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DE102016226165A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Etikettieren von Behältern - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Etikettieren von Behältern Download PDF

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DE102016226165A1
DE102016226165A1 DE102016226165.7A DE102016226165A DE102016226165A1 DE 102016226165 A1 DE102016226165 A1 DE 102016226165A1 DE 102016226165 A DE102016226165 A DE 102016226165A DE 102016226165 A1 DE102016226165 A1 DE 102016226165A1
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Germany
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label
advertising
labeling
container
product
Prior art date
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DE102016226165.7A
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wird später genannt werden Erfinder
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Krones AG
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Krones AG
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Publication date
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    • B65C3/00Labelling other than flat surfaces
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    • B65C3/08Affixing labels to short rigid containers to container bodies
    • B65C3/14Affixing labels to short rigid containers to container bodies the container being positioned for labelling with its centre-line vertical
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Abstract

Beschrieben werden ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Etikettieren von Behältern. Demnach wird zunächst ein Werbeetikett auf einer Seitenwand der Behälter angebracht. Anschließend wird das Werbeetikett mit einem Produktetikett, in dem ein durch Perforationslinien begrenztes Aufreißfenster ausgebildet ist, derart überetikettiert, dass das Aufreißfenster über dem Werbeetikett angeordnet ist. Somit kann Werbeinformation unter dem Aufreißfenster verborgen werden und für Werbezwecke dem Kunden beim Gebrauch zugänglich gemacht werden, wobei das Werbeetikett und das Produktetikett in separaten Etikettierungsschritten flexibel anpassbar angebracht werden können.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Etikettieren von Behältern sowie einen entsprechend etikettierten Behälter.
  • Für das Kennzeichnen von Behältern für Getränke, pharmazeutische Produkte oder dergleichen mit Produktinformationen oder Werbeinformationen ist es aus den Druckschriften US 1,054,826 A , US 8,166,686 B2 , US 5,076,613 A , US 5,263,743 A und DE 93 11 970 U1 bekannt, den Behälter mit einem mehrlagigen Etikett auszustatten, in dem gestanzte Aufreißfenster oder dergleichen ausgebildet sind, um die davon abgedeckte Information beim Gebrauch zugänglich zu machen. Zudem beschreiben die DE 20 2004 011 346 U1 und die US 2007 090 012 A1 eine transparente Überetikettierung von Information auf Behältern mit durchsichtigen Rundum-Etiketten oder Schrumpfhülsen.
  • Nachteilig hierbei ist, dass für eine derartige Etikettierung jeweils spezielle Etikettentypen und/oder Etikettiermaschinen benötigt werden. Insbesondere für das Etikettieren von Getränkeflaschen oder dergleichen mit Produktinformation und beim Verkauf zunächst noch verdeckter Werbeinformation, wie beispielsweise Losgewinne oder dergleichen, in Abfüllanlagen besteht aufgrund der Produktvielfalt und der geforderten Maschinenleistungen Bedarf für Etikettierverfahren, bei denen einzelne Etikettierungsschritte möglichst flexibel austauschbar oder kombinierbar und mit hoher Geschwindigkeit ausgeführt werden können.
  • Die gestellte Aufgabe wird mit einem Verfahren nach Anspruch 1 gelöst. Das Verfahren dient zum Etikettieren von Behältern. Demnach wird zunächst ein Werbeetikett auf einer Seitenwand der Behälter angebracht. Danach wird dieses mit einem Produktetikett, in dem ein durch Perforationslinien begrenztes Aufreißfenster ausgebildet ist, derart überetikettiert, dass das Aufreißfenster über dem Werbeetikett angeordnet ist. Dadurch lässt sich Werbeinformation und Produktinformation in getrennten Etikettierungsschritten flexibel miteinander kombinieren. Insbesondere ist das Anbringen mehrlagiger Etiketten in einem komplexen Etikettierungsschritt entbehrlich. Werbeetikett und Produktetikett können unterschiedliche Etikettentypen sein, die sich mit jeweils dafür geeigneten Etikettiermaschinen schnell und zuverlässig anbringen lassen.
  • Das Produktetikett enthält Produktinformation, beispielsweise Angaben zum Produkttyp, zur Produktqualität, zur Produktmenge, zum Hersteller, zur Haltbarkeit des Produkts oder dergleichen. Demgegenüber enthält das Werbeetikett insbesondere davon unabhängige Information.
  • Die Produktinformation lässt sich auf dem Produktetikett flexibel an das jeweils in den Behälter einzufüllende Produkt anpassen, während das Werbeetikett beispielsweise flexibel an eine bestimmte Konsumentengruppe, ein Ereignis, ein Gewinnspiel, eine Rabattaktion oder dergleichen angepasst werden kann.
  • Vorzugsweise ist das Werbeetikett ein Selbstklebeetikett, das insbesondere vom Behälter zerstörungsfrei abziehbar angebracht wird. Das Werbeetikett ist dann beispielsweise ein Sammelbild, das vom Konsumenten an anderer Stelle verwendet werden kann. Das Produktetikett dient dann gleichermaßen zum Verdecken des Werbeetiketts und zu dessen Schutz.
  • Vorzugsweise umfasst das Werbeetikett einen maschinenlesbaren Code, beispielsweise einen QR-Code. Die auf dem Werbeetikett enthaltene Werbeinformation kann dann beispielsweise mit einem Smartphone unter Zuhilfenahme entsprechender Applikationen ausgelesen werden. Beispielsweise lässt sich dann Werbeinformation mehrsprachig bereitstellen und/oder mit durch das Auslesen ausgelösten Folgeaktionen automatisch verknüpfen.
  • Vorzugsweise umfasst das Werbeetikett ein Sammelbild, einen Losgewinn und/oder einen Gutschein. Durch Abdecken eines derartigen Werbeetiketts lässt sich ein besonderer Kaufanreiz beim Konsumenten erzeugen. Das Werbeetikett stellt hierbei ein einfaches technisches Mittel zum Erzeugen des Kaufanreizes dar.
  • Vorzugsweise wird das Werbeetikett beim Zuführen zu den Behältern bedruckt. Das Werbeetikett wird dann im Bereich einer zugeordneten Etikettiermaschine bedruckt. Dadurch lässt sich die auf dem Werbeetikett enthaltene Werbeinformation individuell für einzelne Produktchargen anpassen. Somit kann die Werbeinformation bei laufender Produktion flexibel an einen Bestimmungszweck des Produkts, eine Vertriebsregion, aktuelle Ereignisse oder dergleichen angepasst werden. Ein Wechsel von Etikettenmagazinen oder dergleichen ist dann entbehrlich.
  • Vorzugsweise ist das Produktetikett ein Rundumetikett. Dies vereinfacht das Überetikettieren des Werbeetiketts. Das Rundumetikett ist beispielsweise ein Kaltleimetikett oder ein von einem bandförmigen Etikettenträger abgezogenes Selbstklebeetikett.
  • Vorzugsweise umfasst das Produktetikett und insbesondere Rundumetikett eine Anfangsbeleimung und eine Endbeleimung sowie insbesondere auch eine Mittelbeleimung. Dazwischen ist dann jeweils wenigstens ein leimfreier Bereich ausgebildet. Zwischen den beleimten Bereichen lässt sich sowohl Leim einsparen als auch ein Bereich zur Überetikettierung des Werbeetiketts bereitstellen.
  • Vorzugsweise wird das Aufreißfenster nicht oder nur derart aufgeklebt, dass es sich ohne Zerstörung des Werbeetiketts abziehen lässt.
  • Die gestellte Aufgabe wird ebenso mit einem Behälter nach Anspruch 9 gelöst. Dieser ist insbesondere eine Getränkeflasche. Der Behälter umfasst ein Werbeetikett und ein das Werbeetikett bedeckendes separates Produktetikett mit einem Aufreißfenster, das über dem Werbeetikett angeordnet ist. Der Behälter wird insbesondere mit dem Verfahren nach wenigstens einer der voranstehend beschriebenen Ausführungsformen hergestellt und umfasst die entsprechenden Produktmerkmale des Werbeetiketts und des Produktetiketts. Das Aufreißfenster ist insbesondere durch Perforationslinien begrenzt und von dem Werbeetikett zerstörungsfrei ablösbar.
  • Vorzugsweise besteht der Behälter aus Glas, einem Metall, insbesondere Aluminium, oder aus einem Kunststoff, insbesondere PET.
  • Der Rumpfquerschnitt des Behälters kann rund sein, oval, dreieckig, viereckig, sechseckig, achteckig oder anderweitig polygonal. Ebenso sind Kombinationen dieser Rumpfquerschnitte denkbar, wie beispielsweise polygonale Rumpfquerschnitte mit abgerundeten Ecken.
  • Das Werbeetikett kann aus Kunststoff, Papier oder Metallfolie bestehen, ebenso aus einem Verbundmaterial aus wenigstens zwei dieser Materialtypen. Das Werbeetikett kann beispielsweise ein Selbstklebeetikett in sogenannter Wash-Off-Qualität sein, das bekanntermaßen leicht ablösbar ist. Das Werbeetikett ist beispielsweise ein Selbstklebeetikett, das von einem bandförmigen Trägermaterial abgezogen wird. Ebenso denkbar sind trägerlose Selbstklebeetiketten.
  • Das Werbeetikett ist beispielsweise rund, oval, dreieckig, viereckig, sechseckig, achteckig oder anderweitig polygonal geformt. Ebenso sind Kombinationen dieser Rumpfquerschnitte denkbar.
  • Das Produktetikett kann aus Kunststoff, Papier oder Metallfolie bestehen, ebenso aus einem Verbundmaterial aus wenigstens zwei dieser Materialtypen. Das Produktetikett ist beispielsweise ein Rundumetikett mit einem Spalt, ein sogenanntes Ökolabel. Das Produktetikett kann unmittelbar vor der Etikettierung beleimt werden oder vorbeleimt auf einem Trägerband oder dergleichen bereitgestellt werden.
  • Die gestellte Aufgabe wird ebenso mit einer Vorrichtung nach Anspruch 11 gelöst. Demnach dient diese zum Etikettieren von Behältern gemäß dem Verfahren nach wenigstens einer der voranstehend beschriebenen Ausführungsformen. Die Vorrichtung umfasst einen insbesondere kontinuierlich drehbaren Behältertisch zum Transportieren und Positionieren der Behälter beim Etikettieren, ein erstes Etikettieraggregat zum Anbringen der Werbeetiketten und ein zweites Etikettieraggregat zum Anbringen der Produktetiketten. Ferner ist eine Steuerung zum Ansteuern des Behältertisches und des ersten und zweiten Etikettieraggregats vorhanden. Somit lassen sich die Werbeetiketten und die Produktetiketten in getrennten Etikettierungsschritten flexibel und zuverlässig nacheinander anbringen.
  • Vorzugsweise sind das erste und zweite Etikettieraggregat zum modularen Andocken an den Behältertisch ausgebildet. Folglich können unterschiedliche Typen für die Produktetiketten und Werbeetiketten angebracht werden, indem für die jeweiligen Etikettentypen geeignete Etikettieraggregate an dem Behältertisch angedockt werden. Beispielsweise könnte ein als Selbstklebeetikett von einem Trägerband abgelöstes Werbeetikett sowohl mit einem Etikettieraggregat für die Kaltleimetikettierung überetikettiert werden, als auch mit einem Etikettieraggregat für Selbstklebeetiketten von einem Trägerband. Durch die modulare Bauweise könnten derartige Etikettieraggregate auf einfache Weise ausgetauscht werden, um die Etikettierung auf ein bestimmtes Produkt umzustellen.
  • Vorzugsweise umfasst die Vorrichtung ferner ein Druckaggregat zum Bedrucken der Werbeetiketten. Die Werbeetiketten können dann unmittelbar vor dem Anbringen auf den Behältern mit der Werbeinformation bedruckt werden. Beispielsweise könnten dieser in einer an einen bestimmten Kundenkreis angepassten Sprache bedruckt werden. Ebenso könnte ein maschinenlesbarer Code angebracht werden, um speziell an einen bestimmten Kundenkreis angepasste Werbeinformationen bereitzustellen und/oder bestimmte Werbeaktionen anzubieten oder auszulösen.
  • Die gestellte Aufgabe wird ebenso mit einem Maschinenblock gelöst, der die Vorrichtung nach wenigstens einer der voranstehend beschriebenen Ausführungsformen umfasst sowie eine Streck-Blasmaschine, eine Füllmaschine und eine Verschließmaschine für die Behälter.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
    • 1 einen Behälter mit einem erfindungsgemäß mit einem Produktetikett überetikettierten Werbeetikett;
    • 2 eine detaillierte schematische Ansicht eines abgewickelten Produktetiketts und eines Werbeetiketts;
    • 3 eine schematische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Anbringen eines Werbeetiketts und eines Produktetiketts; und
    • 4 ein Maschinenblock mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • Wie die 1 oben in seitlicher Ansicht und unten im Querschnitt erkennen lässt, wird eine Seitenwand 1a eines Behälters 1, der beispielsweise eine Getränkeflasche oder dergleichen ist, zuerst mit einem insbesondere selbstklebenden Werbeetikett 2 ausgestattet und danach mit einem das Werbeetikett 2 überdeckenden Produktetikett 3, das beispielsweise als Rundumetikett ausgebildet ist und um den Behälter 1 gewickelt wird. In dem Produktetikett 3 ist ein durch Perforationslinien 4 begrenztes Aufreißfenster 5 ausgebildet, das über dem Werbeetikett 2 angeordnet ist. Somit verdeckt das Aufreißfenster 5 das Werbeetikett 2 in einem für den Verkauf bestimmten Zustand des Behälters 1.
  • Beim Gebrauch kann das Aufreißfenster 4 von einem Nutzer geöffnet werden, um auf dem Werbeetikett 2 vorhandene Werbeinformation 6 einzusehen. Zu diesem Zweck kann an dem Produktetikett 3 im Bereich des Aufreißfensters 5 eine Lasche 7 ausgebildet sein, die an der Perforationslinie 4 derart ausgestanzt ist, dass sich das Aufreißfenster 5 an der Lasche 7 von Hand aufreißen lässt.
  • Wie die 1 im Querschnitt erkennen lässt, umfasst das Produktetikett 3, im Beispiel als Rundumetikett ausgebildet, vorzugsweise eine Anfangsbeleimung 8, eine Mittelbeleimung 9 und eine Endbeleimung 10 sowie dazwischen liegende leimfreie Bereiche 11. Ferner wird das Werbeetikett 2 derart mit dem Produktetikett 3 überetikettiert, dass dieses von einem leimfreien Bereich 11 bedeckt ist. Dies erleichtert das Öffnen des Aufreißfensters 5 und verhindert eine Beschädigung des Werbeetiketts 2.
  • Es wäre prinzipiell auch denkbar, anstelle der leimfreien Bereiche 11 schwach klebende, beispielsweise nicht aushärtende Klebebereiche vorzusehen, deren Haftwirkung so gering ist, dass ein zerstörungsfreies Abziehen des Aufreißfensters 5 vom Werbeetikett 2 möglich ist. Unter zerstörungsfrei ist hierbei zu verstehen, dass die Werbeinformation 6 auf dem Werbeetikett 2 beim Öffnen des Aufreißfensters 5 unversehrt bleibt.
  • Die Anfangsbeleimung 8, die Mittelbeleimung 9 und/oder die Endbeleimung 10 könnten sowohl mittels unmittelbar vorher angebrachtem Kaltleim oder Heißleim aber auch als Vorbeleimung an einem von einem Etikettenträgerband abgezogenen Selbstklebeetikett bereitgestellt werden.
  • Eine Überetikettierung mittels Rundumetikett ist vorteilhaft jedoch nicht zwingend notwendig, sofern das Produktetikett 3 um das Aufreißfenster 5 und das Werbeetikett 2 herum ausreichend stabil auf dem Behälter 1 aufgeklebt ist, um das Aufreißen des Aufreißfensters 5 und Freilegen des Werbeetiketts 2 zu ermöglichen.
  • Das Aufreißfenster 5 könnte auch derart ausgebildet sein, dass dieses als teilumfänglicher Abschnitt des Produktetiketts 3 vollständig vom Behälter 1 abgezogen und an einer Perforationslinie 4 von einem auf dem Behälter 1 verbleibenden teilumfänglichen Abschnitt des Produktetiketts 3 abgetrennt werden kann (nicht dargestellt).
  • Die 2 verdeutlicht oben ein abgewickeltes Produktetikett 3 mit unterschiedlich ausgebildeten Perforationslinien 4, die beispielsweise in Form unterbrochener Linienstanzungen oder als Reihe von Punktstanzungen ausgebildet sein können. Ferner wird deutlich, dass auch am Werbeetikett 2 ein leimfreier Bereich 12 im Sinne einer Lasche ausgebildet sein kann, ebenso am Produktetikett 3 ein leimfreier Bereich 13 außerhalb des Aufreißfensters 5.
  • Das Aufreißfenster 5 ist vorzugsweise so groß, dass das Werbeetikett 2 nach dem Öffnen des Aufreißfensters 5 vollständig freiliegt. Dies ist jedoch nicht zwingend notwendig, sofern das Werbeetikett 2 auf dem Behälter 1 verbleibt und die für den Verbraucher bestimmte Werbeinformation 6 nach dem Öffnen des Aufreißfensters 5 bestimmungsgemäß zugänglich ist.
  • Die Werbeinformation 6 kann beispielsweise ein Sammelbild sein, das auf das Werbeetikett 2 aufgedruckt ist. Ebenso kann die Werbeinformation 6 ein maschinenlesbarer Code sein, insbesondere ein QR-Code. Derartige Codes sind standardisiert und lassen sich beispielsweise mittels Smartphones und darauf installierten Applikationen auslesen und in eine für den Nutzer lesbare Information umwandeln und/oder zum Auslösen von Werbeaktionen, beispielsweise im Rahmen eines Gewinnspiels, verwenden.
  • Die Werbeinformation 6 könnte ebenso ein Gutschein sein, ein Losgewinn oder dergleichen. Zu diesem Zweck ist das Werbeetikett 2 beispielsweise selbstklebend und vom Behälter 1 abziehbar ausgebildet. Der Nutzer kann das Werbeetikett 2 dann beispielsweise auf einer Gutscheinkarte aufkleben, unabhängig vom Behälter 1 als Losgewinn einlösen oder dergleichen.
  • Dem gegenüber kann ein maschinenlesbarer Code auf einem permanent auf dem Behälter haftenden Werbeetikett 2 bereitgestellt werden. Die Werbeinformation 6 lässt sich dann direkt am Behälter 1 durch Lesen mit einem Smartphone verwerten. Ebenso können auf diese Weise Gutscheine, Losgewinne oder dergleichen auf Guthabenkonten gebucht werden oder dergleichen.
  • Die 3 zeigt eine Vorrichtung 20 zum Etikettieren der Behälter 1 mit dem Werbeetikett 2 und dem Produktetikett 3 in der voranstehend beschriebenen Weise. Demnach umfasst die Vorrichtung 20 einen insbesondere kontinuierlich drehbaren Behältertisch 21 zum Transportieren und Positionieren der Behälter 1 beim Etikettieren. Ferner ist ein erstes Etikettieraggregat 22 zum Anbringen der Werbeetiketten 2 an den Behältern 1 vorhanden sowie ein zweites Etikettieraggregat 23 zum Überetikettieren mit den Produktetiketten 3.
  • Im Bereich des ersten Etikettieraggregats 22 ist ferner ein optionaler Drucker 24 schematisch angedeutet, mit dem sich die Werbeetiketten 2 mit Werbeinformation 6 bedrucken lassen. Beispielsweise könnte mit dem Drucker 24 ein QR-Code oder dergleichen maschinenlesbarer Code auf die Werbeetiketten 2 gedruckt werden.
  • Schematisch angedeutet ist ferner eine Steuerung 25 zur Steuerung des Behältertisches 21, des ersten Etikettieraggregats 22 und des zweiten Etikettieraggregats 23 und gegebenenfalls des Druckers 24.
  • Im Beispiel ist das erste Etikettieraggregat 22 als Spendeaggregat für selbstklebende Werbeetiketten 2 von einem Trägerband ausgebildet. Zu diesem Zweck umfasst das erste Etikettieraggregat 22 dann eine Spendekante 26, an der sich die Werbeetiketten 2 von ihrem Trägerband ablösen und an die Behälter 1 übergeben werden. Dieser Vorgang ist prinzipiell bekannt und daher nicht weiter im Detail beschrieben.
  • Das erste Etikettieraggregat 22 umfasst in der dargestellten Ausführungsform ferner Vorratsrollen 27 für Trägerbänder mit selbstklebenden Werbeetiketten, einen Bandpuffer 28 und einen Auslegerarm 29 mit Bandtransport bis zur Spendekante 26.
  • Das zweite Etikettieraggregat 23 ist beispielsweise ein Heißleimaggregat oder ein Kaltleimaggregat, um die von Vorratsrollen 31 bereitgestellten Produktetiketten 3 wenigstens mit einer Anfangsbeleimung 8 und mit einer Endbeleimung 10 auszustatten. Bekanntermaßen umfasst das zweite Etikettieraggregat 23 dann weiterhin eine Splice-Einheit 32, einen Bandpuffer 33, eine Spurregeleinheit 34, einen Schnittmarkensensor 35, einen Schneidrotor 36, einen Vakuum-Gegenzylinder 37, einen Vakuum-Transferzylinder 38 und eine Leimwalze 39.
  • Wie aus der Transportrichtung 21 a des Behältertisches 21 folgt, werden die Behälter 1 zuerst an der Spendekante 26 mit den Werbeetiketten 2 ausgestattet, die unmittelbar anschließend am Vakuum-Transferzylinder 38 mit den Produktetiketten 3 überetikettiert werden.
  • Die Produktetiketten 3 werden zu diesem Zweck vom Schneidrotor 36 vereinzelt, an den Vakuum-Gegenzylinder 38 übergeben und von diesem unter Drehung der Behälter 1 auf bekannte Weise von diesen übernommen und aufgewickelt. Die Behälter 1 sind beispielsweise auf (nicht dargestellten) Drehtellern stehend eingespannt.
  • Im Anschluss daran werden die aufgewickelten Produktetiketten 3 mithilfe einer Anbürsteinheit 40 endgültig an den Behältern 1 befestigt und an einer Inspektionseinheit 41 auf korrekten Sitz hin überprüft.
  • Der Vollständigkeit halber gezeigt sind ferner herkömmliche Transportmittel der Vorrichtung 20, nämlich ein Förderband 42, eine Einteilschnecke 43, ein Einlaufstern 44 sowie ein Auslaufstern 45. Die mit den Werbeetiketten 2 und den Produktetiketten 3 ausgestatteten Behälter 1 verlassen die Vorrichtung 20 beispielsweise auf dem Förderband 42 stehend.
  • Anstelle des als Heißleimaggregat oder Kaltleimaggregat ausgebildeten zweiten Etikettieraggregats 23 könnte auch ein Aggregat zum Anbringen von vorbeleimten Etiketten, insbesondere Rundumetiketten, durch Abziehen von einem Trägerband an einer Spendekante oder dergleichen verwendet werden.
  • Das Werbeetikett 2 muss nicht zwangsläufig mit einem Rundumetikett überetikettiert werden. Das Produktetikett 3 könnte auch aus einem teilumfänglichen Etikett bestehen, beispielsweise mit einer Anfangsbeleimung 8, einer Endbeleimung 10 und einem dazwischenliegenden leimfreien Bereich 11 über dem Werbeetikett 2. Es ist lediglich zu gewährleisten, dass sich das Aufreißfenster 5 zuverlässig öffnen lässt, ohne das Werbeetikett 2 zu beschädigen.
  • Wie die 4 erkennen lässt, kann die Vorrichtung 20 vorteilhaft in einen Maschinenblock 50 integriert werden, der außer der Vorrichtung 20 dann wenigstens noch eine Streck-Blasmaschine 51, eine Füllmaschine 52, eine Verschließmaschine 53 und dazwischen angeordnete Transfersterne 54, Linearförderer 55 oder dergleichen Transportmittel zur Übergabe der Behälter 1 umfasst.
  • Im Beispiel der 3 würden dann das Förderband 42 und die Einteilschnecke 43 nicht mehr benötigt. Stattdessen könnte der Transfer der Behälter 1 an den Einlaufstern 44 und vom Auslaufstern 45 beispielsweise mit geeigneten Transfersternen 54 realisiert werden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren wird vorzugsweise während eines kontinuierlichen An- und Abtransports der Behälter 1 sowie bei kontinuierlicher Drehung des Behältertisches 21 durchgeführt.
  • Demnach werden die Werbeetiketten 2 im Wesentlichen endlos von Vorratsrollen 27 auf einem Trägerband bereitgestellt und an der Spendekante 26 an je einen Behälter 1 übergeben. Ebenso werden die Produktetiketten 3 im Wesentlichen endlos von Vorratsrollen 31 bereitgestellt, vereinzelt und gegebenenfalls beleimt, so dass die Produktetiketten 3 kontinuierlich vom Vakuum-Transferzylinder 38 an die zuvor mit den Werbeetiketten 2 ausgestatteten Behälter 1 übergeben werden können.
  • Hierbei lassen sich die Werbeetiketten 2 und die Produktetiketten 3 bei Bedarf mit unterschiedlichen leimfreien Bereichen 11, Abziehlaschen 7, 12, 13, unterschiedlichen Perforationslinien 4 sowie unterschiedlicher Werbeinformation 6 oder Produktinformation bedrucken.
  • Vorteilhaft an den beschriebenen Verfahren und Vorrichtungen ist insbesondere, dass sich Werbeetiketten 2 und Produktetiketten 3 mithilfe je nach Produktionsanforderung anpassbarer oder austauschbarer Etikettieraggregate zuverlässig und mit hoher Maschinenleistung nacheinander an den Behältern 1 anbringen lassen. Zu diesem Zweck sind beispielsweise die Etikettieraggregate 22, 23 modular ausgebildet, so dass diese je nach Produktionsanforderung an den Behältertisch 21 angedockt werden können. Es ist lediglich eine mit dem Behältertisch 21 synchronisierte Ansteuerung der jeweiligen Etikettieraggregate 22, 23 und gegebenenfalls Drucker 24 nötig.
  • Ferner können für die Werbeetiketten 2 und Produktetiketten 3 herkömmliche Etikettentypen verwendet und miteinander kombiniert werden, so dass eine Anpassung oder Konstruktion spezieller Etikettieraggregate für mehrlagige Etiketten oder dergleichen Sondertypen entbehrlich ist.
  • Beispielsweise lassen sich Behälter 1 mit im Wesentlichen rundem Rumpfquerschnitt effizient mit dem in der 3 dargestellten zweiten Etikettieraggregat 23 vom Typ Kaltleimaggregat oder Heißleimaggregat an einem Vakuum-Transferzylinder 38 überetikettieren. Behälter mit nicht runden Rumpfquerschnitten (nicht dargestellt) lassen sich besonders effizient an einem zweiten Etikettieraggregat überetikettieren, das selbstklebende Produktetiketten 3 an einer Spendekante von einem Trägerband abzieht und an die Behälter übergibt (nicht dargestellt).
  • Die Perforationslinien 4 werden beispielsweise gemeinsam mit dem Druckbild der Produktetiketten 3 im Vorfeld der Etikettierung erzeugt und sind dann bereits auf den Vorratsrollen 31 vorhanden. Es wäre aber prinzipiell auch denkbar, ein zusätzliches Perforierwerk im Bereich des zweiten Etikettieraggregats 23 auszubilden, um die Perforationslinien 4 in den Produktetiketten 3 unmittelbar vor der Etikettierung zu erzeugen.
  • Die Behälter 1 können beispielsweise Getränkeflaschen sein, Behälter für Kosmetikartikel, Reinigungsmittel oder dergleichen. Die Behälter 1 sind beispielsweise aus Glas oder Kunststoff, insbesondere PET.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • US 1054826 A [0002]
    • US 8166686 B2 [0002]
    • US 5076613 A [0002]
    • US 5263743 A [0002]
    • DE 9311970 U1 [0002]
    • DE 202004011346 U1 [0002]
    • US 2007090012 A1 [0002]

Claims (14)

  1. Verfahren zum Etikettieren von Behältern (1), bei dem man zunächst ein Werbeetikett (2) auf einer Seitenwand (1a) der Behälter (1) anbringt und danach mit einem Produktetikett (3), in dem ein durch Perforationslinien (4) begrenztes Aufreißfenster (5) ausgebildet ist, derart überetikettiert, dass das Aufreißfenster (5) über dem Werbeetikett (2) angeordnet ist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Werbeetikett (2) ein Selbstklebeetikett ist, das insbesondere vom Behälter (1) zerstörungsfrei abziehbar angebracht wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Werbeetikett (2) einen maschinenlesbaren Code umfasst, insbesondere einen QR-Code.
  4. Verfahren nach einem der vorigen Ansprüche, wobei das Werbeetikett (2) ein Sammelbild umfasst, einen Losgewinn und/oder einen Gutschein.
  5. Verfahren nach wenigstens einem der vorigen Ansprüche, wobei das Werbeetikett (2) beim Zuführen zu den Behältern (1) bedruckt wird.
  6. Verfahren nach wenigstens einem der vorigen Ansprüche, wobei das Produktetikett (3) ein Rundumetikett ist.
  7. Verfahren nach wenigstens einem der vorigen Ansprüche, wobei das Produktetikett (3) eine Anfangsbeleimung (8) und eine Endbeleimung (10) sowie insbesondere ferner eine Mittelbeleimung (9) aufweist und dazwischen jeweils wenigstens einen leimfreien Bereich (11).
  8. Verfahren nach wenigstens einem der vorigen Ansprüche, wobei das Aufreißfenster (5) nicht oder nur derart aufgeklebt wird, dass es sich ohne Zerstörung des Werbeetiketts (2) abziehen lässt.
  9. Behälter (1), insbesondere Getränkeflasche, mit einem Werbeetikett (2) und einem das Werbeetikett (2) bedeckenden separaten Produktetikett (3) mit einem Aufreißfenster (5), das über dem Werbeetikett (2) angeordnet ist.
  10. Behälter nach Anspruch 9, wobei der Behälter (1) aus Glas besteht oder aus einem Metall, insbesondere Aluminium, oder aus einem Kunststoff, insbesondere PET.
  11. Vorrichtung (20) zum Etikettieren von Behältern (1) gemäß dem Verfahren nach wenigstens einem der vorigen Ansprüche und mit: - einem insbesondere kontinuierlich drehbaren Behältertisch (21) zum Transportieren und zum Positionieren der Behälter (1) beim Etikettieren; - einem ersten Etikettieraggregat (22) zum Abringen der Werbeetiketten (2) und einem zweiten Etikettieraggregat (23) zum Anbringen der Produktetiketten (3); und - einer Steuerung (25) zum Ansteuern des Behältertisches (21) und der Etikettieraggregate (22, 23).
  12. Vorrichtung nach Anspruch 12, wobei das erste und zweite Etikettieraggregat (22, 23) zum modularen Andocken an den Behältertisch (21) ausgebildet sind.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 14, ferner mit einem Druckaggregat (24) zum Bedrucken der ersten Etiketten.
  14. Maschinenblock (50) mit der Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14 und ferner mit einer Streckblasmaschine (51), einer Füllmaschine (52) und einer Verschließmaschine (53) für die Behälter (1).
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