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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Erfassen von Parametern eines Fahrzeugs nach dem Oberbegriff des Hauptanspruchs sowie ein Verfahren zum Erfassen von Parametern eines Fahrzeugs.
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Aus der gattungsbildenden unveröffentlichten Deutschen Patentanmeldung
DE 10 2010 026 729 ist eine Vorrichtung zum Messen und Ausgeben von Reifenparametern bekannt, bei der bei einem sich bewegenden Fahrzeug während desselben Bewegungs- bzw. Überfahrvorgangs einer geeigneten Messstation Reifendruck und Reifenprofiltiefe gemessen werden. Durch optische Bilderfassungsmittel wird das Kennzeichen des Fahrzeugs erfasst und die erfassten Daten werden für eine Ausgabe oder Speicherung diesem Kennzeichen zugeordnet. Die Ausgabe der Messdaten kann lokal, beispielsweise an einer Anzeigetafel oder einem Automaten, und/oder entfernt, beispielsweise bei einem Lkw-Flottenbetreiber, erfolgen.
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Weiterhin sind Kontrollplaketten, insbesondere Haupt- und Abgasuntersuchungsplaketten, bekannt, die an einer Fahrzeugidentifikation, insbesondere an einem Kfz-Kennzeichen, angebracht sind. Diese Plaketten sind so gestaltet, dass sie insbesondere Kontrollpersonen des öffentlichen Dienstes wie der Polizei, auf einen Blick anzeigen, wann die Untersuchungstermine für Haupt- und Abgasuntersuchung fällig sind, bzw. ob diese möglicherweise gar überfällig sind. Hierzu weisen die Plaketten eine besondere Farbkodierung für das Fälligkeitsjahr und eine Randmarkierung, deren Rotationsposition den Fälligkeitsmonat darstellt, auf. Dem durchschnittlichen Kfz-Fahrer sind diese Kodierungen jedoch meistens nicht geläufig bzw. er beachtet sie bei seinem eigenen Fahrzeug für gewöhnlich nicht, weshalb diese Termine häufig vergessen werden.
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Bei LKW-Flotten werden in groß angelegten Flottenüberprüfungen die Fahrzeugparameter, wie etwa Reifenparameter und Untersuchungsfälligkeiten, überprüft. Diese Flottenüberprüfungen benötigen komplexe Maintenance-Strukturen und sorgen für Fahrzeitausfälle, da eine Vielzahl von Fahrzeugen gleichzeitig versammelt wird und in diesem Zeitraum nicht für den Frachttransport verwendet werden kann. Die in der unveröffentlichten
DE 10 2010 026 729 beschriebene Vorrichtung zum Messen und Ausgeben von Reifenparametern ermöglicht es, die Überprüfung der Reifenparameter automatisiert ohne Ausfallzeiten durchzuführen, indem eine Messstation überfahren wird. Weiterhin wird eine Datenbank beschrieben, durch die ein Flottenbetreiber die Möglichkeit hat, die Fahrzeugdaten aller seiner Fahrzeuge auf einen Blick einzusehen.
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Bei den vorgenannten Flottenüberprüfungen werden aber auch die Abgas- und Hauptuntersuchungsfälligkeiten überprüft. Diese Prüfung wird von der in der
DE 10 2010 026 729 beschriebenen Vorrichtung nicht ermöglicht, weshalb eine manuelle Überprüfung der Plaketten erforderlich ist.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Abgas- und/oder Hauptuntersuchungsfälligkeit von Fahrzeugen zu ermitteln und eine benutzerfreundliche Überwachung der Fälligkeitstermine zu verwirklichen, dabei Mehraufwand, insbesondere zusätzlich erforderlichen apparativen bzw. Hardwareaufwand, zu vermindern.
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Die Aufgabe wird durch die Vorrichtung mit den Merkmalen des Hauptanspruchs sowie durch das Verfahren nach dem unabhängigen Patentanspruch 16 gelöst; vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung gelten insbesondere auch die weiterbildungsgemäß angegebenen Funktionsmerkmale der Vorrichtung als weiterbildende Verfahrensschritte für das erfindungsgemäße Verfahren und auch die weiterbildungsgemäß angegebenen Verfahrensmerkmale als vorrichtungsgemäß offenbart und beansprucht.
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Vorteilhaft ist im Rahmen der Erfindung eine Vorrichtung mit Mitteln zum Erfassen von Parametern eines Fahrzeugs vorgesehen, die eine zusätzliche synergistische Funktionalität ermöglicht. Diese Vorrichtung weist eine zum Überfahren durch das Fahrzeug ausgebildete Messanordnung auf, die automatisch wirkende Mittel zum Erfassen eines Reifendrucks und/oder einer Reifenprofiltiefe des Fahrzeugs umfasst. Weiterhin weist sie optische Bilderfassungsmittel auf, die zum Erfassen einer auf einem am Fahrzeug vorgesehenen Kennzeichen-Träger vorgesehenen Fahrzeugidentifikation ausgebildet sind, die eine Anordnung von Buchstaben und/oder Zahlen aufweist. Beim Überfahren der Vorrichtung wird der Reifendruck und/oder die Reifenprofiltiefe des Fahrzeugs ermittelt und gleichzeitig durch die Bilderfassungsmittel die Fahrzeugidentifikation, insbesondere ein gängiges Nummernschild, erfasst. Die Daten können auf in der
DE 10 2010 026 729 beschriebenen Weise weiter verarbeitet werden, so kann etwa eine lokale Ausgabe der Messdaten an einem Automaten in Form eines Papierträgers erfolgen, die Messdaten können nach einer Schwellwertabgrenzung an einer Anzeigetafel, etwa in Form einer Ampelanzeige, dem Fahrer des Fahrzeuges angezeigt werden und/oder es kann ein Datennetzwerk verwendet werden, um einem Flottenbetreiber (Spediteur) eine zentralisierte Übersicht über den Zustand seiner jeweiligen Flottenfahrzeuge zu ermöglichen. Dabei erlaubt insbesondere die Fahrzeugidentifikation eine zuverlässige Abrechnung od. dgl. Transaktion.
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Erfindungsgemäß sind die optischen Bilderfassungsmittel so ausgebildet, dass sie ein benachbart zu den Buchstaben bzw. Zahlen angeordnetes Muster und/oder Symbol, bevorzugt ausgebildet als eine Kontrollplakette, insbesondere als eine Hauptuntersuchungs- oder Abgasuntersuchungsplakette, auf dem Kennzeichen-Träger erfasst. Das Muster und/oder Symbol wird gesondert und zusätzlich zu der Fahrzeugidentifikation erfasst, wobei „gesondert und zusätzlich“ rein logisch zu verstehen ist, insbesondere der Kennzeichen-Träger nur einmal durch eine zu den optischen Bilderfassungsmittel gehörige Optik erfasst werden kann und aus den daraus gebildeten Daten, auch durch mehrfache Zugriffe auf einen Zwischenspeicher, das Muster bzw. Symbol „zusätzlich und gesondert“ zu der Erfassung der Zahlen und/oder Buchstaben erfasst wird. Insbesondere werden hierdurch auf besonders synergistische Weise die bereits vorhandenen Bilderfassungsmittel dafür benutzt, eine Abgas- und/oder Hauptuntersuchungsplakette auf dem Kfz-Kennzeichen zu erkennen und zu analysieren. Anschließend werden der Fahrer und/oder der Halter des Fahrzeugs durch vorgenannte etwa aus der
DE 10 2010 026 729 bekannte Weise auf die Fälligkeit hingewiesen. Ingesamt wird die bereits vorhandene Vorrichtung mitsamt ihrer etwaigen Infrastruktur zum Erfassen von Fahrzeugparametern ohne das Vorsehen weiterer Hardware genutzt, um die erfindungsgemäße Aufgabe zu verwirklichen. Um optimale Resultate beim Erfassen des Symbols bzw. Musters zu erreichen, ist bevorzugt die Auflösung der optischen Bilderfassungsmittel doppelt so hoch, bevorzugt viermal so hoch, besonders bevorzugt acht mal so hoch, wie die Auflösung von typischerweise bei einer gattungsbildenden Vorrichtung zum Einsatz kommenden optischen Bilderfassungsmitteln, die insbesondere dafür ausgebildet sind die Zahlen und/oder Buchstaben der Fahrzeugidentifikation zu erfassen (wofür eine niedrigere Auflösung ausreicht).
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Weiterbildungsgemäß bevorzugt wird den optischen Bilderfassungsmitteln eine erste Auswerteeinheit nachgeschaltet. Diese Auswerteeinheit erzeugt aus dem zusätzlich erfassten Muster bzw. Symbol elektronisch verarbeitbare Zahlen-, Zahlenpositions- und/oder Teilflächendaten und verfügt hierfür bevorzugt über Zahlen-/Mustererkennungsmittel, die insbesondere durch Vergleichsmittel ausgebildet sein können, welche das Muster bzw. Symbol mit einer begrenzten Anzahl von hinterlegten Vergleichsmustern bzw. Vergleichssymbolen vergleichend ausgebildet sind. Diese elektronischen Zahlen-, Zahlenpositions- und/oder Teilflächendaten eignen sich für eine leichte Weiterverarbeitung, ermöglichen eine Erkennungstoleranz und bieten damit z.B. auch die Grundlage für eine zuverlässige Erkennung bei Verschmutzung, Schnee, Regen od. dgl. Situationen.
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Hierfür verfügen die optischen Bilderfassungsmittel vorteilhafterweise über Mittel zur Lokalisierung, die innerhalb des erfassten Bildes das zu analysierende Muster bzw. Symbol lokalisieren, ggf. einen Teilbildbereich zur weiteren Analyse festlegen und diesen in eine elektronisch weiterverarbeitbare Form bringen. Durch die Begrenzung auf einen Teilbildbereich wird die Auswertung des Musters bzw. Symbols genauer und erfordert weniger Rechenleistung.
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Als besonders vorteilhaft hat es sich herausgestellt, die optischen Bilderfassungsmittel zum zumindest teilweise versenkten Anordnen in einer Fahrbahn auszubilden. Im Gegensatz zu den sonst üblichen oberhalb der Fahrbahn angeordneten, meist an Masten oder dergleichen angebrachten, optischen Bilderfassungsmitteln wird es durch diese integrierte Anordnung der optischen Bilderfassungsmittel in der Fahrbahn ermöglicht, dass die optischen Bilderfassungsmittel von dem zu messenden Fahrzeug überfahren werden. Es werden hierdurch mögliche Fehlerquellen zwischen den Bilderfassungsmitteln und dem Fahrzeug (wie etwa den Bilderfassungsbereich kreuzender Verkehr) reduziert. Auch sind die optischen Bilderfassungsmitteln beim Überfahren durch das Fahrzeug näher an dem Kennzeichenträger als bei einer anderen Anordnung, sodass beispielsweise bei gleicher Kameraauflösung eine höhere Bildauflösung für den Teilbereich des erfassten Kennzeichen-Trägers erreichen lässt, und wodurch (gegenüber einer üblichen Anordnung etwa an einem Masten neben der Fahrbahn) die Auswertungsqualität gesteigert und/oder die Kameraauflösung bei gleicher Auswertungsqualität reduziert werden kann. Weiter vorteilhaft an dieser Anordnung ist, dass mittlere Kennzeichen-Träger (etwa bei einem Lastkraftwagen mit Anhänger zwischen Zugmaschine und Anhänger) erfasst werden können, was bei neben der Fahrbahn angeordneten optischen Bilderfassungsmitteln nur schwer möglich ist und sehr schlechte Resultate erzielt.
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Besonders bevorzugt sind die optischen Bilderfassungsmittel hierzu in die zum Überfahren durch das Fahrzeug ausgebildete Messanordnung integriert. So können sie etwa auf in der
DE 20 2011 050 063 beschriebenen Weise in ein Gehäusemodul integriert werden, wobei durch das dort beschriebene Gehäusemodul große Vorteile etwa in der Wartbarkeit erreicht werden. Für den Aufbau des Gehäusemoduls und der Anbringung des Gehäusemoduls in der Fahrbahn wird auf die DE 20 2011 050 063 verwiesen, deren Offenbarungsgehalt als offenbart und beansprucht gelten soll.
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Besonders bevorzugt umfasst die Vorrichtung Beleuchtungsmittel, etwa in Form von Lichtquellen, insbesondere auch Infrarotlichtquellen, wobei der Spektralbereich der Lichtquellen bevorzugt auf die Spektralbereiche der optischen Bilderfassungsmittel angepasst ist. Hierdurch wird eine optimale Erkennung auch bei schlechten Lichtverhältnissen, etwa bei Nacht, bei schlechtem Wetter oder in Tunneln, ermöglicht. Diese Beleuchtungsmittel können auf besonders vorteilhafte Weise, bevorzugt gemeinsam mit den optischen Bilderfassungsmitteln, in einem in der
DE 20 2011 050 063 offenbarten Gehäusemodul integriert sein.
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Zur Analyse des Musters bzw. Symbols kann die erste Auswerteeinheit auf dem Muster bzw. Symbol eine Ziffer bzw. eine Ziffernfolge und vorteilhaft deren Position und/oder Ausrichtung innerhalb des Musters bzw. Symbols erkennen. Im konkreten Beispiel der Hauptuntersuchungsplakette wäre hier insbesondere eine mittig angeordnete zweistellige Jahreszahl, die für das Fälligkeitsjahr der nächsten Hauptuntersuchung steht, zu analysieren. Diese kann durch die Auswerteeinheit beispielsweise durch eine an sich bekannte Texterkennung (OCR) erkannt werden. Um die Jahreszahl herum sind bei einer Hauptuntersuchungsplakette auf einem Kreisring Monatszahlen angeordnet, wobei hier alle 12 Monate stets vorhanden sind und die (Rotations-)Ausrichtung des Muster bzw. Symbols den Fälligkeitsmonat der nächsten Hauptuntersuchung anzeigt. Die erste Auswerteeinheit kann diese Rotationsausrichtung durch geeignete Mittel erkennen und somit den Fälligkeitsmonat feststellen und in eine elektronisch verarbeitbare Form bringen. Durch die Erfassung der Rotationsausrichtung können somit weitere Daten aus dem erfassten Bild ermittelt werden, ohne dass zusätzliche Hardware benötigt wird.
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Ergänzend oder alternativ kann durch die erste Auswerteeinheit eine Farbcodierung auf einer Teilfläche des Symbols bzw. Musters erfasst werden. Mit einem Farb-/Weißabgleich kann eine Färbung durch Umgebungslicht ausgeglichen werden. Beispielsweise als Referenzwert für eine auf einem Kfz-Kennzeichen angebrachte Hauptuntersuchungsplakette eignet sich für den Farb-/Weißabgleich besonders die neben dem Muster bzw. Symbol befindliche weiße Umgebungsfläche. Eine solche Farberkennung kann unter Umständen weniger anfällig für Verschmutzungen auf dem Muster bzw. Symbol sein, da bereits eine ausreichend große unbeschmutzte Fläche genügt, um die Farbe zu erkennen, wohingegen eine Beschmutzung der wesentlichen Stellen einer Jahreszahl eine Ermittlung erschweren oder sogar unmöglich machen kann. Besonders gute Resultate ergeben sich aus einer Kombination dieser beiden Erkennungsmöglichkeiten (Farbe und Jahreszahl).
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Auch kann an dem Muster bzw. Symbol eine Randmarkierung angebracht sein, deren (Rotations-)Ausrichtung von der ersten Auswerteeinheit berücksichtigt wird. So ist es bei Hauptuntersuchung- und/oder Abgasuntersuchungsplaketten üblich, je nach Rotation der Plakette den Fälligkeitsmonat der jeweiligen Untersuchung anzuzeigen, wobei die Rotationsposition der Randmarkierung maßgeblich hierfür ist.
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Um die Rotationsausrichtung der Randmarkierung zu bestimmen, kann beispielsweise die Position der Randmarkierung relativ zu einem Mittelpunkt bzw. Rotationszentrum des Symbols bestimmt werden. Hierbei können (Positions-)Bereiche definiert werden, die einer bestimmten Information entsprechen. Bei der Definition dieser Positionsbereiche können auch zusätzliche Informationen, wie beispielsweise Betrachtungswinkel auf das Muster bzw. Symbol, mit einfließen. Befindet sich etwa die Randmarkierung einer Hauptuntersuchungsplakette in einem bestimmten Bereich relativ zum Mittelpunkt, so lässt sich hieraus auf einen bestimmten Fälligkeitsmonat der zugehörigen Untersuchung schließen.
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Auch kann die Rotationsausrichtung auf oben beschriebene Weise durch Vergleichsmittel erfolgen, indem das Muster bzw. Symbol mit hinterlegten Vergleichssymbolen bzw. -mustern verglichen wird. Im Beispiel der Hauptuntersuchungsplakette könnten Vergleichsmuster von den zwölf möglichen Ausrichtungen (entsprechend der Anzahl der Monate) hinterlegt werden und das erfasste Muster bzw. Symbol mit diesen jeweils korreliert werden, wobei das Vergleichmuster mit der höchsten Korrelation als Übereinstimmung gewertet wird. So ausgebildete Vergleichsmittel können in wenigen Schritten mit wenig Rechenaufwand die entsprechende Rotationsposition ausreichend genau bestimmen.
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Diese oben genannten Arten der Bestimmung der Rotationsausrichtung können auch auf den oben genannten Fall der ausgerichteten Zahlen(-folgen) angewandt werden. So ist es etwa denkbar, anstelle (oder zusätzlich zu) der Randmarkierung, die Position (mindestens einer) der Monatszahlen festzustellen. Werden mehrere Monatszahlen überprüft, ergibt sich eine erhöhte Genauigkeit der erfassten Ausrichtung.
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Die erste Auswerteeinheit bietet sich besonders dafür an, die aus einem von den optischen Bilderfassungsmitteln erfassten Bild (oder auch Teilbildausschnitt) einer Hauptuntersuchungs- bzw. Abgasuntersuchungsplakette gewonnenen Zahlen-, Zahlenpositions- und/oder Teilflächendaten für eine Anzeige und/oder Ausgabe als Hauptuntersuchungsfälligkeitsdaten und/oder Abgasuntersuchungsfälligkeitsdaten aufzubereiten. Diese Fälligkeitsdaten können hier beispielsweise einen Untersuchungstermin oder eine verbleibende Restzeit zu diesem Untersuchungstermin umfassen. Die so erfassten Daten können nun unter Ausnutzung der aus der
DE 10 2010 026 729 bekannten Ausgabemöglichkeiten einem Benutzer übermittelt werden. So können sie dem Fahrer des Fahrzeuges angezeigt oder im Rahmen eines Client-/Serversystems an eine Datenbank zum Speichern und späteren Abruf übermittelt werden.
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Bevorzugt sind Ausgabemittel vorgesehen, die einer das Fahrzeug führenden Bedienperson aus den Zahlen-, Zahlenpositions- und/oder Teilflächendaten gewonnene Auswerteinformationen, wie beispielsweise ein Fälligkeitsdatum eines Untersuchungstermins, anzeigen. Bevorzugt beinhalten diese Auswerteinformationen auch Reifendruck- und/oder Reifenprofiltiefedaten des Fahrzeugs, die beim Überfahren der Messanordnung ermittelt wurden. Hierdurch können auf besonders synergistische Weise bereits bestehende Messanordnung, wie aus der
DE 10 2010 026 729 bekannt, unter Verwendung von bereits vorhandenen Ausgabemitteln in ihrer Funktionalität erweitert werden.
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Den optischen Bilderfassungsmitteln kann eine zweite Auswerteeinheit nachgeschaltet sein, die aus der bildlich erfassten Fahrzeugidentifikation, wie in der
DE 10 2010 026 729 beschrieben, eine elektronisch verarbeitbare Identifikation (ID) ermittelt. Diese ID kann beispielsweise genutzt werden, um auf in einer Datenbank hinterlegte Daten zurückzugreifen, so kann sie etwa einem Datensatz des Fahrzeugs und/oder des Halters (der Spedition) zugeordnet werden. Die erfassten Messgrößen, insbesondere die von der ersten Auswerteeinheit erzeugten Zahlen-, Zahlenpositions- und/oder Teilflächendaten bevorzugt in Verbindung mit gemessenen Reifenparameter, können in dieser Datenbank gespeichert werden. Anhand dieser in der Datenbank gespeicherten Daten können die Fahrzeugprofile mehrerer Fahrzeuge zentral abgespeichert und verwaltet werden.
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Weiterhin hat es sich als vorteilhaft herausgestellt Transaktionsmittel vorzusehen, sodass eine Ausgabe von ermittelten und/oder gespeicherten Daten erst nach einem erfolgreichen Bezahl- und/oder Freigabevorgang erfolgt. So kann eine Ausgabe etwa an einem sich in der Nähe zur Überfahranordnung befindlichen Automaten durch Barbezahlung ein Auswertungsschein ausgelassen werden. Denkbar wäre es auch den Bezahlvorgang durch eine laufende Zahlung in Form eines Subscription-Modells, beispielsweise für alle zu einer bestimmten Spedition gehörig erkannte Fahrzeuge, zu gestalten. Insbesondere lässt sich auch hier die bereits aus der
DE 10 2010 026 729 bekannte Infrastruktur weiter verwenden und zusätzlich Nutzen aus ihr ziehen, ohne dass weitere Hardwaremittel notwendig wären.
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Als Ausgabemittel eignen sich auch insbesondere Mobiltelefone, Email oder auch die Ausgabe auf einen physikalischen Träger, insbesondere Ausdruckpapier.
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Bei Fahrzeugen, deren letzte Hauptuntersuchung vor Januar 2010 erfolgte, sind zwei Untersuchungsplaketten vorhanden, nämlich die Abgasuntersuchungsplakette an einem frontseitigen Kennzeichen-Träger sowie eine Hauptuntersuchungplakette an einem rückwärtig am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen-Träger. Um beide Plaketten zu erfassen, umfassen die Bilderfassungsmittel bevorzugt eine erste Bildaufnahmeeinheit, die auf den frontseitigen Kennzeichen-Träger gerichtet ist, sowie eine zweite Bildaufnahmeeinheit, die auf den rückwärtigen Kennzeichen-Träger gerichtet ist. Auch in diesem Fall ist die erfindungsgemäß vorteilhafte Synergie durch Nutzung vorhandener Kamerasysteme gewährleistet, da, etwa im LKW-Kontext, gattungsgemäße Systeme zur Erfassung eines Zugmaschinen- sowie eines davon abweichenden Aufliegerkennzeichens üblicherweise eine Vorder- und eine Rückkamera aufweisen.
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Neben der hier in Tiefe ausgeführten Erkennung einer Abgas- und/oder Hauptuntersuchungsplakette kann das zusätzlich und gesondert zu erfassende Muster und/oder Symbol auch durch andere informationsbehaftete Symbole und/oder Muster ausgebildet sein (bzw. umfassen), etwa eine Länderkennung.
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Die Anordnung ist bevorzugt als Client-Server-System ausgebildet, wobei der Datenaustausch zwischen den einzelnen Einheiten über ein Internetprotokoll erfolgen kann.
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Eine Authentifizierungseinheit kann einer beliebigen Einheit Zugriff zu den Daten verschaffen, sodass beispielsweise ein Spediteur etwa mittels einer Zugriffssoftware nach Authentifizierung einen Zugriff auf die ermittelten Daten aller seiner Fahrzeuge erhalten kann. Es wird ihm somit ermöglicht zentral seine Flotte zu verwalten, wobei hierfür gegenüber der bereits bekannten Vorrichtung zur Ermittlung von Reifenparametern keine weitere Hardware benötigt wird.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnungen.
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Diese zeigen in:
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1a ein schematisches Blockschaltbild einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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1b ein schematisches Blockschaltbild einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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2 eine schematische Darstellung einer Seitenansicht der Vorrichtung mit einem die Vorrichtung überfahrenden Lastkraftfahrzeug,
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3a ein erster Kennzeichen-Träger in einer Frontalansicht,
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3b ein zweiter Kennzeichen-Träger in einer Frontalansicht,
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4 ein Flussdiagramm zum Verdeutlichen von Verfahrensschritten eines Betriebsverfahrens der Vorrichtung gemäß 1.
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Die 1a zeigt ein schematisches Blockschaltbild der Vorrichtung gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform.
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Diese Vorrichtung weist optische Bilderfassungsmittel 12 auf, sowie automatisch wirkende Mittel 17 zum Erfassen eines Reifendrucks und/oder einer Reifenprofiltiefe mit einer Überfahrmessanordnung 18 und Ausgabemittel 19. Den optischen Bilderfassungsmitteln 12 ist eine erste und eine zweite Auswerteeinheit 20 und 22 nachgeschaltet, wobei die erste Auswerteeinheit 20 zum Ermitteln von Untersuchungsfälligkeitsdaten ausgebildet ist und die zweite Auswerteeinheit 22 zum Ermitteln einer elektronisch verarbeitbaren Fahrzeugidentifikation ausgebildet ist.
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Die Überfahrmessanordnung 18, die Ausgabemittel 19, sowie die erste und die zweite Auswerteeinheit 20 und 22 sind mit einer zentralen Verarbeitungseinheit 24 datenmäßig verbunden, welche die erfassten bzw. ermittelten Fahrzeugparameter verarbeitet.
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Die Vorrichtung nach dem Blockschaltbild aus 1a ist in 2 in einer schematischen Seitenansicht zusammen mit einem die Vorrichtung überfahrenden Fahrzeug 50 in Form eines LKW dargestellt.
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Das Fahrzeug 50 umfasst Reifen 52, einen ersten Kennzeichen-Träger 54, der in einer Überfahrtrichtung 51 des Fahrzeugs 50 an dem Fahrzeug frontseitig angeordnet ist und einen zweiten Kennzeichen-Träger 56, der in Überfahrtrichtung 51 des Fahrzeugs 50 rückwärtig angeordnet ist.
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Beim Überfahren der Vorrichtung kommen die Reifen 52 in Kontakt mit der Überfahrmessanordnung 18, wodurch Reifendruck und Reifenprofiltiefe ermittelt werden.
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Die, bevorzugt automatisch wirkenden, optischen Bilderfassungsmittel 12 umfassen eine erste Bildaufnahmeeinheit 14, die so angeordnet ist, dass sie den ersten Kennzeichen-Träger 54 des Fahrzeugs 50 beim Überfahren der Vorrichtung erfassen kann, und eine zweite Bildaufnahmeeinheit 16, die so angeordnet ist, dass sie den zweiten Kennzeichen-Träger 56 des Fahrzeugs 50 beim Überfahren der Vorrichtung erfassen kann. Auch wird es durch die entgegengesetzt angeordneten Bildaufnahmeeinheiten ermöglicht den ersten und/oder den zweiten Kennzeichen-Träger auch beim Überfahren in einer zur Überfahrtrichtung 51 entgegengesetzten Fahrtrichtung zu erfassen, wobei in diesem Fall die erste Bildaufnahmeeinheit 14 den zweiten Kennzeichen-Träger 56 erfasst und/oder die zweite Bildaufnahmeeinheit 16 den ersten Kennzeichen-Träger 54 erfasst. Für die erste und/oder zweite Bildaufnahmeeinheit 14 bzw. 16 eignen sich beispielsweise gängige (Digital-)Kameras oder CCD-Einheiten.
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Beispielhafte Kennzeichen-Träger sind in den 3a und 3b dargestellt. Auf den Kennzeichen-Trägern sind mehrere Buchstaben und/oder Zahlen 60 angeordnet. Sie weisen eine Vertikal- bzw. Höhenerstreckung 61 auf. Auf beiden Kennzeichen-Trägern ist benachbart zu den Buchstaben bzw. Zahlen ein Muster bzw. Symbol 62 in Form einer Abgasuntersuchungsplakette auf dem ersten Kennzeichen-Träger und in Form einer Hauptuntersuchungsplakette auf dem zweiten Kennzeichen-Träger, die wiederum jeweils eine Randmarkierung 64 aufweisen, angeordnet.
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Bei der Abgasuntersuchungsplakette des ersten Kennzeichen-Trägers 54 und bei der Hauptuntersuchungsplakette ist ein Untersuchungsfälligkeitsdatum anhand der Farbcodierung einer Fläche der Plakette und ein Untersuchungsfälligkeitsmonat anhand einer Randmarkierung feststellbar.
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Beim Betrieb der in
1a und
2 dargestellten ersten Ausführungsform der Vorrichtung überfährt zunächst ein Fahrzeug die Überfahrmessanordnung
18. Hierdurch wird ein Erfassen der Reifenprofiltiefe und des Reifendrucks durch die automatisch wirkenden Mittel
17 zum Erfassen eines Reifendrucks und/oder einer Reifenprofiltiefe ausgelöst. Die Bildaufnahmeeinheit
14 erfasst den als Nummernschild ausgebildeten Kennzeichen-Träger
54 des Fahrzeugs
50, woraufhin die zweite Auswerteeinheit
22 aus diesem eine elektronisch verarbeitbare Fahrzeugidentifikation entsprechend dem amtlichen Kennzeichen ermittelt und die erste Auswerteinheit
20 aus dem erfassten Bild oder Teilbildbereich Untersuchungsfälligkeitsdaten ermittelt. Zur Ermittlung der Untersuchungsfälligkeitsdaten ermittelt die erste Auswerteeinheit
20 aus einer Farbcodierung der entsprechenden Hauptuntersuchung- und/oder Abgasuntersuchungsplakette zusammen mit der auf ihr abgebildeten Jahreszahl ein Fälligkeitsjahr und zusätzlich aus der Rotationsposition der Randmarkierung der entsprechenden Plakette einen Fälligkeitsmonat. Die Ergebnisse der Auswerteinheiten
20 und
22 werden nun dem Fahrer des Fahrzeuges an den Ausgabemittel
19 angezeigt, wobei hier für die möglichen Ausgabearten auf die weitergehende Offenbarung der
DE 10 2010 026 729 verwiesen wird.
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Eine zweite Ausführungsform der Vorrichtung ist in 1b dargestellt. Hier ist die zentrale Verarbeitungseinheit 24 zusätzlich an ein Datenübertragungsnetz 30 im Rahmen eines Client-/Serversystems angebunden.
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Über das Datenübertragungsnetzwerk 30 sind eine als Benutzereinheit 32 ausgebildete Datenempfängereinheit 31 und eine Ausgabeeinheit in Form einer Netzwerkausgabeeinheit 34 (ggf. in Ergänzung zu den Ausgabemitteln 19) an die zentrale Verarbeitungseinheit 24 angebunden. Hierdurch können die von der zentralen Verarbeitungseinheit 24 erfassten Fahrzeugparameter über das Datenübertragungsnetzwerk 30 übermittelt werden.
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Die Benutzereinheit 32 und die Netzwerkausgabeeinheit 34 sind, insbesondere als Datenempfängereinheiten, mit einer Datenbankeinheit 36 verbunden. Sie sind in diesem Ausführungsbeispiel direkt verbunden, der Zugriff kann aber durchaus ebenfalls über das Datenübertragungsnetzwerk 30, insbesondere das Internet, erfolgen.
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An der Netzwerkausgabeeinheit 34 kann eine als Remote-Clienteinheit 38 ausgebildete Datenempfängereinheit 31 angebunden sein, beispielsweise in Form einer bei einer Spedition betriebenen Datenverarbeitungseinheit mit geeigneter Software. Hier kann die Netzwerkausgabeeinheit 34 die entsprechenden Fahrzeugdaten an die Remote-Clienteinheit 38 erst nach Freigabe durch eine Transaktionsmittel 26 in Form einer Netzwerktransaktionseinheit 35 übermitteln.
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Die Schritte zum Erfassen von Parametern eines Fahrzeugs mit der in 1b dargestellten Vorrichtung sind komplexer und deshalb in 4 in einem Flussdiagramm genauer dargestellt. In Schritt S0 fährt das Fahrzeug 50 auf die Messvorrichtung, sodass die zu messenden Reifen 52 nacheinander die Überfahrmessanordnung 18 überfahren. In den Schritten S10 und S12 wird der Reifendruck und die Reifenprofiltiefe von der Überfahrmessanordnung 18 erfasst. Parallel dazu wird in Schritt S14 durch die optischen Bilderfassungsmittel 12 der Kennzeichen-Träger 54 und/oder 56 des Fahrzeugs erfasst.
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Die erste Auswerteeinheit 20 lokalisiert in Schritt S22 das Muster bzw. Symbol in Form der Hauptuntersuchungsplakette innerhalb des optisch erfassten Bildes und erzeugt hieraus elektronisch verarbeitbare Teilflächendaten. Aus diesen Teilflächendaten erzeugt die Auswerteeinheit elektronisch verarbeitbare Zahlen und/oder Zahlenpositionsdaten. Die zweite Auswerteeinheit 22 ermittelt in Schritt S20 aus dem erfassten Bild, beispielsweise mittels Texterkennung, eine Fahrzeugidentifikation entsprechend dem amtlichen Kennzeichen.
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In Schritt S30 werden die ermittelten Daten wie Reifendruck, Reifenprofiltiefe und die elektronisch verarbeitbaren Zahlen-, Zahlenpositions- und/oder Teilflächendaten zusammen mit einer Zuordnung zu einer Fahrzeugidentifikation über das Datenübertragungsnetzwerk 30 an die Datenbankeinheit 36 übermittelt, wo sie in Schritt S40 gespeichert werden.
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In Schritt S50 werden diese Daten an der Benutzereinheit 32 angezeigt. Ergänzend oder alternativ können sie auch an der Remote-Client-Einheit 38 (in Schritt S51) angezeigt werden. Hier kann beispielsweise ein Spediteur über eine Zugriffssoftware auf einen Blick auf die Daten seiner Fahrzeuge zugreifen, wobei er das jeweilige Fahrzeug anhand seiner Fahrzeugidentifikation auswählen kann.
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Insgesamt ermöglicht die Erfindung auf besonders vorteilhafte Weise, die in der
DE 10 2010 026 729 beschriebene Vorrichtung so zu erweitern, dass auf besonders einfache Weise unter synergistischem Ausnutzen bereits vorhandener Ressourcen die Aufgaben der Ermittlung und Überwachen der Haupt- und Abgasuntersuchungsfälligkeiten mit übernommen werden können, wodurch ein vormals aufwändiges Festhalten und Verwalten dieser Informationen nun automatisiert im Rahmen einer überfahrbaren Messanordnung erfolgen kann.
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Weiterhin ist es denkbar, die vorliegende Erfindung nicht als Dienstleistung für einen Fahrer oder Halter zu realisieren, sondern vielmehr in Form einer automatisierten Kontrolleinrichtung beispielsweise für Behörden, Polizeikontrollen, Werkstätten und/oder Autohäuser.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102010026729 [0002, 0004, 0005, 0008, 0009, 0021, 0022, 0023, 0024, 0047, 0056]
- DE 202011050063 [0013, 0014]