personen und/oder Haustieren, welche in dem Fahrzeug zurückgelassen worden sind, beeinträchtigt sein könnte.
  • Die 360°-Kamera kann dabei vorzugsweise Bilder sowohl im sichtbaren Bereich als auch im Infrarotbereich erfassen und aufzeichnen, sodass eine Überwachung nicht nur bei Tageslicht, sondern auch bei Dunkelheit erfolgen kann.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Idee ergeben sich auch aus dem Ausführungsbeispiel, welches nachfolgend unter Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert wird.
  • Dabei zeigen:
  • 1 ein Fahrzeug mit einer beispielhaften erfindungsgemäßen Vorrichtung während des Normalbetriebs;
  • 2 das Fahrzeug gemäß 1, bei welchem die erfindungsgemäße Vorrichtung aktiviert ist.
  • In der Darstellung der 1 ist ein prinzipmäßig angedeutetes Fahrzeug 1 zu erkennen. Dieses verfügt über eine mit 2 bezeichnete 360°-Kamera, welche innerhalb eines mit 3 bezeichneten Dachhimmels des Fahrzeugs angeordnet und im in 1 dargestellten regulären Betrieb darin versenkt ist. Das Fahrzeug 1 umfasst außerdem eine mit 4 bezeichnete Steuerung, welche die Daten von mehreren Sensoren empfängt. Die Sensoren können beispielsweise ein Temperatursensor 5, ein Bewegungsmelder 6 und ein Erschütterungssensor 7 sein. Weitere Sensoren sind selbstverständlich ebenso denkbar.
  • Die Steuerung 4 verfügt außerdem über ein mit 8 bezeichnetes Mobilfunkmodul, welches beispielsweise über eine eigene SIM-Karte verfügt und in der Lage ist, eine Mobilfunkverbindung zwischen dem Fahrzeug 1 und entsprechenden Mobilfunkgeräten aufzubauen. Das Fahrzeug in der Darstellung der 1 ist optisch nicht von einem herkömmlichen Fahrzeug zu unterscheiden. Insbesondere ist die 360°-Kamera 2 während des regulären Betriebs in dem Dachhimmel 3 versenkt und stört so das Innenraumdesign des Fahrzeugs 1 nicht.
  • Wird das Fahrzeug 1 nun abgestellt und es soll eine Überwachung des Innenraums des Fahrzeugs 1 sowie des dieses direkt umgebenden Außenraums, welcher durch die Scheiben des Fahrzeugs 1 einsehbar ist, erfolgen, dann wird die 360°-Kamera 2 entsprechend aktiviert. Sie wird dann über einen in 2 erkennbaren elektromotorischen Antrieb 9 aus dem Dachhimmel 3 ausgefahren und kann so die Überwachung beginnen. Das Aktivieren der 360°-Kamera 9, verbunden mit ihrem Ausfahren aus dem Dachhimmel 3, kann beispielsweise über einen der angesprochenen Sensoren 5, 6, 7 in dem Fahrzeug erfolgen. In diesem Fall würde die Überwachung also in dem Fall erfolgen, dass ein Ereignis erkannt worden ist, welches diese Überwachung auslöst. Ergänzend oder alternativ hierzu kann die Überwachung auch über ein Mobilfunkgerät, beispielsweise das in 2 prinzipmäßig angedeutete Smartphone 10 und eine darin vorhandene Anwendersoftware (App) erfolgen. Das Smartphone 10 baut dazu eine Mobilfunkverbindung zu dem Fahrzeug 1 bzw. dem Steuergerät 4 über dessen Mobilfunkmodul 8 auf. Dies kann bidirektional erfolgen, also einerseits ausgehend von dem Steuergerät 4, für den Fall, dass eine Überwachung durch einen der Sensoren 5, 6, 7 gestartet worden ist, oder auch in der anderen Richtung, indem ausgehend von dem Smartphone 10 diese Überwachung gestartet wird. Die Bilddaten der 360°-Kamera 2, welche beispielsweise Bilder, Bildsequenzen oder Videos enthalten können, können dann entweder in der Kamera 2 gespeichert und/oder auf das Smartphone 10 übertragen werden. Hierdurch ist eine effektive Überwachung des Fahrzeugs 1 auch dann möglich, wenn der Nutzer des Fahrzeugs 1 mit seinem Smartphone 10 sich außerhalb des Fahrzeugs befindet. Beispielsweise kann er das Fahrzeug 1 auf dem Parkplatz eines Supermarkts abgestellt haben, um kurz einkaufen zu gehen. Die Überwachung kann dann erfolgen, um einerseits potenziellen Vandalismus an dem Fahrzeug 1 zu erkennen und aufzuklären und andererseits, um beispielsweise in dem Fahrzeug 1 zurückgelassene Personen, wie insbesondere Kinder, Haustiere oder Ähnliches zu überwachen.
  • Über den Temperatursensor 5 kann außerdem die Temperatur in dem Fahrzeug 1 ermittelt und an das Smartphone 10 mit übermittelt werden. Eine entsprechend ansteigende Temperatur kann, insbesondere wenn Personen oder Tiere in dem Fahrzeug sind, ebenfalls als ”Alarmsignal” genutzt werden, um den Benutzer entsprechend zu informieren, beispielsweise indem er über sein Smartphone 10 akustische und/oder haptische und/oder optische Hinweise erhält.
  • Neben der reinen Überwachung des Innenraums und des angrenzenden Außenraums um das Fahrzeug 1 kann der Nutzer über sein Smartphone 10 auch verschiedene Funktionen innerhalb des Fahrzeugs 1 aktivieren oder deaktivieren. Er kann beispielsweise, wenn ein Vandalismus an dem Fahrzeug droht, die Hupe und/oder Warnblinkanlage aktivieren, um einerseits den Schädiger abzuschrecken und andererseits weitere Passanten auf das Problem aufmerksam zu machen. Alternativ oder ergänzend kann er auch weitere Fahrzeugfunktionen ansteuern. So kann er beispielsweise bei einer zu hoch werdenden Temperatur in dem Fahrzeug 1 und einem in dem Fahrzeug 1 zurückgelassenen Haustier eine Lüftung aktivieren oder beispielsweise ein Schiebedach des Fahrzeugs öffnen. Auch eine Fernverriegelung oder -entriegelung des Fahrzeugs 1 ist denkbar, um so beispielsweise im Falle eines Notfalls bei einer in dem Fahrzeug 1 zurückgebliebenen Person oder einem Haustier Helfern den Zugang zum Fahrzeug 1 zu ermöglichen, bevor der Nutzer selbst sein Fahrzeug 1 erreicht hat.
  • Die automatischen und/oder manuellen Aufzeichnungen können dabei insbesondere bei Tageslicht, vorzugsweise jedoch auch bei Nacht, erfolgen, indem die Kamera 2 dafür ausgebildet ist, neben Aufnahmen bei regulärem Licht, auch Aufnahmen im Infrarotbereich zu tätigen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 10158415 A1 [0002]

Claims (10)

  1. Vorrichtung zur Überwachung des Innenraums eines Fahrzeugs (1) sowie des das Fahrzeug umgebenden Außenraums, mittels einer 360°-Kamera (2), im Innenraum des Fahrzeugs (1), welche im Dachbereich angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die 360°-Kamera (2) im Dachhimmel (3) des Fahrzeugs (1) angeordnet und bei Bedarf ausfahrbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die 360°-Kamera (2) elektromotorisch verfahrbar ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die 360°-Kamera (2) Bilder in der Wellenlänge des sichtbaren Lichts und/oder des Infrarots aufzeichnet.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die 360°-Kamera (2) über einen Bewegungsmelder, einen Erschütterungssensor und/oder einen Temperatursensor aktivierbar ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die 360°-Kamera (2) ein Speichermodul zum Aufzeichnen der erfassten Bilddaten aufweist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die 360°-Kamera (2) über eine Mobilfunkverbindung manuell aktivierbar ist, vorzugsweise mittels einer geeigneten Anwendersoftware in dem Mobilfunkgerät.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Speichern der erfassten Bilddaten alternativ oder ergänzend in dem Mobilfunkgerät erfolgt.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Mobilfunkgerät Funktionen zur Fernauslösung von Fahrzeugfunktionen aufweist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die fernauslösbaren Fahrzeugfunktionen zumindest eine Warnblinkfunktion, das Auslösen eines akustischen Signals, die Betätigung einer Türverriegelung, die Aktivierung oder Deaktivierung einer Lüftung und/oder die Veränderung der Position von Fahrzeugscheiben oder Schiebedächern beinhaltet.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ergänzend zu den Bilddaten der Kamera eine Information über die Temperatur im Innenraum des Fahrzeugs (1) übertragbar ist.
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