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Technisches Gebiet
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Livestreaming von Ereignissen auf einem Netzwerkportal als Reality-TV. Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erkennung und audiovisuellen Anzeige von Ereignissen aus Kamerainhalten in einem über ein Netzwerk (z. B. Internet) zugänglichen Portal für eine Öffentlichkeit (Community), unter Angabe des ungefähren Aufnahmeortes, des Ereignistyps und dies quasi in Echtzeit. Eine Kamera die Kamerainhalte liefert kann hierbei so im Portal angezeigt werden, als ob sie immer aktiv wäre und dies auch dann, wenn die Kamera inaktiv ist. Das Portal teilt Ereignisse möglichst gleichmäßig auf die Personen auf, die gerade auf das Portal zugreifen und ermöglicht in Summe ein sich selbstverwaltendes Reality-TV.
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Beschreibung des Standes der Technik
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Es gibt Kameras die bereits eine direkte Anbindung an das Internet besitzen und über beliebige Ereignisse, z. B. per E-Mail, informieren. Zudem sind die Live-Bilder einer Kamera über das Internet vom Besitzer der Kamera oft auch direkt aufrufbar.
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Die
DE 200 17 172 U1 beschreibt eine Raumüberwachung bei der aufgrund von Bewegungen oder Geräuschen eine Kommunikationsverbindung zu einem beliebigen Telefon aufgebaut wird. Hierbei werden die Geräusche und ggf. auch Bilder auf das Telefon, vorzugsweise ein Mobiltelefon, übertragen.
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Bei einer wie in der
DE 200 17 172 U1 beschriebenen Realisierung, werden Ereignisse häufig jedoch zu spät erst erkannt. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn eine schlechte Mobilfunkverbindung, ein leerer Geräteakku oder ein auf Stumm geschaltetes Gerät es unmöglich macht, eine Ereignismeldung in Form eines Anrufes zu bemerken. Neuere Kameras verfügen vielfach über Funktionen zum Versand von E-Mails zu einem Ereignis, auch hier zeigen sich die gleichen Nachteile, indem eine solche E-Mail dann ebenfalls nicht erhalten werden kann oder aber erst zu spät bemerkt wird.
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Wenn es sich bei dem Ereignis wirklich um einen Einbruch handelt, wird eine verspätete Reaktion kaum noch zu einer Ergreifung der Täter am Tatort führen, zudem könnten Einbrecher die lokale Festplatte oder Speicherkarte, auf der das Ereignis im Detail aufgezeichnet wurde, auch mitnehmen oder unbrauchbar machen.
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Die auf Ereignissen zu sehende Personen können, wenn diese dem Bereitsteller der Kamera nicht persönlich bekannt sind, meist nicht ermittelt werden. Zudem muss sich dieser auf die in den Kameras zur Bewegungsdetektion bereits vorhandenen Mechanismen verlassen, die häufig entweder signifikante Ereignisse gar nicht erfassen oder so viele Fehlalarme melden, dass ein valider Alarm in der Menge an Meldungen untergeht.
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Demnach war es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Möglichkeit vorzusehen, um Ereignisse quasi in Echtzeit zu analysieren und nur zu solchen Ereignissen die als valide unterstellt werden (z. B. ein Einbruch), den Besitzer der Kamera hierüber per Meldung zu informieren. Darüber hinaus sollte es insbesondere auch möglich sein, dass eine andere Person oder Personengruppe (z. B. die Polizei) über ein valides Ereignis sofort informiert wird.
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Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die vorliegende Erfindung ein Verfahren und ein System mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche vor. Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den jeweiligen abhängigen Patentansprüchen und der Beschreibung hervor.
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Das erfindungsgemäßen Verfahrens sieht es somit vor, ein verbesserte und insbesondere autonome Lokalitätsüberwachung (z. B. von Räumen, Wohnungen, Häusern, Geschäften, Unternehmen) zu realisieren, bei der Ereignisse als Bewegtbild (Video) ergänzt ggf. noch mit Bewegtton (Audio) so angezeigt werden, dass sich daraus für den Bereitsteller der Kameras (nachfolgend „Inhaltebereitsteller” genannt), wie auch die Personen die sich diese Inhalte anschauen (nachfolgend „Betrachter” genannt) und den bei einem Ereignis ggf. ebenfalls oder alternativ noch informierten Personenkreis (nachfolgend „Personengruppe” genannt) Vorteile ergeben. Die Summe aller das erfindungsgemäße Verfahren nutzenden Betrachter und Personengruppen wird nachfolgend auch als „Community” bezeichnet.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren werden von Kameras aufgenommene Ereignisse insbesondere einem oder mehreren Ereignistypen zugeordnet, des weiteren ist es ebenso möglich Kameras bereits im Vorfeld einem oder mehreren Ereignistypen zuzuordnen. Die Zuordnung zu Ereignistypen ist insbesondere deshalb vorteilhaft, da Ereignisse und Kameras damit gezielt der Community bereitgestellt werden können. Mit dem Ereignistyp als Selektionskriterium ist es möglich aus der Vielzahl aller Ereignisse die gerade passieren, bzw. Kameras die existieren, nur diejenigen herauszufiltern, die für einen Betrachter oder eine Personengruppe von Interesse sind.
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Ereignisse in Abhängigkeit des Ereignistyps werden der Community vorzugsweise anonymisiert und quasi in Echtzeit über ein Portal in einem Netzwerk (z. B. Internet) zur Verfügung gestellt. Der Community ist es möglich auch in Unkenntnis des exakten Aufnahmeortes Ereignisse hinsichtlich ihrer Relevanz zu bewerten und bei validen Ereignissen Meldungen an den Besitzer der Kamera oder eine andere Person oder Personengruppe (z. B. die Polizei) abgeben zu können.
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Da jedes Ereignis vorzugsweise auf einer über ein Netzwerk, wie z. B. das Internet, erreichbaren zentralen Datenbank abgelegt wird, beeinträchtigt auch das Mitnehmen oder zerstören von Datenträgern (z. B. bei einem Einbruch) am Aufstellort der Kamera das Verfahren nicht.
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Die Identität des Inhaltebereitsteller bleibt vorzugsweise ebenso anonym wie der exakte Aufnahmeort, d. h. Aufstellort der Kamera, in Bezug auf eine geographisch bestimmbare Position.
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Automatismen stellen im erfindungsgemäßen Verfahren sicher, dass Kameras insbesondere selbsttätig aktiviert und deaktiviert werden. Letzteres damit beispielsweise der Inhaltebereitsteller auf den Aufnahmen der Kamera (Kamerainhakten) selbst nicht zu sehen ist.
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Eine Übertragung von Bewegtbild und/oder Bewegtton, aufgenommen von einer Kamera, über ein Netzwerk zu einem Portal findet insbesondere dann statt, wenn ein Ereignis vor Ort detektiert wurde oder wenn die Kamera aktiv ist und z. B. der Inhaltebereitsteller für Betrachter und/oder Personengruppe erlaubt hat diese hinsichtlich Blickrichtung und/oder Zoom zu bewegen und dies gerade auch geschieht. So wird sichergestellt dass Daten über das Netzwerk insbesondere nur dann übertragen werden wenn es auch ein Ereignis bzw. ein Bewegtbild gibt.
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Wenn Kameras an Orten aufgestellt sind an denen im Tagesverlauf Helligkeitsunterschiede bestehen oder bestehen könnten (z. B. in Folge der Sonneneinstrahlung), dann sieht das erfindungsgemäße Verfahren es (abhängig von der gewählten Ausprägung) insbesondere vor, dass bei einer aktiven Kamera Bilder in Folge der Helligkeitsveränderung selbsttätig ausgelöst und zum Portal übertragen werden. Diese Bilder stellen jedoch kein Ereignis dar, über das die Community informiert wird, sie dienen insbesondere dazu, den Eindruck von vermeintlich dargestellten „Livebildern” der Kamera im Portal zu verstärken. Der Versand von Bildern an das Netzwerkportal kann sowohl auf Basis des Ausmaßes der Änderung in der Helligkeit beruhen, als auch über eine Zeitfunktion realisiert sein, z. B. alle 30 Minuten ein Bild. Auch Kombinationen davon sind denkbar. Aktive Kameras die sich von der Community bewegen lassen (z. B. hinsichtlich Blickrichtung und Zoom) können zudem bewegt werden, sofern diese zur Zeit nicht von einer anderen Person bereits bewegt wird oder eine ggf. im Netzwerkportal hinterlegte Anzahl an erlaubten Kamerafahrten noch nicht überschritten ist. Wenn eine Bewegung einer Kamera erfolgt ist, wird nach Ablauf einer definierten Zeit und/oder bei Beendigung der Funktion (z. B. die die Kamera bewegende Person betrachtet jetzt eine andere Kamera) die Kamera wieder in die Ausgangsposition zurückbewegt, die z. B. vom Inhaltebereitsteller vorgegeben ist. Die Bilder von aktiven Kameras werden dann im Netzwerkportal zur Anzeige gebracht, neuere Bilder ersetzen hierbei ältere.
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Bei inaktiven Kameras stehen keine aktuellen, d. h. Livebilder zur Verfügung, deshalb werden Bilder, Kamerafahrten und ggf. auch Ereignisse angezeigt, die in der Vergangenheit liegen und bei einer ähnlichen Helligkeit und/oder Uhrzeit aufgenommen bzw. durchgeführt wurden, wie es diese z. Zt. am Aufstellort der Kamera wirklich ist oder dies unterstellt wird. Bei Verwendung der Uhrzeit sollte der Sonnenstand in Abhängigkeit des aktuellen Datums berücksichtigt werden.
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Für die Community ist es in Abhängigkeit des Ereignistyps somit insbesondere nicht erkennbar, ob eine Kamera gerade aktiv oder inaktiv ist. Dadurch, dass eine Kamera sich gerade nicht bewegen lässt, kann auch niemand in der Community ableiten dass eine Kamera gerade nicht aktiv ist, da es immer gleichzeitig nur Einem aus der Community möglich ist diese hinsichtlich Blickrichtung und/oder Zoom zu bewegen und dieser ist vorzugsweise in der Community anonym. Zudem ist insbesondere die Anzahl der Kamerafahrten für einen Zeitraum (z. B. 1 Tag) begrenzt und die Anzahl der aktuell noch möglichen Fahrten geheim. Durch vorgenanntes wird insbesondere verhindert, dass auf Basis des Vorhandenseins bzw. Nichtvorhandenseins des Kamerabilds und/oder einer Steuerfunktion auf den Aufenthalt des Inhaltebereitstellers bzw. anderer Personen am Aufstellort der Kamera geschlossen werden kann.
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Das Zugänglichmachen von Bild- und ggf. auch Tonaufnahmen geschieht insbesondere so, dass die Anonymität der Betreiber der Kamera gewahrt und die Persönlichkeitsrechte der auf den Bild- und/oder Tonaufnahmen gezeigten bzw. zu hörenden Personen nicht in einem unzulässigen Maße verletzt werden. Ziel des Verfahrens ist es, neben der ereignisorientierten Information des Inhaltebereitstellers, insbesondere für die Community potentiell „interessante” Inhalte von Kameras „live” zugänglich zu und insbesondere mit erlebbar zu machen, vergleichbar mit einem Realityprogramm.
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Der Inhaltebereitsteller kann die Community für eigene Überwachungs-, Beaufsichtigungs- und Alarmierungsaufgaben und ggf. auch für weitere Aktivitäten (z. B. zur Aufklärung von Straftaten) mehr oder weniger gezielt einsetzen. Zudem kann er für die Community auch ein sehr interessantes Zusatzangebot bieten (z. B. durch Bereitstellung von Ereignissen bei denen man etwas quasi live miterlebt, wie die Mitfahrt in einem Auto) und so das Portal für eine sehr große Community interessant macht.
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Insbesondere muss der Inhaltebereitsteller bei der Nutzung des Verfahrens zu jeder Kamera die an dieses angeschlossen ist deren ungefähre Lokalität angeben, dies kann z. B. in Form der Angabe der Postleitzahl, des Vorwahlbereich, des Ortsnamen und/oder des Straßennamens erfolgen. Auch weitere die Lokalität der Kamera beschreibende Angaben sind denkbar, z. B. in Bezug auf ein Auto „Porsche 911”.
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Insbesondere sollte der Inhaltebereitsteller auch die exakte Lokalität, inkl. Standort einer Kamera (z. B. exakte Wohnungsanschrift, ggf. mit Zusatz „Eingang 1. Stock”) im erfindungsgemäßen Verfahren angeben können, die dann in Abhängigkeit der getroffenen Voreinstellungen bei hierfür berechtigten Betrachtern und/oder Personengruppen ebenfalls zur Anzeige gebracht werden kann.
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Insbesondere auf Grundlage der lokal ermittelbaren Informationen zu einem Ereignis und/oder der erfolgten Zuordnung einer Kamera, findet eine Zuordnung zu einem Ereignistyp statt. Die lokal ermittelbaren Informationen bestehen z. B. aus: Bildaufnahmen, Tonaufnahmen, aktueller Temperatur, Temperaturänderung, Ereignismeldungen von Bewegungsmelder, Ereignismeldung von Einbruchssensoren (z. B. Tür-/Fensterkontakte, Glasbruchkontakte), Ereignismeldung von Rauchmelder, Logdaten vom lokalen kabelgebundenen Netzwerk (LAN) und/oder Logdaten vom lokalen funkgebundenen Netzwerk (z. B. WLAN, Bluetooth, ZigBee). Ein Ereignis und auch eine Kamera kann mehreren Ereignistypen angehören.
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Vorzugsweise gibt es mindestens drei Nutzungsszenarien des Portals im Sinne des erfindungsgemäßen Verfahrens und zwar 1. „Nutzer anonym” (d. h. der Betrachter bzw. die Personengruppe ist nicht am Portal angemeldet und das verwendete Anzeigegerät unbekannt), 2. „Nutzer bekannt” (d. h. der Betrachter bzw. die Personengruppe ist am Portal angemeldet) und 3. „Gerät bekannt” (d. h. das vom Benutzer und/oder der Personengruppe verwendete Anzeigegerät wird als bekannt erkannt). Vorgenannte Szenarien können Einzeln, in Kombination oder in Summe im Portal genutzt werden, weitere Szenarien sind möglich.
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Vorzugsweise wird beim Zugriff auf das Portal versucht den Aufenthaltsort des verwendeten Anzeigegerätes (z. B. Smartphone, Tablet-PC, Laptop, Desktop, Smart-Watch) zu bestimmen, zudem wird versucht auf Basis weiterer Merkmale das verwendete Gerät und somit möglichst den Betrachter, auch ohne dessen Anmeldung am Portal, zu identifizieren.
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Vorzugsweise werden, in Abhängigkeit des ermittelten Aufenthaltsortes und/oder der angegebenen oder angenommenen Identität des Betrachters, Ereignisse priorisiert dargestellt. z. B. Ereignisse in dem gleichen Postleitzahlenbereich, in der Stadt und/oder dem Ort in dem sich das Anzeigegerät gerade befindet und/oder Ereignisse im Bereich der von einem Betrachter bei der Anmeldung zur Teilnahme an dem erfindungsgemäßen Verfahren angegebenen bevorzugten Orte (z. B. Wohnort, Arbeitsort).
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Vorzugsweise besitzt jede Kamera mindestens zwei Betriebsarten, zu denen „Kamera aktiv” und „Kamera inaktiv” gehören. Vorzugsweise befinden sich alle Kameras an einer Lokalität in der gleichen Betriebsart, es sei denn es wurden spezielle Sicherheits- bzw. Überwachungszonen beim Einsatz mehrerer Kameras definiert. Die Betriebsart „Kamera aktiv” kann, in Abhängigkeit der verwendeten Kamera, Zusatzfunktionen für die Community bereitstellen, zu der auch das Bewegen der Kamera (z. B. Blickrichtung und Zoom) gehören.
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Vorzugsweise können Betrachter nur aktuell stattfindende und für einen definierten Zeitraum zurückliegende Kamerainhalte in Form von Ereignissen sich anschauen, eine Möglichkeit zur Aufzeichnung oder zum Download dieser Inhalte (Ereignisse) besteht bei der hier vorgestellten Ausprägung des erfindungsgemäßen Verfahrens nicht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dies in einer anderen Ausprägung des erfindungsgemäßen Verfahrens nicht auch möglich sein könnte.
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Wenn die Community Ereignisse sehen soll (z. B. zum Schutz einer Lokalität vor Einbruch oder Diebstahl), dann muss die Betriebsart „Überwachung aktiv” bzw. „Kamera aktiv” dem erfindungsgemäßen Verfahren bekannt sein, wenn dem nicht so sein soll, dann gilt dies entsprechend auch für die Betriebsart „Überwachung inaktiv” bzw. „Kamera inaktiv”.
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Vorzugsweise erfolgt die Auswahl der Betriebsart der Kameras automatisiert, so dass die Gefahr sehr gering ist, dass infolge von Bedienfehlern eine falsche Betriebsart vorliegt. Dies kann z. B. dadurch geschehen, dass ein bekanntes Gerät sich im Kontext eines festgestellten Ereignisses im heimischen Netzwerk angemeldet hat. So kann beispielsweise das Öffnen einer mit einer Kamera überwachten Tür, bei im zeitlichen Kontext ebenfalls erfolgten Anmeldung eines bekannten Smartphones im heimischen WLAN, von einem erlaubten Zugang ausgegangen werden und die Betriebsart auf „Überwachung inaktiv” gesetzt.
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Wenn sichergestellt ist, dass jede Person die eine mit dem erfindungsgemäßen Verfahren überwachte Lokalität verlässt z. B. ein Smartphone mitführt, dann kann die Betriebsart „Überwachung aktiv” insbesondere dann hergestellt werden, wenn ein Ereignis mit einer Kamera erfasst wurde und im zeitlichen Kontext dazu ist danach dann keines dieser Smartphones im WLAN der Lokalität mehr angemeldet. Eine andere Möglichkeit besteht in der Verwendung von RFID- bzw. NFC-Token die im oder am Körper oder im Kontext von mitgeführten Geräten (z. B. Smartphone oder Smartwatch) verwendet werden. Hierbei kann bei Erkennen eines Ereignis und im zeitlichen Kontext dazu erfolgter Detektion eines Tokens, zuerst hinter und dann vor der Haustür, eine Betriebsartänderung in „Überwachung aktiv” bzw. „Kamera aktiv” vorgenommen werden. Vorgenannter Mechanismus kann selbstverständlich auch zur Deaktivierung von Kameras bzw. der Betriebsart rekursiv verwendet werden, d. h. setzen des Zustands „Kamera inaktiv” bzw. der Betriebsart „Überwachung inaktiv” wenn zuerst eine Detektion eines Tokens außerhalb der Lokation (vor der Haustür) und dann in der Lokation (hinter der Haustür) stattfindet. Die gemachte Aufzählung der Möglichkeiten ist nur als beispielhaft und nicht als abschließend anzusehen.
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Vorzugsweise sollte die Person oder Personengruppe bei der nach dem erfindungsgemäßen Verfahren betriebene Kameras installiert sind immer darüber informiert sein, in welcher Betriebsart sich die Kameras befinden, d. h. ob sie gerade aktiv oder inaktiv sind. Dies sollte vorzugsweise direkt vor Ort im Kontext zu einer Kamera angezeigt werden. z. B. durch optische Anzeigen, akustische Anzeigen und/oder mechanische Vorrichtungen in oder an der Kamera bzw. vor der Linse (z. B. geschlossener Lamellenverschluss).
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Vorzugsweise kann die Community Ereignisse sich quasi in Echtzeit anschauen und hierbei auch eine gewisse Zeit in die Vergangenheit zurückspringen, z. B. bis zu einer Stunde. Die Aufnahmen zeigen insbesondere Liveaufnahmen von Ereignissen (Bild und/oder Ton) und werden dann auch als solche im Portal für die Community gekennzeichnet, wenn das dort gezeigte gerade passiert (in Echtzeit).
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Vorzugsweise innerhalb der Community ist es im Zusammenhang mit einem Ereignis und/oder einem Kamerainhalt möglich eine direkte Verbindung zwischen den momentanen Betrachtern aufzubauen, damit sich diese über das Ereignis bzw. den Kamerainhalt sofort austauschen können, z. B. in Form eines Live-Chat (z. B. Audio, Video, Text).
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In Abhängigkeit getroffener Voreinstellungen und des Ereignistyps sollte je Kamera vorzugsweise eingestellt werden können, ob diese das Erste nach einer längeren ereignislosen Zeit (z. B. 30 Minuten) erkannte Ereignis „live” oder leicht zeitversetzt anzeigt. Hierdurch ist es z. B. möglich, dass der Besitzer eines Hauses beim nach Hause kommen zwar gefilmt wird, Er, bzw. die vor Ort ggf. installierte Automatik, jedoch eine definierte Zeitdauer Zeit hat (z. B. 15 Sekunden) die Überwachungsfunktion zu deaktivieren. Findet keine Deaktivierung statt, so wird das Ereignis als Livebild um die definierte Zeitdauer (z. B. 15 Sekunden) verzögert im Portal gezeigt. Wenn danach dann die Kamera genau für diesen Zeitraum (z. B. 15 Sekunden) kein Ereignis mehr aufnimmt (d. h. Bild ändert sich nicht und ggf. auch der Ton) dann kann eine Synchronisation mit der Echtzeit stattfinden, d. h. das nächste Ereignis von dieser Kamera würde wird dann in Echtzeit angezeigt. Es ist aber in einer anderen Ausprägung des erfindungsgemäßen Verfahrens ebenso möglich, dass auch alle darauffolgenden Ereignisse zeitverzögert dargestellt werden oder das innerhalb eines Ereignisses in Folge einer momentan fehlenden Aktivität eine Angleichung an die Echtzeit stattfindet.
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Vorzugsweise können Betrachter, in Abhängigkeit der getroffenen Voreinstellungen, über das Portal den Besitzer der Kamera und/oder eine Personengruppe (z. B. Polizei, Feuerwehr, Pflegedienst) über ein Ereignis gezielt in Form einer Meldung informieren. Das Portal kann, insbesondere bei Abgabe einer Meldung an eine öffentlichen Stelle als Personengruppe, zum Ereignis die vor der Community in der Regel geheim gehaltenen exakten Lokalitätsinformationen hinzufügen, so dass z. B. die Polizei schnell weiß welches Ereignis gerade und insbesondere wo vermutet wird.
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Vorzugsweise verwendet das Portal bei der Auswahl einer öffentlichen Stelle (z. B. Polizei) Geodaten, so dass sichergestellt ist, dass bei einem Ereignis immer die Stelle kontaktiert wird, die sich am nächsten zu der oder den Kameras befindet, auf denen das Ereignis aufgenommen wurde.
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Vorzugsweise zeigt das Portal mit Priorität die Kameras auf denen aktuell oder in einem definierten Bereich (Zeit oder Anzahl) in der Vergangenheit ein Ereignis festgestellt wurde und verteilt diese auf die be- oder erkannten Personen in der Community auf Basis deren Lokalität, Voreinstellungen, Bekanntheit im Verfahren, unterstellter Integrität und/oder unterstellter Vorlieben. Bei der anonymen Nutzung des Portals erfolgt eine dementsprechende Priorisierung insbesondere auf Basis der vom verwendeten Anzeigegerät beim Zugriff auf das Portal übermittelten Informationen, die sich mit dessen Lokalität in Verbindung bringen lassen (z. B. zu vor Ort vorhandenen WLANs, GPS-Daten).
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Vorzugsweise skaliert das Verfahren die Anzahl der Kameras, bzw. Ereignisse, auf die Anzahl der aktuell aktiven Betrachter am Portal so, dass immer einer in etwa gleich große Anzahl von Betrachtern konkurrierende Inhalte, d. h. Ereignisse als Bewegtbild, Bewegtbilder von Kameras die sich bedienen lassen (z. B. hinsichtlich Ausrichtung und Zoom) und Standbilder angezeigt werden. So wird gewährleistet, dass auch bei einer sehr großen Anzahl von Ereignissen bzw. Kameras, diese gleichmäßig auf die aktuell zur Verfügung stehenden Betrachter verteilt werden und damit insbesondere kein Ereignis unbemerkt bleibt.
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Insbesondere kann ein Belohnungssystem die in der Community sehr aktiven Betrachter, die insbesondere Ereignisse „korrekt” gemeldet haben, z. B. mit einem Punktesystem belohnen. „Belohnungen” (z. B. Punkte) können für Betrachter ggf. Zusatzfunktionen oder erweiterte Rechte im Portal ermöglichen, es kann aber auch eine „Vergütung” in monetärer Art und/oder auf Basis von Vergünstigungen (z. B. Gutscheinen erfolgen) erfolgen. Etablierte Systematiken innerhalb von Social-Community-Anwendungen, wie z. B. „Likes” oder „Follower”, können ebenfalls zur Anwendung kommen.
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Vorzugsweise können auch Ereignistypen, Ereignisse, Kameras und/oder Inhaltebereitsteller von der Community (z. B. Betrachtern) bewertet werden.
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Vorzugsweise können per Kamera festgehaltene Bilder z. B. von tatsächlich erfolgten Einbrüche in einer bestimmten Rubrik des Portals gezielt veröffentlicht werden, z. B. „... Einbruch vom 18.05.2015, 18:00 Uhr, wer kennt diese Person?...”. Der Inhaltebereitsteller kann auf diesem Wege z. B. Prämien zur Identifizierung der jeweiligen Person aussetzen und so aktiv helfen evtl. begangene Straftaten (z. B. Einbruch in das eigene Haus oder die eigene Wohnung) aufzuklären.
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Vorzugsweise wird eine nicht Verfügbarkeit oder Defekt einer vormals aktivierten Kamera (Kamera war aktiv) im zeitlichen Kontext eines von dieser zuletzt gemeldeten Ereignis und eines dazu passenden Ereignistyps (z. B. Einbruch) als „Alarm” gewertet, da dann unterstellt wird, dass diese von einer hierfür nicht berechtigten Person zerstört oder auf einem nicht hierfür vorgesehen Weg ausgeschaltet wurde. Je nach Voreinstellung durch den Inhaltebereitsteller, könnte danach z. B. eine sofortige Einbruchsmeldung an die nächstgelegene Polizeidienststelle ausgelöst werden. „Alarm” ist ein weiterer Ereignistyp, dem das Ereignis dann zugeordnet wird.
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Vorzugsweise muss im erfindungsgemäßen Verfahren festgelegt werden, ob Betrachter die ein Ereignis melden dies auch anonym dürfen oder nur wenn Sie beim Portal angemeldet sind und ggf. noch einen gewissen Status beim Inhaltebereitsteller besitzen (z. B. „Freund”) oder über einen solchen in der Community verfügen (z. B. Rang „Sheriff”) bzw. dort ein gutes Voting haben (z. B. über „5” Sterne).
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Vorzugsweise sollte das im erfindungsgemäßen Verfahren verwendete Portal über Analysefunktionen verfügen, zur Ermittlung der auf Aufnahmen erkennbaren Personen (z. B. mittels Gesichtserkennungssoftware). Letztere helfen in Bezug auf als valide erkannten Ereignisse im Zusammenhang mit Straftaten, z. B. Einbrüchen (Ereignistyp „Einbruch”), ggf. Serienstraftäter zu erkennen.
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Vorzugsweise sollte das im erfindungsgemäßen Verfahren verwendete Portal über Anonymisierungsfunktionen verfügen, damit auf Aufnahmen erkennbare Personen, KFZ-Kennzeichen oder andere personenbeziehbare Angaben soweit anonymisiert werden, dass das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
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In Abhängigkeit des oder der Ereignistypen dem ein Ereignis zugeordnet ist, kommt insbesondere die Anonymisierungsfunktion und/oder die Analysefunktion zum Einsatz.
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Vorzugsweise bei der aktuellen Anzeige von Bewegtbildern sollte über eine Sprungfunktion zum Anfang des detektierten Ereignisses gezielt gesprungen werden können, sofern diese nicht so weit in der Vergangenheit liegt, dass keine Berechtigung hierfür mehr vorliegt, um sich diese anschauen zu können. Trifft dies zu, dann kann insbesondere soweit zurückgesprungen werden, wie dies im Rahmen der bestehenden Berechtigungen und/oder Voreinstellungen noch möglich ist.
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Vorzugsweise bei der aktuellen Anzeige von Standbildern wird über eine spezielle Kennzeichnung auf die Kameras hingewiesen, für die in der jüngsten Vergangenheit ein Ereignis vorlag bzw. die von einem Betrachter gesteuert wurden (Kamerafahrt) und die man sich aktuell noch im Portal anschauen könnte, wenn man dies wollte. Z. B. durch Einblendung eines Symbols oder einer Zeitangabe im Stream, besondere farbliche Kennzeichnung des Rahmens und/oder allgemeine Selektionsfunktion im Portal.
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Vorzugsweise können Kameras die an einer Lokation oder zu einem „Inhaltebereitsteller” gehören, im Portal als miteinander „verbundene” Kameras angezeigt bzw. gekennzeichnet werden. Der Betrachter kann sich somit beispielsweise alle Kameras des Inhaltebereitstellers „X” an der Lokalität „Y” anschauen.
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Insbesondere bei sensiblen Einsatzszenarien für Inhaltebereitsteller (z. B. bei der „Beaufsichtigung” von Personen) ist es sinnvoll, wenn der Inhaltebereitsteller die Möglichkeit hat einzelne Betrachter bzw. Personengruppen gezielt und exklusiv zu seinen Kameras einzuladen. D. h. nur diese können die Ereignisse und/oder die Kameras sich anschauen und so die Privatsphäre wahren.
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Vorzugsweise kann sich die Community Ereignisse und Kameras auch noch unterteilt in Bezugsbereich und/oder Rubriken, ihren Interessen entsprechend, anschauen. Bezugsbereiche könnten z. B. sein (Aufzählung nicht abschließend): Arbeit, Familie, Nachbarn, Freunde. Rubriken könnten z. B. sein (Aufzählung nicht abschließend): Postleitzahl, Telefonvorwahl, Land, Bundesland, Welt, bis 2 Kilometer entfernt, bis 5 Kilometer entfernt, bis 10 Kilometer entfernt, bis 100 Kilometer entfernt.
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Folgende Ereignistypen könnte es bei einem erfindungsgemäßen Verfahren geben, Aufzählung nicht abschließend: Wohnung, Haus, Unternehmen, besonderer Platz, Fahrzeug, Fun zu Hause, Fun Unterwegs, Feuer, Einbruch, Überfall, Alarm, Verkehrsdelikt.
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Bei den für „Betrachter” angezeigten Ereignissen sollte insbesondere unterschieden werden, ob diese sich am Portal angemeldet haben oder über das verwendete Anzeigegerät identifiziert werden konnten oder ob diese dem Verfahren vollkommen unbekannt sind. Eine Person als Mitglied einer Personengruppe muss sich am Portal angemeldet haben und/oder über ein Anzeigegerät verfügen das als berechtigt für die Zugehörigkeit zu der Personengruppe identifiziert werden konnte.
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Inhaltebereitsteller und deren Kameras müssen dem Portal bekannt sein, damit Kameras in Abhängigkeit des Aufstellortes „korrekt” im Portal angezeigt werden können und auch damit evtl. von der Community abgegebene Meldungen den Inhaltebereitsteller erreichen können. Zur Übermittlung von Kamerainhalten bzw. Ereignissen müssen Kameras eineindeutig identifizierbar sein, dies kann insbesondere auf Basis hierfür erhaltener Zugangsdaten (z. B. Benutzername und Passwort) erfolgen, mittels Maschinen-Zertifikaten und/oder über beim Zugriff auf das Portals standardmäßig übertragenen oder abfragbaren Daten geschehen, wie z. B. zu WLANs am Aufstellort der Kamera, MAC-Adressen, IP-Adressen, GPS-Daten etc.. Es ist für das erfindungsgemäße Verfahren unerheblich ob die Kamera als solche und/oder das für ihre Anbindung an das Portal verwendete Gerät (z. B. Router, Mobilfunkgerät) eineindeutig identifizierbar sind.
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Nachfolgend werden einige Einsatzszenarien des erfindungsgemäßen Verfahrens kurz aufgeführt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Ein Einsatzszenario des erfindungsgemäßen Verfahren besteht darin, dass Besitzer eines Geschäfts, Hauses oder einer Wohnung bei Abwesenheit damit ihr Hab und Gut schützen können. Potentielle Bedrohung vor der die Erfindung schützt sind insbesondere Einbruch, Feuer, Wasserschaden etc.. Dieses Einsatzszenario wird in Form des Ausführungsbeispiels 1 näher beschrieben.
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Ein weiteres Einsatzszenario des erfindungsgemäßen Verfahren besteht insbesondere in Bewegtbild und/oder -tonaufnahmen die aus Fahrzeugen heraus gemachten werden und innerhalb des erfindungsgemäßen Verfahrens dann noch so weiterbearbeitet werden, dass insbesondere eine Anonymisierung personenbezogener Daten stattfindet., z. B. indem KFZ-Kennzeichen nicht lesbar sind. Zudem könnten Ereignisse ggf. erst ab Erreichen einer definierten Geschwindigkeit im Portal erkennbar angezeigt werden (z. B. ab 50 Km/h), so wird sichergestellt, dass Passanten am Fahrweg des Fahrzeuges nicht identifizierbar sind. Mit Anderen könnte hiermit das Fahrerlebnis geteilt werden. So könnte z. B. bei der Auswahl einer Kamera je Fahrzeugtyp jeder einmal z. B. mit einem Porsche oder Lamborghini „live” mitfahren. Wenn die aktuelle Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs bekannt ist, könnte dementsprechend akustisch ein Motorensignal auf der Audiospur mit ausgegeben werden, dass dem gewählten Fahrzeugtyp entspricht, um das Fahrerlebnis noch weiter zu steigern. In Ergänzung dazu können insbesondere noch weitere aktuellen Fahrzeugdaten übertragen und im Portal zur Anzeige gebracht werden, wie z. B. aktueller Gang, Drehzahl, Öldruck, Öltemperatur. Hierfür könnte z. B., in Abhängigkeit des Fahrzeugs mit dem man „mitfährt”, der Ereignistyp „Porsche 911” Anwendung finden. Dieses Einsatzszenario ist in Form des Ausführungsbeispiels 2 näher beschrieben.
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Ein weiteres Einsatzszenario des erfindungsgemäßen Verfahren besteht darin, dass eine konkret hierzu vom Inhaltebereitsteller beauftragte Person bei (ggf. auch kurzzeitiger) Abwesenheit nach dem Haustier, Kind oder evtl. pflegebedürftigen Menschen sieht und darüber informiert, wenn etwas potentiell nicht stimmt. Potentielle Bedrohung vor denen das erfindungsgemäße Verfahren hierbei insbesondere schützt sind Unfall, allg. Verletzung von Personen und Haustieren und das generelle Verhindern von Unsicherheiten über die aktuelle Situation. D. h. die allgemeine „Beruhigung”, dass es Personen oder Haustieren „gut” geht.
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Ein weiteres Einsatzszenario des erfindungsgemäßen Verfahren besteht in der häuslichen Pflege durch Pflegedienste. Z. B. über zentrale Leitstellen können pflegebedürftige Personen und solche die alleine Wohnen und bei denen eine Pflegebedürftigkeit in absehbarer Zeit entstehen könnte, „betreut” werden. D. h. eine Leitstelle hätte über die Kameras einen Einblick in die Wohnung oder das Haus dieser Personen und Sie könnten schnell Hilfe organisieren, wenn es zu einem Unfall gekommen ist oder die Person sich in einer hilflosen Lage befindet. Insbesondere hierbei ist es hilfreich, wenn die dafür verwendete Kamera auch noch ein Mikrofon und einen Lautsprecher besitzt, da hierüber die Person dann gezielt angesprochen werden kann. So lässt sich z. B. von einer entfernten Stelle aus feststellen, ob diese Person z. B. am Küchentisch „nur” eingeschlafen ist oder z. B. eine Schwächeanfall hat und dringender Hilfe bedarf. Die zur ambulanten Pflege eingesetzten Kräfte könnten von der Leitstelle individuell gesteuert werden, damit Personen die offenkundig dringender Hilfe/Unterstützung benötigen bevorzugt angefahren werden und solche bei denen dies nicht ersichtlich ist erst nachrangig aufgesucht werden, ggf. auch gar nicht. So ließe sich die ambulante Pflege noch effizienter organisieren. Hierfür könnte ein besonderer Ereignistyp z. B. „Pflege” verwendet werden.
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Ausführungsbeispiel 1 des erfindungsgemäßen Verfahrens ist in der 1 bis 6 dargestellt. Die 2 bis 6 werden später erläutert. Es folgt nun die Erläuterung der Erfindung anhand der 1, nach Aufbau und ggf. auch nach Wirkungsweise der dargestellten Erfindung, in Form des Ausführungsbeispiels 1:
Ein Verfahren 1, bestehend aus den lokalen Komponenten 2 bis 6 (Lokal), einem Netzwerk 7 und den zentralen Komponenten 8 bis 17 (Portal). Die lokalen Komponenten 2 bis 6 befinden sich z. B. in einer Wohnung oder einem Haus des Inhaltebereitsteller, während die zentralen Komponenten sich an einer über ein Netzwerk erreichbaren Stelle befinden, deren Komponenten 8 bis 17 und 25 zumindest logisch untereinander in Verbindung stehen. Auf die zentrale Komponenten greift ein Anzeigegerät 18 über das Netzwerk 7 so zu, dass Ereignisse und Inhalte des Netzwerkportal 8 auf diesem zur Anzeige gebracht werden.
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Die Kamera 2 ist z. B. eine IP-Kamera, die im Zustand „Kamera aktiv” Bild- und/oder Tonaufnahmen durchführt und diese insbesondere fortlaufend und/oder nur bei einem von der Kamera 2 selbst erkanntem Ereignis, diese dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Verfügung stellt. Im Zustand „Kamera inaktiv” ist es Kamera 2 nicht möglich Bild- und/oder Tonaufnahmen durchzuführen.
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Der Zustand „Überwachung aktiv” bzw. „Kamera aktiv” und „Überwachung inaktiv” bzw. „Kamera inaktiv” wird vor Ort von der Ein-/Ausschalteautomatik 4 ermittelt und bestimmt. Der einzunehmende Zustand wird entweder direkt an die Kamera 2, oder unter Beteiligung der Steuereinheit (lokal) 6 an die Kamera 2 oder über die Aktivitätsanzeige 3 an die Kamera 2 weitergegeben.
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Die Ein-/Ausschalteautomatik 4 kann grundsätzlich über den zusätzlichen Detektor (Optional) 4a betätigt werden (z. B. RFID-Leser oder Schalter), die Daten des Gateway 5 auswerten (z. B. zu an- bzw. abgemeldeten WLAN-Geräten oder gemachten Einstellungen) und/oder auch per Steuereinheit 6 (lokal) betätigt werden. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass über das Netzwerkportal 8 bzw. die Steuereinheit (zentral) 17 die Ein-/Ausschalteautomatik 4 betätigt wird. Die Ein-/Ausschalteautomatik 4 ermittelt ggf. auch die An- bzw. Abwesenheit der vor Ort als berechtigt empfundenen Personen und aktiviert bei Verlassen dieser Person dann das Verfahren, d. h. ab dann wird Kamera 2 aktiv geschaltet.
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Die Steuereinheit (lokal) 6 ermittelt ob in Abhängigkeit der Betriebsart, d. h. „Überwachung aktiv” bzw. „Kamera aktiv” ein Ereignis (z. B. eine Bewegung) vorliegt. Falls „Ja” wird dieses Ereignis in Verbindung mit dem Identifier A 19 und dem Signal Ereignisstart 21 über das Gateway 5, das Netzwerk 7 zum Netzwerkportal 8 weitergeleitet und dort dann ggf. mittels der Anzeigevorrichtung 18 zur Anzeige gebracht.
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Die Steuereinheit (lokal) 6 kann mit einem zusätzlichen Detektor (Optional) 4b verbunden sein, über den sie Ereignisse bereits erkennen kann, ohne dass diese als Bewegung und/oder Geräusch in Bild- oder Tonaufnahmen bereits erkennbar wären. Mögliche Detektoren hierfür wären z. B. Bewegungsmelder, Rauchmelder, Temperatursensoren, Fensterkontakte und/oder Türkontakte.
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Die Steuereinheit (lokal) 6 kann Ereignisse auf Basis vordefinierter Parameter selbsttätig erkennen, z. B. allgemeine Bewegungen im Gesamt- oder Teilbereich einer Kamera, aber beispielsweise auch Ereignisse wie z. B. „Feuer”, wenn diese signifikante Bildcharakteristiken erfüllen (z. B. bei Farbtemperatur und/oder Bewegungscharakteristik). Wenn ein Ereignis noch nicht vor Ort auf Basis von Bild- und/oder Tonaufnahmen erkennbar war, kann den Betrachtern dieser Kamera über die Anzeigevorrichtung 14 im Netzwerkportal 8 dies geeignet mitgeteilt werden, z. B. über einen dementsprechenden Hinweis oder eine besondere Kennzeichnung.
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Darüber hinaus veranlasst die Steuereinheit (lokal) 6 bei einer aktiven Kamera 2, dass auch ohne dass ein Ereignis vorliegt, Bilder von der Kamera 2 über das Gateway 5, das Netzwerk 7, zum Netzwerkportal 8 weitergeleitet und dort zur Anzeige gebracht werden. Hierbei wird jedoch nur der Identifier A 19 übertragen. Vorgenanntes gilt für jegliche Arten von Kameras, d. h. solche die sich bewegen lassen (z. B. Blickrichtung und Zoom) und auch solchen bei denen dies nicht möglich ist. Bildaufnahmen werden lokal gemacht und im Netzwerkportal 8 insbesondere zur Anzeige gebracht, auf Basis der Detektion einer definierten Helligkeitsänderung in Kamerainhalten und/oder detektiert mittels eines Helligkeitsmesser vor Ort. Es können aber auch insbesondere im zeitlichen Kontext gefertigte Bildaufnahmen (z. B. alle 15 Minuten), Verwendung finden, die dann im Netzwerkportal 8 gezeigt werden.
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Alternativ oder in Ergänzung zur lokalen Auslösung von Bildaufnahmen vor Ort, können diese auch über die Steuereinheit (zentral) 17 initiiert werden, durch Übermittlung des Signals Kamerabild 24 an die Steuereinheit (lokal) 6. Das Signal Kamerabild 24 kann z. B. dann zur Anwendung kommen, wenn ein Betrachter sich gerade diese Kamera anschaut. Voraussetzung hierbei ist, dass die Kamera 2 aktiv ist, sonst können keine Livebilder zum Netzwerkportal 8 übertragen werden und es muss dementsprechend ein in der Vergangenheit liegendes Bild im Netzwerkportal 8 bzw. auf dem Anzeigegerät 18 angezeigt werden.
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Die Aktivitätsanzeige 3 signalisiert optisch sichtbar, akustisch hörbar und/oder fühlbar, ob Kamera 2 aktiv oder inaktiv ist, sie kann aber auch so ausgeprägt sein, dass sie zusätzlich oder alternativ auch die Betriebsart anzeigt, d. h. „Überwachung aktiv” bzw. „Überwachung inaktiv”. Die benötigten Information hierzu erhält sie (je nach Ausprägung des Verfahrens) über die Kamera 2, die Ein-/Ausschalteautomatik 4, die Steuereinheit (lokal) 6, das Gateway 5 und/oder die Steuereinheit (zentral) 17. Die Aktivitätsanzeige 3 ist nicht zwingend erforderlich und daher als optionale Komponente anzusehen. Sie dient insbesondere dazu, eine evtl. beim Inhaltebereitsteller vorhandene Hemmschwelle zur Nutzung des Verfahrens herabzusetzen, da der Inhaltenbereitsteller bzw. alle am Aufstellort der Kamera vorhandene Personen, anhand der Aktivitätsanzeige 3 direkt erkennen können ob Kamera 2 etwas aufzeichnet oder nicht, bzw. ob die Überwachung vor Ort gerade aktiv ist oder nicht.
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Die Aktivitätsanzeige 3 kann auch direkt an der Kamera 2 angebracht bzw. ins Kameragehäuse integriert sein. Die Aktivitätsanzeige kann insbesondere auch in Form einer Anzeige auf einem mobilen Device ausgeführt sein, z. B. einem Smartphone oder einer Smartwatch, die eine dementsprechende Anzeige des aktuellen Status konkreter Kameras des Inhaltebereitstellers und/oder des Verfahrens („Überwachung aktiv” bzw. „Überwachung inaktiv”) angibt.
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Die Komponenten 2 bis 6 können teilweise oder auch in Gänze in einem Gehäuse verbaut sein und müssen mindestens logisch zueinander in Verbindung stehen. Das Gateway 5 kann auch die Funktion der Steuereinheit (lokal) 6, der Ein-/Ausschalteautomatik 4, Zusätzlicher Detektor (Optional) 4a und/oder Zusätzlicher Detektor (Optional) 4b ganz oder teilweise übernehmen.
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Das Gateway 5 besteht z. B. in einem Router, über den die lokalen Komponenten an ein anderes Netzwerk 7, das insbesondere ein öffentliches Netzwerk wie das Internet sein kann, mit dem Netzwerkportal 8 verbunden sind.
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Die Kommunikation zwischen den lokalen Komponenten 2 bis 6 und über das Netzwerk 7 zum Netzwerkportal 8, erfolgt im Regelfall IP-basiert.
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Die Steuereinheit (lokal) 6 detektiert Ereignisse selbsttätig und meldet sie über das Gateway 5 und das Netzwerk 7 an das Netzwerkportal 8. Ereignisse werden auf Basis des von den lokalen Komponenten übermittelten Identifiers A 19 dem Inhaltebereitsteller von der Steuereinheit (zentral) 17 zugeordnet, hierfür dient die Kundendatenbank (Inhaltebereitsteller) 9. Das Ereignis wird aufgezeichnet in der Datenbank Daten Inhaltebereitsteller 11. Im Kontext zur Übermittlung des Identifiers A 19 werden auch das Signal Ereignisstart 21 und die Bewegtbild- und/oder Bewegttondaten des Ereignisses übertragen.
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Die Steuereinheit (zentral) 17 ergänzt mittels Zeitnomal 15 das Signal Ereignisstart 21 mit einem Zeitwert (Eintrittszeit). Jetzt wartet die Steuereinheit (zentral) 17 eine definierte Zeit (z. B. 15 Sekunden) auf das Signal Ereignislöschung 23. Erhält sie in diesem Zeitraum dieses Signal, dann wird in der Datenbank Daten Inhaltebereitsteller 11 das Ereignis gelöscht, da davon ausgegangen wird, dass eine hierfür berechtigte Person vor Ort erkannt wurde bzw. diese die Aufnahme gestoppt hat, mittels der Ein-/Ausschalteautomatik 4. Wird das Signal Ereignislöschung 23 jedoch nicht oder zu spät (d. h. nach Ablauf der definierten Zeit) empfangen, so wird der Ereignisbeginn 22 festgestellt, das Ereignis in der Ereignisdatenbank 13 im Kontext des Ereignistyps abgelegt und über die Anzeigevorrichtung 14 auf dem Netzwerkportal 8 dann dementsprechend zur Anzeige gebracht.
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In Abhängigkeit der Realisierung des Verfahrens, kann der Ereignisbeginn 22 auch sofort, d. h. ohne das Abwarten einer definierten Zeit (z. B. 15 Sekunden), festgestellt und über die Anzeigevorrichtung 14 das Ereignis dann sofort zur Anzeige gebracht werden. In diesem Fall muss die Ein-/Ausschalteautomatik 4 bzw. der evtl. eingesetzte Zusätzlicher Detektor (Optional) 4a vor Ort so realisiert sein, dass keine vom Inhaltebereitsteller unbeabsichtigten Ereignisse in der Ereignisdatenbank 13 hinterlegt im Anzeigegerät 18 zur Anzeige gebracht werden.
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Von Kamera 2 aufgenommene und über das Netzwerk 7 übertragene Einzelbilder, werden auf Basis des übermittelten Identifiers A 19 dem Inhaltebereitsteller von der Steuereinheit (zentral) 17 zugeordnet, hierfür dient die Kundendatenbank (Inhaltebereitsteller) 9. Die Bilder werden aufgezeichnet in der Datenbank Daten Inhaltebereitsteller 11. Damit auch bei inaktiven Kameras ausreichend Daten zur Verfügung stehen, werden in der Datenbank Daten Inhaltebereitsteller 11 die Einzelbilder der Kamera 2 in begrenztem Umfang archiviert, z. B. für jede Helligkeitsstufe und/oder Uhrzeit die letzten 3 aufgenommen Bilder. Bei einer inaktiven Kamera 2 werden die Einzelbilder vorzugsweise über einen längeren Zeitraum „überblendet” (d. h. Überlagerung des alten und des neuen Bildes), damit sich kein bemerkbarer Sprung für einen Betrachter ergibt. Da im Kontext des Bildes nur der Identifier A 19 und nicht auch das Signal Ereignisstart 21 übertragen wird, ist es der Steuereinheit (zentral) 17 bekannt, dass es sich bei den übertragenen Bildern nicht um ein Ereignis, sondern nur um die Ermöglichung einer möglichst realistische Abbildung des Tagesablaufs vor Ort handelt. Zudem werden hierbei insbesondere Standbilder übertragen, im Gegensatz zu Bewegtbild und/oder/-ton (z. B. als Stream) bei einem Ereignis. Auch hieraus ließe sich erfindungsgemäß ableiten, dass es sich nicht um ein Ereignis handelt.
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Ein Betrachter greift über sein Anzeigegerät 18 über Netzwerk 7 auf das Netzwerkportal 8 zu, um sich z. B. Kamerainhalte anzuzeigen. Abhängig von den im Portal von ihm eingestellten Vorlieben und/oder des beim Zugriff des Anzeigegerät 18 ermittelten Standort, werden die für den Betrachter am interessantesten erscheinenden Kamerainhalte und Ereignisse vorselektiert und über die Anzeigevorrichtung 14 zu Ereignissen aus der Ereignisdatenbank 13 und zu Kamerainhalten aus der Datenbank Daten Inhaltebereitsteller 11 auf dem Anzeigegerät 18 zur Anzeige gebracht. Mittels der Lokalisationseinrichtung 16 können dem Betrachter auf Basis seines bekannten, angegebenen, ermittelten und/oder unterstellten Standortes, über das verwendete Anzeigegerät 18, Ereignisse und Kamerainhalte in seiner direkten Umgebung priorisiert angezeigt werden.
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Bei einer vor Ort inaktiven Kamera 2 werden, im zeitlichen Kontext zwischen der aktuellen Uhrzeit/Helligkeit am Aufstellort der Kamera und in der Vergangenheit bereits gemachten Aufnahmen mit vergleichbarer Uhrzeit/Helligkeit, dementsprechende Bilder aus der Datenbank Daten Inhaltebereitsteller 11 im Portal über die Anzeigevorrichtung 14 auf dem Anzeigegerät 18 als Kamerainhalt zur Anzeige gebracht. Hiermit soll eine möglichst realistische Anzeige der Situation vor Ort wiedergegeben werden, auch wenn das für die Kamera 2 gezeigte Bild kein Livebild ist.
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Aufgabe der Anzeigevorrichtung 14 ist es insbesondere Bewegtbild- und/oder Bewegttoninhalte zu Ereignissen und/oder Standbilder als Kamerainhalt bereitzustellen, wenn über das Netzwerkportal 8 ein Zugriff von Anzeigegerät 18 erfolgt.
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Eine vom Betrachter über das Netzwerkportal 8 gemachte Einstellung zur Rubrik bzw. dem Ort der anzuzeigenden Ereignisse verändert die über die Lokalisierungseinrichtung 16 von der Steuereinheit (zentral) 17 per default zur Anzeige vorgeschlagene Ereignisse ebenso, wie die in seinem ggf. vorhandenen Nutzerprofil hinterlegten Vorlieben. Diese sind in der Kundendatenbank (Betrachter) 10 hinterlegt.
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Erkennt ein Betrachter über sein Anzeigegerät 18 (z. B. Laptop, Tablet-PC, Smartphone), das auf das Portal 8 zugreift (z. B. per Browser oder App), ein Ereignis als meldenswert an, dann kann er dieses über das Portal 8 in Verbindung mit dem Identifier B 20 melden. Hierbei wird das Ereignis, mit der von ihm gemachten Meldung hierzu, in der Datenbank Betrachter 12 abgelegt und in der Datenbank Daten Inhaltebereitsteller 11 dementsprechend als gemeldet gekennzeichnet, inkl. der Meldung und des Identifier B 20, das den das Ereignis meldenden Betrachter kennzeichnet, d. h. dessen genaue Identität und/oder die Identität des verwendeten Gerätes bzw. den Status „anonym” wenn der Betrachter nicht feststellbar ist. Der Status „anonym” beinhaltet beim Identifier B 20 alle über das Gerät und dessen Position in Erfahrung bringbaren Angaben, um die Meldung ggf. im Nachhinein noch einer Person zuordnen zu können (z. B. Mac-Adresse, IMEI, IMSI, WLAN-Kennung, GPS-Daten etc.).
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Das Signal Ereignislöschung 23 wird lokal von der Ein-/Ausschalteautomatik 4 ermittelt und dann direkt zum Gateway 5 und/oder unter zu Hilfenahme der Steuereinheit (lokal) 6 an das Netzwerk 7 weitergegeben. Das ab Ereignisbeginn 22 aufgenommene Ereignis wird daraufhin in der Datenbank Daten Inhaltebereitsteller 11 gelöscht. Sollte das Ereignis bereits in die Ereignisdatenbank 13 übertragen worden sein, so wird es auch dort gelöscht und sollte dazu bereits eine Meldung abgegeben worden sein, so wird das Ereignis auch aus der Datenbank Daten (Betrachter) 12 gelöscht.
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Das Signal Ereignislöschung 23 dient dazu fälschlicherweise aufgenommene Ereignisse am Aufnahmeort sofort abbrechen und im Portal löschen zu können. Somit dient es insbesondere zur Wahrung der Privatsphäre des Inhaltebereitstellers, bzw. der Person die sich berechtigt vor Ort aufhält. Das Signal Ereignislöschung 23 entfaltet insbesondere dann eine Wirkung, wenn dieses innerhalb einer definierten Zeit (z. B. 15 Sekunden) ausgesandt wird. Wird es nach der definierten Zeit ausgesandt, dann kann die Ausgabe des Ereignisses in der Anzeigevorrichtung 14 zwar damit noch abgebrochen und die Aufzeichnung in der Ereignisdatenbank 13 dementsprechend gelöscht werden, der Community wurde das Ereignis aber bereits von Anfang an gezeigt.
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Über die Ereignisdatenbank 13 können Betrachter vorzugsweise noch für einen definierten Zeitraum in der Vergangenheit zurückgehen und die dort abgelegten Ereignisse quasi „zurückspulen” und neu betrachten, z. B. 1 Stunde, danach sind die Ereignisse nur noch vom Inhaltebereitsteller und den Betrachtern aufrufbar, die hierzu eine Meldung abgegeben haben. In Abhängigkeit des realisierten Verfahrens können insbesondere von Betrachtern gemeldete Ereignisse auch noch für einen längeren Zeitraum (z. B. 7 Tage) bereitgestellt werden. Das Zeitnormal 15 steuert hierbei ab wann ein Ereignis nicht mehr oder nur noch eingeschränkt angeschaut werden kann, auf Basis der hinterlegten Zeit für das Signal Ereignisstart 21.
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Für jeden Betrachter der dem System bekannt ist und ein Ereignis meldet, wird die genaue Meldung insbesondere unter Berücksichtigung des Identifiers B 20 in der Datenbank Daten Betrachter 12 hinterlegt. Die Datenbank Daten Betrachter 12 und/oder Kundendatenbank (Betrachter) 10 beinhaltet auch die Qualität von Meldungen, d. h. korrekte oder falsche Ereigniseinschätzungen und einen evtl. Punktwert der sich z. B. auf Basis der richtigen Ereigniseinschätzungen und ggf. auch aus der Dauer der Nutzung des Portals zusammensetzt. Die Ereignisse zu denen Meldungen von einem Betrachter abgegeben wurden sind ebenfalls hier abgelegt, so dass der Betrachter der das Ereignis gemeldet hat auch im Nachhinein auf dieses noch zugreifen kann.
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Die Accountdaten des Betrachters, inkl. der von diesem verwendeten Geräte auf Basis Identifier B 20 und dessen ggf. angegebener Wohnort, Interessen und Vorlieben, sind in der Kundendatenbank (Betrachter) 10 hinterlegt.
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Die Accountdaten des Inhaltebereitstellers, inkl. der von diesem verwendeten Kameras und deren Lokalität auf Basis des Identifiers A 19, sind in der Kundendatenbank (Inhaltebereitsteller) 9 hinterlegt.
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Der Inhaltebereitsteller kann auf Basis einer erfolgreichen Authentifikation am Netzwerkportal 8, die mittels der in der Kundendatenbank (Inhaltebereitsteller) 9 hinterlegten Zugangsdaten erfolgt, insbesondere auf die von seinen Kameras aufgenommenen Ereignisse für einen deutlich längeren Zeitraum zugreifen als ein Betrachter der dazu eine Meldung abgegeben hat. Der Zeitraum wird in Abhängigkeit des aktuellen Zeitnomals 15 und der Eintrittszeit des Signal Ereignisstart 21 ermittelt. Alternativ zur Systemzeit kann aber auch die Größe der Datenbank den Umfang der vorgehaltenen Daten zu Ereignissen in Daten Inhaltebereitsteller 11 und Daten Betrachter 12 bestimmen, d. h. ob die ältesten Ereignisse noch angezeigt werden können oder bereits „gelöscht” wurden.
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In der Steuereinheit (zentral) 17 befindet sich ein Puffer der Ereignisse zwischenspeichert bevor diese in Abhängigkeit des Signals Ereignisbeginn 22 ggf. an die Ereignisdatenbank 13 übertragen und über die Anzeigevorrichtung 14 zur Anzeige gebracht werden. Dieser Puffer ist in der 1 nicht explizit ausgewiesen.
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Entweder auf dem Weg vom Puffer zur Ereignisdatenbank durchlaufen die Ereignisse bereits den Erkenner/Anonymisierer 25 und/oder dies geschieht sobald die Ereignisse in der Ereignisdatenbank 13 oder in der Datenbank Daten Inhaltebereitsteller 11 hinterlegt sind. In Abhängigkeit des für das Ereignis unterstellten Ereignistyps arbeitet der Erkenner/Anonymisierer 25 dann entweder als Erkenner oder Anonymisierer. Bei einem Ereignistyp wie z. B. „Einbruch” sieht das Verfahren es vorzugsweise vor, dass als Erkenner gearbeitet wird und auf Basis der Verwendung einer Gesichtserkennung versucht wird Personen insbesondere auf Basis ihres Gesichtes mit anderen Ereignissen in Verbindung zu bringen, um auf diesem Weg ggf. Serienstraftäter ermitteln zu können. Evtl. erkannte Serienstraftäter können im erfindungsgemäßen Verfahren dann in Bezug auf ein Ereignis besonders dargestellt und insbesondere an eine Personengruppe (z. B. Polizei) hervorgehoben gemeldet werden.
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Die Inhalte des Identifier A 19 werden von der Steuereinheit (lokal) 6 bestimmt und bestehen z. B. aus der MAC-Adresse der verwendeten IP-Kamera, dem Namen des lokalen Netzwerkes, der SSID des verwendeten WLANs, MAC-Adresse des verwendeten Routers (Auflistung nicht abschließend) und/oder den Zugangsdaten zum Netzwerkportal 8. Für jede am erfindungsgemäßen Verfahren teilnehmende Kamera wird ein Identifier A 19 verwendet der eineindeutig ist (z. B. eigene Zugangsdaten). Jede Kamera bzw. jeder Identifier A 19 muss mindestens einem Inhaltebereitsteller zugeordnet sein.
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Der Identifier B 20 wird beim Zugriff eines Betrachters auf das Netzwerkportal 8 gebildet und diesem in der Kundendatenbank (Betrachter) 10 zugeordnet. Wenn der Betrachter sich am Portal nicht registriert hat, wird stellvertretend für ihn das von ihm verwendete Gerät als „Betrachter” in der Kundendatenbank (Betrachter) 10 hinterlegt und diesem dann der Identifier B 20 zugeordnet. Hat ein Betrachter sich registriert, wird das hierfür verwendete Anzeigegerät in Form des Identifiers B 20 ihm per default zugeordnet. Jedes bei einer späteren Anmeldung verwendete andere Anzeigegerät wird in Form weiterer Identifier B 20 ebenfalls dem Betrachter per default zugeordnet. Der Betrachter wird geeignet über die vorhandenen Zuordnungen in Form des Identifiers B 20 informiert und kann diese vorzugsweise selbst verwalten. Die Inhalte des Identifiers B 20 bestehen insbesondere aus den vom Gerät bei der Anmeldung selbsttätig übergebenen oder abrufbarer Parameter, wie z. B. aus der MAC-Adresse des verwendeten Gerätes, dem Namen des lokalen Netzwerkes, der SSID des verwendeten WLANs, MAC-Adresse des verwendeten Routers, den vor Ort vorhandenen WLANs, IMSI, IMEI. Wenn ein Betrachter sich für das Portal registriert hat und sich danach dann mit seinen Zugangsdaten anmeldet, wird der vom Anzeigegerät 18 übertragene Identifier B 20 im Portal noch um eine eineindeutige Kennung ergänzt, die den Betrachter kennzeichnet.
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Die in der 1 dargestellten Datenhaltungen 11, 12 und 13 sind als logische Komponenten zu sehen. Bei einer Realisierung kann die Datenbank auch nur einmal vorhanden sein und dementsprechende Zugriffsrechte bzw. Berechtigungen bilden dann die im vorgenannten Verfahren aufgeführten Abläufe ab. Gleiches gilt für die Datenbanken 9 und 10 die ebenfalls nur als logische Komponenten zu sehen sind, es könnte sogar nur eine Datenbank sämtliche Datenhaltungen 9 bis 13 und 17 (Puffer) beinhalten oder Teilmengen davon. Die Steuereinheit (zentral) 17 kann das Zeitnomal 15, den Erkenner/Anonymisierer 25 und/oder die Lokalisierungsrichtung 16 ganz oder teilweise beinhalten oder aber hierzu nur in einer logischen Verbindung stehen.
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Die lokalen Komponenten Zusätzlicher Detektor (Optional) 4a und Zusätzlicher Detektor (Optional) 4b sind optionale Komponenten und als solche für das erfindungsgemäße Verfahren nicht zwingend notwendig. Durch die Verwendung dieser optionalen Komponenten ergibt sich jedoch ein deutlich erweiterter Funktionsumfang und auch eine verbesserte Erkennung von Ereignissen.
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Ein Signal „Ereignisende” das zum Signal Ereignisstart 21 bzw. Ereignisbeginn 22 korrespondiert, ist für das Verfahren nicht zwingend erforderlich. In Folge einer länger andauernden Inaktivität, d. h. keine neuen Ereignisse auf Basis Zusätzlicher Detektor (Optional) 4b und/oder keine Bewegungen oder Geräusche sind ermittelbar von Kamera 2, wird die Übertragung eines Ereignisses selbsttätig abgebrochen und das Ereignis ist somit beendet. Dies wird gesteuert über die Steuereinheit (lokal) 6. Dennoch kann ein solches Signal „Ereignisende” in anderen Ausprägung des erfindungsgemäßen Verfahrens durchaus zur Anwendung kommen.
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Ausführungsbeispiel 2 des erfindungsgemäßen Verfahrens ist ebenfalls in der 1 bis 6 dargestellt. Die 2 bis 6 werden später erläutert. Es folgt nun die Erläuterung der Erfindung anhand der 1, nach Aufbau und ggf. auch nach Wirkungsweise der dargestellten Erfindung, in Form des Ausführungsbeispiels 2:
Ein Verfahren 1, bestehend aus den lokalen Komponenten 2 bis 6 (Lokal), einem Netzwerk 7 und den zentralen Komponenten 8 bis 17 (Portal). Die lokalen Komponenten 2 bis 6 befinden sich in einem Fahrzeug z. B. des Inhaltebereitsteller, während die zentralen Komponenten sich an einer über ein Netzwerk erreichbaren Stelle befinden, deren Komponenten 8 bis 17 und 25 zumindest logisch untereinander in Verbindung stehen. Auf die zentrale Komponenten greift ein Anzeigegerät 18 über das Netzwerk 7 so zu, dass Ereignisse und Inhalte des Netzwerkportal 8 auf diesem zur Anzeige gebracht werden.
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Die Kamera 2 ist z. B. eine IP-Kamera, die im Zustand „Kamera aktiv” Bild- und/oder Tonaufnahmen durchführt und diese insbesondere fortlaufend und/oder nur bei einem von der Kamera 2 selbst erkanntem Ereignis, diese dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Verfügung stellt. Die in dieser Ausprägung des erfindungsgemäßen Verfahrens verwendeten Tonaufnahmen kommen ergänzend oder alternativ direkt aus dem Bereich des Fahrzeugs, an dem sich der Motor und/oder die Abgaseinrichtung (Auspuff) befindet. Im Zustand „Kamera inaktiv” ist es Kamera 2 nicht möglich Bild- und/oder Tonaufnahmen durchzuführen, dennoch kann es möglich sein, dass weiterhin Tonaufnahmen vom Motor und/oder der Abgaseinrichtung übertragen werden. Die Kamera 2 kann z. B. eine Dash-Cam oder ein Smartphone sein, und auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs angebracht sein, sie kann aber ebenso alternativ oder ergänzend als Kamera 2 im Fahrzeuginneren auf das Armaturenbrett gerichtet und/oder in der Karosserie eingebaut bzw. verbaut sein, wie z. B. dem Kühlergrill um den Bereich vor dem Fahrzeug aufzunehmen. Der Einbau an anderen Stellen und mit anderen Blickrichtungen wie z. B. nach Hinten ist natürlich ebenso möglich.
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Der Zustand „Überwachung aktiv” bzw. „Kamera aktiv” und „Überwachung inaktiv” bzw. „Kamera inaktiv” wird vor Ort von der Ein-/Ausschalteautomatik 4 ermittelt und bestimmt. Der einzunehmende Zustand wird entweder direkt an die Kamera 2, oder unter Beteiligung der Steuereinheit (lokal) 6 an die Kamera 2 oder über die Aktivitätsanzeige 3 an die Kamera 2 weitergegeben.
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Die Ein-/Ausschalteautomatik 4 kann grundsätzlich über den zusätzlichen Detektor (Optional) 4a betätigt werden (z. B. RFID- oder Schlüsselschalter, Einschaltung von Strom beim Start des Fahrzeuges, Mikrofon), die Daten des Gateway 5 auswerten, das hierbei insbesondere eine Mobilfunkeinrichtung ist (z. B. zur per GPS festgestellten Bewegungsänderung, aktuelle Geschwindigkeit) und/oder auch per Steuereinheit 6 (lokal) betätigt werden. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass über das Netzwerkportal 8 bzw. die Steuereinheit (zentral) 17 die Ein-/Ausschalteautomatik 4 betätigt wird. Die Ein-/Ausschalteautomatik 4 ermittelt ggf. auch die An- bzw. Abwesenheit von vor Ort sich befindenden Personen und aktiviert bei Anwesenheit einer Person dann das Verfahren, d. h. ab dann wird Kamera 2 aktiv geschaltet.
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Die Steuereinheit (lokal) 6 ermittelt ob in Abhängigkeit der Betriebsart, d. h. „Überwachung aktiv” bzw. „Kamera aktiv” ein Ereignis (z. B. eine Bewegung des Fahrzeugs) vorliegt. Falls „Ja” wird dieses Ereignis in Verbindung mit dem Identifier A 19 und dem Signal Ereignisstart 21 über das Gateway 5, das Netzwerk 7 zum Netzwerkportal 8 weitergeleitet und dort dann ggf. mittels der Anzeigevorrichtung 18 zur Anzeige gebracht.
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Die Steuereinheit (lokal) 6 kann mit einem zusätzlichen Detektor (Optional) 4b verbunden sein, über den sie Ereignisse bereits erkennen kann, ohne dass diese als Bewegung in Bild bereits erkennbar wären. Mögliche Detektoren hierfür wären z. B. Fahrzeugelektronik (Fahrzeug wird entriegel, Fahrzeug wird gestartet), Türkontakte und/oder Mikrofone im oder am Fahrzeug.
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Die Steuereinheit (lokal) 6 kann im erfindungsgemäßen Verfahren auch so ausgeprägt sein, dass sie Ereignisse auf Basis vordefinierter Parameter selbsttätig erkennt. Z. B. ein Ereignis des Ereignistyps „Stau”, wenn das Fahrzeug sich z. B. auf einer Straße befindet wo kein Tempolimit herrschst und das Fahrzeug sich in den letzten 2 Minuten nur mit 3 bis 8 Km/h fortbewegt hat.
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Die Steuereinheit (lokal) 6 veranlasst bei einer aktiven Kamera 2, dass auch ohne dass ein Ereignis vorliegt (z. B. Fahrzeug steht), Bilder von der Kamera 2 über das Gateway 5, das Netzwerk 7, zum Netzwerkportal 8 weitergeleitet und dort zur Anzeige gebracht werden. Hierbei wird jedoch nur der Identifier A 19 übertragen.
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Alternativ oder in Ergänzung zur lokalen Veranlassung von Bildaufnahmen vor Ort, können diese auch über die Steuereinheit (zentral) 17 initiiert werden, durch Übermittlung des Signals Kamerabild 24 an die Steuereinheit (lokal) 6. Das Signal Kamerabild 24 kann z. B. dann zur Anwendung kommen, wenn ein Betrachter sich gerade diese Kamera anschaut. Voraussetzung hierbei ist, dass die Kamera 2 aktiv ist, sonst können keine Livebilder zum Netzwerkportal 8 übertragen werden und es muss dementsprechend ein in der Vergangenheit liegendes Standbild oder Bewegtbild im Netzwerkportal 8 bzw. dem Anzeigegerät 18 angezeigt werden.
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Die Aktivitätsanzeige 3 signalisiert optisch sichtbar, akustisch hörbar und/oder fühlbar, ob Kamera 2 aktiv oder inaktiv ist, sie kann aber auch so ausgeprägt sein, dass sie zusätzlich oder alternativ auch die Betriebsart anzeigt, d. h. „Überwachung aktiv” bzw. „Überwachung inaktiv”. Die benötigten Information hierzu erhält sie (je nach Ausprägung des Verfahrens) über die Kamera 2, die Ein-/Ausschalteautomatik 4, die Steuereinheit (lokal) 6, das Gateway 5 und/oder die Steuereinheit (zentral) 17. Die Aktivitätsanzeige 3 ist zum Betrieb des Verfahrens nicht zwingend erforderlich und daher als optionale Komponente anzusehen. Sie dient insbesondere dazu, eine evtl. beim Inhaltebereitsteller, bzw. der Person die gerade das Fahrzeug steuert bzw. dort mitfährt, vorhandene Hemmschwelle zur Nutzung des Verfahrens herabzusetzen, da der Inhaltenbereitsteller bzw. alle am Aufstellort der Kamera vorhandene Personen, anhand der Aktivitätsanzeige 3 direkt erkennen können ob Kamera 2 etwas aufzeichnet oder nicht, bzw. ob die Überwachung vor Ort gerade aktiv ist oder nicht.
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Unter Überwachung bzw. der Betriebsart „Überwachung aktiv” ist hierbei zu verstehen, dass das Fahrerlebnis auf diesem Wege mit Anderen geteilt wird und dies so natürlich wie möglich. Es wird somit das fahrende Fahrzeug „überwacht” und all das was dabei passiert bzw. ein Mitfahrer in diesem Fahrzeug dabei sieht und hört. In Abhängigkeit der verbauten Sensoren die ggf. noch Zusatzdaten erfassen könnten auch Beschleunigungs-/Lagemesser (z. B. Gyroskope) zum Einsatz kommen, die das Fahrerlebnis noch realistischer erfassen und in Abhängigkeit der Ausprägung des Anzeigegerät 18 und des evtl. daran angeschlossenen Zubehörs dies sogar noch „natürlicher” an den virtuellen Mitfahrer weitergeben. Z. B. wenn diese in dementsprechend die Lage verändernden Stühlen sitzen würden.
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Die Aktivitätsanzeige 3 kann auch direkt an der Kamera 2 angebracht bzw. ins Kameragehäuse integriert sein. Die Aktivitätsanzeige kann insbesondere auch in Form einer Anzeige auf einem mobilen Device ausgeführt sein, z. B. einem Smartphone oder einer Smartwatch, die eine dementsprechende Anzeige des aktuellen Status konkreter Kameras des Inhaltebereitstellers und/oder des Verfahrens („Überwachung aktiv” bzw. „Überwachung inaktiv”) angibt. In Abhängigkeit der IT-Ausstattung des Fahrzeuges kann der Status insbesondere auch über die Fahrzeugarmaturen oder das Armaturenbrett mit angezeigt werden.
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Die Komponenten 2 bis 6 können teilweise oder auch in Gänze in einem Gehäuse (z. B. Smartphone) verbaut sein und müssen mindestens logisch zueinander in Verbindung stehen. Das Gateway 5 kann auch die Funktion der Steuereinheit (lokal) 6, der Ein-/Ausschalteautomatik 4, Zusätzlicher Detektor (Optional) 4a und/oder Zusätzlicher Detektor (Optional) 4b ganz oder teilweise übernehmen.
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Das Gateway 5 besteht insbesondere in einer Mobilfunkeinrichtung (z. B. Smartphone, Autotelefon), über das die lokalen Komponenten per Mobilfunk (z. B. LTE, 5G) an ein anderes Netzwerk 7, das insbesondere ein öffentliches Netzwerk wie das Internet sein kann, mit dem Netzwerkportal 8 verbunden sind.
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Die Steuereinheit (lokal) 6 detektiert Ereignisse selbsttätig und meldet sie über das Gateway 5 und das Netzwerk 7 an das Netzwerkportal 8. Ereignisse werden auf Basis des von den lokalen Komponenten übermittelten Identifiers A 19 dem Inhaltebereitsteller von der Steuereinheit (zentral) 17 zugeordnet, hierfür dient die Kundendatenbank (Inhaltebereitsteller) 9. Das Ereignis wird aufgezeichnet in der Datenbank Daten Inhaltebereitsteller 11. Im Kontext zur Übermittlung des Identifiers A 19 werden auch das Signal Ereignisstart 21 und die Bewegtbild- und/oder Bewegttondaten des Ereignisses übertragen. In Abhängigkeit der vor Ort verbauten Sensoren zum Erhalt von Zusatzdaten, bzw. dem Zugriff auf die Fahrzeugelektronik, werden insbesondere auch noch aktuelle Fahrzeuginformationen als Zusatzdaten mit übertragen, z. B. zur Motordrehzahl, dem Gang, der Geschwindigkeit, dem Spritverbrauch, dem Öldruck, der Öltemperatur.
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Die Steuereinheit (zentral) 17 ergänzt mittels Zeitnomal 15 das Signal Ereignisstart 21 mit einem Zeitwert (Eintrittszeit). Alle das Ereignis betreffenden Daten werden im Puffer der Steuereinheit (zentral) 17 zwischengespeichert und dem Erkenner/Anonymisierer 25 zugeleitet. Bei diesem Ereignistyp (z. B. Porsche 911) arbeitet der Erkenner/Anonymisierer 25 als Anonymisierer und anonymisiert auf den Bildern ggf. erkennbare KFZ-Kennzeichen und Gesichter von Personen. Für die Anonymisierung der Gesichter von Personen können Mechanismen der Gesichtserkennung Wiederverwendung finden, indem mit diesen Gesichter in den Aufnahmen identifiziert und mind. die Bereiche um die Augen dann anonymisiert (z. B. verpixelt) werden. Das Signal Ereignisbeginn 22 wird gebildet sobald ein Ereignis im Puffer ankommt, dort abgelegt ist, den vorgenannten Prozess durchlaufen hat und/oder eine Zeit x verstrichen ist. Die Bewegtbilddaten, Bewegtondaten und/oder Zusatzdaten (z. B. Geschwindigkeit, Öldruck, Gang) werden danach in der Ereignisdatenbank 13 abgelegt und über die Anzeigevorrichtung 14 der Community bereitgestellt.
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Von Kamera 2 aufgenommene und über das Netzwerk 7 übertragene Bewegtbilddaten, Bewegtondaten und/oder Zusatzdaten (z. B. Geschwindigkeit, Öldruck, Gang), werden auf Basis des übermittelten Identifiers A 19 dem Inhaltebereitsteller von der Steuereinheit (zentral) 17 zugeordnet, hierfür dient die Kundendatenbank (Inhaltebereitsteller) 9. Die Daten werden aufgezeichnet in der Datenbank Daten Inhaltebereitsteller 11. Wenn der Inhaltebereitsteller z. B. eine Autovermietung ist, die es ihren Kunden ermöglicht zu ggf. günstigeren Konditionen ein Fahrzeug zu mieten, wenn diese damit einverstanden sind, dass die im Fahrzeug sich befindenden Kameras aktiv sind bzw. die Betriebsart „Überwachung aktiv” ist, kann es sein, dass Kunden nicht möchten, dass der Autovermieter ggf. sieht wie der Kunde das Fahrzeug fährt. Hierfür kann im erfindungsgemäßen Verfahren in Abhängigkeit des verwendeten Rollen- und Rechtekonzept sichergestellt werden, dass ein Inhaltebereitsteller (z. B. Autovermieter) seine Ereignisse nicht sehen kann. Wenn der Inhaltebereitsteller ein Dritter ist, der sich nur z. B. des Autovermieters zur Aufstellung seiner Kamera 2 bedient, wäre ebenfalls sichergestellt, dass die Teilnahme am erfindungsgemäßen Verfahrens durch den Kunden der Autovermietung keinerlei Nachteile hat.
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Ein Betrachter greift über sein Anzeigegerät 18 über Netzwerk 7 auf das Netzwerkportal 8 zu, um sich z. B. Kamerainhalte anzuzeigen. Abhängig von den im Portal von ihm eingestellten Vorlieben und/oder des beim Zugriff des Anzeigegerät 18 ermittelten Standort, werden die für den Betrachter am interessantesten erscheinenden Kamerainhalte und Ereignisse vorselektiert und über die Anzeigevorrichtung 14 zu Ereignissen aus der Ereignisdatenbank 13 und zu Kamerainhalten aus der Datenbank Daten Inhaltebereitsteller 11 auf dem Anzeigegerät 18 zur Anzeige gebracht. Mittels der Lokalisationseinrichtung 16 können dem Betrachter auf Basis seines bekannten, angegebenen, ermittelten und/oder unterstellten Standortes, über das verwendete Anzeigegerät 18, Ereignisse und Kamerainhalte aus Fahrzeugen in seiner direkten Umgebung priorisiert angezeigt werden.
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Bei einer vor Ort inaktiven Kamera 2 ist es möglich, dass von dieser in der Vergangenheit aufgenommene Ereignisse aus der Datenbank Daten Inhalte Bereitsteller 11 im Portal weiteerhin angezeigt werden, dann jedoch nicht mehr gekennzeichnet als Live bzw. mit der aktuellen Uhrzeit. Dies sollte insbesondere dann noch für einen längeren Zeitraum (z. B. 12 Monate) möglich sein, wenn das Ereignis (d. h. die Fahrt mit dem Fahrzeug) als ein interessantes bzw. sehenswertes Ereignis gevotet ist, kommentiert wurde und/oder jemand dazu eine Meldung gemacht hat wie z. B. „Fahrzeug fährt über 250 Km/h”.
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Aufgabe der Anzeigevorrichtung 14 ist es insbesondere Bewegtbildinhalte, Bewegttoninhalte und/oder Zusatzdaten zu Ereignissen anzuzeigen bzw. auszugeben, wenn über das Netzwerkportal 8 ein Zugriff von Anzeigegerät 18 erfolgt.
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Eine vom Betrachter über das Netzwerkportal 8 gemachte Einstellung zur Rubrik bzw. dem Ort der anzuzeigenden Ereignisse und/oder Kamerainhalte verändert die über die Lokalisierungseinrichtung 16 von der Steuereinheit (zentral) 17 per default zur Anzeige vorgeschlagene Ereignisse bzw. Kamerainhalte ebenso, wie die in seinem ggf. vorhandenen Nutzerprofil hinterlegten Vorlieben. Diese sind in der Kundendatenbank (Betrachter) 10 hinterlegt.
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Erkennt ein Betrachter über sein Anzeigegerät 18 (z. B. Laptop, Tablet-PC, Smartphone), das auf das Portal 8 zugreift (z. B. per Browser oder App), ein Ereignis als interessant, dann kann er dieses über das Portal 8 in Verbindung mit dem Identifier B 20 melden, kommentieren und voten. Bei einer Meldung wird das Ereignis, mit der von ihm gemachten konkreten Meldung hierzu, in der Datenbank Betrachter 12 abgelegt und in der Datenbank Daten Inhaltebereitsteller 11 dementsprechend als gemeldet gekennzeichnet. Letzteres inkl. der Meldung und des Identifier B 20, das den das Ereignis meldenden Betrachter kennzeichnet, d. h. dessen genaue Identität und/oder die Identität des verwendeten Gerätes bzw. den Status „anonym” wenn der Betrachter nicht feststellbar ist. Der Status „anonym” beinhaltet beim Identifier B 20 alle über das Gerät und dessen Position in Erfahrung bringbaren Angaben, um die Meldung ggf. im Nachhinein noch einer Person zuordnen zu können (z. B. Mac-Adresse, IMEI, IMSI, WLAN-Kennung, GPS-Daten etc.).
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Je nach Ausprägung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann auf eine möglichst detaillierte Erfassung des Betrachters und/oder des von ihm verwendeten Anzeigegerät 18 verzichtet werden, wenn es sich wie in diesem Ausführungsbeispiel 2 insbesondere darum handelt, das Fahrerlebnis zu teilen und dieses ggf. zu voten, zu melden oder zu kommentieren und nicht um ein sicherheitskritische Anwendung des Verfahrens wie z. B. in Ausführungsbeispiel 1.
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Über die Ereignisdatenbank 13 können Betrachter noch für einen definierten Zeitraum in der Vergangenheit zurückgehen und die dort abgelegten Ereignisse quasi „zurückspulen” und neu betrachten, z. B. 1 Woche, danach sind die Ereignisse nur noch vom Inhaltebereitsteller und den Betrachtern aufrufbar, die hierzu eine Meldung abgegeben haben. In Abhängigkeit des realisierten Verfahrens können insbesondere von Betrachtern gemeldete Ereignisse auch noch für einen längeren Zeitraum (z. B. 1 Monat) bereitgestellt werden. Das Zeitnormal 15 steuert hierbei ab wann ein Ereignis nicht mehr oder nur noch eingeschränkt angeschaut werden kann, auf Basis der hinterlegten Zeit für das Signal Ereignisstart 21.
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Für jeden Betrachter der dem System bekannt ist und ein Ereignis meldet, wird die genaue Meldung unter Berücksichtigung des Identifiers B 20 in der Datenbank Daten Betrachter 12 hinterlegt. Die Datenbank Daten Betrachter 12 und/oder Kundendatenbank (Betrachter) 10 beinhaltet auch die Qualität von Meldungen, d. h. korrekte oder falsche Ereigniseinschätzungen und einen evtl. Punktwert der sich z. B. auf Basis der richtigen Ereigniseinschätzungen und ggf. auch aus der Dauer der Nutzung des Portals zusammensetzt. Die Ereignisse zu denen Meldungen von einem Betrachter abgegeben wurden sind ebenfalls hier abgelegt, so dass der Betrachter der das Ereignis gemeldet hat auch im Nachhinein auf dieses noch zugreifen kann.
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Die Accountdaten des Betrachters, inkl. der von diesem verwendeten Geräte auf Basis Identifier B 20 und dessen ggf. angegebener Wohnort, Interessen und Vorlieben, sind in der Kundendatenbank (Betrachter) 10 hinterlegt.
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Die Accountdaten des Inhaltebereitstellers, inkl. der von diesem verwendeten Kameras und deren Lokalität (z. B. Porsche 911) auf Basis des Identifiers A 19, sind in der Kundendatenbank (Inhaltebereitsteller) 9 hinterlegt.
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Der Inhaltebereitsteller kann auf Basis einer erfolgreichen Authentifikation am Netzwerkportal 8, die mittels der in der Kundendatenbank (Inhaltebereitsteller) 9 hinterlegten Zugangsdaten erfolgt, insbesondere auf die von seinen Kameras aufgenommenen Ereignisse für einen deutlich längeren Zeitraum zugreifen als ein Betrachter der dazu eine Meldung abgegeben hat. Der Zeitraum wird in Abhängigkeit des aktuellen Zeitnomals 15 und der Eintrittszeit des Signal Ereignisstart 21 ermittelt. Alternativ zur Systemzeit kann aber auch die Größe der Datenbank den Umfang der vorgehaltenen Daten zu Ereignissen in Daten Inhaltebereitsteller 11 und Daten Betrachter 12 bestimmen, d. h. ob die ältesten Ereignisse noch angezeigt werden können oder bereits „gelöscht” wurden. In Abhängigkeit des hinterlegten Rollen- und Rechtekonzept kann es ggf. aber auch nicht möglich sein, dass z. B. eine Autovermietung als Inhaltebereitsteller sich Ereignisse oder Kamerainhalte ihrer Kunden anschauen kann.
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In der Steuereinheit (zentral) 17 befindet sich ein Puffer der Ereignisse zwischenspeichert bevor diese in Abhängigkeit des Signals Ereignisbeginn 22 ggf. an die Ereignisdatenbank 13 übertragen und über die Anzeigevorrichtung 14 zur Anzeige gebracht werden. Dieser Puffer ist in der 1 nicht explizit ausgewiesen.
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Auf dem Weg vom Puffer zur Ereignisdatenbank durchlaufen die Ereignisse den Erkenner/Anonymisierer 25. In Abhängigkeit des für das Ereignis unterstellten Ereignistyps arbeitet der Erkenner/Anonymisierer 25 dann entweder als Erkenner oder Anonymisierer. Bei einem Ereignistyp wie z. B. „Porsche 911” sieht das Verfahren es vorzugsweise vor, dass als Anonymisierer gearbeitet wird, damit personenbezogene bzw. personenbeziehbare Informationen anonymisiert werden.
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Vorzugsweise sollte die Bildübertragung erst dann möglich sein, wenn das Fahrzeug eine definierte Mindestgeschwindigkeit erreicht hat, z. B. 50 Km/h. Bei dieser Geschwindigkeit sind Gesichter von Personen die z. B. am Straßenrand stehen nicht mehr richtig zu erkennen, was ebenfalls eine Art von Anonymisierung bedeutet, die dann eine schnellere Bearbeitung im Erkenner/Anonymisierer 25 ermöglicht.
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Die Inhalte des Identifier A 19 werden von der Steuereinheit (lokal) 6 bestimmt und bestehen z. B. aus der MAC-Adresse der verwendeten IP-Kamera, IMEI, IMSI des verwendeten Gerätes bzw. der Mobilfunkkarte (Auflistung nicht abschließend) und/oder den Zugangsdaten zum Netzwerkportal 8. Für jede am erfindungsgemäßen Verfahren teilnehmende Kamera 2 wird ein Identifier A 19 verwendet der eineindeutig ist (z. B. eigene Zugangsdaten). Jede Kamera 2 bzw. jeder Identifier A 19 muss mindestens einem Inhaltebereitsteller zugeordnet sein.
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Der Identifier B 20 wird beim Zugriff eines Betrachters auf das Netzwerkportal 8 gebildet und diesem in der Kundendatenbank (Betrachter) 10 zugeordnet. Wenn der Betrachter sich am Portal nicht registriert hat, wird stellvertretend für ihn das von ihm verwendete Gerät als „Betrachter” in der Kundendatenbank (Betrachter) 10 hinterlegt und diesem dann der Identifier B 20 zugeordnet. Hat ein Betrachter sich registriert, wird das hierfür verwendete Anzeigegerät in Form des Identifiers B 20 ihm per default zugeordnet. Jedes bei einer späteren Anmeldung verwendete andere Anzeigegerät wird in Form weiterer Identifier B 20 ebenfalls dem Betrachter per default zugeordnet. Der Betrachter wird geeignet über die vorhandenen Zuordnungen in Form des Identifiers B 20 informiert und kann diese vorzugsweise selbst verwalten. Die Inhalte des Identifiers B 20 bestehen insbesondere aus den vom Gerät bei der Anmeldung selbsttätig übergebenen oder abrufbarer Parameter, wie z. B. aus der MAC-Adresse des verwendeten Gerätes, dem Namen des lokalen Netzwerkes, der SSID des verwendeten WLANs, MAC-Adresse, IMSI, IMEI. Wenn ein Betrachter sich für das Portal registriert hat und sich danach dann mit seinen Zugangsdaten anmeldet, wird der vom Anzeigegerät 18 übertragene Identifier B 20 im Portal noch um eine eineindeutige Kennung ergänzt, die den Betrachter kennzeichnet.
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Die in der 1 dargestellten Datenhaltungen 11, 12 und 13 sind als logische Komponenten zu sehen. Bei einer Realisierung kann die Datenbank auch nur einmal vorhanden sein und dementsprechende Zugriffsrechte bzw. Berechtigungen bilden dann die im vorgenannten Verfahren aufgeführten Abläufe ab. Gleiches gilt für die Datenbanken 9 und 10 die ebenfalls nur als logische Komponenten zu sehen sind, es könnte sogar nur eine Datenbank sämtliche Datenhaltungen 9 bis 13 und 17 (Puffer) beinhalten oder Teilmengen davon. Die Steuereinheit (zentral) 17 kann das Zeitnomal 15, den Erkenner/Anonymisierer 25 und/oder die Lokalisierungsrichtung 16 ganz oder teilweise beinhalten oder aber hierzu nur in einer logischen Verbindung stehen.
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Die lokalen Komponenten Zusätzlicher Detektor (Optional) 4a und Zusätzlicher Detektor (Optional) 4b sind optionale Komponenten und als solche für das erfindungsgemäße Verfahren nicht zwingend notwendig. Durch die Verwendung dieser optionalen Komponenten ergibt sich jedoch ein deutlich erweiterter Funktionsumfang und auch eine verbesserte Erkennung von Ereignissen.
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Ein Signal „Ereignisende” das zum Signal Ereignisstart 21 bzw. Ereignisbeginn 22 korrespondiert, ist für das Verfahren nicht zwingend erforderlich. In Folge einer länger andauernden Inaktivität, d. h. keine neuen Ereignisse auf Basis Zusätzlicher Detektor (Optional) 4b und/oder keine Bewegungen oder Geräusche sind ermittelbar von Kamera 2, wird die Übertragung eines Ereignisses selbsttätig abgebrochen und das Ereignis ist somit beendet. Dies wird gesteuert über die Steuereinheit (lokal) 6. Dennoch kann ein solches Signal „Ereignisende” in anderen Ausprägung des erfindungsgemäßen Verfahrens durchaus zur Anwendung kommen.
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Es folgt nun die Erläuterung der Erfidung anhand der 2 bis 6, für die Ausführungsbeispiele 1 und 2, nach Aufbau und ggf. auch nach Wirkungsweise der dargestellten Erfindung:
In 2 bis 5 ist der funktionale Aufbau vom Bildschirm Anzeigerät 36 des Anzeigerät 18 dargestellt, d. h. des Nutzer-Interfaces über das die Community auf Inhalte zugreift. Die Inhalte der Anzeigevorrichtung 14 des Portals werden dabei im Anzeigebereich 33 dargestellt.
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In Abhängigkeit der Größe und Art des verwendeten Anzeigegerät 18, z. B. Smartphone, Smartwatch, Tablet-PC, PC kann die Anordnung der Funktionen, Einstellelemente und/oder Anzeigelemente abweichend wie in den 2 bis 6 dargestellt realisiert sein, so können z. B. Fenster, Rahmen oder Reiter verwendet werden die bei Bedarf auf bzw. bei Nichtbedarf wieder zugeklappt werden. Zudem kann es sein, dass insbesondere Voreinstellungen zu Anzeigevorlieben, Favoriten etc. aus anderen Quellen (z. B. aus den Einstellung und/oder Kontakten des verwendeten Endgerätes) übernommen oder darüber realisiert werden.
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Im Bildschirm Anzeigegerät 36 werden insbesondere die nachfolgenden Bereiche ganz oder teilweise angezeigt: Die Anzeigeverwaltung 30, die Inhalteverwaltung 31, die Accountverwaltung 32, der Anzeigebereich 33 und die Anzeigenavigation 35.
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Die Anzeigeverwaltung 30 beinhaltet die Kameraanzahl 26, mit der eingestellt werden kann wie viele Kameras als Kamerainhalt 34 gleichzeitig in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Platzes im Anzeigebereich 33 angezeigt werden.
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Die Inhalteverwaltung 31 bestimmt welche Ereignisse bzw. Kameras als Kamerainhalt 34 zur Anzeige gebracht werden sollen. Selektoren 27 helfen dabei aus der Vielzahl an Ereignissen bzw. Kameras die es gibt, die anzuzeigen die der Benutzer des Anzeigegerät 18 gerade präferiert. Mögliche Selektoren 27 sind Ereignistyp, Bezugsbereich, Rubrik, Scoring und/oder Aktualität (Aufzählung nicht abschließend). Zudem ist es möglich Kameras, Bezugsbereiche, Rubriken, Ereignistypen und/oder Inhaltebereitsteller die als Favoriten 28 hinterlegt waren, hierüber sofort aufzurufen.
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Die Accountverwaltung 32 ermöglicht die Registrierung eines Benutzers zur Nutzung des erfindungsgemäßen Verfahrens, zudem ist es möglich darüber das Profil 29 eines Betrachters zu verwalten und hierrüber ggf. auch die Favoriten 28 einzustellen.
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Die Anzeigenavigation 35 ermöglicht den Anzeigebereich 33 so zu verschieben, dass andere Kameras, d. h. Kamerainhalt 34, teilweise oder ganz angezeigt werden. Mit der Anzeigenavigation 35 ist es auch möglich Kamerainhalt 34 die (z. B. per Mausklick, Touch und/oder Geste) vergrößert dargestellt wurden, mit einer hierzu identischen oder rekursiven Aktion wieder zu beenden. Ein identische Aktion wäre z. B. ein erneuter Mausklick bzw. Touch des Displays zum beenden der vergrößerten Darstellung. Eine rekursive Aktion wäre z. B. das Zusammenführen von 2 Fingern auf dem Display zum Schließen des Zooms, wenn das Auseinanderziehen von 2 Fingern auf dem Display zum Zoom geführt hat. Teil der Anzeigenavigation ist auch eine Zurück-Funktion, mit der die letzte Aktion, bzw. Auswahl wieder rückgängig gemacht wird. Die Funktionsfläche für diese Funktion wurde nicht explizit dargestellt, sie befindet sich jedoch in dem Bereich der statisch ist und ständig dargestellt wird oder aufrufbar ist. D. h. auch mit den Pfeiltasten der in 2 bis 5 dargestellten Anzeigenavigation 35, ist es nicht möglichen diesen Bereich auszublenden bzw. nicht direkt aufrufbar zu machen. Es empfiehlt sich für die Anordnung der Zurück-Funktion den Bereich ganz oben oder ganz unten auf dem Bildschirm Anzeigegerät 36 zu verwenden.
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In 2 wird der Anzeigebereich 33 ganz allgemein dargestellt. In 16 Einzelbereichen werden dabei Kamerainhalt 34 in Verbindung mit einigen möglichen Anzeigeorten der dazugehörigen Inhaltedetails und/-bewertungen 37 dargestellt. Die gezeigten Anzeigeorte sind als beispielhaft und nicht abschließend anzusehen. Die Anzahl 16 ist als zufällig gewählte Anzahl von Kamerainhalt 34 zu verstehen, die zur Verdeutlichung möglicher Anordnungsoptionen in 2 gewählt wurde.
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Die 3 zeigt, dass im Bereich Inhaltedetails und/-bewertung 37 von Kamerainhalt 34 sowohl Anzeigen einzeln, mehrfach aber auch vollständig vorkommen können. Anzeigen die hierbei Verwendung finden sind insbesondere die nachfolgend erläuterten 5 Anzeigen, die in den 4 bis 6 ebenfalls aufgeführt sind. Die Anzeige 42 Aufnahmezeit, zeigt die Aufnahmezeit an zu der ein gerade angezeigtes Ereignis damals passierte bzw. die Anzeige „Live” wenn dieses gerade im Moment, d. h. quasi in Echtzeit passiert. Das Anzeigesymbol Voting 43 informiert darüber ob ein Voting zu diesem Kamerainhalt 34 vorliegt und falls ja, wie dieses aussieht. Die Anzeige Chat 44 informiert darüber ob ein Chat zu diesem Kameraninhalt 34 besteht und ggf. in welchem Umfang. Die Anzeige Meldung 45 zeigt an ob eine Meldung zum Kamerainhalt 34 vorliegt und ggf. in welchem Umfang. Darüber hinaus kann es noch weitere Anzeigen geben, die jedoch hier nicht näher dargestellt wurden, z. B. zur Kenntlichmachung von Kameras für die von Zusätzlicher Detektor (Optional) 4b bereits ein Ereignis festgestellt wurde, ohne dass dies bereits z. B. als Bewegung erkennbar wäre oder hinsichtlich einer speziellen Anzeige für Kameras die sich gerade steuern ließen (z. B. hinsichtlich Blickrichtung, Zoom).
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Die 4 zeigt eine mögliche Anordnung des Anzeigebereich 33 wenn ein Kamerainhalt 34 ausgewählt wurde, z. B. per Mausklick, Touch auf Display. Die Anzeige des Kamerainhalt 34 wird hier vergrößert als Kamerainhalt gezoomt 39 dargestellt. Im Bereich Bewertungsverwaltung 41 werden dabei die evtl. dazu vorliegenden Votings, Chats, Kommentare und Meldungen angezeigt. Mit der Bewertungsnavigation 41 kann zwischen den in der Vergangenheit liegenden und den aktuellen Votings, Chats, Kommentare und Meldungen gewählt werden, die zur Anzeige gebracht werden sollen. Über die Funktionen 47 bis 51 wird ermöglicht, dass ein Betrachter eigene Eintragungen machen kann, bzw. von ihm bereits gemachte Eintragungen ändern und/oder löschen kann. Die Funktion myKommentar 47 ermöglicht die Abgabe von eigenen Kommentaren, die Funktion myMeldung 48 die Abgabe von eigenen Meldungen und die Funktion myVote 49 die Abgabe des eigenen Votings. Über die Funktion myEditieren 50 können vom Betrachter bereits gemachte Angaben wieder geändert und durch die Funktion myLöschen 51 vom Betrachter bereits gemachte Angaben wieder gelöscht werden. Der dargestellte Ort zum Aufruf der Funktionen ist nur exemplarisch und nicht abschließend zu sehen.
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In 5 werden 3 verschiedene Kameras (d. h. Kamerainhalt 34), vergrößert dargestellt, als Kamerainhalt gezoomt 39. In der Bewertungsverwaltung 41 sind Angaben enthalten die sich beispielsweise auf mehrere Kamera 2 beziehen von einem Inhaltebereitsteller, hier dargestellt 3. Dies könnten z. B. alle vor Ort aufgestellten Kameras sein, oder alle in einem Fahrzeug ein- bzw. verbauten Kameras oder dementsprechend die am höchsten priorisierten Kamera 2 des Inhaltebereitstellers.
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In 6 ist der Kamerainhalt 34 von nur einer Kamera 2 dargestellt, die vergrößert auf den maximal zur Verfügung stehenden Platz aufgrund der Größe des Anzeigebereich 33 als Kamerainhalt gezoomt 39 dargestellt wird.
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Die in 3 bis 6 dargestellte Funktion Vor-/Zurück Kamerainhalt 38 ermöglicht den Beginn eines Ereignisses zu sehen, sofern dies in Abhängigkeit der vorhandenen Einstellungen im Portal, den Rechten der Person und der Bezugszeit (Signal Ereignisstart 21) noch möglich ist. Das Ereignis kann hierüber in seiner zeitlichen Abfolge so verändert werden, dass man das Ereignis zumindest teilweise noch einmal betrachten kann. Die Funktion Vor-/Zurück Kamerainhalt ermöglicht unterschiedliche Geschwindigkeiten, um auch bei länger andauernden Ereignissen die evtl. als interessant erachtete Stellen schneller zu finden.
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Wenn eine Selektion von Ereignissen bzw. Kamerainhalt 34 erfolgt ist, können auf dem Bildschirm Anzeigegerät 36 nicht mehr benötigte Anzeigen und Funktionen ausgeblendet und der Anzeigebereich 33 dementsprechend größer dargestellt werden. Dies gilt insbesondere für die Anzeigeverwaltung 30, Inhalteverwaltung 31 und/oder Accountverwaltung 32.
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Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren entstehen signifikante Vorteile. Der Betreiber der Kamera (Inhaltebereitsteller) erhält über das Portal in Form der Community eine Art „Aufpasser” für alles was ihm lieb und teuer ist, und dies uneingeschränkt (7 Tage/24 h). Zudem werden Ereignisse insbesondere dann gemeldet, wenn sie valide sind und dies mit einem sehr geringen zeitlichen Versatz. In Ergänzung zur Meldung an den Inhaltebereitsteller, kann eine Meldung auch direkt an eine Personengruppe (z. B. die Polizei) erfolgen. Der Inhaltebereitsteller muss nicht um seine Anonymität oder die des Aufnahmeortes fürchten und der Community ist es dennoch möglich, quasi in Echtzeit, an tatsächlichen Ereignissen teilzuhaben. Betrachter können Ereignisse sehen die gerade, z. B. in ihrer Nachbarschaft passieren und durch die Anzeige von Kameras als immer „aktiv”, entsteht der Eindruck, als könnte man ständig und überall an Orte sehen, zu denen die Öffentlichkeit keinen Zutritt hat. Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren wird es zudem ermöglicht, am Leben und insbesondere Erleben anderer Personen teilzuhaben, indem es z. B. möglich bei einer Fahrt mit einem Porsche 911 quasi in Echtzeit dabei zu sein.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Verfahren
- 2
- Kamera
- 3
- Aktivitätsanzeige
- 4
- Ein-/Ausschalteautomatik
- 4a
- Zusätzlicher Detektor (Optional)
- 4b
- Zusätzlicher Detektor (Optional)
- 5
- Gateway
- 6
- Steuereinheit (lokal)
- 7
- Netzwerk
- 8
- Netzwerkportal
- 9
- Kundendatenbank (Inhaltebereitsteller)
- 10
- Kundendatenbank (Betrachter)
- 11
- Daten Inhaltebereitsteller
- 12
- Daten Betrachter
- 13
- Ereignisdatenbank
- 14
- Anzeigevorrichtung
- 15
- Zeitnormal
- 16
- Lokalisationseinrichtung
- 17
- Steuereinheit (zentral)
- 18
- Anzeigegerät
- 19
- Identifier A
- 20
- Identifier B
- 21
- Signal Ereignisstart
- 22
- Ereignisbeginn
- 23
- Signal Ereignislöschung
- 24
- Signal Kamerabild
- 25
- Erkenner/Anonymisierer
- 26
- Kameraanzahl
- 27
- Selektoren
- 28
- Favoriten
- 29
- Profil
- 30
- Anzeigeverwaltung
- 31
- Inhalteverwaltung
- 32
- Accountverwaltung
- 33
- Anzeigebereich
- 34
- Kamerainhalt
- 35
- Anzeigenavigation
- 36
- Bildschirm Anzeigegerät
- 37
- Inhaltedetails und/-bewertung
- 38
- Vor-/Zurück Kamerainhalt
- 39
- Kamerainhalt gezoomt
- 40
- Bewertungsnavigation
- 41
- Bewertungsverwaltung
- 42
- Aufnahmezeit
- 43
- Voting
- 44
- Chat
- 45
- Meldung
- 46
- Entfernung
- 47
- myKommentar
- 48
- myMeldung
- 49
- myVote
- 50
- myEditieren
- 51
- myLöschen
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 20017172 U1 [0003, 0004]