-
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gehäuse für ein Batteriemodul, insbesondere ein Lithium-Ionen- oder Lithium-Polymer-Batteriemodul für ein Batteriepack, wie es beispielsweise zum Antrieb eines Elektrofahrzeugs oder eines Hybridfahrzeugs Verwendung findet. Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Batteriemodul mit einem derartigen Gehäuse, sowie ein derartiges Batteriepack und ein Fahrzeug, das mit einem derartigen Batteriepack versehen ist.
-
In verschiedenen Technologie-Bereichen kommen in letzter Zeit vermehrt hochentwickelte wiederaufladbare Batterien zum Einsatz, das heißt ein paralleler oder serieller Zusammenschluss mehrerer einzelner Batteriezellen zu einem sogenannten Batteriemodul, welches unter anderem als Komponente innerhalb eines Batteriepacks, vereinfacht auch als Batterie oder Akkumulator bezeichnet, Verwendung findet. Anwendungsmöglichkeiten für derartige Batterien oder Akkumulatoren sind zum Beispiel im Kraftfahrzeugbereich zur Versorgung einer elektrischen Antriebsmaschine, auch als Elektromotor bezeichnet, in einem Elektrofahrzeug (engl.: Electric Vehicle, oder abgekürzt „EV“) oder zur Versorgung eines Elektro-Zusatzmotors in einem Hybridfahrzeug (engl.: Hybrid Electric Vehicle, oder abgekürzt „HEV“) zu finden, der zusätzlich zu einem herkömmlichen Verbrennungsmotor vorgesehen sein kann. Weitere Anwendungsmöglichkeiten liegen auch in anderen technischen Bereichen, wie zum Beispiel bei stationären Anlagen, Mobilfunktelefonen, tragbaren Computer, Videokameras oder MP3-Playern. Prädestiniert für ein breites Einsatzgebiet von Applikationen ist dabei die Lithium-Ionen-Batterietechnologie, und innerhalb dieser insbesondere die Lithium-Polymer-Batterietechnologie, die sich mitunter durch hohe Energiedichte und eine äußerst geringe Selbstentladung hervorhebt.
-
HEVs und EVs benötigen generell energiereiche und leistungsstarke Batteriesysteme, damit die damit versorgten elektrischen Antriebsmaschinen die erwarteten Fahrleistungen abgeben können. Als elektrische Energiespeicher, abgekürzt als „EES“ bezeichnet, verwendet man heute vorzugsweise energiereiche und leistungsstarke Lithium-Ionen-Batteriepacks oder Lithium-Polymer-Batteriepacks mit einem Batteriezellengehalt in einer Größenordnung von in etwa 100 Batteriezellen. Die Ladung leistungsfähiger Batteriezellen beträgt dabei bis zu 63 Amperestunden.
-
Bedingt durch chemische Wandlungsprozesse innerhalb der Batteriezellen während der Be- oder Entladevorgänge können sich die jeweiligen Lithium-Ionen-Batteriezellen oder Lithium-Polymer-Batteriezellen vor allem bei der Energieabgabe, also dem Entladevorgang stark erwärmen. Eine derartige Batterie kann jedoch nur in einem bestimmten Temperaturfenster effizient betrieben werden. Ab einer Betriebstemperatur von 40 °C aufwärts wird beispielsweise die Batterielebensdauer signifikant reduziert. Demgegenüber steigt bei Temperaturen von unter ca. 0 °C der Innenwiderstand der Batterie stark an und die Leistungsfähigkeit der Batterie nimmt mit weiter fallenden Temperaturen kontinuierlich ab. Je leistungsfähiger das Batteriepack also ist, desto größer ist seine Erwärmung und desto unverzichtbarer ist ein effizientes aktives Thermomanagementsystem, das die in dem Batteriepack angeordneten Batteriezellen bei niedrigen Temperaturen erwärmt und bei hohen Temperaturen kühlt, wobei eine effiziente Kühlung die üblicherweise am häufigsten benötigte Funktion des Thermomanagementsystems ist.
-
Die Erfüllung einer Lebensdaueranforderung von derzeit in etwa acht bis zehn Jahren ist deshalb nur mit einer hinreichenden thermischen Konditionierung der Batterie realisierbar, mit der die Batteriezellen in allen Betriebszuständen in einem thermisch unkritischen Zustand unter 40 °C gehalten werden. Des Weiteren darf zur Erreichung eines Alterungsgleichlaufs der Batteriezellen der Temperaturgradient von Zelle zu Zelle lediglich in etwa 5 Kelvin betragen.
-
Eine Aufheizung oder eine Entwärmung beziehungsweise Kühlung der Batteriezellen erfolgt heutzutage bei üblichen Lithium-Ionen-Batterien üblicherweise entweder durch eine Luftkühlung oder aber durch eine Flüssigkeitstemperierung der Batteriezellen mit einem Wasser-Glykol-Gemisch, das durch Kanäle von unterhalb der Batteriemodule montierten Kühlplatten geleitet wird. Die Versorgung derartiger Kühlplatten wird mit einer Kühlflüssigkeitsverschlauchung realisiert, wie sie beispielsweise der
US 2013/0004822 A1 zu entnehmen ist. Darin ist unter anderem eine Kühlplatte beschrieben, die als Bodenplatte eines Batteriepacks zum Einsatz kommt, wobei ein Kühlrohr innerhalb der Kühlplatte vorgesehen ist, durch das flüssiges Kühlmittel strömt, so dass die Kühlplatte als Wärmetauscher zum Temperieren der Batteriezellen innerhalb des Batteriepacks Verwendung findet. In der
US 2013/0004822 A1 ist weiter beschrieben, dass die Kühlplatte zudem eine elektrisch isolierende Folie aufweisen kann, und dass die Kühlplatte neben ihrer Verwendung als Bodenplatte des Batteriepacks auch innerhalb des Batteriepackgehäuses an einer oder beiden Seiten der Batteriezellen als separates Bauteil angeordnet sein kann. Aufgrund der auf Feuchtigkeit sehr sensibel reagierenden Batteriezellentechnik innerhalb des Batteriepacks beziehungsweise innerhalb des Batteriepackgehäuses wird derzeit eine sehr hohe Dichtheit eines derartigen Kühlflüssigkeitsystems gefordert. Eine Fiüssigkeitsdetektion innerhalb des Batteriepackgehäuses, insbesondere an den jeweiligen elektronischen Komponenten, ist bisher noch nicht im Einsatz.
-
Offenbarung der Erfindung
-
Um die vorhergehend genannten Probleme des bekannten Stands der Technik zu lösen wird durch die vorliegende Erfindung ein Batteriemodulgehäuse mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bereitgestellt. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
-
Genauer gesagt dient das erfindungsgemäße Gehäuse als Gehäuse für ein Batteriemodul, beispielsweise ein Lithium-Ionen- oder Lithium-Polymer-Batteriemodul. Das erfindungsgemäße Batteriemodulgehäuse weist dabei einen Grundkörper und eine Deckelplatte auf, wobei zumindest ein Kühlrohr in den Grundkörper integriert ist. Der Grundkörper kann dabei ein mehrwandiger Grundkörper mit hohlem Kern und einer offenen Seitenfläche sein, bei dem das Kühlrohr in eine oder mehrere der Wände des Grundkörpers integriert ist. Der Grundkörper, der hier vorzugweise in Form eines hohlen Quaders beziehungsweise in einer hohlen Quaderform, mit zumindest einer offenen Seite vorliegt, dient in der Regel dazu, eine oder mehrere Batteriezellen, wie zum Beispiel Lithium-Ionen- oder Lithium-Polymer-Batteriezellen, in seinem Hohlraum aufzunehmen. Das Gehäuse kann nach Aufnahme der Batteriezellen durch die offene Seite hindurch mittels der Deckelplatte verschlossen werden. Anders gesagt kann die Deckelplatte die zumindest eine offene Seite des hohlen Quaders verschließen, so dass das Gehäuse in einem zusammengebauten Zustand eine geschlossene Quaderform aufweist. Die in dem Gehäuse aufgenommenen Batteriezellen sind üblicherweise miteinander elektrisch zusammengeschlossen, um einen Einheit zu bilden. Um eine elektrische Verbindung zu den Batteriezellen zu ermöglichen sind jeweilige Durchkontaktierungen der Batteriezellen nach außerhalb des Gehäuses vorgesehen, beispielsweise durch in den Grundkörper integrierte Anschlüsse, die einen Kontaktierung des Batteriezellenzusammenschlusses durch die Wand des Grundkörpers hindurch ermöglichen. Das Modulgehäuse kann also gemäß der vorhergehenden Beschreibung aus zwei oder auch aus mehreren Teilen aufgebaut sein. Bei der bevorzugten Ausführungsform besteht das Modulgehäuse demnach vorzugsweise aus einem tiefgezogenen Grundkörper, der die zu einer Einheit zusammengefassten Batteriezellen und deren elektrischen Komponenten aufnimmt, wie zum Beispiel Zellüberwachungseinheiten (engl.: Cell Supervisory Controller, abgekürzt „CSC“), Zellverbinder, verschiedenste Sensoren, etc., sowie einem Deckelbauteil. Erfindungsgemäß beinhaltet also der Grundkörper des Gehäuses des Batteriemoduls die Batteriezellen und deren elektronische Anbautteile.
-
In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist das zumindest eine Kühlrohr in zumindest eine Wand des Grundkörpers integriert, oder alternativ dazu kann das zumindest eine Kühlrohr in mehrere oder auch in jede Wand des Grundkörpers integriert sein, so dass das Kühlrohr bei entsprechender Anordnung eine möglichst große Anzahl an Wänden des Grundkörpers durchzieht, um eine möglichst effiziente Wärmeabfuhr zu ermöglichen. Das Kühlrohr wirkt folglich als Kühleinrichtung, oder zumindest als wesentlicher Teil einer derartigen Kühleinrichtung. Mit einer entsprechenden Anordnung des Kühlrohrs in dem Grundkörper ist ein nicht geradliniger, sondern ein abknickender oder abbiegender Verlauf des Kühlrohrs gemeint, so dass das Kühlrohr vorzugsweise in einer sogenannten Käfigform verläuft, also einen Verlauf zeigt, der die Gestalt des Grundkörpers im Wesentlichen nachstellt, wobei die einzelnen, nebeneinander angeordneten Abschnitte des Kühlrohrs voneinander beabstandet sind, und bei der zumindest eine Seite des Käfigs offen ist, ähnlich zu der einseitig offenen Gestalt des Grundkörpers des erfindungsgemäßen Gehäuses. Die offene Seite des Käfigs kann zusammen mit der offenen Seite des Grundkörpers durch die Deckelplatte verschlossen werden.
-
Um die Integration des Kühlrohrs in den Grundkörper zu erreichen, kann das zumindest eine Kühlrohr, das vorzugsweise aus Kupfer oder einer Kupferlegierung besteht, in den Grundkörper eingegossen werden, also in dessen Boden und in dessen Wände. Der Grundkörper, der vorzugsweise generell ein nicht-leitendes Material aufweist oder aus diesem besteht, besteht weiter vorzugsweise aus einem Kunststoff, wie zum Beispiel aus einem Polyamid. Alternativ kann das Kühlrohr auch ein anderes gut wärmeleitendes Material aufweisen oder aus diesem bestehen, wie zum Beispiel aus Aluminium, einer Aluminiumlegierung, Kupfer oder einer Kupferlegierung.
-
Der Aufbau des Grundkörpers sieht dabei vor, dass der Grundkörper vor dem Einbringen des Kühlrohrs ein tiefgezogenes Kunststoffbauteil sein kann, in das das Kühlrohr, vorzugsweise in Käfigform, eingesetzt wird und anschließend durch Eingießen eines Kunststoffes in das tiefgezogene Bauteil mit diesem einstückig verbunden wird, so dass der Grundkörper das Kühlrohr als integralen Bestandteil aufweist.
-
In einer bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Gehäuses ist zumindest ein Wärmeleitbauteil vorgesehen, das einzelne Abschnitte des Kühlrohrs, insbesondere die vorhergehend genannten voneinander beabstandeten Abschnitte des Kühlrohrs thermisch leitend miteinander verbindet, so dass eine durchgehende thermische Übertragung auch zwischen diesen Abschnitten des Kühlrohrs und damit vorzugsweise flächendeckend erreicht werden kann. Zudem kann durch das Vorsehen des Wärmeleitbauteils, also durch ein thermisches Verbinden der Kühlrohrabschnitte miteinander ein möglichst großer Wärmeübergang geschaffen werden, und die wärmeübertragende Oberfläche wird dadurch möglichst groß gestaltet. Um dies zu erreichen ist das Wärmeleitbauteil vorzugsweise ebenfalls in den Grundkörper eingegossen, zusammen mit dem zumindest einen Kühlrohr.
-
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist jeweils ein Wärmeleitbauteil an jeder der Seiten der Käfigform des Kühlrohrs vorgesehen, abgesehen von der offenen Seite des Käfigs, so dass jede wärmeleitende Seite des Käfigs möglichst flächendeckend eine durchgehende Wärmeleitung erzielt. Das Wärmeleitbauteil liegt hier vorzugsweise in Form eines Wärmeleitblechs vor, das weiter vorzugsweise aus Kupfer oder einer Kupferlegierung besteht. Alternativ dazu kann für das Wärmeleitbauteil auch ein anderes gut wärmeleitendes Material verwendet werden, wie zum Beispiel Aluminium oder eine Aluminiumlegierung. Der Wärmeübertrager des erfindungsgemäßen Gehäuses ist demnach vorzugsweise käfigförmig aufgebaut und die einzelnen Kühlkanäle sind mit Wärmeleitblechen verbunden. Damit können die Batteriezellen nicht nur über deren Boden, sondern auch an den Seitenteilen gekühlt werden. Als Resultat kann ein größerer Kühleffekt und eine im Mittel kleinere Zelltemperatur erreicht werden.
-
Um eine noch effizientere Kühlung des Batteriemoduls zu erzielen kann zumindest ein weiteres Kühlrohr in die Deckelplatte integriert sein, ähnlich wie in den vorhergehend genannten Stand der Technik. Das zusätzliche, in der Deckelplatte integrierte Kühlrohr ist dabei vorzugsweise in die Deckelplatte eingegossen oder aber auf andere Art und Weise in die Deckelplatte eingebracht, wobei hier ähnlich zu dem in dem Grundkörper integrierten Kühlrohr ebenfalls ein Wärmeleitbauteil zusätzlich vorgesehen sein kann, das ebenfalls in die Deckelplatte eingegossen sein kann. Um nun separate Kühlflüssigkeitsanschlüsse der jeweiligen Kühlrohre zu vermeiden, kann das Kühlrohr der Deckelplatte nach einem Verschließen des Grundkörpers mit dem zumindest einen Kühlrohr des Grundkörpers in Fluidverbindung stehen, so dass ein einzelner Fluidzufuhranschluss sowie ein einzelner Fluidabfuhranschluss ausreicht, um das Batteriemodul mit den Kühlrohren beziehungsweise dem durch die Kühlrohre strömenden Kühlfluid zu kühlen.
-
Gemäß einem weiteren Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung wird zudem ein Batteriemodul mit einem wie oben beschriebenen Gehäuse bereitgestellt, wobei zumindest eine Vielzahl elektrisch zusammengeschlossener Batteriezellen in dem Gehäuse angeordnet ist und eine durch diese erzeugte Wärme zumindest durch das in den Grundkörper integrierte Kühlrohr aus dem Gehäuse geleitet wird.
-
Ein Zusammenschluss mehrerer derartiger Batteriemodule führt dabei zu einem Batteriepack gemäß einem weiteren Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung, das eine Vielzahl dieser Batteriemodule aufweist, wobei die Batteriemodule auf modulare Bauweise angeordnet sind. Die Verbindung der Einzelmodule zu einem Batteriepack mit variabler Anzahl von Einzelmodulen kann vorzugsweise über Modulverbinder realisiert werden, die nach außen hin elektrisch isoliert sind. Weitere Bauteile des Batteriepacks, wie zum Beispiel das Batteriemanagementsystem, abgekürzt als „BMS“ bezeichnet, können ebenfalls modular flexibel angeordnet sein.
-
Ein derartiges Batteriepack, das aus einer Vielzahl Batteriemodulen mit jeweils erfindungsgemäßem Gehäuse besteht, kann gemäß einem weiteren Gesichtspunkt der Erfindung zumindest teilweise zur Energieversorgung einer Antriebseinheit eines Elektro- oder Hybridfahrzeug verwendet werden.
-
Vorteile der Erfindung
-
Durch das erfindungsgemäße Gehäuse, wie es vorhergehend beschrieben ist, kann ein modularer Aufbau eines Batteriepacks ermöglicht werden. Hierfür sind die einzelnen Batteriemodule jeweils mit dem erfindungsgemäßen Gehäuse eingefasst. Entsprechend kann ein Batteriepack je nach Bauraumanforderung aus den einzelnen modularen Batteriemodulen zusammengesetzt werden, so dass der zur Verfügung stehende Bauraum optimal ausgenutzt werden kann.
-
Um die strikte Trennung zwischen elektronischen Bauteilen und flüssigkeitsgeführten Bauteilen des Batteriepacks zu ermöglichen, kann der Kühlfluidanschlussabschnitt der als Kühlplatte wirkenden Deckelplatte durch das Modulgehäuse geführt werden, wobei ein Kühlfluidanschluss in den Boden und die Wände des Grundkörpers des Modulgehäuses integriert beziehungsweise fest eingegossen wird, um eine umfassende Kühleinrichtung umzusetzen. Der dadurch verwirklichte Wärmeübertrager zur Kühlung der Batteriezellen kann in Form eines Käfigs aufgebaut sein, was zu einer deutlich größeren wärmeübertragenden Oberfläche des Modulgehäuses führt, da zusätzlich zum Boden der Batteriezellen auch die Seitenflächen der Batteriezellen gekühlt werden. Um die Module elektrisch zu isolieren, wird das gesamte Modulgehäuse vorzugsweise aus Kunststoff ausgeführt.
-
Ein derartig ausgeführtes Batteriemodulgehäuse führt zu einer flexiblen Anordnung der einzelnen Batteriemodule innerhalb des Batteriepacks, zu einer Trennung von elektronischen Bauteilen und flüssigkeitsgeführten Bauteilen und zu geringeren Anforderungen an Batteriegehäuse bezüglich Bauraum, sowie bezüglich thermischer und elektrischer Isolation. Das Gehäuse kann durch die Erfindung entsprechend leichter und mit weniger Bauteilen als der Stand der Technik hergestellt werden. Darüber hinaus ermöglicht das vorliegende erfinderische Konzept die vollständige hermetische Trennung der elektrischen Komponenten des Moduls von der Kühlflüssigkeit, wodurch Dichtheitsanforderungen an das Kühlsystem und an das Batteriepack weniger streng formuliert werden können, da ein Auftreten von Flüssigkeit im Batteriepack mit dem erfindungsgemäßen Batteriemodulgehäuse nicht weiter sicherheitsrelevant ist. Weiterhin können durch die erfindungsgemäße Lösung Kosteneinsparungen bei der Validierung, bei End-Of-Line-Tests sowie bei der Prüfung durch Zulieferer erreicht werden.
-
Kurze Beschreibung der Zeichnung
-
Die einzige Figur der Erfindung zeigt eine explodierte Ansicht eines Batteriemodulgehäuses gemäß der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, mit einem aus einem Kühlrohr und aus Wärmeleitblechen bestehenden Wärmeübertragerkäfig zur Integration in das Batteriemodulgehäuse.
-
Bevorzugte Ausführungsform der Erfindung
-
Die in der Figur dargestellte perspektivische Explosionsansicht zeigt ein für ein Batteriemodul konzipiertes Gehäuse 1, das im Wesentlichen einen Grundkörper 2, eine als Abdeckung des Grundkörpers 2 dienenden Deckelplatte 3 sowie eine Kühleinheit aufweist, die aus einem Kühlrohr 4 und mehreren, als Wärmeleitbauteile wirkenden Wärmeleitblechen 5 aufgebaut ist.
-
Der Grundkörper 2 besteht bei der bevorzugten Ausführungsform aus einem Polyamid und weist eine quaderförmige hohle Gestalt mit vier geschlossenen Seitenflächen, einer geschlossenen Bodenfläche sowie einer offenen Aufnahmefläche 21 auf. Bei einem Zusammenbau der bevorzugten Ausführungsform wird die aus Kühlrohr 4 und Wärmeleitblechen 5 bestehende Kühleinheit durch die offene Aufnahmefläche 21 in den Grundkörper 2 eingesetzt und anschließend mit diesem verbunden, vorzugsweise durch vergießen des Kühlrohrs 4 mit dem Grundkörper 2 mittels Kunststoffgießformen so, dass ein hohler Innenraum des Grundkörpers 2 weiterhin im Wesentlichen hohl bleibt. In den hohlen Innenraum des Grundkörpers 2 können dann zusammengeschlossene Batteriezellen eingesetzt und anschließend die offene Aufnahmefläche 21 der Grundkörper 2 mit der Deckelplatte 3 geschlossen werden, so dass das Gehäuse 1 die (nicht gezeigten) Batteriezellen in sich aufnimmt, wobei (nicht gezeigte) Kontakte durch eine oder mehrere der Wände des Grundkörpers 2 hindurch vorgesehen sind, um eine Kontaktierung des Zusammenschlusses an Batteriezellen von außerhalb des Gehäuses 1 zu ermöglichen.
-
Die Kühleinheit besteht bei der bevorzugten Ausführungsform aus dem Kühlrohr 4, das einen Kühlmittelzufuhranschluss 41 (mit einem hinweisenden Pfeil in der Figur gekennzeichnet) und einen Kühlmittelabfuhranschluss 42 (mit einem wegweisenden Pfeil in der Figur gekennzeichnet) für das Kühlmittel hat und zwischen diesen Anschlüssen 41, 42 in einer gewinkelten Form verläuft, und drei Wärmeleitblechen 5, die im eingebauten Zustand der Kühleinheit die großflächigen Seitenflächen sowie die Bodenfläche des Grundkörpers 2 abdecken. In dem Grundkörper 2 müssen entsprechende (nicht gezeigte) Öffnungen für die an der Bodenfläche angeordneten Anschlüsse 41, 42 vorgesehen sein, wobei die Anschlüsse 41, 42 anders als in der Figur gezeigt auch an sich gegenüberliegenden Seiten oder aber an der Deckelfläche angeordnet sein können. Das gewinkelte Kühlrohr 4, das bei der bevorzugten Ausführungsform aus Kupfer oder einer Kupferlegierung besteht, weist in einer Seitenansicht eine U-förmige Gestalt auf, die aus der in der Figur gezeigten perspektivischen Ansicht eine langgezogene U-Form zeigt. Die langgezogene U-Form des Kühlrohrs 4 bildet dadurch eine sogenannte Käfigform aus, die im zusammengebauten Zustand des Gehäuses 1 dem Innenhohlraum des Grundkörpers 2 entspricht und zumindest die beiden großflächigen Seitenflächen sowie die Bodenfläche des Grundkörpers 2 überzieht. Alternativ zu der abgewinkelten U-Form des Kühlrohrs 4 sind auch andere Formen denkbar, wie zum Beispiel eine Doppel-L-Form oder dergleichen, solange eine möglichst große Innenfläche des Grundkörpers 2 von dem Kühlrohr 4 abgedeckt wird, ohne die Öffnung auf der Aufnahmefläche 21 zu behindern.
-
Das Kühlrohr 4 beziehungsweise die gewinkelte Form des Kühlrohrs 4 bildet durch seine Käfigform abwechselnde Abschnitte 43, 44 aus, die abwechselnd an einer jeweiligen großflächigen Seitenfläche der Quaderform des Grundkörpers 2 verlaufen. Das in dem Kühlrohr 4 fließende Kühlmittel, beispielsweise ein Wasser-Glykol-Kühlmittel oder dergleichen, dient dazu, Wärme, die bei Be- oder Entladevorgängen der in dem Gehäuse 1 untergebrachten Batteriezellen erzeugt wird, effizient abzuführen. Um nun einen möglichst großen Wärmeübergang zwischen den Batteriezellen und dem Kühlmittel zu erzielen sind die verschiedenen Abschnitte 43, 44 mit den jeweiligen Wärmeleitblechen 5 thermisch miteinander verbunden, von denen in der bevorzugten Ausführungsform jeweils eines die Abschnitte 43, die Abschnitte 44 sowie zwischen diesen verlaufenden Bodenabschnitte 45 abdecken. Die Wärmeleitbleche 5 der bevorzugten Ausführungsform bestehen aus Kupfer oder einer Kupferlegierung, können aber alternativ dazu auch aus einem anderen, gut wärmeleitenden Material bestehen, wie zum Beispiel Aluminium oder dergleichen. Um die Kühlwirkung des Gehäuses 1 noch weiter zu verbessern, ist es in einer alternativen Ausführungsform denkbar, die Deckelplatte 3 ähnlich wie in dem genannten Stand der Technik ebenfalls mit einem Kühlrohr zu versehen, so dass die Deckelseite des Gehäuses 1 nach einem Zusammenbau ebenfalls effizient gekühlt werden kann.
-
Das erfindungsgemäße Gehäuse 1 kann bei jeder Art von Lithium-Ionen-beziehungsweise Lithium-Polymer-Batteriesystem zum Einsatz kommen, wie zum Beispiel bei Batteriepacks zur Versorgung von elektrischen Antriebssystemen in der Elektro- oder Hybridfahrzeugtechnik.
-
Die Erfindung ist nicht auf die hier beschriebenen Ausführungsbeispiele und die darin hervorgehobenen Aspekte beschränkt. Vielmehr ist innerhalb des durch die Ansprüche angegebenen Bereiches eine Vielzahl von Abwandlungen möglich, die im Rahmen fachmännischen Handelns liegen.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- US 2013/0004822 A1 [0006, 0006]