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DE102009061728A1 - Verfahren zum Herstellen von Gebinden aus Artikeln sowie Gebinde - Google Patents

Verfahren zum Herstellen von Gebinden aus Artikeln sowie Gebinde Download PDF

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DE102009061728A1
DE102009061728A1 DE200910061728 DE102009061728A DE102009061728A1 DE 102009061728 A1 DE102009061728 A1 DE 102009061728A1 DE 200910061728 DE200910061728 DE 200910061728 DE 102009061728 A DE102009061728 A DE 102009061728A DE 102009061728 A1 DE102009061728 A1 DE 102009061728A1
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DE200910061728
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Michael Hartl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Krones AG
Original Assignee
Krones AG
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Abstract

Es ist ein Verfahren zum Herstellen von Gebinden (4) aus Artikeln (2) nach den folgenden Schritten offenbart. In einem ersten Schritt werden mittels einer Klebeeinheit (11) Klebestellen (7) auf die Artikel (2) aufgebracht. Anschließend werden mindestens zwei Artikel (2) zu einer Artikelgruppe (2) zusammengefasst. Abschließend werden dann mindestens zwei Artikel (2) mittels einer Presseinheit (12) zu einem Gebinde (4) zusammengepresst.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von Gebinden aus Artikeln sowie ein aus diesem Verfahren hergestelltes Gebinde.
  • Gebinde von Artikeln, insbesondere Schrumpfgebinde, die durch Umhüllung von Artikeln mit Schrumpffolien entstehen, sind aus dem Stand der Technik bekannt. Herstellungsverfahren für Schrumpfgebinde sind ebenfalls bekannt. Die Schrumpffolie wird um die vorher gruppierte Artikelformation gewickelt. Danach werden die umwickelten Gebinde in einem Schrumpftunnel innerhalb eines Folienschrumpfofen erhitzt, so dass sich die Folie um die Artikel fest zusammenzieht und so die Gebinde aus den Artikeln palettiert werden können. Die Schrumpfgebinde können nach dem Schrumpfprozess zusätzlich noch mit Tragegriffen versehen werden, so dass sie von den Endkunden bequem getragen werden können. Die Artikel sind beispielsweise Behälter wie P.E.T.-Flaschen.
  • Die deutsche Patentanmeldung DE 37 11 766 A1 offenbart eine Verpackung für runde Artikel mit einer bandartigen äußeren Umreifung, die mehrere Artikelgruppen (Querverbünde) zu einem Gebinde zusammenhält. Zunächst wird jeder Querverbund mit einer bandartigen ersten Umreifung versehen, die die Artikel außen in etwa mittlerer Behälterhöhe stramm umgreift. Eine Verbindung mehrerer Querverbünde erfolgt, die zwischen den Außenseiten der ersten Umreifungen innen wirksam sind. Unterschiedliche Befestigungsmittel sind denkbar, insbesondere auch Kleber. Für einen besonders stabilen Halt zwischen den Artikelgruppen sorgt eine weitere Umreifung, die die Mehrzahl von aneinander fixierten Querverbunden umgibt. Durch die beiden Arten der Umreifung entsteht ein großer Materialverbrauch.
  • Die deutsche Patentanmeldung DE 36 03 402 A1 offenbart einen Dübelstreifen und ein Verfahren zu dessen Herstellung, bei dem einzelne Artikel, nämlich Dübel, aus Holz mit mindestens einem Kleberpunkt miteinander oder mit einem Trägerelement verklebt werden. Das Trägerelement ist ein Faden, ein Trägerband mit im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt oder ein ebenes Trägerband, das mit mindestens einer linienförmigen Kleberraupe versehen ist und mit dem die Dübel durch je einen Kleberpunkt verklebt sind.
  • Die europäische Patentanmeldung EP 392 996 A1 offenbart eine Verpackungsvorrichtung zum Verpacken von zylindrischen oder vieleckigen Artikeln, insbesondere Glas- oder Kunststoffflaschen für Getränke. Dehnbare Bänder umgreifen mindestens zwei Artikel an ihrem oberen und Ende und bilden so Gebinde. Die zusammengestellten Gebinde werden nicht lösbar miteinander befestigt.
  • Die deutsche Patentanmeldung DE 41 26 212 A1 offenbart ein Gebinde (Mehrfachverpackung) sowie ein Verfahren zum Verpacken einer Mehrzahl von Artikeln (Behältnissen). Ein Mantelflächenbereich eines jeden Behälters eines einzelnen Gebindes ist von einem ein- oder mehrteiligen Zuschnitt umhüllt. Der Zuschnitt besteht aus Pappe oder reißfestem Kunststoff und umhüllt die Artikel zumindest zum Teil. Verpackungsmaterial wird reduziert, indem der Zuschnitt zumindest an einer Seitenfläche fest mit jedem Artikel verbunden, vorzugsweise verklebt, ist. Dadurch entsteht ein fest mit dem Behältnis verbundener Displaybereich des Zuschnitts und der Zuschnitt ist im Bereich der Verbindungsstege auftrennbar.
  • Die deutsche Patentanmeldung DE 42 38 448 A1 offenbart ein Gebinde aus mindestens zwei einzelnen Artikeln (Zigarettenpäckchen), deren Flächen durch Verbindungsmittel in einem gegenseitigen, stabilen, aber lösbaren Kontakt stehen.
  • Die deutsche Patentanmeldung DE 43 21 328 A1 offenbart ein Gebinde (Mehrfachverpackung) aus zu Gruppen verklebten einzelnen Weichpackungen (Tetrapacks), ein Verfahren zur Herstellung dieser Mehrfachverpackungen und eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
  • Das deutsche Gebrauchsmuster DE 91 07 799 U1 offenbart ein Gebinde aus einzelnen zylinderartigen Artikeln, deren Mantelflächen aneinanderstoßen und dort mindestens in Teilbereichen über aufgebrachte leimartige Verbindungskleber verbunden sind. Zusätzlich kann ein plastisch und elastisch verformbares banderolenartig angeordnetes Klebeband um das Gebinde vorgesehen sein.
  • Das U.S. Patent US 3,184,054 A offenbart ein Gebinde von Elektronenröhren in Fächern auf einer selbsttragenden Auflage. Die Fächer sind über Wangen an benachbarten Seiten der Fächer beabstandet verbunden.
  • Das U.S. Patent US 5,775,486 A offenbart ein Gebinde mit einer Banderole sowie ein Verfahren zum Herstellen solcher Gebinde. Die Gebinde sind jeweils durch eine obere Trägerfläche verbunden. Bevor die Banderole um das Gebinde angebracht wird, wird zwischen benachbarten Seitenflächen der Artikel eines Gebindes eine Pappe angeordnet, um ein Durchbiegen des Gebindes in der Horizontalen zu verhindern. Die Pappe kann mit den Seitenflächen verklebt werden.
  • Die internationale Patentanmeldung WO 2006/050748 A1 offenbart ein Gebinde von Artikelgruppen aus verpacktem Toilettenpapier, die lösbar miteinander befestigt sind.
  • Die kanadische Patentanmeldung CA 2 598 557 A1 offenbart ein Gebinde mit oberen und unteren Trägerplatten.
  • Nachteilig bei Schrumpfgebinden mit Schrumpffolien und deren Herstellung ist der große Energieverbrauch des Schrumpftunnels. So beträgt die elektrische Anschlussleistung für die Bereitstellung der thermischen Energie circa 100 kW. Weitere Nachteile sind der hohe Flächenbedarf für einen derartigen Tunnel und der verhältnismäßig große Materialverbrauch für die Schrumpffolie, da das fertige Gebinde komplett mit der Schrumpffolie umwickelt ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein ökonomisches und material- und energiesparendes Verfahren zum Herstellen von Gebinden aus Artikeln zu schaffen, aus dem mittels geringen Materialverbrauchs, auf energiesparende Weise und einfach ein stabiles Gebinde herstellbar ist.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren nach Anspruch 1 gelöst.
  • Der Erfindung liegt auch die Aufgabe zugrunde, ein ökonomisches, energiesparendes und sicher handhabbares Gebinde anzugeben.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Gebinde nach Anspruch 11 gelöst.
  • Beim erfindungsgemäßen Verfahren zum Herstellen von Gebinden aus Artikelgruppen werden die Artikelgruppen zunächst zusammengestellt. Dabei werden mindestens zwei Artikel, beispielsweise Behälter wie P.E.T.-Flaschen, zu einer Artikelgruppe mit mindestens einer Banderole zusammengefasst. Die Banderole ist gleichzeitig auch das Etikett für die Artikelgruppe aus den mindestens zwei Artikeln. Bereits in der Etikettiermaschine wird so eine Artikelgruppe aus zwei, drei oder mehr Artikeln erzeugt. Diese Artikelgruppen selber stellen auch bereits Gebinde dar. Danach werden die Artikelgruppen beispielsweise im Massenstrom einer Gebinde-Packmaschine zugeführt. Je zu erstellendem Gebinde können die Artikelgruppen parallel zu einer Presseinheit der Gebinde-Packmaschine zugeführt werden.
  • Durch eine Klebeeinheit der Gebinde-Packmaschine werden anschließend an ausgewählten Stellen von Seitenflächen der Artikelgruppen Klebemittel aufgebracht. Mindestens zwei Artikelgruppen werden über die Klebestellen zu einem Gebinde lösbar befestigt zusammengefasst, beispielsweise durch Zusammenpressen mittels einer Presseinheit. Die Klebestellen können beispielsweise Punkte oder Klebestreifen sein. Das Klebemittel kann ein geeigneter Kunststoff-Heißkleber sein. Es können aber auch beispielsweise Heißleim-Punkte und dazwischen Kaltleim-Punkte aufgebracht werden. Die Anzahl und/oder Länge der Klebestellen sollte abhängig vom Gewichtsverhältnis der Artikel zu den Gebinden festgelegt werden.
  • Die Banderole kann beispielsweise aus einem Papier-, Karton- oder dehnbarem Material wie einer Kunststofffolie hergestellt sein. Die Banderole kann als Etikett mit Aufdruck verwendet werden, so dass die einzelnen Artikel der Artikelgruppen selber kein Etikett mehr benötigen, sondern die Banderole selber das Etikett für alle Artikel der jeweiligen Artikelgruppe bildet. Das Etikett umhüllt dabei zwei oder drei oder mehr hintereinanderstehende Behälter bzw. Artikel.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren und bei dem erfindungsgemäßen Gebinde ist vorteilhaft, dass für das Bilden der Gebinde nicht mehr Materialeinsatz erforderlich als für einen einzelnen Artikel ist, da keine vergleichsweise großflächige Folie auf die Artikelgruppen aufgeschrumpft wird. Stattdessen wird kein oder nur wenig Material für die Banderolen verbraucht. Die Etikettiermaschine kann direkt und ohne einen Schrumpftunnel mit der Klebeeinheit verbunden werden. Ein energieaufwändiger Schrumpftunnel für das Anbringen der Folie auf die Artikelgruppen ist also nicht mehr notwendig, was neben der Energieersparnis zu einem verringerten Flächenbedarf der Abfüll- und Verpackungseinrichtung führt. Zudem wird auch nur wenig Energie zum Auftragen des Klebers bzw. der wenigen Klebestellen verbraucht.
  • Die Banderole einer einzelnen Artikelgruppe kann ein selbstklebendes Klebeband sein, das zumindest an seinen Enden verklebt ist. Ebenso ist denkbar, dass die Banderole lediglich an den Enden mit Kleber versehen ist. Die Artikel einer Artikelgruppe werden dadurch zusammengehalten, da die Banderole durch die Verklebung an den Enden auf Spannung gehalten ist.
  • Die erfindungsgemäße Gebindelage ist eine zweidimensionale Zusammenstellung aus einer Vielzahl von erfindungsgemäßen Gebinden wie zuvor beschrieben. Entsprechend ist die erfindungsgemäße Palette eine dreidimensionale Zusammenstellung aus einer Vielzahl von erfindungsgemäßen Gebindelagen.
  • Im Folgenden sollen Ausführungsbeispiele den Träger für ein Gebinde, das Gebinde von Artikeln mit dem Träger, die Gebindelage und den Bogen zur Herstellung des Trägers und deren Vorteile anhand der beigefügten Figuren näher erläutern.
  • 1 zeigt eine Draufsicht eines Ausschnitts einer Ausführungsform einer Verpackungseinrichtung für das erfindungsgemäße Verfahren.
  • 2 zeigt eine Draufsicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Gebindelage.
  • 3 zeigt eine Draufsicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Zusammenstellung, bei der drei Duo-Artikelgruppen versetzt zueinander zu einem Gebinde verbunden werden.
  • 4 zeigt eine Draufsicht einer anderen Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Zusammenstellung, bei der zwei Duo-Artikelgruppen und eine Trio-Artikelgruppe versetzt zueinander zu einem Gebinde verbunden werden.
  • Für gleiche oder gleich wirkende Elemente der Erfindung werden identische Bezugszeichen verwendet. Ferner werden der Übersicht halber nur Bezugszeichen in den einzelnen Figuren dargestellt, die für die Beschreibung der jeweiligen Figur erforderlich sind.
  • 1 zeigt eine Draufsicht eines Ausschnitts einer Ausführungsform einer Verpackungseinrichtung 16 für das erfindungsgemäße Verfahren. Auf bzw. in einer Vielzahl von Gassen 14 mit seitlichen Gassenführungen 15 werden Artikelgruppen 3, die bereits jeweils mit einer Banderole 6 zusammengefasst sind, hintereinander in einer Transportrichtung T einer Ausrichteinheit 13 der Verpackungseinrichtung 16 zugeführt. Zwischen den Gassen 14 befinden sich Klebeeinheiten 11, die in einem kontinuierlichen Durchlauf einen geeigneten Kleber auf Klebestellen 7 gegenüberstehender Artikel 2 auftragen. Die Klebestellen 7 befinden sich an erhabenen Flächenabschnitten der Artikel 2. Somit ist gewährleistet, dass die aufgebrachten Klebestellen 7 auch mit den entsprechenden Artikeln 2 der anderen Artikelgruppe 3 zusammenwirken und für die zuverlässige Erstellung eines Gebindes 4 sorgen.
  • Gemäß 1 werden an einem Ausrichtbalken 18 der Ausrichteinheit 13 die Vorderkanten der Artikelgruppen 3, die noch weiter zu einem Gebinde 4 zusammengefasst werden sollen, in einem Winkel zueinander auf gleicher Höhe ausgerichtet. Für den Fachmann ist selbstverständlich, dass auch die Hinterkanten entsprechend ausgerichtet werden können (nicht dargestellt). Bei der Herstellung eines Gebindes 4 mit versetzten Artikelgruppen 3 nach 3 oder 4 kann das Ausrichten von Vorder- oder Hinterkante über geeignet abgestufte Ausrichtbalken erfolgen.
  • Die Gassen 14 laufen hinter (in Transportrichtung T) der Ausrichteinheit 13 aufeinander zu, so dass die Artikelgruppen 3 mit dem aufgetragenen Kleber eng aneinander zu einer Presseinheit 12 zusammengeführt werden und dort eine Zusammenstellung 1 von beispielsweise vier Artikelgruppen 3 bilden. An der Presseinheit 12 werden die Artikelgruppen 3 der Zusammenstellung 1 zu einem Gebinde 4 durch Ausüben von seitlichen Presskräften F zusammengepresst. Die Verpressung muss so lange und kraftmäßig intensiv sein, dass eine ausreichende Klebewirkung erzielt wird, jedoch die Artikelgruppen 3 des Gebindes 4 ohne großen manuellen Kraftaufwand voneinander lösbar sind.
  • Nach dem Gruppieren der Artikel 2 mit Banderolen und nach dem Zusammenstellen der Artikelgruppen 3 zu Gebinden 4 können die so entstandenen Gebinde 4 anschließend nochmals in einem dritten Gruppierungsschritt gruppiert werden und dabei mit einem Kartonboden (Tray) oder einem Wraparound-Karton versehen werden (nicht dargestellt in 1).
  • Einzelne Artikelgruppen 3 können vor der Verklebung zu Gebinden 4 mit je einem Tragegriff (nicht dargestellt in 1) versehen werden. Alternativ können die Gebinde 4 erst nach dem Verkleben mit den Tragegriffen versehen werden. Bei ungerader Anzahl von Artikelgruppen 3 je Gebinde 4 können die Tragegriffe beispielsweise an den mittleren Artikelgruppen 3 angebracht werden. Bei ungerader oder gerader Anzahl von Artikelgruppen 3 je Gebinde 4 können die Tragegriffe beispielsweise diagonal über die (mittleren) Artikelgruppen 3 angebracht werden. Auch die Gebinde 4 mit Tragegriff können dann weiter mit einem Boden oder in einem Karton verpackt werden.
  • In der dargestellten Ausführungsform sind die Artikel 2 je Artikelgruppe 3 hintereinander angeordnet. Ohne Einschränkung der Erfindung können zwei oder mehr Artikel 2 jedoch auch anders innerhalb der Artikelgruppen 3 angeordnet sein. Ebenso können statt vier Artikelgruppen 3 auch weniger oder mehr Artikelgruppen 3 zu einem Gebinde 4 zusammengefasst werden.
  • In der dargestellten Ausführungsform weisen die Artikel 2 einen kreisförmigen Querschnitt auf. Ohne Einschränkung der Erfindung kann der Querschnitt auch andersförmig sein, solange der Querschnitt ausreichend Stellen aufweist, die als Klebestellen 7 geeignet sind.
  • 2 zeigt eine Draufsicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Gebindelage 9, bei der die Artikelgruppen 3 nach 1 im Querverband zusammengestellt wurden. Es sind auch andere Geometrien bzw. Anordnungen der Artikelgruppen 3 innerhalb der Gebindelage 9 denkbar. Mehrere übereinander gestapelte Gebindelagen 9 ergeben eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Palette (nicht gezeigt).
  • 3 zeigt eine Draufsicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Zusammenstellung 1, bei der drei Artikelgruppen 3 mit jeweils zwei Artikeln 2 versetzt zueinander zu einem Gebinde 4 verbunden werden. Vorteilhaft bei dieser Ausführungsform im Vergleich zu den Gebinden 4 aus den 1 und 2 ist, dass die Anzahl der Klebestellen 7 je Artikel 2 höher ist, da mehr tangentiale Berührungspunkte mit benachbarten Artikeln 2 vorhanden sind. So weisen die Artikel 2 nach 3 jeweils eins, zwei oder vier Klebestellen 7 auf, die Artikel 2 nach den 1 bis 2 nur eine bzw. zwei Klebestellen 7. Eine höhere Anzahl an Klebestellen 7 ermöglicht stabilere und somit auch schwerere Gebinde 4.
  • Die Ausrichteinheit 13 umfasst einen Ausrichtbalken 18 und eine in einer Verschieberichtung V verschiebbare Ausrichtdistanz 17, mittels derer die Artikelgruppen 3 zu der Zusammenstellung 1 zusammengestellt und miteinander verklebt werden.
  • 4 zeigt eine Draufsicht einer anderen Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Zusammenstellung 1, bei der drei Artikelgruppen 3 ebenfalls versetzt zueinander zu einem Gebinde 4 verklebt werden. Die Zusammenstellung 1 umfasst an ihren äußeren Seiten zwei Artikelgruppen 3 mit jeweils zwei Artikeln 2 und in ihrer Mitte eine Artikelgruppe 3 mit drei Artikeln 2. Durch das Versetzen der Artikelgruppen 3 ist hier ebenfalls eine höhere Anzahl an Klebestellen 7, zwei bzw. vier, erreicht.
  • Die Ausrichteinheit 13 umfasst einen Ausrichtbalken 18 und zwei in einer Verschieberichtung V verschiebbare Ausrichtdistanzen 17, mittels derer die Artikelgruppen 3 zu der Zusammenstellung 1 zusammengestellt und miteinander verklebt werden.
  • Die Erfindung wurde unter Berücksichtung bevorzugter Ausführungsbeispiele beschrieben. Es ist jedoch für einen Fachmann selbstverständlich, dass Abwandlungen und Änderungen durchgeführt werden können, ohne dabei den Schutzbereich der nachstehenden Ansprüche zu verlassen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Zusammenstellung
    2
    Artikel
    3
    Artikelgruppe
    4
    Gebinde
    6
    Banderole
    7
    Klebestelle
    9
    Gebindelage
    11
    Klebeeinheit
    12
    Presseinheit
    13
    Ausrichteinheit
    14
    Gasse
    15
    Gassenführung
    16
    Verpackungseinrichtung
    17
    Ausrichtdistanz
    18
    Ausrichtbalken
    F
    Kraft
    T
    Transportrichtung
    V
    Verschieberichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 3711766 A1 [0003]
    • DE 3603402 A1 [0004]
    • EP 392996 A1 [0005]
    • DE 4126212 A1 [0006]
    • DE 4238448 A1 [0007]
    • DE 4321328 A1 [0008]
    • DE 9107799 U1 [0009]
    • US 3184054 A [0010]
    • US 5775486 A [0011]
    • WO 2006/050748 A1 [0012]
    • CA 2598557 A1 [0013]

Claims (11)

  1. Verfahren zum Herstellen von Gebinden (4) aus Artikeln (2), gekennzeichnet durch die folgenden Schritte: – Aufbringen von Klebestellen (7) mittels einer Klebeeinheit (11) auf die Artikel (2); – Zusammenfassen von mindestens zwei Artikeln (2) zu einer Artikelgruppe (3); und – Zusammenpressen von mindestens zwei Artikeln (2) der Artikelgruppe (3) mittels einer Presseinheit (12) zu einem Gebinde (4).
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die mindestens zwei benachbarten Artikel (2) einer Artikelgruppe (3) vermittels mindestens einer Klebestelle (7) verbunden werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Anzahl der Klebestellen (7) der mindestens zwei benachbarten Artikeln (2) einer Artikelgruppe (3) der Anzahl der vorhandenen tangentialen Berührungspunkte der Artikel (2) entspricht.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei sich die Klebestellen (7) an erhabenen Flächenabschnitten der mindestens zwei Artikel (2) befinden.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1, wobei die mindestens zwei Artikel (2) in einer Etikettiermaschine etikettiert und anschließend direkt der Klebeeinheit (11) zum Aufbringen von Klebestellen (7) zugeführt werden.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 5, wobei die mindestens zwei Artikel (2) vor dem Verkleben in der Klebeeinheit (11) einer Ausrichteinheit (13) zugeführt werden.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, wobei vor dem Ausrichten der mindestens zwei Artikel (2) in der Ausrichteinheit (13) Gassen (14) verlaufen, in denen die mindestens zwei Artikel (2) transportiert werden.
  8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, wobei die mindestens zwei Artikel (2) erst nach dem Durchlaufen der Gassen (14) und der Ausrichteinheit (13) zusammengeführt werden.
  9. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die mindestens zwei Artikel (2) am der Presseinheit (12) durch Ausüben von seitlichen Presskräften (F) zusammengepresst werden.
  10. Verfahren nach Anspruch 1 oder 9, wobei die mindestens zwei Artikel (2) nach der Zusammenpressung in der Presseinheit (12) mit mindestens einem Traggriff versehen werden.
  11. Gebinde (4), bestehend aus mindestens zwei Artikeln (2), dadurch gekennzeichnet, dass das Gebinde (4) nach einem der Ansprüche 1 bis 10 hergestellt ist.
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