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Die Erfindung beschreibt ein Verfahren zur Herstellung einer leistungselektronischen Schalteinrichtung und eine gemäß diesem Verfahren hergestellte leistungselektronische Schalteinrichtung. Eine derartige leistungselektronische Schalteinrichtung kann die Basiszelle eines Leistungshalbleitermoduls oder eines leistungselektronischen Systems ausbilden, indem sie alleine oder in Kombination mit weiteren vorzugsweise identischen Basiszellen den leistungselektronischen Grundbaustein des Leistungshalbleitermoduls oder des leistungselektronischen Systems bildet.
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Der Stand der Technik wird beispielhaft gebildet durch die
DE 10 2007 006 706 A1 . Diese offenbart ein Verfahren zur Herstellung einer leistungselektronischen Schalteinrichtung mit den Verfahrensschritten:
- • Ausbildung einer Mehrzahl von Sintermetallflächen auf Leiterbahnen des Substrats.
- • Anordnung mindestens eines Halbleiterbauelements auf einer zugeordneten Sintermetallfläche.
- • Anordnung des Isolierstoffes, an der Seitenfläche des Halbleiterbauelements. Hierbei sind speziell Spritz- oder Gießverfahren vorteilhaft an die sich eine Vernetzung beispielhaft durch UV-Belichtung anschließt.
- • Anordnung der Verbindungseinrichtung.
- • Drucksinterverbindung der Verbindungseinrichtung und des Halbleiterbauelements.
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Fachübliche muss eine derart hergestellte leistungselektronische Schalteinrichtung zur inneren Isolation, insbesondere zur Einhaltung einschlägiger Normen wie der
EN 60664 bzw.
IEC 60664, noch mit einem Vergussmaterial vergossen werden, wie es beispielhaft aus der
DE 10 2007 044 620 A1 oder der
DE 10 2009 000 888 A1 bekannt ist.
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In Kenntnis der genannten Gegebenheiten liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung einer leistungselektronische Schalteinrichtung und eine Anordnung hiermit vorzustellen, wobei die innere Isolation der Schalteinrichtung einfacher herstellbar ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1, sowie durch eine leistungselektronischen Schalteinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 12. Bevorzugte Ausführungsformen sind in den jeweiligen abhängigen Ansprüchen beschrieben.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung einer leistungselektronische Schalteinrichtung mit einem Substrat, einem hierauf angeordneten Leistungshalbleiterbauelement und einer flächigen Verbindungseinrichtung, die die Verbindungspartner der leistungselektronischen Schalteinrichtung ausbilden, weist die folgenden Verfahrensschritte insbesondere in der genannten Reihenfolge auf:
- a) Bereitstellen des Substrats mit ersten gegeneinander elektrisch isolierten Leiterbahnen, des Leistungshalbleiterbauelements und der Verbindungseinrichtung;
- b) Anordnen des Leistungshalbleiterbauelements auf einer zugeordneten Leiterbahn des Substrats;
- c) Bereitstellen einer Isolationsfolie mit einer Aussparung, wobei ein zu dieser Aussparung benachbarter Überlappungsbereich der Isolationsfolie dazu ausgebildet ist einen Randbereich des Leistungshalbleiterbauelements zu überdecken;
- d) Flächiges Anordnen der Isolationsfolie auf dem Substrat mit angeordnetem Leistungshalbleiterbauelement derart, dass das Leistungshalbleiterbauelement in seinem Randbereich allseits von einem Überdeckungsbereich der Isolationsfolie überdeckt wird, wobei ein zentraler Bereiche des Leistungshalbleiterbauelements durch die Aussparung unbedeckt bleibt und wobei ein weiterer Abschnitt der Isolationsfolie Teile einer der Leiterbahnen überdeckt; weiterhin können auch nicht von Leiterbahnen bedeckte Teile des Substrats, insbesondere ein Isolierstoffkörper von der Isolationsfolie überdeckt werden; hierbei kann es vorteilhaft sein, wenn mit dem Überdecken des Randbereichs des Leistungshalbleiterbauelements durch den Überdeckungsbereich, der Zentralbereich des Leistungshalbleiterbauelements vollständig durch die Aussparung frei gespart wird; ebenso kann es vorteilhaft sein, wenn die Isolationsfolie eine weitere Aussparung im Bereich einer der Leiterbahnen aufweist;
- e) Anordnen der Verbindungseinrichtung.
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Selbstverständlich können, sofern dies nicht per se ausgeschlossen ist, die im Singular genannten Merkmale mehrfach in der erfindungsgemäßen Schalteinrichtung vorhanden sein. Beispielhaft handelt es sich bei dem genannten Leistungshalbleiterbauelement um mindestens ein Leistungshalbleiterbauelement, wobei mehrere Leistungshalbleiterbauelemente angeordnet auf einer oder mehreren Leiterbahnen des Substrats ebenso hierunter verstanden werden.
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Es ist jeweils vorteilhaft, wenn die Isolationsfolie eine Dicke zwischen 50µm und 800µm, insbesondere zwischen 150µm und 400µm, und eine Durchschlagfestigkeit von mehr als 500 kV/m, insbesondere von mehr als 2000 kV/m, und einen spezifischen Widerstand von mehr als 109 Ω/m, insbesondere von mehr als 1010 Ω/m, aufweist.
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Hierzu ist es vorteilhaft, wenn die Isolationsfolie aus Polyimid – PI oder aus Polyetheretherketon – PEEK oder aus Liquid Cristal Polymer – LCP besteht.
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Die Aussparung der Isolationsfolie wird bevorzugt mittels eines Schneidplotters oder mittels einer Laserschneideinrichtung hergestellt.
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Besonders bevorzugt ist es, wenn die Isolationsfolie auf ihrer dem Substrat zugewandten Oberfläche, insbesondere vollflächig, eine adhäsiver Schicht aufweist und mittels dieser auf dem Randbereich des Leistungshalbleiterbauelements und auf dem Abschnitt der Leiterbahn adhäsiv befestigt wird.
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Es ist weiterhin vorteilhaft, wenn zwischen jeweils zwei Verbindungspartnern, ein Verbindungsmittel angeordnet wird, das dazu geeignet ist eine stoffschlüssige Verbindung, vorzugsweise eine Drucksinterverbindung, zwischen zugeordneten Kontaktflächen der Verbindungspartner auszubilden. Hierzu kann das Verbindungsmittel in Plättchenform oder als Suspension angeordnet werden. Vorteilhafterweise wird im Anschluss an den Verfahrensschritt e) folgender Verfahrensschritt ausgeführt:
- f) Beaufschlagung der leistungselektronischen Schalteinrichtung mit einer Temperatur von 110°C bis 400°C und einem Druck von 5 MPa bis 50 MPa, wobei gleichzeitig mindestens zwei Verbindungspartner miteinander stoffschlüssig verbunden werden.
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Insbesondere kann die Verbindungseinrichtung als ein Folienstapel ausgebildet sein, der durch eine abwechselnde Anordnung mindestens einer elektrisch leitenden Folie, und mindestens einer elektrisch isolierenden Folie ausgebildet ist. Bevorzugt ist beispielhaft ein Folienstapel aus einer ersten elektrisch leitenden, einer isolierenden und einer zweiten elektrisch leitenden Folie. Die elektrisch leitenden Folien sind bevorzugt in sich strukturiert um weitere Leiterbahnen auszubilden. Vorzugsweise weist der Folienstapel an notwendigen Stellen Durchkontaktierungen durch die isolierende Folie hindurch von der ersten zur zweiten elektrisch leitenden Folie auf. Somit können komplexe elektrische Verbindungstopologien erzeugt werden.
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Die erfindungsgemäße leistungselektronische Schalteinrichtung, insbesondere hergestellt nach dem oben beschriebenen Verfahren ist ausgebildet mit einem Substrat, einem hierauf angeordneten Leistungshalbleiterbauelement und einer flächigen Verbindungseinrichtung, wobei diese Verbindungspartner schaltungsgerecht stoffschlüssig miteinander elektrisch leitend verbunden sind und wobei das Leistungshalbleiterbauelement in seinem Randbereich allseits von einem Überdeckungsbereich der Isolationsfolie überdeckt ist.
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Vorzugsweise weist die leistungselektronische Schalteinrichtung eine Lastanschlusseinrichtung und optional auch eine Hilfsanschlusseinrichtung auf, die jeweils mit einer Leiterbahn oder einer elektrisch leitenden Folie der Verbindungseinrichtung kraft- oder stoffschlüssig verbunden ist.
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Es versteht sich, dass die verschiedenen Ausgestaltungen der Erfindung einzeln oder in beliebigen sich nicht per se ausschließenden Kombinationen realisiert sein können, um Verbesserungen zu erreichen. Insbesondere sind die vorstehend und im Folgenden genannten und erläuterten Merkmale, unabhängig ob sie im Rahmen des Verfahrens oder des Gegenstands genannt sind, nicht nur in den angegebenen Kombinationen, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung einsetzbar, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Weitere Erläuterung der Erfindung, vorteilhafte Einzelheiten und Merkmale, ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der in den 1 bis 6 dargestellten Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßen hergestellter Schalteinrichtungen oder Teilen hiervon.
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1 und 2 zeigen in verschiedenen Ebenen jeweils eine seitliche Schnittansicht auf eine erste erfindungsgemäß hergestellte leistungselektronische Schalteinrichtung.
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3 zeigt einen Ausschnitt der ersten Schalteinrichtung.
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4 zeigt einen Ausschnitt einer zweiten erfindungsgemäß hergestellten Schalteinrichtung.
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5 zeigt einen weiteren Ausschnitt der ersten Schalteinrichtung.
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6 zeigt eine Draufschicht auf die erste erfindungsgemäß hergestellte Schalteinrichtung.
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1 zeigt in Explosionsdarstellung eine seitliche Schnittansicht, vgl. 6 Schnitt A-A, auf eine erste erfindungsgemäße leistungselektronische Schalteinrichtung 1 und eine Kühleinrichtung 4 auf der diese Schalteinrichtung fachüblich angeordnet werden kann. Dargestellt ist ein grundsätzlich fachüblich ausgebildetes Substrat 2 mit einem Isolierstoffkörper 20 und hierauf angeordneten jeweils elektrisch voneinander isolierten Leiterbahnen 22, die unterschiedliche Potentiale, insbesondere Lastpotentiale, aber auch Hilfs-, insbesondere Schalt- und Messpotentiale, der Schalteinrichtung aufweisen. Konkret dargestellt sind hier drei Leiterbahnen 22 mit Lastpotentialen wie sie für eine Halbbrückentopologie typisch sind.
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Auf zwei Leiterbahnen 22 ist jeweils ein Leistungsschalter 24 angeordnet, der fachüblich als Einzelschalter, beispielhaft als MOS-FET, oder als IGBT mit antiparallel geschalteter Leistungsdiode ausgebildet ist. Die Leistungsschalter 24 sind fachüblich, bevorzugt mittels einer Drucksinterverbindung, mit den Leiterbahnen 22 elektrisch leitend verbunden.
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Die internen Verbindungen der Schalteinrichtung 1 sind ausgebildet mittels einer Verbindungseinrichtung 3 aus einem Folienstapel, der alternierend elektrisch leitende 30, 34 und elektrisch isolierende Folien 32 aufweist. Hier weist der Folienstapel genau zwei leitende und eine dazwischen angeordnete isolierende Folie auf. Insbesondere die leitenden Folien 30, 34 der Verbindungseinrichtung 3 sind in sich strukturiert und bilden somit voneinander elektrisch isolierte weitere Leiterbahnen aus. Diese weiteren Leiterbahnen verbinden insbesondere das jeweilige Leistungshalbleiterbauelement 24, genauer dessen Kontaktflächen auf der dem Substrat 2 abgewandten Seite, mit Leiterbahnen 22 des Substrats 2. In bevorzugter Ausgestaltung sind die jeweiligen weiteren Leiterbahnen mit den zugeordneten Kontaktflächen mittels einer Sinterverbindung stoffschlüssig verbunden. Selbstverständlich können gleichartig auch Verbindungen zwischen verschiedenen Leistungshalbleiterbauelementen 24 und auch zwischen verschiedenen Leiterbahnen 22 des Substrats 2 ausgebildet werden.
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Erfindungsgemäß ist eine Isolationsfolie 5 adhäsiv mit dem Substrats 2, und damit auch mit dessen Leiterbahnen 22, und ebenso adhäsiv mit dem jeweiligen Randbereich 242 der Leistungshalbleiterbauelemente 24 verbunden. Hierbei weist die Isolationsfolie 5 Aussparungen 540 auf, die mittels Laserschneidverfahren erzeugt wurden. In angeordnetem Zustand liegt somit ein Überdeckungsbereich 54 der Isolationsfolie 5 umlaufen auf dem Randbereich 242 des jeweiligen Leistungshalbleiterbauelements 24 auf. Unter umlaufend soll hier verstanden werden, dass der gesamte Randbereich 242 des Leistungshalbleiterbauelement 24 allseits, also ohne Unterbrechung, durch den Überlappungsbereich 54 der Isolationsfolie 5 bedeckt ist, vgl. auch 6.
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Zur elektrischen Anbindung weist die leistungselektronische Schalteinrichtung 1 Last- 26 und Hilfsanschlusselemente 28 auf. Die Lastanschlusselemente 26 sind rein beispielhaft als Metallformkörper ausgebildet, die mit einem Kontaktfuß mit einer Leiterbahn 22 des Substrats 2 stoffschlüssig, vorteilhafterweise ebenfalls mittels einer Sinterverbindung oder auch mittels einer Lötverbindung, verbunden sind. Grundsätzlich können auch Teile der Verbindungseinrichtung 3 selbst als Last- oder Hilfsanschlusselemente ausgebildet sein. Die Hilfsanschlusselemente 28, wie Gate- oder Sensoranschlüsse, können im Übrigen fachüblich, wie dargestellt als Kontaktfeder, ausgebildet sein.
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Die leistungselektronische Schalteinrichtung 1 ist fachüblich auf einer Kühleinrichtung 4 angeordnet, und kann beispielhaft mittels einer Klebe-, Lot- oder Sinterverbindung mit dieser thermisch leitend verbunden sein. Alternativ kann die leistungselektronische Schalteinrichtung 1 mittels einer Druckkontakteinrichtung und einer thermisch leitfähigen Zwischenschicht 40 auf der Kühleinrichtung 4 angeordnet und mit ihr thermisch leitend verbunden sein. Auf diese Weise kann die Verlustleistung der Leistungshalbleiterbauelement 24 effizient abgeleitet werden.
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2 zeigt eine seitliche Schnittansicht, vgl. 6 Schnitt B-B, auf die erste erfindungsgemäße leistungselektronische Schalteinrichtung 1. Dargestellt ist wiederum das Substrat 2 mit einem Isolierstoffkörper 20 und hierauf angeordneten Leiterbahnen 22. Auf diesen sind die Leistungshalbleiterbauelement 24 angeordnet. Ebenso dargestellt ist die Isolationsfolie 5. Bei dieser Schnittansicht ist der Randbereich 242 der Leistungshalbleiterbauelemente 24 erkennbar, wodurch die Isolationsfolie 5 durchgehend dargestellt ist, also mit ihrem Überlappungsbereich 54 vollständig entlang des Leistungshalbleiterbauelements. Die Verbindungseinrichtung, wie auch Anschlusseinrichtungen sind hier nicht dargestellt.
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3 zeigt einen Ausschnitt der ersten Schalteinrichtung. Hierbei ist vergrößert gegenüber 1 eine Leiterbahn 22 mit einem Leistungshalbleiterbauelement 24, hier einem IGBT der Spannungsklasse 1200V, das nur teilweise dargestellt ist, gezeigt. Das Leistungshalbleiterbauelement 24, genauer dessen dem Substrat zugewandter erste Kontaktfläche 246, ist mittels einer Drucksinterverbindung mit einem Verbindungsmittel 247, vgl. jeweils 5, auf der Leiterbahn 22 angeordnet und elektrisch leitend und stoffschlüssig verbunden.
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Dargestellt ist weiterhin die dem Substrat 2 abgewandte zweite Kontaktfläche 244 des Leistungshalbleiterbauelements 24, vgl. ebenso 5, die nicht bis zum Rand des Leistungshalbleiterbauelements 24 reicht. Fachüblich ist zwischen der Kontaktfläche 244 und dem Rand des Leistungshalbleiterbauelements 24 eine Randstruktur, insbesondere eine Feldringstruktur, ausgebildet, allerdings nicht dargestellt.
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Weiterhin dargestellt ist die Isolationsfolie 5, die den Randbereich 242 des Leistungshalbleiterbauelements 24 mit ihrem Überdeckungsbereich 54 überdeckt und dort adhäsiv mit dem Leistungshalbleiterbauelement 24 verbunden ist. Hierbei reicht dieser Überdeckungsbereich 54 bis über den Rand der zweiten Kontaktfläche 244 des Leistungshalbleiterbauelements 24. Durch diese Ausgestaltung wird die gemäß Norm notwendige Isolation zur Leiterbahn 22 sichergestellt.
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Gelegentlich ist dieser Randbereich 242 des Leistungshalbleiterbauelements 24 empfindlich gegen Umgebungsfeuchtigkeit beim Betrieb der Schalteinrichtung Durch die Anordnung der Isolationsfolie 5 gemäß dieser Ausgestaltung, wird ein weiterer Vorteil erzielt, nämlich eine feuchtigkeitsdichte Überdeckung des Randbereich 242 des Leistungshalbleiterbauelements 24 und damit ein sicherer Betrieb der Schalteinrichtung auch unter Umgebungsbedingungen mit hoher Luftfeuchtigkeit.
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Grundsätzlich ist es bevorzugt, wenn die gesamte dem Substrat zugewandte Oberfläche der Isolationsfolie 5 adhäsiv ausgebildet ist, wodurch sie auf den Leiterbahnen 22, aber auch auf dem Isolierstoffkörper 20 zwischen den Leiterbahnen 22 anhaftet.
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Die Isolationsfolie 5 selbst besteht hier aus Polyimid und weist eine Dicke von ca. 500µm auf. Dadurch ergibt sich eine Durchschlagfestigkeit von mehr als 800 kV/m.
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Ebenso dargestellt ist die Verbindungseinrichtung 3, deren erste elektrisch leitende Folie 30, genauer deren Kontaktabschnitt 320, mit der zweiten Kontaktfläche 244 des Leistungshalbleiterbauelements 24 mittels einer Drucksinterverbindung mit einem Verbindungsmittel 245, vgl. jeweils 5, verbunden ist. Diese elektrisch leitende erste Folie 30 bzw. die hieraus ausgebildete weitere Leiterbahn dient, vgl. 1, der elektrischen Verbindung der zweiten Kontaktfläche 244 des Leistungshalbleiterbauelements 24 mit der daneben angeordneten Leiterbahn 22 des Substrats 2.
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Auf der dem Substrat 2 abgewandten Seite der ersten elektrisch leitenden Folie 30 ist die isolierende Folie 32 angeordnet, auf der wiederum die zweite elektrisch leitende Folie 34 angeordnet ist. Diese zweite elektrisch leitende Folie 34 reicht aufgrund ihrer Strukturierung nur bis oberhalb der zweiten Kontaktfläche 244 des Leistungshalbleiterbauelements 24.
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4 zeigt einen Ausschnitt einer zweiten erfindungsgemäß hergestellten Schalteinrichtung. Im Gegensatz zur Ausgestaltung gemäß 3 überlappt der Überlappungsabschnitt 54 der Isolationsfolie 5 den Randbereich 242 des Leistungshalbleiterbauelements 24 nicht bis zu dessen zweiten Kontaktfläche 244.
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5 zeigt einen weiteren Ausschnitt der ersten Schalteinrichtung. Dargestellt ist das Leistungshalbleiterbauelement 24 bestehend aus einem Siliziumkörper mit einer ersten und zweiten Kontaktfläche 244, 246. Auf diesen Kontaktflächen 244, 246 sind Verbindungsmittel 245, 247 der Drucksinterverbindung dargestellt, die insbesondere im Fall der zweiten Kontaktfläche 244, nicht bis zu dessen Rand reichen.
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6 zeigt eine Draufschicht auf die erste erfindungsgemäß hergestellte Schalteinrichtung. Dargestellt ist ein Substrat 2 mit einem Isolierstoffkörper 20, hier ohne Beschränkung der Allgemeinheit einer Industriekeramik wie Aluminiumoxid oder Aluminiumnitrid. Auf dem Isolierstoffkörper 20 sind drei Leiterbahnen 22 für Lastpotentiale dargestellt. Auf die Darstellung von fachüblichen Leiterbahnen für Hilfspotentiale wurde verzichtet.
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Auf zwei der drei Leiterbahnen 22 sind je zwei Leistungstransistoren 24, hier IGBTs, und eine Leistungsdiode, zwischen den beiden IGBTs angeordnet, dargestellt. Üblicherweise weisen die Leistungshalbleiterbauelement 24 Kantenlängen von 0,5cm bis 1,5cm auf.
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Weiterhin dargestellt ist die Isolationsfolie 5 mit je einer Aussparung 540 pro Leistungshalbleiterbauelement 24. Diese Aussparung 540 ist wie oben beschrieben ausgebildet und weist einen allseitigen Überdeckungsbereich 54 mit den Leistungshalbleiterbauelement 24 auf, wobei dieser Überdeckungsbereich 54, vgl. auch 3 und 4, eine Breite von 0,25mm bis 2mm, insbesondere von 0,8mm bis 1,5mm aufweist. Durch das Überdecken des Randbereichs 242 des Leistungshalbleiterbauelements 24 durch den Überdeckungsbereich 54, verbleibt ein Zentralbereich des Leistungshalbleiterbauelements 24 der vollständig frei gespart ist. Hergestellt sind diese Aussparungen 540 der Isolationsfolie 5 hier mittels einer Laserschneideinrichtung.
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Die Isolationsfolie 5 bedeckt weiterhin den Bereich der Leiterbahnen 22 um die jeweiligen Leistungshalbleiterbauelement 24 sowie teilweise auch die Zwischenbereiche zwischen benachbarten Leiterbahnen 22, vgl. auch 1 und 2.
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Weiterhin weist die Isolationsfolie 5 auf zwei der drei Leiterbahnen 22 weitere Aussparungen 520 auf, die der Verbindung der zweiten Kontaktflächen 244 der Leistungshalbleiterbauelement 24 mit diesen Leiterbahnen 22 mittels einer weiteren Leiterbahn einer elektrisch leitenden Folie 30 der Verbindungseinrichtung 3 dienen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102007006706 A1 [0002]
- DE 102007044620 A1 [0003]
- DE 102009000888 A1 [0003]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- EN 60664 [0003]
- IEC 60664 [0003]