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Technisches Gebiet
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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Fahrzeuganhänger gemäß dem Obersatz des Patentanspruchs 1.
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Stand der Technik
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Gemäß dem Stand der Technik sind transportfähige Schwimmplattformen bekannt, welche sämtlich den Nachteil aufweisen, dass diese herkömmlichen Plattformen nicht ohne Aufwand von einer Stelle zu einer anderen transportiert werden können, ohne diese sehr zeitaufwändig zerlegen und wieder zusammenfügen zu müssen.
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Aus der Druckschrift
DE 203 07 770 U1 ist ein Fahrzeuganhänger mit einer Plattform und mindestens zwei Seitenwänden bekannt, wobei der Fahrzeuganhänger eine Auftriebsvorrichtung für die Wasserfahrt umfasst, welche aus zumindest zwei Auftriebskörpern gebildet ist, wobei an den Seitenflächen des Fahrzeuganhängers mindestens zwei ausklappbare Seitenwände vorgesehen sind, welche mit Scharnieren an der Plattform schwenkbar gelagert sind und die von einer im Wesentlichen vertikalen Land-Transportstellung in eine im Wesentlichen horizontale Wasser-Nutzstellung verschwenkbar sind, wobei an den mindestens zwei schwenkbaren Seitenwänden jeweils mindestens ein Auftriebskörpern angeordnet ist.
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Die
DE 20 2010 013 937 U1 zeigt ebenfalls einen derartigen Fahrzeuganhänger, bei dem die Auftriebskörpern an den mindestens zwei Seitenwänden schwenkbar angeordnet sind.
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Aus der
WO 94 / 16 939 A1 ist ein Fahrzeuganhänger bekannt, bei dem die Auftriebskörper an den Seitenwänden quer zur Längsrichtung des Fahrzeuganhängers schwenkbar sind, so dass sie in eingeklappter Position für die Land-Transportstellung auf der Oberseite des Fahrzeuganhängers positioniert sind.
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Aus der
US 3 308 782 A ist ein Fahrzeuganhänger bekannt, an dessen Seitenwänden ausklappbare oder nachträglich anbringbare Ecksegmente vorgesehen sind, mit denen in der horizontalen Wasser-Nutzstellung eine die Auftriebskörper fixierende Halterung ausbildbar ist.
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Darstellung der Erfindung
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, einen Fahrzeuganhänger zu schaffen, welcher für den Transport auf dem Land als auch als Nutzfahrzeug im Wasser eingesetzt werden kann und der die vorgenannten Probleme ausräumt.
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Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 in Verbindung mit den kennzeichnenden Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Fahrzeuganhängers sind in den abhängigen Unteransprüchen angegeben.
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Erfindungsgemäß ist ein Fahrzeuganhänger mit einer im Wesentlichen rechteckigen Plattform und mindestens zwei Seitenwänden, vorzugsweise vier Seitenwänden, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrzeuganhänger eine Auftriebsvorrichtung für die Wasserfahrt umfasst, welche aus zumindest zwei Auftriebskörpern gebildet ist, wobei an den Seitenflächen des Fahrzeuganhängers mindestens zwei ausklappbare Seitenwände vorgesehen sind, welche mit Scharnieren an der Plattform schwenkbar gelagert sind und die von einer im Wesentlichen vertikalen Land-Transportstellung in eine im Wesentlichen horizontale Wasser-Nutzstellung verschwenkbar sind, wobei an den mindestens zwei schwenkbaren Seitenwänden jeweils mindestens ein Auftriebskörper angeordnet ist.
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Der vorliegende erfindungsgemäße Fahrzeuganhänger kann auf Gewässern als schwimmende Plattform zu diversen Zwecken (z.B. Freizeit, Forschung, Bergung) eingesetzt werden. Der besondere Vorteil liegt darin, die Auftriebsvorrichtung auf einer Anhängerachse montieren zu können, welche zur Zeit des Betriebes auf Wasser auch an dem Fahrzeuganhänger verbleiben soll, so dass man jederzeit als Einzelperson in der Lage ist, mit einem Zugfahrzeug einen unkomplizierten Ortswechsel vorzunehmen.
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Dazu werden die Seitenflächen, welche vorzugsweise mittels Scharnieren an der rechteckigen Plattform (vorzugsweise einem Grundrahmen) angebracht sind, hochgeklappt und es entsteht ein kastenförmiger Aufbau, in welchem dann die nötigen Auftriebskörper und deren Halterungen zum Transport verstaut werden können.
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An der Unterseite wird die Plattform vorzugsweise mit einem Anhängerfahrgestell, bestehend aus Achse, Rädern, Radabdeckungen, Zugdeichsel mit Kupplung und Stützrad, sowie Beleuchtung für den Betrieb im Straßenverkehr, verbunden. An den oberen Zügen dieses Rahmens sind vorteilhaft Scharniere angebracht, welche die Aufnahme der rechteckigen Seitenwände an allen vier Seiten ermöglicht.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform sind die seitlichen Seitenwände jeweils vorne und hinten klappbaren Auftriebskörpern versehen. Sowohl die Plattform als die Seitenwände sind an der Oberseite mit einer stabilen, begehbaren Oberfläche (Siebdruckplatte, Aluminiumblech, Metall- oder Kunststoffgitter) versehen.
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Im ausgeklappten Zustand werden die Seitenwände vorzugsweise mit Stützstreben an der Plattform verbunden, so dass eine kreuzförmige Ebene entsteht. Nun werden die Auftriebskörper ausgeklappt und arretiert, sodann weitere Zusatzelemente für eine Halterung an den seitlichen Seitenwänden ausgeklappt und arretiert, so dass eine im Wesentlichen rechteckige Gesamtfläche entsteht. Die Konstruktion ist so gehalten, dass sich die Naben der Anhängerachse im Betrieb auf dem Wasser über der Wasseroberfläche befinden, um sie vor Zerstörung durch eindringendes Wasser zu schützen, Spritzwasser ist unproblematisch.
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Für den Transport werden sämtliche Elemente in umgekehrter Reihenfolge wieder ein- bzw. hochgeklappt, es entsteht nun ein kastenförmiger Aufbau, die Elemente werden dabei vorzugsweise über Schraub- oder Steckverbindungen miteinander verbunden und mit einem zusätzlichen Spanngurt gesichert, um ein ungewolltes Aufklappen zu verhindern.
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Optional kann das Auf- und Einklappen der Elemente auch automatisiert werden, indem eine entsprechende Mechanik installiert ist: Hierzu kann vorzugsweise an geeigneter Stelle ein Antrieb (z.B. elektromechanischer Scherenwagenheber oder hydraulischer Zug- und Druckzylinder mit Hand- oder Elektropumpe) vorgesehen sein. Dieser Antrieb wird über eine Schubstange mit einem Verteilerkreuz, welches auf einer zentralen, vertikalen Achse gelagert ist, verbunden. Von dem Verteilerkreuz gehen wiederum vier Schubstangen zu den Seitenwänden an denen entsprechende Schenkel angebracht sind, um die Schubstangen aufzunehmen. Über diese Hebelmechanik kann nun die Bewegung des Antriebs auf die Elemente übertragen werden und diese gleichzeitig auf- oder eingeklappt werden. Als Antrieb und zum Manövrieren wird an einer entsprechenden Aufnahme ein Elektro- oder Benzin-Außenbordmotor angebracht, auch ein Muskelkraftantrieb oder ein Segel kann eingesetzt werden.
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An den Außenkanten der Plattform sind in einer vorteilhaften Ausführung vorzugsweise Halterungen zur Befestigung einer Absturzsicherung (z.B. Netz-Zaun, Reling) angebracht.
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Figurenliste
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Weitere Ziele, Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten des erfindungsgemäßen Fahrzeuganhängers ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnungen. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von der Zusammenfassung in einzelnen Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
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In den Zeichnungen zeigen
- 1 den Fahrzeuganhänger im ausgeklappten Zustand,
- 2 zur Veranschaulichung des Einklappens den Fahrzeuganhänger im teileingeklappten Zustand,
- 3 den Fahrzeuganhänger im vollständig einklappten Zustand.
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Ausführung der Erfindung
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Wie aus 1 ersichtlich, sind die Auftriebskörper 2 vorzugsweise an den mindestens zwei seitlichen Seitenwänden 11; 12 schwenkbar angeordnet. Besonders vorteilhaft sind die Auftriebskörpern 2 an den mindestens zwei Seitenwänden 11; 12 derart schwenkbar angeordnet, dass sie in eingeklappter Position für die Land-Transportstellung auf der Innenseite der Seitenwände 11; 12 positioniert sind.
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Die Auftriebskörper 2 sind an den Seitenwänden 11; 12 vorzugsweise in Längsrichtung des Fahrzeuganhängers 1 schwenkbar. Selbstverständlich können die Auftriebskörper 2 alternativ auch an den vorderen und hinteren Seitenwänden 13; 14 seitlich schwenkbar angeordnet sein.
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An jeder Seitenwand 11; 12 ist mindestens ein vorderer und ein hinterer Auftriebskörper 2 vorgesehen, wobei die beiden Auftriebskörper 2 jeweils in entgegengesetzter Richtung an der jeweiligen Seitenwand 11; 12 ein- und ausklappbar sind, wobei zusätzlich eine vordere und eine hintere Seitenwand 13; 14 von einer vertikalen Land-Transportstellung in eine horizontale Wasser-Nutzstellung verschwenkbar sind.
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An den Seitenwänden 11; 13 und/oder 12; 14 sind weiterhin ausklappbare oder nachträglich anbringbare Ecksegmente 16 vorgesehen, mit denen in der horizontalen Wasser-Nutzstellung eine die Auftriebskörper 2 fixierende Halterung 17 ausbildbar ist.
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Der erfindungsgemäße Fahrzeuganhänger 1 beschränkt sich in seiner Ausführung nicht auf die vorstehend angegebenen bevorzugten Ausführungsformen. Vielmehr sind eine Vielzahl von Ausgestaltungsvariationen denkbar, welche von der dargestellten Lösung auch bei grundsätzlich anders gearteter Ausführung Gebrauch machen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrzeuganhänger
- 2
- Auftriebskörper
- 10
- Plattform
- 11,12,13,14
- Seitenwände
- 15
- Scharniere
- 16
- Ecksegmente
- 17
- Halterung der Auftriebskörper