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DE102014000168A1 - Verfahren zur Abrechnung einer Internetdienstleistung - Google Patents

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DE102014000168A1
DE102014000168A1 DE102014000168.7A DE102014000168A DE102014000168A1 DE 102014000168 A1 DE102014000168 A1 DE 102014000168A1 DE 102014000168 A DE102014000168 A DE 102014000168A DE 102014000168 A1 DE102014000168 A1 DE 102014000168A1
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Abstract

Es handelt sich um ein Verfahren zur Entlohnung der Wahrnehmung von Werbebotschaften. Im Gegensatz zum Stand der Technik werden nicht der Versender und der Transporteur primär entlohnt sondern primär der Abfrager der jeweiligen Information und ggf. der Transporteur. Die Offenbarung beschreibt ein entsprechendes technisches Verfahren. Der erste Teilnehmerrechner (1) sendet über ein Datennetzwerk eine erste Datenbotschaft (3) an den zweiten Teilnehmerrechner (2). Dort wird die erste Datenbotschaft (3) auf einem Bildschirm (9) für den zweiten Teilnehmer (4) wahrnehmbar dargestellt. Der zweite Teilnehmerrechner (2) zeichnet diese Darstellung der ersten Datenbotschaft (3) auf und dokumentiert im Gegensatz zum Stand der Technik diese Darstellung und nicht die Übermittlung in der zweiten Datenbotschaft (5), die eine Liste ist. Diese zweite Datenbotschaft (5) wird einem Aufzeichnungsrechner (6) übergeben. Der Aufzeichnungsrechner (6) erstellt eine Liste (8) und/oder eine Abrechnung (7), die als Basis für eine Zahlung des ersten Teilnehmers und den zweiten Teilnehmer (4) in Form eines positiven Betrags verwendet wird. Darüber hinaus erfasst der zweite Teilnehmerrechner weitere Daten (10). Diese weiteren Daten (10) können beispielsweise biometrische Daten etc. wie zuvor erläutert sein. Diese werden in einem Abfrageergebnisrechner (11) gespeichert und typischerweise dem ersten Teilnehmer (14) und/oder seinem Beauftragten oder Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt. Ein Abrechnungsrechner (12) erstellt auf Basis der erwähnten Liste (8) eine Abrechnung (13), die an den ersten Teilnehmer (14) und/oder seinem Beauftragten oder Bevollmächtigten übermittelt wird.

Description

  • Einleitung
  • Die Erfindung widmet sich primär dem Problem, dass in der elektronischen Kommunikation als Spar-Mail bekannt ist. Dieses Problem entsteht durch die massenweise Versendung elektronisch übermittelter Nachrichten, im Folgenden als Emails bezeichnet, an extrem große Verteilerkreise. Der wesentliche Zweck dieser Versende-Kampagnen ist entweder Werbung oder die Verbreitung von Schadsoftware. Diese Klasse von Emails wird im Allgemeinen und im Folgenden als Spar-Mail bezeichnet. Das Spar-Mail-Problem wird typischerweise so groß, dass mehr Nachrichten, die der Kategorie Spar-Mail zuzuordnen sind, den Empfänger erreichen, als echte, von einer anderen Person zielgerichtet versendete Nachrichten.
  • Diese Flut von Pseudonachrichten reduziert die zur Verfügung stehende Bandbreite in den Datenübertragungsnetzen, bindet unnötig die Aufmerksamkeit der Adressaten und verschwendet auch andere volkswirtschaftlichen Ressourcen wie Rechenleistung, Speicherplatz und Energieverbrauch. Der volkswirtschaftliche Schaden ist also immens. Zur Abwehr müssen sogenannte Spar-Filter installiert werden, die ebenfalls Ressourcen verbrauchen.
  • Dieses Problem wäre unzweifelhaft geringer, wenn jede versendete Email mit einer Zahlung des Versendenden an den Empfänger verbunden wäre.
  • Gleichzeitig besteht aber ein Bedürfnis der Werbenden, gezielt nur jene zu erreichen, die potenzielle Kunden für die angebotene Ware oder Dienstleistung sind. Andersherum besteht das Interesse der Beworbenen, zwar Werbung zu erhalten, aber nur solche Werbung, die zu einer tatsächlichen Vereinfachung des Beschaffungsprozesses führt und/oder Anregungen entsprechend den eigenen Bedürfnissen bietet und nicht unnötig Ressourcen wie oben beschrieben bindet. Gleichzeitig steigt in der Bevölkerung das Bewusstsein, dass Daten und insbesondere persönliche Daten einen Wert darstellen.
  • Bisher gehen alle Bezahlsysteme davon aus, dass der Bereitsteller einer Information und/oder der Transporteur einer Information eine Entlohnung hierfür erhält. Dass der Beworbene durch seine Beschäftigung mit der Werbebotschaft und durch Zurverfügungstellung von Ressourcen eine Leistung erbringt, wird bei den gängigen Bezahlsystemen nicht berücksichtigt. Daher überprüfen alle Systeme nicht, ob eine Datenbotschaft so dargestellt wurde, dass der Beworbene diese tatsächlich wahrnehmen konnte oder ob der Beworbene diese wahrgenommen hat. Vielmehr ist es so, dass das Abrufen oder Transportieren der Informationen in den Systemen aus dem Stand der Technik eine Rechnungsstellung veranlasst, nicht jedoch die tatsächliche Leistungserbringung des Beworbenen. Dieser Mangel verhindert entsprechende Angebote und eine entsprechende Bewertung von Datendiebstahl als kriminellen Akt.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Es ist die Aufgabe der Erfindung ein System technischer Einrichtungen bereitzustellen, das die Feststellung der Leistungserbringung durch den Beworbenen und eine anschließende direkte oder indirekte Zahlung des Bereitstellers einer Information in Form eines positiven an den Beworbenen ermöglicht. Diese Aufgabe wird mit einem Verfahren nach Anspruch 1 und Systemen aus Vorrichtungen, die zusammen dieses Verfahren durchführen, gelöst.
  • Beschreibung der Erfindung
  • Wie oben beschreiben handelt es sich im Wesentlichen um ein Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer Internetdienstleistung.
  • Diese Internetdienstleistung kann zum einen ohne aktive Abfrage des Beworbenen, beispielsweise nämlich durch Zusendung einer Email, oder durch aktive Abfrage von Informationen durch den Beworbenen erfolgen. Mischformen sind denkbar. Beispielsweise ist es denkbar, zusammen mit angefragten Informationen weitere Informationen zu versenden, die nicht angefragt wurden. Dabei wird eine erste Datenbotschaft von einem ersten Teilnehmer, dem Versender, an einen zweiten Teilnehmer, dem Empfänger, übertragen. Technisch erfolgt diese Versendung über ein Datennetzwerk. Es handelt sich also im weitesten Sinne um eine über ein Datennetzwerk abgewickelte Dienstleistung, bei der eine erste Datenbotschaft eines ersten Teilnehmers von einem ersten Teilnehmerrechner an einen zweiten Teilnehmer, namentlich dessen zweiten Teilnehmerrechner übertragen wird. Technisch übermittelt also ein erster Teilnehmerrechner eine erste Datenbotschaft an einen zweiten Teilnehmerrechner. Der erste Teilnehmer hat nun ein Interesse sicherzugehen, dass seine erste Datenbotschaft in der vereinbarten Weise dargestellt wird. Zumindest möchte er wissen, wenn mehrere Darstellungsmöglichkeiten vorhanden und/oder vereinbart waren, welche Darstellungsform vom zweiten Teilnehmer tatsächlich aktiviert und durchgeführt wurde. Zu diesem Zweck muss diese Darstellung auf dem zweiten Teilnehmerrechner überwacht werden, was den wesentlichen Unterschied zum Stand der Technik darstellt. Daher muss der zweite Teilnehmerrechner zumindest ein Verfahren durchführen bei dem er feststellt, ob die erste Datenbotschaft in einer für den Menschen wahrnehmbaren Weise durch den zweiten Teilnehmerrechner dargestellt wurde. Was eine Darstellung ist, die für einen Menschen wahrnehmbar ist, wird weiter unten erläutert. Doch die Überwachung der Darstellung alleine reicht nicht. Wichtig ist, dass zumindest die Feststellung, ob die besagte erste Datenbotschaft korrekt dargestellt wurde, aufgezeichnet wird. Hierzu sendet der zweite Teilnehmerrechner diese Feststellung in Form einer zweiten Datenbotschaft an zumindest einen Aufzeichnungsrechner. Diese Übermittlung kann direkt als direkte Botschaft zwischen dem Aufzeichnungsrechner und dem zweiten Teilnehmerrechner erfolgen oder indirekt über weitere Rechner. Die Botschaft kann dabei verändert werden, wobei der erste Teilnehmer und/oder der erste Teilnehmerrechner zumindest theoretisch in der Lage sein muss, den entscheidenden Teil der zweiten Datenbotschaft, das Faktum der geeigneten Darstellung, zu rekonstruieren. Natürlich kann der Aufzeichnungsrechner dabei mit einem ersten Teilnehmerrechner oder einem zweiten Teilnehmerrechner, nicht jedoch mit beiden, identisch sein. Diese Aufzeichnungen des Aufzeichnungsrechners bilden die Basis einer Abrechnung der durch den zweiten Teilnehmer erbrachten Leistung des Wahrnehmens bzw. Darstellens der ersten Datenbotschaft. Damit diese Abrechnung erfolgen kann, erstellt ein Aufzeichnungsrechner zu einem Zeitpunkt, beispielsweise jährlich oder monatlich eine Liste der dargestellten Informationen. Dabei brauchen diese Informationen nicht einzeln aufgelistet werden. Sie können auch summarisch und nach Klassen sortiert aufgelistet werden. Diese Klassen werden weiter unten erläutert. Die Liste selbst wird nur in den wenigsten Fällen physikalisch vorhanden sein, also beispielsweise als Papierliste vorliegen. Vielmehr wird es sich in der Regel um einen Datensatz oder eine Zusammenstellung von Datensätzen handeln, die durch Rechner weiterverarbeitet werden kann. Eine Abrechnung ist in diesem Sinne übrigens bereits ein einfaches Beispiel einer solchen Liste.
  • Dabei führt die Liste das Faktum der erfolgten Darstellung zumindest eines Teils der ersten Datenbotschaft zumindest als Teil einer Summe auf.
  • Unter einer Darstellung, die in einer für den Menschen wahrnehmbaren Weise erfolgt, können verschiedenste Verfahren benannt werden. Besonders zu nennen wären beispielsweise die Darstellung zumindest eines Teils einer ersten Datenbotschaft auf einem Bildschirm, die Projektion zumindest eines Teils einer ersten Datenbotschaft auf einer Projektionsfläche, die dreidimensionale Darstellung zumindest eines Teils einer ersten Datenbotschaft mittels einer dreidimensionalen Anzeigevorrichtung, das Erzeugen zumindest einer zumindest einem Teil einer ersten Datenbotschaft entsprechenden Klangsequenz, die monophon, stereophon und/oder mehrkanalig sein kann, das Einstellen von mindestens einer Lichtszene entsprechend zumindest eines Teil einer ersten Datenbotschaft, das Ausführen von ablauffähigem Code, der zumindest ein Teil einer ersten Datenbotschaft ist, das Ausführen von Abfragen innerhalb von ablauffähigem Code, der zumindest ein Teil einer ersten Datenbotschaft ist, das Abgeben von Düften entsprechend zumindest einem Teil einer Datenbotschaft, das Entgegennehmen von Eingaben innerhalb von ablauffähigem Code, der zumindest ein Teil einer ersten Datenbotschaft ist, das Überwachen und/oder Aufzeichnen und/oder Analysieren sonstiger Aktivitäten eines zweiten Teilnehmerrechners und/oder der Aktivitäten eines zweiten Teilnehmers auf dem zweiten Teilnehmerrechner, wobei diese innerhalb von ablauffähigem Code, der zumindest ein Teil einer ersten Datenbotschaft ist, vorgegeben sind. Unter einer Darstellung, die in einer für den Menschen wahrnehmbaren Weise erfolgt, wird im Sinne dieser Offenbarung also viel mehr verstanden als nur die Anzeige auf einem Bildschirm. Vielmehr umfasst diese im Sinne dieser Offenbarung auch die Steuerung von Robotern und das Ablaufenlassen interaktiver Skripte sowie das Abfragen von Umgebungssensoren oder sonstigen Sensoren und das Betätigen von Aktoren. Insbesondere auch die Erfassung biometrischer Daten des zweiten Teilnehmers mittels biometrischer Sensoren kann hierunter im Sinne dieser Offenlegung verstanden werden. Das Wort „Darstellung” bezeichnet in diesem Sinne also mehr ein Ablaufenlassen eines vom ersten Teilnehmer vorgesehenen mono- oder multimedialen zeitlich dynamischen Szenarios, das auch in jeder denkbaren Hinsicht interaktiv sein kann, wobei der zweite Teilnehmerrechner auf bewusste Eingaben und sensorisch gemessene Werte, insbesondere Umgebungsmesswerte und biometrische Messwerte eines zweiten Teilnehmers, reagiert und/oder ggf. entsprechende Aktoren betätigt. Für den ersten Teilnehmer kann es beispielsweise von besonderem Interesse sein, durch interaktive Abfragen zu verifizieren, ob die Werbebotschaft angekommen ist.
  • Sofern ein Transferrechner in die Übertragung der ersten Datenbotschaft an den zweiten Teilnehmerrechner zwischengeschaltet ist, so hat dessen Betreiber möglicherweise kein Interesse an einer geringen Reichweite seiner Internetplattform. Vielmehr möchte auch dieser, dass sein Transferservice über seinen Transferrechner zu einer maximal zielgenauen Bewerbung der zweiten Teilnehmer führt. Insofern ist es im Interesse aller Beteiligten sinnvoll, wenn Ergebnis solcher Abfragen innerhalb von aktiven Code, der hier als Teil der ersten Datenbotschaft angenommen wird, vom einem zweiten Teilnehmerrechner an einen Abfrageergebnisrechner übertragen werden. Dieser kann die Ergebnisse solcher Abfragen auswerten und die Darstellung weiterer erster Datenbotschaften in Abhängigkeit von solchen Abfragen steuern. So ist es beispielsweise denkbar, auf diesem zweiten Teilnehmerrechner nur solche Informationen ähnlich denen darzustellen, die schon in der Vergangenheit zu „guten” Abfrageergebnissen führten. Natürlich können in dieser Weise auch Eingaben des zweiten Teilnehmers in den zweiten Teilnehmerrechner verarbeitet werden. Gleiches gilt für die Überwachung der Aktivität des zweiten Teilnehmers bzw. des zweiten Teilnehmerrechners etc. Auch ist eine weitere Analyse der somit erhaltenen Daten beispielsweise zur Nutzerprofilermittlung sinnvoll. Für diese Nutzerprofilierung kann der zweite Teilnehmer oder der Besitzer des zweiten Teilnehmerrechners eine Vergütung vom ersten Teilnehmer auf direktem oder indirektem Wege erhalten.
  • Entscheidend ist natürlich, dass ein Abrechnungsrechner, der mit dem Aufzeichnungsrechner identisch sein kann, irgendwann, typischerweise monatlich oder jährlich eine Abrechnung aufgrund der besagten, durch den Aufzeichnungsrechner erstellten Liste erstellt. Dabei wird diese Abrechnung einem ersten Teilnehmer, der dem ersten Teilnehmerrechner zugeordnet ist und der eine natürliche oder juristische Person sein kann, übermittelt. Diese Abrechnung kann summarisch erfolgen, aber auch die zweiten Teilnehmer auflisten, die die Leistung der Werbewahrnehmung erbracht haben. Sofern die Auflistung summarisch für mehrere zweite Teilnehmer erfolgt, muss der Betreiber des Abrechnungsrechners die Zahlungen des ersten Teilnehmers an die zweiten Teilnehmer aufgrund der bei ihm vorliegenden Informationen trennen und auf die zweiten Teilnehmer aufteilen.
  • Die Abrechnung kann natürlich auch elektronisch erfolgen. Dabei muss die Übermittlung nicht zwingend an den ersten Teilnehmerrechner erfolgen.
  • Vielmehr kann sie an einen weiteren ersten Teilnehmerrechner erfolgen, der mit einem ersten Teilnehmerrechner und/oder Abfrageergebnisrechner identisch sein kann und der ebenfalls einem ersten Teilnehmer oder einem Beauftragten eines ersten Teilnehmers zugeordnet ist.
  • Der erste Teilnehmer kann übrigens ebenso wie der zweite Teilnehmer eine natürliche oder juristische Person sein.
  • Auf Basis der somit vorliegenden Abrechnung kann nun eine Zahlung des ersten Teilnehmers oder eines Beauftragten dieses ersten Teilnehmers in Höhe eines in der Abrechnung ausgewiesenen positiven Betrags oder eines aus diesem abgeleiteten positiven Betrages über ein maschinelles Verfahren zur Bezahlung an einen zweiten Teilnehmer oder einen Beauftragten eines zweiten Teilnehmers erfolgen. In diesem Sinne wäre eine Zahlung über den Betreiber eines Abrechnungsrechners, der die Zahlungen eines ersten Teilnehmers entsprechend den ihm vorliegenden Informationen an mehrere zweite Teilnehmer aufteilt eine Zahlung durch einen Beauftragten des ersten Teilnehmers und gleichzeitig eine Zahlung an einen Beauftragten eines zweiten Teilnehmers.
  • Für die maschinelle Ausführung der Zahlung bieten sich verschiedenste Verfahren an. Beispielsweise dürfte es in vielen Länder besonders einfach sein, den Betrag mittels mindestens eines Kreditkartenkontos an den zweiten Teilnehmer oder dessen Beauftragten zu überweisen. Auch eine elektronische Überweisung von einem Konto des ersten Teilnehmers oder eines Beauftragten des ersten Teilnehmers auf ein Konto des zweiten Teilnehmers oder eines Beauftragten des zweiten Teilnehmers sind denkbar. Sofern eine Bareinzahlung getätigt wird erfolgt diese typischerweise auf ein Zwischenkonto, womit dieser Mechanismus auch für Bareinzahlungen greift. Eine weitere mögliche maschinelle Zahlungsmethode ist die mittels eines elektronischen Lastschriftverfahrens. Natürlich sind auch andere Giro-verfahren wie z. B. die Nutzung einer einer elektronischen Überweisung von einer Geldkarte möglich. Auch können Verbrauchskonten wie beispielsweise die Belastung und Überweisung über ein Telekommunikationsabrechnungskonto, über ein Micropaymentkonto, über mindestens ein Strom- und/oder Wasser- und/oder Gasabrechnungskonto für das Begleichen der Rechnung genutzt werden. Insbesondere die Nutzung von Telekommunikationsabrechnungskonten und ähnlichen Micropaymentkonten ist dann sinnvoll, wenn es sich bei dem zweiten Rechner um ein mobiles Gerät, beispielsweise ein Smart-Phone oder einen Laptop mit Funkschnittstelle handelt. Das solche Geräte typischerweise mit einer Personalierungsfunktion, beispielsweise über eine SIM-Karte mit zugehöriger PIN verfügen, können diese somit verfügbaren Personalisierungsinformationen für die Abrechnung und die Auswahl der darzustellenden Inhalte, wie auch biometrische Informationen des zweiten Teilnehmers verwendet werden.
  • Damit ein rechtsgültiger Vertrag nachprüfbar zustande kommt, ist es sinnvoll, wenn der erste Teilnehmer einen ersten Zertifizierungscode verwendet, der seine Zahlungsabsicht für den Fall der Darstellung in einer durch den Zertifizierungscode festgelegten Weise dokumentiert. Hierfür ist es vorteilhaft, wenn ein erster Zertifizierungscodegenerator, der mit den vorgenannten Rechnern, das waren der erste Teilnehmerrechner, der weitere erste Teilnehmerrechner, der Aufzeichnungsrechner, der Abrechnungsrechner, der Abfrageergebnisrechner und der zweite Teilnehmerrechner, identisch sein kann, einen ersten Zertifizierungscode erzeugt. Dieser erste Zertifizierungscode muss in einem Zusammenhang mit der ersten Datenbotschaft des ersten Teilnehmerrechners an den zweiten Teilnehmerrechner stehen. Er muss also zumindest zu einem Zeitpunkt während des Vorgangs der Übertragung der ersten Datenbotschaft des ersten Teilnehmerrechners an den zweiten Teilnehmerrechner mit dieser ersten Datenbotschaft des ersten Teilnehmerrechners korreliert sein. Diese Korrelation kann besonders einfach hergestellt werden, wenn der erste Teilnehmerrechner die besagte erste Datenbotschaft zusammen mit dem zutreffenden ersten Zertifizierungscode des ersten Zertifizierungscodegenerators versendet. Dabei kann das Zusammenversenden der besagten ersten Datenbotschaft und des besagten ersten Zertifizierungscodes auch so aussehen, dass die Versendung in einem zeitlichen Abstand erfolgt.
  • Die Korrelation kann aber auch durch Kennungen innerhalb des ersten Zertifizierungscodes und der ersten Datenbotschaft erfolgen. Beispielsweise ist eine eindeutige Nummerierung denkbar, die Paarungen aus erstem Zertifizierungscode und erster Datenbotschaft erzeugt. Dabei können sowohl Datenbotschaft als auch Zertifizierungscode in kleinere Subbotschaften aufgeteilt übermittelt werden.
  • In dem oben beschriebenen System ist es dann aber auch sinnvoll, wenn ein Zertifizierungsrechner den ersten Zertifizierungscode auf Korrektheit überprüft. Hierbei prüft der Zertifizierungsrechner, ob der Aufbau und die Syntax des Zertifizierungscodes stimmig ist, dieser also nicht gefälscht ist und tatsächlich von dem besagten ersten Zertifizierungscodegenerator stammt. Der Zertifizierungscode wird somit auf seine Korrektheit in diesem Sinne geprüft. Da der Zertifizierungscode eine Willensbekundung des ersten Teilnehmers darstellt, sollte der Zertifizierungsrechner sich typischerweise nicht unter der Kontrolle des ersten Teilnehmers befinden. Natürlich ist dies bei einem sehr vertrauensvollen Verhältnis denkbar, aber nicht sinnvoll.
  • Der Zertifizierungsrechner kann daher insbesondere mit einem zweiten Teilnehmerrechner, einem ersten Zertifizierungscodegenerator, einem Aufzeichnungsrechner oder einem Abrechnungsrechner identisch sein. Diese Identität ist jedoch mit einem ersten Teilnehmerrechner und einem weiteren ersten Teilnehmerrechner typischer Weise ausgeschlossen, da in diesem Fall der erste Zertifizierungscode seine Funktion, wie erwähnt, verlöre. Neben dieser rein formalen Prüfung ist es zweckmäßig, darüber hinaus auch eine inhaltliche Prüfung des Zertifizierungscodes durch einen Zertifizierungsprüfrechner vorzusehen. Dieser prüft den Zertifizierungscode auf das Vorliegen vorbestimmter Merkmale. Eines davon ist sicherlich typischerweise die zuvor beschriebene Feststellung dessen Korrektheit durch den Zertifizierungsrechner. Die Merkmale werden durch den Zertifizierungsprüfrechner festgestellt. Der Zertifizierungsprüfrechner kann insbesondere mit dem Zertifizierungsrechner, dem Zertifizierungscodegenerator, dem Aufzeichnungsrechner, dem Abrechnungsrechner oder dem zweiten Teilnehmerrechner identisch sein. Damit der Zertifizierungscode seine Funktion erfüllen kann, ist eine Identität des Zertifizierungsprüfrechners mit einem ersten Teilnehmerrechner oder einem weiteren ersten Teilnehmerrechner typischer Weise nicht sinnvoll.
  • Die Merkmale, die der Zertifizierungsprüfrechner feststellt, stellen eine Willensbekundung des ersten Teilnehmers dar. Diese Merkmale werden typischerweise zuvor vereinbart. Hierbei können drei Gruppen von Teilnehmern unterschieden werden:
    Zum Ersten die Gruppe, die dem ersten Teilnehmer zuzuordnen ist. Sie versendet die Information oder stellt diese bereit und ist bereit für deren Darstellung und/oder Wahrnehmung durch die zweite Gruppe zu zahlen. Hierbei ist mit Darstellung wieder das Verständnis im Sinne dieser Offenbarung gemeint.
  • Zum Zweiten die Gruppe die dem zweiten Teilnehmer zuzuordnen ist. Sie nimmt die Information entgegen oder ruft diese ab und veranlasst die Darstellung und/oder Bearbeitung, beispielsweise zur Dokumentation der Wahrnehmung, und wird hierfür mit einem positiven Betrag entlohnt.
  • Zum Dritten die Gruppe, die den Transfer und die Verifikation der Informationen, der Verifikationsinformationen und die Abrechnung ausführt. Hierbei können viele der Funktionen dieser Gruppe auch alternativ entweder der ersten als auch der zweiten Gruppe zugeordnet werden aber typischer Weise nicht beiden Gruppen. Typischerweise erhält diese Gruppe einen Teil der Entlohnung für diese Dienstleistung.
  • Somit ergeben sich zwei Hauptszenarien. In dem ersten Hauptszenario ist die Bedeutung vorbestimmter Merkmale zwischen dem Betreiber des Zertifizierungscodegenerators, dem Betreiber des Zertifizierungsprüfrechners, dem Betreiber des Zertifizierungsrechners, dem Betreiber des Aufzeichnungsrechners, dem Betreiber des Abrechnungsrechners, dem Betreiber des Abfrageergebnisrechners, dem Betreiber des zweiten Teilnehmerrechners oder gleich dem zweiten Teilnehmer auf der einen Seite und dem Betreiber des ersten Teilnehmerrechners, dem Betreiber des ersten weiteren Teilnehmerrechners oder direkt dem ersten Teilnehmer vereinbart.
  • In dem zweiten Hauptszenario ist die Bedeutung zumindest eines der vorbestimmten Merkmale zwischen dem Betreiber des Zertifizierungscodegenerators, dem Betreiber des Zertifizierungsprüfrechners, dem Betreiber des Zertifizierungsrechners, dem Betreiber des Aufzeichnungsrechners, dem Betreiber des Abrechnungsrechners, dem Betreiber des Abfrageergebnisrechners, dem Betreiber des ersten Teilnehmerrechners, dem Betreiber des weiteren ersten Teilnehmerrechners oder dem ersten Teilnehmer auf der einen Seite und auf der anderen Seite dem Betreiber des zweiten Teilnehmerrechners oder dem zweiten Teilnehmer vereinbart.
  • Hierbei ist es nun sinnvoll, wenn von dem Ergebnis der Prüfung des ersten Zertifizierungscodes durch den Zertifizierungsprüfrechner abhängt, ob oder in welcher Weise oder in welchem Umfang die Darstellung der ersten Datenbotschaft durch den zweiten Teilnehmerrechner erfolgt. So ist es beispielsweise denkbar, dass je nach dem georderten Umfang, der zweite Teilnehmer zugestimmt hat, dass egal, woran er gerade arbeitet, ein Fenster, auf dem Bildschirm des zweiten Teilnehmerrechners geöffnet wird, das erst nach Lösung vorgegebener Aufgaben wieder geschlossen wird und den Rechner für die eigentliche Arbeit des zweiten Teilnehmers wieder freigibt. Als Gegenleistung für diese erhebliche Störung erhält der zweite Teilnehmer dann höheren Betrag, als wenn er nur der Darstellung auf einem kleineren Teil des Bildschirms zugestimmt hätte. Der Betrag kann in dem ersten Zertifizierungscode daher indirekt mitcodiert sein. Der Grad der Störung des zweiten Teilnehmers kann in zeitlicher Hinsicht und im Hinblick auf die Nutzungseinschränkung des zweiten Teilnehmerrechners für den zweiten Teilnehmer begrenzt sein. So kann beispielsweise die Anzeigedauer, Anzeigeort, Anzeigefarbe, Anzeigehelligkeit, gewählter Bildschirm bei mehreren Bildschirmen, Anzeigeuhrzeit und die Art der Einblendung spezifiziert werden. Auch kann spezifiziert werden, ob sich die Anzeige zeitlich verändern soll, um die Aufmerksamkeit des Teilnehmers zu erregen.
  • Statt einer einfachen Text- oder Bildeinblendung sind natürlich auch akustische Signalisierungen mittels Tondateien, beispielsweise MPEG- oder WAV-Datenströmen oder Tonsynthesedateien wie beispielsweise MIDI-Daten oder Text-to-Speech-Syntheseverfahren denkbar, wobei deren Parameter wie beispielsweise Lautstärke, Klangfarbe, Tonlage, Lokalisierung in Mehrkanalsystemen, Prosodie etc. vertragsabhängig variieren können. Für Videoeinspielungen gelten ähnliche Randbedingungen. An dieser Stelle sollte angemerkt werden, dass es sich bei dem zweiten Teilnehmerrechner auch um einen Roboter mit entsprechenden Aktoren handeln kann, dessen Bewegungen, Aktionen und sonstigen Ausgaben ebenfalls über ein Internet-Skript gesteuert werden können und die ebenfalls Teil der Ausgabe sein können. Ein solcher Roboter ist beispielsweise aus der DE19960544A1 bekannt.
  • Des Weiteren ist es denkbar, dass ein zweiter Teilnehmer einer Überwachung sonstiger Aktivitäten des zweiten Teilnehmerrechners und/oder eines zweiten Teilnehmers an sich zugestimmt hat. Grad und Umfang dieser Überwachung können über den ersten Zertifizierungscode bestimmt und damit mit einem Preis und einem entsprechenden an den zweiten Teilnehmer oder dessen Beauftragten zu zahlenden positiven Betrag versehen werden.
  • Damit die Darstellung der ersten Datenbotschaft durch den zweiten Teilnehmerrechner korrekt erfolgt, was die korrekte Übermittlung der vereinbarten zuvor erläuterten Daten des zweiten Teilnehmers und/oder des zweiten Teilnehmerrechners ausdrücklich miteinschließt, muss das Ergebnis der Prüfung des ersten Zertifizierungscodes durch einen Zertifizierungsprüfrechner an zumindest einen zweiten Teilnehmerrechner, einen ersten Teilnehmerrechner, einen weiteren ersten Teilnehmerrechner, einen Aufzeichnungsrechner, einen Abrechnungsrechner, einen Zertifizierungsrechner, einen Zertifizierungscodegenerator oder einen Abfrageergebnisrechner übermittelt werden.
  • Der zweite Teilnehmerrechner führt dann typischerweise nur die Funktion aus, die dem Zertifizierungscode entspricht.
  • Die Rückübermittlung an den ersten Teilnehmerrechner oder einen weiteren ersten Teilnehmerrechner ist dann sinnvoll, wenn durch vertragliche Bindung der erste Teilnehmer an der Anforderung der diesem Code entsprechenden Dienstleistung des zweiten Teilnehmers gehindert ist. Es handelt sich also quasi um eine Fehlermeldung. In diesem Fall benötigt der zweite Teilnehmerrechner nicht zwingend das Ergebnis der Prüfung, da der erste Teilnehmer bzw. einer der ihm zugeteilten Rechner die zukünftigen Anforderungen nach Anfordern einer nicht zugestandenen Dienstleistung beschränken muss. Da dies aber zumindest einmal eine Überschreitung des zugestandenen Dienstleistungsumfangs erfordert, ist die Methode einer direkten Einschränkung durch den zweiten Teilnehmerrechner und einer Übermittlung des Prüfungsergebnisses des ersten Zertifizierungscodes an diesen der unmittelbar zuvor beschriebenen Methode vorzuziehen. Die Übermittlung an einen Zertifizierungsrechner ist schon aufgrund dessen Funktion sinnvoll.
  • Die Übermittlung an einen Zertifizierungscodegenerator ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die einmalige und/oder mehrmalige Nutzung eines nicht autorisierten Zertifizierungscodes eine Änderung der Zugangsrechte, also der Anforderungsrechte für eine Dienstleistung, zur Folge hat.
  • Die Übermittlung an einen Aufzeichnungsrechner, oder einen Abrechnungsrechner ist dann sinnvoll, wenn beispielsweise mit dem Zertifizierungscode vertraglich vereinbarte Optionen mit übertragen werden.
  • Beispielsweise ist es denkbar, dass bestimmte Services in einem bestimmten Zeitraum nur in eine begrenzte Menge in einer bestimmten Qualität abgerufen werden dürfen. Insofern ist es denkbar, dass der Abrechnungs- oder Aufzeichnungsrechner diese Informationen für die korrekte Aufzeichnung und/oder Abrechnung benötigt.
  • Ebenso ist es sinnvoll, wenn der später beschriebene Transferrechner diese Information erhält. Der später erläuterte Transferrechner kann auf dieser Basis über die Weiterleitung oder Nichtweiterleitung einer ersten Datenbotschaft von einem ersten Teilnehmerrechner zu einem zweiten Teilnehmerrechner entscheiden.
  • Für die Verifikation der Durchführung der Darstellung durch den zweiten Teilnehmerrechner, muss auf diesem zweiten Teilnehmerrechner, wie oben bereits erläutert, ein Verfahren durchgeführt werden, um die Darstellung der ersten Datenbotschaft in der Form, die durch den ersten Zertifizierungscode vorgegeben ist, positiv oder negativ festzustellen. Nun ist es durchaus denkbar, dass es im Interesse des zweiten Teilnehmers liegen kann, diese Feststellung zu manipulieren. Daher ist es sinnvoll, dass ein zweiter Zertifizierungscode erzeugt wird, der zur Signalisierung eben dieser korrekten Darstellung durch den zweiten Teilnehmerrechner an den Aufzeichnungsrechner und/oder Abrechnungsrechner benutzt wird. Hierfür wird ein zweiter Zertifizierungscodegenerator benötigt, der dem Zugriff des zweiten Teilnehmers entzogen ist. Daher ist es durchaus denkbar und vorteilhaft, diesen zumindest teilweise in Hardware, insbesondere als Teil einer grafischen Bildanzeigeeinheit also beispielsweise eines Grafikprozessors oder einer Grafikkarte oder eines Bildschirms auszuführen. Dieser zweite Zertifizierungscodegenerator wertet dabei vorzugsweise zumindest einen Teil des darzustellenden Datenstroms aus. Durch eine Schlüsselsequenz, die Teil der ersten Datenbotschaft sein sollte, kann der zweite Zertifizierungscodegenerator in Kombination mit dem ersten Zertifizierungscode und den Auswertungen des Zertifizierungsrechners und des Zertifizierungsprüfrechners erkennen, ob die darzustellende erste Datenbotschaft in der richtigen Art und Weise dargestellt wurde. Analog kann dies natürlich für entsprechende andere Ausgabeeinheiten, wie beispielsweise eine Sound-Karte eines PCs für Audio-Ströme angewandt werden. Der zweite Zertifizierungscodegenerator kann dabei mit dem ersten Zertifizierungscodegenerator, dem ersten Zertifizierungsprüfrechner, dem ersten Zertifizierungsrechner, dem Aufzeichnungsrechner, dem Abrechnungsrechner und/oder dem ersten Teilnehmerrechner oder dem weiteren ersten Teilnehmerrechner identisch sein.
  • Der zweite Zertifizierungscodegenerator übermittelt dabei dem zweiten Teilnehmerrechner den Code, der zu einer ganz bestimmten Darstellung passt.
  • Wie oben bereits erwähnt, ist es in vielen Anwendungen sinnvoll, einen Transferrechner, der typischerweise sich in der Obhut eines neutralen Dritten befindet, in den Datentransfer zwischen dem ersten Teilnehmerrechner und dem zweiten Teilnehmerrechner zwischenzuschalten. Ein erster Teilnehmerrechner sendet somit eine erste Datenbotschaft des ersten Teilnehmers an den besagten Transferrechner. Dieser kann mit einem weiteren ersten Teilnehmerrechner, einem Zertifizierungsrechner, einem Zertifizierungsprüfrechner, einem ersten Zertifizierungscodegenerator einem zweiten Zertifizierungscodegenerator, einem Aufzeichnungsrechner, einem Abfrageergebnisrechner oder einem Abrechnungsrechner identisch sein. Dabei sendet der erste Teilnehmerrechner zeitlich korreliert einen ersten Zertifizierungscode an einen Zertifizierungsprüfrechner. Dieser Zertifizierungsprüfrechner prüft dann den besagten ersten Zertifizierungscode auf Korrektheit. Anschließend sendet der besagte Zertifizierungsprüfrechner dem Transferrechner eine Nachricht über das Ergebnis der Überprüfung des erwähnten ersten Zertifizierungscodes. Dies kann auch so geschehen, dass die beiden Rechner beispielsweise einen gemeinsamen Speicher besitzen, in dem der Zertifizierungsprüfrechner dem Transferrechner das Ergebnis zur Verfügung stellt. Der Transferrechner sendet nur bei Vorliegen der zuvor typischerweise vertraglich vereinbarten und durch den Zertifizierungsprüfrechner festgestellten Merkmale des zuvor empfangenen ersten Zertifizierungscodes die von einem ersten Teilnehmerrechner erhaltene erste Datenbotschaft an einen zweiten Teilnehmerrechner eines zweiten Teilnehmers weiter. Somit werden nur die Daten transportiert, die den vertragsgemäßen Anforderungen genügen. Es ist offensichtlich, dass ein Transferrechner in diesem Sinne auch eine Kette oder ein Netzwerk verschiedener Transferrechner, Zertifizierungsrechner etc. sein kann. Wichtig ist dabei, dass stets der besagte zweite Teilnehmerrechner ein Verfahren durchführt, dass das Darstellen der Datenbotschaft des ersten Teilnehmers verifiziert und dieser einem Aufzeichnungsrechner einen zweiten Zertifizierungscode zusendet, der zumindest aussagt, ob eine erste Datenbotschaft des ersten Teilnehmers zumindest teilweise dargestellt wurde. Um schließlich eine Rechnung erstellen zu können, zeichnet ein Aufzeichnungsrechner den zuvor beschriebenen Empfang der ersten Datenbotschaft des ersten Teilnehmers bzw. des ersten Teilnehmerrechners durch den zweiten Teilnehmerrechner auf. Statt des Empfangs durch den zweiten Teilnehmerrechner kann auch zusätzlich die Weiterleitung der ersten Datenbotschaft an den zweiten Teilnehmerrechner oder die erfolgte oder nicht erfolgte oder teilweise erfolgte Darstellung der ersten Datenbotschaft des ersten Teilnehmers auf dem zweiten Teilnehmerrechner aufgezeichnet werden. Um die Rechnung zu erstellen, sendet der besagte Aufzeichnungsrechner die Aufzeichnungen, die in elektronischer Form vorliegen können, an einen Abrechnungsrechner. Wie zuvor ist natürlich auch die Zurverfügungstellung dieser Informationen möglich.
  • Der besagte Abrechnungsrechner erstellt ein erstes Dokument, typischerweise einen Lieferschein oder eine Rechnung, das das Übermitteln, das Weiterleiten oder das zumindest teilweise Darstellen der ersten Datenbotschaft des ersten Teilnehmers auf dem zweiten Teilnehmerrechner aufführt. Dabei kann dies insbesondere in Form einer Summe der Anzahl übermittelter erster Datenbotschaften oder erfolgter Darstellungen geschehen. Auch können Art, Umfang und Datum der Darstellung sowie Eingaben, Antworten und Reaktionen des zweiten Teilnehmers und von Umweltmesswerten etc. enthalten sein. Dieses erste Dokument muss nicht notwendigerweise in Papierform erstellt werden. Es ist vielmehr zweckmäßig, es als elektronischen Datensatz oder als elektronisches Dokument zu erzeugen und zu speichern bzw. auszutauschen. Wichtig ist nur, dass dieses erstellte erste Dokument an den ersten Teilnehmer oder den ersten Teilnehmerrechner oder einen weiteren ersten Teilnehmerrechner bzw. einen Beauftragten des ersten Teilnehmers, der für Bezahlvorgänge zuständig ist, übermittelt wird.
  • Der zweite Teilnehmerrechner signalisiert somit typischer Weise den Empfang einer ersten Datenbotschaft an einen Aufzeichnungsrechner. Mit Empfang ist hierbei nicht nur das Eingehen in ein Postfach und das Abspeichern der ersten Datenbotschaft in einem dem zweiten Teilnehmerrechner zugänglichen Speicher gemeint. Vielmehr kann diese Information auch die tatsächliche Darstellung der optischen und/oder akustischen oder sonst wie wahrnehmbaren Botschaft durch den zweiten Teilnehmerrechner umfassen. Ganz besonders bedeutsam kann dabei die mögliche Erfassung von Reaktionen des zweiten Teilnehmers sein, der beispielsweise durch spezifische Eingaben, zu denen er aufgrund der Darstellung einer Botschaft aufgefordert wird, auch das Lesen und ggf. auch das Verstehen der ersten Datenbotschaft signalisiert. Nicht nur das: Erfolgt die Abfrage in einem zeitlichen Abstand, so kann auch die Verankerung der Werbebotschaft beim zweiten Teilnehmer geprüft und messtechnisch erfasst werden. Es ist in diesem Zusammenhang denkbar, dass der Betrag, den der zweite Teilnehmer für seine Mühe erhält, von dem Ergebnis einer solchen Lernerfolgsüberprüfung abhängt. Ganz allgemein kann gesagt werden, dass jede Art von Behandlung einer ersten Datenbotschaft durch den zweiten Teilnehmer mit Hilfe des zweiten Teilnehmerrechners signalisiert und damit entlohnt werden kann.
  • Natürlich sind diese Ergebnisse von besonderem Interesse für den ersten Teilnehmer, aber auch für den Betreiber eines Transferrechners. Vorausgesetzt, dass der Betreiber eines Transferrechners an dem Betrag, den der erste Teilnehmer oder einer seiner Beauftragten für das Darstellen einer ersten Datenbotschaft ausgibt, beteiligt wird, so hat der Transferrechnerbetreiber ein Interesse daran, dass möglichst viele dieser Transaktionen mit möglichst hohen Umsätzen getätigt werden. Daher ist es sinnvoll, dass zumindest ein Abrechnungsrechner oder ein Aufzeichnungsrechner ein erstes Dokument erstellt, das die erste Datenbotschaft und die Behandlung der Datenbotschaft durch den zweiten Teilnehmer bzw. den zweiten Teilnehmerrechner auflistet, wobei dies beispielsweise in Form einer Summe der Anzahl geschehen kann.
  • Es ist nun sicherlich im Interesse der meisten potenziellen zweiten Teilnehmer, wenn sie nur solche ersten Botschaften erhalten, die entweder für sie relevante Informationen enthalten oder bei deren Darstellung der zur Kompensation gezahlte Betrag ausreichend hoch ist. Damit diese Selektion möglich ist, ist es sinnvoll, wenn ein erster Zertifizierungscode eine Klassifikation der ersten Datenbotschaft enthält. Ein zweiter Teilnehmer kann sich dann auf das Darstellen solcher erster Datenbotschaften mit solchen Klassifikationen beschränken, die seinen Neigungen, seinem Profil oder seinen finanziellen Interessen entsprechen. Es dürfte typischerweise auch im Interesse der Vertragspartner liegen, wenn der zu zahlende Betrag nach Volumen gestaffelt wird. Zu diesem Zweck kann es beispielsweise sinnvoll sein, wenn die Anzahl der in einer vorbestimmten Zeiteinheit durch den Transferrechner an den zweiten Teilnehmerrechner übermittelten ersten Datenbotschaften des ersten Teilnehmerrechners durch eine im Zertifizierungscode festgelegte Klasse oder einen im Zertifizierungscode codierte Klasse begrenzt ist. Die Mitglieder einer solchen Klasse haben dabei vorgegebene Eigenschaften hinsichtlich der Behandlung der ersten Datenbotschaft und/oder der Zielgruppe der zweiten Teilnehmer.
  • Es ist beispielsweise denkbar, dass zuerst solche erste Datenbotschaften angezeigt werden, die dem zweiten Teilnehmer einen höheren Profit versprechen. Damit aber auch andere Daten zum Zuge kommen, kann deren Anzahl jedoch begrenzt werden. Umgekehrt kann die Versendemöglichkeit von ersten Datenbotschaften hoher Priorität durch den ersten Teilnehmerrechner begrenzt werden.
  • Hat der Transferrechner eine Datenbotschaft übermittelt, so ist es immer sinnvoll, dass dieser das Faktum der Übermittlung und damit zusammenhängende Daten an einen Aufzeichnungsrechner sendet.
  • In jedem Fall ist es sinnvoll, wenn ein Abrechnungsrechner oder ein Aufzeichnungsrechner ein zweites Dokument erstellt, dass die an den Rechner des zweiten Teilnehmers insgesamt oder in einer Zeiteinheit übermittelten ersten Datenbotschaften oder die an den Rechner des zweiten Teilnehmers nicht übermittelte erste Datenbotschaften auflistet. Wie zuvor kann diese Auflistung in Form einer Summe erfolgen.
  • Des Weiteren ist es sinnvoll, wenn ein zweiter Teilnehmer mittels eines zweiten Teilnehmerrechners oder ein zweiter Teilnehmerrechner die Anzahl der zwischen dem ersten Teilnehmerrechner und dem zweiten Teilnehmerrechner über einen Transferrechner übermittelten ersten Datenbotschaften innerhalb einer vorgebbaren oder vorbestimmten Zeiteinheit vorgeben kann. Ganzbesonders vorteilhaft ist es dabei, wenn die Anzahl, wie oben beschrieben, vom ersten Zertifizierungscode und/oder vom ersten Teilnehmerrechner und/oder von einem weiteren ersten Teilnehmerrechner abhängen kann. Dies ermöglicht es, je nach Vertragsgestaltung unterschiedliche Kapazitäten vorzuhalten.
  • Um nun die vom zweiten Teilnehmer erfassten und über den zweiten Teilnehmerrechner zurückgemeldeten Daten gewinnbringend einsetzen zu können, ist es sinnvoll, dass der zweite Teilnehmerrechner einem Aufzeichnungsrechner und/oder einem Abfrageergebnisrechner diese Daten zur Verfügung stellt und diese die Daten einem Auswerterechner zur Verfügung gestellt werden oder übermittelt werden. Hierdurch kann beispielsweise die Effizienz der Aufnahme der Datenbotschaft durch den zweiten Teilnehmer ermittelt werden. Diese statistischen Auswertungen können zum einen für den ersten Teilnehmer und dessen Beauftragten und/oder den Betreiber eines Transferrechners interessant sein. Durch die Auswertung der Daten durch den Auswerterechner erfolgt die eigentliche Nutzbarmachung der ermittelten Daten. Die Daten werden dabei in eine typischerweise kompaktere Form überführt. Der besagte Auswerterechner kann mit einem Aufzeichnungsrechner oder einem Abfrageergebnisrechner identisch sein.
  • Natürlich kann es auch sein, dass der erste Teilnehmer die Darstellung seiner ersten Datenbotschaft auf einen ganzbestimmten Personenkreis beschränken möchte. Diese zweiten Teilnehmer zeichnen sich dann entweder durch bestimmte von vornherein bekannte Merkmale aus oder haben sich durch ein bestimmtes Nutzungsverhalten in der Vergangenheit als Mitglieder dieser Zielgruppe qualifiziert. Zu Daten, die ein solches Nutzungsverhalten beschreiben, können insbesondere der Bereitschaftsgrad zur Teilnahme an Befragungen, biometrische Daten während vergangener Nutzungen, soziologische Daten, Daten der Nutzung anderer Programme und Daten Dritter etc. gehören. Die Beschränkung einer Weiterleitung kann nun so aussehen, dass der erste Teilnehmer oder ein erster Teilnehmerrechner einem Transferrechner Daten zur Verfügung stellt, die Bedingungen für einen Weiterleitung der ersten Datenbotschaft an einen zweiten Teilnehmerrechner festlegen. Dabei ist es vorteilhaft, wenn der Transferrechner diese Daten einem Auswerterechner zur Verfügung stellt und das Ergebnis mit der Auswertung durch diesen erhält.
  • Bei Vorliegen einer ersten Datenbotschaft ist es daher sinnvoll, wenn zumindest ein Transferrechner unter Zuhilfenahme der von einem zweiten Teilnehmerrechner zur Verfügung gestellten Daten und unter Auswertung der von einem ersten Teilnehmerrechner oder einem weiteren ersten Teilnehmerrechner übermittelten Weiterleitungsbedingungen und ggf. unter Zuhilfenahme eines Auswerterechners über die Weiterleitung einer ersten Datenbotschaft von einem ersten Teilnehmerrechner typischerweise zu jeden der möglichen zweiten Teilnehmerrechner entscheidet.
  • Natürlich kann es vorkommen, dass es keinen zweiten Teilnehmerrechner gibt, der die versendete Datenbotschaft empfangen kann bzw. zu dem eine Weiterleitung möglich oder zulässig ist. Daher ist es zweckmäßig, wenn der Transferrechner einen Aufzeichnungsrechner über die Weiterleitung bzw. die Nichtweiterleitung einer ersten Datenbotschaft oder von Teilen einer solchen informiert. Immerhin ist es auch denkbar, dass nur Teile einer ersten Datenbotschaft weitergeleitet werden können oder ausgeführt werden konnten. Der besagte Aufzeichnungsrechner erstellt wieder ein Dokument, das elektronisch sein kann und das die ersten Datenbotschaften zumindest teilweise auflistet. In Erweiterung des zuvor angesprochenen Dokuments sollte dieses Dokument mindestens eine durch den ersten Teilnehmerrechner übermittelte Weiterleitungsbedingung und/oder eine daraus abgeleitete Größe als Information enthalten. Sofern Daten vom zweiten Teilnehmerrechner und/oder dem Auswerterechner zurückgemeldet wurden, ist es sinnvoll, wenn diese bereitgestellten Daten oder daraus abgeleitete Größen in dem Dokument ebenfalls aufgelistet werden.
  • Des Weiteren ist es sinnvoll, wenn das Dokument einem ersten Teilnehmerrechner und/oder einem weiteren ersten Teilnehmerrechner und/oder dem zweiten Teilnehmerrechner übermittelt wird. Dies kann jeweils in Form eines speziellen Dokuments für den jeweiligen Rechner geschehen, wobei die Dokumente dann nicht inhaltsgleich sein müssen. Vielmehr können sie sich in Form und Inhalt unterscheiden. Analog kann das Dokument einem ersten Teilnehmer und/oder einem zweiten Teilnehmer direkt in typischer Weise lesbarer Form oder beispielsweise als Datei auf einem Datenträger direkt übermittelt werden.
  • Bis hierher wurde ein Push-Verfahren besprochen, bei dem der erste Teilnehmerrechner ohne Anforderung des zweiten Teilnehmers oder des zweiten Teilnehmerrechners eine erste Datenbotschaft zu einem zweiten Teilnehmerrechner sendet. Dieses Verfahren ist insbesondere für den Versand von Werbe-Emails von Interesse.
  • Im Folgenden wird ein Pull-Verfahren besprochen. Dieses ist von Interesse, wenn beispielsweise begleitende Werbung zu abgerufenen Informationen hinzugefügt wird oder die Werbung direkt angefordert wird. Beispielsweise ist es denkbar, dass der zweite Teilnehmer eine Web-Seite aufruft und die Informationen dieser Seite zusammen mit den anzuzeigenden Werbebotschaften einem zweiten Teilnehmerrechner vom ersten Teilnehmerrechner übermittelt werden. Es bedarf hier also einer Anforderungsbotschaft durch einen zweiten Teilnehmerrechner an einen ersten Teilnehmerrechner.
  • Nach der Anforderung führt das System wieder das Push-Verfahren mit einigen kleinen Änderungen durch. Das erfindungsgemäße Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer Internetdienstleistung, bei der Informationen von dem einem ersten Teilnehmerrechner bereitgestellt werden, basiert also auf dem zuvor bereits beschriebenen Verfahren und ist besonders für Web-Inhalte interessant. Wichtig ist dabei, dass der zweite Teilnehmerrechner die jeweiligen Informationen abrufen kann und zumindest ein Teil dieser Informationen von einem ersten Teilnehmerrechner in Form einer ersten Datenbotschaft an den zweiten Teilnehmerrechner bereitgestellten werden. Dabei umfassen diese Informationen zumindest bezogen auf die besagte erste Datenbotschaft einen ersten Zertifizierungscode. Dieser dient dazu, sicherzustellen, dass der zweite Teilnehmer nur solche Informatioenen „bearbeitet”, die seinen Vorgaben und/oder den Vorgaben eines Service-Providers entsprechen. Außerdem soll die Information typischerweise nur durch solche zweiten Teilnehmer „bearbeitet” werden, die dem durch den ersten Teilnehmer gewünschten Nutzerprofil entsprechen, bei Werbung beispielsweise einer bestimmten Zielgruppe angehören. Der zweite Teilnehmerrechner sendet den empfangenen ersten Zertifizierungscode im Falle eines zumindest teilweisen Abrufs der Informationen an einen Aufzeichnungsrechner. Der Aufzeichnungsrechner überprüft mit Hilfe eines Zertifizierungsrechners und/oder eines Zertifizierungsprüfrechners den ersten Zertifizierungscode auf Korrektheit. Dabei steht das Ergebnis der Überprüfung dem Aufzeichnungsrechner zur Verfügung. Der Aufzeichnungsrechner zeichnet den Empfang und die Überprüfungsergebnisse des Zertifizierungscodes auf. Der Aufzeichnungsrechner erstellt ein Dokument, dass das Übermitteln des Zertifizierungscodes aufführt wobei dies in Form einer Summe übermittelter Zertifizierungscodes und/oder dessen Eigenschaften und/oder der Überprüfungsergebnisse geschehen kann. Das erstellte erste Dokument oder ein daraus abgeleitetes Dokument ist dabei dazu bestimmt, an den ersten Teilnehmer übermittelt zu werden oder durch den Aufzeichnungsrechner oder einen Abrechnungsrechner an den ersten Teilnehmerrechner übermittelt zu werden.
  • In einer weiteren Ausprägung der Erfindung signalisiert der zweite Teilnehmerrechner den Abruf zumindest eines Teils der durch den ersten Teilnehmerrechner bereitgestellten Informationen und/oder das Lesen einer ersten Datenbotschaft und/oder den Abruf dieser Informationen und/oder eine andere Behandlung der Informationen an einen Aufzeichnungsrechner, der dieses aufzeichnet.
  • Dabei kann ein Aufzeichnungsrechner ein erstes Dokument erstellen, das die bereitgestellten und/oder abgerufenen und/oder sonst wie behandelten Informationen und die Behandlung der Informationen auflistet. Grundsätzlich kann diese Art von Aufzeichnungen summarisch erfolgen. Dies geschieht beispielsweise in der Art, dass zu jeder Art von Behandlung deren Auftreten gezählt wird.
  • Dabei kann beispielsweise der erste Zertifizierungscode eine Klassifikation der abgerufenen Informationen oder deren Behandlung enthalten. Diese kann für die Zählungen, die zuvor beschrieben wurden genutzt werden.
  • Der zweite Teilnehmer möchte unter Umständen nicht beliebig viele erste Datenbotschaften erhalten, die bestimmten Bedingungen nicht genügen. Beispielsweise ist es denkbar, dass der erste Zertifizierungscode aussagen soll, dass für das Lesen der ersten Datenbotschaft ein bestimmter Betrag gezahlt wird, der über einem Limit liegt, das der zweite Teilnehmer vorgegeben hat. Umgekehrt ist es denkbar, dass der Zertifizierungscode unter anderem aussagt, dass das Darstellen der ersten Datenbotschaft je nach den soziologischen Merkmalen des zweiten Teilnehmers die Zahlung eines unterschiedlichen Betrags an den zweiten Teilnehmer zur Folge hat oder dass die erste Datenbotschaft unter bestimmten Bedingungen gar nicht dargestellt werden soll. Insofern ist es beispielsweise sinnvoll, wenn die Anzahl und/oder die Menge der in einer vorbestimmten Zeiteinheit an den zweiten Teilnehmer übermittelten Informationen einer im ersten Zertifizierungscode festgelegten Klasse begrenzt ist oder begrenzt wird.
  • Um die Abrechnung zu erleichtern, ist es daher sinnvoll, wenn ein Aufzeichnungsrechner ein zweites Dokument erstellt, das die durch den zweiten Teilnehmerrechner abgerufenen Informationen und/oder die durch den zweiten Teilnehmerrechner nicht abgerufenen oder nicht an diesen übermittelten Informationen aufführt. Wie bereits zuvor beschrieben, so kann auch hier diese Auflistung auszugsweise und summarisch erfolgen.
  • Ein zweiter Teilnehmerrechner kann insbesondere die Anzahl der durch diesen abzurufenden Informationen in einer vorgebbaren oder vorbestimmten Zeiteinheit vorgeben. Dabei kann insbesondere diese Anzahl in Abhängigkeit von einer der zuvor beschriebenen Klassifikationen unterschiedlich vorgegeben werden.
  • Ein zweiter Teilnehmerrechner und/oder ein zweiter Teilnehmer können mittels eines zweiten Teilnehmerrechners einem Auswerterechner Daten zur Verfügung stellen, wobei der besagte Auswerterechner diese Daten auswertet. Bei diesen Daten kann es sich beispielsweise um die Daten handeln, die der zweite Teilnehmer zuvor in eine Datenbank des zweiten Teilnehmerrechners eingegeben hat oder um Daten, die der zweite Teilnehmer aufgrund von ausführbarem Code, der Teil der ersten Datenbotschaft war, eingegeben hat oder Daten, die durch die Überwachung der Aktivitäten des zweiten Teilnehmers und der Umgebung des zweiten Teilnehmerrechners während der Darstellung der ersten Datenbotschaft gewonnen wurden. Beispielsweise ist es sinnvoll während der Darstellung der ersten Datenbotschaft, die Verweilzeiten, Fehleingaben etc. aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnung kann auch biometrische Daten des zweiten Teilnehmers umfassen.
  • Es ist somit eine wichtige Ausprägung der Erfindung, wenn der erste Teilnehmerrechner einem Transferrechner Daten zur Verfügung stellt, die Bedingungen für eine Weiterleitung der abrufbaren oder abgerufenen Information an einen zweiten Teilnehmerrechner festlegen. Dabei wertet ein Auswerterechner diese Daten aus oder lässt diese auswerten.
  • Es besonders günstig, wenn ein Transferrechner unter Zuhilfenahme der von einem zweiten Teilnehmerrechner und/oder von einem zweiten Teilnehmer zur Verfügung gestellten Daten und unter Zuhilfenahme der von einem ersten Teilnehmerrechner oder/oder einem weiteren ersten Teilnehmerrechner und/oder von einem ersten Teilnehmer übermittelten Weiterleitungsbedingungen über die Weiterleitung der abgerufenen oder abrufbaren Informationen entscheidet.
  • Dabei erstellt ein Aufzeichnungsrechner ein Dokument. Dieses Dokument listet die übermittelten Informationen auf. Dieses Dokument listet dabei mindestens eine durch einen ersten Teilnehmerrechner und/oder einen ersten Teilnehmer übermittelte Weiterleitungsbedingung und/oder eine daraus abgeleitete Größe auf. Gleichzeitig listet dieses Dokument mindestens eine durch einen zweiten Teilnehmerrechner bereitgestelltes Datum und/oder und/oder eine Eingabe eines zweiten Teilnehmers an einem zweiten Teilnehmerrechner und/oder eine daraus abgeleitete Größe auf.
  • Das Dokument wird vorzugsweise einem Abrechnungsrechner und/oder einem ersten Teilnehmer und/oder zweiten Teilnehmer übermittelt.
  • Ebenso kann das Dokument einem ersten Teilnehmerrechner und/oder einem weiteren ersten Teilnehmerrechner und/oder einem zweiten Teilnehmerrechner übermittelt werden.
  • Wichtig ist, dass es besonders günstig ist, wenn der zweite Teilnehmerrechner ein Programm ausführt, das mit Hilfe von Eingaben des zweiten Teilnehmers oder sonstigen personenbezogenen Daten überprüft, ob eine Information, die durch den Rechner des ersten Teilnehmers nach einem Verfahren entsprechend der vorangegangenen Beschreibung dem Rechner des zweiten Teilnehmers übermittelt wurde, durch den zweiten Teilnehmer wahrgenommen und/oder verstanden und/oder gelernt und/oder in einer anderen Weise verarbeitet wurde. Dabei übermittelt der zweite Teilnehmerrechner das Ergebnis dieser Überprüfung einem Aufzeichnungsrechner als durch den zweiten Teilnehmerrechner zur Verfügung gestellte Daten.
  • Es ist besonders günstig, wenn vom ersten Zertifizierungscode abhängt, ob das Programm ausgeführt wird, wie das Programm ausgeführt wird oder welche Daten der zweite Teilnehmerrechner als Ergebnis der Programmausführung dem Aufzeichnungsrechner als durch den zweiten Teilnehmerrechner zur Verfügung gestellte Daten übermittelt.
  • Wie bereits beschrieben ist es sinnvoll, wenn eine Verweildauer eines zweiten Teilnehmers in einem oder mehreren Programmzuständen beim Ablauf des Programms auf einem zweiten Teilnehmerrechner erfasst wird und dieses Datum dem Aufzeichnungsrechner als ein durch den zweiten Teilnehmerrechner zur Verfügung gestelltes Datum übermittelt wird.
  • Es ist besonders günstig, wenn vom Zertifizierungscode abhängt, welche Daten der zweite Teilnehmerrechner dem Aufzeichnungsrechner als durch den Rechner des zweiten Teilnehmers zur Verfügung gestellte Daten übermittelt. Dabei werden die übermittelten Daten durch einen zweiten Zertifizierungscode verifiziert. Natürlich ist es sinnvoll, wenn das zuvor beschriebene Verfahren auf einem geeigneten System aus vernetzten Rechnersystemen ausgeführt wird. Im Folgenden wird die Erfindung anhand der Bilder 1 bis 14 erläutert.
  • 1 zeigt die beispielhafte Grundversion des Verfahrens. Der erste Teilnehmerrechner (1) sendet über ein Datennetzwerk eine erste Datenbotschaft (3) an den zweiten Teilnehmerrechner (2). Dort wird die erste Datenbotschaft (3), hier beispielhaft, auf einem Bildschirm (9) für den zweiten Teilnehmer (4) wahrnehmbar dargestellt. Der zweite Teilnehmerrechner (2) zeichnet diese Darstellung der ersten Datenbotschaft (3) auf und dokumentiert diese in der zweiten Datenbotschaft (5), die eine Liste ist. Diese zweite Datenbotschaft wird dem Aufzeichnungsrechner (6) übergeben. Der Aufzeichnungsrechner (6) erstellt eine Liste (8) und/oder eine Abrechnung (7), die als Basis für die Zahlung des ersten Teilnehmers an den zweiten Teilnehmer (4) verwendet wird.
  • 2 entspricht weitestgehend 1. Im Unterschied zur 1 ist diese nun aber dadurch ergänzt, dass der Teilnehmerrechner weitere Daten (10) erfasst. Diese weiteren Daten können beispielsweise biometrische Fragen etc. wie zuvor erläutert sein. Diese werden in einem Abfrageergebnisrechner gespeichert und typischerweise dem ersten Teilnehmer und/oder seinem Beauftragten oder Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt.
  • 3 entspricht weitestgehend der 1. Im Unterschied zu 1 erstellt nun eine Abrechnungsrechner (12) auf Basis der erwähnten Liste (8) eine Abrechnung (13), die er an den ersten Teilnehmer (14) und/oder seinem Beauftragten oder Bevollmächtigten übermittelt. Außerdem soll hier der erste Teilnehmer (14) selbst den ersten Teilnehmerrechner (1) steuern.
  • 4 entspricht weitestgehend der 3. Im Unterschied zu 3 empfängt nun ein weiterer Teilnehmerrechner (15) die Rechnung und stellt diese dem ersten Teilnehmer (14) und/oder seinem Beauftragten oder Bevollmächtigten zur Verfügung, damit dieser die erstellte Rechnung (13) begleichen kann. In diesem Beispiel bedient der erste Teilnehmer sowohl den ersten Teilnehmerrechner (1) als auch den weiteren ersten Teilnehmerrechner (15). Darüber hinaus stellt der Abfrage Ergebnisrechner (11) die durch den zweiten Teilnehmerrechner (2) ermittelten „übermittelten Daten” (10) dem ersten Teilnehmer (14) zur Verfügung.
  • 5 entspricht weitestgehend der 4. Im Unterschied zu 4 erzeugt ein erster Zertifizierungscodegenerator (16) einen ersten Zertifizierungscode (17), der mit der ersten Datenbotschaft korreliert ist und übermittelt diesen an den zweiten Teilnehmerrechner (2). Dieser stellt in Abhängigkeit von diesem ersten Zertifizierungscode (17) und der in der ersten Datenbotschaft (3) enthaltenen Information fest, ob die zertifizierten Informationen der ersten Datenbotschaft (3) dargestellt wurden und welche Information zu den zu übermittelnden Daten (10) hinzugefügt werden müssen.
  • 6 entspricht weitestgehend der 5. Im Unterschied zu 5 übermittelt der erste Zertifizierungscodegenerator (16) den Zertifizierungscode (17) jedoch nicht direkt an den zweiten Teilnehmerrechner (2) sondern erst an den ersten Teilnehmerrechner (1).
  • 7 entspricht weitestgehend der 6. Im Unterschied zu 6 prüft jedoch noch ein erster Zertifizierungsrechner (18) den Zertifizierungscode (17) auf Korrektheit und übermittelt das Zertifizierungsergebnis (19) an den zweiten Teilnehmerrechner (2). Dieser wählt den Darstellungsumfang und den Darstellungsmodus für die Inhalte der ersten Datenbotschaft (3), sowie die Menge, die Art und den Umfang der zu übermittelnden Daten unter anderem in Abhängigkeit vom Zertifizierungsergebnis (19).
  • 8 entspricht weitestgehend der 7. Im Unterschied zu 7 prüft jedoch noch ein erster Zertifizierungsprüfrechner (20) den Zertifizierungscode (17) auf das vorliegen bestimmter Merkmale und übermittelt das Zertifizierungsprüfergebnis (21) an den zweiten Teilnehmerrechner (2). Dieser wählt wieder den Darstellungsumfang und den Darstellungsmodus für die Inhalte der ersten Datenbotschaft (3), sowie die Menge, die Art und den Umfang der zu übermittelnden Daten unter anderem in Abhängigkeit vom Zertifizierungsprüfergebnis (21) und ggf. dem Zertifizierungsergebnis (19).
  • 9 entspricht weitestgehend der 8. Im Unterschied zu 8 übermittelt der zweite Teilnehmerrechner (2) an den Aufzeichnungsrechner (6) einen zweiten Zertifizierungscode (23). Dieser zweite Zertifizierungscode (23) wurde zuvor durch einen zweiten Zertifizierungscodegenerator (22) erzeugt. Dabei ist es typischerweise so, dass der Zertifizierungscodegenerator (22) dabei auf Informationen über die Darstellung der ersten Datenbotschaft (3) auf dem Bildschirm (9) verarbeitet, sodass der zweite Zertifizierungscode (23) sicheren Aufschluss darüber gibt, ob die erste Datenbotschaft (3) tatsächlich in der angegebenen Weise dargestellt wurde. In einer vorzugsweisen Ausprägung kann es sich beidem zweiten Teilnehmerrechner (2) beispielsweise um ein Fernsehgerät handeln, über dessen Common Interface der zweite Zertifizierungscodegenerator (22) angeschlossen wird. Ähnliche Konstellationen sind beispielsweise bei PCs, Smart-Phones etc. und ähnlichen Geräten denkbar.
  • 10 entspricht weitestgehend der 9. Im Unterschied zu 9 wird die erste Datenbotschaft (3) nicht direkt vom ersten Teilnehmerrechner (1) an den zweiten Teilnehmerrechner (2) übertragen, sondern ein Transferrechner (24) in den Übertragungsweg zwischengeschaltet. Als weiterer Unterschied zur 9 wird das Zertifizierungsergebnis (19) und das Zertifizierungsprüfergebnis nicht direkt an den zweiten Teilnehmerrechner übermittelt, sondern zunächst an den zusätzlich eingefügten Transferrechner (24).
  • 11 entspricht weitestgehend der 10. Im Unterschied zu 10 erstellt der Abrechnungsrechner (12) zusätzlich zur Abrechnung (13) noch ein zweites Dokument (25). Dieses Dokument enthält typischerweise summarisch die an zweite Teilnehmerrechner (2) übermittelten und ggf. nichtübermittelten bzw. auf zweiten Teilnehmerrechnern (2) dargestellte bzw. nicht dargestellte erste Datenbotschaften (3).
  • 12 entspricht weitestgehend der 11. Im Unterschied zu 11 werden die vom zweiten Teilnehmerrechner (2) vorgesehenen zu übermittelnden Daten (10) nun zunächst an einen Abfrageergebnisrechner (11) übermittelt. Dieser (11) erstellt aus den übermittelten Daten (10) einen summarischen Datensatz (26), der an einen Auswerterechner geliefert wird. Der summarische Datensatz stellt also eine Vorverarbeitungsstufe für die Bearbeitung der übermittelten Daten (10) dar. Der Auswerterechner (27) übermittelt dem ersten Teilnehmer (14), dem ersten Teilnehmerrechner (1) oder einem weiteren ersten Teilnehmerrechner (15) eine Auswertung (28), die die für den ersten Teilnehmer (14), seinen Bevollmächtigten relevanten Daten enthält.
  • 13 entspricht weitestgehend der 12. Im Unterschied zu 12 übermittelt der Transferrechner (24) an den Auswerterechner (27) eine spezielle Anweisung mit Weiterleitungsbedingungen (29) für Auswertedaten. Hierdurch wird sichergestellt, dass der erste Teilnehmer (14) nur die Daten erhält, für die er auch zu zahlen gewillt ist. Umgekehrt erhält der Transferrechner (24) vom Auswerterechner (27) Informationen in Form eines speziellen Auswertungsergebnisses (31). Dies ermöglicht es dem Transferrechner beispielsweise, Anfragen an den zweiten Teilnehmer dann zu unterbinden, wenn ein Kontingent einer bestimmten Qualität von Anfragen erschöpft ist. Eine ähnliche Information sind Transferkontrolldaten (30), die der zweite Teilnehmerrechner (2) an den Transferrechner (24) übermittelt. Mit diesen Daten kann beispielsweise der zweite Teilnehmer (4) die zur Darstellung kommenden ersten Datenbotschaften (3) selektieren lassen oder sonstwie in den Übertragungskanal eingreifen.
  • 14 entspricht weitestgehend der 13. Im Unterschied zu 13 erzeugt der erste Zertifizierungscodegenerator (16) nun einen dritten Zertifizierungscode (32), der dem zweiten Teilnehmerrechner (2) übermittelt wird. Dieser dritte Zertifizierungscode (32) wird dann, ggf. um weitere Informationen ergänzt, an den ersten Zertifizierungsrechner (18) und den Zertifizierungsprüfrechner (20) übergeben. Diese berechnen daraus das Zertifizierungsergebnis (19) und das Zertifizierungsprüfergebnis (21). Beide Ergebnisse (21, 19) werden an den Aufzeichnungsrechner (6) übermittelt, der diese Informationen in die Abrechnung (7) und die Liste (8) einfließen lässt. Des Weiteren übermittelt der zweite Teilnehmerrechner den Zertifizierungscode (32) direkt an den Aufzeichnungsrechner (6), wo diese Information ebenfalls zur Erstellung der Abrechnung (7) und der Liste (8) verwand wird. Darüber hinaus kann der zweite Teilnehmerrechner weitere Daten (33) dem Auswerterechner (27) direkt zur Verfügung stellen. Der zweite Zertifizierungscode (23) kann ebenfalls in die Abrechnung (7) einfließen.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren weist also folgende Merkmale der Erfindung auf:
    • 1. Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer über ein Datennetzwerk abgewickelten Dienstleistung bei der eine erste Datenbotschaft (3) von einem ersten Teilnehmerrechner (1) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) übertragen wird und a. wobei ein erster Teilnehmerrechner (1) eine erste Datenbotschaft (3) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) sendet und b. wobei der zweite Teilnehmerrechner (2) ein Verfahren durchführt bei dem er feststellt, ob die erste Datenbotschaft (3) in einer für den Menschen (4) wahrnehmbaren Weise durch den zweiten Teilnehmerrechner (2) dargestellt wurde und c. wobei der zweite Teilnehmerrechner (2) diese Feststellung in Form einer zweiten Datenbotschaft (5) an zumindest einen Aufzeichnungsrechner (6) direkt oder indirekt übersendet, der mit einem ersten Teilnehmerrechner (1) oder einem zweiten Teilnehmerrechner (2), nicht jedoch mit beiden, identisch sein kann, und d. wobei zumindest einer der Aufzeichnungsrechner (6) zumindest zu einem Zeitpunkt eine Liste (8) und/oder eine Abrechnung (7), die auch elektronisch sein kann, erstellt, die zumindest in summarischer Form und/oder einzeln das Faktum der erfolgten Darstellung der ersten Datenbotschaft (3) durch den zweiten Teilnehmerrechner (2) umfasst.
    • 2. Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer über ein Datennetzwerk abgewickelten Dienstleistung bei der eine erste Datenbotschaft (3) von einem ersten Teilnehmerrechner (1) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) übertragen wird entsprechend Merkmal 1 a. wobei eine Darstellung in für den Menschen (4) wahrnehmbaren Weise i. die Darstellung zumindest eines Teils einer ersten Datenbotschaft (3) auf einem Bildschirm (9) und/oder ii. die Projektion zumindest eines Teils einer ersten Datenbotschaft (3) auf eine Projektionsfläche und/oder iii. die dreidimensionale Darstellung zumindest eines Teils einer ersten Datenbotschaft (3) mittels einer dreidimensionalen Anzeigevorrichtung und/oder iv. das Erzeugen zumindest einer zumindest einem Teil einer ersten Datenbotschaft (3) entsprechenden Klangsequenz, die monophon, stereophon und/oder mehrkanalig sein kann und/oder v. das Einstellen von mindestens einer Lichtszene entsprechend zumindest einem Teil einer ersten Datenbotschaft (3) und/oder vi. das Ausführen von ablauffähigem Code, der zumindest ein Teil einer ersten Datenbotschaft (3) ist, und/oder vii. das Ausführen von interaktiven Abfragen über mindestens eine Mensch/Maschineschnittstelle innerhalb von ablauffähigem Code, der zumindest ein Teil einer ersten Datenbotschaft (3) ist und/oder viii. das Stellen von Aktoren des zweiten Teilnehmerrechners oder von mit dem zweiten Teilnehmerrechner über ein Netzwerk verbundenen Aktoren entsprechend zumindest einem Teil einer Datenbotschaft (3) und/oder ix. das Abgeben von Düften entsprechend zumindest einem Teil einer Datenbotschaft (3) und/oder x. das Entgegennehmen von Eingaben innerhalb von ablauffähigem Code, der zumindest ein Teil einer ersten Datenbotschaft (3) ist und/oder xi. das Überwachen und/oder Aufzeichnen und/oder Analysieren sonstiger Aktivitäten eines zweiten Teilnehmerrechners (2) und/oder der Aktivitäten eines zweiten Teilnehmers (4) auf dem zweiten Teilnehmerrechner (2), wobei diese innerhalb von ablauffähigem Code, der zumindest ein Teil einer ersten Datenbotschaft (3) ist, vorgegeben sind, ist.
    • 3. Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer über ein Datennetzwerk abgewickelten Dienstleistung bei der eine erste Datenbotschaft (3) von einem ersten Teilnehmerrechner (1) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) übertragen wird entsprechend Merkmal 2 a. wobei zumindest ein Ergebnis (10) einer Abfrage und/oder einer Eingabe und/oder einer Überwachung und/oder einer Aufzeichnung und/oder einer Analyse vom einem zweiten Teilnehmerrechner (2) an einen Abfrageergebnisrechner (11) übertragen wird, der mit einem ersten Teilnehmerrechner (1) und/oder einem Aufzeichnungsrechner (6) identisch sein kann.
    • 4. Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer über ein Datennetzwerk abgewickelten Dienstleistung bei der eine erste Datenbotschaft (3) von einem ersten Teilnehmerrechner (1) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) übertragen wird entsprechend einem oder mehreren der Merkmale 1 bis 3 a. wobei zumindest ein Abrechnungsrechner (12), der mit dem Aufzeichnungsrechner (6) identisch sein kann, zumindest eine Abrechnung (13) aufgrund zumindest einer durch den Aufzeichnungsrechner (6) erstellten Liste (8) erstellt und b. wobei diese Abrechnung (13) einem ersten Teilnehmer (14), der dem ersten Teilnehmerrechner (1) zugeordnet ist und der eine natürliche oder juristische Person sein kann, oder einem Beauftragten des ersten Teilnehmers oder einer natürlichen oder juristischen Person, die für den ersten Teilnehmer (14) oder dessen Beauftragten haftet, übermittelt wird.
    • 5. Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer über ein Datennetzwerk abgewickelten Dienstleistung bei der eine erste Datenbotschaft (3) von einem ersten Teilnehmerrechner (1) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) übertragen wird entsprechend Merkmal 4 a. wobei die Übermittlung der Abrechnung (13) an einen weiteren ersten Teilnehmerrechner (15) erfolgt, der mit einem ersten Teilnehmerrechner (1) und/oder Abfrageergebnisrechner (11) und/oder dem Aufzeichnungsrechner (6) und/oder dem Abrechnungsrechner (12) identisch sein kann und der ebenfalls einem ersten Teilnehmer (14) oder einem Beauftragten eines ersten Teilnehmers oder einem Beauftragten des ersten Teilnehmers oder einer natürlichen oder juristischen Person, die für den ersten Teilnehmer (14) oder dessen Beauftragten haftet, zugeordnet ist.
    • 6. Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer über ein Datennetzwerk abgewickelten Dienstleistung bei der eine erste Datenbotschaft (3) von einem ersten Teilnehmerrechner (1) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) übertragen wird entsprechend Merkmal 4 oder 5 a. wobei auf Basis der besagten Abrechnung (13, 7) eine Zahlung eines ersten Teilnehmers (14) oder eines Beauftragten eines ersten Teilnehmers oder einer natürlichen oder juristischen Person, die für den ersten Teilnehmer (14) oder dessen Beauftragten haftet, in Höhe eines in der Abrechnung (13, 7) ausgewiesenen positiven Betrags oder eines aus diesem abgeleiteten positiven Betrages über ein maschinelles Verfahren zur Bezahlung an einen zweiten Teilnehmer (4) oder einen Beauftragten eines zweiten Teilnehmers erfolgt.
    • 7. Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer über ein Datennetzwerk abgewickelten Dienstleistung bei der eine erste Datenbotschaft von einem ersten Teilnehmerrechner (1) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) übertragen wird entsprechend Merkmal 6 a. wobei es sich bei zumindest einem genutzten maschinellen Verfahren zur maschinellen Bezahlung um ein Verfahren zur maschinellen Bezahlung i. mittels mindestens eines Kreditkatenkontos und/oder ii. mittels mindestens einer elektronischen Überweisung und/oder iii. mittels mindestens eines elektronischen Lastschriftverfahrens und/oder iv. mittels mindestens einer elektronischen Überweisung von einer Geldkarte und/oder v. mittels mindestens einer elektronischen Überweisung von einem Konto und/oder vi. mittels der Bezahlung über mindestens ein Telekommunikationsabrechnungskonto und/oder vii. mittels der Bezahlung über mindestens ein Micropaymentkonto und/oder viii. mittels der Bezahlung über mindestens ein Strom- und/oder Wasser- und/oder Gasabrechnungskonto handelt.
    • 8. Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer über ein Datennetzwerk abgewickelten Dienstleistung bei der eine erste Datenbotschaft (3) von einem ersten Teilnehmerrechner (1) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) übertragen wird entsprechend einem oder mehreren der vorhergehenden Merkmale a. wobei ein erster Zertifizierungscodegenerator (16), der mit i. dem ersten Teilnehmerrechner (1) und/oder ii. dem weiteren ersten Teilnehmerrechner (15) und/oder iii. dem Aufzeichnungsrechner (6) und/oder iv. dem Abrechnungsrechner (12) und/oder v. dem Abfrageergebnisrechner (11) und/oder vi. dem zweiten Teilnehmerrechner (2) identisch sein kann, einen ersten Zertifizierungscode (17) erzeugt, der zumindest zu einem Zeitpunkt während des Vorgangs der Übertragung einer ersten Datenbotschaft (3) eines ersten Teilnehmerrechners (1) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) mit dieser ersten Datenbotschaft (3) des ersten Teilnehmerrechners (3) korreliert ist.
    • 9. Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer über ein Datennetzwerk abgewickelten Dienstleistung bei der eine erste Datenbotschaft (3) von einem ersten Teilnehmerrechner (1) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) übertragen wird entsprechend einem oder mehreren der vorhergehenden Merkmale a. wobei ein erster Teilnehmerrechner (1) eine erste Datenbotschaft (3) zusammen mit einem ersten Zertifizierungscode (17) eines ersten Zertifizierungscodegenerators (16) versendet und b. wobei das Zusammenversenden der besagten ersten Datenbotschaft (3) und des besagten ersten Zertifizierungscodes (17) auch in einem zeitlichen Abstand erfolgen kann.
    • 10. Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer über ein Datennetzwerk abgewickelten Dienstleistung bei der eine erste Datenbotschaft von einem ersten Teilnehmerrechner (1) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) übertragen wird entsprechend Merkmal 8 und/oder 9 a. wobei zumindest ein erster Zertifizierungsrechner (18), der mit i. einem zweiten Teilnehmerrechner (2) und/oder ii. einem ersten Zertifizierungscodegenerator (16) und/oder iii. einem Aufzeichnungsrechner (6) und/oder iv. einem Abrechnungsrechner (12) identisch sein kann und nicht mit v. einem ersten Teilnehmerrechner (1) und/oder vi. einem weiteren ersten Teilnehmerrechner (15) identisch sein kann, den ersten Zertifizierungscode (17) zumindest einmal auf Korrektheit überprüft.
    • 11. Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer über ein Datennetzwerk abgewickelten Dienstleistung, bei der eine erste Datenbotschaft (3) von einem ersten Teilnehmer (1) an einen zweiten Teilnehmer (2) übertragen wird, entsprechend Merkmal 10 a. wobei ein Zertifizierungsprüfrechner (20), der mit i. dem Zertifizierungsrechner (18) und/oder ii. dem Zertifizierungscodegenerator (16) und/oder iii. dem Aufzeichnungsrechner (6) und/oder iv. dem Abrechnungsrechner (12) und/oder v. dem zweiten Teilnehmerrechner (2) identisch sein kann und nicht mit i. einem ersten Teilnehmerrechner (1) und/oder ii. einem weiteren ersten Teilnehmerrechner (15) identisch sein kann, das Vorliegen vorbestimmter möglicher Merkmale des ersten Zertifizierungscodes (17) überprüft und ggf. feststellt.
    • 12. Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer über ein Datennetzwerk abgewickelten Dienstleistung, bei der eine erste Datenbotschaft von einem ersten Teilnehmerrechner (1) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) übertragen wird, entsprechend Merkmal 11 a. wobei die Bedeutung zumindest eines der vorbestimmten Merkmale zwischen i. dem Betreiber des Zertifizierungscodegenerators und/oder ii. dem Betreiber des Zertifizierungsprüfrechners und/oder iii. dem Betreiber des Zertifizierungsrechners und/oder iv. dem Betreiber des Aufzeichnungsrechners und/oder v. dem Betreiber des Abrechnungsrechners und/oder vi. dem Betreiber des Abfrageergebnisrechners und/oder vii. dem Betreiber des zweiten Teilnehmerrechners und/oder viii. dem zweiten Teilnehmer auf der einen Seite und ix. dem Betreiber des ersten Teilnehmerrechners und/oder x. dem Betreiber des ersten weiteren Teilnehmerrechners und/oder xi. dem ersten Teilnehmer vereinbart ist oder b. wobei die Bedeutung zumindest eines der vorbestimmten Merkmale zwischen i. dem Betreiber des Zertifizierungscodegenerators und/oder ii. dem Betreiber des Zertifizierungsprüfrechners und/oder iii. dem Betreiber des Zertifizierungsrechners und/oder iv. dem Betreiber des Aufzeichnungsrechners und/oder v. dem Betreiber des Abrechnungsrechners und/oder vi. dem Betreiber des Abfrageergebnisrechners und/oder vii. dem Betreiber des ersten Teilnehmerrechners und/oder viii. dem Betreiber des weiteren ersten Teilnehmerrechners und/oder ix. dem ersten Teilnehmer auf der einen Seite und x. dem Betreiber des zweiten Teilnehmerrechners und/oder xi. dem zweiten Teilnehmer vereinbart ist.
    • 13. Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer über ein Datennetzwerk abgewickelten Dienstleistung, bei der eine erste Datenbotschaft (1) von einem ersten Teilnehmerrechner (1) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) übertragen wird, entsprechend Merkmal 11 oder 12 a. wobei von dem Zertifizierungsprüfergebnis (21) abhängt, ob und/oder in welcher Weise und/oder in welchem Umfang die Darstellung der ersten Datenbotschaft (9) durch den zweiten Teilnehmerrechner (2) erfolgt.
    • 14. Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer über ein Datennetzwerk abgewickelten Dienstleistung, bei der eine erste Datenbotschaft (1) von einem ersten Teilnehmerrechner (1) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) übertragen wird, entsprechend Merkmal 11 bis 13 a. wobei von dem Zertifizierungsprüfergebnis (21) und/oder einem dritten Zertifizierungscode (32) abhängt, ob und/oder in welcher Weise und/oder in welchem Umfang zu übermittelnde Daten (10) oder andere Daten (33) durch den zweiten Teilnehmerrechner (2) ermittelt und an einen Abfrageergebnisrechner (11) oder Auswerterechner (27) übertragen werden.
    • 15. Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer über ein Datennetzwerk abgewickelten Dienstleistung, bei der eine erste Datenbotschaft (1) von einem ersten Teilnehmerrechner (1) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) übertragen wird, entsprechend Merkmal 11 bis 14 a. wobei von dem Zertifizierungsprüfergebnis (21) und/oder einem dritten Zertifizierungscode (32) abhängt, ob und/oder in welcher Weise und/oder in welchem Umfang der zweite Teilnehmerrechner (2) und/oder der zweite Teilnehmer (4) überwacht werden und das Überwachungsergebnis aufgezeichnet wird.
    • 16. Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer über ein Datennetzwerk abgewickelten Dienstleistung, bei der eine erste Datenbotschaft (3) von einem ersten Teilnehmerrechner (1) an einen zweiten Teilnehmerrechner (1) übertragen wird, entsprechend einem oder mehreren der Merkmale 11 bis 15 a. wobei das Zertifizierungsprüfergebnis (21) i. an zumindest einen zweiten Teilnehmerrechner (2) und/oder ii. an zumindest einen ersten Teilnehmerrechner (1) und/oder iii. an zumindest einen weiteren ersten Teilnehmerrechner (15) und/oder iv. an zumindest einen Aufzeichnungsrechner (6) und/oder v. an zumindest einen Abrechnungsrechner (12) und/oder vi. an zumindest einen ersten Zertifizierungsrechner (18) und/oder vii. an zumindest einen Zertifizierungscodegenerator (16) und/oder viii. an zumindest einen Abfrageergebnisrechner (11) übermittelt wird.
    • 17. Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer über ein Datennetzwerk abgewickelten Dienstleistung bei der eine erste Datenbotschaft von einem ersten Teilnehmerrechner (1) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) übertragen wird entsprechend einem oder mehreren der vorhergehenden Merkmale a. wobei ein zweiter Zertifizierungscodegenerator (22), der mit i. einem ersten Zertifizierungscodegenerator (16) und/oder ii. einem ersten Zertifizierungsprüfrechner (20) und/oder iii. einem ersten Zertifizierungsrechner (18) und/oder iv. einem Aufzeichnungsrechner (6) und/oder v. einem Abrechnungsrechner (12) und/oder vi. einem ersten Teilnehmerrechner (1) und/oder vii. einem weiteren ersten Teilnehmerrechner (15) identisch sein kann, einen zweiten Zertifizierungscode (23) erzeugt.
    • 18. Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer über ein Datennetzwerk abgewickelten Dienstleistung bei der eine erste Datenbotschaft von einem ersten Teilnehmerrechner (1) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) übertragen wird entsprechend einem oder mehreren der vorhergehenden Merkmale a. wobei ein erster Teilnehmerrechner (1) die erste Datenbotschaft (3) des ersten Teilnehmers (14) an Transferrechner (24) sendet, der mit i. einem weiteren ersten Teilnehmerrechner (15) und/oder ii. einem ersten Zertifizierungsrechner (18) und/oder iii. einem Zertifizierungsprüfrechner (20) und/oder iv. einem ersten Zertifizierungscodegenerator (16) und/oder v. einem zweiten Zertifizierungscodegenerator (22) und/oder vi. einem Aufzeichnungsrechner (6) und/oder vii. einem Abfrageergebnisrechner (11) und/oder viii. einem Abrechnungsrechner (12) identisch sein kann und b. wobei der erste Teilnehmerrechner (1) zeitlich korreliert einen ersten Zertifizierungscode (17) an einen ersten Zertifizierungsprüfrechner (20) sendet und c. wobei der besagte erste Zertifizierungsprüfrechner (20) den besagten ersten Zertifizierungscode (17) auf Korrektheit überprüft und d. wobei der besagte Zertifizierungsprüfrechner (20) dem Transferrechner (24) eine Nachricht (25) über das Zertifizierungsprüfergebnis (21) sendet und/oder zur Verfügung stellt und e. der Transferrechner (24) bei Vorliegen vereinbarter und durch den Zertifizierungsprüfrechner (20) festgestellter Merkmale des besagten ersten Zertifizierungscodes (17) die von ersten Teilnehmerrechner (1) erhaltene erste Datenbotschaft (3) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) eines zweiten Teilnehmers (4) weitersendet und f. wobei der besagte zweite Teilnehmerrechner (2) ein Verfahren durchführt, dass das Darstellen der ersten Datenbotschaft (3) des ersten Teilnehmers (14) verifiziert und g. wobei der zweite Teilnehmerrechner (2) einem Aufzeichnungsrechner (6) einen zweiten Zertifizierungscode (23) zusendet, der zumindest aussagt, ob eine erste Datenbotschaft (3) des ersten Teilnehmers (14) oder ersten Teilnehmerrechners (1) zumindest teilweise dargestellt wurde, und h. wobei der besagte Aufzeichnungsrechner (6) den besagten Empfang durch den zweiten Teilnehmerrechner (2) und/oder die Weiterleitung der ersten Datenbotschaft (3) an den zweiten Teilnehmerrechner (2) und/oder die erfolgte und/oder nicht erfolgte und/oder teilweise erfolgte Darstellung der ersten Datenbotschaft (3) des ersten Teilnehmers oder ersten Teilnehmerrechners (1) in einer Liste (8) aufzeichnet und i. wobei der besagte Aufzeichnungsrechner (6) die Liste (8), die in elektronischer Form vorliegen kann, an einen Abrechnungsrechner (12) übersendet oder diese diesem zur Verfügung stellt und j. wobei der besagte Abrechnungsrechner (12) oder der Aufzeichnungsrechner (6) ein erstes Dokument oder eine Abrechnung (13,) erstellt, die das Übermitteln und/oder Weiterleiten und/oder das zumindest teilweise Darstellen der ersten Datenbotschaft (3) des ersten Teilnehmers oder ersten Teilnehmerrechners (1) aufführt wobei dies in Form einer Summe der Anzahl übermittelter erster Datenbotschaften und/oder erfolgter Darstellungen geschehen kann und k. wobei das erste Dokument oder die Abrechnung (13, 7) als elektronischer Datensatz und/oder als elektronisches Dokument und/oder in gedruckter Form vorliegen kann und l. wobei das erstellte erste Dokument und/oder die erstellte Abrechnung (13, 7) an den ersten Teilnehmer (1) oder einen Bevollmächtigten des ersten Teilnehmers oder eine juristische oder natürliche Person, die für den ersten Teilnehmer oder dessen Bevollmächtigten haftet, oder den ersten Teilnehmerrechner (1) oder einen weiteren ersten Teilnehmerrechner (15) übermittelt wird.
    • 19. Verfahren entsprechend einem oder mehreren der vorhergehenden Merkmale wobei ein zweiter Teilnehmerrechner (2) den Empfang einer ersten Datenbotschaft (3) und/oder das Lesen einer ersten Datenbotschaft (3) oder eine andere Behandlung einer ersten Datenbotschaft (3) durch einen zweiten Teilnehmer (4) mit Hilfe eines zweiten Teilnehmerrechners (2) an einen Aufzeichnungsrechner (6) signalisiert.
    • 20. Verfahren entsprechend Merkmal 19 wobei ein Abrechnungsrechner (12) und/oder ein Aufzeichnungsrechner (6) ein erstes Dokument und/oder eine Abrechnung (7, 13) erstellt, dass zumindest eine erste Datenbotschaft (3) und/oder eine Behandlung einer ersten Datenbotschaft (3) auflistet, wobei dies in Form einer Summe der Anzahl geschehen kann.
    • 21. Verfahren entsprechend einem oder mehreren der vorhergehenden Merkmale wobei ein erster Zertifizierungscode (17) eine Klassifikation einer ersten Datenbotschaft (3) enthält.
    • 22. Verfahren entsprechend Merkmal 21 wobei die Anzahl der in einer vorbestimmten Zeiteinheit durch einen Transferrechner (24) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) übermittelten ersten Datenbotschaften (3) durch eine in einem ersten Zertifizierungscode (17) festgelegte Klasse oder einen im ersten Zertifizierungscode (17) codierte Klasse begrenzt ist.
    • 23. Verfahren entsprechend einem oder mehreren der vorhergehenden Merkmale, wobei ein Transferrechner (24) eine erfolgte Übermittlung zumindest einer ersten Datenbotschaft (3) an zumindest einen Aufzeichnungsrechner (6) signalisiert.
    • 24. Verfahren entsprechend einem oder mehreren der vorausgegangenen Merkmale wobei ein Abrechnungsrechner (12) und/oder ein Aufzeichnungsrechner (12) ein zweites Dokument (25) erstellt, dass a. die an den zweiten Teilnehmerrechner (2) insgesamt oder in einer Zeiteinheit übermittelten ersten Datenbotschaften (3) und/oder b. an den zweiten Teilnehmerrechner (2) nicht übermittelten erste Datenbotschaften (3) auflistet, wobei diese Auflistung in Form einer Summe erfolgen kann.
    • 25. Verfahren entsprechend einem oder mehreren der vorausgegangenen Merkmale wobei ein zweiter Teilnehmer (4) mittels eines zweiten Teilnehmerrechners (2) und/oder ein zweiter Teilnehmerrechner (2) die Anzahl der zwischen einem ersten Teilnehmerrechner (1) und einem zweiten Teilnehmerrechner (2) über einen Transferrechner (24) übermittelten ersten Datenbotschaften (3) innerhalb einer vorgebbaren oder vorbestimmten Zeiteinheit vorgeben und/oder begrenzen kann, wobei insbesondere diese Anzahl in Abhängigkeit von einer Klassifikation entsprechend Merkmal Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. unterschiedlich sein kann.
    • 26. Verfahren entsprechend einem oder mehreren der vorausgegangenen Merkmale a. wobei ein zweiter Teilnehmerrechner (2) einem Aufzeichnungsrechner (6) und/oder einem Abfrageergebnisrechner (11) Daten (10) zur Verfügung stellt und diese die Daten (10) zumindest Auszugsweise und/oder in bearbeiteter Form einem Auswerterechner (27) mittels eines Datensatzes (26) zur Verfügung stellen oder übermitteln, b. wobei der besagte Auswerterechner (27) mit einem Aufzeichnungsrechner (6) und/oder einem Abfrageergebnisrechner (11) identisch sein kann und c. wobei der Auswerterechner (6) in Form einer Auswertung (28) diesen Datensatz (26) auswertet.
    • 27. Verfahren entsprechend einem oder mehreren der vorausgegangenen Merkmale a. wobei der erste Teilnehmer (14) und/oder ein erster Teilnehmerrechner (1) einem Transferrechner (24) eine Weiterleitungsbedingung (29) zur Verfügung stellt, der die Weiterleitungsbedingungen der ersten Datenbotschaft (3) an einen zweiten Teilnehmerrechner (3) festlegen und b. wobei der Transferrechner (3) diese Weiterleitungsbedingung (29) einem Auswerterechner (27) zur Verfügung stellt und ein Auswertungsergebnis (31) erhält.
    • 28. Verfahren entsprechend Merkmal 26 und 27 wobei a. Ein Transferrechner (24) unter Zuhilfenahme der von einem zweiten Teilnehmerrechner (2) zur Verfügung gestellten Transferkontrolldaten (30) und b. unter Auswertung der von einem ersten Teilnehmerrechner (1) oder einem weiteren ersten Teilnehmerrechner (15) übermittelten Weiterleitungsbedingungen (29), c. ggf. unter Zuhilfenahme eines Auswerterechners (27), d. über die Weiterleitung einer ersten Datenbotschaft (3) von einem ersten Teilnehmerrechner (1) zu einem zweiten Teilnehmerrechner (2) entscheidet.
    • 29. Verfahren entsprechend Merkmal 28 a. wobei ein Transferrechner (24) einen Aufzeichnungsrechner (6) über die Weiterleitung bzw. nicht Weiterleitung einer ersten Datenbotschaft (3) oder von Teilen einer solchen mittels einer zweiten Datenbotschaft (5) informiert und b. wobei der besagte Aufzeichnungsrechner (6) eine Liste (8) oder eine Abrechnung (7), das Dokument, erstellt, die elektronisch sein können, und c. wobei dieses Dokument (7, 8) die ersten Datenbotschaften (3) zumindest teilweise auflistet und d. wobei dieses Dokument (7, 8) mindestens eine durch den ersten Teilnehmerrechner (1) übermittelte Weiterleitungsbedingung (29) und/oder eine daraus abgeleitete Größe als Information enthält und/oder e. wobei dieses Dokument (7, 8) mindestens ein durch einen zweiten Teilnehmerrechner (2) bereitgestelltes Datum und/oder ein Datum der zweiten Datenbotschaft (5) und/oder ein Datum der übermittelten Daten (10) und/oder einen zweiten Zertifizierungscode (23) und/oder ein Datum der Transferkontrolldaten (30) und/oder eine aus diesen abgeleitete Größe auflistet.
    • 30. Verfahren entsprechend Merkmal 29 a. wobei das Dokument (7, 8) einem ersten Teilnehmerrechner (1) und/oder einem weiteren ersten Teilnehmerrechner (15) und/oder b. wobei das Dokument (7, 8) dem zweiten Teilnehmerrechner (2) übermittelt wird
    • 31. Verfahren entsprechend Merkmal 29 und/oder 30 a. wobei das Dokument (7, 8) dem ersten Teilnehmer (14) und/oder b. wobei das Dokument (7, 8) dem zweiten Teilnehmer (4) übermittelt wird.
    • 32. Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer Internetdienstleistung bei der Informationen von dem einem ersten Teilnehmerrechner (1) bereitgestellt werden entsprechend einem oder mehreren der vorausgegangenen Merkmale a. wobei der zweite Teilnehmerrechner (2) diese Informationen abrufen kann und b. die vom ersten Teilnehmerrechner (1) in Form einer ersten Datenbotschaft (3) an den zweiten Teilnehmerrechner (2) bereitgestellten Informationen einen ersten Zertifizierungscode (17) umfassen und c. wobei der zweite Teilnehmerrechner (2) einen dritten Zertifizierungscode (32) im Falle eines zumindest teilweisen Abrufs der Informationen an einen Aufzeichnungsrechner (6) sendet und d. wobei Aufzeichnungsrechner (6) mit Hilfe eines Zertifizierungsrechers (18) und/oder eines Zetrifizierungsprüfrechners (20) den dritten Zertifizierungscode (32) auf Korrektheit überprüft, wobei das Ergebnis der Überprüfung dem Aufzeichnungsrechner (6) zur Verfügung gestellt wird, und e. wobei der Aufzeichnungsrechner (6) den Empfang des dritten Zertifizierungscodes (32), insbesondere als Liste (8), aufzeichnet und f. wobei der Aufzeichnungsrechner (6) oder ein Abrechnungsrechner (12), insbesondere auf Basis der besagten Liste (8), ein Dokument (25) erstellt, dass das Übermitteln des dritten Zertifizierungscodes (32) aufführt wobei dies in Form einer Summe übermittelter dritter Zertifizierungscodes geschehen kann und g. wobei das erstellte Dokument (25) oder ein daraus abgeleitetes Dokument dazu bestimmt ist, an den ersten Teilnehmer (14) übermittelt zu werden oder durch den Aufzeichnungsrechner (6) oder einen Abrechnungsrechner (12) an den ersten Teilnehmerrechner (1) oder einen weiteren ersten Teilnehmerrechner (15) übermittelt zu werden.
    • 33. Verfahren entsprechend Merkmal 32 wobei der zweite Teilnehmerrechner (2) den Abruf zumindest eines Teils der durch den ersten Teilnehmerrechner (1) bereitgestellten Informationen und/oder das Lesen einer ersten Datenbotschaft (3) und/oder den Abruf dieser Informationen und/oder eine andere Behandlung der Informationen, insbesondere mittels einer zweiten Datenbotschaft (5), an einen Aufzeichnungsrechner (6) signalisiert.
    • 34. Verfahren entsprechend Merkmal 33 wobei ein Aufzeichnungsrechner (6) ein erstes Dokument (7, 8) erstellt, dass die bereitgestellten und/oder abgerufenen und/oder sonst wie behandelten Informationen und die Behandlung der Informationen auflistet, wobei dies summarisch geschehen kann.
    • 35. Verfahren entsprechend einem oder mehreren der vorhergehenden Merkmale wobei der erste Zertifizierungscode (32) eine Klassifikation der abgerufenen Informationen oder deren Behandlung enthält.
    • 36. Verfahren entsprechend Merkmal 35 wobei die Anzahl und/oder die Menge der in einer vorbestimmten Zeiteinheit an einen Transferrechner (24) übermittelten Informationen einer im zweiten Zertifizierungscode (32) festgelegten Klasse begrenzt ist oder wird.
    • 37. Verfahren entsprechend einem oder mehreren der vorausgegangenen Merkmale wobei ein Aufzeichnungsrechner (6) ein zweites Dokument (25) erstellt, dass a. durch den zweiten Teilnehmerrechner (2) abgerufene Informationen und/oder b. durch den zweiten Teilnehmerrechner (2) nicht abgerufene oder nicht an diesen übermittelte Informationen auflistet, wobei diese Auflistung auszugsweise und summarisch erfolgen kann.
    • 38. Verfahren entsprechend einem oder mehreren der vorausgegangenen Merkmale wobei ein zweiter Teilnehmerrechner die Anzahl der durch diesen abzurufenden Informationen in einer vorgebbaren oder vorbestimmten Zeiteinheit vorgeben kann, wobei insbesondere diese Anzahl in Abhängigkeit von einer Klassifikation entsprechend Merkmal 36 unterschiedlich sein kann.
    • 39. Verfahren entsprechend einem oder mehreren der vorausgegangenen Merkmale a. wobei ein zweiter Teilnehmer (4) mittels eines zweiten Teilnehmerrechners (2) und/oder der zweite Teilnehmerrechner (2) einem dem Auswerterechner (27) Daten (33) zur Verfügung stellt und b. der Auswerterechner (27) diese Daten (33) auswertet.
    • 40. Verfahren entsprechend einem oder mehreren der vorausgegangenen Merkmale a. wobei der erste Teilnehmerrechner (1) einem Transferrechner (24) Weiterleitungsbedingungen (29) zur Verfügung stellt, die Bedingungen für eine Weiterleitung der abrufbaren oder abgerufenen Information an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) festlegen und b. wobei ein Auswerterechner (27) diese Weiterleitungsbedingungen (29) auswertet oder auswerten lässt.
    • 41. Verfahren entsprechend Merkmal 40 und 41 wobei a. ein Transferrechner (24) unter Zuhilfenahme der von einem zweiten Teilnehmerrechner (2) und/oder von einem zweiten Teilnehmer (4) zur Verfügung gestellten Daten (10) und b. unter Zuhilfenahme der von einem ersten Teilnehmerrechner (1) oder/oder einem weiteren ersten Teilnehmerrechner (15) und/oder von einem ersten Teilnehmer (14) übermittelten Weiterleitungsbedingungen (29) c. über die Weiterleitung der abgerufenen oder abrufbaren Informationen entscheidet.
    • 42. Verfahren entsprechend Merkmal 41 a. wobei ein Aufzeichnungsrechner (6) ein Dokument (7, 8) erstellt und b. wobei dieses Dokument (7, 8) die übermittelten Informationen auflistet und c. wobei dieses Dokument (7, 8) mindestens eine durch einen ersten Teilnehmerrechner (1) und/oder einen ersten Teilnehmer (14) übermittelte Weiterleitungsbedingung (29) und/oder eine daraus abgeleitete Größe auflistet und/oder d. wobei dieses Dokument (7, 8) mindestens eine durch einen zweiten Teilnehmerrechner (2) bereitgestelltes Datum (10) und/oder und/oder eine Eingabe eines zweiten Teilnehmers (4) an einem zweiten Teilnehmerrechner (2) und/oder eine daraus abgeleitete Größe auflistet
    • 43. Verfahren entsprechend Merkmal 42 a. Wobei das Dokument (7, 8) einem Abrechnungsrechner (12) und/oder b. wobei das Dokument (7, 8) einem ersten Teilnehmer (14) und/oder c. wobei das Dokument (7, 8) einem ersten Teilnehmerrechner (1) und/oder d. wobei das Dokument (7, 8) einem weiteren ersten Teilnehmerrechner (15) und/oder e. wobei das Dokument (7, 8) einem zweiten Teilnehmer (4) und/oder f. wobei das Dokument (7, 8) einem zweiten Teilnehmerrechner (2) in Gänze oder in Auszügen übermittelt oder zur Verfügung gestellt wird g. Verfahren entsprechend Merkmal 42 wobei das Dokument (7, 8) einem ersten Teilnehmerrechner (1) und/oder einem weiteren ersten Teilnehmerrechner (15) und/oder h. wobei das Dokument (7, 8) einem zweiten Teilnehmerrechner (2) in Gänze oder in Auszügen übermittelt oder zur Verfügung gestellt wird
    • 44. Verfahren entsprechend einem oder mehreren der Merkmale 32 bis 43.g a. wobei der zweite Teilnehmerrechner (2) ein Programm ausführt, dass mit Hilfe von Eingaben des zweiten Teilnehmers (2) oder sonstigen personenbezogenen Daten überprüft, ob eine Information, die durch den ersten Teilnehmerrechner (1) nach einem Verfahren entsprechend einem oder mehreren der Merkmalen 32 bis 43.g dem zweiten Teilnehmerrechner (2) übermittelt wurden, durch den zweiten Teilnehmer (4) wahrgenommen und/oder verstanden und/oder gelernt und/oder in einer anderen Weise verarbeitet wurden und b. der zweite Teilnehmerrechner (2) das Ergebnis dieser Überprüfung einem Aufzeichnungsrechner (6) als durch den zweiten Teilnehmerrechner (2) zur Verfügung gestellte Daten übermittelt.
    • 45. Verfahren entsprechend Merkmal 44 a. wobei vom ersten Zertifizierungscode (17) abhängt, ob und in welchen Teilen das Programm ausgeführt wird oder b. wobei vom ersten Zertifizierungscode (17) abhängt, wie das Programm ausgeführt wird oder c. wobei vom ersten Zertifizierungscode (17) abhängt welche Daten (10) der zweite Teilnehmerrechner (2) als Ergebnis der Programmausführung dem Abfrageergebnisrechner (11) als durch den zweiten Teilnehmerrechner (2) zur Verfügung gestellte Daten (10) übermittelt.
    • 46. Verfahren entsprechend Merkmal 44 und/oder 45 und/oder 35 a. Wobei zumindest eine Verweildauer eines zweiten Teilnehmers (4) in einem oder mehreren Programmzuständen beim Ablauf des Programms auf einem zweiten Teilnehmerrechner erfasst wird und dem Aufzeichnungsrechner als ein durch den zweiten Teilnehmerrechner zur Verfügung gestelltes Datum übermittelt wird. b. Verfahren entsprechend Merkmal 44 und/oder 45 und/oder 46 und/oder 35 wobei vom Zertifizierungscode abhängt welche Daten der zweite Teilnehmerrechner (2) dem Abfrageergebnisrechner (11) als durch den Rechner des zweiten Teilnehmers (2) zur Verfügung gestellte Daten (10) übermittelt und/oder c. die übermittelten Daten (10) durch einen zweiten Zertifizierungscode (32) verifiziert werden.
    • 47. Verfahren entsprechend einem oder mehreren der vorhergehenden Merkmale a. wobei mindestens ein biometrisches Datum das vom einem zweiten Teilnehmer (4) stammt von einem zweiten Teilnehmerrechner (2) an einen Abfrageergebnisrechner (11) gesendet wird, b. wobei der Abfrageergebnisrechner (11) mit i. einem Aufzeichnungsrechner (6) und/oder ii. einem Auswerterechner und/oder iii. einem ersten Teilnehmerrechner und/oder iv. einem weiteren ersten Teilnehmerrechner und/oder v. einem ersten Zertifizierungsrechner und/oder vi. einem Zertifizierungscodegenerator und/oder vii. einem zweiten Zertifizierungscodegenerator und/oder viii. einem zweiten Zertifizierungsrechner und/oder ix. einem zweiten Zertifizierungsprüfrechner und/oder x. einem ersten Zertifizierungsprüfrechner und/oder xi. einem Abrechnungsrechner identisch sein kann. c. wobei das biometrische Datum i. die reale und/oder komplexe Leitfähigkeit der Haut und/oder ii. der Blutdruck und/oder iii. ein Blutwert, wie Blutzuckergehalt und/oder Blutsauerstoffgehalt und/oder Hämoglobindichte und/oder iv. die optische spektrale Werte wie 1. die Reflektivität und/oder 2. die Transmission und/oder 3. die Absorption der Haut und/oder v. die Herzfrequenz und/oder vi. ein Retinascandatum oder -datensatz und/oder vii. ein Fingerabdruckdatensatz und/oder viii. ein Gesichtserkennungsdatensatz und/oder ix. ein Parameterdatensatz, der den Stimmerzeugungsapparat charakterisiert, und/oder x. der Erregungszustand der Fortpflanzungsorgane sein kann.
    • 48. Verfahren entsprechend Merkmal 47 und Merkmal 6 a. wobei der maschinell ermittelte Rechnungsbetrag zumindest in Teilen von den übermittelten biometrischen Daten abhängig ist. Das zugehörige erfindungsgemäße System weist daher folgerichtig das Merkmal auf:
    • 49. System aus vernetzten Rechnersystemen wobei das System eines der Verfahren entsprechend einem oder mehreren der zuvor Verfahrensmerkmale 1 bis 48 durchführt.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Erster Teilnehmerrechner Rechner des ersten Teilnehmers (14)
    2
    Zweiter Teilnehmerrechner Rechner des zweiten Teilnehmers (4)
    3
    Erste Datenbotschaft Datenbotschaft, die vom ersten Teilnehmer (14) an den zweiten Teilnehmer mittels das ersten Teilnehmerrechners (1) und des zweiten Teilnehmerrechners (2) gesendet wird.
    4
    Zweiter Teilnehmer
    5
    Zweite Datenbotschaft Mittels dieser Liste signalisiert der zweite Teilnehmerrechner (2) den Abruf zumindest eines Teils der durch den ersten Teilnehmerrechner (1) bereitgestellten Informationen und/oder das Lesen einer ersten Datenbotschaft (3) und/oder den Abruf dieser Informationen und/oder eine andere Behandlung der Informationen an einen Aufzeichnungsrechner (6).
    6
    Aufzeichnungsrechner Der Aufzeichnungsrechner kann mit dem ersten Teilnehmerrechner (1) und/oder dem zweiten Teilnehmerrechner (2) identisch sein, aber nicht mit beiden.
    7
    Abrechnung/Dokument Es kann sich um einen elektronischen Datensatz und/oder eine Datenbank aber auch ein Papierdokument etc. handeln. Die Abrechnung wird in dieser Schrift auch als Dokument bezeichnet, wenn diese nicht von der Liste (8) unterschieden wird.
    8
    Liste/Dokument Es kann sich um einen elektronischen Datensatz und/oder eine Datenbank aber auch ein Papierdokument etc. handeln. Diese Liste ist typischerweise Basis der Erstellung der Abrechnung (13) durch den Abrechnungsrechner (12) Die Liste wird in dieser Schrift auch als Dokument bezeichnet, wenn diese nicht von der Abrechnung (7) unterschieden wird.
    9
    Bildschirm Beispielhafte Darstellungsmethode mittels eines Bildschirms oder Displays. Statt dessen ist es auch denkbar, hier beispielsweise einen Projektor mit Projektionsfläche oder eine Vorrichtung zur die dreidimensionalen Darstellung oder eine akustische Klangsynthesevorrichtung, die monophon, stereophon und/oder mehrkanalig sein kann, oder eine Vorrichtung zur Erzeugung von Lichtszenen oder eine Vorrichtung, die übermittelten ablauffähigem Code ausführt oder ein Eingabeterminal mit oder ohne Display für das Ausführen von Abfragen und die Entgegennahme der Eingaben des Nutzers (4) oder eine Vorrichtung zur Abgabe von Düften oder eine Überwachungseinheit für das Überwachen und/oder Aufzeichnen und/oder Analysieren sonstiger Aktivitäten eines zweiten Teilnehmerrechners und/oder der Aktivitäten eines zweiten Teilnehmers auf dem zweiten Teilnehmerrechner vorzusehen.
    10
    übermittelte Daten Von einem zweiten Teilnehmerrechner (2) erfasste und/oder übermittelte Daten und/oder Daten, die ein zweiter Teilnehmer (4) bereitgestellt hat, und/oder biometrische Daten eines zweiten Teilnehmers (2). Dabei kann es sich um ein Ergebnis einer Abfrage und/oder einer Eingabe und/oder einer Überwachung und/oder einer Aufzeichnung und/oder einer Analyse, beispielsweise des Verhaltens eines zweiten Teilnehmers (4) oder eines zweiten Teilnehmerrechners (2) handeln.
    11
    Abfrageergebnisrechner Zeichnet Daten (10) auf. Er kann mit einem ersten Teilnehmerrechner (1) und/oder einem Aufzeichnungsrechner (6) identisch sein.
    12
    Abrechnungsrechner Erstellt die Abrechnung (13) Der Abrechnungsrechner kann mit dem ersten Teilnehmerrechner (1) und/oder dem Aufzeichnungsrechner (6) und/oder dem Abfrageergebnisrechner (11) und/oder dem zweiten Teilnehmerrechner (2) identisch sein. Er kann aber nicht gleichzeitig mit dem ersten Teilnehmerrechner (1) und dem zweiten Teilnehmerrechner (2) identisch sein.
    13
    Abrechnung Listet einen positiven Betrag auf, der typischerweise von dem ersten Teilnehmer oder einem von diesem Beauftragten an den zweiten Teilnehmer (4) zu zahlen ist. Die Abrechnung kann weitere Daten enthalten, die im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens erfasst werden. Dies dürfte insbesondere dann der Fall sein, wenn diese Daten den zu zahlenden Betrag beeinflussen.
    14
    Erster Teilnehmer
    15
    Weiterer erster Teilnehmerrechner Der weitere erste Teilnehmerrechner kann mit dem ersten Teilnehmerrechner (1) identisch sein.
    16
    Erster Zertifizierungscodegenerator Erzeugt den ersten Zertifizierungscode (17)
    17
    Erster Zertifizierungscode
    18
    Erster Zertifizierungsrechner Prüft den ersten Zertifizierungscode (17) zumindest einmal auf Korrektheit
    19
    Zertifizierungsergebnis
    20
    Zertifizierungsprüfrechner Prüft den ersten Zertifizierungscode (17) auf das Vorliegen vorbestimmter möglicher Merkmale dieses ersten Zertifizierungscodes (17)
    21
    Zertifizierungsprüfergebnis Ergebnis der Prüfung des ersten Zertifizierungscodes (17) durch den Zertifizierungsprüfrechner (20)
    22
    Zweiter Zertifizierungscodegenerator Erzeugt den zweiten Zertifizierungscode (23)
    23
    Zweiter Zertifizierungscode
    24
    Transferrechner Der Transferrechner transferiert die erste Datenbotschaft (3) des ersten Teilnehmerrechners (1) an den zweiten Teilnehmerrechner (2) Dabei kann es sich auch um eine Kette mehrerer Transferrechner (24) handeln. Ein Transferrechner kann mit dem ersten Teilnehmerrechner (1) oder dem zweiten Teilnehmerrechner (2) identisch sein, aber nicht mit beiden.
    25
    Zweites Dokument Enthält die an den zweiten Teilnehmerrechner insgesamt oder in einer Zeiteinheit übermittelten ersten Datenbotschaften (3) und/oder die an den zweiten Teilnehmerrechner (2) nicht übermittelte erste Datenbotschaften, wobei die Übermittlung oder Nichtübermittlung durch den Transferrechner (24) erfolgt.
    26
    Datensatz Der Datensatz umfasst die Daten, die durch den zweiten Teilnehmerrechner (2) ermittelt wurden und Basis für die Rückübermittlung an den ersten Teilnehmer (14) sind. Solche Daten können beispielsweise Daten über die Konfiguration des zweiten Teilnehmerrechners (2) oder dessen Betriebszustand, biometrische Daten des zweiten Teilnehmers (4), Eingaben des zweiten Teilnehmers, Ergebnisse, die aus ablauffähigen Code der ersten Datenbotschaft (3) stammen etc. sein. Die Daten werden durch den Auswerterechner aus den zur Verfügung gestellten Daten (10) extrahiert. Dabei wird in der Regel der Zertifizierungscode (17) beachtet.
    27
    Auswerterechner
    28
    Auswertung
    29
    Weiterleitungsbedingungen Legen fest, wann der Transferrechner nach dem Willen des ersten Teilnehmers (14) eine erste Datenbotschaft (3) zum zweiten Teilnehmerrechner (2) transferieren soll.
    30
    Transferkontrolldaten Legen fest, wann der Transferrechner nach dem Willen des zweiten Teilnehmers (4) eine erste Datenbotschaft (3) zum zweiten Teilnehmerrechner (2) transferieren soll. Sie werden vom zweiten Teilnehmerrechner (2) dem Transferrechner (24) zur Verfügung gestellt und steuern den Transfer durch den Transferrechner (24) von ersten Datenbotschaften (3) an den zweiten Teilnehmerrechner (2).
    31
    Auswertungsergebnis
    32
    Dritter Zertifizierungscode
    33
    Daten
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (9)

  1. Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer über ein Datennetzwerk abgewickelten Dienstleistung bei der eine erste Datenbotschaft (3) von einem ersten Teilnehmerrechner (1) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) übertragen wird und a. wobei ein erster Teilnehmerrechner (1) eine erste Datenbotschaft (3) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) sendet und b. wobei der zweite Teilnehmerrechner (2) ein Verfahren durchführt bei dem er feststellt, ob die erste Datenbotschaft (3) in einer für den Menschen (4) wahrnehmbaren Weise durch den zweiten Teilnehmerrechner (2) dargestellt wurde und c. wobei der zweite Teilnehmerrechner (2) diese Feststellung in Form einer zweiten Datenbotschaft (5) an zumindest einen Aufzeichnungsrechner (6) direkt oder indirekt übersendet, der mit einem ersten Teilnehmerrechner (1) oder einem zweiten Teilnehmerrechner (2), nicht jedoch mit beiden, identisch sein kann, und d. wobei zumindest einer der Aufzeichnungsrechner (6) zumindest zu einem Zeitpunkt eine Liste (8) und/oder eine Abrechnung (7), die auch elektronisch sein kann, erstellt, die zumindest in summarischer Form und/oder einzeln das Faktum der erfolgten Darstellung der ersten Datenbotschaft (3) durch den zweiten Teilnehmerrechner (2) umfasst.
  2. Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer über ein Datennetzwerk abgewickelten Dienstleistung bei der eine erste Datenbotschaft (3) von einem ersten Teilnehmerrechner (1) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) übertragen wird nach Anspruch 1 a. wobei eine Darstellung in für den Menschen (4) wahrnehmbaren Weise i. die Darstellung zumindest eines Teils einer ersten Datenbotschaft (3) auf einem Bildschirm (9) und/oder ii. die Projektion zumindest eines Teils einer ersten Datenbotschaft (3) auf eine Projektionsfläche und/oder iii. die dreidimensionale Darstellung zumindest eines Teils einer ersten Datenbotschaft (3) mittels einer dreidimensionalen Anzeigevorrichtung und/oder iv. das Erzeugen zumindest einer zumindest einem Teil einer ersten Datenbotschaft (3) entsprechenden Klangsequenz, die monophon, stereophon und/oder mehrkanalig sein kann und/oder v. das Einstellen von mindestens einer Lichtszene entsprechend zumindest einem Teil einer ersten Datenbotschaft (3) und/oder vi. das Ausführen von ablauffähigem Code, der zumindest ein Teil einer ersten Datenbotschaft (3) ist, und/oder vii. das Ausführen von Abfragen über mindestens eine Mensch-/Maschine-Schnittstelle innerhalb von ablauffähigem Code, der zumindest ein Teil einer ersten Datenbotschaft (3) ist und/oder viii. das Abfragen von Sensoren des zweiten Teilnehmerrechners oder von mit dem zweiten Teilnehmerrechner über ein Netzwerk verbundenen Sensoren entsprechend zumindest einem Teil einer Datenbotschaft (3) und/oder ix. das Stellen von Aktoren des zweiten Teilnehmerrechners oder von mit dem zweiten Teilnehmerrechner über ein Netzwerk verbundenen Aktoren entsprechend zumindest einem Teil einer Datenbotschaft (3) und/oder x. das Abgeben von Düften entsprechend zumindest einem Teil einer Datenbotschaft (3) und/oder xi. das Entgegennehmen von Eingaben innerhalb von ablauffähigem Code, der zumindest ein Teil einer ersten Datenbotschaft (3) ist und/oder xii. das Überwachen und/oder Aufzeichnen und/oder Analysieren sonstiger Aktivitäten eines zweiten Teilnehmerrechners (2) und/oder der Aktivitäten eines zweiten Teilnehmers (4) auf dem zweiten Teilnehmerrechner (2), wobei diese innerhalb von ablauffähigem Code, der zumindest ein Teil einer ersten Datenbotschaft (3) ist, vorgegeben sind, ist.
  3. Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer über ein Datennetzwerk abgewickelten Dienstleistung bei der eine erste Datenbotschaft (3) von einem ersten Teilnehmerrechner (1) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) übertragen wird nach Anspruch 2 a. wobei zumindest ein Ergebnis (10) einer Abfrage und/oder einer Eingabe und/oder einer Überwachung und/oder einer Aufzeichnung und/oder einer Analyse vom einem zweiten Teilnehmerrechner (2) an einen Abfrageergebnisrechner (11) übertragen wird, der mit einem ersten Teilnehmerrechner (1) und/oder einem Aufzeichnungsrechner (6) identisch sein kann.
  4. Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer über ein Datennetzwerk abgewickelten Dienstleistung bei der eine erste Datenbotschaft (3) von einem ersten Teilnehmerrechner (1) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) übertragen wird nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3 a. wobei zumindest ein Abrechnungsrechner (12), der mit dem Aufzeichnungsrechner (6) identisch sein kann, zumindest eine Abrechnung (13) aufgrund zumindest einer durch den Aufzeichnungsrechner (6) erstellten Liste (8) erstellt und b. wobei diese Abrechnung (13) einem ersten Teilnehmer (14), der dem ersten Teilnehmerrechner (1) zugeordnet ist und der eine natürliche oder juristische Person sein kann, oder einem Beauftragten des ersten Teilnehmers oder einer natürlichen oder juristischen Person, die für den ersten Teilnehmer (14) oder dessen Beauftragten haftet, übermittelt wird.
  5. Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer über ein Datennetzwerk abgewickelten Dienstleistung bei der eine erste Datenbotschaft (3) von einem ersten Teilnehmerrechner (1) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) übertragen wird nach Anspruch 4 a. wobei die Übermittlung der Abrechnung (13) an einen weiteren ersten Teilnehmerrechner (15) erfolgt, der mit einem ersten Teilnehmerrechner (1) und/oder Abfrageergebnisrechner (11) und/oder dem Aufzeichnungsrechner (6) und/oder dem Abrechnungsrechner (12) identisch sein kann und der ebenfalls einem ersten Teilnehmer (14) oder einem Beauftragten eines ersten Teilnehmers oder einem Beauftragten des ersten Teilnehmers oder einer natürlichen oder juristischen Person, die für den ersten Teilnehmer (14) oder dessen Beauftragten haftet, zugeordnet ist.
  6. Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer über ein Datennetzwerk abgewickelten Dienstleistung bei der eine erste Datenbotschaft (3) von einem ersten Teilnehmerrechner (1) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) übertragen wird nach Anspruch 4 oder 5 a. wobei auf Basis der besagten Abrechnung (13, 7) eine Zahlung eines ersten Teilnehmers (14) oder eines Beauftragten eines ersten Teilnehmers oder einer natürlichen oder juristischen Person, die für den ersten Teilnehmer (14) oder dessen Beauftragten haftet, in Höhe eines in der Abrechnung (13, 7) ausgewiesenen positiven Betrags oder eines aus diesem abgeleiteten positiven Betrages über ein maschinelles Verfahren zur Bezahlung an einen zweiten Teilnehmer (4) oder einen Beauftragten eines zweiten Teilnehmers erfolgt.
  7. Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer über ein Datennetzwerk abgewickelten Dienstleistung bei der eine erste Datenbotschaft von einem ersten Teilnehmerrechner (1) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) übertragen wird nach Anspruch 6 a. wobei es sich bei zumindest einem genutzten maschinellen Verfahren zur maschinellen Bezahlung um ein Verfahren zur maschinellen Bezahlung i. mittels mindestens eines Kreditkatenkontos und/oder ii. mittels mindestens einer elektronischen Überweisung und/oder iii. mittels mindestens eines elektronischen Lastschriftverfahrens und/oder iv. mittels mindestens einer elektronischen Überweisung von einer Geldkarte und/oder v. mittels mindestens einer elektronischen Überweisung von einem Konto und/oder vi. mittels der Bezahlung über mindestens ein Telekommunikationsabrechnungskonto und/oder vii. mittels der Bezahlung über mindestens ein Micropaymentkonto und/oder viii. mittels der Bezahlung über mindestens ein Strom- und/oder Wasser- und/oder Gasabrechnungskonto handelt.
  8. Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer über ein Datennetzwerk abgewickelten Dienstleistung bei der eine erste Datenbotschaft (3) von einem ersten Teilnehmerrechner (1) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) übertragen wird nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche a. wobei ein erster Zertifizierungscodegenerator (16), der mit i. dem ersten Teilnehmerrechner (1) und/oder ii. dem weiteren ersten Teilnehmerrechner (15) und/oder iii. dem Aufzeichnungsrechner (6) und/oder iv. dem Abrechnungsrechner (12) und/oder v. dem Abfrageergebnisrechner (11) und/oder vi. dem zweiten Teilnehmerrechner (2) identisch sein kann, einen ersten Zertifizierungscode (17) erzeugt, der zumindest zu einem Zeitpunkt während des Vorgangs der Übertragung einer ersten Datenbotschaft (3) eines ersten Teilnehmerrechners (1) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) mit dieser ersten Datenbotschaft (3) des ersten Teilnehmerrechners (3) korreliert ist.
  9. Verfahren zur maschinellen Abrechnung einer über ein Datennetzwerk abgewickelten Dienstleistung bei der eine erste Datenbotschaft (3) von einem ersten Teilnehmerrechner (1) an einen zweiten Teilnehmerrechner (2) übertragen wird nach einem oder mehreren der vorhergehenden a. wobei ein erster Teilnehmerrechner (1) eine erste Datenbotschaft (3) zusammen mit einem ersten Zertifizierungscode (17) eines ersten Zertifizierungscodegenerators (16) versendet und b. wobei das Zusammenversenden der besagten ersten Datenbotschaft (3) und des besagten ersten Zertifizierungscodes (17) auch in einem zeitlichen Abstand erfolgen kann.
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