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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung mit Haltewunschtaste,
welche an Haltestangen von Großraumfahrzeugen, insbesondere öffentlichen Verkehrsmitteln,
wie beispielsweise Bussen, anordenbar ist, wobei die Vorrichtung
im Wesentlichen aus einem die Haltewunschtaste tragenden, die Haltestange
bereichsweise umgreifenden Gehäuse besteht, das über
Befestigungsmittel an dieser festlegbar ist.
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Es
sind dazu aus dem Stand der Technik verschiedene Vorrichtungen mit
Haltewunschtaste bekannt. Es erfolgt dabei in der Regel die Befestigung dieser
Vorrichtung mit Haltewunschtaste beispielsweise mittels Schrauben
oder auch anderer Befestigungsmittel an der Haltestange. Es sei
dazu beispielhaft auf die folgende Druckschrift verwiesen:
Die
DE 39 26 603 A1 bezieht
sich auf eine Vorrichtung mit Haltewunschtaste, welche an Haltestangen in
vornehmlich öffentlichen Verkehrsmitteln, wie z. B. Bussen
anordenbar ist. Dabei ist vorgesehen, dass die Vorrichtung aus einem
zweischaligen Innenkörper, der eine Haltestange zu umfassen
vermag und aus einem den Innenkörper umfassenden zweischaligen
Außenkörper besteht, dass der Innenkörper
innenseitig ein in eine Öffnung der Haltestange eingreifendes
Rastelement und außenseitig zwei, sich zumindest bereichsweise über
den Umfang erstreckende Kontaktstreifen aufweist, die mit unterhalb
der Haltestangen angeordneten und aus deren Öffnung herausführbaren
elektrische Leitern verbindbar sind, dass der Außenkörper
die Haltewunschtaste trägt, welche mit rückseitigen
Kontaktfedern die Kontaktstreifen kontaktiert und dass der Außenkörper
axial und in auswählbaren radialen Winkelstellungen formschlüssig
am Innenkörper festlegbar ist. Eine derart ausgebildete
Vorrichtung mit Haltewunschtaste soll sich einfach positionieren
lassen und eine im Vergleich zu früheren Lösungen
wesentlich vereinfachte Montage ermöglichen. Dabei soll
es die beschriebene Ausgestaltung ermöglichen, dass die
Verkabelung und eine weitgehende Vormontage der Vorrichtung außerhalb
eines Fahrzeugs durchgeführt werden könne. Es
soll jegliche Bohrarbeit für die Befestigung der Vorrichtung
und damit die Gefahr einer Kabelbeschädigung entfallen.
Nachteilig ist bei dieser Ausführungsform, dass durch das
Vorsehen der Bohrung oder dgl. in der Haltestange diese beschädigt
wird, wobei ein zusätzlicher Arbeitsschritt des Bohrens und
Schraubens erforderlich ist. Weiterhin nachteilig ist, dass nach
der Montage der Haltewunschtaste eine Positionsänderung
nicht mehr möglich ist.
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Ausgehend
von diesen bekannten Vorrichtungen mit Haltewunschtaste liegt der
Erfindung die Aufgabe zu Grunde, die bekannten Anordnungen unter
Beibehaltung der bisherigen Vorteile in der Weise zu verbessern
bzw. weiter zu entwickeln, dass die Nachteile der bekannten Ausführungsformen
vermieden werden, wobei insbesondere keine Beschädigung
der Haltestange durch ein Bohren erfolgen soll, weiterhin soll eine
unabhängige Anbauposition der Vorrichtung mit Haltewunschtaste
gegeben sein. Die gewünschte Anordnung soll auch einfach
im Aufbau, einfach in der Handhabung und zuverlässig in
ihren Funktionseigenschaften sein.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass das Befestigungsmittel für das Gehäuse an
der Haltestange als schraubloses, die Haltestange nicht beschädigendes
Befestigungsmittel ausgebildet ist. Auf diese Weise wird erstmalig
mit einfachen Mitteln eine Vorrichtung mit Haltewunschtaste geschaffen,
bei der keine Beschädigung der Haltestange durch ein Bohren
sowie ein nachträgliches Schrauben gegeben ist, wobei sich
für die Vorrichtung mit Haltewunschtaste eine unabhängige
Anbauposition ergibt. Es ist somit auch ein nachträglicher Anbau
an jeder beliebigen Stelle an dem betreffenden Haltestangensystem
möglich bzw. eine Demontage und ein Ver setzen einer solchen
Vorrichtung mit Haltewunschtaste an einer Haltestange ohne Befestigungslöcher.
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Bei
der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
umfasst das Befestigungsmittel wenigstens eine die Haltestange umgreifende Schraubschelle,
die mit dem Gehäuse der Vorrichtung verbindbar ist. Über
diese Schraubschelle lässt sich die Vorrichtung mit Haltewunschtaste
in einfacher Weise an der Haltestange anbringen.
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Es
empfiehlt sich nach einem weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung,
dass das die Haltewunschtaste tragende Gehäuse zweiteilig
ausgebildet ist. Zweckmäßig umfasst dabei das
Gehäuse zwei zusammenschraubbare Gehäuseteile.
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Nach
einem weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen,
dass die Schraubschelle als einseitig scharnierende Schraubschelle ausgebildet
ist.
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Zweckmäßig
ist es nach einem weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung, dass
das Gehäuse zur Anbringung der Schraubschelle wenigstens
eine Befestigungszunge umfasst. Über diese Befestigungszunge
lässt sich die Schraubschelle in einfacher Weise z. B.
an der oberen Gehäusehälfte anbringen, wobei nachfolgend
dann die Gehäuseteile an der Haltestange angebracht werden.
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Nach
einem weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen,
dass die Haltewunschtaste als Funkhaltewunschtaste ausgebildet ist.
Diese Ausführungsform hat insbesondere den Vorteil, dass
auf eine Verkabelung vollständig verzichtet werden kann,
so dass insbesondere keine nachteiligen Kabeldurchlassöffnungen
an den Haltestangen mehr erforderlich sind.
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Nach
einem letzten Merkmal der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen,
dass das Befestigungsmittel aus einem die Haltestange umgebenden,
einseitig klebenden Schaumstoff gebildet ist.
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Die
Erfindung ist in den Figuren der Zeichnung in mehreren Ausführungsbeispielen
dargestellt. Es zeigen:
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1 eine
schematische Vorderansicht der erfindungsgemäßen
Vorrichtung mit Haltewunschtaste in der einzig dargestellten Ausführungsform,
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2 die
Darstellung der 1 in Unteransicht,
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3 die
Darstellung der 1 in einer Seitenansicht,
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4 eine
Schnittansicht gemäß des Schnittes B-B in der 3,
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5 eine
Schnittansicht der Darstellung in der 3,
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6 eine
Schnittansicht gemäß des Schnittes C-C in der 5,
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7 eine
schematische, perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen
Vorrichtung mit Haltewunschtaste im an der Haltestange montiertem
Zustand,
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8 eine
schematische, perspektivische, explosionsartige Darstellung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung mit Haltewunschtaste
und der für deren Anbringung vorgesehenen Haltestange,
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9 eine ähnliche
Darstellung derjenigen gemäß 8 etwas
mehr von der Vorderseite her gesehen.
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10 eine
Schnittansicht ähnlich der 6 einer
abgewandelten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung mit Haltewunschtaste.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer mit 11 bezeichneten
Haltewunschtaste ist generell mit 10 bezeichnet. Die erfindungsgemäße
Vorrichtung 10 mit Haltewunschtaste 11 ist an
Haltestangen 12 von Großraumfahrzeugen, insbesondere öffentlichen
Verkehrsmitteln, wie beispielsweise Bussen, anordenbar. Es ist dazu
in den Figuren der Zeichnung die erfindungsgemäße
Vorrichtung 10 mit Haltewunschtaste 11 sowie die
für deren Befestigung vorgesehene Haltestange 12 in
verschiedenen Ansichten dargestellt. Die erfindungsgemäße
Vorrichtung 10 besteht dabei im Wesentlichen aus einem
die Haltewunschtaste 11 tragenden, die Haltestange 12 bereichsweise
umgreifenden Gehäuse 13, das über Befestigungsmittel 14 an
dieser festlegbar ist. Es wird dazu zunächst auf die 1 bis 3 der
Zeichnung mit verschiedenen Ansichten der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 10 mit Haltewunschtaste 11 verwiesen.
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Es
ist nun erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Befestigungsmittel 14 für
das Gehäuse 13 an der Haltestange 12 als
schraubloses, die Haltestange nicht beschädigendes Befestigungsmittel 14 ausgebildet
ist, siehe dazu beispielsweise die 8 und 9 sowie
auch die 6 der Zeichnung. Bei einer derart
ausgebildeten Vorrichtung 10 mit Haltewunschtaste 11 erfolgt
insbesondere keine Beschädigung der Haltestange mehr durch
ein Bohren und ein nachträgliches Schrauben, mit der erfindungsgemäßen
Anordnung ist vielmehr eine unabhängige Anbauposition erstmals
möglich. Mit diesem System ist ein nachträglicher
Anbau einer Vorrichtung 10 mit Haltewunschtaste 11 an
jeder Stelle des betreffenden Haltestangensystems möglich,
sowie eine Demontage und ein Versetzen einer Vorrichtung 10 mit
Haltewunschtaste 11 an einer Haltestange 12 ohne
Befestigungslöcher.
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Bei
der in den 1 bis 9 der Zeichnung dargestellten
Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 10 mit Haltewunschtaste 11 umfasst das
Befestigungsmittel 14 wenigstens eine die Haltestange 12 umgreifende
Schraubschelle 15, die mit dem Gehäuse 13 der
Vorrichtung 10 verbindbar ist, siehe dazu insbesondere
die 8 und 9 sowie auch die 6 der
Zeichnung. Dabei ist vorgesehen, dass das die Haltewunschtaste 11 tragende
Gehäuse 13 zweiteilig ausgebildet ist, wobei in
diesem Fall das Gehäuse 13 zwei zusammenschraubbare
Gehäuseteile 16, 17 umfasst, siehe dazu
neben den 8 und 9 auch die 3 und 7 der Zeichnung.
Die dazu erforderlichen Schrauben mit Abdeckelementen sind in den
Figuren der Zeichnung ebenfalls in nicht bezeichneter Weise dargestellt,
siehe auch die 4 der Zeichnung. Weiterhin ist
vorgesehen, siehe z. B. die 6 der Zeichnung,
dass die Schraubschelle 15 als einseitig scharnierende Schraubschelle 15 ausgebildet.
ist. Bei einer anderen, nicht dargestellten Ausführungsform
kann vorgesehen sein, dass die Schraubschelle 15 einteilig
ausgebildet ist.
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Bei
der in der 10 dargestellten Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die Befestigungsmittel 14 aus einem
die Haltestange 12 umgebenden, einseitig klebenden Schaumstoff 20 gebildet
sind, in diesem Fall kommt die Schraubschelle 15 in Fortfall.
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Weiterhin
ist vorgesehen, siehe dazu die 8 und 9 sowie
insbesondere die 6 der Zeichnung, dass das Gehäuse 13 zur
Anbringung der Schraubschelle 15 wenigstens eine Befestigungszunge 18 umfasst. Über
diese Befestigungszunge 18 kann beispielsweise zunächst
die Schraubschelle 15 über eine an dieser befindlichen
Ausnehmung 19, siehe 8 und 9,
an dem oberen Gehäuseteil 16 angebracht werden
und nachfolgend eine Anbringung an der Haltestange 12 erfolgen.
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Bei
der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 mit
Haltewunschtaste 11 kann weiterhin vorgesehen sein, dass
die Haltewunschtaste 11 als Funkhaltewunschtaste ausgebildet
ist. In diesem Fall kann durch die energieautarke Funkfunktion auf
eine Verkabelung gänzlich verzichtet werden, somit entfallen die
nachteiligen Kabeldurchlassöffnungen in den Haltestangen.
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Die
weiteren in den Figuren der Zeichnung dargestellten konstruktiven
Ausgestaltungsmerkmale, siehe beispielsweise die 4, 5 und 6 der
Zeichnung, können einen an sich bekannten Aufbau aufweisen,
und sind deshalb in den Figuren der Zeichnung nicht separat bezeichnet
bzw. in der Beschreibung nicht separat beschrieben worden.
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Wie
bereits erwähnt, sind die dargestellten Ausführungsformen
nur eine beispielsweise Verwirklichung der Erfindung. Diese ist
nicht darauf beschränkt, es sind vielmehr noch mancherlei
Abänderungen und Ausbildungen möglich. So sind
insbesondere Abwandlungen in der konstruktiven Ausbildung der Vorrichtung 10 mit
Haltewunschtaste 11 möglich. Weiterhin ist vorgesehen,
die Befestigungsmittel 14 für das Gehäuse 13 an
der Haltestange 12 ohne besondere Hilfsmittel z. B. über
zwei verschraubte Schellen auszubilden, im Übrigen sind
hier aber auch andere Lösungen denkbar.
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- 10
- Vorrichtung
mit Haltewunschtaste
- 11
- Haltewunschtaste
- 12
- Haltestange
- 13
- Gehäuse
(von 10)
- 14
- Befestigungsmittel
(von 13 an 12)
- 15
- Schraubschelle
- 16
- Erstes
Gehäuseteil (von 13)
- 17
- Zweites
Gehäuseteil (von 13)
- 18
- Befestigungszunge
(von 13)
- 19
- Ausnehmung
(an 15 für 18)
- 20
- einseitig
klebender Schaumstoff
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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