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DE102016004930A1 - Packung für Zigaretten sowie Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen derselben - Google Patents

Packung für Zigaretten sowie Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen derselben Download PDF

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DE102016004930A1
DE102016004930A1 DE102016004930.8A DE102016004930A DE102016004930A1 DE 102016004930 A1 DE102016004930 A1 DE 102016004930A1 DE 102016004930 A DE102016004930 A DE 102016004930A DE 102016004930 A1 DE102016004930 A1 DE 102016004930A1
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DE
Germany
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lobes
tray
folding
wall
cigarette
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DE102016004930.8A
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English (en)
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Sven Ruthemeier
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Focke and Co GmbH and Co KG
Original Assignee
Focke and Co GmbH and Co KG
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Publication date
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Abstract

Eine Einheit (13) aus einer Zigarettengruppe (12) und einem Innenkragen bzw. Tray (10) wird ausschließlich durch form- und kraftschlüssige Verbindungen zusammengehalten unter Bildung einer Vorderwand, einer Rückwand (21), einer Bodenwand und Seitenlappen (24, 25). Letztere sind durch Verhakungs- bzw. Stecklaschen miteinander verbunden, insbesondere mittels Verhakungslasche (30) an dem einen Seitenlappen (24) und einer hierzu passenden Verhakungsöffnung (31) an dem anderen Seitenlappen (25).

Description

  • Die Erfindung betrifft Packungen für Zigaretten gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1. Weiterhin befasst sich die Erfindung mit der Herstellung derartiger oder ähnlicher Packungen und mit einer Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
  • Folienpackungen für Zigaretten (oder andere stabförmige Raucherartikel) sind vorzugsweise mit einem inneren Stützorgan – Innenkragen bzw. Tray – ausgerüstet, um die Formation der Zigarettengruppe insbesondere während des Verpackungsprozesses zu gewährleisten und um die Zigaretten gegen mechanische und/oder thermische Belastungen zu schützen. Die so ausgebildete Folienpackung ist vorzugsweise als Innenpackung in einer Klappschachtel als Außenpackung angeordnet.
  • Als vorteilhaft hat sich ein Innenkragen bzw. Tray erwiesen, der aus Vorderwand, Bodenwand, Rückwand und Seitenwänden besteht, wobei letztere aus einander teilweise überdeckenden Seitenlappen der Vorderwand und der Rückwand gebildet sind ( WO 2015/062681 A1 ). Die Rückwand dieses Trays erstreckt sich vorzugsweise über einen bodenseitigen Teilbereich der Zigarettengruppe.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Gestaltung von Innenkragen bzw. Trays zu verbessern, insbesondere dahingehend, dass die dreidimensionale Struktur zur Umhüllung von insbesondere Zigarettengruppen ohne Einsatz von Leimverbindungen erreicht wird.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist der Innenkragen bzw. das Tray mit den Merkmalen des Anspruchs 1 ausgebildet. Weiterhin wird eine besondere Fertigungstechnologie für Innenkragen der vorstehenden bzw. ähnlicher Ausführung vorgeschlagen.
  • Grundlage der Innovation ist ein Innenkragen bzw. ein das Tray (insbesondere innerhalb einer eine Zigarettengruppe umgebenden Folienpackung), der bzw. das eine Vorderwand, eine Bodenwand, Seitenwände bzw. Seitenlappen und eine Rückwand aufweist, wobei sich letztere vorzugsweise über einen Teilbereich der Rückseite der Zigarettengruppe erstreckt. Der so ausgebildete Innenkragen kann aus einem einstückigen Zuschnitt bestehen. Alternativ ist die Rückwand aus einem gesonderten Zuschnitt geschaffen. Die Besonderheit liegt darin, dass einander teilweise überdeckende Seitenlappen der Vorderwand einerseits und der Rückwand andererseits durch Steckverbindungen (leimfrei) miteinander verbunden sind, und zwar durch form- und/oder kraftschlüssige Wirkung von Verbindungsorganen.
  • Vorzugsweise ist eine der miteinander verbundenen Faltlappen mit einer durch Stanzung gebildeten Verhakungs- bzw. Stecklasche und der andere Faltlappen bzw. Seitenlappen mit einer hinsichtlich der Position, Größe und Konfiguration abgestimmten Ausnehmung oder sonstigen Stanzung versehen, sodass ein wechselseitiger Eingriff zu einer stabilen Verbindung führt.
  • Bei der Herstellung von Einheiten aus Zigarettengruppe und diese umgebendem Innenkragen wird die Faltung des Innenkragens während vorzugsweise kontinuierlichen Transports in Taschen eines Endlosförderers durch ortsfeste oder mitlaufende Faltorgane bewirkt, vorzugsweise derart, dass in einem ersten Faltschritt Zuschnitte des Innenkragens unter teilweiser Faltung in eine Tasche des Endlosförderers eingeführt, danach die Zigarettengruppe in den teilgefalteten Innenkragen eingeschoben und dieser sodann fertig gefaltet wird. Vorzugsweise ist der Innenkragen in den Taschen so angeordnet, dass die (großflächige) Vorderwand einem Taschenboden zugekehrt ist. Bei der Fertigfaltung werden zuerst die der Rückwand zugeordneten Seitenlappen in die Faltstellung gebracht, bevor durch Verschiebung der Bodenwand und der Rückwand in Längsrichtung der Zigaretten die Verbindung der Steck- bzw. Rastlaschen bewirkt wird.
  • Weitere Merkmale und Einzelheiten der erfindungsgemäßen Packung, des Herstellungsverfahrens und der Vorrichtung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 eine Folienpackung mit Zigaretten in perspektivischer Darstellung,
  • 2 einen Zuschnitt für einen Innenkragen bzw. für ein Tray in zwei Ausführungen,
  • 3 eine Einheit aus Zigarettengruppe und Tray während einer Herstellungsphase in perspektivischer Darstellung,
  • 4 das Ausführungsbeispiel gemäß 3 unmittelbar vor der Fertigstellung,
  • 5 die Einheit gemäß 3, 4 in fertiger Ausführung,
  • 6 eine Darstellung analog 5 für ein anderes Ausführungsbeispiel der Verhakungsorgane,
  • 7 einen Teilbereich einer Vorrichtung zum Herstellen von Einheiten aus Zigarettengruppe und Tray in perspektivischer Darstellung,
  • 8 einen anderen Teilbereich der Vorrichtung gemäß 7, ebenfalls in Perspektive,
  • 9 eine Queransicht bzw. ein Querschnitt der Vorrichtung gemäß 8 in der Schnittebene IX-IX der 7,
  • 10 einen Querschnitt der Vorrichtung gemäß 7 in der Schnittebene X-X, in vergrößertem Maßstab,
  • 11 einen (Längs-)Schnitt XI-XI der Einzelheit gemäß 10, in nochmals vergrößertem Maßstab,
  • 12 eine Darstellung analog 11 in der Schnittebene XII-XII der 10,
  • 13 einen Schnitt zu der Vorrichtung gemäß 8 in der Schnittebene XIII-XIII,
  • 14 einen weiteren Schnitt zu der Vorrichtung gemäß 8 in der Schnittebene XIV,
  • 15 die Einzelheit gemäß 14 in veränderter Faltstellung,
  • 16 eine Queransicht bzw. ein Längsschnitt in Schnittebene XVI-XVI der 15,
  • 17 einen Querschnitt in der Ebene XVII-XVII der 8,
  • 18 eine Queransicht bzw. ein Längsschnitt in der Ebene XVIII-XVIII der 17,
  • 19 ein Fertigungsschema für die Herstellung von Folienpackungen mit Einheiten aus Zigarettengruppe und Tray als Inhalt, in Perspektive,
  • 20 einen Zuschnitt mit zwei Ausführungen für die Fixierung von Seitenlappen in Faltstellung,
  • 21 eine fertig gefaltete Einheit aus Zigarettengruppe und Tray in einer Ausführung gemäß 20,
  • 22 eine Darstellung entsprechend 21 für die weitere Ausführung eines Trays,
  • 23 einen Querschnitt durch eine Einheit aus Zigarettengruppe und Tray im Bereich der Stecklaschenverbindung, bei vergrößertem Maßstab.
  • Hauptthema ist die Ausgestaltung und Fertigung von Innenkragen bzw. Trays 10 zur Umhüllung von Zigaretten 11 bzw. einer Gruppe von formierten Zigaretten 11 – Zigarettengruppe 12. Die Zigaretten 11 sind vorzugsweise in Reihen angeordnet. Vorzugsweise besteht eine Zigarettengruppe 12 aus drei Reihen, die in ”Sattellage” positioniert sind.
  • Das Tray 10 dient zur (Teil-)Umhüllung der Zigarettengruppe 12, sodass Tray 10 und Zigarettengruppe 12 eine Einheit 13 als Inhalt für eine Packung, insbesondere für eine Folienpackung 14 dienen. Die Folienpackung 14 ist vorzugsweise als Dichtpackung ausgebildet, also aus einer feuchtigkeits- und aromadichten Folie. Diese ist vorliegend als Umhüllung der Einheit 13 so ausgebildet, dass seitliche Verschlussnähte 15 und eine Quernaht im Bereich einer Rückwand entstehen. Die durch thermisches Siegeln hergestellten Nähte 15, 16 sind als Flossennaht ausgebildet. Im Bereich einer Stirnwand 17 befindet sich eine Öffnungshilfe für die Folienpackung 14 mit einem abziehbaren Verschlussetikett 18 zum Freilegen und Verschließen einer Entnahmeöffnung insbesondere in der Stirnwand 17.
  • Das vorzugsweise aus (dünnem) Karton bestehende Tray 10 ist bei den gezeigten Beispielen so ausgebildet, dass eine Vorderwand 19 sich im Wesentlichen über die volle Höhe der Einheit 13 bzw. über die volle Länge der Zigaretten 11 erstreckt. Mit der Vorderwand ist eine Bodenwand 20 verbunden. An diese wiederum schließt eine Rückwand 21 an. Die Bodenwand 20 ist über quergerichtete Faltlinien 22, 23, die vorzugsweise durch Prägen oder auf andere Weise definiert sind, mit der Vorderwand 19 einerseits und der Rückwand 21 andererseits verbunden. Die Rückwand 21 erstreckt sich vorzugsweise nur über einen Teilbereich der Zigarettengruppe 12, vorzugsweise etwa bis zur halben Höhe, endet insbesondere im Bereich bzw. unterhalb der Quernaht 16 der Folienpackung 14.
  • Die seitliche Begrenzung bzw. Seitenwände des Trays 10 bestehen aus Seitenlappen – Front-Seitenlappen 24 – zu beiden Seiten der Vorderwand 19 und aus an der Rückwand 21 angeordneten Seitenlappen – Rück-Seitenlappen 25. Diese bilden in der Faltstellung des Trays 10 Seitenwände, im Bereich der Rückwand 21 geschlossene, doppellagige Seitenwände. Weiterhin sind Ecklappen 26 als Teil der Faltkonstruktion der Bodenwand 20 vorgesehen, und zwar in Verlängerung der Front-Seitenlappen 24 und unter Abgrenzung mit einem Stanzschnitt 27 von der Bodenwand 20. In der Faltstellung liegen die Ecklappen 26 an der Innenseite der Bodenwand 20.
  • Der Zuschnitt (2) für den Innenkragen bzw. das Tray 10 wird so gefaltet, dass mindestens in einem unteren Teilbereich eine becherförmige Umhüllung der Zigarettengruppe 12 entsteht (5, 6). Die Zigaretten 11 sind mit einem Filter 28 einer offenen, oberen Seite des Trays 10 zugekehrt. Die Vorderwand 19 ist hier mit einer Ausnehmung 29 versehen, die die Entnahme der Zigaretten 11 aus dem Tray erleichtert.
  • In der packungsgemäßen Faltstellung des Trays 10 liegen die Seitenlappen 24, 25 zur Bildung von Seitenwänden aneinander, vorzugsweise derart, dass die Front-Seitenlappen 24 innen liegen und sich vorzugsweise über die volle Länge der Zigaretten 11 erstrecken. Die Rück-Seitenlappen 25 liegen an der Außenseite der Front-Seitenlappen 24. Die Besonderheit besteht darin, dass die Seitenlappen 24 und 25 vorzugsweise ohne Einsatz von Leim mit Hilfe von formschlüssigen bzw. verhakenden Verbindungen in der packungsgemäßen Position gehalten werden.
  • Vorzugsweise bestehen die Verbindungen aus miteinander korrespondierenden Stanzungen der Seitenlappen 24 und 25. Bei der Ausführung gemäß 3 bis 5 ist einer der Seitenlappen – Front-Seitenlappen 24 – mit einer Lasche – Verhakungslasche 30 – versehen, die mit einem korrespondierenden Gegenorgan, insbesondere mit einer Verhakungsöffnung des anderen Seitenlappens – Rück-Seitenlappen 25 – zusammenwirkt im Sinne einer form- und kraftschlüssigen Verbindung. Die Lasche 30 ist mittels U-förmiger Stanzung des Seitenlappens 24 gebildet und um ein quergerichtetes Gelenk 32 schwenkbar. Das Gegenorgan des Seitenlappens 25, vorliegend die Verhakungsöffnung 31, ist als rechteckige bzw. trapezförmige Ausstanzung an einem freien, der Lasche 30 zugekehrten Rand des Rück-Seitenlappens 25 ausgebildet. Die Relativstellungen dieser Verhakungsorgane ist so eingerichtet, dass in der Endstellung (5) die Verhakungslasche 30 mit einer gewissen Spannung im Bereich der Verhakungsöffnung 31 liegt, derart, dass mindestens ein Teilschenkel der Lasche 30 außen am Seitenlappen 25 anliegt. Der Rück-Seitenlappen 25 ist durch diese Verbindung hinsichtlich Bewegungen in mehreren Richtungen gesichert, also in der Faltstellung fixiert. Die Lasche 30 ist mit einem konvergierenden Ende ausgebildet, vorliegend durch einen Schrägschnitt.
  • Die Verhakungsorgane des Ausführungsbeispiels in 6 – und 2, rechte Hälfte – sind prinzipiell in gleicher Weise ausgebildet, jedoch aufgrund entsprechender Konturen mit einer Widerhakenfunktion. Die Verhakungsöffnung 31 ist mit einer Verengung 33 des Querschnitts bzw. der Kontur ausgebildet. Die Verhakungslasche 30 ist durch (modifizierte) U-förmige Stanzung gebildet, vorliegend jedoch mit konvergierenden Schenkeln 34, sodass die Lasche 30 am freien Ende eine größere Breite hat als im Bereich der Verbindung mit dem Seitenlappen 24. Dieser Endbereich der Verhakungslasche 30 korrespondiert mit dem breiteren Endbereich der Öffnung 31, sodass eine formschlüssige Verankerung analog zum Prinzip des Widerhakens entsteht: Die Verbindung ist auch gegenüber Kräften in Richtung parallel zu den Zigaretten 11 gesichert.
  • Der Zuschnitt für das Tray 10 ist vorzugsweise entsprechend 2 ausgebildet. Dies bedeutet, dass die Rück-Seitenlappen 25 sich nur über einen Teilbereich der Rückwand 21 erstrecken, bündig mit einem freien Endrand der Rückwand 21. Die Seitenlappen 25 enden mit Abstand von der Bodenwand 20 unter Bildung einer Aussparung 39. Durch entsprechende Ausbildung der mit der Vorderwand 19 verbundenen Seitenlappen 24 wird durch die beschriebene Ausbildung der Rück-Seitenlappen 25 eine zusätzliche Sicherung der Faltstellung durch Abstützung von Kanten geschaffen.
  • Der Rück-Seitenlappen 25 bildet aufgrund der beschriebenen Gestaltung auf der dem Boden 20 zugekehrten Seite eine quergerichtete Kante – Stützkante 35. An dieser kommt ein Gegenorgan zur Anlage zur Sicherung der Endstellung des Seitenlappens 25. Das Gegenorgan wird durch einen Stützlappen 36 des Front-Seitenlappens 24 gebildet. Durch eine quergerichtete Trennlinie 37 ist der der Bodenwand 20 bzw. den Ecklappen 26 zugekehrte Stützlappen 36 vom übrigen Teil des Front-Seitenlappens 24 abgeteilt. In der Endstellung der Faltlappen ist der Stützlappen 36 in einer Schrägstellung unter einem sehr spitzen Winkel zur Ebene des (übrigen) Front-Seitenlappens 24 gerichtet. Dadurch kommt eine schräggerichtete Gegenkante 38 des Stützlappens 36 zur Anlage an der Stützkante 35. Die Trennlinie 37 ist vorzugsweise mindestens im Teilbereich mit einer Erweiterung bzw. einem Freischnitt 40 versehen, der die Verhakung der Kanten 35 und 38 gewährleistet.
  • Die Struktur des Trays 10 gemäß 5, 6 wird vorzugsweise durch besondere verfahrenstechnische Maßnahme bewirkt. In einem ersten Faltschritt (3) wird die Rückwand 21 mit (ungefalteten) Rück-Seitenlappen 25 auf die (nach oben gerichtete, freie) Rückseite der Zigarettengruppe 12 aufgelegt, jedoch in einer zurückgezogenen Stellung mit einer Schrägstellung der Bodenwand 20 (3). Die Relativstellung ist so gewählt, dass die Rück-Seitenlappen 25 einen Abstand von dem Verankerungsorgan – Verhakungslasche 30 – aufweisen und darüber hinaus vorzugsweise den Bereich der Trennlinie 37 abdecken. In dieser Relativstellung werden die Seitenlappen 25 gegen die innenliegenden Seitenlappen 24 gefaltet (4). Danach erfolgt eine Verschiebung der Rückwand 21 – vorzugsweise durch Druck auf die Bodenwand 20 bzw. auf die Faltkante 23 – in Richtung zum freien Ende des Trays 10. Dadurch gelangen alle Faltlappen in die packungsgemäße Stellung. Zugleich werden die Verhakungsorgane in wechselseitigen Eingriff gebracht.
  • Eine weitere Besonderheit ist die Fertigungstechnologie für die Einheiten 13 aus Tray 10 und Zigarettengruppe 12. Die Vorrichtung gemäß 7, 8 zeigt die Herstellung der Einheiten 13 auf einem Endlosförderer, insbesondere einem Taschengurt 41. Dieser bildet im Bereich eines Obertrums 42 mehrere Arbeitsstationen. Nach Fertigstellung der Einheiten 13 gelangen diese über ein Umlenkaggregat 43 in den Bereich eines Abförderers 44. Dieser dient zum Transport der Einheiten 13 zu einer Umhüllungsvorrichtung für die Herstellung der Folienpackungen 14 (19). Im Bereich des Obertrums 42 sind die zu faltenden Bereiche, nämlich insbesondere die Rückwand 21 des Trays 10, nach oben gerichtet bzw. freiliegend. Im Bereich des Abförderers 44 sind die Einheiten 13 durch das Umlenkaggregat 43 gewendet worden, sodass die Vorderwand 19 nach oben gerichtet ist entsprechend der Stellung der Einheiten 13 im Bereich der Folienvorrichtung. Der Abförderer 44 ist in einer Ebene unterhalb des Taschengurts 41 bei entgegengesetzter Förderrichtung angeordnet.
  • Der Taschengurt 41 ist als Endlosgurt ausgebildet mit Aufnahmen bzw. Taschen 45. Diese bestehen im Wesentlichen aus geformten Mitnehmern 46, 47, die die Zuschnitte des Trays 10 bzw. die Einheiten 13 beidseitig erfassen, vorzugsweise im Bereich der Seitenlappen 24, 25. Der Taschengurt 41 besteht aus zwei im Abstand voneinander laufenden Einzelgurten 48, 49, die jeweils einen querabstehenden Mitnehmer 46, 47 aufweisen. Zwischen den frontseitigen und rückseitigen Mitnehmern 46, 47 befindet sich das Tray 10 bzw. die Einheit 13. Während des Transports der Trays 10 bzw. der Einheiten 13 durch den Taschengurt 41 werden die erforderlichen Faltschritte bis zur Fertigstellung der Einheit 13 durchgeführt. Die mit Abstand voneinander angeordneten Mitnehmer 46, 47 – entsprechend dem Abstand der Einzelgurte 48, 49 – sind vorzugsweise unterschiedlich ausgebildet (11, 12). Die Mitnehmer 46 in einem stirnseitigen Bereich der Einheit 13 ist im Wesentlichen mit einer aufrechten Stützfläche zur Anlage an den Front-Seitenlappen 24 versehen (11). Der Mitnehmer 47 erhält Anlage an dem Stützlappen 36 als Teil des Front-Seitenlappens 24 und ist aus den geschilderten Fertigungsgründen schräggerichtet (12).
  • In einer Zuschnittstation 50 werden die vorbereiteten (ungefalteten) Zuschnitte für Trays 10 einem Zuschnittmagazin 51 in geeigneter Weise entnommen, nämlich durch Entnahmeorgan bzw. Absauger 52. Der Zuschnitt wird auf einer quergerichteten Zuschnittbahn 53 durch Förderrollen dem versetzt zum Zuschnittmagazin 51 verlaufenden Taschengurt 41 zugeführt. Während des Transports der Tray-Zuschnitte 10 entlang der Zuschnittbahn 53 werden erste Bearbeitungen an den Zuschnitten durchgeführt. Insbesondere werden die Verhakungslaschen 30 in die schräggerichtete Funktionsstellung bewegt, und zwar mittels Stechfalter 54, vorliegend aus einer Walze bzw. Rolle 55 mit radial gerichtetem Dorn 56 bestehend. Die Bewegungen sind derart aufeinander abgestimmt, dass die Dorne 56 der Rollen bzw. Walzen 55 exakt im Bereich der Verhakungslaschen 30 dem Zuschnitt 10 zugekehrt sind und diese so während fortgesetzter Bewegung die Lasche 30 in eine (abwärts gerichtete) Schrägstellung falten. Eine Gegenwalze 57 ist mit einem Gegen- bzw. Stützorgan versehen, welches mit dem Dorn 56 zusammenarbeitet.
  • Die Zuschnitte für das Tray 10 gelangen dann in eine Übergabestation 58, die vorzugsweise unmittelbar oberhalb des Taschengurts 41 liegt. Der Zuschnitt wird oberhalb einer Tasche 45 so positioniert, dass durch ein Einführungsorgan, insbesondere einen Stempel 59, der Zuschnitt in einer bestimmten Relativstellung in die Tasche 45 eingeführt wird. Zur exakten Ausrichtung des Tray-Zuschnitts 10 ist ein Anschlag 75 mit anschließender, abwärtsgerichteter Führungskante vorgesehen. Durch Führungsorgane 60 wird gewährleistet, dass der Zuschnitt für das Tray 10 durch den Stempel 59 bzw. durch eine Stempelplatte 61 im Bereich der Vorderwand 19 erfasst und in die Tasche 45 gedrückt wird. Durch die im Bereich der Bodenwand 20 sowie der Seitenlappen 24, 25 wirksamen Führungsorgane 60 werden Teile des Zuschnitts bei der Eindrückbewegung aufgerichtet, vorzugsweise ein aufrechter Schenkel aus Bodenwand 20, Rückwand 21 und Rück-Seitenlappen 25. Des Weiteren werden die mit der Vorderwand 19 verbundenen Seitenlappen 24 aufgerichtet (10, 11, 12). Die Ecklappen 26 werden bei diesem Vorgang ebenfalls in die Faltstellung gebracht.
  • Mindestens im Bereich der Übergabestation 58 sowie in einem anschließenden Bereich sind vorzugsweise feststehende Führungsmittel dem Taschengurt 41 zugeordnet. Wichtig ist eine seitlich neben dem Taschengurt 41 angeordnete, in Förderrichtung bzw. parallel zu dieser verlaufende Stützschiene 62. Diese bewirkt eine Schrägstellung des aufgerichteten Schenkels aus Bodenwand 20 und Rückwand 21 nach Einführung des Zuschnitts in eine Tasche 45. Vorzugsweise ist mindestens im Arbeitsbereich des Stempels 59 eine belastbare Unterlage angeordnet, vorliegend eine Stützplatte 63 im Bereich des Obertrums 42 des Taschengurts. Die Stützplatte 63 ist so angeordnet, dass der Druck beim Einführen des Zuschnitts durch den Stempel 59 aufgenommen wird. Vorzugsweise ist die Stützplatte 63 in der Breite so bemessen, dass beide Einzelgurte 48, 49 im Bereich derselben laufen, und zwar in Nuten 64. Zur Stabilisierung der (Schräg-)Stellung des Schenkels 20, 21 ist im Anschluss an die Übergabestation 58 eine Gegenschiene 65 der Stützschiene 62 zugeordnet, sodass der Schenkel aus Bodenwand 20 und Rückwand 21 durch zwei korrespondierende Organe 62, 65 geführt ist. Der schwenkbare Stempel 59 kehrt nach Einführung eines Zuschnitts in eine Ausgangsstellung zurück, in der ein nachfolgender Zuschnitt der Übergabestation 58 zugeführt werden kann.
  • Die in der beschriebenen oder ähnlichen Weise vorbereiten, nämlich teilgefalteten Trays 10 werden durch den Gurt 41 durch eine Füllstation 66 hindurchgefördert. In dieser wird eine formierte, vorzugsweise aus drei Reihen Zigaretten 11 bestehende Zigarettengruppe 12 über die offene (Stirn-)Seite in den teilgefalteten Tray 10 eingeschoben (13). Filter von Filterzigaretten 11 sind der offenen Stirnseite zugekehrt.
  • Die Zigarettengruppen 12 werden in einer an sich bekannten Weise einem Zigarettenmagazin 67 entnommen (8), an einen Zwischenförderer, insbesondere einen Zigarettenrevolver 68 übergeben und von diesem auf die Ebene des Taschengurts 41 transportiert. Vorliegend ist der Zigaretten-Revolver 68 so ausgebildet, dass jeweils zwei nebeneinander liegende Zigarettentaschen 69 in einer unteren Stellung nebeneinander liegen und so gleichzeitig entleert werden können.
  • Die Zigarettengruppen 12 werden vorliegend durch einen hin- und herbewegbaren Zigaretten-Schieber 70 aus einer oder zwei bereitgehaltenen Zigaretten-Taschen 69 in Längsrichtung aus und in nebeneinander liegende Trays 10 eingeschoben. Der Zigaretten-Schieber 70 ist vorliegend winkelförmig ausgebildet und mit einem – abwärts gerichteten – Schenkel an einem Betätigungsorgan 71 angebracht. Dieses bewirkt eine hin- und hergehende Bewegung des Zigaretten-Schiebers 70. Eine Endstellung ist vorzugsweise so gewählt, dass die Zigarettengruppe 12 vollständig in dem Tray 20 positioniert ist. Das Betätigungsorgan 71 besteht aus einer Schubstange 72, die von einem Stößel 73 betätigt wird. Die Schubstange ist durch ein (modifiziertes) Parallelogrammgestänge 74 in der beschriebenen Weise bewegbar.
  • Die in der Füllstation 66 geschaffenen Einheiten 13 – Tray 10 mit Zigarettengruppe 12 – gelangen in eine Faltstation 76 vorzugsweise während des Weitertransports durch den Taschengurt 41. Diese umfasst vorzugsweise mehrere Stationen des (taktweise) angetriebenen Taschengurts 41. Im Anschluss an die Führungsorgane für den aufgerichteten Schenkel 20, 21, also im Anschluss an die Schienen 62, 65, wird ein erster Faltschritt eingeleitet durch Umfalten der Rückwand 21 unter Bildung einer Faltkante entlang der Faltlinie 23. Die Rückwand 21 befindet sich zunächst (14) in einer Schrägstellung oberhalb eines bodenseitigen Teils der Zigarettengruppe 12. Auch die Bodenwand 20 befindet sich in einer Schrägstellung – relativ zu den Endflächen der Zigaretten 11. Die Stützschiene 62 ist in diesem Bereich mit reduzierter Höhe ausgebildet, sodass Fall- bzw. Betätigungsorgane wirksam werden können.
  • Die Faltung des Schenkels bzw. der Bodenwand 20 erfolgt durch ein langgestrecktes, feststehendes Faltorgan mit Anlagefläche für den zu faltenden Lappen, also einer Faltweiche 77. Diese bewirkt aufgrund der Kontur während des Transports eine fortlaufende Faltung der Rückwand 21 aus der Stellung gemäß 13 in die gemäß 14 und schließlich bis zur Anlage an der Zigarettengruppe 12.
  • Die Zwischenstellung von Bodenwand 20 und Rückwand 21 entsprechend 14 (und 15) berücksichtigt den Faltvorgang für die Rück-Seitenlappen 25 in der im Zusammenhang mit 3 bis 5 beschriebenen Weise. Zunächst werden demnach die Faltlappen 25 bis zur Anlage an den Seitenlappen 24, jedoch außerhalb des Bereichs der Verhakungslaschen 30, gefaltet (15). Dieser Faltvorgang wird durch vorzugsweise auf- und abbewegbare Faltorgane bzw. Faltstößel 78 bewirkt. Diese sind an einem U-förmigen Träger 79 angebracht, sodass durch Auf- und Abbewegung desselben beidseitig die Rück-Seitenlappen 25 gefaltet werden. Zugleich wird der betreffende Teilbereich der Rückwand 21 an die Zigarettengruppe 12 angelegt, insbesondere durch den Quersteg 80 des Trägers 79 (Stellung gemäß 15, 16). Nun wird das Tray 10 hinsichtlich der Anordnung von Faltlappen komplettiert, und zwar durch Verschieben der Bodenwand 20 in die Endstellung unter Mitnahme der Rückwand 21. Vorzugsweise ist hierfür ein Bodenschieber 81 wirksam, der durch (Horizontal-)Verschiebung die Bodenwand 20 beaufschlagt. Dabei wird auch die Rückwand 21 in die Endstellung bewegt. Weiterhin gelangen die Rück-Seitenlappen 25 in die Verhakungsstellung mit den Verhakungslaschen 30. Auf der zur Bodenwand 20 gegenüberliegenden Seite befindet sich ein Anschlag 82, der die Stellung der Einheit 13 in der jeweiligen Tasche 45 gewährleistet.
  • Die soweit fertiggestellten Einheiten 13 werden dem Abförderer 44 übergeben – mittels Umlenkaggregat 43. Der Abförderer 44 transportiert die Einheiten 13 mit vorgegebenen Abständen zu einer Umhüllungsvorrichtung 83 (19). Diese ist vorliegend so ausgebildet, dass eine fortlaufende Folienbahn 84 – mit Verschlussetikett 18 – der Reihe der aufeinanderfolgenden Einheiten 13 zugeführt und auf diese aufgelegt wird. Die Folienbahn 84 wird zu einem die Einheiten 13 umhüllenden Schlauch formiert. Vorzugsweise unterhalb der Einheiten 13, also im Bereich der Rückwand 21, wird die Quernaht 16 als fortlaufende Schlauchnaht angebracht. In einer Siegel- und Trennstation 85 werden durch quergerichtete Siegelorgane die Verschlussnähte 15 zu beiden Seiten der Folienpackungen 14 hergestellt. Zugleich erfolgt im Bereich der Siegelnähte die Abtrennung von dem nachfolgenden Folienschlauch. Damit ist die Folienpackung 14 fertiggestellt.
  • Die vorzugsweise leimfreie Verbindung von Seitenlappen 24 und 25 miteinander zur Schaffung eines stabilen, becherförmigen Gebildes als Tray 10 für eine Zigarettengruppe 12 kann in unterschiedlicher Weise ausgebildet sein. Bei den Ausführungsbeispielen der 20 bis 23 sind zusammenwirkende Verhakungsorgane der zu verbindenden Faltlappen 24, 25 so angeordnet und ausgebildet, dass sie insbesondere gegenüber Beanspruchungen im Sinne eines Abhebens der Rückwand 21 wirksam sind. Die Verhakungsorgane sind als zusammenwirkende, konturierte, insbesondere bogenförmige Stanzlinien ausgebildet und/oder als Öffnung.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel 20, links, ist einer der zu verbindenden Faltlappen – der Frontseitenlappen 24 – mit einer Öffnung bzw. einem länglichen Loch 86 versehen. Dieses ist oval ausgebildet bzw. mit gerundeten Endkonturen. Das Loch 26 erstreckt sich in Längsrichtung des Faltlappens 24.
  • Das Gegenorgan im Bereich des Rück-Seitenlappens 25 besteht aus Stanzungen, die bei entsprechender Faltung Verhakungslaschen 87 bilden. Die dafür eingesetzten Stanzlinien 88 sind leicht gewölbt und so angeordnet, dass seitlich bzw. entgegengesetzt gerichtete Zungen bzw. Verhakungslaschen 87 entstehen.
  • Die Abmessungen im Bezug auf das Loch 86 sind so gewählt – die Abstände der Stanzlinien 88 – dass die vorliegend nach innen gebogenen Verhakungslaschen 87 mit einem Teilbereich durch das Loch 86 hindurchtreten und eine Verankerung bzw. Verhakung an der Innenseite des (innenliegenden) Front-Seitenlappens 24 bewirken (21, 23, links).
  • Die Alternative (20, rechts) besteht ausschließlich aus Stanzlinien zur Bildung von Verhakungslaschen 89 im Bereich der Front-Seitenlappen 24 und zur Bildung von Gegenlaschen 90 im Bereich des anderen Faltlappens, nämlich des Rück-Seitenlappens 25. Die insbesondere konkav gewölbten, also mit den Rundungen einander zugekehrten Stanzungen mit zungenartigen Laschen 89, 90 sind hinsichtlich Abmessung und Relativstellung so aufeinander abgestimmt, dass die aus 23, rechts, ersichtliche Einraststellung entsteht. Die in den Abmessungen kleineren Gegenlaschen 90 treten in die durch die Verhakungslaschen 89 gebildeten schlitzförmigen Öffnungen ein, sodass beide Laschen 89 und 90 an der Innenseite liegen und an den Front-Seitenlappen 24 abgestützt sind bzw. an einem zwischen den Verhakungslaschen 89 entstehenden Zwischensteg 91.
  • Bei den Ausführungsbeispielen gemäß 20 bis 22 erstreckt sich der Rück-Seitenlappen 25 über die volle Länge bzw. Höhe der Rückwand 21. Weiterhin besteht eine Besonderheit darin, dass die Zuschnitte für diese Ausführung des Trays 10 von einer fortlaufenden Bahn abgetrennt werden können. Der Ausnehmung 29 am oberen bzw. stirnseitigen Ende des Trays 10 entspricht ein Vorsprung 92 an der Rückwand 21, sodass die Tray-Zuschnitte abfallfrei hergestellt werden können.
  • Alternativ zu den gezeigten Ausführungsbeispielen kann das Tray 10 so ausgebildet sein, dass mindestens zwei separate Zuschnitte miteinander verbunden werden, derart, dass mindestens eine Teilabdeckung der Zigarettengruppe 12 im Bereich der Rückseite gegeben ist. Zu diesem Zweck ist ein quergerichteter Verbindungsstreifen – analog zu der Ausbildung gemäß EP 2 832 663 A1 im Bereich der Rückseite angeordnet, und zwar mit (Verbindungs-)Schenkeln, die in den Bereich der Front-Seitenlappen 24 führen. Die Schenkel sind mit den Seitenlappen 24 durch Verhakungsorgane verbunden, die vorzugsweise so angeordnet sind, dass sie gegen ein Abheben des Querstegs von der Zigarettengruppe 12 wirken. Die Abmessung des Querstegs erstreckt sich vorzugsweise über einen Teilbereich der Rückseite.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Tray
    11
    Zigarette
    12
    Zigarettengruppe
    13
    Einheit
    14
    Folienpackung
    15
    Verschlussnaht
    16
    Quernaht
    17
    Stirnwand
    18
    Verschlussetikett
    19
    Vorderwand
    20
    Bodenwand
    21
    Rückwand
    22
    Faltlinie
    23
    Faltlinie
    24
    Front-Seitenlappen
    25
    Rück-Seitenlappen
    26
    Ecklappen
    27
    Stanzschnitt
    28
    Filter
    29
    Ausnehmung
    30
    Verhakungslasche
    31
    Verhakungsöffnung
    32
    Gelenk
    33
    Verengung
    34
    Schenkel
    35
    Stützkante
    36
    Stützlappen
    37
    Trennlinie
    38
    Gegenkante
    39
    Aussparung
    40
    Freischnitt
    41
    Taschengurt
    42
    Obertrum
    43
    Umlenkaggregat
    44
    Abförderer
    45
    Tasche
    46
    Mitnehmer
    47
    Mitnehmer
    48
    Einzelgurt
    49
    Einzelgurt
    50
    Zuschnittstation
    51
    Zuschnittmagazin
    52
    Absauger
    53
    Zuschnittbahn
    54
    Stechfalter
    55
    Walze
    56
    Dorn
    57
    Gegenwalze
    58
    Übergabestation
    59
    Stempel
    60
    Führungsorgan
    61
    Stempelplatte
    62
    Stützschiene
    63
    Stützplatte
    64
    Nut
    65
    Gegenschiene
    66
    Füllstation
    67
    Zigaretten-Magazin
    68
    Zigaretten-Revolver
    69
    Zigaretten-Tasche
    70
    Zigaretten-Schieber
    71
    Betätigungsorgan
    72
    Schubstange
    73
    Stößel
    74
    Parallelogrammgestänge
    75
    Anschlag
    76
    Faltstation
    77
    Faltweiche
    78
    Faltstößel
    79
    Träger
    80
    Quersteg
    81
    Bodenschieber
    82
    Anschlag
    83
    Umhüllungsvorrichtung
    84
    Folienbahn
    85
    Siegel- und Trennstation
    86
    Loch
    87
    Verhakungslaschen
    88
    Stanzlinien
    89
    Verhakungslaschen
    90
    Gegenlachen
    91
    Zwischensteg
    92
    Vorsprung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 2015/062681 A1 [0003]
    • EP 2832663 A1 [0062]

Claims (16)

  1. Packung für Zigaretten (11) oder andere stabförmige Raucherartikel mit einer eine Gruppe von formierten Zigaretten (11) – Zigarettengruppe (12) – umgebenden Folie – Folienpackung (14) – und mit einem die Zigarettengruppe (12) vorzugsweise unmittelbar, teilweise umgebenden Halteorgan aus dünnem Karton oder gleichartigem Packstoff, – Innenkragen bzw. Tray (10) – der bzw. das mindestens eine Vorderwand (19), eine Rückwand (21), eine Bodenwand (20) und Seitenwände bzw. einander mindestens teilweise überdeckende Seitenlappen (24, 25) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass Vorderwand (19) und Rückwand (21) des Innenkragens bzw. des Trays (10) durch wechselseitige formschlüssige und/oder kraftschlüssige Verbindungen, insbesondere durch wechselseitige Verhakung der Seitenlappen (24, 25) bzw. von Teilen derselben in einer etwa becherförmigen Struktur gehalten sind.
  2. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenlappen (24, 25) miteinander korrespondierende, insbesondere unterschiedliche Verhakungsorgane aufweisen, die in der packungs- bzw. funktionsgerechten Faltstellung der Seitenlappen (24, 25) miteinander verhakend in Eingriff sind.
  3. Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenlappen (24, 25) Stanzungen aufweisen, die mit Stanzungen des jeweils anderen Faltlappens korrespondieren, insbesondere derart, dass der eine Seitenlappen (24, 25) mindestens einen durch Stanzung gebildeten zungenartigen Vorsprung und der andere Seitenlappen (25, 24) einen hierzu passenden Stanzschnitt zur Bildung eines Verhakungsschlitzes oder einer Ausnehmung für den Eintritt einer Verhakungslasche aufweist.
  4. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der eine der zusammenwirkenden Seitenlappen (24, 25) eine durch im Wesentlichen U-förmige Stanzung gebildete (Verhakungs-)Lasche (30, 87, 89, 90) und der andere Seitenlappen (25, 24) eine durch korrespondierende Stanzung gebildete (Gegen-)Lasche oder eine Ausnehmung (31, 86) für den Eintritt der (Verhakungs-)Lasche (30, 87, 89, 90) aufweist, wobei vorzugsweise die Verhakungslasche (30) an dem innenliegenden, mit der Vorderwand (19) des Trays (10) verbundenen Seitenlappen (24) und die Ausnehmung an dem mit der Rückwand (21) verbundenen (äußeren) Seitenlappen (25) angebracht ist, vorzugsweise an einem quergerichteten Rand des Seitenlappens (25).
  5. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) ein Teilbereich des Front-Seitenlappens (24), nämlich ein durch Trennschnitt abgegrenzter Stützlappen (36), bildet eine (quergerichtete) Kante – Gegenkante (38), b) der Rück-Seitenlappen (25) bildet an der der Bodenwand (20) zugekehrten Seite eine Stützkante (35), vorzugsweise durch entsprechende Ausbildung des Rück-Seitenlappens (25) mit einer Aussparung (39), c) in der Endstellung mit einer Verhakung von Seitenlappen (24) und Seitenlappen (25) liegt die Stützkante (35) an der Gegenkante (38) des vorzugsweise schräggestellten Stützlappens (36).
  6. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die miteinander zu verbindenden Seitenlappen (24, 25) miteinander korrespondierende Stanzungen, insbesondere Ausnehmungen bzw. längliche Löcher (86) und/oder bogenförmige Stanzungen zur Bildung von zungenartigen Laschen (87, 89, 90) aufweisen, die sich im Wesentlichen in Längsrichtung der Seitenlappen (24, 25) erstrecken, wobei vorzugsweise jeweils zwei in entgegengesetzten Richtungen wirkende Laschen (87, 89, 90) gebildet sind.
  7. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die miteinander zu verbindenden Seitenlappen (24, 25) durch insbesondere bogenförmige Stanzungen gebildete, vorzugsweise einander zugekehrte Zungen aufweisen, die in korrespondierend ausgebildete und angeordnete Schlitze des jeweils anderen Seitenlappens eintreten, vorzugsweise derart, dass die aneinander liegenden Laschen bzw. Zungen der beiden Seitenlappen (24, 25) an der Innenseite eines Zwischenstegs (91) des innenliegenden Front-Seitenlappens (24) anliegen.
  8. Verfahren zum Herstellen von Einheiten (13) aus einer Zigarettengruppe (12) und einem diese mindestens teilweise umgebenden Stützorgan – Innenkragen bzw. Tray (10) –, insbesondere als Inhalt einer Folienpackung (14), aus einem vorzugsweise einstückigen Zuschnitt, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) der Zuschnitt für das Tray (10) wird vorzugsweise durch Eindrücken in eine Aufnahme bzw. Tasche (45) eines Endlosförderers – Taschengurt (41) – eingeführt, derart, dass eine Vorderwand (19) als Boden wirkt und Front-Seitenlappen (24) sowie Bodenwand (20) und Rückwand (21) – mit Rück-Seitenlappen (25) – aufgerichtet sind, b) sodann wird die formierte Zigarettengruppe (12) über die offene Seite – Stirnseite – in das teilgefaltete Tray (10) eingeschoben, vorzugsweise bis zur Bodenwand (20), c) sodann wird die Rückwand (21) gegen die Oberseite der Zigarettengruppe (12) gefaltet, d) danach werden die Rück-Seitenlappen (25) gegen die Außenseite der Front-Seitenlappen (24) gefaltet und eine Verbindung aus Stecklaschen und Öffnungen zwischen den Seitenlappen (24, 25) hergestellt.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) die Rückwand (21) wird in einem ersten Faltschritt in einer zurückgezogenen Stellung mit schräggerichteter Bodenwand (20) gegen die Oberseite der Zigarettengruppe (12) gefaltet, b) danach werden die Rück-Seitenlappen (25) gegen die Front-Seitenlappen (24) gefaltet, c) schließlich werden Rückwand (21), Rück-Seitenlappen (25) und Bodenwand (20) in die packungsgemäße Stellung verschoben, vorzugsweise durch auf die Bodenwand (20) wirkende Schubkraft, derart, dass durch Verschiebung der Rück-Seitenlappen (25) Verhakungsorgane in Eingriff gelangen, insbesondere eine Verhakungslasche (30) einerseits und eine hierauf eingerichtete Verhakungsöffnung (31) andererseits.
  10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) die Zuschnitte für das Tray (10) sowie die Einheiten aus Tray (10) und Zigarettengruppe (12) werden bei quergerichteter Stellung der Zigaretten (11) insbesondere taktweise durch Bearbeitungsstationen hindurchgefördert bis zur Fertigstellung der Einheiten (13), b) die fertigen Einheiten (13) werden durch einen Abförderer (44), vorzugsweise im Anschluss an ein Umlenkaggregat (43) für die Einheiten (13), einer Umhüllungsvorrichtung (83) zugeführt zum Anbringen einer Folienumhüllung um jede Einheit (13) unter Bildung von Folienpackungen (10).
  11. Verfahren nach Anspruch 8 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückwand (21) aus der im Wesentlichen aufrechten Stellung während des Transports der Einheiten (13) durch ortsfeste, sich in Förderrichtung der Einheiten (13) hinsichtlich der Form verändernde Faltorgane – Faltweiche (77) – bis zur Anlage an der Zigarettengruppe (12) bzw. bis in eine Vorfaltstellung mit schräggerichteter Bodenwand (20) gefaltet werden.
  12. Vorrichtung zum Herstellen von Einheiten (13) aus einer Zigarettengruppe (12) und einem diese mindestens teilweise umgebenden Stützorgan – Innenkragen bzw. Tray (10) –, insbesondere als Inhalt einer Folienpackung (14), aus einem vorzugsweise einstückigen Zuschnitt, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) (ungefaltete) Zuschnitte für Trays (10) sind in einem Zuschnittmagazin (51) oberhalb eines Endlosförderers – Taschengurt (41) – zur Entnahme von vorzugsweise zwei Zuschnitten für je ein Tray (10) angeordnet, b) eine unterhalb des Zuschnittmagazins (51) angeordnete Zuschnittbahn (53) dient zum Transport der einzelnen Zuschnitte vorzugsweise quer zur Förderrichtung durch den Taschengurt (41) in eine Einschubstation, c) Stechfalter (54) dienen zur Vorfaltung von Verhakungsorganen, insbesondere von Verhakungslaschen (30), im Bereich der Zuschnittbahn (53), d) ein auf- und abbewegbarer Stempel (59) dient zum Einführen der Zuschnitte in Halterungen des Taschengurts (41), insbesondere in durch Mitnehmer (46, 47) definierte Taschen (45), e) der Taschengurt (41) dient dem Transport der teilgefalteten Trays (10) zunächst in eine Füllstation (66) zum Einführen von Zigarettengruppen (12) und in eine Faltstation (76) zum Fertigfalten der Trays (10).
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch eine belastbare Unterstützung – Stützplatte (63) – für den vorzugsweise aus zwei Einzelgurten (48, 49) bestehenden Taschengurt (41), mindestens im Bereich der Eindrückstation für den Zuschnitt des Trays (10).
  14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, gekennzeichnet durch einen hin- und herbewegbaren Zigaretten-Schieber (70) im Bereich der Füllstation (66), wobei der Schieber (70) die Zigarettengruppe (12) durch entsprechende Querbewegung einer Zigaretten-Tasche (69) eines Zigarettenrevolvers (68) durch Ausschub entnimmt und in den teilgefalteten, gegenüberliegenden Tray (10) einschiebt.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder einem der weiteren Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) eine ortsfeste Faltweiche (77) dient zum Umfalten der ursprünglich aufrechten Rückwand (21) während des Transports durch den Taschengurt (41) bis vorzugsweise in eine Vorfaltstellung, b) ein Faltorgan – Faltstößel (78) mit Quersteg (80) – dient zum Umfalten der Rück-Seitenlappen (25) gegen die Front-Seitenlappen (24) und zum Andrücken der Rückwand (21) an die Oberseite der Zigarettengruppe (12), c) ein querbewegbarer Bodenschieber (81) dient zum Verschieben der Bodenwand (20) sowie der Rückwand (21) mit den Rück-Seitenlappen (25) in die packungsgemäße Position, vorzugsweise unter Zusammenführung von Verhakungsorganen – Verhakungslasche (30) und Verhakungsöffnung (31).
  16. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder einem der weiteren Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) die Taschen (45) des Taschengurts (41) bestehen aus vorzugsweise zwei im Abstand voneinander angeordneten Mitnehmern (46, 47) zu beiden Seiten der Trays (10) bzw. der Einheiten (13), b) Mitnehmer (47) im Bereich benachbart zur Bodenwand (20) bzw. zur Abstützung von Stützlappen (36) als Teil der Front-Seitenlappen (24) sind mit schräggerichten Anlageflächen für den Stützlappen (36) ausgebildet.
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