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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Sichern eines implantierten medizinischen Gerätes zur Elektrotherapie gegenüber elektromagnetischen Strahlen aus einem Diagnosegerät, ein Steuergerät zum Ausführen des Verfahrens, eine Vorrichtung mit dem Steuergerät und ein Netzwerk mit der Vorrichtung.
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Aus der
DE 60 2004 009 704 T2 ist es bekannt, einen Patienten mit einem implantierten medizinischen Gerät, wie einen Herzschrittmacher in einer Kernspinresonanztomographie-Vorrichtung, kurz MRI-Vorrichtung genannt, zu untersuchen. Die MRI-Vorrichtung dient so als Diagnosegerät. Die MRI-Vorrichtung umfasst ein Steuergerät, welches das medizinische Gerät nutzen kann, um das Datenspektrum für eine Diagnose zu erweitern. Der Datenaustausch zwischen dem implantierten medizinischen Gerät und dem Steuergerät erfolgt drahtlos. Dabei wird der drahtlose Datenaustausch zwischen dem implantierten medizinischen Gerät und dem Steuergerät während eines Strahlungsbursts der MRI-Vorrichtung angehalten, so dass Fehlfunktionen des implantierten medizinischen Geräts während eines Strahlenbursts der MRI-Vorrichtung vermieden werden können.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, die Verwendung eines implantierten medizinischen Geräts in einem elektromagnetische Strahlung abgebenden Diagnosegerät sicherer zu gestalten.
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Die Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Der Erfindung liegt die Überlegung zugrunde, dass die elektromagnetische Strahlung des Diagnosegerätes das implantierte medizinische Gerät nicht nur in seiner Funktionalität stören kann, sie können das implantierte medizinische Gerät selbst oder über das implantierte medizinische Gerät das Gewebe des Patienten schädigen, da durch die elektromagnetische Strahlung hervorgerufene Induktionsströme das implantierte medizinisches Gerät erhitzen. Dies stellt nicht nur ein erhebliches Gesundheitsrisiko für den Patienten dar, sondern führt auch finanziellen Schaden führen, weil das implantierte medizinische Gerät repariert oder gar ausgetauscht werden muss.
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Der Erfindung liegt ferner die Überlegung zugrunde, dass die Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung abhängig vom Gerätetyp des implantierten medizinischen Geräts sind. Unter einem Gerätetyp versteht man dabei die konkrete technische Ausgestaltung beziehungsweise Konfiguration eines technischen Geräts, die beispielsweise vom Hersteller und/oder der Version des technischen Geräts abhängig sein können. So fördert beispielsweise ein Gerätetyp des implantierten medizinischen Geräts mit vielen geschlossenen Schaltkreisen die Ausbreitung die Ausbreitung der Induktionsströme, während ein anderer Gerätetyp die Ausbreitung der Induktionsströme eher vermeidet.
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Der Erfindung liegt schließlich die Erkenntnis zugrunde, dass zwar herausgefunden werden könnte, ob die elektromagnetischen Strahlen eines Diagnosegeräts für einen bestimmten Gerätetyp eines implantierten medizinischen Gerätes unbedenklich sind, oder nicht, dazu müssen jedoch viele Informationen über das implantierte medizinische Gerät berücksichtigt werden. Zwar könnten diese Informationen über die Betriebsanleitung des implantierten medizinischen Geräts nachgeschlagen werden, es kann sich jedoch als schwierig herausstellen, die Informationen der Betriebsanleitung auf die durch das Diagnosegerät gegebenen Randbedingungen abzubilden. Letztendlich obliegt die Verantwortung beim Patienten selbst, über sein medizinisches Gerät alle Informationen zusammenzusammeln und bereitzustellen, damit ausgewertet werden kann, ob sein implantiertes medizinisches Gerät im Diagnosegerät betrieben werden kann. Die Problematik verschärft sich, wenn der Patient sein implantiertes medizinisches Gerät falsch identifiziert und so falsche Informationen bei der Bestimmung bereitstellt, ob die elektromagnetischen Strahlen des Diagnosegeräts schädlich für das implantierte medizinische Gerät sind oder nicht. Zudem könnten die vom Patienten bereitgestellten Informationen beispielsweise auch vom Arzt falsch interpretiert werden.
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Demgegenüber schlägt die Erfindung vor, den Gerätetyp des implantierten medizinischen Geräts mit dem Diagnosegerät zu bestimmen. Dies ermöglicht es, die Entscheidung, ob das implantierte medizinische Gerät fehlerfrei im Diagnosegerät betrieben werden kann, oder nicht direkt am Diagnosegerät zu automatisieren, da die notwendigen Informationen nicht mehr durch den Patienten oder menschliche Zwischenschritte, sondern direkt durch einen Computer erfasst werden können. Auf diese Weise werden Fehlerquellen vermieden und notwendige Schutzmaßnahmen, das implantierte medizinische Gerät vor den elektromagnetischen Strahlen des Diagnosegeräts zu schützen können treffender eingeleitet werden.
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Die Erfindung gibt daher Verfahren zum Sichern eines implantierten medizinischen Gerätes gegenüber elektromagnetischen Strahlen aus einem Diagnosegerät an. Das angegebene Verfahren umfasst die Schritte Erfassen des implantierten medizinischen Geräts mit dem Diagnosegerät, Bestimmen eines Gerätetyps des medizinischen Geräts mit dem Diagnosegerät, Überprüfen, ob der Gerätetyp des medizinischen Geräts unter der elektromagnetischen Strahlung des Diagnosegeräts fehlerfrei betrieben werden kann und Einleiten einer Schutzmaßnahme, wenn der Gerätetyp des medizinischen Geräts unter der elektromagnetischen Strahlung nicht fehlerfrei betrieben werden kann.
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Die Bestimmung des Gerätetyps des implantierten medizinischen Geräts kann auf jede beliebige technische Art und Weise erfolgen. So kann der Gerätetyp des implantierten medizinischen Geräts beispielsweise basierend auf einem bildgebenden Diagnoseverfahren bestimmt werden, das unschädlich für das implantierte medizinische Gerät ist. Alternativ oder zusätzlich könnten zur Bestimmung des Gerätetyps des implantierten medizinischen Geräts Datenbanken angelegt werden, die den Patienten mit dem Gerätetyp des implantierten medizinischen Geräts verknüpfen. Weitere Möglichkeiten den Gerätetyp des implantierten medizinischen Geräts technisch zu bestimmen, sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Das implantierte medizinische Gerät kann jedes technische Hilfsgerät sein, das zur medizinischen Unterstützung in den Körper eines Patienten implantierbar ist. So kann das Gerät aktive therapeutische Hilfe leisten, wie beispielsweise Defibrillatoren oder Stimulatoren, die beispielsweise in Form von Herz-, Hirn- oder Muskelstimulatoren bekannt sind. Ferner können auch implantierte Spender oder Pumpen für Arzneimittel aktive therapeutische Hilfe leisten. Alternativ oder zusätzlich kann das implantierte medizinische Gerät passiv therapeutische Hilfe leisten, indem es beispielsweise Daten über den Patienten aufzeichnet, oder den Patienten überwacht. Dies können beispielsweise Herzschleifenrekorder oder Insulinüberwachungsvorrichtungen sein.
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Das Diagnosegerät kann jedes elektromagnetische Strahlung abgebende Diagnosegerät sein, wie zum Beispiel ein Magnetresonanztomograph zur Darstellung von Struktur und Funktion der Gewebe und Organe im Körper oder ein Magnetresonanzspektroskop zur Identifikation und Quantifizierung verschiedener chemischer Substanzen im lebenden Gewebe aufgrund ihrer chemischen Verschiebung.
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Die Schutzmaßnahme kann jegliche Maßnahme sein, die hilft, das implantierte medizinische Gerät gegen Beschädigungen durch elektromagnetische Strahlen des Diagnosegeräts zu sichern. So kann die Schutzmaßnahme eine automatische Sperre umfassen, die verhindert, dass das Diagnosegerät in Betrieb gesetzt wird, wenn ein unpassendes implantiertes medizinisches Gerät ermittelt wird. Weitere Schutzmaßnahmen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Durch das angegebene Verfahren können Patienten mit einem implantierten medizinischen Gerät bei der Untersuchung in einem elektromagnetische Strahlung abgebenden Diagnosegerät vor Beschädigungen am Gewebe oder am implantierten medizinischen Gerät geschützt werden, was nicht nur gesundheitlichen sondern auch wirtschaftlichen Schaden vermeidet. Darüber hinaus stellt das angegebene Verfahren eine Entlastung für das medizinische Personal dar, da durch die automatisierte Verifikation des implantierten medizinischen Geräts manuelle Überprüfungen der Spezifikationen zum implantierten medizinischen Gerät obsolet sind.
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In einer Weiterbildung der Erfindung ist der Gerätetyp des medizinischen Geräts anhand eines im medizinischen Gerät hinterlegten Identifikators bestimmbar. Der Identifikator kann jedes den Gerätetyp eindeutig identifizierende Merkmal sein. So kann der Identifikator beispielsweise ein spezielles Merkmal sein, dass nur zum Zwecke der Identifikation im medizinischen Gerät hinterlegt ist. Alternativ oder zusätzlich können auch bereits vorhandene, das Gerät eindeutig identifizierende Merkmale herangezogen werden, wie beispielsweise die Netzwerkadresse des implantierten medizinischen Geräts oder seine Seriennummer. Durch die Nutzung des Identifikators ist eine sofortige und eindeutige Identifikation des implantierten medizinischen Geräts möglich.
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In einer zusätzlichen Weiterbildung der Erfindung umfasst das angegebene Verfahren den Schritt Abfragen des Identifikators vom medizinischen Gerät und Durchführen der Bestimmung des Gerätetyps des medizinischen Geräts basierend auf dem abgefragten Identifikator. Durch die Nutzung des Identifikators bei der Bestimmung ist eine Information vorhanden, die verwendet werden kann, um anhand einer Verknüpfung weitere Informationen über das implantierte medizinische Gerät abzuleiten. Über die Verknüpfung können sicherheitsrelevante Informationen über das implantierte medizinische Gerät abgeleitet werden. Diese können beispielsweise die maximal einsetzbare magnetische Feldstärke oder die maximal zulässigen Flankensteilheit des magnetischen Felds umfassen.
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In einer anderen oder zusätzlichen Weiterbildung der Erfindung ist in einem Eintrag einer Datenbank hinterlegt, ob der Gerätetyp des medizinischen Geräts unter der elektromagnetischen Strahlung fehlerfrei betrieben werden kann. Die Datenbank kann intern in einem das Verfahren ausführenden Steuergerät oder extern gespeichert sein. Durch die Datenbank kann ein zentrales Informationsmedium geschaffen werden, dem der Patient oder ein Arzt in übersichtlicher Weise Hintergrundinformationen zu einem implantierten medizinischen Gerät entnehmen kann. An der Erstellung der Datenbank können die Hersteller der implantierbaren medizinischen Geräte und die Hersteller der Diagnosegeräte gleichermaßen mitwirken, um die notwendigen Informationen zum Schutz eines implantierten medizinischen Geräts vor einem elektromagnetische Strahlung abgebenden Diagnosegerät bereitzustellen.
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In einer zusätzlichen Weiterbildung der Erfindung umfasst das angegebene Verfahren die Schritte Abrufen des Eintrages von der Datenbank auf das Diagnosegerät und Überprüfen, ob der Gerätetyp des medizinischen Geräts unter der elektromagnetischen Strahlung des Diagnosegeräts fehlerfrei betrieben werden kann basierend auf dem abgerufenen Eintrag. Durch das Nutzen der Datenbank stehen durch eine einzige Suchanfrage alle notwendigen Informationen zum Überprüfen, ob der Gerätetyp des medizinischen Geräts unter der elektromagnetischen Strahlung fehlerfrei betrieben werden kann zur Verfügung. Weitere technische Vorbereitungs-, Verarbeitungs- und/oder Auswerteschritte sind nicht notwendig.
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In einer weiteren Weiterbildung der Erfindung umfasst das angegebene Verfahren den Schritt Abrufen des Eintrags von der Datenbank vor dem Schritt Erfassen des implantierten medizinischen Geräts mit dem Diagnosegerät durchgeführt wird. Das heißt, dass verschiedene Einträge zu verschiedenen Gerätetypen des implantierten medizinischen Geräts gesammelt werden, bevor ein Patient mit einem implantierten medizinischen Gerät in die Nähe des Diagnosegeräts kommt. Auf diese Weise wird ist die Durchführung des angegebenen Verfahrens unabhängig von der Zugänglichkeit der Datenbank mit den Einträge zum relevanten Gerätetyp des implantierten medizinischen Geräts.
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In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung der Erfindung umfasst das Verfahren den Schritt Bestimmen einer Zugriffsadresse in einem Netzwerk basierend auf dem Identifikator und Abfragen des Eintrags von der Zugriffsadresse. Die Zugriffsadresse kann beispielsweise die Netzwerkadresse des Herstellers des medizinischen Geräts sein, der auf seinem eigenen Server die notwendigen Informationen, ob und wie das implantierte medizinische Gerät während einer Diagnose mit dem Diagnosegerät betrieben werden kann, bereitstellt. Auf diese Weise ist gesichert, dass zum Einleiten der Schutzmaßnahmen immer die aktuellsten Informationen verfügbar sind. Ferner können auch medizinische Geräte durch das angegebene Verfahren mit berücksichtigt werden, dessen Hersteller sich an der Erstellung der Datenbank nicht beteiligen.
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In einer weiteren Weiterbildung der Erfindung gibt der Eintrag ferner an, ob der Gerätetyp des medizinischen Geräts unter einer bestimmten Konfiguration des Diagnosegeräts und/oder unter einer bestimmten Konfiguration des medizinischen Geräts fehlerfrei betrieben werden kann. Auf diese Weise sind bestimmte Vorbereitungsmaßnahmen am Diagnosegerät zum Schutz des implantierten medizinischen Geräts ebenfalls aus der Datenbank oder von der Zugriffsadresse, wie dem Server des Herstellers ersichtlich. Bei der bestimmten Konfiguration kann es sich beispielsweise um Merkmale handeln, die im Vorfeld am implantierten medizinischen Gerät zur Durchführung der Diagnose mit dem Diagnosegerät aktiviert werden müssen.
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In einer anderen Weiterbildung umfasst die Schutzmaßnahme eine Ausgabe eines Hinweises, ob der Gerätetyp des medizinischen Geräts unter der elektromagnetischen Strahlung fehlerfrei betrieben werden kann. Auf diese Weise kann das das Diagnosegerät bedienende medizinische selbst über die notwendigen Sicherungsschritte entscheiden.
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In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung umfasst die Schutzmaßnahme eine Umkonfiguration des Diagnosegerätes derart, dass der Gerätetyp des medizinischen Geräts unter der elektromagnetischen Strahlung des Diagnosegeräts fehlerfrei betrieben werden kann. Auf diese Weise können eventuelle Konfigurationsmaßnahmen zur Vorbereitung der Diagnose mit dem Diagnosegerät ohne weitere menschliche Interaktionen mit entsprechend verbundenen Fehlerquellen durchlaufen. Besonders bevorzugt kann die Umkonfiguration eine Freigabeaufforderung umfassen, die das medizinische Personal bestätigen muss, damit die Umkonfiguration durchgeführt wird. Auf diese Weise hat das medizinische Personal jederzeit die Möglichkeit in den Prozess einzugreifen und gegebenenfalls Änderungen an der durch das angegebene Verfahren vorgeschlagenen Konfiguration vorzunehmen.
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In einer entsprechenden Weiterbildung kann die Schutzmaßnahme alternativ oder zusätzlich eine Umkonfiguration des Gerätetyps des medizinischen Geräts derart umfassen, dass der Gerätetyp des medizinischen Geräts unter der elektromagnetischen Strahlung des Diagnosegeräts fehlerfrei betrieben werden kann.
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In einer zusätzlichen Weiterbildung kann das Verfahren den Schritt Durchführen einer Diagnose mit dem Diagnosegerät nach der Umkonfiguration des Gerätetyps des medizinischen Geräts und Rückprogrammieren des Gerätetyps des medizinischen Geräts nach der durchgeführten Diagnose umfassen. Auf diese Weise kann der Diagnosevorgang weitestgehend automatisiert durchgeführt werden, ohne dass es den Eingriff durch das medizinische Personal bedarf.
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Die Erfindung gibt auch ein Steuergerät für ein Diagnosegerät zum Sichern eines implantierten medizinischen Gerätes zur Elektrotherapie gegenüber elektromagnetischen Strahlen aus dem Diagnosegerät an, wobei das Steuergerät zum Ausführen eines angegebenen Verfahrens vorgesehen ist.
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In einer bevorzugten Weiterbildung umfasst das Steuergerät eine Netzwerkschnittstelle zum Empfangen von Daten aus dem medizinischen Geräts, aus denen der Gerätetyp des medizinischen Geräts hervorgeht. Die Netzwerkschnittstelle kann jede beliebige Datenschnittstelle, wie Bluetooth oder WLAN (wireless local area network) sein.
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In einer zusätzlichen Weiterbildung umfasst das Steuergerät eine Netzwerkschnittstelle zum Empfangen der Einträge der Datenbank aus einem Speicher in dem die Datenbank hinterlegt ist. Die Netzwerkschnittstelle kann dieselbe Netzwerkschnittstelle sein, wie die Netzwerkschnittstelle zum Empfangen von Daten aus dem medizinischen Geräts, aus denen der Gerätetyp des medizinischen Geräts hervorgeht. Alternativ kann diese sich auch von ihr unterscheiden.
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Die Erfindung gibt auch eine Vorrichtung zur diagnostischen Untersuchung eines Patienten an, die ein angegebenes Steuergerät und das Diagnosegerät umfasst.
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Die Erfindung gibt auch ein Netzwerk an, dass eine angegebene Vorrichtung und eine Datenbank mit Einträgen, aus denen ersichtlich ist, ob der Gerätetyp unter der elektromagnetischen Strahlung fehlerfrei betrieben werden kann umfasst.
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Die oben beschriebenen Eigenschaften, Merkmale und Vorteile dieser Erfindung sowie die Art und Weise, wie diese erreicht werden, werden klarer und deutlicher verständlich im Zusammenhang mit der folgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele, die im Zusammenhang mit den Zeichnungen näher erläutert werden, wobei:
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1 ein Netzwerk mit einem Steuergerät zum Ausführen des angegebenen Verfahrens zeigt.
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Es wird auf 1 Bezug genommen, die ein Netzwerk 2 mit einem Steuergerät 4 zum Ausführen des angegebenen Verfahrens zeigt.
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Das Steuergerät 4 ist zum Steuern eines medizinischen Diagnosegerätes 6 vorgesehen, das im vorliegenden Beispiel ein Magnetresonanztomograph 6, kurz MRT 6 ist. Der MRT 6 wird vor allem in der medizinischen Diagnostik zur Darstellung der Struktur und Funktion von Gewebe und Organen im Körper eines Patienten 8 eingesetzt.
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In den Patienten 8 ist zu therapeutischen Zwecken ein medizinisches Gerät 10 implantiert. In der vorliegenden Ausführung ist das medizinische Gerät 10 ein Herzschrittmacher 10, kurz HSM 10 genannt. Der HSM 10 dient der Behandlung von zu langsamen Herzschlägen (Bradykardie). Dazu stimuliert der HSM 10 regelmäßig den Herzmuskel des Patienten 8 mit Hilfe von elektrischen Impulsen und regt den Herzmuskel so zur Kontraktion an.
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Das Steuergerät 4 weist zwei Netzwerkschnittstellen 12, 14 auf. Eine erste Netzwerkschnittstelle 12 dient als Verbindung zum Internet 16. Die Verbindung zum Internet 16 kann in nicht gezeigter Weise beispielsweise durch eine Firewall abgesichert sein. Eine zweite Netzwerkschnittstelle 14 in Form einer Bluetooth-Schnittstelle 14 kann als drahtlose Kommunikationsschnittstelle zum HSM 10 dienen.
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Über das Internet 16 ist ein Zugriff auf eine Steuereinheit zum Gerätemanagement 18 des Herstellers des HSM 10 und eine Datenbank 20 möglich.
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Die Steuereinheit zum Gerätemanagement 18 speichert vom Hersteller bereitgestellte Informationen in Bezug auf den HSM 10. Diese Informationen umfassen einerseits ob der HSM 10 im MRT 6 überhaupt betrieben werden darf. Zudem können die bereitgestellten Informationen sicherheitsrelevante Spezifikationen zum HSM 10 selbst umfassen, das heißt Angaben, mit welcher magnetischen Feldstärke oder mit welchem maximalen magnetischen Flankenanstieg der MRT 6 betrieben werden darf, wenn sich der HSM 10 darin befindet oder welche Tomographiesequenzen für den HSM 10 im MRT 6 überhaupt zulässig sind. Zudem können die Informationen auch sicherheitsrelevante Einstellungen umfassen, die am MRT 6 notwendig sind, um den HSM 10 im MRT 6 zu betreiben.
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In der Datenbank 20 können Teile der Informationen aus der Steuereinheit zum Gerätemanagement 18 oder alle Informationen aus der Steuereinheit zum Gerätemanagement 18 herstellerübergreifend gespeichert sein, damit der Patient 8 beispielsweise selbst basierend auf einem Blick ins Internet 16 nachschlagen kann, ob sein HSM 10 mit dem MRT 6 kompatibel ist, oder nicht.
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Zwischen der zweiten Netzwerkschnittstelle 14 und dem HSM 10 besteht eine bidirektionale Netzwerkverbindung 22. Über die bidirektionale Netzwerkverbindung 22 kann das Steuergerät 4 die medizinische Geräteidentifikation und gegebenenfalls weitere Daten vom HSM 10 empfangen. Die medizinische Geräteidentifikation kann beispielsweise die in den vereinigten Staaten verwendete eindeutige Geräteidentifikation UDI (unique device identification) sein, auf die nachstehend der Kürze halber nicht weiter eingegangen werden soll. Ferner kann das Steuergerät 4 in die andere Richtung Programmieranweisungen an den HSM 10 schicken, um ihn auf einen Einsatz in dem MRT 6 vorzubereiten und entsprechend umzuprogrammieren.
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Zwischen der ersten Netzwerkschnittstelle 12 und der Steuereinheit zum Gerätemanagement 18 besteht eine unidirektionale Netzwerkverbindung 24. Über diese Netzwerkverbindung 24 kann das Steuergerät 4 die oben genannten für den HSM 10 sicherheitsrelevanten Informationen von der Steuereinheit zum Gerätemanagement 18 empfangen. Diese Informationen werden besonders bevorzugt standardisiert mit einem vordefinierten Datenformat bereitgestellt.
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Ferner besteht zwischen der Steuereinheit zum Gerätemanagement 18 und/oder der ersten Netzwerkschnittstelle 12 zur Datenbank 20 eine unidirektionale Verbindung, über die das Steuergerät 4 und/oder der Hersteller des HSM 10 die oben beschriebenen sicherheitsrelevanten Informationen über das HSM 10 teilweise oder vollständig hinterlegen können, so dass letztendlich die oben beschriebene herstellerübergreifende Informationsquelle zu verschiedenen Gerätetypen des HSM 10 entsteht.
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Im Einsatz des Netzwerks 2 erzeugt der Hersteller des HSM 10 zunächst die sicherheitsrelevanten Informationen für das HSM 10 und legt diese auf der Steuereinheit zum Gerätemanagement 18 ab. Konkret könnten diese sicherheitsrelevanten Informationen beispielsweise in verschiedene Sicherheitslevel aufgeteilt werden, um ganz grundlegend anzuzeigen, ob die sicherheitstechnischen Einschränkungen des HSM 10 bestimmte MRTs 6 oder allgemein auf alle MRTs 6 zutreffen. Ein hoher Sicherheitslevel einer sicherheitsrelevanten Information kann dabei anzeigen, dass die Information alle MRTs 6 betrifft. So kann damit beispielsweise angezeigt werden, dass der HSM nur bei einem Magnetfeld von 1,5 T sicherheitstechnisch unbedenklich arbeitet. Ein mittlerer Sicherheitslevel einer sicherheitsrelevanten Information kann dabei anzeigen, dass die Information nur bestimmte MRTs 6 betreffen, die beispielsweise herstellerabhängig und/oder abhängig von der Version der Treibersoftware des MRT 6 sind. Durch nähere Beschreibungen in der Information kann ganz konkret angegeben werden, welche sicherheitsrelevanten Einstellungen am MRT 6 notwendig sind, um allen sicherheitstechnischen Aspekten hinsichtlich des HSM 10 während des Einsatzes im MRT 6 zu genügen. Diese sicherheitsrelevanten Informationen können über die unidirektionale Netzwerkverbindung 24 von der Steuereinheit zum Gerätemanagement 18 zum Steuergerät 4 gesendet werden, wobei das Steuergerät 4 die empfangenen sicherheitsrelevanten Informationen speichert.
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Wenn der Patient 8 einen Raum mit dem MRT 6 betritt, in dem auch die zweite Netzwerkschnittstelle 14 installiert ist, kann diese den HSM 10 des Patienten erfassen und sofort eine Warnmeldung auf einen Bildschirm 28 des Steuergeräts 4 übertragen. Anschließend kann die zweite Netzwerkschnittstelle 14 die medizinische Geräteidentifikation des HSM 10 empfangen und an das Steuergerät 4 weiterleiten. Das Steuergerät 4 durchsucht die oben genannten gespeicherten sicherheitsrelevanten Informationen nach entsprechenden Informationen über den HSM 10. Hat das Steuergerät 4 entsprechende Informationen gefunden, so steuert es eine Umprogrammierung des HSM 10 um ihn in einen sicheren Zustand während der Diagnose mit dem MRT 6 zu überführen. Die Umprogrammierung kann beispielsweise anhand eines Anweisungsplanes erfolgen, dem das medizinische Personal folgen kann. Der Vorteil daran ist, dass das medizinische Personal die Programmierung zwar immer noch von Hand durchführen kann, jedoch zur Programmierung selbst keine Fachkenntnisse notwendig sind. Nach der Umprogrammierung des HSM 10 schränkt das Steuergerät 4 die möglichen Diagnosesequenzen mit dem MRT 6 und alle anderen Betriebsparameter des MRT 6 auf sicherheitsunbedenkliche Werte ein. Im Anschluss daran führt das Steuergerät das medizinische Personal durch den Diagnoseprozess mit dem MRT 6. Nach Abschluss des Diagnoseprozesses kann das Steuergerät das medizinische Personal zur Rückprogrammierung des HSM 10 in genau der gleichen Weise unterstützen, wie zur Programmierung.
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Durch das zuvor genannte Verfahren wird das medizinische Personal entlastet, da kein manuelles Umprogrammieren mehr notwendig ist. Ferner braucht das medizinische Personal die programmierten Daten auch nicht mehr zu verifizieren.
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Schließlich kann das Steuergerät 4 auch mehrere implantierte medizinische Geräte gleichzeitig verwalten, so dass neben dem HSM 10 auch andere Geräte im Patienten implantiert sein können.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 602004009704 T2 [0002]