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Die Erfindung betrifft eine Windschutzscheibenanordnung für ein Fahrzeug gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
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Eine derartige Windschutzscheibenanordnung ist bereits aus der
DE 10 2013 017 873 A1 bekannt und umfasst dort eine Windschutzscheibe mit einem ersten, zentralen Bereich und einem zweiten, peripheren Bereich, der den ersten Bereich U-förmig von einer Oberseite her umgibt, wobei die beiden Bereiche aus transparenten, aber unterschiedlichen Materialien bestehen. Dabei ist es vorgesehen, dass ein oberer Querträger und jeweilige A-Säulen der Kraftfahrzeug-Rohbaustruktur nach hinten versetzt angeordnet sind und somit der zweite Bereich der Windschutzscheibe eine Art Puffer zwischen diesen Rohbaustrukturen und dem ersten Bereich bildet. Dazu ist zudem der zweite Bereich möglichst aus einem energieabsorbierenden Material gefertigt und über Sollbruchstellen mit den A-Säulen verbunden, wodurch insgesamt die Aufpralleigenschaften der Windschutzscheibe im Hinblick auf den Fußgängerschutz verbessert werden sollen.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Windschutzscheibenanordnung für ein Fahrzeug zu schaffen, welche ein Fahrzeugdesign mit weit nach vorne reichender Windschutzscheibe (Cab-Forward-Design) ermöglicht, ohne die passive Sicherheit des Fahrzeugs im Falle eines Frontalaufpralls und den Insassenschutz einzuschränken.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Windschutzscheibenanordnung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Um eine Windschutzscheibenanordnung für ein Fahrzeug zu schaffen, welche ein Fahrzeugdesign mit weit nach vorne reichender Windschutzscheibe ermöglicht, ohne die passive Sicherheit des Fahrzeugs im Falle eines Frontalaufpralls und den Insassenschutz einzuschränken, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass der zweite Scheibenteil der Windschutzscheibenanordnung in Fahrzeuglängsrichtung vor dem ersten Scheibenteil angeordnet ist und die beiden Scheibenteile durch eine sich zumindest im Wesentlichen in Fahrzeugquerrichtung erstreckende Trennfuge getrennt sind. Mit anderen Worten kann der zweite Scheibenteil sich von der Trennfuge aus beliebig weit in Richtung Fahrzeugfront erstrecken, während der erste Scheibenteil von der Trennfuge bis zu einem Fahrzeugdach reicht. Eine solche Anordnung findet Verwendung in einem beziehungsweise ermöglicht ein sogenanntes Cab-Forward-Design, bei dem ein den Fahrzeuginsassen zur Verfügung stehender Bereich beziehungsweise Innenraum des Fahrzeugs in besonders vorteilhafter Weise größer gestaltet werden kann als bei einem herkömmlichen Fahrzeugdesign. Besonders vorteilhaft ist es dabei, dass im Falle eines Frontalaufpralls beziehungsweise eines Crashs durch die Trennfuge beziehungsweise das zweiteilige Konzept der Windschutzscheibe verhindert wird, dass sich im vorderen, zweiten Scheibenteil auftretende Risse in den hinteren, ersten Scheibenteil ausbreiten können. Mit anderen Worten ist es also vorgesehen, dass bei einem Frontalunfall der zweite Scheibenteil, das heißt die vordere Zone der Windschutzscheibenanordnung, beschädigt werden kann, ohne dass dies Auswirkungen auf den ersten Scheibenteil hat, welcher wie bei einem herkömmlichen Fahrzeugdesign weiterhin einen genügend großen Abstand zur Fahrzeugfront aufweisen kann, um Beschädigungen bei Standard-Crashlastfällen zu vermeiden.
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Im Sinne der vorliegenden Erfindung ist unter einer Windschutzscheibe insbesondere eine Frontscheibe zu verstehen, wobei prinzipiell eine Anwendung des hier beschriebenen Konzeptes einer zweigeteilten Scheibe auch für andere Scheiben wie etwa ein Glasdach oder eine Heckscheibe verwendbar sein kann.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Trennfuge sich in Fahrzeugquerrichtung über die gesamte Ausdehnung der Windschutzscheibenanordnung erstreckt. Mit anderen Worten bilden die beiden Scheibenteile durch die Trennfuge getrennte Elemente und die Trennfuge durchgreift die Windschutzscheibenanordnung in Fahrzeugquerrichtung vollständig von einem ersten seitlichen Rahmenelement bis zu einem dem ersten gegenüberliegenden, zweiten seitlichen Rahmenelement. Damit ist sichergestellt, dass sich bei einem Unfall im zweiten Scheibenteil einstellende Risse nicht und insbesondere auch nicht über etwaige Seitenbereiche von dem zweiten Scheibenteil in den ersten Scheibenteil ausbreiten können.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Trennfuge im Bereich eines Windschutzscheibenquerträgers eines Rohbaus des Fahrzeugs angeordnet ist. Insbesondere handelt es sich dabei um einen unteren Windschutzscheibenquerträger, welcher also unterhalb und in Fahrzeuglängsrichtung vor demjenigen, durch den ersten Scheibenteil gebildeten Bereich der Windschutzscheibenanordnung angeordnet ist, welcher den wesentlichen Teil eines Blickfeldes jeweiliger Fahrzeuginsassen in Fahrzeuglängsrichtung nach vorne abdeckt. Somit wird einerseits verhindert, dass die Trennfuge die Sicht jeweiliger Fahrzeuginsassen einschränkt und andererseits sich der zweite Scheibenteil so weit nach hinten beziehungsweise oben erstreckt, dass die passive Sicherheit des Fahrzeugs bei einem Frontalaufprall eingeschränkt ist.
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In weiterer Ausbildung der Erfindung ist es vorgesehen, dass ein in Fahrzeuglängsrichtung hinterer Bereich des zweiten Scheibenteils und ein in Fahrzeuglängsrichtung vorderer Bereich des ersten Scheibenteils an ein und demselben Windschutzscheibenquerträger eines Rohbaus des Fahrzeugs abgestützt sind. Da also beide Scheibenteile zwar an dem gleichen Querträger, aber unabhängig voneinander abgestützt sind, wird somit auf besonders vorteilhafte Weise die Sicherheit des Fahrzeugs bei einem Frontalaufprall gewährleistet. Denn auch wenn der zweite Scheibenteil beispielsweise durch einen Unfall beschädigt wird, bietet der unabhängig abgestützte erste Scheibenteil weiterhin genügend Halt, um beispielsweise die Reaktionskräfte eines Airbags, insbesondere des Beifahrer-Airbags, aufzunehmen, wenn dieser durch den jeweiligen Fahrzeuginsassen beaufschlagt wird. Der Airbag kann sich also wirkungsvoll an dem unbeschädigten ersten Scheibenteil abstützen, ohne dass die Gefahr besteht, dass er durch Risse und/oder Splitter beschädigt würde.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung.
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Dabei zeigt die einzige Fig. eine schematische Perspektivansicht eines vorderen Teils eines Fahrzeugs mit einer quergeteilten Windschutzscheibenanordnung.
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Die Fig. zeigt in einer schematischen Perspektivansicht einen vorderen Teil eines Fahrzeugs 10 mit einer Windschutzscheibenanordnung 12, welche einen ersten Scheibenteil 14 und einen zweiten Scheibenteil 16 umfasst. Die beiden Scheibenteile 14, 16 sind durch eine Trennfuge 18 voneinander getrennt, wobei diese Trennfuge 18 an einen vorderen Bereich 20 des ersten Scheibenteils 14 auf der heckwärtigen Seite angrenzt und an einen hinteren Bereich 22 des zweiten Scheibenteils 16 auf der der Fahrzeugfront zugewandten Seite. Weiterhin ist zu erkennen, dass sich in Richtung der Fahrzeugfront an den zweiten Scheibenteil 16 eine Motorhaube 24 des Fahrzeugs 10 anschließt.
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Bei herkömmlichen, einteiligen Windschutz- beziehungsweise Frontscheiben von Fahrzeugen besteht ebenso wie bei bekannten, in Fahrzeuglängsrichtung geteilten und bei oberhalb eines Hauptsichtfeldes jeweiliger Fahrzeuginsassen quergeteilten Windschutzscheiben das Problem beziehungsweise die Einschränkung, dass es aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist, ein Design mit einer weit nach vorne gezogenen, das heißt einer weit bis in den Bereich einer Motorhaube 24 reichenden Windschutzscheibe zu realisieren. Um dieser Einschränkung zu begegnen, ist es vorliegend vorgesehen, dass die Windschutzscheibenanordnung 12 durch eine unterhalb eines Hauptsichtfeldes der Fahrzeuginsassen verlaufende Trennfuge 18, welche sich in Fahrzeugquerrichtung über die gesamte Ausdehnung der Scheibenanordnung 12 erstreckt, in den ersten Scheibenteil 14 und den zweiten Scheibenteil 16 unterteilt ist.
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In der vorliegenden Darstellung ist zu erkennen, dass die Trennfuge 18 sich zwar im Wesentlichen in Fahrzeugquerrichtung erstreckt, dabei aber einen leicht gebogenen Verlauf aufweist, sodass ihre jeweiligen, in Richtung der Fahrzeugseiten gelegenen Enden gegebenenfalls etwas höher und/oder weiter in Richtung Fahrzeugheck angeordnet sein können, als ein in Fahrzeugquerrichtung gesehen mittiger beziehungsweise zentraler Teil der Trennfuge 18. Dies beeinträchtigt nicht die vorgesehene und beabsichtigte Funktionalität der Trennfuge beziehungsweise der Zweiteilung der Windschutzscheibenanordnung 12, wobei jedoch darauf zu achten ist, dass die Trennfuge 18 die Windschutzscheibenanordnung 12 in Fahrzeugquerrichtung vollständig durchgreift. Zudem sollten die beiden Scheibenteile 14, 16 auch senkrecht zu ihrer Haupterstreckungsebene nicht in einer Art und Weise verbunden sein, die eine Rissausbreitung von dem zweiten Scheibenteil 16 über die Trennfuge 18 hinweg in den ersten Scheibenteil 14 ermöglichen würde.
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Die Trennfuge 18 ist bevorzugt so gestaltet, dass sie trotz der Zweiteilung der Windschutzscheibenanordnung 12 eine einheitliche Optik der Windschutzscheibe nicht oder nur geringstmöglich beeinflusst. Es ist also hier im Bereich der Trennfuge 18 eine rahmenlose Anordnung des ersten Scheibenteils 14 und des zweiten Scheibenteils 16 vorgesehen, bei der die beiden Scheibenteile 14, 16 stumpf aneinander stoßen oder gegebenenfalls lediglich durch ein dämpfendes Fugenmaterial und/oder einen Kleber verbunden sind.
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Der erste Scheibenteil 14 und der zweite Scheibenteil 16 können aus dem gleichen Material, insbesondere einem Sicherheits- beziehungsweise Verbundglas, aber auch aus unterschiedlichen Materialen gefertigt sein. Insbesondere der zweite Scheibenteil 16 kann, da er sich nicht über das Hauptsichtfeld der Fahrzeuginsassen erstreckt, gegebenenfalls auch getönt gestaltet und/oder aus einem besonders gut energieabsorbierenden Material und/oder einem Kunststoff gefertigt sein.
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In weiterer, hier nicht dargestellter Ausgestaltung kann beispielsweise eine Aufnahme für eine Scheibenwischeranlage im Bereich des zweiten Scheibenteils 16 vorgesehen sein, wobei eine Anordnung einer solchen oder auch anderer Anlagen und Einrichtungen in diesem Bereich zusätzlich dazu beitragen, eine Beschädigung des ersten Scheibenteils 14 bei einem Unfall möglichst zu vermeiden. Auch kann der zweite Scheibenteil 16 weiter als vorliegend dargestellt in Richtung der Fahrzeugfront erstreckt werden beziehungsweise die Motorhaube 24 umfassen. Bei einer solchen Ausführung der Motorhaube 24 als Glasdeckel können gegebenenfalls nach dem gleichen Prinzip der beschriebenen Zweiteilung der Windschutzscheibenanordnung 12 eine oder mehrere weitere Trennfugen vorgesehen werden. Damit kann beispielsweise erreicht werden, dass ein vorteilhaftes Design realisierbar ist, bei einer Beschädigung beispielsweise durch einen leichten Unfall jedoch nur jeweilige beschädigte Einzelsegmente ausgetauscht werden müssen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102013017873 A1 [0002]