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DE102014200147A1 - Magnetresonanzanlage mit positionsabhängiger Limitierung der Slewrate - Google Patents

Magnetresonanzanlage mit positionsabhängiger Limitierung der Slewrate Download PDF

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DE102014200147A1
DE102014200147A1 DE102014200147.1A DE102014200147A DE102014200147A1 DE 102014200147 A1 DE102014200147 A1 DE 102014200147A1 DE 102014200147 A DE102014200147 A DE 102014200147A DE 102014200147 A1 DE102014200147 A1 DE 102014200147A1
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DE
Germany
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control device
load
magnetic resonance
resonance system
positions
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102014200147.1A
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English (en)
Inventor
Heiko Meyer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens Healthineers Ag De
Original Assignee
Siemens AG
Siemens Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Siemens AG, Siemens Corp filed Critical Siemens AG
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Priority to US14/592,798 priority patent/US10036792B2/en
Publication of DE102014200147A1 publication Critical patent/DE102014200147A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • G01MEASURING; TESTING
    • G01RMEASURING ELECTRIC VARIABLES; MEASURING MAGNETIC VARIABLES
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    • G01R33/20Arrangements or instruments for measuring magnetic variables involving magnetic resonance
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    • G01R33/48NMR imaging systems
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    • G01R33/543Control of the operation of the MR system, e.g. setting of acquisition parameters prior to or during MR data acquisition, dynamic shimming, use of one or more scout images for scan plane prescription
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    • A61B5/00Measuring for diagnostic purposes; Identification of persons
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Abstract

Eine Steuereinrichtung (7) einer Magnetresonanzanlage nimmt von einem Bediener (11) Parameter (P) einer Messsequenz (M) entgegen. Die Parameter (P) definieren eine Ansteuerung eines Gradientensystems (3) der Magnetresonanzanlage. Die Steuereinrichtung (7) ermittelt eine durch die Ansteuerung des Gradientensystems (3) bewirkte Belastung (L) mindestens eines Körperbereichs des Untersuchungsobjekts (5). Die Ermittlung der Belastung (L) erfolgt in Abhängigkeit davon, in welcher Position (p) das Untersuchungsobjekt (5) in einem Untersuchungsvolumen (2) der Magnetresonanzanlage angeordnet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Betriebsverfahren für eine Steuereinrichtung einer Magnetresonanzanlage,
    • – wobei die Steuereinrichtung der Magnetresonanzanlage von einem Bediener Parameter einer Messsequenz entgegen nimmt,
    • – wobei die Parameter eine Ansteuerung eines Gradientensystems der Magnetresonanzanlage definieren,
    • – wobei die Steuereinrichtung eine durch die Ansteuerung des Gradientensystems bewirkte Belastung mindestens eines Körperbereichs eines Untersuchungsobjekts ermittelt.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin ein Computerprogramm, das Maschinencode umfasst, der von einer Steuereinrichtung für eine Magnetresonanzanlage abarbeitbar ist, wobei die Abarbeitung des Maschinencodes durch die Steuereinrichtung bewirkt, dass die Steuereinrichtung ein derartiges Betriebsverfahren ausführt.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin eine Steuereinrichtung für eine Magnetresonanzanlage, wobei die Steuereinrichtung mit einem derartigen Computerprogramm programmiert ist.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin eine Magnetresonanzanlage,
    • – wobei die Magnetresonanzanlage einen Grundmagneten, ein Gradientensystem, mindestens eine Hochfrequenzspule und eine Steuereinrichtung aufweist,
    • – wobei die Steuereinrichtung der Ansteuerung zumindest des Gradientensystems und der mindestens einen Hochfrequenzspule dient,
    • – wobei die Steuereinrichtung derart ausgebildet ist, dass sie im Betrieb ein derartiges Betriebsverfahren ausführt.
  • Die oben genannten Gegenstände sind beispielsweise aus der US 2010/0 308 829 A1 bekannt.
  • Bei Magnetresonanzanlagen werden mittels des Gradientensystems Gradientenfelder geschaltet, um die erfassten Magnetresonanzsignale im Ortsraum und/oder im Frequenzraum zu kodieren. Dabei steht die Geschwindigkeit, mit welcher Feldänderungen erzeugt werden (die sogenannte Slewrate) in direktem Zusammenhang mit der erzielten Bildqualität und der zum Durchführen der Messung erforderlichen Messzeit. Je schneller die Feldänderungen durchgeführt werden, desto kürzere Messzeiten ergeben sich. Auch Verzerrungen und Artefakte können reduziert werden. Im Stand der Technik ist man daher bestrebt, Feldänderungen so rasch wie möglich durchzuführen.
  • Durch die zeitlich veränderlichen Gradientenfelder werden jedoch im menschlichen Körper Ströme induziert. Diese Ströme können dazu führen, dass eine Stimulation peripherer Nerven erfolgt. Der entsprechende Sachverhalt ist Fachleuten unter dem Kürzel PNS = peripheral nerve stimulation bekannt. Im Extremfall können die zeitlich veränderlichen Gradientenfelder sogar zu einer Stimulation des Herzmuskels führen. Eine derartige Stimulation könnte schwerwiegende gesundheitliche Schäden, unter Umständen sogar den Tod, des Patienten verursachen. Daher existieren gesetzliche Grenzwerte, die von Magnetresonanzanlagen im Betrieb nicht überschritten werden dürfen. Die Einhaltung dieser Grenzwerte wird durch eine Überwachungsfunktion sichergestellt, die in der Steuereinrichtung der Magnetresonanzanlage implementiert ist. Diese Überwachungsfunktion wird oftmals als GSWD (= Gradientensystem-Watchdog) bezeichnet. Die Überwachungsfunktion realisiert das eingangs genannte Betriebsverfahren. Liegt die ermittelte Belastung oberhalb des Belastungsgrenzwerts, wird die Messsequenz modifiziert, so dass die modifizierte Messsequenz den Belastungsgrenzwert nicht übersteigt, und die Magnetresonanzanlage entsprechend der modifizierten Messsequenz angesteuert. Die Modifikation kann beispielsweise in einer zeitlichen Skalierung mit oder ohne korrespondierende Skalierung der Amplitude der Gradientenpulse bestehen. Soweit erforderlich, können hierbei im Einzelfall auch Hochfrequenzpulse zeitlich und/oder in der Amplitude skaliert werden. Alternativ ist es möglich, dass die Ausführung der Messsequenz verweigert und eine entsprechende Mitteilung an den Bediener ausgegeben wird.
  • Die Induktion von Strömen und die hiermit korrespondierende Stimulation peripherer Nerven hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein Einflussfaktor ist das Design des Gradientenspulensystems. Ein weiterer Einflussfaktor ist die Pulssequenz. Weiterhin spielt auch die Position des Patienten bzw. allgemein des Untersuchungsobjekts innerhalb des Untersuchungsvolumens eine wichtige Rolle. Beispielsweise ist die Stimulation von peripheren Nerven für einen gegebenen Gradientenpuls höher, wenn sich der Brustkorb des Patienten im Isozentrum der Magnetresonanzanlage befindet, als wenn sich die Füße des Patienten im Isozentrum befinden.
  • Im Stand der Technik – beispielsweise der bereits erwähnten US 2010/0 308 829 A1 – wird stets vom schlimmstmöglichen Fall ausgegangen. Es wird also eine worst case-Betrachtung vorgenommen.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, Möglichkeiten zu schaffen, mittels derer ohne Gefährdung des Untersuchungsobjekts eine Ausführung mit reduzierter Dauer der Messsequenz und verringerten Artefakten möglich ist.
  • Die Aufgabe wird durch ein Betriebsverfahren für eine Magnetresonanzanlage mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Betriebsverfahrens sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche 2 bis 11.
  • Erfindungsgemäß wird ein Betriebsverfahren der eingangs genannten Art dadurch ausgestaltet, dass die Ermittlung der Belastung in Abhängigkeit davon erfolgt, in welcher Position das Untersuchungsobjekt in einem Untersuchungsvolumen der Magnetresonanzanlage angeordnet ist.
  • Der Begriff „Position“ umfasst im Rahmen der vorliegenden Erfindung ausschließlich eine translatorische Position. Sofern es um eine rotatorische Orientierung geht, wird dieser Begriff verwendet, also der Begriff „Orientierung“.
  • Im Regelfall erfolgt zunächst eine grobe Positionierung des Untersuchungsobjekts durch den Bediener der Magnetresonanzanlage. Diese Positionierung erfolgt üblicherweise auf Basis medizinisch-anatomischer Gesichtspunkte ohne genaue Berücksichtigung der Implementierung von Schwellenwertüberwachungen. Falls im Rahmen dieser Positionierung das Untersuchungsobjekt ungünstig angeordnet ist – insbesondere wenn sich der Brustkorb des Untersuchungsobjekts im Isozentrum der Magnetresonanzanlage befindet –, kann mittels der erfindungsgemäßen Vorgehensweise zwar keine beschleunigte Ausführung erzielt werden. In vielen Fällen ist jedoch eine beschleunigte Ausführung möglich.
  • Es ist möglich, dass die Steuereinrichtung die Position des Untersuchungsobjekts im Untersuchungsvolumen vom Bediener entgegen nimmt oder – vorläufig – selbst bestimmt. In diesem Fall sind verschiedene Ausgestaltungen des Betriebsverfahrens möglich.
  • Insbesondere ist es möglich, dass die Steuereinrichtung die ermittelte Belastung mit einem Belastungsgrenzwert vergleicht und je nachdem, ob die ermittelte Belastung unterhalb oder oberhalb des Belastungsgrenzwerts liegt, die Magnetresonanzanlage entsprechend der vorgegebenen Messsequenz ansteuert oder andere Maßnahmen ergreift.
  • Die anderen Maßnahmen können beispielsweise darin bestehen, dass die Steuereinrichtung in dem Fall, dass die ermittelte Belastung oberhalb des Belastungsgrenzwerts liegt,
    • – die Messsequenz modifiziert, so dass eine sich für die modifizierte Messsequenz ergebende Belastung unterhalb des Belastungsgrenzwerts liegt, und die Magnetresonanzanlage entsprechend der modifizierten Messsequenz ansteuert und/ oder
    • – die Ausführung der Messsequenz verweigert und eine entsprechende Mitteilung an den Bediener ausgibt.
  • Es können also prinzipiell die gleichen Maßnahmen ergriffen werden wie im Stand der Technik auch. Insbesondere kann die Modifikation ebenso wie im Stand der Technik in einer zeitlichen Skalierung mit oder ohne korrespondierende Skalierung der Amplitude der Gradientenpulse sowie – soweit erforderlich – auch der Hochfrequenzpulse (zeitlich und/oder in der Amplitude) bestehen. Erfindungsgemäß ist es jedoch zusätzlich möglich, dass die Steuereinrichtung in dem Fall, dass die ermittelte Belastung oberhalb des Belastungsgrenzwerts liegt, für mindestens eine weitere Position des Untersuchungsobjekts in Abhängigkeit von dieser weiteren Position eine durch die Ansteuerung des Gradientensystems mit der Messsequenz bewirkte Belastung des mindestens einen Körperbereichs des Untersuchungsobjekts ermittelt. Es ist also möglich, dass die Steuereinrichtung eine bzw. mindestens eine Alternativposition ermittelt, bei welcher trotz unveränderter Messsequenz oder nur entsprechend der veränderten Position angepasster Messsequenz der Belastungsgrenzwert nicht überschritten wird.
  • Falls die Steuereinrichtung (mindestens) eine derartige weitere Position ermitteln kann, also in dem Fall, dass für mindestens eine der weiteren Positionen des Untersuchungsobjekts die ermittelte Belastung des mindestens einen Körperbereichs unterhalb des Belastungsgrenzwerts liegt, ist es beispielsweise möglich, dass die Steuereinrichtung eine dieser Positionen auswählt, das Untersuchungsobjekt an der ausgewählten Position positioniert und die Magnetresonanzanlage entsprechend der Messsequenz ansteuert. Alternativ ist es beispielsweise möglich, dass die Steuereinrichtung die Positionen, bei denen der Belastungsgrenzwert nicht überschritten wird, dem Bediener zur Auswahl anbietet.
  • Falls die Steuereinrichtung hingegen keine derartige weitere Position ermitteln kann, also in dem Fall, dass für keine der weiteren Positionen die ermittelte Belastung des mindestens einen Körperbereichs unterhalb des Belastungsgrenzwerts liegt, ist es beispielsweise möglich, dass die Steuereinrichtung – wie im Stand der Technik auch – die Messsequenz modifiziert, so dass für mindestens eine der Positionen – es kann sich hier um die entgegen genommene Position oder um eine der weiteren Positionen handeln – eine sich für die modifizierte Messsequenz ergebende Belastung unterhalb des Belastungsgrenzwerts liegt, das Untersuchungsobjekt an dieser Position positioniert und die Magnetresonanzanlage entsprechend der modifizierten Messsequenz ansteuert und/oder die Ausführung der Messsequenz verweigert und eine entsprechende Mitteilung an den Bediener ausgibt. Auch hier ist als ergänzende Maßnahme möglich, die entgegen genommene Position und/oder die weiteren Positionen und/oder ausgewählte der weiteren Positionen dem Bediener zur Auswahl anzubieten. Im Falle einer (wegen Überschreitung des Belastungsgrenzwerts zwangsweise erforderlichen) Modifikation der Messsequenz durch die Steuereinrichtung sollte die Steuereinrichtung die Position vorzugsweise derart bestimmen, dass die erforderliche Modifikation der Messsequenz so gering wie möglich gehalten wird. Alternativ oder zusätzlich ist auch die Berücksichtigung anderer Kriterien wie beispielsweise zu erwartender Artefakte und dergleichen mehr möglich.
  • Weiterhin ist es möglich, dass die Steuereinrichtung, ausgehend von der vom Bediener entgegen genommenen Position, für mindestens eine weitere Position des Untersuchungsobjekts in Abhängigkeit von dieser weiteren Position eine durch die Ansteuerung des Gradientensystems bewirkte Belastung des mindestens einen Körperbereichs des Untersuchungsobjekts ermittelt und mit dem Belastungsgrenzwert vergleicht. Diese Vorgehensweise ist somit insbesondere auch dann möglich, wenn bereits die für die entgegen genommene Position ermittelte Belastung den Belastungsgrenzwert nicht übersteigt. Dadurch ist es beispielsweise möglich, dem Bediener der Magnetresonanzanlage auch dann eine bessere Position des Untersuchungsobjekts vorzuschlagen, wenn die vom Bediener vorgegebene Position zwar zulässig, aber ungünstig ist.
  • Alternativ ist es möglich, dass der Steuereinrichtung vom Bediener gar keine Position vorgegeben wird. In diesem Fall bestimmt die Steuereinrichtung selbsttätig die Position des Untersuchungsobjekts und mindestens eine weitere Position des Untersuchungsobjekts. Weiterhin ermittelt die Steuereinrichtung in diesem Fall auch für die weiteren Positionen des Untersuchungsobjekts in Abhängigkeit von der jeweiligen weiteren Position eine durch die Ansteuerung des Gradientensystems bewirkte jeweilige Belastung des mindestens einen Körperbereichs des Untersuchungsobjekts. In diesem Fall kann die Steuereinrichtung beispielsweise unabhängig von einer Vorgabe einer Position durch den Bediener selbsttätig eine optimale Position ermitteln oder dem Bediener mehrere zulässige Positionen vorschlagen, so dass der Bediener eine zulässige Auswahl treffen kann. Auch ist es möglich, schlichtweg die Positionen und die zugehörigen Belastungswerte an den Bediener auszugeben, so dass der Bediener eine geeignete Position auswählen kann.
  • Wenn die Steuereinrichtung die ermittelten Belastungen mit einem Belastungsgrenzwert vergleicht und für mindestens eine der Positionen des Untersuchungsobjekts die ermittelte Belastung des mindestens einen Körperbereichs unterhalb des Belastungsgrenzwerts liegt, ist es möglich, dass die Steuereinrichtung eine dieser Positionen auswählt, das Untersuchungsobjekt an der ausgewählten Position positioniert und die Magnetresonanzanlage entsprechend der Messsequenz ansteuert oder aber diese Positionen – d.h. die Positionen, für welche der Belastungsgrenzwert nicht überschritten wird – dem Bediener zur Auswahl anbietet.
  • Wenn hingegen die ermittelte Belastung für alle von ihr bestimmten Positionen oberhalb des Belastungsgrenzwerts liegt, ist es möglich, dass die Steuereinrichtung die Messsequenz modifiziert, so dass für mindestens eine der Positionen eine für die modifizierte Messsequenz ermittelte Belastung unterhalb des Belastungsgrenzwerts liegt, das Untersuchungsobjekt an dieser Position positioniert und die Magnetresonanzanlage entsprechend der modifizierten Messsequenz ansteuert. Die Modifikation kann – wie zuvor – beispielsweise in einer zeitlichen Skalierung mit oder ohne korrespondierende Skalierung der Amplitude der Gradientenpulse bestehen. Soweit erforderlich, können hierbei auch Hochfrequenzpulse zeitlich und/oder in der Amplitude skaliert werden. Alternativ oder zusätzlich ist es möglich, dass die Steuereinrichtung in diesem Fall die Ausführung der Messsequenz verweigert und eine entsprechende Mitteilung an den Bediener ausgibt.
  • In jedem Fall ist es möglich, dass die Steuereinrichtung die ermittelte Belastung unter Zuordnung zur Position des Untersuchungsobjekts an den Bediener ausgibt. Dadurch wird dem Bediener eine Rückkopplung über die auftretende Belastung gegeben. Der Bediener kann beispielsweise aufgrund dieser Information die Messsequenz und/oder die Position des Untersuchungsobjekts variieren. Wenn beispielsweise der Bediener feststellt, dass die auftretende Belastung deutlich unter dem Belastungsgrenzwert liegt, kann der Bediener unter Umständen Parameter der Messsequenz variieren, so dass eine zwar höhere, aber immer noch zulässige (d.h. unter dem Belastungsgrenzwert liegende) Belastung auftritt.
  • Weiterhin ist es möglich, dass die Steuereinrichtung zusätzlich auch weitere Beurteilungskriterien für die Position des Untersuchungsobjekts an den Bediener ausgibt. Ein Beispiel eines derartigen Beurteilungskriterium ist das Ausmaß, um welches das Untersuchungsobjekt gegenüber einer aus untersuchungstechnischen Gründen zu bevorzugenden Idealposition versetzt wird, sofern die jeweilige Position ausgewählt wird. Weitere mögliche Kriterien können beispielsweise die Größe zu erwartender Artefakte (unter anderem Einfaltungen, Fluss, Fettunterdrückung, Homogenitätsvolumen, Verzerrungen) oder andere Randbedingungen wie beispielsweise die Position und/oder Anzahl von lokalen Empfangsspulen sein.
  • Weiterhin ist es möglich, dass die Steuereinrichtung bei der Ermittlung der Belastung des mindestens einen Körperbereichs des Untersuchungsobjekts zusätzlich zur Position auch die Orientierung des Untersuchungsobjekts berücksichtigt.
  • Die Aufgabe wird weiterhin durch ein Computerprogramm mit den Merkmalen des Anspruchs 12 gelöst. Erfindungsgemäß bewirkt die Abarbeitung des Maschinencodes durch die Steuereinrichtung bewirkt, dass die Steuereinrichtung ein erfindungsgemäßes Betriebsverfahren ausführt.
  • Die Aufgabe wird weiterhin durch eine Steuereinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 13 gelöst. Erfindungsgemäß ist die Steuereinrichtung mit einem erfindungsgemäßen Computerprogramm programmiert.
  • Die Aufgabe wird weiterhin durch eine Magnetresonanzanlage mit den Merkmalen des Anspruchs 14 gelöst. Erfindungsgemäß ist die Steuereinrichtung derart ausgebildet, dass sie im Betrieb ein erfindungsgemäßes Betriebsverfahren ausführt.
  • Die oben beschriebenen Eigenschaften, Merkmale und Vorteile dieser Erfindung sowie die Art und Weise, wie diese erreicht werden, werden klarer und deutlicher verständlich im Zusammenhang mit der folgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele, die in Verbindung mit den Zeichnungen näher erläutert werden. Hierbei zeigen in schematischer Darstellung:
  • 1 eine Magnetresonanzanlage,
  • 2 bis 4 Ablaufdiagramme,
  • 5 eine mögliche Ausgabemaske und
  • 6 und 7 Ablaufdiagramme.
  • Gemäß 1 weist eine Magnetresonanzanlage einen Grundmagneten 1 auf. Der Grundmagnet 1 erzeugt in einem Untersuchungsvolumen 2 ein zeitlich statisches, örtlich im wesentlichen homogenes Grundmagnetfeld B0. Der Grundmagnet 1 kann beispielsweise als supraleitender Magnet ausgebildet sein.
  • Die Magnetresonanzanlage weist weiterhin ein Gradientensystem 3 auf. Das Gradientensystem 3 erzeugt Gradientenfelder, die dem Grundmagnetfeld B0 überlagert werden. Mittels des Gradientensystems 3 bzw. der Gradientenfelder erfolgt eine Kodierung von Magnetresonanzsignalen im Ortsraum und/oder im Frequenzraum.
  • Die Magnetresonanzanlage weist weiterhin mindestens eine Hochfrequenzspule 4 auf. Mittels der Hochfrequenzspule 4 kann ein im Untersuchungsvolumen 2 angeordnetes Untersuchungsobjekt 5 – oftmals ein Mensch – zum Aussenden von Magnetresonanzsignalen angeregt werden. Mittels der Hochfrequenzspule 4 oder einer weiteren Hochfrequenzspule 6 können die angeregten Magnetresonanzsignale empfangen werden.
  • Weiterhin weist die Magnetresonanzanlage eine Steuereinrichtung 7 auf. Die Steuereinrichtung 7 dient der Ansteuerung zumindest des Gradientensystems 3 und der Hochfrequenzspulen 4, 6. Die Steuereinrichtung 7 ist als softwareprogrammierbare Steuereinrichtung ausgebildet. Die Steuereinrichtung 7 ist mit einem Computerprogramm 8 programmiert.
  • Das Computerprogramm 8 umfasst Maschinencode 9, der von der Steuereinrichtung 7 abarbeitbar ist. Die Abarbeitung des Maschinencodes 9 durch die Steuereinrichtung 7 bewirkt, dass die Steuereinrichtung 7 ein erfindungsgemäßes Betriebsverfahren ausführt. Die Programmierung der Steuereinrichtung 7 mit dem Computerprogramm 8 bewirkt also, dass die Steuereinrichtung 7 entsprechend ausgebildet wird. Das Betriebsverfahren wird nachfolgend in Verbindung mit den weiteren 2 bis 7 näher erläutert.
  • Das Computerprogramm 8 kann der Steuereinrichtung 7 auf beliebigem Wege zugeführt werden. Rein beispielhaft ist in 1 ein Datenträger 10 eingezeichnet, auf dem das Computerprogramm 8 in maschinenlesbarer Form – beispielsweise in elektronischer Form – gespeichert sein kann. Die Darstellung des Datenträgers 10 als USB-Memorystick ist jedoch rein beispielhaft. Der Datenträger 10 könnte auch andersartig ausgebildet sein.
  • Gemäß 2 nimmt die Steuereinrichtung 7 in einem Schritt S1 von einem Bediener 11 Parameter P einer Messsequenz M entgegen. Die Parameter P definieren in ihrer Gesamtheit eine Ansteuerung des Gradientensystems 3 und der Hochfrequenzspulen 4, 6. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung kommt es insbesondere darauf an, dass die Parameter P die Ansteuerung des Gradientensystems 3 definieren.
  • Weiterhin wird der Steuereinrichtung 7 in einem Schritt S2 (mindestens) eine Position p des Untersuchungsobjekts 5 bekannt. Die Position p ist rein translatorisch. Gegebenenfalls kann der Steuereinrichtung 7 im Schritt S2 zusätzlich zur Position p eine (rotatorische) Orientierung o des Untersuchungsobjekts 5 bekannt werden. Im Rahmen des Schrittes S2 ist es möglich, dass die Steuereinrichtung 7 die Position p selbsttätig bestimmt. Alternativ ist es möglich, dass die Position p der Steuereinrichtung 7 vom Bediener 11 (siehe 1) vorgegeben wird. Auf diese beiden Möglichkeiten wird später in Verbindung mit den weiteren FIG näher eingegangen werden. Weiterhin wird nachfolgend im Rahmen der weiteren Realisierung des Betriebsverfahrens stets nur auf die Position p näher eingegangen. Die Orientierung o wird nicht weiter erwähnt werden. Es ist jedoch stets möglich, zusätzlich zur Position p auch die Orientierung o mit zu berücksichtigen.
  • In einem Schritt S3 ermittelt die Steuereinrichtung eine Belastung L. Die Belastung L entspricht der Belastung eines Körperbereichs des Untersuchungsobjekts 5 – beispielsweise des Brustkorbes des Untersuchungsobjekts 5 –, die durch die Ansteuerung des Gradientensystems 3 entsprechend der Messsequenz M bewirkt wird, wenn das Untersuchungsobjekt 5 entsprechend der Position p des Schrittes S2 positioniert ist. Die Ermittlung des Schrittes S3 erfolgt also in Abhängigkeit davon, in welcher Position p das Untersuchungsobjekt 5 im Untersuchungsvolumen 2 angeordnet ist. Ausgehend vom Schritt S3 werden in einem Schritt S4 weitere Maßnahmen ergriffen, die auf der Ermittlung des Schrittes S3 aufbauen.
  • Nachfolgend wird in Verbindung mit 3 eine mögliche Ausgestaltung der Vorgehensweise von 2 erläutert, bei der die Steuereinrichtung 7 die Position p des Untersuchungsobjekts 5 im Untersuchungsvolumen 2 vom Bediener 11 entgegen nimmt.
  • Auch im Rahmen der Vorgehensweise von 3 sind die Schritte S1 bis S3 vorhanden. Die Ausgestaltung von 3 betrifft also den Schritt S4 von 2.
  • Gemäß 3 vergleicht die Steuereinrichtung 7 in einem Schritt S11 die im Schritt S3 ermittelte Belastung L mit einem Belastungsgrenzwert G. Wenn die ermittelte Belastung L unterhalb des Belastungsgrenzwerts G liegt, geht die Steuereinrichtung 7 zu einem Schritt S12 über. Im Schritt S12 steuert die Steuereinrichtung 7 die Magnetresonanzanlage – insbesondere das Gradientensystem 3 und die Hochfrequenzspulen 4, 6 – entsprechend der vorgegebenen Messsequenz M an. Soweit erforderlich, erfolgt im Rahmen des Schrittes S12 auch eine Positionierung des Untersuchungsobjekts 5 entsprechend der im Schritt S2 vorgegebenen Position p. Wenn hingegen die ermittelte Belastung L oberhalb des Belastungsgrenzwerts G liegt, ergreift die Steuereinrichtung 7 andere Maßnahmen. Beispiele derartiger Maßnahmen sind ebenfalls in 3 dargestellt. Diese Maßnahmen sind entsprechend der Darstellung in 3 einzeln realisierbar. Sie sind jedoch gleichermaßen in Kombinationen oder alle zusammen realisierbar. Auch andere Maßnahmen sind denkbar und möglich.
  • Entsprechend der Darstellung in 3 ist es beispielsweise möglich, dass die Steuereinrichtung 7 in einem Schritt S13 – vorzugsweise ausgehend von der im Schritt S2 vorgegebenen Position p – mindestens eine weitere Position p' bestimmt. Soweit erforderlich, kann zu diesem Zweck im Rahmen des Schrittes S13 die Messsequenz M modifiziert werden, so dass trotz der anderen Positionierung des Untersuchungsobjekts 5 die erfassten Magnetresonanzsignale aus der gleichen Region des Untersuchungsobjekts 5 stammen die vor der Bestimmung der mindestens einen weiteren Position p'. Diese Modifikation kann beispielsweise in einer Anpassung der Hochfrequenz-Sendepulse und/oder der Abtastung (sampling) der empfangenen Magnetresonanzsignale bestehen. Andere Modifikationen der Messsequenz M werden im Rahmen des Schrittes S13 jedoch nicht vorgenommen. Bei der Region des Untersuchungsobjekts 5 kann es sich alternativ um den bereits erwähnten Körperbereich oder um einen anderen Körperbereich des Untersuchungsobjekts 5 handeln. Sodann ermittelt die Steuereinrichtung 7 – analog zum Schritt S3 – in einem Schritt S14 in Abhängigkeit von dieser weiteren Position p' eine durch die Ansteuerung des Gradientensystems 3 mit der (gegebenenfalls im Schritt S13 modifizierten) Messsequenz M bewirkte Belastung L' des mindestens einen Körperbereichs des Untersuchungsobjekts 5.
  • Falls im Rahmen des Schrittes S13 nur eine einzige weitere Position p' bestimmt wird, kann unter Umständen der Schritt S14 als solcher entfallen. In diesem Fall kann beispielsweise, ausgehend vom Schritt S13, entsprechend der gestrichelten Darstellung in 3 direkt zum Schritt S3 übergegangen werden. Falls die Steuereinrichtung 7 über diesen Umweg zum Schritt S12 übergeht, muss jedoch gewährleistet werden, dass das Untersuchungsobjekt 5 an der weiteren Position p' positioniert ist, bevor der Schritt S12 ausgeführt wird. Alternativ kann der Schritt S14 vorhanden sein und nach der Ausführung des Schrittes S14 in einem Schritt S15 eine – prinzipiell beliebige – weitere Maßnahmen ergriffen werden. Beispielsweise kann eine Ausgabe der mindestens einen weiteren Position p' und der im Schritt S14 ermittelten zugehörigen Belastung L' an den Bediener 11 erfolgen.
  • Alternativ oder zusätzlich kann die Steuereinrichtung 7 zu einem Schritt S16 übergehen. Im Schritt S16 verweigert die Steuereinrichtung 7 die Ausführung der Messsequenz M. Alternativ oder zusätzlich kann die Steuereinrichtung 7 im Rahmen des Schrittes S16 eine entsprechende Mitteilung an den Bediener 11 ausgeben. Beispielsweise kann eine Nachricht des Inhalts „Belastung zu hoch“ – gegebenenfalls in Verbindung mit einer Information über das Ausmaß des Überschreitens der Belastungsgrenze G – an den Bediener 11 ausgegeben werden.
  • Wiederum alternativ oder zusätzlich kann die Steuereinrichtung 7 zu einem Schritt S17 übergehen. Im Schritt S17 modifiziert die Steuereinrichtung 7 die Messsequenz M. Die Modifikation erfolgt derart, dass für die modifizierte Messsequenz – nachfolgend zur Unterscheidung von der ursprünglichen Messsequenz M mit dem Bezugszeichen M' versehen – eine sich ergebende Belastung L“ unterhalb des Belastungsgrenzwerts G liegt. Beispielsweise kann eine zeitliche Skalierung mit oder ohne Anpassung der Amplitude der Gradientenpulse erfolgen. Soweit erforderlich, können im Rahmen des Schrittes S17 auch Hochfrequenzpulse zeitlich und/oder in der Amplitude skaliert werden. Sodann geht die Steuereinrichtung zum Schritt S12 über. Im Ergebnis wird somit die Magnetresonanzanlage – insbesondere das Gradientensystem 3 – im Rahmen dieser Vorgehensweise entsprechend der modifizierten Messsequenz M' angesteuert.
  • Im Rahmen der weiteren Maßnahmen des Schrittes S15 können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Dies wird nachfolgend in Verbindung mit 4 näher erläutert. Im Rahmen der Vorgehensweise gemäß 4 wird angenommen, dass im Rahmen des Schrittes S13 mehrere weitere Positionen p' bestimmt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Es reicht aus, dass eine einzige weitere Position p' bestimmt wird.
  • Im Rahmen der Vorgehensweise von 4 sind – analog zu 3 – zunächst die Schritte S13 und S14 vorhanden. In einem Schritt S21 prüft die Steuereinrichtung 7, ob für mindestens eine der weiteren Positionen p' die ermittelte Belastung L' des mindestens einen Körperbereichs des Untersuchungsobjekts 5 unterhalb des Belastungsgrenzwerts G liegt. Die Prüfung erfolgt unter der Annahme, dass die Magnetresonanzanlage entsprechend der unveränderten oder entsprechend der nur gemäß dem Schritt S13 modifizierten Messsequenz M angesteuert wird.
  • Wenn die Prüfung des Schrittes S21 positiv verläuft, konnte die Steuereinrichtung 7 mindestens eine derartige Position p' auffinden. Es ist möglich, dass die Steuereinrichtung 7 in diesem Fall zu einem Schritt S22 übergeht. Im Schritt S22 nimmt die Steuereinrichtung 7 eine Ausgabe an den Bediener 11 vor. Insbesondere bietet die Steuereinrichtung 7 im Schritt S22 diese weiteren Positionen p' – bei denen also die ermittelte Belastung L' unterhalb der Belastungsgrenze G liegt – dem Bediener 11 zur Auswahl an. Beispielsweise kann eine Ausgabe der entsprechenden weiteren Positionen p' zusammen mit dem jeweiligen Belastungswert L' erfolgen. Gegebenenfalls können zusätzlich weitere, für die Beurteilung der jeweiligen weiteren Position p' relevante Informationen mit ausgegeben werden. 5 zeigt rein beispielhaft eine derartige Ausgabe. Die weiteren Positionen p' sind in 5 mit p1, p2 usw. bezeichnet. In analoger Weise sind in 5 die zugehörigen Belastungswerte L' mit L1, L2 usw. bezeichnet, die zugehörigen weiteren relevanten Informationen mit X1, X2 usw. sowie Y1, Y2 usw.
  • Alternativ kann die Steuereinrichtung 7 zu einem Schritt S23 übergehen. Im Schritt S23 wählt die Steuereinrichtung 7 eine dieser weiteren Positionen p' aus. Das Auswahlkriterium kann beispielsweise sein, dass der relevante Körperbereich des Untersuchungsobjekts 5 möglichst wenig belastet wird. Es sind jedoch auch andere Beurteilungskriterien möglich, die alternativ oder zusätzlich berücksichtigt werden können. Beispiele derartiger Beurteilungskriterien sind zu erwartende Artefakte oder andere Randbedingungen wie beispielsweise die Position und/oder Anzahl von lokalen Empfangsspulen. Die ausgewählte weitere Position p' wird nachfolgend zur Unterscheidung von anderen Positionen p, p' als ausgewählte Position bezeichnet und mit dem Bezugszeichen p“ versehen.
  • In einem Schritt S24 positioniert die Steuereinrichtung 7 das Untersuchungsobjekt 5 an der ausgewählten Position p“. In einem Schritt S25 steuert die Steuereinrichtung 7 die Magnetresonanzanlage – insbesondere das Gradientensystem 3 und die Hochfrequenzspulen 4, 6 – sodann mit der Messsequenz M an, welche der ausgewählten Position p“ zugeordnet ist.
  • Wenn die Prüfung des Schrittes S21 hingegen negativ verläuft, wenn also bei Ansteuerung der Magnetresonanzanlage mit der Messsequenz M für keine der weiteren Positionen p' die ermittelte Belastung L' des mindestens einen Körperbereichs des Untersuchungsobjekts 5 unterhalb des Belastungsgrenzwerts G liegt, geht die Steuereinrichtung 7 zu einem Schritt S26 über.
  • Im Schritt S26 verweigert die Steuereinrichtung 7 – analog zum Schritt S16 – die Ausführung der Messsequenz M. Alternativ oder zusätzlich kann die Steuereinrichtung 7 im Rahmen des Schrittes S26 eine entsprechende Mitteilung an den Bediener 11 ausgeben. Beispielsweise kann eine Nachricht des Inhalts „Belastung für alle alternativen Positionen zu hoch“ – gegebenenfalls in Verbindung mit einer Information über das Ausmaß des Überschreitens der Belastungsgrenze G – an den Bediener 11 ausgegeben werden.
  • Wiederum alternativ oder zusätzlich kann die Steuereinrichtung 7 zu einem Schritt S27 übergehen. Im Schritt S27 modifiziert die Steuereinrichtung 7 – analog zum Schritt S17 – die Messsequenz M. Die Modifikation erfolgt derart, dass für die modifizierte Messsequenz – nachfolgend zur Unterscheidung von der ursprünglichen Messsequenz M wieder mit dem Bezugszeichen M' versehen – für mindestens eine der Positionen p, p' eine sich für die modifizierte Messsequenz M' ergebende Belastung L“ unterhalb des Belastungsgrenzwerts G liegt. Die betreffende Position p, p' kann alternativ die im Rahmen des Schrittes S2 vorgegebene Position p oder eine der weiteren Positionen p' sein.
  • Sodann geht die Steuereinrichtung 7 zu einem Schritt S28 über. Im Schritt S28 positioniert die Steuereinrichtung 7 das Untersuchungsobjekt 5 an derjenigen Position, für welche die sich ergebende Belastung L“ nunmehr unterhalb der Belastungsgrenze G liegt.
  • Sodann geht die Steuereinrichtung 7 zu einem Schritt S29 über. Der Schritt S29 korrespondiert inhaltlich mit dem Schritt S12. im Schritt S29 erfolgt also die Ansteuerung der Magnetresonanzanlage – insbesondere des Gradientensystems 3 – entsprechend der modifizierten Messsequenz M'.
  • 6 zeigt eine weitere, zu den 3 und 4 alternative Ausgestaltung des Schrittes S4 von 2. Gemäß 6 ermittelt die Steuereinrichtung 7 in einem Schritt S31 mindestens eine weitere Position p' des Untersuchungsobjekts 5, in der Regel mehrere weitere Positionen p'. Die Steuereinrichtung 7 ermittelt die weiteren Positionen p' ausgehend von der im Schritt S2 entgegen genommenen Position p. Soweit erforderlich, kann zu diesem Zweck im Rahmen des Schrittes S31 die Messsequenz M modifiziert werden, so dass trotz der anderen Positionierung des Untersuchungsobjekts 5 die erfassten Magnetresonanzsignale aus der gleichen Region des Untersuchungsobjekts 5 stammen wie vor der Bestimmung der mindestens einen weiteren Position p'. Die entsprechenden möglichen Modifikationen sind bereits erwähnt worden. Andere Modifikationen der Messsequenz M werden im Rahmen des Schrittes S31 jedoch nicht vorgenommen.
  • In einem Schritt S32 ermittelt die Steuereinrichtung 7 für die weiteren Positionen p' jeweils eine durch die Ansteuerung des Gradientensystems 3 entsprechend der Messsequenz M bewirkte Belastung L' des mindestens einen Körperbereichs des Untersuchungsobjekts 5.
  • In einem Schritt S33 ergreift die Steuereinrichtung 7, aufbauend auf der Ermittlung des Schrittes S3 und den Ermittlungen des Schrittes S32, weitere Maßnahmen. Im einfachsten Fall kann – wie obenstehend in Verbindung mit dem Schritt S22 von 4 erläutert – eine Ausgabe der Positionen p', der Belastungen L' und weiterer relevanter Informationen X, Y erfolgen. Alternativ ist analog zu den obigen Ausführungen in Verbindung mit den 3 und 4, insbesondere den Schritten S23 bis S25 von 4, eine eigenständige Auswahl einer der Positionen p, p' und/oder eine Modifikation der Messsequenz M und/oder ein Verweigern der Ausführung der Messsequenz M möglich.
  • Alternativ zu den obenstehend in Verbindung mit den 2 bis 6 erläuterten Vorgehensweisen ist es möglich, dass der Steuereinrichtung 7 vom Bediener 11 keine Position p des Untersuchungsobjekts 5 vorgegeben wird. In diesem Fall nimmt die Steuereinrichtung 7 gemäß 7 zwar im Schritt S1 die Messsequenz M bzw. deren Parameter P entgegen. Der Schritt S2 ist hingegen durch einen Schritt S41 ersetzt. Im Schritt S41 bestimmt die Steuereinrichtung 7 selbsttätig die Position p und mindestens eine weitere Position p' des Untersuchungsobjekts 5. In der Regel bestimmt die Steuereinrichtung 7 zusätzlich zur Position p mehrere weitere Positionen p'. Soweit erforderlich, kann im Rahmen des Schrittes S41 jeweils die Messsequenz M modifiziert werden, so dass trotz der jeweiligen Positionierung des Untersuchungsobjekts 5 die erfassten Magnetresonanzsignale aus der gleichen Region des Untersuchungsobjekts 5 stammen. Andere Modifikationen der Messsequenz M werden im Rahmen des Schrittes S41 jedoch nicht vorgenommen.
  • In einem Schritt S42 ermittelt die Steuereinrichtung 7 für die Position p und die weiteren Positionen p' jeweils eine durch die Ansteuerung des Gradientensystems 3 entsprechend der jeweiligen Messsequenz M bewirkte Belastung L, L' des mindestens einen Körperbereichs des Untersuchungsobjekts 5.
  • In einem Schritt S43 ergreift die Steuereinrichtung 7, aufbauend auf den Ermittlungen des Schrittes S42, weitere Maßnahmen. Im einfachsten Fall kann – wie obenstehend in Verbindung mit 4 erläutert – eine Ausgabe der Positionen p, p', der Belastungen L, L' und weiterer relevanter Informationen X, Y erfolgen. Alternativ ist analog zu den obigen Ausführungen in Verbindung mit 4 eine eigenständige Auswahl einer der Positionen p, p' und/oder eine Modifikation der Messsequenz M und/oder ein Verweigern der Ausführung der Messsequenz M möglich.
  • Zusammengefasst betrifft die vorliegende Erfindung somit folgenden Sachverhalt:
    Eine Steuereinrichtung 7 einer Magnetresonanzanlage nimmt von einem Bediener 11 Parameter P einer Messsequenz M entgegen. Die Parameter P definieren eine Ansteuerung eines Gradientensystems 3 der Magnetresonanzanlage. Die Steuereinrichtung 7 ermittelt eine durch die Ansteuerung des Gradientensystems 3 bewirkte Belastung L mindestens eines Körperbereichs des Untersuchungsobjekts 5. Die Ermittlung der Belastung L erfolgt in Abhängigkeit davon, in welcher Position p das Untersuchungsobjekt 5 in einem Untersuchungsvolumen 2 der Magnetresonanzanlage angeordnet ist.
  • Die vorliegende Erfindung weist viele Vorteile auf. Insbesondere ist es möglich, eine Messsequenz M zeitoptimiert (d.h. so schnell wie möglich) auszuführen und dennoch mit Sicherheit zu gewährleisten, dass der Patient (bzw. allgemein das Untersuchungsobjekt 5) nicht gefährdet wird. Gegebenenfalls können im Rahmen der Optimierung weitere Kriterien wie beispielsweise die zu erwartende Bildqualität mit berücksichtigt werden.
  • Obwohl die Erfindung im Detail durch das bevorzugte Ausführungsbeispiel näher illustriert und beschrieben wurde, so ist die Erfindung nicht durch die offenbarten Beispiele eingeschränkt und andere Variationen können vom Fachmann hieraus abgeleitet werden, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Grundmagnet
    2
    Untersuchungsvolumen
    3
    Gradientensystem
    4, 6
    Hochfrequenzspulen
    5
    Untersuchungsobjekt
    7
    Steuereinrichtung
    8
    Computerprogramm
    9
    Maschinencode
    10
    Datenträger
    11
    Bediener
    B0
    Grundmagnetfeld
    G
    Belastungsgrenzwert
    L, L', L“
    Belastungen
    L1, L2
    Belastungen
    M, M'
    Messsequenzen
    o
    Orientierung
    P
    Parameter
    p, p', p1, p2
    Positionen
    S1 bis S43
    Schritte
    X1, X2, Y1, Y2
    relevante Informationen
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • US 2010/0308829 A1 [0005, 0009]

Claims (14)

  1. Betriebsverfahren für eine Steuereinrichtung (7) einer Magnetresonanzanlage, – wobei die Steuereinrichtung (7) der Magnetresonanzanlage von einem Bediener (11) Parameter (P) einer Messsequenz (M) entgegen nimmt, – wobei die Parameter (P) eine Ansteuerung eines Gradientensystems (3) der Magnetresonanzanlage definieren, – wobei die Steuereinrichtung (7) eine durch die Ansteuerung des Gradientensystems (3) bewirkte Belastung (L) mindestens eines Körperbereichs eines Untersuchungsobjekts (5) ermittelt, dadurch gekennzeichnet, dass die Ermittlung der Belastung (L) in Abhängigkeit davon erfolgt, in welcher Position (p) das Untersuchungsobjekt (5) in einem Untersuchungsvolumen (2) der Magnetresonanzanlage angeordnet ist.
  2. Betriebsverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (7) die Position (p) des Untersuchungsobjekts (5) im Untersuchungsvolumen (2) vom Bediener (11) entgegen nimmt oder selbst bestimmt.
  3. Betriebsverfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (7) die ermittelte Belastung (L) mit einem Belastungsgrenzwert (G) vergleicht und je nachdem, ob die ermittelte Belastung (L) unterhalb oder oberhalb des Belastungsgrenzwerts (G) liegt, die Magnetresonanzanlage entsprechend der vorgegebenen Messsequenz (M) ansteuert oder andere Maßnahmen ergreift.
  4. Betriebsverfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (7) in dem Fall, dass die ermittelte Belastung (L) oberhalb des Belastungsgrenzwerts (G) liegt, – die Messsequenz (M) modifiziert, so dass eine sich für die modifizierte Messsequenz (M') ergebende Belastung (L“) unterhalb des Belastungsgrenzwerts (G) liegt, und die Magnetresonanzanlage entsprechend der modifizierten Messsequenz (M') ansteuert, – die Ausführung der Messsequenz (M) verweigert und eine entsprechende Mitteilung an den Bediener (11) ausgibt und/oder – für mindestens eine weitere Position (p') des Untersuchungsobjekts (5) in Abhängigkeit von dieser weiteren Position (p') eine durch die Ansteuerung des Gradientensystems (3) mit der Messsequenz (M) bewirkte Belastung (L') des mindestens einen Körperbereichs des Untersuchungsobjekts (5) ermittelt.
  5. Betriebsverfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (7) – in dem Fall, dass für mindestens eine der weiteren Positionen (p') des Untersuchungsobjekts (5) die ermittelte Belastung (L') des mindestens einen Körperbereichs unterhalb des Belastungsgrenzwerts (G) liegt, eine dieser Positionen (p') auswählt, das Untersuchungsobjekt (5) an der ausgewählten Position (p“) positioniert und die Magnetresonanzanlage entsprechend der Messsequenz (M) ansteuert oder diese Positionen (p') dem Bediener (11) zur Auswahl anbietet und – in dem Fall, dass für keine der weiteren Positionen (p') die ermittelte Belastung (L') des mindestens einen Körperbereichs unterhalb des Belastungsgrenzwerts (G) liegt, die Messsequenz (M) modifiziert, so dass für mindestens eine der Positionen (p, p') eine sich für die modifizierte Messsequenz (M') ergebende Belastung (L“) unterhalb des Belastungsgrenzwerts (G) liegt, das Untersuchungsobjekt (5) an dieser Position (p, p') positioniert und die Magnetresonanzanlage entsprechend der modifizierten Messsequenz (M') ansteuert und/oder die Ausführung der Messsequenz (M) verweigert und eine entsprechende Mitteilung an den Bediener (11) ausgibt.
  6. Betriebsverfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (7), ausgehend von der vom Bediener (11) entgegen genommenen Position (p), für mindestens eine weitere Position (p') des Untersuchungsobjekts (5) in Abhängigkeit von dieser weiteren Position (p') eine durch die Ansteuerung des Gradientensystems (3) bewirkte Belastung (L') des mindestens einen Körperbereichs des Untersuchungsobjekts (5) ermittelt und mit dem Belastungsgrenzwert (G) vergleicht.
  7. Betriebsverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (7) die Position (p) des Untersuchungsobjekts (5) und mindestens eine weitere Position (p') des Untersuchungsobjekts (5) selbsttätig bestimmt und dass die Steuereinrichtung (7) auch für die weiteren Positionen (p') des Untersuchungsobjekts (5) in Abhängigkeit von der jeweiligen weiteren Position (p') eine durch die Ansteuerung des Gradientensystems (3) bewirkte jeweilige Belastung (L') des mindestens einen Körperbereichs des Untersuchungsobjekts (5) ermittelt.
  8. Betriebsverfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (7) die ermittelten Belastungen (L, L') mit einem Belastungsgrenzwert (G) vergleicht und – in dem Fall, dass für mindestens eine der Positionen (p, p') des Untersuchungsobjekts (5) die ermittelte Belastung (L, L') des mindestens einen Körperbereichs unterhalb des Belastungsgrenzwerts (G) liegt, eine dieser Positionen (p, p') auswählt, das Untersuchungsobjekt (5) an der ausgewählten Position (p“) positioniert und die Magnetresonanzanlage entsprechend der Messsequenz (M) ansteuert oder diese Positionen (p, p') dem Bediener (11) zur Auswahl anbietet und – in dem Fall, dass die ermittelte Belastung (L, L') für alle von ihr bestimmten Positionen (p, p') oberhalb des Belastungsgrenzwerts (G) liegt, die Messsequenz (M) modifiziert, so dass für mindestens eine der Positionen (p, p') eine für die modifizierte Messsequenz (M') ermittelte Belastung (L“) unterhalb des Belastungsgrenzwerts (G) liegt, das Untersuchungsobjekt (5) an dieser Position (p“) positioniert und die Magnetresonanzanlage entsprechend der modifizierten Messsequenz (M') ansteuert und/oder die Ausführung der Messsequenz (M) verweigert und eine entsprechende Mitteilung an den Bediener (11) ausgibt.
  9. Betriebsverfahren nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (7) die ermittelte Belastung (L, L') unter Zuordnung zur Position (p, p') des Untersuchungsobjekts (5) an den Bediener (11) ausgibt.
  10. Betriebsverfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (7) zusätzlich auch weitere Beurteilungskriterien (X, Y) für die Position (p, p') des Untersuchungsobjekts (5) an den Bediener (11) ausgibt.
  11. Betriebsverfahren nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (7) bei der Ermittlung der Belastung (L) des mindestens einen Körperbereichs des Untersuchungsobjekts (5) zusätzlich zur Position (p) auch die Orientierung (o) des Untersuchungsobjekts (5) berücksichtigt.
  12. Computerprogramm, das Maschinencode (9) umfasst, der von einer Steuereinrichtung (7) für eine Magnetresonanzanlage abarbeitbar ist, wobei die Abarbeitung des Maschinencodes (9) durch die Steuereinrichtung (7) bewirkt, dass die Steuereinrichtung (7) ein Betriebsverfahren nach einem der obigen Ansprüche ausführt.
  13. Steuereinrichtung für eine Magnetresonanzanlage, wobei die Steuereinrichtung mit einem Computerprogramm (8) nach Anspruch 12 programmiert ist.
  14. Magnetresonanzanlage, – wobei die Magnetresonanzanlage einen Grundmagneten (1), ein Gradientensystem (3), mindestens eine Hochfrequenzspule (4, 6) und eine Steuereinrichtung (7) aufweist, – wobei die Steuereinrichtung (7) der Ansteuerung zumindest des Gradientensystems (3) und der mindestens einen Hochfrequenzspule (4, 6) dient, – wobei die Steuereinrichtung (7) derart ausgebildet ist, dass sie im Betrieb ein Betriebsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11 ausführt.
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