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Die Erfindung betrifft ein Haushaltskältegerät mit einem Gehäuse, in dem zumindest ein Auffangraum für Lebensmittel ausgebildet ist. Das Haushaltskältegerät umfasst darüber hinaus auch eine Tür zum Verschließen des Aufnahmeraums, welcher an dem Gehäuse bewegbar angeordnet ist. Das Gehäuse weist eine Stirnleiste auf, an welcher die Tür in geschlossenem Zustand anliegt. Des Weiteren umfasst die Erfindung auch ein Verfahren zur Montage einer Türöffnungseinheit in einem Haushaltskältegerät.
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Haushaltskältegeräte weisen eine Vielzahl von Komponenten auf, die üblicherweise kompakt angeordnet werden müssen, um auch das Volumen des Haushaltskältegeräts möglichst kompakt halten zu können. In dem Zusammenhang sind Komponenten eines Kältekreislaufs erforderlich, die an unterschiedlichen Positionen im Haushaltskältegerät angeordnet sind und zusammenwirken. Darüber hinaus sind jedoch auch weitere Komponenten elektronischer Art vorgesehen, die beispielsweise einer Bedienvorrichtung und/oder einer Anzeigevorrichtung zugeordnet sind. Da gerade bei Haushaltskältegeräten auch die thermische Isolationswirkung wesentlich ist, muss auch noch entsprechendes thermisch isolierendes Material vorgesehen sein, so dass der Aufnahmeraum entsprechend temperiert werden kann und auch kühl bleibt. Daraus ergeben sich auch weitere Anforderungen dahingehend, dass Komponenten und Zuführungen elektrischer und/oder fluidischer Art nicht beliebig verlegt werden können, um diese thermische Isolationswirkung nicht zu beeinträchtigen und somit das thermische Isolationsmaterial nicht unerwünscht umfänglich und häufig zu durchdringen.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Haushaltskältegerät sowie ein Verfahren zu schaffen, bei welchem die Anbringung einer spezifischen Funktionskomponente einfach ist und im Hinblick auf den Montageablauf leicht zugänglich an seine Endposition gebracht werden kann.
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Ein erfindungsgemäßes Haushaltskältegerät umfasst ein Gehäuse, in dem ein Aufnahmeraum für Lebensmittel ausgebildet ist. Das Haushaltskältegerät umfasst darüber hinaus zumindest eine Tür zum Verschließen des zumindest einen Aufnahmeraums, welche an dem Gehäuse bewegbar angeordnet ist. Das Gehäuse weist eine Stirnleiste auf, an welche die Tür in geschlossenem Zustand insbesondere direkt anliegt. Ein wesentlicher Gedanke der Erfindung ist darin zu sehen, dass die horizontal orientierte Stirnleiste eine in Tiefenrichtung des Haushaltskältegeräts nach vorne offene Durchführung aufweist, an welche eine Zugangsöffnung einen Aufnahmeschachts an einer Rückseite der Stirnleiste mündet. In dem Aufnahmeschacht ist eine Türöffnungseinheit angeordnet, die zur zumindest Öffnungsunterstützung der Tür ausgebildet ist. Die Türöffnungseinheit ist von vorne durch diese Durchführung in der Stirnleiste zur Montage im Aufnahmeschacht einführbar.
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Es wird also gemäß der Erfindung ein ganz spezifisches Funktionsmodul bzw. eine spezifische Funktionseinheit, nämlich diese Türöffnungseinheit verbaut, die somit eine weitere Vorteilhaftigkeit bezüglich der Funktionalität des Haushaltskältegeräts ermöglicht. Mit dieser Türöffnungseinheit wird nämlich das Öffnen der Tür für einen Nutzer einfacher, da die erforderlichen Zugkräfte reduziert werden. Denn durch diese Türöffnungseinheit wird ein gewisses zusätzliches Aufdrücken der Tür erzeugt, was die Handhabung vereinfacht. Gerade dann, wenn aufgrund von thermodynamischen Bedingungen im Aufnahmeraum die Tür sich etwas fester in ihrer geschlossenen Endstellung angesaugt hat, wird durch diese Türöffnungseinheit das Türöffnungsprozedere für einen Nutzer unterstützt und erleichtert. Gerade diese spezifische Türöffnungseinheit ist dann durch die Erfindung auch positionell ganz individuell angeordnet und in ihre Endlage dann auch verbaut. Dadurch wird diese Öffnungsunterstützungsfunktion besonders vorteilhaft erreicht und in dem diese Öffnungseinheit in der Bodeneinheit angeordnet ist, ist sie auch dann nicht störend im Weg, wenn die Tür geöffnet ist und gegebenenfalls ein Öffnungsstößel nach vorne ausgefahren ist.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Durchführung mit einer zur Stirnleiste separaten Abdeckplatte abgedeckt ist. Die Abdeckplatte weist eine weitere Durchführung zum Hindurchstrecken eines Öffnungsstößels der Türöffnungseinheit auf, wobei die weitere Durchführung kleiner als die Durchführung der Stirnleiste ist. Die Durchführung der Stirnleiste ermöglicht somit über ihre gesamte Breite das einfache, insbesondere auch geradlinige Einschieben der Türöffnungseinheit. Daher ist diese Durchführung der Stirnleiste auch zumindest so breit, dass die Türöffnungseinheit eingeschoben werden kann.
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Um ein unerwünschtes Wiederrausgleiten der Türöffnungseinheit nach vorne zu vermeiden ist im endmontierten Zustand die Deckplatte vorgesehen. Durch diese kleinere weitere Durchführung der Abdeckplatte ist somit auch ein frontseitiger Verschluss der Stirnleiste gegeben, so dass auch ein entsprechender Anschlag für die Türöffnungseinheit im Hinblick auf ihre Vorwärtsbewegung gegeben ist. Nicht zuletzt ist auch durch diese Abdeckplatte eine Sichtabdeckung zur Türöffnungseinheit hin gegeben, so dass sich letztendlich nur dann noch der Öffnungsstößel hindurchbewegt und sichtbar ist.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Abdeckplatte an der Stirnseite zerstörungsfrei lösbar angeordnet ist, insbesondere verrastet ist. Dadurch kann sie einerseits leicht montiert und demontiert werden und die Zugängigkeit zu dem Aufnahmeschacht und somit auch zur Türöffnungseinheit ist jederzeit gegeben.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Türöffnungseinheit ein Hauptgehäuse mit einem darin bewegbar angeordneten sich aus dem Hauptgehäuse heraus erstreckenden Öffnungsstößel aufweist. Das Hauptgehäuse ist im Aufnahmeschacht angeordnet. Darüber hinaus umfasst die Türöffnungseinheit ein zum Hauptgehäuse separates Kontakt-Gehäuse, welches einen elektrischen Anschluss und/oder einen Anschluss für einen Druckschlauch aufweist. Dieses Kontakt-Gehäuse ist rückseitig an dem Aufnahmeschacht zerstörungsfrei lösbar, insbesondere verrastet, angeordnet und mit dem Hauptgehäuse verbunden. Durch diese Ausgestaltung der Türöffnungseinheit lassen sich montagetechnisch wesentliche Vorteile erzielen. Durch die Gehäuseseparierung kann ein Gehäuse, nämlich das Kontakt-Gehäuse bereits vor einem Schäumprozess, bei welchem thermisch isolierendes Material in das Gehäuse des Haushaltskältegeräts eingebracht wird, an dem Aufnahmeschacht montiert werden und dieser dann bereits vor diesem Schäumprozess an der Stirnleiste befestigt werden. Das Hauptgehäuse der Türöffnungseinheit kann dann in vorteilhafter Weise auch nach diesem Schäumprozess dann erst montiert und in den Aufnahmeschacht eingeschoben werden. Da aufgrund der örtlichen Position des Kontakt-Gehäuses die Zugängigkeit nach dem Schäumprozess nicht mehr gegeben ist beziehungsweise eine entsprechende Position des Kontakt-Gehäuses dann nicht mehr erreicht werden kann, ist die Montage des Kontakt-Gehäuses vor dem Schäumprozess erforderlich. Um andererseits das Hauptgehäuse jedoch nicht bereits vor dem Schäumprozess in dem Aufnahmeschacht verbauen zu müssen soll dies erst nachher erfolgen. Dies bringt Vorteile dahingehend, dass geringfügige Verformungen des Aufnahmeschachts aufgrund des expandierenden Isolationsschaums gegebenenfalls zu einem unerwünschten Einpressen beziehungsweise Einklemmen des Hauptgehäuses in dem Aufnahmeschacht führen würden und eine dann nachträgliche Zugängigkeit beziehungsweise ein Herausnehmen des Hauptgehäuses zu Wartungsarbeiten oder zum Austausch nur noch schwerer oder unter gegebenenfalls Beschädigungen vorgenommen werden könnte. Indem somit dann das Hauptgehäuse erst nach dem Aushärten des Isolationsschaums eingebracht wird, können derartige Beeinträchtigungen des Hauptgehäuses verhindert werden.
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Insbesondere ist dies dann gegeben, wenn während des Schäumprozesses ein Ersatzteil als Stützelement beziehungsweise ein Stützteil in den Aufnahmeschacht eingeschoben wird, durch welches dann unerwünschte Verformungen des Aufnahmeschachts aufgrund des expandierenden Isolationsschaums verhindert werden können. Nach der Entnahme diese Stützteils steht uneingeschränkt das gesamte Volumen des Aufnahmeschachts für das Hauptgehäuse der Türöffnungseinheit zur Verfügung und es kann verspreizungsfrei in den Aufnahmeschacht hineinbewegt werden und auch dann wieder herausgenommen werden.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Aufnahmeschacht an seiner Außenseite eine integrierte Versteifungsstruktur aufweist. Insbesondere sind hier linienförmige Versteifungsstege angebracht, die senkrecht zueinander verlaufen, so dass ein entsprechendes Viereckmuster beziehungsweise ein Matrixmuster ausgebildet ist. Die mechanische Stabilität und die Versteifung ist dadurch besonders vorteilhaft gegeben. Die bereits oben genannten Nachteile, die durch den expandierenden Isolationsschaum auftreten können, werden daher nochmals verbessert vermieden.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Aufnahmeschacht außenseitig von einem thermisch isolierenden Material, insbesondere einem Isolationsschaum, umgeben ist. Dadurch wird auch im Bereich dieses Aufnahmeschachts die thermische Isolationswirkung aufrecht erhalten und es entsteht kein unerwünschter Wärmeeintrag nach innen und somit zum Aufnahmeraum für die Lebensmittel hin.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Stirnleiste eine Mittelstirnleiste ist, die in Höhenrichtung des Haushaltskältegeräts betrachtet zwischen einer oberen Verschließeinheit zum Verschließen eines ersten Aufnahmeraums für Lebensmittel und einer unteren zweiten Verschließeinheit zum Verschließen eines zweiten Aufnahmeraums für Lebensmittel angeordnet ist. Zumindest die Verschließeinheit ist in geschlossenem Zustand an der Stirnleiste anliegend, bei welcher durch die Türöffnungseinheit das Öffnen zumindest unterstützbar ist.
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Die Verschließeinheit kann eine Tür, die um eine Achse schwenkbar ist, sein oder ein Schublade, die in geradliniger Richtung hineingeschoben und herausgezogen werden kann.
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Insbesondere ist die Verschließeinheit bei frontseitiger Betrachtung und somit in Tiefenrichtung gesehen die Türöffnungseinheit abdeckend angeordnet. Insbesondere ist der Öffnungsstößel ein in Tiefenrichtung sich geradlinig bewegender Stößel, durch den dann beim Herausfahren eine gewisse Öffnungskraft auf die Verschließeinheit ausgeübt wird.
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Insbesondere ist vorgesehen, dass der Aufnahmeschacht von der Stirnleiste nach hinten freikragend angeordnet ist. Der Aufnahmeschacht ist somit rückseitig an der Stirnleiste anliegend befestigt und erstreckt sich von dort nach hinten in das Innere des Gehäuses.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Aufnahmeschacht im Bereich der Zugangsöffnung nach unten orientierte Stützstege aufweist, die in montiertem Zustand an einer Innenseite der Stirnleiste anliegen. Dadurch wird ein unerwünschtes Kippen nach unten verhindert und die Stabilität der Positionsfixierung des Aufnahmeschachts verbessert. Die gewünschte horizontale Orientierung in Tiefenrichtung des Aufnahmeschachts wird dadurch besonders vorteilhaft gehalten insbesondere beim Einbringen des Isoliermaterials um den Aufnahmeschacht herum. Die lagegenaue Anordnung der Türöffnungseinheit in den Aufnahmeschacht sowie die sehr geradlinige Bewegung des Öffnungsstößels ist dadurch begünstigt.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Stirnleiste eine Bodenstirnleiste ist, die fronseitig an einer dazu separaten und ein Außenteil des Gehäuses des Haushaltskältegeräts darstellenden Bodeneinheit angeordnet ist. Die Bodeneinheit stellt somit eine Komponente dar, die das Gehäuse nach unten hin abschließt. Abhängig von den jeweiligen Verschließeinheiten, die mit der Türöffnungseinheit zu öffnen sind, ist dann die Positionierung in einer als Mittelstirnleiste ausgebildeten Stirnleiste oder in einer als Bodenstirnleiste ausgebildeten Stirnleiste individuell vorteilhaft. Kurze Wege des Öffnungsstößels und unmittelbare Nähe dieses Öffnungsstößels zur jeweils zu betätigenden Verschließeinheit sind dadurch gegeben. Die Türöffnungseinheit kann dadurch sehr einfach aufgebaut werden und der Platzbedarf ist minimiert.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Bodeneinheit eine geschlossene Bodenplatte aufweist, an welcher die Stirnleiste angeordnet ist und auf welcher eine nach unten offene Abdeckung des Aufnahmeschachts aufsitzt, wobei der Aufnahmeschacht durch die Bodenplatte nach unten begrenzt ist. Dadurch ist die Zugängigkeit von unten verhindert und durch die Bodenplatte auch eine gewisse Auflage für die Bodeneinheit gebildet.
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Insbesondere ist vorgesehen, dass die Bodeneinheit einstückig ausgebildet ist, und in Tiefenrichtung des Haushaltskältegeräts betrachtet neben einer frontseitigen Bodenplatte eine rückseitige Abdeckhaube zum Begrenzen eines Maschinenraums des Haushaltskältegeräts aufweist.
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Des Weiteren wird durch die Erfindung auch ein Verfahren zur Montage einer zum zumindest Öffnungsunterstützen einer Tür eines Haushaltskältegeräts ausgebildeten Türöffnungseinheit geschaffen, wobei diese Öffnungsunterstützung dementsprechend durch das mechanische Einwirken des sich bewegenden Öffnungsstößels der Türöffnungseinheit auf die Tür erfolgt. Der Öffnungsstößel kann dazu entsprechend motorisch angetrieben sein, wobei dies rein durch einen Elektromotor erfolgen kann oder pneumatisch oder hydraulisch erfolgen kann.
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Bei dem Verfahren wird die Türöffnungseinheit in Tiefenrichtung des Haushaltskältegeräts betrachtet von einer Vorderseite einer ein Außenteil eines Gehäuses des Haushaltskältegeräts bildenden Stirnleiste des Haushaltskältegeräts herkommend durch eine nach vorne offene Durchführung in der Stirnleiste in einem hinter der Stirnleiste angeordneten Aufnahmeschacht durch dessen Zugangsöffnung eingebracht und dort in seiner Endlage positioniert. Die Stirnleiste stellt somit eine streifenförmige beziehungsweise lattenartige Komponente dar, die sich insbesondere geradlinig, insbesondere horizontal an dem Haushaltskältegerät erstreckt. Die dadurch erreichbaren Vorteile bezüglich des Montageablaufs wurden auch bereits schon zum Haushaltskältegerät erläutert.
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Insbesondere wird die Durchführung nur mit einer Abdeckplatte abgedeckt, wobei sich ein Öffnungsstößel der Türöffnungseinheit zum zumindest Öffnungsunterstützen der Tür durch eine weitere Durchführung in der Abdeckplatte hindurch erstreckt.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführung wird vorgesehen, dass die Türöffnungseinheit derart angeordnet wird, dass sie durch die Tür in deren geschlossenen Zustand abgedeckt wird und bei einer linearen Bewegung eines Öffnungsstößels der Türöffnungseinheit die Tür durch den Öffnungsstößel aufgestoßen wird.
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Bei einer vorteilhaften Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird zunächst der Aufnahmeschacht rückseitig an der Stirnleiste montiert. Dies kann insbesondere durch ein daran Verrasten erfolgen.
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Es kann dabei vorgesehen sein, dass ein Kontakt-Gehäuse der Türöffnungseinheit vor der Montage des Aufnahmeschachts an eine Rückseite des Aufnahmeschachts vormontiert wird oder diese Montage des Kontakt-Gehäuses nach der Montage des Aufnahmeschachts an der Stirnleiste durchgeführt wird, jedoch vor dem nachfolgenden Einbringen eines thermischen Isolationsmaterials daran befestigt wird.
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Dabei wird die Verbindung zwischen dem Kontakt-Gehäuse und dem Aufnahmeschacht schaumdicht ausgebildet. Dies bedeutet, dass kein thermischer Isolationsschaum dann in den Aufnahmeschacht durch diese Schnittstelle dringen kann.
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Ist dieses Kontakt-Gehäuse mit den Kabeln, insbesondere elektrischen Leitungen und/oder Druckschläuchen, montiert, kann in einem nächsten Schritt in den Aufnahmeschacht über die Durchführung der Stirnleiste ein Stützelement beziehungsweise ein Stützteil eingebracht werden. Nachfolgend wird dann insbesondere das thermisch isolierende Material, insbesondere der Isolationsschaum in einen Zwischenraum zwischen der Stirnleiste und einem Innenbehälter, mit dessen Wänden der Aufnahmeraum für Lebensmittel begrenzt wird, eingebracht. Der Aufnahmeschacht wird dabei vollständig mit dem thermischen Isolationsmaterial umgeben beziehungsweise von diesem Isolationsschaum umschäumt.
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Ist dann dieser Isolationsschaum ausgehärtet, wird das Stützelement aus dem Aufnahmeschacht entnommen und das Hauptgehäuse der Türöffnungseinheit wird dann darin eingesetzt. Es erfolgt dann ein automatisches Verbinden mit dem Kontakt-Gehäuse. Abschließend kann dann noch die Abdeckplatte frontseitig montiert werden, insbesondere verrastet werden.
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Mit Angaben „oben“, „unten“, „vorne“, „hinten, „horizontal“, „vertikal“, „Tiefenrichtung“, „Breitenrichtung“, „Höhenrichtung“ etc. sind die bei bestimmungsgemäßen Gebrauch und bestimmungsgemäßem Anordnen des Geräts und bei einem dann vor dem Gerät stehenden und in Richtung des Geräts blickenden Beobachter gegebenen Positionen und Orientierungen angegeben.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, den Figuren und der Figurenbeschreibung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen, sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Es sind somit auch Ausführungen von der Erfindung als umfasst und offenbart anzusehen, die in den Figuren nicht explizit gezeigt und erläutert sind, jedoch durch separierte Merkmalskombinationen aus den erläuterten Ausführungen hervorgehen und erzeugbar sind. Es sind auch Ausführungen und Merkmalskombinationen als offenbart anzusehen, die somit nicht alle Merkmale eines ursprünglich formulierten unabhängigen Anspruchs aufweisen. Es sind darüber hinaus Ausführungen und Merkmalskombinationen, insbesondere durch die oben dargelegten Ausführungen, als offenbart anzusehen, die über die in den Rückbezügen der Ansprüche dargelegten Merkmalskombinationen hinausgehen oder abweichen.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine perspektivische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Haushaltskältegeräts;
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2 eine perspektivische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Haushaltskältegeräts;
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3 eine dritte perspektivische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Haushaltskältegeräts;
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4 eine perspektivische transparente Darstellung eines Teilbereichs des Haushaltskältegeräts gemäß 3 mit geöffneter Tür;
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5 eine perspektivische Teildarstellung eines Ausführungsbeispiels einer Bodeneinheit;
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6 eine perspektivische Darstellung der Bodeneinheit mit einer Abdeckung eines Aufnahmeschachts in einem spezifischen Montageszenario;
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7 die Komponenten gemäß 6 im zusammengesetzten Zustand und einer zusätzlich noch nicht montierten Stirnleiste;
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8 die Komponenten gemäß 7 im zusammengebauten Zustand mit einer nachfolgend zu montierenden Einheit eines Kontakt-Gehäuses der Türöffnungseinheit;
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9 der montierte Zustand der Komponenten gemäß 8;
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10 eine weitere perspektivische Darstellung von Komponenten des Haushaltskältegeräts während der Fertigungsablaufs in einem auf 9 nachfolgenden Fertigungsszenario;
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11 die Darstellung der Komponenten gemäß 10 mit wieder entnommenem Stützelement vor dem Einführen des Hauptgehäuses der Türöffnungseinheit in den Aufnahmeschacht;
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12 die Komponenten gemäß 11 im zusammengebauten Zustand mit einer noch nicht fertig montierten frontseitigen Abdeckplatte;
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13 eine vergrößerte Darstellung eines Ausführungsbeispiels der Abdeckplatte gemäß 12;
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14 die Bodeneinheit gemäße den vorher genannten Darstellungen mit einem Aufnahmeschacht und einem darin montierten Hauptgehäuse einer Türöffnungseinheit;
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15 eine perspektivische Darstellung eines Teilausschnitts des Haushaltskältegeräts gemäß 3 in einem Mittelbereich, bei welchem eine Stirnleiste eine Mittelstirnleiste zwischen den zwei übereinander angeordneten Aufnahmeräumen für Lebensmittel ist;
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16 eine weitere perspektivische Darstellung von Komponenten gemäß 15;
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17 eine Darstellung eines Montageszenarios während des Herstellungsverfahrens vor dem Einführen eines Stützelements in den Aufnahmeschacht;
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18 ein auf 17 nachfolgendes Verfahrensszenario vor dem Einschieben eines Hauptgehäuses der Türöffnungseinheit; und
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19 ein weiteres, auf 18 folgendes Verfahrensszenario, bei welchem eine frontseitige Abdeckplatte an der Stirnleiste noch zu montieren ist.
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In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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In 1 ist in einer vereinfachten perspektivischen Darstellung ein Haushaltskältegerät 1 gezeigt, welches zur Aufnahme von Lebensmitteln ausgebildet ist. Das Haushaltskältegerät 1 umfasst ein Gehäuse 2, in dem zumindest ein Aufnahmeraum 3 zur Aufnahme von Lebensmitteln ausgebildet ist. Insbesondere ist hier vorgesehen, dass zwei separate Aufnahmeräume vorgesehen sind, die durch jeweils eine eigene Tür verschließbar sind. Insbesondere ist hier vorgesehen, dass ein Aufnahmeraum 3 durch eine Tür 4 und ein weiterer Aufnahmeraum 5 durch eine weitere Tür 6 verschließbar ist. Die Türen 4 und 6 sind in Breitenrichtung und somit in x-Richtung nebeneinander angeordnet und in Höhenrichtung und somit in y-Richtung auf gleicher Höhe zueinander positioniert. Sie sind unabhängig voneinander betätigbar und jeweils um eine vertikale Achse schwenkbar an dem Gehäuse 2 angeordnet.
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Das Haushaltskältegerät 1 umfasst darüber hinaus eine Bodeneinheit 7, welche ein Außenteil des Gehäuses 2 darstellt, und das Gehäuse 2 nach unten hin und somit in Höhenrichtung betrachtet nach unten hin abschließt. Die Bodeneinheit 7 deckt darüber hinaus auch einen Maschinenraum 8 nach vorne und nach oben hin ab, wobei in dem Maschinenraum 8 insbesondere Komponenten eines Kältekreislaufs des Haushaltskältegeräts 1 angeordnet sind.
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In 2 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Haushaltskältegeräts 1 gezeigt. Im Unterschied zur Darstellung gemäß 1 ist hier der erste Aufnahmeraum 3 ebenfalls ein zusammenhängender Aufnahmeraum, der sich über die gesamte Breite erstreckt. In Höhenrichtung betrachtet unterhalb des Aufnahmeraums 3 ist ein zweiter Aufnahmeraum 5 ausgebildet, der durch eine separate Tür 9 verschließbar ist. Der Aufnahmeraum 3 hingegen ist durch die Türen 4 und 6 verschließbar.
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Ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Haushaltskältegeräts 1 ist in 3 gezeigt. Bei dieser Ausgestaltung ist im Unterschied zur Ausführung gemäß 2 der obere zusammenhängende Aufnahmeraum 3 durch eine einzige Tür 4 verschließbar.
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In 4 ist ein Innenbehälter 10 gezeigt, welcher mit seinen Wänden den Aufnahmeraum 5 begrenzt. In einem Zwischenraum 11 zwischen dem Innenbehälter 10 und unter anderem auch der Bodeneinheit 7 ist ein thermisch isolierendes Material, insbesondere ein Isolationsschaum eingebracht.
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Frontseitig und somit der Tür 9 zugewandt ist vor der Bodeneinheit 7 eine dazu separate Stirnleiste 12 angeordnet, die eine in 4 nicht erkennbare Durchführung aufweist. Die Stirnleiste 12 ist im Ausführungsbeispiel eine Bodenstirnleiste. Sie ist vorzugsweise eine gewinkelte Metallleiste, die sich insbesondere über die Breite der Bodeneinheit 7 erstreckt.
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An der Stirnleiste 12 ist eine dazu separate Abdeckplatte 13 befestigt, insbesondere zerstörungsfrei lösbar befestigt, vorzugsweise verrastet. Diese Abdeckplatte 13 weist eine Durchführung 14 auf, durch welche sich ein Öffnungsstößel 15 einer Türöffnungseinheit hindurch erstrecken kann und linear in Tiefenrichtung des Haushaltskältegeräts 1 bewegbar ist. Bei geschlossener Tür 9 verdeckt diese Tür 9 den Öffnungsstößel 15, so dass bei einem linearen Verschieben des Öffnungsstößels 15 dieser die Tür 9 kontaktiert und mit einer entsprechenden Kraft zumindest zur Öffnungsunterstützung der Tür 9 beaufschlagt.
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In 5 ist eine perspektivische Darstellung der Bodeneinheit 7 gezeigt. Die Bodeneinheit 7 weist eine frontseitige Bodenplatte 16 und eine nach hinten daran anschließende einstückig damit verbundene Abdeckhaube 17 auf, die den Maschinenraum 8 begrenzt. An einem vorderen, der Abdeckhaube 17 abgewandten Frontrand 18 der Bodenplatte 16 ist eine integrierte Leiste 19 ausgebildet, die eine Durchführung 20 aufweist. Die Durchführung 20 weist in Breitenrichtung und somit in x-Richtung des Haushaltskältegeräts 1 eine Breite auf, die größer ist als die Breite eines Hauptgehäuses der Türöffnungseinheit. Die Bodenplatte 16 ist unterbrechungsfrei ausgebildet und weist somit kein Loch nach unten auf.
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In 6 ist die Bodeneinheit 7 gezeigt und gemäß einem Verfahrenszenario zum Herstellen des Haushaltskältegeräts 1 wird eine zur Bodeneinheit 7 separate haubenartige Abdeckung 21 von oben auf die Bodenplatte 16 gesetzt. Dadurch wird gemäß der Darstellung in 7 ein Volumen eines die Abdeckung 21 aufweisenden Aufnahmeschachts 22 begrenzt, wobei dies einerseits durch die Bodenplatte 16 und andererseits durch die Abdeckung 21 geschieht. Die Abdeckung 21 ist an ihrer Außenseite mit einer integrierten Versteifungsstruktur 23 versehen, die durch parallele und senkrecht zueinander orientierte Linien gebildet ist, so dass ein Viereckmuster beziehungsweise ein Matrixmuster als Versteifungsstruktur ausgebildet ist. Frontseitig und zur Tür 9 hin weist die Abdeckung 21 eine Durchführung 24 auf und diese weist eine Breite auf, die größer ist als ein Hauptgehäuse der Türöffnungseinheit. Die Abdeckung 21 wird zerstörungsfrei lösbar auf der Bodenplatte 16 befestigt, insbesondere durch Ultraschallschweißen befestigt. Wie zu erkennen ist, fluchten die Durchführungen 24 und 20.
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Ist gemäß der Darstellung in 7 die Abdeckung 21 auf der Bodenplatte 16 befestigt, wird die zur Bodeneinheit 7 separate gewinkelte Stirnleiste 12 daran montiert. Diese Stirnleiste 12 weist in ihrem vertikalen Schenkel eine rechteckförmige Durchführung 25 auf, die im montierten Zustand der Stirnleiste 12 an der Bodeneinheit 7 mit den Durchführungen 20 und 24 fluchtet.
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In 8 ist in dem Zusammenhang der bereits montierte Zustand der Stirnleiste 12 gezeigt.
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In Tiefenrichtung betrachtet an der Rückseite der Abdeckung 21 ist eine weitere Durchführung 26 ausgebildet. An dieser wird ein Gehäuseteil 27 eines Kontakt-Gehäuses der Türöffnungseinheit befestigt, insbesondere daran verrastet. Dieses Gehäuseteil 27 umfasst elektrische Anschlüsse und/oder Druckschlauchanschlüsse, die dann im montierten Endzustand mit entsprechenden Gegenanschlüssen eines Hauptgehäuses der Türöffnungseinheit verbunden sind. In 9 ist der montierte Zustand des Gehäuseteils 27 an der Abdeckung 21 gezeigt. Es ist daher nach hinten und außen freiliegend und es wird daran dann ein in 9 nicht gezeigtes Deckelteil des Kontakt-Gehäuses auf dieses Gehäuseteil 27 aufgebracht. An diesem Deckel münden dann elektrische Leitungen und/oder Druckschläuche als Ausführungsbeispiele für Kabel.
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In 10 ist ein weiteres Verfahrenszenario gezeigt, welches nachfolgend zu 9 durchgeführt wird. Hier wird ein Stützelement 28 als temporäres Hilfselement in den Aufnahmeschacht 22 eingeführt. Durch dieses Stützelement 28 wird beim nachfolgenden Einbringen des Isolationsschaums in den Zwischenraum 11 eine unerwünschte Verformung der Abdeckung 21 verhindert. Auf 10 folgend wird dann der Schäumprozess durchgeführt. Ist eine entsprechende Aushärtung des Isolationsschaums erreicht wird dann das Stützelement 28 aus dem Aufnahmeschacht 22 entfernt. Nach dem Aushärten des Isolationsschaums wird dann ein gemäß 11 gezeigtes Hauptgehäuse 29 der Türöffnungseinheit mit einer zusätzlichen Bodenplatte 30 verbunden und in den Aufnahmeschacht 22 eingeführt. Dies erfolgt dabei frontseitig durch eine Linearbewegung in Tiefenrichtung des Haushaltskältegeräts 1 somit nur über diese Durchführung 25 in der Stirnleiste 12 bis zum Aufnahmeschacht 22. Ist das Hauptgehäuse 29 in seiner Endposition in dem Aufnahmeschacht 22 angekommen und entsprechend montiert, wird nachfolgend gemäß der Darstellung in 12 eine zur Stirnleiste 12 separate Abdeckplatte 31, die der Abdeckplatte 13 entspricht, auf die Stirnleiste 12 aufgebracht, insbesondere aufgerastet und somit die Durchführung 25 frontseitig abgedeckt. In 13 ist die Abdeckplatte 31 vergrößert dargestellt. Sie weist Rastelemente 32 und 33 auf, die an der Stirnleiste 12 verrasten. Darüber hinaus weist die Abdeckplatte 31 eine Durchführung 34 auf, durch welche sich der Öffnungsstößel 15 mit geringem Spiel hindurch erstrecken kann. Diese Durchführung 34 ist daher in ihren Ausmaßen, insbesondere in der Breite viel kleiner dimensioniert als die Durchführung 25.
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In 14 ist die Bodeneinheit 7 in einem Montagezustand gezeigt, bei welchem das Hauptgehäuse 22 einer Türöffnungseinheit 35 in ihrer Endlage in dem Aufnahmeschacht 22 angeordnet ist. Die Stirnleiste ist bei dieser Darstellung zur besseren Erkennung des Hauptgehäuses 29 abgenommen.
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In 15 ist in einer perspektivischen Darstellung ein weiteres Ausführungsbeispiel gezeigt, bei welchem das Haushaltskältegerät 1 in der Ausführung gemäß 3 nicht eine als Bodenstirnleiste ausgebildeten Stirnleiste 12 sondern eine als Mittelstirnleiste ausgebildeten Stirnleiste 36 mit einer entsprechenden Durchführung 37 aufweist, die durch die Abdeckplatte 31 abgedeckt ist. Diese Mittelstirnleiste ist somit in Höhenrichtung des Haushaltskältegeräts 1 betrachtet zwischen den Behältern 10 und 38, die die Aufnahmeräume 5 und 3 begrenzen, angeordnet. Die beiden Türen 4 und 9 schlagen in geschlossenem Zustand an dieser Stirnleiste 36 an. Bei dieser Ausführung ist vorgesehen, dass die obere Tür 4 durch die Türöffnungseinheit 35 bei der Öffnungsbewegung unterstützt wird.
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In 16 ist eine weitere perspektivische Darstellung der Ausführung gemäß 15 zu erkennen. Es ist gezeigt, dass das Volumen des Aufnahmeschachts 22 durch eine einstückige behälterartige Komponente 39 begrenzt ist. Dieser Behälter 39 ist an einer Rückseite 36a der horizontalen Mittelstirnleiste 36 direkt angeordnet. Er ist in horizontaler Richtung und somit in Tiefenrichtung nach hinten freikragend angeordnet und stützt sich mit nach unten orientierten Stützstegen 40 und 41 an dieser Rückseite 36a ab. Dieser Behälter 39 mit dem Aufnahmeschacht 22 kann an der Mittelstirnleiste 36 verrastet angeordnet sein. An der Rückseite des Behälters 39 ist wiederum das Kontakt-Gehäuse 42 mit einem hier gezeigten Gehäusedeckel 43, der in den Darstellungen gemäß 8 und 9 nicht gezeigt ist, versehen. Es sind darüber hinaus auch ein Druckschlauch 44 und elektrische Leitungen 45 vorgesehen, die an das Kontakt-Gehäuse 42 münden.
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Zur Montage wird zunächst hier das Anbringen des Behälters 39 an der Rückseite 36a vollzogen. Vorher oder nachher wird dann das Kontakt-Gehäuse 42 daran montiert. Ausgehend davon wird dann in einem nächsten Verfahrensschritt gemäß 17 das Stützelement 28 in den Aufnahmeschacht 22 eingeschoben. In 17 ist hier auch wiederum die Durchführung 37 zu erkennen. Im Nachgang zu dem Einführen des Stützelements 28 in den Aufnahmeschacht 22 wird dann der Isolationsschaum in den Zwischenraum 11 eingebracht. Nach dem Aushärten wird dann auch hier wiederum das Stützelement 28 aus dem Aufnahmeschacht 22 entfernt. Gemäß weiterem Verfahrensablauf wird dann gemäß 18 wiederum analog zur Darstellung in 11 das Hauptgehäuse 29 insbesondere auch mit der Bodenplatte 30 montiert und in den Aufnahmeschacht 22 in die Endlage verbracht. Abschließend wird dann gemäß der Darstellung in 19 die Abdeckplatte 31 an der Stirnleiste 36 montiert, insbesondere verrastet. Insbesondere ist vorgesehen, dass das Hauptgehäuse 29 in dem Aufnahmeschacht 22 verschraubt wird, insbesondere an der Stirnleiste 36 und/oder dem Behälter 39.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Haushaltskältegerät
- 2
- Gehäuse
- 3
- Aufnahmeraum
- 4
- Tür
- 5
- Aufnahmeraum
- 6
- Tür
- 7
- Bodeneinheit
- 8
- Maschinenraum
- 9
- Tür
- 10
- Innenbehälter
- 11
- Zwischenraum
- 12
- Stirnleiste
- 13
- Abdeckplatte
- 14
- Durchführung
- 15
- Öffnungsstößel
- 16
- Bodenplatte
- 17
- Abdeckhaube
- 18
- Frontrand
- 19
- Leiste
- 20
- Durchführung
- 21
- Abdeckung
- 22
- Aufnahmeschacht
- 23
- Versteifungsstruktur
- 24
- Durchführung
- 25
- Durchführung
- 26
- Durchführung
- 27
- Gehäuseteil
- 28
- Stützelement
- 29
- Hauptgehäuse
- 30
- Bodenplatte
- 31
- Abdeckplatte
- 32
- Rastelement
- 33
- Rastelement
- 34
- Durchführung
- 35
- Türöffnungseinheit
- 36
- Stirnleiste
- 36a
- Rückseite
- 37
- Durchführung
- 38
- Behälter
- 39
- Behälter
- 40
- Stützsteg
- 41
- Stützsteg
- 42
- Kontakt-Gehäuse
- 43
- Gehäusedeckel
- 44
- Druckschlauch
- 45
- elektrische Leitung