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DE102015005329B4 - Verfahren zur Anpassung einer Fondsitzbankanordnung an unterschiedliche Breiten einer Karosserie eines Kraftfahrzeugs - Google Patents

Verfahren zur Anpassung einer Fondsitzbankanordnung an unterschiedliche Breiten einer Karosserie eines Kraftfahrzeugs Download PDF

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Abstract

Verfahren zur Anpassung einer Fondsitzbank (1) an unterschiedliche Breiten einer Karosserie eines Kraftfahrzeugs, wobei die Fondsitzbank (1) eine Sitzbank (2), eine mehrere Lehnenteile (3a,3b) aufweisende Rückenlehne (3) und einen Querträger (4) aufweist, an dem die Lehnenteile (3a,3b) der Rückenlehne (3) angebracht werden, dadurch gekennzeichnet, dass für unterschiedliche Breiten der Karosserie des jeweiligen Kraftfahrzeugs Querträger (4) mit unterschiedlichen Längen und Lehnenteile (3a,3b) mit unterschiedlichen Breiten eingesetzt werden, dass zum Einstellen unterschiedlicher Höhenpositionen der Lehnenteile (3a,3b) der Querträger (4) an unterschiedlichen Verbindungspunkten mit der Karosserie verbunden wird, dass der Querträger (4) an einem in unterschiedlichen Höhenpositionen an der Karosserie anbringbaren Adapterelement (10) angeordnet wird, und dass mittels des Adapterelements (10) die Längsposition des Querträgers (4) eingestellt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Anpassung einer Fondsitzbankanordnung an unterschiedliche Breiten einer Karosserie eines Kraftfahrzeugs nach der im Oberbegriff von Anspruch 1 näher definierten Art.
  • Die DE 102 49 236 A1 beschreibt ein Hintersitzlehnen-Modul für ein Kraftfahrzeug, bei dem mehrere Hintersitzlehnen an einem rohrförmigen Element gelagert sind, das als einstückiges, sich über die gesamte Breite des Hintersitzlehnen-Moduls erstreckendes Rohr ausgebildet ist.
  • Aus der DE 10 2009 012 775 A1 ist ein Fahrzeugsitz mit einer gegenüber einem Beschlag höhenverstellbaren Rückenlehne bekannt.
  • Die DE 102 53 242 B4 beschreibt einen Fondsitz eines Fahrzeugs mit einem Sitzteil und einem Lehnenteil, das über einen Beschlag mit der Fahrzeugstruktur verbindbar ist.
  • Fondsitzbankanordnungen sind in der DE 101 14 393 A1 , der DE 10 2005 048 609 A1 oder der DE 10 2009 038 036 A1 beschrieben.
  • Die bekannten Fondsitzbankanordnungen sind jedoch nicht flexibel und können nur für jeweils ein Kraftfahrzeug eingesetzt werden.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur Anpassung einer Fondsitzbankanordnung an unterschiedliche Breiten einer Karosserie eines Kraftfahrzeugs zu schaffen, das einen sehr flexiblen Einsatz der Fondsitzbank in unterschiedlichen Kraftfahrzeugen ermöglicht.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die in Anspruch 1 genannten Merkmale gelöst.
  • Durch die erfindungsgemäße modulare Ausführung der Fondsitzbank ist es möglich, viele unterschiedliche Kraftfahrzeuge, die beispielsweise auf einer oder wenigen gemeinsamen Plattformen basieren können, mit dieser modular aufgebauten, eine hohe Variabilität bietenden Fondsitzbank auszustatten. Dabei findet eine Anpassung der Fondsitzbank an unterschiedliche Breiten der Karosserie durch eine entsprechende Ausführung des Querträgers und eine entsprechende Ausführung der Lehnenteile der Rückenlehne statt. Hierbei entstehen durch die Anordnung verschieden breiter Lehnenteile Lehnenvarianten, die auch in Abhängigkeit von der Ausstattung des jeweiligen Fahrzeugs ausgeführt sein können. Auf diese Weise lassen sich mit wenigen universell einsetzbaren Lehnenteilen viele Lehnenvarianten für die unterschiedlichsten Fahrzeugbreiten erzeugen.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht also eine große mögliche Variantenanzahl selbst in Nischenfahrzeugen, eine Reduzierung von Investitionen und Entwicklungskosten durch Wiederverwendung bzw. mehrfache Verwendung der Fondsitzbank in vielen, möglichst in allen Fahrzeugen einer Plattform und gegebenenfalls auch in mehreren Plattformen und nicht zuletzt auch eine Reduzierung der Fertigungszeit. Durch die sich auf diese Weise ergebenden hohen Stückzahlen werden die Teilepreise wesentlich verringert und es kann auf diese Weise auch das Gewicht der erfindungsgemäßen Fondsitzbank gesenkt werden. Auch die Anzahl der zur Herstellung der Fondsitzbank bzw. Fondsitzbanken erforderlichen Werkzeuge lässt sich durch die Erfindung wesentlich verringern.
  • Um die Höhe der Rückenlehne in Abhängigkeit vom jeweiligen Fahrzeugkonzept unterschiedlich einstellen zu können, ist des Weiteren vorgesehen, dass zum Einstellen unterschiedlicher Höhenpositionen der Lehnenteile der Querträger an unterschiedlichen Verbindungspunkten mit der Karosserie verbunden wird.
  • Um eine einfache Anpassung der Fondsitzbank an unterschiedliche Fahrzeugbreiten zu erreichen, kann in einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung vorgesehen sein, dass die Längen der Querträger in wenigstens zwei unterschiedlichen Rastermaßen ausgeführt werden. Dadurch ergibt sich eine systematische Auslegung der möglichen Gesamtlängen der Querträger in Abhängigkeit von der Breite der Karosserie bzw. der Lehnenbreite.
  • In ähnlicher Weise kann auch vorgesehen sein, dass die Breiten der Lehnenteile in wenigstens drei unterschiedlichen Rastermaßen ausgeführt werden. Dies führt zu einer sehr hohen Variabilität des gesamten Fondsitzbankkonzepts.
  • Um auf eine aufwändige Anbindung der Fondsitzbank mittels eines Lehnenschlosses verzichten zu können, kann des Weiteren vorgesehen sein, dass die Lehnenteile mittels Verstellbeschlägen an dem Querträger angebracht werden. Solche Verstellbeschläge bieten eine hohe Variabilität insbesondere im Hinblick auf die Verstellung der Lehnenneigung.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den restlichen Unteransprüchen. Nachfolgend sind Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung prinzipmäßig dargestellt.
  • Es zeigt:
    • 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Fondsitzbank;
    • 2 ein Detail der Fondsitzbank aus 1;
    • 3 ein weiteres Detail der Fondsitzbank aus 1;
    • 4 das weiteres Detail der Fondsitzbank aus 1.
  • 1 zeigt eine Fondsitzbank 1 für in ihrer Gesamtheit nicht dargestellte Kraftfahrzeuge. Die Fondsitzbank 1 weist in an sich bekannter Weise eine Sitzbank 2 und eine Rückenlehne 3 auf. Von der Sitzbank 2 ist in 1 lediglich ein sogenannter Drahtrahmen 2a dargestellt, auf dem ein nicht dargestelltes Sitzpolster angebracht werden kann, um gemeinsam mit dem Drahtrahmen 2a die Sitzbank 2 zu bilden. Der Drahtrahmen 2 kann hinsichtlich seiner Form und/oder seiner Größe an unterschiedliche Ausführungsformen der Fondsitzbank 1 angepasst werden. Die Fondsitzbank 1 eignet sich sowohl für den Einsatz in der zweiten als auch in der dritten Sitzreihe.
  • Die Rückenlehne 3 weist mehrere Lehnenteile 3a, 3b usw., im vorliegenden Fall exakt zwei Lehnenteile 3a und 3b, auf. Des Weiteren weist die Fondsitzbank 1 einen Querträger 4 auf, an dem die Lehnenteile 3a und 3b der Rückenlehne 3 angebracht sind und der auf eine zu einem späteren Zeitpunkt detaillierter beschriebene Art und Weise mit einer Karosserie des Kraftfahrzeugs verbunden ist.
  • Um bei unterschiedlichen Breiten der Karosserie des Kraftfahrzeugs eine möglichst geringe Anzahl unterschiedlicher Bauteile einsetzen zu müssen, werden für unterschiedliche Breiten der Karosserie Querträger 4 mit unterschiedlichen Längen und Lehnenteile 3a, 3b, usw. mit unterschiedlichen Breiten eingesetzt. Vorzugsweise sind dabei die Längen der Querträger 4 in wenigstens zwei unterschiedlichen Rastermaßen ausgeführt, um eine Anpassung derselben an die jeweilige Karosseriebreite zu erreichen. Noch bevorzugter ist hier eine Einteilung der Längen der Querträger 4 in wenigstens drei unterschiedlichen Rastermaßen. Zwar kann bei lediglich zwei verschiedenen Längen der Querträger 4 insbesondere in Kombination mit anderen Parametern wie Lehnenanordnung, -breiten, -längen und -höhen, ein recht umfangreicher und variabler Baukasten erreicht werden, mit drei unterschiedlichen Längen ist diese Variabilität jedoch noch wesentlich größer. Grundsätzlich hängt die Anzahl der unterschiedlichen Längen der Querträger 4 von den geplanten Fahrzeugen und deren Breitenspreizung ab. Die Breiten der Lehnenteile 3a, 3b, usw. sind bevorzugt an wenigstens drei unterschiedliche Rastermaße der Gesamtbreite der Rückenlehne 3 angepasst. Durch unterschiedliche Kombinationen der einzelnen Lehnenteile 3a, 3b, usw. lässt sich auf diese Weise die jeweilige Gesamtbreite der Rückenlehne 3 einstellen. Die Rastermaße der Gesamtbreite der Rückenlehne 3 können beispielsweise 1000 mm, 1150 mm und 1300 mm betragen. Dadurch ist eine Anpassung der gesamten Fondsitzbank 1 an die gängigsten Breiten der Fahrzeugkarosserien möglich. Dabei sind Kombinationen von zwei oder drei gegebenenfalls unterschiedlich breiten Lehnenteilen 3a, 3b, usw., beispielsweise im Verhältnis ein Drittel zu zwei Drittel umklappbar, oder auch Einzelsitze denkbar. Im Falle einer Karosseriebreite, die von den angegebenen Rastermaßen abweicht, ist gegebenenfalls ein Ausgleich mit einem geeigneten Material, beispielsweise einem Schaum, denkbar.
  • In 1 ist außerdem erkennbar, dass die Lehnenteile 3a und 3b mittels jeweiliger, sehr schematisch angedeuteter Verstellbeschläge 5 an dem Querträger 4 angebracht sind. Dadurch kann auf ein Lehnenschloss verzichtet werden. Da keine Verriegelungen eingestellt werden müssen, ergibt sich außer dem eine höhere Fertigungsqualität. Die Verstellbeschläge 5 sind mit jeweiligen Aufnahmeelementen 6 versehen, in denen die Lehnenteile 3a, 3b aufgenommen sind. Durch die Verstellbeschläge 5 lassen sich außerdem freistehende Lehnenteile 3a, 3b, usw. realisieren. Durch die Verwendung der Verstellbeschläge 5 ist außerdem der Querträger 4 die einzige Schnittstelle zwischen der Fondsitzbank 1 und der Karosserie. Die Lehnenteile 3a, 3b, usw. können beispielsweise um +/- 15° in ihrer Neigung verstellt werden. Der Toleranzausgleich der Lehnenneigung kann sich durch eine nicht dargestellte Bogenführung in den Aufnahmeelementen 6 für die Lehnenteile 3a, 3b, usw. ergeben. In nicht dargestellter Weise ist allerdings auch eine Anbindung der Lehnenteile 3a, 3b, usw. mittels Drehgelenk am Querträger 4 und eines Lehnenschlosses möglich.
  • Zwischen den beiden Lehnenteilen 3a und 3b befindet sich im vorliegend dargestellten Ausführungsbeispiel ein Mittelteil 7, das die Lücke zwischen den beiden Lehnenteilen 3a und 3b schließt und im vorliegenden Fall nach vorne umgeklappt werden kann.
  • In 2 ist die Verbindung des Querträgers 4 mit einem Karosserieteil 8 der Karosserie des Kraftfahrzeugs detaillierter dargestellt. Bei dem Karosserieteil 8 handelt es sich im vorliegenden Fall um eine Kombination des Fahrzeugbodens mit Abschnitten der beiden Seitenwände. Der Querträger 4 ist im vorliegenden Fall mittels zweier im mittleren Bereich des Querträgers 4 vorgesehener Halteelemente 9 mit dem Karosserieteil 8 verbunden. In den beiden äußeren Bereichen ist der Querträger 4 mittels jeweiliger Adapterelemente 10 mit dem Karosserieteil 8 verbunden. Der Querträger 4 kann beispielsweise mit dem jeweiligen Halteelement 9 und/oder mit dem jeweiligen Adapterelement 10 verschweißt sein. Die Halteelemente 9 und/oder die Adapterelemente 10 können mit dem Karosserieteil 8 zum Beispiel verschraubt sein. Durch die Verschraubung des Querträgers 4 im mittleren Bereich mittels der Halteelemente 9 in der mit „z“ bezeichneten vertikalen Richtung und im äußeren Bereich mittels der Adapterelemente 10 in der mit „x“ bezeichneten Fahrtrichtung ergibt sich eine geringere Verspannung des Querträgers 4 und es ist ein Toleranzausgleich gegeben. An den genannten Verschraubpunkten ist eine Verstärkung des Karosserieteils 8 möglich bzw. sinnvoll. Durch die oben beschriebene Verwendung von Rastbeschlägen als die Verstellbeschläge 5 kann die Neigung der Rückenlehne 3 bzw. der einzelnen Lehnenteile 3a, 3b, usw. eingestellt oder durch Verdrehen der Verbindungsgeometrie zwischen den Verstellbeschlägen 5 und den Adapterelementen 10, z.B. eines des Lochbilds in den Adapterelementen 10, angepasst werden.
  • 3 zeigt die Anbindung des Querträgers 4 an dem Karosserieteil 8 im Bereich der Enden desselben mittels der Adapterelemente 10 auf detailliertere Art und Weise. Mittels der Adapterelemente 10 kann der Querträger 4 an unterschiedlichen Verbindungspunkten mit dem Karosserieteil 8 der Karosserie verbunden werden, um auf diese Weise unterschiedliche Höhenpunkte der Lehnenteile 3a, 3b, usw. der Rückenlehne 3 einzustellen. Im vorliegenden Fall weisen sowohl das Adapterelement 10 als auch das Karosserieteil 8 mehrere Stufen 11 auf, an denen das jeweilige Adapterelement 10 in verschiedenen Höhen an dem Karosserieteil 8 angebracht werden kann. Die Stufen 11 können so ausgeführt sein, dass sich sowohl eine Positionsänderung in x- als auch in z-Richtung ergibt. Beispielsweise kann sich hierdurch eine Abstufung mit einem Rastermaß von 50mm ergeben. Um eine feinere Abstufung zu erreichen, können Adapterelemente 10 eingesetzt werden, bei denen die Anbindungspunkte zu dem Querträger 4 und der Lehnendrehachse, d.h. der Achse der Verstellbeschläge 10 oder eines Drehgelenks, in der Höhe und/oder in der Länge versetzt sind. Dadurch lässt sich dann eine Rasterung von zum Beispiel 25 mm erzeugen. Des Weiteren ist es möglich, an dem Karosserieteil 8 mehrere Schraubpunkte vorzusehen, um das Adapterelement 10 in unterschiedlichen Höhen anzubringen. Auch die Einstellung der Höhenposition der Lehnenteile 3a, 3b, usw. kann in einem bestimmten Raster, beispielsweise einem 50 mm-Raster, erfolgen. Selbstverständlich sind die genannten Maße lediglich als beispielhaft anzusehen und es sind auch vollkommen andere Maße denkbar. Zu dem Karosserieteil 8 kann über nicht dargestellte Langlöcher ein Toleranzausgleich erreicht werden. Auch die Längsposition der Rückenlehne 3, d. h. die Position derselben in x-Richtung, kann auf diese Weise eingestellt werden.
  • Eine weitere Ausführungsform der Fondsitzbank 1 ist in 4 dargestellt. Hierbei weist die Sitzbank 2 mehrere, im Einzelnen nicht dargestellte Sitzbankteile auf. Eines der Sitzbankteile ist mittels jeweiliger Schienen 12 in der mit „x“ bezeichneten Längsrichtung des Kraftfahrzeugs verstellbar. Im Falle der Verwendung der Schienen 12 gemäß der Ausführungsform von 4 kann die Sitzbank 2 in ähnlicher Weise wie die Rückenlehne 3 aus unterschiedlichen einzelnen Teilen aufgebaut sein, die ebenfalls die Breitensystematik der Lehnenteile erfüllen, sodass auch bei Verwendung von Sitzstrukturen die Lehnenteile in der beschriebenen Systematik verwendet werden können. Die Sitzstrukturen können z.B. die dargestellte Längsverstellung und/oder ein Gelenk zur Wickelklappung des Hintersitzes und/oder Verriegelungselemente zur Entnahme der Hintersitze aus dem Fahrzeug und/oder andere Funktionsteile beinhalten, sodass sich der beschriebene „Lehnen-Baukasten“ um diese „Sitz-Funktionen“ erweitert.
  • Um unterschiedliche Längen der Lehnenteile 3a, 3b, usw. zu bilden, können in nicht dargestellter Weise Blasformteile für die einzelnen Lehnenteile 3a, 3b, usw. eingesetzt werden. Solche Blasformteile können mit verhältnismäßig geringen Investitionen eingesetzt werden und es können unterschiedliche Lehnenköpfe gegebenenfalls auch durch unterschiedliche Werkzeugeinsätze erzeugt werden.
  • An dem Querträger 4 können in nicht dargestellter Weise Einrichtungen zur Anbringung von Kindersitzen, beispielsweise die an sich bekannten Isofix-Verbindungen, und gegebenenfalls auch Gurtschlösser angebracht werden.
  • Der Querträger 4, gegebenenfalls bestehend aus Querträger 4, Halteelementen 9 und Adapterelementen 10, kann zusammen mit den Verstellbeschlägen 5 und den Aufnahmeelementen 6 als vormontierte Baugruppe angeliefert werden. Auch die nicht dargestellten Gurtschlösser können bereits vormontiert werden. Genauso ist die Anlieferung und der Einbau der kompletten Rückenlehne 3, bestehend aus der beschriebenen vormontierten Baugruppe mit montierten und gepolsterten Lehnenteilen 3a, 3b usw. und gegebenenfalls montierten Anbauteilen wie z.B. Gurtschlössern, Kopfstützen, Blenden usw. möglich.

Claims (4)

  1. Verfahren zur Anpassung einer Fondsitzbank (1) an unterschiedliche Breiten einer Karosserie eines Kraftfahrzeugs, wobei die Fondsitzbank (1) eine Sitzbank (2), eine mehrere Lehnenteile (3a,3b) aufweisende Rückenlehne (3) und einen Querträger (4) aufweist, an dem die Lehnenteile (3a,3b) der Rückenlehne (3) angebracht werden, dadurch gekennzeichnet, dass für unterschiedliche Breiten der Karosserie des jeweiligen Kraftfahrzeugs Querträger (4) mit unterschiedlichen Längen und Lehnenteile (3a,3b) mit unterschiedlichen Breiten eingesetzt werden, dass zum Einstellen unterschiedlicher Höhenpositionen der Lehnenteile (3a,3b) der Querträger (4) an unterschiedlichen Verbindungspunkten mit der Karosserie verbunden wird, dass der Querträger (4) an einem in unterschiedlichen Höhenpositionen an der Karosserie anbringbaren Adapterelement (10) angeordnet wird, und dass mittels des Adapterelements (10) die Längsposition des Querträgers (4) eingestellt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Längen der Querträger (4) in wenigstens zwei unterschiedlichen Rastermaßen ausgeführt werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Breiten der Lehnenteile (3a,3b) in wenigstens drei unterschiedlichen Rastermaßen ausgeführt werden.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Lehnenteile (3a,3b) mittels Verstellbeschlägen (5) an dem Querträger (4) angebracht werden.
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