DE102015102169A1 - Verschlussstopfen - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft einen Verschlussstopfen zum Verschließen einer Öffnung in einem Bauteil, insbesondere einem Karosseriebauteil eines Kraftfahrzeugs.
- Bei der Herstellung von Fahrzeugkarosserien ist es erforderlich, Öffnungen in diversen Bauteilen abzudichten, um das Eindringen von Schmutz oder Wasser zu verhindern. Diese Öffnungen werden beispielsweise vor dem Lackieren oder danach bleibend verschlossen. Hierzu werden Verschlussstopfen verwendet, die in die Öffnung des Karosseriebauteils eingesetzt werden und die beispielsweise mittels geeigneter Rastelemente, die die Öffnung des Bauteils hintergreifen, fixiert werden.
- Der Verschlussstopfen kann gleichzeitig eine Abdichtung der Öffnung bewirken, wobei auch bekannt ist, zumindest einen Abschnitt des Dichtstopfens mit dem Rand der Öffnung permanent zu verkleben. Beispielsweise ist ein Abschnitt des Dichtstopfens aus einem bei Temperatureinwirkung schmelzenden oder expandierenden Material gefertigt, sodass bei einem Erhitzen des Bauteils der Dichtstopfen stoffschlüssig mit dem Rand der Öffnung verbunden wird. Manchmal ist es aber auch wünschenswert, Verschlussstopfen zu verwenden, die nur rein mechanisch in der Öffnung fixiert werden.
- In der
DE 10 2006 007 914 B4 ist ein Verschlussstopfen beschrieben, der aus zwei Elementen zusammengesetzt ist, die an einer Bodenfläche eines der Elemente, das die Öffnung komplett überdeckt, miteinander verschweißt sind, um einen Druckausgleichsraum zu schaffen. Es sind zwei Dichtungsringe aus einem Heißklebematerial vorgesehen, die umlaufend an einem Rand einer Stützlippe bzw. einer Rastlippe angeordnet sind und die bei Erwärmen des Bauteils mit dem Rand der Öffnung verkleben. - Aufgabe der Erfindung ist es, die Herstellung eines Verschlussstopfens kostengünstiger zu gestalten. Außerdem soll die Variation der Abmessungen des Dichtstopfens vereinfacht werden.
- Dies wird gemäß der Erfindung mit einem Verschlussstopfen zum Verschließen einer Öffnung in einem Bauteil, insbesondere in einem Karosseriebauteil eines Kraftfahrzeugs, erreicht, der ein erstes Grundkörperelement aufweist, das die Öffnung abdecken kann, sowie ein zweites Grundkörperelement, das wenigstens ein Rastelement aufweist, das einen Rand der Öffnung hintergreifen kann. Am ersten und am zweiten Grundkörperelement ist jeweils eine Rastgeometrie vorgesehen, und die beiden Grundkörperelemente sind über die Rastgeometrien aneinander fixiert. Auf diese Weise wird ein zweiteiliger Verschlussstopfen geschaffen, bei dem beide Grundkörperelemente separat gefertigt werden können. Die einzelnen Grundkörperelemente können dabei als Einkomponententeil in einfach gestalteten Spritzgusswerkzeugen hergestellt werden, die in ihrer Herstellung relativ kostengünstig sind. Vor der Montage des Verschlussstopfens am Karosseriebauteil werden die beiden Grundkörperelemente zusammengesetzt, beispielsweise durch Ineinanderstecken, sodass die Rastgeometrien miteinander in Eingriff kommen und die beiden Grundkörperelemente bleibend aneinander fixieren.
- Die beiden Grundkörperelemente sind nach dem Zusammensetzen an ihren Rastgeometrien vorzugsweise unlösbar miteinander verbunden.
- Die Rastgeometrie besteht beispielsweise jeweils aus einer umlaufenden Rastkante an jedem der Grundkörperelemente, wobei die beiden Rastkanten ineinandergreifen.
- Das erste Grundkörperelement bildet vorzugsweise eine geschlossene Kappe, sodass nach Einsetzen des Verschlussstopfens die Öffnung komplett überdeckt und verschlossen ist. Am ersten Grundkörperelement kann eine umlaufende Stützlippe ausgebildet sein, die im montierten Zustand radial nach außen über den Rand der Öffnung im Bauteil vorsteht.
- Das Rastelement am zweiten Grundkörperelement ist beispielsweise eine umlaufende Rastlippe, die den rückseitigen Rand der Öffnung im Bauteil hintergreifen und an der Rückseite des Bauteils in Anlage kommen kann.
- Sind die beiden Grundkörperelemente zusammengesetzt, ergibt sich so ein einfach in die Öffnung einzusetzender und gut abdichtender Verschlussstopfen.
- Die beiden Grundkörperelemente sollten zumindest teilweise elastisch sein, sie können beispielsweise aus einem geeigneten Kunststoff mit einer Shore-D-Härte von 40 bis 50 bestehen.
- Die Gestaltung des Verschlussstopfens mit zwei zunächst separaten Grundkörperelementen ermöglicht außerdem eine modulare Gestaltung. Unterschiedliche erste und zweite Grundkörperelemente können miteinander kombiniert werden, sodass mit einer geringeren Anzahl an Einzelteilen als bei einer einstückigen Fertigung Verschlussstopfen mit unterschiedlichen Öffnungsdurchmessern und/oder unterschiedlichen axiale Längen bereitgestellt und/oder Verschlussstopfen mit verschiedenen Materialkombinationen realisiert werden können.
- Das erste Grundkörperelement und/oder das zweite Grundkörperelement können eine geschlossene Umfangswand aufweisen, wobei die geschlossene Umfangswand zum einen das Verrasten der beiden Grundkörperelemente aneinander erleichtert sowie die Stabilität des gesamten Verschlussstopfens erhöht und zum anderen über eine axiale Länge der Umfangswand auch einfach die gesamte axiale Länge des Verschlussstopfens variiert werden kann.
- Zum Einsatz in unterschiedlichen Öffnungsdurchmessern können etwa erste und/oder zweite Grundkörperelemente mit unterschiedlichen radialen Längen der Rast- beziehungsweise Stützlippe vorgesehen sein, die dann baukastenartig für den jeweils geforderten Einsatzzweck zusammengesetzt werden.
- Der Verschlussstopfen kann auf das erste und das zweite Grundkörperelement beschränkt sein, sodass keine eigenständige Dichtung am Verschlussstopfen vorgesehen ist.
- Es ist jedoch auch möglich, ein Dichtelement vorzusehen, das in Axialrichtung zwischen Abschnitten der Grundkörperelemente angeordnet ist.
- Das Dichtelement ist nachgiebig und elastisch und hat beispielsweise eine Shore-D-Härte von kleiner als 40. Es ist möglich, das Dichtelement aus einem bei Hitzeeinwirkung schmelzenden oder expandierenden Material zu gestalten, sodass beim Erhitzen des Bauteils ein Verkleben mit dem Rand der Öffnung erreicht wird.
- Das Dichtelement ist vorzugsweise so angeordnet, dass es im Bereich der Öffnung in Kontakt mit dem Bauteil kommt, wenn der Verschlussstopfen in die Öffnung eingesetzt ist.
- Das Dichtelement kann beispielsweise eine erste Dichtlippe aufweisen, die entlang der Stützlippe des ersten Grundkörperelements verläuft, und/oder eine zweite Dichtlippe, die entlang der Rastlippe des zweiten Grundkörperelements verläuft.
- Vorzugsweise hat das Dichtelement eine Umfangswand, die radial außerhalb der Rastverbindung zwischen den beiden Grundkörperelementen positioniert ist und die insbesondere die beiden Dichtlippen des Dichtelements einstückig miteinander verbindet.
- In seiner Form folgt das Dichtelement dabei vorzugsweise der Kontur der zum Bauteil weisenden Abschnitte der Stützlippe, der Umfangswand sowie der Rastlippe. Die Umfangswand des Dichtelements sollte dabei an der Umfangswand des ersten Grundkörperelements oder des zweiten Grundkörperelements anliegen.
- Vor allem wenn das Dichtelement aus einem Heißkleber besteht, ist es vorteilhaft, wenn sich das Dichtelement radial weiter nach außen erstreckt als die Stützlippe, sodass bei Erhitzen des Bauteils eine Klebeverbindung zwischen dem Bauteil und der Stützlippe entsteht.
- Bei der Montage kann das Dichtelement zwischen die beiden Grundkörperelemente gelegt werden, bevor diese miteinander verrastet werden, wobei es nach dem Verrasten der Grundkörperelemente fest und unverlierbar zwischen diesen gehalten ist.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben. In den Zeichnungen zeigen:
-
1 einen Ausschnitt eines erfindungsgemäßen Verschlussstopfens in einer schematischen perspektivischen Darstellung; -
2 einen erfindungsgemäßen Verschlussstopfen vor dem Zusammenfügen der Einzelteile in einer Schnittansicht; -
3 bis6 Schritte des Zusammensetzens der Einzelteile des erfindungsgemäßen Verschlussstopfens; -
7 ein Detail einer Rastverbindung zwischen den beiden Grundkörperelementen des erfindungsgemäßen Verschlussstopfens; -
8 eine Detailansicht des erfindungsgemäßen Verschlussstopfens mit einem Dichtelement; -
9 eine schematische Darstellung einer Variationsmöglichkeit des erfindungsgemäßen Verschlussstopfens; -
10 und11 zwei Varianten eines erfindungsgemäßen Verschlussstopfens mit unterschiedlicher axialer Länge in einer Schnittansicht; und -
12 den Verschlussstopfen aus1 eingesetzt in eine Öffnung in ein Bauteil. -
1 zeigt einen Verschlussstopfen10 , der einen Grundkörper12 aufweist, der aus einem ersten Grundkörperelement14 und einem zweiten Grundkörperelement16 zusammengesetzt ist. Außerdem ist noch ein Dichtelement18 vorgesehen, das am Grundkörper12 montiert ist. - Die drei Einzelteile des Verschlussstopfens
10 sind in2 dargestellt. - Das erste Grundkörperelement
14 ist kappenförmig gestaltet mit einem durchgehend geschlossenen Deckelabschnitt20 , der in eine umfangsmäßig umlaufende Stützlippe22 übergeht, die in einem radial äußeren Rand24 endet. Außerdem weist das erste Grundkörperelement14 eine Umfangswand26 auf, die radial einwärts der Stützlippe22 angeordnet ist. Am freien axialen Ende der Umfangswand26 ist eine erste Rastgeometrie28 ausgebildet, die hier die Form einer umlaufenden, radial auswärts gerichteten Rastkante hat - Das gesamte erste Grundkörperelement
14 ist einstückig gefertigt. - Das zweite Grundkörperelement
16 weist eine umfangsmäßig umlaufende Rastlippe30 auf, die als Rastelement31 wirkt und die an einem radial außen liegenden freien Rand32 endet. An der anderen Seite geht die Rastlippe30 in eine Umfangswand34 über, die radial innerhalb der Rastlippe30 angeordnet ist. Die Umfangswand34 endet an ihrem axial freien Ende in einer zweiten Rastgeometrie36 , hier einer umfangsmäßig umlaufenden, radial nach innen gerichteten Rastkante. - Die Rastlippe
30 ist zur Verlängerung des Hebelarms und zur Reduzierung der Verbaukräfte möglichst lang gestaltet. Sie sollte jedoch so ausgebildet sein, dass sie vollständig radial innerhalb der Stützlippe22 liegt. - Auch das zweite Grundkörperelement
16 ist einstückig ausgebildet. - In diesem Beispiel ist das zweite Grundkörperelement
16 innen offen gestaltet, hat also eine in Axialrichtung A durchgehende zentrale Öffnung, die im zusammengesetzten Zustand unterhalb des Deckelabschnitts20 des ersten Grundkörperelements14 liegt. - Die beiden Rastgeometrien
28 ,36 sind so ausgelegt, dass sie ineinandergreifen und aneinander verrasten können, um so das erste und das zweite Grundkörperelement14 ,16 fest und nicht zerstörungsfrei lösbar aneinander zu fixieren. Dieser verrastete Zustand ist beispielsweise in1 dargestellt. - Das Dichtelement
18 ist an die Form der Unterseite der Stützlippe22 , der Oberseite der Rastlippe30 sowie der Umfangswände26 ,34 angepasst. Es hat eine erste Dichtlippe38 sowie eine zweite Dichtlippe40 , wobei die erste Dichtlippe38 entlang der Unterseite der Stützlippe22 und die zweite Dichtlippe40 entlang der Oberseite der Rastlippe30 verläuft. - Die Dichtlippe
38 verlängert sich in Radialrichtung r über den Rand24 der Stützlippe22 hinaus und umgreift diesen, wie beispielsweise in den1 ,6 und12 zu erkennen ist. - Eine die Dichtlippen
38 ,40 verbindende Umfangswand42 ist radial außerhalb der Umfangswände26 ,34 und radial außerhalb der Rastgeometrien28 ,36 der Grundkörperelemente14 ,16 angeordnet und liegt an der hier radial äußeren Umfangswand34 des zweiten Grundkörperelements16 an. - Die beiden Grundkörperelemente
14 ,16 werden separat hergestellt, in diesem Fall jeweils in einem Spritzgussprozess. Sie sind jeweils Einkomponententeile. Jedes der Grundkörperelemente14 ,16 ist zumindest teilweise elastisch ausgebildet und hat beispielsweise eine Härte von 40–50 Shore-D. - Das Dichtelement wird separat von den beiden Grundkörperelementen
14 ,16 hergestellt und besteht aus einem Material, das nachgiebiger und elastischer ist als das Material der Grundkörperelemente14 ,16 und das beispielsweise eine Shore-D-Härte < 40 hat. In diesem Beispiel besteht das Dichtelement18 aus einem Heißkleber, der bei Wärmeeinwirkung schmilzt. Es könnte aber auch beispielsweise aus einem bei Wärmeeinwirkung expandierenden Material bestehen. - Das Dichtelement
18 ist optional, der Verschlussstopfen10 kann auch ohne es verwendet werden und besteht dann lediglich aus den beiden Grundkörperelementen14 ,16 . - Soll ein Dichtelement
18 verwendet werden, so wird es beim Zusammensetzen des Verschlussstopfens10 axial zwischen dem ersten und dem zweiten Grundkörperelement14 ,16 platziert, und die beiden Grundkörperelemente14 ,16 werden in Axialrichtung A ineinandergeschoben, bis die Rastgeometrien28 ,36 ineinandergreifen, übereinander schnappen und so aneinander verriegelt sind. - Dieser Montageprozess ist in den
3 bis6 dargestellt. - Das Dichtelement
18 wird durch die innerhalb der Umfangswand42 des Dichtelements18 liegende Umfangswand34 des zweiten Grundkörperelements16 zentriert und in seiner Position gehalten. Das zweite Grundkörperelement14 wird durch seine Umfangswand26 und den Eingriff der Rastgeometrien28 ,36 gegenüber dem zweiten Grundkörperelement16 und dem Dichtelement18 zentriert. Die Umfangswand42 des Dichtelements18 übt eine radial nach innen wirkende Kraft aus, die die Stabilität der Rastverbindung der Rastgeometrien28 ,36 erhöht. - Die Verwendung von separat hergestellten Grundkörperelementen
14 ,16 zur Fertigung des Grundkörpers12 des Verschlussstopfens10 erlaubt eine modulare, baukastenartige Verwendung. Beispielsweise können erste Grundkörperelemente14 mit Deckelabschnitten20 und Stützlippen22 ,22‘ mit verschiedenen Durchmessern mit demselben zweiten Grundkörperelement14 verwendet werden, um unterschiedlich große Bereiche in einem Bauteil abzudecken. Genauso sind durch Verwendung von ersten und/oder zweiten Grundkörperelementen14 ,16 mit Umfangswänden26 ,34 mit unterschiedlichen axialen Längen verschiedene Klemmhöhen realisierbar. Dies ist in den9 bis11 dargestellt. - Der fertig zusammengesetzte Verschlussstopfen
10 wird in eine Öffnung44 eines Bauteils46 eingesetzt (siehe12 ), wobei das Bauteil46 beispielsweise ein nicht näher dargestelltes Karosseriebauteil eines Kraftfahrzeugs ist. Der Verschlussstopfen10 wird mit der Rastlippe30 des zweiten Grundkörperelements14 voran in die Öffnung44 eingeschoben, wobei der Rand der Öffnung zunächst die Rastlippe30 radial nach innen verformt. Nach Passieren des Randes der Öffnung44 schnappt die Rastlippe30 radial nach außen und hintergreift so den Rand der Öffnung44 und fixiert den Verschlussstopfen10 im Bauteil46 . - In diesem Zustand liegt die Dichtlippe
38 des Dichtelements18 zwischen einer Oberseite des Bauteils46 und der Stützlippe22 und die Dichtlippe40 des Dichtelements18 liegt radial innerhalb der Rastlippe30 an einer Rückseite des Bauteils46 an. - Das Bauteil
46 wird nun erhitzt, wobei das Material des Dichtelements18 erweicht und eine form- und stoffschlüssige Verbindung zwischen dem Grundkörper12 des Verschlussstopfens10 und dem Bauteil46 schafft und so den Verschlussstopfen10 mit dem Bauteil46 verklebt und die Öffnung44 abdichtet. - Wie erwähnt ist es aber auch möglich, das Dichtelement
18 wegzulassen. In diesem Fall wird die Abdichtung der Öffnung44 durch die Anlage der Ränder24 ,32 der Stützlippe22 und der Rastlippe30 am Rand der Öffnung44 und am Bauteil46 erreicht. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
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- DE 102006007914 B4 [0004]
Claims (10)
- Verschlussstopfen zum Verschließen einer Öffnung (
44 ) in einem Bauteil (46 ), insbesondere in einem Karosseriebauteil eines Kraftfahrzeugs, mit einem ersten Grundkörperelement (14 ), das die Öffnung (44 ) abdecken kann, und mit einem zweiten Grundkörperelement (16 ), das wenigstens ein Rastelement (31 ) aufweist, das einen Rand der Öffnung (44 ) hintergreifen kann, wobei am ersten und am zweiten Grundkörperelement (14 ,16 ) jeweils eine Rastgeometrie (28 ,36 ) vorgesehen ist und die beiden Grundkörperelemente (14 ,16 ) über die Rastgeometrien (28 ,36 ) aneinander fixiert sind. - Verschlussstopfen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastgeometrie (
28 ,36 ) jeweils aus einer umlaufenden Rastkante an jedem der Grundkörperelemente (14 ,16 ) besteht, wobei die beiden Rastkanten ineinandergreifen. - Verschlussstopfen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am ersten Grundkörperelement (
14 ) eine umlaufende Stützlippe (22 ) ausgebildet ist, die im montierten Zustand radial über den Rand der Öffnung (44 ) im Bauteil (46 ) vorsteht. - Verschlussstopfen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Rastelement (
31 ) am zweiten Grundkörperelement (16 ) eine umlaufende Rastlippe (30 ) ist, die den rückseitigen Rand der Öffnung (44 ) im Bauteil (46 ) hintergreifen kann. - Verschlussstopfen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Grundkörperelement (
14 ) und/oder das zweite Grundkörperelement (16 ) eine geschlossene Umfangswand (26 ,34 ) aufweisen. - Verschlussstopfen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Dichtelement (
18 ) vorgesehen ist, das in Axialrichtung (A) zwischen Abschnitten der Grundkörperelemente (14 ,16 ) angeordnet ist. - Verschlussstopfen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (
18 ) aus einem Material besteht, das bei Wärmeeinwirkung eine formschlüssige und/oder stoffschlüssige Verbindung mit den Grundkörperelementen (14 ,16 ) und/oder dem Rand der Öffnung (44 ) im Bauteil (46 ) eingeht, insbesondere einem Heißkleber. - Verschlussstopfen nach einem der Ansprüche 6 und 7, soweit auf die Ansprüche 3 oder 4 rückbezogen, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (
18 ) eine erste Dichtlippe (38 ) aufweist, die entlang der Stützlippe (22 ) des ersten Grundkörperelements (14 ) verläuft und/oder eine zweite Dichtlippe (40 ), die entlang der Rastlippe (30 ) des zweiten Grundkörperelements (16 ) verläuft. - Verschlussstopfen nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (
18 ) eine Umfangswand (42 ) aufweist, die radial außerhalb der Rastgeometrien (28 ,36 ) der beiden Grundkörperelementen (14 ,16 ) positioniert ist. - Verschlussstopfen nach Anspruch 9, soweit auf Anspruch 5 rückbezogen, dadurch gekennzeichnet, dass die Umfangswand (
42 ) des Dichtelements (18 ) an der Umfangswand (26 ,34 ) des ersten Grundkörperelements (14 ) oder des zweiten Grundkörperelements (16 ) anliegt.
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