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DE102014201426A1 - Gargerät - Google Patents

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Publication number
DE102014201426A1
DE102014201426A1 DE102014201426.3A DE102014201426A DE102014201426A1 DE 102014201426 A1 DE102014201426 A1 DE 102014201426A1 DE 102014201426 A DE102014201426 A DE 102014201426A DE 102014201426 A1 DE102014201426 A1 DE 102014201426A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
sealing device
cooking appliance
door
muffle
appliance according
Prior art date
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Pending
Application number
DE102014201426.3A
Other languages
English (en)
Inventor
Markus Kuchler
Markus de Vries
Helin Weingartner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Hausgeraete GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BSH Hausgeraete GmbH filed Critical BSH Hausgeraete GmbH
Priority to DE102014201426.3A priority Critical patent/DE102014201426A1/de
Priority to PCT/EP2015/050877 priority patent/WO2015110382A1/de
Publication of DE102014201426A1 publication Critical patent/DE102014201426A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05BELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
    • H05B6/00Heating by electric, magnetic or electromagnetic fields
    • H05B6/64Heating using microwaves
    • H05B6/76Prevention of microwave leakage, e.g. door sealings
    • H05B6/763Microwave radiation seals for doors
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C15/00Details
    • F24C15/02Doors specially adapted for stoves or ranges
    • F24C15/021Doors specially adapted for stoves or ranges sealings for doors or transparent panel

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Electromagnetism (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Gargerät (1), insbesondere einen Mikrowellen- Kombinationsbackofen, mit einem Magnetron (2) zum Erzeugen von Mikrowellen, wobei das Gargerät (1) eine Muffel (4) zum Aufnehmen von Gargut, eine Tür (5) zum Verschließen der Muffel (4), eine zwischen der Muffel (4) und der Tür (5) angeordnete elektrisch leitfähige Dichteinrichtung (8) und eine Mikrowellenfalle (10) umfasst, wobei die Dichteinrichtung (8) in einer Ausbreitungsrichtung (A) der Mikrowellen vor der Mikrowellenfalle (10) angeordnet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gargerät. Das Gargerät ist insbesondere ein Haushaltsgerät.
  • Gargeräte wie Backöfen können zum Verschließen eines Garraums eine Tür aufweisen. Die Tür kann gegenüber einer Muffel des Backofens mit Hilfe einer Dichtung abgedichtet sein. Hierdurch kann ein Austritt von Wrasen aus dem Garraum verhindert werden. Auf diese Weise kann einerseits eine unerwünschte Dampfbildung und Geruchsbelästigung in der Küche vermieden werden und andererseits kann durch ein Unterbinden eines nennenswerten Volumenstroms aus dem Garraum nach außen verhindert werden, dass die Garprozesse im Garraum gestört werden. Die Tür von Mikrowellen-Kombinationsbacköfen sollte zusätzlich die Forderung nach guter Mikrowellenabdichtung erfüllen. Ferner kann bei derartigen Kombinationsgeräten eine erhöhte Temperaturfestigkeit des Dichtungsmaterials gefordert sein, die im Falle von Geräten mit pyrolytischer Selbstreinigung bis über 300°C betragen kann.
  • Die DE 2 414 072 beschreibt eine Türdichtungsmanschette für kombinierte Mikrowellenund Selbstreinigungsherde. Es wird eine an ihrer Oberfläche leitfähige Dichteinrichtung beschrieben, die an einer Tür des Gargerätes leitend befestigt ist. Im geschlossenen Zustand der Tür ist die Dichteinrichtung elektrisch leitend mit einem Muffelflansch einer Muffel des Gargeräts leitend kontaktiert.
  • Die DE 28 48 658 A1 beschreibt einen Mikrowellenofen mit einer zwischen einem Muffelflansch und einer Tür angeordneten Dichteinrichtung, die von einem elektrisch nicht leitenden Glasfasermantel umschlossen ist. In Ausbreitungsrichtung der Mikrowellen ist jeweils eine Mikrowellenfalle sowohl der Dichteinrichtung vorgelagert als auch der Dichteinrichtung nachgelagert vorgesehen.
  • Vor diesem Hintergrund besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, ein verbessertes Gargerät zur Verfügung zu stellen.
  • Demgemäß wird ein Gargerät, insbesondere ein Mikrowellen-Kombinationsbackofen, mit einem Magnetron zum Erzeugen von Mikrowellen vorgeschlagen, wobei das Gargerät eine Muffel zum Aufnehmen von Gargut, eine Tür zum Verschließen der Muffel, eine zwischen der Muffel und der Tür angeordnete elektrisch leitfähige Dichteinrichtung und eine Mikrowellenfalle umfasst. Dabei ist die Dichteinrichtung in einer Ausbreitungsrichtung der Mikrowellen vor der Mikrowellenfalle angeordnet.
  • Die Muffel kann auch als Aufnahmebereich des Gargeräts bezeichnet werden. Insbesondere weist die Muffel eine Quaderform auf. Die Muffel weist einen Boden, eine dem Boden gegenüberliegend angeordnete Decke, eine der Tür gegenüberliegend angeordnete Rückwand und zwei einander gegenüberliegend angeordnete Seitenwände auf. Die Muffel kann insbesondere aus einem Stahlblech gefertigt sein. Dadurch, dass die Mikrowellenfalle in Ausbreitungsrichtung der Mikrowellen nach der Dichteinrichtung angeordnet ist, kann die Tür sehr kompakt aufgebaut werden. Vorzugsweise ist sowohl die Mikrowellenfalle als auch die Dichteinrichtung an der Tür vorgesehen. Die Dichteinrichtung erzeugt eine Vordämpfung der Mikrowellenstrahlung, während die insbesondere geometrisch definierte Mikrowellenfalle eine Nachdämpfung bewirkt. Durch die Abfolge des Vordämpfungselements, das heißt der Dichteinrichtung, und des Nachdämpfungselements, das heißt der Mikrowellenfalle, kann die Mikrowellenfalle weit außen an einem Türboden der Tür angeordnet sein. Hierdurch ist im Vergleich zu bekannten Gargeräten ein kürzerer Überlappungsbereich zwischen Tür und Muffelflansch möglich. Bei einer umgekehrten Anordnung, bei der die Mikrowellenfalle in Ausbreitungsrichtung der Mikrowellen vor der Dichteinrichtung angeordnet ist, wird der Mikrowellendämpfungsbereich deutlich ausgedehnter und der von der Tür benötigte Bauraum wird größer.
  • Dadurch, dass die Dichteinrichtung elektrisch leitfähig ausgebildet ist, wird eine Funkenbildung zu einer Trägerstruktur, das heißt zu der Struktur, an der die Dichteinrichtung angeordnet ist, wie beispielsweise der Tür oder der Muffel, oder zu benachbarten leitfähigen Oberflächen verhindert. Insbesondere kann damit eine Funkenbildung zwischen dem Türboden der Tür, der Dichteinrichtung und dem Muffelflansch der Muffel verhindert werden.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist die Dichteinrichtung elektrisch leitend mit der Tür oder mit einem Muffelflansch der Muffel verbunden.
  • Hierdurch kann das Auftreten von Funkenbildung weiter reduziert werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist die Dichteinrichtung elektrisch leitend mit der Tür verbunden und der Muffelflansch ist gegenüber der Dichteinrichtung elektrisch isoliert, insbesondere emailliert oder lackiert.
  • Die Isolation des Muffelflanschs gegenüber der Dichteinrichtung wird dadurch erzielt, dass eine Oberfläche des Muffelflanschs beispielsweise emailliert oder lackiert ist.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist die Dichteinrichtung elektrisch leitend mit dem Muffelflansch verbunden und die Tür ist gegenüber der Dichteinrichtung elektrisch isoliert, insbesondere emailliert oder lackiert.
  • Zur elektrischen Isolation der Tür gegenüber der Dichteinrichtung ist die Tür vorzugsweise mit einer Emaille- oder Lackschicht versehen.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist die Dichteinrichtung in oder an einer an der Tür oder an dem Muffelflansch vorgesehenen Nut angeordnet.
  • Die Nut läuft um die Tür oder um den Muffelflansch vorzugsweise vollständig um. Insbesondere kann sowohl an der Tür als auch an dem Muffelflansch jeweils eine Nut vorgesehen sein. Dabei sind die an der Tür vorgesehene Nut und die an dem Muffelflansch vorgesehene Nut einander gegenüberliegend angeordnet.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist die Nut zumindest einen Verriegelungshaken auf, mit Hilfe dessen die Dichteinrichtung in oder an der Nut fixierbar ist.
  • Vorzugsweise weist die Nut eine Vielzahl einander gegenüberliegender Paare von Verriegelungshaken auf. Die Verriegelungshaken sind insbesondere materialeinstückig mit einem Türboden der Tür oder mit dem Muffelflansch ausgebildet.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform sind die Verriegelungshaken elastisch verformbar.
  • Vorzugsweise sind die Verriegelungshaken federnd ausgebildet. Hierdurch kann die Dichteinrichtung federnd an oder in der Nut befestigt werden. Die Dichteinrichtung kann durch die federnde Befestigung mit den Verriegelungshaken federnd aus der Nut heraus und wieder in diese hinein bewegt werden. Hierdurch ist insbesondere bei einem wenig elastischen Dichtungsmaterial eine zuverlässige Abdichtung eines zwischen der Tür und dem Muffelflansch vorgesehenen Spalts gewährleistet.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist die Dichteinrichtung ein Ankerelement auf, mit Hilfe dessen die Dichteinrichtung mit der Tür verbindbar ist. Die Dichteinrichtung kann mit Hilfe des Ankerelements alternativ mit dem Muffelflansch verbindbar sein.
  • Insbesondere ist das Ankerelement in oder an der Dichteinrichtung angeordnet. Das Ankerelement kann ein Blechstreifen sein, der mit einer Trägerstruktur, wie der Tür oder dem Muffelflansch mit Hilfe von Schweißverbindungen, Schraubverbindungen oder Nietverbindungen verbunden ist. Mit Hilfe des Ankerelements ist die Dichteinrichtung vorzugsweise elektrisch leitend mit der Tür oder mit dem Muffelflansch verbunden.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist eine Federeinrichtung vorgesehen, mit Hilfe derer die Dichteinrichtung federnd mit der Tür verbunden ist. Alternativ kann die Dichteinrichtung mit Hilfe der Federeinrichtung federnd mit dem Muffelflansch verbunden sein.
  • Insbesondere ist eine Vielzahl derartiger Federeinrichtungen vorgesehen. Mit Hilfe der Federeinrichtungen ist stets eine zuverlässige Spaltabdichtung des Spalts zwischen dem Muffelflansch und der Tür gewährleistet.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist die Dichteinrichtung mit Hilfe der Federeinrichtung mit der Tür elektrisch leitend verbunden. Alternativ ist die Dichteinrichtung mit Hilfe der Federeinrichtung mit dem Muffelflansch elektrisch leitend verbunden.
  • Die Federeinrichtung ist insbesondere in der Nut angeordnet. Die Nut kann in oder an der Tür oder in oder an dem Muffelflansch vorgesehen sein. Die Federeinrichtung kann integraler Bestandteil der Dichteinrichtung sein.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform umläuft die Dichteinrichtung vollständig um den Muffelflansch.
  • Hierdurch ist eine zuverlässige Abdichtung des Garraums gewährleistet.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist die Dichteinrichtung elastisch verformbar.
  • Vorzugsweise ist die Dichteinrichtung federelastisch verformbar. Die Dichteinrichtung kann beispielsweise einen schlauchförmigen Glasfasermantel aufweisen, in den elektrisch leitende Drähte eingebettet sind. Alternativ kann die Dichteinrichtung beispielsweise aus einem schlauchförmigen Metallgeflecht gefertigt sein. Die schlauchförmige Struktur der Dichteinrichtung kann beispielsweise mit einem weiteren Material gefüllt sein. Das weitere Material kann beispielsweise ein Silikonwerkstoff sein.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist die Mikrowellenfalle eine Lambda-Viertel-Falle.
  • Hierdurch ist eine zuverlässige Nachdämpfung gewährleistet.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist zumindest eine Oberfläche der Dichteinrichtung elektrisch leitfähig.
  • Hierdurch wird zuverlässig eine Funkenbildung zwischen der Dichteinrichtung, der Tür und/oder dem Muffelflansch verhindert.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist die Dichteinrichtung hochtemperaturfest.
  • Unter „Hochtemperatur“ ist vorliegend eine Temperatur von 300°C bis zu 500°C zu verstehen.
  • Weitere mögliche Implementierungen der Erfindung umfassen auch nicht explizit genannte Kombinationen von zuvor oder im Folgenden bezüglich der Ausführungsbeispiele beschriebenen Merkmale oder Ausführungsformen. Dabei wird der Fachmann auch Einzelaspekte als Verbesserungen oder Ergänzungen zu der jeweiligen Grundform der Erfindung hinzufügen.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Aspekte der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche sowie der im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiele der Erfindung. Im Weiteren wird die Erfindung anhand von bevorzugten Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beigelegten Figuren näher erläutert.
  • 1 zeigt eine schematische perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines Gargeräts;
  • 2 zeigt eine schematische Teilschnittansicht einer weiteren Ausführungsform des Gargeräts gemäß der 1;
  • 3 zeigt eine weitere schematische Teilschnittansicht der Ausführungsform des Gargeräts gemäß der 2;
  • 4 zeigt eine schematische Teilschnittansicht einer weiteren Ausführungsform des Gargeräts gemäß der 1;
  • 5 zeigt eine weitere schematische Teilschnittansicht der Ausführungsform des Gargeräts gemäß der 4;
  • 6 zeigt eine schematische Teilschnittansicht einer weiteren Ausführungsform des Gargeräts gemäß der 1;
  • 7 zeigt eine schematische Teilschnittansicht einer weiteren Ausführungsform des Gargeräts gemäß der 1;
  • 8 zeigt eine schematische Teilschnittansicht einer weiteren Ausführungsform des Gargeräts gemäß der 1; und
  • 9 zeigt eine weitere schematische Teilschnittansicht der Ausführungsform des Gargeräts gemäß der 8.
  • In den Figuren sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit denselben Bezugszeichen versehen worden, sofern nichts anderes angegeben ist.
  • Die 1 zeigt eine schematische perspektivische Ansicht eines Gargeräts 1. Das Gargerät 1 weist ein Magnetron 2 zum Erzeugen von Mikrowellen auf. Das Gargerät 1 weist ferner einen Garraum 3, der von einer Muffel 4 des Gargeräts 1 umschlossen ist, und eine Tür 5 zum Verschließen des Garraums 3 auf. Die Muffel 4 weist insbesondere eine quaderförmige Geometrie auf. In der Orientierung der 1 ist vorderseitig ein Muffelflansch 6 der Muffel 4 vorgesehen. Die Tür 5 kann verschwenkbar an dem Muffelflansch 6 angebracht sein. Das Gargerät 1 ist vorzugsweise ein Haushaltsgerät. Insbesondere ist das Gargerät 1 ein Mikrowellen-Kombinationsbackofen.
  • Die 2 und 3 zeigen jeweils schematische Detailschnittansichten des Gargeräts 1. Die Tür 5 weist vorzugsweise einen Türboden 7, der insbesondere aus einem Metallblech gefertigt ist, auf. Zwischen der Muffel 4, insbesondere zwischen dem Muffelflansch 6, und der Tür 5 ist eine elektrisch leitfähige Dichteinrichtung 8 vorgesehen. Vorzugsweise ist zumindest eine Oberfläche 9 der Dichteinrichtung 8 elektrisch leitfähig. Die Dichteinrichtung 8 ist vorzugsweise hochtemperaturfest. Unter „hochtemperaturfest“ sind vorliegend Temperaturen von 300°C bis zu 500°C zu verstehen.
  • Die Dichteinrichtung 8 kann beispielsweise ein Glasfasergewebeschlauch sein, in den leitfähige Fasern eingewebt sind. Ferner kann die Dichteinrichtung 8 ein Metallgewebeschlauch sein. Die Dichteinrichtung 8 kann als schlauchförmiger Hohlkörper ausgebildet sein. Weiterhin kann der schlauchförmige Hohlkörper beispielsweise mit einem Silikonwerkstoff gefüllt sein. Die Dichteinrichtung 8 ist insbesondere elastisch verformbar. Das heißt, bei einem Zusammendrücken der Dichteinrichtung 8 erfährt sie eine reversible Geometrieveränderung. Insbesondere weist die Dichteinrichtung 8 federelastische Eigenschaften auf. Das heißt, nach einem Verformen der Dichteinrichtung 8 springt sie selbsttätig in ihre ursprüngliche Form zurück.
  • Das Gargerät 1 weist ferner eine Mikrowellenfalle 10 auf, die insbesondere dazu eingerichtet ist, den Austritt von Mikrowellen aus dem Garraum 3 zu verhindern. Die Mikrowellenfalle 10 ist insbesondere eine sogenannte Lambda-Viertel-Falle. Die Tür 5 kann die Mikrowellenfalle 10 umfassen. Alternativ kann die Mikrowellenfalle 10 an dem Muffelflansch 6 vorgesehen sein.
  • Die Dichteinrichtung 8 ist in einer Ausbreitungsrichtung A der Mikrowellen vor der Mikrowellenfalle 10 angeordnet. Die Dichteinrichtung 8 bildet so eine Vordämpfungszone 11 und die Mikrowellenfalle 10 bildet eine Nachdämpfungszone 12. Die Dichteinrichtung 8 ist vorzugsweise elektrisch leitend mit der Tür 5 verbunden. Alternativ kann die Dichteinrichtung 8 elektrisch leitend mit dem Muffelflansch 6 verbunden sein. Insbesondere ist die Dichteinrichtung 8 in oder an einer an der Tür 5 vorgesehenen Nut 13 angeordnet. Alternativ kann die Nut 13 an dem Muffelflansch 6 vorgesehen sein. Die Dichteinrichtung 8 umläuft um den Muffelflansch 6 vorzugsweise vollständig. Insbesondere umläuft auch die Nut 13 um den Muffelflansch 6 vollständig.
  • Die 2 zeigt die Dichteinrichtung 8 in einem unbelasteten Zustand. Das heißt, die Tür 5 ist geöffnet oder nicht ganz geschlossen. Die 3 zeigt die Dichteinrichtung 8 in einem belasteten Zustand, in dem der Muffelflansch 6 an der Dichteinrichtung 8 anliegt. Die 3 zeigt die Tür 5 in einem geschlossenen Zustand. Hierbei wird die Dichteinrichtung 8 elastisch verformt. Insbesondere weist die Dichteinrichtung 8, wie zuvor beschrieben, federelastische Eigenschaften auf, wodurch stets eine gute Anlage der Dichteinrichtung 8 an dem Muffelflansch 6 gewährleistet ist. Zwischen der Tür 5 und dem Muffelflansch 6 ist ein Spalt S vorgesehen. Die Dichteinrichtung 8 kann in den Spalt S hineinragen.
  • Die Dichteinrichtung 8 ist vorzugsweise elektrisch leitfähig mit der Tür 5 verbunden. Der Muffelflansch 6 ist gegenüber der Dichteinrichtung 8 elektrisch isoliert. Zur elektrischen Isolation des Muffelflanschs 6 kann dieser beispielsweise emailliert oder lackiert sein. In einer alternativen Ausführungsform des Gargeräts 1 ist die Dichteinrichtung 8 elektrisch leitend mit dem Muffelflansch 6 verbunden, wobei die Tür 5 gegenüber der Dichteinrichtung 8 elektrisch isoliert ist. Die Tür 5 kann bei dieser Ausführungsform insbesondere emailliert oder lackiert sein. In einer weiteren Ausführungsform des Gargeräts 1 kann der Türboden 7 aus Edelstahl gefertigt sein, wobei die Dichteinrichtung 8 mit dem metallisch blanken Türboden 7 elektrisch leitend verbunden ist. Der der Tür 5 gegenüberliegende Muffelflansch 6 ist bei dieser Ausführungsform des Gargeräts 1 vorzugsweise emailliert und an seiner Oberfläche elektrisch nicht leitend.
  • Die 4 und 5 zeigen eine Weiterbildung des Gargeräts 1 gemäß der 13. Insbesondere ist an der Nut 13 zumindest ein Verriegelungshaken 14, 15 vorgesehen. Vorzugsweise sind jeweils zwei Verriegelungshaken 14, 15 einander gegenüberliegend angeordnet. An der Nut 13 kann eine Vielzahl derartiger gegenüberliegend angeordneter Paare an Verriegelungshaken 14, 15 vorgesehen sein. Mit Hilfe der Verriegelungshaken 14, 15 ist die Dichteinrichtung 8 in oder an der Nut 13 fixierbar. Die Verriegelungshaken 14, 15 sind vorzugsweise elastisch verformbar. Insbesondere sind die Verriegelungshaken 14, 15 materialeinstückig mit dem Türboden 7 der Tür 5 ausgebildet. Die Verriegelungshaken 14, 15 sind vorzugsweise federelastisch verformbar. Alternativ können die Verriegelungshaken 14, 15 an dem Muffelflansch 6 vorgesehen sein.
  • Die 4 zeigt die Dichteinrichtung 8 in einem unmontierten Zustand. Die Dichteinrichtung 8 wird in einer Montagerichtung M in die Nut 13 eingedrückt. Dabei greifen, wie in 5 gezeigt, die Verriegelungshaken 14, 15 in die elastisch verformbare Dichteinrichtung 8 ein, wodurch diese unverlierbar in oder an der Nut 13 fixiert ist. Mit Hilfe der Verriegelungshaken 14, 15 ist ein dauerhafter elektrischer Kontakt der Dichteinrichtung 8 mit der Tür 5 gewährleistet. Da die Verriegelungshaken 14, 15 vorzugsweise federelastische Eigenschaften aufweisen, unterstützen diese die Dichteinrichtung 8 bei der Spaltabdichtung zwischen der Tür 5 und dem Muffelflansch 6. Dies ist insbesondere vorteilhaft bei einer Ausführungsform der Dichteinrichtung 8 mit weniger elastischen Eigenschaften. Das heißt die Verriegelungshaken 14, 15 sind dazu eingerichtet, eine federnde Bewegung der Dichteinrichtung 8 aus der Nut 13 heraus und wieder zurück in die Nut 13 zu unterstützen.
  • Die 6 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel des Gargeräts 1. Die Dichteinrichtung 8 des Gargeräts 1 gemäß der 6 weist vorzugsweise ein Ankerelement 16 auf, mit Hilfe dessen die Dichteinrichtung 8 mit der Tür 5 oder alternativ mit dem Muffelflansch 6 verbindbar ist. Das Ankerelement 16 kann beispielsweise ein an oder in der Dichteinrichtung 8 angeordneter Blechstreifen sein. Insbesondere ist das Ankerelement 16 dem zwischen der Tür 5 und dem Muffelflansch 6 vorgesehenen Spalt S abgewandt. Das Ankerelement 16 kann mit Hilfe von Schrauben, Nieten oder einer Schweißverbindung mit der Tür 5, insbesondere mit dem Türboden 7, oder mit dem Muffelflansch 6 verbunden sein. Bei dieser Ausführungsform des Gargeräts 1 ist die Dichteinrichtung 8 insbesondere elastisch genug, um den Spalt S zwischen Tür 5 und Muffelflansch 6 zuverlässig abzudichten.
  • Die 7 zeigt eine weitere Ausführungsform des Gargeräts 1. Die Dichteinrichtung 8 kann eine Federeinrichtung 17 aufweisen, die an oder in der Nut 13 befestigt ist. Die Federeinrichtung 17 ist mit der Dichteinrichtung 8 vorzugsweise fest verbunden. Hierzu kann an oder in der Dichteinrichtung 8 ein Ankerelement 16 vorgesehen sein, das mit der Federeinrichtung 17 verbunden ist. Die Federeinrichtung 17 ist dazu eingerichtet, dass die Dichteinrichtung 8 in die Nut 13 hinein verlagerbar oder aus dieser heraus verlagerbar ist. Eine mögliche Beweglichkeit der Dichteinrichtung 8 ist in der 7 mittels eines Doppelpfeils dargestellt. Bei dieser Ausführungsform des Gargeräts 1 kann die Dichteinrichtung 8 weitgehend unflexibel sein. Eine ausreichende Spaltabdichtung des Spalts S kann über die Federeinrichtung 17 erfolgen.
  • In einer weiteren Ausführungsform des Gargeräts 1 ist die Dichteinrichtung 8 mit Hilfe der Federeinrichtung 17 federnd mit dem Muffelflansch 6 verbunden. Vorzugsweise ist die Dichteinrichtung 8 mit Hilfe der Federeinrichtung 17 mit der Tür 5 oder mit dem Muffelflansch 6 elektrisch leitend verbunden.
  • Die 8 und 9 zeigen eine Weiterbildung des Gargeräts 1. Die Ausführungsform des Gargeräts 1 gemäß der 8 und 9 unterscheidet sich von der Ausführungsform des Gargeräts 1 gemäß der 2 und 3 lediglich dadurch, dass an dem Muffelflansch 6 eine der Nut 13 der Tür 5 gegenüberliegend angeordnete Nut 18 vorgesehen ist. Die 8 zeigt die Dichteinrichtung 8 in einem unbelasteten, die 9 zeigt die Dichteinrichtung 8 in einem belasteten Zustand.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben wurde, ist sie vielfältig modifizierbar.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Gargerät
    2
    Magnetron
    3
    Garraum
    4
    Muffel
    5
    Tür
    6
    Muffelflansch
    7
    Türboden
    8
    Dichteinrichtung
    9
    Oberfläche
    10
    Mikrowellenfalle
    11
    Vordämpfungszone
    12
    Nachdämpfungszone
    13
    Nut
    14
    Verriegelungshaken
    15
    Verriegelungshaken
    16
    Ankerelement
    17
    Federeinrichtung
    18
    Nut
    A
    Ausbreitungsrichtung
    M
    Montagerichtung
    S
    Spalt
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 2414072 [0003]
    • DE 2848658 A1 [0004]

Claims (15)

  1. Gargerät (1), insbesondere Mikrowellen-Kombinationsbackofen, mit einem Magnetron (2) zum Erzeugen von Mikrowellen, wobei das Gargerät (1) eine Muffel (4) zum Aufnehmen von Gargut, eine Tür (5) zum Verschließen der Muffel (4), eine zwischen der Muffel (4) und der Tür (5) angeordnete elektrisch leitfähige Dichteinrichtung (8) und eine Mikrowellenfalle (10) umfasst, wobei die Dichteinrichtung (8) in einer Ausbreitungsrichtung (A) der Mikrowellen vor der Mikrowellenfalle (10) angeordnet ist.
  2. Gargerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichteinrichtung (8) elektrisch leitend mit der Tür (5) oder mit einem Muffelflansch (6) der Muffel (4) verbunden ist.
  3. Gargerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichteinrichtung (8) elektrisch leitend mit der Tür (5) verbunden ist und dass der Muffelflansch (6) gegenüber der Dichteinrichtung (8) elektrisch isoliert, insbesondere emailliert oder lackiert, ist.
  4. Gargerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichteinrichtung (8) elektrisch leitend mit dem Muffelflansch (6) verbunden ist und dass die Tür (5) gegenüber der Dichteinrichtung (8) elektrisch isoliert, insbesondere emailliert oder lackiert, ist.
  5. Gargerät nach einem der Ansprüche 2–4, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichteinrichtung (8) in oder an einer an der Tür (5) oder an dem Muffelflansch (6) vorgesehenen Nut (13) angeordnet ist.
  6. Gargerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut (13) zumindest einen Verriegelungshaken (14, 15) aufweist, mit Hilfe dessen die Dichteinrichtung (8) in oder an der Nut (13) fixierbar ist.
  7. Gargerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungshaken (14, 15) elastisch verformbar sind.
  8. Gargerät nach einem der Ansprüche 2–7, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichteinrichtung (8) ein Ankerelement (16) aufweist, mit Hilfe dessen die Dichteinrichtung (8) mit der Tür (5) oder dem Muffelflansch (6) verbindbar ist.
  9. Gargerät nach einem der Ansprüche 2–8, gekennzeichnet durch eine Federeinrichtung (17), mit Hilfe derer die Dichteinrichtung (8) federnd mit der Tür (5) oder mit dem Muffelflansch (6) verbunden ist.
  10. Gargerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichteinrichtung (8) mit Hilfe der Federeinrichtung (17) mit der Tür (5) oder mit dem Muffelflansch (6) elektrisch leitend verbunden ist.
  11. Gargerät nach einem der Ansprüche 2–10, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichteinrichtung (8) um den Muffelflansch (6) vollständig umläuft.
  12. Gargerät nach einem der Ansprüche 1–11, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichteinrichtung (8) elastisch verformbar ist.
  13. Gargerät nach einem der Ansprüche 1–12, dadurch gekennzeichnet, dass die Mikrowellenfalle (10) eine Lambda-Viertel-Falle ist.
  14. Gargerät nach einem der Ansprüche 1–13, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Oberfläche (9) der Dichteinrichtung (8) elektrisch leitfähig ist.
  15. Gargerät nach einem der Ansprüche 1–14, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichteinrichtung (8) hochtemperaturfest ist.
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PCT/EP2015/050877 WO2015110382A1 (de) 2014-01-27 2015-01-19 Gargerät

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