-
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Veränderung einer Kontur eines Fahrzeugsitzes gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1 und einen Fahrzeugsitz mit einer solchen Vorrichtung gemäß Anspruch 9.
-
Eine derartige Vorrichtung beziehungsweise ein derartiger Fahrzeugsitz ist bereits aus der
DE 102 42 760 A1 bekannt, wobei dort jeweils eine Mehrzahl von druckbeaufschlagbaren Elementen in einem Sitzkissen und in einer Sitzlehne für eine Massagefunktion vorgesehen sind. Dazu sind die druckbeaufschlagbaren Elemente auf einer passagierzugewandten Seite einer Polsterung des Fahrzeugsitzes angeordnet und klein im Verhältnis zur Fläche der Sitzkontur ausgebildet, sodass durch sie im Wesentlichen punktförmige, eng lokalisierte Veränderungen der Sitzkontur bewirkt werden können.
-
Ein Kraftfahrzeugsitz mit einem in einem Rückenlehnenbereich angeordneten aufblasbaren Luftkissen zur Konturveränderung ist aus der
DE 41 06 862 A1 bekannt. Zwischen dem Luftkissen und einem Federkern der Rückenlehne und lose mit diesem verbunden ist dabei eine flexible Matte aus einem textilen Werkstoff als Druckübertragungselement vorgesehen. Weiterhin können auch mehrere aus je zwei an den Rändern miteinander verschweißten Polyurethanfolien gebildete Luftkissen vorgesehen sein, die übereinanderliegend beziehungsweise sich zumindest in einem drucklosen Zustand überlappend angeordnet sein können. Ziel ist es, eine Möglichkeit zur Konturveränderung bereitzustellen, durch die eine Federcharakteristik des Federkerns nicht in einem den Sitzkomfort beeinträchtigenden Maße beeinflusst wird.
-
Die
DE 10 2005 009 237 A1 offenbart eine Befestigungsanordnung für aufblasbare Körper an einem Trägerelement. Die aufblasbaren Körper bestehen dabei insbesondere aus übereinanderliegenden, miteinander entlang eines umlaufenden Randes verbundenen Folien. An zwei gegenüberliegenden Seiten eines solchen Körpers sind in einer Richtung längenkonstante aber in zumindest einer Richtung senkrecht dazu biegsame Verbindungselemente zwischen dem Trägerelement und dem Körper eingesetzt. Damit soll eine sichere und lagestabile Fixierung des aufblasbaren Körpers ermöglicht werden.
-
Auch bei anderen aus dem Fahrzeugbau bekannten Systemen kann es bei einer Konturveränderung durch eine Ballenform oder eine tendenziell kugelförmige Gestalt jeweiliger pneumatischer Elemente nachteilig zu einer unerwünschten Aufwölbung des entsprechenden Polsterteiles das Fahrzeugsitzes kommen. Damit ist eine flächige Konturverstellung nicht ohne zusätzlichen Aufwand, etwa in Form zusätzlicher Bauteile zur Versteifung und/oder Druckverteilung, zu erreichen.
-
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung zur Veränderung einer Kontur eines Fahrzeugsitzes zu schaffen, welche mit möglichst geringem Aufwand eine möglichst flächige Konturverstellung ermöglicht, und einen Fahrzeugsitz mit einer solchen Vorrichtung bereitzustellen.
-
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung zur Veränderung einer Kontur eines Fahrzeugsitzes mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 und einen Fahrzeugsitz mit den Merkmalen des Patentanspruchs 9 gelöst.
-
Um eine Vorrichtung zur Veränderung einer Kontur eines Fahrzeugsitzes zu schaffen, welche mit möglichst geringem Aufwand eine möglichst flächige Konturverstellung ermöglicht, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass in dem Hubelement die gegenüberliegenden Wandelemente zumindest im zentralen Flächenbereich über eine Verbindung dauerhaft miteinander verbunden sind, wodurch das Hubelement in der aktiven, luftgefüllten Form in seinem zentralen Flächenbereich in seiner Ausdehnung in Wirkrichtung begrenzt und gegenüber einem umgebenden Bereich eingeschnürt ist. Es kann also eine, insbesondere einem jeweiligen Sitzinsassen zugewandte, Kontur des Fahrzeugsitzes pneumatisch verändert werden, indem das Hubelement mit Luft befüllt und somit mit einem einstellbaren Luftdruck beaufschlagt wird, beziehungsweise indem in dem Hubelement vorhandene Luft abgeführt und somit der anliegende Luftdruck und damit letztlich auch die Ausdehnung des Hubelements verringert wird. Das pneumatische Element beziehungsweise das Hubelement wirkt dabei als Stellelement, mittels welchem die Fahrzeugsitzkontur automatisch, halbautomatisch oder manuell und insbesondere stufenlos beziehungsweise kontinuierlich einstellbar ist. Die Wirkrichtung ist dabei diejenige Richtung, in welcher sich bei einer Verstellung des Hubelementes zwischen seiner inaktiven und seiner aktiven Form dessen Ausdehnung am meisten verändert und kann beispielsweise ungefähr senkrecht zur einer Haupterstreckungsebene desjenigen Teiles des Fahrzeugsitzes stehen, dessen Kontur verändert wird. Das Hubelement nimmt in seiner inaktiven Form eine flache, flächige Gestalt an, in der der zentrale Flächenbereich klar definierbar ist als ein innerer, von dem das Hubelement in dieser Form nach außen begrenzenden umlaufenden Außenrand umschlossener Bereich ausschließlich des Außenrandes. Die sich gegenüberliegenden Wandelemente werden in dieser Form gebildet durch eine sich dann in der Haupterstreckungsebene des Hubelementes erstreckende Oberseite des Hubelementes und eine sich zumindest im Wesentlichen parallel dazu erstreckende Unterseite. Die in dem zentralen Flächenbereich vorgesehene dauerhafte Verbindung kann unabhängig von einer sonstigen, beispielsweise entlang des Außenrandes oder Umfanges des Hubelementes in seiner inaktiven Form verlaufenden Verbindung der beiden Wandelemente, durch welche also die geschlossene Blasenform und Dichtheit des Hubelementes hergestellt wird, sein. Diese beiden Verbindungen können jedoch auch fließend ineinander übergehen. Im letzteren Fall ist es dann immer möglich, in der inaktiven Form des Hubelementes eine in dessen Haupterstreckungsebene verlaufende gedachte, gerade Linie zu finden, welche von einem Punkt des Außenrandes startet, dann einen ersten Teil des zentralen Flächenbereiches, in dem die beiden Wandelemente nicht dauerhaft miteinander verbunden sind, durchläuft, dann die dauerhafte Verbindung in dem zentralen Flächenbereich schneidet und schließlich einen zweiten Teil des zentralen Flächenbereiches, in dem die beiden Wandelemente ebenfalls nicht dauerhaft miteinander verbunden sind, durchläuft und anschließend auf einen von dem Ausgangspunkt verschiedenen Punkt des Außenrandes trifft. Wird das Hubelement in seiner inaktiven Form mit Luft befüllt, so entfernen sich die beiden gegenüberliegenden Wandelemente zumindest in dem zentralen Flächenbereich in Wirkrichtung voneinander und das Hubelement dehnt sich somit in Wirkrichtung aus. Durch die dauerhafte in dem zentralen Flächenbereich vorgesehene Verbindung der beiden Wandelemente wird verhindert, dass das Hubelement zumindest ab einer bestimmten oder bei maximaler Luftbefüllung eine rein konvexe ballenförmige oder kugelige Gestalt annehmen kann, da die Verbindung eine Einschnürung gegenüber angrenzenden Auswölbungen des Hubelementes bewirkt. Ein jeweiliger Abstand der Wandelemente im Bereich der jeweiligen Scheitelpunkte dieser an die Verbindung angrenzenden Auswölbungen ist somit ab der bestimmten beziehungsweise bei maximaler Luftbefüllung des Hubelementes größer als eine Ausdehnung des Hubelementes in Wirkrichtung im Bereich der in dem zentralen Flächenbereich vorgesehenen dauerhaften Verbindung.
-
Diese Verbindung kann dabei auf unterschiedliche Arten realisiert sein. So können die beiden Wandelemente hier beispielsweise miteinander verklebt, vernäht oder verschweißt sein, es kann jedoch auch ein sich entlang der Verbindung und in Wirkrichtung erstreckendes Element vorgesehen sein, das an gegenüberliegenden Seiten oder Enden jeweils mit einem der Wandelemente verbunden ist. Ebenso könnten Laschen- oder Haken-Ösen-Verbindungen denkbar sein. Durch die von der erfindungsgemäßen Vorrichtung in der aktiven, luftgefüllten Form gebildete Gestalt des Hubelementes kann besonders vorteilhaft eine flächige Konturverstellung bewirkt werden, da das Hubelement insbesondere in Wirkrichtung keine rein konvexe Form mit einem ausgezeichneten einzelnen Punkt maximaler Ausdehnung aufweist. Vielmehr werden durch die jeweiligen Scheitelpunkte beziehungsweise Scheitellinien der die in dem zentralen Flächenbereich vorgesehene Verbindung umgebenden Auswölbungen des Hubelements mehrere voneinander beabstandete Bereiche beziehungsweise ein deutlich größerer Bereich des Sitzes in gleichem Maße bewegt beziehungsweise verstellt. Insbesondere wird diese flächige Verstellung dabei besonders vorteilhaft ohne zusätzlichen Bauteilaufwand erzielt. Dadurch ergibt sich zudem vorteilhaft eine besonders einfache Adaptionsmöglichkeit der erfindungsgemäßen Vorrichtung für unterschiedliche Anwendungsbereiche.
-
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass die dauerhafte Verbindung in dem zentralen Flächenbereich des Hubelements einen geraden, linienförmigen Verlauf aufweist. Ein solcher Verlauf lässt sich vorteilhaft auf besonders einfache und schnelle Art und Weise herstellen und auch besonders einfach an unterschiedliche Größen des Hubelements anpassen.
-
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass die dauerhafte Verbindung in dem zentralen Flächenbereich des Hubelements einen offenen oder geschlossenen kurvenartigen Verlauf aufweist. Ein offener kurvenartiger Verlauf meint dabei, dass die Form beziehungsweise der Verlauf der Verbindung keiner geraden Linie folgen muss und die Verbindung nicht unmittelbar auf sich selbst zurückgebogen verläuft. Dabei kann die Verbindung an einer oder an mehreren Stellen einen umlaufenden Außenrand des Hubelements beziehungsweise eines Wandelements berühren und/oder die Verbindung kann insbesondere zwei, aber auch nur ein oder eine Mehrzahl von freien in dem zentralen Flächenbereich angeordnete Enden aufweisen. Mehr als zwei solcher Enden können beispielsweise durch eine Verzweigung der Verbindung auftreten. Ein geschlossener kurvenartiger Verlauf meint, dass die Verbindung so geformt ist, dass eine ihrem Verlauf folgende gedachte Linie auf sich selbst zurückführt. Durch kurvenartige Verläufe der Verbindung kann besonders vorteilhaft eine optimale Anpassung an die Form des Hubelementes realisiert werden, wodurch wiederum eine optimal flächige Konturverstellung erzielbar ist.
-
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass die dauerhafte Verbindung in dem zentralen Flächenbereich des Hubelements eine zumindest im Wesentlichen punktförmige Gestalt aufweist. Eine solche punktförmige Verbindung lässt sich besonders einfach und schnell herstellen und kann aufgrund ihrer Symmetrie gegebenenfalls besonders stabil beziehungsweise zuverlässig sein.
-
In weiterer Ausbildung der Erfindung ist das Hubelement durch entlang eines jeweiligen umlaufenden Außenrandes miteinander verbundene, insbesondere miteinander verschweißte, Folienausschnitte gebildet. Hierfür können insbesondere zwei zumindest im Wesentlichen konturgleiche Folienausschnitte vorgesehen sein. Es ist jedoch auch denkbar, die Wandelemente aus jeweils mehreren nur entlang eines jeweiligen Teilabschnittes ihres Außenrandes miteinander verbundenen Folienausschnitten zu bilden. Ebenso kann gegebenenfalls ein einzelner auf sich selbst gefalteter oder gebogener Folienausschnitt, welcher mit an jeweiligen Randabschnitten mit sich selbst verbunden ist, verwendet werden. Die Folienausschnitte können vorteilhaft aus einem Kunststoffmaterial gefertigt sein, wodurch sich vorteilhaft eine freie Formgebung, eine kostengünstige Herstellbarkeit und eine zuverlässige Verbindbarkeit ergeben.
-
In weiterer Ausbildung der Erfindung ist zusätzlich ein an dem ersten Hubelement angeordnetes zweites Hubelement mit in seinem zentralen Flächenbereich unverbundenen Wandelementen vorgesehen, dessen Wirkrichtung mit der Wirkrichtung des ersten Hubelements übereinstimmt. Mit anderen Worten sind also zwei übereinander angeordnete Hubelemente beziehungsweise Luftkammern vorgesehen, wodurch sich vorteilhaft ein besonders großer Hub und damit auch ein vorteilhaft besonders großer Umfang der möglichen Konturverstellung realisieren lassen. Weiterhin kann durch eine solche Anordnung der beiden Hubelemente übereinander, insbesondere bei gefalteten Blasen, vorteilhaft eine Stabilisierung beziehungsweise Lagestabilisierung der Hubelemente beziehungsweise Blasen erreicht werden. Insbesondere ist es dabei vorgesehen, dass das zweite Hubelement vollflächig, das heißt ohne Verbindung in seinem zentralen Flächenbereich, wirkt und auf einer von einem jeweiligen Sitzinsassen abgewandten Seite des ersten – mit einer Verbindung in seinem zentralen Flächenbereich ausgestatteten – Hubelements angeordnet ist. Damit wird insbesondere durch das zweite Hubelement der besonders große Hubumfang erreicht, während durch das erste Hubelement eine besonders breite und flächige Druckwirkung zur Konturverstellung erzielt wird. Eine Luftkammer des ersten Hubelementes kann dabei mit einer Luftkammer des zweiten Hubelementes über einen Durchströmbereich oder eine Durchströmöffnung direkt verbunden sein, sodass die beiden Hubelemente eine sogenannte Doppelkammerblase bilden. Eine solche Doppelkammerblase kann beispielsweise als gefaltete Blase oder als in einem Schichtaufbau gefertigte Blase ausgeführt sein. Bei einer gefalteten Blase können die beiden Hubelemente, insbesondere in ihren inaktiven Formen, prinzipiell flach nebeneinander ausgebreitet werden, sodass an jeder Stelle höchstens zwei Schichten beziehungsweise Wandelemente übereinander liegen. Zur Anordnung in dem Fahrzeugsitz werden die beiden Hubelemente dann flächig aufeinander gefaltet. Bei einer in einem Schichtaufbau gefertigten Blase hingegen ist eine solche ausgebreitete flache Anordnung nicht möglich und es gibt immer zumindest eine Stelle, an welcher mehr als zwei Schichten beziehungsweise Lagen der Doppelkammerblase aufeinander zu liegen kommen. Eine Doppelkammerblase hat den Vorteil, dass gegebenenfalls eine einzige Luftversorgung für die pneumatische Funktionalität ausreicht und somit Komplexität, Bauteile, Kosten und Gewicht eingespart werden können.
-
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind wenigstens zwei Hubelemente vorgesehen, wobei jeweils ein Wandelement des ersten Hubelements mit einem flächig an dieses angrenzenden Wandelement des zweiten Hubelements verbunden, insbesondere verklebt, vernäht oder verschweißt, ist. Durch eine solche flächige Verbindung der beiden Hubelemente kann besonders vorteilhaft ein Verrutschen oder Verschieben des einen Hubelements gegen das andere ausgeschlossen werden. Zudem wird vorteilhaft verhindert, dass Fremdkörper oder andere Bauteile zwischen die beiden Hubelemente gelangen und so die Wirksamkeit der Vorrichtung einschränken können.
-
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind wenigstens zwei flächig aneinander angrenzende Hubelemente vorgesehen, wobei jeweils zwei Hubelemente ein gemeinsames, beiden Hubelementen zugeordnetes Wandelement aufweisen. Mit anderen Worten bildet also ein gemeinsames mittleres Wandelement sowohl eine Begrenzung des einen als auch eine Begrenzung des anderen Hubelements. Durch diese Doppelverwendung des mittleren, beiden Hubelementen zugeordneten Wandelements kann besonders vorteilhaft Material und Gewicht eingespart sowie aufgrund der gegebenenfalls geringeren Materialstärke dieses Wandelements im Vergleich zu zwei jeweils nur einem Hubelement zugeordneten Wandelementen eine größere Flexibilität und somit gegebenenfalls eine verbesserte Wirkung erreicht werden.
-
Alternativ ist es auch denkbar, ein Hubelement beziehungsweise eine Doppelkammerblase durch in jeweiligen Schnittbereichen verschlossene beziehungsweise verbundene Schlauchelemente zu realisieren.
-
Unabhängig von der konkreten Ausführungsform kann in einem Hubelement auch mehr als eine unabhängige Verbindung in dem jeweiligen zentralen Flächenbereich vorgesehen sein und es können auch mehr als zwei Hubelemente übereinander oder sich teilweise überdeckend angeordnet werden.
-
Durch die vorliegende Erfindung wird auch ein Fahrzeugsitz mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Veränderung einer Kontur des Fahrzeugsitzes bereitgestellt.
-
In weiterer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes ist jeweils wenigstens ein Hubelement in einem Lehnenteil und/oder einem Kissenteil, insbesondere in jeweiligen Seitenwangen des Lehnenteils und/oder des Kissenteils, und/oder in einem Schulterbereich des Lehnenteils und/oder in einer Kopfstütze des Sitzes angeordnet. Hierdurch ergeben sich besonders vorteilhafte Verstellmöglichkeiten jeweiliger Konturen des Fahrzeugsitzes, wodurch jeweils besonders vorteilhaft eine den jeweiligen Fahrzeuginsassen optimal angepasste Unterstützung geboten werden kann. Beispielsweise kann durch eine Anordnung eines erfindungsgemäßen Hubelementes beziehungsweise einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Seitenwange des Lehnenteils des Fahrzeugsitzes ein optimaler Seitenhalt für den Fahrzeuginsassen eingestellt werden. Weiterhin kann vorteilhaft gegebenenfalls auch eine jeweilige Neigung des entsprechend ausgestatteten Teiles des Fahrzeugsitzes, wie etwa der Kopfstütze oder einer Oberschenkelabstützung, eingestellt und angepasst werden. Auch eine Anordnung der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einem zentralen Bereich des Rückenlehnenteils ist denkbar, um beispielsweise eine Lordoseunterstützung für eine möglichst komfortable und ermüdungsfreie Fahrt zu realisieren. Insgesamt kann somit durch einen mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgestatteten Fahrzeugsitz nicht nur der Komfort der jeweiligen Sitzinsassen, sondern direkt oder indirekt auch die Sicherheit beim Führen des Fahrzeugs gesteigert werden.
-
Die bisher und im Folgenden sowie in den Patentansprüchen beschriebenen funktionalen Ausbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sowie die entsprechenden Vorteile sind entsprechend sinngemäß auch auf den erfindungsgemäßen Fahrzeugsitz beziehungsweise die für den erfindungsgemäßen Fahrzeugsitz verwendeten Einrichtungen und Bauteile übertragbar und umgekehrt.
-
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
-
Dabei zeigen:
-
1 eine schematische und geschnittene Draufsicht einer Sitzlehne mit beidseitigen Seitenwangen und jeweiligen in ihrer inaktiven Form dargestellten Vorrichtungen zur Veränderung einer jeweiligen Kontur der Seitenwangen;
-
2 eine schematische und geschnittene ausschnittsweise Draufsicht eines Teils einer Sitzlehne mit einer Seitenwange und einer in ihrer aktiven Form dargestellten Vorrichtung zur Veränderung einer Kontur der Seitenwange;
-
3 eine schematische Draufsicht einer aufgefalteten Doppelkammerblase;
-
4 eine schematische Draufsicht einer Doppelkammerblase in einem Schichtaufbau; und
-
5 eine schematische und geschnittene Seitenansicht der Doppelkammerblase aus 4.
-
In allen Figuren sind gleiche, einander entsprechende oder funktionsgleiche Elemente jeweils mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
-
1 zeigt in einer schematischen und quer geschnittenen Draufsicht eine Sitzlehne 10 mit beidseitig eines mittigen Hauptbereiches angeordneten Seitenwangen 12 und einer sich über die gesamte Querausdehnung auf einer einem Sitzinsassen zugewandten Seite erstreckenden Polsterauflage 14. Auf einer von dem Sitzinsassen abgewandten Seite der Polsterauflage 14 sind ein Lehnenrahmen 16, eine daran befestigte Unterfederung 18 und gegebenenfalls eine hier nicht dargestellte Polstertragstruktur angeordnet. Zwischen dem Lehnenrahmen 16 und der Polsterauflage 14 ist an jeder der Seitenwangen 12 eine Vorrichtung 20 zur Konturveränderung der jeweiligen Seitenwange 12 angeordnet. Die Vorrichtung 20 umfasst ein pneumatisches Element 22, welches durch eine entsprechende Luftbefüllung oder Entlüftung in seiner Ausdehnung veränderbar ist, wodurch insbesondere die Kontur eines jeweiligen Mittelbereichs 24 der jeweiligen Seitenwange 12 verändert beziehungsweise eingestellt werden kann. Die Vorrichtung 20 umfasst weiterhin ein erstes Hubelement 26 und ein auf einer dem Sitzinsassen abgewandten Seite von diesem angeordnetes zweites Hubelement 28. Diese beiden Hubelemente 26, 28 sind vorliegend durch entlang eines jeweiligen umlaufenden Außenrandes 36 (siehe 3) miteinander verschweißte Kunststofffolienausschnitte gebildet und jeweils Teil des pneumatischen Elements 22. Um insbesondere bei einem Befüllen der Hubelemente 26, 28 mit Luft oder auch einem anderen Gas, das heißt also bei einem Aufblasen, eine Formveränderung der Hubelemente 26, 28 möglichst effektiv und wirksam in eine Konturveränderung der Seitenwange 12 umzusetzen, ist auf einer den Sitzinsassen abgewandten Seite des zweiten Hubelements 28 eine formstabile Stützplatte 30 angeordnet, welche ihrerseits an dem Lehnenrahmen 16 abgestützt ist. Die Stützplatte 30 kann beispielsweise aus einem metallischen Werkstoff gefertigt sein und verhindert durch ihre Form- und Lagestabilität eine in ihre Richtung gerichtete Ausdehnung der Hubelemente 26, 28. Deren Ausdehnung wirkt also in vollem Umfang in Richtung der Polsterauflage 14.
-
Bei soweit ähnlichen bekannten Vorrichtungen würde bei dieser Anordnung ein Aufblasen der Hubelemente 26, 28 zu einer deutlich gerundeten Aufwölbung der Seitenwange 12 in Richtung des Sitzinsassen führen, was jedoch für eine gewünschte flächige Konturverstellung nicht zweckmäßig wäre. Deshalb ist bei derartigen bekannten Vorrichtungen oftmals eine zusätzliche Versteifung, eine Abstützplatte oder ein sonstiges Bauteil zur Druckverteilung vorgesehen, durch welche eine flächigere Konturverstellung erreicht werden soll. Um diesen zusätzlichen Bauteil- und damit auch Herstellungs- und Gewichts- sowie Kostenaufwand zu vermeiden, ist vorliegend in dem ersten Hubelement 26 eine zusätzliche Verbindung 32 (siehe 2) der Folienausschnitte vorgesehen. Damit kann die gewünschte flächige Konturverstellung der Seitenwange 12 ohne zusätzliche Bauteile oder Maßnahmen erzielt werden.
-
2 zeigt schematisch in einer ausschnittsweisen und geschnittenen Draufsicht einen Ausschnitt der in 1 dargestellten Sitzlehne 10, wobei hier jedoch die Vorrichtung 20 in ihrer aktiven, luftgefüllten Form mit aufgeblasenen Hubelementen 26, 28 dargestellt ist.
-
Die in dem ersten Hubelement 26 vorgesehene Verbindung 32 sorgt für eine Einschnürung beziehungsweise Begrenzung einer Ausdehnung des ersten Hubelements 26 in einem zentralen Flächenbereich 46 (siehe 3). Die Richtung der wesentlichen Ausdehnung der Hubelemente 26, 28 wird als Wirkrichtung bezeichnet und kann sich beispielsweise zumindest ungefähr senkrecht zu der Stützplatte 30 erstrecken. Durch die von der Verbindung 32 bewirkte Einschnürung des ersten Hubelementes 26 in der dargestellten aktiven, aufgeblasenen Form führt zur Ausbildung von jeweils für sich betrachtet konvexen, die Verbindung 32 umgebenden Bereichen 34, deren maximal aufgewölbte Scheitelpunkte beziehungsweise Scheitellinien gleich weit von der Stützplatte 30 entfernt sein können. Somit wird die Seitenwange 12 beziehungsweise die entsprechende Polsterauflage 14 im Bereich der Seitenwange 12 gleichmäßig in Richtung des Sitzinsassen verstellt.
-
3 zeigt in einer schematischen Draufsicht eine gefaltete, vorliegend jedoch in einer End- beziehungsweise aufgefalteten Position dargestellte, Doppelkammerblase mit einem ersten Hubelement 26 und einem zweiten Hubelement 28. Die Doppelkammerblase ist vorliegend aus zwei zumindest im Wesentlichen konturgleichen und entlang eines jeweiligen umlaufenden Außenrandes 36 miteinander verschweißten übereinander liegenden Folienausschnitten gebildet, wobei das erste Hubelement 26 eine zusätzliche Verbindung 32 in Form einer geraden linienartigen Verschweißung aufweist. Die Verbindung 32 hat dabei keinen direkten Kontakt beziehungsweise Berührungspunkt mit der entlang des Außenrandes 36 verlaufenden Verschweißung. An dem zweiten Hubelement 28 ist vorliegend ein Luftanschluss 38 vorgesehen, über welchen eine Be- und Entlüftung der Hubelemente 26, 28 möglich ist. Dazu sind die beiden Hubelemente 26, 28 vorliegend über zwei Durchströmbereiche 40 miteinander verbunden, durch welche also Luft zwischen dem ersten Hubelement 26 und dem zweiten Hubelement 28 ausgetauscht werden kann. Sowohl die genaue Anordnung des Luftanschlusses 38 als auch die genaue Form, Lage und Anzahl der Durchströmbereiche 40 sind hier lediglich beispielhaft zu verstehen und können in vielfältiger Art und Weise gestaltet und beispielsweise an die konstruktiven beziehungsweise baulichen Gegebenheiten des konkreten Fahrzeugsitzes angepasst werden. So ist eine Anordnung des Luftanschlusses 38 auch im Bereich des ersten Hubelementes 26 oder eines der Durchströmbereiche 40 problemlos realisierbar. Bei der Auslegung der Durchströmbereiche 40 sollte aber auf einen ausreichend großen Querschnitt geachtet werden, um die gewünschte Be- und Entlüftungsgeschwindigkeit realisieren zu können.
-
Die beiden Hubelemente 26, 28 sowie die Durchströmbereiche 40 umgeben vorliegend eine Ausnehmung 42, in welcher Befestigungselemente 44 angeordnet sind, mittels welchen das dargestellte pneumatische Element 22 beispielsweise an der Stützplatte 30 festgelegt werden kann. Dies kann beispielsweise über eine Schraub- oder Nietverbindung erfolgen. Die Befestigungselemente 44 können beispielsweise an jeweiligen Laschen angeordnet sein, welche mit einem oder beiden der Hubelemente 26, 28 verbunden, insbesondere verschweißt, vernäht oder verklebt, sein können. Zur Anordnung des dargestellten pneumatischen Elements 22 an oder in einem Fahrzeugsitz würde das erste Hubelement 26 auf das zweite Hubelement 28 gefaltet werden, indem die Durchströmbereiche 40 entsprechend umgebogen und die jeweiligen zentralen Flächenbereiche 46, 48 in Überdeckung gebracht werden, sodass sie aufeinander zu liegen kommen. Das erste Hubelement 26 ist dabei dem Sitzinsassen zugewandt und das zweite Hubelement 28 dem Sitzinsassen abgewandt anzuordnen. Somit wird durch die in dem zentralen Flächenbereich 46 des ersten Hubelements 26 vorgesehene Verbindung 32 eine optimal flächige Kraftbeaufschlagung der entsprechenden Seitenwange 12 erzielt, während durch das zweite Hubelement 28 ein über dessen gesamten zentralen Flächenbereich 48 wirksamer möglichst großer Hub erzeugbar ist. Dazu ist also in dem zweiten Hubelement 28 keine der Verbindung 32 entsprechende zusätzliche Verbindung oder Verschweißung vorgesehen und die flächigen Folienausschnitte, aus denen das zweite Hubelement 28 gebildet ist, sind in der aktiven, aufgeblasenen Form des zweiten Hubelements 28 über den gesamten zentralen Flächenbereich 48 voneinander beabstandet.
-
4 zeigt in einer schematischen Draufsicht ein in einer alternativen Ausführungsform in einem Schichtaufbau konzipiertes pneumatisches Element 22, welches ebenfalls ein sichtbares erstes Hubelement 26 und ein – hier verdecktes und deshalb nicht sichtbares – zweites Hubelement 28 umfasst. Auch hier ist in dem zentralen Flächenbereich 46 des ersten Hubelements 26 eine Verbindung 32 vorgesehen. Anders als bei der in 3 dargestellten Ausführungsform erfolgt hier jedoch der Luftaustausch zwischen dem ersten Hubelement 26 und dem zweiten Hubelement 28 über eine einzige im Bereich der jeweiligen zentralen Flächenbereiche 46, 48 angeordnete Durchströmöffnung 50. 5 zeigt das bereits in 4 dargestellte pneumatische Element 22 in einer schematischen und geschnittenen Seitenansicht. Dabei liegen die beiden Hubelemente 26, 28 auch ohne Faltung flächig übereinander. Deutlich erkennbar ist hier die Einschnürung des ersten Hubelements 26 durch die Verbindung 32 gegenüber den diese beidseitig umgebenden Bereichen 34 und einer gestrichelt angedeuteten Kontur 52 herkömmlicher Hubelemente, wie sie sich ohne die Verbindung 32 ergeben könnte. Jeweilige Scheitelbereiche 54 der die Verbindung 32 umgebende Bereiche 34 liegen auf einem gemeinsamen Höhenniveau, welches ähnlich zu einem Höhenniveau eines Scheitelpunktes 56 der herkömmlichen Kontur 52 sein kann. Dabei wird deutlich, dass durch die Verbindung 32 also das maximale Höhenniveau des ersten Hubelements 26 in seiner aufgeblasenen Form von einem einzigen Scheitelpunkt 56 auf mehrere Scheitelbereiche 54 erweitert wird, wodurch die gewünschte flächige Konturverstellung erzielbar ist.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- DE 10242760 A1 [0002]
- DE 4106862 A1 [0003]
- DE 102005009237 A1 [0004]