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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Übergeben von Transportpaletten von einem beweglichen Transportmittel an eine Übergabestation gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Außerdem betrifft die Erfindung eine Verwendung einer derartigen Vorrichtung, insbesondere ein Verfahren zum Übergeben einer Transportpalette, die an einer Unterseite längliche, parallel nebeneinander angeordnete Profilelemente aufweist, von einem fahrbaren Transportmittel an eine Übergabestation.
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Eine aus dem Stand der Technik bekannte Vorrichtung zum Aufnehmen und Abgeben von Stückgut an ein fahrerloses Transportfahrzeug ist in
DE 10 2008 039 764 B4 beschrieben. Diese Vorrichtung erlaubt eine Übergabe des Stückguts von einer Übergabestation an ein Transportmittel ohne Verwendung aktiver Hub- und Senkelemente und ohne Anhalten des Transportmittels.
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Während sich diese Vorrichtung für die Übergabe von kistenförmigem Stückgut eignet und dabei eine Fallhöhe des Stückguts bei der Übergabe gering zu halten erlaubt, eignet sie sich jedoch nur bedingt für die Übergabe von Transportpaletten, die sich von gewöhnlichen Kisten durch eine vergleichsweise kompliziert strukturierte Unterseite unterscheiden.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung vorzuschlagen, die in entsprechender Weise zum Übergeben von Transportpaletten von einem fahrbaren Transportmittel an eine Übergabestation geeignet ist. Außerdem liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein entsprechendes Verfahren zum Übergeben von Transportpaletten von einem Transportmittel an eine Übergabestation vorzuschlagen.
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Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Hauptanspruchs sowie durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 9 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich mit den Merkmalen der abhängigen Ansprüche und der Ausführungsbeispiele.
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Die vorgeschlagene Vorrichtung umfasst ein fahrbares Transportmittel und eine Übergabestation, wobei die Vorrichtung eingerichtet ist, eine Transportpalette, die an einer Unterseite längliche, parallel nebeneinander angeordnete Profilelemente aufweist, von dem Transportmittel an die Übergabestation zu übergeben. Zu diesem Zweck umfassen sowohl das Transportmittel als auch die Übergabestation jeweils längliche Lastaufnahmemittel, die jeweils an einer Oberseite eine Auflageebene zum Halten der Transportpalette aufweisen und die parallel nebeneinander angeordnet und längs einer Fahrtrichtung des Transportmittels orientiert sind. Dabei sind die Lastaufnahmemittel des Transportmittels und der Übergabestation seitlich versetzt angeordnet, so dass die Übergabestation von dem Transportmittel ohne Berührung zwischen den Lastaufnahmemitteln des Transportmittels und den Lastaufnahmemitteln der Übergabestation durchfahrbar ist. Außerdem weist die Übergabestation an einem in der Fahrtrichtung des Transportmittels gesehen hinteren Ende der Lastaufnahmemittel einen Anschlag auf, um die Transportpalette bei einer Durchfahrt des Transportmittels durch die Übergabestation zu stoppen und von den Lastaufnahmemitteln des Transportmittels abzustreifen. Erfindungsgemäß liegt die Auflageebene der Lastaufnahmemittel des Transportmittels mindestens 5 cm oberhalb der Auflageebene der Lastaufnahmemittel der Übergabestation, so dass das Transportmittel geeignet ist, die Transportpalette mit seinen Lastaufnahmemitteln an zwischen den Profilelementen gelegenen, höheren Bereichen der Unterseite zu halten und so an die Übergabestation zu übergeben, dass durch die Profilelemente gebildete, tiefer liegende Bereiche der Unterseite über den Lastaufnahmemitteln der Übergabestation zu liegen kommen.
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Dadurch, dass sich die Auflageebenen der Lastaufnahmemittel der Transportmittel und der Lastaufnahmemittel der Übergabestation in der beschriebenen Weise unterscheiden, können die Lastaufnahmemittel des Transportmittels die Transportpalette an den höher gelegenen Bereichen der Unterseite zwischen den Profilelementen halten, so dass ein seitliches Abrutschen der Transportpalette während des Transports verhindert wird, weil die Profilelemente der Transportpalette bei einer seitlichen Verschiebung an die Lastaufnahmemittel der Transportpalette stoßen würden. Außerdem kann das Übergeben unter Verwendung des vorgeschlagenen Verfahrens mit einer insofern vorteilhaften Orientierung der Transportpalette erfolgen, als die Transportpalette nach erfolgter Übergabe so auf der Übergabestation liegt, dass die Transportpalette für einen Weitertransport von einer freien Seite der Übergabestation, beispielsweise für einen Gabelstapler oder Hubwagen, gut zugänglich ist. Dabei ist es besonders vorteilhaft, dass die zwischen den Profilelementen liegenden und zum Greifen besonders gut geeigneten Bereiche der Unterseite der Transportpalette, die dann mit den Profilelementen auf den Lastaufnahmemitteln der Übergabestation ruht, nach einer solchen Übergabe frei zugänglich sind.
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Dementsprechend vorteilhaft ist das vorgeschlagene Verfahren zum Übergeben einer Transportpalette mit länglichen, parallel nebeneinander angeordneten Profilelementen an der Unterseite, bei dem das Transportmittel durch die Übergabestation fährt, wodurch die zunächst auf den Lastaufnahmemitteln des Transportmittels befindliche Transportpalette über die Lastaufnahmemittel der Übergabestation gebracht und an dem Anschlag abgestoppt wird und somit von den Lastaufnahmemitteln des weiterfahrenden Transportmittels abgestreift wird, so dass die Transportpalette anschließend auf den Lastaufnahmemitteln der Übergabestation aufliegt. Hierbei hält das Transportmittel die Transportpalette mit seinen Lastaufnahmemitteln erfindungsgemäß an zwischen den Profilelementen gelegenen, höheren Bereichen der Unterseite und übergibt die Transportpalette so an die Übergabestation, dass durch die Profilelemente gebildete, tiefer liegende Bereiche der Unterseite auf den Lastaufnahmemitteln der Übergabestation zu liegen kommen.
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Typischerweise kann das Transportmittel zwei und die Übergabestation drei der länglichen Lastaufnahmemittel aufweisen, wobei die zwei Lastaufnahmemittel des Transportmittels näher aneinander angeordnet sind als zwei äußere der Lastaufnahmemittel der Übergabestation, so dass die zwei Lastaufnahmemittel des Transportmittels bei einer Durchfahrt des Transportmittels durch die Übergabestation zwischen den äußeren Lastaufnahmemitteln der Übergabestation Platz finden, während ein mittleres der Lastaufnahmemittel der Übergabestation zwischen den Lastaufnahmemitteln des Transportmittels Platz findet. Diese Ausgestaltung ist besonders geeignet für die Übergabe von handelsüblichen Transportpaletten, wie insbesondere Europoolpaletten, welche an der Unterseite drei Profilelemente aufweisen, mit denen sie auf den in diesem Fall drei Lastaufnahmemitteln der Übergabestation abgelegt werden können, während die Lastaufnahmemittel des Transportmittels geeignet sind, die Transportpalette an den dazwischen liegenden, höheren Bereichen der Unterseite zu halten.
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In einer möglichen Ausführung der Vorrichtung umfasst die Übergabestation eine brückenartige Halterung, die mindestens eines der Lastaufnahmemittel der Übergabestation an seinem hinteren Ende von oben hält, wobei der Anschlag durch diese Halterung und/oder durch ein das Lastaufnahmemittel mit der Halterung verbindendes Befestigungsmittel gebildet oder gehalten wird.
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Zweckmäßigerweise kann die Vorrichtung so ausgeführt sein, dass mindestens eines der Lastaufnahmemittel der Übergabestation mindestens ein Führungselement zur seitlichen Führung der Transportpalette aufweist, das über die Auflageebene dieses Lastaufnahmemittels hinausragt. Es kann z. B. vorgesehen sein, dass an einer äußeren Seite jedes von zwei äußeren der Lastaufnahmemittel der Übergabestation jeweils ein solches Führungselement vorgesehen ist. Dadurch lässt sich sicherstellen, dass die Transportpalette nach der Übergabe in einer wohldefinierten Position auf den Lastaufnahmemitteln der Übergabestation platziert ist.
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Typische Ausführungen der Vorrichtung sehen vor, dass die Auflageebene der Lastaufnahmemittel des Transportmittels mindestens 10 cm und vorzugsweise etwas über 10 cm höher liegt als die Auflageebene der Lastaufnahmemittel der Übergabestation. Dadurch wird erreicht, dass sich die Vorrichtung zum Übergeben handelsüblicher Transportpaletten, wie insbesondere von Europoolpaletten eignet, die sich durch einen Höhenunterschied von typischerweise 10 cm zwischen den durch die Profilelemente gebildeten tieferen Bereichen und den dazwischen liegenden höheren Bereichen der Unterseite auszeichnen. In der Regel wird die Auflageebene der Lastaufnahmemittel des Transportmittels jedoch nicht mehr als 12 cm oder 13 cm höher liegen als die Auflageebene der Lastaufnahmemittel der Übergabestation. Dadurch wird eine zu große Fallhöhe bei der Übergabe von handelsüblichen Transportpaletten, wie insbesondere von Europoolpaletten (Europaletten), verhindert. Unabhängig von der genauen Dimensionierung der Transportpaletten kann es jedenfalls vorteilhaft sein, wenn ein Höhenunterschied zwischen den Lastaufnahmemitteln des Transportmittels und den Lastaufnahmemitteln zwar geringfügig größer ist als der durch die Profilelemente der zu übergebenden Transportpalette gebildete Höhenunterschied zwischen den tieferen und den höheren Bereichen der Unterseite der Transportpalette, aber nicht mehr als 2 cm oder 3 cm größer, so dass die Transportpalette beim Übergeben nicht mehr als 2 cm oder 3 cm tief fällt, wenn sie von den Lastaufnahmemitteln des Transportmittels abgestreift und von den Lastaufnahmemitteln der Übergabestation aufgefangen wird.
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Außerdem kann vorgesehen sein, dass an einem dem Anschlag gegenüber liegenden Ende der Lastaufnahmemittel der Übergabestation mindestens eine verschwenkbar oder verschiebbar ausgestaltete Barriere vorgesehen ist. Zusätzlich können die Lastaufnahmemittel des Transportmittels an mindestens einem Ende eine Auflaufschräge aufweisen. Durch diese Weiterbildungen wird zusätzlich eine Eignung der Vorrichtung für die Übergabe einer Transportpalette von der Übergabestation an das Transportmittel erreicht. Die verschwenkbar oder verschiebbar ausgestaltete Barriere dient bei dieser Weiterbildung dem vorübergehenden Blockieren der Transportpalette bei der Übergabe von der Übergabestation an das Transportmittel. Die Auflaufschräge kann hilfreich sein, damit die Lastaufnahmemittel des noch nicht beladenen Transportmittels die in diesem Fall zunächst auf den Lastaufnahmemitteln der Übergebestation befindliche Transportpalette bei einer Einfahrt des Transportmittels in die Übergabestation so unterfahren können, dass die Transportpalette dabei auf die Lastaufnahmemittel des Transportmittels geschoben wird.
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Zweckmäßigerweise kann außerdem vorgesehen sein, dass eine Schwenkbewegung oder Verschiebung der Barriere vom Transportmittel selbst auslösbar ist, wodurch erreicht werden kann, dass ein Zeitpunkt der Verschwenkung oder Verschiebung automatisch zeitlich auf eine Ausfahrt des Transportmittels aus der Übergabestation abgestimmt wird.
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Unter Ausnutzung der zuletzt genannten Weiterbildungen kann eine Transportpalette also auch von der Übergabestation an das Transportmittel übergeben werden, und zwar in folgender Weise. Das Transportmittel durchfährt in diesem Fall die Übergabestation in einer der oben genannten Fahrtrichtung entgegengesetzten Richtung, wodurch die zunächst auf den Lastaufnahmemitteln der Übergabestation befindliche Transportpalette bei nicht verschwenkter oder verschobener Stellung der mindestens einen Barriere von dem Transportmittel derart unterfahren wird, dass die Transportpalette auf die Lastaufnahmemittel des Transportmittels gehoben wird, während die Barriere eine horizontale Bewegung der Transportpalette verhindert. Daraufhin wird die Barriere verschwenkt oder verschoben, so dass die Transportpalette freigegeben wird und die Transportpalette anschließend auf den Lastaufnahmemitteln des Transportmittels aufliegt und durch das Transportmittel von der Übergabestation wegtransportiert wird. Hierbei hält die Übergabestation die Transportpalette mit seinen Lastaufnahmemitteln an den durch die Profilelemente gebildeten, tiefer liegenden Bereichen der Unterseite und übergibt die Transportpalette so an das Transportmittel, dass die zwischen den Profilelementen gelegenen, höheren Bereiche der Unterseite auf den Lastaufnahmemitteln des Transportmittels zu liegen kommen.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Abbildungen beschrieben. Es zeigen
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1 eine perspektivische Ansicht einer Vorrichtung zum Übergeben einer Transportpalette von einem Transportmittel an eine Übergabestation,
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2 eine Seitenansicht derselben Vorrichtung vor der Übergabe einer Transportpalette,
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3 eine Seitenansicht derselben Vorrichtung während der Übergabe der Transportpalette sowie
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4 eine Seitenansicht derselben Vorrichtung nach der Übergabe der Transportpalette.
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In 1 ist eine Vorrichtung 1 mit einem Transportmittel 2 und einer Übergabestation 3 gezeigt, die zur Übergabe einer Transportpalette 4 vom Transportmittel 2 an die Übergabestation 3 geeignet ist. Bei dem Transportmittel 2 handelt es sich um einen zwischen zwei Schienen geführten Wagen, welcher zum Übergeben der hier auf dem Wagen dargestellten Transportpalette 4 in einer Fahrtrichtung 5 durch die Übergabestation 3 hindurch fahren kann. Der Wagen weist zwei Lastaufnahmemittel 6 in Form länglicher Zinken auf, die nach oben jeweils durch eine Auflageebene abgeschlossen werden und auf gleicher Höhe liegen. Die Lastaufnahmemittel 6 des Transportmittels 2 halten die Transportpalette 4, bei der es sich um eine handelsübliche Europoolpalette handelt. Diese zeichnet sich durch drei längliche, parallel zueinander angeordnete Profilelemente 7 an einer Unterseite aus, wodurch eine Unterseite der Transportpalette 4 drei durch die Profilelemente 7 gebildete, tiefer liegende Bereiche und zwei um 10 cm höher liegende Bereiche zwischen den Profitelementen 7 hat. Die Europoolpalette liegt mit den höher liegenden Bereichen ihrer Unterseite auf den Lastaufnahmemitteln 6 des Transportmittels 2 auf.
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Die Übergabestation 3 zeichnet sich durch eine brückenartige Halterung 8 aus, welche drei längliche und ebenfalls zinkenförmige Lastaufnahmemittel 9 hält, wobei ein mittleres der drei Lastaufnahmemittel 9 der Übergabestation 3 mit einem Befestigungsmittel 10, das dieses Lastaufnahmemittel 9 mit der Halterung 8 verbindet, von oben gehalten wird. Dieses Befestigungsmittel 10 bildet zugleich einen Anschlag 11 an einem Ende der Lastaufnahmemittel 9 der Übergabestation 3. Auch die drei Lastaufnahmemittel 9 der Übergabestation 3 haben an ihrer Oberseite jeweils eine Auflageebene, die 10,5 cm unterhalb der Auflageebene der Lastaufnahmemittel 6 des Transportmittels 2 liegt. Zwei äußere der drei Lastaufnahmemittel 9 sind an ihrer Außenseite mit Führungselementen 12, hier in Form von jeweils zwei über die Auflageebene der Lastaufnahmemittel 9 der Übergabestation 3 herausragenden Blechen, ausgestattet. Außerdem weisen die zwei äußeren der Lastaufnahmemittel 9 an einem dem Anschlag 11 abgewandten Ende jeweils eine Barriere 13 auf, die sich in einer in 1 durch kleine Doppelpfeile veranschaulichten Weise verschwenken lassen.
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Die Lastaufnahmemittel 6 des Transportmittels 2 und der Übergabestation 3 sind seitlich versetzt angeordnet, so dass das Transportmittel 2 die Übergabestation 3 ohne Berührung zwischen dem Transportmittel 2 und der Übergabestation 3 durchfahren kann, wobei die Lastaufnahmemittel 6 des Transportmittels 2 sich jeweils zwischen zwei der drei Lastaufnahmemittel 9 der Übergabestation 3 hindurchbewegen.
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In den 2 bis 4 ist dieselbe Vorrichtung jeweils in einer Seitenansicht gezeigt, und zwar in 2 vor der Übergabe der Transportpalette 4, in 3 während der Übergabe und in 4 nach der Übergabe. Wiederkehrende Merkmale mit dabei wieder mit den gleichen Bezugszeichen versehen. Das mit der Transportpalette 4 beladene Transportmittel 2 bewegt sich in 2 von rechts kommend auf die Übergabestation 3 zu und bringt die Transportpalette 4 kurze Zeit später über die Lastaufnahmemittel 9 der Übergabestation 3. Wie in 3 dargestellt, schlägt die Transportpalette 4 anschließend an dem Anschlag 11 an. Während das Transportmittel 2 weiterfährt, wird die Transportpalette 4 von den Lastaufnahmemitteln 6 des Transportmittels 2 abgestreift, so dass die Unterseiten der Profilelemente 7 der Transportpalette 4 anschließend auf den Lastaufnahmemitteln 9 der Übergabestation 3 aufliegen. 4 zeigt den Moment nach der Übergabe, in dem das Transportmittel 2 sich jetzt unbeladen nach links bewegt, während sich die Transportpalette 4 auf den Lastaufnahmemitteln 9 der Übergabestation 3 befindet, wobei jedes der drei Profilelemente 7 auf jeweils einem der drei Lastaufnahmemittel 9 aufliegt.
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Die in den Abbildungen gezeigte Vorrichtung 1 kann auch dafür verwendet werden, die Transportpalette 4 in entgegengesetzter Richtung von der Übergabestation 3 an das Transportmittel 2 zu übergeben. In diesem Fall ist das Transportmittel 2 zunächst nicht beladen und die Transportpalette 4 liegt auf den Lastaufnahmemitteln 9 der Übergabestation 3, wie es in 4 dargestellt ist. Jedes der Lastaufnahmemittel 6 des Transportmittels 2 weist an zwei Enden jeweils eine Auflaufschräge 14 auf. Nun durchfährt das Transportmittel 2 die Übergabestation 3 in der zur ursprünglichen Fahrtrichtung 5 entgegengesetzten Richtung. Dabei unterfahren die Lastaufnahmemittel 6 des Transportmittels 2 die Transportpalette 4 an den höher gelegenen Bereichen der Unterseite und heben sie mit Hilfe der Auflaufschrägen 14 leicht an. Die Barrieren 13 sind dabei so nach innen geschwenkt, dass sie zunächst verhindern, dass die Transportpalette 4 von den Lastaufnahmemitteln 9 der Übergabestation 3 herunter geschoben wird. Dadurch hebt sich die Transportpalette 4 auf die Lastaufnahmemittel 6 des Transportmittels 2. Sobald der Wagen die in 3 gezeigte Position erreicht hat, werden die Barrieren 13 in eine in 1 durch gestrichelte Linien angedeutete Stellung verschwenkt, wodurch die Transportpalette 4 freigegeben wird und, da sie jetzt auf den Lastaufnahmemitteln 6 des Wagens ruht, von dem weiterfahrenden Wagen, also immer noch entgegen der in 1 angedeuteten Fahrtrichtung 5, aus der Übergabestation 3 herausgefahren wird. Das Verschwenken der Barrieren 13 im Moment der Durchfahrt des Transportmittels 2 durch die Übergabestation 3 kann automatisch durch das Transportmittel 2 selbst ausgelöst werden, z. B. mechanisch oder durch einen mit einem Sensor zusammenwirkenden, elektrischen Antrieb.