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Die vorliegende Erfindung geht aus von einem Zündkerzenstecker gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
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Zur Verwendung mit Zündkerzen, welche als Kontaktende für einen Zündkerzenstecker einen SAE-Anschluss aufweisen, sind Zündkerzenstecker bekannt, bei welchen der Stromkreis zwischen dem SAE-Anschluss der Zündkerze und dem stromführenden Kabel bzw. Zündkabel über eine Prägenase geschlossen wird. Diese noppenartige Verprägung ist zumeist in einem Federstahlblech gebildet.
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Solche bekannte Zündkerzenstecker sind für den PKW- und NKW-Bereich hinreichend standfeste Lösungen, den erheblich längeren Lebensdauerforderungen, wie diese bei bei Verwendung mit Industrie(gas)motoren gestellt sind, werden diese jedoch nicht gerecht. Über die lange Einsatzdauer verschleißt der Prägekontakt, z. B. scheuert die Verprägung partiell, der Kontakt wird verformt, etc. Mithin ergeben sich daraus Kontaktunterbrechungen, welche den ordnungsgemäßen Motorbetrieb beeinträchtigen oder gar verunmöglichen.
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Mit den Druckschriften
US 5 791 918 A ,
DE 10 2009 048 801 A1 und
DE 692 02 135 T2 sind weiterhin Zündkerzenstecker bekannt geworden, mit welchen die Kontaktierung zuverlässig erfolgen soll. Aber auch diese Lösungen sind im Hinblick auf die Innigkeit einer Verbindung mit dem Kontaktierende einer Zündkerze verbesserungsfähig.
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Ausgehend hiervon liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zu Grunde, einen Zündkerzenstecker anzugeben, welcher vorstehend genannte Nachteile überwindet, insbesondere höhere Standzeiten ermöglicht und Fehlfunktionen vermeidet.
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Diese Aufgabe wird mit einem Zündkerzenstecker mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausführungsformen der Erfindung sind in den weiteren Ansprüchen angegeben.
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Vorgeschlagen wird erfindungsgemäß ein Zündkerzenstecker, welcher ein (Stecker-)Gehäuse mit einem Einsteckende aufweist, wobei das Einsteckende eine Aufnahmeöffnung umfasst, in welche eine Zündkerze mit einem Kontaktende derselben einbringbar ist, d. h. zum Zwecke der elektrischen Ankontaktierung der Zündkerze (via den Zündkerzenstecker; insbesondere einer Mittelelektrode der Zündkerze). Bevorzugt ist das Gehäuse aus Isolierstoff gebildet, d. h. elektrisch nichtleitend, insbesondere aus Kunststoff, alternativ z. B. aus Metall, darüber hinaus ist der Zündkerzenstecker bevorzugt zur Aufnahme einer Zündkerze mit einem SAE-Kontaktende vorgesehen. Denkbar ist allerdings auch eine Anwendung bei davon verschiedenen Kontaktenden.
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In kennzeichnender Weise weist der Zündkerzenstecker weiterhin eine Kontaktiervorrichtung mit einer Spannzange und einer damit zusammenwirkenden Spannzangenaufnahme auf, welche Spannzange und Spannzangenaufnahme in dem Gehäuse aufgenommen und darin zueinander relativ verlagerbar sind (insbesondere steuerbar verlagerbar). Hierbei ist die Kontaktiervorrichtung weiterhin zur Festlegung einer ersten Relativstellung von Spannzange und Spannzangenaufnahme eingerichtet, in welcher ein Klemmen und/oder Verriegeln der Spannzange an einem in der Aufnahmeöffnung aufgenommenen Kontaktende für dessen elektrische Ankontaktierung bewirkt wird, d. h. insbesondere durch Einstellen einer ersten (relativ kleineren) Spannzangenöffnungsweite mittels Spannzange und Spannzangenaufnahme (Klemmeingriff bzw. Verriegelungseingriff; im Zuge einer Relativverlagerung). Weiterhin ist die Kontaktiervorrichtung auch zur Einnahme einer zweiten Relativstellung von Spannzange und Spannzangenaufnahme eingerichtet, in welcher ein Lösen der Spannzange von einem in der Aufnahmeöffnung aufgenommenen Kontaktende bewirkt wird bzw. Spannzange und Kontaktende außer Eingriff sind, d. h. insbesondere durch Einstellen einer zweiten (relativ größeren) Spannzangenöffnungsweite mittels Spannzange und Spannzangenaufnahme (im Zuge einer Relativverlagerung).
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Der derart ausgestaltete Zündkerzenstecker ermöglicht mittels der bevorzugt über den Umfang des Kontaktendes klemmenden und/oder verriegelnden Kontaktiervorrichtung vorteilhaft einfach eine zuverlässige und dauerhaft beständige Ankontaktierung an dem Kontaktende einer Zündkerze. Während bevorzugte Ausführungsformen vorsehen, die Kontaktiervorrichtung so auszugestalten, dass die Spannzange für den Verriegelungseingriff, an einem bolzenförmigen Kontaktelement, insbesondere einem SAE-Bolzen, eingerichtet ist, können Abwandlungen auch den Eingriff an davon verschiedenen Zündkerzen-Kontaktierelementen vorsehen. Im Rahmen eines Verriegelungseingriffs am Kontaktende bzw. Bolzenkopf (an dessen Umfangsfläche) ist insbesondere ein Eingreifen bzw. Hintergreifen an demselben vorgesehen (wobei die Spannzange insbesondere an einem den Bolzenkopf tragenden Hals in Eingriff gelangt, bevorzugt an einer Einschnürung des Kontaktendes, insbesondere SAE-Adapters). Mit der Kontaktiervorrichtung kann das Kontaktende an bevorzugt drei oder auch mehr Punkten radial geklemmt werden und die Kontaktiervorrichtung daran bevorzugt auch verriegeln, i. e. mittels entsprechenden Spannbacken der Spannzange, woraus eine vorteilhaft hohe Unempfindlichkeit gegen Rüttel- und/oder Schütteleinflüsse resultiert.
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Einhergeht mit dem erfindungsgemäßen Zündkerzenstecker der weitere Vorteil, die Ankontaktierung auf einfache Weise, i. e. durch relative Verlagerung von Spannbacke und Spannzangenaufnahme auch wieder lösen zu können (z. B. im Zuge eines Servicings), bei bevorzugten Ausgestaltungen insbesondere vorteilhaft werkzeuglos.
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Bevorzugte Ausgestaltungen des Zündkerzensteckers sehen weiterhin vor, dass die Kontaktiervorrichtung ein Steuerelement aufweist, welches an dem Gehäuse aufgenommen bzw. angelagert ist, wobei mittels des Steuerelements die Relativstellung von Spannzange und Spannzangenaufnahme steuerbar ist, i. e. für die Einnahme der ersten bzw. zweiten Relativstellung. Das Steuerelement kann auf vorteilhaft einfache Weise mittels einer Steuerstange oder bevorzugt mittels eines Steuerrohrs gebildet sein, insbesondere derart, dass durch Verlagerung des Steuerelements am Gehäuse die Spannzange relativ zu der Spannzangenaufnahme verlagert wird, d. h. in die Spannzangenaufnahme gedrängt (gegen Wirkflächen derselben) oder aus derselben zurückgezogen (von den Wirkflächen entfernt).
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform des Zündkerzensteckers kann das Steuerelement (oder auch die Spannzange selbst) für die Steuerung der Relativstellung am Gehäuse verschraubbar aufgenommen sein, so dass eine Relativverlagerung von Spannzange und Spannzangenaufnahme bzw. eine Einnahme von erster oder zweiter Relativposition mittels eines vorteilhaft einfachen Schraub-Schrittes erfolgen kann.
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Ein bevorzugtes Verfahren zur Ankontaktierung eines Kontaktendes am Zündkerzenstecker kann hierbei vorsehen – insbesondere ausgehend von der zweiten Relativstellung – das Kontaktende in die Aufnahmeöffnung einzuführen, bis dieses in einer vorgesehenen Aufnahmeposition positioniert ist, (welche Aufnahmeposition bevorzugt durch die Spannzangenaufnahme vorgebbar bzw. definiert ist). In einem weiteren Schritt kann durch (Ein-)Schrauben des Steuerelements (welches hierbei bevorzugt gegen die Spannzange wirkt), einhergehend mit dessen Verlagerung relativ zu dem Gehäuse, nunmehr die Spannzange gegen die Spannzangenaufnahme gedrängt werden, wobei die erste Relativstellung eingenommen wird, d. h. das Kontaktende ankontaktiert ist.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des Zündkerzensteckers kann das Steuerelement (oder die Spannzange) nachstellend und/oder aus der einen (ersten oder zweiten) in die andere (zweite oder erste) Relativposition selbstrückstellfähig verlagerbar am Gehäuse aufgenommen sein. Eine solche Funktionalität kann z. B. mittels einer Federlast implementiert sein. Z. B. kann die Kontaktiervorrichtung ausgebildet sein, die Spannzange unter Federlast (am Steuerelement oder der Spannzange) vorgespannt gegen Wirkflächen der Spannzangenaufnahme zu drängen, i. e. in die erste Relativstellung. Um die zweite Relativstellung einzunehmen, kann die Spannzange entgegen der Vorspannrichtung von den Wirkflächen der Spannzangenaufnahme entfernt werden, z. B. durch Zug an der Spannzange, insbesondere mittels des Steuerelements, entgegen der Vorspannrichtung.
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Insbesondere Ausführungsformen, welche von einem rohr- oder hülsenförmigen Steuerelement Gebrauch machen, können vorteilhaft vorsehen, dass das Steuerelement – baulich vorteilhaft unaufwändig – auch als Leitungsführung für eine elektrische Ankontaktierung der Spannzange wirkt, d. h. als Führung für z. B. einen Leiterstrang. Das Steuerelement ist hierbei bevorzugt aus Isolierstoff bzw. elektrisch nichtleitend gebildet, z. B. wiederum aus Kunststoff.
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Ein im Gehäuse, insbesondere im Steuerelement, geführter Leiter kann bei bevorzugten Lösungen weiterhin in einer Weise an der Spannzange ankontaktiert sein, bei welcher die Spannzange mit dem Steuerelement formschlüssig oder form- und kraftschlüssig verbunden ist, z. B. durch Verclipsen, Verrasten, Verpressen, wobei die elektrische Ankontaktierung der Spannzange bevorzugt mittels Verpressen eines Leiters im Verbindungsbereich bewirkt ist. Ein energie- und kostenaufwändiger Stoffschluss (Schweißen, Löten, etc.) für die elektrische Ankontaktierung der Spannzange entfällt hierbei vorteilhaft.
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Allgemein kann die Kontaktiervorrichtung mit einer als Druckspannzange oder als Zugspannzange wirkenden Spannzange ausgeführt sein. Die Spannzange kann kostenunaufwändig mittels einer (radial) geschlitzten Metall- oder Blechhülse gebildet sein, die Spannzangenaufnahme z. B. ebenfalls als Metall- oder Blechhülse. Vorgesehen ist insbesondere auch, Spannzangeneingriffsflächen bzw. Spannbacken für die Anlage am Kontaktelement dessen Form anzupassen, z. B. schalenartig oder konkav, insbesondere für einen Verriegelungseingriff (erste Relativposition) noppenförmig oder konvex auszugestalten.
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Um die Spannzangenaufnahme im Gehäuse festzulegen, kann diese bei der Bildung des Gehäuses vorteilhaft unaufwändig mitumspritzt werden ((Kunststoff-)Spritzgießen) oder z. B. durch Einpressen in dem Gehäuse festgelegt werden (woneben selbstverständlich weitere Möglichkeiten der Festlegung denkbar sind).
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Vorgeschlagen wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung weiterhin ein (fremdgezündeter) Motor, insbesondere ein Gasmotor, welcher wenigstens einen wie vorstehend beschriebenen Zündkerzenstecker aufweist, bevorzugt eine Mehrzahl davon. Bevorzugt wird die Zündkerze z. B. mit einem stationär betriebenen Motor, insbesondere einem Großmotor verwendet.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung, anhand der Figuren der Zeichnungen, die erfindungswesentliche Einzelheiten zeigen, und aus den Ansprüchen.
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Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1 exemplarisch und schematisch eine Schnittansicht eines Zündkerzensteckers gemäß einer möglichen Ausführungsform der Erfindung mit einer am Zündkerzenstecker aufgenommenen Zündkerze.
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2a exemplarisch und schematisch eine vergrößerte Detailansicht eines erfindungsgemäßen Zündkerzensteckers im Schnitt mit einem am Zündkerzenstecker aufgenommenen Kontaktelement, wobei die Kontaktiervorrichtung eine zweite Relativstellung einnimmt.
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2b exemplarisch und schematisch eine vergrößerte Detailansicht des Zündkerzensteckers gem. 2a im Schnitt mit einem am Zündkerzenstecker aufgenommenen Kontaktelement, wobei die Kontaktiervorrichtung die erste Relativstellung einnimmt.
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3 exemplarisch und schematisch eine weitere vergrößerte Detailansicht des Zündkerzensteckers gemäß 1, insbesondere dessen Kontaktiervorrichtung näher veranschaulichend.
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4 exemplarisch und schematisch eine Schnittansicht eines Zündkerzensteckers (mit daran aufgenommener Zündkerze) gemäß einer weiteren möglichen Ausführungsform der Erfindung.
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5 exemplarisch und schematisch eine vergrößerte Detailansicht des Zündkerzensteckers gemäß 4, insbesondere dessen Nachstellmechanismus veranschaulichend.
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1 zeigt exemplarisch einen erfindungsgemäßen Zündkerzenstecker 1 mit einem (zylindrischen) (Stecker-)Gehäuse 3, welches ein Einsteckende 5 mit einer Aufnahme- bzw. Einstecköffnung 7 aufweist. Das Gehäuse 3 ist als Hohlrohr bereitgestellt, insbesondere aus elektrisch isolierendem Kunststoff gefertigt, bevorzugt durch Spritzgießen und insoweit robust.
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In die Aufnahmeöffnung 7 (welche von einem Endabschnitt des Hohlrohrs 3 gebildet wird) ist – wie exemplarisch dargestellt – eine Zündkerze 9 mit einem Kontaktende 11 derselben einbringbar, d. h. für deren elektrische Ankontaktierung via den Zündkerzenstecker 1 (und ein daran geführtes Zündkabel 13). Ein in der Aufnahmeöffnung 7 aufzunehmendes Zündkerzen-Kontaktende 11 kann mit der Erfindung bevorzugt ein SAE-Adapter bzw. SAE-Bolzenelement sein, wie in 1 dargestellt, welches z. B. an einem Endabschnitt 15 der Zündkerze 9, insbesondere gebildet durch einen Isolierkörper 15 der Zündkerze 9, aufsitzt.
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Um das Kontaktende 11 im Inneren der Aufnahmeöffnung 7 bzw. des Gehäuses 3 lagestabil zu positionieren, weist die Aufnahmeöffnung 7 ersichtlich weiterhin eine Innenabmessung über zumindest einen Teil ihrer Länge auf, welche mit dem Mantel des Endabschnitts 15 der Zündkerze 9 korrespondiert. Eine Ringdichtung bzw. Manschette 17 im Inneren der Aufnahmeöffnung 7 sichert – neben einer Abdichtung gegen Umwelteinflüsse – weiterhin gegen unbeabsichtigtes Verrutschen oder gar Lösen der Zündkerze 9 relativ zu dem Zündkerzenstecker 1.
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Erfindungsgemäß weist der Zündkerzenstecker 1 weiterhin eine Kontaktiervorrichtung 19 auf, welche eine Spannzange 21 und eine damit zusammenwirkende Spannzangenaufnahme 23 umfasst. Sowohl die Spannzange 21 als auch die Spannzangenaufnahme 23 sind je in dem Gehäuse 3 aufgenommen und darin zueinander relativ verlagerbar, insbesondere gesteuert verlagerbar.
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Die Spannzangenaufnahme 23 ist mittels einer Hülse, insbesondere einer Metallhülse, gebildet und im Gehäuse 3 durch Einspritzen bzw. Umspritzen festgelegt/damit verbunden. Mit der Spannzangenaufnahme 23 wird ein Anschlag 25 in der Aufnahmeöffnung 7 definiert, mittels welchem die Aufnahmeposition für die Zündkerze 9 bzw. deren Kontaktende 11 festgelegt ist.
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In der vorgesehenen Aufnahmeposition taucht das Kontaktelement 11 ersichtlich in eine (Durchgangs-)Öffnung 27 der Spannzangenaufnahme 23 ein, wobei das Kontaktelement 11 bzw. der SAE-Bolzen zwischen Wirkflächen 29 der Spannzangenaufnahme 23 positioniert wird, welche für das erfindungsgemäße Zusammenwirken mit der Spannzange 21 bereitgestellt sind, d. h. für die Führung von korrespondierenden Wirkflächen 31, insbesondere Spannbacken 33 derselben. Die Wirkflächen 29 der Spannzangenaufnahme 23 bilden bei der gezeigten Ausführungsform einen Innnenkegel bzw. Innenkonus an der Spannzangenaufnahme 23.
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Die Spannzange 21 ist ebenfalls als Metallhülse gebildet und an einem freien Ende 35 mehrfach geschlitzt, d. h. über den Umfang verteilt (in Längsrichtung geschlitzt), i. e. derart, dass durch die Schlitze 37 eine Mehrzahl von Zungen abgeteilt bzw. definiert wird, welche als Wirkflächen 31 bzw. Spannbacken 33 für das Zusammenwirken mit dem Innenkegel 29 der Spannzangenaufnahme 23 zur Verfügung stehen. Hierbei sind die Spannbacken 33 weiterhin am freien Ende 35 zur Mittelachse A geneigt, so dass die Spannzange 21 am freien bzw. Wirkende 35 einen Außenkegel bzw. Außenkonus bildet.
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Die Spannzange 21 ist – gesteuert – im Gehäuse 3 verlagerbar, d. h. relativ zu der Spannzangenaufnahme 23, wozu die Kontaktiervorrichtung 19 weiterhin ein Steuerelement 39 in Form eines Steuerrohres bzw. einer Steuerhülse (Spannhülse) umfasst. Das Steuerrohr 39 ist seitens des weiteren, der Aufnahmeöffnung 7 gegenüberliegenden Endes 41 in das Gehäuse 3 geführt, wobei es über eine Schraubverbindung 43 bzw. ein Gewinde mit dem Gehäuse 3 auch schraubverbunden ist. Das Gewinde 43 kann gehäuseseitig z. B. mittels eines Einsteck-, Einspritz- oder Einpressteils bereitgestellt sein, am Steuerrohr 39 z. B. mittels einer komplementären Gewindemanschette gebildet.
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An dem zur Aufnahmeöffnung 7 gewandten Ende 45 des Steuerrohres 39 ist dieses weiterhin über eine Verclips-Verbindung mit der Spannzange(nhülse) 21 verbunden, wobei der Leiter 13 (Zündspannung) durch Einpressen zwischen Spannzange 21 und Steuerrohr 39 im Bereich der Verbindung – auf vorteilhaft unaufwändige Weise – an die Spannzange 21 elektrisch ankontaktiert ist.
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Über die derart bereitgestellte Kontaktiervorrichtung 19 ist es ermöglicht, die Spannzange 21 – über eine Schraubbewegung des Steuerrohres 39 in einer ersten Richtung – hin zu der Spannzangenaufnahme 23 zu verlagern, d. h. in einer Richtung +B. Somit kann die Spannzange 21 mit ihren (Außenkegel-)Wirkflächen 31 gegen die (Innenkegel-)Wirkflächen 29 der Spannzangenaufnahme 23 gedrängt werden, wobei die Spannbacken 33 hin zu dem Kontaktende 11 gedrängt werden, i. e. insbesondere in Richtung zur Spannzangen-Mittelachse A. Derart ist somit eine erste Relativstellung von Spannzange 21 und Spannzangenaufnahme 23 festlegbar, bei welcher die Spannzange 21 an dem in der Aufnahmeöffnung 7 aufgenommenen Kontaktende 11 zu dessen elektrischer Ankontaktierung in Klemmeingriff, insbesondere in (formschlüssigen) Verriegelungseingriff, gelangt, i. e. über dessen im Wesentlichen gesamten Umfang. Hierbei nimmt die Spannzange 21 insoweit auch eine erste, relativ geringe Öffnungsweite ein.
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In entsprechender Weise kann die Spannzange 21 – durch Schraubbewegen des Steuerrohres 39 in einer entgegen gesetzten zweiten Richtung – mit ihren Wirkflächen 31 auch von den Wirkflächen 29 der Spannzangenaufnahme 23 entfernt werden, d. h. in Richtung –B, woraufhin sich die Spannbacken 33 (insbesondere federelastisch) vom Kontaktelement 11 (radial nach außen bzw. weg von der Mittelachse A) entfernen, so dass eine zweite Relativstellung von Spannzange 21 und Spannzangenaufnahme 23 einnehmbar ist, in welcher die Spannzange 21 und das in der Aufnahmeöffnung 7 aufgenommene Kontaktende 11 außer Eingriff sind. Hierbei weist die Spannzange 21 eine zweite, relativ größere Öffnungsweite (gegenüber der ersten Öffnungsweite) auf.
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2a zeigt eine detaillierte Ansicht der in der Spannzangenaufnahme 23 angeordneten Spannzange 21 in der zweiten Relativstellung (Löse- bzw. Außer-Eingriffs-Position) sowie das in der Spannzangenaufnahme 23 (Öffnung 27) positionierte Kontaktende 11. Um ausgehend von dieser zweiten Relativstellung gegen das Kontaktende 11 an dessen Umfang in Eingriff zu gelangen, d. h. in die erste Relativstellung, ist ersichtlich lediglich eine geringe, durch Schraubbewegung des Steuerelements 39 zu erzielende Verlagerung der Spannzange 11 in Richtung zum Kontaktende erforderlich, i. e. in Richtung +B, so dass die komplementären Wirkflächen 29, 31 gegeneinander gedrängt werden.
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2b veranschaulicht weiterhin nunmehr die erste Relativstellung (Verriegelungs- bzw. Eingriffsposition). Ersichtlich verriegelt die Spannzange 21 mit den freien Enden 35 am Kontaktende 11, d. h. durch Eingriff – der komplementär ausgeformten freien Enden 35 – in einer Einschnürung am Kontaktende 11. Hierbei wird das Kontaktende 11 insbesondere auch durch die Spannzange 21 geklemmt.
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3 veranschaulicht den Zündkerzenstecker 1 gemäß 1, insbesondere dessen Kontaktiervorrichtung 19 ebenfalls näher, jedoch in einer Darstellung ohne Zündkerze 9.
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4 zeigt nunmehr eine weitere bevorzugte Ausführungsform des Zündkerzensteckers 1, bei welchem eine Nachstellfunktionalität in Bezug auf die Kontaktiervorrichtung 19 bzw. auf eine Verlagerung der Spannzange 21 implementiert ist. Die Nachstellfunktionalität wird durch eine Federlast 47 realisiert, welche die Spannzange 21 – dauerhaft – in Richtung hin zu der Spannzangenaufnahme 23 drangt. Im Unterschied zu dem Zündkerzenstecker 1 gemäß der Ausführungsform nach 1 ist hierbei das Steuerrohr 39 nicht am Gehäuse verschraubt, sondern in Verlagerungsrichtung B der Spannzange 21 begrenzt verlagerbar am Gehäuse 3 angelagert, insbesondere federbelastet. Auf diese Ausgestaltung wird nachfolgend insbesondere in Zusammenschau mit 5 näher eingegangen.
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5 stellt eine vergrößerte Ansicht aus 4 dar, insbesondere den Nachstell- und Verlagerungsmechanismus der Kontaktiervorrichtung 19 des Zündkerzensteckers 1 näher veranschaulichend.
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Die Kontaktiervorrichtung 19 des Zündkerzensteckers 1 umfasst wie bei der vorherigen Ausgestaltung nach 1 ein Steuerrohr 39, welches im Gehäuse 3 über einen Abschnitt aufgenommen und geführt ist, und wobei das Steuerrohr 39 an dessen im Gehäuse 3 aufgenommenem Ende 45 mit der Spannzange 21 verbunden ist, s. z. B. 4.
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Im Unterschied zur vorstehend erläuterten Ausführungsform weist das Gehäuse 3 an bzw. benachbart zu dem zur Aufnahmeöffnung 7 entgegen gesetzten Ende 41 einen Abschnitt vergrößerten Innendurchmessers auf, durch welchen hindurch das Steuerrohr 39 geführt ist, so dass eine das Steuerrohr 39 umgebende Ringkammer 49 im Gehäuse 3 gebildet ist. Hierbei weist das Steuerrohr 39 weiterhin einen Ringbund 51 auf, welcher an der Kammerwand 53 umfangsseitig geführt ist. In Verlagerungsrichtung B begrenzt ist die Ringkammer 49 einenends (+B) durch eine Anschlagfläche 55, welche durch eine Stufe im Gehäuse 3 gebildet ist, andernends (–B) durch ein deckelndes Element bzw. eine Hülse 57 (mit Gewindeabschnitt 43), welche an dem Gehäuseende 41 aufgesetzt ist (und durch welche hindurch sich das Steuerrohr 39 ebenfalls erstreckt).
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In der Ringkammer 49 ist weiterhin eine (Druck-)Feder 47 das Steuerrohr 39 umgebend aufgenommen, welche sowohl gegen den Ringbund 51 als auch an dem deckelnden Element 57 abgestützt ist, mithin das Steurrohr 39 via Belastung dessen Ringbunds 51 in Richtung hin zur Spannzange 21 drängt (Vorspannrichtung +B). Somit wird ein selbsttätiges Nachstellen der Spannzangenkontaktierung am Kontaktende 11 ermöglicht, insoweit als die Spannzange 21 gezwungen ist, stets die – mit der anliegenden Federlast 47 mögliche – innigste Verbindung der Wirkflächen 29, 31 zu realisieren, d. h. den kleinstmöglichen Öffnungsquerschnitt einzunehmen, entsprechend der stärksten Klemmung (erste Relativstellung, Verriegelungsposition).
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Ersichtlich, s. 4, ist das freie Ende 59 des Steuerrohres 39 bei dieser Ausgestaltung bevorzugt als Handhabe ausgebildet, vorteilhaft einfach ermöglichend, das Steuerrohr 39 mühelos entgegen der Federvorspannrichtung +B, relativ zum Gehäuse 3 verlagern zu können (d. h. in Richtung –B), i. e. entsprechend auch die Spannzange 21, so dass durch bloßen Zug an der Handhabe 59 bzw. dem Steuerrohr 39 ein müheloses Öffen der Spannzange 21 durch Entfernung der Wirkflächen 29, 31 von einander erzielt wird (zweite Relativstellung). Ein Leiterstrang 13 kann hierbei auf einfache Weise durch die Handhabe 59 geführt werden. Endseitig kann eine Kappe 61, z. B. Gummikappe, für eine Abdichtung vorgesehen werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Zündkerzenstecker
- 3
- Stecker(Gehäuse)
- 5
- Einsteckende
- 7
- Aufnahmeöffnung
- 9
- Zündkerze
- 11
- Kontaktende
- 13
- Zündkabel
- 15
- Endabschnitt
- 17
- Ringdichtung
- 19
- Kontaktiervorrichtung
- 21
- Spannzange
- 23
- Spannzangenaufnahme
- 25
- Anschlag
- 27
- Öffnung
- 29
- Wirkflächen
- 31
- Wirkflächen
- 33
- Spannbacken
- 35
- freies Ende
- 37
- Schlitz
- 39
- Steuerelement
- 41
- Ende
- 43
- Gewindeverbindung
- 45
- Ende
- 47
- Federlast
- 49
- Ringkammer
- 51
- Ringbund
- 53
- Kammerwand
- 55
- Anschlagfläche (Stufe)
- 57
- Deckel
- 59
- freies Ende
- 61
- Kappe
- A
- Mittelachse
- +B
- erste Richtung
- –B
- zweite Richtung