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DE102016111810A1 - Feuchtreinigungsgerät mit einer um eine Walzenachse rotierbaren Reinigungswalze - Google Patents

Feuchtreinigungsgerät mit einer um eine Walzenachse rotierbaren Reinigungswalze Download PDF

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DE102016111810A1
DE102016111810A1 DE102016111810.9A DE102016111810A DE102016111810A1 DE 102016111810 A1 DE102016111810 A1 DE 102016111810A1 DE 102016111810 A DE102016111810 A DE 102016111810A DE 102016111810 A1 DE102016111810 A1 DE 102016111810A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cleaning
fibers
cleaning device
wet
wet cleaning
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102016111810.9A
Other languages
English (en)
Inventor
Pia Hahn
Mikel Blum
Jochen Jentsch
Sabine Schweppe
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Vorwerk and Co Interholding GmbH
Original Assignee
Vorwerk and Co Interholding GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Vorwerk and Co Interholding GmbH filed Critical Vorwerk and Co Interholding GmbH
Priority to DE102016111810.9A priority Critical patent/DE102016111810A1/de
Priority to CN201780038231.3A priority patent/CN109414147B/zh
Priority to PCT/EP2017/064357 priority patent/WO2018001715A1/de
Priority to JP2018568312A priority patent/JP2019519327A/ja
Priority to ES17731116T priority patent/ES2927059T3/es
Priority to EP17731116.4A priority patent/EP3474718B1/de
Priority to US16/313,498 priority patent/US11375870B2/en
Priority to TW106120175A priority patent/TW201804947A/zh
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Feuchtreinigungsgerät (1), insbesondere Feuchtwischgerät, mit einer um eine Walzenachse (2) rotierbaren Reinigungswalze (3), welche einen Reinigungsbelag (4) aufweist. Um ein Feuchtreinigungsgerät (1) zu schaffen, bei welchem die Regenerationswirkung optimiert ist, insbesondere bei minimalem Flüssigkeitseinsatz, wird vorgeschlagen, dass das Feuchtreinigungsgerät (1) ein Abbremselement (5) zum Unterstützen des Entfernens von Flüssigkeit und/oder Schmutz von der Reinigungswalze (3) aufweist, welches bezogen auf die Walzenachse (2) eine radial nach außen weisende Aufprallkante (7) aufweist und während eines Regenerationsbetriebs soweit zwischen Fasern (6) des Reinigungsbelags (4) angeordnet ist, dass die freien Enden (8) der mechanisch unbelasteten Fasern (6) in radiale Richtung nach außen über die Aufprallkante (7) hinweg ragen. Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Betrieb eines Feuchtreinigungsgerätes (1).

Description

  • Gebiet der Technik
  • Die Erfindung betrifft ein Feuchtreinigungsgerät, insbesondere ein Feuchtwischgerät, mit einer um eine Walzenachse rotierbaren Reinigungswalze, welche einen Reinigungsbelag mit freie Enden aufweisenden Fasern aufweist.
  • Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Betrieb eines Feuchtreinigungsgerätes, insbesondere eines Feuchtwischgerätes, wobei Flüssigkeit und/oder Schmutz während eines Regenerationsbetriebs von einer um eine Walzenachse rotierenden Reinigungswalze des Feuchtreinigungsgerätes entfernt werden.
  • Stand der Technik
  • Feuchtreinigungsgeräte bzw. Verfahren zum Betrieb eines Feuchtreinigungsgerätes sind im Stand der Technik bekannt.
  • Die DE 102 29 611 B3 offenbart beispielsweise ein Feuchtreinigungsgerät mit einem um eine Drehachse drehend antreibbaren Wischkörper, bei welchem eine Reinigungsflüssigkeit aus einem Vorratstank entnommen und mittels in Richtung der Drehachse des Wischkörpers angeordneter Sprühdüsen auf die Oberfläche des Wischkörpers gesprüht wird. Der so befeuchtete Wischkörper wird während eines Wischbetriebs über eine zu reinigende Fläche geführt, wobei der Wischkörper Schmutz von der zu reinigenden Fläche aufnimmt.
  • Während des Wischbetriebs wird der Wischkörper so zunehmend mit Schmutz belegt, dass eine Regeneration des Wischkörpers erforderlich wird. Hierzu wird der Wischkörper von der zu reinigenden Fläche abgehoben, mit einem Gehäuse umgeben und mit unverbrauchter Reinigungsflüssigkeit besprüht. Der Wischkörper rotiert, so dass Reinigungsflüssigkeit und/oder Schmutz aus dem Wischkörper ausgetrieben werden und auf die Innenseite des Gehäuses treffen und in einen Aufnahmetank überführt werden.
  • Nachteilig dabei ist, dass während des Regenerationsbetriebs eine große Menge Reinigungsflüssigkeit zur Befeuchtung bzw. Spülung des Wischkörpers erforderlich ist, um auf dem Wischkörper angelagerten Schmutz durch die bei der Rotation des Wischkörpers entstehenden Zentrifugalkräfte abschleudern zu können.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Ausgehend von dem vorgenannten Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, ein Feuchtreinigungsgerät zu schaffen, bei welchem eine Regeneration der Reinigungswalze mit bestmöglichem Ergebnis und insbesondere mit einem möglichst geringen Einsatz von Flüssigkeit sowie kurzer Regenerationszeit möglich ist.
  • Zur Lösung der vorgenannten Aufgabe wird zunächst ein Feuchtreinigungsgerät vorgeschlagen, welches ein Abbremselement zum Unterstützen des Entfernens von Flüssigkeit und/oder Schmutz von der Reinigungswalze aufweist, welches Abbremselement bezogen auf die Walzenachse der Reinigungswalze eine Aufprallkante aufweist, die während eines Regenerationsbetriebs soweit in radialer Überdeckung zu den Fasern des Reinigungsbelags angeordnet ist, dass die freien Enden der mechanisch unbelasteten Fasern in radiale Richtung nach außen über die Aufprallkante hinweg ragen.
  • Erfindungsgemäß erfolgt die Regeneration des Reinigungsbelages der Reinigungswalze nun nicht mehr ausschließlich durch Abschleudern von Flüssigkeit und/oder Schmutz von den bei der Rotation der Reinigungswalze radial abstehenden Fasern des Reinigungsbelages. Vielmehr ist der Reinigungswalze, insbesondere den Fasern des Reinigungsbelages, nun ein Abbremselement zugeordnet, welches ausgebildet ist, die Fasern des um die Walzenachse rotierenden Walzenbelages abzubremsen, so dass diese abrupt von dem Abbremselement gebremst werden und über die Aufprallkante des Abbremselementes hinweg abknicken. Durch die Massenträgheit der abrupt abgebremsten Fasern entsteht ein Peitscheneffekt, bei welchem zwischen den Fasern des Reinigungsbelages anhaftende Flüssigkeit und anhaftender Schmutz herausgerissen werden. Die über die Aufprallkante des Abbremselementes umgeknickten freien Enden der Fasern können dabei aufgrund des neuen Rotationszentrums an dem Abbremselement Beschleunigungen erreichen, welche mehr als sieben Mal so groß sind wie die alleine aufgrund der Rotation um die Walzenachse erreichte Beschleunigung.
  • Das Abbremselement weist dabei bezogen auf eine ausgehend von der Walzenachse radiale Richtung vorteilhaft eine Ausdehnung derart auf, dass einerseits ein Abstand zwischen dem Abbremselement und den Wurzeln der Fasern besteht, sowie zum Anderen ein Abstand zwischen den freien Enden der sich in radiale Richtung erstreckenden Fasern und dem Abbremselement. Dadurch wird erreicht, dass die freien Enden der Fasern einen Bewegungsspielraum haben, um zum Einen bei dem Aufprall auf die Aufprallkante des Abbremselementes über die Aufprallkante umzuknicken und zum Anderen bei fortschreitender Rotation der Reinigungswalze in dem Umknicken entgegengesetzter Richtung von der Aufprallkante abgezogen zu werden und zwischen der Reinigungswalze und dem Abbremselement hindurchgeführt zu werden.
  • Es wird vorgeschlagen, dass das Abbremselement relativ zu der Reinigungswalze verlagerbar an dem Feuchtreinigungsgerät gehaltert ist. Das Abbremselement wird üblicherweise nur während des Regenerationsbetriebs der Reinigungswalze benötigt. Daher empfiehlt es sich, dass Abbremselement vor dem Durchführen eines Wischbetriebs aus dem Reinigungsbelag der Reinigungswalze zu entfernen, das heißt von der Reinigungswalze weg zu verlagern. Zu diesem Zweck ist das Abbremselement vorteilhaft verlagerbar an dem Feuchtreinigungsgerät angeordnet, so dass dieses beispielsweise zu der Reinigungswalze hin geschwenkt und von der Reinigungswalze weg geschwenkt werden kann. Hierzu kann entsprechend ein Schwenkarm vorgesehen sein. Alternativ ist es selbstverständlich auch möglich, das Abbremselement auf andere Art und Weise relativ zu der Reinigungswalze zu verlagern, beispielsweise durch eine lineare Verschiebung des Abbremselementes oder dergleichen.
  • Es wird vorgeschlagen, dass das Abbremselement während des Regenerationsbetriebs unbeweglich an dem Feuchtreinigungsgerät angeordnet ist. Somit steht das Abbremselement relativ zu dem Feuchtreinigungsgerät ortsfest, während die Fasern des Reinigungsbelages durch die Rotation der Reinigungswalze gegen das Abbremselement bewegt werden. Alternativ kann es jedoch auch vorgesehen sein, dass das Abbremselement während des Regenerationsbetriebs in eine Richtung bewegt wird, welche der Rotationsrichtung entgegengesetzt ist. Dadurch kann die Geschwindigkeit, mit welcher die Fasern des Reinigungsbelages auf das Abbremselement prallen, zusätzlich erhöht werden.
  • Es empfiehlt sich insbesondere, dass das Abbremselement im Wesentlichen stabförmig ausgebildet ist, insbesondere ein Draht ist. Im Sinne von stabförmig ist die Gestalt eines Gegenstandes gemeint, welcher relativ zu seiner Breite bzw. seinem Durchmesser eine sehr große Länge aufweist. Der Querschnitt der Stabform kann dabei rund, eckig, quadratisch, oval, polygonal oder dergleichen sein. Ein für die Erfindung sehr vorteilhaftes Abbremselement ist beispielsweise ein Draht, welcher eine relativ zu seinem Durchmesser sehr große Länge aufweist. Durch die Stabförmigkeit kann erreicht werden, dass die Fasern des Reinigungsbelags einerseits mit ihren freien Enden um die Aufprallkante des Abbremselementes umgeknickt werden können, und zum Anderen bei weitergeführter Rotation der Reinigungswalze von der Aufprallkante weggezogen und zwischen Abbremselement und Reinigungswalze hindurchgeführt werden können. Dabei empfiehlt es sich insbesondere, dass das Abbremselement zumindest im Bereich der Aufprallkante eine konvex gekrümmte Oberfläche aufweist, so dass die Fasern möglichst schonend um das Abbremselement bzw. die Aufprallkante geführt werden können und somit nicht zuletzt auch die Lebensdauer des Reinigungsbelags erhöht wird.
  • Es wird vorgeschlagen, dass das Abbremselement bezogen auf eine relativ zu der Walzenachse radiale Richtung eine Höhe von 0,3 mm bis 5 mm, bevorzugt eine Höhe von 0,5 mm bis 2 mm, aufweist und/oder parallel zu der Walzenachse entlang der gesamten Länge des Reinigungsbelages angeordnet ist. Die Höhe des Abbremselementes gibt zusammen mit der Länge parallel zu der Walzenachse die Kontaktfläche vor, in welcher die Fasern auf das Abbremselement prallen, das heißt diejenige Fläche, welche den rotierenden Fasern entgegensteht. Die Höhe des Abbremselementes ist erfindungsgemäß geringer als die Länge der mechanisch unbelasteten Fasern, so dass die freien Enden der Fasern über das Abbremselement hervorstehen, d. h. über die Aufprallkante hinweg ragen, und abknicken können. Bezogen auf ein als Draht ausgebildetes Abbremselement ist die Höhe des Abbremselementes gleich dem Durchmesser des Drahtes, unabhängig von dem Abstand zwischen dem Abbremselement, das heißt dem Draht, und den Wurzeln der Fasern in dem Reinigungsbelag.
  • Insbesondere empfiehlt es sich, dass die Höhe des Abbremselementes ungefähr einer viertel bis zu einer halben Länge der Fasern entspricht. Sofern die Fasern beispielsweise eine freie Länge von 5 mm aufweisen, sollte die Höhe des Abbremselementes somit vorzugsweise ungefähr zwischen 1 mm und 2,5 mm betragen. Im Falle eines als Draht ausgebildeten Abbremselementes wäre dies dann der Durchmesser. Der Abstand zwischen dem Abbremselement und den Wurzeln der Fasern sollte mindestens dem Durchmesser der Fasern entsprechen, so dass die Fasern unter dem Abbremselement hindurchgezogen werden können. In Bezug auf die Länge des Abbremselementes parallel zu der Längserstreckung der Walzenachse empfiehlt es sich, dass das Abbremselement über die gesamte Länge des Reinigungsbelags der Reinigungswalze ausgebildet ist, so dass eine Regeneration der gesamten Umfangsfläche des Reinigungsbelags möglich ist. Gegebenenfalls kann es sich anbieten, dass der Abstand des Abbremselementes zu dem Reinigungsbelag entlang der Längserstreckung der Reinigungswalze variiert wird, um beispielsweise einen größeren oder kleineren Abstand zu schaffen, welcher für eine stärkere oder schwächere Regenerationswirkung in einzelnen Längenabschnitten des Reinigungsbelages sorgt. Beispielsweise kann hier eine zu erwartende Schmutz- und/oder Feuchtigkeitsverteilung entlang der Längserstreckung des Reinigungsbelages berücksichtigt werden.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Aufprallkante des Abbremselementes bezogen auf die in radiale Richtung weisenden, mechanisch unbelasteten Fasern ungefähr im Bereich einer viertel bis einer halben Faserlänge der Fasern angeordnet ist. Gemäß dieser vorteilhaften Ausgestaltung können die Fasern in halber Höhe über die Aufprallkante umgeknickt werden, so dass zumindest deren halbe Länge um den neuen Rotationsmittelpunkt beschleunigt wird und anhaftende Flüssigkeit und/oder Schmutz optimal abschleudert. Bezogen auf beispielsweise 5 mm lange Fasern befindet sich die Aufprallkante, insbesondere die nach radial außen weisende Seite der Aufprallkante, auf einer Länge von 1,25 mm bis 2,5 mm gerechnet ab dem Ort der Wurzeln der Fasern, die bspw. in einer Grundmatrix des Reinigungsbelages verankert sind.
  • Vorteilhaft ist der Reinigungsbelag ein Textilbelag, insbesondere ein solcher, bei welchem sich die Fasern durch Fliehkrafteinwirkung radial nach außen aufstellen können. Insbesondere bietet sich ein Mikrofaser-Textilbelag an, dessen Feinheit der einzelnen Fasern für eine besondere Flexibilität der Fasern sorgt, so dass das Umknicken der Fasern über der Aufprallkante besonders einfach möglich ist.
  • Zudem wird vorgeschlagen, dass die Reinigungswalze einen Walzendurchmesser von 40 mm bis 50 mm, insbesondere von ungefähr 45 mm, aufweist. Eine Reinigungswalze mit einem solchen Walzendurchmesser kann beispielsweise nicht nur ausschließlich in handgeführten Feuchtreinigungsgeräten eingesetzt werden, sondern vorteilhaft auch in Reinigungsrobotern, welche möglichst klein bzw. leicht ausgebildet sein sollen und eine Reinigung mit möglichst geringem Wasservolumen durchführen sollen.
  • Grundsätzlich sind im Sinne der Erfindung als Feuchtreinigungsgeräte alle solchen Geräte zu verstehen, welche ausschließlich oder unter anderem eine Feuchtreinigung durchführen können. Hierzu zählen zum einen die handgeführten und selbsttätig verfahrbaren Feuchtreinigungsgeräte, insbesondere auch Feuchtreinigungsroboter. Daneben sind jedoch auch kombinierte Trocken- und Feucht-Reinigungsgeräte Feuchtreinigungsgeräte im Sinne der Erfindung. Darüber hinaus sind neben üblichen Bodenreinigungsgeräten für einen Fußboden auch Feuchtreinigungsgeräte zur Reinigung von Überbodenflächen gemeint, zudem beispielsweise auch Feuchtreinigungsgeräte zur Reinigung von Fensterflächen.
  • Neben dem erfindungsgemäßen Feuchtreinigungsgerät wird ebenso ein Verfahren zum Betrieb eines Feuchtreinigungsgerätes, insbesondere eines Feuchtwischgerätes, vorgeschlagen, bei welchem Flüssigkeit und/oder Schmutz während eines Regenerationsbetriebs von einer um eine Walzenachse rotierenden Reinigungswalze des Feuchtreinigungsgerätes entfernt werden, wobei ein Abbremselement für den Regenerationsbetrieb soweit in radialer Überdeckung zu Fasern eines Reinigungsbelags der Reinigungswalze angeordnet wird, dass eine Aufprallkante des Abbremselementes soweit zwischen die Fasern ragt, dass die freien Enden der Fasern bei der Rotation der Reinigungswalze über die Aufprallkante umgeknickt werden.
  • Wie bereits in Bezug auf das erfindungsgemäße Feuchtreinigungsgerät beschrieben, wird das Abbremselement so zwischen die Fasern des Reinigungsbelags verlagert, dass ein freier Endbereich der Fasern über die Aufprallkante des Abbremselementes umknicken kann. Durch den Aufprall auf das Abbremselement werden die Fasern abrupt abgebremst und verlieren durch den folgenden Peitscheneffekt an den freien Faserenden anhaftende Verschmutzungen. Insgesamt ist damit gegenüber dem Stand der Technik eine bessere Reinigungswirkung bei gleicher Flüssigkeitsmenge oder eine geringere Menge Flüssigkeit bei gleich gutem Reinigungsergebnis für den Regenerationsprozess erforderlich, was insbesondere in Bezug auf selbsttätig fahrbare Feuchtreinigungsgeräte vorteilhaft ist, die keinen großen Wassertank mit sich führen sollen. Des Weiteren ist es ebenfalls möglich, die Drehzahl der Reinigungswalze bei gleicher Reinigungswirkung zu reduzieren.
  • Insbesondere wird vorgeschlagen, dass die Reinigungswalze während des Regenerationsbetriebs mit einer Drehzahl von 1500 Umdrehungen pro Minute bis 6000 Umdrehungen pro Minute, insbesondere mit einer Drehzahl von 4000 Umdrehungen pro Minute bis 5000 Umdrehungen pro Minute, rotiert wird. Im Stand der Technik sind bei einer Reinigungswalze mit einem Walzendurchmesser von beispielsweise 45 mm Drehzahlen von bis zu 10000 Umdrehungen pro Minute notwendig, um ein optimales Reinigungsergebnis zu erzielen. Durch das erfindungsgemäße Verfahren und die Ausbildung des erfindungsgemäßen Feuchtreinigungsgerätes ist es nunmehr möglich, die Drehzahl erheblich zu reduzieren, nämlich auf Drehzahlen bis höchstens 6000 Umdrehungen pro Minute.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein erfindungsgemäßes Feuchtreinigungsgerät,
  • 2 einen Querschnitt durch eine skizzierte Reinigungswalze des Feuchtreinigungsgerätes,
  • 3 einen vergrößerten Teilbereich eines Reinigungsbelages der Reinigungswalze,
  • 4 einen Querschnitt der Reinigungswalze während einer gegenüber 2 und 3 fortgeführten Rotation der Reinigungswalze,
  • 5 eine Ortskurve eines freien Endbereiches einer Faser des Reinigungsbelages.
  • Beschreibung der Ausführungsformen
  • 1 zeigt ein Feuchtreinigungsgerät 1, welches hier als handgeführtes Feuchtreinigungsgerät 1 mit einem Basisgerät 9 und einem Vorsatzgerät 10 ausgebildet ist. Das Vorsatzgerät 10 ist abnehmbar an dem Basisgerät 9 gehalten. Das Basisgerät 9 weist zudem einen Stiel 11 auf, welcher hier beispielsweise teleskopierbar ausgebildet ist, so dass ein Nutzer des Feuchtreinigungsgerätes 1 die Länge des Stiels 11 an seine Körpergröße anpassen kann. An dem Stiel 11 ist des Weiteren ein Handgriff 12 angeordnet, an welchem der Nutzer das Feuchtreinigungsgerät 1 während eines üblichen Wischbetriebs führen, das heißt über eine zu reinigende Fläche schieben, kann. Während des Wischbetriebs führt der Nutzer das Feuchtreinigungsgerät 1 üblicherweise in entgegengesetzten Bewegungsrichtungen b über die zu reinigende Fläche. Dabei schiebt er das Feuchtreinigungsgerät 1 abwechselnd von sich weg bzw. zieht dieses zu sich hin.
  • Das Vorsatzgerät 10 weist ein Gehäuse auf, in dem eine Reinigungswalze 3 um eine Walzenachse 2 rotierbar gehalten ist. An dem Gehäuse ist ein Einfüllstutzen 13 angeordnet, durch welchen Flüssigkeit in einen Flüssigkeitstank (nicht dargestellt) eingefüllt werden kann. Die in dem Flüssigkeitstank gespeicherte Flüssigkeit dient zur Befeuchtung der Reinigungswalze 3.
  • Die rotierbar gelagerte Reinigungswalze 3 rotiert während des Wischbetriebs um die Walzenachse 2, so dass die Umfangsfläche der Reinigungswalze 3 fortlaufend auf einer zu reinigenden Fläche abrollt. Die Reinigungswalze 3 ist üblicherweise mit einem Reinigungsbelag 4 (in 1 nicht dargestellt) umwickelt, gegebenenfalls unter Zwischenlage eines zusätzlich Flüssigkeit speichernden Schwammkörpers. Der Reinigungsbelag 4 ist hier beispielsweise ein textiles Reinigungstuch, zwischen dessen Fasern 6 Flüssigkeit und/oder Schmutz aufgenommen werden kann.
  • Während des Wischbetriebs lagert sich fortwährend Schmutz an der Reinigungswalze 3, das heißt dem Reinigungsbelag 4, an. Daher kann nach einer gewissen Betriebsdauer eine Regeneration der Reinigungswalze 3 erforderlich sein, wobei während eines Regenerationsbetriebs Schmutz und mit Schmutz beaufschlagte Flüssigkeit von der Reinigungswalze 3 entfernt werden.
  • 2 zeigt skizzenartig einen Querschnitt der Reinigungswalze 3 mit einem Reinigungsbelag 4. Der Reinigungsbelag 4 ist mit einer Vielzahl von Fasern 6 ausgebildet, von welchen hier jedoch – zur besseren Anschaulichkeit – nur einzelne Fasern 6 skizziert sind. Die freien Enden 8 der Fasern 6 bilden eine umlaufende Mantelfläche des Reinigungsbelags 4. Die in 3 skizziert dargestellten Fasern 6 sind zu dem gezeigten Zeitpunkt allesamt mechanisch unbelastet, das heißt bezogen auf die Walzenachse 2 in radiale Richtung gerade und weisen gestreckt nach außen. In diesem mechanisch unbelasteten Zustand weisen die Fasern 6 jeweils eine Länge L von hier beispielsweise 8 mm auf. Die Reinigungswalze weist einen Durchmesser von ungefähr 33 mm auf. Die angegebenen Maße sich jedoch nur beispielhaft. Selbstverständlich sind auch andere Längen, Durchmesser und Größenverhältnisse möglich.
  • Zwischen die Fasern 6 des Reinigungsbelages 4 greift ein Abbremselement 5, welches ein parallel zu der Walzenachse 2 ausgerichteter Draht ist. In der Querschnittsdarstellung ist dieses Abbremselement 5 als Punkt dargestellt. Das Abbremselement 5 ist ungefähr auf der halben Höhe der Faserlänge L der Fasern 6 angeordnet. Die Höhe z des Abbremselementes 5 selbst ist hier gleich dem Durchmesser des Drahtes und beträgt ungefähr 1 mm. Die den Fasern 6 bei der Rotation entgegenstehende Aufprallkante 7 ist durch die Oberflächenkrümmung des Drahtes konvex geformt. 2 zeigt beispielhaft eine Faser 6 aus der Vielzahl von Fasern 6, welche in der Darstellung bezogen auf die Rotationsrichtung r der Reinigungswalze 3 (Rotation im Uhrzeigersinn) links neben dem Abbremselement 5 angeordnet ist. In diesem Zustand ist die Faser 6 noch mechanisch unbelastet und gestreckt, da diese noch nicht in Kontakt mit dem Abbremselement 5 steht.
  • 3 zeigt ausgehend von der 2 einen späteren Zeitpunkt während der Rotation der Reinigungswalze 3, bei welchem die Faser 6 gegen die Aufprallkante 7 des Abbremselementes 5 geprallt ist und ihr freies Ende 8 über die Aufprallkante 7 weggeknickt ist, nämlich in Rotationsrichtung r der Reinigungswalze 3. Durch den Aufprall der Faser 6 auf die Aufprallkante 7 wird das freie Ende 8 der Faser 6 peitschenartig um das Abbremselement 5 geknickt, wodurch an der Faser 6 anhaftende Flüssigkeit und/oder anhaftender Schmutz abgeschleudert wird. Die durch den Peitscheneffekt entstehende Beschleunigung ist hier beispielsweise sieben Mal so groß wie die Beschleunigung der Faser 6, welche ohne Abbremselement 5 allein aufgrund der bei der Rotation der Reinigungswalze 3 an der Faser 6 angreifenden Zentrifugalkraft auftritt. Wie der vergrößerten Ansicht in 3 des Weiteren zu entnehmen ist, wird die Faser 6 bei der weiter geführten Rotation der Reinigungswalze 3 mit dem Uhrzeigersinn zwischen dem Abbremselement 5 und der Oberfläche der Reinigungswalze 3, an welcher der Reinigungsbelag 4 ansetzt, nämlich im Bereich der Wurzeln der Fasern 6, hindurchgezogen, wobei die Faser 6 mit ihrem freien Ende 8 von dem Abbremselement 5 abgezogen wird und je nach ihrer Eigensteifigkeit mehr oder weniger gestreckt unter dem Abbremselement 5 hindurch geführt wird.
  • 4 zeigt einen gegenüber 3 späteren Zeitpunkt bei weiter fortgeführter Rotation der Reinigungswalze 3. Hier ist die Faser 6 nahezu gestreckt, wobei sich der äußerste Endbereich des freien Endes 8 der Faser 6 ungefähr am Ort des Abbremselementes 5 befindet. Sobald das freie Ende 8 das Abbremselement 5 passiert hat, stellt sich die Faser 6 aufgrund ihrer Eigensteifigkeit wieder auf. Dabei kann gegebenenfalls noch an der Faser 6 anhaftende Restflüssigkeit oder Restschmutz durch das Aufstellen der Faser 6 abgeschleudert werden.
  • 5 zeigt schließlich eine Ortskurve des Faserendes, das heißt des äußersten Endbereiches des freien Endes 8 der Faser 6. Der Koordinatenursprung (0,0\0,0) bezeichnet hier den Ort der Wurzel der Faser 6, dies ist der Ort, an welchem die Faser 6 innerhalb des Reinigungsbelags 4 auf der Reinigungswalze 3 steht. Die Gitterabstände des dargestellten Diagramms (0,0 bis 3,0) auf der x-Achse sowie der y-Achse sind hier willkürlich gewählt. Diese sind hier beispielsweise für eine Faser 6 mit einer Faserlänge L von 3,0 mm gewählt. Zu dem gezeigten Zeitpunkt t0 ist die Faser 6 noch nicht in Kontakt mit dem Abbremselement 5. Somit befindet sich die Faser 6 in einem vollständig gestreckten Zustand und das freie Ende 8 (das heißt der äußerste Endbereich der Faser 6) befindet sich an einem Ort mit der relativen Koordinate x\y = 0\3. Zu einem späteren Zeitpunkt (nach t0) trifft die Faser 6 wie in 3 dargestellt auf das Abbremselement 5 und wird über die Aufprallkante 7 hinweg geknickt. Dadurch schwingt das freie Ende 8 der Faser 6 peitschenartig über die Aufprallkante 7 nach rechts, wobei sich jedoch gleichzeitig der Abstand zwischen dem freien Ende 8 und der Wurzel der Faser 6 (Koordinatenursprung 0,0) reduziert. Dies ist in 5 durch den gekrümmten Verlauf der Ortskurve beschrieben. Zu einem Zeitpunkt tx tritt ein Vorzeichenwechsel in Bezug auf die x-Koordinate des aktuellen Ortes des freien Endes 8 der Faser 6 ein, was einem Zeitpunkt der Rotation der Reinigungswalze 3 entspricht, bei welchem die Verzögerung der Faser 6 durch das Abbremselement 5 abgeschlossen ist. In diesem Moment wird das freie Ende 8 der Faser 6 gegen die Rotationsrichtung r der Reinigungswalze 3 um das Abbremselement 5 herum gezogen, da die Faser 6 wie in 4 dargestellt, zwischen dem Abbremselement 5 und der Reinigungswalze 3 hindurch geführt wird.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Feuchtreinigungsgerät
    2
    Walzenachse
    3
    Reinigungswalze
    4
    Reinigungsbelag
    5
    Abbremselement
    6
    Faser
    7
    Aufprallkante
    8
    Freies Ende
    9
    Basisgerät
    10
    Vorsatzgerät
    11
    Stiel
    12
    Handgriff
    13
    Einfüllstutzen
    B
    Bewegungsrichtung
    d
    Walzendurchmesser
    L
    Faserlänge
    r
    Rotationsrichtung
    t0
    Zeitpunkt
    tx
    Zeitpunkt
    x
    Ortskoordinate
    y
    Ortskoordinate
    z
    Höhe
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 10229611 B3 [0004]

Claims (10)

  1. Feuchtreinigungsgerät (1), insbesondere Feuchtwischgerät, mit einer um eine Walzenachse (2) rotierbaren Reinigungswalze (3), welche einen Reinigungsbelag (4) mit freie Enden aufweisenden Fasern (6) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Feuchtreinigungsgerät (1) ein Abbremselement (5) zum Unterstützen des Entfernens von Flüssigkeit und/oder Schmutz von der Reinigungswalze (3) aufweist, welches bezogen auf die Walzenachse (2) eine Aufprallkante (7) aufweist und während eines Regenerationsbetriebs soweit in radialer Überdeckung zu den Fasern (6) des Reinigungsbelags (4) angeordnet ist, dass die freien Enden (8) der mechanisch unbelasteten Fasern (6) in radiale Richtung nach außen über die Aufprallkante (7) hinweg ragen.
  2. Feuchtreinigungsgerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Abbremselement (5) relativ zu der Reinigungswalze (3) verlagerbar an dem Feuchtreinigungsgerät (1) gehaltert ist.
  3. Feuchtreinigungsgerät (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Abbremselement (5) während des Regenerationsbetriebs unbeweglich an dem Feuchtreinigungsgerät (1) angeordnet ist.
  4. Feuchtreinigungsgerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abbremselement (5) im Wesentlichen stabförmig ausgebildet ist, insbesondere ein Draht ist.
  5. Feuchtreinigungsgerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abbremselement (5) bezogen auf eine relativ zu der Walzenachse (2) radiale Richtung eine Höhe (z) von 0,3 mm bis 5 mm, bevorzugt eine Höhe (z) von 0,5 mm bis 2 mm, aufweist und/oder parallel zu der Walzenachse (2) entlang der gesamten Länge des Reinigungsbelages (4) angeordnet ist.
  6. Feuchtreinigungsgerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufprallkante (7) des Abbremselementes (5) bezogen auf die in radiale Richtung weisenden, mechanisch unbelasteten Fasern (6) ungefähr im Bereich einer viertel bis einer halben Faserlänge (L) der Fasern (6) angeordnet ist.
  7. Feuchtreinigungsgerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Reinigungsbelag (4) ein Textilbelag ist, insbesondere ein Mikrofasertextilbelag.
  8. Feuchtreinigungsgerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungswalze (3) einen Walzendurchmesser (d) von 40 mm bis 50 mm, insbesondere von ungefähr 45 mm, aufweist.
  9. Verfahren zum Betrieb eines Feuchtreinigungsgerätes (1), insbesondere eines Feuchtwischgerätes, wobei Flüssigkeit und/oder Schmutz während eines Regenerationsbetriebs von einer um eine Walzenachse (2) rotierenden Reinigungswalze (3) des Feuchtreinigungsgerätes (1) entfernt werden, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abbremselement (5) für den Regenerationsbetrieb soweit in radialer Überdeckung zu Fasern (6) eines Reinigungsbelags (4) der Reinigungswalze (3) angeordnet wird, dass eine Aufprallkante (7) des Abbremselementes (5) soweit zwischen die Fasern (6) ragt, dass die freien Enden (8) der Fasern (6) bei der Rotation der Reinigungswalze (3) über die Aufprallkante (7) umgeknickt werden.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungswalze (3) während des Regenerationsbetriebs mit einer Drehzahl von 1500 U/min bis 6000 U/min, insbesondere mit einer Drehzahl von 4000 U/min bis 5000 U/min, rotiert wird.
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