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Technisches Gebiet
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Die Erfindung betrifft eine Gebläseanordnung, insbesondere für eine Klimaanlage für ein Kraftfahrzeug, gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
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Stand der Technik
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Bekannte Gebläseanordnungen für Kraftfahrzeugklimaanlagen weisen üblicherweise einen in einem Gehäuse angeordneten Gebläsemotor auf. Das Gehäuse ist dabei mit einem Luftkanal verbunden, in welchen die Gebläsemotorwelle hinein ragt. Auf der Gebläsemotorwelle ist ein Gebläserad antreibbar angeordnet, welches von dem Gebläsemotor angetrieben wird. Dabei erzeugt das Gebläserad einen Luftstrom in dem Luftkanal ausgehend von einem Lufteinlass hin zu einem Luftauslass.
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Bei dem Lufteinlass handelt es sich in der Regel um einen Frischlufteinlass oder einen Umlufteinlass. Insbesondere über den Frischlufteinlass kann mit der Frischluft aus der Umgebung des Kraftfahrzeugs stammendes Wasser, beispielsweise Spritz- oder Schmelzwasser, angesaugt werden. Dabei besteht die Gefahr, dass das Wasser in das Gehäuse sowie unter das Gebläserad gelangt. Sammelt es sich dort, gerät es in Kontakt mit dem Gebläsemotor und wirkt beschädigend bzw. korrodierend auf diesen ein. Anfällig sind hierbei besonders die Lager und die Elektrik des Gebläsemotors. Darüber hinaus kann eine Ansammlung von Wasser unter dem Gebläserad zu einer für die Fahrzeuginsassen störenden Geräuschentwicklung führen.
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Die
DE 199 11 158 C2 offenbart diesbezüglich einen bürstenlosen Motor mit einem Motorgehäuse und einem Stator, welcher am Motorgehäuse befestigt ist. Darüber hinaus weist die Vorrichtung einen Rotor auf, welcher sich relativ zum Motorgehäuse dreht, sowie eine Schaltungsträgerplatte, die am Motorgehäuse befestigt ist. Die Schaltungsträgerplatte weist eine elektrische Schaltung auf mittels welcher dem Stator Strom zugeführt wird. Zusätzlich weist die Vorrichtung einen Gebläseläufer zum Fördern von Luft entsprechend der Drehung des Rotors und einen Kanal zur Führung eines Teils der vom Gebläseläufer zum Stator geförderten Luft auf. Des Weiteren weist die Vorrichtung ein vom Stator ausgehendes wärmeabstrahlendes Teil auf, wobei die vom Kanal geführte Luft längs des wärmeabstrahlenden Teils strömt. Der Stator weist einen Mittelteil, einen um den Mittelteil angeordneten Kern und eine um den Kern gewickelte Drahtwicklung auf. Das wärmeabstrahlende Teil ist einteilig mit dem Mittelteil ausgebildet und weist einen Flansch auf. Zusätzlich weist die Vorrichtung einen zwischen dem Mittelteil und dem Kern angeordneten Durchlass auf, welcher eine Strömung ermöglicht. Dabei weist das Motorgehäuse einen Behälter auf, der tiefer als der Kanal angeordnet ist, um Wassertröpfchen von der Innenwand des Kanals aufzunehmen. Dadurch soll verhindert werden, dass die Wassertröpfchen den Stator erreichen. Das im Behälter gesammelte Wasser soll stattdessen verdunsten.
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Die
JP 2007-154856 A offenbart eine Vorrichtung zur Verhinderung eines Wassereintrags in ein Gebläse hin zu einem Gebläsemotor. Das Gebläse weist ein Gehäuse mit einer Einlassöffnung zur Aufnahme von Luft, ein Flügelrad zum Ansaugen von Luft und einen Motor auf, wobei der Motor auf einer der Einlassöffnung gegenüberliegenden Seite des Gehäuses angeordnet und mit dem Flügelrad verbunden ist. Darüber hinaus weist die Vorrichtung zylindrisch ausgebildete Rippen auf, die um den Motor herum angeordnet sind und diesen vor Wasser abschirmen sollen.
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Die
US 8,292,572 B2 offenbart eine Gebläsemotoranordnung für eine Heizungs-, Belüftungs- oder Klimaanlage eines Fahrzeugs sowie ein Verfahren zur Abführung von Wasser. Die Gebläsemotoranordnung weist ein Motorgehäuse, einen Kühlluftkanal und einen radial außen auf dem Motorgehäuse angeordneten Motorflansch auf. Radial zwischen dem Motorflansch und dem Motorgehäuse sind Leitwände angeordnet, welche zur Abführung von Wasser aus dem Bereich des Motorgehäuses dienen.
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Darstellung der Erfindung, Aufgabe, Lösung, Vorteile
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Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine Gebläseanordnung zu schaffen, welche eine verbesserte Flüssigkeitsabführung ermöglicht und gleichzeitig einfach und kostengünstig herstellbar ist.
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Die Aufgabe wird mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung betrifft eine Gebläseanordnung mit einem Gehäuse und mit einem Gebläsemotor, wobei der Gebläsemotor einen Rotor mit einer Rotoraußenwand aufweist. Dabei weist/weisen das Gehäuse und/oder die Rotoraußenwand zumindest ein Flüssigkeitsleitelement auf, mittels welchem eindringende Flüssigkeit ableitbar ist. In vorteilhafter Weise lässt sich in das Gehäuse eindringendes Wasser dabei abführen.
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Eine zusätzliche Ausführungsform der Gebläseanordnung sieht vor, dass die Rotoraußenwand im Wesentlichen zylindrisch ausgebildet ist und zumindest ein radial angeordnetes erstes Flüssigkeitsleitelement aufweist, wobei das zumindest eine erste Flüssigkeitsleitelement als zumindest eine auf der Rotoraußenwand spiralförmig umlaufend angeordnete erste Nut und/oder als zumindest eine auf der Rotoraußenwand spiralförmig umlaufend angeordnete erste Rippe ausgebildet ist.
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Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel der Gebläseanordnung ist die Rotoraußenwand im Wesentlichen zylindrisch ausgebildet und der Rotor weist eine senkrecht zur Rotoraußenwand angeordnete Querschnittsfläche auf, wobei die Rotoraußenwand zumindest ein radial angeordnetes erstes Flüssigkeitsleitelement aufweist, wobei das zumindest eine erste Flüssigkeitsleitelement eine Anzahl von in Umfangsrichtung hintereinander auf der Rotoraußenwand radial angeordneten Rippen und/oder Nuten aufweist, wobei die Rippen und/oder Nuten jeweils in einem rechteckigen und/oder spitzen Winkel zur Querschnittsfläche des Rotors angeordnet sind.
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Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Gebläseanordnung weist der Gebläsemotor eine angetriebene Gebläsemotorwelle auf, mit welcher ein Gebläserad in zumindest eine Drehrichtung antreibbar verbunden ist und das Gehäuse weist eine ein- oder mehrteilige Seitenwand und eine mit der Seitenwand verbindbare Basisplatte auf, wobei die Seitenwand, die Basisplatte und der Rotor radial umlaufend anordenbar sind und der Gebläsemotor auf oder mit der Basisplatte anordenbar und/oder befestigbar ist, wobei die Seitenwand eine obere Platte ausbildet, wobei der Rotor im zusammengesetzten Zustand der Gebläseanordnung die obere Platte durchragt. Mit Hilfe der Seitenwand und der Basisplatte lässt sich der insbesondere gegen Feuchtigkeit besonders empfindliche Bereich des Gebläsemotors nach außen gegen Spritzwasser sowie Verschmutzungen abschirmen. Die ein- oder mehrteilig ausgebildete Seitenwand lässt sich hierfür vergleichsweise einfach mittels einer Steck- oder Nut- und Feder-Verbindung mit der Basisplatte verbinden. Dadurch lässt sich die Gebläseanordnung unkompliziert montieren und je nach Einbaulage der Gebläseanordnung im Kraftfahrzeug lassen sich unterschiedliche Teile des Gehäuses verbauen und die Position des zumindest einen Flüssigkeitsleitelements kann variiert werden.
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Ein zusätzliches Ausführungsbeispiel der Gebläseanordnung sieht vor, dass die Rotoraußenwand einen zur Basisplatte benachbart angeordneten ersten Außenwandabschnitt und einen der Basisplatte gegenüberliegend angeordneten zweiten Außenwandabschnitt aufweist, wobei das zumindest eine erste Flüssigkeitsleitelement im Bereich des zweiten Außenwandabschnitts oder im Bereich des ersten und des zweiten Außenwandabschnitts angeordnet ist.
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Bei einer weiteren Ausführungsform der Gebläseanordnung weist das Gehäuse im Bereich der oberen Platte einen umlaufenden hochgestellten Rand auf, wobei der Rand die Rotoraußenwand im Bereich des zweiten Außenwandabschnitts im zusammengesetzten Zustand der Gebläseanordnung von radial außen umläuft, wobei zwischen dem Rand und der Rotoraußenwand ein Spalt angeordnet ist.
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Ein zusätzliches Ausführungsbeispiel der Gebläseanordnung sieht vor, dass der hochgestellte Rand eine im zusammengebauten Zustand der Gebläseanordnung zur Rotoraußenwand weisende erste Randseite und eine von der Rotoraußenwand wegweisende zweite Randseite aufweist, wobei im Bereich der ersten Randseite zumindest ein zweites Flüssigkeitsleitelement angeordnet ist und/oder im Bereich der zweiten Randseite zumindest ein drittes Flüssigkeitsleitelement angeordnet ist.
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Bei einer weiteren Ausführungsform der Gebläseanordnung weist die erste Randseite eine zur oberen Platte weisende untere Kante und eine von der oberen Platte weg weisende obere Kante auf, wobei das zumindest eine zweite Flüssigkeitsleitelement als zumindest eine an der ersten Randseite spiralförmig umlaufend angeordnete zweite Nut und/oder als zumindest eine an der ersten Randseite spiralförmig umlaufend angeordnete zweite Rippe ausgebildet ist und/oder eine an der ersten Randseite schräg zwischen der unteren Kante und der oberen Kante angeordnet ausgebildete Anzahl von Rippen und/oder Nuten aufweist. Das Maß der Flüssigkeitsableitung lässt sich hierdurch noch deutlich verstärken.
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Eine zusätzliche Ausführungsvariante der Gebläseanordnung sieht vor, dass die zweite Randseite eine zur oberen Platte weisende erste Kante und eine von der oberen Platte weg weisende zweite Kante aufweist, wobei das zumindest eine dritte Flüssigkeitsleitelement als zumindest eine an der zweiten Randseite spiralförmig umlaufend angeordnete dritte Nut und/oder als zumindest eine an der zweiten Randseite spiralförmig umlaufend angeordnete dritte Rippe ausgebildet ist und/oder eine an der zweiten Randseite schräg zwischen der ersten Kante und der zweiten Kante angeordnet ausgebildete Anzahl von Rippen und/oder Nuten aufweist.
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Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel der Gebläseanordnung ist/sind die zumindest eine erste Nut und/oder die zumindest eine zweite Nut und/oder die zumindest eine dritte Nut und/oder die zumindest eine erste Rippe und/oder die zumindest eine zweite Rippe und/oder die zumindest eine dritte Rippe linksgängig und/oder rechtsgängig ausgebildet.
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Eine weitere Ausführungsform der Gebläseanordnung sieht vor, dass die zumindest eine erste Nut und/oder die zumindest eine zweite Nut und/oder die zumindest eine dritte Nut und/oder die zumindest eine erste Rippe und/oder die zumindest eine zweite Rippe und/oder die zumindest eine dritte Rippe jeweils eine Steigung aufweist/aufweisen, wobei die Steigung linear und/oder progressiv und/oder degressiv ausgebildet ist und/oder einen Steigungswinkel von 0°, 5°, 10°, 15°, 20°, 25°, 30°, 35°, 40° oder 45° aufweist und/oder in der Drehrichtung und/oder entgegen der Drehrichtung verläuft.
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Bei einer zusätzlichen Ausführungsvariante der Gebläseanordnung ist/sind die zumindest eine erste Nut und/oder die zumindest eine zweite Nut und/oder die zumindest eine dritte Nut und/oder die zumindest eine erste Rippe und/oder die zumindest eine zweite Rippe und/oder die zumindest eine dritte Rippe vollständig umlaufend und/oder teilweise umlaufend ausgebildet.
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Eine weitere Ausführungsform der Gebläseanordnung sieht vor, dass das erste Flüssigkeitsleitelement einteilig mit der Rotoraußenwand aus Metall ausgebildet ist oder mittels Aufbringen eines Kunststoffs an der Rotoraußenwand ausgebildet ist. Hierdurch lassen sich die Fertigungskosten reduzieren und die Automatisierung der Herstellung wird vereinfacht.
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Bei einem zusätzlichen Ausführungsbeispiel der Gebläseanordnung erfolgt die Steigung der ersten Nut und/oder der ersten Rippe in einer ersten Steigungsrichtung und die Steigung der zweiten Nut und/oder der zweiten Rippe erfolgt in einer der ersten Steigungsrichtung entgegengesetzten zweiten Steigungsrichtung, wobei die erste Steigungsrichtung oder die zweite Steigungsrichtung der zumindest einen Drehrichtung entspricht.
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Eine weitere Ausführungsform der Gebläseanordnung sieht vor, dass die dritte Nut und/oder die dritte Rippe eine dritte Steigungsrichtung aufweist/aufweisen, wobei die dritte Steigungsrichtung der zweiten Steigungsrichtung entgegengesetzt ist.
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Bei einem zusätzlichen Ausführungsbeispiel der Gebläseanordnung weist der Rand im Bereich der oberen Kante einen umlaufenden Kragen auf, wobei der Kragen schräg nach radial innen abragt, derart, dass der Kragen den Spalt teilweise überragt. Hierdurch wird eine weitere Flüssigkeitsbarriere bereitgestellt, die einen zusätzlichen Schutz gegen einen Flüssigkeitseintrag in den Bereich des Gebläsemotors bietet.
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Eine weitere Ausführungsform der Gebläseanordnung sieht vor, dass der Rand im Bereich der ersten Kante einen umlaufenden Kragen aufweist, wobei der Kragen senkrecht zur zweiten Randseite nach radial außen abragt. Hierdurch werden weitere Flüssigkeitsbarrieren gebildet, die zusätzlichen Schutz gegen einen Flüssigkeitseintrag in den Bereich des Gebläsemotors bieten.
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Bei einem zusätzlichen Ausführungsbeispiel der Gebläseanordnung weist das Gehäuse einen Kühlluftkanal auf, mit welchem Luft zur Kühlung des Gebläsemotors zum Gebläsemotor zuführbar ist und/oder die Gebläseanordnung weist einen Flüssigkeitssammelkanal auf, in welchem Flüssigkeit sammelbar und aus diesem gezielt abführbar ist. Über den Kühlluftkanal kann der Gebläsemotor unkompliziert und kostengünstig mit Luft gekühlt werden, wodurch sich die Leistungsfähigkeit und die Lebensdauer des Gebläsemotors erhöhen lassen.
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Eine weitere Ausführungsvariante der Gebläseanordnung sieht vor, dass die Gebläseanordnung einen Stator zur Lagerung des Rotors aufweist, wobei das zumindest eine erste Flüssigkeitsleitelement und/oder das zumindest eine zweite Flüssigkeitsleitelement und/oder das zumindest eine dritte Flüssigkeitsleitelement radial außerhalb des Stators und/oder des Rotors angeordnet ist/sind. Hierdurch wird erreicht, dass eindringende Flüssigkeit nicht bis zum Stator und/oder zum Rotor des Gebläsemotors gelangt.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind durch die nachfolgende Figurenbeschreibung und durch die Unteransprüche beschrieben.
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Kurze Beschreibung der Figuren der Zeichnung
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Nachstehend wird die Erfindung auf der Grundlage mehrerer Ausführungsbeispiele anhand der Figuren der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Gebläseanordnung,
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2 eine perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform einer Gebläseanordnung,
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3 eine perspektivische Darstellung eines Teils einer weiteren Ausführungsform einer Gebläseanordnung gemäß 2,
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4 eine seitliche teiltransparente Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer Gebläseanordnung,
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5 eine seitliche teiltransparente Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer Gebläseanordnung,
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6 eine seitliche teiltransparente Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer Gebläseanordnung,
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7 eine seitliche Ansicht einer weiteren Ausführungsform eines Rotors einer Gebläseanordnung,
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8 eine perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform eines Gehäuseteils einer Gebläseanordnung,
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9 eine Schnittdarstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels einer Gebläseanordnung,
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10 eine seitliche Ansicht einer weiteren Ausführungsform eines Gehäuseteils einer Gebläseanordnung,
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11 eine seitliche Ansicht einer weiteren Ausführungsform eines Gehäuseteils einer Gebläseanordnung,
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12 eine seitliche Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer Gebläseanordnung,
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13 eine Schnittansicht eines Details einer weiteren Ausführungsform einer Gebläseanordnung,
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14 eine Schnittansicht eines Details einer weiteren Ausführungsform einer Gebläseanordnung, und
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15 eine Schnittansicht eines Details einer weiteren Ausführungsform einer Gebläseanordnung.
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Bevorzugte Ausführung der Erfindung
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Die 1 zeigt eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Gebläseanordnung 1, welche ein Gehäuse 2 aufweist, in welchem ein Gebläsemotor 3 mit einem in 1 nicht dargestellten Gebläserad angeordnet ist. Der Gebläsemotor 3 ist in dem Gehäuse 2 mit einer in 1 nicht dargestellten zweiten Gehäusehälfte und mit einem Rotor 4 aufgenommen. Mit der Gebläsemotorwelle 5 des Gebläsemotors 3 ist das Gebläserad drehantreibbar verbunden, so dass mittels des Gebläsemotors 3 die Drehzahl des Gebläserads einstellbar ist. Eine beispielhafte Drehrichtung der Gebläsemotorwelle 5 ist in 1 durch den mit A bezeichneten Pfeil dargestellt. Der Stator ist in dem Gehäuse 2 fest verbunden angeordnet und der Rotor 4 ist in dem Gehäuse 2 drehbar gelagert.
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Bei dem Gebläsemotor 3 handelt es sich beispielhaft um einen bürstenlosen Gleichstrommotor (BLDC-Motor). In alternativen Ausführungsvarianten handelt es sich bei dem Gebläsemotor 3 um einen Bürstenmotor oder auch um einen Motor anderen Typs. Dabei kann der Gebläsemotor 3 als ein Innenläufermotor oder auch als ein Außenläufermotor ausgebildet sein. Darüber hinaus kann der Gebläsemotor 3 beispielsweise auch mit Hilfe eines Motorhalters in dem Gehäuse 2 schwingungsentkoppelt gehalten sein. Auf diese Weise kann die Weiterleitung von Schwingungen des Gebläsemotors 3 oder des Gebläserads über das Gehäuse 2 an ein der Gebläseanordnung 1 nachgeordnetes Klimaanlagengehäuse reduziert werden.
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Das Gehäuse 2 der Gebläseanordnung 1 ist mit einem in 1 nicht dargestellten Luftkanal verbunden, in welchen die Gebläsemotorwelle 5 hinein ragt. An der Gebläsemotorwelle 5 ist das Gebläserad angeordnet, welches sich im Luftkanal drehen kann. Der Luftkanal steht beispielhaft mit zumindest einem Lufteinlass in Verbindung. Dabei kann der Luftkanal beispielhaft einen Frischlufteinlass und einen Umlufteinlass aufweisen, wobei durch den Frischlufteinlass Frischluft von außerhalb eines Kraftfahrzeugs eingelassen werden kann und durch den Umlufteinlass Luft aus der Kraftfahrzeugkabine eingelassen werden kann. Zu diesem Zweck kann eine Frischluft-Umluft-Klappe beispielsweise das Mischungsverhältnis von Frischluft zu Umluft in Abhängigkeit von der Stellung der Frischluft-Umluft-Klappe steuern oder überwiegend Frischluft oder überwiegend Umluft in den Luftkanal einlassen. Das Gebläserad wird von dem Gebläsemotor 3 angetrieben und erzeugt einen Luftstrom in dem Luftkanal ausgehend von zumindest einem der Lufteinlässe hin zu einem beispielhaft im Bereich der Kraftfahrzeugkabine angeordneten Luftauslass.
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Das Gehäuse 2 weist einen Kühlluftkanal 7 auf, mit welchem Kühlluft von außerhalb des Gehäuses 2 in das Gehäuse 2 einleitbar ist.
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Das Gehäuse 2 weist darüber hinaus eine Basisplatte 6 als Gehäuseboden auf. Auf dieser Basisplatte 6 sind der Stator und der Rotor 4 des Gebläsemotors 3 befestigt angeordnet. Um die Basisplatte 6 ist eine Seitenwand 8 angeordnet, welche das Gehäuse 2 zur Seite hin abschließt. Auf der Oberseite des Gehäuses 2 bzw. in Richtung zur Oberseite des Gehäuses 2 ist eine obere Platte 9 angeordnet, welche beispielhaft einteilig mit der Seitenwand 8 ausgebildet ist und von dem Rotor 4 durchragt wird. Die Seitenwand 8 umläuft die Basisplatte 6 von radial außen. Dabei ist die Seitenwand 8 beispielhaft aus zwei Hälften zusammengesetzt und beispielsweise mittels einer Nut-Feder-Verbindung 10 mit der Basisplatte 6 verbunden. In der 1 ist die Gebläseanordnung 1 derart dargestellt, dass eine Hälfte der Seitenwand 8 fehlt und dadurch die Flanke des Rotors 4 sowie die Basisplatte 6 teilweise freiliegen und für den Betrachter einsehbar sind.
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Auf der dem Gebläsemotor 3 abgewandten Seite der Basisplatte 6 ist ein in 1 teilweise sichtbarer Gehäusedeckel 21 angeordnet, welcher mit der Basisplatte 6 einen abgeschlossenen Raum ausbildet. In diesem Raum kann beispielsweise ein Gebläsesteuergerät mit Steuerelektronik aufgenommen und abgedichtet angeordnet sein.
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Der Rotor 4 weist eine im Wesentlichen zylindrisch ausgebildete Rotoraußenwand 11 auf. Die Rotoraußenwand 11 weist einen zur Basisplatte 6 benachbart angeordneten ersten Außenwandabschnitt 14 und einen der Basisplatte 6 gegenüberliegend angeordneten zweiten Außenwandabschnitt 15 auf. Im zusammengesetzten Zustand der Gebläseanordnung 1 ist die obere Platte 9 benachbart zum zweiten Außenwandabschnitt 15 der Rotoraußenwand 11 angeordnet. Dabei bildet die obere Platte 9 einen in einer von der Basisplatte 6 senkrecht wegweisenden ersten Richtung 12 sowie parallel zur Rotoraußenwand 11 hochgestellten Rand 13 aus. Der in der ersten Richtung 12 hochgestellte Rand 13 umläuft dabei die Rotoraußenwand 11 im Bereich des zweiten Außenwandabschnitts 15 von radial außen.
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Der Rand 13 weist eine zur Rotoraußenwand 11 weisende erste Randseite 16 und eine von der Rotoraußenwand 11 wegweisende zweite Randseite 17 auf. Zwischen der ersten Randseite 16 und der Rotoraußenwand 11 ist ein Spalt 18 angeordnet. Durch den Spalt 18 kann aus der Umgebung des Kraftfahrzeugs angesaugtes Wasser in den Bereich des Gebläsemotors 3 gelangen, sich dort sammeln und den Gebläsemotor 3 sowie die in seiner Peripherie angeordnete Elektrik beschädigen.
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Um das durch den Spalt 18 eindringende Wasser zu entfernen, ist in dem in der 1 dargestellten Ausführungsbeispiel an der Rotoraußenwand 11 ein erstes Flüssigkeitsleitelement 19 angeordnet. Das erste Flüssigkeitsleitelement 19 ist beispielhaft als eine radial an der Rotoraußenwand 11 angeordnete spiralförmige erste Rippe 20 ausgebildet. In alternativen Ausführungsbeispielen ist das erste Flüssigkeitsleitelement 19 als eine radial an der Rotoraußenwand 11 spiralförmig umlaufend angeordnete erste Nut ausgebildet. Dabei können die erste spiralförmige Rippe 20 und/oder die spiralförmige erste Nut durchgängig umlaufend oder unterbrochen umlaufend ausgebildet sein. Es können als erste Flüssigkeitsleitelemente 19 auch spiralförmige erste Rippen 20 und spiralförmige erste Nuten nebeneinander an der Rotoraußenwand 11 angeordnet sein. Darüber hinaus können als erste Flüssigkeitsleitelemente 19 auch mehr als eine spiralförmige erste Rippe 20 und/oder mehr als eine spiralförmige erste Nut an der Rotoraußenwand 11 angeordnet sein.
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In dem in der 1 dargestellten Ausführungsbeispiel erstreckt sich das erste Flüssigkeitsleitelement 19 über den ersten Außenwandabschnitt 14 der Rotoraußenwand 11 und den zweiten Außenwandabschnitt 15 der Rotoraußenwand 11. In alternativen Ausführungsbeispielen erstreckt sich das erste Flüssigkeitsleitelement nur über den zweiten Außenwandabschnitt 15.
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Die zumindest eine erste Rippe 20 und/oder die zumindest eine erste Nut können die Rotoraußenwand 11 rechtsgängig und/oder linksgängig umlaufen. Dabei können sie eine lineare und/oder progressive und/oder degressive Steigung aufweisen. Dabei kann die Steigung in der gleichen Richtung wie die Drehrichtung der Gebläsemotorwelle 5 oder entgegen der Drehrichtung der Gebläsemotorwelle 5 ausgebildet sein und der Steigungswinkel kann vorzugsweise zwischen 0° und 45° liegen.
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Die zumindest eine erste spiralförmige erste Rippe 20 kann durch Bearbeitung der Rotoraußenwand 11 ausgebildet sein oder durch Aufbringung eines Kunststoffes oder Metalls, beispielsweise durch Aufspritzen, Aufschrumpfen, oder Löten, an der Rotoraußenwand 11 angeordnet sein.
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Die 2 zeigt eine perspektivische Teildarstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels einer Gebläseanordnung 101. Die Gebläseanordnung 101 weist einen auf einer Basisplatte 106 befestigten Gebläsemotor 103 mit einer Gebläsemotorwelle 105 und einem Rotor 104 auf. Der Rotor 104 weist eine Rotoraußenwand 111 auf. Die Rotoraußenwand 111 ist käfigartig von einem ersten Flüssigkeitsleitelement 119 umgeben, welches durch Montage oder Fügen, beispielsweise eine Presspassung, Kleben, Schweißen oder Löten mit der Rotoraußenwand 111 verbunden ist bzw. an der Rotoraußenwand 111 angeordnet ist. Das erste Flüssigkeitsleitelement 119, welches im unverbauten Zustand in der 3 dargestellt ist, kann beispielhaft aus Metall oder einem Kunststoff ausgebildet sein.
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Die 4 zeigt eine perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsvariante einer Gebläseanordnung 201, welche ein Gehäuse 202 aufweist, in welchem ein Gebläsemotor 203 mit einem in 4 nicht dargestellten Gebläserad angeordnet ist. Der Gebläsemotor 203 ist in dem Gehäuse 202 mit einem in 4 nicht sichtbaren Stator und mit einem Rotor 204 aufgenommen. Mit der Gebläsemotorwelle 205 des Gebläsemotors 203 ist das Gebläserad drehantreibbar verbunden, so dass mittels des Gebläsemotors 203 die Drehzahl des Gebläserads einstellbar ist. Der Stator ist auf der Basisplatte 206 fest verbunden angeordnet und der Rotor 204 ist in dem Stator drehbar gelagert.
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Das Gehäuse 202 weist eine Basisplatte 206 als Gehäuseboden auf. Auf dieser Basisplatte 206 sind der Stator und der Rotor 204 des Gebläsemotors 203 befestigt angeordnet. Um die Basisplatte 206 ist eine Seitenwand 208 angeordnet, welche das Gehäuse 202 zur Seite hin abschließt. Auf der Oberseite des Gehäuses 202 bzw. in Richtung zur Oberseite des Gehäuses 202 ist eine obere Platte 209 angeordnet, welche beispielhaft einteilig mit der Seitenwand 208 ausgebildet ist und von dem Rotor 204 durchragt wird. Die Seitenwand 208 umläuft die Basisplatte 206 von radial außen. Dabei ist die Seitenwand 208 beispielhaft aus zwei Hälften zusammengesetzt und beispielsweise mittels einer Nut-Feder-Verbindung 210 mit der Basisplatte 206 verbunden.
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Der Rotor 204 weist eine im Wesentlichen zylindrisch ausgebildete Rotoraußenwand 211 auf. Die Rotoraußenwand 211 weist einen zur Basisplatte 206 benachbart angeordneten ersten Außenwandabschnitt 214 und einen der Basisplatte 206 gegenüberliegend angeordneten zweiten Außenwandabschnitt 215 auf. Im zusammengesetzten Zustand der Gebläseanordnung 201 ist die obere Platte 209 benachbart zum zweiten Außenwandabschnitt 215 der Rotoraußenwand 211 angeordnet. Dabei bildet die obere Platte 209 einen in einer von der Basisplatte 206 senkrecht wegweisenden ersten Richtung 212 sowie parallel zur Rotoraußenwand 211 hochgestellten Rand 213 aus. Der in der ersten Richtung 212 hochgestellte Rand 213 umläuft die Rotoraußenwand 211 im Bereich des zweiten Außenwandabschnitts 215 dabei von radial außen. Der Rand 213 weist eine zur Rotoraußenwand 211 weisende erste Randseite 216 und eine von der Rotoraußenwand 211 wegweisende zweite Randseite 217 auf. Zwischen der ersten Randseite 216 und der Rotoraußenwand 211 ist ein Spalt 218 angeordnet. Durch den Spalt 218 kann aus der Umgebung des Kraftfahrzeugs angesaugtes Wasser in den Bereich des Gebläsemotors 203 gelangen, sich dort sammeln und den Gebläsemotor 203 sowie die in seiner Peripherie angeordnete Elektrik beschädigen. Ebenfalls strömt durch den Spalt 218 Kühlluft von unten nach oben und kühlt den Gebläsemotor 203 sowie die unterhalb der Basisplatte 206 angeordnete Elektronik, welche durch einen Gehäusedeckel gegen Umwelteinflüsse geschützt wird.
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Um das durch den Spalt 218 eindringende Wasser zu entfernen, ist in dem in der 4 dargestellten Ausführungsbeispiel an der Rotoraußenwand 211 im Bereich des zweiten Außenwandabschnitts 215 ein erstes Flüssigkeitsleitelement 219 angeordnet. Das erste Flüssigkeitsleitelement 219 ist beispielhaft als eine radial an der Rotoraußenwand 211 angeordnete spiralförmig umlaufende erste Rippe 220 ausgebildet. In alternativen Ausführungsbeispielen ist das erste Flüssigkeitsleitelement 219 als eine radial im Bereich des zweiten Außenwandabschnitts 215 an der Rotoraußenwand 211 spiralförmig umlaufend angeordnete erste Nut ausgebildet. Dabei können die erste spiralförmige Rippe 220 und/oder die spiralförmige erste Nut durchgängig umlaufend oder unterbrochen umlaufend ausgebildet sein. Es können als erste Flüssigkeitsleitelemente 219 auch spiralförmige erste Rippen 220 und spiralförmige erste Nuten nebeneinander im Bereich des zweiten Außenwandabschnitts 215 an der Rotoraußenwand 211 angeordnet sein. Darüber hinaus können als erste Flüssigkeitsleitelemente 219 auch mehr als eine spiralförmige erste Rippe 220 und/oder mehr als eine spiralförmige erste Nut im Bereich des zweiten Außenwandabschnitts 215 an der Rotoraußenwand 211 angeordnet sein.
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Die zumindest eine erste Rippe 220 und/oder die zumindest eine erste Nut können die Rotoraußenwand 211 im Bereich des zweiten Außenwandabschnitts 215 rechtsgängig und/oder linksgängig umlaufen. Dabei können sie eine lineare und/oder progressive und/oder degressive Steigung aufweisen. Dabei kann die Steigung in der gleichen Richtung wie die Drehrichtung der Gebläsemotorwelle 205 oder entgegen der Drehrichtung der Gebläsemotorwelle 205 ausgebildet sein und der Steigungswinkel kann zwischen 0° und 45° liegen.
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Die zumindest eine erste spiralförmige erste Rippe 220 kann durch Bearbeitung der Rotoraußenwand 211 ausgebildet sein oder durch Aufbringung eines Kunststoffes, beispielsweise durch Aufspritzen, an der Rotoraußenwand 211 angeordnet sein.
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Die 5 zeigt eine seitliche Ansicht einer weiteren Ausführungsvariante einer Gebläseanordnung 301, welche ein Gehäuse 302 aufweist, in welchem ein Gebläsemotor 303 mit einem Gebläserad 322 angeordnet ist. Der Gebläsemotor 303 ist in dem Gehäuse 302 mit einem in 5 nicht dargestellten Stator und mit einem Rotor 304 aufgenommen. Mit einer in 5 nicht dargestellten Gebläsemotorwelle des Gebläsemotors 303 ist das Gebläserad 322 drehantreibbar verbunden, so dass mittels des Gebläsemotors 303 die Drehzahl des Gebläserads 322 einstellbar ist.
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Das Gehäuse 302 weist eine Basisplatte 306 als Gehäuseboden auf. Auf dieser Basisplatte 306 ist der Rotor 304 des Gebläsemotors 303 befestigt angeordnet. Um die Basisplatte 306 ist eine Seitenwand 308 angeordnet, welche das Gehäuse 302 zur Seite hin abschließt. Auf der Oberseite des Gehäuses 302 bzw. in Richtung zur Oberseite des Gehäuses 302 ist eine obere Platte 309 angeordnet, welche beispielhaft einteilig mit der Seitenwand 308 ausgebildet ist und von dem Rotor 304 durchragt wird. Die Seitenwand 308 umläuft die Basisplatte 306 von radial außen. Dabei ist die Seitenwand 308 beispielhaft aus zwei Hälften zusammengesetzt und beispielsweise mittels einer Nut-Feder-Verbindung 310 mit der Basisplatte 306 verbunden.
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Der Rotor 304 weist eine im Wesentlichen zylindrisch ausgebildete Rotoraußenwand 311 auf. Die Rotoraußenwand 311 weist einen zur Basisplatte 306 benachbart angeordneten ersten Außenwandabschnitt 314 und einen der Basisplatte 306 gegenüberliegend angeordneten zweiten Außenwandabschnitt 315 auf. Im zusammengesetzten Zustand der Gebläseanordnung 301 ist die obere Platte 309 benachbart zum zweiten Außenwandabschnitt 315 der Rotoraußenwand 311 angeordnet. Dabei bildet die obere Platte 309 einen in einer von der Basisplatte 306 senkrecht wegweisenden ersten Richtung 312 sowie parallel zur Rotoraußenwand 311 hochgestellten Rand 313 aus. Der in der ersten Richtung 312 hochgestellte Rand 313 umläuft die Rotoraußenwand 311 im Bereich des zweiten Außenwandabschnitts 315 dabei von radial außen.
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Der Rand 313 weist eine zur Rotoraußenwand 311 weisende erste Randseite 316 und eine von der Rotoraußenwand 311 wegweisende zweite Randseite 317 auf. Zwischen der ersten Randseite 316 und der Rotoraußenwand 311 ist ein Spalt 318 angeordnet. Durch den Spalt 318 kann aus der Umgebung des Kraftfahrzeugs angesaugtes Wasser in den Bereich des Gebläsemotors 303 gelangen, sich dort sammeln und den Gebläsemotor 303 sowie die in seiner Peripherie angeordnete Elektrik beschädigen.
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Um das durch den Spalt 318 eindringende Wasser zu entfernen, ist in dem in der 5 dargestellten Ausführungsbeispiel an der Rotoraußenwand 311 im Bereich des zweiten Außenwandabschnitts 315 ein erstes Flüssigkeitsleitelement 319 angeordnet. Das erste Flüssigkeitsleitelement 319 ist beispielhaft als eine radial an der Rotoraußenwand 311 angeordnete spiralförmige zweigängige umlaufende erste Rippe 320 ausgebildet. In alternativen Ausführungsbeispielen ist das erste Flüssigkeitsleitelement 319 als eine radial im Bereich des zweiten Außenwandabschnitts 315 an der Rotoraußenwand 311 spiralförmig umlaufend angeordnete zweigängige erste Nut ausgebildet. Zweigängig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass zwei parallel zueinander angeordnete Rippen 320 oder Nuten radial auf der Rotoraußenwand 311 ausgebildet sind und diese dabei spiralförmig umlaufen.
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Dabei können die erste spiralförmige Rippe 320 und/oder die spiralförmige erste Nut durchgängig umlaufend oder unterbrochen umlaufend ausgebildet sein. Es können als erste Flüssigkeitsleitelemente 319 auch spiralförmige erste Rippen 320 und spiralförmige erste Nuten nebeneinander im Bereich des zweiten Außenwandabschnitts 315 an der Rotoraußenwand 311 angeordnet sein.
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Die zumindest eine erste Rippe 320 und/oder die zumindest eine erste Nut können die Rotoraußenwand 311 im Bereich des zweiten Außenwandabschnitts 315 rechtsgängig und/oder linksgängig umlaufen. Dabei können sie eine lineare und/oder progressive und/oder degressive Steigung aufweisen. Dabei kann die Steigung in der gleichen Richtung wie die Drehrichtung der Gebläsemotorwelle oder entgegen der Drehrichtung der Gebläsemotorwelle ausgebildet sein und der Steigungswinkel kann zwischen 0° und 45° liegen.
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Die zumindest eine erste spiralförmige erste Rippe 320 kann durch Bearbeitung der Rotoraußenwand 311 ausgebildet sein oder durch Aufbringung eines Kunststoffes, beispielsweise durch Aufspritzen, an der Rotoraußenwand 311 angeordnet sein.
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Die 6 zeigt eine seitliche Ansicht einer weiteren Ausführungsvariante einer Gebläseanordnung 401, welche ein Gehäuse 402 aufweist, in welchem ein Gebläsemotor 403 mit einem Gebläserad 422 angeordnet ist. Der Gebläsemotor 403 ist in dem Gehäuse 402 mit einem in 6 nicht dargestellten Stator und mit einem Rotor 404 aufgenommen. Mit einer in 6 nicht dargestellten Gebläsemotorwelle des Gebläsemotors 403 ist das Gebläserad 422 drehantreibbar verbunden, so dass mittels des Gebläsemotors 403 die Drehzahl des Gebläserads 422 einstellbar ist.
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Das Gehäuse 402 weist eine Basisplatte 406 als Gehäuseboden auf. Auf dieser Basisplatte 406 ist der Rotor 404 des Gebläsemotors 403 befestigt angeordnet. Um die Basisplatte 406 ist eine Seitenwand 408 angeordnet, welche das Gehäuse 402 zur Seite hin abschließt. Auf der Oberseite des Gehäuses 402 bzw. in Richtung zur Oberseite des Gehäuses 402 ist eine obere Platte 409 angeordnet, welche beispielhaft einteilig mit der Seitenwand 408 ausgebildet ist und von dem Rotor 404 durchragt wird. Die Seitenwand 408 umläuft die Basisplatte 406 von radial außen. Dabei ist die Seitenwand 408 beispielhaft aus zwei Hälften zusammengesetzt und beispielsweise mittels einer Nut-Feder-Verbindung 410 mit der Basisplatte 406 verbunden.
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Der Rotor 404 weist eine im Wesentlichen zylindrisch ausgebildete Rotoraußenwand 411 auf. Die Rotoraußenwand 411 weist einen zur Basisplatte 406 benachbart angeordneten ersten Außenwandabschnitt 414 und einen der Basisplatte 406 gegenüberliegend angeordneten zweiten Außenwandabschnitt 415 auf. Im zusammengesetzten Zustand der Gebläseanordnung 401 ist die obere Platte 409 benachbart zum zweiten Außenwandabschnitt 415 der Rotoraußenwand 411 angeordnet. Dabei bildet die obere Platte 409 einen in einer von der Basisplatte 406 senkrecht wegweisenden ersten Richtung 412 sowie parallel zur Rotoraußenwand 411 hochgestellten Rand 413 aus. Der in der ersten Richtung 412 hochgestellte Rand 413 umläuft die Rotoraußenwand 411 im Bereich des zweiten Außenwandabschnitts 415 dabei von radial außen.
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Der Rand 413 weist eine zur Rotoraußenwand 411 weisende erste Randseite 416 und eine von der Rotoraußenwand 411 wegweisende zweite Randseite 417 auf. Zwischen der ersten Randseite 416 und der Rotoraußenwand 411 ist ein Spalt 418 angeordnet. Durch den Spalt 418 kann aus der Umgebung des Kraftfahrzeugs angesaugtes Wasser in den Bereich des Gebläsemotors 403 gelangen, sich dort sammeln und den Gebläsemotor 403 sowie die in seiner Peripherie angeordnete Elektrik beschädigen.
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Um das durch den Spalt 418 eindringende Wasser zu entfernen, ist in dem in der 6 dargestellten Ausführungsbeispiel an der Rotoraußenwand 411 im Bereich des zweiten Außenwandabschnitts 415 ein erstes Flüssigkeitsleitelement 419 angeordnet. Das erste Flüssigkeitsleitelement 419 ist beispielhaft als eine Anzahl radial an der Rotoraußenwand 411 im Bereich des zweiten Außenwandabschnitts 415 angeordneter Rippen 423 und/oder Nuten ausgebildet. Dabei sind die Rippen 423 und/oder Nuten im Wesentlichen parallel zueinander und in der Umfangsrichtung der Rotoraußenwand 411 hintereinander angeordnet. Dabei sind die Rippen 423 und/oder Nuten jeweils in einem rechteckigen und/oder spitzen Winkel zur Querschnittsfläche des Rotors 404 angeordnet. Die Rippen 423 können durch Bearbeitung der Rotoraußenwand 411 ausgebildet sein oder durch Aufbringung eines Kunststoffes, beispielsweise durch Aufspritzen, an der Rotoraußenwand 411 angeordnet sein.
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In alternativen Ausführungsvarianten kann neben dem zweiten Außenwandabschnitt 415 auch der erste Außenwandabschnitt 414 Rippen 423 und/oder Nuten aufweisen.
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Die 7 zeigt einen Rotor 504 eines weiteren Ausführungsbeispiels einer Gebläseanordnung. Der Rotor 504 weist eine im Wesentlichen zylindrisch ausgebildete Rotoraußenwand 511 auf und wird an einer Oberseite 524 von einer mittig und senkrecht zu seiner Querschnittsfläche angeordneten Gebläsemotorwelle 505 senkrecht durchragt.
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Die Rotoraußenwand 511 weist in einem von der Oberseite 524 wegweisenden Bereich einen ersten umlaufenden Außenwandabschnitt 514 und einen zur Oberseite 524 benachbart angeordneten zweiten Außenwandabschnitt 515 auf. Im Bereich des zweiten Außenwandabschnitts 515 ist ein Ausführungsbeispiel eines ersten Flüssigkeitsleitelements 519a angeordnet. Das erste Flüssigkeitsleitelement 519a dient zur Abführung von Wasser und/oder anderen Flüssigkeiten aus einem in 7 nicht dargestellten Gehäuse der Gebläseanordnung. Das ausschließlich im Bereich des zweiten Außenwandabschnitts 515 angeordnete erste Flüssigkeitsleitelement 519a ist beispielhaft als eine die Rotoraußenwand 511 im Bereich des zweiten Außenwandabschnitts 515 spiralförmig umlaufende erste Rippe 520a ausgebildet. Das als spiralförmig umlaufende erste Rippe 520a ausgebildete erste Flüssigkeitsleitelement 519a ist mit dem Rotor 504 bzw. mit der Rotoraußenwand 511 fest verbunden und erstreckt sich vorzugsweise über den zur Oberseite 524 benachbarten zweiten Außenwandabschnitt 515. In alternativen Ausführungsformen erstreckt sich das erste Flüssigkeitsleitelement 519a über die gesamte Rotoraußenwand 511. Die spiralförmige erste Rippe 520a weist dabei beispielhaft eine Steigung in Richtung einer Drehrichtung der Gebläsemotorwelle 505 auf. Die Drehrichtung der Gebläsemotorwelle 505 ist dabei durch den mit dem Buchstaben A gekennzeichneten Pfeil dargestellt. Das ausschließlich im Bereich des zweiten Außenwandabschnitts 515 angeordnete erste Flüssigkeitsleitelement 519a kann weitere im Wesentlichen parallel zueinander angeordnete spiralförmig die Rotoraußenwand 511 umlaufende erste Rippen 520a aufweisen. Die Steigung sowie die Steigungsrichtung der zumindest einen ersten Rippe 520a kann dabei in verschiedenen Ausführungsbeispielen variieren.
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In dem in 7 dargestellten Ausführungsbeispiel erstreckt sich über die gesamte Rotoraußenwand 511 ein weiteres erstes Flüssigkeitsleitelement 519b. Das sich über den ersten Außenwandabschnitt 514 und über den zweiten Außenwandabschnitt 515 erstreckende weitere erste Flüssigkeitsleitelement 519b ist beispielhaft als eine die Rotoraußenwand 511 spiralförmig umlaufende weitere erste Rippe 520 b ausgebildet. Die spiralförmige weitere erste Rippe 520b weist dabei eine Steigung entgegen der Drehrichtung der Gebläsemotorwelle 505 auf. Das weitere erste Flüssigkeitsleitelement 519b kann weitere im Wesentlichen parallel zueinander angeordnete spiralförmig die Rotoraußenwand 511 umlaufende weitere erste Rippen 520b aufweisen. Die Steigung sowie die Steigungsrichtung der zumindest einen weiteren ersten Rippe 520b kann dabei in verschiedenen Ausführungsbeispielen variieren.
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Ist der Rotor 504 beispielhaft in einer Gebläseanordnung eingebaut, ist der zur Oberseite 524 des Rotors 504 benachbarte zweite Außenwandabschnitt 515 der Rotoraußenwand 511 zumindest teilweise von einem vom Gehäuse der Gebläseanordnung ausgebildeten umlaufenden und parallel zur Rotoraußenwand 511 hochgestellten Rand umgeben. Zwischen diesem Rand und der Rotoraußenwand 511 ist ein Spalt angeordnet. Dabei weist die zur Rotoraußenwand 511 weisende Seite des Randes zumindest ein zweites Flüssigkeitsleitelement in Form zumindest einer radial nach innen zur Rotoraußenwand 511 vorstehenden umlaufenden Rippe auf. Durch die Drehrichtung des Rotors 504 sowie die Steigungsrichtung der ersten Flüssigkeitsleitelemente 519, 519a entsteht eine Geschwindigkeitskomponente der Luftströmung in dem Spalt, welche Luft parallel zur Achsrichtung der Gebläsemotorwelle 505 hin zu einem in 7 nicht näher dargestellten Gebläserad bläst. Hierdurch werden Wassertropfen aus dem Bereich des Spalts geblasen und dringen nicht in den Bereich des Gebläsemotors ein. Vorzugsweise und optional weisen die ersten Flüssigkeitsleitelemente 519a, 519b eine zur Steigungsrichtung des zweiten Flüssigkeitsleitelements gegenläufige Steigungsrichtung auf, wodurch sich der Effekt des Ausblasens der Flüssigkeitstropfen aus dem Bereich des Spalts noch verstärkt. Eine Gegenläufigkeit der Steigungsrichtung zumindest eines an einer Rotoraußenwand angeordneten ersten Flüssigkeitsleitelements zur Steigungsrichtung zumindest eines zweiten Flüssigkeitsleitelements ist optional auch für die in den 1 bis 6 und 8 bis 15 dargestellten Ausführungsformen vorsehbar.
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Die 8 zeigt eine perspektivische Darstellung eines Teils eines Gehäuses 602 einer in Figur nicht vollständig dargestellten Gebläseanordnung. In dem Gehäuse 602 kann ein in 8 nicht dargestellter Gebläsemotor aufgenommen werden, mit welchem ein Gebläserad drehantreibbar verbunden ist. Eine beispielhafte Drehrichtung der zugehörigen, jedoch ebenfalls nicht dargestellten Gebläsemotorwelle, ist in 8 durch den mit A bezeichneten Pfeil dargestellt.
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Das Gehäuse 602 ist mit einem in 8 nicht dargestellten Luftkanal verbunden, in welchen die Gebläsemotorwelle hinein ragt. Der Luftkanal steht beispielhaft mit zumindest einem Lufteinlass in Verbindung. Dabei kann der Luftkanal beispielhaft einen Frischlufteinlass und einen Umlufteinlass aufweisen, wobei durch den Frischlufteinlass Frischluft von außerhalb eines Kraftfahrzeugs eingelassen werden kann und durch den Umlufteinlass Luft aus der Kraftfahrzeugkabine eingelassen werden kann. Das Gebläserad wird von dem Gebläsemotor angetrieben und erzeugt einen Luftstrom in dem Luftkanal ausgehend von zumindest einem der Lufteinlässe hin zu einem beispielhaft im Bereich der Kraftfahrzeugkabine angeordneten Luftauslass.
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Das Gehäuse 602 weist einen Kühlluftkanal 607 auf, mit welchem Kühlluft von außerhalb des Gehäuses 602 in das Gehäuse 602 einleitbar ist.
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Das Gehäuse 602 weist darüber hinaus eine in 8 nicht dargestellte Basisplatte als Gehäuseboden auf. Auf dieser Basisplatte ist der Gebläsemotor befestigt angeordnet. Um die Basisplatte ist eine Seitenwand 608 angeordnet, welche das Gehäuse 602 zur Seite hin abschließt. Auf der Oberseite des Gehäuses 602 bzw. in Richtung zur Oberseite des Gehäuses 602 ist eine obere Platte 609 angeordnet, welche beispielhaft einteilig mit der Seitenwand 608 ausgebildet ist und im zusammengebauten Zustand der Gebläseanordnung von einem Rotor durchragt wird. Die Seitenwand 608 umläuft dabei die Basisplatte von radial außen. Dabei ist die Seitenwand 608 beispielhaft aus zwei Hälften zusammengesetzt und beispielsweise mittels einer Nut-Feder-Verbindung 610 mit der Basisplatte verbunden.
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Der Rotor weist eine im Wesentlichen zylindrisch ausgebildete Rotoraußenwand auf. Die Rotoraußenwand weist einen zur Basisplatte benachbart angeordneten ersten Außenwandabschnitt und einen der Basisplatte gegenüberliegend angeordneten zweiten Außenwandabschnitt auf. Im zusammengesetzten Zustand der Gebläseanordnung ist die obere Platte 609 benachbart zum zweiten Außenwandabschnitt der Rotoraußenwand angeordnet. Dabei bildet die obere Platte 609 einen in einer von der Basisplatte senkrecht wegweisenden ersten Richtung 612 sowie parallel zur Rotoraußenwand hochgestellten Rand 613 aus. Der in der ersten Richtung 612 hochgestellte Rand 613 umläuft dabei die Rotoraußenwand im Bereich des zweiten Außenwandabschnitts von radial außen.
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Der Rand 613 weist eine zur Rotoraußenwand weisende erste Randseite 616 und eine von der Rotoraußenwand wegweisende zweite Randseite 617 auf. Zwischen der ersten Randseite 616 und der Rotoraußenwand ist ein Spalt angeordnet. Durch den Spalt kann aus der Umgebung des Kraftfahrzeugs angesaugtes Wasser in den Bereich des Gebläsemotors gelangen, sich dort sammeln und den Gebläsemotor sowie die in seiner Peripherie angeordnete Elektrik beschädigen.
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Um das durch den Spalt eindringende Wasser zu entfernen, ist in dem in der 8 dargestellten Ausführungsbeispiel an der ersten Randseite 616 ein zweites Flüssigkeitsleitelement 625 angeordnet. Das zweite Flüssigkeitsleitelement 625 ist beispielhaft als eine radial an der ersten Randseite 616 angeordnete spiralförmige zweite Rippe 626 ausgebildet. In alternativen Ausführungsbeispielen ist das zweite Flüssigkeitsleitelement 625 als eine radial an der ersten Randseite 616 spiralförmig umlaufend angeordnete zweite Nut ausgebildet. Dabei können die zweite spiralförmige Rippe 626 und/oder die spiralförmige zweite Nut durchgängig umlaufend oder unterbrochen umlaufend ausgebildet sein. Es können als zweite Flüssigkeitsleitelemente 625 auch spiralförmige zweite Rippen 626 und spiralförmige zweite Nuten nebeneinander an der ersten Randseite 616 angeordnet sein. Darüber hinaus können als zweite Flüssigkeitsleitelemente 625 auch mehr als eine spiralförmige zweite Rippe 626 und/oder mehr als eine spiralförmige zweite Nut an der ersten Randseite 616 angeordnet sein.
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Die zumindest eine zweite Rippe 626 und/oder die zumindest eine zweite Nut können die erste Randseite 616 rechtsgängig und/oder linksgängig umlaufend ausgebildet sein. Dabei können sie eine lineare und/oder progressive und/oder degressive Steigung aufweisen. Folglich kann die Steigung in der gleichen Richtung wie die Drehrichtung der Gebläsemotorwelle oder entgegen der Drehrichtung der Gebläsemotorwelle ausgebildet sein und der Steigungswinkel kann zwischen 0° und 45° liegen.
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Die 9 zeigt eine Schnittansicht einer Teildarstellung einer Gebläseanordnung 701 mit einem Gehäuse 702. In dem Gehäuse 702 ist ein Gebläsemotor 703 aufgenommen, mit welchem ein Gebläserad 722 drehantreibbar verbunden ist.
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Das Gehäuse 702 ist mit einem in 8 nicht dargestellten Luftkanal verbunden, in welchen die Gebläsemotorwelle 705 hinein ragt. Der Luftkanal steht beispielhaft mit zumindest einem Lufteinlass in Verbindung. Dabei kann der Luftkanal beispielhaft einen Frischlufteinlass und einen Umlufteinlass aufweisen, wobei durch den Frischlufteinlass Frischluft von außerhalb eines Kraftfahrzeugs eingelassen werden kann und durch den Umlufteinlass Luft aus der Kraftfahrzeugkabine eingelassen werden kann. Das Gebläserad 722 wird von dem Gebläsemotor 703 angetrieben und erzeugt einen Luftstrom in dem Luftkanal ausgehend von zumindest einem der Lufteinlässe hin zu einem beispielhaft im Bereich der Kraftfahrzeugkabine angeordneten Luftauslass.
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Das Gehäuse 702 weist einen Kühlluftkanal 707 auf, mit welchem Kühlluft von außerhalb des Gehäuses 702 in das Gehäuse 702 einleitbar ist.
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Das Gehäuse 702 weist darüber hinaus eine Basisplatte 706 als Gehäuseboden auf. Auf dieser Basisplatte ist ein Rotor 704 des Gebläsemotors 703 befestigt angeordnet. Um die Basisplatte 706 ist eine Seitenwand 708 angeordnet, welche das Gehäuse 702 zur Seite hin abschließt. Auf der Oberseite des Gehäuses 702 bzw. in Richtung zur Oberseite des Gehäuses 702 ist eine obere Platte 709 angeordnet, welche beispielhaft einteilig mit der Seitenwand 708 ausgebildet ist und von dem Rotor 704 durchragt wird. Die Seitenwand 708 umläuft dabei die Basisplatte 706 von radial außen. Dabei ist die Seitenwand 708 beispielhaft aus zwei Hälften zusammengesetzt und beispielsweise mittels einer Nut-Feder-Verbindung 710 mit der Basisplatte 706 verbunden.
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Der Rotor 704 weist eine im Wesentlichen zylindrisch ausgebildete Rotoraußenwand 711 auf. Die Rotoraußenwand 711 weist einen zur Basisplatte 706 benachbart angeordneten ersten Außenwandabschnitt 714 und einen der Basisplatte 706 gegenüberliegend angeordneten zweiten Außenwandabschnitt 715 auf. Die obere Platte 709 ist benachbart zum zweiten Außenwandabschnitt 715 der Rotoraußenwand 711 angeordnet. Dabei bildet die obere Platte 709 einen in einer von der Basisplatte 706 senkrecht wegweisenden ersten Richtung 712 sowie parallel zur Rotoraußenwand 711 hochgestellten Rand 713 aus. Der in der ersten Richtung 712 hochgestellte Rand 713 umläuft dabei die Rotoraußenwand 711 im Bereich des zweiten Außenwandabschnitts 715 von radial außen.
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Der Rand 713 weist eine zur Rotoraußenwand 711 weisende erste Randseite 716 und eine von der Rotoraußenwand 711 wegweisende zweite Randseite 717 auf. Zwischen der ersten Randseite 716 und der Rotoraußenwand 711 ist ein Spalt 718 angeordnet. Durch den Spalt 718 kann aus der Umgebung des Kraftfahrzeugs angesaugtes Wasser in den Bereich des Gebläsemotors 703 gelangen, sich dort sammeln und den Gebläsemotor 703 sowie die in seiner Peripherie angeordnete Elektrik beschädigen.
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Um das durch den Spalt 718 eindringende Wasser zu entfernen, ist in dem in der 9 dargestellten Ausführungsbeispiel an der ersten Randseite 716 ein zweites Flüssigkeitsleitelement 725 angeordnet. Das zweite Flüssigkeitsleitelement 725 ist beispielhaft als eine radial an der ersten Randseite 716 angeordnete spiralförmige zweite Rippe 726 ausgebildet. In alternativen Ausführungsbeispielen ist das zweite Flüssigkeitsleitelement 725 als eine radial an der ersten Randseite 716 spiralförmig umlaufend angeordnete zweite Nut ausgebildet. Dabei können die zweite spiralförmige Rippe 726 und/oder die spiralförmige zweite Nut durchgängig umlaufend oder unterbrochen umlaufend ausgebildet sein. Es können als zweites Flüssigkeitsleitelement 725 auch spiralförmige zweite Rippen 726 und spiralförmige zweite Nuten nebeneinander an der ersten Randseite 716 angeordnet sein. Darüber hinaus können als zweites Flüssigkeitsleitelement 725 auch mehr als eine spiralförmige zweite Rippe 726 und/oder mehr als eine spiralförmige zweite Nut an der ersten Randseite 716 angeordnet sein.
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Die zumindest eine zweite Rippe 726 und/oder die zumindest eine zweite Nut können, die erste Randseite 716 rechtsgängig und/oder linksgängig umlaufend, ausgebildet sein. Dabei können sie eine lineare und/oder progressive und/oder degressive Steigung aufweisen. Folglich kann die Steigung in der gleichen Richtung wie die Drehrichtung der Gebläsemotorwelle 705 oder entgegen der Drehrichtung der Gebläsemotorwelle 705 ausgebildet sein und der Steigungswinkel kann zwischen 0° und 45° liegen.
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In der 10 ist eine seitliche Ansicht eines Ausführungsbeispiels einer ersten Hälfte 827 eines Gehäuses einer Gebläseanordnung gemäß 9 dargestellt. Die erste Hälfte 827 des Gehäuses kann beispielhaft über eine Nut-Feder-Verbindung 810 mit einer zur ersten Hälfte 827 komplementären zweiten Hälfte des Gehäuses sowie mit einer Bodenplatte verbunden werden. Die erste Hälfte 827 weist, ebenso wie die zweite Hälfte, einen in einer ersten Richtung 812 hochgestellten Rand 813 auf. Der Rand 813 weist eine senkrecht zur ersten Richtung 812 nach radial innen weisende erste Randseite 816 auf. An der ersten Randseite 816 ist ein zweites Flüssigkeitsleitelement 825 ausgebildet. Das zweite Flüssigkeitsleitelement 825 weist drei parallel zueinander angeordnete und die erste Randseite 816 spiralförmig umlaufende zweite Rippen 826 auf. Die Anzahl der zweiten Rippen 826 kann in unterschiedlichen Ausführungsbeispielen variieren. Die Steigungsrichtung der zweiten Rippen 826 sowie ihr Steigungswinkel können ebenfalls variieren. In dem in 10 dargestellten Ausführungsbeispiel verläuft die Steigungsrichtung der zweiten Rippen 826 entgegen der mit dem Buchstaben A gekennzeichneten Motordrehrichtung eines in 10 nicht näher dargestellten Gebläsemotors.
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In der 11 ist eine seitliche Ansicht eines Ausführungsbeispiels einer ersten Hälfte 927 eines Gehäuses einer Gebläseanordnung gemäß 9 dargestellt. Die erste Hälfte 927 weist eine obere Platte 909 auf und kann beispielhaft über eine Nut-Feder-Verbindung 910 mit einer zur ersten Hälfte 927 komplementären zweiten Hälfte sowie mit einer Bodenplatte des Gehäuses verbunden werden. Die erste Hälfte 927 weist, ebenso wie die zweite Hälfte, einen in einer ersten Richtung 912 hochgestellten Rand 913 auf. Der Rand 913 weist eine senkrecht zur ersten Richtung 912 nach radial innen weisende erste Randseite 916 auf. An der ersten Randseite 916 ist ein zweites Flüssigkeitsleitelement 925 ausgebildet. Das zweite Flüssigkeitsleitelement 925 weist eine Anzahl im Wesentlichen parallel zueinander angeordnete Rippen 923 auf. Die Rippen 923 sind an der ersten Randseite 916 in Kreisrichtung hintereinander angeordnet. Die Anzahl der Rippen 923 kann in unterschiedlichen Ausführungsbeispielen variieren.
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Die erste Randseite 916 weist eine von der oberen Platte 909 wegweisende obere Kante 928 und eine zur oberen Platte 909 weisende untere Kante 929 auf. Die Rippen 923 verlaufen dabei schräg zwischen der unteren Kante 929 und der oberen Kante 928 angeordnet.
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In 12 ist eine seitliche Teilansicht einer Gebläseanordnung 1001 mit einem Gehäuse 1002 dargestellt. In dem Gehäuse 1002 ist ein Gebläsemotor 1003 aufgenommen, mit welchem ein Gebläserad 1022 drehantreibbar verbunden ist.
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Das Gehäuse 1002 ist mit einem in 12 nicht dargestellten Luftkanal verbunden, in welchen eine in 12 ebenfalls nicht dargestellte Gebläsemotorwelle hinein ragt. Der Luftkanal steht beispielhaft mit zumindest einem Lufteinlass in Verbindung. Dabei kann der Luftkanal beispielhaft einen Frischlufteinlass und einen Umlufteinlass aufweisen, wobei durch den Frischlufteinlass Frischluft von außerhalb eines Kraftfahrzeugs eingelassen werden kann und durch den Umlufteinlass Luft aus der Kraftfahrzeugkabine eingelassen werden kann. Das Gebläserad 1022 wird von dem Gebläsemotor 1003 angetrieben und erzeugt einen Luftstrom in dem Luftkanal ausgehend von zumindest einem der Lufteinlässe hin zu einem beispielhaft im Bereich der Kraftfahrzeugkabine angeordneten Luftauslass.
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Das Gehäuse 1002 weist einen in 12 nicht dargestellten Kühlluftkanal auf, mit welchem Kühlluft von außerhalb des Gehäuses 1002 in das Gehäuse 1002 einleitbar ist.
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Das Gehäuse 1002 weist darüber hinaus eine Basisplatte 1006 als Gehäuseboden auf. Auf der Basisplatte 1006 ist der mit einem Rotor 1004 verbundene Gebläsemotor 1003 befestigt angeordnet. Um die Basisplatte 1006 ist eine Seitenwand 1008 angeordnet, welche das Gehäuse 1002 zur Seite hin abschließt. Auf der Oberseite des Gehäuses 1002 bzw. in Richtung zur Oberseite des Gehäuses 1002 ist eine obere Platte 1009 angeordnet, welche beispielhaft einteilig mit der Seitenwand 1008 ausgebildet ist und von dem Rotor 1004 durchragt wird. Die Seitenwand 1008 umläuft dabei die Basisplatte 1006 von radial außen. Dabei ist die Seitenwand 1008 beispielhaft aus zwei Hälften zusammengesetzt und beispielsweise mittels einer Nut-Feder-Verbindung 1010 mit der Basisplatte 1006 verbunden.
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Der Rotor 1004 weist eine im Wesentlichen zylindrisch ausgebildete Rotoraußenwand 1011 auf. Die Rotoraußenwand 1011 weist einen zur Basisplatte 1006 benachbart angeordneten ersten Außenwandabschnitt 1014 und einen der Basisplatte 1006 gegenüberliegend angeordneten zweiten Außenwandabschnitt 1015 auf. Die obere Platte 1009 ist benachbart zum zweiten Außenwandabschnitt 1015 der Rotoraußenwand 1011 angeordnet. Dabei bildet die obere Platte 1009 einen senkrecht von der Basisplatte 1006 wegweisend sowie parallel zur Rotoraußenwand 1011 hochgestellten Rand 1013 aus. Der hochgestellte Rand 1013 umläuft dabei die Rotoraußenwand 1011 im Bereich des zweiten Außenwandabschnitts 1015 von radial außen.
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Der Rand 1013 weist eine zur Rotoraußenwand 1011 weisende erste Randseite 1016 auf. Zwischen der ersten Randseite 1016 und der Rotoraußenwand 1011 ist ein Spalt 1018 angeordnet. Durch den Spalt 1018 kann aus der Umgebung des Kraftfahrzeugs angesaugtes Wasser in den Bereich des Gebläsemotors 1003 gelangen, sich dort sammeln und den Gebläsemotor 1003 sowie die in seiner Peripherie angeordnete Elektrik beschädigen.
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Um das durch den Spalt 1018 eindringende Wasser zu entfernen, ist in dem in der 12 dargestellten Ausführungsbeispiel an der Rotoraußenwand 1011 ein erstes Flüssigkeitsleitelement 1019 angeordnet. Das erste Flüssigkeitsleitelement 1019 ist beispielhaft als eine Anzahl radial an der Rotoraußenwand 1011 angeordneter Rippen 1023 und/oder Nuten ausgebildet. Dabei sind die Rippen 1023 und/oder Nuten im Wesentlichen parallel zueinander und in der Umfangsrichtung der Rotoraußenwand 1011 hintereinander angeordnet. Dabei erstrecken sich die Rippen 1023 jeweils über den ersten Außenwandabschnitt 1014 und den zweiten Außenwandabschnitt 1015 und sind jeweils in einem spitzen Winkel zur Querschnittsfläche des Rotors 1004 angeordnet. Die Steigung der Rippen 1023 kann dabei in Drehrichtung der Gebläsemotorwelle oder entgegen der Drehrichtung der Gebläsemotorwelle ausgebildet sein. Die Rippen 1023 können durch Bearbeitung der Rotoraußenwand 1011 ausgebildet sein oder durch Aufbringung eines Kunststoffes, beispielsweise durch Aufspritzen, an der Rotoraußenwand 1011 angeordnet sein.
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Zusätzlich ist an der ersten Randseite 1016 ein zweites Flüssigkeitsleitelement 1025 angeordnet. Das zweite Flüssigkeitsleitelement 1025 ist beispielhaft als eine radial an der ersten Randseite 1016 angeordnete spiralförmige zweite Rippe 1026 ausgebildet. In alternativen Ausführungsbeispielen ist das zweite Flüssigkeitsleitelement 1025 als eine radial an der ersten Randseite 1016 spiralförmig umlaufend angeordnete zweite Nut ausgebildet. Dabei können die zweite spiralförmige Rippe 1026 und/oder die spiralförmige zweite Nut durchgängig umlaufend oder unterbrochen umlaufend ausgebildet sein. Es können als zweites Flüssigkeitsleitelement 1025 auch spiralförmige zweite Rippen 1026 und/oder spiralförmige zweite Nuten nebeneinander an der ersten Randseite 1016 angeordnet sein. Darüber hinaus können als zweites Flüssigkeitsleitelement 1025 auch mehr als eine spiralförmige zweite Rippe 1026 und/oder mehr als eine spiralförmige zweite Nut an der ersten Randseite 1016 angeordnet sein.
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Die zumindest eine zweite Rippe 1026 und/oder die zumindest eine zweite Nut können, die erste Randseite 1016 rechtsgängig und/oder linksgängig umlaufend, ausgebildet sein. Dabei können sie eine lineare und/oder progressive und/oder degressive Steigung aufweisen. Folglich kann die Steigung in der gleichen Richtung wie die Drehrichtung der Gebläsemotorwelle 1005 oder entgegen der Drehrichtung der Gebläsemotorwelle 1005 ausgebildet sein und der Steigungswinkel kann zwischen 0° und 45° liegen.
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In 13 ist eine Schnittansicht eines Details eines Gehäuses 2002 eines nicht näher dargestellten weiteren Ausführungsbeispiels einer Gebläseanordnung dargestellt. Das Gehäuse 2002 weist eine obere Platte 2009 auf. Die obere Platte 2009 wird senkrecht zu einer von der oberen Platte 2009 gebildeten Fläche von einem Rotor 2004 der Gebläseanordnung durchragt. Der Rotor 2004 weist eine Rotoraußenwand 2011 auf. Die Rotoraußenwand 2011 weist einen zur oberen Platte 2009 benachbart angeordneten zweiten Außenwandabschnitt 2015 auf. Die obere Platte 2009 bildet benachbart zum zweiten Außenwandabschnitt 2015 einen senkrecht von der oberen Platte 2009 wegweisenden bzw. parallel zur Rotoraußenwand 2011 abragenden Rand 2013 aus. Der hochgestellte Rand 2013 umläuft dabei die Rotoraußenwand 2011 im Bereich des zweiten Außenwandabschnitts 2015 von radial außen.
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Der Rand 2013 weist eine zur Rotoraußenwand 2011 weisende erste Randseite 2016 und eine von der Rotoraußenwand 2011 wegweisende zweite Randseite 2017 auf. Zwischen der ersten Randseite 2016 und der Rotoraußenwand 2011 ist ein Spalt 2018 angeordnet. Durch den Spalt 2018 kann aus der Umgebung des Kraftfahrzeugs angesaugtes Wasser in den Bereich eines nicht dargestellten Gebläsemotors gelangen, sich dort sammeln und den Gebläsemotor sowie die in seiner Peripherie angeordnete Elektrik beschädigen.
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Um das durch den Spalt 2018 eindringende Wasser zu entfernen, ist in dem in der 13 dargestellten Ausführungsbeispiel an der ersten Randseite 2016 ein zweites Flüssigkeitsleitelement 2025 angeordnet. Das zweite Flüssigkeitsleitelement 2025 weist beispielhaft drei radial an der ersten Randseite 2016 angeordnete spiralförmige zweite Rippen 2026 auf. In alternativen Ausführungsbeispielen weist das zweite Flüssigkeitsleitelement 2025 drei radial an der ersten Randseite 2016 spiralförmig umlaufend angeordnete zweite Nuten auf. Die Anzahl der zweiten Rippen 2026 kann in unterschiedlichen Ausführungsvarianten variieren. Dabei können die zumindest eine zweite spiralförmige Rippe 2026 und/oder die zumindest eine spiralförmige zweite Nut durchgängig umlaufend oder unterbrochen umlaufend ausgebildet sein.
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Die zumindest eine zweite Rippe 2026 und/oder die zumindest eine zweite Nut können an der ersten Randseite 2016 rechtsgängig und/oder linksgängig umlaufend ausgebildet sein. Dabei können sie eine lineare und/oder progressive und/oder degressive Steigung aufweisen. Folglich kann die Steigung in der gleichen Richtung wie die Drehrichtung der Gebläsemotorwelle oder entgegen der Drehrichtung der Gebläsemotorwelle ausgebildet sein und der Steigungswinkel kann zwischen 0° und 45° liegen.
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Die erste Randseite 2016 weist eine von der oberen Platte 2009 wegweisende obere Kante 2028 und eine zur oberen Platte 2009 weisende untere Kante 2029 auf. In dem in der 13 dargestellten Ausführungsbeispiel bildet der Rand 2013 im Bereich der oberen Kante 2028 einen umlaufenden Kragen 2030 aus. Der Kragen 2030 ist dabei schräg nach radial innen abragend ausgebildet und überragt teilweise den Spalt 2018. Auf diese Weise weist das Gehäuse 2002 des in der 13 dargestellten Ausführungsbeispiels einer Gebläseanordnung eine zusätzliche Schutzbarriere gegen einen Wassereintrag in den Bereich des Gebläsemotors auf.
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In der 14 ist eine Schnittansicht eines Details eines Gehäuses 3002 eines nicht näher dargestellten weiteren Ausführungsbeispiels einer Gebläseanordnung dargestellt. Das Gehäuse 3002 weist eine obere Platte 3009 auf. Die obere Platte 3009 wird senkrecht zu einer von der oberen Platte 3009 gebildeten Fläche von einem Rotor 3004 der Gebläseanordnung durchragt. Der Rotor 3004 weist eine Rotoraußenwand 3011 auf. Die Rotoraußenwand 3011 weist einen zur oberen Platte 3009 benachbart angeordneten zweiten Außenwandabschnitt 3015 auf. Die obere Platte 3009 bildet benachbart zum zweiten Außenwandabschnitt 3015 einen senkrecht von der oberen Platte 3009 wegweisenden bzw. parallel zur Rotoraußenwand 3011 abragenden Rand 3013 aus. Der hochgestellte Rand 3013 umläuft dabei die Rotoraußenwand 3011 im Bereich des zweiten Außenwandabschnitts 3015 von radial außen.
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Der Rand 3013 weist eine zur Rotoraußenwand 3011 weisende erste Randseite 3016 und eine von der Rotoraußenwand 3011 wegweisende zweite Randseite 3017 auf. Zwischen der ersten Randseite 3016 und der Rotoraußenwand 3011 ist ein Spalt 3018 angeordnet. Durch den Spalt 3018 kann aus der Umgebung des Kraftfahrzeugs angesaugtes Wasser in den Bereich eines nicht dargestellten Gebläsemotors gelangen, sich dort sammeln und den Gebläsemotor sowie die in seiner Peripherie angeordnete Elektrik beschädigen.
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Um das durch den Spalt 3018 eindringende Wasser zu entfernen, ist in dem in der 14 dargestellten Ausführungsbeispiel an der ersten Randseite 3016 ein zweites Flüssigkeitsleitelement 3025 angeordnet. Das zweite Flüssigkeitsleitelement 3025 weist beispielhaft drei radial an der ersten Randseite 3016 angeordnete spiralförmige zweite Rippen 3026 auf. In alternativen Ausführungsbeispielen weist das zweite Flüssigkeitsleitelement 3025 drei radial an der ersten Randseite 3016 spiralförmig umlaufend angeordnete zweite Nuten auf. Die Anzahl der zweiten Rippen 3026 und/oder der an der ersten Randseite 3016 angeordneten umlaufenden spiralförmigen Nuten kann in unterschiedlichen Ausführungsvarianten variieren. Dabei können die zumindest eine spiralförmige zweite Rippe 3026 und/oder die zumindest eine spiralförmige zweite Nut durchgängig umlaufend oder unterbrochen umlaufend ausgebildet sein.
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Die zumindest eine zweite Rippe 3026 und/oder die zumindest eine zweite Nut können an der ersten Randseite 3016 rechtsgängig und/oder linksgängig umlaufend ausgebildet sein. Dabei können sie eine lineare und/oder progressive und/oder degressive Steigung aufweisen. Folglich kann die Steigung in der gleichen Richtung wie die Drehrichtung einer Gebläsemotorwelle oder entgegen der Drehrichtung der Gebläsemotorwelle ausgebildet sein und der Steigungswinkel kann zwischen 0° und 45° liegen.
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An der zweiten Randseite 3017 ist in dem in der 14 dargestellten Ausführungsbeispiel ein drittes Flüssigkeitsleitelement 3032 ausgebildet. Das dritte Flüssigkeitsleitelement 3032 weist beispielhaft eine spiralförmige umlaufende dritte Rippe 3033 auf. In alternativen Ausführungsbeispielen weist das dritte Flüssigkeitsleitelement 3032 mehr als eine die zweite Randseite 3017 spiralförmig umlaufende dritte Rippe 3033 und/oder auch die erste Randseite 3016 spiralförmig umlaufende dritte Nuten auf.
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In der 15 ist diesbezüglich ein Ausführungsbeispiel eines Gehäuses 3002 dargestellt, bei dem ein an der zweiten Randseite 3017 angeordnetes drittes Flüssigkeitsleitelement 3032 zwei parallel zueinander angeordnete und die zweite Randseite 3017 spiralförmig umlaufende dritte Rippen 3033 aufweist.
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Die zweiten Rippen 3026 und/oder die zweiten Nuten sowie die dritten Rippen 3033 und/oder die dritten Nuten können eine Steigung entlang der gleichen Drehrichtung oder eine Steigung entlang entgegengesetzter Drehrichtungen aufweisen.
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Wie in den 14 und 15 dargestellt, kann die erste Randseite 3016 im Bereich der oberen Platte 3009 darüber hinaus beispielhaft einen umlaufenden radial nach innen zur Rotoraußenwand 3011 weisenden Vorsprung 3031 aufweisen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 19911158 C2 [0004]
- JP 2007-154856 A [0005]
- US 8292572 B2 [0006]