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DE102009053439B4 - Drehendes Wasserfahrgeschäft - Google Patents

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DE102009053439B4
DE102009053439B4 DE200910053439 DE102009053439A DE102009053439B4 DE 102009053439 B4 DE102009053439 B4 DE 102009053439B4 DE 200910053439 DE200910053439 DE 200910053439 DE 102009053439 A DE102009053439 A DE 102009053439A DE 102009053439 B4 DE102009053439 B4 DE 102009053439B4
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water
water ride
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Günter Burger
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Mack Rides GmbH and Co KG
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Mack Rides GmbH and Co KG
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Abstract

Wasserfahrgeschäft mit mindestens einem Wasserfahrzeug (20), das im Gewässer bewegbar ist und einem vom Wasser getragenen Schwimmkörper (23) mit Plätzen (21) zur Aufnahme von Fahrgästen aufweist, wobei eine Plattform (10, 11) vorgesehen ist, welche in einem Ruhezustand des Wasserfahrgeschäfts (1) aus der Wasseroberfläche (4) des Gewässers herausragt und in einem Betriebszustand unter der Wasseroberfläche liegt, dadurch gekennzeichnet, dass die Plattform (10, 11) mehrere vorzugsweise rotierende Einzelplattformen (11) aufweist und Koppelelemente (62) vorgesehen sind, welche bei einem Heben der Plattform (10) dafür sorgen, dass die Einzelplattform (11) selbsttätig mitgehoben werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Wasserfahrgeschäft gemäß den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
  • Ein solches Wasserfahrgeschäft ist z. B. aus DE 69 40 587 U bekannt.
  • Ein anderes Wasserfahrgeschäft offenbart die DE 10 2004 062 315 A1 . Der vom Wasser getragene Schwimmkörper ist mit einem Fahrwerk, das von einer am Gewässerboden angeordneten Schiene geführt ist, derart gelenkig verbunden, dass er begrenzte Quer- bzw. Hubbewegungen gegenüber dem Fahrwerk durchführen kann. Dabei wird das Fahrwerk in einer Ausführungsform mittels eines über Umlenkrollen geführten Zugseiles durch das Gewässer gezogen. Bei diesem Wasserfahrgeschäft handelt es sich also um ein mit Schienen ausgestattetes Wasserfahrgeschäft, bei dem die einzelnen Wasserfahrzeuge entlang des Schienenverlaufes in einem Art Bachbett entlang fahren.
  • Für solche an Schienen gebundene Wasserfahrzeuge beschreibt die DE 10 2006 053 664 B3 unterhalb des Wasserfahrzeuges einen besonderen Schwimmkörper vorzusehen, welcher an einem Rahmen drehbar gelagert ist. An der Unterseite des Schwimmkörpers ist ein mit diesem verbundenes Schaufelrad so angeordnet, dass der Schwimmkörper bei Fahrt durch das Gewässer in Drehbewegung versetzt wird. Fahrgäste können diese Wasserfahrzeuge über eine besondere Landeplattform an der Haltestelle des Wasserfahrgeschäfts besteigen, wobei an dieser Haltestelle die Wasserfahrzeuge sanft andocken müssen.
  • Ein weiteres Wasserfahrgeschäft, das auf innerhalb eines Bach- oder Flussbettes laufende Schienen angewiesen ist, ist in EP 1 671 686 B1 beschrieben. Der Schwimmkörper und das Fahrwerk sind dort über Kupplungselemente zueinander gekoppelt. Die Kupplungselemente sorgen dafür sorgen, dass der Schwimmkörper nach Absinken des Fahrwerks des Wasserfahrzeugs festgelegt wird.
  • Ein drehendes Wasserfahrgeschäft, nämlich ein Wasserkarussell, ist aus CH 183488 A bekannt. Dieses drehende Wasserfahrgeschäft verfügt über einen Schwimmkörper mit Plätzen zur Aufnahme von Fahrgästen. Der Schwimmkörper ist dabei als ringförmige, schwimmfähige Schale ausgestattet, in dem Sitze zur Aufnahme von Personen angeordnet sind. Der ringförmige Schwimmkörper kann dabei drehbar um einen Mast oder einen Anker im Wasser gelagert und um seine Befestigungsstelle mittels Rudern oder mittels Hilfsmotor drehbar angeordnet sein. Am äußeren Rand des Schwimmkörpers kann z. B. ein schräggestelltes Brett vorgesehen sein, von welchem sich die Badegäste bei genügend rascher Drehung ins Wasser schleudern lassen können. Darüber hinaus können Seile oder Ringe am Schwimmkörper angebracht sein, damit sich im Wasser schwimmende Personen mitschleppen lassen können. Ein Zugang zu den im Schwimmkörper vorgesehenen Sitzen wird über eine Fallbrücke, die die Fahrgäste überqueren müssen, bewerkstelligt.
  • Weitere gattungsgemäße Wasserfahrgeschäfte sind aus DE 1780962 U und US 5197923A bekannt.
  • Die vorliegende Erfindung hat das Ziel, ein drehendes Wasserfahrgeschäft bereitzustellen, bei dem die Fahrgäste auf einfachere Weise trockenen Fußes zu ihren Plätzen in den Wasserfahrzeugen gelangen können.
  • Dieses Ziel wird durch ein Wasserfahrgeschäft erreicht mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die Erfindung beruht also im Wesentlichen darauf, eine ein- oder mehrteilige Plattform, insbesondere einen Drehteller vorzusehen, die bzw. der in einem Ruhezustand des Wasserfahrgeschäfts aus der Wasseroberfläche herausragt, so dass die Fahrgäste zu ihren Wasserfahrzeugen gehen können.
  • Nach der Erfindung ist die Plattform mehrteilig ausgebildet und rotiert. Es hat sich z. B. als günstig erwiesen, auf einer vorzugsweise kreisförmigen Plattform mehrere kleinere kreisförmige Einzelplattformen zu platzieren. Dabei können sowohl die große Plattform als auch die Einzelplattformen in Drehung versetzt werden.
  • In einer besonderen Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass ein einziger Antrieb für die rotierende Bewegung des gesamten Wasserfahrgeschäfts, also der Plattform und der gegebenenfalls vorgesehenen Einzelplattformen, sorgt. Der Antrieb kann dabei als Zahnkranzantrieb oder Zahnriemenantrieb aber auch als Seilzugantrieb ausgebildet sein. Die gesamte Anordnung kann nach Art eines Planetengetriebes aufgebaut werden, wobei die einzelnen Sonnenräder den Einzelplattformen entsprechen.
  • Auf jeder der Einzelplattformen befinden sich vorzugsweise mehrere Wasserfahrzeuge mit ihren jeweiligen Schwimmkörpern, wobei die Wasserfahrzeuge sich selbst wiederum drehen. Das Drehen der Wasserfahrzeuge erfolgt in bevorzugter Weise antriebslos, d. h. ohne motorischen Antrieb. Hierfür verfügen die Wasserfahrzeuge an der Unterseite ihres Schwimmkörpers über die aus DE 10 2006 053 664 bekannten Schaufelräder. Die Wasserfahrzeuge sind dabei im Betriebszustand des Wasserfahrgeschäfts zwar axial festgelegt, können sich jedoch beim Drehen der Einzelplattformen aufgrund der damit verbundenen Bewegung der Schaufelräder im Wasser ohne motorischen Antrieb drehen.
  • Bei einer anderen Weiterbildung der Erfindung ist dafür gesorgt, dass die Wasserfahrzeuge im Ruhezustand, d. h. bei aus der Wasseroberfläche ragenden Plattform, festgelegt sind. Ein solches Festlegen des Wasserfahrzeuges im Ruhezustand des Wasserfahrgeschäfts stellt sicher, dass die Fahrgäste das Wasserfahrzeug gefahrlos betreten können, weil dieses nicht mehr schwankt und auch nicht mehr dreht.
  • Wenngleich die Plattform auf beliebige Art und Weise im Ruhezustand aus dem Wasser herausgehoben werden kann, liegt es auch im Rahmen der Erfindung, anstelle die Plattform zu heben, den Wasserstand im Wasserfahrgeschäft so zu erniedrigen, dass dieser auf die Höhe der Plattform oder bevorzugterweise etwas unterhalb der Plattform liegt. Auch dann können die Fahrgäste trockenen Fußes zu den einzelnen Wasserfahrzeugen gelangen.
  • Eine besonders einfache Art und Weise, die Plattform aus der Wasseroberfläche herauszuheben, besteht beispielsweise darin, dass am Ende einer Betriebsfahrt des Wasserfahrgeschäftes Hebekeile unter die Plattform geschoben werden, so dass ein darauffolgendes weiteres, langsames Drehen der Plattform und ein gleichzeitiges weiteres radiales Einschieben der Hebekeile unter die Plattform die Plattform entlang der Schrägen der Hebekeile anhebt. Der besondere Vorteil einer solchen Anordnung liegt darin, dass das Heben der Plattform gleichzeitig mit einem langsamen Weiterdrehen der Plattform erreicht wird. Die einzelnen Keile müssen lediglich von außerhalb her radial unterhalb die Plattform geschoben werden. Ein Anheben der Plattform ist jedoch auch möglich, wenn nur die Hebekeile ohne Drehung der Plattform langsam unter diese geschoben werden. Sind die Fahrgäste in die Wasserfahrzeuge eingestiegen bzw. aus diesen ausgestiegen und ist sichergestellt, dass keine Fahrgäste mehr auf der Plattform oder den Einzelplattformen stehen, können die Gleitkeile wieder langsam unterhalb der Plattform bzw. Einzelplattformen herausgezogen werden, so dass sich die Plattform bzw. die Einzelplattformen wieder unter den Wasserspiegel senken können.
  • Selbstverständlich kann das Anheben und Absenken der Plattform bzw. Einzelplattformen auch durch jede andere geeignete Hebevorrichtung erfolgen. So kann die Hebevorrichtung nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung aus wenigstens einer unterhalb der Plattform angeordneten, sich in Drehrichtung erstreckenden Auffahrrampe sowie wenigstens einem der Plattform zugeordneten Stützrad bestehen, welches derart radial verschiebbar ist, dass es bei weiterer Verdrehung der Plattform auf die Auffahrrampe aufläuft, wodurch die Plattform über die Wasseroberfläche gehoben wird.
  • Es hat sich als günstig erwiesen, die Plattform und/oder die Einzelplattformen jeweils mit einer Vielzahl von Öffnungen zu versehen, so dass beim Anheben der Plattform oder beim Absenken des Wasserspiegels im Wasserfahrgeschäft ein möglichst geringer Widerstand durch die Plattform gegeben ist. Die Plattform kann dabei, bei gleicher Kraft unterstellt, schneller angehoben werden bzw. der Wasserspiegel schneller abgesenkt werden, da das Wasser auch durch die Öffnungen der Plattform abfließen kann.
  • Wie bereits weiter oben erwähnt, verfügen die Schwimmkörper der Wasserfahrzeuge über Schaufelräder, die sich bei Bewegung der Plattform oder der Einzelplattformen und der damit sich einstellenden Strömung für ein automatisches Drehen des Wasserfahrzeuges sorgen. Dieser Effekt kann noch dadurch verstärkt werden, dass unterhalb des Wasserspiegels des Wasserfahrgeschäftes eine Strömungsanlage, insbesondere Strömungspumpen, vorgesehen sind, die unterhalb der Plattform in Richtung der einzelnen Wasserfahrzeuge und der dort angeordneten Schaufelräder blasen. Beim Vorbeifahren der einzelnen Wasserfahrzeuge an diesen Strömungspumpen verstärkt sich der Dreheffekt der Wasserfahrzeuge.
  • Das erfindungsgemäße Wasserfahrgeschäft mit seinen sich drehenden Plattformen, unter welchen die Drehmechanik angeordnet ist, sowie der kentersicheren Aufhängung der Wasserfahrzeuge sowie der begrenzten Wassertiefe bietet ein hohes Maß an Sicherheit, da hierdurch praktisch ausgeschlossen ist, dass ins Wasser stürzende Fahrgäste verletzt werden oder gar ertrinken.
  • Das drehende Wasserfahrgeschäft nach der Erfindung wird im Zusammenhang mit mehreren Figuren nachfolgend näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines drehbaren Wasserfahrgeschäftes mit einer sich drehenden Plattform sowie mit vier sich drehenden Einzelplattformen, auf denen jeweils drei Wasserfahrzeuge angeordnet sind,
  • 2 ein Ausführungsbeispiel für ein viersitziges Wasserfahrzeug,
  • 3 das Wasserfahrgeschäft von 3 in Seitenansicht,
  • 3a eine Prinzipdarstellung einer über- und unterhalb der Wasseroberfläche liegenden Plattform mit Hebekeilen,
  • 4 den prinzipiellen Aufbau eines weiteren Ausführungsbeispieles eines drehbaren Wasserfahrgeschäfts mit drei sich zueinander drehenden Einzelplattformen,
  • 5 eine Detailansicht aus 3 und 4 mit einer Haltevorrichtung für drei Wasserfahrzeuge,
  • 6 ein Detail der Lagerstelle eines Wasserfahrzeuges an einer Einzelplattform,
  • 7 bis 10 verschiedene Varianten von möglichen Plattformen des drehenden Wasserfahrgeschäftes.
  • In den nachfolgenden Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche Teile mit gleicher Bedeutung, sofern nichts anderes angegeben ist.
  • In 1 ist ein Ausführungsbeispiel eines drehenden Wasserfahrgeschäftes in perspektivischer Darstellung gezeigt. Das Wasserfahrgeschäft ist allgemein mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet. Das Wasserfahrgeschäft weist eine kreisrunde Außenkontur mit einer Berandung 2 auf. Innerhalb dieser Berandung 2 befindet sich eine drehende Plattform 10, die nahe bis an die Berandung 2 des Wasserfahrgeschäfts 1 reicht. Diese Plattform 10 ist als Drehteller ausgebildet und kann durch noch zu erläuternde, geeignete Antriebsmittel um die zentrale Achse A beispielsweise im Uhrzeigersinn drehen. Auf bzw. innerhalb dieser Plattform 10 bzw. dieses Drehtellers befinden sich mehrere, im dargestellten Ausführungsbeispiel vier, Einzelplattformen 11, welche ebenfalls drehbar um deren jeweiligen Achse angeordnet sind. Die Drehachsen der Einzelplattformen 11 sind mit den Bezugszeichen B bezeichnet. Wie ersichtlich, sind die Einzelplattformen 11 wiederum als Drehteller ausgebildet. Durch geeignete Antriebsmittel drehen diese Einzelpattformen 11 vorzugsweise in entgegengesetzte Richtung als die Plattform 10, hier also beispielsweise gegen den Uhrzeigersinn.
  • Von den Einzelplattformen 11 werden mehrere Wasserfahrzeuge 20 gehalten. Solche Wasserfahrzeuge sind beispielsweise aus der eingangs zitierten DE 10 2006 053 664 B3 für sich genommen bereits bekannt. Diese Wasserfahrzeuge 20 sind verteilt auf den Einzelplattformen 11 platziert und können ebenfalls um ihre jeweilige Achse in noch zu erläuternder Art und Weise rotieren.
  • Ein Ausführungsbeispiel eines geeigneten Wasserfahrzeuges zeigt 2. Das Wasserfahrzeug verfügt über einen geeigneten Schwimmkörper 23, auf welchen mehrere Sitzplätze 21 für Fahrgäste angeordnet sind. Die Anzahl der Sitzplätze ist beliebig und nur von der Größe der Anlage abhängig. Die Wasserfahrzeuge 20 können, um den Fahr- und Spielspaß zu erhöhen, mit Spritzpistolen 22 ausgestattet sein. Zweckmäßigerweise verfügen die Wasserfahrzeuge 20 über eine umlaufende Berandung, in welche Aussparungen 24 eingelassen sind, um das Be- und Entsteigen des Wasserfahrzeuges 20 für Fahrgäste zu erleichtern.
  • Im Fahrbetrieb, d. h. bei rotierender Plattform 10 sowie sich ebenfalls drehenden Einzelplattformen 11 und vorzugsweise auch drehenden Wasserfahrzeugen 20, ist das Wasserfahrgeschäft 1 innerhalb der Berandung 2 so hoch mit Wasser befüllt, dass aus der Wasseroberfläche lediglich die Wasserfahrzeuge 20 mit ihren Sitzplätzen herausragen. Für die Fahrgäste entsteht damit der Eindruck, dass die einzelnen Wasserfahrzeuge 20 auf der Wasseroberfläche schwimmen und darüber hinaus keine weiteren Halteelemente vorhanden sind.
  • Damit es aber den Fahrgästen möglich ist, zu den einzelnen Wasserfahrzeugen 20 trockenen Fußes zu gelangen, sind Mittel vorgesehen, welche im Ruhezustand des Wasserfahrgeschäftes, d. h. bei nicht mehr rotierender Plattform 10 sowie nicht mehr rotierenden Einzelplattformen 11, der Wasserspiegel unterhalb der Plattform 10 und unterhalb der Einzelplattformen 11 liegt. Dies kann entweder dadurch erreicht werden, dass das im Wasserfahrgeschäft 1 befindliche Wasser so weit abgelassen wird, dass der Wasserspiegel unter der Plattform 10 bzw. der Einzelplattform 11 liegt. Es kann jedoch ebenfalls eine geeignete Hebeeinrichtung vorgesehen werden, die die Plattform 10 und die Einzelplattformen 11 zusammen mit den Wasserfahrzeugen 20 über den Wasserspiegel hinaushebt.
  • Anhand der 3 und 3a wird eine solche Hebeeinrichtung schematisch beschrieben. 3 zeigt das drehende Wasserfahrgeschäft von 1 im Schnitt, wobei sich der Wasserspiegel 4 oberhalb der Plattform und oberhalb der Einzelplattformen 11 befindet. Sofern der Wasserspiegel 4 oberhalb der Plattform 10 und der Einzelplattform 11 liegt, ist das Wasserfahrgeschäft bereit für den Betriebszustand, also bereit für den Fahrbetrieb. Die Plattform 10 und die Einzelplattformen 11 können drehen. Die einzelnen Wasserfahrzeuge 20 scheinen, in diesem Betriebszustand auf der Wasseroberfläche 4 zu schwimmen.
  • In 3a ist schematisch dieser Betriebszustand skizziert. Die Plattform 10 befindet sich unterhalb der Wasseroberfläche 4. Dabei stützt sich die Plattform 10 randseitig an einer Schräge von Hebekeilen 60 ab. Um nun die Plattform 10 über die Wasseroberfläche 4 zu heben und damit das Wasserfahrgeschäft 1 in seinen Ruhezustand zu bringen, bei dem die Fahrgäste trockenen Fußes die einzelnen Wasserfahrzeuge 20 erreichen bzw. verlassen können, wird über eine geeignete Vorschubeinrichtung dafür gesorgt, dass sich die Hebekeile 60 aufeinander zu bewegen entlang der dargestellten Pfeile Z. Ein Aufeinanderzubewegen der Hebekeile 16 führt dazu, dass sich die randseitig an den Hebekeilen 60 abstützende Plattform 10 entlang der Schrägen der Hebekeile 60 nach oben bewegt. Die Hebekeile 16 werden dabei so weit aufeinander zubewegt, dass die Plattform 10 aus der Wasseroberfläche 4 heraustaucht und in einer Lage zu stehen kommt, die in 3a mit 10' strichliniert gezeichnet ist. Die Endstellung der Hebekeile 60 ist ebenfalls durch strichliniert gezeichnete Hebekeile 60' angedeutet. Das Heben der Plattform 10 kann bei ruhender Plattform 10 aber auch bei um die Achse A drehender Plattform 10 erfolgen.
  • Wenngleich in 3a nicht dargestellt, verfügt die Plattform 10 über eine Vielzahl von Öffnungen, um den Wasserwiderstand beim Anheben der Plattform 10 so gering wie möglich zu halten.
  • 4 zeigt in Draufsicht die Ausführungsform eines weiteren möglichen, drehbaren Wasserfahrgeschäftes, bei dem auf einer drehenden Plattform 10 drei drehende Einzelplattformen 11 angeordnet sind, wobei die einzelnen Antriebskomponenten gut zu erkennen sind. Das in 4 dargestellte Wasserfahrgeschäft 1 verfügt über die bereits beschriebene Berandung 2, innerhalb der die drehende Plattform 10 angeordnet ist. Diese drehende Plattform 10 ragt bis nahe an die Berandung 2 des Wasserfahrgeschäftes 1. Die Plattform 10 sitzt auf einem Drehkreuz 36 und ist mit diesem feststehend verbunden. Dieses Drehkreuz 36 ist mittig drehbar um die Achse A gelagert und an einem ersten Zahnkranz 35 feststehend, z. B. durch Verschraubung, angebunden. Dieser erste Zahnkranz 35 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel mit einer der Berandung 2 zugewandten Verzahnung 35a versehen. Diese Verzahnung 35a kämmt mit einem ersten Zahnrad 33, das zwischen der Berandung 2 und dem ersten Zahnkranz 35 angeordnet ist. Dieses erste Zahnrad 33 ist darüber hinaus über einen Riemen 32 oder Seilzug an einen Motor 31 einer Antriebseinrichtung 30 gekoppelt. Eine Drehung des Motors 31 der Antriebseinrichtung 30 sorgt für eine Drehung des Zahnrades 33, wodurch der erste Zahnkranz 35 samt darauf befindlichem Drehkreuz 36 und darauf befestigter Plattform 10 in Drehung kommt.
  • Die Plattform 10 weist im Winkel von 120° zueinander angeordnete scheibenförmige Ausschnitte auf, in denen Einzelplattformen 11 liegen. Die Einzelplattformen 11 sind wiederum als Drehteller ausgebildet und verfügen jeweils über eine eigene mittige Drehachse B. Jede der drei Drehachsen B ist über ein zweites Drehkreuz 40 um die Drehachse A des Wasserfahrgeschäftes 1 drehbar gelagert. Das zweite Drehkreuz 40 ist feststehend zum ersten Drehkreuz 36 angeordnet. Die beiden Drehkreuze 36 und 40 können auch einteilig ausgebildet sein.
  • Zusätzlich befindet sich unterhalb jeder der Einzelplattformen 11 ein drittes Drehkreuz 39. Diese dritten Drehkreuze 39 verfügen jeweils über drei im Winkel von 120° zueinander angeordnete Haltestangen, an denen endseitig die jeweiligen Wasserfahrzeuge 20 in noch zu erläuternder Art und Weise befestigt sind. Die dritten Drehkreuze 39 jeder Einzelplattform 11 sind drehfest mit der jeweiligen Einzelplattform 11 verbunden.
  • Die Drehung der Einzelplattform 11 wird dadurch erreicht, dass an der Achse B jeder Einzelplattform 11, wie in 5 dargestellt, drehfest ein zweites Zahnrad 37 befestigt ist. Dieses zweite Zahnrad 37 kämmt mit einem zweiten Zahnkranz 38, welcher zwischen dem Zentrum, also der Achse A, und dem ersten Zahnkranz 35 angeordnet ist. Da das zweite Drehkreuz 40 feststehend zu dem ersten Drehkreuz 36 ausgebildet ist, führt eine Drehung der Plattform 10 selbsttätig zu einer Drehung des zweiten Drehkreuzes 40 um die Achse A. Weil am Ende der jeweiligen Haltearme des Drehkreuzes 40 die Einzelplattformen 11 festgelegt sind, bewegen sich die Einzelplattformen 11 ebenfalls um die Achse A. Die Bewegung der Einzelplattformen 11 um die Achse A führt wiederum durch den kämmenden Eingriff der zweiten Zahnräder 37 mit dem ortsfest stehenden zweiten Zahnkranz 38 dazu, dass sich die Drehkreuze 39 um die Achse B drehen.
  • Wird also der Motor 31 der Antriebseinrichtung 30 durch Bestromung in Bewegung gesetzt, so führt dies über das erste Zahnrad 33 zur Rotation des ersten Zahnkranzes 35 und damit automatisch zur Rotation der Plattform 10. Gleichzeitig rotieren die Einzelplattformen 11 um die Achse A und zugleich die Wasserfahrzeuge 20 um die Achsen B der jeweiligen Einzelplattformen 11. Diese Rotation der Einzelkomponenten erfolgt mit nur einer einzigen Antriebseinrichtung 30, die bevorzugterweise, wie in 4 dargestellt ist, außerhalb der Berandung 2 des Wasserfahrgeschäftes 1 angeordnet und deshalb leichter zu warten ist als solche Antriebe, die sich unterhalb des Wasserfahrgeschäftes 1 befinden.
  • Zum Anheben der Plattform 10 können beliebige Hebevorrichtungen vorgesehen werden. Im Ausführungsbeispiel von 4 sind vier Hebekeile 60 außerhalb des Wasserfahrgeschäfts 1 angedeutet, welche in Bewegungsrichtung Z, die radial zur Achse A verläuft, verfahrbar sind. Ein Einschieben der Hebekeile 60 in der bereits erläuterten Art und Weise sorgt für ein Anheben der Plattform 10, so dass die Plattform 10 aus der Wasseroberfläche des Fahrgeschäftes heraustauchen kann. Ein Anheben der Plattform 10 führt automatisch auch zu einem Anheben der Einzelplattformen 11. Dies wird durch Koppelelemente 62 erreicht, welche am Rand der kreisförmigen Ausschnitte der Plattform 10 befestigt sind und laschenförmig unter die Einzelplattformen 11 greifen. Die Koppelelemente 62 sind beispielsweise im Abstand von 120° zueinander an den kreisförmigen Öffnungen, in die die Einzelplattformen 11 eingesetzt sind, angeordnet. Diese Koppelelemente 62 untergreifen beim Anheben der Plattform 10 die Einzelplattformen 11 und nehmen diese beim Anheben der Plattform 10 mit, so dass die Einzelplattformen 11 ebenfalls angehoben werden, ohne dass separate Hebemittel unter den Einzelplattformen 11 vorgesehen werden müssen.
  • Um den Widerstand des Wassers beim Anheben der Plattform 10 und der Einzelplattformen 11 zu minimieren, weisen sowohl die Plattform 10 als auch die Einzelplattformen 11 eine Vielzahl von Öffnungen 11a auf, durch welche das Wasser hindurchfließen kann. Der Übersichtlichkeit wegen sind die Vielzahl von Öffnungen in der Plattform 10 in 3 nicht dargestellt.
  • In 5 und 6 sind Details der Befestigung der einzelnen Wasserfahrzeuge 20 am Drehkreuz 39 bzw. an den Haltearmen dieses Drehkreuzes 39 gezeigt. Jedes der Wasserfahrzeuge 20 in 5 ist für sechs Personen ausgelegt und weist hierfür auch sechs Spritzpistolen 22 auf. Der Schwimmkörper 23 jedes Wasserfahrzeuges 20 ist an seiner Unterseite mit den bereits erwähnten Schaufeln 25 versehen, die bei einer rotierenden Bewegung des Drehkreuzes 39 dafür sorgen, dass sich auch jedes Wasserfahrzeug 20 um seine eigene Achse X dreht. Jedes der Wasserfahrzeuge 20 verfügt über einen Befestigungsbolzen 26. Dieser Befestigungsbolzen 26 ist entlang der Achse X verfahrbar in einem Lager 201 angeordnet. Das Lager 201 ist in einer Öffnung der Einzelplattform 11 platziert. An seinem oberen Ende verfügt der Befestigungsbolzen 26 über ein Gelenklager 202, um das sich das Wasserfahrzeug 20 herumdrehen kann und sich um einen vorgegebenen Winkel kippen lässt. Dadurch entsteht bei einem Fahrgast der Eindruck, wenn das Wasserfahrzeug 20 auf der Wasseroberfläche schwimmt, dass es scheinbar frei beweglich ist.
  • Durch die in 6 dargestellte Anordnung und die in Richtung der Achse X frei verschiebbaren Anordnung schwimmt das Wasserfahrzeug 20 beim Aufsetzen auf Wasser.
  • In 5 sind noch mehrere Haltebolzen 27 zu erkennen, die sich aus dem Schwimmkörper 23 des Wasserfahrzeuges 20 radial heraus erstrecken. Diese Haltebolzen 27 sorgen dafür, dass die Bolzen 27 beim Herausheben der Einzelplattformen 11 aus der Wasseroberfläche an Öffnungen innerhalb der Einzelplattformen 11 aufliegen und sich dort abstützen können. Hierdurch ist eine Sicherung und ein Festlegen der Wasserfahrzeuge 20 im Ruhezustand des Wasserfahrgeschäfts 1 sichergestellt.
  • In den 7 bis 10 sind in Prinzipdarstellungen verschiedene Varianten des drehbaren Wasserfahrgeschäftes 1 nach der Erfindung gezeigt. Die bereits bekannten Bezugszeichen werden weiter verwendet. In 7 ist lediglich eine einzige sich drehende Plattform 10 dargestellt, auf der mehrere Wasserfahrzeuge 20 angeordnet sind.
  • 8 zeigt ein sich drehendes Wasserfahrgeschäft 1 mit einer drehenden Plattform 10 innerhalb der sich eine zweite, kreisrunde Einzelplattform 11 befindet. Die Plattform 10 und die Einzelplattform 11 bewegen sich entsprechend der in 8 dargestellten Pfeile gegenläufig im Betrieb des Wasserfahrgeschäftes.
  • 9 zeigt in Draufsicht die Darstellung von 3 und 10 zeigt eine ähnliche Darstellung wie in 9, allerdings sind hier vier sich drehende Einzelplattformen 11 vorgesehen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Wasserfahrgeschäft
    2
    Berandung
    3
    Boden
    4
    Wasserspiegel, Wasseroberfläche
    10
    Plattform
    10'
    gehobene Plattform
    11
    Einzelplattform
    11a
    Öffnungen
    20
    Wasserfahrzeug
    21
    Sitzplatz
    22
    Spritzpistole
    23
    Schwimmkörper
    24
    Ausnehmung
    25
    Schaufelrad
    26
    Befestigungsbolzen
    27
    Haltebolzen
    201
    Lager
    202
    Gelenklager
    30
    Antriebseinrichtung
    31
    Motor
    32
    Riemen, Seilzug
    33
    erstes Zahnrad
    35
    erster Zahnkranz
    35a
    Verzahnung
    36
    Drehkreuz
    37
    zweites Zahnrad
    38
    zweiter Zahnkranz
    39
    Drehkreuz
    40
    Drehkreuz
    60
    Hebekeil
    60'
    verschobener Hebekeil
    62
    Koppelelement
    A
    Drehachse der Plattform
    B
    Drehachse der Einzelplattform
    X
    Achse des Wasserfahrzeuges
    P
    Pfeil
    Z
    Bewegungsrichtung

Claims (9)

  1. Wasserfahrgeschäft mit mindestens einem Wasserfahrzeug (20), das im Gewässer bewegbar ist und einem vom Wasser getragenen Schwimmkörper (23) mit Plätzen (21) zur Aufnahme von Fahrgästen aufweist, wobei eine Plattform (10, 11) vorgesehen ist, welche in einem Ruhezustand des Wasserfahrgeschäfts (1) aus der Wasseroberfläche (4) des Gewässers herausragt und in einem Betriebszustand unter der Wasseroberfläche liegt, dadurch gekennzeichnet, dass die Plattform (10, 11) mehrere vorzugsweise rotierende Einzelplattformen (11) aufweist und Koppelelemente (62) vorgesehen sind, welche bei einem Heben der Plattform (10) dafür sorgen, dass die Einzelplattform (11) selbsttätig mitgehoben werden.
  2. Wasserfahrgeschäft nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Plattform (10, 11) rotierend angeordnet ist.
  3. Wasserfahrgeschäft nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Wasserfahrgeschäft (1) von einem einzigen Antrieb (30), der vorzugsweise außerhalb der Plattform (10, 11) angeordnet ist, angetrieben wird.
  4. Wasserfahrgeschäft nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb (30) mit einem Zahnkranz (35) gekoppelt ist, welcher die Plattform (10) oder die Einzelplattformen (11) antreibt.
  5. Wasserfahrgeschäft nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb (30) über einen Riemen (32) mit der Plattform (10) oder den Einzelplattformen (11) gekoppelt ist.
  6. Wasserfahrgeschäft nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Wasserfahrzeuge (20) mit ihrem jeweiligen Schwimmkörper (23) im Ruhezustand an der Plattform (10) oder den Einzelplattformen (11) festgelegt und im Betriebszustand für eine Drehbewegung und/oder Kippbewegung freigegeben sind.
  7. Wasserfahrgeschäft nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Hebevorrichtung vorgesehen ist, die die Plattform (10) und/oder Einzelplattform (11) im Ruhezustand aus der Wasseroberfläche (4) heraushebt.
  8. Wasserfahrgeschäft nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebevorrichtung Hebekeile (60) vorsieht, welche unter die Plattform (11) geschoben werden, so dass bei einer weiteren Verdrehung der Plattform (10) diese an Schrägen der Hebekeile entlang gleitet und so über die Wasseroberfläche gehoben wird.
  9. Wasserfahrgeschäft nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebevorrichtung aus wenigstens einer unterhalb der Plattform angeordneten, sich in Drehrichtung erstreckenden Auffahrrampe sowie wenigstens einem der Plattform zugeordneten Stützrad besteht, welches derart radial verschiebbar ist, dass es bei weiterer Verdrehung der Plattform auf die Auffahrrampe aufläuft, wodurch die Plattform über die Wasseroberfläche gehoben wird.
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