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Die vorliegende Erfindung geht von einem gemäß Oberbegriff des Hauptanspruches konzipierten elektrischen Wippenschalter aus.
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Derartige elektrische Wippenschalter sind in der Regel dafür vorgesehen, die Ein- und Ausschaltung eines Stromkreises beziehungsweise die Umschaltung von einem auf einen anderen Stromkreis zu bewirken. Bei solchen elektrischen Wippenschaltern können die unterschiedlichsten Kontaktsysteme (feststehende und bewegbare Kontaktteile) Verwendung finden. Die Betätigung solcher elektrischen Wippenschalter erfolgt üblicherweise durch das Verschwenken eines zum Beispiel als Betätigungswippe ausgeführten Betätigungselementes. Ausgehend von seiner Ausgangs- beziehungsweise Ruhestellung kann das Betätigungselement üblicherweise in zumindest eine Funktionsstellung verschwenkt werden. Es sind auch elektrische Wippenschalter bekannt, bei denen das Betätigungselement ausgehend von einer Ausgangsstellung in zwei Funktionsstellungen verschwenkt werden kann. Die Funktionsstellung beziehungsweise die Funktionsstellungen können tastend oder rastend ausgeführt sein. Üblicherweise werden derartige elektrische Wippenschalter als Taster beziehungsweise Druckfolgeschalter bezeichnet, wenn die Betätigungswippe (das Betätigungselement) nach einem Betätigungsvorgang automatisch aus der Funktionsstellung wieder in die Ausgangs- beziehungsweise Ruhestellung zurückkehrt. Das bewegbare Kontaktteil bleibt hingegen in der durch diesen Betätigungsvorgang verursachten Schaltposition. Erst bei einem nochmaligen Betätigungsvorgang wechselt dann das bewegbare Kontaktteil auch seine Schaltposition. Oftmals sind solche elektrischen Wippenschalter mit einem Leuchtmittel ausgerüstet, damit entweder eine Funktionsanzeige und/oder eine Suchbeleuchtung realisiert werden kann beziehungsweise können. Auch sind elektrische Wippenschalter bekannt, deren Schaltgerät mit zwei Schaltstücken ausgerüstet ist, welche jeweils mit einem Betätigungselement in Verbindung stehen. Solche auch als Serienschalter bezeichneten elektrischen Wippenschalter weisen dann zwei unabhängig voneinander betätigbare Schaltstücke beziehungsweise Betätigungselemente auf.
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Ein dem Oberbegriff des Hauptanspruches entsprechender elektrischer Wippenschalter ist durch
DE 42 42 962 C2 bekannt geworden. Dieser Wippenschalter besteht im Wesentlichen aus einem mit einem Tragring versehenen Schaltgerät, einem über eine Halteplatte am Tragring des Schaltgerätes festlegbaren Abdeckrahmen und einem mit dem Schaltstück des Schaltgerätes in Wirkverbindung stehenden Betätigungselement. Das Betätigungselement kommt über ein Passstück mit dem Schaltstück des Schaltgerätes formschlüssig in Eingriff und weist Clipselemente auf, die für eine Clipsverbindung vorgesehen sind.
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Zudem ist durch die
DE 10 2013 100 909 B3 ein elektrischer Wippenschalter bekannt geworden. Dieser elektrische Wippenschalter besteht im Wesentlichen aus einem mit einem Tragring versehenen Schaltgerät, einem über eine Halteplatte am Tragring des Schaltgerätes festlegbaren Abdeckrahmen und einer mit dem Schaltstück des Schaltgerätes in Wirkverbindung stehenden Betätigungselement. Bei diesem elektrischen Wippenschalter besteht zwischen dem Schaltstück und dem Betätigungselement eine kraftschlüssige Wirkverbindung. Das bedeutet, sowohl die für die Mitnahme des Schaltstückes notwendigen Kräfte als auch die gegen einen Abzug des Betätigungselementes vom Schaltgerät beziehungsweise Schaltstück wirkenden Kräfte werden aus dieser kraftschlüssigen Verbindung hergeleitet. Auch die zwischen dem Tragring und der Halteplatte wirkenden Haltekräfte werden über eine kraftschlüssige Wirkverbindung realisiert. Vier an die Halteplatte angeformte Haltefedern kommen zu diesem Zweck kraftschlüssig an Haltenasen zur Anlage, welche an den Tragring angeformt sind. Es ist somit über diese kraftschlüssige Wirkverbindung für eine sichere Festlegung des Abdeckrahmens am Schaltgerät Sorge getragen. Bei derartig ausgeführten Wippenschaltern kann jedoch nicht immer sichergestellt werden, dass die für das Betätigungselement vorgesehenen Abzugskräfte problemlos über lange Zeiträume eingehalten werden.
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Außerdem ist durch die
EP 2 469 558 A1 ein elektrischer Wippenschalter bekannt geworden, dessen Betätigungselement mit zwei Passstücken versehen ist, welche formschlüssig mit dem Schaltstück des zugehörigen Schaltgerätes in Wirkverbindung kommen.
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Des Weiteren ist durch die
DE 102 27 400 A1 eine Befestigungsanordnung zumindest einer Betätigungswippe an der Schaltwippe eines elektrischen Schaltgerätes bekannt geworden. Zur Festlegung weist das Betätigungselement sowohl zumindest ein Passstück als auch zumindest ein Clipselement auf.
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Zudem ist durch die
DE 10 2013 104 259 B3 ein elektrisches/elektronisches Installationsgerät bekannt geworden, welches zur Installation in Installationsdosen vorgesehen ist. Zu dem Zweck, ein elektrisches/elektronisches Installationsgerät zu schaffen, welches insgesamt besonders flach auf die Oberfläche der Installationswand aufbaut, sind an den Träger zumindest zwei winklig abgebogene Anlagelaschen angeformt, die maßlich auf die Abmessungen der Innenwandung der zugehörigen Installationsdose abgestimmt sind, wobei die Anlagelaschen mit einer ersten Anlagefläche der Innenwandung der Installationsdose zugeordnet sind und mit einer zweiten Anlagefläche mündungsseitig am Dosenkörper und/oder auf der Oberfläche der Installationswand zur Anlage kommen.
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Des Weiteren ist durch die
DE 298 03 339 U1 ein Zwischenrahmen für ein elektrisches Installationsgerät bekannt geworden. Der Zwischenrahmen ist quadratisch ausgebildet und zum Teil in eine umlaufende Vertiefung eines Abdeckrahmens von einem Installationsgerät wahlweise versetzt einsteckbar, wobei eine Rahmenseite des Zwischenrahmens mit einer abgewinkelten Leiste versehen ist, womit sie eine Seite des Abdeckrahmens übergreift.
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Außerdem ist durch die
GB 2 213 649 A ein Betätigungselement bekannt geworden, in welches durch Verclipsung ein Passstück einsetzbar ist.
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Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen elektrischen Wippenschalter zu schaffen, dessen Betätigungselement nicht nur für eine besonders exakte spielfreie Mitnahme des zugehörigen Schaltstückes Sorge trägt, sondern dessen gegen ein Entfernen vom Schaltstück des Schaltgerätes vorgesehenen Abzugskräfte sicher auch über lange Zeiträume wirksam bleiben.
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Diese Aufgabe wird durch die im Hauptanspruch angegebenen Merkmale gelöst.
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Bei einem solchermaßen ausgebildeten elektrischen Wippenschalter ist besonders vorteilhaft, dass dessen Schaltstück über eine formschlüssige Verbindung besonders exakt und spielfrei durch das vom Benutzer manuell beeinflussbare Betätigungselement mitgenommen wird, und dass die gegen ein Entfernen des Betätigungselementes vom Schaltstück vorgesehenen Abzugskräfte durch die zwischen der Halteplatte und dem Tragring bestehende kraftschlüssige Wirkverbindung realisiert ist, weil das Betätigungselement über eine Clipsverbindung schwenkbar mit der Halteplatte verbunden ist. Das Betätigungselement und die Halteplatte stellen vorteilhafterweise eine vormontierte Baugruppe dar, die vor Ort – am Installationsort – lediglich durch einen einzigen Montagevorgang mit dem Schaltgerät in Verbindung gebracht werden muss.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Gegenstandes sind in den Unteransprüchen angegeben. Anhand eines Ausführungsbeispiels sei der erfindungsgemäße Gegenstand näher erläutert. Dabei zeigen:
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1: prinziphaft einen solchen elektrischen Wippenschalter räumlich, in Explosionsdarstellung;
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2: prinziphaft das Betätigungselement eines gemäß 1 ausgebildeten elektrischen Wippenschalters, räumlich in Unteransicht;
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3: prinziphaft die Halteplatte eines gemäß 1 ausgebildeten elektrischen Wippenschalters, räumlich in Draufsicht;
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4: prinziphaft das Betätigungselement und die Halteplatte eines gemäß 1 ausgebildeten Wippenschalters als verclipste Baugruppe, räumlich in Unteransicht;
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5: prinziphaft das elektrische Schaltgerät mit Tragring eines gemäß 1 ausgebildeten elektrischen Wippenschalters, räumlich in Draufsicht.
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Wie aus den Zeichnungen hervorgeht, besteht ein solcher elektrischer Wippenschalter im Wesentlichen aus einem mit einem Tragring 1 versehenen Schaltgerät 2, einem über eine Halteplatte 3 am Tragring 1 des Schaltgerätes 2 festlegbaren Abdeckrahmen 4 und einem mit dem Schaltstück 5 des Schaltgerätes 2 in Wirkverbindung stehenden Betätigungselement 6. Das Betätigungselement 6 weist zwei mit dem Schaltstück 5 des Schaltgerätes 2 formschlüssig in Eingriff kommende zapfenartige Passstücke 7 auf. Zudem ist das Betätigungselement 6 über eine Clipsverbindung schwenkbar an der Halteplatte 3 gelagert.
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Wie des Weiteren insbesondere aus 2 hervorgeht, ist das Betätigungselement 6 als flächige Betätigungswippe ausgeführt. An die dem Schaltgerät 2 zugewandte Unterseite des Betätigungselementes 6 sind zwei mit dem Schaltstück 5 des Schaltgerätes 2 formschlüssig in Eingriff kommende Passstücke 7 angeformt. Zudem weisen die beiden Passstücke 7 einstückig jeweils einen angeformten Clipszapfen 8 auf.
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Wie insbesondere aus 3 hervorgeht, sind an die dem Schaltgerät 2 zugewandte Unterseite der Halteplatte 3 vier Haltefedern 9 angeformt, welche dazu vorgesehen sind, kraftschlüssig mit jeweils einer zugeordneten, an den Tragring 1 angeformten Haltenase 10 in Wirkverbindung zu treten. An die dem Betätigungselement 6 zugewandte Oberseite der Halteplatte 3 ist an zwei sich gegenüberliegenden Seiten jeweils ein Steg 11 angeformt, welcher jeweils eine Clipstasche 12 aufweist, die dazu vorgesehen ist, mit dem zugehörigen Clipszapfen 8 des Betätigungselementes 6 in Wirkverbindung zu treten. Durch die beiden Clipszapfen 8 und die beiden Clipstaschen 12 wird die Clipsverbindung realisiert, durch welche das Betätigungselement 6 schwenkbar an der Halteplatte 3 gelagert ist.
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Wie insbesondere aus 4 hervorgeht, bilden des Betätigungselement 6 und die Halteplatte 3 durch die Clipsverbindung vorteilhafterweise eine vormontierte Baugruppe. Diese vormontierte Baugruppe muss am Installationsort lediglich durch einen einzigen Montagevorgang mit dem Schaltgerät 2 in Verbindung gebracht werden. Dieser Montagevorgang geschieht unter Zwischenschaltung des Abdeckrahmens 4, womit der Abdeckrahmen 4 dann positionssicher am Tragring 1 beziehungsweise am Schaltgerät 2 festgelegt ist. Gleichzeitig erfolgt durch diesen Montagevorgang auf einfache Art und Weise die Komplettierung des Schaltgerätes 2. Dem Benutzer steht dann also ein formschöner, voll funktionsfähiger elektrischer Wippenschalter zur Verfügung.
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Wie insbesondere aus 5 hervorgeht, ist der Tragring 1 fest mit dem Schaltgerätgehäuse des Schaltgerätes 2 verbunden. An den Tragring 1 sind vier Haltenasen 9 angeformt, welche dafür vorgesehen sind, mit den vier Haltefedern 9 der Halteplatte 3 in Wirkverbindung zu treten. Das Schaltgerät 2 weist ein Schaltstück 5 auf, welches schwenkbeweglich am Schaltgerätgehäuse gelagert ist und mit den im Schaltgerätegehäuse befindlichen elektrischen Kontaktteilen zusammenwirkt. In das Schaltstück 5 sind zwei nutartige Führungen 13 eingeformt, welche dazu vorgesehen sind, mit den beiden zapfenartigen Passstücken 7 des Betätigungselementes 6 zusammenzuwirken.
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Wie des Weiteren aus den Figuren hervorgeht, sind die beiden zapfenartige Passstücke 7 jeweils im Querschnitt U-förmig ausgebildet. Im Sinne einer Nut-Feder-Verbindung greifen die beiden zapfenartigen Passtücke 7 formschlüssig in die jeweils zugehörigen nutenartigen Führungen 13 des Schaltstückes 5 ein. Die beiden zapfenartigen Passstücke 7 und die beiden nutenartigen Führungen 13 sind dabei derart angeordnet und maßlich aufeinander abgestimmt, dass für eine sichere, quasi spielfreie Verbindung zwischen dem Schaltstück 5 und dem Betätigungselement 6 Sorge getragen ist.
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Es ist somit auf einfache Art und Weise ein elektrischer Wippenschalter realisiert, dessen Betätigungselement 6 nicht nur für eine besonders exakte spielfreie Mitnahme des zugehörigen Schaltstückes 5 Sorge trägt, sondern dessen gegen ein Entfernen vom Schaltstück 5 des Schaltgerätes 2 vorgesehenen Abzugskräfte sicher auch über lange Zeiträume wirksam bleiben. Das ist vorteilhafterweise einerseits deshalb der Fall, weil das Schaltstück 5 über eine formschlüssige Verbindung besonders exakt und spielfrei durch das vom Benutzer manuell beeinflussbare Betätigungselement 6 mitgenommen wird. Andererseits auch der Fall, weil die gegen ein Entfernen des Betätigungselementes 6 vom Schaltstück 5 vorgesehenen Abzugskräfte durch die zwischen der Halteplatte 3 und dem Tragring 1 bestehende kraftschlüssige Wirkverbindung realisiert ist. Diese Möglichkeit ist auf einfache Art und Weise geschaffen, weil das Betätigungselement 6 über eine Clipsverbindung schwenkbar mit der Halteplatte 3 verbunden ist und somit die Abzugskräfte für das Betätigungselement 6 durch die kraftschlüssige Verbindung zwischen der Halteplatte 3 und dem Tragring 1 realisiert werden. Wie bereits erwähnt, wird die kraftschlüssige Verbindung zwischen der Halteplatte 3 und dem Tragring 1 mittels vier Haltefedern 9 realisiert, welche im Sinne einer Schnappverbindung mit den vier Haltenasen des Tragringes zusammenwirken und somit hohe Haltekräfte realisieren, die ohne Weiteres über lange Zeiträume wirksam bleiben. Das Betätigungselement 6 und die Halteplatte 3 stellen vorteilhafterweise, wie bereits erwähnt, eine vormontierte Baugruppe dar, die lediglich durch einen einzigen Montagevorgang durch den Installateur beziehungsweise Benutzer mit dem Schaltgerät 2 in Verbindung gebracht werden muss.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Tragring
- 2
- Schaltgerät
- 3
- Halteplatte
- 4
- Abdeckrahmen
- 5
- Schaltstück
- 6
- Betätigungselement
- 7
- Zapfenartiges Passstück
- 8
- Clipszapfen
- 9
- Haltefeder
- 10
- Haltenase
- 11
- Steg
- 12
- Clipstasche
- 13
- Nutartige Führung