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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kopfbedeckung insbesondere aus einem Filzrohling.
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Kopfbedeckungen und Hüte in unterschiedlichen Ausführungsvarianten verfügbar. Im Wesentlichen wird dabei zwischen weichen Kopfbedeckungen, wie beispielsweise Stoffkappen, Berets und Stoffhüten, und formstabilen Kopfbedeckungen (z.B. z.B. Bowler, Zylinder, Trilbies) unterschieden. Für beide Gruppen gilt, dass deren endgültige Form vorgegeben ist und vom Nutzer nicht angepasst werden kann.
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Bei der Herstellung weicher Kopfbedeckungen werden in der Regel Stoffe oder verwalkte Strickmaterialien zusammengenäht.
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Bei der Herstellung von formstabilen Kopfbedeckungen wird ein Rohling aus Stroh oder Filz, genannt Hutstumpen oder Hutrohling unter Verwendung von heißem Wasserdampf über eine Holz- oder Aluminium-Form gezogen. Dadurch erhält er seine Form und festgelegte Größe. Um die Form zu fixieren, kann der Rohling mit einer speziellen Appretur verfestigt werden. Nach dem Trocknen wird der Hut weiterverarbeitet, ausgebürstet, gesäumt und mit Ripsband und anderen Materialien weiter fixiert und garniert. Dieser Vorgang ist aufwändig und verlangt handwerkliches Geschick.
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Zu diesem Prozess sind zahlreiche Dokumente bekannt, z.B. die
DE 559 106 , die
DE 9206299.7 oder auch die
DE 8706018.3 bei der die Hüte während der Herstellung mit einer speziellen Einlage versehen werden, um die Formstabilität zu gewährleisten.
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Alle diese Verfahren haben die Eigenschaft, dass der Hut/ die Kopfbedeckung die einmal festgelegt Form nicht verlieren kann und soll.
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Vor diesem Hintergrund besteht die Aufgabe, eine Kopfbedeckung zu schaffen, die der Benutzer bei jedem Tragen an seine persönlichen Bedürfnisse anpassen kann. Dabei kommt es ganz wesentlich darauf an, dass sich die Kopfbedeckung während des Tragens nicht oder nur unwesentlich verändert. Darüber hinaus soll die Kopfbedeckung dauerhaft und auch bei mehrmaligem Tragen ansprechend aussehen, insbesondere nicht verknittern.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Kopfbedeckung gelöst, die aus einem in eine Grundform vorgeformten Hutkörper gebildet ist, der aus reversibel verformbarem Material besteht.
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Im Sinne der Erfindung meint der Begriff „reversibel verformbares Material“, dass der Hutkörper vom Benutzer bei jedem Tragevorgang manuell verformt werden kann und in dieser Form verbleibt, bis eine entsprechende Gegenkraft aufgebracht wird, der Benutzer also beispielsweise die von ihm geschaffene Form manuell in die Grundform zurückformt oder eine andere Form einstellt.
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Der Begriff Grundform bezieht sich auf eine Form, die prinzipiell bereits eine Hutform darstellt, aber vom Benutzer individuell anpassbar ist.
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Erfindungsgemäß wird demnach der Hutstumpen selbst als Hut verwendet, sämtliche vom Hutmacher üblicherweise ausgeführten Verarbeitungsschritte entfallen. Der Hutstumpen wird also nicht mit Hilfe von heißem Wasserdampf oder einem Ofen, einer Konterform oder Appretur in eine stabile Form gebracht.
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Üblicherweise sind Hutstumpen bzw. Hutrohlinge jedoch nicht ohne die beschriebenen weiteren Verfahrensschritte nutzbar, da sie ästhetisch nicht ansprechend sind. Hutstumpen sind üblicherweise auch nicht verformbar, zumindest halten sie die eingebrachte Form nicht.
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Erfindungsgemäß ist deswegen vorgesehen, bereits den Hutstumpen/Rohling aus einem ästhetisch ansprechenden reversiblen und verformbaren Material zu fertigen. Hierfür eignet sich besonders dichtfilzendes Material, insbesondere Filz aus Biberhaar oder Kaschmir-Wolle. Wesentlich ist dabei, dass der Hutkörper aus einem relativ dünnen Material gefertigt ist, um Verformungen problemlos zu ermöglichen. Erfindungsgemäß kann beispielsweise Biberfilz mit einer Masse von etwa 0,03 g/cm2, vorzugsweise 0,0365 g/cm2 oder Kaschmirfilz mit einer Masse von etwa 0,06 g/ cm2, insbesondere 0,057 g/ cm2 verwendet werden.
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Vorteilhafterweise ist das Material erfindungsgemäß an keiner Stelle genäht. Die fehlenden Nähte erleichtern die individuelle Verformbarkeit. Vernähtes Material erschwert die Formgebung im Nahtbereich, und reduziert die Anzahl ästhetisch ansprechender Verformungsmöglichkeiten.
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Die erfindungsgemäße Kopfbedeckung besteht somit im Prinzip aus einem Hutrohling, der eine unbestimmte, ungeformte Vorform aufweist, die vom Benutzer jederzeit unterschiedlich und an seine individuellen Wünsche angepasst verformt werden kann. Vorteilhafterweise weist die Kopfbedeckung auch keine Accessoires, beispielsweise Innenbänder oder Etiketten auf, die die Verformbarkeit des Materials einschränken würden.
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Die Kopfbedeckung bzw. der Hutkörper weist lediglich eine bestimmte Kopfweite auf, sämtliche weiteren Formen kann der Benutzer individuell anpassen. Somit ist die Herstellung darauf beschränkt, einen Hutstumpen oder Rohling einer bestimmten Kopfweite und eines bestimmten Materials zu fertigen.
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Erfindungsgemäß kann die Kopfbedeckung bzw. der vorgeformte Hutkörper ausschließlich aus einer Hutkrone gebildet sein, vorzugsweise weist diese jedoch eine Krempe auf. Die Krempe kann dabei nur bereichsweise aber auch vollständig umlaufend vorgesehen sein.
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Um die Möglichkeit der Verformbarkeit zu erhöhen, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass eine Höhe der Hutkrone eine Breite der Krempe um das Vier- bis Fünffache übersteigt. Die Hutkrone ist damit im Verhältnis deutlich höher, als dies üblicherweise der Fall ist. Hierdurch wird erreicht, dass der Hutkörper vom Benutzer von oben in Richtung seines Kopfes unterschiedlich tief eingedrückt werden kann, wodurch sich vielfache Verformungsmöglichkeiten ergeben.
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Es hat sich gezeigt, dass ein erfindungsgemäßer Hutkörper aus reinem Biberhaarfilz bei einer Kopfweite von etwa 55 bis 60 cm insgesamt 45 bis 50 Gramm, vorzugsweise 50 Gramm wiegt. Bei einer Kopfweite von 60 bis 65 cm beträgt das Gewicht etwa 55 Gramm. Hutkörper aus reinem Kaschmirfilz weisen ein Gewicht von etwa 75 bis 85 Gramm für alle Hutgrößen auf. Erfindungsgemäß können aber sorgfältig verwalkte und geschliffene Filze aus Kaninchenhaar und Wolle Verwendung finden.
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Bei Kaninhaarfilz oder Hasenhaarfilz beträgt das Gewicht des Hutkörpers etwa 65–75 Gramm, bei Wollfilz etwa 70 bis 80 Gramm.
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Der Hutkörper weist beispielsweise eine Höhe von 16 bis 20 cm auf, wobei im Falle einer umlaufenden Krempe deren Breite etwa 3 bis 5 cm beträgt.
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Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert, wobei diese lediglich beispielhaft zu verstehen sind und nur das Prinzip der Erfindung erläutern. Es zeigen:
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1: eine Grundform einer erfindungsgemäßen Kopfbedeckung
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2: eine erste umgeformte Variante der Kopfbedeckung aus 1,
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3: eine zweite umgeformte Variante der Kopfbedeckung aus 1.
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1 zeigt in einer einfachen Prinzipdarstellung eine erfindungsgemäße Kopfbedeckung 20. Diese weist einen Hutkörper 21 gebildet aus einer Hutkrone 22 mit einer Höhe H auf. Die Hutkrone 22 weist eine umlaufende Krempe 24 mit einer Breite B auf. Die Hutkrone 22 und die Krempe 24 bestehen vorzugsweise aus einem einzigen durchgängigen Material. Erkennbar ist, dass die Höhe H der Hutkörpers 21 die Breite B der Krempe 24 um das etwa Vier- bis Fünffache übersteigt.
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Die 2 und 3 verdeutlichen beispielshaft zwei Umformmöglichkeiten der Kopfbedeckung 20 bzw. der Hutkrone 22. In der ersten Variante in 2 ist die Höhe der Hutkrone 22 durch Verformen verringert, bei der Variante gemäß 3 ist die Hutkrone 22 zusätzlich keilförmig von oben eingedrückt, wodurch ein anderer ästhetischer Effekt erzeugt wird.
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Die Figuren sind lediglich beispielhaft zu verstehen, insbesondere ist es möglich, die Kopfbedeckung 20 in nahezu unendlich viele weitere Formen zu überführen. Auch ist es möglich, dass das reversibel verformbare Material aus einem Kunststoffmaterial gebildet ist, das entsprechende Eigenschaften aufweist. Auch kann die Kopfbedeckung 20 eine andere Grundform aufweisen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 559106 [0005]
- DE 9206299 [0005]
- DE 8706018 [0005]