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DE102011002192A1 - Bekleidungsstück mit mindestens einer textilen Gewebelage - Google Patents

Bekleidungsstück mit mindestens einer textilen Gewebelage Download PDF

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DE102011002192A1
DE102011002192A1 DE102011002192A DE102011002192A DE102011002192A1 DE 102011002192 A1 DE102011002192 A1 DE 102011002192A1 DE 102011002192 A DE102011002192 A DE 102011002192A DE 102011002192 A DE102011002192 A DE 102011002192A DE 102011002192 A1 DE102011002192 A1 DE 102011002192A1
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DE102011002192A
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Hans Bauer
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NTT New Textile Technologies GmbH
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NTT New Textile Technologies GmbH
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Priority to PT127163731T priority patent/PT2621296T/pt
Priority to PCT/EP2012/057086 priority patent/WO2012143398A1/de
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Abstract

Ein Bekleidungsstück weist mindestens eine textile Gewebelage auf, in die ein elastomerer Klebstoff mit sich kreuzenden Linien bzw. Streifen eingebracht ist, wobei sich die pro Flächeneinheit eingebrachte Klebstoffmenge über die Länge und/oder Breite der Gewebelage ändert.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Bekleidungsstück mit mindestens einer textilen Gewebelage nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Aus der DE 199 42 996 B4 ist es bekannt, auf die Gewebelage eines Unterbekleidungsstückes wie zum Beispiel einen Büstenhalter einen punktförmigen Klebstoffauftrag in Form einzelner Klebstoffpunkte aufzubringen, wobei als Klebstoff ein elastomerer Silikonklebstoff verwendet wird, der im abgebundenen Zustand elastisch ist. Zur Beeinflussung der Stütz- und Haltekraft kann die Dichte der nebeneinander angeordneten Klebstoffpunkte verändert werden, wobei mit zunehmender Dichte der Klebstoffpunkte auch die Stütz- bzw. Haltekraft zunimmt. Nach dem Auftragen kann der Klebstoff nachfolgend mit einem Beflockungsmaterial beschichtet werden, um den Tragekomfort zu verbessern. Alternativ zu einem punktförmigen Aufbringen des Klebstoffes wird in der DE 199 42 996 B4 ein flächiger oder linienförmiger Auftrag genannt.
  • Auch aus der EP 1 211 956 B2 ist es bekannt, Klebstoffpunkte aus einem elastomeren Klebstoff auf eine textile Gewebelage aufzubringen, um die Stütz- bzw. Haltekräfte zu beeinflussen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Bekleidungsstück mit hohem Tragekomfort und funktionaler Anpassung der Stützkräfte zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Die Unteransprüche geben zweckmäßige Weiterbildungen an.
  • Das erfindungsgemäße Bekleidungsstück weist mindestens eine textile Gewebelage auf, auf die ein elastomerer Klebstoff aufgebracht ist, welcher im abgebundenen Zustand elastisch ist. Hierdurch ist sichergestellt, dass das fertige Bekleidungsstück in mindestens einer Stoffrichtung, zweckmäßigerweise in beide Stoffrichtungen ein hohes Maß an Elastizität aufweist, so dass das Bekleidungsstück in der Lage ist, hohe Stütz- bzw. Haltekräfte zu erzeugen bzw. aufzunehmen. Erfindungsgemäß ist der Klebstoff in Form eines Musters mit sich kreuzenden Linien bzw. Streifen aufgebracht. Zumindest ein oder mehrere Abschnitte der textilen Gewebelage weisen ein derartiges Muster auf. Zusätzlich können weitere Abschnitte vorgesehen sein, die ohne ein derartiges Muster versehen sind, beispielsweise dergestalt, dass diese Abschnitte völlig frei von elastischem Klebstoff sind oder einen Klebstoffauftrag in Form eines abweichenden Musters besitzen, insbesondere einen punktförmigen, linienförmigen und/oder flächenförmigen Klebstoffauftrag. Als Gewebelage kommt beispielsweise ein gewirkter, gewebter oder gestickter Naturstoff oder ein synthetischer oder halbsynthetischer Stoff in Betracht.
  • Des Weiteren ist vorgesehen, dass sich die Klebstoffmenge, welche pro Flächeneinheit auf die textile Gewebelage in Form des Musters mit sich kreuzenden Linien bzw. Streifen aufgebracht ist, sich in einer Flächendimension der Gewebelage, also über die Länge und/oder die Breite des Bekleidungsstücks ändert. Das Bekleidungsstück weist somit in einer Flächenrichtung oder in zwei Flächenrichtungen – in der Ebene der Gewebelage gesehen – eine nicht-konstante Klebstoffmenge in Form des Musters mit sich kreuzenden Linien bzw. Streifen auf, wobei sich aufgrund der sich ändernden Klebstoffmenge auch die elastischen Eigenschaften in der betreffenden Richtung der Gewebelage ändern. Grundsätzlich gilt, dass eine höhere Klebstoffmenge auch eine höhere Stütz- bzw. Haltekraft erzeugt und eine geringere Klebstoffmenge eine entsprechend geringere Halte- bzw. Stützkraft.
  • Man erhält insgesamt ein Bekleidungsstück mit mindestens einer textilen Gewebelage, bei dem in einfacher Weise die elastischen Eigenschaften, insbesondere die Stütz- und Haltekräfte in der Ebene der Gewebelage so erzeugt werden, dass ein gewünschter Verlauf der Kraftdehnung bzw. Kompression erreicht werden kann. Die Kompressionseigenschaften können über die veränderliche Klebstoffmenge einerseits und das Muster mit sich kreuzenden Linien bzw. Streifen andererseits in einfacher Weise erzeugt und auf vielfältige Weise den Anforderungen entsprechend angepasst werden. Derartige Bekleidungsstücke eignen sich insbesondere dafür, verhältnismäßig hohe Stütz- bzw. Haltekräfte aufzubringen, ohne den Tragekomfort zu beeinträchtigen, beispielsweise als Büstenhalter oder als Kompressionsstrumpf.
  • Die Verteilung mit einer sich pro Flächeneinheit ändernden Klebstoffmenge wird vorzugsweise dadurch erreicht, dass sich die Linien- bzw. Streifendichte über die Länge und/oder über die Breite der textilen Gewebelage ändert. Dies erfolgt beispielsweise dadurch, dass sich der Abstand zwischen benachbarten Linien bzw. Streifen verringert oder vergrößert. Im Falle parallel verlaufender Linien bzw. Streifen, die sich mit ebenfalls parallel verlaufenden, winklig hierzu angeordneten Linien bzw. Streifen kreuzen, wird der Abstand zwischen benachbarten Linien bzw. Streifen entweder nur einer Gruppe parallel verlaufender Linien oder beider Gruppen mit parallel verlaufenden Linien geändert.
  • Grundsätzlich möglich ist es auch, mehr als zwei Gruppen parallel verlaufender Linien bzw. Streifen zu kreuzen, also beispielsweise drei oder vier derartiger Gruppen mit jeweils zumindest annähernd parallel verlaufenden Linien bzw. Streifen. Hierdurch kann die Klebstoffmenge pro Flächeneinheit weiter erhöht werden.
  • Das erfindungsgemäße Bekleidungsstück hat den weiteren Vorteil, dass eine textile Gewebelage mit einheitlicher Maschengröße verwendet und trotz der einheitlichen Maschengröße die elastischen Eigenschaften durch den vorbeschriebenen Auftrag elastomeren Klebstoffs beeinflusst werden kann.
  • Die sich pro Flächeneinheit ändernde Klebstoffmenge kann, gemäß einer weiteren Ausführung, auch dadurch hergestellt werden, dass die einzelnen Linien bzw. Streifen des gekreuzten Musters über ihre Länge zumindest zwei Abschnitte mit unterschiedlicher Klebstoffdichte, also Klebstoffmenge pro Länge aufweisen. Die Klebstoffdichte kann sich über die Länge einer Linie bzw. eines Streifens kontinuierlich oder diskontinuierlich ändern. Erreicht wird die sich ändernde Klebstoffdichte beispielsweise über eine sich ändernde Breite der Linie bzw. des Streifens.
  • Grundsätzlich möglich ist aber auch eine konstante Klebstoffdichte innerhalb der Linien bzw. Streifen, wobei in diesem Fall die sich ändernde Klebstoffmenge pro Flächeneinheit durch Variation des Musters mit sich kreuzenden Linien bzw. Streifen erreicht wird. Bei konstanter Klebstoffdichte weisen die einzelnen Linien bzw. Streifen zumindest abschnittsweise eine konstante Breite sowie Tiefe auf, bezogen auf die Senkrechte zur Ebene der Gewebelage.
  • Gemäß einer weiteren zweckmäßigen Ausführung können die Klebstofflinien bzw. -streifen zumindest abschnittsweise über die Oberfläche der Gewebelage überstehen. Der überstehende Klebstoffauftrag kann die Form eines dreidimensionalen Reliefs bzw.
  • Profils haben, das, auf der Haut getragen, zu einer Stimulierung der Muskeln beitragen kann. Möglich ist es auch, über den überstehenden Klebstoffauftrag optische Effekte zu erreichen. Gegebenenfalls können farbige Klebstoffaufträge verwendet werden, und zwar sowohl für die Gewebeoberseite überragende Klebstoffaufträge als auch für Linien bzw. Streifen, die mit der Gewebeoberseite abschließen.
  • Mit zunehmender Klebstoffmenge pro Flächeneinheit ändert sich nicht nur die Kompression der Gewebelage, sondern auch die Wärmeisolationseigenschaften des Bekleidungsstücks. Derartige Kleidungsstücke, beispielsweise ein T-Shirt oder eine Sporthose, eignen sich zum Beispiel für Sportler zum Warmhalten der Muskulatur.
  • Das erfindungsgemäße Bekleidungsstück weist mindestens eine textile Gewebelage mit dem Muster mit sich kreuzenden Linien bzw. Streifen auf, dessen pro Flächeneinheit aufgebrachte Klebstoffmenge sich über die Länge und/oder die Breite der Gewebelage ändert. In Betracht kommen Bekleidungsstücke, die nur eine textile Gewebelage aufweisen, sowie Bekleidungsstücke mit mindestens zwei textilen Gewebelagen, wobei mindestens eine der betreffenden Gewebelagen mit dem Muster mit sich kreuzenden Linien bzw. Streifen aus elastomeren Klebstoff versehen sind. Zweckmäßigerweise sind aber sämtliche Gewebelagen, also alle beide oder mehrere Gewebelagen des Bekleidungsstückes, jeweils mit dem Muster aus elastomerem Klebstoff versehen. Des Weiteren ist es möglich, zumindest zwei aufeinander liegende Gewebelagen über das Muster aus elastomerem Klebstoff miteinander zu verbinden. Daneben sind auch Ausführungen möglich, bei denen eine Gewebelage oder jede Gewebelage jeweils ein Muster aus elastomerem Klebstoff aufweist, die unmittelbar aufeinander liegenden Gewebelagen jedoch zumindest abschnittsweise nicht über den elastomeren Klebstoff miteinander verbunden sind. Soweit eine Gewebelage in einer der vorbeschriebenen Ausführungen ein Muster mit sich kreuzenden Linien bzw. Streifen aus elastomerem Klebstoff aufweist, ändert sich zumindest abschnittsweise die pro Flächeneinheit aufgebrachte Klebstoffmenge über die Länge und/oder die Breite der betreffenden Gewebelage.
  • Es kommen grundsätzlich verschiedene Varianten in Betracht, wie sich die Elastizität durch das Aufbringen des Klebstoffmusters mit sich kreuzenden Linien bzw. Streifen über die Länge und/oder Breite der Gewebelage gesehen ändert. Beispielsweise ist es möglich, dass sich die Elastizität einer oder zwei Dimensionen der Gewebelage linear oder zumindest quasi-linear ändert, also von einem niedrigen Wert ausgehend kontinuierlich bzw. quasi-kontinuierlich ansteigt. Aber auch nicht-lineare Verteilungen der Elastizität in eine oder zwei Dimensionen der Gewebelage sind möglich.
  • Gemäß einer weiteren zweckmäßigen Ausführung ist vorgesehen, dass auf mindestens einen Abschnitt einer Gewebelage ein Beflockungsmaterial aufgebracht ist. Das Beflockungsmaterial befindet sich an der Oberfläche der Gewebelage und wird insbesondere ebenfalls mithilfe eines elastomeren Klebstoffes an der Gewebelage fixiert. Es kann sich bei diesem Klebstoff um den in Form sich kreuzender Linien bzw. Streifen aufgebrachten Klebstoff handeln oder aber, gemäß einer alternativen Ausführung, um zusätzlichen elastomeren Klebstoff, der auf die Oberfläche der Gewebelage aufgebracht ist und primär die Funktion hat, das Beflockungsmaterial mit der Gewebelage zu verbinden. Das Beflockungsmaterial besteht beispielsweise aus Naturfasern, synthetischen Fasern oder halbsynthetischen Fasern und erhöht, auf die Hautseite aufgebracht, den Tragekomfort. Gemäß einer weiteren Ausführung ist vorgesehen, im Falle von zwei aufeinander liegenden, textilen Gewebelagen Beflockungsmaterial auf die innen liegende Seite einer der Gewebelagen aufzubringen, so dass sich die Beflockung zwischen den beiden Gewebelagen befindet.
  • Dies hat den Vorteil, dass trotz eines Klebstoffauftrags in Form sich kreuzender Linien bzw. Streifen eine Verbindung zwischen den beiden Gewebelagen im Bereich der Beflockung verhindert wird, was gegebenenfalls den Tragekomfort erhöhen kann. Die Beflockung erfolgt zweckmäßigerweise in den feuchten Klebstoff hinein.
  • Als Klebstoff kommen grundsätzlich alle elastomeren Klebstoffarten in Betracht, welche nach dem Abbinden ein elastisches Verhalten aufweisen. Möglich sind beispielsweise elastomere Klebstoffe aus Polyurethan, Kautschuk oder Silikon.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführung wird das Aufbringen des elastomeren Klebstoffes in Form eines Musters mit sich kreuzenden Linien bzw. Streifen mit dem Aufbringen von elastomerem Klebstoff im Randbereich eines Bekleidungsstückes kombiniert, wobei der Randbereich anschließend entlang des Klebstoffauftrages ausgeschnitten wird, um auf diese Weise die endgültige Form der Gewebelage zu erhalten, aus dem das Bekleidungsstück hergestellt wird. Der randseitige Klebestoffauftrag kann in Form eines durchgehenden Streifens erfolgen, oder, gemäß weiterer Ausführung, nach dem erfindungsgemäßen Muster mit sich kreuzenden Linen bzw. Streifen, wobei im letztgenannten Fall Abschnitte der Gewebelage, welche von dem Randbereich umschlossen sind, entweder frei von Klebstoff sind oder ebenfalls ein Klebstoffmuster mit sich kreuzenden Linien aufweisen.
  • Bei dem Verfahren zur Herstellung eines Bekleidungsstückes wird auf eine textile Gewebelage ein elastomerer Klebstoff in Linien- oder Streifenform aufgebracht. Die Linien bzw. Streifen werden so erzeugt, dass sich ein Muster mit sich kreuzenden Linien bzw. Streifen ergibt. Dieses Muster wird so erzeugt, dass sich über die Länge und/oder über die Breite der Gewebelage die pro Flächeneinheit aufgebrachte Klebstoffmenge ändert.
  • Weitere Vorteile und zweckmäßige Ausführungen sind den weiteren Ansprüchen, der Figurenbeschreibung und den Zeichnungen zu entnehmen. Es zeigen:
  • 1 ein Bekleidungsstück in Form eines Büstenhalters, bestehend aus einer oder zwei aufeinander liegenden Gewebelagen, in die ein elastomerer Klebstoff in Form eines Musters mit sich kreuzenden Linien bzw. Streifen eingebracht ist,
  • 2 einen Schnitt durch ein Bekleidungsstück mit zwei aufeinander liegenden Gewebelagen,
  • 3 eine Draufsicht auf eine Gewebelage mit einem sich über die Länge und Breite ändernden Muster mit sich kreuzenden Linien aus elastomerem Klebstoff,
  • 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Gewebelage mit einem sich über die Länge und Breite ändernden Muster aus sich kreuzenden Linien aus elastomerem Klebstoff.
  • In 1 ist als Bekleidungsstück 1 ein Büstenhalter dargestellt, der aus mindestens einer Gewebelage 2 besteht, die zum Ausformen des Brustbereichs von einem Randbereich 3 aus einem elastomeren Klebstoff eingefasst ist. Innerhalb des Randbereiches 3 ist die Gewebelage 2 mit einem Muster aus elastomerem Klebstoff in Form sich kreuzender Linien 4 versehen. Das Muster besteht aus zwei Gruppen von Linien, wobei jede Gruppe parallele Linien umfasst und die Linien der beiden Gruppen in einem Winkel zueinander stehen. Über die Fläche innerhalb des Randbereiches 3 gesehen ändert sich die Klebstoffmenge in dem Linienmuster, da zur Unterseite der ausgeformten Büsten hin der Abstand parallel verlaufender Linien kleiner ist als im oberen Bereich. Dadurch weist die Gewebelage 2 im unteren Bereich eine höhere Klebstoffmenge pro Flächeneinheit auf als im oberen Bereich, wodurch sich auch die Stütz- bzw. Haltekraft ändert, die bei höherer Liniendichte größer ist als bei einer geringeren Liniendichte.
  • In 2 ist in schematischer Weise ein Schnitt durch ein Bekleidungsstück 1 dargestellt. Das Bekleidungsstück 1 umfasst zwei parallel verlaufende, aufeinander liegende Gewebelagen 2a, 2b, die über einen Randbereich 3 aus elastomerem Klebstoff miteinander verbunden sind. Innerhalb des Randbereiches 3 weist jede Gewebelage 2a, 2b Linien 4 aus elastomerem Klebstoff auf, welche die jeweilige Gewebelage 2a bzw. 2b durchdringen. Die Linien 4 können wie im Ausführungsbeispiel gemäß 1 in Form eines Musters mit sich kreuzenden Linien in die jeweilige Gewebelage eingebracht sein.
  • Zusätzlich ist auf der Innenseite der unteren Gewebelage 2b ein Beflockungsmaterial 5 aufgebracht, das ein Zusammenkleben der beiden Gewebelagen 2a und 2b verhindern soll. Zumindest abschnittsweise zwei nicht miteinander verbundene Gewebelagen vorzusehen, kann beim Tragen an bestimmten Körperteilen zu einem angenehmeren Traggefühl führen, beispielsweise im Brustbereich.
  • Grundsätzlich möglich ist es auch, an der Außenseite einer der Gewebelagen 2a, 2b eine Beflockung vorzusehen. Als Beflockungsmaterial kommen Naturfasern, synthetische oder halbsynthetische Fasern in Betracht.
  • Soweit unmittelbar aufeinander liegende Gewebelagen über Linien 4 aus elastomerem Klebstoff miteinander verbunden werden, erfolgt dies in der Weise, dass die Klebstofflinien beide Gewebelagen teilweise oder vollständig durchdringen und hierdurch eine Brücke zwischen den Gewebelagen herstellen. Die Linien sind in Form des Musters mit sich kreuzenden Linien eingebracht.
  • In den 3 und 4 sind zwei weitere Ausführungsbeispiele einer Gewebelage 2 mit einem Muster aus elastomeren, sich kreuzenden Klebstofflinien 4 dargestellt. Exemplarisch ist ein Achsenkreuz in der Ebene der Gewebelage 2 mit Erstreckung in x- und y-Richtung eingetragen. Zu erkennen ist, dass sich die Liniendichte sowohl in x-Richtung als auch in y-Richtung ändert. Gemäß 3 sind im unteren Teil der Gewebelage 2 insgesamt drei Gruppen paralleler, konzentrisch verlaufender Linien 4 übereinander gelegt, wobei sich die Linien verschiedener Gruppen in einem Winkel schneiden. Sämtliche Linien 4 sind in den Ausführungsbeispielen gemäß 3 und 4 gekrümmt ausgeführt, wobei teilweise auch zumindest abschnittsweise annähernd geradlinige Linien in Betracht kommen. Der Abstand zwischen zwei benachbarten, zumindest annähernd parallel bzw. konzentrisch verlaufender Linien kann sich ändern.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 19942996 B4 [0002, 0002]
    • EP 1211956 B2 [0003]

Claims (15)

  1. Bekleidungsstück mit mindestens einer textilen Gewebelage (2), in die ein elastomerer Klebstoff in Linien (4) oder Streifen eingebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Klebstoff in Form eines Musters mit sich kreuzenden Linien (4) bzw. Streifen eingebracht ist, wobei sich die pro Flächeneinheit aufgebrachte Klebstoffmenge über die Länge und/oder über die Breite der Gewebelage (2) ändert.
  2. Bekleidungsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Linien- bzw. Streifendichte über die Länge und/oder über die Breite der Gewebelage (2) ändert.
  3. Bekleidungsstück nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Linien (4) bzw. Streifen zumindest abschnittsweise eine konstante Klebstoffdichte (Klebstoffmenge pro Länge) aufweisen.
  4. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Linie (4) bzw. ein Streifen zumindest zwei Abschnitte mit unterschiedlicher Klebstoffdichte pro Länge aufweist.
  5. Bekleidungsstück nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebstoffdichte sich kontinuierlich ändert.
  6. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebstofflinien bzw. -streifen zumindest abschnittsweise über die Oberfläche der Gewebelage (2) überstehen.
  7. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei aufeinanderliegende Gewebelagen (2) über Klebstoff in Form eines Musters mit sich kreuzenden Linien (4) bzw. Streifen miteinander verbunden sind.
  8. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die pro Flächeneinheit eingebrachte Klebstoffmenge in Form sich kreuzender Linien (4) bzw. Streifen in der Weise aufgebracht ist, dass sich die Elastizität der Gewebelage (2) in der Länge und/oder Breite kontinuierlich bzw. quasi-kontinuierlich ändert.
  9. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die pro Flächeneinheit aufgebrachte Klebstoffmenge in Form sich kreuzender Linien (4) bzw. Streifen in der Weise eingebracht ist, dass sich die Elastizität der Gewebelage (2) in der Länge und/oder Breite linear ändert.
  10. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass auf mindestens einen Abschnitt einer Gewebelage (2) ein Beflockungsmaterial (5) aufgebracht ist.
  11. Bekleidungsstück nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Beflockungsmaterial (5) aus Naturfasern, synthetischen Fasern oder halbsynthetischen Fasern besteht.
  12. Bekleidungsstück nach Anspruch 7 und 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Beflockungsmaterial (5) auf die innen liegende Seite einer der aufeinanderliegenden Gewebelagen (2) aufgebracht ist.
  13. Bekleidungsstücks nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Klebstoff ein elastomerer Polyurethanklebstoff oder Kautschukklebstoff ist.
  14. Bekleidungsstücks nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Klebstoff ein elastomerer Silikonklebstoff ist.
  15. Verfahren zur Herstellung eines Bekleidungsstücks (1), insbesondere eines Bekleidungsstücks (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, bei dem in mindestens eine textile Gewebelage (2) ein elastomerer Klebstoff in Linien (4) oder Streifen in Form eines Musters mit sich kreuzenden Linien bzw. Streifen so eingebracht wird, dass sich über die Länge und/oder über die Breite der Gewebelage (2) die pro Flächeneinheit aufgebrachte Klebstoffmenge ändert.
DE102011002192A 2011-04-20 2011-04-20 Bekleidungsstück mit mindestens einer textilen Gewebelage Withdrawn DE102011002192A1 (de)

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ES12716373.1T ES2624639T3 (es) 2011-04-20 2012-04-18 Prenda de vestir con al menos una capa de tejido textil
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