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DE102016209427B3 - Kupplungsaktuator - Google Patents

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DE102016209427B3
DE102016209427B3 DE102016209427.0A DE102016209427A DE102016209427B3 DE 102016209427 B3 DE102016209427 B3 DE 102016209427B3 DE 102016209427 A DE102016209427 A DE 102016209427A DE 102016209427 B3 DE102016209427 B3 DE 102016209427B3
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DE
Germany
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cam
engagement
clutch actuator
engagement element
end position
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE102016209427.0A
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English (en)
Inventor
Thorsten Kremer
Takuya Mizobe
Rene Schepp
Joerg Mayer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Publication date
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Priority to FR1754722A priority patent/FR3051862B1/fr
Priority to CN201710400583.0A priority patent/CN107448501A/zh
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kupplungsaktuator (1) umfassend ein Stellelement (3), das entlang einer Verschieberichtung (200) verschiebbar ist, und eine mit dem Stellelement (3) wirkverbundene Kurvenscheibe (3), die zwei parallele Seitenflächen (6) und eine Umfangsfläche (7) aufweist und die um eine senkrecht zur Verschieberichtung (200) ausgerichtete Rotationsachse (100) rotierbar ist, wobei das Stellelement (3) umfasst: einen Grundkörper (18), ein fest mit dem Grundkörper (18) verbundenes Anlageelement (4), das an eine Umfangsfläche (7) der Kurvenscheibe (2) anlegbar ist, und ein Eingriffselement (5), das zum Eingreifen in eine Ausnehmung (8) in zumindest einer Seitenfläche (6) der Kurvenscheibe (2) ausgebildet ist, wobei durch die Verschiebung des Stellelements (3) eine Kupplung einrückbar und ausrückbar ist, wobei von dem Anlageelement (4) eine Schubkraft und von dem Eingriffselement (5) eine Zugkraft aufnehmbar ist, und wobei zwischen Grundkörper (18) und Eingriffselement (5) ein Federelement (19) angeordnet ist.

Description

  • Stand der Technik
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Kupplungsaktuator. Außerdem betrifft die Erfindung ein Aktorsystem eines Kupplungsaktuators. Mit dem Kupplungsaktuator ist insbesondere eine Kupplung einrückbar und ausrückbar. Dazu ist besonders vorteilhaft, wenn mit dem Kupplungsaktuator ein Hydrauliksystem betätigbar ist, wobei mit dem Hydrauliksystem die Kupplung einrückbar und ausrückbar ist.
  • Aus dem Stand der Technik sind insbesondere elektronisch betätigbare Kupplungen bekannt. Bei solchen Systemen muss eine drehende Bewegung aus einem Motor und Getriebe in eine lineare Bewegung umgesetzt werden, um einen hydraulischen Zylinder bewegen zu können. Dazu dienen üblicherweise eine Kurvenscheibe und ein Stößel. Die Kurvenscheibe ist fest verbunden mit dem Getriebe, sodass die Kurvenscheibe über das Getriebe von dem Motor angetrieben werden kann. Rotiert der Motor die Kurvenscheibe über das Getriebe, so ergibt sich eine lineare Bewegung des Stößels, da sich der Radius der Kurvenscheibe entlang deren Umfang verändert. Somit ist durch Rotation der Kurvenscheibe ein Abstand zwischen Stößel und Rotationsachse der Kurvenscheibe einstellbar. Damit der Stößel stets vorgegebene Rahmenbedingungen erfüllt, ist zum einen eine Linearführung vorhanden, die eine Bewegung des Stößels nur entlang seiner Längsachse zulässt. Zum anderen ist eine Feder vorhanden, über die der Stößel gegen die Kurvenscheibe gedrückt wird. Auf diese Weise ist ein Abheben des Stößels von der Kurvenscheibe verhindert.
  • Das oben genannte Design hat jedoch den Nachteil, dass es sehr bauraumintensiv ist. Außerdem ist ein Energieverbrauch des Antriebs erhöht, da dieser stets die Feder komprimieren muss, um den Stößel bewegen zu können.
  • Aus der nachveröffentlichten DE 10 2014 226 120 A1 ist ein Kennungswandler mit Kurvenscheibe und Lagerpendel zur Betätigung einer Kupplung bekannt.
  • Aus der DE 10 2014 221 010 A1 ist eine Kupplungseinrichtung für ein Kraftfahrzeug bekannt.
  • Aus der DE 298 02 343 U1 ist ein Kurvengetriebe bekannt.
  • Aus der DD 12 78 26 A1 ist ein Gleitelement für Kurvengetriebe bekannt.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Bei dem erfindungsgemäßen Kupplungsaktuator lässt sich der benötigte Bauraum bezüglich dem Stand der Technik deutlich reduzieren. Gleichzeitig ist ein Energieverbrauch des Antriebs verringert. Vorteilhafterweise lassen sich gegenüber dem Stand der Technik verkleinerte Antriebe verwenden. Der erfindungsgemäße Kupplungsaktuator umfasst ein Stellelement, eine Kurvenscheibe und bevorzugt einen Stellmotor. Der Stellmotor dient bevorzugt als Antrieb. Dazu ist der Stellmotor vorteilhafterweise mit der Kurvenscheibe verbunden und erlaubt somit ein Antreiben der Kurvenscheibe. Insbesondere ist der Antriebsmotor über ein Getriebe mit der Kurvenscheibe verbunden. Die Kurvenscheibe ist dadurch um eine Rotationsachse rotierbar. Das Stellelement wiederum ist entlang einer Verschieberichtung verschiebbar. Die Verschieberichtung ist senkrecht zu der Rotationsachse der Kurvenscheibe ausgebildet. Weiterhin ist vorgesehen, dass das Stellelement mit der Kurvenscheibe wirkverbunden ist. Die Kurvenscheibe umfasst dazu zwei parallele Seitenflächen und eine Umfangsfläche, wobei die Umfangsfläche bevorzugt senkrecht zu den parallelen Seitenflächen ausgebildet ist. Im Rahmen der Erfindung werden die Seitenflächen auch dann als parallel angesehen, wenn diese um einen Betrag von maximal 20 Grad, insbesondere von maximal 10 Grad, zueinander abgewinkelt sind.
  • Das Stellelement umfasst einen Grundkörper, ein fest mit dem Grundkörper verbundenes Anlageelement und ein Eingriffselement. Das Eingriffselement ist vorteilhafterweise relativ zu dem Grundkörper bewegbar, besonders vorteilhaft lediglich entlang der Verschieberichtung. Das Anlageelement ist an die Umfangsfläche der Kurvenscheibe anlegbar. Das Eingriffselement ist zum Eingreifen in eine Ausnehmung in zumindest einer Seitenfläche der Kurvenscheibe ausgebildet. Auf diese Weise ist das Stellelement mit der Kurvenscheibe wirkverbindbar. Bevorzugt ist vorgesehen, dass das Anlageelement zum Aufnehmen einer Schubkraft und das Eingriffselement zum Aufnehmen einer Zugkraft ausgebildet sind. Somit ist eine umfängliche Wirkverbindung zwischen Stellelement und Kurvenscheibe herstellbar, da von der Kurvenscheibe auf das Stellelement sowohl Zugkräfte als auch Druckkräfte übertragbar sind. Zwischen dem Grundkörper und dem Eingriffselement des Stelleelements ist ein Federelement angeordnet. Insbesondere ist das Federelement dadurch spannbar, dass gleichzeitig auf das Anlageelement eine Schubkraft und auf das Eingriffselement eine Zugkraft wirkt. Die Schubkraft und die Zugkraft sind insbesondere durch die Seitenflächen und die Umfangsfläche der Kurvenscheibe generierbar.
  • Durch eine Wirkverbindung zwischen Kurvenscheibe und Stellelement ist somit durch Rotation des Stellmotors eine Translation des Stelleelements entlang der Verschieberichtung erzeugbar. Dabei ist durch Verschiebung des Stellelements eine Kupplung einrückbar und ausrückbar. Besonders vorteilhaft ist mit dem Stellelement ein Kolben eines Hydrauliksystems betätigbar, wobei das Hydrauliksystem zum Einrücken und Ausrücken der Kupplung ausgebildet ist.
  • Die Unteransprüche haben bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung zum Inhalt.
  • Bevorzugt ist vorgesehen, dass das Eingriffselement relativ zu dem Grundkörper zwischen einer ersten Endposition und einer zweiten Endposition bewegbar ist. Weiterhin ist vorgesehen, dass das Federelement das Eingriffselement in die erste Endposition drängt. Besonders vorteilhaft ist das Eingriffselement in der ersten Endposition weiter von der Rotationsachse entfernt als in der zweiten Endposition. Somit ist eine Zugkraft von der Kurvenscheibe auf den Grundkörper über das Eingriffselement nur bei gleichzeitigem Spannen des Federelements ermöglicht. Dies dient insbesondere zum Dämpfen einer Zugbewegung, die von der Kurvenscheibe auf den Grundkörper aufgebracht wird. Insbesondere ist dadurch das plötzliche und ruckartige Auftreten von Zugkräften an dem Grundkörper vermieden. Gleichzeitig ist durch das Federelement sichergestellt, dass das Anlageelement weiterhin an der Kurvenscheibe anliegt, auch wenn eine Zugkraft von der Kurvenscheibe auf den Grundkörper übertragen wird. Durch das ständige Anliegen ist ein Abheben des Anlageelements von der Kurvenscheibe vermieden, sodass ein Schlagen des Anlageelements auf die Umfangsfläche der Kurvenscheibe verhindert ist. Dadurch ist der Kupplungsaktuator sehr geräuscharm zu betreiben. Außerdem ist der Kupplungsaktuator in seiner Lebensdauer verbessert, da keine erhöhte Abnutzung durch das Schlagen vorhanden is.
  • Besonders vorteilhaft weist der Grundkörper ein Stegelement auf. Das Stegelement stellt in der ersten Endposition und/oder in der zweiten Endposition einen Anschlag für das Eingriffselement dar. Somit ist insbesondere die erste Endposition dann erreicht, wenn das Eingriffselement durch das Federelement, insbesondere rotationsachsenseitig, gegen das Stegelement gepresst ist. Zum Erreichen der zweiten Endposition ist das Eingriffselement von dem Stegelement wegzubewegen, wobei dies gegen eine elastische Rückstellkraft des Federelements geschieht. Sobald das Eingriffselement wieder an dem Stegelement des Grundkörpers anliegt, insbesondere rotationsachsabgewandt, ist die zweite Endposition erreicht. Sollte keine Zugkraft von der Kurvenscheibe auf das Eingriffselement erzeugt werden, so drängt das Federelement das Eingriffselement zurück in die erste Endposition.
  • Besonders vorteilhaft liegt das Federelement an dem Stegelement an. Das Federelement ist somit von dem Eingriffselement komprimierbar, wodurch die elastische Rückstellkraft erzeugt wird. Durch die vorteilhafterweise doppelte Verwendung des Stegelements zum einen als Anschlag und zum anderen als Abstützelement für das Federelement ist das Stellelement, und damit der Kupplungsaktuator, sehr platzsparend zu montieren, wodurch der benötigte Bauraum des Kupplungsaktuators gegenüber dem Stand der Technik verringert ist.
  • Weiterhin ist besonders vorteilhaft vorgesehen, dass das Stegelement durch eine Öffnung des Eingriffselements geführt ist. Auf diese Weise ist das Stegelement ein Anschlag sowohl in der ersten Endposition als auch in der zweiten Endposition. Dazu ist vorgesehen, dass die Öffnung eine größere Abmessung als das Stegelement aufweist. Insbesondere weist die Öffnung lediglich entlang der Verschieberichtung eine Abmessung auf, die größer als die Abmessung des Stegelements entlang der Verschieberichtung ist. Quer dazu ist insbesondere lediglich eine solche Toleranz vorhanden, die eine Relativbewegung von Stegelement und Eingriffselement erlaubt. Somit dient das Stegelement zusätzlich außerdem als Führung für die relative Bewegung zwischen Grundkörper und Eingriffselement. Dabei ist durch die Differenz zwischen dem Abmaß des Stegelements entlang der Verschieberichtung und der Öffnung entlang der Verschieberichtung der maximale Weg, um den das Eingriffselement verschiebbar ist. Insbesondere entspricht dieser maximale Weg dem Abstand zwischen der ersten Endposition und der zweiten Endposition.
  • Zusätzlich ist besonders vorteilhaft das Stegelement als Halterung für ein Gleitelement ausgebildet. Somit ist das Gleitelement an dem Stegelement gehalten. Das Gleitelement dient vorteilhafterweise zum Lagern des Grundkörpers an einem Gehäuse. Auf diese Weise ist der Grundkörper innerhalb des Gehäuses verschiebbar. Das Gleitelement läuft dazu innerhalb einer Schiene, wodurch vorteilhafterweise eine Längsführung des Grundkörpers erreicht ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Grundkörper, und damit das gesamte Stellelement, nur entlang der Verschieberichtung bewegt werden kann. Durch das zumindest eine Gleitelement, das in der Schiene verläuft, ist vorteilhafterweise sowohl eine Rotation als auch eine Translation in eine Richtung unterschiedlich von der Verschieberichtung verhindert. Außerdem ist ersichtlich, dass durch das Kumulieren von Funktionen des Stegelements ein benötigter Bauraum für den Grundkörper, und damit für den gesamten Kupplungsaktuator, sehr gering ausfällt. Das Stegelement dient vorteilhafterweise als Anschlag für das Eingriffselement und/oder als Stützelement für das Federelement und/oder als Führung für das Eingriffselement und/oder als Halterung für das Gleitelement. Das Eingriffselement umfasst bevorzugt ein plattenförmiges Grundelement, wobei zumindest das plattenförmige Grundelement des Eingriffselements zwischen dem Gleitelement und dem Grundkörper angeordnet ist. Durch das Anbringen des Eingriffselements zwischen dem Gleitelement und dem Grundkörper ist wiederum ein benötigter Bauraum für den Kupplungsaktuator minimiert.
  • Das Gleitelement ist vorteilhafterweise zusätzlich von einem Halteelement des Grundkörpers gehalten. Dabei ist vorgesehen, dass auch das Halteelement eine Führung für das Eingriffselement darstellt. So weist das Gleitelement bevorzugt zwei Aufhängepunkte auf, da das Gleitelement sowohl von dem Halteelement als auch von dem Stegelement gehalten ist. Gleichzeitig ist besonders vorteilhaft vorgesehen, dass sowohl Haltelemente als auch Stegelemente gleichzeitig Führungen für eine Bewegung des Eingriffselements darstellen. Durch diese mehrfache Funktionalität von Bauelementen ist der Bauraum des Kupplungsaktuators minimierbar.
  • Das Halteelement greift bevorzugt als Führung in eine streifenförmige Ausnehmung des Eingriffselements ein. Dabei ist insbesondere vorgesehen, dass das plattenförmige Grundelement des Eingriffselements die streifenförmige Ausnehmung aufweist. Die streifenförmige Ausnehmung ist durch Umbiegen eines streifenförmigen Ausschnitts des Eingriffselements, insbesondere des plattenförmigen Grundelements des Eingriffselements, gebildet. Dabei ist vorgesehen, dass das Federelement an dem umgebogenen streifenförmigen Ausschnitt anliegt. Der streifenförmige Ausschnitt ist insbesondere derart umgebogen, dass dieser parallel zu dem Stegelement verläuft. Somit ist das Federelement zwischen dem Stegelement und dem umgebogenen streifenförmigen Ausschnitt anbringbar. Besonders vorteilhaft ist vorgesehen, dass das Gleitelement sowohl den umgebogenen streifenförmigen Ausschnitt als auch das Stegelement umgibt und somit ein Gehäuse für das Federelement darstellt. Dadurch ist das Federelement vor äußeren Einflüssen geschützt, wobei gleichzeitig der benötigte Bauraum für den Kupplungsaktuator minimiert ist. Durch das Eingreifen des Halteelements in die streifenförmige Ausnehmung ist insbesondere vorgesehen, dass die Ränder des Halteelements an den Rändern der streifenförmigen Ausnehmung anliegen. Auf diese Weise ist eine Führungswirkung vorhanden, da das Eingriffselement insbesondere nur derart bewegbar ist, dass eine Relativbewegung zwischen Halteelement und streifenförmiger Ausnehmung nur entlang der Verschiebungsrichtung erfolgen kann.
  • Das Anlageelement weist bevorzugt einen über ein Lager gelagerten Rollkörper auf. Der Rollkörper ist um eine zu der Rotationsachse der Kurvenscheibe parallele weitere Rotationsachse rotierbar. Somit ist ein Abrollen des Stellelements auf der Kurvenscheibe 2 ermöglicht, wodurch die Rotation der Kurvenscheibe einfach und verlustarm in eine Translation des Stellelements umsetzbar ist.
  • Schließlich betrifft die Erfindung ein Stellelement, das insbesondere mit einer Kurvenscheibe wirkverbindbar ist. Das Stellelement ist entlang einer Verschieberichtung verschiebbar. Die Verschieberichtung ist bevorzugt senkrecht zu einer Rotationsachse der Kurvenscheibe ausgebildet. Das Stellelement umfasst einen Grundkörper, ein fest mit dem Grundkörper verbundenes Anlageelement und ein Eingriffselement. Das Eingriffselement ist vorteilhafterweise relativ zu dem Grundkörper bewegbar, besonders vorteilhaft lediglich entlang der Verschieberichtung. Das Anlageelement ist an eine Umfangsfläche der Kurvenscheibe anlegbar. Das Eingriffselement ist zum Eingreifen in eine Ausnehmung in zumindest einer Seitenfläche der Kurvenscheibe ausgebildet. Auf diese Weise ist das Stellelement mit der Kurvenscheibe wirkverbindbar. Bevorzugt ist vorgesehen, dass das Anlageelement zum Aufnehmen einer Schubkraft und das Eingriffselement zum Aufnehmen einer Zugkraft ausgebildet sind. Somit ist eine umfängliche Wirkverbindung zwischen Stellelement und Kurvenscheibe herstellbar, da von der Kurvenscheibe auf das Stellelement sowohl Zugkräfte als auch Druckkräfte übertragbar sind. Zwischen dem Grundkörper und dem Eingriffselement des Stelleelements ist ein Federelement angeordnet. Insbesondere ist das Federelement dadurch spannbar, dass gleichzeitig auf das Anlageelement eine Schubkraft und auf das Eingriffselement eine Zugkraft wirkt. Die Schubkraft und die Zugkraft sind insbesondere durch die Seitenflächen und/oder Kragenflächen an den Seitenflächen und die Umfangsfläche der Kurvenscheibe generierbar. Durch eine Wirkverbindung zwischen Kurvenscheibe und Stellelement ist somit durch Rotation des Stellmotors eine Translation des Stellelements entlang der Verschieberichtung erzeugbar. Dabei ist durch Verschiebung des Stellelements insbesondere eine Kupplung einrückbar und ausrückbar, indem mit dem Stellelement ein Kolben eines Hydrauliksystems betätigbar ist, wobei das Hydrauliksystem zum Einrücken und Ausrücken der Kupplung ausgebildet ist.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung unter Bezugnahme auf die begleitende Zeichnung im Detail beschrieben. In der Zeichnung ist:
  • 1 eine schematische Ansicht eines Kupplungsaktuators gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung in einer ersten Stellung,
  • 2 eine schematische Ansicht des Kupplungsaktuators gemäß dem Ausführungsbeispiel der Erfindung in einer zweiten Stellung,
  • 3 eine schematische Ansicht des Kupplungsaktuators gemäß dem Ausführungsbeispiel der Erfindung in einer dritten Stellung,
  • 4 eine schematische Schnittansicht des Kupplungsaktuators gemäß dem Ausführungsbeispiel der Erfindung, und
  • 5 eine schematische Detailansicht des Kupplungsaktuators gemäß dem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • Ausführungsformen der Erfindung
  • 1 zeigt schematisch einen Kupplungsaktuator 1 gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung. 2 und 3 zeigen den Kupplungsaktuator 1 aus 1 in unterschiedlichen Stellungen. Der Kupplungsaktuator 1 umfasst insbesondere ein Aktorsystem 20. Mit Aktorsystem 20 ist eine Rotation in eine Translation umwandelbar, sodass der Kupplungsaktuator 1 z. B. elektrisch betreibbar ist und z. B. eine Rotation eines Antriebsmotors in eine Translation zum Betätigen einer Kupplung umwandeln kann.
  • Der Kupplungsaktuator 1 umfasst einen Hydraulikzylinder 11, über den Druck in ein Hydrauliksystem 14 einbringbar ist. Über einen solchen Hydraulikdruck ist eine Kupplung, die mit dem Hydrauliksystem 14 verbunden ist, einrückbar und/oder ausrückbar. Der Kupplungsaktuator 1 dient somit vorteilhafterweise zum Einbringen eines Hydraulikdrucks in das Hydrauliksystem 14 und zum Entlasten des Hydrauliksystems 14 durch Wegnahme von Hydraulikdruck.
  • Der Hydraulikzylinder 11 weist einen Arbeitsraum 13 auf. Der Arbeitsraum 13 ist durch einen innerhalb des Hydraulikzylinders geführten Kolben 10 in seiner Größe einstellbar, wodurch ein Hydraulikdruck einstellbar ist. Der Kolben 10 ist gegenüber dem Hydraulikzylinder 11 mittels Dichtungen 15 abgedichtet, sodass keine Leckage auftritt und der Arbeitsraum 13 sicher und zuverlässig in seiner Größe eingestellt werden kann.
  • In dem Arbeitsraum 13 ist bevorzugt außerdem ein Hilfsfederelement 16 angeordnet. Das Hilfsfederelement 16 stützt sich an einer Wand des Hydraulikzylinders 11 sowie an dem Kolben 10 ab. Außerdem ist das Hilfsfederelement 16 eingerichtet, den Kolben 10 derart zu verschieben, dass der Arbeitsraum 13 maximiert wird. Somit dient das Hilfsfederelement 16 zum Entspannen des Hydrauliksystems 14, da das Hilfsfederelement 16 auf eine Druckentlastung drängt. Das Hilfsfederelement 16 ist insbesondere optional und kann entfallen.
  • Schließlich weist der Hydraulikzylinder 11 eine Belüftungsöffnung 12 auf. Dabei ist der Kolben 10 derart innerhalb des Hydraulikzylinders 11 bewegbar, dass der Kolben 10 wahlweise die Belüftungsöffnung 12 und den Arbeitsraum 13 verbinden oder trennen kann. Durch ein Verbinden von Belüftungsöffnung 12 und Arbeitsraum 13 ist der Arbeitsraum 13 z. B. mit einem Ausgleichsgefäß oder mit einer Umgebung des Kupplungsaktuators 1 verbunden. Auf diese Weise ist der Arbeitsraum 13, und damit das gesamte Hydrauliksystem 14, drucklos. Wird der Kolben 10 hingegen verschoben, so trennt dieser den Arbeitsraum 13 von der Belüftungsöffnung 12, wodurch ein Hydraulikdruck innerhalb des Arbeitsraums 13, und damit innerhalb des Hydrauliksystems 14, eingestellt werden kann.
  • Wird durch den Kolben 10 ein Hydraulikdruck erzeugt, so wirkt auf den Kolben 10 ein Gegendruck. Dieser Gegendruck wird einerseits durch das Hilfsfederelement 16, andererseits durch das Hydrauliksystem 14 erzeugt. Sinkt jedoch der erreichte Hydraulikdruck ab, was insbesondere durch Verschieben des Kolbens 10 (in 1 bis 3 nach rechts) erreicht werden kann, so sinkt auch eine Gegenkraft auf den Kolben 10. Sobald der Kolben 10 die Belüftungsöffnung 12 und den Arbeitsraum 13 verbindet, ist lediglich das Hilfsfederelement 16 für eine Gegenkraft auf den Kolben 10 verantwortlich. Aus Gründen des Einsparens von Bauraum ist das Hilfsfederelement 16 jedoch nur schwach ausgeprägt und kann keine adäquate Gegenkraft auf den Kolben 10 ausüben.
  • Der Kupplungsaktuator 1 umfasst weiterhin eine Kurvenscheibe 2 sowie ein Stellelement 3. Die Kurvenscheibe 2 ist um eine Rotationsachse 100 rotierbar und weist einen über den Umfang veränderlichen Radius auf, sodass durch Rotation der Kurvenscheibe 2 das an die Kurvenscheibe 2 angelegte Stellelement 3 verschiebbar ist. Das Stellelement 3 ist wiederum mit dem Kolben 10 verbunden, sodass durch die Verschiebung des Stellelements 3 ein Hydraulikdruck innerhalb des Arbeitsraums 13 und damit innerhalb des Hydrauliksystems 14 einstellbar ist. Auf diese Weise ist über eine Rotation der Kurvenscheibe 2 eine mit dem Hydrauliksystem 14 verbundene Kupplung einrückbar und ausrückbar. Unter der zuvor beschriebenen adäquaten Gegenkraft wird somit eine Kraft verstanden, die das Stellelement 3 sicher und zuverlässig an die Kurvenscheibe 2 andrückt, sodass ein Abheben des Stellelements 3 von der Kurvenscheibe 2 verhindert ist.
  • Für eine ordnungsgemäße Funktion des Kupplungsaktuators 1 ist sicherzustellen, dass das Stellelement 3 stets sicher an der Kurvenscheibe anliegt. Im Stand der Technik wird dies durch eine zusätzliche Feder erreicht. Der Kupplungsaktuator 1 gemäß dem gezeigten Ausführungsbeispiel verzichtet auf ein solches Federelement 19, wodurch Bauraum einsparbar ist. Somit ist zum Generieren eines Anpressdrucks das Hydrauliksystem 14 verantwortlich. Wie zuvor beschrieben, gibt es jedoch Stellungen des Kolbens 10, in denen aufgrund des geringen Hydraulikdrucks keine adäquate Gegenkraft auf den Kolben 10 wirkt, wodurch kein ausreichender Anpressdruck des Stellelements 3 auf die Kurvenscheibe 2 wirkt. Um auch in diesem Fall einen Anpressdruck des Stellelements 3 an die Kurvenscheibe 2 sicherzustellen, weist das Stellelement 3 ein Anlageelement 4 sowie ein Eingriffselement 5 auf. Das Anlageelement 4 ist fest mit einem Grundkörper 18 des Stellelements 3 verbunden. Der Grundkörper 18 wiederum ist fest mit dem Kolben 10 verbunden. Das Eingriffselement 5 ist an dem Grundkörper 18 beweglich gelagert und über ein Federelement 19 mit dem Grundkörper 18 verbunden. Durch das ständige Anliegen des Anlageelements 4 an der Umfangsfläche 7 der Kurvenscheibe 2 ist vermieden, dass das Anlageelement 4 auf die Kurvenfläche 2 schlagen kann. Somit ist einerseits eine Geräuschentwicklung beim Betrieb des Kupplungsaktuators minimiert, andererseits ist die Lebensdauer erhöht, da erhöhte Abnutzungen durch das Schlagen vermieden sind.
  • Der Aufbau des Stellelements 3 ist detailliert in 4 sowie in 5 gezeigt. Sowohl die 4 als auch die 5 zeigen das Aktursystem 20 des Kupplungsaktuators 1 in einer Schnittansicht (4) sowie in einer Detailansicht in Aufsicht (5). In 5 ist der Übersichtlichkeit halber das Gleitelement 23 sowie das Federelement 19 nicht gezeigt. So ist aus 5 ersichtlich, dass die Kurvenscheibe 2 durch einen Stellmotor 17 rotierbar ist. Von dem Stellmotor 17 ist nur die Abtriebswelle gezeigt. Um aus einer Rotation der Kurvenscheibe 2 eine Translation des Stellelements 3 zu generieren, weist die Kurvenscheibe 2 eine Umfangsfläche 7 sowie zwei Seitenflächen 6 auf. Die Seitenflächen 6 sind vorteilhafterweise parallel zueinander ausgebildet und verlaufen insbesondere senkrecht zu der Umfangsfläche 7. An der Umfangsfläche 7 liegt das Anlageelement 4 an. Dabei umfasst das Anlageelement 4 einen Rollkörper 28, der über ein Lager 27 an dem Grundkörper 18 gelagert ist. Auf diese Weise ist der Rollkörper 28 um eine zu der Rotationsachse 100 parallele weitere Rotationsachse 700 rotierbar. Dies führt zu einem reibungsarmen Anliegen des Anlageelements 4 an der Umfangsfläche 7 der Kurvenscheibe 2.
  • Die Seitenflächen 6 der Kurvenscheibe 2 weisen jeweils eine Ausnehmung 8 auf. Durch die Ausnehmung 8 ist außerdem eine Kragenfläche 9 gebildet, die in Richtung der Rotationsachse 100 weist. An diese Kragenfläche 9 ist das Eingriffselement 5 anlegbar. Dies ist in 5 gezeigt.
  • Es ist somit ersichtlich, dass das Eingriffselement 5 eine Zugkraft von der Kurvenscheibe 2 auf den Grundkörper 18 übertragen kann, während das Anlageelement 4 eine Druckkraft von der Kurvenscheibe 2 auf den Grundkörper 18 übertragen kann. Von dem Grundkörper 18 sind die entsprechenden Kräfte auf den Zylinder 10 übertragbar.
  • Zwischen dem Grundkörper 18 und dem Eingriffselement 5 ist ein Federelement 19 angeordnet. Das Federelement 19 dient als Dämpfer für einen Übergang zwischen dem Aufbringen von Zugkraft auf das Stellelement 3 und dem Aufbringen von Druckkraft auf das Stellelement 3. Dazu stützt sich das Federelement 19 an einem Stegelement 21 des Grundkörpers 18 ab. Das Stegelement 21 dient außerdem als Anschlag für eine relative Bewegung zwischen Grundkörper 18 und Eingriffselement 5. So weist das Eingriffselement 5 eine Öffnung 22 auf, durch die das Stegelement 21 greift.
  • Dabei ist die Öffnung 22 zumindest in einer Dimension größer ausgebildet als das Stegelement 21, sodass eine relative Bewegung zwischen Eingriffselement 5 und Grundkörper 18 ermöglicht ist, wobei das Stegelement 21 jeweils als Anschlag für die Bewegung dient. Das Eingriffselement 5 ist auf diese Weise zwischen einer ersten Endposition und einer zweiten Endposition bewegbar, wobei das Eingriffselement 5 in der ersten Endposition weiter von der Rotationsachse 100 der Kurvenscheibe 2 entfernt ist als in der zweiten Endposition.
  • Wie insbesondere aus den 1 bis 3 ersichtlich ist, ist das Stellelement 3 lediglich entlang einer Verschieberichtung 200 verschiebbar, wobei die Verschieberichtung 200 senkrecht zu der Rotationsachse 100 ausgebildet ist. Insbesondere aus 5 ist ersichtlich, dass auch das Eingriffselement 5 relativ zu dem Grundkörper 18 nur entlang der Verschieberichtung 200 verschiebbar ist. Dabei dienen die in 5 gezeigten linken und rechten Kanten der Öffnung 22 als Anschlag für die erste Endposition und die zweite Endposition, während die in 5 gezeigten oberen und unteren Kanten der Öffnung 22 als Führung für die Relativbewegung zwischen Eingriffselement 5 und Grundkörper 18 dienen, da diese Kanten an dem Stegelement 21 anliegen. Als weitere Führung für die Relativbewegung zwischen Grundkörper 18 und Eingriffselement 5 dient außerdem ein Halteelement 24. Das Halteelement 24 weist insbesondere eine Säulenform auf und greift in eine streifenförmige Ausnehmung 26 des Eingriffselements 5 ein.
  • Dabei ist vorgesehen, dass Außenkanten des Halteelements 24 an Innenkanten der streifenförmigen Ausnehmung 26 anliegen. Die streifenförmige Ausnehmung 26 ist vorteilhafterweise parallel zu der Verschieberichtung 200 orientiert, sodass das Zusammenspiel zwischen Halteelement 24 und streifenförmiger Ausnehmung 26 eine Bewegung des Eingriffselements 5 nur entlang der Verschieberichtung 200 erlaubt.
  • Die streifenförmige Ausnehmung 26 ist z. B. dadurch gebildet, dass ein streifenförmiger Ausschnitt 25 des Eingriffselements 5 umgebogen ist. Der streifenförmige Ausschnitt 25 ist insbesondere eine Zunge, wobei die Zunge insbesondere um einen Winkel von 90 Grad verbogen ist. Somit weist das im Wesentlichen plattenförmige Eingriffselement 5 ein im Wesentlichen plattenförmiges Grundelement 31 und eine Zunge auf, wobei die Zunge zu dem im Wesentlichen plattenförmigen Grundelement 31 um insbesondere 90 Grad verbogen ist. Dies erlaubt einerseits das Fertigen der streifenförmigen Ausnehmung 26, andererseits dient der umgebogene streifenförmige Ausschnitt 25 als Abstützelement für das Federelement 19. Wie insbesondere aus 4 ersichtlich ist, stützt sich das Federelement 19 zwischen dem Stegelement 21 des Grundkörpers 18 und dem streifenförmigen Ausschnitt 25 des Eingriffselements 5 ab. Dabei drängt das Federelement 19 das Eingriffselement 5 in die erste Endposition. In der ersten Endposition liegt die in 5 gezeigte rechte Kante des Stegelements 21 an dem Eingriffselement 5 an.
  • Durch das Federelement 19 ist eine Zugkraft in Höhe der Rückstellkraft des Federelements 19 übertragbar, wobei vorgesehen ist, dass das Federelement 19 vorgespannt ist. Soll eine größere Zugkraft von der Kurvenscheibe 2 auf das Stellelement 3 übertragen werden, so muss das Eingriffselement 5 zunächst das Federelement 19 komprimieren, bis anschließend die in 5 gezeigte linke Kante des Stegelements 21 an dem Eingriffselement 5 anliegt. Sobald sich das Eingriffselement 5 in der zweiten Endposition befindet, ist eine direkte Kraftübertragung der Zugkraft ermöglicht. Wenn keine Zugkraft mehr von der Kurvenscheibe 2 auf das Eingriffselement 5 übertragen wird, drängt das Federelement 19 das Eingriffselement 5 zurück in die erste Endposition, sodass wiederum die in 5 gezeigte rechte Kante des Stegelements 21 an dem Eingriffselement 5 anliegt. Wie zuvor beschrieben, wird dabei die Bewegung des Eingriffselements 5 zwischen der ersten Endposition und der zweiten Endposition sowohl von dem Halteelement 24 als auch von dem Stegelement 21 geführt.
  • Um zu erreichen, dass sich das Stellelement 3 lediglich entlang der Verschieberichtung 200 bewegen kann, weist das Stellelement 3 zwei Gleitelemente 23 auf. Die Gleitelemente 23 sind sowohl von dem Haltelement 24 als auch von dem Stegelement 21 gehalten. Dabei ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass sich das Eingriffselement 5 zwischen dem Gleitelement 23 und dem Grundkörper 18 befindet. Das Gleitelement 23 umfasst vorteilhafterweise einen Hohlkörper, der das Federelement 19 umschließt. Somit dient das Gleitelement 23 als Gehäuse für das Federelement 19, wodurch das Federelement 19 vor äußeren Einflüssen geschützt ist.
  • Außerdem ist vorgesehen, dass jedes Gleitelement 23 in einer Führungsnut 29 verläuft. Die Führungsnut 29 erlaubt insbesondere nur eine Translation des Gleitelements entlang der Verschieberichtung 200. Auf diese Weise ist erreicht, dass das Stellelement 3 nur entlang der Verschieberichtung 200 verschiebbar ist.
  • Durch die Kombination von Funktionen der einzelnen Elemente des Kupplungsaktuators ist ein bauraumsparender Aufbau gewährleistet. So dient das Stegelement 21 als doppelter Anschlag sowohl für die erste Endposition als auch die zweite Endposition. Weiterhin dient das Stegelement 21 als Führung der relativen Bewegung zwischen Eingriffselement 5 und Grundkörper 18. Zusätzlich dient das Stegelement 21 außerdem als Stützelement für das Federelement 19. Schließlich dient das Stegelement 21 als Halterung für das Gleitelement 23. Ebenso dient das Haltelement 24 als Halterung für das Gleitelement 23. Zusätzlich dient das Halteelement 24 als Führung für die Bewegung zwischen Eingriffselement 5 und Grundkörper 18. Dies ermöglicht eine Minimierung des Bauraumbedarfs.
  • Um von der Kurvenscheibe 2 eine Zugkraft auf das Stellelement 3 zu übertragen, weist das Eingriffselement 5 einen Eingriffskopf 30 auf. Der Eingriffskopf 30 ist wahlweise an die Kragenfläche 9 der Kurvenscheibe 2 anlegbar. Dabei ist eine Gerade, die zwischen dem Kontaktkopf 30 und der Kontaktstelle zwischen Anlageelement 4 und Umfangsfläche 7 der Kurvenscheibe 2 imaginär gezogen werden kann, nicht zwingend parallel zu der Verschieberichtung 200. Somit liegen das Anlageelement 4 und das Eingriffselement 5 an unterschiedlichen Winkelbereichen der Kurvenscheibe 2 an.
  • Insbesondere 1 und 2 zeigen unterschiedliche Stellungen des Kupplungsaktuators 1, da in 1 ersichtlich ist, dass der Eingriffskopf 30 nicht an der Kragenfläche 9 anliegt, während in 2 der Eingriffskopf 30 an der Kragenfläche 9 anliegt. Die Kurvenscheibe 2 lässt sich somit in verschiedene Bereiche unterteilen. Insbesondere ist die Umfangsfläche 7 der Kurvenscheibe 2 entlang einer Drehrichtung in drei verschiedene Bereiche unterteilt. Ausgehend von einer Nullposition 300 (vgl. 1 und 2) erstreckt sich zunächst ein Zugbereich 400 (vgl. 1). An den Zugbereich 400 schließt ein Übergangsbereich 600 an (vgl. 1 und 3), wobei sich an dem Übergangsbereich 600 ein Schubbereich 500 (vgl. 3) anschließt. Der Übersichtlichkeit halber wurden nicht in allen Figuren alle Bereiche eingezeichnet.
  • Liegt das Anlageelement 4 an dem Schubbereich 500 an, so wirkt der Kupplungsaktuator 1 wie ein bekannter Kupplungsaktuator aus dem Stand der Technik. Dieser Fall ist insbesondere in 1 gezeigt. So ist aufgrund des Hydrauliksystems 14 eine ausreichende Gegenkraft vorhanden, um das Anlageelement 4 sicher und zuverlässig an die Umfangsfläche 7 des Kupplungsaktuators 1 anzupressen. Durch Rotation der Kurvenscheibe 2 um die Rotationsachse 100 ist somit ein Hydraulikdruck 14 sicher und zuverlässig einstellbar. Der Eingriffskopf 30 liegt nicht an der Kragenfläche 9 an, sodass keinerlei Zugkraft auf den Grundkörper 18 übertragen werden kann. Daher ist das Eingriffselement 5 von dem Federelement 19 in die erste Endposition gedrängt. Um die Öffnung 22 des Eingriffselements 5 darzustellen, ist das Federelement 19 in 1 nicht vollständig gezeigt, da das Federelement 19 an dem Stegelement 21 anliegt. Der gezeigte Kupplungsaktuator 1 gemäß dem Ausführungsbeispiel weist gegenüber herkömmlichen Kupplungsaktuatoren den Vorteil auf, dass keine zusätzliche Kraft zum Komprimieren einer zusätzlichen Rückstellfeder aufgebracht werden muss. Der Stellmotor 17 ist somit sehr energiesparsam betreibbar.
  • Geht das Anlageelement 4 von dem Schubbereich 500 in den Übergangsbereich 600 über, so gelangt der Eingriffskopf 30 in Anlage an die Kragenfläche 9. Der Zustand, in dem sich das Anlageelement 4 an der Grenze zwischen dem Schubbereich 500 und dem Übergangsbereich 600 befindet ist in 2 gezeigt. Wird eine Zugkraft auf das Eingriffselement 5 aufgebracht, so wird das Federelement 19 so lange gespannt bzw. gedrückt, bis sich das Eingriffselement 5 in der zweiten Endposition befindet und das Stegelement 21 als Anschlag wirkt (3). In 2 ist zur besseren Erklärung der Bewegung zwischen der ersten Endposition und der zweiten Endposition das Federelement 19 wie in 1 nicht vollständig dargestellt, um die Öffnung 22 zu zeigen. Wie auch in 1 liegt das Federelement 19 an dem Stegelement 21 an.
  • In dem in 2 gezeigten Zustand befindet sich der Kolben 10 in die Nähe der Belüftungsöffnung 12. Dadurch wird bei weiterem Verdrehen der Kurvenscheibe 2 und einer daraus resultierenden weiteren Bewegung des Kolbens 10 in den gezeigten 1 bis 3 nach rechts ein Freigeben der Belüftungsöffnung 12 und damit ein Verbinden der Belüftungsöffnung 12 und des Arbeitsraumes 13 bewirkt. Somit ist nicht sichergestellt, dass eine Anpresskraft durch das Hydrauliksystem 14 generiert wird, die ausreichend ist, um das Anlageelement 4 sicher und zuverlässig gegen die Umfangfläche 7 zu pressen. Durch das Anlegen des Eingriffskopfs 30 an die Kragenfläche 9 ist somit ermöglicht, dass eine Zugkraft von der Kurvenscheibe 2 auf das Stellelement 3 erreicht werden kann. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass das Anlageelement 4 nicht von der Umfangsfläche 7 abhebt. Dies hat außerdem den Vorteil, dass keine Geräuschentwicklung und/oder keine erhöhte Abnutzung durch Schlagen des Anlageelements 4 auf die Umfangsfläche 7 vorhanden ist.
  • Liegt das Anlageelement 4 an dem Zugbereich 400 an, so liegt auch der Anlagekopf 30 an der Kragenfläche 9 an. Dadurch ist eine Zugkraft von der Kurvenscheibe auf den Grundkörper 18 übertragbar. Dieser Fall ist in 3 gezeigt. Durch das Aufbringen einer Zugkraft auf das Eingriffselement 5 ist das Eingriffselement 5 in die zweite Endposition verschoben, wodurch das Federelement 19 eine Rückstellkraft in Richtung der ersten Endposition auf das Eingriffselement 5 ausübt. Somit ist der Grundkörper 18 und damit der Kolben 10 aktiv in Richtung der Rotationsachse 100 bewegbar. Das Bewegen des Kolbens 10 in Richtung der Rotationsachse 100 ist somit ermöglicht, obwohl das Hydrauliksystem 14 aufgrund der Verbindung zwischen Arbeitsraum 13 und Belüftungsöffnung 12 drucklos ist und keine Gegenkraft auf den Kolben 10 ausübt. Lediglich das Hilfsfederelement 16 übt eine Kraft auf den Kolben 10 aus, wobei diese Kraft nicht ausreicht, um das Anlageelement 4 sicher und zuverlässig an die Umfangsfläche 7 anzudrücken. Die Möglichkeit des Aufbringens einer Zugkraft auf den Grundkörper 18 ersetzt insbesondere eine Funktion einer zusätzlichen Feder, die das Anlageelement 4 gegen die Umfangsfläche 7 drückt. Somit lässt sich der für die zusätzliche Feder benötigte Bauraum einsparen.
  • Der Kupplungsaktuator 1 ermöglicht somit ein Bewegen des Kolbens 10 über dessen gesamten Hubbereich, ohne dass zusätzliche Federn notwendig sind, die das Stellelement 3, insbesondere das Anlageelement 4, an die Kurvenscheibe 2, insbesondere an die Umfangsfläche 7, anpressen. Das stattdessen verwendete Eingriffselement 5 gelangt z. B. nur dann in Eingriff mit der Kurvenscheibe 2, wenn dies für die Bewegung des Kolbens 10 notwendig ist.
  • Um die oben genannten Funktionalitäten zu erreichen, vergrößert sich ein Abstand zwischen Umfangsfläche 7 und Rotationsachse 100 ausgehend von der Nullposition entlang des Zugbereichs 400, des Übergangsbereichs 600 und des Schubbereichs 500. Auf diese Weise ist das Stellelement 3 verschiebbar. Außerdem verringert sich der Abstand zwischen Kragenfläche 9 und Rotationsachse 100 entlang desjenigen Bereichs, den der Eingriffskopf 30 des Eingriffselements 5 überstreicht, wenn sich das Anlageelement 4 entlang des Zugbereichs 400 in Richtung Nullposition 300 bewegt. Dabei ist eine absolute Verringerung des Abstands zwischen Umfangsfläche 7 und Rotationsachse 100 entlang des Zugbereichs 400 in Richtung Nullposition 300 insbesondere geringer als eine absolute Verringerung des Abstands zwischen Kragenfläche 9 und Rotationsachse 100 entlang desjenigen Bereichs, den der Eingriffskopf 30 des Eingriffselements 5 überstreicht, wenn sich das Anlageelement 4 entlang des Zugbereichs 400 in Richtung Nullposition 300 bewegt.
  • Des Weiteren vergrößert sich ein Abstand zwischen Kragenfläche 9 und Rotationsachse 100 entlang eines solchen Bereichs, den der Eingriffskopf 30 des Eingriffselements 5 an der Kragenfläche 9 überstreicht, wenn sich das Anlageelement 4 entlang des Schubbereichs 500 von dem Zugbereich 400 weg bewegt. Dabei ist zumindest abschnittsweise eine absolute Vergrößerung des Abstands zwischen Umfangsfläche 7 und Rotationsachse 100 entlang des Schubbereichs 500 von dem Zugbereich 400 weg kleiner ist als eine absolute Vergrößerung des Abstands zwischen Kragenfläche 9 und Rotationsachse 100 entlang eines solchen Bereichs, den der Eingriffskopf 30 des Eingriffselements 5 an der Kragenfläche 9 überstreicht, wenn sich das Anlageelement 4 entlang des Schubbereichs 500 von dem Zugbereich 400 weg bewegt.
  • Durch derartige Geometrien der Kurvenscheibe 2 sind die oben genannten Funktionen erreichbar. Insbesondere ist somit sichergestellt, dass das Eingriffselement 5 nur dann an der Kurvenscheibe 2 anliegt, wenn dies zum Bewegen des Kolbens 10 benötigt ist.

Claims (10)

  1. Kupplungsaktuator (1) umfassend • ein Stellelement (3), das entlang einer Verschieberichtung (200) verschiebbar ist, und • eine mit dem Stellelement (3) wirkverbundene Kurvenscheibe (3), die zwei parallele Seitenflächen (6) und eine Umfangsfläche (7) aufweist und die um eine senkrecht zur Verschieberichtung (200) ausgerichtete Rotationsachse (100) rotierbar ist, • wobei das Stellelement (3) umfasst: – einen Grundkörper (18), – ein fest mit dem Grundkörper (18) verbundenes Anlageelement (4), das an eine Umfangsfläche (7) der Kurvenscheibe (2) anlegbar ist, und – ein Eingriffselement (5), das zum Eingreifen in eine Ausnehmung (8) in zumindest einer Seitenfläche (6) der Kurvenscheibe (2) ausgebildet ist, • wobei durch die Verschiebung des Stellelements (3) eine Kupplung einrückbar und ausrückbar ist, • wobei von dem Anlageelement (4) eine Schubkraft und von dem Eingriffselement (5) eine Zugkraft aufnehmbar ist, und • wobei zwischen Grundkörper (18) und Eingriffselement (5) ein Federelement (19) angeordnet ist.
  2. Kupplungsaktuator (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Eingriffselement (5) relativ zu dem Grundkörper (18) zwischen einer ersten Endposition und einer zweiten Endposition bewegbar ist, wobei das Federelement (19) das Eingriffselement (5) in die erste Endposition drängt, wobei insbesondere das Eingriffselement (5) in der ersten Endposition weiter von der Rotationsachse (100) entfernt ist als in der zweiten Endposition.
  3. Kupplungsaktuator (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (18) ein Stegelement (21) aufweist, wobei das Stegelement (21) in der ersten Endposition und/oder in der zweiten Endposition einen Anschlag für das Eingriffselement (5) darstellt.
  4. Kupplungsaktuator (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (19) an dem Stegelement (21) anliegt.
  5. Kupplungsaktuator (1) nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Stegelement (21) durch eine Öffnung (22) des Eingriffselements (5) geführt ist.
  6. Kupplungsaktuator (1) nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Stegelement (21) ein Gleitelement (23) gehalten ist.
  7. Kupplungsaktuator (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gleitelement (23) zusätzlich von einem Halteelement (24) des Grundkörpers (18) gehalten ist, wobei das Halteelement (24) eine Führung für das Eingriffselement (5) darstellt.
  8. Kupplungsaktuator (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (24) als Führung in eine streifenförmige Ausnehmung (26) des Eingriffselements (5) eingreift, wobei die streifenförmige Ausnehmung (26) durch Umbiegen eines streifenförmigen Ausschnitts (25) des Eingriffselements (5) gebildet ist, und wobei das Federelement (19) an dem umgebogenen streifenförmigen Ausschnitt (25) anliegt.
  9. Kupplungsaktuator (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Anlageelement (4) einen über ein Lager (27) gelagerten Rollkörper (28) aufweist, der um eine zu der Rotationsachse (100) parallelen weiteren Rotationsachse (700) rotierbar ist.
  10. Stellelement (3) eines Kupplungsaktuators (1), wobei das Stellelement (3) mit einer rotierbaren Kurvenscheibe (2) wirkverbindbar ist und umfasst: • einen Grundkörper (18), • ein fest mit dem Grundkörper (18) verbundenes Anlageelement (4), das an eine Umfangsfläche (7) der Kurvenscheibe (2) anlegbar ist, und • ein Eingriffselement (5), das zum Eingreifen in eine Ausnehmung (8) in zumindest einer Seitenfläche (6) der Kurvenscheibe (2) ausgebildet ist, • wobei von dem Anlageelement (4) eine Schubkraft und von dem Eingriffselement (5) eine Zugkraft aufnehmbar ist, und • wobei zwischen Grundkörper (18) und Eingriffselement (5) ein Federelement (19) angeordnet ist.
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