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DE102015016817B3 - Verschluss für ein mit Fluid befülltes Behältnis - Google Patents

Verschluss für ein mit Fluid befülltes Behältnis Download PDF

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DE102015016817B3
DE102015016817B3 DE102015016817.7A DE102015016817A DE102015016817B3 DE 102015016817 B3 DE102015016817 B3 DE 102015016817B3 DE 102015016817 A DE102015016817 A DE 102015016817A DE 102015016817 B3 DE102015016817 B3 DE 102015016817B3
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DE
Germany
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closure
sealing
sealing element
fluid
opening
Prior art date
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Active
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DE102015016817.7A
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English (en)
Inventor
Nils Thomsen
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REMY & GEISER GMBH, DE
Original Assignee
Remy & Geiser GmbH
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Publication date
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Priority to PCT/EP2016/002160 priority patent/WO2017108186A1/de
Priority to US16/065,070 priority patent/US11161659B2/en
Priority to ES16834235T priority patent/ES2980859T3/es
Priority to EP16834235.0A priority patent/EP3393927B1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Verschluss 1 mit einem Dichtelement 202 für ein mit Fluid befülltes Behältnis, mit einem zweiten Element 100 und einem ersten Element 300 zur Aufnahme des zweiten Elements 100. Dabei sind das erste Element 300 und das zweite Element 100 gegeneinander von einer ersten Position in eine zweite Position verschiebbar, wobei in der ersten Position das Dichtelement 202 intakt ist und wobei in der zweiten Position das Dichtelement 202 durch das zweite Element 100 durchstoßen ist. An dem Verschluss ist wenigstens ein Kontrollelement 140 angebracht, durch welches ersichtlich ist, ob sich das zweite Element 100 noch in der Ausgangsposition befindet. Dabei ist das wenigstens eine Kontrollelement 140 durch Verschieben des zweiten Elements 100 gegen das erste Element 300 irreversibel verändert.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Verschluss mit einem Dichtelement für ein mit Fluid befülltes Behältnis gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus dem Stand der Technik sind Verschlusssysteme bekannt, die mittels Siegelfolie oder Originalitätsstreifen zur Fälschungssicherung von beispielsweise Medikamenten oder Getränken eingesetzt werden, um den Originalitätszustand nach dem herstellerseitigen Abfüllprozess anzuzeigen.
  • Bei bekannten Verschlusssystemen aus dem Stand der Technik werden Siegelfolien durch den initialen Öffnungsschraubvorgang geöffnet oder müssen nachträglich entfernt werden. Originalitätsstreifen reißen beim ersten Aufschrauben sichtbar ab. Unter Schraubverschlüssen angeordnete Siegelfolien stellen dabei keine verlässliche Originalitätssicherung dar, weil sie nicht sichtbar sind, sondern der Verschluss selbst muss gegen Öffnen gesichert werden.
  • Die Druckschrift DE 43 23 666 A1 beschreibt eine selbstdurchstoßbare Verschlussvorrichtung für Fläschchen. An der Verschlussvorrichtung ist außen eine Garantieversiegelung vorgesehen, die abgerissen werden muss, um zum Inhalt des Fläschchens Zugriff zu bekommen. Die Garantieversiegelung kann also die Funktion einer Originalitätssicherung erfüllen. Durch die außenseitige Anbringung der Garantieversiegelung besteht jedoch die Gefahr, dass diese in Produktion oder Transport beschädigt wird oder manipuliert wird.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen besonders manipulationssicheren sowie einfach aufgebauten und kostengünstig herstellbaren Verschluss zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche Erfindungsgemäß ist ein Verschluss mit einem Dichtelement für ein mit Fluid befülltes Behältnis, mit einem zweiten Element und einem ersten Element zur Aufnahme des zweiten Elements vorgesehen. Hierbei sind das erste Element und das zweite Element gegeneinander von einer ersten Position in eine zweite Position verschiebbar, wobei in der ersten Position das Dichtelement intakt ist und wobei in der zweiten Position das Dichtelement durch das zweite Element durchstoßen ist. Das erste Element und zweite Element sind vorzugsweise in allen Positionen miteinander verbunden. Beispielsweise kann das zweite Element ein Einsatz für das erste Element sein. Das Dichtelement ist dabei mittels eines Dichtrings in dem ersten Element angebracht und wird zudem durch den Dichtring gespannt. Ein Dichtring ist zudem vorteilhaft, um eine zuverlässige Dichtung zu erhalten und um das Dichtelement einfacher in dem ersten Element anbringen zu können. Der Dichtring ist dabei in seiner Größe dem Umfang des ersten Elements angepasst, so dass eine zuverlässige Dichtung sichergestellt ist. Das Fluid kann beispielsweise eine trinkbare Flüssigkeit, wie zum Beispiel Wasser oder ein trinkbares oder inhalierbares insbesondere gasförmiges oder bei Umgebungsbedingungen verdampfendes oder sublimierendes Medikament sein.
  • An dem zweiten Element ist wenigstens ein Kontrollelement angebracht, durch welches ersichtlich ist, ob sich das zweite Element noch in der Ausgangsposition befindet. Hierdurch soll offensichtlich und einfach erkennbar sein, ob bereits ein Öffnungsvorgang durchgeführt wurde, um den Originalitätszustand für Verbraucher anzuzeigen.
  • Weiterhin ist das wenigstens eine Kontrollelement durch Verschieben des zweiten Elements gegen das erste Element irreversibel verändert. Durch die irreversible Veränderung des wenigstens einen Kontrollelements ist sichergestellt, dass, falls das zweite Element nach dem ersten Öffnen wieder in die Ausgangsposition gebracht wird, erkennbar ist, dass bereits ein Öffnen des Behältnisses stattgefunden hat. Als Kontrollelemente eignen sich in diesem Fall besonders zum Beispiel so genannte Flaps, welche beim Eindrücken des zweiten Elements sichtbar und irreversibel abknicken. Insbesondere kann das vorige Öffnen des Behälters an Verformungen oder Materialverfärbungen beispielsweise durch Materialermüdung an den Kontrollelementen abgelesen werden. Denkbar ist auch, das erste Element und das zweite Element in einem ungeöffneten Ausgangszustand des Behälters miteinander zu verbinden, wobei die Verbindung durch Verschieben von der ersten Position in die zweite Position mit für einen Benutzer des Behältnisses geringem Kraftaufwand aufgetrennt werden kann. Eine solche Verbindung kann beispielsweise eine zumindest teilweise Verschweißung des ersten Elements mit dem zweiten Element sein. Es sind aber auch andere Ausgestaltungen wie zum Beispiel ein zwischen erstem und zweitem Element angebrachter Siegelstreifen denkbar, welcher beim Eindrücken abreißt und so ein erstes Öffnen anzeigt.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung ist an dem zweiten Element wenigstens eine Schneidfläche zum zumindest teilweisen oder abschnittsweisen Durchtrennen des Dichtelements angeordnet. Eine derartige Schneidfläche ist vorteilhaft, um ein zuverlässiges Durchtrennen sicherzustellen und um eine ausreichende Öffnung bereitzustellen, durch welche das Fluid austreten kann. Denkbar ist, einen Abschnitt aus dem Dichtelement herauszutrennen oder durch einen vorzugsweise nicht geraden Schnitt eine Öffnung in dem zusammenhängend belassenen Dichtelement zu erzeugen. Zudem ist es vorteilhaft dass die Schneidfläche ein Teil des zweiten Elements ist und sich an dem Teil des zweiten Elements befindet, welcher sich in der Verschieberichtung am dichtesten bei dem Dichtelement befindet. Es wäre allerdings auch möglich, die Schneidfläche über einen Aufsatz oder dergleichen an dem zweiten Element anzubringen. Weiterhin ist es auch möglich, mehrere Schneidflächen an dem zweiten Element vorzusehen, um das Dichtelement an mehreren Stellen gleichzeitig zu durchtrennen. Die Schneidflächen sind so ausgestaltet, dass die durch sie entstehende Öffnung einen Fluidstrom tragen kann und diesen sicherstellt, der dem von einem Ausguss des Verschlusses zumindest entspricht.
  • In einer besonderen Ausgestaltung umfasst der Verschluss ein Halteelement zum Halten eines durch Durchtrennen des Dichtelements erzeugten beweglichen Abschnitts. Durch Halten eines solchen beweglichen Abschnittes wird der bewegliche Abschnitt in einer definierten Halteposition gesichert, so dass ein konstanter Durchfluss an Fluid durch das durchstoßene Dichtelement sichergestellt ist. So wird beispielsweise verhindert, dass ein lappenförmiger beweglicher Abschnitt des Dichtelements im Fluidstrom beweglich ist oder flattert. Das Halteelement kann beispielsweise spießförmig zum Aufspießen eines Abschnitts des Dichtelements ausgestaltet sein und ist bevorzugt in Durchstoßrichtung gegen das Dichtelement beweglich und noch bevorzugter mit Widerhaken zur Halterung des Abschnittes des Dichtelements in Durchstoßrichtung versehen.
  • Weiterhin ist vorteilhaft, dass das Dichtelement als umlaufendes Dichtelement ausgebildet ist, welches aus einem elastischen Material gefertigt ist. Besonders bevorzugt ist dabei, dass das Dichtelement aus einem flächigen geschlossenporigen Schaumstoff besteht. Hierfür eignet sich vor allem PE-Schaum, insbesondere wegen seiner Elastizität und seiner niedrigen Produktionskosten. Die Verwendung eines Schaumstoffs bietet hinsichtlich der Abdichtung der verschiedenen Elemente den Vorteil, dass dieser eine gleichmäßige Anpressung an die verschiedenen Elemente aufweist. Hiermit ist es auch möglich, eine zuverlässige Dichtwirkung auch bei größeren Fertigungstoleranzen in dem ersten und dem zweiten Element zu gewährleisten. Insbesondere ist der flächig ausgestaltete geschlossenporige Schaumstoff zumindest einseitig mit einem Folienelement bedeckt. Eine zusätzliche Anbringung einer Folie bietet den Vorteil, dass der Schaumstoff, insbesondere beispielsweise auch für alkoholische Lösungen, undurchlässig wird, um eine zuverlässige Abdichtung sicherzustellen. Als Material für die Folie wird bevorzugt Aluminium verwendet.
  • Insbesondere kann das Dichtelement mit für das Fluid undurchlässigen Schwachstellen versehen sein, die als Sollreißstellen für eine definierte Eröffnung des Dichtelements wirken.
  • In einer besonderen Ausführungsform ist die Schneidfläche als Dorn ausgeführt, der während des Verschiebens des zweiten Elements gegen das erste Element von der ersten in die zweite Position einen durch eine Schwachstelle definierten Bereich in dem Dichtelement aufreißt und in der zweiten Position in einer definierten Position haltert.
  • Weiterhin ist vorteilhafter Weise in dem zweiten Element wenigstens ein, bevorzugt genau ein, Rückflusskanal vorgesehen, über welchen Luft in das Behältnis gelangen kann. Hierfür ist das zweite Element mit zumindest einem Belüftungsloch ausgestattet, um sicherzustellen, dass Luft durch das zweite Element in das erste Element eindringen kann.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführung ist ein Fluidkanal in dem zweiten Element exzentrisch angeordnet. Eine exzentrische Anordnung und auch ein möglichst großer Querschnitt des Fluidkanals sind jeweils besonders vorteilhaft, um den maximalen Durchfluss durch den Rücklaufkanal bei gegebener Bauform des Verschlusses zu optimieren. So kann eine mögliche Kapillarwirkung stark verringert bzw. gänzlich verhindert werden. Denkbar wäre auch eine zentrale Anordnung des Fluidkanals, wodurch sich zwei Rücklaufkanäle ergeben würden. Allerdings ist dies nicht vorteilhaft, da durch zwei kleinere Rücklaufkanäle eine stärkere Kapillarwirkung in jedem der Kanäle auftritt. Weiterhin sind durch eine zentrale Anordnung des Fluidkanals mehrere Rücklaufkanäle sowie auch ein umlaufender Rücklaufkanal möglich. Mehrere Rücklaufkanäle bieten die Möglichkeit, eine höhere konstruktive Stabilität durch mehr Wandungen zwischen den Rücklaufkanälen zu gewährleisten. Ein umlaufender Rücklaufkanal ist vorteilhaft, um ein Restmedium in dem Verschlusselement besser wieder in die Flasche rückführen zu können.
  • Weiterhin ist es möglich, dass das erste und das zweite Element über Dichtflächen zumindest in der zweiten Position gegeneinander abgedichtet sind. Besonders vorteilhaft ist eine derartige Abdichtung in der zweiten Position, da in dieser das Dichtelement durchtrennt ist und die zuvor durch das Dichtelement gegebene Dichtung nicht mehr vorliegt. Hierfür sind die beiden Elemente in ihrer Größe derart aneinander angepasst, dass Außenflächen des zweiten Elements in einem bestimmten Bereich zumindest teilweise mit komplementären Innenflächen des ersten Elements dichtend zusammenwirken, wobei jedoch gleichzeitig ein Verschieben der beiden Elemente gegeneinander möglich ist. Dabei ist wenigstens das zweite Element aus einem zumindest teilweise elastischen Material, wie zum Beispiel Polyethylen (PE) hergestellt, um ein Verschieben zu erleichtern. Bei Verwendung von Polyethylen kann es sich um einen HD-(high density; PE-HD) oder LD-(low density; PE-LD)Typ handeln. PP und PE sind bevorzugt, da für diese Materialien Typen verfügbar sind, die für Lebensmittel bzw. Medikamente zertifiziert und zugelassen sind. Alternativ ist es möglich, dass das zweite Element mit dem Dichtelement und/oder dem Dichtring in der zweiten Position dichtend zusammenwirkt. Ein derartiges Zusammenwirken dieser Elemente ist vorteilhaft, da so eine zuverlässigere Abdichtung nach dem ersten Öffnen gewährleistet werden kann.
  • Besonders bevorzugt ist das erste Element und/oder zweite Element mit wenigstens einer Rastnase und/oder mit wenigstens einem zur Rastnase komplementären Rastzapfen ausgestattet. Eine Ausstattung mit Rastnasen und komplementären Rastzapfen soll das zweite Element sowohl in der ersten als auch in der zweiten Position zuverlässig halten.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wirkt die wenigstens eine Rastnase nur entgegen einer Verschieberichtung formschlüssig und/oder entlang der Verschieberichtung kraftschlüssig. Eine entgegen der Verschieberichtung formschlüssige Verbindung ist vorteilhaft, da so ein ungewolltes Herausziehen des zweiten Elements aus dem ersten Element zuverlässig verhindert wird. Weiterhin wird auch verhindert, dass das zweite Element beim Transport selbständig aus dem ersten Element rutscht. Eine kraftschlüssige Verbindung entlang der Verschieberichtung ist vorteilhaft, da so eine bestimmte Kraft aufgewendet werden muss, um den initialen Öffnungsvorgang auszuführen, was ein zufälliges und selbständiges Eindrücken bzw. ein Verrutschen des zweiten Elements z. B. beim Transport verhindert.
  • Vorteilhaft ist weiterhin eine Kappe zur Abdichtung vorgesehen, welche bevorzugt sowohl den Flüssigkeitskanal als auch den Rückflusskanal abdichtet. Diese Kappe kann insbesondere dazu geeignet sein, nach dem ersten Öffnen, das Behältnis wieder reversibel zu verschließen. Dabei ist die Kappe vorteilhaft so ausgestaltet, dass sie über ein flexibles Element an dem ersten oder dem zweiten Element befestigt ist und so einfach über die beiden Kanäle geklappt werden kann. Ein Verschließen der beiden Kanäle ist notwendig, damit sichergestellt ist, dass auch bei nicht aufrecht stehender Lagerung des Behältnisses kein Fluid aus dem Behältnis austreten kann. Dabei kann die Kappe oder zumindest eine Beschichtung der Kappe und das flexible Element, zumindest jedoch das flexible Element aus einem elastischen Material, wie zum Beispiel Polyethylen (PE) oder dergleichen hergestellt sein. Weiterhin sind auch verschiedene Gummiarten wie zum Beispiel Styrol-Butadien-Kautschuk (SBR) oder dergleichen denkbar, welche eine ausreichende Flexibilität aufweisen, um ein Verschwenken der Kappe zu ermöglichen.
  • Weiterhin ist besonders bevorzugt im Fluidkanal und/oder in zumindest einem Rücklaufkanal eine Einrichtung zur Manipulationssicherung derart angeordnet, dass kein freier, im Wesentlichen gerader Weg von einer Ausgussöffnung beziehungsweise Rücklauföffnung zum Dichtelement besteht. Besonders vorteilhaft weist die Einrichtung zur Manipulationssicherung laterale Öffnungen und eine zum Dichtelement angeordnete abgeschlossene Unterseite auf. Die Unterseite ist beispielsweise eine durchgehende oder abschnittsweise durchbrochene Fläche, die beispielsweise für Spritzen durchstichsicher ausgebildet ist. Durch eine derartig ausgestaltete Manipulationssicherung soll zuverlässig verhindert werden, dass der Inhalt der Flasche von außen, zum Beispiel mittels einer Spritze, für die das Dichtelement durch eine Öffnung des Verschlusses zugänglich ist, manipuliert wird. Durch die lateralen Öffnungen ist sichergestellt, dass das Fluid nach dem Öffnen durch den Fluidkanal zu der Ausgussöffnung gelangt.
  • Weitere Vorteile und Ausführungsformen ergeben sich aus den beigefügten Zeichnungen.
  • Darin aufgeführte technische Merkmale werden auch isoliert von ihrer nur beispielhaft aufgeführten Merkmalskombination beansprucht. Technische Merkmale mit gleicher oder ähnlicher Wirkung werden mit demselben Bezugszeichen gekennzeichnet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird auf die Kennzeichnung mit Bezugszeichen von wiederholt abgebildeten technischen Merkmalen teilweise verzichtet.
  • Es zeigen:
  • 1 eine dreidimensionale Ansicht einer ersten Ausführungsform des Verschlusses in der ersten Position;
  • 2 eine weitere Querschnittsansicht des Verschlusses gemäß einer ersten Ausführungsform in der ersten Position;
  • 3 eine Querschnittsansicht des Verschlusses gemäß einer alternativen Ausführungsform in der ersten Position und
  • 4 eine Querschnittsansicht des Verschlusses gemäß einer ersten Ausführungsform in der zweiten Position.
  • 1 zeigt eine dreidimensionale Ansicht des erfindungsgemäßen Verschlusses 1. Hierbei sind das erste Element 300 sowie das zweite Element 100 dargestellt. Weiterhin ist die Kappe 110 gezeigt, welche nach dem ersten Öffnen das zweite Element 100 abdichtet. Zudem ist beispielhaft eine Form der Kontrollelemente 140 dargestellt, welche bei dem ersten Öffnen irreversibel abknicken.
  • 2 zeigt eine Querschnittsansicht des Verschlusses gemäß einer ersten Ausführungsform. Hierbei befindet sich das zweite Element 100 in der ersten Position und das Dichtelement 202 ist intakt. In dieser Figur sind zwei Rastzapfen 150 vorgesehen, welche das zweite Element 100 gegenüber dem ersten Element 300 in der ersten Position halten. Weiterhin ist ein Dosierelement 120 oberhalb des Fluidkanals 160 vorgesehen. Angrenzend zu dem Fluidkanal 160 ist in dieser Ausführungsform ein Rücklaufkanal 170 vorgesehen. Das Dichtelement 202 ist hierbei über einen Dichtring 201 gehalten und aufgespannt. An der Unterseite des zweiten Elements 100 ist ein als Schneidkante ausgebildetes Schneidelement 130 vorgesehen. Zudem sind an dem ersten Element 300 Rastnasen 180 vorgesehen, in welche, je nach Position, wenigstens einer der Rastzapfen 150 einrastet. In einer bevorzugten Ausgestaltung tragen die Rastnasen 180 zumindest einen Rasthöcker 181. Ein erfindungsgemäßer Rasthöcker 181 erzeugt in Verschieberichtung R einen definierten Widerstand. So hat ein Benutzer des Behälters zudem eine taktile und/oder akustische Rückmeldung über das erste Öffnen des Behälters.
  • 3 ist ebenfalls eine Querschnittsansicht des Verschlusses. Allerdings zeigt 3 eine alternative Ausführungsform des Verschlusses und ist um 90° gedreht. Hierbei kann das Schneidelement 130 als Dorn und/oder Schnittkante ausgebildet sein, mit welchem das Dichtelement 202 durchstoßen werden kann. Zudem sind keine Rastnasen 180 für die Rastzapfen 150 zu sehen. Weiterhin sind in dieser Darstellung die Kontrollelemente 140 erkennbar, welche beim ersten Eindrücken abknicken. Auch die Kappe 110 ist in dieser Darstellung nicht erkennbar.
  • 4 entspricht der Querschnittsansicht der 3. Jedoch befindet sich in dieser Figur das zweite Element 100 in der zweiten Position und das Dichtelement 202 ist durch das Schneidelement 130 durchtrennt.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Verschluss
    100
    zweites Element
    110
    Kappe
    120
    Dosierelement
    130
    Schneidelement
    140
    Kontrollelement
    150
    Rastzapfen
    160
    Fluidkanal
    161
    Ausgussöffnung
    162
    laterale Öfnung
    163
    Unterseite
    170
    Rücklaufkanal
    171
    Rücklaufkanalöffnung
    180
    Rastnase
    181
    Rasthöcker
    201
    Dichtring
    202
    Dichtelement
    300
    erstes Element
    R
    Verschieberichtung

Claims (15)

  1. Verschluss (1) mit einem Dichtelement (202) für ein mit Fluid befülltes Behältnis, mit einem zweiten Element (100) und einem ersten Element (300) zur Aufnahme des zweiten Elements (100), a. wobei das erste Element (300) und das zweite Element (100) gegeneinander von einer ersten Position in eine zweite Position verschiebbar sind, i. wobei in der ersten Position das Dichtelement (202) intakt ist und ii. wobei in der zweiten Position das Dichtelement (202) durch das zweite Element (100) durchstoßen ist, und b. wobei wenigstens ein Kontrollelement (140) angebracht ist, durch welches ersichtlich ist, ob sich das zweite Element (100) noch in der Ausgangsposition befindet, dadurch gekennzeichnet, dass c. das wenigstens eine Kontrollelement (140) durch Verschieben des zweiten Elements (100) gegen das erste Element (300) irreversibel verändert ist.
  2. Verschluss (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Element (100) wenigstens eine Schneidfläche (130) zum Durchtrennen des Dichtelements (202) und/oder wenigstens ein spießförmiges und bevorzugt mit Widerhaken ausgestaltetes Halteelement zum Durchtrennen und/oder Haltern zumindest eines Abschnitts des Dichtelements (202) aufweist.
  3. Verschluss (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Element (100) mit dem Dichtelement (202) und/oder einem Dichtring (201) in der zweiten Position dichtend zusammenwirkt.
  4. Verschluss (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (202) und/oder der Dichtring (201) als umlaufendes Dichtelement ausgebildet ist, welches aus einem elastischen Material gefertigt ist.
  5. Verschluss (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (202) aus einem flächigen geschlossenporigen Schaumstoff besteht.
  6. Verschluss (1) nach Anspruch 5 dadurch gekennzeichnet, dass der flächig ausgestaltete geschlossenporige Schaumstoff zumindest einseitig mit einem Folienelement bedeckt ist.
  7. Verschluss (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem zweiten Element (100) wenigstens ein, bevorzugt genau ein, Rückflusskanal (170) zum Druckausgleich zwischen dem Behältnis und einer Umgebung vorgesehen ist.
  8. Verschluss (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Fluidkanal (160) in dem zweiten Element (100) exzentrisch angeordnet ist.
  9. Verschluss (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste (300) und das zweite Element (100) über Dichtflächen zumindest in der zweiten Position gegeneinander abgedichtet sind.
  10. Verschluss (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Element (300) und/oder zweite Element (100) mit wenigstens einer Rastnase (180), und dass bevorzugt das erste Element (300) und/oder zweite Element (100) mit wenigstens einem zur Rastnase (180) komplementären Rastzapfen (150) ausgestattet ist.
  11. Verschluss (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Rastnase (180) nur entgegen einer Verschieberichtung (R) formschlüssig und/oder entlang der Verschieberichtung (R) kraftschlüssig wirkt.
  12. Verschluss (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine Kappe (110) zur Abdichtung vorgesehen ist, welche sowohl den Fluidkanal (160) als auch den Rückflusskanal (170) abdichtet.
  13. Verschluss (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Element (100) nicht zerstörungsfrei aus der ersten Position entfernt oder aus der zweiten in die erste Position zurückverschoben werden kann.
  14. Verschluss (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Fluidkanal (160) und/oder in zumindest einem Rücklaufkanal (170) eine Einrichtung zur Manipulationssicherung derart angeordnet ist, dass kein freier im Wesentlichen gerader Weg von einer Ausgussöffnung (161) beziehungsweise Rücklauföffnung (171) zum Dichtelement (202) besteht.
  15. Verschluss (1) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Manipulationssicherung zumindest eine laterale Öffnung (162) aufweist und bevorzugt eine zum Dichtelement (202) angeordnete abgeschlossene Unterseite (163) aufweist.
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