-
Die Erfindung betrifft einen Sonnenschirmtisch gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
-
Bei Sonnenschirmen ist es bekannt, an deren Stielen, bzw. Stangen, mit denen diese in entsprechende Ständer oder in das Erdreich eingesteckt werden, Tische anzubringen, die einen Grundkörper aufweisen, in welchem mehrere Vertiefungen als Aufnahmefächer für Flaschen, Gläser, Besteck oder sonstige Utensilien wie Sonnenmilch und dergleichen eingelassen sind. Die bekannten Tische weisen eine zentrale Öffnung auf, durch welche hindurch sich der Stiel des Sonnenschirms bei aufgestelltem Schirm erstreckt. Die Grundkörper der Tische, die insbesondere aus Kunststoff gefertigt sind werden, an den Stielen mit Hilfe von Klemmmitteln, wie z.B. Klemmschrauben, in einer gewünschten Höhe fixiert.
-
US 2009/ 0 236 489 A1 beschreibt einen einteiligen Sonnenschirmtisch 10 mit Vertiefungen 20, die zur Aufnahme von Gegenständen wie Getränkedosen vorgesehen sind. Ein Seitenrand 14 ist umlaufend und weist eine Höhe auf, die größer als die Tiefe der Vertiefungen 20 ist. Der Seitenrand ist außerdem zur Anbringung von Werbung in einem Anzeigebereich 15 geeignet.
-
Aus
US 8 720 349 B1 ist ein zweiteiliger Sonnenschirmtisch 10 bekannt, dessen beiden Teile 11 und 12 durch ein Gelenk 18, 19 verschwenkbar miteinander verbunden und an einen Stiel 102 eines Sonnenschirm anbringbar sind. Zur Fixierung des Tisches an dem Stiel sind Rastelemente 26a, 26b vorgesehen.
-
DE 88 04 192 U1 offenbart keinen Sonnenschirmtisch, sondern einen Stehtisch mit einem umlaufenden Rand. Es sind weder Vertiefungen vorgesehen, die zur Aufnahme von Gegenständen wie Getränken eingerichtet sind, noch ist der umlaufende Rand tiefer als die Vertiefungen.
-
Aus
WO 2006/ 084 203 A1 ist ein tragbarer, einteiliger Tisch 10 bekannt, der an einem Stiel 18 befestigbar ist und eine Tischplatte 12 sowie eine Abstellplatte 16 unterhalb der Tischplatte 12 aufweist, auf der von einem Halter 24 gehaltene Getränkebehälter abstellbar sind.
-
US 2005/ 0 109 247 A1 beschreibt einen geschlitzten, an einen Stiel 12 eines Sonnenschirms anbringbaren, einteiligen Tisch 20, der in Richtung eines Schlitzes 30 an den Sonnen-schirm ansteckbar ist und durch eine Klemmverbindung gehalten werden kann .
-
Aus
DE 10 2012 216 198 A1 ist mehrteiliger Tisch 6 zur Anbringung an einen Sonnenschirmmast 2 bekannt , dessen einzelne Teile 9a-9d zur Bildung einer Tischfläche an dem Mast 2 anbringbar und durch eine Rastverbindung 13, 14 fixierbar sind. Der aus
DE 10 2012 216 198 A1 bekannte Tisch ist als flacher Tisch ausgebildet und daher zur Anbringung von Werbung nicht geeignet.
-
Bei den bekannten Sonnenschirmtischen ergibt sich das Problem, dass die Grundkörper keine Flächen aufweisen, auf denen z.B. Logos oder sonstige Hinweise werbewirksam aufgebracht werden können, so dass sich diese nicht als Werbeträger eignen.
-
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Sonnenschirmtisch zu schaffen, der sich gezielt als Werbeträger einsetzen lässt und der auch bei Dunkelheit zur Anzeige von Werbung geeignet ist.
-
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale von Anspruch 1 gelöst. Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
-
Das Material des Seitenrandes, bzw. des Grundkörpers ist zumindest im Bereich des Seitenrandes transparent, wobei in diesem Falle auch das aufgeklebte, aufgedruckte oder in sonstiger Weise in den Rand eingebrachte Logo transparent oder transluzent ausgestaltet ist. Um die Sichtbarkeit des Logos bei Nacht oder auch am Tage zu verbessern, sind auf der Rückseite des Bereichs des Seitenrandes oder eines Teilabschnitts desselben in dem das Logo plaziert ist, eine oder mehrere Lichtquellen angeordnet, die den Rand von innen her beleuchten. Hierdurch lassen sich die Logos bei Dunkelheit besonders werbewirksam hervorheben und gleichzeitig nach unten hin oder im Bereich der Tischfläche eine Beleuchtung erzeugen, die das Auffinden von Gegenständen in der Dunkelheit erleichtert.
-
Gemäß der Erfindung umfasst ein erfindungsgemäßer Sonnenschirmtisch einen Grundkörper, der vorzugsweise aus Kunststoff, insbesondere einem thermoplastischen Kunststoff, besteht. In diesen sind eine oder mehrere Vertiefungen mit unterschiedlicher Form und Größe eingebracht, die als Ablagefächer für Gegenstände wie Sonnenbrillen, Zigaretten, Sonnenmilch, Getränke und sonstige Strandutensilien dienen. Die Form und Größe der beispielsweise im Tiefziehverfahren eingebrachten Fächer kann dabei in vorteilhafter Weise an die äußere Form der Gegenstände angepasst sein, um diese formschlüssig auf dem Tisch zu halten. Alternativ kann der Grundkörper auch im Spritzgussverfahren oder aus Metall wie z.B. Aluminium oder Leichtmetall, gefertigt sein.
-
Der Grundkörper des Tisches kann in der Aufsicht eine beliebige Form aufweisen, beispielsweise eine runde, dreieckige, viereckige oder mehreckige, oder auch ovale Form.
-
Der erfindungsgemäße Sonnenschirm-Tisch zeichnet sich dadurch aus, dass der Grundkörper Seitenränder aufweist, die sich von der Oberseite der Tischfläche aus nach unten hin erstrecken und die eine Höhe besitzen, welche gleich oder größer als die Tiefe ist, die die in den Grundkörper eingebrachten Vertiefungen aufweisen. Hierdurch wird sichergestellt, dass der mindestens eine Seitenrand, der je nach Größe des Tisches eine Höhe von z.B. 1cm bis 5 cm besitzen kann, die eingebrachten Aufnahmefächer beim Blick seitlich auf den Sonnenschirmtisch überdeckt, so dass diese nach außen hin für einen Betrachter nicht mehr sichtbar sind.
-
Durch den zumindest im montierten Zustand des Tisches vorzugsweise geschlossen umlaufenden Seitenrand wird einerseits die Möglichkeit geschaffen, dass der Tisch nach seiner Abnahme vom Sonnenschirm zusammen mit den darauf befindlichen Gegenständen sicher auf dem Boden abgestellt werden kann. Hierbei dient die Unterseite des Seitenrandes als Stützfläche, die insbesondere im Falle eines kreisrunden Tisches eine hohe Sicherheit gegen ein Umstürzen bietet, wenn der Seitenrand als durchgehende umlaufende Ringfläche ausgestaltet ist.
-
Zum anderen eröffnet sich durch den Seitenrand die Möglichkeit, dass dieser mit Logos oder Schriftzügen bedruckt werden kann, so dass der erfindungsgemäße Sonnenschirmtisch in vorteilhafter Weise gezielt als Werbeträger einsetzbar ist. Hierbei stellt es einen besonderen Vorteil der Erfindung dar, dass der Seitenrand mit dem darauf befindlichen Logo auch aus größerer Entfernung bei einem aufgestellten sowie auch bei einem zusammengefalteten Sonnenschirm sehr gut sichtbar ist, was die Werbewirksamkeit erhöht und die Einsatzmöglichkeiten des erfindungsgemäßen Sonnenschirmtischs zusätzlich erweitert.
-
Um den Tisch am Stiel in einer beliebigen Höhe zu fixieren, sind vorzugsweise Klemmschrauben vorgesehen, die sich durch entsprechende Gewindebohrungen in der Seitenwand wenigstens eines Klemmabschnitts hindurch erstrecken. Dieser Klemmabschnitt kann beispielsweise als hülsenförmiger Abschnitt ausgestaltet sein, welcher vorzugsweise im Zentrum des Grundkörpers an der Unterseite desselben fest oder alternativ auch lösbar an diesem aufgenommen ist. Alternativ kann der Klemmabschnitt drei oder mehr einzelne Klemmabschnitte umfassen, die entlang einer Umfangslinie um das Zentrum der Öffnung herum angeordnet sind, wobei in diesem Falle lediglich in einem der drei Klemmabschnitte eine Klemmschraube und eine Gewindebohrung vorgesehen sind.
-
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist der Tisch in der Aufsicht achsensymmetrisch ausgestaltet und entlang der Symmetrieachse geteilt. Die beiden Hälften, die in diesem Falle vorzugsweise im Wesentlichen identisch ausgestaltet sind, können mit Hilfe von Führungs- und Rastelementen zusammengesteckt werden und bilden dadurch die Tischfläche. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass die beiden Hälften für den Transport getrennt und anschließend um den Stiel herum ineinander gesteckt werden können, um den Tisch bei stehendem Schirm nachträglich in einer gewünschten Höhe zu befestigen. Durch die geteilte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Tisches lässt sich in vorteilhafter Weise der für den Transport benötigte Stauraum gegenüber einer einteiligen Ausführungsform erheblich verringern. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die beiden Hälften des Tisches auch bei einem bereits aufgestellten oder auch fest installierten Sonnenschirm mit geringstem Aufwand von einander gegenüberliegenden Seiten aus auf den Stiel aufgesetzt, ineinander gesteckt und durch Anziehen der Klemmschraube an diesem fixiert werden können. Hierbei stellt es in Hinblick auf den beim Transport benötigten Platzbedarf einen besonderen Vorteil dar, wenn auch der Seitenrand mit dem darauf angebrachten oder darin eingelassenen Logo z.B. über Schnappverschlüsse lösbar am Grundkörper befestigt ist.
-
Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnungen anhand einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung beschrieben.
-
In den Zeichnungen zeigen,
- 1 eine schematische teilweise transparente Seitenansicht des erfindungsgemäßen Sonnenschirmtisches mit angedeutetem Sonnenschirmstiel,
- 2 eine schematische Ansicht der Außenseite des Tisches mit angedeutetem Logo,
- 3 eine Aufsicht auf einen Sonnenschirmtisch mit einem zweiteiligen runden Grundkörper, und
- 4 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Sonnenschirmtischs mit einer schlitzförmigen Öffnung zum radialen Aufschieben des Grundkörpers auf einen am Sonnenschirmstiel befestigten Stützabschnitts.
-
Wie in 1 und 2 gezeigt ist, umfasst ein erfindungsgemäßer Sonnenschirmtisch 1 zur Befestigung an einem Stiel 2 eines nicht näher gezeigten Sonnenschirmes einen Grundkörper 4, der eine Tischfläche 6 besitzt, in die eine oder mehrere Vertiefungen 8 in Form von Ablagefächern für Gegenstände 10 eingebracht sind. Vorzugsweise im Zentrum des Grundkörpers 4 ist eine nicht näher bezeichnete Öffnung vorgesehen, durch die hindurch sich der Stiel 2 des Sonnenschirms im montierten Zustand des Tisches 1 hindurch erstreckt. Um den Tisch 1 in einer beliebigen Position am Stiel 2 zu fixieren, weist der Grundkörper an seiner Unterseite Befestigungsmittel 12 auf, die gemäß der Darstellung von 3 als drei Klemmabschnitte 12 ausgestaltet sind, von denen einer der Klemmabschnitte eine Seitenwand 12c umfasst, in die eine Gewindebohrung 12b eingebracht ist, durch welchen hindurch eine Klemmschraube 12a in Richtung auf das Zentrum des Stiels 2 einschraubbar ist.
-
Wie der Darstellung der 1 bis 3 weiter entnommen werden kann, umfasst der Grundkörper 4, der in der gezeigten Ausführungsform einen kreissymetrischen Querschnitt aufweist, einen vorzugsweise vollständig umlaufenden durchgehenden Seitenrand 14, der sich von der Oberseite der Tischfläche 6 aus nach unten hin erstreckt und eine Höhe H aufweist, die gleich oder größer als die Tiefe T der in den Grundkörper 4 eingebrachten Vertiefungen 8, bzw. Aufnahmefächer ist.
-
Bei der in 1 - 3 gezeigten Ausführungsform der Erfindung ist der Grundkörper 4 in zwei einzelne Teilkörper 4a, 4b teilbar ausgestaltet, wobei die beiden Teilkörper 4a, 4b durch Führungs- und Rastelemente 19a, 19b, bspw. durch hammerkopfartige Vorsprünge 19a am ersten Teilkörper 4a, die in entsprechend geformte T-förmige Schlitze oder Nuten 19b im Teilkörper 4b einschiebbar sind, lösbar miteinander verbunden sind. Hierdurch können die beiden Teilkörper 4a, 4b für den Transport auseinander gezogen und getrennt werden. Weiterhin kann der Teilkörper 4a zur Verringerung des Platzbedarfs beim Transport im unteren Teil des Teilkörpers 4b verstaut werden, wozu die Größe und Geometrie der beiden Teilkörper geringfügig von der idealen Achsensymmetrie abweichen können.
-
Wie der Darstellung von 2 weiterhin entnommen werden kann, ist in einem Bereich 22 des Seitenrandes 14 ein Logo 16 aufgebracht, wozu der Seitenrand 14 in diesem Bereich 22 transparent oder transluzent ausgestaltet ist. Die kann bspw. dadurch erfolgen, dass ein der Größe des Bereichs entsprechender Einsatz 22 aus einem transparenten Material wie z.B. Plexiglas, in den Seitenrand eingefasst ist. Auf der Rückseite des ansonsten lichtdichten Seitenrandes 14 ist hierbei vorzugsweise eine Lichtquelle, bspw. eine batterie- oder akkubetriebene LED-Leuchte 18, angeordnet, die den Bereich mit dem aufgebrachten Logo 16 von innen her beleuchtet, sodass das Logo bei Dunkelheit gut sichtbar ist.
-
Wie in der Darstellung von 3 weiterhin angedeutet ist, kann an der Unterseite der Tischfläche 6 des erfindungsgemäßen Tisches wenigstens eine Halteeinrichtung, insbesondere Klemmhalterung 25 für Getränkedosen 26 angeordnet sein, die beispielsweise als elastische Spange ausgeführt ist, die vorzugsweise integral mit dem Grundkörper 4, bevorzugt an der Innenseite des Seitenrandes 14, geformt ist. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass Getränkedosen zusätzlich unterhalb der Tischfläche 6 verstaut werden können, wobei der Seitenrand 14 die Dosen 26 aufgrund seiner vergleichsweise großen Höhe H zumindest teilweise vor direkter Sonneneinstrahlung schützt und die Getränke länger kühl bleiben.
-
Nach einer weiteren, in 4 gezeigten Ausführungsform der Erfindung besitzt der Grundkörper 4 eine sich vom Seitenrand 14 bis zum Zentrum hin erstreckende schlitzförmige Öffnung 40. Diese weist eine Breite auf, die größer als der Durchmesser des Stiels 2 eines Sonnenschirmes ist, so dass der Grundkörper 4 entlang der schlitzförmigen Öffnung 40 radial auf den Stiel 2 aufgeschoben werden kann. Die Befestigungsmittel 12 umfassen bei dieser Ausführungsform einen am Stiel 2 festklemmbaren hülsenförmigen Stützabschnitt 42, der einen größeren Durchmesser als die Breite der schlitzförmigen Öffnung 40 besitzt und auf den der Grundkörper 4 nach dem radialen Aufschieben auf den Stiel 2 mit einer zentralen Öffnung 44 aufsetzbar ist.
-
Dieser Ausführungsform der Erfindung besitzt den Vorteil, dass der Grundkörper 4 ähnlich einem Serviertablett in einem Barbereich mit Getränken beladen werden kann und anschließend bei stehendem Sonnenschirm radial über die schlitzförmige Öffnung auf den Stiel 2 des Sonnenschirms aufgeschoben und an diesem befestigt werden kann. Zum Abräumen der Getränke kann der Grundkörper 4 im Anschluss daran in umgekehrter Weise mit den darauf stehenden Gläsern etc. angehoben und radial vom Stil 2 abgezogen werden, um diese in den Barbereich zurückzubringen.
-
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besitzt die schlitzförmige Öffnung 40 einen bogenförmigen oder S-förmigen Verlauf. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass der Grundkörper nicht ungebremst vom Stiel herunter fallen kann, wenn dieser versehentlich nicht richtig auf den hülsenförmigen Stützabschnitt aufgesetzt wurde.
-
Bevorzugt sind an der Unterseite der zentralen Öffnung 44 ein sich konisch nach unten hin erweiternder erster Anlageabschnitt 44a und am Stützabschnitt 42 ein sich nach oben hin konisch erweiternder zweiter Anlageabschnitt 42b geformt, die den Grundkörper nach dem Aufsetzen auf den hülsenförmigen Stützabschnitt 42 kippsicher zentrieren.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- Tisch
- 2
- Stiel des Sonnenschirms
- 4
- Grundkörper
- 4a
- Erster Teilkörper
- 4b
- Zweiter Teilkörper
- 6
- Tischfläche
- 8
- Vertiefung
- 10
- Gegenstände
- 12
- Befestigungsmittel
- 12a
- Klemmschraube
- 12b
- Gewindebohrung
- 12c
- Seitenwand
- 14
- Seitenrand
- 16
- Logo
- 18
- Lichtquelle
- 19a
- hammerkopfartiger Vorsprung
- 19b
- Nut
- 20
- Symmetrieachse
- 22
- Bereich, in dem sich das Logo befindet
- 25
- Klemmhalterung für Getränkedose
- 26
- Getränkedose
- 40
- schlitzförmige Öffnung
- 42
- festklemmbarer hülsenförmiger Stützabschnitt
- 42b
- konisch erweiternder zweiter Anlageabschnitt des Stützabschnitts
- 44
- Zentrale Öffnung
- 44a
- erster Anlageabschnitt am Grundkörper
- H
- Höhe des Seitenrandes
- T
- Tiefe der in den Grundkörper eingebrachten Vertiefungen