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Die
Erfindung betrifft Fertigungsverfahren für einen Photomaskenrohling
und eine Photomaske und insbesondere ein Fertigungsverfahren für
einen Photomaskenrohling zur Verwendung bei der Fertigung einer
Photomaske, die auf geeignete Weise in einer Belichtungsvorrichtung
verwendet wird, die Belichtungslicht mit einer kurzen Wellenlänge
von höchstens 200 nm nutzt, und ein Fertigungsverfahren
für eine solche Photomaske.
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Im
allgemeinen erfolgt die Ausbildung von Feinstrukturen bei der Herstellung
eines Halbleiterbauelements durch Photolithographie. Normalerweise
werden für diese Ausbildung von Feinstrukturen Substrate
benutzt, die als Photomasken bezeichnet werden. Die Photomaske weist
im allgemeinen ein lichtdurchlässiges Glassubstrat mit
einer darauf aufgebrachten Feinstruktur auf, die aus einem Metalldünnfilm
oder dergleichen besteht. Die Photolithographie wird auch bei der
Fertigung der Photomaske angewandt.
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Bei
der Fertigung einer Photomaske durch Photolithographie wird ein
Photomaskenrohling mit einem Dünnfilm (z. B. einem lichtabschirmenden Film)
zur Ausbildung einer Übertragungsstruktur (Maskenstruktur)
auf einem lichtdurchlässigen Substrat, wie z. B. einem
Glassubstrat, genutzt. Die Fertigung der Photomaske unter Verwendung
des Photomaskenrohlings beinhaltet ein Belichtungsverfahren zum
Schreiben einer erforderlichen Struktur auf eine auf dem Photomaskenrohling
ausgebildete Resistschicht, ein Entwicklungsverfahren zum Entwickeln
der Resistschicht, um in Übereinstimmung mit der geschriebenen
Struktur eine Resiststruktur auszubilden, ein Ätzverfahren
zum Ätzen des Dünnfilms entlang der Resiststruktur
und ein Verfahren zum Ablösen und Entfernen der übrigen
Resiststruktur. Bei dem Entwicklungsverfahren wird nach dem Schreiben
der erforderlichen Struktur auf die auf dem Photo maskenrohling ausgebildete
Resistschicht ein Entwickler zugeführt, um einen in dem
Entwickler löslichen Teil der Resistschicht zu lösen
und dadurch die Resiststruktur zu bilden. Bei dem Ätzverfahren
wird unter Verwendung der Resiststruktur als Maske ein belichteter
Teil des Dünnfilms, wo die Resiststruktur nicht ausgebildet
ist, durch Trockenätzen oder Naßätzen
gelöst und dadurch eine erforderliche Maskenstruktur auf
dem lichtdurchlässigen Substrat ausgebildet. Auf diese
Weise wird die Photomaske hergestellt.
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Zur
Miniaturisierung einer Struktur eines Halbleiterbauelements müssen
außer der Miniaturisierung der Maskenstruktur der Photomaske
die Wellenlängen von Belichtungslicht zur Verwendung in der
Photolithographie verkürzt werden. In den letzten Jahren
ist die Wellenlänge von Belichtungslicht zur Verwendung
bei der Fertigung eines Halbleiterbauelements von KrF-Excimerlaserlicht
(Wellenlänge: 248 nm) auf ArF-Excimerlaserlicht (Wellenlänge:
193 nm) verkürzt worden.
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Als
Photomaskentyp ist außer einer herkömmlichen Binärmaske
mit einer lichtabschirmenden Filmstruktur aus einem Material auf
Chrombasis auf einem lichtdurchlässigen Substrat eine Halbton-Phasenverschiebungsmaske
bekannt. Diese Halbton-Phasenverschiebungsmaske ist so konfiguriert,
daß sie einen halbdurchlässigen Film auf einem lichtundurchlässigen
Substrat aufweist. Dieser halbdurchlässige Film besteht
beispielsweise aus einem Material, das eine Molybdänsilicidverbindung
enthält, und ist daran angepaßt, Licht mit einer
Intensität durchzulassen, die nicht wesentlich zur Belichtung beiträgt
(z. B. 1% bis 20% bezüglich einer Belichtungswellenlänge),
und eine vorgegebene Phasendifferenz zu erzeugen. Durch die Verwendung
von halbdurchlässigen Abschnitten, die durch Strukturieren
des halbdurchlässigen Films ausgebildet werden, und von
lichtdurchlässigen Abschnitten, die ohne halbdurchlässigen
Film ausgebildet und so angepaßt sind, daß sie
Licht mit einer Intensität durchlassen, die wesentlich
zur Belichtung beiträgt, bewirkt die Halbton-Phasenverschiebungsmaske,
daß die Phase des durch die halbdurchlässigen
Abschnitte durchgelassenen Lichts bezüglich der Phase des durch
die lichtdurchlässigen Abschnitte durchgelassenen Lichts
praktisch umgekehrt wird, so daß die Lichtanteile, die
nahe den Grenzen zwischen den halbdurchlässigen Abschnitten
und den lichtdurchlässigen Abschnitten durchgelassen und
durch Beugung in die Bereiche der anderen Abschnitte abgelenkt worden
sind, einander auslöschen. Dadurch wird die Lichtintensität
an den Grenzen nahezu gleich null, wodurch der Kontrast, d. h. die
Auflösung, an den Grenzen verbessert wird.
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In
den letzten Jahren sind auch Binärmasken und dergleichen
für ArF-Excimerlaserlicht mit einem Material herausgekommen,
das eine Molybdänsilicidverbindung als lichtabschirmenden
Film enthält.
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Im
Anschluß an die Verkürzung der Belichtungslichtwellenlänge
ist jedoch der Güteverlust der Maske durch wiederholte
Verwendung einer Photomaske bedeutend geworden. Besonders im Fall
einer Phasenverschiebungsmaske tritt ein Phänomen auf,
bei dem sich durch Bestrahlen mit ArF-Excimerlaserlicht (Wellenlänge:
193 nm) die Lichtdurchlässigkeit und die Phasendifferenz
verändern und sich ferner die Linienbreite verändert
(zunimmt). Im Fall der Phasenverschiebungsmaske sind derartige Veränderungen
der Lichtdurchlässigkeit und der Phasendifferenz schwerwiegende
Probleme, welche die Funktionsfähigkeit der Maske beeinflussen.
Wenn die Änderung der Lichtdurchlässigkeit groß wird,
verschlechtert sich die Übertragungsgenauigkeit, während
es bei großer Änderung der Phasendifferenz schwierig
ist, den Phasenverschiebungseffekt an den Strukturgrenzen zu erzielen,
so daß sich der Kontrast an den Strukturgrenzen verringert
und daher die Auflösung erheblich vermindert wird. Ferner
verschlechtert die Veränderung der Linienbreite die Genauigkeit der
kritischen Abmessungen (CD) der Photomaske und verschlechtert schließlich
die Genauigkeit der kritischen Abmessungen (CD) eines Wafers mit
darauf übertragener Struktur.
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Gemäß der
Untersuchung des Erfinders wird angenommen, daß das Problem
des Maskengüteverlusts durch wiederholte Verwendung der
Photomaske den folgenden Hintergrund hat. Herkömmlicherweise
wird zum Beispiel bei Entstehung einer Verunreinigung der Waferoberfläche
eine Reinigung ausgeführt, um die Verunreinigung zu entfernen, aber
ein Filmverlust (Auflösung) infolge der Reinigung kann
nicht vermieden werden, und daher bestimmt, grob geschätzt,
die Anzahl der Reinigungen die Lebensdauer der Maske. Da sich jedoch
die Anzahl der Reinigungen in den letzten Jahren wegen einer Verbesserung
der Verunreinigung vermindert hat, wird die Periode der wiederholten
Verwendung einer Photomaske verlängert, und folglich wird
die Belichtungszeit entsprechend verlängert, und daher
ist ein Problem der Lichtbeständigkeit besonders gegen kurzwelliges
Licht, wie z. B. ArF-Excimerlaserlicht, von neuem aktuell geworden.
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Außerdem
wird zur Verbesserung der Lichtbeständigkeit eines halbdurchlässigen
Films herkömmlicherweise zum Beispiel ein hauptsächlich
aus Metall und Silicium bestehender halbdurchlässiger Film
(Phasenverschiebungsfilm) in der Atmosphäre oder einer
Sauerstoffatmosphäre 90 bis 150 Minuten bei 250 bis 350°C
wärmebehandelt (siehe
JP-A-2002-156742 ), oder auf einem hauptsächlich aus
Metall und Silicium bestehenden halbdurchlässigen Film
(Phasenverschiebungsfilm) wird eine hauptsächlich aus Metall
und Silicium bestehende Deckschicht ausgebildet (siehe
JP-A-2002-258455 ). Im Verlauf
der Wellenlängenverkürzung von Belichtungslicht
in den letzten Jahren ist jedoch eine weitere Verbesserung der Lichtbeständigkeit
eines Films gegen Belichtungslicht erforderlich geworden.
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Da
ferner die Fertigungskosten für Photomasken im Anschluß an
die Strukturminiaturisierung erheblich gestiegen sind, besteht ein
steigender Bedarf für eine längere Lebensdauer
einer Photomaske, und auch aus dieser Sicht ist die weitere Verbesserung
der Lichtbeständigkeit der Photomaske erforderlich.
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Es
ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Fertigungsverfahren
für Photomaskenrohlinge und Photomasken bereitzustellen,
welche die Lichtbeständigkeit eines Dünnfilms,
wie z. B. eines halbdurchlässigen Films, gegen Belichtungslicht
mit einer Wellenlänge von höchstens 200 nm verbessern können
und dadurch die Lebensdauer einer Photomaske verbessern.
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Dafür,
daß der Güteverlust einer Photomaske infolge ihrer
wiederholten Verwendung im Anschluß an die Verkürzung
der Belichtungslichtwellenlänge beträchtliche
Werte erreicht, hat der Erfinder die folgende Ursache angenommen.
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Als
Ergebnis der Untersuchung einer halbdurchlässigen Filmstruktur
einer Phasenverschiebungsmaske, die infolge ihrer wiederholten Verwendung
Veränderungen der Durchlässigkeit und der Phasendifferenz
sowie einer Veränderung (Zunahme) der Linienbreite ausgesetzt
ist, hat der Erfinder festgestellt, daß auf der Oberflächenschichtseite
eines Films auf MoSi-Basis eine modifizierte Schicht ausgebildet
wird, die Si, O und ein wenig Mo enthält, und das dies
eine der Hauptursachen der Veränderungen von Durchlässigkeit,
Phasendifferenz und Linienbreite ist. Für die Bildung einer
solchen modifizierten Schicht wird der folgende Grund (Mechanismus)
in Betracht gezogen. Das heißt, der herkömmliche
gesputterte Film auf MoSi-Basis (halbdurchlässiger Film)
weist strukturell Lücken auf, und selbst wenn nach der
Filmbildung ein Ausheizen durchgeführt wird, ist die Strukturveränderung
des Films auf MoSi-Basis gering, und daher tritt beispielsweise Sauerstoff
(O2) oder Wasser (H2O)
in der Atmosphäre, durch Reaktion von Sauerstoff (O2) mit ArF-Excimerlaserlicht erzeugtes Ozon
(O3) oder dergleichen im Verlauf der Verwendung
der Photomaske in die Lücken ein und reagiert mit Si und
Mo, die den halbdurchlässigen Film bilden. Das heißt,
wenn Si und Mo, die den halbdurchlässigen Film bilden,
der Bestrahlung mit Belichtungslicht (besonders mit kurzwelligem
Licht, wie z. B. ArF-Excimerlaserlicht) in einer solchen Umgebung
ausgesetzt werden, dann werden sie in einen Übergangszustand
angeregt, so daß Si oxidiert und ausgedehnt wird (weil
SiO2 ein größeres Volumen
hat als Si), und Mo wird gleichfalls oxidiert, wodurch die modifizierte
Schicht auf der Oberflächenschichtseite des halbdurchlässigen Films
ausgebildet wird. Während die Maske infolge der wiederholten
Verwendung der Photomaske kumulativ der Bestrahlung mit Belichtungslicht
ausgesetzt wird, schreiten dann die Oxidation und Ausdehnung von
Si weiter fort, und das oxidierte Mo diffundiert in die modifizierte
Schicht, um auf ihrer Oberfläche abgeschieden und beispielsweise
als MoO3 sublimiert zu werden, und als Ergebnis
nimmt die Dicke der modifizierten Schicht allmählich zu
(das Besetzungsverhältnis der modifizierten Schicht in
dem Film auf MoSi-Basis steigt allmählich an). Diese Erscheinung
der Bildung und Vergrößerung der modi fizierten Schicht
wird im Fall von kurzwelligem Licht, wie z. B. Excimerlaserlicht,
mit der notwendigen Energie für die Anregung von Si und
Mo, d. h. der Komponentenatome des halbdurchlässigen Films,
in den die Oxidationsreaktionen dieser Atome auslösenden Übergangszustand
signifikant beobachtet.
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Ausgehend
von der erläuterten Tatsache und der oben beschriebenen
Betrachtung hat sich der Erfinder mit der Unterdrückung
der Oxidationsrate eines Dünnfilms, wie z. B. eines Films
auf MoSi-Basis, als Maßnahme zur Unterdrückung
der Bildung und Vergrößerung einer modifizierten
Schicht befaßt und als Ergebnis weiter andauernder intensiver
Untersuchungen die vorliegende Erfindung vollendet.
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Um
die oben erwähnte Aufgabe zu lösen, weist die
vorliegende Erfindung konkret die nachstehend aufgeführten
Aspekte auf.
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(Aspekt
1) Verfahren zur Herstellung eines Photomaskenrohlings, der auf
einem lichtdurchlässigen Substrat einen Dünnfilm
zur Ausbildung einer Übertragungsstruktur aufweist, wobei
das Verfahren aufweist:
Ausbildung des Dünnfilms,
der aus einem Material besteht, das ein Metall und Silicium enthält,
auf dem lichtdurchlässigen Substrat; und
danach Durchführen
einer Behandlung, um eine Hauptfläche des ausgebildeten
Dünnfilms im Voraus so zu modifizieren, daß bei
kumulativer Einstrahlung von Belichtungslicht mit einer Wellenlänge
von höchstens 200 nm auf eine Dünnfilmstruktur
einer Photomaske, die durch Strukturieren des Dünnfilms zu
erzeugen ist, eine Übertragungscharakteristik der Dünnfilmstruktur
sich nicht mehr als in einem vorgegebenen Grad verändert.
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(Aspekt
2) Verfahren gemäß Aspekt 1, wobei an einer Oberflächenschicht
des Dünnfilms durch die Behandlung eine Schicht ausgebildet
wird, die Silicium und Sauerstoff enthält.
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(Aspekt
3) Verfahren gemäß Aspekt 1, wobei die Behandlung
eine Wärmebehandlung in einer sauerstoffhaltigen Atmosphäre
bei 450°C bis 900°C ist.
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(Aspekt
4) Verfahren gemäß Aspekt 1, wobei die Behandlung
ein Ausheizen durch Bestrahlung mit einer Blitzlichtlampe in einer
sauerstoffhaltigen Atmosphäre mit einer Energiedichte von
5 bis 14 J/cm2 ist.
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(Aspekt
5) Verfahren gemäß Aspekt 1, wobei die Behandlung
eine Behandlung mit Sauerstoffplasma ist.
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(Aspekt
6) Verfahren gemäß Aspekt 1, wobei eine durch
die Behandlung modifizierte Oberflächenschicht des Dünnfilms
eine Dicke von höchstens 10 nm aufweist.
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(Aspekt
7) Verfahren zur Fertigung eines Photomaskenrohlings, der auf einem
lichtdurchlässigen Substrat einen Dünnfilm zur
Ausbildung einer Übertragungsstruktur aufweist, wobei das
Verfahren aufweist:
Ausbilden des Dünnfilms, der aus
einem Material besteht, das ein Metall und Silicium enthält,
auf dem lichtdurchlässigen Substrat; und
danach Ausbildung
einer Schutzschicht auf dem gebildeten Dünnfilm, so daß bei
kumulativer Einstrahlung von Belichtungslicht mit einer Wellenlänge
von höchstens 200 nm auf eine Dünnfilmstruktur
einer Photomaske, die durch Strukturieren des Dünnfilms herzustellen
ist, eine Übertragungscharakteristik der Dünnfilmstruktur
sich nicht mehr als in einem vorgegebenen Grad ändert.
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(Aspekt
8) Verfahren gemäß Aspekt 7, wobei die Schutzschicht
aus einem Material besteht, das Silicium und Sauerstoff enthält.
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(Aspekt
9) Verfahren gemäß Aspekt 7, wobei die Schutzschicht
eine Dicke von höchstens 15 nm hat.
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(Aspekt
10) Verfahren gemäß Aspekt 1 oder 7, wobei der
Dünnfilm ein halbdurchlässiger Film ist, der aus
einem Material besteht, das eine Übergangsmetallsilicidverbindung
enthält.
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(Aspekt
11) Verfahren gemäß Aspekt 10, wobei das Übergangsmetallsilicid
Molybdänsilicid ist.
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(Aspekt
12) Verfahren gemäß Aspekt 1 oder 7, wobei der
Dünnfilm ein lichtabschirmender Film aus einem Material
ist, das eine Übergangsmetallsilicidverbindung enthält.
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(Aspekt
13) Verfahren gemäß Aspekt 12, wobei das Übergangsmetallsilicid
Molybdänsilicid ist.
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(Aspekt
14) Verfahren zur Fertigung einer Photomaske, das einen Schritt
zum Strukturieren des Dünnfilms in dem Photomaskenrohling
gemäß Aspekt 1 oder 7 durch Ätzen aufweist.
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Gemäß Aspekt
1 ist es durch vorheriges Durchführen der Behandlung zur
Modifikation (Veränderung der Eigenschaft) der Hauptfläche
des Dünnfilms möglich, die Oxidationsrate von
Si-Atomen, die den Dünnfilm bilden, zu unterdrücken
und folglich die Bildung und Vergrößerung einer
modifizierten Schicht zu unterdrücken, die herkömmlicherweise
durch Si-Oxidation und Ausdehnung verursacht wird. Selbst wenn die
Photomaske wiederholt mit kurzwelligem Licht, wie z. B. ArF-Excimerlaserlicht
mit einer Wellenlänge von höchstens 200 nm, als
Belichtungslicht eingesetzt wird, so daß das Belichtungslicht
mit der Wellenlänge von höchstens 200 nm kumulativ
auf die Dünnfilmstruktur der Photomaske eingestrahlt wird,
ist es daher möglich, die Veränderung der Übertragungscharakteristik
der Dünnfilmstruktur zu unterdrücken, wie beispielsweise
eine Veränderung der Durchlässigkeit, Phasendifferenz oder
Linienbreite eines halbdurchlässigen Films.
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Wie
unter Aspekt 2 dargestellt, ist die oben erwähnte Behandlung
beispielsweise eine Behandlung, um die Hauptfläche des
Dünnfilms im Voraus zu modifizieren und eine Schicht, die
Silicium und Sauerstoff enthält, an einer Oberflächenschicht
des Dünnfilms zu bilden.
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Der
Mechanismus für die Bildung der modifizierten Schicht in
dem Film auf MoSi-Basis entspricht beispielsweise der oben gegebenen
Beschreibung, und in diesem Fall ist die Oxidationsrate (dx/dt)
von Si durch dx/dt = k·C0/N0 gegeben, wobei k ein Oxidations-Reaktionskoeffizient
an einer Oxidationsgrenzfläche, Co eine O2/H2O-Konzentration an einer Oxidationsgrenzfläche
und N0 die Anzahl der SiO2-Moleküle
pro Volumeneinheit ist. Daher ist es beispielsweise möglich,
die Oxidationsrate von Si durch Erhöhen des Werts von N0 herabzudrücken. Dementsprechend
wird durch Ausführung der Behandlung, um die Hauptfläche
des Dünnfilms im Voraus zu modifizieren und an der Oberflächenschicht
des Dünnfilms die Silicium und Sauerstoff enthaltende Schicht
auszubilden, wie in Aspekt 2 dargestellt, die Anzahl der SiO2-Moleküle an der Oberflächenschicht des
Dünnfilms erhöht, um dadurch die Oxidationsrate
von Si zu unterdrücken. Selbst wenn die Photomaske in einer Umgebung,
die H2O, O2 oder
O3 enthält, mit Belichtungslicht,
wie z. B. ArF-Excimerlaserlicht, bestrahlt wird, ist es dadurch
möglich, die Bildung und Vergrößerung
einer modifizierten Schicht, die herkömmlicherweise durch
Si-Oxidation und -Ausdehnung verursacht wird, wirksam zu unterdrücken.
Auch wenn die Photomaske wiederholt verwendet wird, so daß Belichtungslicht
mit einer Wellenlänge von höchstens 200 nm kumulativ
auf die Dünnfilmstruktur der Photomaske eingestrahlt wird,
ist es daher möglich, die Änderung der Übertragungscharakteristik
der Dünnfilmstruktur zu unterdrücken, wie z. B.
eine Änderung der Lichtdurchlässigkeit, Phasendifferenz
oder Linienbreite eines halbdurchlässigen Films.
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Als
Behandlung zur vorherigen Modifikation der Hauptfläche
des Dünnfilms wird z. B. vorzugsweise eine Wärmebehandlung
in einer sauerstoffhaltigen Atmosphäre bei 450°C
bis 900°C ausgeführt, wie in Aspekt 3 dargestellt.
Alternativ wird vorzugsweise, wie in Aspekt 4 dargestellt, ein Ausheizen
durch Bestrahlung mit einer Blitzlichtlampe mit einer Energiedichte
von 5 bis 14 J/cm2 in einer sauerstoffhaltigen Atmosphäre
ausgeführt. Alternativ wird vorzugsweise eine Sauerstoffplasmabehandlung
ausgeführt, wie in Aspekt 5 dargestellt.
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Die
Oberflächenschicht des Dünnfilms, die durch die
Vorbehandlung zur Modifikation der Hauptfläche des Dünnfilms
modifiziert wird, hat vorzugsweise eine Dicke von höchstens
10 nm (Aspekt 6).
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Gemäß Aspekt
7 ist es durch Ausbildung einer Schutzschicht auf dem gebildeten
Dünnfilm möglich, die Oxidationsrate von Si-Atomen,
die den Dünnfilm bilden, zu unterdrücken, und
folglich die Bildung und Vergrößerung einer modifizierten
Schicht zu unterdrücken, die herkömmlicherweise
durch Si-Oxidation und Ausdehnung verursacht wird. Selbst wenn die
Photomaske wiederholt mit kurzwelligem Licht, wie z. B. ArF-Excimerlaserlicht
mit einer Wellenlänge von höchstens 200 nm, als
Belichtungslicht verwendet wird, so daß das Belichtungslicht
mit der Wellenlänge von höchstens 200 nm kumulativ
auf die Dünnfilmstruktur der Photomaske eingestrahlt wird,
ist es daher möglich, die Veränderung der Übertragungscharakteristik
der Dünnfilmstruktur zu unterdrücken, wie z. B.
eine Veränderung der Lichtdurchlässigkeit, Phasendifferenz
oder Linienbreite eines halbdurchlässigen Films.
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Wie
in Aspekt 8 dargestellt, besteht die Schutzschicht vorzugsweise
aus einem Material, das Silicium und Sauerstoff enthält.
Durch Ausbildung einer Schutzschicht aus einem Silicium und Sauerstoff enthaltenden
Material auf einem Dünnfilm auf MoSi-Basis, um dadurch
die oben erwähnte Anzahl von SiO2-Molekülen
(N0) an der Oberfläche des Dünnfilms
zu erhöhen, ist es beispielsweise möglich, die Oxidationsrate
von Si zu unterdrücken.
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In
diesem Fall beträgt die Dicke der Schutzschicht vorzugsweise
höchstens 15 nm (Aspekt 9).
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Die
vorliegende Erfindung eignet sich beispielsweise für die
Fertigung eines Phasenverschiebungsmaskenrohlings, in dem der Dünnfilm
ein halbdurchlässiger Film ist, der aus einem Material
besteht, das eine Übergangsmetallsilicidverbindung enthält,
wie in Aspekt 10 dargestellt, oder eines Binärmaskenrohlings,
in dem der Dünnfilm ein lichtabschirmender Film aus einem
Material ist, das eine Übergangsmetallsilicidverbindung
enthält, wie in Aspekt 11 dargestellt. Insbesondere eignet
sich die vorliegende Erfindung für die Fertigung eines
Phasenverschiebungsmaskenrohlings oder eines Binärmaskenrohlings
unter Verwendung eines Dünnfilms aus einem Material, das
eine Molybdänsilicidverbindung unter Übergangsmetallsiliciden
enthält (Aspekt 12).
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Durch
ein Photomaskenfertigungsverfahren, das einen Schritt zur Strukturierung
des Dünnfilms in dem Photomaskenrohling durch Ätzen
aufweist, wie in Aspekt 13 dargestellt, erhält man eine
Photomaske mit verbesserter Lichtbeständigkeit gegen kurzwelliges
Belichtungslicht, wie z. B. ArF-Excimerlaserlicht, und daher mit
erheblich verbesserter Maskenlebensdauer.
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1 zeigt
eine Schnittansicht eines Phasenverschiebungsmaskenrohlings gemäß einem Beispiel
der vorliegenden Erfindung; und
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2(a) bis (e) zeigen Schnittansichten,
die Fertigungsprozesse einer Phasenverschiebungsmaske unter Verwendung
des Phasenverschiebungsmaskenrohlings von 1 darstellen.
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Nachstehend
werden Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung ausführlich
beschrieben.
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[Erste Ausführungsform]
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Diese
Ausführungsform ist ein Fertigungsverfahren für
einen Photomaskenrohling mit einem Dünnfilm zur Ausbildung
einer Übertragungsstruktur auf einem lichtdurchlässigen
Substrat und beinhaltet die Ausbildung des Dünnfilms aus
einem Metall und Silicium enthaltenden Material auf dem lichtdurchlässigen
Substrat und danach die Durchführung einer Behandlung,
um eine Hauptfläche des gebildeten Dünnfilms im
Voraus so zu modifizieren (ihre Eigenschaft so zu verändern),
daß bei kumulativer Einstrahlung von Belichtungslicht mit
einer Wellenlänge von höchstens 200 nm auf eine
Dünnfilmstruktur einer Photomaske, die durch Strukturieren
des Dünnfilms zu erzeugen ist, die Übertragungscharakteristik der
Dünnfilmstruktur sich nicht mehr als in einen vorgegebenen
Grad ändert.
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Das
lichtdurchlässige Substrat unterliegt keiner besonderen
Beschränkung, solange es für eine zu verwendende
Belichtungswellenlänge durchlässig ist. Bei der
vorliegenden Erfindung können ein Quarzsubstrat und verschiedene
andere Glassubstrate (z. B. Natronkalkglassubstrat, Aluminiumsilicatglassubstrat
usw.) verwendet werden, und unter diesen ist das Quarzsubstrat besonders
geeignet, da es in einem Bereich von ArF-Excimerlaserlicht oder kurzwelligerem
Licht eine hohe Durchlässigkeit aufweist.
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Der
Dünnfilm zur Ausbildung der Übertragungsstruktur
ist ein Dünnfilm, der aus einem Material besteht, das ein
Metall und Silicium enthält, wie z. B. ein halbdurchlässiger
Film oder ein lichtabschirmender Film aus einem Material, das eine Übergangsmetallsilicidverbindung
(besonders Molybdänsilicid) enthält, die später
ausführlich beschrieben wird.
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Als
Verfahren zur Ausbildung des Dünnfilms auf dem lichtdurchlässigen
Substrat wird zum Beispiel vorzugsweise, aber nicht darauf beschränkt,
ein Zerstäubungs- bzw. Sputterverfahren zur Filmbildung ausgeführt.
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In
dieser Ausführungsform wird als Vorbehandlung zur Modifikation
der Hauptfläche des Dünnfilms eine Wärmebehandlung
in einer sauerstoffhaltigen Atmosphäre bei 450°C
bis 900°C ausgeführt. Wenn die Erhitzungstemperatur
weniger als 450°C beträgt, gibt es insofern ein
Problem, als die Waschbeständigkeit und die Heißwasserbeständigkeit
vermindert werden. Wenn andererseits die Erhitzungstemperatur höher
als 900°C ist, entsteht die Möglichkeit, daß sich
die Güte des Dünnfilms selbst verschlechtert.
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Besonders
bevorzugt liegt die Erhitzungstemperatur in einem Bereich von 550°C
bis 650°C. Als Grund dafür wird eine Zunahme der
Si-N-Bindungen bei etwa 600°C angesehen.
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Eine
Heizvorrichtung zur Verwendung bei der Wärmebehandlung
ist frei wählbar, wie z. B. ein Glühofen, ein
Brennofen oder eine Heizplatte.
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Die
Wärmebehandlung wird in einer sauerstoffhaltigen Atmosphäre
ausgeführt und wird zum Beispiel vorzugsweise in einer
durch sauerstoffsubstituierten Atmosphäre in einem Glühofen
ausgeführt. Natürlich kann die Wärmebehandlung
in der Atmosphäre ausgeführt werden.
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Die
Wärmebehandlungsdauer kann unter Berücksichtigung
sowohl der Heiztemperatur als auch der Dicke einer durch die Wärmebehandlung
zu modifizierenden Oberflächenschicht des Dünnfilms festgelegt
werden und beträgt im allgemeinen geeigneterweise etwa
1 bis 3 Stunden.
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In
dieser Ausführungsform beträgt die Dicke der Oberflächenschicht
des Dünnfilms, die durch die Wärmebehandlung zur
Modifikation der Hauptfläche des Dünnfilms im
Voraus modifiziert wird, vorzugsweise höchstens 10 nm,
und besonders bevorzugt höchstens 5 nm. Wenn die Dicke
der modifizierten Oberflächenschicht größer
als 10 nm ist, wird die Änderung der Lichtdurchlässigkeit
aufgrund der modifizierten Oberflächenschicht so groß,
daß es schwierig ist, eine Konstruktion des Films in Erwartung
einer solchen Lichtdurchlässigkeitsänderung im
Voraus durchzuführen. Der untere Grenzwert der Dicke der modifizierten
Oberflächenschicht beträgt vorzugsweise höchstens
1 nm. Wenn er kleiner als 1 nm ist, wird die Wirkung der Unterdrückung
der Oxidationsrate von Si, das den Dünnfilm bildet, nicht
ausreichend erzielt.
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Gemäß der
vorliegenden Ausführungsform ist es durch Ausführen
der Wärmebehandlung in einer sauerstoffhaltigen Atmosphäre
bei 450°C bis 900°C als Vorbehandlung zur Modifikation
der Hauptfläche des Dünnfilms möglich,
die Hauptfläche des Dünnfilms im Voraus zu modifizieren,
um dadurch eine Silicium und Sauerstoff enthaltende Schicht an der
Oberflächenschicht des Dünnfilms auszubilden. Durch
Ausbilden der Silicium und Sauerstoff enthaltenden Schicht an der
Oberflächenschicht des Dünnfilms wird die Anzahl
der SiO2-Moleküle an der Oberflächenschicht
des Dünnfilms erhöht, um dadurch die Oxidationsrate
von Si zu unterdrücken. Dadurch ist sogar bei Bestrahlung
der Photomaske mit Belichtungslicht, wie z. B. ArF-Excimerlaserlicht,
in einer Umgebung, die H2O, O2 oder
O3 enthält, die wirksame Unterdrückung
der Bildung und Vergrößerung einer modifizierten
Schicht möglich, die herkömmlicherweise durch
Oxidation von Si und Ausdehnung verursacht wird. Daher ist auch
bei wiederholter Verwendung der Photomaske, so daß Belichtungslicht mit
einer Wellenlänge von höchstens 200 nm kumulativ
auf die Dünnfilmstruktur der Photomaske eingestrahlt wird,
eine Unterdrückung der Änderung der Übertragungscharakteristik
der Dünnfilmstruktur möglich, wie z. B. eine Änderung
der Lichtdurchlässigkeit, Phasendifferenz oder Linienbreite
eines halbdurchlässigen Films.
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Wenn
bei einem durch die vorliegende Ausführungsform erhaltenen
Photomaskenrohling beispielsweise ArF-Excimerlaserlicht kontinuierlich
auf eine unter Verwendung dieses Photomaskenrohlings erzeugte Photomaske
eingestrahlt wird, so daß die Gesamtdosis 30 kJ/cm2 erreicht, dann sind Änderungen
der optischen Eigenschaften nach der Bestrahlung von beispielsweise
einem halbdurchlässigen Film auf MoSi-Basis so beschaffen,
daß die Änderung der Lichtdurchlässigkeit
höchstens 0,60% und die Änderung der Phasendifferenz
höchstens 3,0 Grad betragen kann. Ferner kann die Änderung
der Lichtdurchlässigkeit 0,05% oder weniger betragen, und
die Änderung der Phasendifferenz kann 1,0° oder
weniger betragen. Auf diese Weise werden die Änderungen
der optischen Eigenschaften auf niedrige Werte herabgedrückt,
und die Änderungen auf diesem Niveau beeinträchtigen
die Funktionsfähigkeit der Photomaske nicht. Ferner kann
auch die Erhöhung der Linienbreite (Änderung der
kritischen Abmessungen (CD)) einer halbdurchlässigen Filmstruktur
auf 5 nm oder weniger unterdrückt werden.
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Wenn
auf eine Photomaske, die unter Verwendung eines Binärmaskenrohlings
erzeugt wird, der beispielsweise einen durch die vorliegende Ausführungsform
erhaltenen lichtabschirmenden Film auf MoSi-Basis aufweist, ArF-Excimerlaserlicht
kontinuierlich so eingestrahlt wird, daß die Gesamtdosis 30
kJ/cm2 erreicht, dann kann ebenso eine Vergrößerung
der Linienbreite (Änderung der kritischen Abmessungen (CD))
einer lichtabschirmenden Filmstruktur auf höchstens 5 nm
unterdrückt werden.
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Die
Dosis von 30 kJ/cm2 (Energiedichte: etwa
25 mJ/cm2) entspricht der etwa 100000-maligen Verwendung
einer Photomaske und entspricht einer Einsatzdauer von etwa drei
Monaten bei normaler Einsatzhäufigkeit einer Photomaske.
Daher läßt sich gemäß der vorliegenden
Erfindung sagen, daß es möglich ist, die Lichtbeständigkeit
eines Dünnfilms, wie z. B. eines halbdurchlässigen
Films, gegen Belichtungslicht mit einer Wellenlänge von
höchstens 200 nm gegenüber dem herkömmlichen
Wert weiter zu verbessern und dadurch die Lebensdauer einer Photomaske
erheblich zu verbessern.
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[Zweite Ausführungsform]
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In
dieser Ausführungsform wird als Vorbehandlung zur Modifikation
der Hauptfläche des Dünnfilms das Ausheizen durch
Bestrahlung mit einer Blitzlichtlampe in einer sauerstoffhaltigen
Atmosphäre mit einer Energiedichte von 5 bis 14 J/cm2 ausgeführt. Wenn die Bestrahlungsenergiedichte
niedriger als 5 J/cm2 ist, besteht das Problem,
daß die Waschbeständigkeit und die Heißwasserbeständigkeit
vermindert werden. Wenn andererseits die Bestrahlungsenergiedichte
höher als 14 J/cm2 ist, dann entsteht
die Möglichkeit eines Güteverlusts des Dünnfilms
selbst.
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Bei
der vorliegenden Erfindung liegt die Energiedichte in einer sauerstoffhaltigen
Atmosphäre für das Ausheizen mit einer Blitzlichtlampe
besonders bevorzugt in einem Bereich von 8 bis 12 J/cm2.
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In
der vorliegenden Ausführungsform wird das Ausheizen mit
einer Blitzlichtlampe zum Beispiel vorzugsweise in der Atmosphäre
oder in einer sauerstoffhaltigen Atmosphäre ausgeführt
und wird besonders bevorzugt in einer sauerstoffhaltigen Atmosphäre
(z. B. einer Mischgasatmosphäre aus Sauerstoff und Stickstoff)
ausgeführt.
-
Vorzugsweise
wird das mit dem Dünnfilm beschichtete Substrat beim Ausheizen
mit der Blitzlichtlampe erhitzt. Die Erhitzungstemperatur des Substrats
liegt vorzugsweise in einem Bereich von z. B. etwa 150 bis 350°C.
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Die
Behandlungsdauer durch Bestrahlung mit der Blitzlichtlampe (Bestrahlungsdauer)
kann unter Berücksichtigung sowohl der Bestrahlungsenergiedichte
als auch der Dicke einer durch das Ausheizen zu modifizierenden
Oberflächenschicht des Dünnfilms festgelegt werden
und beträgt im allgemeinen geeigneterweise etwa 1 bis 5
ms.
-
In
dieser Ausführungsform beträgt die Dicke der Oberflächenschicht
des Dünnfilms, die durch Ausheizen mit der Blitzlichtlampe
modifiziert wird, um die Hauptfläche des Dünnfilms
im Voraus zu modifizieren, vorzugsweise höchstens 10 nm,
und besonders bevorzugt höchstens 5 nm. Wenn die Dicke
der modifizierten Oberflächenschicht größer
als 10 nm ist, dann wird die Änderung der Lichtdurchlässigkeit aufgrund
der modifizierten Oberflächenschicht so groß,
daß es schwierig ist, eine Konstruktion des Films in Erwartung
einer solchen Lichtdurchlässigkeitsänderung im
Voraus durchzuführen. Der untere Grenzwert der Dicke der
modifizierten Oberflächenschicht beträgt vorzugsweise
1 nm oder mehr. Wenn er kleiner als 1 nm ist, dann wird der Effekt
der Unterdrückung der Oxidationsrate von Si, das den Dünnfilm
bildet, nicht ausreichend erzielt.
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Gemäß der
vorliegenden Ausführungsform ist es durch Durchführung
des Ausheizens mittels Blitzlichtlampenbestrahlung in einer sauerstoffhaltigen
Atmosphäre mit einer Energiedichte von 5 bis 14 J/cm2 als Vorbehandlung zur Modifikation der
Hauptfläche des Dünnfilms möglich, die
Hauptfläche des Dünnfilms im Voraus zu modifizieren
und dadurch eine Silicium und Sauerstoff enthaltende Schicht an der
Oberflächenschicht des Dünnfilms auszubilden. Durch
Ausbilden der Silicium und Sauerstoff enthaltenden Schicht an der
Oberflächenschicht des Dünnfilms wird die Anzahl
der SiO2-Moleküle an der Oberflächenschicht
des Dünnfilms erhöht, um dadurch die Oxidationsrate
von Si zu unterdrücken. Dadurch ist es möglich,
auch bei Bestrahlung der Photomaske mit Belichtungslicht, wie z.
B. ArF-Excimerlaserlicht, in einer H2O,
O2 oder O3 enthaltenden
Umgebung die Bildung und Vergrößerung einer modifizierten Schicht,
die herkömmlicherweise durch Si-Oxidation und Ausdehnung
erzeugt wird, wirksam zu unterdrücken. Daher kann auch
dann, wenn die Photomaske wiederholt verwendet wird, so daß Belichtungslicht mit
einer Wellenlänge von höchstens 200 nm kumulativ
auf die Dünnfilmstruktur der Photomaske eingestrahlt wird,
die Änderung der Übertragungscharakteristik der
Dünnfilmstruktur, wie z. B. eine Änderung der
Lichtdurchlässigkeit, Phasendifferenz oder Linienbreite
eines halbdurchlässigen Films, unterdrückt werden.
-
Bei
einem durch die vorliegende Ausführungsform erhaltenen
Photomaskenrohling ist, wenn z. B. ArF-Excimerlaserlicht kontinuierlich
auf eine unter Verwendung dieses Photomaskenrohlings erzeugte Photomaske
eingestrahlt wird, so daß die Gesamtdosis 30 kJ/cm2 erreicht, eine stärkere Unterdrückung
von Änderungen der Übertragungscharakteristik
möglich als bei der oben erwähnten ersten Ausführungsform,
wobei Änderungen der optischen Eigenschaften nach der Bestrahlung
beispielsweise eines halbdurchlässigen Films auf MoSi-Basis
so beschaffen sind, daß die Änderung der Lichtdurchlässigkeit
0,50% oder weniger und die Änderung der Phasendifferenz
3,0° oder weniger betragen kann und ferner eine Änderung
der Linienbreite (Änderung der kritischen Abmessungen (CD))
einer halbdurchlässigen Filmstruktur auf 5 nm oder weniger
herabgedrückt werden kann. Wenn auf einer Photomaske, die
unter Verwendung eines Binärmaskenrohlings erzeugt wird,
der z. B. einen durch diese Ausführungsform erhaltenen
lichtabschirmenden Film auf MoSi-Basis aufweist, ArF-Excimerlaserlicht
kontinuierlich so eingestrahlt wird, daß die Gesamtdosis
30 kJ/cm2 beträgt, dann ist es
ebenso möglich, eine Zunahme der Linienbreite (Änderung
der kriti schen Abmessungen (CD)) einer lichtabschirmenden Filmstruktur
auf 5 nm oder weniger zu unterdrücken.
-
Vor
der Durchführung des Ausheizens mit der Blitzlichtlampe
kann eine Niedrigtemperatur-Wärmebehandlung bei z. B. 280°C
oder weniger auf das mit dem Dünnfilm beschichtete Substrat
angewandt werden.
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[Dritte Ausführungsform]
-
In
dieser Ausführungsform wird als Vorbehandlung zur Modifikation
der Hauptfläche des Dünnfilms eine Sauerstoffplasmabehandlung
ausgeführt. Konkret wird die Sauerstoffplasmabehandlung
ausgeführt, indem z. B. das Innere einer Kammer unter eine
Sauerstoffatmosphäre gesetzt wird und eine vorgegebene,
induktiv gekoppelte HF-Plasmaleistung (HF ICP-Leistung) und eine
HF-Vorspannungsleistung angelegt werden, um dadurch ein Sauerstoffgas
in ein Plasma umzuwandeln und das Sauerstoffplasma auf den in die
Kammer eingebrachten Dünnfilm einzustrahlen.
-
Vorzugsweise
wird das mit dem Dünnfilm beschichtete Substrat bei der
Sauerstoffplasmabehandlung erhitzt.
-
Die
Behandlungsdauer durch die Sauerstoffplasmabestrahlung (Bestrahlungsdauer)
kann unter Berücksichtigung sowohl der Bedingungen der
Sauerstoffplasmabehandlung als auch der Dicke einer durch die Behandlung
zu modifizierenden Oberflächenschicht des Dünnfilms
festgelegt werden und beträgt im allgemeinen geeigneterweise
etwa 1 bis 10 Minuten.
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In
dieser Ausführungsform beträgt die Dicke der Oberflächenschicht
des Dünnfilms, die durch die Sauerstoffplasmabehandlung
modifiziert wird, um die Hauptfläche des Dünnfilms
im Voraus zu modifizieren, vorzugsweise 10 nm oder weniger und besonders
bevorzugt 5 nm oder weniger. Wenn die Dicke der modifizierten Oberflächenschicht
größer als 10 nm ist, dann wird die Änderung
der Lichtdurchlässigkeit infolge der modifizierten Oberflächenschicht
so groß, daß es schwierig ist, die Konstruktion
eines Films in Erwartung einer solchen Lichtdurchlässigkeitsänderung
im Voraus durchzuführen. Der untere Grenzwert der Dicke
der modifizierten Oberflächenschicht beträgt vorzugsweise
1 nm oder mehr. Wenn er kleiner als 1 nm ist, dann wird der Effekt
der Unterdrückung der Oxidationsrate von Si, das den Dünnfilm
bildet, nicht ausreichend erzielt.
-
Gemäß dieser
Ausführungsform ist es durch Durchführung der
Sauerstoffplasmabehandlung als Vorbehandlung zur Modifikation der
Hauptfläche des Dünnfilms möglich, die
Hauptfläche des Dünnfilms im Voraus zu modifizieren,
um dadurch eine Silicium und Sauerstoff enthaltende Schicht an der
Oberflächenschicht des Dünnfilms auszubilden.
Durch Ausbildung der Silicium und Sauerstoff enthaltenden Schicht
an der Oberflächenschicht des Dünnfilms wird die
Anzahl der SiO2-Moleküle an der
Oberflächenschicht des Dünnfilms erhöht,
um dadurch die Oxidationsrate von Si zu unterdrücken. Dadurch
ist selbst bei Bestrahlung der Photomaske mit Belichtungslicht,
wie z. B. ArF-Excimerlaserlicht, in einer H2O,
O2 oder O3 enthaltenden
Umgebung die wirksame Unterdrückung der Bildung und Vergrößerung
einer modifizierten Schicht möglich, die herkömmlicherweise
durch Oxidation von Si und Ausdehnung verursacht wird. Daher kann
auch dann, wenn die Photomaske wiederholt so verwendet wird, daß Belichtungslicht
mit einer Wellenlänge von höchstens 200 nm kumulativ
auf die Dünnfilmstruktur der Photomaske eingestrahlt wird,
die Änderung der Übertragungscharakteristik der
Dünnfilmstruktur unterdrückt werden, wie z. B.
eine Änderung der Lichtdurchlässigkeit, Phasendifferenz
oder Linienbreite eines halbdurchlässigen Films.
-
Wenn
bei einem durch diese Ausführungsform erhaltenen Photomaskenrohling
beispielsweise ArF-Excimerlaserlicht auf eine mit diesem Photomaskenrohling
erzeugte Photomaske kontinuierlich so eingestrahlt wird, daß die
Gesamtdosis 30 kJ/cm2 erreicht, können
Veränderungen der Übertragungscharakteristik stärker
als in der oben erwähnten ersten Ausführungsform
unterdrückt werden, wobei Veränderungen der optischen
Eigenschaften nach der Bestrahlung von beispielsweise einem halbdurchlässigen
Film auf MoSi-Basis so beschaffen sind, daß die Veränderung
der Lichtdurchlässigkeit 0,1% oder weniger und die Veränderung
der Phasendifferenz 1,0° oder weniger betragen kann, und
ferner kann die Vergrößerung der Linienbreite
(Veränderung der kritischen Abmessungen (CD)) einer halbdurchlässigen Filmstruktur
auf 5 nm oder weniger verringert werden. Wenn ArF-Excimerlaserlicht
auf eine Photomaske, die mit einem durch diese Ausführungsform
erhaltenen Binärmaskenrohling erzeugt wird, der z. B. einen
lichtabschirmenden Film auf MoSi-Basis aufweist, kontinuierlich
so eingestrahlt wird, daß die Gesamtdosis 30 kJ/cm2 erreicht, dann ist es ebenso möglich,
eine Vergrößerung der Linienbreite (Änderung
der kritischen Abmessungen (CD)) einer lichtabschirmenden Filmstruktur
auf 5 nm oder weniger zu verringern.
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Vor
der Durchführung der Sauerstoffplasmabehandlung kann eine
Niedrigtemperatur-Wärmebehandlung bei z. B. 380°C
oder weniger auf das mit dem Dünnfilm beschichtete Substrat
angewandt werden.
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[Vierte Ausführungsform]
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In
dieser Ausführungsform wird ein Dünnfilm aus einem
Material, das ein Metall und Silicium enthält, auf einem
lichtdurchlässigen Substrat ausgebildet, und dann wird
eine Schutzschicht auf dem gebildeten Dünnfilm so ausgebildet,
daß bei kumulativer Einstrahlung von Belichtungslicht mit
einer Wellenlänge von höchstens 200 nm auf eine
Dünnfilmstruktur einer Photomaske, die durch Strukturieren
des Dünnfilms herzustellen ist, die Übertragungscharakteristik
der Dünnfilmstruktur sich nicht mehr als in einem vorgegebenen
Grade ändert. Durch Ausbilden der Schutzschicht auf dem
gebildeten Dünnfilm ist es möglich, die Oxidationsrate
von Si-Atomen, die den Dünnfilm bilden, zu unterdrücken
und folglich die Bildung und Vergrößerung einer
modifizierten Schicht zu unterdrücken, die herkömmlicherweise
durch Si-Oxidation und Ausdehnung verursacht wird.
-
Die
Schutzschicht besteht vorzugsweise aus einem Material, das Silicium
und Sauerstoff enthält. Durch Ausbilden einer Schutzschicht,
die aus einem Silicium und Sauerstoff enthaltenden Material besteht,
auf einem Dünnfilm auf MoSi-Basis, um dadurch die oben
erwähnte Anzahl von SiO2-Molekülen (N0) an der Oberfläche des Dünnfilms
zu erhöhen, ist es beispielsweise möglich, die
Oxidationsrate von Si zu unterdrücken. Als das Silicium
und Sauerstoff enthaltende Material der Schutzschicht können
zum Beispiel SiON, SiO2, SiOC oder SiOCN
verwendet werden. Darunter sind SiON oder SiO2 besonders
zu bevorzugen.
-
Als
Verfahren zur Ausbildung der Schutzschicht auf dem Dünnfilm
kann z. B. vorzugsweise ein Filmbildungsverfahren durch Sputtern
angewandt werden. Natürlich ist das Verfahren nicht unbedingt auf
das Filmbildungsverfahren durch Sputtern beschränkt, und
alternativ kann auch ein anderes Filmbildungsverfahren angewandt
werden.
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In
dieser Ausführungsform beträgt die Dicke der auf
dem Dünnfilm ausgebildeten Schutzschicht vorzugsweise 15
nm oder weniger, und besonders bevorzugt 10 nm oder weniger. Wenn
die Dicke der Schutzschicht größer ist als 15
nm, dann wird die Änderung der Lichtdurchlässigkeit
infolge der gebildeten Schutzschicht so groß, daß es
schwierig ist, eine Filmkonstruktion in Erwartung einer solchen
Lichtdurchlässigkeitsänderung im Voraus durchzuführen. Der
untere Grenzwert der Dicke der Schutzschicht ist vorzugsweise 3
nm oder mehr. Wenn er kleiner ist als 3 nm, dann wird der Effekt
der Unterdrückung der Oxidationsrate von Si, das den Dünnfilm
bildet, nicht ausreichend erzielt.
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Gemäß dieser
Ausführungsform wird durch Ausbilden der Schutzschicht,
die z. B. Silicium und Sauerstoff enthält, auf dem Dünnfilm
die Anzahl der SiO2-Moleküle an
einer Oberflächenschicht des Dünnfilms erhöht,
um dadurch die Oxidationsrate von Si zu unterdrücken. Dadurch
ist es möglich, selbst wenn die Photomaske in einer H2O, O2 oder O3 enthaltenden Umgebung mit Belichtungslicht
bestrahlt wird, wie z. B. ArF-Excimerlaserlicht, die Bildung und Vergrößerung
einer modifizierten Schicht, die herkömmlicherweise durch
Si-Oxidation und Ausdehnung verursacht wird, wirksam zu unterdrücken. Selbst
wenn die Photomaske wiederholt verwendet wird, so daß Belichtungslicht
mit einer Wellenlänge von höchstens 200 nm kumulativ
auf die Dünnfilmstruktur der Photomaske eingestrahlt wird,
ist es daher möglich, die Änderung der Übertragungscharakteristik
der Dünnfilmstruktur zu unterdrücken, wie z. B.
eine Änderung der Lichtdurchlässigkeit, Phasendifferenz
oder Linienbreite eines halbdurchlässigen Films.
-
Wenn
bei einem durch diese Ausführungsform erhaltenen Photomaskenrohling
beispielsweise ArF-Excimerlaserlicht auf eine mit diesem Photomaskenrohling
erzeugte Photomaske konti nuierlich so eingestrahlt wird, daß die
Gesamtdosis 30 kJ/cm2 erreicht, können
Veränderungen der Übertragungscharakteristik stärker
als bei der oben erwähnten ersten Ausführungsform
unterdrückt werden, wobei Änderungen der optischen
Eigenschaften nach der Bestrahlung beispielsweise eines halbdurchlässigen Films
auf MoSi-Basis so beschaffen sind, daß die Änderung
der Lichtdurchlässigkeit 0,1% oder weniger und die Änderung
der Phasendifferenz 1,0° oder weniger betragen kann, und
ferner kann eine Vergrößerung der Linienbreite
(Änderung der kritischen Abmessungen (CD)) einer halbdurchlässigen
Filmstruktur auf 5 nm oder weniger verringert werden. Wenn ArF-Excimerlaserlicht
auf eine Photomaske, die mit einem durch diese Ausführungsform
erhaltenen Binärmaskenrohling erzeugt wird, der z. B. einen
lichtabschirmenden Film auf MoSi-Basis aufweist, kontinuierlich
so eingestrahlt wird, daß die Gesamtdosis 30 kJ/cm2 erreicht, ist es ebenso möglich,
eine Vergrößerung der Linienbreite (Veränderung
der kritischen Abmessungen (CD)) einer lichtabschirmenden Filmstruktur
auf 5 nm oder weniger zu verringern.
-
Wie
anhand der verschiedenen Ausführungsformen beschrieben,
eignet sich die vorliegende Erfindung für die Fertigung
eines Photomaskenrohlings für die Fertigung einer Photomaske
zur Verwendung in einer Belichtungsvorrichtung, die kurzwelliges
Belichtungslicht mit einer Wellenlänge von insbesondere
200 nm oder weniger nutzt. Beispielsweise eignet sich die vorliegende
Erfindung für die Fertigung der folgenden Photomaskenrohlinge.
- (1) Phasenverschiebungsmaskenrohling, bei dem der
Dünnfilm ein halbdurchlässiger Film aus einem
Material ist, das eine Übergangsmetallsilicidverbindung
(insbesondere Molybdänsilicid) enthält.
-
Wenn
im Fall des oben erwähnten Phasenverschiebungsmaskenrohlings
eine Phasenverschiebungsmaske mit diesem Phasenverschiebungsmaskenrohling
hergestellt wird, werden auch dann, wenn die Photomaske wiederholt
mit kurzwelligem Licht, wie z. B. ArF-Excimerlaserlicht, als Belichtungslicht verwendet
wird, Veränderungen der Lichtdurchlässigkeit,
Phasendifferenz und Linienbreite des halbdurchlässigen
Films unter drückt, so daß sich die Funktionsfähigkeit
nicht verschlechtert, und daher kann die Lebensdauer der Photomaske
erheblich verbessert werden.
-
Als
einen derartigen Phasenverschiebungsmaskenrohling gibt es einen
Photomaskenrohling mit einer Struktur, die einen halbdurchlässigen
Film auf einem lichtdurchlässigen Substrat aufweist, wobei der
Photomaskenrohling zur Herstellung einer Halbton-Phasenverschiebungsmaske
des Typs dient, bei dem Phasenschieberabschnitte durch Strukturieren des
halbdurchlässigen Films bereitgestellt werden.
-
Der
halbdurchlässige Film ist so angepaßt, daß er
Licht mit einer Intensität durchläßt,
die nicht wesentlich zur Belichtung beiträgt (z. B. 1%
bis 20%, bezogen auf eine Belichtungswellenlänge), und
eine vorgegebene Phasendifferenz erzeugt (z. B. 180°). Durch
Verwendung von halbdurchlässigen Abschnitten, die durch
Strukturieren des halbdurchlässigen Films ausgebildet werden,
und lichtdurchlässigen Abschnitten, die ohne halbdurchlässigen
Film ausgebildet werden und so angepaßt sind, daß sie
Licht mit einer Intensität durchlassen, die wesentlich
zur Belichtung beiträgt, bewirkt die Halbton-Phasenverschiebungsmaske,
daß die Phase des durch die halbdurchlässigen
Abschnitte durchgelassenen Lichts bezüglich der Phase des
durch die lichtdurchlässigen Abschnitte durchgelassenen
Lichts praktisch umgekehrt wird, so daß die Lichtanteile,
die nahe den Grenzen zwischen den halbdurchlässigen Abschnitten
und den lichtdurchlässigen Abschnitten durchgelassen und
durch Beugung in die Bereiche der anderen Abschnitte abgelenkt worden
sind, einander auslöschen. Dadurch wird die Intensität
an den Grenzen nahezu gleich null, wodurch der Kontrast, d. h. die
Auflösung, an den Grenzen verbessert wird.
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Als
weiteren Phasenverschiebungsmaskenrohling gibt es einen Photomaskenrohling
mit einer Struktur, die einen lichtabschirmenden Film oder einen
halbdurchlässigen Film auf einem lichtdurchlässigen
Substrat aufweist, wobei der Photomaskenrohling zur Erzeugung einer
Phasenverschiebungsmaske vom Levenson-Typ oder einer Phasenverschiebungsmaske
vom Verstärkertyp mit Substratunterquerung dient, in der
Phasenschieber abschnitte durch Unterqueren des lichtdurchlässigen
Substrats durch Ätzen oder dergleichen bereitgestellt werden.
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Ferner
gibt es als weiteren Phasenverschiebungsmaskenrohling einen Photomaskenrohling
mit einer Struktur, die einen halbdurchlässigen Film auf einem
lichtdurchlässigen Substrat aufweist und ferner eine lichtabschirmende
Schicht auf dem halbdurchlässigen Film aufweist, um einen
Strukturfehler eines Übertragungstargets zu verhindern,
der auf eine halbdurchlässige Filmstruktur zurückzuführen ist,
die auf der Basis von Licht, das durch den halbdurchlässigen
Film durchgelassen wird, in einem Übertragungsbereich auszubilden
ist.
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Der
halbdurchlässige Film besteht aus einem Material, das eine Übergangsmetallsilicidverbindung
enthält, und es kann ein Material eingesetzt werden, das
hauptsächlich aus Übergangsmetallsilicid und Sauerstoff
und/oder Stickstoff besteht. Als Übergangsmetall können
Molybdän, Tantal, Wolfram, Titan, Hafnium, Nickel, Vanadium,
Zirconium, Niob, Palladium, Ruthenium, Rhodium oder dergleichen verwendet
werden.
-
Besonders
wenn der halbdurchlässige Film aus Molybdänsilicidnitrid
(MoSiN) besteht und eine Wärmebehandlung als Behandlung
zur Modifikation einer Hauptfläche des MoSiN-Films ausgeführt
wird, ist der Gehalt an Mo und Si in der MoSiN-Schicht vorzugsweise
so beschaffen, daß der Mo-Gehalt mindestens 10% und höchstens
14% (vorzugsweise mindestens 11% und höchstens 13%) beträgt,
um eine vorgegebene Phasendifferenz und Lichtdurchlässigkeit
aufrechtzuerhalten und eine Änderung der Lichtdurchlässigkeit
infolge der Wärmebehandlung zu unterdrücken.
-
Da
im Fall der Struktur mit der lichtabschirmenden Schicht auf dem
halbdurchlässigen Film das Material des halbdurchlässigen
Films ein Übergangsmetallsilicid enthält, besteht
ein Material der lichtabschirmenden Schicht aus Chrom mit Ätzselektivität (Ätzwiderstand)
gegen den halbdurchlässigen Film oder einer Chromverbindung,
in der ein Element wie z. B. Sauerstoff, Stickstoff oder Kohlenstoff
an Chrom angelagert ist.
-
Ferner
ist es in dem Fall der Struktur mit der lichtabschirmenden Schicht
auf dem halbdurchlässigen Film vorzuzie hen, daß nach
Ausbildung des halbdurchlässigen Films die Vorbehandlung
zur Modifikation der Hauptfläche des halbdurchlässigen Films
ausgeführt und dann die lichtabschirmende Schicht ausgebildet
wird.
- (2) Binärmaskenrohling, bei
dem der Dünnfilm ein lichtabschirmender Film aus einem
Material ist, das eine Übergangsmetallsilicidverbindung
(insbesondere Molybdänsilicid) enthält.
-
Wenn
im Fall des Binärmaskenrohlings mit dem lichtabschirmenden
Film auf Übergangsmetallsilicid-Basis eine Binärmaske
unter Verwendung dieses Binärmaskenrohlings erzeugt wird,
dann werden auch bei wiederholter Verwendung der Photomaske mit
kurzwelligem Licht, wie z. B. ArF-Excimerlaserlicht, als Belichtungslicht
eine Verminderung der lichtabschirmenden Eigenschaften des lichtabschirmenden
Films und eine Veränderung seiner Linienbreite unterdrückt,
so daß sich die Funktionsfähigkeit nicht verschlechtert,
und daher kann die Lebensdauer der Photomaske erheblich verbessert
werden.
-
Ein
solcher Binärmaskenrohling hat eine Struktur, in welcher
der lichtabschirmende Film auf einem lichtdurchlässigen
Substrat ausgebildet ist. Der lichtabschirmende Film besteht aus
einem Material, das eine Übergangsmetallsilicidverbindung
enthält, und es kann ein Material verwendet werden, das hauptsächlich
aus Übergangsmetallsilicid und Sauerstoff und/oder Stickstoff
besteht. Als Übergangsmetall kann Molybdän, Tantal,
Wolfram, Titan, Hafnium, Nickel, Vanadium, Zirconium, Niob, Palladium,
Ruthenium, Rhodium oder dergleichen verwendet werden.
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Besonders
wenn der lichtabschirmende Film aus Molybdänsilicidverbindungen
besteht und eine zweischichtige Struktur aus einer lichtabschirmenden Schicht
(MoSi oder dergleichen) und einer vorderseitigen Antireflexionsschicht
(MoSiON oder dergleichen) oder eine dreischichtige Struktur aufweist,
die ferner eine rückseitige Antireflexionsschicht (MoSiON
oder dergleichen) zwischen der lichtabschirmenden Schicht und dem
Substrat aufweist, ist der Gehalt an Mo und Si in der Molybdänsilicid-Verbindung der
lichtabschirmenden Schicht im Sinne der lichtabschirmenden Eigenschaften
vorzugsweise so beschaf fen, daß der Mo-Gehalt mindestens
9% und höchstens 40% (vorzugsweise mindestens 15% und höchstens
40%, und stärker bevorzugt mindestens 20% und höchstens
40%) beträgt.
-
Der
lichtabschirmende Film kann ein Film mit Zusammensetzungsgradient
sein, in dem sich die Zusammensetzung in seiner Dickenrichtung kontinuierlich
oder stufenweise ändert.
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Um
die Dicke einer Resistschicht zu verringern und dadurch eine Feinstruktur
auszubilden, kann der Binärmaskenrohling eine Struktur
aufweisen, in der auf dem lichtabschirmenden Film eine Ätzmaskenschicht
ausgebildet ist. Diese Ätzmaskenschicht wird aus einem
Material hergestellt, das aus Chrom mit Ätzselektivität
(Ätzwiderstand) gegen das Ätzen des lichtabschirmenden
Films, der ein Übergangsmetallsilicid enthält,
oder einer Chromverbindung besteht, in der ein Element, wie z. B.
Sauerstoff, Stickstoff oder Kohlenstoff, an Chrom angelagert ist.
-
Ferner
ist es im Fall der Struktur mit der Ätzmaskenschicht auf
dem lichtabschirmenden Film vorzuziehen, daß nach Ausbildung
des lichtabschirmenden Films die Vorbehandlung zur Modifikation
der Hauptfläche des lichtabschirmenden Films ausgeführt
wird und dann die Ätzmaskenschicht ausgebildet wird.
-
Die
vorliegende Erfindung kann auch als Photomaskenfertigungsverfahren
ausgeführt werden, das einen Schritt zum Strukturieren
des Dünnfilms in dem Photomaskenrohling durch Ätzen
aufweist. Als Ätzen wird in diesem Fall vorzugsweise Trockenätzen
angewandt, das für die Ausbildung einer Feinstruktur effektiv
ist.
-
Gemäß einem
derartigen Photomaskenfertigungsverfahren erhält man eine
Photomaske mit verbesserter Lichtbeständigkeit gegen kurzwelliges
Belichtungslicht, wie z. B. ArF-Excimerlaserlicht, so daß eine
Verschlechterung der Übergangscharakteristik durch Bestrahlen
mit Belichtungslicht auch bei wiederholter Verwendung der Photomaske
unterdrückt wird und die Lebensdauer der Photomaske erheblich verbessert
wird.
-
Die
Behandlung zur Modifikation der Hauptfläche des Dünnfilms
kann für die Photomaske nochmals ausgeführt werden.
Das heißt, in Bezug auf die Photomaske, die mit dem Photomaskenrohling
hergestellt wird, den man durch eine der oben er wähnten
ersten bis vierten Ausführungsformen erhält, kann
zum Beispiel eine der folgenden Behandlungen nochmals ausgeführt
werden: Wärmebehandlung in einer sauerstoffhaltigen Atmosphäre
bei 450°C bis 900°C, Behandlung zur Ausbildung
einer Schutzschicht aus SiON oder dergleichen, und Behandlung durch
Bestrahlen mit Sauerstoffplasma.
-
Konkret
können (1) die Wärmebehandlung oder die Sauerstoffplasmabehandlung
auf eine Photomaske angewandt werden, die mit einem Photomaskenrohling
erzeugt wird, der mit einer Schutzschicht aus SiON oder dergleichen
ausgebildet wird, (2) die Wärmebehandlung, die Behandlung
zur Bildung einer Schutzschicht oder die Sauerstoffplasmabehandlung
können auf eine Photomaske angewandt werden, die mit einem
der Sauerstoffplasmabehandlung ausgesetzten Photomaskenrohling erzeugt
wird, (3) die Wärmebehandlung, die Sauerstoffplasmabehandlung
oder die Behandlung zur Bildung einer Schutzschicht können
auf eine Photomaske angewandt werden, die mit einem dem Ausheizen
mittels Blitzlichtlampe ausgesetzten Photomaskenrohling erzeugt
wird, und (4) die Sauerstoffplasmabehandlung, die Wärmebehandlung
oder die Behandlung zur Bildung einer Schutzschicht können auf
eine Photomaske angewandt werden, die mit einem der Wärmebehandlung
ausgesetzten Photomaskenrohling erzeugt wird.
-
Indem
zusätzlich zu der erfindungsgemäßen Behandlung
im Stadium eines Photomaskenrohlings die erfindungsgemäße
Behandlung auch auf eine ausgebildete Dünnfilmstruktur
angewandt wird, können auf diese Weise besonders Seitenwände
der Struktur geschützt werden, so daß eine Verstärkung des
Films an den Seitenwänden der Struktur erzielt und folglich
eine Änderung der Linienbreite weiter reduziert werden
kann.
-
[Beispiele]
-
Nachstehend
werden die Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung
anhand von Beispielen ausführlicher beschrieben.
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(Beispiel 1)
-
1 zeigt
eine Schnittansicht eines Phasenverschiebungsmaskenrohlings 10 gemäß diesem Beispiel.
-
Unter
Verwendung eines synthetischen Quarzglassubstarts mit einer Größe
von 6 × 6 Zoll und einer Dicke von 0,25 Zoll als lichtdurchlässigem Substrat 1 wurde
ein halbdurchlässiger Film 2 aus nitriertem Molybdän
und Silicium auf dem lichtdurchlässigen Substrat 1 ausgebildet.
-
Konkret
wurde unter Verwendung eines Mischtargets aus Molybdän
(Mo) und Silicium (Si) (Mo:Si = 12 Mol-%:88 Mol-%) reaktives Sputtern (Gleichstromsputtern)
ausgeführt, indem in einer Mischgasatmosphäre
aus Argon (Ar), Stickstoff (N2) und Helium
(He) (Gasdurchflußmengenverhältnis Ar:N2:He = 8:72:100) bei einem Gasdruck von 0,3
Pa die Leistung einer Gleichstromversorgung auf 3,0 kW eingestellt
wurde, wodurch ein MoSiN-Film ausgebildet wurde, der aus Molybdän,
Silicium und Stickstoff bestand und eine Dicke von 69 nm hatte.
Der MoSiN-Film hatte eine Lichtdurchlässigkeit von 4,52% und
eine Phasendifferenz von 182,5° für ArF-Excimerlaserlicht.
-
Dann
wurde auf das mit dem MoSiN-Film ausgebildete Substrat eine Wärmebehandlung
angewandt. Konkret wurde die Wärmebehandlung mit einem
Glühofen in der Atmosphäre bei einer Erhitzungstemperatur
von 550°C über eine Erhitzungsdauer von 1 Stunde
ausgeführt. Nach detaillierter Beobachtung eines Schnitts
des MoSiN-Films mit einem TEM (Durchstrahlungselektronenmikroskop) nach
der Wärmebehandlung war an einem Oberflächenschichtabschnitt
des MoSiN-Films eine Überzugsschicht mit einer Dicke von
etwa 1 nm ausgebildet. Ferner wurde nach detaillierter Analyse der
Zusammensetzung dieser Überzugsschicht bestätigt, daß es
sich um eine Schicht handelte, die hauptsächlich Si und
Sauerstoff enthielt. Der MoSiN-Film hatte nach der Wärmebehandlung
eine Lichtdurchlässigkeit von 6,16% und eine Phasendifferenz
von 184,4° für ArF-Excimerlaserlicht. Daher waren
die Veränderungen nach der Wärmebehandlung so
beschaffen, daß die Änderung der Lichtdurchlässigkeit
+1,64% und die Änderung der Phasendifferenz +1,9° betrug. Die
Konstruktion der Schicht kann in Erwartung dieser Änderungen
im Voraus ausgeführt werden, wodurch man gewünschte
optische Eigenschaften erhält.
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Auf
die oben beschriebene Weise wurde der Phasenverschiebungsmaskenrohling 10 gemäß dem vorliegenden
Beispiel gefertigt.
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Dann
wurde mit diesem Phasenverschiebungsmaskenrohling 10 eine
Halbton-Phasenverschiebungsmaske gefertigt. 2(a) bis
(e) sind Schnittansichten, die Fertigungsprozesse einer Halbton-Phasenverschiebungsmaske 20 unter
Verwendung des Phasenverschiebungsmaskenrohlings 10 darstellen.
Zunächst wurde eine chemisch verstärkte Positivresistschicht
für Elektronenstrahlschreiben (PRL009, hergestellt von
FUJIFILM Electronic Materials Co., Ltd.) als Resistschicht 3 auf
dem Maskenrohling 10 ausgebildet (siehe 2(a)).
Die Resistschicht 3 wurde durch Schleuderbeschichten mit
einer Schleuder (Schleuderbeschichtungsvorrichtung) ausgebildet.
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Dann
wurde mit einer Elektronenstrahlschreibvorrichtung eine erforderliche
Struktur auf die auf dem Maskenrohling 10 ausgebildete
Resistschicht 3 geschrieben, und danach wurde die Resistschicht 3 mit
einem vorgegebenen Entwickler entwickelt, wodurch eine Resiststruktur 3a ausgebildet wurde
(siehe 2(b) und (c)).
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Dann
wurde mit der Resiststruktur 3a als Maske der halbdurchlässige
Film (MoSiN-Film) 2 trocken geätzt, wodurch eine
halbdurchlässige Filmstruktur 2a ausgebildet wurde
(siehe 2(d)). Als Trockenätzgas
wurde ein Mischgas aus SF6 und He verwendet.
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Dann
wurde die übrige Resiststruktur abgelöst, wodurch
man die Phasenverschiebungsmaske 20 erhielt (siehe 2(e)). Es gab nahezu keine Veränderung
der Lichtdurchlässigkeit und der Phasendifferenz des halbdurchlässigen
Films im Vergleich zum Zeitpunkt der Fertigung des Maskenrohlings 10.
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Auf
die erhaltene Phasenverschiebungsmaske wurde ArF-Excimerlaserlicht
kontinuierlich so eingestrahlt, daß die Gesamtdosis 30
kJ/cm2 erreichte. Wie zuvor beschrieben,
entspricht die Dosis von 30 kJ/cm2 (Energiedichte:
etwa 25 mJ/cm2) einer etwa 100000-maligen
Verwendung einer Photomaske und entspricht einer etwa dreimonatigen
Verwendung mit normaler Einsatzhäufigkeit einer Photomaske.
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Die
Lichtdurchlässigkeit und die Phasendifferenz des halbdurchlässigen
Films (MoSiN-Films) nach der Bestrahlung wurden gemessen. Als Ergebnis
betrug die Lichtdurchlässigkeit 6,70%, und die Phasendifferenz
betrug 181,9° für ArF-Excimer laserlicht. Daher
waren die Veränderungen nach der Bestrahlung so beschaffen,
daß die Lichtdurchlässigkeitsänderung
+0,54% und die Phasendifferenzänderung –2,5° betrug,
und folglich wurden die Veränderungen auf kleine Werte
abgesenkt, und die Veränderungen auf diesem Niveau beeinflussen
die Funktionsfähigkeit der Photomaske nicht. Ferner wurde ein
Schnitt der halbdurchlässigen Filmstruktur mit einem TEM
(Durchstrahlungselektronenmikroskop) im Detail beobachtet. Als Ergebnis
wurde eine modifizierte Schicht, wie sie herkömmlicherweise
ausgebildet wird, nicht ausdrücklich bestätigt,
und ferner wurde eine Vergrößerung der Linienbreite
(Änderung der kritischen Abmessungen (CD)) auf weniger
als 5 nm verringert. Daher ist ersichtlich, daß der Phasenverschiebungsmaskenrohling
und die Phasenverschiebungsmaske in diesem Beispiel eine äußerst
hohe Lichtbeständigkeit gegen kumulative Bestrahlung mit kurzwelligem
Belichtungslicht mit einer Wellenlänge von höchstens
200 nm aufweisen.
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(Beispiel 2)
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Ein
MoSiN-Film wurde auf die gleiche Weise wie in Beispiel 1 als halbdurchlässiger
Film auf einem lichtdurchlässigen Substrat ausgebildet,
mit der Ausnahme, daß das MoSi-Verhältnis eines
Mischtargets verändert war.
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Konkret
wurde unter Verwindung eines Mischtargets aus Molybdän
(Mo) und Silicium (Si) (Mo:Si = 10 Mol-%:90 Mol-%) reaktives Sputtern (Gleichstromsputtern)
ausgeführt, indem in einer Mischgasatmosphäre
aus Argon (Ar), Stickstoff (N2) und Helium
(He) (Gasdurchflußmengenverhältnis Ar:N2:He = 8:72:100) bei einem Gasdruck von 0,3
Pa die Leistung einer Gleichstromversorgung auf 3,0 kW eingestellt
wurde, wodurch ein MoSiN-Film aus Molybdän, Silicium und
Stickstoff mit einer Dicke von 69 nm ausgebildet wurde.
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Der
MoSiN-Film hatte eine Lichtdurchlässigkeit von 4,86% und
eine Phasendifferenz von 177,6° für ArF-Excimerlaserlicht.
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Dann
wurde das mit dem MoSiN-Film ausgebildete Substrat durch Bestrahlen
mit einer Blitzlichtlampe ausgeheizt. Konkret wurde das Innere einer Kammer
unter eine Mischgasatmosphäre aus O2 und N2 gesetzt (Gasdurchflußmengenverhältnis
O2:N2 = 30:70),
und Licht einer Blitzlichtlampe mit einer Energiedichte von 10 J/cm2 wurde auf den MoSiN-Film eingestrahlt.
In diesem Fall wurde die Bestrahlungsdauer mit dem Licht der Blitzlichtlampe
auf 5 ms eingestellt, und die Erhitzungstemperatur des Substrats wurde
auf 300°C eingestellt. Nach detaillierter Beobachtung eines
Schnitts mit einem TEM (Durchstrahlungselektronenmikroskop) nach
Bestrahlung mit der Blitzlichtlampe war an einem Oberflächenschichtabschnitt
des MoSiN-Films eine Überzugsschicht mit einer Dicke von
etwa 2 nm ausgebildet. Ferner wurde nach detaillierter Analyse der
Zusammensetzung dieser Überzugsschicht bestätigt,
daß es sich um eine Schicht handelte, die hauptsächlich
Si und Sauerstoff enthielt. Nach Bestrahlung mit der Blitzlichtlampe
hatte der MoSiN-Film eine Lichtdurchlässigkeit von 5,79%
und eine Phasendifferenz von 182,8° für ArF-Excimerlaserlicht.
Daher waren die Änderungen nach Bestrahlung mit der Blitzlichtlampe
so beschaffen, daß die Lichtdurchlässigkeitsänderung +0,93%
und die Phasendifferenzänderung +5,2° betrug.
-
Auf
die oben beschriebene Weise wurde ein Phasenverschiebungsmaskenrohling
gemäß dem vorliegenden Beispiel gefertigt.
-
Dann
wurde mit diesem Phasenverschiebungsmaskenrohling eine Halbton-Phasenverschiebungsmaske
auf die gleiche Weise wie in Beispiel 1 gefertigt. In der gefertigten
Phasenverschiebungsmaske gab es nahezu keine Veränderung
der Lichtdurchlässigkeit und der Phasendifferenz des halbdurchlässigen
Films im Vergleich zum Fertigungszeitpunkt des Maskenrohlings.
-
Auf
die in diesem Beispiel erhaltene Phasenverschiebungsmaske wurde
ArF-Excimerlaserlicht kontinuierlich so eingestrahlt, daß die
Gesamtdosis 30 kJ/cm2 erreichte. Die Lichtdurchlässigkeit
und die Phasendifferenz des halbdurchlässigen Films (MoSiN-Films)
nach der Bestrahlung wurden gemessen. Als Ergebnis betrug die Lichtdurchlässigkeit
6,25%, und die Phasendifferenz betrug 180,6° für
ArF-Excimerlaserlicht. Daher waren die Veränderungen nach der
Bestrahlung so beschaffen, daß die Lichtdurchlässigkeitsänderung
+0,46% und die Phasendifferenzänderung –2,2° betrug,
und folglich wurden die Veränderungen auf kleine Werte
abgesenkt, und die Veränderungen auf diesem Niveau beeinflussen
die Funktionsfähigkeit der Photomaske nicht. Ferner wurde
ein Schnitt einer halbdurchlässigen Filmstruktur mit einem
TEM (Durchstrahlungselektronenmikroskop) im Detail beobachtet. Als
Ergebnis wurde eine modifizierte Schicht, wie sie herkömmlicherweise ausgebildet
wird, nicht ausdrücklich bestätigt, und ferner
wurde eine Vergrößerung der Linienbreite (Änderung
der kritischen Parameter (CD)) auf weniger als 5 nm verringert.
Daher ist ersichtlich, daß der Phasenverschiebungsmaskenrohling
und die Phasenverschiebungsmaske gemäß dem vorliegenden Beispiel
gleichfalls eine äußerst hohe Lichtbeständigkeit
gegen kumulative Einstrahlung von kurzwelligem Belichtungslicht
mit einer Wellenlänge von höchstens 200 nm aufweisen.
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(Beispiel 3)
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Ein
MoSiN-Film wurde auf die gleiche Weise wie in Beispiel 2 als halbdurchlässiger
Film auf einem lichtdurchlässigen Substrat ausgebildet.
Die Lichtdurchlässigkeit und die Phasendifferenz des MoSiN-Films
für ArF-Excimerlaserlicht waren annähernd die
gleichen wie diejenigen in Beispiel 2.
-
Dann
wurde auf das mit dem MoSiN-Film ausgebildete Substrat eine Sauerstoffplasmabehandlung
angewandt. Konkret wurde durch Einstellen des Inneren einer Kammer
auf eine O2-Gasatmosphäre (O2-Gasdurchflußmenge: 100 Standard-cm3, Druck: 5 Pa) und Anlegen einer induktiv
gekoppelten HF-Plasmaleistung von 750 W und einer HF-Vorspannungsleistung
von 250 W das O2-Gas in ein Plasma umgewandelt,
und das gebildete Sauerstoffplasma wurde auf den MoSiN-Film eingestrahlt.
In diesem Fall wurde die Bestrahlungsdauer mit dem Sauerstoffplasma
auf 5 Minuten und 10 Minuten eingestellt, um Veränderungen
der optischen Eigenschaften in den entsprechenden Fällen
zu messen.
-
Bei
der Bestrahlungsdauer von 5 Minuten war der MoSiN-Film nach der
Sauerstoffplasmabestrahlung so beschaffen, daß die Lichtdurchlässigkeit 5,16%
und die Phasendifferenz 184,7° für ArF-Excimerlaserlicht
betrug. Daher waren die Veränderungen nach der Sauerstoffplasmabestrahlung
so beschaffen, daß die Lichtdurchlässigkeitsänderung +0,27%
und die Phasendifferenzänderung +3,7° betrug.
-
Andererseits
war bei der Bestrahlungsdauer von 10 Minuten der MoSiN-Film nach
der Sauerstoffplasmabestrahlung so beschaffen, daß die
Lichtdurchlässigkeit 5,27% und die Phasendifferenz 180,2° für
ArF-Excimerlaserlicht betrug. Daher waren die Veränderungen
nach der Sauerstoffplasmabestrahlung so beschaffen, daß die
Lichtdurchlässigkeitsänderung +0,36% und die Phasendifferenzänderung –0,3° betrug.
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Nach
detaillierter Beobachtung eines Schnitts des Mo-SiN-Films mit einem
TEM (Durchstrahlungselektronenmikroskop) nach der Sauerstoffplasmabestrahlung
war an einem Oberflächenschichtabschnitt des MoSiN-Films
für jede Bestrahlungsdauer eine Überzugsschicht
mit einer Dicke von etwa 5 bis 10 nm ausgebildet. Ferner wurde nach
detaillierter Analyse der Zusammensetzung dieser Überzugsschicht
bestätigt, daß es sich um eine Schicht handelte,
die hauptsächlich Si und Sauerstoff enthielt.
-
Auf
die oben beschriebene Weise wurden Phasenverschiebungsmaskenrohlinge
gemäß dem vorliegenden Beispiel hergestellt.
-
Dann
wurden mit diesen Phasenverschiebungsmaskenrohlingen Halbton-Phasenverschiebungsmasken
auf die gleiche Weise wie in Beispiel 1 gefertigt. Bei den gefertigten
Phasenverschiebungsmasken gab es nahezu keine Veränderung
der Lichtdurchlässigkeit und der Phasendifferenz der halbdurchlässigen
Filme im Vergleich zum Fertigungszeitpunkt der Maskenrohlinge.
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Auf
jede der im vorliegenden Beispiel erhaltenen Phasenverschiebungsmasken
wurde ArF-Excimerlaserlicht kontinuierlich so eingestrahlt, daß die Gesamtdosis
30 kJ/cm2 erreichte. Die Lichtdurchlässigkeit
und die Phasendifferenz jedes halbdurchlässigen Films (MoSiN-Films)
nach der Bestrahlung wurden gemessen.
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Im
Fall des halbdurchlässigen Films mit einer Sauerstoffplasmabestrahlungsdauer
von 5 Minuten betrug die Lichtdurchlässigkeit 5,13%, und
die Phasendifferenz betrug 184,2° für ArF-Excimerlaserlicht. Daher
waren die Veränderungen nach der Bestrahlung so beschaffen,
daß die Lichtdurchlässigkeitsänderung
+0,03% und die Phasendifferenzänderung –0,5° betrug.
-
Andererseits
betrug im Fall des halbdurchlässigen Films mit einer Sauerstoffplasmabestrahlungsdauer
von 10 Minuten die Lichtdurchlässigkeit 5,31%, und die
Phasendifferenz betrug 179,9° für ArF-Excimerlaserlicht.
Daher waren die Veränderungen nach der Bestrahlung so beschaffen,
daß die Lichtdurchlässigkeitsänderung
+0,04% betrug und die Phasendifferenzänderung –0,3° betrug.
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Daher
wurden die Veränderungen auf kleine Werte verringert, und
die Veränderungen auf diesem Niveau beeinflussen die Funktionsfähigkeit
der Photomaske nicht. Ferner wurde ein Schnitt jeder halbdurchlässigen
Filmstruktur mit einem TEM (Durchstrahlungselektronenmikroskop)
im Detail beobachtet. Als Ergebnis wurde eine modifizierte Schicht,
wie sie herkömmlicherweise ausgebildet wird, nicht ausdrücklich
bestätigt, und ferner wurde eine Vergrößerung
der Linienbreite (Änderung der kritischen Abmessungen (CD))
auf weniger als 5 nm verringert. Daher ist ersichtlich, daß die
Phasenverschiebungsmaskenrohlinge und die Phasenverschiebungsmasken
gemäß diesem Beispiel gleichfalls eine äußerst hohe
Lichtbeständigkeit gegen kumulative Bestrahlung mit kurzwelligem
Belichtungslicht mit einer Wellenlänge von höchstens
200 nm aufweisen.
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(Beispiel 4)
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Ein
MoSiN-Film wurde auf die gleiche Weise wie in Beispiel 2 als halbdurchlässiger
Film auf einem lichtdurchlässigen Substrat ausgebildet.
Die Lichtdurchlässigkeit und die Phasendifferenz des MoSiN-Films
für ArF-Excimerlaserlicht waren annähernd die
gleichen wie in Beispiel 2.
-
Dann
wurde auf dem MoSiN-Film durch Sputtern eine SiON-Schicht ausgebildet.
Konkret wurde unter Verwendung eines Si-Targets reaktives Sputtern
(Gleichstromsputtern) ausgeführt, indem in einer Mischgasatmosphäre
aus Ar und Stickstoffmonoxid (NO) (Gasdurchflußmengenverhältnis
Ar:NO = 1:4) bei einem Gasdruck von 0,2 Pa die Leistung einer Gleichstromversorgung
auf 3,0 kW eingestellt wurde, wodurch eine SiON-Schicht ausgebildet
wurde, die aus Silicium, Sauerstoff und Stickstoff bestand und eine
Dicke von 10 nm aufwies. Der MoSiN-Film mit dieser SiON-Schicht
hatte eine Lichtdurchlässigkeit von 6,23% und die Phasendifferenz von
184,8° für ArF-Excimerlaserlicht. Daher waren die
Veränderungen nach der Ausbildung der SiON-Schicht so beschaffen,
daß die Lichtdurchlässigkeitsänderung
+1,36% und die Phasendifferenzänderung +3,7° betrug.
-
Auf
die oben beschriebene Weise wurde ein Phasenverschiebungsmaskenrohling
gemäß dem vorliegenden Beispiel hergestellt.
-
Dann
wurde mit diesem Phasenverschiebungsmaskenrohling eine Halbton-Phasenverschiebungsmaske
auf die gleiche Weise wie in Beispiel 1 hergestellt. In der gefertigten
Phasenverschiebungsmaske gab es nahezu keine Veränderung
der Lichtdurchlässigkeit und der Phasendifferenz des halbdurchlässigen
Films im Vergleich zum Fertigungszeitpunkt der Maskenrohlings.
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Auf
die in diesem Beispiel erhaltene Phasenverschiebungsmaske wurde
ArF-Excimerlaserlicht kontinuierlich so eingestrahlt, daß die
Gesamtdosis 30 kJ/cm2 erreichte. Die Lichtdurchlässigkeit
und die Phasendifferenz des halbdurchlässigen Films (MoSiN-Films)
nach der Bestrahlung wurden gemessen. Als Ergebnis betrug die Lichtdurchlässigkeit
6,22%, und die Phasendifferenz betrug 184,3° für
ArF-Excimerlaserlicht. Daher waren die Veränderungen nach der
Bestrahlung so beschaffen, daß die Lichtdurchlässigkeitsänderung –0,01%
betrug und die Phasendifferenzänderung –0,5° betrug,
und folglich wurden die Veränderungen auf kleine Werte
verringert, und die Änderungen auf diesem Niveau beeinflussen
die Funktionsfähigkeit der Photomaske nicht. Ferner wurde
ein Schnitt einer halbdurchlässigen Filmstruktur mit einem
TEM (Durchstrahlungselektronenmikroskop) im Detail beobachtet. Als
Ergebnis wurde eine modifizierte Schicht, wie sie herkömmlicherweise
gebildet wird, nicht ausdrücklich bestätigt, und
ferner wurde eine Vergrößerung der Linienbreite
(Änderung der kritischen Parameter (CD)) auf weniger als
5 nm verringert. Daher ist ersichtlich, daß der Phasenverschiebungsmaskenrohling
und die Phasenverschiebungsmaske gemäß diesem
Beispiel gleichfalls eine äußerst hohe Lichtbeständigkeit
gegen kumulative Bestrahlung mit kurzwelligem Belichtungslicht mit
einer Wellenlänge von höchstens 200 nm aufweisen.
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(Beispiel 5)
-
Unter
Verwendung eines synthetischen Quarzglassubstrats mit einer Größe
von 6 × 6 Zoll und einer Dicke von 0,25 Zoll als lichtdurchlässigem Substrat
wurden eine MoSiON-Schicht (rückseitige Antireflexionsschicht),
eine MoSi-Schicht (lichtabschirmende Schicht) und eine MoSiON-Schicht
(vorderseitige Antireflexionsschicht) auf dem lichtdurchlässigen
Substrat ausgebildet.
-
Konkret
wurde unter Verwendung eines Mischtargets aus Mo und Si (Mo:Si =
21 Mol-%:79 Mol-%) reaktives Sputtern (Gleichstromsputtern) ausgeführt,
indem in einer Mischgasatmosphäre aus Ar, O2,
N2 und He (Gasdurchflußmengenverhältnis Ar:O2:N2:He = 5:4:49:42)
bei einem Gasdruck von 0,2 Pa auf die Leistung einer Gleichstromversorgung
3,0 kW eingestellt wurden, wodurch ein Film gebildet wurde, der
aus Molybdän, Silicium, Sauerstoff und Stickstoff bestand
(Mo: 0,3 at-%, Si: 24,6 at-%, O: 22,5 at-%, N: 52,6 at-%) und eine
Dicke von 7 nm hatte.
-
Dann
wurde unter Verwendung eines Mischtargets aus Mo:Si = 21 Mol-%:79
Mol-% reaktives Sputtern (Gleichstromsputtern) ausgeführt,
indem in einer Mischgasatmosphäre aus Ar und He (Gasdurchflußmengenverhältnis
Ar:He = 20:120) bei einem Gasdruck von 0,3 Pa die Leistung einer
Gleichstromversorgung auf 2,0 kW eingestellt wurde, wodurch ein
Film ausgebildet wurde, der aus Molybdän und Silicium bestand
(Mo: 21,0 at-%, Si: 79 at-%) und eine Dicke von 30 nm hatte.
-
Dann
wurde unter Verwendung eines Mischtargets aus Mo und Si (Mo:Si =
4 Mol-%:96 Mol-%) reaktives Sputtern (Gleichstromsputtern) ausgeführt, indem
in einer Mischgasatmosphäre aus Ar, O2,
N2 und He (Gasdurchflußmengenverhältnis
Ar:O2:N2:He = 6:5:11:16)
bei einem Gasdruck von 0,1 Pa auf die Leistung einer Gleichstromversorgung
die Leistung einer Gleichstromversorgung 3,0 kW eingestellt wurde,
wodurch ein Film ausgebildet wurde, der aus Molybdän, Silicium,
Sauerstoff und Stickstoff bestand (Mo: 1,6 at-%, Si: 38,8 at-%,
O: 18,8 at-%, N: 41,1 at-%) und eine Dicke von 15 nm hatte.
-
Die
Gesamtdicke des lichtabschirmenden Films wurde auf 52 nm eingestellt.
Die optische Dichte (OD) des lichtabschir menden Films betrug 3,0
bei der Wellenlänge 193 nm von ArF-Excimerlaser-Belichtungslicht.
-
Dann
wurde auf das mit dem lichtabschirmenden Film ausgebildete Substrat
eine Wärmebehandlung angewandt. Konkret wurde unter Verwendung
eines Glühofens die Wärmebehandlung in der Atmosphäre
bei einer Erhitzungstemperatur von 550°C über
eine Erhitzungsdauer von 1 Stunde ausgeführt.
-
Auf
die oben beschriebene Weise wurde ein Binärmaskenrohling
gemäß dem vorliegenden Beispiel hergestellt.
-
Dann
wurde mit diesem Binärmaskenrohling eine Binärmaske
gefertigt. Zunächst wurde eine Positivresistschicht für
Elektronenstrahlschreiben (PRL009, hergestellt von FUJIFILM Electronics
Materials Co., Ltd.) auf dem Maskenrohling ausgebildet.
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Dann
wurde mit einer Elektronenstrahlschreibvorrichtung eine erforderliche
Struktur auf die auf dem Maskenrohling ausgebildete Resistschicht geschrieben,
und danach wurde die Resistschicht mit einem vorgegebenen Entwickler
entwickelt, wodurch eine Resiststruktur ausgebildet wurde.
-
Dann
wurde mit der Resiststruktur als Maske der lichtabschirmende Film
mit dreischichtiger Struktur trocken geätzt, wodurch eine
lichtabschirmende Filmstruktur gebildet wurde. Als Trockenätzgas
wurde ein Mischgas aus Cl2 und O2 (Cl2:O2 = 4:1)
verwendet.
-
Dann
wurde die übrige Resiststruktur abgelöst, wodurch
man eine Binärmaske gemäß dem vorliegenden
Beispiel erhielt. Es gab nahezu keine Veränderung der optischen
Dichte (OD) des lichtabschirmenden Films bei der Wellenlänge
193 nm von ArF-Excimerlaser-Belichtungslicht im Vergleich zum Fertigungszeitpunkt
des Maskenrohlings.
-
Dann
wurde ferner eine Sauerstoffplasmabehandlung auf die erhaltene Binärmaske
angewandt. Konkret wurde durch Einstellen des Inneren einer Kammer
auf eine O2-Gasatmosphäre (O2-Gasdurchflußmenge: 100 Standard-cm3, Druck: 5 Pa) und Anlegen einer induktiv
gekoppelten HF-Plasmaleistung von 750 W und einer HF-Vorspannungsleistung
von 250 W das O2-Gas in ein Plasma umgewandelt,
und das gebildete Sauerstoffplasma wurde auf den lichtabschirmenden
Film eingestrahlt. In diesem Fall wurde die Bestrahlungszeit mit
dem Sauerstoffplasma auf 5 Minuten eingestellt.
-
Nach
detaillierter Beobachtung eines Schnitts des lichtabschirmenden
Films mit einem TEM (Durchstrahlungselektronenmikroskop) nach der
Sauerstoffplasmabehandlung war an Oberflächenabschnitten
von Seitenwänden einer durch die Mo-SiON-Schicht/MoSi-Schicht/MOSiON-Schicht (besonders
die MoSi-Schicht) gebildeten Struktur eine Überzugsschicht
mit einer Dicke von 5 nm ausgebildet. Ferner wurde nach detaillierter
Analyse der Zusammensetzung dieser Überzugsschicht bestätigt,
daß sie eine Schicht war, die hauptsächlich Si und
Sauerstoff enthielt.
-
Auf
die der Sauerstoffplasmabehandlung ausgesetzte Binärmaske
wurde ArF-Excimerlaserlicht kontinuierlich so eingestrahlt, daß die
Gesamtdosis 30 kJ/cm2 erreichte. Ein Schnitt
der lichtabschirmenden Filmstruktur nach der Bestrahlung wurde mit
einem TEM (Durchstrahlungselektronenmikroskop) im Detail beobachtet.
Als Ergebnis wurde eine modifizierte Schicht, wie sie herkömmlicherweise
gebildet wird, nicht ausdrücklich bestätigt, und
ferner wurde eine Vergrößerung der Linienbreite
(Änderung der kritischen Abmessungen (CD)) auf weniger
als 5 nm verringert. Daher ist ersichtlich, daß der Binärmaskenrohling
und die Binärmaske gemäß diesem Beispiel
gleichfalls eine äußerst hohe Lichtbeständigkeit
gegen kumulative Bestrahlung mit kurzwelligem Licht mit einer Wellenlänge
von höchstens 200 nm aufweisen.
-
(Beispiel 6)
-
Dieses
Beispiel ist das gleiche wie Beispiel 5, mit der Ausnahme, daß bezüglich
eines lichtabschirmenden Films keine MoSiON-Schicht (rückseitige Antireflexionsschicht)
ausgebildet wurde und eine MoSi-Schicht (lichtabschirmende Schicht)
sowie eine MoSiON-Schicht (vorderseitige Antireflexionsschicht)
unter den folgenden Bedingungen so ausgebildet wurden, daß die
MoSi-Schicht (lichtabschirmende Schicht) zu einer MoSiN-Schicht
(lichtabschirmenden Schicht) verändert wurde, deren Dicke und
Si-Gehalt verändert wurden, die Dicke der MoSiON-Schicht
(vorderseitigen Antireflexionsschicht) verändert wurde und
die Gesamtdicke des lichtabschirmenden Films verändert
wurde.
-
Die
MoSiN-Schicht (lichtabschirmende Schicht) in dem lichtabschirmenden
Film wurde als eine Schicht ausgebildet, die aus Molybdän,
Silicium und Stickstoff bestand (Mo: 9 at-%, Si: 72,8 at-%, N: 18,2
at-%) und eine Dicke von 52 nm hatte. Die MoSiON-Schicht (vorderseitige
Antireflexionsschicht) in dem lichtabschirmenden Film wurde als
Schicht ausgebildet, die aus Molybdän, Silicium, Sauerstoff
und Stickstoff bestand (Mo: 1,6 at-%, Si: 38,8 at-%, O: 18,8 at-%,
N: 41,1 at-%) und eine Dicke von 8 nm hatte.
-
Die
Gesamtdicke des lichtabschirmenden Films wurde auf 60 nm eingestellt.
Die optische Dichte (OD) des lichtabschirmenden Films betrug 3,0
bei der Wellenlänge 193 nm des ArF-Excimerlaser-Belichtungslichts.
-
Dann
wurde auf das mit dem lichtabschirmenden Film ausgebildete Substrat
eine Wärmebehandlung angewandt. Konkret wurde unter Verwendung
eines Glühofens die Wärmebehandlung in der Atmosphäre
bei einer Erhitzungstemperatur von 550°C über
eine Erhitzungsdauer von 1 Stunde ausgeführt.
-
Auf
die oben beschriebene Weise wurde ein Binärmaskenrohling
gemäß dem vorliegenden Beispiel hergestellt.
-
Dann
wurde mit diesem Binärmaskenrohling auf die gleiche Weise
wie in Beispiel 5 eine Binärmaske gefertigt. Es gab nahezu
keine Änderung der optischen Dichte (OD) des lichtabschirmenden
Films bei der Wellenlänge 193 nm von ArF-Excimerlaser-Belichtungslicht
im Vergleich zum Fertigungszeitpunkt des Maskenrohlings.
-
Dann
wurde auf die erhaltene Binärmaske eine Sauerstoffplasmabehandlung
unter den gleichen Bedingungen wie im Beispiel 5 angewandt.
-
Nach
detaillierter Beobachtung eines Schnitts des lichtabschirmenden
Films im Detail mit einem TEM (Durchstrahlungselektronenmikroskop) nach
der Sauerstoffplasmabehandlung war an Oberflächenabschnitten
von Seitenwänden einer durch den MoSiN-Film/MoSiON-Film
(besonders den MoSiN-Film) gebildeten Struktur eine Überzugsschicht mit
einer Dicke von etwa 5 nm ausgebildet. Ferner wurde nach detaillierter
Analyse der Zu sammensetzung dieser Überzugsschicht bestätigt,
daß es sich um eine Schicht handelte, die hauptsächlich
Si und Sauerstoff enthielt.
-
Auf
die der Sauerstoffplasmabehandlung ausgesetzte Binärmaske
wurde ArF-Excimerlaserlicht kontinuierlich so eingestrahlt, daß die
Gesamtdosis 30 kJ/cm2 erreichte. Ein Schnitt
der lichtabschirmenden Filmstruktur nach der Bestrahlung wurde mit
einem TEM (Durchstrahlungselektronenmikroskop) im Detail beobachtet.
Als Ergebnis wurde eine modifizierte Schicht, wie sie herkömmlicherweise
gebildet wird, nicht ausdrücklich bestätigt, und
ferner wurde eine Vergrößerung der Linienbreite
(Änderung der kritischen Parameter (CD)) auf weniger als
5 nm verringert. Daher ist ersichtlich, daß der Binärmaskenrohling
und die Binärmaske gemäß diesem Beispiel
gleichfalls eine äußerst hohe Lichtbeständigkeit gegen
kumulative Bestrahlung mit kurzwelligem Licht mit einer Wellenlänge
von höchstens 200 nm aufweisen.
-
(Vergleichsbeispiel 1)
-
Unter
Verwendung eines synthetischen Quarzglassubstrats mit einer Größe
von 6 × 6 Zoll und einer Dicke von 0,25 Zoll als lichtdurchlässigem Substrat
wurde auf dem lichtdurchlässigen Substrat ein halbdurchlässiger
Film ausgebildet, der aus nitriertem Molybdän und Silicium
bestand.
-
Konkret
wurde unter Verwendung eines Mischtargets aus Molybdän
(Mo) und Silicium (Si) (Mo:Si = 10 Mol-%:90 Mol-%) reaktives Sputtern (Gleichstromsputtern)
ausgeführt, indem in einer Mischgasatmosphäre
aus Argon (Ar), Stickstoff (N2) und Helium
(He) (Gasdurchflußmengenverhältnis Ar:N2:He = 5:49:46) bei einem Gasdruck von 0,3
Pa die Leistung einer Gleichstromquelle auf 3,0 kW eingestellt wurde,
wodurch ein MoSiN-Film gebildet wurde, der aus Molybdän,
Silicium und Stickstoff bestand und eine Dicke von 69 nm hatte.
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Dann
wurde auf das mit dem MoSiN-Film ausgebildete lichtdurchlässige
Substrat eine Wärmebehandlung angewandt. Konkret wurde
die Wärmebehandlung in der Atmosphäre bei einer
Erhitzungstemperatur von 280°C über eine Erhitzungsdauer von
2 Stunden ausgeführt, wodurch man einen Halbton-Verschiebungsmaskenrohling
erhielt. Der MoSiN-Film nach der Wärmebehandlung hatte
eine Lichtdurchlässigkeit von 6,11% und eine Phasendifferenz
von 175,6° für ArF-Excimerlaserlicht. Nach detaillierter
Beobachtung eines Schnitts des MoSiN-Films mit einem TEM (Durchstrahlungselektronenmikroskop)
nach der Wärmebehandlung ergab sich keine besondere Änderung
in einem Oberflächenabschnitt des MoSiN-Films, so daß keine Überzugsschicht
ausgebildet war.
-
Dann
wurde mit diesem Phasenverschiebungsmaskenrohling eine Halbton-Phasenverschiebungsmaske
auf die gleiche Weise wie in Beispiel 1 ausgebildet. Es gab nahezu
keine Veränderung der Lichtdurchlässigkeit und
Phasendifferenz des halbdurchlässigen Films in der gefertigten
Phasenverschiebungsmaske im Vergleich zum Fertigungszeitpunkt des
Maskenrohlings.
-
Auf
die in diesem Vergleichsbeispiel erhaltene Phasenverschiebungsmaske
wurde ArF-Excimerlaserlicht kontinuierlich so eingestrahlt, daß die
Gesamtdosis 30 kJ/cm2 erreichte. Lichtdurchlässigkeit und
Phasendifferenz des halbdurchlässigen Films (MoSiN-Film)
nach der Bestrahlung wurden gemessen. Als Ergebnis betrug die Lichtdurchlässigkeit 7,69%,
und die Phasendifferenz betrug 170,8° für ArF-Excimerlaserlicht.
Daher waren die Veränderungen nach der Bestrahlung so beschaffen,
daß die Lichtdurchlässigkeitsänderung
+1,58% betrug und die Phasendifferenzänderung –4,8° betrug,
und folglich waren die Veränderungen sehr groß.
Wenn Veränderungen auf diesem Niveau auftreten, kann die Phasenverschiebungsmaske
nicht mehr als Photomaske verwendet werden. Ferner wurde ein Schnitt einer
halbdurchlässigen Filmstruktur mit einem TEM (Durchstrahlungselektronenmikroskop)
im Detail beobachtet. Als Ergebnis wurde eine modifizierte Schicht
bestätigt, wie sie herkömmlicherweise gebildet
wird, und außerdem wurde bestätigt, daß eine Vergrößerung
der Linienbreite (Änderung der kritischen Abmessungen (CD))
aufgrund der modifizierten Schicht 10 nm betrug.
-
(Vergleichsbeispiel 2)
-
Ein
MoSiN-Film wurde auf die gleiche Weise wie in Beispiel 1 als halbdurchlässiger
Film auf einem lichtdurchlässigen Substrat ausgebildet.
Dann wurde auf das mit dem Mo-SiN-Film ausgebildete lichtdurchlässige
Substrat eine Wärmebehandlung angewandt. Konkret wurde
die Wärmebehandlung in der Atmosphäre bei einer
Erhitzungstemperatur von 400°C über eine Erhitzungsdauer
von 2 Stunden ausgeführt, wodurch man einen Halbton-Phasenverschiebungsmaskenrohling
erhielt. Der MoSiN-Film nach der Wärmebehandlung hatte
eine Lichtdurchlässigkeit von 7,14% und eine Phasendifferenz
von 178,1° für ArF-Excimerlaserlicht. Nach detaillierter Beobachtung
eines Schnitts des MoSiN-Films mit einem TEM (Durchstrahlungselektronenmikroskop) nach
der Wärmebehandlung ergab sich keine besondere Veränderung
an einem Oberflächenschichtabschnitt des MoSiN-Films, so
daß keine Überzugsschicht gebildet wurde. Dann
wurde mit diesem Phasenverschiebungsmaskenrohling eine Halbton-Phasenverschiebungsmaske
auf die gleiche Weise wie in Beispiel 1 gefertigt. Es gab nahezu
keine Änderung der Lichtdurchlässigkeit und der
Phasendifferenz des halbdurchlässigen Films in der gefertigten
Phasenverschiebungsmaske im Vergleich zum Fertigungszeitpunkt des
Maskenrohlings.
-
Auf
die in diesem Vergleichsbeispiel erhaltene Phasenverschiebungsmaske
wurde ArF-Excimerlaserlicht kontinuierlich so eingestrahlt, daß die
Gesamtdosis 30 kJ/cm2 erreichte. Lichtdurchlässigkeit und
Phasendifferenz des halbdurchlässigen Films (MoSiN-Films)
nach der Bestrahlung wurden gemessen. Als Ergebnis betrug die Lichtdurchlässigkeit 7,77%,
und die Phasendifferenz betrug 174,8° für ArF-Excimerlaserlicht.
Daher waren die Veränderungen nach der Bestrahlung so beschaffen,
daß die Lichtdurchlässigkeitsänderung
+0,63% betrug und die Phasendifferenzänderung –3,3° betrug,
und folglich waren die Veränderungen sehr groß.
Wenn die Veränderungen auf diesem Niveau auftreten, kann die
Phasenverschiebungsmaske nicht mehr als Photomaske eingesetzt werden.
Ferner wurde ein Schnitt der halbdurchlässigen Filmstruktur
mit einem TEM (Durchstrahlungselektronenmikroskop) im Detail beobachtet.
Als Ergebnis wurde eine modifizierte Schicht bestätigt,
wie sie herkömmlicherweise ausgebildet wird, und es wurde
auch bestätigt, daß eine Vergrößerung
der Linienbreite (Änderung der kritischen Abmessungen (CD))
aufgrund der modifizierten Schicht 8 nm betrug.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - JP 2002-156742
A [0009]
- - JP 2002-258455 A [0009]