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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Fahrzeugsitzverschiebevorrichtung
mit einer Gleitschiene, die entlang einer Längsachse zwischen einer hinteren,
einer mittleren und einer vorderen Schienenposition verschiebbar
in einer festen Führungsschiene
gelagert ist, einer Schienenverriegelung, die an der Gleitschiene
angeordnet ist und eine oder mehrere Arretierungselemente besitzt,
die selektiv in eine entsprechende Anzahl von Schlitzen, die an
der Führungsschiene
ausgeformt sind, eingreifen können,
so dass die Gleitbewegung der Gleitschiene in Bezug auf die Führungsschiene
unterbunden wird, wobei die Schienenverriegelung eine Vorspanneinrichtung
umfasst, und einer Betätigungseinrichtung,
die in Verbindung zur Schienenverriegelung an der Gleitschiene angeordnet
ist, um die Bewegung zwischen einer Betätigungskonfigutation und einer
Ruhekonfiguration zu ermöglichen.
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Mehrsitzer,
wie z. B. Lieferwagen, Minivans, Sport Utility Vehicles und ähnliche
Fahrzeuge, haben typischerweise mittlere (zweite Reihe) und vielleicht hintere
(dritte Reihe) Fahrzeugsitze, die sich hinter den Fahrzeugsitzen
des Fahrers und des Beifahrers (erste Reihe) befinden. In einigen
dieser Fahrzeuge gibt es zu den Sitzen in der dritten Reihe oder
dem Laderaum hinter den Sitzen in der zweiten Reihe, oder zu den
Sitzen in der zweiten Reihe bei Fahrzeugen, die jeweils nur eine
Tür auf
jeder Seite haben, keinen direkten Zugang über eine angrenzende Tür. In diesem
Fall besitzen viele Fahrzeuge ein „Easy Entry (manchmal in der
Fachsprache als „E-Z" Entry bezeichnet)
Feature, bei dem die Fahrzeugsitzbaugruppengleitschienen der ersten
Reihe bzw. der zweiten Reihe unverriegelt sind, und die Sitzbaugruppe
aus einer besetzbaren Position, die sich nach der Verriegelungsposition
befindet, in eine unverriegelte Zugangsposition vor der Schienenverriegelungsposition
in Längsrichtung
nach vorn geschoben wird, während
das Rückenlehnenteil
nach vorn über das
Sitzkissenteil gelegt wird.
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Um
diese unverriegelte Zugangsposition beim Stand der Technik (
US-A-4 101 169 )
zu erreichen, wird die Rückenlehnensperrvorrichtung
gelöst, und
das Rückenlehnenteil
wird danach nach vorn über
das Sitzkissenteil gelegt. Ferner werden die bewegliche innere und
die bewegliche äußere Gleitschiene
der Fahrzeugsitzverschiebevorrichtung in Bezug auf ihr entsprechendes
festes Schienenteil automatisch entriegelt und durch eine Vorspannfeder entlang
ihrem entsprechenden festen Schienenteil dazu veranlasst, nach vorn
zu gleiten, und zwar bis die Fahrzeugsitzbaugruppe eine nach vorn
verstellte, unverriegelte Position erreicht hat, in der der Einstieg in
das Fahrzeug möglich
ist. Wenn die Sitzbaugruppe wieder benutzt werden muss, wird die
Rückenlehne der
Fahrzeugsitzbaugruppe wieder in die im wesentlichen aufrechte Stellung
gebracht, und die Sitzbaugruppe wird rückwärts in die Nähe der Startposition geschoben,
in der sich die bewegliche innere und äußere Gleitschiene wieder mit
ihrem entsprechenden festen Schienenteil verriegeln, um die Sitzbaugruppe wieder
an Ort und Stelle im Fahrzeug zu befestigen.
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Die
DE 44 19 335 C2 beschreibt
einen verschwenkbaren Kraftfahrzeugsitz, bei dem die Rückschwenkbewegung
der Rückenlehne
so lange verhindert wird, bis durch Zurückschieben des Sitzes eine
Sperrbereitschaft zwischen Oberschiene und Unterschiene hergestellt
ist. Auf diese Weise wird verhindert, dass nach Verschwenken der
Rückenlehne
und Vorziehen des Sitzes und anschließendem Zurückklappen der Lehne der Sitz
selbst unverriegelt bleibt.
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Die
DE 695 03 701 T2 offenbart
eine Positionsspeicherungsschiene für Fahrzeugsitze mit einer Führung und
einer Verriegelung. Je nach Bedienung wird entweder nur die Verriegelung
oder aber die Verriegelung und das Speicher-Ausrücklager
gelöst. Entsprechend
ist es möglich,
je nach Bedarf den Sitz als Ganzes zu verschieben oder aber lediglich
Sitz und Lehne kurzfristig nach vorne zu verschieben, um den Zugang
zu den hinteren Sitzen zu vermöglichen. Besondere
Bedeutung hat dies bei Fahrzeugsitzen mit integriertem Sicherheitsgurt.
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Eine ähnliche
Zielsetzung hat die
WO 95/01888
A1 , die einen Sitzschienenaufbau betrifft, bei dem eine
der Schienen zwei miteinander verbindbare Abschnitte aufweist, wobei,
je nachdem, ob der Sitz als Ganzes verstellt werden oder lediglich
kurz vorgeklappt werden soll, die beiden Abschnitte miteinander
verbunden werden oder nicht.
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In
der
DE 195 10 618
A1 wird eine Fahrzeugsitzverschiebevorrichtung beschrieben.
Diese weist eine Gleitschiene auf, die in einer festen Führungsschiene
verschiebbar gelagert ist, eine Schienenverriegelung sowie eine
Betätigungseinrichtung.
Kern dieser Patentanmeldung ist eine Merkvorrichtung, mit deren
Hilfe eine vor der Verschiebung des Sitzes eingestellte Sitzposition
nach Zurückschieben
des Sitzes wieder erreicht wird. Dabei bewirkt ein Anschlag, dass
das Zurückschieben
des Sitzes nur bis zu einer Position möglich ist, die der zuvor eingestellten
Sitzposition entspricht. Möglich
ist aber auch das vorzeitige Zurückklappen
der Rückenlehne
in die normale Gebrauchsstellung, woraufhin die Arretiervorrichtungen
in den Sperrzustand eingreifen können und
der Merkzapfen der Merkvorrichtung frei kommt.
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Um
die Fahrzeugsitzbaugruppe beim bisherigen Stand der Technik wieder,
wie oben beschrieben, rückwärts in die
Schienenverriegelungsposition zu bringen, ist es üblich, auf
die äußere Seite
der Fahrzeugsitzrückenlehne
zu drücken,
da die äußere Seite
von der Person außerhalb
des Fahrzeugs leicht erreicht werden kann. Dementsprechend neigt
die bewegliche äußere Gleitschiene
dazu, in Bezug auf die bewegliche innere Gleitschiene leicht rückwärtig verstellt
zu werden, und zwar hauptsächlich
auf Grund der Toleranzaddition in der Fahrzeugsitzverschiebevorrichtung
und im zugehörigen
Schienenverriegelungsmechanismus. In diesem Falle besteht in signifikantem
Maß die
Möglichkeit,
dass die bewegliche äußere Gleitschiene
der Fahrzeugsitzverschiebevorrichtung zuerst einrastet, und, dass
die bewegliche innere Gleitschiene die Verriegelungsposition nicht
ganz erreicht und daher unverriegelt bleibt. Solch ein einseitiges
Verriegeln der Fahrzeugsitzverschiebevorrichtung ist in Situationen,
in der die Geschwindigkeit schnell herabgesetzt werden muss, wie
z. B. in einer Unfallsituation, sehr gefährlich, da die Möglichkeit
besteht, dass die Fahrzeugsitzbaugruppe aus dieser einseitigen Verriegelung
herausbricht und ungehindert nach vorn rutscht.
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Das
obengenannte Sicherheitsanliegen ist bei einer Fahrzeugsitzverschiebevorrichtung
des Stands der Technik, die in einer beliebigen Position einer Vielzahl
von Verriegelungspositionen der Sitzschiebevorrichtung einrasten
und verriegeln kann, nicht so kritisch, da eine Verriegelungsredundanz
besteht, so dass es möglich
ist, dass die Fahrzeugsitzverschiebevorrichtung in irgendeiner Verriegelungsposition
einrastet, die weiter vorn oder weiter hinten liegt, und die unerwartete
Lösung
der Schienenverriegelungsmechanismusbaugruppe verhindert wird. Jedoch
bei Fahrzeugsitzverschiebevorrichtungen des bisherigen Stands der
Technik, die nur eine einzige Schienenverriegelungsposition haben,
besteht nicht die Möglichkeit,
dass die Sitzschiebevorrichtung in einer solchen, weiter vorn oder
hinten gelegenen Verriegelungsposition einrastet, da keine redundanten
Verriegelungspositionen existieren. Daher ist es bei Fahrzeugsitzverschiebevorrichtungen,
die nur eine einzige Schienenverriegelungsposition haben (wie z.
B., einer Fahrzeugsitzvorrichtung mit Easy Entry Feature) besonders
wichtig, dass die bewegliche innere und die äußere Gleitschiene stets beide
in die Verriegelung einrasten, wenn die Fahrzeugsitzbaugruppe an
der Schienenverriegelungsposition vorbei, nach hinten geschoben
wird.
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Um
sicherzustellen, dass sowohl das bewegliche Innenbord- als auch
das bewegliche Außenbordschienenteil
in die Schienenverriegelungsposition einrastet, hat es sich als
nützlich
erwiesen, die Fahrzeugsitzbaugruppe gleichmäßig und nicht in einer unausgeglichen,
schiefen Weise in Längsrichtung
zu schieben, so dass verhindert wird, dass das eine bewegliche Schienenteil
die Schienenverriegelungsposition erreicht, bevor das andere sie
erreicht hat.
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Ein
anderer Grund, weshalb der innere oder der äußere Verriegelungsmechanismus,
bzw. beide nach Rückkehr
der Fahrzeugsitzbaugruppe aus einer vorderen, Easy Entry Position
in ihre Schienenverriegelungsposition unter Umständen nicht verriegeln, ist die
Toleranzaddition der verschiedenen Komponenten der beweglichen und
festen Schienenteile und der Schienenverriegelungsmechanismen. Solche
Toleranzen, oder mit anderen Worten, die Variierung in der Größe der Komponenten
der beweglichen und festen Schienenteile und der Verriegelungsmechanismen
kann verursachen, dass der innere und der äußere Mechanismus in Längsrichtung
nicht richtig ausgerichtet werden, wenn die Fahrzeugsitzbaugruppe
in ihre Ausgangsposition zurückgebracht wird,
wodurch das gleichzeitige Einrasten beider Schienenverriegelungsmechanismen
erschwert wird.
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Daher
ist es ein Ziel der Erfindung, eine Sitzverschiebevorrichtung für den Einsatz
mit einer Fahrzeugsitzbaugruppe zu liefern, die sicherstellt, dass sowohl
die bewegliche innere als auch die bewegliche äußere Gleitschiene der Sitzbaugruppe
nach Rückkehr
der Fahrzeugsitzbaugruppe aus einer nach vorn verstellten, unverriegelten
Zugangsposition in eine nach hinten verstellte Schienenverriegelungsposition
an Ort und Stelle einrasten.
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Dieses
Ziel wird mit der Fahrzeugsitzverschiebevorrichtung des Anspruchs
1 erreicht.
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Andere
Vorteile, Merkmale und Eigenschaften der Erfindung, sowie Bedienungsmethoden
und Funktionen der zugehörigen
Konstruktionselemente, und die Kombination von Teilen und Herstellungseinsparungen,
werden aus der folgenden, detaillierten Beschreibung und den Ansprüchen mit
Bezugnahme auf die begleitenden, untenstehend kurz beschriebenen
Zeichnungen deutlich.
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Ein
weiterer mit der Erfindung verbundener Vorteil besteht darin, dass
bei einer Fahrzeugsitzverschiebevorrichtung mit einer einzigen Schienenverriegelungsposition
für den
Einsatz mit einer Fahrzeugsitzbaugruppe mit Easy-Entry-Feature die
erfindungsgemäße Fahrzeugsitzverschiebevorrichtung verhindert,
dass die bewegliche innere und die bewegliche äußere Gleitschiene nach Rückkehr der Fahrzeugsitzbaugruppe
aus der nach vorn verstellten unverriegelten Position in die nach
hinten verstellte Schienenverriegelungsposition einseitig einrasten und
verriegeln. Dadurch werden die Auswirkungen der Toleranzaddition
auf die Verriegelung sowohl des beweglichen inneren als auch des
beweglichen äußeren Schienenteils
auf ein Minimum beschränkt.
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Die
neuen Merkmale, die für
die Fahrzeugsitzschiebevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung,
was ihren Aufbau, ihre Organisation, ihren Einsatz und ihre Bedienungsmethode
betrifft, für
charakteristisch gehalten werden, sowie ihre weiteren Ziele und
Vorteile, werden anhand der folgenden Zeichnungen, in denen eine
gegenwärtig
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindungen nun als Beispiel veranschaulicht wird, besser verständlich sein.
Es wird jedoch ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass die Zeichnungen ausschließlich als
Veranschaulichung und Beschreibung dienen, und nicht als Definition
der Grenzen der Erfindung gedacht sind. In den begleitenden Zeichnungen:
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1 ist
eine Seitenrissansicht einer bevorzugten Ausführungsform der Fahrzeugsitzverschiebevorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung, welche in einem Mitfahrersitz in der zweiten Reihe eines
Fahrzeuges installiert ist, wobei der hintere Teil des Fahrzeugs
aus Veranschaulichungszwecken im Längsschnitt gezeigt wird;
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2 ist
eine perspektivische Ansicht der in 1 gezeigten,
bevorzugten Ausführungsform
der Fahrzeugsitzverschiebevorrichtung, von rechts vorne gesehen;
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3 ist
eine vergrößerte perspektivische Ansicht
eines vorderen Teils der in 2 gezeigten, bevorzugten
Ausführungsform
der Fahrzeugsitzverschiebevorrichtung;
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4 ist
eine vergrößerte perspektivische Ansicht
des vorderen Teils der in 3 gezeigten, bevorzugten
Ausführungsform
der Fahrzeugsitzverschiebevorrichtung, doch von vorne links gesehen;
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5A ist
eine Seitenrissansicht der rechten Seite der in 2 gezeigten,
bevorzugten Ausführungsform
der Fahrzeugsitzverschiebevorrichtung, wobei das bewegliche Schienenteil
durch den Schienenverriegelungsmechanismus in einer mittleren Konstruktionsposition
gesichert ist;
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5B ist
eine Seitenrissansicht der linken Seite der in 5A gezeigten,
bevorzugten Ausführungsform
der Fahrzeugsitzverschiebevorrichtung;
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6A ist
eine Seitenrissansicht ähnlich wie
in 5A, doch mit unverriegeltem Schienenverriegelungsmechanismus;
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6B ist
eine Seitenrissansicht der linken Seite der in 6A gezeigten,
bevorzugten Ausführungsform
der Fahrzeugsitzschiebevorrichtung;
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7A ist
eine Seitenrissansicht ähnlich wie
in 6, doch das bewegliche Schienenteil
ist im Vergleich zu der Position in 6 leicht
nach vorn verschoben;
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7B ist
eine Seitenrissansicht der linken Seite der in 7A gezeigten,
bevorzugten Ausführungsform
der Fahrzeugsitzschiebevorrichtung;
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8A ist
eine Seitenrissansicht ähnlich wie
in 7A, doch das bewegliche Schienenteil ist noch
weiter nach vorn verschoben als in 7A;
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8B ist
eine Seitenrissansicht der linken Seite der in 8A gezeigten,
bevorzugten Ausführungsform
der Fahrzeugsitzverschiebevorrichtung;
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9A ist
eine Seitenrissansicht ähnlich wie
in 8A, doch das bewegliche Schienenteil ist ganz
nach vorn in eine vordere Schienenposition geschoben;
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9B ist
eine Seitenrissansicht der linken Seite der in 9A gezeigten,
bevorzugten Ausführungsform
der Fahrzeugsitzverschiebevorrichtung;
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10A ist eine Seitenrissansicht ähnlich wie
in 9A, doch mit dem Hebelmechanismus, der den Schienenverriegelungsmechanismus
betätigt,
losgelassen, aber mit unverriegelt bleibendem Schienenverriegelungsmechanismus;
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10B ist eine Seitenrissansicht der linken Seite
der in 10A gezeigten, bevorzugten Ausführungsform
der Fahrzeugsitzverschiebevorrichtung;
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11A ist eine Seitenrissansicht ähnlich wie
in 10A, doch mit dem Schienenverriegelungsmechanismus
in einer unverriegelten Konfiguration, und mit dem beweglichen Schienenteil
zwischen der vorderen Position und der Konstruktionsposition, sich
rückwärts auf
die Konstruktionsposition zu bewegend;
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11B ist eine Seitenrissansicht der linken Seite
der in 11A gezeigten, bevorzugten Ausführungsform
der Fahrzeugsitzverschiebevorrichtung;
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12A ist eine Seitenrissansicht ähnlich wie
in 11A, doch mit dem Schienenverriegelungsmechanismus
in einer unverriegelten Konfiguration, und mit dem beweglichen Schienenteil
in der Konstruktionsposition und sich rückwärts daran vorbei bewegend;
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12B ist eine Seitenrissansicht der linken Seite
der in 12A gezeigten, bevorzugten Ausführungsform
der Fahrzeugsitzverschiebevorrichtung;
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13A ist eine Seitenrissansicht ähnlich wie
in 12A, doch mit dem Schienenverriegelungsmechanismus
in einer unverriegelten Konfiguration, und mit dem beweglichen Schienenteil
völlig
in der hinteren Position, nachdem es sich rückwärts an der Konstruktionsposition
vorbeibewegt hat;
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13B ist eine Seitenrissansicht der linken Seite
der in 13A gezeigten, bevorzugten Ausführungsform
der Fahrzeugsitzverschiebevorrichtung;
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14A ist eine Seitenrissansicht ähnlich wie
in 13A, mit dem beweglichen Schienenteil, das in
die Konstruktionsposition zurückgekehrt
ist, und mit dem Schienenverriegelungsmechanismus, das sich soeben
in seine verriegelte Konfiguration bewegt hat; und,
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14B ist eine Seitenrissansicht der linken Seite
der in 14A gezeigten, bevorzugten Ausführungsform
der Fahrzeugsitzverschiebevorrichtung.
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Es
wird nun auf 1 bis 14B Bezug genommen,
die die bevorzugte Ausführungsform
der Fahrzeugsitzverschiebevorrichtung gemäß der Erfindung mit der allgemeinen
Bezugsnummer 20, für
den Einsatz mit einer Fahrzeugsitzbaugruppe mit der allgemeinen
Bezugsnummer 30, in einem Fahrzeug 32, wie am
besten in 1 zu sehen ist, zeigen.
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Die
Fahrzeugsitzverschiebevorrichtung 20 umfasst ein bewegliches
Schienenteil oder Gleitschiene 40, die gleitbar in ein
festes Schienenteil oder Führungsschiene 42 einrückt, zwecks
einer längsgerichteten
Gleitbewegung des beweglichen Schienenteiles 40 in Bezug
auf das feste Schienenteil 42 entlang einer Längsachse „L" (siehe 2)
zwischen einer hinteren Schienenposition, die am besten in 13A und 13B zu
sehen ist, einer mittleren Schienenposition, die am besten in 2, 5A, 5B, 6A, 6B, 12A, 12B, 14A und 14B zu
sehen ist, und einer vorderen Schienenposition, die am besten in 9A, 9B, 10A und 10B zu
sehen ist. Die mittlere Schienenposition ist die einzige Schienenverriegelungsposition
der Fahrzeugsitzbaugruppe.
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Auf
einem der Schienenteile, der Führungsschiene 42 oder
der Gleitschiene 40, ist eine konventionelle Schienenverriegelung 50 montiert.
in der abgebildeten, bevorzugten Ausführungsform ist die Schienenverriegelung 50 auf
der Gleitschiene 40 montiert, so dass sie sich zusammen
mit dieser in Längsrichtung
entlang der Führungsschiene 42 bewegt.
Die Schienenverriegelung 50 besitzt einen oder mehrere
Arretierungselemente 44, die selektiv in eine entsprechende
Anzahl von Schlitzen 46, die in der Führungsschiene 42 geformt
sind, eingreifen können.
Der Schlitz 46 empfängt
den Arretierungsabschnitt 44, bzw. die Schlitze 46 empfangen
jeder jeweils einen der Arretierungsabschnitte 44, blockierend ineinandergreifend,
in allgemein querverlaufender Richtung zur Längsachse „L", so dass eine Verriegelungskonfiguration
der Schienenverriegelung 50 definiert wird. In der Verriegelungskonfiguration
wird die Gleitbewegung des beweglichen Schienenteiles 40 in
Längsrichtung
zum festen Schienenteil 42 unterbunden. Alternativ könnte die
Schienenverriegelung 50 auf dem festen Schienenteil 42 montiert
werden. In diesem Falle wären
die Schlitze 46 im beweglichen Schienenteil 46 geformt.
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Die
Verriegelung 50 umfasst ferner ein Vorspannmittel 52,
wie am besten in 5A und 6A zu
sehen ist. Dieses Vorspannmittel 52 umfasst ein Federteil 52,
das so angepasst ist, dass die Schienenverriegelung 50 zu
ihrer Verriegelungskonfiguration neigt.
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Auf
dem beweglichen Schienenteil 40 ist in wirksamer Verbindung
mit der Schienenverriegelung 50 eine Betätigungseinrichtung
montiert, die mit der allgemeinen Bezugsnummer 60 gekennzeichnet
ist. In der abgebildeten, bevorzugten Ausführungsform umfasst die Betätigungseinrichtung
eine längsausgerichtete
Kropfschwinge 62, die mittels eines Trägers 63 zwecks Drehbewegung
um eine im wesentlichen quer zur Längsachse "L" verlaufende
erste Drehachse "P1",
auf dem beweglichen Schienenteil 40 montiert ist. Zwecks
Bewegung zwischen einer Betätigungskonfiguration
(am besten in 2 bis 5B und 13A bis 14B zu
sehen) und einer Ruhekonfiguration (am besten in 6A bis 12B zu sehen) durch die manuelle Betätigung eines
Griffes (nicht abgebildet), ist die längsausgerichtete Kropfschwinge 62 drehbar
montiert. In der Betätigungskonfiguration
drückt
die längsausgerichtete
Kropfschwinge 62 die Schienenverriegelung 50 gegen
die Wirkung des Federteils 52 weg von der Verriegelungskonfiguration.
In der Ruhekonfiguration lässt
die längsausgerichtete
Kropfschwinge 62 zu, dass sich die Schienenverriegelung 50 auf
die Verriegelungskonfiguration zu bewegt.
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Der
Griff ist wirksam mit einem Hebelteil 66 verbunden, und
zwar über
ein Bowdenartiges Mantelkabel (nicht abgebildet), das an Öffnung 67 im
oberen Arm 68 des Hebelteils 66 angeschlossen
ist. Das Hebelteil 66 ist mit Stiftteil 69 drehbar
auf dem Träger 63 montiert,
so dass es über
Drehachse "P3" rotiert. Dementsprechend
rotiert das Hebelteil um die Drehachse "P3", wenn am Kabel gezogen
wird, wodurch ein unterer Fingerabschnitt 61 angehoben
wird, der einen Nockenabschnitt 64 der Kropfschwinge 62 berührt und
dadurch die Kropfschwinge 62 aus ihrer Betätigungskonfiguration
in ihre Ruhekonfiguration dreht.
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Ein
mit der allgemeinen Bezugsnummer 70 gekennzeichnetes Steuermittel,
ist zwecks kooperativem Kontakt der Steuereinrichtung 70 und
der Betätigungseinrichtung 42 wirksam
auf dem festen Schienenteil 42 montiert. In der abgebildeten,
bevorzugten Ausführungsform
umfasst die Steuereinrichtung ein Basisteil 74, das sicher
am festen Schienenteil 42 befestigt ist, und ein drehbares
Nockenelement 76, welches zwecks Drehbewegung um eine im wesentlichen
horizontal angeordnete, zweite Drehachse "P2" drehbar auf dem
Basisteil 74 montiert ist. Die zweite Drehachse "P2" verläuft vorzugsweise
im wesentlichen parallel zur ersten Drehachse "P1". Auch verläuft sie
im wesentlichen quer zur Längsachse "L".
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Das
Basisteil 74 und das drehbare Nockenelement 76 präsentieren
zusammen die Nockenfläche 72,
so dass zwischen der Betätigungseinrichtung 60 und
der Steuereinrichtung 70 kooperativer Kontakt hergestellt
wird, wie untenstehend genauer beschrieben. Die Nockenfläche 72 ist
entlang der Oberkante 73 des Basisteils 74 angeordnet
und ebenso entlang jeder Längskante 71 des
drehbaren Nockenelements 76. Es sollte zur Kenntnis genommen
werden, dass jede Längskante 71 des
drehbaren Nockenelements 76, wie unten gezeigt wird, unter
bestimmten Bedingungen mit der Oberkante 73 des Basisteils 74 fluchtet.
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Das
drehbare Nockenelment 76 umfasst ein längliches Armteil, welches drehbar
montiert ist, und zwar im wesentlichen symmetrisch um die zweite Drehachse "P2", so dass die eine
Hälfte 76a und
die andere Hälfte 76b des
länglichen
Armteils im wesentlichen äquivalent
sind. Auf diese Weise wird das drehbare Nockenelement 76 auf
Grund der Schwerkraft nicht zu einer vorbestimmten Position neigen, und
ferner können
beide Hälften 76a, 76b des
drehbaren Nockenelements 76 gleichermaßen benutzt werden.
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Das
Basisteil 74 hat eine nach vorn gekehrte Rampenfläche 75,
die zur Nockenfläche 72 führt. Die nach
vorn gekehrte Rampenfläche 75 ist
so angeordnet, dass sie den Nockenabschnitt 64 der Kropfschwinge 62 in
einem rückwärts gerichteten,
gleitenden Einrücken
empfängt,
wenn das bewegliche Schienenteil 40 beginnt, sich aus seiner
vorderen Schienenposition (siehe 9A und 9B)
auf seine mittlere Schienenposition (siehe 11A und 11B) zuzubewegen.
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Das
drehbare Nockenelement 76 ist zwecks der obenerwähnten Drehbewegung
um die zweite Drehachse "P2",
zwischen einer Lage, in der das Betätigungselement vorbeigeht und
einer Lage, in der das Betätigungselement
anliegt, drehbar auf dem Basisteil 74 montiert. In der
abgebildeten, bevorzugten Ausführungsform,
ist die Lage, in der das Betätigungselement
vorbeigeht, fast eine vertikale Lage, wie am besten in 6A und 6B zu
sehen ist, und die Lage, in der das Betätigungselement anliegt, ist
eine im wesentlichen horizontale Lage, wie am besten aus 12A und 12B ersichtlich
ist.
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Die
Drehbewegung des drehbaren Nockenelements 76 ist nur in
eine erste Drehrichtung gestattet, die in 7A und 7B mit
dem Pfeil "F" gekennzeichnet ist,
und wird in eine zweite, entgegengesetzte Drehrichtung, die in 7A und 7B durch
Pfeil "S" gekennzeichnet ist,
durch ein auf dem Basisteil 74 montiertes Sperrklinkenmittel,
das mit der allgemeinen Bezugsnummer 77 gekennzeichnet ist,
verhindert. Die Drehbewegung des drehbaren Nockenelements 76 in
die entgegengesetzte, zweite Drehrichtung "S" wird
nur dann durch das Sperrklinkenmittel 77 verhindert, wenn
das drehbare Nockenelement 76 sich in der im wesentlichen
horizontalen Lage befindet. In der abgebildeten, bevorzugten Ausführungsform,
umfasst das Sperrklinkenmittel 77 ein seitlich herausragendes
Stoppflanschteil 78, das am hinteren Ende des Basisteils 74 angeordnet
und ein integraler Bestandteil dieses Basisteils ist. Das seitlich
herausragende Stoppflanschteil 78 hat eine Stoppfläche 79,
um zu verhindern, dass sich das drehbare Nockenelement 76 in
die zweite Drehrichtung "S" um die zweite Drehachse "P2" dreht, und eine
schräge
Fläche 80 neben
der Stoppfläche 79,
so dass sich das drehbare Nockenelement 76 in der ersten
Drehbewegungsrichtung "F" an der Stoppfläche 79 vorbei,
die schräge
Fläche 80 hoch,
vorbewegen kann. Das abgebildete Sperrklinkenmittel 77 kann durch
andere geeignete Einbahn-Sperrklinkenmittel ersetzt
werden.
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In
der Lage, in der das Betätigungselement vorbeigeht,
kann sich die Betätigungseinrichtung 60 aus
ihrer in 5A und 5B veranschaulichten Ruhekonfiguration
in ihre in 6A und 6B durch
Pfeil "B" gekennzeichnete
Betätigungskonfiguration
bewegen, wenn sich die Betätigungseinrichtung 60 in
ihrer mittleren Schienenposition befindet. In der Lage, in der das
Betätigungselement
anliegt, wird die Betätigungseinrichtung 60 durch
das Basisteil 74 in ihrer Betätigungskonfiguration gehalten,
wie am besten in 7A, 7B, 8A und 8B zu
sehen ist, wenn das bewegliche Schienenteil 40 auf seine
vordere Schienenposition zu bewegt wird, wie am besten in 9A, 9B, 10A und 10B zu
sehen ist, und kann danach erst in ihre Ruhekonfiguration zurückkehren, nachdem
sich das bewegliche Schienenteil 40 in eine Position hinter
seine mittlere Schienenposition bewegt hat, wie am besten in 13A und 13B zu
sehen ist.
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Der
Nockenabschnitt 64 berührt
das Basisteil 74, wenn die Betätigungseinrichtung 60 in
der Betätigungskonfiguration
ist, um die Vorwärtsbewegung des
beweglichen Schienenteils 40 von seiner mittleren Schienenposition,
die am besten in 5A und 5B zu
sehen ist, zu seiner vorderen Schienenposition, die am besten in 9A, 9B, 10A und 10B zu
sehen ist, zu verhindern.
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Das
drehbare Nockenelement 76 ist vertikal über dem Nockenabschnitt 64 der
Kropfschwinge 62 angeordnet, wie am besten aus 5A und 5B ersichtlich
ist, wenn sich das bewegliche Schienenteil 40 in seiner
mittleren Schienenposition befindet und sich das drehbare Nockenelement 76 in der
Lage befindet, in der das Betätigungselement
anliegt.
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Der
Nockenabschnitt 64 der Kropfschwinge 62 macht
gleitenden Kontakt mit der Nockenfläche 72 der Steuereinrichtung,
wenn sich die Gleitschiene 40 rückwärts aus ihrer vorderen Schienenposition,
wie sie am besten in 9A, 9B, 10A und 10B zu
sehen ist, durch seine mittlere Schienenposition, wie sie am besten
in 12A und 12B zu
sehen ist, und zu ihrer hinteren Schienenposition bewegt, wie sie
am besten in 13A und 13B zu
sehen ist, wenn die Betätigungseinrichtung 60 in
ihrer Betätigungskonfiguration
ist.
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Es
wird nun auf 5A bis 14B Bezug
genommen, um die Fahrzeugsitzverschiebevorrichtung 20 der
Erfindung im Einsatz zu erklären.
Wie aus 5A und 5B ersichtlich
ist, befindet sich die längsausgerichtete
Kropfschwinge 62 in ihrer Ruhekonfiguration und die Schienenverriegelung 50 in
ihrer Verriegelungskonfiguration. Wie aus 6A und 6B ersichtlich
ist, ist die längsausgerichtete Kropfschwinge 62,
wie durch Pfeil "B" angezeigt, aus ihrer
Ruhekonfiguration in ihre Betätigungskonfiguration
gezwungen worden, und zwar durch das Hebelteil 66. Das
Hebelteil 66 selbst ist gedreht worden, wie durch Pfeil "A" angezeigt, und zwar durch das Mantelkabel
(nicht abgebildet), das am manuellen Handhabungsgriff (auch nicht
abgebildet) befestigt ist. Der Nockenabschnitt 64 der längsausgerichteten Kropfschwinge 62 wiederum
hat das drehbare Nockenelement 76 berührt und dazu veranlasst, dass
es sich aus seiner Trage-Stellung
in seine Pass-Stellung dreht, wie durch Pfeil "0" angezeigt
wird. Darüber
hinaus drückt
die längsausgerichtete
Kropfschwinge 62 auf den Druckknopf 51 gegen die
Vorspannung des Federteils 52, um das Schienenverriegelungsmittel 50 zu
lösen.
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Wie
in 7A und 7B zu
sehen ist, hat die Gleitschiene 40 von der in 6A und 6B gezeigten
mittleren Schienenposition eine Längsgleitbewegung in Bezug auf
die Führungsschiene 42 entlang
der Längsachse "L" vollzogen, wie durch Pfeil "E" gekennzeichnet. Entsprechend hat der
Nockenabschnitt 64 der längsausgerichteten Kropfschwinge 62 das
drehbare Nockenelement 76 weiter gedreht, wie durch Pfeil "F" angezeigt wird.
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Wie
in 8A und 8B zu
sehen ist, setzt das bewegliche Schienenteil 40 danach
die Längsgleitbewegung
in Bezug auf das feste Schienenteil 42 weiter fort, wie
durch Pfeil "G" angezeigt wird,
und die längsausgerichtete
Kropfschwinge 62 wird gelöst und der Nockenabschnitt 64 entsprechend
gesenkt, wie durch Pfeil "H" angezeigt wird,
so dass er die Nockenfläche 72 des
Basisteils 74 berührt.
Auf diese Weise wird die längsausgerichtete Kropfschwinge 62 in
ihrer Betätigungskonfiguration gehalten,
wenn das bewegliche Schienenteil 40 in seine vordere Schienenposition
bewegt wird. Der Nockenabschnitt 64 der längsausgerichteten
Kropfschwinge 62 gleitet parallel zur Nockenfläche 75 des Basisteils 74,
um die Drehung des drehbaren Nockenelements 76 in Richtung
des Pfeils "I" in 8B zu
unterstützen.
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Wie
in 9A und 9B zu
sehen ist, hat sich das bewegliche Schienenteil 40 völlig nach vorn,
auf eine vordere Schienenposition bewegt, die der Easy Entry Position
der Fahrzeugsitzbaugruppe 30 entspricht, wie durch Pfeil "J" angezeigt wird. In dieser Position
ist der Nockenabschnitt 64 nicht in Kontakt mit dem Basisteil 74.
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Wie
in 10A und 10B zu
sehen ist, wird der Nockenabschnitt 64 des längsausgerichteten
Kropfschwinge 62 nicht mehr durch die Nockenfläche 72 des
Basisteils 74 gestützt,
und der Nockenabschnitt 64 hat sich, wie durch Pfeil "L" angezeigt, weiter gesenkt. Dementsprechend
hat sich das Hebelteil 66 in die ursprüngliche, in 5 dargestellte Position
gedreht, wie durch Pfeil "L" angezeigt wird.
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Wie
in 11A und 11B zu
sehen ist, hat das bewegliche Schienenteil 40 die Längsgleitbewegung
in Bezug auf das feste Schienenteil 42 begonnen, und zwar
mit einer, durch Pfeil "M" angezeigten, Rückwärtsbewegung
aus seiner vorderen Schienenposition. Solch eine Rückwärtsbewegung
wird typischerweise durch das manuelle Zurücksetzen der Fahrzeugsitzbaugruppe 30 in
ihre aufrechte, besetzbare Lage (d. h., die in 1 und 2 veranschaulichte
Ausgangsposition) verursacht. Gleichzeitig wird der Nockenabschnitt 64 der
Kropfschwinge 62, von der nach vorn zeigenden Nockenfläche 75 in rückwärts gleitendem
Kontakt empfangen, was dazu führt,
dass sich die Kropfschwinge 62 in Richtung des Pfeils "N" dreht, wie in 11B zu
sehen ist. Während
sich das bewegliche Schienenteil 40 weiter rückwärts aus
seiner vorderen Schienenposition auf die mittlere Schienenposition
zu bewegt, die in 12A und 12B zu
sehen ist, kommt es zu einem kooperativen Kontakt des Nockenabschnitts 64 der
Kropfschwinge 62 mit der Nockenfläche 72 des drehbaren
Nockenelements 76, so dass die Kropfschwinge 62 in
ihrer Betätigungskonfiguration gehalten
wird, bis sich das bewegliche Schienenteil 40 nach hinten über die
mittlere Schienenposition hinausbewegt hat. Wie durch Pfeil "0" in 12A und 12B angezeigt wird, bewegt sich das bewegliche
Schienenteil 40 weiter nach hinten, an der in 12A und 12B zu
sehenden, mittleren Schienenposition vorbei, während der Nockenabschnitt 64 der
Kropfschwinge 62 immer noch durch die Interaktion der Nockenfläche 72 auf
dem drehbaren Nockenelement 76 mit dem Nockenabschnitt 64 der
Kropfschwinge 62 in ihrer Betätigungskonfiguration gehalten
wird.
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Wie
durch Pfeil "P" in 13A und 13B angezeigt,
bewegt sich das bewegliche Schienenteil 40 weiter nach
hinten, bis es seine hintere, in 13A und 13B dargestellte Schienenposition erreicht hat.
Sobald sich der Nockenabschnitt 64 der Kropfschwinge 62 hinter
dem drehbaren Nockenelement 76 befindet, kehrt er, entsprechend
der Rückkehr
der Kropfschwinge 62 in ihre Ruhekonfiguration, zurück in eine
tiefere Position, wie in 13A und 13B durch Pfeil "Q" angezeigt wird.
Aus der obenstehenden Beschreibung und den Zeichnungen geht klar
hervor, dass eine solche Rückkehr
der Kropfschwinge 62 in ihre Ruhekonfiguration erst dann
zugelassen ist, nachdem sich die Gleitschiene 40 in eine
Position bewegt hat, die hinter der mittleren Schienenposition liegt.
Sobald sich die bewegliche innere und die äußere Gleitschiene 40 der
Fahrzeugsitzbaugruppe 30 beide in der hinteren Schienenposition
befinden, kann die Fahrzeugsitzbaugruppe 30 von der manuellen
Rückführung in
die hintere Schienenposition befreit werden. Solch eine Befreiung
der Fahrzeugsitzbaugruppe 30 ermöglicht, dass die beweglichen
Innenbord- und Außenbordschienenteile 40 in
Längsrichtung
miteinander gefluchtet werden können.
Die beweglichen Innenbord- und Außenbordschienenteile 40 werden
sodann, wie durch Pfeil "R" in 14A und 14B angezeigt, seitlich
gleichmäßig nach
vorn auf ihre mittlere Schienenposition geschoben, und zwar durch
die Feder, die die Fahrzeugsitzbaugruppe 30 in ihre Easy
Entry Position drückt.
Wenn sie wieder zurück
in ihrer mittleren Schienenposition sind, kehrt jede Schienenverriegelung 50 wieder
zurück
in ihre Verriegelungskonfiguration, wodurch die inneren und äußeren Schienenteile 40 beide
mit ihren entsprechenden festen Schienenteilen 42 verriegelt
werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass beide Schienenverriegelungen 50 in
der einzigen für
sie jeweils vorgesehenen Position verriegeln.