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DE102004031311A1 - Vorrichtung zur Darstellung von Informationen auf einer Projektionsfläche - Google Patents

Vorrichtung zur Darstellung von Informationen auf einer Projektionsfläche Download PDF

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DE102004031311A1
DE102004031311A1 DE102004031311A DE102004031311A DE102004031311A1 DE 102004031311 A1 DE102004031311 A1 DE 102004031311A1 DE 102004031311 A DE102004031311 A DE 102004031311A DE 102004031311 A DE102004031311 A DE 102004031311A DE 102004031311 A1 DE102004031311 A1 DE 102004031311A1
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DE
Germany
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image
optical system
user
image sensor
pupil
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Application number
DE102004031311A
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English (en)
Inventor
Bernhard Herzog
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung (1) zur Darstellung von Informationen auf einer Projektionsfläche (5), insbesondere auf der Windschutzscheibe (5) eines Kraftfahrzeugs (2), mit einem optischen System, über das ein von einer Bildquelle (3, 17, 24) erzeugbares Bild an veränderbaren Positionen auf die Projektionsfläche (5) projizierbar ist (Head-up-Display), wobei zur blickrichtungsabhängigen Positionierung des Bildes eine Einrichtung zur Blickrichtungserkennung eines Benutzers (7) vorgesehen ist, die einen Bildsensor (16, 17) und ein optisches System zum Abbilden der Pupille (15) des Benutzers (7) auf den Bildsensor (16, 17) umfasst, wobei ein gemeinsames optisches System (4) vorgesehen ist, über das sowohl das Bild auf die Projektionsfläche (5) projizierbar als auch die Pupille (15) eines Benutzers (7) auf den Bildsensor (16, 17) abbildbar ist. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Steuerung der Positionierung der Darstellung von Informationen, wobei eine kombinierte Bild-Sensor-Matrix (17) zunächst so positioniert wird, dass die Pupille (15) des Benutzers (7) bei zentrierter Blickrichtung innerhalb, vorzugsweise in einem zentralen Bereich der kombinierten Bild-Sensor-Matrix (17), abgebildet wird, und wobei bei einer Veränderung der Blickrichtung des Benutzers (7) und einer damit verbundenen Verschiebung der Position der abgebildeten Pupille (19) auf der kombinierten Bild-Sensor-Matrix (17) mindestens ein Element des gemeinsamen optischen ...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Darstellung von Informationen auf einer Projektionsfläche, insbesondere auf der Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeugs, mit einem optischen System, über das ein von einer Bildquelle erzeugbares Bild an veränderbaren Positionen auf die Anzeigefläche projizierbar ist, wobei zur blickrichtungsabhängigen Positionierung des Bildes eine Einrichtung zur Blickrichtungserkennung eines Benutzers vorgesehen ist, die einen Bildsensor und ein optisches System zum Abbilden der Pupille eines Benutzers auf den Bildsensor umfasst.
  • Derartige Vorrichtungen zur Projektion von Informationen sind insbesondere bei Luftfahrzeugen und bei Kraftfahrzeugen als sogenannte Head-up-Displays allgemein bekannt. Obwohl sie darüber hinaus bei beliebigen Anwendungsgebieten, beispielsweise bei Wasserfahrzeugen oder bei verschiedenen Steuerständen zum Einsatz kommen kann, wird die vorliegende Erfindung sowie die ihr zugrundeliegende Problematik im Folgenden am Beispiel eines Head-up-Displays für Kraftfahrzuge beschrieben.
  • Bei einem Head-up-Display für Kraftfahrzeuge werden beliebige von einer Bildquelle erzeugte Informationen, beispielsweise die Anzeige einer gefahrenen Geschwindigkeit oder Fahrtrichtungshinweise eines Navigationssystems auf die vor dem Fahrer liegende und als Projektionsfläche dienende Windschutzscheibe projiziert. Hierdurch wird der außerhalb des Kraftfahrzeugs vor der Windschutzscheibe befindlichen Landschaft ein virtuelles Bild der Bildquelle visuell überlagert. Die Head-up-Display-Vorrichtung umfasst einen Projektor, der das von der Bildquelle ausgehende Licht unmittelbar oder üblicherweise über ein optisches System gegen die Windschutzscheibe lenkt. Im allgemeinen werden als Bildquellen TFT-Displays verwendet. Die Windschutzscheibe dient dabei als Kombinator, der das projizierte Licht reflektiert und damit ein für den Fahrer sichtbares virtuelles Bild vor der Windschutzscheibe bereitstellt.
  • Diese eingespiegelten Informationen können an unterschiedlichen Positionen dargestellt werden. So ist beispielsweise aus der DE 198 13 300 A1 eine Anzeigevorrichtung bekannt, bei der eine dynamische Veränderung und Anpassung der Position des virtuellen Bildes einer Head-up-Display-Darstellung erfolgt. Dabei können die virtuellen Bilder in Abhängigkeit von Fahrzustandsparametern wie Fahrgeschwindigkeit oder Lenkwinkel an verschiedenen für einen Fahrer zweckmäßigen Stellen der Windschutzscheibe positioniert werden.
  • Während die Einblendung hierbei an Positionen erfolgt, die allein vom Fahrzustand des Fahrzeugs und nicht vom Fahrer abhängen, sind auch Vorrichtungen der eingangs genannten Art bekannt, bei denen die Position des virtuellen Bildes in Abhängigkeit von der Blickrichtung des Fahrers bzw. von der Position seiner Pupille, und somit in Abhängigkeit vom Fahrer variierbar ist (Eye-Tacking). Die DE 199 51 001 A1 offenbart hierzu beispielsweise eine Head-up-Display-Vorrichtung, bei der Mittel zur Blickrichtungserkennung des Fahrers vorgesehen sind, um die Informationszuführung auf die Fahrertätigkeit abzustimmen zu können. Dabei bestimmt die Blickrichtung des Fahrers, wo die anzuzeigenden Informationen dargestellt werden. Der Fahrer muss daher zur Aufnahme der Informationen seinen Blick nicht mehr auf speziell angeordnete Anzeigemittel richten, sondern die Informationen können dort eingeblendet werden, wo der Fahrer momentan hinblickt, wodurch die Sicherheit des Fahrers und anderer Verkehrsteilnehmer wesentlich erhöht wird.
  • Von Nachteil ist hierbei jedoch, dass das Eye-Tracking zur Nachführung des virtuellen Bildes mit einem erheblichen konstruktiven und steuerungstechnischem Aufwand verbunden ist. So erfordert die Erfassung der Pupillenposition des Benutzers neben einem Bildsensor zusätzliche optische Systeme, über die die jeweiligen Positionen der Pupille auf den Bildsensor bzw. auf eine Kamera abgebildet werden. Hiermit ist zugleich auch zusätzlicher Raumbedarf sowie zusätzliches Gewicht verbunden, was gerade im Kraftfahrzeugbereich ein entscheidender Nachteil ist. Die Auswertung der zur Pupillenposition erfassten Signale bedingt außerdem eine aufwendige Steuerung, was ebenso wie die zuvor genannten zusätzlich erforderlichen Komponenten in nachteiliger Weise zu sehr hohen Kosten führt.
  • Vorteile der Erfindung
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß Anspruch 1 weist gegenüber den bekannten Ausführungsformen den Vorteil auf, dass nicht mehr zwei von einander verschiedene optische Systeme benötigt werden, um die Projektion des darzustellenden Bildes und die Abbildung der Pupille für die Blickrichtungserkennung zu bewerkstelligen. Hierdurch fallen die Kosten bei der Herstellung und der Montage der erfindungsgemäßen Vorrichtung erheblich geringer aus. Von Vorteil ist es weiterhin, dass durch die Einsparung eines optischen Systems Bauraumbedarf und Gewicht deutlich reduziert werden.
  • Die der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Idee besteht darin, dass ein gemeinsames optisches System vorgesehen ist, welches zugleich für die Projektion des virtuellen Bildes sowie für die Abbildung der Pupille des Benutzers zur Ermittlung seiner Blickrichtung eingesetzt wird.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
  • So ist es besonders vorteilhaft, wenn das gemeinsame optische System Mittel zur vergrößernden Abbildung des von der Bildquelle erzeugten Bildes umfasst. Hierdurch wird der Einsatz relativ kleinbauender Bildquellen möglich, was eine erhebliche Kosteneinsparung bedeutet. Die Mittel zur Vergrößerung können dabei in an sich bekannter Weise insbesondere durch Hohlspiegel und/oder durch Linsen gebildet sein. Bei Einsatz geeigneter Optiken kann ein Mikrodisplay mit sehr geringen Abmessungen als hochauflösende Bildquelle dienen, deren Bild nach dem Lupenprinzip entsprechend stark vergrößert dargestellt wird.
  • Durch die Anpassung der Position des virtuellen Bildes an die Blickrichtung bzw. an die Position der Pupille des Benutzers über das gemeinsame optische Systems kann außerdem das bei der Betrachtung von Mikrodisplays über Lupenoptiken generell bestehende Problem, dass mit wachsender Vergrößerung der mögliche Bewegungsbe reich der Augen zunehmend eingeschränkt wird, gelöst werden. Die Reduzierung der Einschränkung des möglichen Bewegungsbereichs der Augen (Augenellipse) stellt einen weiteren wesentlichen Vorteil der vorliegenden Erfindung dar.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist ferner vorgesehen, dass die Bildquelle einen Silizium-Bildgeber umfasst. Ein Silizium-Bildgeber kann als lichtemittierendes Bauelement mit einer geringen zusätzlichen Beleuchtung oder sogar ohne separate Zusatzlichtquelle zum Einsatz kommen. Dabei lässt sich mit einem Bildgeber auf Silizium-Halbleiter-Basis das gesamte Lichtspektrum von Ultraviolett bis Infrarot erzeugen. Durch den Einsatz eines Silizium-Chips können so besonders kostengünstige und sehr kleinbauende Bildquellen realisiert werden.
  • Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn der Silizium-Bildgeber als lichtemittierende Bildmatrix mit mehreren gruppenweise oder einzeln ansteuerbaren Silizium-Licht-Emittern ausgeführt ist. In der einfachsten Anordnung kann die Bildmatrix auch nur eindimensional als Zeile ausgeführt sein. Dabei sind sowohl monochrome als auch mehrfarbige Anordnungen eines hochauflösenden Mikrodisplays möglich. Vorzugsweise wird für eine mehrfarbige Matrix die Kombination von Emittern der drei Grundfarben rot, grün und blau auf einem Silizium-Chip vorgeschlagen. Die Erzeugung verschiedener Farben der einzelnen Licht-Emitter (Dots) kann dabei entweder durch eine entsprechende Dotierung der Einzelelemente erfolgen, so dass der Silizium-Chip unmittelbar Licht der gewünschten Wellenlänge emittiert, oder durch eine Strahlungsemission in einer anderen Wellenlänge, beispielsweise ultraviolett, und anschließende Umwandlung in sichtbares Licht der für den jeweiligen Dot gewünschten Wellenlänge durch einen geeigneten Konverter, beispielsweise in analoger Weise zu Lampenphosphor bei einer Leuchtstofflampe. Ein Silizium-Chip mit einer derartigen Matrix stellt somit ein Mikrodisplay dar, das für virtuelle bzw. für Projektions-Displays gerade in Kraftfahrzeugen besonders geeignet ist. Vorzugsweise kann die Ansteuerschaltung der einzelnen Silizium-Dots dabei in dem selben Silizium-Chip integriert sein, analog zu Displays auf Basis organischer Leuchtdioden (Aktiv-Matrix-OLED-Display), jedoch mit dem Unterschied, dass die Lichterzeugung bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform direkt im dotierten Silizium-Halbleiter erfolgt.
  • Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass der Bildsensor mehrere Silizium-Licht-Detektoren umfasst, die als Sensormatrix in die Bildmatrix integriert sind. Das Einfügen von lichtdetektierenden Siliziumelementen zwischen den lichtemittierenden Siliziumelementen liefert so einen kombinierten Display-Sensor-Chip, der die Display-Funktionalität und die Kamera-Funktionalität für das Eye-Tracking in ein und demselben Halbleiter vereint. Hierdurch kann in vorteilhafter Weise eine besonders kleinbauende und mit wenigen Bestandteilen leicht zu montierende Vorrichtung erreicht werden. Vorzugsweise kann dabei auch die Schaltung zur Auswertung der detektierten Signale in den kombinierten Silizium-Chip integriert werden. Die Auswertung kann bei einem derartigen Display-Sensor-Chip besonders einfach und somit kostengünstig realisiert werden, da bei einer mechanischen Verstellung des kombinierten Chips zur Anpassung an die jeweilige Blickrichtung des Benutzers die Abbildung der Augenpupille stets nur in der selben zentralen Position des kombinierten Chips gehalten zu werden braucht.
  • Gemäß einer alternativen Ausführungsform der Erfindung kann die Bildquelle ein TFT-Display oder ein hinterleuchtetes transmissives Display, insbesondere eine Flüssigkristallanzeige (LC-Display) umfassen, wobei das gemeinsame optische System einen Strahlenteiler, vorzugsweise einen Polarisationsstrahlenteiler aufweist, durch den die von der Bildquelle ausgehenden Strahlen zur Anzeigefläche und die die Pupille des Benutzers abbildenden Strahlen auf den Bildsensor lenkbar sind. Der Bildsensor kann dabei beispielsweise durch einen CMOS-Bildsensor oder durch einen CCD-Bildsensor bzw. ein Fotodiodenarray gebildet sein. Er wird so in der Abbildungsebene der Vergrößerungsoptik platziert, dass das Bild der Augenpartie des Benutzers auf dem Bildsensor erscheint. Als Strahlenteiler, der vorzugsweise zwischen der Vergrößerungsoptik und der Bildquelle angeordnet ist, kann insbesondere ein sogenannter „Polarizing Beam Splitter" eingesetzt werden, der das vom Display abgestrahlte Licht fast vollständig passieren lässt und dennoch das von außen einfallende Licht zu ca. 50% seitlich wegreflektiert.
  • Als weitere Alternative kann die Bildquelle auch ein Laser-Scanner-Display mit einer reflektierenden oder transmissiven Streufläche umfassen, wobei das gemeinsame optische System auch in diesem Fall einen Strahlenteiler, vorzugsweise einen Polarisationsstrahlenteiler aufweist, durch den die von der Bildquelle ausgehenden Strahlen zur Projektionsfläche und die die Pupille des Benutzers abbildenden Strahlen auf den Bildsensor lenkbar sind. Bei dieser Ausführungsart wird auf der reflektierenden oder transmissiven Streufläche des Displays das zu projizierende Bild von einem bewegten Laserstrahl erzeugt.
  • Vorteilhafterweise wird die Augenpartie des Benutzers mit Infrarotlicht beleuchtet, so dass insbesondere auch bei Nacht ein ausreichendes Bildsignal auf dem Bildsensor zu erhalten. Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn eine gepulste Infrarot-Lichtquelle zur Beleuchtung eines Auges des Benutzers vorgesehen ist, wobei die Infrarot-Lichtquelle mit der halben Abtastfrequenz des Bildsensors gepulst ist. Auf diese Weise kann die Bildschärfe für das Eye-Tracking deutlich verbessert werden, da die Auswertung der Bilddaten jeweils für die Differenz der empfangenen Bilder mit bzw. ohne Infrarotbeleuchtung erfolgt, wodurch der Fremdlichtanteil und somit auch das vom sichtbaren Licht erzeugte unscharfe Bild des Auges des Benutzers unterdrückt wird.
  • Alternativ oder zusätzlich zu einer derartig gepulsten bzw. getakteten Infrarot-Lichtquelle kann zur Erhöhung der Bildschärfe auch eine Infrarotbeleuchtung der Augen des Benutzers und eine Maskierung der Silizium-Licht-Detektoren mit einem nur für Infrarot-Licht durchlässigen Filter (VIS-Sperrfilter) vorgesehen werden. Dabei ist der VIS-Sperrfilter nur auf den Sensor-Dots und nicht auf den lichtemittierenden Dots anzuordnen.
  • Besonders vorteilhaft ist es ferner, wenn das gemeinsame optische System einen gekrümmten Spiegel mit einer dichroitisch verspiegelten Vorderfläche umfasst, der für Infrarotlicht eine andere Brennweite hat als für Licht mit einer Wellenlänge im sichtbaren Bereich. Hierdurch kann erreicht werden, dass das gemeinsame optische System die Augen des Benutzers auf den kombinierten Sensor-Display-Chip abbildet, d.h. dass der Chip auf der Brennweite des Spiegels für Infrarotlicht liegt, während gleichzeitig derselbe Chip noch innerhalb der Brennweite für das sichtbare Licht liegt und somit nach dem Prinzip der Lupe vergrößert dargestellt bzw. sichtbar wird. Auf diese Weise arbeitet die erfindungsgemäße Vorrichtung besonders zuverlässig.
  • Eine insbesondere bei einfarbigen Bildquellen anwendbare, besonders einfache Möglichkeit zur Erzeugung unterschiedlicher Brennweiten besteht in der Verwendung einer Linse aus transparentem Material, beispielsweise aus PMMA oder aus Glas, das eine sehr hohe Dispersion aufweist. Um jedoch auch im sichtbaren Bereich für unterschiedliche abzubildende Farben eine einheitliche wirksame Brennweite zu erzielen, wird vorzugsweise vorgeschlagen, einen gekrümmten Spiegel zu verwenden, der aus transparentem Material besteht und dessen Rückseite in herkömmlicher Weise mit einer metallischen Reflexionsschicht versehen ist. Die Vorderseite des Spiegels wird mit einer dichroitischen Beschichtung versehen, die vorzugsweise noch von einer transparenten Beschichtung mechanisch geschützt ist. Dabei weist die vorderseitige dichroitische Spiegelfläche eine von der Krümmung der Rückseite abweichende Krümmung und somit eine von der Brennweite der rückseitigen Reflexionsschicht abweichende Brennweite auf. Je nach Ausführung der dichroitischen Spiegelfläche wird dabei entweder das Infrarotlicht an der Vorderfläche und das sichtbare Licht an der Rückfläche oder entsprechend umgekehrt das sichtbare Licht an der Vorderfläche und das Infrarotlicht an der Rückfläche reflektiert.
  • Aufgrund der eingeschränkten Augenellipse bei großer Vergrößerung der Lupenoptik kann bei stärkeren Augen- oder Kopfbewegungen des Benutzers eine Anpassung der Position der Projektionsfläche erforderlich werden (Eye-Tracking). Hierzu können gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung mechanische Stellmittel zum translatorischen und/oder rotatorischen Verstellen der Position von Elementen des gemeinsamen optischen Systems und/oder zum Verstellen der Position der Bildquelle, insbesondere in Verbindung mit einer Verstellung der Position des Bildsensors, vorgesehen sein. Beispielsweise kann das Display zusammen mit dem Bildsensor als die verstellbaren Elemente vermittels entsprechender Aktoren so verschoben werden, dass der Benutzer auch bei einer Kopfbewegung noch dieselbe Bildinformation sieht. Diese Verstellmöglichkeiten ermöglichen die Verwendung von kleinbauenden Mikrodisplays.
  • Alternativ oder zusätzlich zu einer derartigen mechanischen Verstellung kann auch vorgesehen sein, dass vermittels der Steuerung der Bildquelle die Bildinformationen auf der Bildquelle elektronisch verschoben werden. Dabei kann auf mechanische Verstellmittel verzichtet werden, jedoch ist ein Display erforderlich, dessen Format größer ist, als es das anzuzeigende Bild erfordert.
  • Ein besonders vorteilhaftes und einfach durchzuführendes Verfahren zur Steuerung der Positionierung der Darstellung von Informationen mit einer Vorrichtung der vorangehend beschriebenen Art sieht vor, dass die kombinierte Bild-Sensor-Matrix zunächst so positioniert wird, dass die Pupille des Benutzers bei zentrierter Blickrichtung innerhalb der kombinierten Bild-Sensor-Matrix, vorzugsweise in einem zentralen Bereich der kombinierten Bild-Sensor-Matrix, abgebildet wird. Bei einer anschließenden Veränderung der Blickrichtung des Benutzers und einer damit verbundenen Verschiebung der Position der abgebildeten Pupille auf der kombinierten Bild-Sensor-Matrix wird mindestens ein Element des gemeinsamen optischen Systems und/oder die kombinierte Bild-Sensor-Matrix derart verstellt, dass die Position der abgebildeten Pupille sich zumindest annähernd wieder in dem ursprünglichen Bereich der kombinierten Bild-Sensor-Matrix befindet. Auf diese Weise kann der steuerungstechnische Aufwand gegenüber den bisher bekannten Steuerungsverfahren beim Eye-Tracking deutlich reduziert werden.
  • Zeichnungen
  • In den Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt, die in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert werden.
  • Es zeigen:
  • 1: eine schematische Darstellung einer in einem Kraftfahrzeug angeordneten erfindungsgemäßen Darstellungsvorrichtung;
  • 2: eine schematische Darstellung einer ersten Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Darstellungsvorrichtung;
  • 3: eine schematische Darstellung einer zweiten Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Darstellungsvorrichtung;
  • 4: eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Silizium-Bildquelle;
  • 5: eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäß kombinierten Silizium-Sensor-Bildquelle der Vorrichtung aus 3.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • Die in 1 gezeigte Vorrichtung 1 zur Darstellung von Informationen ist als Headup-Display in ein Kraftfahrzeug 2 eingebaut. Ein Display 3 dient als Bildquelle der darzustellenden Informationen, beispielsweise zu momentanen Fahrzuständen oder möglicher Warnhinweise, die über ein optisches System 4 auf die Windschutzscheibe 5 des Fahrzeugs 2 projiziert werden. Die hier als Keilscheibe ausgebildete Windschutzscheibe 5 dient dabei als Projektionsfläche der Vorrichtung 1. Das Display 3 und das optische System 4 sind hier in einer Projektions-Box 6 angeordnet.
  • Der Fahrer 7 nimmt als Benutzers der Vorrichtung 1 das projizierte Bild der vom Display 3 erzeugten graphischen Informationen nicht auf der Glasoberfläche der Windschutzscheibe 5, sondern als außen vor der Windschutzscheibe 5 schwebendes virtuelles Bild 8 wahr, das der davor befindlichen Landschaft überlagert ist. Gegenüber herkömmlichen Anzeigevorrichtungen im Cockpit des Fahrzeugs 2 verringert sich dadurch die Differenz der Entfernung der dargestellten Information zur Landschaft und damit auch die Zeit, die das menschliche Auge benötigt, um nach einem Wechsel des betrachteten Objektes die jeweiligen Gegenstände in unterschiedlicher Entfernung wieder scharf zu sehen.
  • Die so projizierten Informationen können vermittels nicht näher dargestellter Verstellmittel an unterschiedlichen Positionen dargestellt werden. In Abhängigkeit von der Blickrichtung des Fahrers 7 erfolgt innerhalb bestimmter Grenzen nach dem Prinzip des Eye-Trackings eine dynamische Anpassung der Position des virtuellen Bildes 8, das an eine der ermittelten Blickrichtung des Fahrers 7 entsprechenden Stelle projiziert wird.
  • Bei der in 2 dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 wird das transmissive LC-Display 3 von einer zusätzlichen Lichtquelle 9 mit einem zugehörigen Reflektor 10 hinterleuchtet. Die von dem Display 3 ausgehenden Lichtstrahlen 11a, 11b, 11c werden von einem sogenannten Polarizing Beam Splitter 12 reflektiert und auf einen optischen Hohlspiegel 13 umgelenkt. Zur Ausführung einer Lupenfunktion ist der Hohlspiegel 13 entsprechend einer Ellipsoid-Fläche gekrümmt und bewirkt so eine stark vergrößerte Projektion des vom Display 3 erzeugten Bildes auf die Windschutzscheibe 5, die vom Auge 14 des Fahrers 7 als virtuelles Bild erkannt wird.
  • Gleichzeitig wird zur Ausführung der Eye-Tracking-Funktion ein Bild des Auges 14 bzw. der Pupille 15 über die Windschutzscheibe 5 und den Hohlspiegel 13 sowie geradlinig durch den Polarizing Beam Splitter 12 hindurch auf einen dahinter angeordneten und durch eine CCD-Matrix gebildeten Bildsensor 16 abgebildet. Der Spiegel 13 ist somit ein wesentlicher Bestandteil des erfindungsgemäßen gemeinsamen optischen Systems 4, über das sowohl das Bild des Displays 3 auf die Windschutzscheibe 5 projiziert als auch die Pupille 15 des Fahrers 7 auf den Bildsensor 16 abgebildet wird. Der Hohlspiegel 13 übt somit zugleich eine Lupenfunktion sowie eine Abbildungsfunktion aus.
  • Bei der in 3 dargestellten Ausführungsvariante der Vorrichtung 1 wird ein lichtemissives Silizium-Display 17 als Bildquelle eingesetzt. Eine zusätzliche Lichtquelle zur Beleuchtung der Bildquelle 17 ist dabei nicht erforderlich. Das Silizium-Display 17 ist hier als kombinierter Display-Sensor-Chip ausgeführt. So wird von einem einzigen Chip 17 auf Silizium-Halbleiter-Basis sowohl die Display-Funktionalität als auch die für das Eye-Tracking benötigte Kamera-Funktionalität wahrgenommen. Ein Strahlteiler bzw. Polarizing Beam Splitter ist hierbei ebenfalls nicht erforderlich.
  • Die von dem Silizium-Display 17 ausgehenden Lichtstrahlen 11a, 11b, 11c werden hier von der Vorderfläche eines optischen Hohlspiegels 18 umgelenkt und als stark vergrößertes Bild auf die Windschutzscheibe 5 projiziert, wo sie wiederum vom Auge 14 des Fahrers 7 als virtuelles Bild wahrgenommen werden. Gleichzeitig wird über die Windschutzscheibe 5 und die Rückfläche des optischen Hohlspiegels 18 zur Ausführung der Eye-Tracking-Funktion ein Bild 19 des Auges 14 bzw. der Pupille 15 auf den kombinierten Silizium-Chip 17 abgebildet. Der Spiegel 18 ist dabei auch hier ein wesentlicher Bestandteil des gemeinsamen optischen Systems 4 zur Projektion des Bildes des Displays 17 auf die Windschutzscheibe 5 und zur Abbildung der Pupille 15 des Auges 14 auf den Silizium-Chip 17.
  • Zur Verbesserung der Abbildungsgenauigkeit des Auges 14 auf den kombinierten Silizium-Chip 17 wird die Augenpartie des Fahrers 7 hier mit Infrarotlicht beleuchtet. Durch die Ausbildung des Spiegels 18 als dichroitischer Hohlspiegel werden dabei unterschiedliche Brennweiten für das Infrarotlicht zur Abbildung des Auges 14 und für das sichtbare Licht zur Projektion der darzustellenden Informationen erzielt. Dadurch wird erreicht, dass der kombinierte Silizium-Chip 17 bezüglich seiner Sensor-Funktionalität für das Eye-Tracking genau in der Brennweite des Spiegels 18 für das Infrarotlicht liegt, während derselbe Silizium-Chip 17 bezüglich seiner Display-Funktionalität innerhalb der Brennweite des Spiegels 18 für das sichtbare Licht liegt und daher nach dem Lupenprinzip vergrößert sichtbar ist.
  • Der Hohlspiegel 18 hat einen aus PMMA bestehenden gekrümmten Körper, dessen Rückseite mit einer metallischen Reflexionsschicht 20 und dessen Vorderseite mit einer dichroitischen Spiegelbeschichtung 21 versehen ist. Da die Rückseite eine von der Vorderseite abweichende Krümmung hat, weisen auch die beiden spiegelnden Beschichtungen 20 und 21 unterschiedliche Brennweiten auf. Hier ist die dichroitische Spiegelbeschichtung 21 der Vorderseite des Spiegels 18 so ausgeführt, dass sie die sichtbaren Lichtstrahlen 11a, 11b, 11c mit einer Wellenlänge von bis zu 650 nm reflektiert, wohingegen die Infrarotstrahlen 22a, 22b, 22c mit einer oberhalb von 650 nm liegenden Wellenlänge durch die dichroitische Spiegelbeschichtung 21 hindurchgehen. Sie werden erst von der metallischen Reflexionsschicht 20 der Rückseite des Spiegels 18 reflektiert, um anschließend nochmals durch die dichroitische Spiegelbeschichtung 21 hindurch aus dem Spiegel 18 auszutreten und in der Infrarot-Brennweite des Spiegels 18 ein Abbild 19 der Pupille 15 auf dem Silizium-Chip 17 zu erzeugen.
  • Zur Anpassung der Position der Projektion auf die Windschutzscheibe 5 an nickende Kopfbewegungen des Fahrers 7 kann der kombinierte Silizium-Display-Sensor-Chip 17 durch einen nicht näher dargestellten Aktor in einer vertikalen Verstellrichtung 23 auf und ab verschoben werden. In entsprechender Weise ist der Silizium Chip 17 zum Ausgleich seitlicher Schwenkbewegungen des Kopfes des Fahrers 7 über einen ebenfalls nicht dargestellten Aktor in einer senkrecht zur Zeichnungsebene verlaufenden horizontalen Verstellrichtung verschiebbar.
  • In 4 ist ein Teilbereich eines erfindungsgemäßen Silizium-Bildgebers 24 gezeigt. Der hier dargestellte Ausschnitt umfasst eine 12×4-Matrix. Mit einzeln ansteuerbaren, lichtemittierenden roten Dots R, grünen Dots G und blauen Dots B ermöglicht der Silizium-Bildgeber 24 eine variable Bilderzeugung in beliebigen Farben. Trotz einer hohen Auflösung ist der Silizium-Bildgeber 24 dabei eine besonders kleinbauende Bildquelle.
  • Bei der in 5 dargestellten vorteilhaften Weiterbildung sind zusätzlich Siliziumbasierte Sensor-Dots S in die Matrix integriert. Auf diese Weise entsteht der in 3 verwendete kombinierte Silizium-Chip 17, der die Display-Funktionalität und die Kamera-Funktionalität für das Eye-Tracking in ein und demselben Silizium-Halbleiter vereint. Gerade in Kombination mit dem erfindungsgemäßen gemeinsamen optischen System können hiermit die Vorteile einer kompakten Ausführung der Vorrichtung mit weniger einzelnen Bestandteilen, einer einfacheren Montage und somit geringeren Kosten besonders gut zur Wirkung kommen.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung hier lediglich anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele beschrieben wurde, ist sie nicht darauf beschränkt, sondern in vielfältiger Weise modifizierbar. Insbesondere sind die Form und die Aufteilung der Matrix nicht auf die gezeigten Beispiele beschränkt, sondern sie können beliebig gestaltet werden.
  • Auch wenn in den dargestellten Ausführungsbeispielen das gemeinsame optische System nur einen Hohlspiegel bzw. einen Hohlspiegel und einen Strahlteiler umfasst, so können je nach Anwendungsfall auch andere oder zusätzliche optische Elemente wie beispielsweise Spiegel, Linsen oder Prismen zum Einsatz kommen. Ferner können zusätzlich zu dem gemeinsamen optischen System auch optische Elemente angeordnet werden, die nur für die Display-Funktionalität oder nur für die Eye-Tracking-Funktionalität benötigt werden.
  • Schließlich ist die Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung nicht unbedingt an ein Kraftfahrzeug gebunden, obwohl es sich dabei um einen bevorzugten Anwendung handelt.
  • 1
    Vorrichtung
    2
    Kraftfahrzeug
    3
    Display
    4
    gemeinsames optisches System
    5
    Windschutzscheibe
    6
    Projektions-Box
    7
    Fahrer
    8
    virtuelles Bild
    9
    zusätzliche Lichtquelle
    10
    Reflektor
    11a, 11b, 11c
    Lichtstrahlen
    12
    Polarizing Beam Splitter
    13
    optischer Hohlspiegel
    14
    Auge
    15
    Pupille
    16
    Bildsensor
    17
    kombinierter Silizium-Display-Sensor-Chip
    18
    optischer Hohlspiegel
    19
    Bild der Pupille
    20
    metallische Reflexionsschicht
    21
    dichroitische Spiegelbeschichtung
    22a, 22b, 22c
    Infrarotstrahlen
    23
    vertikale Verstellrichtung
    24
    Silizium-Bildgeber
    R
    roter Dot
    G
    grüner Dot
    B
    blauern Dot
    S
    Sensor-Dot

Claims (12)

  1. Vorrichtung (1) zur Darstellung von Informationen auf einer Projektionsfläche (5), insbesondere auf der Windschutzscheibe (5) eines Kraftfahrzeugs (2), mit einem optischen System, über das ein von einer Bildquelle (3, 17, 24) erzeugbares Bild an veränderbaren Positionen auf die Projektionsfläche (5) projizierbar ist (Head-up-Display), wobei zur blickrichtungsabhängigen Positionierung des Bildes eine Einrichtung zur Blickrichtungserkennung eines Benutzers (7) vorgesehen ist, die einen Bildsensor (16, 17) und ein optisches System zum Abbilden der Pupille (15) des Benutzers (7) auf den Bildsensor (16, 17) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass ein gemeinsames optisches System (4) vorgesehen ist, über das sowohl das Bild auf die Projektionsfläche (5) projizierbar als auch die Pupille (15) eines Benutzers (7) auf den Bildsensor (16, 17) abbildbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das gemeinsame optische System Mittel (13, 18) zur vergrößernden Abbildung des von der Bildquelle (3, 17, 24) erzeugten Bildes umfasst.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildquelle (17, 24) einen lichtemittierenden Silizium-Bildgeber umfasst, der vorzugsweise als Bildmatrix mit mehreren gruppenweise oder einzeln ansteuerbaren Silizium-Licht-Emittern (R, G, B) ausgeführt ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Bildsensor (17) mehrere Silizium-Licht-Detektoren (S) umfasst, die als Sensormatrix in eine Bildmatrix von Silizium-Licht-Emittern (R, G, B) integriert sind.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildquelle (3) ein TFT-Display oder ein hinterleuchtetes transmissives Display umfasst, und dass das gemeinsame optische System (4) einen Strahlenteiler (12), vorzugsweise einen Polarisationsstrahlenteiler aufweist, durch den die von der Bildquelle (3) ausgehenden Strahlen (11a, 11b, 11c) zur Projektionsfläche (5) und die die Pupille (15) des Benutzers (7) abbildenden Strahlen auf den Bildsensor (16) lenkbar sind.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildquelle (3) ein Laser-Scanner-Display mit einer reflektierenden oder transmissiven Streufläche umfasst, und dass das gemeinsame optische System (4) einen Strahlenteiler (12), vorzugsweise einen Polarisationsstrahlenteiler aufweist, durch den die von der Bildquelle (3) ausgehenden Strahlen (11a, 11b, 11c) zur Projektionsfläche (5) und die die Pupille (15) des Benutzers (7) abbildenden Strahlen auf den Bildsensor (16) lenkbar sind.
  7. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine gepulste Infrarot-Lichtquelle zur Beleuchtung eines Auges (14) des Benutzers (7) vorgesehen ist, wobei die Infrarot-Lichtquelle vorzugsweise mit der halben Abtastfrequenz des Bildsensors (16, 17) gepulst ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 4, insbesondere in Kombination mit Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Infrarot-Lichtquelle zur Beleuchtung eines Auges (14) des Benutzers (7) vorgesehen ist, wobei die Silizium-Licht-Detektoren (S) mit einem nur für Infrarot-Licht (22a, 22b, 22c) durchlässigen Filter versehen sind.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das gemeinsame optische System (4) einen gekrümmten Spiegel (13, 18) mit einer dichroitisch verspiegelten Vorderfläche (21) umfasst, der für Infrarotlicht (22a, 22b, 22c) eine andere Brennweite hat als für Licht (11a, 11b, 11c) mit einer Wellenlänge im sichtbaren Bereich.
  10. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mechanische Stellmittel zum Verstellen der Position mindestens eines Elements des gemeinsamen optischen Systems (4) und/oder zum Verstellen (23) der Position der Bildquelle (3, 17, 24) und insbesondere des Bildsensors (16, 17) vorgesehen sind.
  11. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vermittels der Steuerung der Bildquelle (3, 17, 24) die Bildinformationen auf der Bildquelle (3, 17, 24) elektronisch verschiebbar sind.
  12. Verfahren zur Steuerung der Positionierung der Darstellung von Informationen mit einer Vorrichtung (1) nach Anspruch 4 in Kombination mit Anspruch 10, gekennzeichnet durch die folgenden Verfahrensschritte: – die kombinierte Bild-Sensor-Matrix (17) wird zunächst so positioniert, dass die Pupille (15) des Benutzers (7) bei zentrierter Blickrichtung innerhalb, vorzugsweise in einem zentralen Bereich der kombinierten Bild-Sensor-Matrix (17) abgebildet wird, – bei einer Veränderung der Blickrichtung des Benutzers (7) und einer damit verbundenen Verschiebung der Position der abgebildeten Pupille (19) auf der kombinierten Bild-Sensor-Matrix (17) wird mindestens ein Element des gemeinsamen optischen Systems (4) und/oder die kombinierte Bild-Sensor-Matrix (17) derart verstellt, dass die Position der abgebildeten Pupille (19) sich zumindest annähernd wieder in dem ursprünglichen Bereich der kombinierten Bild-Sensor-Matrix (17) befindet.
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