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DE102015006906A1 - Kostengünstig herstellbare Vorrichtung zum dauerhaften Schutz vor Feuchtigkeitsniederschlag an einem Eckbereich und ein leicht handhabbares Verfahren zum innenseitigen Dämmen desselben - Google Patents

Kostengünstig herstellbare Vorrichtung zum dauerhaften Schutz vor Feuchtigkeitsniederschlag an einem Eckbereich und ein leicht handhabbares Verfahren zum innenseitigen Dämmen desselben Download PDF

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DE102015006906A1
DE102015006906A1 DE102015006906.3A DE102015006906A DE102015006906A1 DE 102015006906 A1 DE102015006906 A1 DE 102015006906A1 DE 102015006906 A DE102015006906 A DE 102015006906A DE 102015006906 A1 DE102015006906 A1 DE 102015006906A1
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    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
    • E04B1/62Insulation or other protection; Elements or use of specified material therefor
    • E04B1/74Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls
    • E04B1/76Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls specifically with respect to heat only
    • E04B1/7675Insulating linings for the interior face of exterior walls

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine kostengünstig herstellbare Vorrichtung zum dauerhaften Schutz vor einem Feuchtigkeitsniederschlag an einen Eckbereich bildende Innenseiten von Wänden und Decke eines Bauwerks, wobei Vorrichtung zwei Seitenplatten und eine Oberplatte umfasst, die beiden Seitenplatten miteinander unter Bildung eines Winkels von 90° sowie die Oberplatte mit den beiden Seitenplatten miteinander unter Bildung eines Winkels von 90° verbunden sind und ein leicht handhabbares Verfahren zum innenseitigen Dämmen eines von mindestens einer Außenwand ausgebildeten Eckbereichs eines Bauwerks durch ein Ansetzen der o. g. Vorrichtung gegen den Eckbereich zur Vermeidung eines Feuchtigkeitsniederschlages beispielsweise infolge geometrischer Wärmebrücken.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine kostengünstig herstellbare Vorrichtung zum dauerhaften Schutz vor einem Feuchtigkeitsniederschlag an einen Eckbereich bildende Innenseiten von Wänden und Decke eines Bauwerks und ein leicht handhabbares Verfahren zum innenseitigen Dämmen eines von mindestens einer Außenwand ausgebildeten Eckbereichs eines Bauwerks zur Vermeidung eines Feuchtigkeitsniederschlages beispielsweise infolge geometrischer Wärmebrücken.
  • Wärmebrücken sind Bereiche der Gebäudehülle mit einem lokal größeren Wärmefluss und somit lokal tieferen raumseitigen Oberflächentemperaturen. Die Wärmebrücken sind kritische Stellen für Kondensationsschäden und Schimmelpilzbildung. Je wärmedämmender die Wand- und Deckenteile sind, desto größer wird relative Einfluss der Wärmebrücken. Beispiele hierfür sind Balkonanschlüsse in Form durch betonierte Decken und gedämmter Stahlkörbe in Baustahl. Sie bedeuten eine akute Schimmelpilzgefahr, im letzteren Fall sogar Korrosionsgefahr.
  • Im Stand der Technik sind Maßnahmen erforderlich zur Verringerung ungünstiger Wirkungen des Feuchtigkeitsniederschlags gerade in Eckbereichen, wie Schimmelpilzbildung, Fäulnis, Frostabsperrungen, Korrosion, Undichtigkeiten infolge Absprengung oder Risse im Beton. Die Kondensation des Wasserdampfes an raumseitigen Oberflächen, insbesondere in Eckbereichen, erfolgt, wenn die Oberflächentemperatur kleiner ist als Taupunkttemperatur der Raumluft. Die Schimmelpilzgefahr in diesen raumseitigen Oberflächenbereichen besteht, wenn erfahrungsgemäß die längerfristige relative Luftfeuchtigkeit an der Oberfläche mehr als 70% beträgt.
  • Infolge der Wärmebrücken ist zu beobachten, dass sich der Wasserdampf an kalten Gegenständen als Wasser niederschlägt bzw. kondensiert. Dazu kommt es in geschlossenen Räumen insbesondere dann, wenn die Luftfeuchtigkeit zu hoch oder die Oberflächentemperatur der Raumumschließungsflächen, wie Wände, Decken, besonders in innenseitigen Eckbereichen oder dergleichen zu niedrig ist. Da in Eckbereichen häufig die Oberflächentemperatur am niedrigsten ist, vor allem, wenn zumindest eine der den Eckbereich ausbildenden Wände eine Außenmauer oder -wand ist, t, sind diese am meisten gefährdet, so dass Schimmelpilze sich ansiedeln und hässliche schwarze Flecken bilden.
  • Im Stand der Technik wird versucht, das Problem des Feuchtigkeitsniederschlages, insbesondere in Eckbereichen, zu vermeiden, indem Außenwände außenseitig wärmegedämmt werden. So können bei den Außenwänden die Wärmedämmschichten auf der Außenseite der Außenwand als Außendämmung, z. B. zwischen zwei Schalen, angebracht werden.
  • Da die Wärmebrücken einzelne, örtlich begrenzte Stellen in Außenbauteilen mit einer geringeren Wärmedämmung als die übrigen Bauteile sind, lässt sich beobachten, dass über sie mehr Wärme nach außen abwandert, so dass die Oberflächentemperatur an der Innenseite solcher die Wärmebrücken aufweisenden Bereiche niedriger ist, was zu der Tauwasserbildung führen kann. Der Kostenaufwand, um diese örtlich begrenzten Wärmebrücken zu vermeiden, ist wegen der Anbringung großflächiger Außendämmung sehr hoch und steht nicht im Verhältnis zu den geringflächigen örtlich begrenzten Stellen mit Wärmebrücken.
  • Im Stand der Technik werden zwecks Vermeidung von Auftreten von Wärmebrücken meist plattenförmige Wärmedämmstoffe außenseitig oder Dampfsperren an die Bauwerke angebracht, da dies zur Lösung führt, die im Vergleich zu Innendämmsystemen unter bauphysikalischen Gesichtspunkten weniger schadensanfällig sind; gleichwohl zeigt sich, dass häufig die Außendämmung nicht anzubringen ist oder auch nicht erwünscht ist, beispielsweise an denkmalgeschützten Fassaden, Fachwerkfassaden, besonders gestalteten Außenfassaden und dergleichen.
  • Weitere Erkenntnisse des Stands der Technik ergeben, dass Schimmelpilzbildung in den sogenannten geometrischen Wärmebrücken aufgrund geometriebedingter Temperaturunterschiede an der Wandoberfläche ein Problem darstellen, dass nur durch die Erhöhung der Oberflächentemperatur dauerhaft in den Griff zu bekommen ist. Speziell im Anschlussbereich der Außenwand mit der Decke eines Bauwerks ist aufgrund der größeren Abkühlfläche mit einem immer wiederkehrenden Schimmelpilzbefall zu rechnen.
  • Zumeist wird im Stand der Technik auch bei kleinem Befall aus den vorgenannten Gründen eine Außendämmung oder Innendämmung empfohlen. Dennoch schreckt der Verbraucher bei einem kleinen aber dennoch immer wiederkehrenden Befall aus Kostengründen zurück. Dieser greift in der Regel auf Produkte zurück, die unter anderem auch chlorhaltig sind, um den Befall kurzzeitig zu bekämpfen, ohne die vorgenannte Ursache zu beheben.
  • Als Beispiel wird der Verarbeitungsprozess einer Innendämmung aus Calciumsilikat (Klimaplatten) ausgeführt:
    Ist eine Raumecke bereits von Schimmelpilz befallen, ist zu achten, dass der Schimmelpilz gründlich und fachgerecht behandelt wird.
  • Ein herkömmlicher Spezialkleber wird mit einem Zahnspachtel vollflächig und gleichmäßig auf die Fläche verteilt. Calciumsilikatplatten sollten mlt einer verdünnten Silikatgrundierung vorbehandelt werden. Die Klimaplatten werden mit einem Fuchsschwanz oder Teppichmesser auf das gewünschte Format zugeschnitten. Zum Verfugen der Stöße sollte nun eine spezielle Spachtelmasse genutzt werden. Sollte die Wand nicht tapezieren werden, empfiehlt sich das vollständige Verspachteln der Calciumsilikatplatten.
  • Aufgabe der Erfindung soll es sein ausgehend von dem vorstehend genannten Stand der Technik ein verarbeitungssicheres und wenig schadenanfälliges Verfahren und Vorrichtung zur Innendämmung eines Eckbereichs, welcher von mindestens einer Gebäudeaußenwand ausgebildet wird, bereitzustellen.
  • Weiterhin soll die erfindungsgemäße Vorrichtung den Wegfall einer Dampfsperre ermöglichen.
  • Hinzukommend soll die bereitzustellende Vorrichtung das Anbringen einer Außenwanddämmung erübrigen.
  • Überdies soll die erfindungsgemäße Vorrichtung nur geringe Anforderungen an die Geschicklichkeit des Benutzers stellen.
  • Ebenso sollen die bereitzustellende Vorrichtung und das Verfahren auch für den unerfahrenen Benutzer durchführbar sein.
  • Zudem soll die bereitzustellende Vorrichtung nur geringe Herstellungskosten verursachen.
  • Hinzukommend soll ein System zu schaffen sein, dass die Problematik der geringeren Temperatur in den geometrischen Wärmebrücken und somit den entstehenden Schimmelpilzbefall für den Verbraucher auf einfachste Art und vor allem dauerhaft löst.
  • Schließlich soll auch der Laie auf einfachste Art an den betroffenen Stellen des Bauwerks die Vorrichtung anbringen können.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch den Hauptanspruch und den Nebenanspruch. Die Unteransprüche betreffen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterentwicklungen der Erfindung.
  • Die Erfindung betrifft eine kostengünstig herstellbare Vorrichtung zum dauerhaften Schutz vor einem Feuchtigkeitsniederschlag an einen Eckbereich bildende Innenseiten von Wänden und Decke eines Bauwerks, welche dadurch gekennzeichnet ist, dass die Vorrichtung zwei Seitenplatten und eine Oberplatte umfasst, die beiden Seitenplatten miteinander, vorzugsweise im rechten Winkel zueinander ausgerichtet, verbunden sind sowie die Oberplatte mit den beiden Seitenplatten miteinander, vorzugsweise im rechten Winkel zueinander ausgerichtet, verbunden sind.
  • Ein weiterer Gegenstand der Erfindung betrifft ein leicht handhabbares Verfahren zum innenseitigen Dämmen eines von mindestens einer Außenwand ausgebildeten Eckbereichs eines Bauwerks durch ein Ansetzen der Vorrichtung gegen den Eckbereich zur Vermeidung eines Feuchtigkeitsniederschlages beispielsweise infolge geometrischer Wärmebrücken und Verbinden, vorzugsweise Verkleben, derselben mit dem Eckbereich.
  • Unter Eckbereich wird im Sinne der Erfindung auch verstanden ein von mindestens einer Außenwand oder deren dem Innenraum zugewandte Innenseite und der Decke des Bauwerks oder deren dem Innenraum zugewandte Innenseite ausgebildeter Bereich.
  • Unter Bauwerk wird im Sinne der Erfindung auch verstanden ein Gebäude, Haus oder ein Teil desselben.
  • Unter Wänden werden im Sinne der Erfindung auch verstanden, dass mindestens eine der Wände eine Außenwand eines Bauwerks ist.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst zwei Seitenplatten und eine Oberplatte. In einer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Innendämmung des Eckbereichs eines Bauwerks sind die beiden Seitenplatten vorzugsweise in einem Winkel von 90° zueinander ausgerichtet und mit ihren Längskanten, die einander benachbart sind, verbunden, wie verklebt. Beispielsweise können in einer anderen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung die beiden Seitenplatten einstückig ausgebildet sind. Ebenso ist es möglich, dass die Seitenplatten einen Winkel umschließen, der von dem rechten Winkel verschieden ist und dem von den Innenseiten der beiden Wände des Bauwerks gebildeten entspricht.
  • Die Oberplatte kann mit den beiden Seitenplatten fest verbunden sein. Beispielsweise können die beiden Längskanten der Oberplatte, die den Längskanten der miteinander verbundenen Seitenplatten benachbart sind, mit diesen verbunden, wie verklebt, sein. Ebenso kann in einer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung die aus den Seitenplatten und der Oberplatte aufweisende Vorrichtung einstückig ausgebildet sein. In einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung können die Oberplatte und/oder die Außen- oder Innenseite der Oberplatte mit den Seitenplatten oder Längskanten derselben, die miteinander verbunden sind, einen rechten Winkel oder einen von diesem verschiedenen Winkel umschließen, je nach Anforderung oder Ausgestaltung des Eckbereichs des Bauwerks.
  • Die Seitenplatten können in der Draufsicht in ihren der Oberplatte abgewandten Abschnitten spitz zulaufend ausgebildet sein. Vorzugsweise sind die Seitenplatten dreieckig ausgestaltet. Die dreieckige Ausgestaltung der Seitenplatten kann vorliegen in Form von spitzwinkligen, rechtwinkligen oder gleichschenkligen dreieckigen Seitenplatten. Auch können die Seitenplatten in ihren Abschnitten, die den Stoßbereichen, in welchen die Seitenplatten Stoß an Stoß oder Längskante an Längskante einander anliegen oder miteinander verbunden, gegenüberliegen, teilkreisförmig ausgebildet sein.
  • Auch die Oberplatte kann in der Draufsicht zumindest teilweise eckig, vorzugsweise rechteckig, ausgebildet sein. Ebenso kann die Oberplatte in ihrem dem Stoßbereich, in welchen die Seitenplatten mit der Oberplatte Stoß an Stoß oder Längskante an Längskante anliegen, abgewandten Abschnitt teilkreisförmig ausgebildet sein.
  • In einer besonderen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung können mindestens eine Seitenplatte und/oder die Oberplatte ein Material aufweisen, welches wasser- oder feuchtigkeitsanziehend ist.
  • In einer besonderen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung können mindestens eine Seitenplatte und/oder die Oberplatte ein Material aufweisen, welches Calciumsilikat enthält. Als Calciumsilikate können verwendet werden Calciummetasilikat, Calciumorthosilikat, Dicalciumsilikat oder Derivate und/oder Mischungen derselben. Als Calciumsilikat können ebenfalls natürlich vorkommende verwendet werden, wie Wollastonit, Larnit, Bredigit, Rankinit, Afwillit oder Mischungen derselben. Hinzutretend eignen sich Gyrolith, Tobermorit, Hillebrandit, Foshagit oder Mischungen als Material für mindestens eine Seitenplatte und/oder die Oberplatte. Auch kann einen Mischung mit den vorgenannten verwendet werden.
  • Calciummetasilikat haltiges Material kann nicht nur dämmend wirken, sondern auch ggf. Feuchtigkeit aufsaugen und nach Bedarf aus dem Eckbereich entfernt werden. Zur adsorbierenden Eigenschaft des Calciumsilikats haltigen Materials eignet sich ein Klebstoff, der das Ablösen der erfindungsgemäßen Vorrichtung aus dem Eckbereich erleichtert.
  • In einer weiteren Ausbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung können mindestens eine Seitenplatte und/die Oberplatte eine Plattendicke von 1,5 bis 3,5 cm, vorzugsweise 2,0 bis 3,0 cm, noch mehr bevorzugt 2,5 oder 3,0 cm, aufweisen.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich gleichfalls in besonderer Weise, den durch die geometrischen Wärmebrücken aufgrund geometriebedingter Temperaturunterschiede auftretenden Niederschlag von Feuchtigkeit gerade in den Eckbereichen der Innenseiten des Bauwerks zu vermeiden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren verwendet die erfindungsgemäße Vorrichtung, welche aus zwei Seitenplatten und der Oberplatte umfasst. Die als ein Stück vorgefertigte Vorrichtung aus den beiden Seitenplatten und der Oberplatte wird nach Beschichten des Eckbereichs, der von den Innenseiten der Wände und der Decke des Bauwerks ausgebildet wird, gegen diesen angesetzt. Besonders bevorzugt ist das vollflächige Beschichten derjenigen Flächen des Eckbereichs, an die die erfindungsgemäße Vorrichtung angebracht wird.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist kostengünstig aus zwei Seitenplatten und einer Deckplatte herstellbar.
  • Ebenso zeichnet sich die erfindungsgemäße Vorrichtung durch die einfache Handhabung aus, indem die erfindungsgemäße Vorrichtung auf mit Klebstoff versehene Eckbereiche eines Bauwerks angesetzt wird.
  • Darüber hinaus ist die erfindungsgemäße Vorrichtung formschön und glatt ausgestaltet und passt sich aufgrund ihres neutralen Gesamteindrucks dem jeweiligen ästhetischen Gesamteindruck des Innenraums des Bauwerks an.
  • Auch bietet die erfindungsgemäße Vorrichtung eine hinreichende Innendämmung, so dass der Niederschlag von Feuchtigkeit in dem mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung verkleideten Eckbereich nicht zu beobachten ist.
  • Hinzukommend enthält die erfindungsgemäße Vorrichtung im Gegensatz zum Stand der Technik keine gesundheitsschädlichen chlorhaltigen Werkstoffe.
  • Des Weiteren vermeidet die erfindungsgemäße Vorrichtung im Gegensatz zum Stand der Technik das Ausdünsten von gefährlichen Gasen, wie chlorhaltigen.
  • Zudem ist das zusätzliche Außendämmen der den Eckbereich des Bauwerks ausbildeten Außenwand nicht erforderlich.
  • Gleichfalls sind die erfindungsgemäße Vorrichtung und das erfindungsgemäße Verfahren vorteilhafterweise verarbeitungssicher.
  • Ebenfalls setzen die erfindungsgemäße Vorrichtung und das erfindungsgemäße Verfahren keine hohen Anforderungen an den Benutzer und dessen Geschicklichkeit voraus.
  • So ist das erfindungsgemäße Verfahren nicht schadensanfällig sondern leicht durchführbar. Auch wird das Anbringen einer Dampfsperre gerade in den Eckbereichen, die hohe Anforderung an den Benutzer stellt, erübrigt sich.
  • Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung und dem erfindungsgemäßen Verfahren wird erreicht, dass die aus Calciumsilikat produzierten Eckbereiche in höchster Qualität dem Enderbraucher zugeschickt werden können. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann auf einfachste Art mit dem mitgelieferten Klebstoff direkt an die betroffene Stelle geklebt werden. Die Arbeitsschritte werden für den Verbraucher auf ein Minimum reduziert. Die Konstruktion umfasst an der betroffenen Stelle bei nur einem Montagevorgang beide Außenwandseiten sowie die Decke zugleich. Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird dazu überstreichbar, formschön und glatt sein. Zugleich bietet die Ernlndung alle positiven Eigenschaften des Baustoffs Calciumsilikatplatten.
  • Ausführungsbeispiele
  • Die Zeichnungen zeigen aufgrund einer zeichnerischen Vereinfachung in schematischer, stark vergrößerter Weise, ohne Anspruch auf eine maßstabsgetreue Wiedergabe in
  • 1 die Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung und
  • 2 die Draufsicht auf die erfindungsgemäße Vorrichtung.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst zwei Seitenplatten 3. In dem Bereich, Stoßbereich 7 auch genannt, an dem die beiden benachbarten Längskanten 3b der Seitenplatten 3 einander anstoßen, sind diese miteinander verklebt. Im oberen Bereich, Stoßbereich 9 auch genannt, der Seitenplatten 3 ist die Oberplatte 2 mit ihren Längskanten 2d, die dem Stoßbereich 9 und den oberen Längskanten 2b der beiden zueinander im rechten Winkel ausgerichteten Seitenplatten 3 zugewandt sind, mit den Längskanten 2b der Seitenplatten 3 fest verbunden, zum Beispiel verklebt.
  • In einem weiteren Ausführungsbeispiel können die Seitenplatten 3 und die Oberplatte 2 auch vor Ort vorteilhafterweise an die Besonderheiten eines Eckbereichs, zum Beispiel an dessen winklige Ausbildung, von Altbauten, Fachwerkhäusern, usw. angepasst und miteinander verklebt werden, so dass die Seitenplatten 3 miteinander einen Winkel umfassen, welcher dem Winkel entspricht, der von den beiden den Eckbereich umfassenden Innenseiten der Außenwände gebildet wird. Entsprechendes kann für die Anpassung der Oberplatte 2 an die Innenseite der Decke und deren Ausrichtung zu den Seitenplatten 3 ausgeführt werden, so dass die Seitenplatten 3 mit der Oberplatte 2 Winkel umfassen, welche den Winkeln entsprechen, die von beiden den Eckbereich umfassenden Innenseiten der Außenwände und von der Decke gebildet werden.
  • In einem anderen Ausführungsbeispiel ist die erfindungsgemäße Vorrichtung einstückig ausgebildet, so dass die Seitenplatten 3 und die Oberplatte 2 als ein Stück ausgestaltet sind und angeliefert werden.
  • Unter Eckbereich wird auch im Sinne der Erfindung verstanden, der Bereich des Bauwerks, in welchem die Innenseite der Decke und die beiden Innenseiten der Seitenwände zusammenstoßen.
  • In einem weiteren Ausführungsbeispiel (nicht gezeigt) ist die erfindungsgemäße Vorrichtung dreistückig, bestehend aus den beiden Seitenplatten 3 und der Oberplatte 2, die fest miteinander verklebt sind. Die beiden Seitenplatten 3 sind in der Draufsicht in Form eines gleichschenkligen Dreiecks ausgebildet. Die Oberplatte 2 ist in Draufsicht viereckig. Die beiden Seitenplatten 3 und die Oberplatte 2 enthalten ein calciumsilikathaltiges Material. So bilden die Seitenplatten 3 in der Seitenansicht in ihren der Oberplatte 2 abgewandte spitz zulaufende Abschnitte.
  • In einem anderen Ausführungsbeispiel ist der Bereich der Oberplatte 2, welcher dem Stoßbereich 9 und den benachbarten Längskanten 3b der Seitenplatten 3 abgewandt ist, in der Draufsicht teilkreisförmig ausgebildet.
  • In den Figuren sind die Seitenplatten 1 und 2 dargestellt, die an die Außenwände der Wärmebrücke ihren Platz einnehmen. Die Oberplatte 2 verbindet beide Seitenplatten 3 im 90° Winkel miteinander und wird bei der Montage an die Decke platziert. Die Seitenplatten 3 werden zur Gewichtsersparnis sowie aus optischen Gründen keilförmig nach unten geschnitten. Diese treffen sich am untersten Punkt und bilden eine Kante.
  • Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens wird der Eckbereich, welcher von mindestens einer Außenwand des Bauwerks ausgebildet ist, vollflächig mit einem Klebstoff aufgetragen und gegen die mit dem Klebstoff versehene Fläche wird die erfindungsgemäße Vorrichtung angesetzt, in einem Ausführungsbeispiel kurzzeitig mit Kraft beaufschlagt.
  • Durch das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnen sich im Gegensatz zum Stand der Technik aus, dass in dem der Eckbereich kein Feuchtigkeitsniederschlag sich zeigt und keine Schimmelpilzbildung auftritt.

Claims (14)

  1. Kostengünstig herstellbare Vorrichtung zum dauerhaften Schutz vor einem Feuchtigkeitsniederschlag an einen Eckbereich bildende Innenseiten von Wänden und Decke eines Bauwerks, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zwei Seitenplatten (3) und eine Oberplatte (2) umfasst, die beiden Seitenplatten (3) miteinander, vorzugsweise unter Bildung eines Winkels von 90°, verbunden sind, die Oberplatte (2) mit den beiden Seitenplatten (3) miteinander, vorzugsweise unter Bildung eines Winkels von 90°, verbunden sind.
  2. Kostengünstig herstellbare Vorrichtung zum dauerhaften Schutz vor Feuchtigkeitsniederschlag an Innenseiten von Wänden eines Bauwerks nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenplatten (3) in Seitenansicht in ihrem der Oberplatte (2) abgewandten Abschnitt (10) zueinander spitz zulaufend ausgebildet sind.
  3. Kostengünstig herstellbare Vorrichtung zum dauerhaften Schutz vor Feuchtigkeitsniederschlag an Innenseiten von Wänden eines Bauwerks nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einer der Seitenplatten (3) in der Seitenansicht dreieckig ausgebildet sind.
  4. Kostengünstig herstellbare Vorrichtung zum dauerhaften Schutz vor Feuchtigkeitsniederschlag an Innenseiten von Wänden eines Bauwerks nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Seitenplatte (3) in der Seitenansicht als spitzwinkliges, rechtwinkliges oder gleichschenkliges Dreieck ausgebildet ist.
  5. Kostengünstig herstellbare Vorrichtung zum dauerhaften Schutz vor Feuchtigkeitsniederschlag an Innenseiten von Wänden eines Bauwerks nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberplatte (2) in der Draufsicht zumindest teilweise eckig, vorzugsweise rechteckig, insbesondere quadratisch, ausgebildet ist.
  6. Kostengünstig herstellbare Vorrichtung zum dauerhaften Schutz vor Feuchtigkeitsniederschlag an Innenseiten von Wänden eines Bauwerks nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die den Längskanten (3b) der Seitenplatten (3) abgewandte Kante (2c) der Oberplatte (2) teilkreisförmig ausgestaltet ist.
  7. Kostengünstig herstellbare Vorrichtung zum dauerhaften Schutz vor Feuchtigkeitsniederschlag an Innenseiten von Wänden eines Bauwerks nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung einstückig ausgebildet ist.
  8. Kostengünstig herstellbare Vorrichtung zum dauerhaften Schutz vor Feuchtigkeitsniederschlag an Innenseiten von Wänden eines Bauwerks nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Seitenplatten (3) und/oder die Oberplatte (2) ein Calciumsilikat haltiges Material aufweisen.
  9. Kostengünstig herstellbare Vorrichtung zum dauerhaften Schutz vor Feuchtigkeitsniederschlag an Innenseiten von Wänden eines Bauwerks nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Seitenplatten (3) und/oder die Oberplatte (2) eine übereinstimmende Plattendicke aufweisen.
  10. Kostengünstig herstellbare Vorrichtung zum dauerhaften Schutz vor Feuchtigkeitsniederschlag an Innenseiten von Wänden eines Bauwerks nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Seitenplatten (3) und/oder die Oberplatte (2) eine Plattendicke von 1,5 bis 3,5 cm, vorzugsweise 2,0 bis 3,0 cm, noch mehr bevorzugt 3,0 cm, aufweisen.
  11. Kostengünstig herstellbare Vorrichtung zum dauerhaften Schutz vor Feuchtigkeitsniederschlag an Innenseiten von Wänden eines Bauwerks nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Längskanten (3b) der, vorzugsweise im rechten Winkel zueinander ausgerichteten, Seitenplatten (3) miteinander und/oder die Längskante (2d) der Oberplatte (2) mit mindestens einer der ihr benachbarten Längskanten (2b) der zu der Oberplatte (2), vorzugsweise im rechten Winkel ausgerichteten, Seitenplatten (3) miteinander fest verbunden sind.
  12. Leicht handhabbares Verfahren zum innenseitigen Dämmen eines von mindestens einer Außenwand ausgebildeten Eckbereichs eines Bauwerks durch ein Ansetzen der Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche gegen den Eckbereich zur Vermeidung eines Feuchtigkeitsniederschlages beispielsweise infolge geometrischer Wärmebrücken.
  13. Leicht handhabbares Verfahren zum Isolieren eines von zwei Außenwänden und einer Decke ausgestalteten Eckbereichs nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass zur Verbindung des Eckbereichs mit der Vorrichtung der Eckbereich mit einem Klebstoff bestrichen wird und die Vorrichtung gegen den mit einem Klebstoff beschichteten Eckbereich angesetzt wird.
  14. Leicht handhabbares Verfahren zum Isolieren eines von mindestens einer Außenwand und einer Decke ausgestalteten Eckbereichs nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Kleber zur vollflächigen Verklebung der Vorrichtung gleichmäßig auf die zu verklebende Fläche des Eckbereichs des Gebäudeinneren und/oder der Vorrichtung aufgebracht wird.
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