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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufwickeln eines Bändchens oder Fadens zu einer Spule gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Derartige Vorrichtungen zum Aufwickeln eines Bändchens oder Fadens werden zu einer Vielzahl in Textilmaschinen oder Extrusionsanlagen eingesetzt, um am Ende eines Herstellungsprozesses oder eines Behandlungsprozesses einen Faden oder ein Bändchen kontinuierlich zu Spulen aufzuwickeln. Hierzu weisen derartige Vorrichtungen mehrere Hilfseinrichtungen auf, um nach Fertigstellung einer Spule einen automatisierten Spulenwechsel durchzuführen, so dass der Eingriff einer Bedienperson zum Spulenwechsel nicht erforderlich wird.
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Eine derartige Vorrichtung zum Aufwickeln eines Bändchens oder Fadens ist beispielsweise aus der
US 3,741,490 bekannt.
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Die bekannte Vorrichtung zum Aufwickeln eines Bändchens oder Fadens weist einen Spulenhalter auf, der gabelförmig ausgebildet ist und schwenkbar in einem Maschinengestell gehalten wird. An den freien Enden der Spulenhalterarme sind Spannteller vorgesehen, um eine Hülse zur Aufnahme einer Spule zu fixieren. Dabei lässt sich der Spulenhalter zu Beginn einer Spulenwicklung in einer Betriebsstellung halten, in welcher der Spulenhalter mit einer Treibwalze zusammenwirkt. Die Treibwalze ist angetrieben und ermöglicht somit das Aufwickeln eines Fadens am Umfang der Hülse bzw. der gewickelten Spule.
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Nach Fertigstellung lässt sich der Spulenhalter in eine Lösestellung führen, um die fertig gewickelte Spule an eine Spulenablage abzugeben. Zur Übernahme einer neuen Hülse ist oberhalb des Spulenhalters ein schwenkbares Hülsenmagazin zur Aufnahme mehrerer Hülsen vorgesehen, das mit einem Abführende in die Bewegungsbahn des Spulenhalters hineinragt und mit einem gegenüberliegenden Zuführende schwenkbar in dem Maschinengestell angeordnet ist. An einer der im Spulenhalter gehaltenen Spule zugewandten Seite weist das Hülsenmagazin eine Stützrolle auf, die beim Verschenken des Spulenhalters in Kontakt mit der Spulenoberfläche gelangt. Somit lässt sich durch Bewegung des Spulenhalters das Hülsenmagazin innerhalb des Maschinengestells verschwenken. Bei fortschreitender Bewegung des Spulenhalters löst sich der Kontakt zwischen der Stütztrolle und der Spule mit der Folge, dass das Hülsenmagazin mit seinem Abführende in eine Abführstellung zurückgeführt wird. In der Abführstellung wirkt das Hülsenmagazin mit dem Spulenhalter zusammen, um eine leere Hülse durch die Spannteller des Spulenhalters zu übernehmen.
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Im praktischen Einsatz hat sich jedoch gezeigt, dass die Stützrolle das an der Spulenoberfläche haltende lose Fadenende aufnimmt und es sich Wicklungen an der Stützrolle bilden. Daher haben sich derartige Vorrichtungen nicht bewährt.
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Insoweit werden bevorzugt Vorrichtungen eingesetzt, bei denen das Hülsenmagazin durch einen Aktor selbsttätig innerhalb des Maschinengestells verschwenkbar gehalten ist. Eine derartige Vorrichtung zum Aufwickeln eines Fadens ist beispielsweise aus der
DE 21 21 426 A1 bekannt.
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Zusätzliche Aktoren innerhalb der Vorrichtung erfordern jedoch einen höheren Kostenaufwand, insbesondere unter Berücksichtigung, dass in einer Textilmaschine eine Vielzahl solcher Aufwickelvorrichtungen benötigt werden.
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Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine gattungsgemäße Vorrichtung zum Aufwickeln eines Bändchens oder Fadens zu einer Spule derart weiterzubilden, dass ein Wechsel zwischen einer Spule und einer Hülse mit möglichst geringem apparativem Aufwand sicher durchführbar ist.
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Ein weiteres Ziel der Erfindung liegt darin, dass sich am Umfang einer Spule bildende lose Fadenende beim Spulenwechsel möglichst zu fixieren.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Stützmittel als eine Anlageplatte ausgebildet ist, die eine äußere Gleitfläche aufweist.
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Vorteilhafte Weiterbildungen sind durch die Merkmale und Merkmalskombinationen der jeweiligen Unteransprüche definiert.
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Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass die Bewegungsabläufe zum Spulenwechsel und zur Übernahme einer Hülse allein durch die Schwenkbewegung des Spulenhalters gesteuert werden. Um möglichst eine fadenschonende Kontaktierung zwischen der Spule und dem Stützmittel des Hülsenmagazins zu ermöglichen, ist das Stützmittel als eine Anlageplatte ausgebildet, die eine äußere Gleitfläche aufweist. Durch die Ausbildung einer Gleitfläche lassen sich Relativbewegungen zwischen der Spulenoberfläche und der Anlageplatte ausführen, ohne dass die äußeren Fadenlagen beschädigt werden. Im Gegenteil wird durch eine Platzierung der Ablageplatte im Bereich des Abbindewulstes ermöglicht, das lose Fadenende an die Spulenoberfläche anzudrücken, so dass das lose Fadenende sicher an der Spulenoberfläche anhaftet.
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Zu diesem Zweck ist die Anlageplatte gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung an einer Außenwand des Hülsenmagazins angeordnet und weist eine Breite auf, die sich zumindest eine Teilbreite der Spule erstreckt. So kann der Kontakt zwischen der Spule und dem Stützmittel beispielsweise auf eine als Abfall entsorgbaren Abbindewulst beschränkt werden.
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Alternativ besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Anlageplatte durch eine Außenwand des Hülsemagazins zu bilden, die eine Breite aufweist, die sich über die Breite der Spule erstreckt. So können die auf die Spulenoberfläche wirkenden Andrückkräfte reduziert und insbesondere über die gesamt Spule vergleichmäßigt werden.
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Um insbesondere bei der Übernahme der Hülse eine möglichst genaue Positionierung und Zentrierung zwischen den Spanntellern des Spulenhalters und einer neuen Hülse zu erhalten, ist die erfindungsgemäße Weiterbildung der Erfindung besonders vorteilhaft, bei welcher das Hülsenmagazin durch eine Feder in einer Übergabestellung gehalten wird. So lässt sich das Hülsenmagazin nach einer Auslenkung durch den Spulenhalter wieder sicher in die Übergabestellung führen.
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Die Übernahme und das Spannen einer Hülse kann bevorzugt derart ermöglicht werden, dass das Abführende in der Übergabestellung in die Bewegungsbahn des Spulenhalters ragt und seitliche Öffnungen zur Übernahme einer Hülse durch den Spulenhalter aufweist. Hierzu ist die Breite des Abführendes derart bemessen, dass die Spulenarme des Spulenhalters ohne Kontakt frei schwenkbar außerhalb des Abführendes des Hülsenmagazins führbar sind. Durch die seitlichen Öffnungen an dem Hülsenmagazin ist der Eingriff der Spannteller direkt möglich, so dass nach dem Spannen eine Hülse aus dem Hülsenmagazin geführt werden kann.
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Die Entnahme der Hülse aus dem Hülsenmagazin wird vorzugsweise dadurch ermöglicht, dass die Außenwand des Hülsenmagazins schwenkbar an einem Rahmen des Hülsenmagazins angeordnet ist und nach Übernahm einer Hülse durch die Bewegung des Spulenhalters bewegbar ist.
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Damit nach der Übernahme der Hülse der Spulbetrieb möglichst ohne Verzögerung schnell beginnen kann, ist desweiteren vorgesehen, dass eine der Spannteller mit einem an dem Spulenhalter ausgebildeten Spulenantrieb gekoppelt ist, durch welche die Hülse zur Aufnahme einer Spulen antreibbar ist. So lässt sich die Hülse bereits vor Erreichen der Betriebsstellung auf eine für die Aufnahme des Fadens gewünschte Umfangsgeschwindigkeit antreiben. Eine Beschleunigung durch eine in der Betriebsstellung angetriebene Treibwalze ist nicht erforderlich.
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Damit der Einbauraum aufgrund des Spulenantriebes möglichst kompakt ausführbar ist, wird der Spulenantrieb vorzugsweise durch einen Elektromotor und einen Riementrieb gebildet, wobei der Spannteller mit einer Riemenscheibe fest verbunden ist. Dies ermöglicht die Integration des Elektromotors in einen Einbauraum zwischen den Spulenarmen des Spulenhalters.
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Zu Beginn eines Spulenwechsels ist es oftmals üblich, dass der Faden oder das Bändchen innerhalb der Spulenbreite an einer bestimmten Position positioniert wird, um einen Abbindewulst zu wickeln. Hierzu ist die Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, bei welcher eine Changiervorrichtung mit einem Changierantrieb zum Antreiben eines Changierfadenführers vorgesehen ist und bei welcher dem Changierantrieb ein Steuergerät zugeordnet ist, das mit einer Sensoreinrichtung gekoppelt ist, durch welche eine Position des Changierfadenführers der Changiervorrichtung detektierbar ist. Diese Positionserfassung des Changierfadenführers ermöglicht eine gezielte Steuerung des Changierantriebes, um den Changierfadenführer in einer vorbestimmten Position zu positionieren.
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Der Changierantrieb wird dabei vorzugsweise durch eine Kehrgewindewelle und einen Elektromotor gebildet.
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Desweiteren ist bei einem Spulenwechsel die Durchtrennung des Fadens erforderlich, was in der Regel mit zusätzlichen Hilfseinrichtungen ausführbar ist. Um auch hierbei den apparativen Aufwand möglichst gering zu halten, ist die erfindungsgemäße Weiterbildung vorgesehen, bei welcher der Changiervorrichtung ein auf einer gegenüberliegenden Seite der Kontaktwalze angeordnete Schneid-Saug-Einrichtung zugeordnet ist, durch welche nach einer Positionierung des Changierfadenführers ein auf die Spule gewickelter Faden beim Schwenken des Spulenhalters selbststätig durchtrennbar und aufnehmbar ist. So lässt sich allein durch die Positionierung des Changierfadenführers und der Schwenkbewegung des Spulenhalters der zulaufende Faden durchtrennen und über einen Sauganschluss in einen Abfallbehälter führen.
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Um in der erfindungsgemäßen Vorrichtung möglichst einen gleichmäßigen Spulenaufbau beim Wickeln der Spulen zu erhalten ist desweiteren vorgesehen, dass der Changiervorrichtung im Fadenlauf eine Fadenführungsrolle vorgeordnet ist, welche ein Kraftmessmittel oder einen Tänzerarm zur Erfassung einer Fadenzugkraft aufweist, welches mit einer Wickelsteuerung gekoppelt ist. Damit besteht die Möglichkeit, die Umfangsgeschwindigkeit der Spule und damit den Spulenantrieb derart zu regeln, dass der Faden oder das Bändchen mit einer konstanten Wickelspannung gewickelt wird.
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Weitere Vorteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind nachfolgend anhand einiger Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Vorrichtung unter Bezug auf die beigefügten Figuren näher beschrieben.
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Es stellen dar:
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1 schematisch ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Seitenansicht
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2 schematisch das Ausführungsbeispiel aus 1 in einer Vorderansicht
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3 schematisch das Ausführungsbeispiels aus 1 während eines Spulenwechsels
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4 schematisch das in 2 dargestellte Ausführungsbeispiel während eines Wechselvorganges
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5 und 6 schematisch das erfindungsgemäße Ausführungsbeispiel bei Übernahme einer Hülse
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7 schematisch eine Teilansicht eines Ausführungsbeispiels eines Spulenhalters mit Spulenantrieb
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8 schematisch ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Seitenansicht
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9 schematisch das Ausführungsbeispiel aus 8 in einer Vorderansicht
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In den 1 und 2 ist ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Aufwickeln eines Fadens oder eines Bändchens zu einer Spule schematisch in mehreren Ansichten dargestellt. In 1 ist das Ausführungsbeispiel in einer Seitenansicht und in 2 in einer Vorderansicht gezeigt. Insoweit kein ausdrücklicher Bezug zu einer der Figuren gemacht ist, gilt die nachfolgende Beschreibung für beide Figuren.
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Das Ausführungsbeispiel weist einen Spulenhalter 1 auf, der gabelförmig ausgebildet ist und zwei im Abstand zueinander angeordnete Spulenhalterarme 1.1 und 1.2 aufweist. Der Spulenhalter 1 ist innerhalb eines hier nicht derart dargestellten Maschinengestells durch eine Schwenkachse 2 gehalten und lässt sich über einen Aktor 5 um die Schwenkachse 2 herum verschenken. An den freien Enden der Spulenhalterarme 1.1 und 1.2 ist jeweils an einer Innenseite ein Spannteller 3.1 und 3.2 angeordnet, die zwischen sich eine Hülse 22 spannen. Dem Spannteller 3.1 ist an dem Spulenhalter 1 ein Spulenantrieb 4 zugeordnet, um die Hülse 22 während des Wickelns eines Fadens anzutreiben.
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Zum Wickeln einer Spule 16 wirkt der Spulenhalter 1 mit einer Kontaktwalze 6 zusammen, an deren Oberfläche die Spule 16 gehalten ist. Dabei wird zum Anwachsen der Spule 16 der Spulenhalter 1 um die Schwenkachse 2 verschoben.
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Der Kontaktwalze 6 ist im Fadenlauf eine Changiervorrichtung 7, eine Umlenkstange 12 und eine Fadenführungsrolle 13 vorgeordnet. Die Fadenführungsrolle 13 bildet den Anfang eines sogenannten Changierdreiecks, in welchem ein Faden oder ein Bändchen 15 durch einen Changierfadenführer 8 der Changiervorrichtung 7 hin- und hergeführt wird. In diesem Ausführungsbeispiel ist der Fadenführungsrolle 13 ein Kraftmessmittel 14 zugeordnet, um an dem zulaufenden Bändchen 15 eine Fadenzugkraft zu messen. Das Kraftmessmittel 14 ist mit einer Steuereinheit 11 verbunden, die ebenfalls mit dem Spulenantrieb 4 gekoppelt ist. Somit lässt sich in Abhängigkeit von einer Wickelspannung die Umfangsgeschwindigkeit der Spule 16 über den Spulenantrieb 4 steuern.
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Zwischen der Fadenführungsrolle 13 und der Changiervorrichtung 7 ist eine gekrümmte Umlenkstange 16 vorgesehen, um einen Geschwindigkeitsausgleich während der Changierung zu erhalten.
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Der Changierantrieb 9 der Changiervorrichtung 7 ist in diesem Ausführungsbeispiel zum Antreiben des Changierfadenführers 8 durch eine Kehrgewindewelle 9.2 und einen Elektromotor 9.1 gebildet. Dabei ist der Changierfadenführer 7 innerhalb einer hier nicht dargestellten Nut am Umfang der Kehrgewindewelle 9.2 geführt. Der Kehrgewindewelle 9.2 ist eine Sensoreinrichtung 10 zugeordnet, um die Position des Changierfadenführers 8 innerhalb eines Changierhubes zu bestimmten. Die Sensoreinrichtung 10 sowie der Elektromotor 9.1 sind mit der Steuereinheit 11 gekoppelt.
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Die Kontaktwalze 6 ist in dem Maschinengestell frei drehbar gelagert.
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Auf der zur Changiervorrichtung 7 gegenüberliegenden Seite der Kontaktwalze 6 ist eine Schneid-Saug-Einrichtung 17 angeordnet. Die Schneid-Saug-Einrichtung 17 weist ein Messer 17.1 sowie einen Sauganschluss 17.2 auf, der über eine Leitung 17.3 mit einem hier nicht dargestellten Abfallbehälter verbunden ist.
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Oberhalb des Spulenhalters 1 ist ein Hülsenmagazin 18 zur Aufnahme mehrerer Hülsen 22 vorgesehen. Das Hülsenmagazin 18 ist als ein Hülsenschacht 24 ausgeführt. Der Hülsenschacht 24 weist ein Zuführende 18.2 und ein gegenüberliegendes freie Abführende 18.1 auf. Das Zuführende 18.2 ist über ein Schwenklager 19 an dem Maschinengestell 20 schwenkbar gehalten. Das Abführende 18.1 ragt in eine Bewegungsbahn des Spulenhalters 1 hinein, wobei die den Hülsenschacht 24 begrenzenden Außenwände 24.1 und 24.2 eine Breite aufweisen, die im wesentlichen gleich der Breite der zwischen den Spulenhaltearmen 1.1 und 1.2 gehaltenen Spule 16 ist. Dabei weist das Abführende 18.1 jeweils an beiden Stirnseiten eine Öffnung 32 auf, an denen eine im Hülsenschacht 24 liegende Hülse 22 an ihren Stirnseiten frei zugänglich gehalten ist.
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An der dem wickelnden Spulenhalter 1 zugewandten Seite weist die Außenwand 24.1 eine Gleitfläche 28 auf. Die Gleitfläche ist hierbei über die gesamte Breite der Außenwand 24.1 ausgebildet und stellt eine Anlagefläche für die durch den Spulenhalter 1 verschwenkbare Spule 16 dar. Die Außenwand 24.1 ist an dem Hülsenschacht 24 schwenkbar ausgeführt und wird über eine Schwenkachse 26 an einem Rahmen 27 gehalten. Oberhalb der klappbaren Außenbahn 24.1 sind zwei Federn 21.1 und 21.2 vorgesehen, die zwischen dem Maschinengestell 20 und dem Hülsenschacht 24 derart gespannt sind, dass der Hülsenschacht 24 in der in 1 dargestellten Übergabeposition gehalten ist. Vorzugsweise ist hierzu dem Hülsenschacht 24 ein hier nicht dargestellter Anschlag zugeordnet.
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An der gegenüberliegenden Aussenwand 24.2 ist ein Einfallstutzen 23 angeordnet, über welchen der Hülsenschacht 24 mit Hülsen 22 befüllt werden kann.
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Wie aus der Darstellung in 1 hervorgeht, ist an einer Rückseite der Vorrichtung eine Spulenablage 29 ausgebildet. Die Spulenablage 29 weist eine Abrollbahn 30 auf, an welcher die fertig gewickelten Spulen ablegbar sind. Hierzu lässt sich der Spulenhalter aus der in 1 dargestellten Betriebsstellung in eine Lösestellung überführen, um die Spule 16 der Spulenablage 29 zu übergeben.
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In 1 und 2 ist das Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung im Betriebszustand gezeigt, in welchem ein zulaufender Faden oder ein zulaufendes Bändchen 15 kontinuierlich zu der Spule 16 gewickelt wird. Die Steuerung des Spulenantriebes 4 und die Steuerung der Changiervorrichtung 7 wird über die Steuereinheit 11 durchgeführt. Insbesondere die Umfangsgeschwindigkeit der Spule 16 wird in Abhängigkeit von der durch die Fadenführungsrolle 13 gemessene Fadenzugkraft derart geregelt, dass der Faden oder das Bändchen 15 mit im wesentlichen konstanter Wickelspannung gewickelt wird.
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Durch die Steuereinheit 11 lassen sich auch Changierfrequenzen in Abhängigkeit von der Umfangsgeschwindigkeit verändern, um beispielsweise Bildwicklungen zu vermeiden.
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Sobald die Spule 16 einen gewünschten Enddurchmesser aufweist, wird ein Spulenwechsel über die Steuereinheit 11 eingeleitet. Dabei wird zunächst über eine Sensoreinrichtung 10 die Position des Changierfadenführers 8 erfasst und über Steuerung des Changierantriebes 9 in eine vorzugsweise mittlere Position positioniert. Die Position des Changierfadenführers richtet sich dabei nach der Position der Schneid-Saug-Einrichtung 17, die auf der gegenüberliegenden Seite zur Kontaktwalze 6 angeordnet ist. Gleichzeitig wird der Spulenhalter 1 durch den Aktor 5 aus der Betriebsstellung in Richtung der Lösestellung verschwenkt. Diese Situation ist in den 3 und 4 dargestellt. Wie insbesondere aus der Darstellung in 4 hervorgeht, sind der Changierfadenführer 8 und die Schneid-Saug-Einrichtung 17 gemeinsam in einer Fadenlaufebene gehalten, so dass bei Verschwenken der Spule 16 der zulaufende Faden oder Bändchen 15 selbsttätig in ein Messer 17.1 geführt wird. Sobald der Faden oder das Bändchen 15 durch das Messer 17.1 getrennt ist, wird der zulaufenden Faden oder Bändchen von einem Sauganschluss 17.2 eingesogen und über die Leitung 17.3 zu einem Garnabfallbehälter geführt.
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Wie aus der Darstellung in 3 hervorgeht, wird durch Verschenken des Spulenhalters 1 die Spule 16 an die Gleitfläche 28 der Außenwand 24.1 gedrückt. Die Außenwand 24.1 stellt eine Anlageplatte 25 dar, die bei weiterer Bewegung des Spulenhalters 1 das Abführende 18.1 des Hülsenschachtes 24 aus der Übergabestellung heraus verschwenkt. Die Spule 16 gleitet bei fortschreitender Bewegung des Spulenhalters 1 entlang der Gleitfläche 28, bis der Kontakt zwischen der Spule 16 und der Gleitfläche 28 abbricht. Dieser Zustand ist kurz vor Erreichen der Lösestellung des Spulenhalters 1 erreicht. In der Lösestellung des Spulenhalters 1 wird die Spule 16 durch den Spulenhalter 1 freigegeben. Hierzu werden die Spannteller 3.1 und 3.2 durch hier nicht dargestellte Klemmaktoren axial verschoben, so dass die zwischen den Spanntellern 3.1 und 3.2 gespannte Hülse 22 frei wird. Die Spule 16 gelangt auf die Abrollbahn 30 und bleibt am Ende der Spulenablage 29 liegen.
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Während dieser Zeit ist der Hülsenschacht 24 mit seinem Abführende 18.1 aufgrund einer Federkraft der Federn 21.1 und 21.2 zurückverschwenkt, und verharrt in der Übergabestellung. In dieser Position ist das Hülsenmagazin 18 bereit, um eine Hülse 22 am Abführende 18.1 an den Spulenhalter 1 zu übergeben.
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In den 5 und 6 ist die Übernahme einer Hülse aus dem Hülsenschacht 24 an den Spulenhalter 1 schematisch dargestellt. Zunächst wird der Spulenhalter 1 nach Lösen der fertig gewickelten Spulen aus der Lösestellung zurück in die Betriebsstellung verschwenkt. Die Spulenhalterarme 1.1 und 1.2 des Spulenhalters 1 können sich dabei frei neben den Stirnseiten des Hülsenschachtes 24 bewegen. Zur Übernahme einer Hülse wird der Spulenhalter 1 zur Übergabestellung geführt, so dass die an den Spulhalterarmen 1.1 und 1.2 axial verschiebbaren Spannteller 3.1 und 3.2 eine Hülse 22 in dem Hülsenschacht 24 aufnehmen können. Alternativ besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass der Spulenhalter die neue Hülse bereits direkt in der Lösestellung aufnimmt, nachdem die Spule abgelegt wurde. In 5 ist die Situation gezeigt, bei welcher der Spulenhalter 1 die Hülse 22 in einer Übergabestellung übernimmt. Während der gesamten Wechselphase und Übernahme der Hülse 22 wird der zulaufende Faden oder Bändchen 15 kontinuierlich über den Sauganschluss 17.2 zu einem Garnabfallbehälter geführt.
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Zur Entnahme der Hülse 22 aus dem Hülsenmagazin 18 wird der Spulenhalter 1 aus der Übergabestellung oder alternativ direkt aus der Lösestellung in die Betriebsstellung geschwenkt. Dabei öffnet sich der Hülsenschacht 24 durch die verschwenkbare Außenwand 24.1. Diese Situation ist in 6 schematisch dargestellt. Sobald die neue Hülse 22 am Spulenhalter 1 die Außenwand 24.1 freigibt, schwingt diese zurück und verschließt den Hülsenschacht 24. Die Schenkbewegung der Außenwand 24.1 kann dabei durch eine Feder unterstützt werden.
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Die durch den Spulenantrieb 4 angetriebene Hülse 22 an dem Spulenhalter 1 wird in Kontakt mit der Kontaktwalze 6 gebracht, wobei der Changierfadenführer 8 den Faden seitlich auslenkt, um den Faden an einer Fangeinrichtung, wie beispielsweise an der Hülse 22 oder wie dargestellt an dem Spannteller 3.2 ausgebildet sein kann, zu fangen. Eine neue Spulenwicklung kann begonnen werden.
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Um insbesondere eine möglichst kompakte Bauweise der Vorrichtung innerhalb einer Gestellwand zu erhalten, ist in 7 eine weitere Ausführungsvariante dargestellt. Hierbei ist in 7 nur der Spulenantrieb 4 in einer Ansicht gezeigt, da die übrigen Bauteile der Vorrichtung identisch zu dem vorgenannten Ausführungsbeispiel sind.
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Bei dem in 7 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Spulenantrieb 4 durch einen Elektromotor 4.1 und einen Riementrieb 4.2 ausgebildet. Der Elektromotor 4.1 ist gemeinsam mit dem anzutreibenden Spannteller 3.2 auf einer Innenseite des Spulhaltearmes 1.2 angeordnet. An der gegenüberliegenden Seite des Spulhaltearmes ist der Riementrieb 4.2 ausgebildet. Der Riementrieb 4.2 weist hierzu zwei Riemenscheiben 31.1 und 31.2 auf, wobei die Riemenscheibe 31.1 direkt mit einer Motorwelle des Elektromotors 4.1 und die Riemenscheibe 31.2 direkt mit dem Spannteller 3.2 gekoppelt ist. Es lässt sich dadurch eine enge Teilung der Vorrichtung realisieren, so dass diese Ausführungsform insbesondere zur Integration einer Gestellwand geeignet ist. Dabei könnte der Changierantrieb alternativ auch durch einen innenliegenden Elektromotor gebildet sein, der innerhalb der Kehrgewindewelle 9.2 integriert ist.
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In den 8 und 9 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung schematisch dargestellt. 8 zeigt dabei eine Seitenansicht und 9 eine Vorderansicht des Ausführungsbeispiels. Soweit kein ausdrücklicher Bezug zu einer der Figuren gemacht ist, gilt die Beschreibung für beide Figuren.
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Das in den 8 und 9 dargestellte Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist im wesentlichen identisch zu dem Ausführungsbeispiel nach 1 und 2, so dass an dieser Stelle zur Vermeidung von Wiederholungen nur die Unterschiede erläutert werden und ansonsten Bezug zu der vorgenannten Beschreibung genommen wird.
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Bei dem in 8 und 9 dargestellten Ausführungsbeispiel ist an dem Hülsenschacht 24 eine Anlageplatte 25 mit einer äußeren Gleitfläche 28 vorgesehen, die sich nur über eine Teilbreite der am Hülsenmagazin 18 anliegenden Spule 16 erstreckt. Die Anlageplatte 25 ist an der Außenwand 24.1 des Hülsenschachtes 24 befestigt. Die Anlageplatte 25 ist vorzugsweise in einen Bereich der Außenwand 24.1 platziert, in welcher die Spulen 16 bei Kontakt mit dem Hülsenmagazin 18 einen Abbindewulst aufweist. Damit lässt sich insbesondere das in dem Abbindewulst befindliche lose Fadenende oder Bändchenende durch die Anlageplatte 25 an die Oberfläche der Spule 16 drücken. Insoweit erfolgt eine Fixierung des losen Fadenendes am Umfang der Spule 16.
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Die Funktionalität des Hülsenmagazins 18 bleibt dabei vollständig erhalten, so dass für die Gleitfläche 28 eine gesonderte Anlageplatte 25 insbesondere hinsichtlich der Materialwahl möglich ist.
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An dieser Stelle sei ausdrücklich erwähnt, dass die in den 1 bis 9 dargestellten Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Vorrichtung auch geeignet sind, um einen Verbundfaden aus mehreren Bändern oder mehreren Monofilamenten zu einer Spule wickeln zu können. Dabei werden beispielsweise zwei Folienbändchen oder zwei Monofilamente gleichzeitig durch den Changierfadenführer der Changiervorrichtung geführt.
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Ebenso ist die konstruktive Ausgestaltung des Hülsenmagazins beispielhaft. So besteht die Möglichkeit, dass zur Abgabe einer Leerhülse der gesamte Hülsenschacht 24 durch die Bewegung des Spulenhalters in Richtung der Betriebsstellung verschwenkt wird, so dass die Hülse aus einer unteren Schachtöffnung herausgestreift werden könnte. Wesentlich hierbei ist, dass keine zusätzlichen Aktoren und Sensoren benötigt werden, um aus einem Hülsenmagazin eine Hülse an einem Spulenhalter zu übergeben.
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Die Beweglichkeit des Hülsenmagazins im Maschinengestell lässt sich alternativ auch durch eine Linearführung realisieren, so dass die fertig gewickelte Spule beim Verschwenken des Spulhalters das Hülsenmagazin in einer Führung am Maschinengestell verschiebt. Die Funktion des Hülsenmagazins bleibt unverändert. Durch geeignete Mittel lässt sich das Hülsenmagazin danach in die Übergabestellung zurückverschieben.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 3741490 [0003]
- DE 2121426 A1 [0007]