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DE10200940B4 - Aufbewahrungsfach - Google Patents

Aufbewahrungsfach Download PDF

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DE10200940B4
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Germany
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Dirk Dyckerhoff
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Findlay Industries Deutschland GmbH
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    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
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    • E05F5/00Braking devices, e.g. checks; Stops; Buffers
    • E05F5/06Buffers or stops limiting opening of swinging wings, e.g. floor or wall stops
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Step Arrangements And Article Storage (AREA)

Abstract

Aufbewahrungsfach, insbesondere zur Anordnung in Kraftfahrzeug-Innenverkleidungen (12), mit
einem klappbaren Frontteil (20),
einem feststehenden Seitenteil (24) und
einem das Seitenteil (24) mit dem Frontteil (20) verbindenden Dämpfungsmechanismus (40) zum Dämpfen der Klappbewegung des Frontteils (20), wobei der Dämpfungsmechanismus (40) ein Druckteil (44) und ein Widerlager (42) aufweist, die reibend zusammenwirken und derart ausgebildet sind, dass sich die Reibkraft zwischen dem Druckteil (44) und dem Widerlager (42) in Abhängigkeit der Klappstellung des Frontteils (20) verändert,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Druckteil (44) ein frei auskragender Arm ist, der in Abhängigkeit der Kippstellung des Frontteils (20) ein Rückstellmoment erzeugt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Aufbewahrungsfach, insbesondere zur Anordnung in Kraftfahrzeug-Innenverkleidungen. Bei derartigen Aufbewahrungsfächern handelt es sich beispielsweise um ein Handschuhfach oder um in der Türinnenverkleidung angeordnete klappbare Fächer.
  • Insbesondere bei hochwertigen Kraftfahrzeugen sind derartige klappbare Fächer mit einem Dämpfungsmechanismus versehen. Der Dämpfungsmechanismus bewirkt ein verzögertes gedämpftes Öffnen des Faches. Zur Dämpfung des Öffnungs- und Schließvorganges ist es bekannt, als Dämpfungsmechanismus eine Zahnstange vorzusehen, auf der beim Öffnen oder Schließen ein Zahnrad abgerollt wird. Das Zahnrad ist zur Dämpfung der Bewegung durch ein die Reibung erhöhendes Lager, wie beispielsweise ein Silikon-Lager, gelagert. Durch derartige Dämpfmechanismen wird ferner ein klapperfreies Bewegen des Aufbewahrungsfachs zwischen den beiden Endstellungen erreicht. Bei diesen Dämpfungsmechanismen handelt es sich um zusätzliche Bauteile. Dies hat den Nachteil, dass sich insbesondere der Montageaufwand und die Kosten erhöhen.
  • Aus DE 41 22 540 A1 ist ein klappbares Fach bekannt, das ein keilförmiges Bremselement aufweist. Das Bremselement ist mit einem Fangarm der Klappe verbunden. Der Fangarm der Klappe ragt durch eine beispielsweise in einer Türinnenverkleidung eines Kraftfahrzeugs vorgesehene Öffnung. Hierbei liegt das keilförmige Bremselement an einer Innenseite der Ausnehmung an. Beim Klappen des Faches erhöht sich aufgrund der keilförmigen Ausgestaltung des Bremselements die Reibung zwischen dem Bremselement und dem Rand der Ausnehmung. Diese Anordnung des Reibelements erfordert das Einhalten enger Toleranzen sowie einen sehr exakten Einbau des klappbaren Faches bezogen auf die Ausnehmung, an deren Rand das Bremselement reibt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein klappbares Aufbewahrungsfach mit einem einfachen Dämpfungsmechanismus zu schaffen, das einfach montierbar ist.
  • Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1.
  • Das erfindungsgemäße Aufbewahrungsfach, das insbesondere zur Anordnung in Kraftfahrzeug-Innenverkleidungen geeignet ist, weist ein klappbares Frontteil und mindestens ein feststehendes Seitenteil auf. Bei dem Frontteil handelt es sich um das in den Fahrzeuginnenraum weisende sichtbare Vorderteil eines Aufbewahrungsfaches. Hierbei sind die feststehenden Seitenteile in der Fahrzeug-Innenverkleidung verankert bzw. befestigt. Ferner ist das mindestens eine Seitenteil mit dem Frontteil über einen Dämpfungsmechanismus zum Dämpfen der Klappbewegung des Frontteils verbunden.
  • Erfindungsgemäß weist der Dämpfungsmechanismus ein Druckteil und ein Widerlager auf. Das Druckteil und das Widerlager wirken reibend zusammen und sind derart ausgebildet, dass sich die Reibkraft zwischen dem Druckteil und dem Widerlager in Abhängigkeit der Klappstellung des Frontteils verändert. Durch die Veränderung der Reibkraft und damit der zwischen dem Druckteil und dem Widerlager auftretenden Reibung erfolgt beim Öffnen des Frontteils eine Dämpfung. Es handelt sich somit bei der Erfindung um einfach ausgebildete Teile, bei denen sich bei entsprechender Anordnung und Ausbildung die Reibkraft in Abhängigkeit der Klappstellung des Frontteils verändert. Aufwändige Zahnstangen sowie Zahnräder mit speziellen Lagerungen sind nicht erforderlich. Das erfindungsgemäße Aufbewahrungsfach weist daher einen erheblich geringeren Montageaufwand auf und ist somit kostengünstiger.
  • Bei dem Druckteil handelt es sich gemäß der Erfindung vorzugsweise um einen frei auskragenden Arm, der in Abhängigkeit der Kippstellung des Frontteils ein Rückstellmoment erzeugt. Dies bedeutet, dass das Druckteil durch Änderung der Kippstellung des Frontteils elastisch verformt wird. Auf Grund der elastischen Verformung wird ein Rückstellmoment erzeugt. Dies erhöht die Reibkraft zwischen dem Widerlager und dem Druckteil, so dass sich die Reibkraft zwischen dem Druckteil und dem Widerlager in Abhängigkeit der Kippstellung des Frontteils verändert. Die Elastizität des Druckteils kann entweder dadurch hervorgerufen werden, dass das Druckteil aus elastisch verformbarem Material hergestellt ist oder dass das Druckteil elastisch aufgehängt ist. Aufgrund des Vorsehens eines frei auskragenden Arms, der eine definierte Elastizität aufweist, ist die Montage des Klappfaches vereinfacht.
  • Beispielsweise handelt es sich bei dem Druckteil um einen einseitig aufgehängten auskragenden Arm. Dieser ist vorzugsweise derart angeordnet, dass sich die Reibkraft beim Öffnen des Frontteils stetig erhöht.
  • Ferner kann es sich bei dem Druckteil um einen zweiseitig eingespannten Balken handeln. Ein derartiges Druckteil ist vorzugsweise im Bereich der beiden Endanschläge, d.h. bei vollständig geöffnetem oder geschlossenem Fach, mit dem Seitenteil verbunden. Bei dieser Ausführungsform gleitet das Widerlager entlang dem Druckteil zwischen dessen beiden Einspannstellen bei der Klappbewegung. Da sich das Widerlager vorzugsweise auf einem Krümmungsradius bewegt, der sich von dem des Druckteils unterscheidet, wirkt zwischen dem Druckteil und dem Widerlager eine sich in Abhängigkeit der Öffnungsstellung ändernde Reibkraft. Bei einer entsprechenden Ausgestaltung der Krümmungsradien liegt das Druckmaximum etwa in der Mitte der Kippbewegung.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist das Druckteil T-förmig ausgebildet, wobei das Widerlager bei der Kippbewegung entlang des Querträgers des T-förmigen Druckteils gleitet. Je nach Anordnung des T-förmigen Druckteils relativ zu der Strecke, auf der sich das Widerlager beim Kippen des Frontteils bewegt, ergibt sich ein unterschiedlicher Verlauf der Änderung der Reibkraft. Vorzugsweise ist das T-förmige Druckteil symmetrisch ausgebildet und derart angeordnet, dass in einer Mittelstellung des Frontteils die minimale Reibkraft herrscht. Ausgehend von dieser Mittelstellung erhöht sich die Reibkraft in beide Klapprichtungen. Dies bedeutet, dass die Reibkraft, beispielsweise bei geschlossenem Frontteil, relativ hoch ist. Beim Öffnen des Frontteils verringert sich somit die Reibkraft zunächst bis zu einer Mittelstellung und erhöht sich sodann wieder. Somit ist die Reibkraft in den beiden Endstellungen maximal. Hierdurch ist ein klapperfreies Bewegen des Frontteils des Aufbewahrungsfachs realisiert.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Druckteil mit dem Seitenteil einstückig ausgebildet. Vorzugsweise handelt es sich um ein einziges Spritzgußteil, vorzugsweise ein Kunststoff-Spritzgußteil. Ebenso ist vorzugsweise das Frontteil zusammen mit dem Widerlager aus einem Stück hergestellt. Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Frontteil und das Seitenteil zusätzlich derart ausgebildet, dass die Lagerungen des Frontteils in dem Seitenteil vorgenommen werden. Hierbei sind zwei einander gegenüberliegende Seitenteile vorgesehen, in denen das Frontteil gelagert ist. Diese besonders bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Aufbewahrungsfachs besteht somit lediglich aus drei Teilen. Ein Teil ist das Frontteil, an dem das Widerlager und eine Lagerung, wie ein Lagerbolzen, angeformt sind. Das zweite und dritte Teil sind jeweils identisch ausgebildete Seitenteile, an denen das Druckteil sowie ein korrespondierendes Lagerteil, wie eine Lageraufnahme, angeformt sind.
  • Selbstverständlich kann das Druckteil sowohl mit dem feststehenden Seitenteil als auch mit dem klappbaren Frontteil verbunden sein. Das Widerlager ist dementsprechend entweder mit dem Frontteil oder dem Seitenteil verbunden.
  • Vorzugsweise ist das Widerlager sowie das Druckteil derart angeordnet, dass die auftretenden Reibkräfte im Wesentlichen parallel zur Ebene der Klappbewegung ausgerichtet sind. Die Richtung der Reibkräfte ist somit im Wesentlichen senkrecht zu einer Schwenkachse des Klappfachs. Bei einem Klappfach, dass beispielsweise um eine horizontale Achse schwenkbar ist, verlaufen die Reibkräfte vorzugsweise in vertikaler Richtung.
  • Bei dem Widerlager handelt es sich vorzugsweise um einen Zapfen, der auf dem Druckteil beim Kippen des Frontteils gleitet. Das Druckteil kann hierbei beispielsweise federbelastet und derart angeordnet sein, dass die Feder beim Aufklappen des Frontteils immer stärker zusammengedrückt wird, so dass sich die Reibkraft zwischen dem Widerlager und dem Druckteil beim Aufklappen des Frontteils erhöht.
  • Ebenso kann es sich bei dem Druckteil um ein elastisch verformbares Druckteil handeln, das beispielsweise beim Öffnen des Frontteils immer stärker zusammengedrückt werden muss, je weiter das Frontteil geöffnet ist.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das als Zapfen ausgebildete Widerlager derart angeordnet, dass sich der Zapfen beim Kippen des Frontteils relativ zum Druckteil entlang eines Kreisbogens bewegt. Dies ist beispielsweise dadurch realisierbar, dass der Zapfen fest mit dem Frontteil verbunden ist. Das Druckteil ist derart geformt, dass sich die Anpresskraft zwischen dem Druckteil und dem Widerlager in Abhängigkeit der Stellung des Frontteils verändert. Neben den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen des Druckteils kann das Druckteil insbesondere derart ausgebildet sein, dass es eine an dem Widerlager, das vorzugsweise als Zapfen ausgebildet ist, anliegende bogenförmige Andrückfläche aufweist. Hierbei unterscheidet sich der Krümmungsradius der bogenförmigen Andrückfläche von dem Bewegungsradius des Widerlagers. Anstatt unterschiedliche Radien vorzusehen, ist es auch möglich, das Widerlager bzw. das Druckteil derart anzuordnen bzw. auszurichten, dass die Radien unterschiedliche Mittelpunkte aufweisen. Hierbei können die Radien selbst identisch sein. Bevorzugt ist eine Kombination von unterschiedlicher Mittelpunktlage sowie unterschiedlichen Radien.
  • Vorzugsweise ist der Dämpfungsmechanismus ferner derart ausgebildet, dass in mindestens einer Endstellung des Frontteils eine Haltekraft erzeugt wird. Eine derartige Haltekraft wird vorzugsweise bei geschlossenem Frontteil erzeugt, so dass das Aufbewahrungsfach auch bei Erschütterungen nicht aufklappt. Eine derartige Haltekraft kann beispielsweise durch einen zusätzlich vorgesehenen Federmechanismus erzeugt werden. Vorzugsweise ist jedoch das Druckteil derart ausgebildet, dass das Widerlager vorzugsweise in beiden Endstellungen in einen Einrastmechanismus einrastet. Hierzu kann das Druckteil eine Kerbe oder Einrastsicke aufweisen. In diese Kerbe rastet das Widerlager auf Grund des durch Verformung hervorgerufenen Rückstellmoments ein.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform wird die Haltekraft in vorzugsweise beiden Endstellungen dadurch erzeugt, dass das Druckteil einen spaltförmigen Abstand zum Seitenteil aufweist. Dieser Abstand ist im Verhältnis zu den Abmessungen des Widerlagers derart gewählt, dass eine Rastposition ausgebildet ist. Dies bedeutet, dass das beispielsweise als elastischer Arm ausgebildete Druckteil kurz vor Erreichen der Endstellung maximal verformt ist und bei Erreichen der Endstellung eine derartige Geometrie vorliegt, dass die Verformung des Druckteils geringfügig aufgehoben wird. Dadurch erfolgt ein Einrasten bzw. Einklemmen des Widerlagers in der Endstellung.
  • Zur weiteren Optimierung der Dämpfungseigenschaften kann das Widerlager mit einem Gleitring, vorzugsweise mit einem elastomeren Gleitring, ausgerüstet sein. Durch die Art des verwendeten Elastomers kann die zwischen dem Gleitring und dem Druckteil auftretende Reibung variiert bzw. eingestellt werden.
  • Das Aufbewahrungsfach weist vorzugsweise zwei einander gegenüberliegende Seitenteile auf, die jeweils ein Druckteil bzw. jeweils ein Widerlager aufweisen. Hierdurch ist ein Verkanten des Frontteils beim Aufklappen verhindert. Die Seitenteile sind vorzugsweise in einer Kraftfahrzeug-Innenverkleidung derart angeordnet, dass das Frontteil um eine im wesentlichen horizontale Achse schwenkbar ist. Es ist jedoch auch möglich, die Schwenkachse vertikal oder in einer beliebigen anderen Ausrichtung vorzusehen.
  • Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn es sich bei dem Aufbewahrungsfach nicht um ein Fach zum Unterbringen von Gegenständen, wie beispielsweise Landkarten, Sonnenbrillen o. Ä., handelt, sondern in dem Aufbewahrungsfach Gegenstände, wie beispielsweise ein Radio o. Ä., fest angeordnet sind. Das Frontteil des Aufbewahrungsfachs dient hierbei in erster Linie zum Verdecken des Gegenstandes, so dass dieser nur bei geöffnetem Aufbewahrungsfach sichtbar ist.
  • Der erfindungsgemäße Dämpfungsmechanismus ist somit auch bei Aufbewahrungsfächern vorsehbar, die beispielsweise lediglich als Verschlußklappe eines dahinterliegenden Gegenstandes, wie eines Displays o.dgl., dienen. Ebenso kann mit einer derartigen Verschlußklappe bzw. mit dem Frontteil ein Gegenstand fest verbunden sein, so dass durch Öffnen des Aufbewahrungsfachs dieser Gegenstand herausgeklappt wird.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer bevorzugten Ausführungsform unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Draufsicht einer bevorzugten Ausführungsform eines in eine Kraftfahrzeug-Innenverkleidung eingebauten Aufbewahrungsfachs,
  • 2 eine schematische Schnittansicht entlang der Linie II-II des in 1 dargestellten Aufbewahrungsfachs in teilweise geöffneter Stellung,
  • 3 eine schematische Schnittansicht entlang der Linie II-II des in 1 dargestellten Aufbewahrungsfachs in geöffneter Stellung und
  • 4 eine vergrößerte Darstellung des in den 2 und 3 dargestellten Dämpfungsmechanismus.
  • Ein Aufbewahrungsfach 10 ist in einer Fahrzeug-Innenverkleidung 12 derart angeordnet, dass die Vorderseite des Aufbewahrungsfachs im wesentlichen mit der Vorderseite der Fahrzeug-Innenverkleidung abschließt. Das Aufbewahrungsfach 10 ist somit in der Fahrzeug-Innenverkleidung 12 versenkt. Hierzu weist die Fahrzeug-Innenverkleidung eine Ausnehmung oder Vertiefung 14 auf. Die Ausnehmung oder Vertiefung ist durch vier Seitenwände 16 sowie eine Rückwand 18 gebildet.
  • In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist ein Teil der Ausnehmung 14 mit einem Frontteil 20 verschlossen. Das Frontteil 20 ist um eine parallel zur Fahrzeug-Innenverkleidung verlaufende Achse 22 klappbar. Hierzu kann in 1 oberhalb des Frontteils 20 in die Ausnehmung 14 gegriffen werden und das Frontteil 20 um die Schwenkachse 22 geklappt werden.
  • Das Frontteil 20 ist auf der in 1 linken und rechten Seite mit einem feststehenden Seitenteil 24 verbunden. Die beiden Seitenteile 24 (2) sind in der Türinnenverkleidung 12 fest verankert. Die Verankerung erfolgt über zapfenförmige Ansätze 25, die beispielsweise durch Heißnieten mit der Fahrzeug-Innenverkleidung fest verbunden sind.
  • Die beiden Seitenteile 24 weisen jeweils eine Lageraufnahme in Form einer Ausnehmung 26 auf. In die Ausnehmungen 26 ragen fest mit dem Frontteil 20 verbundene Lagerzapfen 28. Die Lagerzapfen 28 bzw. die Ausnehmungen 26 sind auf Höhe der Achse 22 (1) angeordnet. Das Frontteil 20 ist somit mittels der Lagerzapfen 28 schwenkbar in den Seitenteilen 24 gehalten. Es ist ebenso möglich, in dem Frontteil 20 Ausnehmungen vorzusehen und an den Seitenteilen 24 entsprechende Lagerzapfen anzuordnen.
  • Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich um ein in einer Türinnenverkleidung angeordnetes Aufbewahrungsfach, in dem beispielsweise Straßenkarten u. Ä. untergebracht werden können. Um ein Herausrutschen derartiger Gegenstände zu vermeiden, weist das Frontteil 20 des Aufbewahrungsfachs ein Vorderteil 30 auf, das mit einem Bodenteil 32 verbunden ist. Zur seitlichen Begrenzung des Aufbewahrungsfaches sind mit dem Vorderteil und dem Bodenteil Seitenelemente 34 verbunden. Im Bereich der Verbindung des Vorderteils mit dem Bodenteil ist der Lagerzapfen 28 angeordnet, der mit dem Seitenelement 34 verbunden ist. Die in den Fahrgastinnenraum weisende Seite des Vorderteils 30 ist mit einer der übrigen Fahrzeug-Innenverkleidung entsprechenden Verkleidung 36 versehen.
  • Um ein gedämpftes Öffnen und Schließen des Frontteils 20 zu ermöglichen, ist das Frontteil 20 mit den beiden in der Innenverkleidung 12 verankerten Seitenteilen 24 über einen Dämpfungsmechanismus 40 verbunden. Der Dämpfungsmechanismus 40 weist ein als Zapfen ausgebildetes Widerlager 42 sowie ein Druckteil 44 auf. Das Widerlager bzw. der Zapfen 42 liegen an einer Andrückfläche 46 des Druckteils 44 an. Das Druckteil 44 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel T-förmig, wobei die Andrückfläche 46 die in Richtung des Zapfens 42 weisende Fläche des Querträgers 48 des T-förmigen Druckteils 44 ist.
  • Der Zapfen 42 ist mit dem Seitenelement 34 und damit mit dem Frontteil 20 fest verbunden. Beim Schwenken des Frontteils 20 um die Schwenkachse 22 bewegt sich der Zapfen 42 in einem Schlitz 50, der in den beiden Seitenteilen 24 ausgebildet ist. Je nach Lage des Zapfens 42, d.h. je nach Kippstellung des Frontteils 20, tritt eine Verformung des Druckteils 44 auf. Diese Verformung des Druckteils 44 führt zu einer Dämpfung der Kippbewegung. Die Kippbewegung wird dadurch erreicht, dass das Druckteil 44 über einen mit dem Querträger verbundenen Fuß 52 mit dem Seitenteil 24 verbunden ist. Wie aus 3 ersichtlich ist, wird beim Aufklappen des Frontteils 20 der Vorderteil des Querträgers 48, d.h. ein frei auskragender Teil des Druckteils, aus der gestrichelt dargestellten Lage in die in 3 dargestellte Lage gedrückt. Durch diese elastische Verformung des Druckteils 44 wird die auf den Zapfen 42 wirkende Reibungskraft erhöht. Dies führt zu einer gedämpften Aufklappbewegung des Frontteils 20.
  • In dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird die Verformung des Querträgers 48 dadurch hervorgerufen, dass der Zapfen 42 auf einen Kreisbogen 54 bewegt wird, dessen Lage sich von dem Kreisbogen 56 unterscheidet. Der Kreisbogen 56 bezeichnet die Krümmung der Andrückfläche 46 des Druckteils 44. Um eine erhöhte Belastung der Lager 26,28 zu vermeiden, ist ein den Schlitz 50 begrenzender Kreisbogen 58 parallel zu dem Kreisbogen 54 vorgesehen. Dadurch ist die Bewegung des Zapfens 42 definiert. Die durch das Druckteil 44 auf den Zapfen 42 drückende Kraft wird nicht auf die Lagerung 26,28 übertragen, sondern von dem Seitenteil 24 aufgenommen.
  • In einer Endstellung (3 und 4) wirkt auf den Zapfen 42 eine Haltekraft, so dass das Frontteil 20 auch bei Erschütterungen nicht aus dieser Stellung gelangt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Haltekraft dadurch erzeugt, dass der Querträger 48 einen spaltförmigen Abstand zu dem Seitenteil 34 aufweist. Hierdurch wird in der Endstellung eine Rastposition erzeugt, in der auf Grund der Wirkungsrichtung der durch den Querträger 48 erzeugten Reibkraft ein Zurückgleiten des Zapfens 42 in die in 2 dargestellte Stellung vermieden ist. Eine entsprechende Rastposition ist ebenfalls bei vollständig geschlossenem Frontteil 20 gegeben.

Claims (11)

  1. Aufbewahrungsfach, insbesondere zur Anordnung in Kraftfahrzeug-Innenverkleidungen (12), mit einem klappbaren Frontteil (20), einem feststehenden Seitenteil (24) und einem das Seitenteil (24) mit dem Frontteil (20) verbindenden Dämpfungsmechanismus (40) zum Dämpfen der Klappbewegung des Frontteils (20), wobei der Dämpfungsmechanismus (40) ein Druckteil (44) und ein Widerlager (42) aufweist, die reibend zusammenwirken und derart ausgebildet sind, dass sich die Reibkraft zwischen dem Druckteil (44) und dem Widerlager (42) in Abhängigkeit der Klappstellung des Frontteils (20) verändert, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckteil (44) ein frei auskragender Arm ist, der in Abhängigkeit der Kippstellung des Frontteils (20) ein Rückstellmoment erzeugt.
  2. Aufbewahrungsfach nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Widerlager (42) als Zapfen ausgebildet ist, der beim Kippen des Frontteils (20) relativ zum Druckteil (44) entlang eines Kreisbogens (54) bewegt wird und das Druckteil (44) derart geformt ist, dass sich die Anpresskraft zwischen Druckteil (44) und Widerlager (42) in Abhängigkeit der Klappstellung des Frontteils (20) verändert.
  3. Aufbewahrungsfach nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckteil (44) eine an dem Widerlager (42) anliegende bogenförmige Andrückfläche (46) aufweist, deren Krümmungsradius (56) sich von dem Bewegungsradius (54) des Widerlagers (42) unterscheidet.
  4. Aufbewahrungsfach nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckteil (44) T-förmig ausgebildet ist, wobei das Widerlager (42) bei der Kippbewegung entlang des Querträgers (48) gleitet.
  5. Aufbewahrungsfach nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckteil (44) mit dem Seitenteil (24) einstückig ausgebildet ist.
  6. Aufbewahrungsfach nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, dass das Widerlager (42) mit dem Frontteil (20) einstückig ausgebildet ist.
  7. Aufbewahrungsfach nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, dass das Frontteil (20) und/oder das Seitenteil (24) und/oder das Druckteil (44) und/oder das Widerlager als Spritzgussteil, vorzugsweise als Kunststoff-Spritzgussteil ausgebildet sind.
  8. Aufbewahrungsfach nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, dass das Frontteil (20) in zwei einander gegenüberliegenden Seitenteilen (24) gelagert ist.
  9. Aufbewahrungsfach nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, dass der Dämpfungsmechanismus (40) in mindestens einer Endstellung des Frontteils (20) eine Haltekraft erzeugt.
  10. Aufbewahrungsfach nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass zum Erzeugen der Haltekraft ein Einrastmechanismus vorgesehen ist.
  11. Aufbewahrungsfach nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckteil (44) einen spaltförmigen Abstand (a) zum Seitenteil (34) aufweist, so dass in zumindest einer Endstellung des Frontteils (20) eine Rastposition ausgebildet ist.
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