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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Zuführen eines Fadens von einer in der Abspulstellung einer Spulstelle einer automatischen Spulmaschine stehenden Ablaufspule, wobei die Vorrichtung für eine Fadenendlöseeinrichtung mit Blasdüsen zum pneumatischen Ablösen und Überführen des Fadenendes der Ablaufspule an eine saugluftbeaufschlagbare, das Fadenende in eine Spleißeinrichtung einlegende Transporteinrichtung aufweist.
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Derartige Spulmaschinen überführen einen Faden von einer Ablauf- oder Vorlagespule auf eine Auflaufspule. Als Ablaufspule kommen zum Beispiel auf einer Ringspinnmaschine hergestellte Spinnkopse in Frage. Die Spulmaschine stellt daraus Kreuzspulen her, die zur Weiterverarbeitung des aufgespulten Fadens besser geeignet sind. Solche vollautomatisch arbeitenden Kreuzspulen herstellende Spulmaschinen werden auch als Kreuzspulautomaten bezeichnet.
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Bei einem sogenannten Kops- oder Partiewechsel muss nicht nur eine Leerhülse für die neue Auflaufspule eingesetzt, sondern auch ein Unterfaden von der neuen Ablaufspule dem Spulprozess zur Verfügung gestellt werden. Daher muss der Unterfaden von der neuen umzuspulenden Ablaufspule zunächst gelöst und zu einer Transporteinrichtung transportiert werden. Die Transporteinrichtung, die häufig als so genanntes Greiferrohr ausgebildet ist, positioniert dann den Unterfaden in der Spleißvorrichtung, so dass mit dem von der Auflaufspule kommenden Oberfaden eine nahezu garngleiche Verbindung hergestellt werden kann.
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Die Unterfadenerfassung kann vollständig manuell vom Bedienpersonal durchgeführt werden. Dabei kann dieses auch teilweise von automatischen Einrichtungen unterstützt, oder es kann der gesamte Prozess automatisiert werden. Für eine solche Unterstützung oder Automatisierung werden üblicherweise mechanisch ansteuerbare Elemente in Kombination mit saugluftversorgten Elementen eingesetzt, um den Unterfaden von der Ablaufspule zu lösen und zur Transporteinrichtung zu überführen. Aus dem Stand der Technik sind unterschiedliche Herangehensweisen bekannt.
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Beispielsweise ist durch die
DE 38 43 553 A1 ein Garnlieferaggregat offenbart, welches eine Blaskammer besitzt, die den abzuspulenden Spinnkops umschließt. Sie besitzt in ihrem Innenraum tangential und zugleich schräg nach oben gerichtete Blasdüsen zur Erzeugung einer Luftströmung, die in Fadenabwickelrichtung schraubenlinienartig durch den zwischen Spinnkops und Blaskammer vorhandenen Zwischenraum nach oben gegen das an der Spulstelle vorhandene Fadenaufnahmeelement gerichtet ist. Diese Blasdüsen werden nach dem Spinnkopswechsel sowie nach einem Fadenbruch mit Druckluft beaufschlagt. Sie erstrecken sich im Wesentlichen über die gesamte Höhe der Blaskammer.
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Gemäß der
DE 42 43 773 A1 ist es bekannt, die Blasdüsen auf einem ringförmigen Träger anzuordnen, der aufgrund seiner vertikalen Verschiebbarkeit der Ablaufspule so zugestellt werden kann, dass die Blasdüsen unmittelbar dort platziert sind, wo der Fadenanfang in mehreren Windungen abgelegt ist.
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Eine weitere Alternative wird durch das Verfahren zum Erfassen des Fadenendes einer Spinnspule gemäß der
DE 44 34 304 B4 offenbart. Dabei sind sowohl die Blasdüsen als auch der Spinnkops stationär angeordnet und ein sogenanntes Fadenende-Aufnahmerohr wird nach unten bis zu einer unteren Endposition, in welcher es im Wesentlichen den gesamten Spinnkops umschließt, bewegt, so dass sich der auf die Oberfläche des Spinnkopses einwirkende Luftstrom verstärkt.
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Nachteilig an den Verfahren und Vorrichtungen, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt sind, ist, dass relativ viel Energie in Form von Druckluft vor allem für die Blasdüsen zur Verfügung gestellt werden muss. Dies ist insbesondere dadurch begründet, dass Ablaufspulen mit unterschiedlichen Dimensionen in Bezug auf Höhe, Durchmesser und Material verarbeitet werden müssen. Zudem sind die bekannten Vorrichtungen aufwendig und konstruktionsbedingt störungsanfällig. Die beweglichen Teile dieser Handhabungseinrichtungen unterliegen einem gewissen Verschleiß und benötigen einen relativ großen Bauraum für ihre Antriebe.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, das Ablösen und Überführen des Fadenendes der Ablaufspule an eine Transporteinrichtung zu optimieren.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Zur Lösung der Aufgabe weist gemäß Anspruch 1 die Fadenendlöseeinrichtung beweglich gelagerte Blasdüsen auf, und es ist eine Steuereinrichtung vorhanden, die die Bewegung der Blasdüsen in Abhängigkeit von Ablaufspulparametern initiiert.
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Dadurch, dass die Blasdüsen zum Zeitpunkt des Hochblasens auf den Teil des Spinnkopses ausgerichtet werden können, in dem sich das Fadenende zum Ablösen befindet, kann das Ablösen und Überführen des Fadenendes mit weniger Energie in Form von Druckluft realisiert werden. Erfindungsgemäß kann der relativ hohe Druckluftverbrauch der Vorrichtungen, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt sind, so drastisch reduziert werden.
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Sogar unterschiedliche Bewicklungsrichtungen der Spinnkopse können erfindungsgemäß berücksichtigt werden.
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Darüber hinaus wird durch das gezielte Geblasen nur bevorzugter Spinnkopsteile eine höhere Intensität der Luftströmung in diesem Bereich erzielt, so dass erfindungsgemäß das Fadenende der Ablaufspule schneller und sicherer erfasst wird. Infolgedessen wird die Produktivität der gesamten Spulmaschine erhöht und der Wirkungsgrad verbessert.
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Während im Stand der Technik die Position der Blasdüsen so gewählt werden musste, dass einerseits alle Spinnkopsformate zwischen die Blasdüsen passen und andererseits der beim Spulprozess entstehende Fadenballon die Blasdüsen nicht berührt, kann nun auch bei Einhaltung der zuvor beschriebenen Anforderungen die Positionierung der Blasdüsen flexibler gewählt werden.
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Wie in Anspruch 2 beschrieben, erfolgt in einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung die Bewegung der Blasdüsen durch einen Pneumatikzylinder, den ein Ventil, das die Blasluftstärke der Fadenendlöseeinrichtung regelt, ansteuert.
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Anstatt ein zusätzliches Ventil in der automatischen Spulmaschine anzuordnen, ist es im Rahmen der Erfindung sinnvoll, wenn zur Ansteuerung der Blasdüsen das Ventil verwendet wird, das die Blasluft ein- oder ausschaltet. Durch den Einsatz eines Verteilers kann der in der Leitung des Ventils anstehende Restdruck dazu verwendet werden, den Pneumatikzylinder zur Bewegung der Blasdüsen anzusteuern.
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Selbstverständlich ist es im Rahmen der Erfindung auch möglich, den Pneumatikzylinder durch ein separates Ventil anzusteuern.
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Gemäß Anspruch 3 steuert die Steuereinrichtung vorzugsweise aufgrund von vorab eingegebenen Ablaufspulparametern die Bewegung der Blasdüsen.
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Um die erfindungsgemäßen Vorteile zu erzielen, wird die Bewegung der Blasdüsen in Abhängigkeit von Ablaufspulparametern durchgeführt. Unter Ablaufspulparametern im Sinne der Erfindung fallen beispielsweise zum einen unterschiedliche Spinnkopsformate, die in Höhe und Durchmesser variieren, zum anderen aber auch die Art des zu verarbeitenden Materials, die Bewicklungsrichtung und auf welchem Spinnkopsteil das Fadenende auf dem Spinnkops liegen sollte.
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So kann für jeden Typ Ablaufspule die ideale Bewegung der Blasdüsen festgelegt, das heißt eingegeben und gespeichert und somit auch letztendlich ausgewählt werden. Dabei kann die Eingabe der Ablaufspulparameter bzw. die Auswahl der Blasdüsenbewegung entweder lokal an jeder einzelnen Arbeitsstelle, in der Regel über den Spulstellenrechner, oder aber zentral via Zentralsteuereinheit erfolgen.
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Alternativ wie in Anspruch 4 dargelegt, steuert die Steuereinrichtung aufgrund von einer sensorisch erfassten Form der Ablaufspule die Bewegung der Blasdüsen.
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Anstatt die Blasdüsenbewegung zu Beginn einer Partie an einer Steuereinrichtung auszuwählen, ist es im Rahmen der Erfindung ebenfalls denkbar, dass ein Sensor die Anwesenheit eines Spinnkopses in der Abspulstellung detektiert. Dieses Signal wird dann zusätzlich mit den erfassten Ablaufspulparametern, beispielsweise Höhe und Durchmesser, an die Steuereinrichtung gesendet, die daraufhin die Bewegung der Blasdüsen bedarfsgerecht ansteuert.
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Sensoren und die Art und Weise einer Weiterleitung von Signalen sind aus dem Stand der Technik hinreichend bekannt und vielfältig beschrieben. Daher wird an dieser Stelle auf eine ausführliche Beschreibung verzichtet. Beispielhaft wird die
DE 1 278 308 B angeführt. Diese offenbart einen optoelektrischen Sensor, welcher beispielshaft bei der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann. Beschrieben wird die Bestrahlung einer Spinnkopshülse mittels einer Lichtquelle, wobei das von der Spinnkopshülse reflektierte Licht mit Hilfe einer Fotozelle erfasst wird. Der von der Spinnkopshülse reflektierte Lichtstrahl beeinflusst abhängig davon, ob auf der Spinnkopshülse ein Wicklungsrest vorhanden ist oder nicht, mehr oder weniger die Fotozelle. Ein solcher Sensor ist beispielsweise auch in der Lage, die Ablaufspule zu detektieren.
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In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist, wie in Anspruch 5 beschrieben, ein Anschlag vorhanden, der den Ausfahrweg des Pneumatikzylinders begrenzt.
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Da mit ausfahrendem Pneumatikzylinder die Bewegung der Blasdüsen angesteuert wird, kann es sinnvoll sein, den maximal möglichen Ausfahrweg des Pneumatikzylinders zu beschränken. Auf diese Weise kann auf einfache Art und Weise gewährleistet werden, dass die Blasdüsen, die beispielsweise nebeneinander in einem zylinderförmigen Körper angeordnet sind, respektive der zylindrische Körper, selbst nicht die Wicklung auf dem Spinnkops berühren/berührt.
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Durch die erfindungsgemäße Ausbildung einer Vorrichtung zur Inbetriebnahme einer Spulstelle insbesondere nach einem Partiewechsel kann die Bewegung der Blasdüsen einfach und unkompliziert entsprechend der jeweiligen Ablaufspule durchgeführt werden.
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Die Erfindung ist nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. In den zugehörigen Zeichnungen zeigen:
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1 eine schematische Seitenansicht einer Spulstelle einer Spulmaschine;
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2 eine schematische Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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3 eine alternative Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung während des Spulprozesses;
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4 die in 3 dargestellte Vorrichtung beim Lösen eines Fadens vom Spinnkops;
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5 die in 4 dargestellte Vorrichtung in einer anderen Perspektive.
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In 1 ist in Seitenansicht schematisch eine Spulstelle 2 einer automatischen Spulmaschine dargestellt. Derartige automatische Spulmaschinen weisen üblicherweise zwischen ihren Endgestellen eine Vielzahl solcher gleichartiger Spulstellen 2 auf.
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Auf diesen Spulstellen 2 werden, wie bekannt und daher nicht näher erläutert, die auf einer (nicht dargestellten) Ringspinnmaschine produzierten Spinnkopse 9 zu großvolumigen Kreuzspulen 11 umgespult.
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Die während des Spulprozesses in einem schwenkbar gelagerten Spulenrahmen 18 gehalterten Kreuzspulen 11 werden nach ihrer Fertigstellung durch entsprechendes Verschwenken des Spulenrahmens 18 um eine Schwenkachse 19 auf eine Kreuzspulentransporteinrichtung 21 überführt, die hinter den Spulvorrichtungen der Spulstellen 2 angeordnet ist. Über die Kreuzspulentransporteinrichtung 21 werden die Kreuzspulen 11 dann zu einer textilmaschinenendseitig angeordneten (ebenfalls nicht dargestellten) Spulenverladestation oder der Gleichen transportiert.
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Solche Spulmaschinen besitzen in der Regel außerdem eine Logistikeinrichtung in Form eines Spulen- und Hülsentransportsystems 3. In diesem Spulen- und Hülsentransportsystem 3 laufen, auf Transporttellern 8 in vertikaler Ausrichtung positioniert, Spinnkopse 9 beziehungsweise Leerhülsen 9' um.
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Des Weiteren verfügen solche Spulmaschinen über eine (nicht dargestellte) Zentralsteuereinheit, die über einen Maschinenbus mit den einzelnen Spulstellenrechnern 39 der Spulstellen 2 verbunden ist.
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Von dem vorstehend erwähnten, insgesamt relativ umfangreichen Spulen- und Hülsentransportsystem 3 sind in 1 lediglich die maschinenlange Kopszuführstrecke 4, die hinter den Spulstellen 2 verlaufende, reversierbare Speicherstrecke 5, eine der zu den Spulstellen 2 führenden Quertransportstrecken 6 sowie die Hülsenrückführstrecke 7 dargestellt.
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Die über die Kopszuführstrecke 4 angelieferten Spinnkopse 9 werden in Abspulstellungen 10, die sich jeweils im Bereich der Quertransportstrecken 6 an den Spulstellen 2 befinden, zu großvolumigen Kreuzspulen 11 umgespult.
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Die einzelnen Spulstellen 2 verfügen hierzu, wie an sich bekannt und daher nicht näher erläutert, über verschiedene Einrichtungen, die einen ordnungsgemäßen Betrieb dieser Spulstellen 2 gewährleisten.
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In 1 ist beispielsweise mit 12 eine Saugdüse, mit 24 ein Greiferrohr, mit 13 eine Spleißeinrichtung, mit 14 eine Fadenspanneinrichtung, mit 15 ein Fadenreiniger mit Fadenschneideinrichtung sowie mit 16 eine Paraffiniereinrichtung angedeutet.
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Der Spulenantrieb, der in der vorliegenden Ausführungsform in ein Lagergehäuse am Spulenrahmen 18 integriert ist, trägt die Bezugszahl 17.
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Während des Spulvorganges ist die Kreuzspule 11 in Hülsenaufnahmetellern des Spulenrahmens 18 gehalten und liegt mit ihrer Oberfläche auf einer Stützrolle 20 auf. Die Stützrolle 20 wird dabei von der angetriebenen Kreuzspule 11 über Reibschluss mitgenommen.
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Im Bereich der Stützrolle
20 ist eine Fadenchangiereinrichtung
22 installiert, wie sie beispielsweise in der
DE 198 58 528 A1 beschrieben ist.
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Des Weiteren weisen die einzelnen Spulstellen 2 im Bereich ihrer Stützrolle 20 jeweils eine definiert ansteuerbare Klemm- und Schneideinrichtung 23 auf.
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Jede Spulstelle 2 ist außerdem mit einem definiert ansteuerbaren Saugrohr 1 sowie einem im Bereich des Fadenspanners 14 angeordneten Lagerblech 26 ausgestattet.
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Das Saugrohr 1 ist um eine Schwenkachse 32 begrenzt drehbar gelagert und mittels eines Schrittmotors 29 lagegenau positionierbar und kann so aus der Fadenaufnahmestellung I in eine Fadenübergabestellung schwenken, um den Faden 28 an eine im Bereich des Spulenrahmens 18 angeordnete, insgesamt mit der Bezugszahl 23 gekennzeichnete Klemm- und Schneideinrichtung zu übergeben.
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Zu Beginn des Spulbetriebes, das heißt, nach einem Partiewechsel, werden die einzelnen Spulstellen 2 der Spulmaschine zunächst mit Spinnkopsen 9 der neuen Garnpartie versorgt.
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Das bedeutet, in jede Spulstelle 2 fährt über die Quertransportstrecke 6 wenigstens ein Spinnkops 9 ein, der im Bereich der Spulstelle 2 in einer Abspulstellung 10 fixiert wird.
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Anschließend wird der beispielsweise an der Hülsenspitze des Spinnkopses 9 bereitgelegte Faden 28, wie üblich, durch eine im Bereich der Abspulstellung 10 der Arbeitsstelle 2 angeordnete Fadenendlöseeinrichtung 31 nach oben geblasen und vom Greiferrohr 24 aufgenommen.
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2 zeigt eine vergrößerte Ansicht der vertikal beweglich gelagerten Fadenendlöseeinrichtung 31, die, wie bekannt, zu Beginn einer Partie auf die Höhe des zu verarbeitenden Spinnkopses 9 entsprechend eingerichtet wird. Oberhalb der Blasrohre 38 befindet sich ein Abzugsbeschleuniger 37, an den sich die Restfadenschere 42 anschließt. Durch das Abzugsrohr 40 wird der Faden vom Spinnkops 9 kommend abgezogen. Mit der Bezugszahl 41 ist die Kopsentstaubungseinrichtung gekennzeichnet.
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Durch die Blasrohre 38 gelangt die Blasluft zu den Blasdüsen 32, die beweglich in dem Gehäuse der Fadenlöseeinrichtung 31 gelagert sind. Die Blasdüsen 32 blasen die Druckluft so auf den Spinnkops 9, dass der Spinnkopsteil, auf dem sich der bereitgelegte Faden 28 befindet, hier beispielsweise an der Hülsenspitze, dem Druckluftstrahl ausgesetzt ist. Durch die Druckluft wird der Faden 28 von der Hülsenspitze des Spinnkopses 9 gelöst und nach oben in Richtung des Greiferrohrs 24 geblasen und von diesem erfasst.
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Daraufhin schwenkt das Greiferrohr 24 nach oben und positioniert den Faden 28, wie ebenfalls bekannt, in einer Spleißeinrichtung 13.
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3 zeigt eine alternative Ausführungsform der Vorrichtung zum Zuführen eines Fadens während des Spulprozesses. Die Blasdüsen 32 sind hierbei als mehrere nebeneinanderliegende Öffnungen in einem zylindrischen Körper ausgebildet.
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Ein Ventil 34, das ebenfalls die Blasluftstärke der Fadenendlöseeinrichtung 31 steuert, leitet im Bedarfsfall die Druckluft über die Druckluftleitung 33 weiter in den Pneumatikzylinder 36. Der Pneumatikzylinder 36 ist während des Spulprozesses eingefahren und über eine Kopplung 46 mit einem zentralen Zahnrad 43 verbunden. Beide Blasdüsen 32 sind über eine obere Leitung 47 miteinander verbunden. Auf jeder Seite, oberhalb der Blasdüsen 32, befindet sich ein Zahnrad 44 sowie ein Verteiler 35. über eine untere Leitung 48 sind die Blasdüsen der linken Seite mit dem Pneumatikzylinder 36 verbunden.
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In 4 ist dieselbe Vorrichtung dargestellt, allerdings beim Lösen eines Fadens 28 vom Spinnkops 9, das heißt, mit dem Spinnkops 9 zugestellten Blasdüsen 32.
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Die Druckluft gelangt über das Ventil 34 durch die Druckleitung 33 in einen Verteiler 35, der für die Zuleitung der Druckluft zu den rechten Blasdüsen 32 sowie für die Weiterleitung der Druckluft, durch die obere Leitung 47, an die linken Blasdüsen 32 zuständig ist. An dieser oberen Leitung 47 befindet sich ein weiterer Verteiler 35. Dieser Verteiler 35 ist für die Zuleitung der Druckluft zu den linken Blasdüsen 32 sowie für die Weiterleitung der Druckluft durch die untere Leitung 48, an den Pneumatikzylinder 36 zuständig, der bei Druckluftbeaufschlagung ausfährt. Durch die Kopplung 46 wird auf diese Weise das zentrale Zahnrad 43 bewegt. Das zentrale Zahnrad 43 steht mit beiden Zahnrädern 44 in Kontakt, die wiederum jeweils mit den Blasdüsen 32 in Verbindung stehen. Fährt dementsprechend der Pneumatikzylinder 36 aufgrund der Druckluftbeaufschlagung aus, dreht sich das zentrale Zahnrad 43, dadurch auch die Zahnräder 44 und diese wiederum steuern die Blasdüsen 32 derart an, dass die Blasdüsen 32 in die Nähe des Spinnkopses 9 geschwenkt werden.
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5 zeigt dieselbe Situation wie 4, allerdings aus einer anderen Perspektive. Aus diesem Grunde wird auf eine erneute Beschreibung der bereits in 4 beschriebenen Maschinenelemente verzichtet. Deutlich zu sehen ist, dass die Blasdüsen 32 sich in der Nähe des Spinnkopses 9 befinden und so den vom Spinnkops kommenden Faden 28 zuverlässig und sicher lösen und durch den Abzugsbeschleuniger 37 und das Abzugsrohr 40 an ein Greiferrohr 24 überführen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 3843553 A1 [0005]
- DE 4243773 A1 [0006]
- DE 4434304 B4 [0007]
- DE 1278308 B [0025]
- DE 19858528 A1 [0046]