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DE102015011892A1 - Vorrichtung zur Projektion von optischen Signalen in einen Fahrerinnenraum und Verfahren dazu - Google Patents

Vorrichtung zur Projektion von optischen Signalen in einen Fahrerinnenraum und Verfahren dazu Download PDF

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DE102015011892A1
DE102015011892A1 DE102015011892.7A DE102015011892A DE102015011892A1 DE 102015011892 A1 DE102015011892 A1 DE 102015011892A1 DE 102015011892 A DE102015011892 A DE 102015011892A DE 102015011892 A1 DE102015011892 A1 DE 102015011892A1
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Stefan Langer
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Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Daimler AG
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Publication date
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    • G02OPTICS
    • G02BOPTICAL ELEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS
    • G02B27/00Optical systems or apparatus not provided for by any of the groups G02B1/00 - G02B26/00, G02B30/00
    • G02B27/01Head-up displays
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (10) zur Projektion wenigstens eines optischen Signals (30) in einen Fahrerinnenraum (20) eines Kraftfahrzeugs (22) mit einem vor dem Fahrerinnenraum (20) angeordneten Motorraum (24) mit einer Motorhaube (26), umfassend eine Bildquelle (12) zur Erzeugung des wenigstens einen optischen Signals (30) sowie eine Reflexionseinheit (18) zur Umlenkung des von der Bildquelle (12) erzeugten, wenigstens einen optischen Signals (30) in den Fahrerinnenraum (20), dadurch gekennzeichnet, dass sich die Bildquelle (12) in dem Motorraum (24) des Kraftfahrzeugs (22) befindet und die Reflexionseinheit (18) außerhalb des Fahrerinnenraums (20) im Bereich der Motorhaube (24) angeordnet ist. Die Bildquelle (12) umfasst beispielsweise ein Display (14) und einen asphärischen Spiegel (16). Durch eine Öffnung (28) der Motorhaube (26) gelangt das optische Signal (30) durch die Windschutzscheibe (32) des Kraftfahrzeugs (22) in den Fahrerinnenraum (20), wodurch eine Head-Motion-Box (34) erzeugt wird. Für einen nicht dargestellten Nutzer der Vorrichtung (10) sieht es so aus, als würde ein über einen virtuellen Lichtstrahl (36) übertragenes virtuelles Bild (38) angezeigt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Projektion von optischen Signalen in einen Fahrerinnenraum eines Kraftfahrzeugs sowie ein Verfahren zur Steuerung der Vorrichtung.
  • Vorrichtungen zur Projektion von optischen Signalen in einen Fahrerinnenraum, die üblicherweise auch als Headup Displays bezeichnet werden, sind bekannt. Sie ermöglichen es, Informationen, die für den Fahrer eines Kraftfahrzeugs wichtig sind, in dessen Blickfeld darzustellen. Ein beispielhaftes System ist beschrieben in der Offenlegungsschrift DE 10 2004 031 311 A1 und umfasst eine Bildquelle, die ein Bild erzeugt, weiterhin eine Projektionsfläche, auf welche das erzeugte Bild projiziert wird, sowie weiterhin ein Blickrichtungserkennungssystem. Wie allgemein üblich, ist die Bildquelle im Fahrerinnenraum in dem im Wesentlichen waagrechten Bereich des Armaturenbretts zwischen dem Lenkrad und der Windschutzscheibe angeordnet, und die Projektionsfläche erstreckt sich von diesem Bereich hin zur Windschutzscheibe. Eine derartige Anordnung ist jedoch problematisch bei Kraftfahrzeugen mit geringem Platzangebot zwischen dem Lenkrad und der Windschutzscheibe, beispielsweise bei Kraftfahrzeugen im Kompaktwagensegment, oder bei Lastkraftwägen oder Bussen, bei denen das Lenkrad oft sehr nahe an die im wesentlichen senkrecht aufgestellte Windschutzscheibe heranreicht. Durch eine derartige im wesentlichen senkrechte Windschutzscheibe ist es praktisch unmöglich, einen Teil der Windschutzscheibe selbst als Reflexionsfläche für die Umlenkung eines von einer Bildquelle erzeugten Bildes hin zu den Augen eines Nutzers zu verwenden. Andererseits machen es die beengten Raumverhältnisse zwischen Lenkrad und der Windschutzscheibe auch schwierig, eine zusätzliche und passend geneigte Reflexionsfläche zwischen dem Lenkrad und der Windschutzscheibe zu platzieren, die dann die Umlenkung des von der Bildquelle erzeugten Bilds hin zu den Augen eines Nutzers übernehmen könnte.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung zur Projektion eines oder mehrerer optischer Signale bereitzustellen, die auch in Kraftfahrzeuge mit entsprechendem beengtem Platzangebot implementierbar ist.
  • Die Erfindung ergibt sich aus den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Die Aufgabe ist in einem ersten Aspekt gelöst durch eine Vorrichtung zur Projektion wenigstens eines optischen Signals in einen Fahrerinnenraum eines Kraftfahrzeugs, das einen vor dem Fahrerinnenraum angeordneten Motorraum mit einer Motorhaube aufweist, umfassend eine Bildquelle zur Erzeugung des wenigstens einen optischen Signals sowie eine Reflexionseinheit zur Umlenkung des wenigstens einen, von der Bildquelle erzeugbaren optischen Signals in den Fahrerinnenraum, wobei sich die Bildquelle im Motorraum des Kraftfahrzeugs befindet und die Reflexionseinheit außerhalb des Fahrerinnenraums im Bereich der Motorhaube angeordnet ist. Eine wenigstens während des Zeitraums des Betriebs der Vorrichtung zugängliche Öffnung der Motorhaube oder ein transparenter Bereich der Motorhaube ermöglicht einen optischen Pfad zwischen der Bildquelle und der Reflexionseinheit. Die Bildquelle umfasst wenigstens eine Lichtquelle sowie üblicherweise optische Elemente wie beispielsweise Linsen, Spiegel oder Hohlspiegel, und/oder Prismen. Durch die Unterbringung der Bildquelle im Motorraum wird vorteilhaft Bauraum im Fahrzeuginnenraum im Bereich des Armaturenbretts und Lenkrads freigemacht, der für andere Komponenten genutzt werden kann. Die Anordnung der Reflexionseinheit außerhalb des Fahrerinnenraums im Bereich der Motorhaube ermöglicht vorteilhaft den Einsatz einer derartigen Vorrichtung zur Projektion wenigstens eines optischen Signals in Kraftfahrzeugen, deren Platzangebot für eine herkömmliche Unterbringung in dem üblichen Bereich zwischen Lenkrad und Windschutzscheibe nicht ausreicht. Vielmehr wird ein Abschnitt des Kraftfahrzeugs im Bereich der Motorhaube dafür genutzt, wobei als besonderer Vorteil sich die Reflexionseinheit dabei in der Regel bereits in einem Abstand von den Augen eines Nutzers befindet, der natürlicherweise eine Fernakkomodation ermöglicht. Zur Wahrnehmung der mittels der Reflexionseinheit in den Fahrerinnenraum und letztendlich zu den Augen des Nutzers umgelenkten optischen Signale ist daher bei üblichem Blick auf die Fahrbahn kein Umfokussieren erforderlich. Bei dem oder den erzeugten optischen Signalen handelt es sich üblicherweise um solche, die von Headup Displays nach dem Stand der Technik bekannt sind, beispielsweise alphanumerische Anzeigen, etwa zur Angabe von Geschwindigkeiten oder Abständen zu Gegenständen in der Umgebung, Piktogramme, wie etwa Abbiegepfeile oder Symbole für Ampeln und dergleichen, oder Bildinformationen, etwa zur Darstellung virtueller Gegenstände.
  • Eine Anordnung im Bereich der Motorhaube bedeutet vorliegend insbesondere eine Anordnung, bei der sich wenigstens ein Teil der Reflexionseinheit maximal 0,5 m, insbesondere maximal 0,3 m von der Außenfläche der Motorhaube entfernt befindet. Für den Betrieb der Vorrichtung ist eine direkte Sicht vom Fahrerinnenraum bzw. der Augenposition eines Nutzers im Fahrerinnenraum auf die Reflexionseinheit erforderlich. Gemäß einer Ausführungsform ist die Reflexionseinheit stationär im Bereich der Motorhaube angeordnet, wobei sich derjenige Teil der Reflexionseinheit, der die optischen Signale in den Fahrerinnenraum umgelenkt, mindestens in der Ebene der Motorhaube oder insbesondere oberhalb der Ebene der Motorhaube befindet. Eine oberhalb der Ebene der Motorhaube befindliche Reflexionseinheit kann dabei gegebenenfalls vorteilhaft zusätzlich noch eine aerodynamische Spoilerfunktion übernehmen, was insbesondere bei Lastkraftfahrzeugen mit großem aerodynamischem Totraum zwischen der Motorhaube und der Windschutzscheibe vorteilhaft ist. Ein Beispiel für eine derartig stationär oberhalb der Ebene der Motorhaube befindliche Reflexionseinheit ist ein fest installierter Spiegel, wobei gemäß einer Weiterbildung vorgesehen ist, dass durch die Öffnung, durch die sich der Spiegel durch die Motorhaube hindurch erstreckt, ein Luftstrom aus dem Motorraum hinaus am Spiegel entlang in den Bereich oberhalb der Motorhaube geführt wird und somit vorteilhaft eine konstante Selbstreinigung der Spiegelfläche bewirkt. Ein weiteres Beispiel ist ein fest installiertes Prisma, wobei gemäß einer Weiterbildung wiederum ein Teil der Öffnung, durch die sich das Prisma erstreckt, frei bleibt und insbesondere für einen reinigenden Luftstrom verwendet werden kann, gemäß einer anderen Weiterbildung das Prisma die Öffnung vollständig verschließt und gemäß einer Weiterbildung durch den außerhalb der Motorhaube entlang streichenden Luftstrom gereinigt wird.
  • Die Breite der Reflexionsfläche, also die Ausdehnung in Richtung der Querachse des Kraftfahrzeugs, ist je nach Bedarf wählbar. Gemäß einer Weiterbildung ist die Reflexionsfläche in der linken Hälfte oder einem Teil der linken Hälfte der Motorhaube angeordnet, wobei gemäß einem besonderen Fall die Breitenausdehnung so gewählt wird, dass die scheinbare Größe der Reflexionsfläche der scheinbaren Größe einer im Fahrerinnenraum angeordneten Reflexionsfläche eines fachüblichen Headup Displays entspricht. Gemäß einem weiteren besonderen Fall entspricht die absolute Größe der Reflexionsfläche der absoluten Größe eines fachüblichen Headup Displays, wobei die Reflexionsfläche aufgrund der im Vergleich dazu größeren Entfernung vom Auge eines Nutzers einen kleineren Anteil in dessen Blickfeld einnimmt. Eine derartige Reflexionsfläche kann insbesondere dafür verwendet werden, wenige, jedoch die wichtigsten Fachinformationen anzuzeigen, beispielsweise die momentane Geschwindigkeit oder die momentane Entfernung zu einem anzusteuernden Zielpunkt. Gemäß einer anderen Weiterbildung erstreckt sich die Reflexionsfläche über die rechte und linke Hälfte der Motorhaube, beispielsweise über die gesamte Breite der Motorhaube oder wenigstens einen Teil der gesamten Breite der Motorhaube, wie etwa 70–90% der gesamten Breite. Eine derartige Reflexionsfläche kann vorteilhaft einen größeren Anteil im Blickfeld eines Nutzers einnehmen als ein übliches, innerhalb des Fahrerinnenraums angeordnetes Headup Display. Weiterhin ist eine derartige Reflexionsfläche insbesondere vorteilhaft, wenn mit ihr eine Spoilerfunktion wie vorstehend genannt verbunden sein soll.
  • In einer Ausführungsform ist die Reflexionseinheit zwischen einer Ruheposition und einer Betriebsposition verlagerbar, wobei in der Betriebsposition, in der die Vorrichtung zur Projektion von optischen Signalen in den Fahrerinnenraum aktiv verwendbar ist, die Reflexionseinheit sich wenigstens teilweise oberhalb der Motorhaube befindet. In der Ruheposition wird die Reflexionseinheit dementsprechend in und/oder unter die Ebene der Motorhaube verlagert. Im Falle einer aerodynamisch optimierten Motorhaube wird in der Ruheposition durch die Reflexionseinheit ein geringerer aerodynamischer Widerstand verursacht.
  • Gemäß einer Weiterbildung ist die Reflexionseinheit an der Motorhaube schwenkbar befestigt und zwischen der Ruheposition und der Betriebsposition schwenkbar, wobei in der Ruheposition die Reflexionseinheit an der Motorhaube anliegt, und in der Betriebsposition in einem Winkel von der Motorhaube abgeklappt ist. Dementsprechend verursacht die Reflexionseinheit in der Ruheposition, in der sie im Wesentlichen parallel zur Motorhaube ausgerichtet ist, vorteilhaft einen geringen aerodynamischen Widerstand, insbesondere wenn sie als eine im Wesentlichen flache Scheibe ausgebildet ist. In der Betriebsposition ermöglicht die Reflexionseinheit dagegen ein Umlenken der optischen Signale von der Bildquelle zum Fahrerinnenraum. Dementsprechend ist der Winkel so gewählt, dass die optischen Signale, die von der Bildquelle im Motorraum erzeugt werden, nach Auftreffen auf die Reflexionseinheit in den Fahrerinnenraum, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Augenposition eines Nutzers im Fahrerinnenraum in Abhängigkeit von dessen individueller Sitzposition und/oder -höhe, umgelenkt werden. Je nach Anordnung der Bildquelle im Motorraum und Neigung der Motorhaube in Bezug auf die Längsachse des Kraftfahrzeugs ist der Fachmann angesichts der hier gemachten Offenbarungen ohne weiteres imstande, einen entsprechenden Winkel zu bestimmen. Beispiele für einen üblichen Winkelbereich für die Neigung der Fläche der Reflexionseinheit, welche die optischen Signale umlenkt, sind solche von 5–120°, 10–90° oder 20–50°, bezogen auf eine durch die Motorhaube verlaufende Hochachse des Kraftfahrzeugs.
  • Gemäß einer anderen Weiterbildung ist die Reflexionseinheit in der Ruheposition in einer Öffnung der Motorhaube versenkbar und in einer Betriebsposition durch die Öffnung der Motorhaube ausfahrbar. Das Ausfahren durch die Öffnung der Motorhaube kann ein Ausklappen einer schwenkbar befestigten Reflexionseinheit durch die Öffnung der Motorhaube, oder ein Hochfahren einer Reflexionseinheit im Wesentlichen in Richtung der Hochachse des Kraftfahrzeugs, oder eine Kombination beider vorgenannter Bewegungen umfassen. Im versenkten Zustand der Ruheposition befindet sich die Reflexionseinheit folglich in der Ebene oder unterhalb der Ebene der Motorhaube, und ist somit vorteilhaft aerodynamisch günstig versteckt. In einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass die Öffnung der Motorhaube permanent offen bleibt. Gemäß einer alternativen Weiterbildung ist ein Verschlussdeckel für die Öffnung der Motorhaube vorgesehen, welcher bei im Ruhezustand befindlicher Reflexionseinheit die Öffnung weitgehend oder vollständig verschließt und somit wieder eine aerodynamisch optimierte Form der Motorhaube herstellt. Der Verschlussdeckel kann ein von der Reflexionseinheit unabhängiges Bauteil sein, oder die Reflexionseinheit kann selbst als Verschlussdeckel fungieren.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist die Reflexionseinheit als teildurchlässiger Spiegel ausgeführt. Entsprechend werden die optischen Signale von der Bildquelle durch die Reflexionseinheit in den Fahrerinnenraum umgelenkt. Gleichzeitig wird jedoch der Blick eines im Fahrerinnenraum befindlichen Nutzers durch die Reflexionseinheit auf die hinter der Reflexionseinheit liegende Umgebung, also die bei Vorwärtsfahrt in Fahrtrichtung vor dem Kraftfahrzeug liegende Umgebung, auch dann nicht durch die Reflexionseinheit versperrt, wenn sich diese oberhalb der Ebene der Motorhaube befindet.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist die Reflexionseinheit als Regelfläche ausgebildet. Unter einer Regelfläche wird wie fachüblich verstanden, dass die eine entsprechende Oberfläche beschreibenden Parameter unabhängig von der betrachteten Stelle der Oberfläche immer der gleichen mathematischen Regel gehorchen. Beispiele für Regelflächen sind Planflächen, konstant gewölbte Flächen oder einfach gewölbte Flächen wie etwa Parabolflächen. Durch die Verwendung von Regelflächen können für die Reflexionseinheiten vorteilhaft einfache und kostengünstige Normteile eingesetzt werden.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist die Reflexionseinheit als Freiformfläche ausgebildet. Unter einer Freiformfläche wird wie fachüblich verstanden, dass in Abhängigkeit von der jeweiligen Position einer betrachteten Stelle die Parameter, die eine entsprechende Oberfläche beschreiben, unterschiedlichen mathematischen Regeln gehorchen. Beispiele für entsprechende Freiformflächen sind Flächen, bei denen unregelmäßige Wölbungen auftreten. Bei der Verwendung von Freiformflächen können vorteilhaft Formen verwendet werden, die aerodynamisch günstig sind. Weiterhin können insbesondere unter Berücksichtigung der vorstehend angesprochenen Ausführungsform, bei der die Reflexionseinheit in der Ruheposition an der Motorhaube anliegt, Freiformflächen gewählt werden, die an die Oberflächengeometrie der Motorhaube angepasst sind. Bei Verwendung von Freiformflächen werden die optischen Signale in derartiger Weise von der Bildquelle erzeugt, dass nach Umlenkung durch die Reflexionseinheit eine verzerrungsfreie Darstellung im Fahrerinnenraum resultiert. Dafür können beispielsweise entsprechende Linsen, Linsensysteme oder gegebenenfalls gekrümmte Spiegel innerhalb der Bildquelle verwendet werden.
  • In einer Ausführungsform umfasst die Vorrichtung weiterhin ein Mittel zur Bestimmung der Position der Augen eines im Fahrerinnenraum befindlichen Nutzers relativ zur Reflexionseinheit. Über die durch ein derartiges Mittel lieferbare Information zur Augenposition ist die Erzeugung des oder der optischen Signale durch die Bildquelle so steuerbar, dass eine kontaktanaloge Anzeige der optischen Signale auf der Reflexionseinheit ermöglicht wird. Das Prinzip der kontaktanalogen Anzeige ist dem Fachmann bekannt und besagt, dass auf einer Reflexionseinheit darzustellende optische Signale, die Objekten in der realen Umwelt entsprechen sollen, von einem Nutzer einer Reflexionseinheit aus gesehen an derjenigen Stelle auf der Reflexionseinheit erscheinen, auf der auch das jeweilige Objekt erscheinen würde. Beispielsweise würde ein Objekt, das einen Fußgänger in der Fahrzeugumgebung symbolisiert, genau an der Stelle erscheinen, an der der Fußgänger – betrachtet durch die Reflexionseinheit – ebenfalls auf der Reflexionseinheit sichtbar wäre.
  • Für die Reflexionseinheit sind fachübliche technische Lösungen einsetzbar, die ein Umlenken von optischen Signalen ermöglichen. Beispiele dafür sind verspiegelte Oberflächen, Glas- oder Kunststoffscheiben. Ebenfalls im Rahmen der vorliegenden Erfindung vorgesehen ist die Möglichkeit, für optische Elemente, die auf dem Pfad der optischen Signale zwischen der Lichtquelle und dem Fahrerinnenraum bzw. den Augen eines im Fahrerinnenraum befindlichen Nutzers liegen, Maßnahmen zur Erhöhung der optischen Übertragungsqualität vorzusehen. Beispiele dafür sind Maßnahmen zur Verhinderung oder Verringerung von Geisterbildern, die beispielsweise durch Glasscheiben entstehen, bei denen an beiden Luft-/Glas-Grenzflächen Reflexionen auftreten. Entsprechende Geisterbilder sind verringerbar durch Keilwinkel, variable Keilwinkel oder optische Beschichtungen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt ist die Aufgabe gelöst durch ein Kraftfahrzeug, welches eine Vorrichtung wie vorstehend beschrieben umfasst. Bei dem Kraftfahrzeug kann es sich insbesondere um ein Lastkraftfahrzeug oder einen Bus handeln, jedoch auch um ein Personenkraftfahrzeug mit beengtem verfügbarem Raum zwischen dem Lenkrad und der Windschutzscheibe.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt ist die Aufgabe gelöst durch ein Verfahren zur Steuerung einer Vorrichtung zur Projektion wenigstens eines optischen Signals wie vorstehend beschrieben, umfassend eine Bildquelle zur Erzeugung des wenigstens einen optischen Signals sowie eine Reflexionseinheit zur Umlenkung des oder der von der Bildquelle erzeugten optischen Signale in einen Fahrerinnenraum eines eine Motorhaube umfassenden Kraftfahrzeugs, wobei bei Betrieb der Vorrichtung die Reflexionseinheit in eine Betriebsposition überführt oder in einer bereits eingenommen Betriebsposition gehalten wird, bei der sich die Reflexionseinheit wenigstens teilweise oberhalb der Motorhaube des Kraftfahrzeugs befindet, und bei Außerbetriebnahme der Vorrichtung die Reflexionseinheit in eine Ruheposition überführt wird. Die Inbetriebnahme bzw. Außerbetriebnahme wird gemäß einer Weiterbildung ausgelöst durch den Nutzer der Vorrichtung selbst, oder wird gemäß einer alternativen Weiterbildung durch einen Fahrzustand des Fahrzeugs ermittelt. Beispielsweise kann eine automatische Inbetriebnahme erfolgen, sobald der Motor des Fahrzeugs gestartet wird oder sich das Fahrzeug in Bewegung setzt, und eine Außerbetriebnahme, sobald der Motor des Fahrzeugs abgestellt wird oder sich das Fahrzeug für eine vorgebbare Mindestdauer nicht bewegt hat.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der – gegebenenfalls unter Bezug auf die Zeichnungen – zumindest ein Ausführungsbeispiel im Einzelnen beschrieben ist. Gleiche, ähnliche und/oder funktionsgleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Ansicht der Vorrichtung in einem Kraftfahrzeug,
  • 2 ein schematisches Ablaufdiagramm des Verfahrens.
  • 1 zeigt eine schematische Ansicht einer Vorrichtung 10 im Motoraum 24 eines Kraftfahrzeugs 22. Die Bildquelle 12 der Vorrichtung 10 ist durch eine Punktlinie symbolisiert, wobei beispielhaft als Komponenten aufgeführt sind ein Display 14, welches das wenigstens eine, durch eine Strichlinie symbolisierte optische Signal 30 erzeugt, das mittels eines asphärischen Spiegels 16 auf die Reflexionseinheit 18 gerichtet und von dieser durch die Windschutzscheibe 32 hindurch in den Fahrerinnenraum 20 umgelenkt wird. Der Lichtweg von der Bildquelle 12 über die Reflexionseinheit 18 hin zum Fahrerinnenraum 20 wird ermöglicht durch eine Öffnung 28 in der Motorhaube 26. Im Fahrerinnenraum 20 wird durch das wenigstens eine übertragene optische Signal 30 eine sogenannte Head-Motion-Box 34 erzeugt, worunter wie fachüblich ein dreidimensionaler Raum verstanden wird, innerhalb dessen die Augen eines Nutzers das von der Bildquelle erzeugte wenigstens eine optische Signal 30 wahrnehmen können. Der in 1 nicht dargestellte Nutzer nimmt das wenigstens eine optische Signal 30 so war, als würde es in Verlängerung seiner Sichtachse durch die Reflexionseinheit hindurch in Form eines durch eine Strichpunktlinie symbolisierten virtuellen Lichtstrahls 36 verlaufen und von einem virtuellen Bild 38 ausgesendet werden.
  • 2 zeigt ein schematisches Ablaufdiagramm des Verfahrens zur Steuerung einer Vorrichtung 10. In einem Verfahrensschritt 100 wird ermittelt, welcher Betriebszustand für die Vorrichtung 10 vorgesehen ist. Ist der Betrieb der Vorrichtung 10 vorgesehen, so wird in einem Schritt 150 überprüft, ob die Reflexionseinheit 18 sich in der Betriebsposition befindet. Ist dies bereits der Fall, so wird in einem Schritt 200 die Betriebsposition beibehalten, andernfalls wird in einem Schritt 250 die Reflexionseinheit 18 in die Betriebsposition gebracht. Wird dagegen im Verfahrensschritt 100 ermittelt, dass die Vorrichtung 10 außer Betrieb sein soll, so wird in einem Schritt 300 überprüft, ob die Reflexionseinheit 18 sich in der Ruheposition befindet. Ist dies bereits der Fall, so wird in einem Schritt 350 die Ruheposition beibehalten, andernfalls wird in einem Schritt 400 veranlasst, dass die Reflexionseinheit 18 die Ruheposition einnimmt.
  • Obwohl die Erfindung im Detail durch bevorzugte Ausführungsbeispiele näher illustriert und erläutert wurde, so ist die Erfindung nicht durch die offenbarten Beispiele eingeschränkt und andere Variationen können vom Fachmann hieraus abgeleitet werden, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen. Es ist daher klar, dass eine Vielzahl von Variationsmöglichkeiten sowie Kombinationsmöglichkeiten von Elementen der hierin beschriebenen Ausführungsformen und Weiterbildungen existiert. Es ist ebenfalls klar, dass beispielhaft genannte Ausführungsformen wirklich nur Beispiele darstellen, die nicht in irgendeiner Weise als Begrenzung etwa des Schutzbereichs, der Anwendungsmöglichkeiten oder der Konfiguration der Erfindung aufzufassen sind. Vielmehr versetzen die vorhergehende Beschreibung und die Figurenbeschreibung den Fachmann in die Lage, die beispielhaften Ausführungsformen konkret umzusetzen, wobei der Fachmann in Kenntnis des offenbarten Erfindungsgedankens vielfältige Änderungen, beispielsweise hinsichtlich der Funktion oder der Anordnung einzelner, in einer beispielhaften Ausführungsform genannter Elemente, vornehmen kann, ohne den Schutzbereich zu verlassen, der durch die Ansprüche und deren rechtliche Entsprechungen, wie etwa weitergehenden Erläuterungen in der Beschreibung, definiert wird.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Vorrichtung
    12
    Bildquelle
    14
    Display
    16
    asphärischer Spiegel
    18
    Reflexionseinheit
    20
    Fahrerinnenraum
    22
    Kraftfahrzeug
    24
    Motoraum
    26
    Motorhaube
    28
    Öffnung
    30
    optisches Signal
    32
    Windschutzscheibe
    34
    Head-Motion-Box
    36
    virtueller Lichtstrahl
    38
    virtuelles Bild
    100 bis 400
    Verfahrensschritte
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102004031311 A1 [0002]

Claims (10)

  1. Vorrichtung (10) zur Projektion wenigstens eines optischen Signals (30) in einen Fahrerinnenraum (20) eines Kraftfahrzeugs (22) mit einem vor dem Fahrerinnenraum (20) angeordneten Motorraum (24) mit einer Motorhaube (26), umfassend eine Bildquelle (12) zur Erzeugung des wenigstens einen optischen Signals (30) sowie eine Reflexionseinheit (18) zur Umlenkung des wenigstens einen von der Bildquelle (12) erzeugbaren optischen Signals (30) in den Fahrerinnenraum (20), dadurch gekennzeichnet, dass sich die Bildquelle (12) in dem Motorraum (24) des Kraftfahrzeugs (22) befindet und die Reflexionseinheit (18) außerhalb des Fahrerinnenraums (20) im Bereich der Motorhaube (24) angeordnet ist.
  2. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Reflexionseinheit (18) zwischen einer Ruheposition und einer Betriebsposition verlagerbar ist, wobei in der Betriebsposition die Reflexionseinheit (18) sich wenigstens teilweise oberhalb der Motorhaube (26) befindet.
  3. Vorrichtung (10) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Reflexionseinheit (18) an der Motorhaube (26) schwenkbar befestigt ist und zwischen der Ruheposition und der Betriebsposition schwenkbar ist, wobei in der Ruheposition die Reflexionseinheit (18) an der Motorhaube (26) anliegt, und in der Betriebsposition in einem Winkel von der Motorhaube (26) abgeklappt ist.
  4. Vorrichtung (10) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Reflexionseinheit (18) in der Ruheposition in einer Öffnung (28) der Motorhaube (26) versenkbar ist und in der Betriebsposition durch die Öffnung (28) der Motorhaube (26) ausfahrbar ist.
  5. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Reflexionseinheit (18) als teildurchlässiger Spiegel ausgeführt ist.
  6. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Reflexionseinheit (18) als Regelfläche ausgebildet ist.
  7. Vorrichtung (10) nach einem der einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Reflexionseinheit (18) als Freiformfläche ausgebildet ist.
  8. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10) weiterhin ein Mittel zur Bestimmung der Position der Augen eines im Fahrerinnenraum (20) befindlichen Fahrers relativ zur Reflexionseinheit (18) umfasst.
  9. Kraftfahrzeug (22), insbesondere Lastkraftfahrzeug, umfassend eine Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  10. Verfahren zur Steuerung einer Vorrichtung (10) zur Projektion wenigstens eines optischen Signals (30) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, umfassend eine Bildquelle (12) zur Erzeugung des wenigstens einen optischen Signals (30) sowie eine Reflexionseinheit (18) zur Umlenkung des oder der von der Bildquelle (12) erzeugten optischen Signale (30) in einen Fahrerinnenraum (20) eines eine Motorhaube (26) umfassenden Kraftfahrzeugs (22), wobei – bei Betrieb der Vorrichtung (10) die Reflexionseinheit (18) in eine Betriebsposition überführt oder in einer bereits eingenommen Betriebsposition gehalten wird, bei der sich die Reflexionseinheit wenigstens teilweise oberhalb der Motorhaube (26) des Kraftfahrzeugs (22) befindet, und – bei Außerbetriebnahme der Vorrichtung (10) die Reflexionseinheit (18) in eine Ruheposition überführt wird.
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Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102004031311A1 (de) 2004-06-29 2006-01-19 Robert Bosch Gmbh Vorrichtung zur Darstellung von Informationen auf einer Projektionsfläche

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DE102004031311A1 (de) 2004-06-29 2006-01-19 Robert Bosch Gmbh Vorrichtung zur Darstellung von Informationen auf einer Projektionsfläche

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