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Die Erfindung betrifft einen Staubsauger und ein Verfahren zum Steuern einer Energieversorgung in einem Staubsauger.
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Energieeffizienz gilt als ein wichtiges Element der europäischen Energiepolitik. Daher gibt es beispielsweise auch immer wieder neue Auflagen der Europäischen Kommission zur Energieeffizienz. Dadurch können zum Beispiel maximale Leistungsaufnahmen von Staubsaugern begrenzt werden. Auch wurden sogenannte „Energy Label“ eingeführt. Insbesondere sind viele Geräte somit auch immer effizienter geworden.
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Der Erfindung stellt sich die Aufgabe, einen verbesserten Staubsauger und ein verbessertes Verfahren zum Steuern einer Energieversorgung in einem Staubsauger bereitzustellen.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch einen Staubsauger und ein Verfahren zum Steuern einer Energieversorgung in einem Staubsauger mit den Merkmalen der Hauptansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen.
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Die mit der Erfindung erreichbaren Vorteile bestehen insbesondere unter anderem in einer Speicherung von Energie, um eine Saugleistung bzw. Saugperformance zu erhöhen, sodass ein sogenannter Energy Charger für Staubsauger realisiert werden kann. Hierbei kann eine erhöhte Luftleitung bzw. ein erhöhter Volumenstrom bereitgestellt werden, um auch größere Partikel, zum Beispiel Sand, aufzunehmen bzw. aufzusaugen. Durch eine solche, zum Beispiel als Boost-Funktion bezeichnete Funktion am Staubsauger kann einem Anwender zeitbegrenzt mehr Leistung zur Verfügung gestellt werden, ohne eine Leistungsaufnahme des Gerätes aus einem öffentlichen Versorgungsnetz über zulässige Grenzen zu erhöhen. es kann somit eine Integration der sogenannten Boost-Funktion erfolgen, um dem Anwender die Möglichkeit zu bieten, zeitlich begrenzt die Leistung und somit den Luftstrom des Staubsaugers zu erhöhen, um größere bzw. schwerere Partikel, wie z. B. Sand oder Splitt, einzusaugen. Es kann wie bei sogenanntem Energy Harvesting oder Engergy Charginq elektrische Energie über längere Zeit gesammelt und im Bedarfsfall abgerufen werden.
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Dem Anwender kann es somit insbesondere ermöglich werden, auch mit im Normalfall geringer Staubsaugerleistung dann im Bedarfsfall mit kurzzeitig erhöhter Leistung größere bzw. schwerere Partikel aufzusaugen, ohne dass dabei eine Leistungsaufnahme des Gerätes aus dem Versorgungsnetz auch nur kurzzeitig über zulässige Grenzen erhöht würde. Im Normalfall können geringere Leistungen ausreichend sein, um ein erwünschtes Reinigungsergebnis zu erzielen, wobei nur im Ausnahmefall mehr Leistung benötigt oder erwünscht sein kann. Durch die Funktion Energie Charger kann eine Energieaufnahme im normalen Betrieb verringert bzw. auf niedrigem Niveau beibehalten und nur bei Bedarf wird eine Leistung erhöht werden. Somit können dadurch auch weitere Energieeinsparungen ermöglicht werden. Somit kann erreicht werden, dass eine maximale Leistungs- bzw. Energieaufnahme in keinem Betriebsfall überschritten wird, wobei auch eine Situation kurzfristiger Entnahme von mehr als der vorgesehenen Leistung aus einem Versorgungsnetz, wie bei einer herkömmlichen Boost-Funktion, vermieden werden kann.
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Es wird ein Staubsauger vorgestellt, der folgende Merkmale aufweist:
eine Energiespeichereinrichtung, die ausgebildet ist, um elektrische Energie von einem Versorgungsnetz aufzunehmen, an das der Staubsauger anschließbar ist;
eine Luftfördereinrichtung zum Fördern von Saugluft mit einem einstellbaren Volumenstrom, wobei die Luftfördereinrichtung ausgebildet ist, um einen einer maximal aus dem Versorgungsnetz zulässigen Leistungsaufnahme entsprechenden Maximalwert elektrischer Energie von dem Versorgungsnetz aufzunehmen und gespeicherte Energie von der Energiespeichereinrichtung aufzunehmen; und
eine Steuereinrichtung, die ausgebildet ist, um eine Energieaufnahme der Energiespeichereinrichtung von dem Versorgungsnetz und eine Energieabgabe der Energiespeichereinrichtung an die Luftfördereinrichtung zu steuern.
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Das Versorgungsnetz kann ein öffentliches Versorgungsnetz sein, an das der Staubsauger zur Stromversorgung und Spannungsversorgung anschließbar sein kann. Die Luftfördereinrichtung kann ein Gebläse, einen Lüfter oder dergleichen und optional einen Motor, einen Antrieb, ein Getriebe oder dergleichen aufweisen. Die Luftfördereinrichtung kann mit einem Netzanschluss des Staubsaugers und mit der Energiespeichereinrichtung auf elektrisch leitfähige Weise verbunden sein. Dabei kann die Luftfördereinrichtung ausgebildet sein, zeitgleich und/oder parallel Energie aus dem Versorgungsnetz und aus der Energiespeichereinrichtung aufzunehmen. Die Steuereinrichtung kann mittels einer signalübertragungsfähigen Schnittstelle mit der Energiespeichereinrichtung verbunden sein.
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Gemäß einer Ausführungsform kann die Steuereinrichtung ausgebildet sein, um einen einer momentanen Leistungsaufnahme der Luftfördereinrichtung aus dem Versorgungsnetz entsprechenden Momentanwert elektrischer Energie zu bestimmen. Dabei kann die Steuereinrichtung ausgebildet sein, um die Energiespeichereinrichtung anzusteuern, um einen aus einer Differenz zwischen dem Maximalwert und dem Momentanwert resultierenden Differenzwert elektrischer Energie von dem Versorgungsnetz aufzunehmen. Hierbei kann die Steuereinrichtung ausgebildet sein, um eine Leistungsmessung durchzuführen, oder kann die Steuereinrichtung signalübertragungsfähig mit einer Messeinrichtung verbunden sein, die der Steuereinrichtung Leistungsmesswerte bereitstellen kann. Eine solche Ausführungsform bietet den Vorteil, dass die Energiespeichereinrichtung unter Ausnutzung eines für einen Saugbetrieb momentan ungenutzten Anteils der Leistungsaufnahme aus dem Versorgungsnetz ohne Beeinträchtigung des Saugbetriebs sowie einer maximal zulässigen Leistungsaufnahme aufgeladen werden kann.
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Auch kann der Staubsauger eine Benutzerschnittstelle zum Eingeben eines Benutzeranforderungssignals aufweisen, das eine Anforderung einer über die maximal aus dem Versorgungsnetz zulässige Leistungsaufnahme hinausgehenden Leistungsaufnahme der Luftfördereinrichtung durch Aufnahme von Energie von der Energiespeichereinrichtung repräsentiert. Die Benutzerschnittstelle kann signalübertragungsfähig mit der Steuereinrichtung verbunden sein. Eine solche Ausführungsform bietet den Vorteil, dass eine zusätzliche Saugleistung auf einfache Weise angefordert werden kann.
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Hierbei kann die Steuereinrichtung ausgebildet sein, um das Benutzeranforderungssignal einzulesen. Dabei kann die Steuereinrichtung ausgebildet sein, um ansprechend auf das Benutzeranforderungssignal die Energiespeichereinrichtung zu steuern, um elektrische Energie an die Luftfördereinrichtung abzugeben. Somit kann ansprechend auf das Benutzeranforderungssignal die Luftfördereinrichtung mit in der Energiespeichereinrichtung gespeicherter elektrischer Energie versorgt werden. Eine solche Ausführungsform bietet den Vorteil, dass auf Anforderung eines Benutzers des Staubsaugers eine Saugleistung gezielt erhöht werden kann, um stärkere Verschmutzung zu beseitigen. Dabei kann eine Leistungsspezifikation des Staubsaugers bezüglich einer Netzleistung dennoch eingehalten werden.
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Ferner kann die Energiespeichereinrichtung zumindest eine elektrochemische Speichereinheit aufweisen. Somit kann die Energiespeichereinrichtung zumindest eine elektrochemische Sekundärzelle, insbesondere einen Akku, zum Beispiel einen Lithium-Ionen-Akku oder dergleichen aufweisen. Alternativ kann die Energiespeichereinrichtung auch zumindest eine elektrische Energiespeichereinheit oder eine andere Art von Energiespeicher aufweisen. Eine solche Ausführungsform bietet den Vorteil, dass eine Energiespeicherfunktion auf einfache, Platz sparende Weise und mittels ohne weiteres verfügbarer Komponenten realisiert werden kann.
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Insbesondere kann die Energiespeichereinrichtung ausgebildet sein, um einen zumindest einer Leistung von 100 Watt entsprechenden Wert elektrischer Energie aufzunehmen und zusätzlich oder alternativ an die Luftfördereinrichtung abzugeben. Eine solche Ausführungsform bietet den Vorteil, dass ein zuverlässiger Saugbetrieb mit erhöhter Leistung erreicht werden kann, um auch größere und zusätzlich oder alternativ schwerere Schmutzpartikel zu beseitigen.
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Es wird auch ein Verfahren zum Steuern einer Energieversorgung in einem Staubsauger vorgestellt, wobei der Staubsauger eine Energiespeichereinrichtung, die ausgebildet ist, um elektrische Energie von einem Versorgungsnetz aufzunehmen, an das der Staubsauger anschließbar ist, eine Luftfördereinrichtung zum Fördern von Saugluft mit einem einstellbaren Volumenstrom, wobei die Luftfördereinrichtung ausgebildet ist, um einen einer maximal aus dem Versorgungsnetz zulässigen Leistungsaufnahme entsprechenden Maximalwert elektrischer Energie von dem Versorgungsnetz aufzunehmen und gespeicherte Energie von der Energiespeichereinrichtung aufzunehmen, und eine Steuereinrichtung aufweist, die ausgebildet ist, um eine Energieaufnahme der Energiespeichereinrichtung von dem Versorgungsnetz und eine Energieabgabe der Energiespeichereinrichtung an die Luftfördereinrichtung zu steuern, wobei das Verfahren folgende Schritte aufweist:
Bestimmen eines einer momentanen Leistungsaufnahme der Luftfördereinrichtung aus dem Versorgungsnetz entsprechenden Momentanwertes elektrischer Energie;
Ansteuern der Energiespeichereinrichtung, um einen aus einer Differenz zwischen dem Maximalwert und dem Momentanwert resultierenden Differenzwert elektrischer Energie von dem Versorgungsnetz aufzunehmen;
Einlesen eines Benutzeranforderungssignals, das eine Anforderung einer über die maximal aus dem Versorgungsnetz zulässige Leistungsaufnahme hinausgehenden Leistungsaufnahme der Luftfördereinrichtung durch Aufnahme von Energie von der Energiespeichereinrichtung repräsentiert; und
Steuern der Energiespeichereinrichtung ansprechend auf das Benutzeranforderungssignal, um elektrische Energie an die Luftfördereinrichtung abzugeben.
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Das Verfahren zum Steuern kann in Verbindung mit einer Ausführungsform des vorstehend genannten Staubsaugers vorteilhaft ausgeführt werden. Hierbei können der Schritt des Bestimmens und der Schritt des Ansteuerns wiederholt in einer Schleife ausgeführt werden, bevor der Schritt des Einlesens und der Schritt des Steuerns ausgeführt werden. Insbesondere kann zwischen dem Schritt des Ansteuerns und dem Schritt des Einlesens eine Wartezeit bis zu einer Erzeugung des Benutzeranforderungssignals verstreichen.
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Gemäß einer Ausführungsform kann das Verfahren einen Schritt des Überprüfens eines Ladezustands der Energiespeichereinrichtung aufweisen. Hierbei kann im Schritt des Ansteuerns die Energiespeichereinrichtung angesteuert werden, um den Differenzwert elektrischer Energie von dem Versorgungsnetz aufzunehmen, bis die Energiespeichereinrichtung einen aufgeladenen Ladezustand aufweist. Eine solche Ausführungsform bietet den Vorteil, dass ein ordnungsgemäßer Ladezustand der Energiespeichereinrichtung zuverlässig erreicht und beibehalten werden kann.
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Der hier vorgestellte Ansatz schafft ferner eine Vorrichtung, die ausgebildet ist, um die Schritte einer Variante eines hier vorgestellten Verfahrens in entsprechenden Einrichtungen durchzuführen, anzusteuern bzw. umzusetzen. Auch durch diese Ausführungsvariante der Erfindung in Form einer Vorrichtung kann die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe schnell und effizient gelöst werden.
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Die Vorrichtung kann ausgebildet sein, um Eingangssignale einzulesen und unter Verwendung der Eingangssignale Ausgangssignale zu bestimmen und bereitzustellen. Ein Eingangssignal kann beispielsweise ein über eine Eingangsschnittstelle der Vorrichtung einlesbares Sensorsignal darstellen. Ein Ausgangssignal kann ein Steuersignal oder ein Datensignal darstellen, das an einer Ausgangsschnittstelle der Vorrichtung bereitgestellt werden kann. Die Vorrichtung kann ausgebildet sein, um die Ausgangssignale unter Verwendung einer in Hardware oder Software umgesetzten Verarbeitungsvorschrift zu bestimmen. Beispielsweise kann die Vorrichtung dazu eine Logikschaltung, einen integrierten Schaltkreis oder ein Softwaremodul umfassen und beispielsweise als ein diskretes Bauelement realisiert sein oder von einem diskreten Bauelement umfasst sein.
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Die Vorrichtung kann die vorstehend genannte Steuereinrichtung aufweisen oder signalübertragungsfähig mit derselben verbunden sein.
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Von Vorteil ist auch ein Computer-Programmprodukt oder Computerprogramm mit Programmcode, der auf einem maschinenlesbaren Träger oder Speichermedium wie einem Halbleiterspeicher, einem Festplattenspeicher oder einem optischen Speicher gespeichert sein kann. Wird das Programmprodukt oder Programm auf einem Computer oder einer Vorrichtung ausgeführt, so kann das Programmprodukt oder Programm zur Durchführung, Umsetzung und/oder Ansteuerung der Schritte des Verfahrens nach einer der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen verwendet werden.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt
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1 eine schematische Darstellung eines Staubsaugers gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung; und
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2 ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens zum Steuern gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
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1 zeigt eine schematische Darstellung eines Staubsaugers gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. Gezeigt ist hierbei ein Versorgungsnetz 100, Netz 100 oder öffentliches Versorgungsnetz 100 und der Staubsauger 110. Der Staubsauger 110 ist an das Versorgungsnetz 100 angeschlossen. Über das Versorgungsnetz 100 bzw. mittels des Versorgungsnetzes 100 ist der Staubsauger 110 mit elektrischer Leistung versorgbar. Hierbei ist der Staubsauger 110 in der Darstellung von 1 beispielsweise mittels eines Netzsteckers oder Netzanschlusses an das Versorgungsnetz 100 angeschlossen. Hierbei ist die Luftfördereinrichtung 120 über eine Versorgungsleitung mit dem Netzstecker oder Netzanschluss des Staubsaugers 100 verbunden.
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Der Staubsauger 110 weist eine Luftfördereinrichtung 120 auf, die beispielsweise ein Gebläse umfasst. Die Luftfördereinrichtung 120 ist ausgebildet, um Saugluft mit einem einstellbaren Volumenstrom zu fördern. Auch ist die Luftfördereinrichtung 120 über den Netzstecker oder Netzanschluss elektrisch leitfähig mit dem Versorgungsnetz 100 verbunden. Dabei ist die Luftfördereinrichtung 120 ausgebildet, um einen Maximalwert elektrischer Energie von dem Versorgungsnetz 100 aufzunehmen, wobei der Maximalwert einer maximal aus dem Versorgungsnetz zulässigen Leistungsaufnahme entspricht.
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Der Staubsauger 110 weist auch eine Energiespeichereinrichtung 130 auf. Die Energiespeichereinrichtung 130 weist gemäß dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung beispielhaft lediglich eine elektrochemische Speichereinheit, beispielsweise eine elektrochemische Sekundärzelle auf. Die Energiespeichereinrichtung 130 ist elektrisch leitfähig oder elektrisch leitend mit der Versorgungsleitung verbunden, mittels derer die Luftfördereinrichtung 120 mit dem Netzstecker oder Netzanschluss des Staubsaugers 100 verbunden ist.
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Die Energiespeichereinrichtung 130 ist ausgebildet, um elektrische Energie von dem Versorgungsnetz 100 aufzunehmen. Ferner ist die Energiespeichereinrichtung 130 ausgebildet, um der Luftfördereinrichtung 120 gespeicherte elektrische Energie bereitzustellen. Die Luftfördereinrichtung 120 ausgebildet, um gespeicherte Energie von der Energiespeichereinrichtung 130 aufzunehmen. Somit ist ein bidirektionaler Energiefluss 135 von dem Versorgungsnetz 100 in die Energiespeichereinrichtung 130 sowie aus der Energiespeichereinrichtung 130 zu der Luftfördereinrichtung 120 realisiert. Insbesondere ist die Energiespeichereinrichtung 130 ausgebildet, um einen zumindest einer Leistung von 100 Watt entsprechenden Wert elektrischer Energie von dem Versorgungsnetz 100 aufzunehmen und/oder an die Luftfördereinrichtung 120 abzugeben.
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Der Staubsauger 110 weist ferner eine Steuereinrichtung 140 auf. Die Steuereinrichtung 140 ist signalübertragungsfähig mit der Energiespeichereinrichtung 130 verbunden. Dabei ist die Steuereinrichtung 140 ausgebildet, um eine Energieaufnahme der Energiespeichereinrichtung 130 von dem Versorgungsnetz 100 und eine Energieabgabe der Energiespeichereinrichtung 130 an die Luftfördereinrichtung 120 zu steuern. Anders ausgedrückt ist die Steuereinrichtung 140 ausgebildet, um den bidirektionalen Energiefluss 135 in die Energiespeichereinrichtung 130 und aus der Energiespeichereinrichtung 130 zu steuern. Hierzu ist die Steuereinrichtung 140 ausgebildet, um Steuersignale, Ansteuersignale und/oder andere Steuerdaten an die Energiespeichereinrichtung 130 auszugeben und eine Ladezustandsinformation von der Energiespeichereinrichtung 130 einzulesen. Somit ist ein bidirektionaler Informationsfluss 145 zwischen der Steuereinrichtung 140 und der Energiespeichereinrichtung 130 realisiert, um eine Regelung der Energiespeichereinrichtung 130 zu bewirken.
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Gemäß dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung weist der Staubsauger 110 zudem eine Benutzerschnittstelle 150 auf. Die Benutzerschnittstelle 150 ist signalübertragungsfähig mit der Steuereinrichtung 140 verbunden. Dabei ist die Benutzerschnittstelle 150 ausgebildet, um eine Eingabe, Anforderung oder Anforderungsbetätigung seitens eines Anwenders bzw. Benutzers aufzunehmen und in Gestalt eines Benutzeranforderungssignals 155 der Steuereinrichtung 140 bereitzustellen. Das Benutzeranforderungssignal 155 repräsentiert hierbei eine Anforderung eines Benutzers hinsichtlich einer über die maximal aus dem Versorgungsnetz zulässige Leistungsaufnahme hinausgehenden Leistungsaufnahme der Luftfördereinrichtung 120 durch Aufnahme von Energie von der Energiespeichereinrichtung 130.
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Dabei ist die Steuereinrichtung 140 ausgebildet, um das Benutzeranforderungssignal 155 einzulesen und ansprechend auf das Benutzeranforderungssignal 155 die Energiespeichereinrichtung 130 zu steuern, um gespeicherte elektrische Energie an die Luftfördereinrichtung 120 abzugeben.
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Gemäß dem in 1 gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist die Steuereinrichtung 140 ferner mit der Versorgungsleitung zwischen der Luftfördereinrichtung 120 und dem Netzanschluss an das Versorgungsnetz 100 verbunden. Dabei ist die Steuereinrichtung 140 ausgebildet, um einen einer momentanen Leistungsaufnahme der Luftfördereinrichtung 120 aus dem Versorgungsnetz 100 entsprechenden Momentanwert elektrischer Energie zu bestimmen. Alternativ kann die Steuereinrichtung 140 signalübertragungsfähig mit einer Messeinrichtung verbunden sein, die ausgebildet ist, um den Momentanwert mittels einer Leistungsmessung zu erfassen. Somit ist die Steuereinrichtung 140 ausgebildet, um aktuelle Leistungsdaten 165 einzulesen. Ferner ist die Steuereinrichtung 140 ausgebildet, um die Energiespeichereinrichtung 130 anzusteuern, um einen aus einer Differenz zwischen dem Maximalwert und dem Momentanwert resultierenden Differenzwert elektrischer Energie von dem Versorgungsnetz 100 aufzunehmen.
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Auf diese Weise kann die Energiespeichereinrichtung 130 mit ungenutzten Energiereserven aufgeladen werden, um die gespeicherte Energie im Bedarfsfall der Luftfördereinrichtung 120 bereitzustellen.
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2 zeigt ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens 200 zum Steuern gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. Das Verfahren 200 ist ausführbar, um eine Energieversorgung in einem Staubsauger zu steuern. Bei dem Staubsauger handelt es sich hierbei um den Staubsauger aus 1 oder einen ähnlichen Staubsauger. Somit ist das Verfahren 200 in Verbindung mit einem Staubsauger wie dem Staubsauger aus 1 ausführbar.
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Das Verfahren 200 weist einen Schritt 210 des Bestimmens eines einer momentanen Leistungsaufnahme der Luftfördereinrichtung aus dem Versorgungsnetz entsprechenden Momentanwertes elektrischer Energie auf. Auch weist das Verfahren 200 einen Schritt 220 des Ansteuerns der Energiespeichereinrichtung auf, um einen aus einer Differenz zwischen dem Maximalwert und dem Momentanwert resultierenden Differenzwert elektrischer Energie von dem Versorgungsnetz aufzunehmen. Optional sind der Schritt 210 des Bestimmens und der Schritt 220 des Ansteuerns in einer Schleife wiederholbar.
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Ferner weist das Verfahren 200 einen Schritt 230 des Einlesens eines Benutzeranforderungssignals auf, das eine Anforderung einer über die maximal aus dem Versorgungsnetz zulässige Leistungsaufnahme hinausgehenden Leistungsaufnahme der Luftfördereinrichtung durch Aufnahme von Energie von der Energiespeichereinrichtung repräsentiert. Zudem weist das Verfahren 200 einen Schritt 240 des Steuerns der Energiespeichereinrichtung ansprechend auf das Benutzeranforderungssignal auf, um elektrische Energie an die Luftfördereinrichtung abzugeben.
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Gemäß einem Ausführungsbeispiel weist das Verfahren 200 außerdem einen Schritt 250 des Überprüfens eines Ladezustands der Energiespeichereinrichtung auf. Dabei ist der Schritt 250 des Überprüfens beispielsweise nach dem Schritt 220 des Ansteuerns sowie zusätzlich oder alternativ vor dem Schritt 220 des Ansteuerns ausführbar. Dabei wird im Schritt 220 des Ansteuerns die Energiespeichereinrichtung angesteuert, um den Differenzwert elektrischer Energie von dem Versorgungsnetz aufzunehmen, bis die Energiespeichereinrichtung aufgeladen ist bzw. einen aufgeladenen Ladezustand aufweist. Beispielsweise sind der Schritt 210 des Bestimmens, der Schritt 220 des Ansteuerns und der Schritt 250 des Überprüfens in einer Schleife wiederholbar.
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Unter Bezugnahme auf die 1 bis 2 wird nachfolgend ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung nochmals zusammenfassend und mit anderen Worten erläutert.
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Es wird elektrische Energie gespeichert und auf Abruf durch den Anwender erhält dieser zeitbegrenzt einen höheren Volumenstrom, welcher dann z. B. größere Partikel wie Sand und Splitt einsaugen kann, welche im normalen Saugbetrieb nicht aufgenommen worden wären. Der elektrische Energiespeicher 130 bzw. die Energiespeichereinrichtung 130 wird während des normalen Gebrauchs ständig wieder aufgeladen 220. Eine Energieaufnahme beträgt hierbei höchstens den maximal zulässigen Nennleistungswert bzw. den Maximalwert. Der Energiespeicher 130 wird durch die bzw. mit der Differenz zwischen maximal zulässiger Nennleistung (Maximalwert) und aktueller Leistungsaufnahme (Momentanwert) geladen, bis der Energiespeicher 130 gefüllt ist. Dies ist auch auf maximaler Leistungsstufe der Luftfördereinrichtung 120 möglich, da die Leistungsaufnahme eines Staubsaugergebläses selten konstant ist.
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Als ein technisches Mittel wird ein elektrischer Energiespeicher 130 eingesetzt. Eine Steuerung, Ansteuerung und/oder Regelung der Ladung und Entladung des Energiespeichers 130 wird durch ein Controllersystem, eine Steuereinrichtung 140 bzw. eine Vorrichtung übernommen. Die Steuereinrichtung 140 misst die Leitungsaufnahme des Gebläses bzw. der Luftfördereinrichtung 120 und speichert die Differenz an Energie in den Energiespeicher 130, bis dieser aufgeladen ist. Außerdem entlädt die Steuereinrichtung 140 auf Anforderung durch den Anwender den Energiespeicher 130, wodurch die Leistung des Staubsaugergebläses erhöht bzw. der Luftfördereinrichtung 120 und mehr Volumenstrom generiert wird, um z. B. größere und schwere Partikel wie Sand und Splitt einzusaugen.