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DE102016003277A1 - Zigarettenpackung sowie Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen derselben - Google Patents

Zigarettenpackung sowie Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen derselben Download PDF

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DE102016003277A1
DE102016003277A1 DE102016003277.4A DE102016003277A DE102016003277A1 DE 102016003277 A1 DE102016003277 A1 DE 102016003277A1 DE 102016003277 A DE102016003277 A DE 102016003277A DE 102016003277 A1 DE102016003277 A1 DE 102016003277A1
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Germany
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stanniol
opening
lid
front wall
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Inventor
Thomas Häfker
Irmin Steinkamp
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Original Assignee
Focke and Co GmbH and Co KG
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Abstract

Eine (Zigaretten-)Packung besteht aus einer Außenpackung (12) in der Ausführung als Klappschachtel und einer Innenpackung (13) in der Ausführung als Dichtblock. Eine formierte Zigarettengruppe (34) ist (unmittelbar) umgeben von einem Stanniolzuschnitt (48) unter Bildung eines Stanniolblocks (57). Dieser wiederrum ist (teilweise) umgeben von einem Innenkragen – Tray (64). Die Innenpackung (13) wird durch eine Folienumhüllung geschaffen.

Description

  • Die Erfindung befasst sich mit Packungen für Zigaretten oder andere Raucherartikel mit den weiteren Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1. Weiterhin bezieht sich die Erfindung auf Verfahren zum Herstellen von Zigarettenpackungen sowie auf Vorrichtungen zur Durchführung des Verfahrens.
  • Übliche Zigarettenpackungen bestehen aus Innenpackung und Außenpackung. Erstere ist ein Stanniolblock, also eine Gruppe formierter Zigaretten in einer Umhüllung aus Papier oder Stanniol. Der Zuschnitt der Innenpackung ist gefaltet unter Bildung voneinander überdeckenden Faltlappen. Der Stanniolblock ist dadurch nicht ausreichend dicht gegen Feuchtigkeits- und Aromaverlust.
  • Bekannt sind Zigarettenpackungen mit einer Innenpackung in der Ausführung als Dichtblock, der eine die Zigarettengruppe umhüllende Dichtfolie aufweist. Durch Siegelnähte wird eine weitgehend gegen Aroma- und Feuchtigkeitsverluste dichte Packung geschaffen. Der Dichtblock ist üblicherweise mit einer Öffnungsstruktur versehen, bei der eine durch Klebung fixierte und mehrmals betätigbare Verschlusslasche eine Entnahmeöffnung des Dichtblocks in Schließstellung abdeckt. Innerhalb der Dichtpackung ist vielfach ein Abstützorgan – Innenkragen – angeordnet zum Schutz der Zigaretten gegen Temperatur und Druck beim Herstellen der Siegelnähte ( EP 2 826 724 A2 ).
  • Nachteilig bei dieser Dichtpackung ist das Risiko, dass der Packungsinhalt mit Kleber mittelbar oder unmittelbar in Kontakt kommt bzw. mit Kunststoffpartikeln aufgrund der thermischen Siegelung der Verschlussnähte.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Packungen für empfindliche Güter, insbesondere für Zigaretten, so auszubilden, dass sie einerseits ein hohes Maß an Dichtigkeit gegenüber Feuchtigkeits- und Aromaverlusten aufweisen und darüber hinaus jegliches Gesundheitsrisiko durch die Gefahr der Kontaminierung des Packungsinhalts mit Kleber und/oder Kunststoffpartikeln vermeiden.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist die erfindungsgemäße Packung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 ausgebildet.
  • Die Zigaretten in der geordneten Formation einer Zigarettengruppe sind von einem üblichen Innenzuschnitt, insbesondere aus Stanniol, Papier oder dergleichen umgeben. Ein Stanniolzuschnitt kann die Zigarettengruppe durch herkömmliche oder durch besondere Faltung vollständig umhüllen. Der so entstehende Stanniolblock ist von einem Folienzuschnitt umgeben, vorzugsweise in der Ausführung einer Dichtfolie, die in geeigneter Weise durch thermisches Siegeln hergestellte Veschlussnähte aufweist.
  • Der Dichtblock ist mit einer grundsätzlich bekannten Öffnungshilfe versehen, also mit einer Verschlusslasche. Diese wird alternativ individuell von Hand betätigt über eine entsprechend ausgebildete Grifflasche. Ebenso kann der Stanniolblock mit einer durch Schwächungs- bzw. Perforationslinie definierten Öffnungslasche – Stanniollasche – versehen sein, die ebenfalls aufgrund entsprechender Ausbildung der Perforationslinie (beim erstmaligen Öffnen der Packung) von Hand betätigt werden kann. Erfindungsgemäß ist aber auch vorgesehen, dass die Verschlusslasche der Dichtpackung mittelbar oder unmittelbar, letzteres durch Klebung, mit der Stanniollasche verbunden ist, sodass beim Öffnen der Dichtpackung mittels Verschlusslasche die Stanniollasche ebenfalls in die Öffnungsstellung – und wieder zurück in die Schließstellung – gezogen wird.
  • Vorteilhaft ist eine Verbindung der Öffnungslasche – über einen an dieser angebrachten Betätigungslappen – mit dem Deckel einer Außenpackung, insbesondere einer Klappschachtel. Beim Betätigen des Deckels wird so die Außenpackung geöffnet und zugleich die Verschlusslasche in eine Öffnungsstellung gezogen, unter Mitnahme der Stanniol-Öffnungslasche. Beim Wiederverschließen des Deckels wird auch die Verschlusslasche in die Verschlussstellung zurückgeführt, wobei eine Stanniol-Öffnung und eine Dichtfolienöffnung als gemeinsame Entnahmeöffnung abgedeckt werden.
  • Ein vorzugsweise als Tray ausgebildeter Innenkragen mit Innen-Vorderwand, Innen-Seitenlappen sowie Innen-Bodenwand ist innerhalb des Dichtblocks angeordnet, vorzugsweise an der Außenseite des Stanniolblocks. Der Tray als Innenkragen ist vorzugsweise in der in EP 2 826 724 A2 gezeigte Weise ausgebildet.
  • Bei der Herstellung der Packung wird erfindungsgemäß zunächst der Zigaretten- bzw. Stanniolblock gefertigt, vorzugsweise derart, dass eine Stanniol-Stirnwand geschlossen, also ohne Faltlappen ausgebildet und die übliche Faltung im Bereich einer Bodenwand positioniert ist. Der Stanniolblock wird sodann mit dem Innenkragen zu einer Einheit zusammengefügt, insbesondere durch Einschieben in einen Innenkragen in der Ausführung eines Trays. Die so entstehende Einheit wird in einen Zuschnitt einer (Dicht-)Folie eingehüllt unter Bildung einer Dichtpackung bzw. eines Dichtblocks, wobei vorzugsweise die Einheit aus Stanniolblock und Tray quer zur Längsrichtung der Zigaretten transportiert und fortlaufend von einer Folienbahn umhüllt wird. Die Dichtpackungen werden nacheinander durch quergerichteten Trennschnitt in Verbindung mit der Herstellung von Siegelnähten gebildet. Nach Komplettierung des Dichtblocks wird ein Außenkragen, also ein Kragen einer Außenpackung in der Ausführung als Klappschachtel, auf den Dichtblock aufgelegt, gefaltet und sodann in die teilgefaltete Außenpackung eingeschoben.
  • Wenn die Verschlusslasche des Dichtblocks mit einem Deckel der Außenpackung verbunden wird, erfolgt die Anbringung von Leim im Bereich eines Betätigungs- bzw. Verbindungslappens der Verschlusslasche vorzugsweise nach Fertigstellung des Dichtblocks (mit Verschlusslasche), insbesondere nach Einführen des Dichtblocks (mit Außen-Kragen) in die teilgefaltete Außenpackung, nämlich vor der Fertigstellung derselben bzw. vor Faltung des Deckels mit Deckel-Vorderwand in die packungsgemäße Position.
  • Die Folienbahn für die Fertigung des Dichtblocks wird vor Zuführung zu den Stanniolblöcke (mit Innenkragen) in ungefalteter Konfiguration vorbereitet. Zuerst werden Öffnungen bzw. Löcher durch Stanzen in der Folienbahn angebracht, die als Folien-Entnahmeöffnung der fertigen Packung dienen. Danach wird im Bereich dieser Öffnungen bzw. Lochstanzungen die Verschlusslasche packungsgerecht an der Folie angebracht. Danach wird diese dem Packungsinhalt zugeführt.
  • Weitere Einzelheiten der erfindungsgemäßen Packung sowie der erfindungsgemäßen Herstellungstechnologie werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 einen Dichtblock bzw. eine Innenpackung aus Folie in perspektivischer Darstellung,
  • 2 eine Zigarettenpackung mit Dichtblock und Außenpackung in Öffnungsstellung, ebenfalls in Perspektive,
  • 3 einen Vertikalschnitt der Packung gemäß 2 in der Schnittebene III-III,
  • 4 einen oberen, stirnseitigen Bereich der Packung gemäß 2, 3 in Schließstellung, ebenfalls im Vertikalschnitt,
  • 5 einen Zuschnitt für einen Papier- bzw. Stanniolblock,
  • 6 einen Zuschnitt für einen Innenkragen bzw. einen Tray,
  • 7 einen Abschnitt einer Folienbahn zum Herstellen von Zuschnitten für einen Dichtblock,
  • 8 einen Zuschnitt für eine Außenpackung in der Ausführung als Klappschachtel,
  • 9 einen Zuschnitt für einen (Außen-)Kragen einer Klappschachtel,
  • 10 einen Fertigungsschritt bei der Herstellung eines Stanniolblocks in Perspektive,
  • 11 einen weiteren Fertigungsschritt, nämlich die Zusammenführung eines Stanniolblocks und eines Innenkragens bzw. eines Trays,
  • 12 einen schematischen Ausschnitt des Fertigungsablaufs für die Herstellung der Innenpackung bzw. des Dichtblocks, in Perspektive,
  • 13 ein weiterer Fertigungsabschnitt für den Dichtblock im Anschluss an den Fertigungsbereich gemäß 12,
  • 14 die Komplettierung des Dichtblocks und die Einführung in eine teilweise gefaltete Außenpackung,
  • 15 abschließende Fertigungsabschnitte der Packung, nämlich die Komplettierung der Außenpackung.
  • Die gezeigte Packung dient zur Aufnahme von empfindlichen Nahrungs- oder Genussmitteln, insbesondere zur Aufnahme von Zigaretten 10, insbesondere mit Filter 11. Die Packung besteht im Grundaufbau aus einer Außenpackung 12 und einer Innenpackung 13. Die Außenpackung 12 ist vorzugsweise als Klappschachtel ausgebildet mit Schachtelteil 14 und Deckel 15.
  • Die Klappschachtel – vorzugsweise aus dünnem Karton – hat einen standardmäßigen Grundaufbau. Gemäß Zuschnitt in 8 besteht der Schachtelteil 14 aus Schachtel-Vorderwand 16, Schachtel-Rückwand 17 dazwischen liegender (Außen-)Bodenwand 18 und Seitenlappen 19, 20 zur Bildung von (Außen-)Seitenwänden 21.
  • Der Deckel 15 besteht aus Deckel-Vorderwand 22, Deckel-Rückwand 23 und (Außen-)Stirnwand 24. An einem freien Rand der Deckel-Vorderwand 22 befindet sich ein Deckel-Innenlappen 25, der bei der fertigen Packung 12 gegen die Innenseite der Deckel-Vorderwand 22 gefaltet ist. Schachtelteil 14 und Deckel 15 sind im Bereich der Rückwände 17, 23 durch ein Liniengelenk 26 schwenkbar miteinander verbunden. Deckel-Seitenwände 31 bestehen aus Deckel-Seitenlappen 32, 33.
  • Teil der Außenpackung 12 ist ein (Außen-)Kragen 27 vorzugsweise aus einem Zuschnitt gemäß 9. Der (Außen-)Kragen 27 besteht aus Kragen-Vorderwand 28 und Kragen-Seitenlappen 29. Die Kragen-Vorderwand 28 ist mit einer grundsätzlich bekannten, stirnseitigen Ausnehmung 30 versehen.
  • Die Innenpackung 13 ist vorzugsweise als Dichtblock ausgebildet, besteht aus einem aroma- und feuchtigkeitsdichten Folienzuschnitt, der den Packungsinhalt – eine Zigarettengruppe 34 aus in Reihen formierten Zigaretten 10 – allseitig umgibt unter Bildung einer Innen-Vorderwand 35, einer Innen-Rückwand 36, Innen-Seitenwänden 37, einer Innen-Stirnwand 38 und einer Innen-Bodenwand 39. Die Umhüllung der Innenpackung 13 – Dichtblock – besteht vorzugsweise aus einem einstückigen, langgestreckten Zuschnitt, der unter Bildung von Verschlussnähten den Packungsinhalt vollständig umschließt. Vorzugsweise sind Seitennähte 40 an beiden Innen-Seitenwänden 37 angebracht. Eine weitere Verschlussnaht ist als Quernaht 41 ausgebildet und vorzugsweise im Bereich der Innen-Bodenwand 39 oder – wie bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel in 1 – als Quernaht 41 im Bereich der Innen-Rückwand 36, etwa in halber Höhe, angebracht. Die Verschlussnähte 40, 41 sind vorzugsweise als Flossennaht ausgebildet mit zwei freiliegenden Lagen der thermisch siegelbaren Folie. Diese werden durch Wärme und Druck miteinander verbunden. Die dadurch entstehende Flosse wird vorzugsweise gegen die jeweilige Packungsfläche – Innen-Seitenwand 37, Innen-Rückwand 36 – umgelegt.
  • Die Innenpackung 13 bzw. die Folienumhüllung derselben bildet eine Innen-Stirnwand 38 ohne Faltlappen. In diesem Bereich ist eine Öffnungshilfe angeordnet, die den Zugang zum Packungsinhalt frei legt und mehrfach benutzt werden kann. Als Öffnungs- und Verschlussmittel dient eine Verschlusslasche 42, die sich in Querrichtung über die Innen-Stirnwand 38 erstreckt und mit einem Betätigungsschenkel 43 in einen stirnseitigen Bereich der Innen-Vorderwand 35 verlängert ist. An dem freien Ende der Verschlusslasche 42 bzw. des Schenkels 43 ist ein Betätigungs- bzw. Verbindungslappen 44 gebildet. Ein Verankerungsschenkel 45 der Verschlusslasche 42 erstreckt sich in den Bereich der Innen-Rückwand 36.
  • Die Verschlusslasche 42 öffnet und verschließt eine Öffnung – Entnahmeöffnung 46 – im Bereich der Stirnwand 38 und einem angrenzenden Bereich der Vorderwand 35. In Schließstellung wird die Entnahmeöffnung 46 durch die Verschlusslasche 42 abgedeckt. Diese ist entsprechend größer ausgebildet und mit einem Randstreifen 47 mittels Kleber mit einem die Entnahmeöffnung 46 umschließenden Bereich von Stirnwand 38 und Vorderwand 35 dichtend verbunden.
  • Der Packungsinhalt – Zigarettengruppe 34 – ist vorzugsweise ganz oder mindestens teilweise umgeben von einer Schutzhülle aus gegenüber sensiblen Packungsinhalten neutralem Material, wie (beschichteten) Papier oder insbesondere Stanniol. Ein Zuschnitt für diese Innenumhüllung – Stanniolzuschnitt 48 – ist in besonderer Weise ausgebildet (5). Eine Stanniol-Stirnwand 49 ist eine geschlossene Wandung – frei von Faltlappen. Es schließen an Bereiche für eine Stanniol-Vorderwand 50 und Stanniol-Rückwand 51. Quergerichtete Bodenstreifen 52 im Anschluss an Vorderwand 50 einerseits und Rückwand 51 andererseits dienen zur Bildung einer Stanniol-Bodenwand 55 aus einander teilweise überdeckenden Faltlappen. Seitenstreifen 53 an den Seiten von Vorderwand 50 und Rückwand 51 bilden Stanniol-Seitenwände 56, ebenfalls durch Faltlappen mit wechselseitiger Überdeckung.
  • Die aus geordnet positionierten Zigaretten 10 bestehende Zigarettengruppe 34 – vorliegend mit drei Reihen – wird von dem so ausgebildeten Stanniolzuschnitt 48 umhüllt unter Bildung einer Packungseinheit – Stanniolblock 57. Dieser ist bei einer eine Öffnungshilfe aufweisende Gesamtpackung mit einer Stanniollasche 58 mindestens im Bereich der Stanniol-Stirnwand 49 versehen, die mit der Öffnungshilfe der Innenpackung 13 bzw. des Dichtblocks zusammenwirkt. Eine Schwächungslinie, vorzugsweise eine U-förmige Perforationslinie 59, begrenzt die Stanniollasche 58. Die Perforationslinie 59 ist bis in einen stirnseitigen Bereich der Stanniol-Vorderwand 50 geführt und bildet hier einen quergerichteten Öffnungsschenkel 60. Dieser ist so ausgebildet, dass das Heraustrennen der Stanniollasche 58 aus dem Verbund mit dem Stanniolzuschnitt 48 beim erstmaligen Öffnen der Stanniollasche 58 erleichtert ist. Insbesondere kann der Öffnungsschenkel 60 als durchgehende Perforationslinie ausgebildet sein, die mit gerundeten Endbereichen bis in parallele Seitenschenkel 61 der Perforationslinie 59 geführt sind.
  • Der Stanniolblock 57 ist innerhalb des Dichtblocks, nämlich innerhalb der die Innenpackung 13 bildenden Dichtfolie so angeordnet, dass sich die Stanniollasche 58 im Bereich der Verschlusslasche 42 befindet. Beim Betätigen der Verschlusslasche 42, insbesondere mit Hilfe des Betätigungsschenkels 43, wird die Entnahmeöffnung 46 geschaffen. Beim Betätigen der Verschlusslasche 42, insbesondere mit Hilfe des Betätigungsschenkels 43, wird die Entnahmeöffnung 46 geschaffen. Diese entsteht im Bereich des Stanniolblocks 57 durch Heraustrennen der Stanniollasche 58 mindestens bis an einen Rand der Stanniol-Stirnwand. Vorzugsweise bleibt die Stanniollasche 58 auch in Öffnungsstellung in Verbindung mit dem Stanniolblock 57.
  • Der Dichtblock bzw. die Innenpackung 13 kann ebenfalls eine (Folien-)Öffnungslasche aufweisen, die mit der Verschlusslasche 42 einerseits und mit der Stanniollasche 58 andererseits verbunden ist, sodass beide gemeinsam durch die Verschlusslasche 42 in Öffnungsstellung gezogen werden unter Bildung der Entnahmeöffnung. Vorzugsweise ist aber die Packung so ausgebildet, dass die Folie der Innenpackung 13 zur Bildung der Entnahmeöffnung eine im Bereich des Dichtfolienzuschnitts, insbesondere im Bereich einer Folienbahn 62 geschaffene Ausnehmung bzw. Öffnung 63 aufweist, die durch eine vorzugsweise geschlossene Stanzung – der Folienbahn 62 – geschaffen ist, vorzugsweise unter Bildung eines Abfallstücks. Die Öffnung 63 ist hinsichtlich der Position ausgerichtet auf die Stanniollasche 58, sodass die Entnahmeöffnung der Innenpackung 13 einerseits durch die Öffnung 63 und andererseits durch die geschaffene Öffnung beim Hochziehen der Stanniollasche 58 gebildet ist. Vorzugsweise ist die Öffnung 63 geringfügig größer als die Kontur der durch die Stanniollasche gebildet Öffnung des Stanniolblocks 57.
  • Zur Betätigung der Stanniollasche 58 ist diese vorzugsweise unmittelbar – mittels Leim – an der Innenseite der Verschlusslasche 42 fixiert, vorzugsweise durch eine vollflächige Kleberbeschichtung der Innenseite der Verschlusslasche 42. Bei der Fertigung der Packung wird durch lokale Andruckkraft bewirkt, dass die Verschlusslasche 42 Verbindung erhält mit der Stanniollasche 58.
  • Die Packung ist (optional) mit einem Schutz- bzw. Stützorgan für den Packungsinhalt versehen, nämlich mit einem Innenkragen. Dieser besteht vorzugsweise aus dünnem Karton und ist insbesondere als Tray 64 (11) ausgebildet. Der Innenkragen bzw. Tray 64 kann in unterschiedlicher Weise geformt sein. Die vorliegende Tray-Form entspricht der Ausführung gemäß WO 2014/195016 A1 Der Tray besteht vorzugsweise aus einer Frontwand 65. Diese befindet sich an der Vorderwand der Packung bzw. Innenpackung 13. Seitlich sind mit der Frontwand 65 quergerichtete Seitenstege 66 verbunden. Weiterhin ist mit der Frontwand 65 ein quergerichteter Tray-Boden 67 verbunden. Dieser besteht aus mehreren Faltlappen, die ausschließlich durch die Faltstellung miteinander verbunden sind, vorliegend zusätzlich durch eine Stecklasche 68, die an der Innenseite des Tray-Bodens 67 angeordnet ist und durch Eintritt in einen Rastschlitz 69 eine Bodenwand 70 und Ecklappen 71 in Faltstellung fixiert.
  • Ein Zuschnitt für den Innenkragen bzw. Tray 64 wird von einer fortlaufenden (Karton-)Bahn 72 abgetrennt. Im Bereich der Stecklasche 68 wird eine entsprechend konturierte Tray-Ausnehmung 73 geschaffen, die mit der Ausnehmung 30 des (Außen-)Kragens 27 und mit der (gemeinsamen) Entnahmeöffnung 46 korrespondiert.
  • Der Innenkragen bzw. Tray 64 kann innerhalb des Stanniolblocks 57 angeordnet sein. Vorteilhaft ist, wie dargestellt, eine Anordnung des Stanniolblocks 57 im Tray 64 (11), mithin der Tray an der Außenseite des Stanniolblocks 57 liegt. Die Einheit aus Stanniolblock 57 und Tray 64 wird von dem Folienzuschnitt unter Bildung der Innenpackung 13 umgeben.
  • Die Betätigung der Öffnungshilfe, nämlich der Verschlusslasche 42, kann mit dem Öffnungsvorgang der Außenpackung 12 gekoppelt sein. Zu diesem Zweck ist der Betätigungslappen 44 der Verschlusslasche 42 mit dem Deckel 15 der Klappschachtel verbunden. Beim Öffnen des Deckels 15 (3) wird demnach auch die Verschlusslasche 42 – insbesondere unter Mitnahme der Stanniollasche 58 – in die Öffnungsstellung bewegt. Entsprechend umgekehrt wird beim Schließen des Deckels 15 die Entnahmeöffnung 46 verschlossen, einschließlich der Stanniolöffnung, die durch die Stanniollasche 58 abgedeckt wird.
  • Eine – von der vorliegenden Packungskonstruktion unabhängige – Besonderheit ist die Verbindung der Verschlusslasche 42 bzw. des Verbindungslappens 44 mit der Innenseite der Deckel-Vorderwand 22, insbesondere mit dem Deckel-Innenlappen 25. Dieser ist mit einer (schwenkbaren) Verbindungslasche 74 versehen, die vorzugsweise durch Stanzung als Teil des Deckel-Innenlappens 25 ausgebildet ist. Durch eine insbesondere U-förmige Stanzung wird die Verbindungslasche 74 definiert, mit einer vorzugsweise durch Schwächungslinie gebildeten Gelenklinie 75. Diese ist so angeordnet, dass die Verbindungslasche 74 bei gefaltetem Deckel 15 in Ausgangsstellung nach unten gerichtet ist, die Gelenklinie 75 also auf der der Stirnwand 24 zugekehrten Seite liegt.
  • Die Verschlusslasche 42, insbesondere der Verbindungslappen 44, ist mit der Verbindungslasche 74 verbunden, und zwar vorzugsweise an der Innenseite der schräg gestellten Lasche 74, also auf der der Deckel-Vorderwand 22 zugekehrten Seite. Zu diesem Zweck ist an der Außenseite des Verbindungslappens 44 Leim angeordnet, vorzugsweise mehrere nebeneinanderliegende Leimpunkte 76 zur Verbindung des Lappens 44 mit der Verbindungslasche 74. Diese ist vorzugsweise bei der Fertigstellung der Klappschachtel entlang der Gelenklinie 75 um 180°, also zur Stirnwand 24, gerichtet (4). Die gefaltete Verbindungslasche 74 befindet sich auf gleicher Höhe mit dem Verbindungslappen 44, sodass bei geschlossenem Deckel 15 die Verbindung (dauerhaft) hergestellt wird. Beim Öffnungsvorgang bzw. in der Öffnungsstellung gelangt die Verbindungslasche 74 in eine Schrägstellung, also unter einem spitzen Winkel zur Ebene des Deckel-Innenlappens 25 (2).
  • Das Herstellungsverfahren für die Packung ist, insbesondere hinsichtlich einzelner Details, auch für andere Packungsformen geeignet.
  • Bei der Fertigung der Packung in der beschriebenen oder anderen Ausführung wird aus einem vorbereiteten (Stanniol-)Zuschnitt 48 – mit in flachem Zustand angebrachter Perforationslinie 59 – der Stanniolblock 57 durch Falten des Zuschnitts 48 um die formierte Zigarettengruppe 34 gebildet. Vorzugsweise beginnt der Faltvorgang von der Stanniol-Stirnwand 49 ausgehend. Die Zigarettengruppe 34 wird – mit den Filtern 11 in Transportrichtung vorn liegend – gegen den in Querebene bereitgehaltenen Zuschnitt 48 bewegt, sodass sich dieser U-förmig um die Zigarettengruppe 34 herumlegt. Danach werden in üblicher Weise die Stanniol-Bodenwand 55 und die Stanniol-Seitenwände 56 gefaltet.
  • Unabhängig hiervon wird der Innenkragen, insbesondere der Tray 64, vorbereitet, nämlich unter Bildung eines Innenkragens mit dreiseitiger Umfassung des Stanniolblocks 57. Dieser wird über die offene (Stirnseite) in den Tray 64 eingeschoben (11), sodass eine Einheit 77 aus Stanniolblock 57 und (außenliegendem) Tray 64 geschaffen ist. Der Stanniolbock 57 ist vorzugsweise bei der Zusammenführung mit dem Tray 64 so angeordnet, dass die Bodenwand 55 in Förderrichtung vorn liegt und die Stanniol-Rückwand 51 nach oben weist, während die Stanniol-Vorderwand 50 an der Frontwand 65 des Trays anliegt.
  • Die Stanniolblöcke 57 bzw. die Einheiten 77 werden in Abständen voneinander in den Verpackungsprozess zur Schaffung der Innenpackung 13 eingeführt. Die Einheiten 77 werden bei quergerichteter Relativstellung (12) einer Umhüllungsstation 78 zugeführt. In deren Bereich wird bei vorzugsweise kontinuierlichem Transport die – hinsichtlich der Öffnungshilfe des Dichtblocks – vorbereitete Folienbahn 62 (von oben) der fortlaufenden Reihe der Einheiten 77 zugeführt und schlauchartig um diese herumgelegt. Die Folienbahn 62 ist hinsichtlich der Breite so bemessen, dass an der Unterseite der Einheiten 77 ein Überstand zur Bildung der Quernaht 41, zunächst als fortlaufende Verbindungsnaht, entsteht.
  • Im Bereich einer nachfolgenden Siegelstation 79 werden zwischen aufeinanderfolgenden Einheiten 77 durch umlaufende Siegelbacken 80 die Seitennähte 40 hergestellt. Aufgrund der Ausbildung der Siegelbacken 80 werden die Nähte 40 an benachbarten Einheiten 77 bzw. den Dichtfolien derselben hergestellt. Zugleich wird – durch entsprechende Ausbildung der Siegelbacken 80 – ein Trennschnitt im Bereich der Seitennähte 40 ausgeführt, sodass insoweit komplette Innenpackungen 13 in der Ausführung als Dichtblock entstehen.
  • Besondere Eckfalter 81 zu beiden Seiten der Bewegungsbahn der Einheiten 77 sind im Bereich der Siegelstation 79 wirksam, um bei der Bildung der Seitennähte 40 entstehende Folienzwickel im Bereich von Innen-Stirnwand 38 und Innen-Bodenwand 39 nach innen zu drücken, sodass diese von den Bereichen der Innen-Seitenwände 37 überdeckt sind. Die Eckfalter 81 sind entsprechend der dargestellten Bahn bewegbar.
  • Die Folienbahn 62 wird zur Vorbereitung – bei quergerichteter Anordnung der Zuschnitte für die Innenpackung 13 – zuerst durch ein Stanzaggregat 82 hindurchgeleitet. Stanzorgane bzw. Walzen 83 mit Stanzmessern erzeugen positionsgenaue Öffnungen 63 in der Folienbahn zur Bildung der Entnahmeöffnung 46 der Packung. Die Steuerung dieser Stanzorgane erfolgt durch Druckmarken 84. Die Folienbahn 62 mit den Öffnungen 63 wird in einen Vertikalstrang umgeleitet. In diesem Bereich werden die Verschlusslaschen 42 an die Folienbahn 62 angelegt, und zwar in exakter Relativstellung im Bereich der Öffnungen 63. Die Verschlusslaschen 42 werden auf einem Trägerband 85 zugeführt und an die Bahn 62 angelegt. Optoelektronische Sensoren prüfen zunächst die exakte Ausbildung und Positionierung der Öffnung 63 – Sensor 86 – und danach das Vorhandensein der Verschlusslasche 42 in korrekter Relativstellung – Sensor 87. Die vorbereitete Folienbahn 62 wird sodann in die horizontale Transportstrecke für die Einheiten 77 umgelenkt.
  • Im Anschluss an die Siegelstation 79 werden die geschaffenen Dichtpackungen bzw. Innenpackungen 13 einer weiteren Behandlung unterzogen. Die vorzugsweise durch eine weitere Einwirkung von Wärme und Druck geschaffenen, breiten Seitennähte 40 werden in einer Schneidstation 88 hinsichtlich einer Reduzierung der Breite der Flossen bearbeitet, vorzugsweise durch Abtrennen eines Randstreifens 89 jeder in Längsrichtung verlaufenden Seitennaht 40, insbesondere während des kontinuierlichen Transports. Vorzugsweise sind die Packungen, bzw. Innenpackungen 13 während dieser Bearbeitung (Abtrennen des Randstreifens 89) so ausgerichtet, dass sie in Längsrichtung (der Zigaretten 10) transportiert werden, vorzugsweise mit der Innen-Bodenwand 39 in Transportrichtung vorn liegend.
  • Die Veränderung der Relativstellung der Packungen 13 in Bezug auf die Transportrichtung kann durch Drehung der Packungen 13 oder durch quergerichteten Weitertransport – Änderung der Transportrichtung um 90° – bewirkt werden. Die geänderte Bewegungsrichtung ergibt sich insbesondere aus 13 als Fortsetzung der Förderbahn aus 12.
  • In der vorgenannten Transportorientierung werden die Innenpackungen 13 einer vorbereiteten, nämlich teilweise gefalteten Außenpackung 12 in der Ausführung als Klappschachtel zugeführt. Während dieses Transports, insbesondere unmittelbar vor Einschub in die Außenpackung 12, werden die Zuschnitte für (Außen-)Kragen 27 zugeführt, vorzugsweise quer zur Bewegungsrichtung der Innenpackungen 13. Die (ungefalteten) Kragen 27 werden auf der Oberseite der Innenpackungen 13 – Innen-Vorderwand 35 – abgelegt, derart, dass die entsprechend bemessene Ausnehmung 30 die Verschlusslasche 42, einschließlich Verbindungslappen 44, frei lässt. Die Kragen-Seitenlappen 29 werden sodann gefaltet.
  • Die Innenpackung 13 – einschließlich Kragen 27 – wird sodann über eine offene Seite des teilgefalteten Zuschnitts der Außenpackung 12 in diese eingeschoben. Der Zuschnitt der Außenpackung 12 befindet sich in einer Faltstellung entsprechend DE 2440006 A1 . Der Zuschnitt befindet sich demnach in einer Winkel- bzw. L-förmigen Zwischenstellung bei aufgerichteten Seitenlappen 20 und 33. Auch die Bodenwand 18 mit Vorderwand 16 sind aufgerichtet.
  • Nach dem Einschub der Innenpackung 13 (15) beginnt die Fertigstellung der Außenpackung 12 durch die in 15 dargestellten, aufeinanderfolgenden Faltschritte. Diese werden vorzugsweise im Bereich eines Revolvers mit Taschen für die Packungen 12, 13 oder entlang einer linearen Förderstrecke, vorzugsweise ebenfalls mit Taschen für jede Packung, durchgeführt.
  • Eine Besonderheit besteht darin, dass die Beleimung des Verbindungslappens 44, insbesondere die Anbringung der Leimpunkte 76 zu einem Zeitpunkt erfolgt, bei dem die Innenpackung 13 sich bereits in der Außenpackung 12 befindet, nämlich spätestens vor Komplettierung des Deckels 15. Auf jeden Fall muss die Beleimung 76 angebracht werden, bevor die Deckel-Vorderwand 22 (mit Deckel-Innenlappen 25 in die (horizontale) Endstellung gefaltet wird. Die Beleimung erfolgt demnach vorzugsweise im Bereich des Faltaggregats für die Außenpackung 12 (Revolver).
  • Vor Faltung der Teile des Deckels 15 wird auch die Verbindungslasche 74 des Deckel-Innenlappens 25 in die Verbindungsstellung – 180°-Stellung – gefaltet. Dadurch erhält die Verbindungslasche 74 des Deckels 15 bei Fertigstellung desselben unmittelbar Verbindung mit dem Verbindungslappen 44 bzw. mit der Beleimung.
  • Abweichend von dem dargestellten, bevorzugten Ausführungsbeispiel können im Einzelnen abweichende Ausführungen eingesetzt werden. So kann der Innenkragen in einer abweichenden Ausführung ausgebildet sein, insbesondere auch mit einer (Teil-)Rückwand oder auch als einfacher Rahmen. Des Weiteren kann der Innenkragen, insbesondere in der Ausführung als Tray 64, innerhalb des Stanniolblocks 57 angeordnet sein, also in unmittelbarer Umfassung der Zigarettengruppe 34 und umgeben vom Stanniolzuschnitt 48.
  • Die Öffnungsmittel zur Schaffung der (gemeinsamen) Entnahmeöffnung 46 können auch einzeln betätigbar sein, insbesondere auch jeweils von Hand. Dabei ist der Verbindungslappen 44 der Verschlusslasche 42 leimfrei, kann also als Grifflasche zur manuellen Betätigung ausgebildet sein.
  • Die Öffnungslasche des Stanniolblocks 57 – Stanniollasche 58 – kann alternativ zur Verbindung mit der Verschlusslasche 42 auch individuell betätigbar sein. Dabei wird (von Hand) die Stanniollasche 58 beim erstmaligen Öffnen aus dem Verbund mit dem Stanniolblock 57 herausgetrennt.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Zigarette
    11
    Filter
    12
    Außenpackung
    13
    Innenpackung
    14
    Schachtelteil
    15
    Deckel
    16
    Schachtel-Vorderwand
    17
    Schachtel-Rückwand
    18
    (Außen-)Bodenwand
    19
    Seitenlappen
    20
    Seitenlappen
    21
    (Außen-)Seitenwand
    22
    Deckel-Vorderwand
    23
    Deckel-Rückwand
    24
    (Außen-)Stirnwand
    25
    Deckel-Innenlappen
    26
    Liniengelenk
    27
    (Außen-)Kragen
    28
    Kragen-Vorderwand
    29
    Kragen-Seitenlappen
    30
    Ausnehmung
    31
    Deckel-Seitenwand
    32
    Deckel-Seitenlappen
    33
    Deckel-Seitenlappen
    34
    Zigarettengruppe
    35
    Innen-Vorderwand
    36
    Innen-Rückwand
    37
    Innen-Seitenwand
    38
    Innen-Stirnwand
    39
    Innen-Bodenwand
    40
    Seitennaht
    41
    Quernaht
    42
    Verschlusslasche
    43
    Betätigungsschenkel
    44
    Verbindungslappen
    45
    Verankerungsschenkel
    46
    Entnahmeöffnung
    47
    Randstreifen
    48
    Stanniolzuschnitt
    49
    Stanniol-Stirnwand
    50
    Stanniol-Vorderwand
    51
    Stanniol-Rückwand
    52
    Bodenstreifen
    53
    Seitenstreifen
    54
    Seitenstreifen
    55
    Stanniol-Bodenwand
    56
    Stanniol-Seitenwand
    57
    Stanniolblock
    58
    Stanniollasche
    59
    Perforationslinie
    60
    Öffnungsschenkel
    61
    Seitenschenkel
    62
    Folienbahn
    63
    Öffnung
    64
    Tray
    65
    Frontwand
    66
    Seitensteg
    67
    Tray-Boden
    68
    Stecklasche
    69
    Rastschlitz
    70
    Bodenwand
    71
    Ecklappen
    72
    Boden
    73
    Tray-Ausnehmung
    74
    Verbindungslasche
    75
    Gelenklinie
    76
    Leimpunkt
    77
    Einheit
    78
    Umhüllungsstation
    79
    Siegelstation
    80
    Siegelbacke
    81
    Eckfalter
    82
    Stanzaggregat
    83
    Walze
    84
    Druckmarke
    85
    Trägerband
    86
    Sensor
    87
    Sensor
    88
    Schneidstation
    89
    Randstreifen
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 2826724 A2 [0003, 0010]
    • WO 2014/195016 A1 [0042]
    • DE 2440006 A1 [0058]

Claims (13)

  1. Packung für Zigaretten (10) oder andere Raucherartikel, bestehend aus einer Innenpackung (13) – Dichtblock – aus vorzugsweise aroma- und feuchtigkeitsdichter Folie zur Umhüllung einer Gruppe aus Zigaretten (10) oder dergleichen – Zigarettengruppe (34) – und aus einer Außenpackung (12) – Hartpackung – zur Aufnahme des Dichtblocks als Innenpackung (13), vorzugsweise in der Ausführung als Klappschachtel, wobei die Innenpackung (13) bzw. der Dichtblock eine Öffnungshilfe mit einer Verschlusslasche (42) aufweist, die eine Entnahmeöffnung (46) im Bereich einer Stirnwand – Innen-Stirnwand (38) – und eines stirnseitigen Teils einer Innen-Vorderwand (35) durch klebende Verbindung abdeckt und die zum wiederholten Öffnen und Schließen der Innenpackung (13) abgezogen und mit dieser wieder verbunden werden kann, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) die Zigarettengruppe (34) ist von einer Innenumhüllung aus insbesondere Stanniol, Papier oder dergleichen – Stanniolzuschnitt (48) – vorzugsweise unmittelbar umgeben unter Bildung eines Stanniolblocks (57), b) der Zuschnitt der Innenumhüllung-Stanniolzuschnitt (48) – umgibt die Zigarettengruppe (34) vorzugsweise vollständig unter Bildung eines Zigarettenblocks bzw. eines Stanniolblocks (57), c) der Zuschnitt der Innenumhüllung – Stanniolzuschnitt (48) des Stanniolblocks (57) – ist mit einer durch eine Schwächungslinie, insbesondere durch eine geschlossene oder U-förmige Perforationslinie (59) begrenzten Stanniollasche (58) versehen zum Öffnen des Stanniolblocks (57) insbesondere bei erstmaliger Ingebrauchnahme der Packung, d) die Öffnungslasche der Innenumhüllung – Stanniollasche (58) – ist unabhängig bzw. selbstständig betätigbar oder mit der Verschlusslasche (42) der Innenpackung (13) – unmittelbar oder mittelbar – verbunden, derart, dass beim Betätigen der Verschlusslasche (42) die Stanniollasche (58) aus dem Verbund mit dem Stanniolzuschnitt (48) heraustrennbar und unter Bildung einer Entnahmeöffnung des Stanniolblocks (57) – Entnahmeöffnung (46) – in eine Öffnungsstellung bewegbar ist.
  2. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwächungslinie bzw. Perforationslinie (59) zur Begrenzung der Stanniollasche (58) sich mindestens im Bereich einer geschlossenen, ohne Faltlappen ausgebildeten Stanniol-Stirnwand (49) erstreckt, vorzugsweise mit einem Teilbereich in der angrenzenden Stanniol-Vorderwand (50) und mit Endschenkeln im Bereich der Stanniol-Rückwand (51), wobei die Perforationslinie (59) so angebracht und bemessen ist, dass die (Entnahme-)Öffnung des Stanniolblocks (57) mindestens teilweise bzw. überwiegend im Bereich der (gemeinsamen) Entnahmeöffnung (46) gebildet ist, vorzugsweise vollständig innerhalb der Abmessungen der (Entnahme-)Öffnung (46) der Innenpackung (13) liegt.
  3. Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zur Bildung der Entnahmeöffnung (46) der Innenpackung (13) in der (Dicht-)Folie der Innenpackung (13) eine vorgefertigte, freie Öffnung (63), insbesondere durch Stanzen eines Folienzuschnitts für die Innenpackung (13) oder durch Stanzen einer fortlaufenden Folienbahn (62) zum Herstellen der Folien-Zuschnitte angebracht ist, die die Entnahmeöffnung (46) der Innenpackung (13) bildet und durch die Verschlusslasche (42) – in Schließstellung – abgedeckt ist, wobei vorzugsweise die Verschlusslasche (42) im Bereich der freien Öffnung (63) – entsprechend Entnahmeöffnung (46) – unmittelbar mit der Stanniollasche (58) des Stanniolblocks (57) verbunden ist, vorzugsweise durch Klebung.
  4. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusslasche (42) der Innenpackung (13) einen Betätigungslappen bzw. einen Verbindungslappen (44) aufweist, der entweder (manuellen) Betätigung der Verschlusslasche (42) dient oder der mit der Innenseite einer Deckel-Vorderwand (22) der Außenpackung (12) in der Ausführung einer Klappschachtel verbunden ist, insbesondere durch auf eine Außenseite des Verbindungslappens (44) aufgebrachten Leim – Leimpunkte (76) –, wobei vorzugsweise der Verbindungslappen (44) mit einer Verbindungslasche (74) an der Innenseite der Deckel-Vorderwand (22) verbunden ist, insbesondere derart, dass die Verbindungslasche Teil eines Deckel-Innenlappens (25) ist und entlang einer Gelenklinie (75) verschwenkbar ist.
  5. Packung nach Anspruch 4 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungslasche (74) für den Verbindungslappen (44) der Verschlusslasche (42) in einer Ausgangsstellung bei geschlossenem Deckel der Außenpackung (12) in eine um 180° verschwenkte Stellung gefaltet ist – unter Anlage an der Innenseite des Deckel-Innenlappens (25) –, wobei der Verbindungslappen (44) aufgrund der Beleimung in der Schließstellung des Deckels (15) mit der Verbindungslasche (74) verbunden ist, die beim Öffnen des Deckels (15) in eine Schrägstellung gelangt.
  6. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb der Innenpackung (13), vorzugsweise an der Außenseite des Stanniolblocks (57), ein Stützorgan – Innenkragen – aus insbesondere dünnem Karton angeordnet ist, vorzugsweise in der Ausführung als Tray (64) mit Frontwand (65), Seitenstegen (66) und Tray-Boden (67), wobei die sich vorzugsweise über die volle Abmessung der Innenpackung (13) – Innen-Vorderwand (35) – erstreckende Frontwand (65) des Trays (64) eine stirnseitig angeordnete Öffnung (63) aufweist, die hinsichtlich der Relativstellung und Abmessung mit der Stanniollasche (58) des Stanniolblocks (57) korrespondiert, nämlich unter freier Positionierung der Stanniollasche (58) innerhalb der Öffnung (63) zur manuellen Betätigung der Stanniollasche (58) oder zur Betätigung derselben aufgrund Verbindung mit der Verschlusslasche (46).
  7. Verfahren zum Herstellen von Packungen für Zigaretten (10) oder andere stabförmige Raucherartikel, bestehend aus einer Innenpackung (13) – Dichtblock-Packung für Zigaretten (10) oder andere Raucherartikel, bestehend aus einer Innenpackung (13) – Dichtblock – aus vorzugsweise aroma- und feuchtigkeitsdichter Folie zur Umhüllung einer Gruppe aus Zigaretten (10) oder dergleichen – Zigarettengruppe (34) – und mit einer Außenpackung (12) – Hartpackung – zur Aufnahme des Dichtblocks als Innenpackung (13), vorzugsweise in der Ausführung als Klappschachtel, wobei die Innenpackung (13) bzw. der Dichtblock eine Öffnungshilfe mit einer Verschlusslasche (42) aufweist, die eine Entnahmeöffnung (46) im Bereich einer Innen-Stirnwand (38) und eines stirnseitigen Teils einer Innen-Vorderwand (35) durch klebende Verbindung abdeckt und die zum wiederholten Öffnen und Schließen der Innenpackung (13) abgezogen und mit dieser wieder verbunden werden kann, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) eine Zigarettengruppe (34) aus vorzugsweise in Reihen angeordneten Zigaretten (10) wird zuerst von einem gegenüber dem Packungsinhalt neutralen Schutzzuschnitt vorzugsweise vollständig umgeben, insbesondere von einem Stanniolzuschnitt (48) unter Bildung eines Stanniolblocks (57), b) der Schutzzuschnitt – Stanniolzuschnitt (48) – wird vorzugsweise in ungefaltetem Zuschnitt bzw. als Teil einer fortlaufenden Stanniolbahn mit Stanzungen, insbesondere Perforationslinien (58) versehen zur Begrenzung einer Stanniollasche (58), c) der Stanniolblock (57) wird sodann von einem Zuschnitt aus Folie zur Bildung einer Innenpackung (13) umhüllt und vorzugsweise dicht verschlossen durch Längssiegelnähte und Quersiegelnähte, d) die so gebildete Innenpackung (13) ist mit einer Verschlusslasche (42) im Bereich einer Entnahmeöffnung (46) versehen, die vorzugsweise an einem ungefalteten Zuschnitt der Innenpackung (13), insbesondere an einer Folienbahn zur Bildung von Zuschnitten für die Innenpackung (13) packungsgerecht angebracht wird, wobei die Verschlusslasche (42) bzw. die Entnahmeöffnung (46) im Bereich der Stanniollasche (58) des Stanniolblocks (57) angeordnet wird, e) die Innenpackung (13) wird sodann in eine teilweise gefaltete Außenpackung (12) eingeführt und diese unter Bildung der kompletten Packung fertig gefaltet.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) der Stanniolzuschnitt (48) wird mit einer vorzugsweise U-förmigen Schwächungslinie bzw. Perforationslinie versehen, zur Begrenzung der Stanniollasche (58) im Bereich einer geschlossenen, ohne Faltlappen ausgebildeten Stanniol-Stirnwand (49), b) die Zigarettengruppe (34) wird in Längsrichtung der Zigaretten (10) transportiert, unter Mitnahme des Stanniolzuschnitts (48) im Bereich der etwa mittig liegenden Stanniol-Stirnwand (49) unter U-förmiger Faltung des Stanniolzuschnitts (48), c) die Zigaretten (10) werden vorzugsweise mit in Transportrichtung vorn liegenden Filtern (11) transportiert.
  9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Stanniolblock (57) vorzugsweise an der Außenseite mit einem Schutz- und Stützorgan versehen ist, insbesondere mit einem Innenkragen in der Ausführung als Tray (64), vorzugsweise mit einer Frontwand (65), Seitenstegen (66) und Tray-Boden (67) zur Anlage an einer Stanniol-Vorderwand (50), an Stanniol-Bodenwand (55) und an beiden Stanniol-Seitenwänden (56), wobei der (fertige) Stanniolblock (57) über eine offene (Stirn-)Seite in den Tray (64) eingeschoben und eine so aus Stanniolblock (57) und Tray (64) gebildete Einheit (77) von einem Folienzuschnitt zur Bildung der Innenpackung (13) umhüllt wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 7 oder einem der weiteren Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) der Stanniolblock (57), vorzugsweise als Einheit mit einem Tray (64), wird längs einer Umhüllungsbahn transportiert, vorzugsweise quer zur Richtung der Zigaretten (10), b) eine vorbereitete, insbesondere mit Hilfsmitteln für die Schaffung einer Entnahmeöffnung (46) versehene Folienbahn (62) wird einer Reihe von aufeinanderfolgenden Stanniolblöcken (57) bzw. Einheiten (77) zugeführt und an diese angelegt unter Bildung einer schlauchartigen Umhüllung, wobei an der Unterseite oder an der Oberseite eine in Längsrichtung der Folienbahn (62) verlaufende Verbindungsnaht hergestellt wird entsprechend einer Quernaht (41) der Innenpackung (13), c) im Bereich einer Siegelstation (79) werden zwischen aufeinanderfolgenden Stanniolblöcken (57) bzw. Einheiten (77) quergerichtete Siegelnähte hergestellt, zur Bildung von Seitennähten (40) an zwei aufeinanderfolgenden Einheiten aus Stanniolblock (57) und Folienumhüllung unter gleichzeitiger Trennung der benachbarten Innenpackungen (13), d) die Innenpackungen (13) werden sodann einer Kragenstation zugeführt, vorzugsweise mit einer in Längsrichtung der zigarettenweisenden Transportrichtung und mit einer Innen-Bodenwand (39) in Transportrichtung vorn liegend, e) in der Kragenstation werden vorzugsweise in Querrichtung zugeführte Zuschnitte für (Außen-)Kragen (27) zugeführt, auf die Oberseite – Innen-Vorderwand (35) aufgelegt und sodann hinsichtlich von Kragen-Seitenlappen (29) gefaltet, f) die Innenpackungen (13) mit (Außen-)Kragen (27) werden sodann einem Zuschnitt für die Außenpackung (12) zugeführt und von diesem mittels aufeinanderfolgender Faltschritte umhüllt zur Fertigstellung der Packung.
  11. Verfahren nach Anspruch 7 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass a) eine (ungefaltete) Folienbahn (62) vor Übergabe an die Stanniolblöcke (57) bzw. Einheiten (77) durch Stanzen im Bereich eines Stanzaggregats (82) mit Löchern bzw. Öffnungen (63) versehen wird, die je einem Zuschnitt zugeordnet sind und die Entnahmeöffnung (46) der Innenpackung (13) bilden, b) im Anschluss an die Stanzung der Öffnungen (63) werden Verschlusslaschen (42) an die Folienbahn (62) angelegt, vorzugsweise im Bereich eines aufrechten Transportabschnitts, und zwar in exakter Ausrichtung auf die Öffnungen (63), c) sodann wird die Folienbahn (62) den Einheiten (77) zugeführt und auf diesen so abgelegt, dass Öffnungen (63) und Verschlusslaschen (62) auf Ausnehmungen (73) in der Frontwand (65) des Trays (64) ausgerichtet sind.
  12. Verfahren nach Anspruch 7 oder einem der weiteren Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) ein Faltlappen des Deckels (15) der Außenpackung (12), insbesondere ein Deckel-Innenlappen (25) an der Innenseite einer Deckel-Vorderwand (22) wird durch vorzugsweise U-förmige Stanzung mit einer schwenkbaren Verbindungslasche (74) für die Verschlusslasche (42) bzw. für einen Verbindungslappen (44) derselben versehen, b) die Verbindungslasche (74) wird vorzugweise nach Faltung des Deckel-Innenlappens (25) – in eine Winkelstellung gefaltet, vorzugsweise in eine 180°-Stellung unter Anlage an einem freien Bereich des Deckel-Innenlappens (25), c) die gefaltete Verbindungslasche (74) ist so angeordnet, dass sie bei der Faltung von Zuschnittteilen des Deckels (15) in die packungsgemäße Position Anlage erhält an dem Verbindungslappen (44), insbesondere an einer Beleimung desselben.
  13. Verfahren nach Anspruch 7 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Leim, insbesondere Leimpunkte (76), auf den Verbindungslappen (44) der Verschlusslasche (42) nach Einführung der Innenpackung in die teilweise gefaltete Außenpackung (12) aufgetragen wird, vorzugsweise unmittelbar vor Fertigstellung des Deckels (15) bzw. vor Faltung der Deckel-Vorderwand (22) – mit Deckel-Innenlappen (25) – in die packungsgemäße Stellung – Anlage an Innenpackung (13).
DE102016003277.4A 2016-03-18 2016-03-18 Zigarettenpackung sowie Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen derselben Withdrawn DE102016003277A1 (de)

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