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Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug mit wenigstens einer seitlichen Türöffnung und einem unterhalb der Türöffnung angeordnetem bewegbaren Tritt.
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Gattungsgemäße Schienenfahrzeuge des Personenverkehrs sind dem Fachmann bekannt, beispielsweise aus der
DE 10 2014 206 184 A1 , der
WO 2012/035261 A1 oder der
US 4,180,366 A . Um Höhendifferenzen zu einem Bahnsteigniveau auszugleichen, können die Schiebetritte entsprechend zumindest einseitig höhenverstellbar ausgebildet sein.
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Neben den seitlichen Türöffnungen sind bei Schienenfahrzeugen auch Notfall-Türöffnungen in der Front bekannt geworden, beispielsweise aus der
DE 10 2008 007 059 B4 . Die
DE 10 2014 201 120 A1 offenbart ein oberhalb der Türöffnung angeordnetes, ausfahrbares Wasserableitelement.
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Zusätzlich sind auch Konzepte zu schienengebunden Transportmitteln bekannt geworden, die fahrerlos und autonom betrieben werden können. Für den nahtlosen Personentransport von Haustür zu Haustür können sie als kleine, autonom fahrende Kabinenfahrzeuge ausgebildet sein. Mehrere dieser Kabinenfahrzeuge können bei sich zumindest teilweise überschneidendem Weg, zu einem Fahrzeugverbund zusammengekoppelt werden. Ein Wechsel der Fahrzeuge außerhalb von dafür vorgesehenen Haltestellen oder Bahnhöfen scheint schwer möglich.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Einsetzbarkeit von Fahrzeugen weiter zu flexibilisieren und damit die Reisezeit zu verkürzen.
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Gelöst wird die Aufgabe durch die Gegenstände der unabhängigen Patentansprüche. Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung finden sich in den Merkmalen der abhängigen Patentansprüche wieder.
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Ein erfindungsgemäßes Fahrzeug, insbesondere spurgebundenes Fahrzeug, insbesondere Schienenfahrzeug des öffentlichen Personenverkehrs, umfasst wenigstens eine seitliche Türöffnung und einen unterhalb der seitlichen Türöffnung angeordneten, bewegbaren Tritt. Der bewegbare Tritt wird dabei auch als Schiebetritt bezeichnet, obwohl er nicht zwingend so ausgebildet ist, eine translatorische Bewegung auszuführen. Es sind Schiebetritte bekannt geworden, die klapp- oder schwenkbar sind und somit zumindest teilweise rotatorische Bewegungen ausführen. Auch Kombinationen von translatorischen und rotatorischen Bewegungen sind denkbar. Dennoch wird nachfolgend der gebräuchliche Begriff des Schiebetritts weiter verwendet.
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Das Fahrzeug umfasst fürderhin ein oberhalb der Türöffnung angeordnetes bewegbares Dach, insbesondere ein Schiebedach. Auch für das Schiebedach gilt das für den Schiebetritt gesagte betreffend den Freiheitsgraden zur Bewegung. Das Schiebedach kann derart ausgebildet sein, dass es translatorische und/oder rotatorische Bewegungen ausführen kann.
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Seitlich und auf beiden Seiten der seitlichen Türöffnung umfasst das Fahrzeug des Weiteren bewegbare Seitenflächen. Die bewegbaren Seitenflächen sind derart zum bewegbaren Tritt und zum bewegbaren Dach ausgebildet und am Fahrzeug angeordnet, dass sie in einer vom Fahrzeug wegbewegten Stellung gemeinsam einen Tunnel formen, welcher die seitliche Türöffnung umschließt. Eine Mittellängsachse durch den Tunnel erstreckt sich somit im Wesentlichen senkrecht zu einer Fläche, die von der Türöffnung aufgespannt wird. Der Boden des Tunnels ist durch den bewegbaren Tritt gebildet, das Dach des Tunnels ist durch das bewegbare Dach gebildet und die Seitenwände des Tunnels sind durch die bewegbaren Seitenflächen in der jeweils vom Fahrzeug wegbewegten Stellung gebildet. Ein Schiebetritt sowie ein Schiebedach sind in der vom Fahrzeug wegbewegten Stellung somit jeweils ausgeschoben. Passagiere aus dem Fahrzeug, die durch die seitliche Türöffnung in den Tunnel treten, sind von diesem somit in einer Ebenen senkrecht zur Mittellängsachse des Tunnels umgeben.
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Die wenigstens eine seitliche Türöffnung ist eine seitliche Öffnung in einer Außenhaut des Fahrzeugs und sie ist mittels wenigstens einer seitlich angeordneten Außentür zum seitlichen Zustieg in das Fahrzeug oder zum seitlichen Ausstieg aus dem Fahrzeug verschließbar.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die Außentür als zweiflügelige Schwingtür ausgebildet, deren Türflügel jeweils auf einer Seite der Türöffnung angeschlagen sind und deren Türflügel die bewegbaren Seitenflächen bilden. Die Türen öffnen und schließen somit gegenläufig – von der Türöffnung aus gesehen schwingen die Türflügel nach außen auf. In der offenen, vom Fahrzeug wegebewegten Stellung ermöglicht die Außentür den Durchtritt durch die seitliche Türöffnung. In einer geschlossenen Stellung hingegen versperrt sie die seitliche Türöffnung.
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Die Türflügel einer solchen Außentür sind in der vom Fahrzeug wegbewegten Stellung somit jeweils geöffnet. In der vom Fahrzeug wegbewegten Stellung sind die Türflügel insbesondere parallel zueinander geschwenkt. Sie verlaufen insbesondere jeweils senkrecht zu einer Fahrzeuglängsachse. Auch der Schiebetritt und das Schiebedach verlaufen in der vom Fahrzeug wegbewegten Stellung weitergebildet parallel zueinander. Zum Ausgleich von Höhenunterschieden kann der Schiebetritt auch als begehbare Rampe vor der Türöffnung anstellbar sein. Ansonsten formt er einen im Wesentlichen horizontal verlaufenden Steg. Die bewegbaren Seitenflächen verlaufen in der vom Fahrzeug wegbewegten Stellung hingegen im Wesentlichen vertikal.
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Neben Schwenktüren sind auch Schiebe-, Schwenk-Schiebe-, Falt- oder Lamellentüren bekannt geworden. Um Passagieren aus den Fahrzeug den Durchtritt durch die Türöffnung in den Tunnel oder aus dem Tunnel in das Fahrzeug zunächst zu verwehren, kann das Fahrzeug zusätzliche Schiebe-, Falt- oder Lamellentüren zum Verschließen der seitlichen Türöffnung aufweisen. Somit dient die Schiebe-, Falt- oder Lamellentür zum Verschließen der seitlichen Türöffnung zumindest in der vom Fahrzeug wegbewegten Stellung der bewegbaren Seitenflächen – also insbesondere zumindest in der geöffneten Stellung der Außentür.
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Alternativ zur Bildung der bewegbaren Seitenflächen aus den Türflügeln einer zweiflügeligen Schwingtür können die bewegbaren Seitenflächen auch unabhängig von der Außentür als ausschiebbare starre Seitenflächen in der Fahrzeugwand oder als elastische Seitenflächen, beispielsweise eine textile Stoffbahn, oder als ausziehbare Lamellen am Fahrzeug, insbesondere beidseitig der Türöffnung, angeordnet sein. Die Außentür kann dann ihrerseits beispielsweise als zweiflügelige Schiebetür ausgebildet sein. Die oben beschriebene Ausführungsform, bei welcher die Außentür als zweiflügelige Schwingtür ausgebildet ist, deren Türflügel die bewegbaren Seitenflächen bilden, weist jedoch Vorteile auf. So würde eine starre, ausschiebbare Seitenfläche einen großen Platzbedarf beanspruchen. Elastische oder faltbare Materialien bringen dagegen den Nachteil mit sich, nicht oder nur geringfügig zur Stabilität des Tunnels beizutragen. Entsprechend könnte ein zusätzliches Gerüst vorzusehen sein.
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Die Seitenflächen und der bewegbare Tritt weisen weitergebildet zueinander komplementäre Verbindungspartner auf, so dass die Seitenflächen mit dem bewegbaren Tritt eine lösbare mechanische Verbindung in der vom Fahrzeug wegbewegten Stellung zur Verbesserung der mechanischen Stabilität des Tunnels eingehen können. Gleichermaßen können die Seitenflächen und das bewegbare Dach zueinander komplementäre Verbindungspartner aufweisen, so dass die Seitenflächen mit dem bewegbaren Dach eine lösbare mechanische Verbindung in der vom Fahrzeug wegbewegten Stellung eingehen können.
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Der bewegbare Tritt ist geeignet ausgebildet, von Passagieren betreten zu werden. Er ist somit entsprechend mechanisch stabil und zumindest teilweise starr ausgebildet. Das bewegbare Dach kann hingegen eine textile Stoffbahn umfassen, die in der vom Fahrzeug wegbewegten Stellung zwischen den Seitenflächen aufgespannt ist. Die textile Stoffbahn kann dabei entlang von Führungsschienen aufgespannt sein, die mit den bewegbaren Seitenflächen zumindest in der vom Fahrzeug wegbewegten Stellung verbunden sind. Beispielsweise sind zwei Balken vorgesehen, die aus dem Wagenkasten um 90° ausgeschwenkt werden und in die offenen Türflügel der Außentür, welche die bewegbaren Seitenteile bilden, eingreifen. In diesen Balkenelementen ist jeweils eine Führungsschiene integriert, in denen schließlich das flexible Schiebedach ausgefahren wird. Alternativ sind die Führungsschienen bereits in die Türflügel integriert. Eine weitere Variante besteht darin, dass ein Gerüst über die Breite des Tunnels vorgesehen sein kann.
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Gemäß einer weiteren Weiterbildung der Erfindung sind die Seitenflächen, der bewegbare Tritt und das bewegbare Dach derart zueinander ausgebildet, dass sie in der jeweils vom Fahrzeug wegbewegten Stellung eine vom Fahrzeug entfernte Stirnseite des Tunnels gemeinsam bündig abschließen. Ein Vorteil besteht darin, dass sich die Tunnel zweier gegenüberstehender Fahrzeuge somit zu einem Tunnel frei von Lücken zusammenschließen lassen. Die jeweiligen Stirnseiten kommen aufeinander zu liegen. In einer geschlossen Stellung können die Seitenflächen, der bewegbare Tritt sowie das bewegbare Dach dagegen außenhautbündig am Fahrzeug anliegen oder sie sind im Fahrzeug versenkt. Der gemeinsame Tunnel zwischen zwei Fahrzeugen dient zur Überbrückung des Zwischenraums, beispielsweise der Gleise, ohne Stufen und zur Überquerung des Zwischenraums, beispielsweise der Gleise, durch die Passagiere.
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Dies kann einerseits vorteilhaft sein bei der Evakuierung eines liegengebliebenen Schienenfahrzeugs. Muss ein Schienenfahrzeug auf freier Strecke evakuiert werden, müssen die Passagiere aus dem Fahrzeug oft über Hilfsleitern und mit fremder Hilfe auf das Gleisbett neben dem Fahrzeug aus dem Fahrzeug klettern, um anschließend in Bussen oder weiteren Schienenfahrzeugen weitertransportiert zu werden. Nicht immer sind Straßen in der Nähe, so dass Busse hier ausscheiden. Um in ein weiteres Schienenfahrzeug zu steigen sind jedoch wiederum Hilfsleiter notwendig. Da viele Streckennetze zweigleisig ausgebildet sind, lässt sich ein erfindungsgemäßes Schienenfahrzeug einfach dadurch evakuieren, dass ein baugleiches Fahrzeug auf das parallelgleis so zum evakuierenden Fahrzeug ausgerichtet wird, dass ihre Türöffnungen einander gegenüberliegen. Anschließend müssen lediglich die jeweils bewegbaren Seitenflächen, der bewegbare Tritt und das bewegbare Dach vom jeweiligen Fahrzeug wegbewegt werden, um einen gemeinsamen Tunnel zu bilden und die Passagiere können in einfacher Weise aus dem zu evakuierenden Fahrzeug in das andere Fahrzeug steigen.
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Anderseits kann die Erfindung auch bei autonom fahrenden Fahrzeugen (ANTS) genutzt werden, um Fahrzeuge während der Fahrt zu wechseln. Das Verfahren ist im Grunde gleich: zwei Fahrzeuge fahren parallel zueinander mit aneinander angeglichener Geschwindigkeit und bilden einen gemeinsamen Tunnel, um Passagieren den Fahrzeugwechsel zu ermöglichen. Sollten die Türflügel einer Außentür die bewegbaren Seitenflächen bilden, scheint eine zusätzliche Schiebe-, Falt- oder Lamellentür zum Verschließen der seitlichen Türöffnung zumindest in der geöffneten Stellung der Außentür während der Fahrt sinnvoll.
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Weitergebildet sind die bewegbaren Seitenflächen, der bewegbare Tritt und das bewegbare Dach daher auch derart ausgebildet sind, dass sie während der Fahrt des Fahrzeugs mit einer vorgegebenen Geschwindigkeit größer Null in die vom Fahrzeug wegbewegte Stellung bewegbar sind. Dabei kann es sich insbesondere um ein autonom fahrendes, fahrerloses Fahrzeug handeln.
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Ein erfindungsgemäßes System umfasst wenigstens zwei erfindungsgemäßen Fahrzeugen und ein Streckennetz für die Fahrzeuge, welches nebeneinanderliegende Gleise aufweist, welche die Fahrzeuge führen, wobei die Gleise so auf die Fahrzeuge abgestimmt sind, dass ein Abstand zwischen den Gleisen so bemessen ist, dass die Tunnel beider Fahrzeuge in der jeweils vom Fahrzeug wegebewegten Stellung der bewegbaren Seitenflächen, des bewegbaren Tritts und des bewegbaren Dachs so zueinander sich gegenüberliegend angeordnet sind, insbesondere auch so miteinander verbindbar sind, dass sie einen gemeinsamen Tunnel bilden und die Gleise überbrücken.
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Die Erfindung lässt zahlreiche Ausführungsformen zu. Sie wird anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert, in denen jeweils ein Ausgestaltungsbeispiel dargestellt ist. Gleiche Elemente in den Figuren sind mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt schematisch ein System aus zwei sich gegenüberstehenden und einen gemeinsamen Tunnel bildenden Fahrzeugen in einer Draufsicht,
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2 zeigt die Fahrzeuge aus 1 perspektivisch.
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In 1 und in 2 sind zwei sich gegenüberstehende und zueinander ausgerichtete Schienenfahrzeuge 1 und 2 dargestellt, die baugleich ausgebildet sind. Beide Fahrzeuge 1 und 2 weisen jeweils auf:
- – zumindest einen auschiebbaren Schiebetritt 3 und 4 als begehbare Rampe oder Steg vor einer Türöffnung in einer Seitenwand des Fahrzeugs;
- – ein zweiteilige Außentür zum Verschließen der wenigstens einen seitlichen Türöffnung, welche Türflügel 5 und 6 in einem offenen Zustand um 90° vom Fahrzeug wegzeigen und jeweils eine mechanische Verbindung mit dem jeweiligen Schiebetritt 3, 4 eingehen. Die Türflügel 5, 6 bilden eine seitliche Verkleidung eines Übergangstunnels;
- – zumindest ein bewegbares Dachelement, umfassend zwei Balken 7 und 8, die aus dem Wagenkasten um 90° ausgeschwenkt werden und in die offenen Türflügel 5 und 6 eingreifen. In diesen Balkenelementen ist eine Führungsschiene integriert, in denen schließlich ein flexibles 9 und 10 Schiebedach ausgefahren wird.
- – ein nicht näher skizziertes Lamellen-Türelement, welches nach Andocken der Tunnel als Fahrzeug-Übergänge an den jeweils gegenüberliegenden die Türöffnung zum Durchtritt freigibt.
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Die Pfeile kennzeichnen die Bewegungsrichtungen der einzelnen Elemente.
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Um maximale Flexibilität dieser Kabinenfahrzeuge zu bieten wird somit ein Einstiegssystem vorgeschlagen, das einen seitlichen Zugang zu den Fahrzeugen und einen Wechsel zwischen zwei Fahrzeugen auch während der Fahrt ermöglicht.
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Diese Lösung ermöglicht ein Andocken eines „ANTS“-Fahrzeugs (autonom fahrendes Kabinenfahrzeug) an ein zweites, im Stand und während der Fahrt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102014206184 A1 [0002]
- WO 2012/035261 A1 [0002]
- US 4180366 A [0002]
- DE 102008007059 B4 [0003]
- DE 102014201120 A1 [0003]