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Die Erfindung betrifft einen modulartig aufgebauten Pflanzkübel, welcher sowohl im privaten Bereich als auch im öffentlichen Raum Anwendung findet.
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Unter Pflanzkübeln sind im Sinne der Erfindung Behältnisse zur Aufnahme von einer oder mehreren Pflanzen zu verstehen, die aus einem äußeren Behälter, auch als Übertopf bekannt, mit Anspruch an Ästhetik und Raumgestaltung sowie einem inneren Behälter mit Anspruch an Funktionalität zur Aufnahme der Wurzeln der Pflanzen aufgebaut sind.
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Es ist bekannt, dass Pflanzen in Blumentöpfen wie Zimmer-, Balkon- und Kübelpflanzen regelmäßig umgetopft werden müssen, weil ihnen das Topfvolumen nicht mehr ausreicht und somit das Wachstum der Pflanze, speziell aber des Wurzelballens der Pflanze, stark beeinträchtigt wird. Das Umtopfen an sich ist zwar kein komplizierter Vorgang, der eine fundierte Fachausbildung erfordert, doch kann durch die jährliche Wiederholung, insbesondere bei größeren Pflanzen, aber schnell zur Last werden.
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Im Stand der Technik wird lediglich auf Umtopf-Hilfen gemäß der
EP 000002090148 A1 verwiesen. Dabei ist es jedoch immer noch notwendig, das jährlich anfallende Umtopfen durchzuführen.
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In anderen Offenbarungen von Pflanzenkübeln kommen doppelwandige Behälter zum Einsatz, siehe dazu die
DE 20 2010 010 977 U1 , welche jedoch den Zweck der langfristigen Bewässerung verfolgen.
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Ferner ist aus der
US 2013/0326949 A1 ein erweiterbares Pflanztopf-Modul vorbekannt, welches mit einer abnehmbaren Bodenplatte verbunden ist.
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Abhilfe zum jährlichen Umtopfen könnten jedoch Pflanzkübel schaffen, bei denen der zur Aufnahme der Wurzeln vorgesehene innere Behälter großvolumig, d. h. zunächst größer als am Anfang der Wachstumsperiode benötigt, ausgelegt wird. Diesem Gedanken haftet jedoch der wesentliche Nachteil an, dass mehr Pflanzenerde als erforderlich benötigt wird, was bei einer Vielzahl von Topf- oder Kübelpflanzen, beispielsweise in Gärtenbaubetreiben, empfindlich die Kosten erhöht.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht nunmehr darin, einen Pflanzkübel vorzuschlagen, bei dem des jährliche Umtopfen – trotz des naturgemäßen Volumenzuwachs der Pflanzenwurzeln – entfallen kann.
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Erfindungsgemäß ist ein modulartig aufgebauter Pflanzkübel vorgesehen, bestehend aus einem äußeren Behälter und zumindest einem im Wirkverbindung mit diesem stehenden und unter Ausbildung eines Zwischenraums von diesem beabstandeten inneren Behälter, wobei der innere Behälter zumindest partiell aus einem dehnungsfähigem Material, welches sich dem naturgemäßen Volumenzuwachs der Pflanzenwurzeln entsprechend ausdehnen kann, ausgebildet ist.
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Nach der Konzeption der Erfindung ist die Wirkverbindung zwischen dem äußeren Behälter und dem inneren Behälter unter Verwendung einer Trägerwanne realisiert, wobei die Trägerwanne im Bereich des Öffnungsrandes des Pflanzkübels form- und/oder kraftschlüssig jeweils mit dem äußeren Behälter und dem inneren Behälter gekoppelt ist.
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Bei der Bildung von Hohlräumen, die durch das Wachsen des Wurzelballens entstehen können, dient die Trägerwanne sowohl der Nährstoffversorgung, zum Beispiel durch gesammeltes Regenwasser oder überschüssige Erde, aber als auch dekoratives Element, zum Beispiel für Rindenmulch oder Dekorationssteine.
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Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist die Trägerwanne im Bereich ihrer Außenkanten eine Nut oder Ausnehmung auf, die mit einer im Bereich der Außenkanten des äußeren Behälters platzierten Wulst in Eingriff steht. Des Weiteren umfasst die Trägerwanne bevorzugt eine etwa mittig platzierte Ausnehmung, in welche der innere Behälter hineinragt und sich dabei am Öffnungsrand der Ausnehmung abstützt.
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Es hat sich aus Gründen der Ästhetik und der Möglichkeit des Volumen sparenden Ineinanderstapelns als besonders praktisch erwiesen, wenn die geometrischen Formen des äußeren Behälters, des inneren Behälters und der Trägerwanne einander entsprechen. Vorzugsweise weisen der äußere Behälter, der innere Behälter und der Trägerwanne eine im Querschnitt runde oder quadratische Form auf und bilden damit im Zusammenwirken ein Set. Durch den modularen Aufbau des Erfindungsgegenstandes ist es zudem möglich, einer vorgegebenen Pflanze den passenden äußeren Behälter oder hingegen einem vorgegebenen äußeren Behälter durch Auswahl der entsprechend gewählten Trägerwanne eine beliebig große Pflanze zuzuordnen.
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Eine weitere bevorzugte Modifikation des modulartig aufgebauten Pflanzkübels besteht darin, den inneren Behälter zumindest zweiteilig aus einem Skelett und einer mit dem Skelett gekoppelten Hülle aus einem dehnungsfähigen Material auszubilden. Das Skelett übernimmt dabei eine statische Funktion und verleiht dem inneren Behälter seine Form. Das Skelett kann dabei aus Kunststoff, Metall, Holz, Natur- oder Kunstfasern oder einer Komposition daraus bestehen.
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Die mit dem Skelett gekoppelte Hülle ist entweder schon werkseitig mit dem Skelett verbunden oder kann nachträglich vom Nutzer mit dem Skelett problemlos verbunden werden. Die aus einem dehnungsfähigen Material ausgebildete Hülle des inneren Behälters ist vorzugsweise aus einem Geflecht, Gewirke, Gelege oder Gestricke aus Kunstfasern und/oder Naturfasern gefertigt. Die Hülle aus synthetischem oder naturellem Material weist einen sehr hohen Ausdehnungskoeffizienten mit einer hinreichenden Wasserdurchlässigkeit auf und vermeidet so Staunässe und sorgt für eine gute Belüftung der Wurzeln.
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Ferner besteht die Möglichkeit, die aus einem dehnungsfähigen Material ausgebildete Hülle des inneren Behälters mit Düngemittel zu bestücken, welches im Zeitfenster der Wachstumsperiode der Pflanzen permanent freigesetzt wird.
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Vorzugsweise ist die aus einem dehnungsfähigen Material ausgebildete Hülle des inneren Behälters zumindest partiell wasserdurchlässig ausgebildet oder weist einen Wasserablauf zur kontrollierten Wasserführung auf.
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In der Praxis werden auch Varianten des erfindungsgemäßen modulartig aufgebauter Pflanzkübel Liebhaber finden, bei den der äußere Behälter Mittel für die Selbstdüngung oder für selbsttätige Wasserversorgung umfasst.
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Der erfindungsgemäße modulartig aufgebauter Pflanzkübel kann eigenständig platziert, in einen Übertopf gestellt oder als Wurzelblockade, zum Beispiel bei Bambuspflanzen, eingepflanzt werden.
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Schließlich soll nicht unerwähnt bleiben, dass der äußere Behälter zumindest partiell transparent ausgebildet sein kann, um dem Nutzer einen optischen Eindruck vom Wurzelwachstum zu ermöglichen.
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Die signifikanten Vorteile und Merkmale der Erfindung gegenüber dem Stand der Technik sind im wesentlichen:
- – der äußere Behälter steht unter Verwendung einer Trägerwanne in Wirkverbindung mit einem inneren Behälter, wobei der äußere und der innere Behälter unter Ausbildung eines Zwischenraums voneinander beabstandet sind,
- – der innere Behälter ist zumindest partiell aus einem dehnungsfähigem Material ausgebildet, welches sich dem naturgemäßen Volumenzuwachs der Pflanzenwurzeln entsprechend ausdehnen kann; die Funktionalität des inneren Behälters lässt sich daher auch als Wurzelvolumenzuwachs-Kompensation bezeichnen,
- – die Pflanze muss daher nach dem erstmaligen Einpflanzen nicht mehr umgetopft werden, da sich die Außenhülle des inneren Behälters bis maximal auf das durch den äußeren Behälter vorgegebene Volumen ausdehnen kann,
- – bei großen Pflanzkübeln können in Abhängigkeit der Anzahl und Größe der umzutopfenden Pflanzen gegenüber den vorbekannten Lösungen aus dem Stand der Technik eine nicht unbeachtliche Mange an Pflanzenerde eingespart werden,
- – die Trägerwanne weist im Bereich ihrer Außenkanten eine Nut oder Ausnehmung auf, die mit einer im Bereich der Außenkanten des äußeren Behälters platzierten Wulst in Eingriff steht und umfasst eine etwa mittig platzierte Ausnehmung, in welcher der innere Behälter hineinragt und sich dabei am Öffnungsrand der Ausnehmung abstützt mit der Wirkung, dass der innere Behälter „hängend” im Innenraum des äußeren Behälters platziert ist und damit im Bereich der Wurzeln kein Nässestau zu verzeichnen ist,
- – der innere Behälter ist zumindest zweiteilig aus einem Skelett und einer mit dem Skelett gekoppelten Hülle aus einem dehnungsfähigen Material aufgebaut und
- – die aus einem dehnungsfähigen Material ausgebildete Hülle des inneren Behälters ist zumindest partiell wasserdurchlässig ausgebildet oder umfasst einen Wasserablauf zur kontrollierten Wasserführung.
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Die zuvor erläuterten Merkmale und Vorteile dieser Erfindung sind nach sorgfältigem Studium der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung der hier bevorzugten, nicht einschränkenden Beispielausgestaltung der Erfindung mit den zugehörigen Zeichnungen besser zu verstehen und zu bewerten, welche zeigen:
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1: eine Explosionszeichnung des modulartig aufgebauten Pflanzkübels,
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2: eine perspektivische Teildarstellung des modulartig aufgebauten Pflanzkübels und
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3: eine perspektivische Gesamtdarstellung des modulartig aufgebauten Pflanzkübels im Zusammenwirken von äußeren Behälter, Trägerwanne und inneren Behälter.
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Die 1 zeigt eine Explosionszeichnung des modulartig aufgebauten Pflanzkübels. Der Pflanzkübel besteht in dargestelltem Beispiel aus einem äußeren Behälter 1 und zumindest einem im Wirkverbindung mit diesem stehenden und unter Ausbildung eines Zwischenraums 2 von diesem beabstandeten inneren Behälter 3, wobei der innere Behälter 3 zumindest partiell aus einem dehnungsfähigem Material, welches sich dem naturgemäßen Volumenzuwachs der Pflanzenwurzeln entsprechend ausdehnen kann, ausgebildet ist. Die Wirkverbindung zwischen dem äußeren Behälter 1 und dem inneren Behälter 3 wird unter Verwendung einer Trägerwanne 4 realisiert, wobei die Trägerwanne 4 im Bereich des Öffnungsrandes 5 des Pflanzenkübels form- und/oder kraftschlüssig jeweils mit dem äußeren Behälter 1 und dem inneren Behälter 3 gekoppelt ist. Die Trägerwanne ist dabei derart ausgebildet, dass sie durch ihre Formgebung mit hoch gezogenem Randbereichen eine Aufnahme ausbildet, welche mit Erde, Wasser, Düngemittel oder Dekorationselementen bestückt werden kann. Der innere Behälter 3 ist hier zweiteilig aus einem Skelett 3.1 und einer mit dem Skelett gekoppelten Hülle 3.2 aus einem dehnungsfähigen Material aufgebaut. Als dehnungsfähiges Material für die Hülle 3.2 des inneren Behälters 3 finden Kunstfasern und/oder Naturfasern Verwendung, die aus einem Geflecht, Gewirke, Gelege oder Gestricke gefertigt sind. Der innere Behälter 3 weist im dargestellten Beispiel im Wesentlichen eine zylinderförmige Form mit einem am fußseitigen Ende ausgebildeten Ballen auf. Bei der Bestimmung der geeigneten Größe des Pflanzkübels für eine definierte Pflanze wird der äußere Behälter 1 entsprechend auf das ungefähre Wurzelvolumen der ausgewählten ausgewachsenen Pflanze ausgelegt.
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Aus der 2 ist eine perspektivische Teildarstellung des modulartig aufgebauten Pflanzkübels zu entnehmen. Unter Bezug auf die 1 wird deutlich, dass der äußere Behälter, der innere Behälter und die Trägerwanne formschlüssig miteinander gefügt, respektive ineinander gesteckt, werden können. Zum Erzielen des Formschlusses weist die Trägerwanne 4 im Bereich ihrer Außenkanten eine Nut 4.1 oder Ausnehmung auf, die mit einer im Bereich der Außenkanten des äußeren Behälters 1 platzierten Wulst 1.1 in Eingriff steht. Etwa mittig in der Trägerwanne 4 ist eine im Querschnitt runde Ausnehmung 4.2 angeordnet, in welche der innere Behälter 3 hineinragt und sich dabei am Öffnungsrand der Ausnehmung 4.2 abstützt.
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Eine perspektivische Gesamtdarstellung des modulartig aufgebauten Pflanzkübels im Zusammenwirken von äußeren Behälter 1, Trägerwanne 4 und inneren Behälter 3 ist in der 3 illustriert. Im zusammengefügten Zustand des modulartig aufgebauten Pflanzkübels mit innerem Behälter, Trägerwanne und äußerem Behälters wird ersichtlich, dass sich der erfindungsgemäße Pflanzkübel – vorausgesetzt, die Trägerschale ist mit Erde oder Dekorationssteinen bestückt – sich zwar optisch nur wenig von einem herkömmlichen Pflanzkübel oder Blumentopf unterscheidet, in seiner Funktionalität, siehe die 2 und 3, jedoch signifikant unterscheidet.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- äußerer Behälter
- 1.1
- Wulst
- 2
- Zwischenraum
- 3
- innerer Behälter
- 3.1
- Skelett
- 3.2
- Hülle
- 4
- Trägerwanne
- 4.1
- Nut
- 4.2
- Ausnehmung
- 5
- Öffnungsrand des Pflanzkübels