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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Veranlassen eines Ausführens von Steuerbefehlen, welche aus einer Mehrzahl von heterogenen Datenmodellen ausgewählt werden und insbesondere zum Steuern einer Maschine. Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Computerprogrammprodukt, welches die Durchführung des Verfahrens zum Steuern einer Maschine veranlasst sowie einen Datenspeicher, der das Computerprogrammprodukt abspeichert.
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Moderne Steuerungssysteme umfassen eine Vielzahl von Komponenten und werden an einer Mehrzahl von Standorten, beziehungsweise Produktionsstätten, betrieben. Bei diesen Steuerungssystemen kommen typischer Weise heterogene Datenmodelle, das heißt unterschiedliche Datenmodelle, welche zum Beispiel länderspezifische Details aufweisen, zum Einsatz. Ferner ist es möglich, dass technische Geräte oder Maschinen an einem Standort produziert werden, jedoch in unterschiedliche geografische Regionen ausgeliefert und dort betrieben werden. Um den Herstellungsaufwand dieser Maschinen gering zu halten, kann jede der Maschinen mit den gleichen Steuerungsbefehlen versehen werden. Ein Steuerungsbefehl kann geeignet sein eine Maschine, zum Beispiel einen Roboter, in Abhängigkeit eines Eingabeparameters zu bewegen. Zu beachten ist hierbei, dass es unterschiedliche Maßeinheiten bezüglich der Eingabeparameter gibt. So kann der Roboter bei einem Standort in den Vereinigten Staaten von Amerika mittels einer Maßangabe in Inch gesteuert werden, während ein Roboter gleichen Typs an einem Standort in Deutschland mittels einer Angabe in Millimeter gesteuert wird.
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Oftmals wird bei herkömmlichen Verfahren lediglich der Eingabeparameterwert spezifiziert, ohne jedoch die entsprechende Maßeinheit anzugeben. Soll ein Roboter in Abhängigkeit des Eingabeparameters 5 bewegt werden, so kann eine Unterspezifikation des Eingabeparameters vorliegen, da die Robotersteuereinheit die Information nicht vorliegt, ob es sich um eine Wegstrecke von 5 Millimetern oder eine Wegstrecke von 5 Inches handelt. Folglich kann es bei einem Steuern von Maschinen gemäß herkömmlichen Verfahren zu einer unvollständigen und somit fehlerhaften Übermittlung von Steuerparametern kommen. Dies kann zu einer Fehlsteuerung der entsprechenden Maschine, bis hin zu einer Beschädigung der Maschine, führen.
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Ferner ist es möglich, dass in Abhängigkeit unterschiedlicher Ausführungsformen eines Datenmodells nicht nur unterschiedliche Maßeinheit verwendet werden, sondern dass eine Mehrzahl von Steuerbefehlen, beziehungsweise Datentypen gemäß unterschiedlicher Versionen der Steuerbefehle, variiert. Zur Identifikation einer Person kann in einer bestimmten geografischen Region eine Steuernummer als Identifikationsmerkmal einer Person dienen, während in einer anderen geografischen Region eine Personalausweisnummer als Identifikationsmerkmal der Person Anwendung findet. Eine Steuernummer kann zum Beispiel numerisch spezifiziert werden und eine Personalausweisnummer kann typischer Weise alphanumerisch spezifiziert werden. Folglich kann eine Datenverarbeitungsanlage, welche eine numerische Eingabe erwartet eine Personalausweisnummer nicht in der vorgesehenen Art und Weise verarbeiten. Ferner ist es möglich, dass bestimmte Regeln, zum Beispiel in Abhängigkeit einer Gesetzeslage, unterschiedlich spezifiziert werden müssen. Folglich ist bei neu zu implementierenden Datenverarbeitungsdiensten die Widerverwendbarkeit von Steuerbefehlen in unterschiedlichen Maschinen und somit die Möglichkeit zu einer Zeit- und Kostenersparnis aufgrund der Heterogenität der unterschiedlichen Datenmodelle eingeschränkt.
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Aus herkömmlichen Verfahren ist eine zentrale Verwaltung von Stammdaten beziehungsweise Referenzdaten bekannt, um eine systemweite Konsistenz der Daten sicherzustellen. Hierbei werden entsprechende Daten typischer Weise redundant in mehreren Datenbanken verwaltet. Hierbei können regelmäßige Datenabgleiche, Bereinigungen, Aktualisierungen und Konsistenzprüfungen notwendig sein.
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Gemäß weiterer herkömmlicher Verfahren sind dienstorientierte Architekturen, auch serviceorientierte Architekturen oder SOA genannt, bekannt. Mittels einer dienstorientierten Architektur kann eine lose Kopplung von unterschiedlichen Steuerkomponenten sowie eine Wiederverwendung von Steuerbefehlen beziehungsweise Abfolgen von Steuerbefehlen zum Betreiben unterschiedlicher Maschinen erzielt werden. Durch eine Kollaboration, auch Orchestrierung von Steuerbefehlabfolgen mittels gemeinsamer Kommunikationsprotokolle, können hierbei neue Steuerbefehlsabfolgen erzeugt werden.
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Gemäß weiterer herkömmlicher Verfahren sind manuelle Anpassungen bezüglich unterschiedlicher Ausprägungen von Datenmodellen bekannt. So kann zum Beispiel für jede der länderspezifischen Varianten eines Datenmodells ein eigener Dienst erstellt werden, oder es werden so genannte Adaptoren zum einheitlichen Verwenden unterschiedlicher Datenmodelle bereitgestellt. Typischer Weise verwenden herkömmliche Verfahren eine Konsolidierung von Stammdaten. Hierbei werden unternehmensweit erhobene Stammdaten abgelegt und miteinander in Beziehung gesetzt.
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Bei herkömmlichen Verfahren ist es typischer Weise nachteilig, dass ein erhöhter Implementierungsaufwand bezüglich unterschiedlicher Datenmodelle verursacht wird. Durch Neuimplementierungen, die die unterschiedlichen Datenmodelle berücksichtigen, ist ein hoher Testaufwand bezüglich der neu implementierten Steuerbefehle notwendig, da diese typischer Weise komplex und somit fehleranfällig sind. Oftmals erfolgt gemäß herkömmlicher Verfahren ein Abändern einer Schnittstelle von Steuerungseinheiten, wodurch weitreichende Anpassungen bei Steuerungssystemen notwendig werden, welche mittels dieser angepassten Schnittstelle kommunizieren.
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Aus der Offenlegungsschrift
DE 103 40 234 A1 ist eine vernetzte Anlage von Textilmaschinen bekannt, die je gemäß einem in der jeweiligen Software vorgegebenen Bedienungskonzept bedient werden können, wobei Daten von einer Zentrale aus abgerufen werden und wobei die Daten in jeder Maschine gemäß dem eigenen, jeweiligen Bedienungskonzept zum Abschicken aufbereitet werden.
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In der Offenlegungsschrift
DE 10 2004 047 038 A1 wird ein Schnittstellenverfahren für einen Gerätetreiber angegeben, das einen Funktionsaufruf ermöglicht, der durch ein Anwendungsprogramm ausgelöst wird und an einen Gerätetreiber gerichtet ist und umgekehrt. Hiermit ist eine Maßnahme zum Ausführen einer Vorrichtungssteuerung in einem Betriebssystem geschaffen, bei dem ein Anwendungsprogramm und ein Gerätetreiber in verschiedenen Speicherräumen abgespeichert sind. Die Betriebssteuerung erfolgt unter Verwendung eines Verfahrens zum Ermöglichen eines Funktionsaufrufs, unter Verwendung einer IDL (Schnittstellendefinitionssprache), der durch ein Anwendungsprogramm ausgelöst wird und an eine DLL adressiert ist. Ferner wird außerdem eine Maßnahme zum Ermöglichen eines Funktionsaufrufs, der durch einen Gerätetreiber ausgelöst wird und an ein Anwendungsprogramm adressiert ist ermöglicht.
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Aus der Offenlegungsschrift
DE 10 2005 028 943 A1 ist ein Programminterpretierer bekannt, der ein numerisches Steuerungsprogramm übersetzt und ausführt, wobei vorbestimmte mnemotechnische Begriffe (mnemotechnische Scriptbegriffe) erkannt werden, die für Anweisungen zum Eintragen, Laden und Ausführen von Scriptprogrammen vorbereitet wurden. Wenn der Programminterpretierer während der Übersetzung und Ausführung des numerischen Steuerungsprogramms einen mnemotechnischen Scriptbegriff erkennt, weist er eine Scriptengine dazu an, das im Parameter des mnemotechnischen Begriffs gekennzeichnete Scriptprogamm (Instanz) auszuführen.
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Schließlich ist aus der Patentanmeldung
EP 0311703 A1 eine mittels einer Datenverarbeitungsanlage gesteuerte Werkzeugmaschine bekannt, bei der die optimalen Schnittdaten von einer Bedienungsperson ermittelt werden können, welche weder besondere Programmierkenntnisse noch besondere Kenntnisse hinsichtlich der die Schnittdaten beeinflussenden Größen hat. Es werden hierzu alle technischen Einflussgrößen bezüglich der gegebenen Werkzeugmaschine, des Werkzeuges, des Werkstückes, verschiedener Bearbeitungsverfahren und Randbedingungen berücksichtigt und der Bedienungsperson wird eine Rangfolge der möglichen Schneidenform/Schneidstoff-Paarungen angegeben, woraus die günstigste Paarung ausgewählt werden kann.
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Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Verfahren und eine Vorrichtung bereitzustellen, welche eine einheitliche Steuerung einer Maschine auch bei einem Vorliegen von unterschiedlichen Datenmodellen in möglichst flexibler, effizienter und fehlerrobuster Weise ermöglichen.
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Diese Aufgabe wird mittels eines Verfahrens aufweisend der Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Demgemäß wird ein Verfahren zum Steuern einer Maschine vorgestellt, welches die folgenden Schritte aufweist:
Identifizieren mindestens eines maschinenspezifischen Steuerbefehls und mindestens eines generischen Steuerbefehls in einer ersten Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen;
Identifizieren eines weiteren maschinenspezifischen Steuerbefehls und des mindestens einen generischen Steuerbefehls in einer zweiten Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen; und
Ausführen von einem der beiden identifizierten maschinenspezifischen Steuerbefehle in Abhängigkeit einer bereitgestellten Maschineninformation der Maschine.
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Ein Steuern einer Maschine kann ein Aufrufen von Steuerbefehlen mitsamt einer Übergabe von Steuerungsparametern umfassen. Ferner ist es möglich, dass ein Steuern der Maschine auch ein Zuweisen von Parameterwerten an Parameter sowie ein Auslesen entsprechender Parameter umfasst. Die im Folgenden beschriebenen Verfahrensschritte können somit sowohl zur Laufzeit, das heißt zum direkten Ansteuern einer Maschine, ausgeführt werden, als auch zur Modellierungszeit, das heißt bei einem Verwalten der Steuerbefehle, Anwendung finden. Die beschriebenen Verfahrensschritte können somit zum Beispiel während einer Herstellung einer Maschinensteuereinheit Anwendung finden. Das Steuern der Maschine kann mittels einem Veranlassen von Steuerbefehlen, zum Beispiels mittels einer Schnittstelle, ausgeführt werden. Bei einer Maschine kann es sich um jegliche Vorrichtung und/oder jegliches System aufweisend mehrerer Vorrichtungen, handelt. Der Fachmann erkennt hierbei, dass eine Vielzahl möglicher technischer Geräte mittels des beschriebenen Verfahrens zum Steuern der Maschine betrieben werden kann.
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Eine erste Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen kann mindestens einen maschinenspezifischen Steuerbefehl und mindestens einen generischen Steuerbefehl aufweisen. Ein maschinenspezifischer Steuerbefehl kann eine Steueranweisung umfassen, welche sich auf eine bestimmte Maschine bezieht, das heißt welche geeignet ist einen bestimmten Maschinentyp zu steuern. Ein generischer Steuerbefehl ist hingegen geeignet, eine Mehrzahl von Maschinen zu steuern. Zum Beispiel kann die Maschine als ein erster Roboter vorliegen, welcher geeignet ist, seine geografische Position bezüglich einer zweidimensionalen Fläche zu verändern. Folglich kann der erste Roboter vorwärts und rückwärts fahren. Die Maschine kann ebenfalls als ein zweiter Roboter vorliegen, welcher geeignet ist, sich in einem dreidimensionalen Raum zu bewegen, das heißt seine geografische Position zu ändern. Folglich kann der zweite Roboter vorwärts und rückwärts fahren sowie sich hinauf und herunter bewegen. Ein maschinenspezifischer Steuerbefehl des zweiten Roboters ist somit ein Hinauf- oder Hinunterbewegen des Roboters, da dies nur dem zweiten Roboter möglich ist. Ein generischer Steuerbefehl ist zum Beispiel ein Vorwärts- und ein Rückwärtsbewegen der beiden Roboter. Da sowohl der erste Roboter und der zweite Roboter ein Vorwärts- und Rückwärtsfahren ausführen kann, handelt es sich somit bei einem Vorwärts- und Rückwärtsfahren um einen generischen Steuerbefehl, welcher einen der beiden Roboter veranlasst vorwärts oder rückwärts zu fahren.
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Ein Identifizieren mindestens eines maschinenspezifischen Steuerbefehls und mindestens eines generischen Steuerbefehls kann mittels eines Vergleichens einer ersten Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen und der zweiten Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen durchgeführt werden. Hierbei können diejenigen Steuerbefehle, welche in einer der beiden Mengen vorliegen als maschinenspezifische Steuerbefehle erkannt werden und Steuerbefehle, welche in beiden Mengen von abgespeicherten Steuerbefehlen vorliegen, als generische Steuerbefehle erkannt werden. Ein Identifizieren kann ein Auswählen, ein Erkennen, ein Detektieren und/oder ein Bestimmen von Steuerbefehlen umfassen. Der Fachmann erkennt hierbei weitere Möglichkeiten maschinenspezifische Steuerbefehle und/oder generische Steuerbefehle zu identifizieren.
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Eine erste Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen sowie eine zweite Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen kann zum Beispiel im Datenspeicher und/oder in einer Steuereinheit einer Maschine vorliegen. So kann beispielsweise die Maschine einen Steuerbefehlspeicher aufweisen, welche die erste Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen oder die zweite Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen bereitstellt. Ferner ist es möglich, Steuerbefehle mittels eines Auslesens einer entfernten Datenquelle bereitzustellen. Die entfernte Datenquelle kann zum Beispiel mittels einer Luftschnittstelle und/oder kabelgebunden ausgelesen werden. Die Steuerbefehle können in jeglicher Art von Menge vorliegen. Das heißt, dass die Steuerbefehle in einer Datei, einem Package, einer Klasse, einer Schnittstelle, einem Modul, einer Komponente, einer Datenbank, einer Methode und/oder einer Speichereinheit vorliegen können.
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Ferner erfolgt ein Identifizieren mindestens eines weitern maschinenspezifischen Steuerbefehls und des mindestens einen generischen Steuerbefehls. Folglich wird ein maschinenspezifischer Steuerbefehl identifiziert, welcher nicht in der ersten Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen, sondern in der zweiten Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen umfasst ist. Der generische Steuerbefehl ist sowohl in der ersten Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen als auch in der zweiten Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen umfasst. Ein Identifizieren mindestens eines Steuerbefehls kann auch ein Identifizieren einer Vielzahl von Steuerbefehlen darstellen. Die zweite Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen kann in analoger Weise zu der ersten Menge von gespeicherten Steuerbefehlen bereitgestellt werden.
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Da nunmehr ein maschinenspezifischer Steuerbefehl und ein weiterer maschinenspezifischer Steuerbefehl identifiziert sind erfolgt ein Ausführen von einem der beiden identifizierten maschinenspezifischen Steuerbefehle. Zum Auswählen einer der beiden maschinenspezifischen Steuerbefehle kann eine Entscheidungslogik und/oder eine Recheneinheit, welche geeignet ist, eine Entscheidungslogik auszuwerten, vorgesehen sein. Das Ausführen von einem der beiden identifizierten maschinenspezifischen Steuerbefehle erfolgt in Abhängigkeit einer bereitgestellten Maschineninformation der Maschine. Hierzu kann eine Einheit vorgesehen sein, welche geeignet ist, die Maschineninformation auszulesen beziehungsweise automatisch zu erkennen. So kann festgestellt werden, ob eine Maschine eine Wegstrecke in Inch oder die Wegstrecke in Millimeter zurückzulegen hat. Handelt es sich um eine Maschine, bei der die Seriennummer darauf hinweist, dass diese in Deutschland betrieben wird, so kann derjenige maschinenspezifische Steuerbefehl ausgeführt werden, welcher Millimeter als Eingabeparameter erwartet. Bei der Maschineninformation kann es sich um eine Seriennummer der Maschine, um eine Ortsangabe, um eine Maschinenkonfiguration, einen Maschinenparameter und/oder jegliche Information, welche geeignet ist Rückschlüsse auf einen geeigneten maschinenspezifischen Steuerbefehl zu ziehen, handeln.
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In einer Ausführungsform eines Verfahrens zum Steuern einer Maschine gemäß der vorliegenden Erfindung wird der mindestens eine identifizierte generische Steuerbefehl ausgeführt.
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Dies hat den Vorteil, dass nicht nur die beiden identifizierten maschinenspezifischen Steuerbefehle ausgeführt werden, sondern auch der generische Steuerbefehl ausgeführt wird. Folglich kann für eine Vielzahl von Maschinen der generische Steuerbefehl in einem Datenspeicher zentral bereitgestellt werden.
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In einer weiteren Ausführungsform eines Verfahrens zum Steuern einer Maschine gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst das Ausführen von einem der beiden identifizierten maschinenspezifischen Steuerbefehle ein Auswählen des identifizierten maschinenspezifischen Steuerbefehls oder des weiteren identifizierten maschinenspezifischen Steuerbefehls.
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Dies hat den Vorteil, dass in einem ausgelagerten Verfahrensschritt ein Auswählen von einem der beiden maschinenspezifischen Steuerbefehle durchgeführt werden kann.
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In einer weiteren Ausführungsform eines Verfahrens zum Steuern einer Maschine gemäß der vorliegenden Erfindung wird das Auswählen mittels einer Entscheidungslogik durchgeführt.
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Dies hat den Vorteil, dass ein Auswählen von einem der beiden identifizierten maschinenspezifischen Steuerbefehle mittels einer Entscheidungslogik automatisiert durchgeführt werden kann.
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In einer weiteren Ausführungsform eines Verfahrens zum Steuern einer Maschine gemäß der vorliegenden Erfindung wird das Auswählen in Abhängigkeit der bereitgestellten Maschineninformation der Maschine durchgeführt.
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Dies hat den Vorteil, dass das Auswählen anhand einer automatisiert erfassten bzw. berechneten Maschineninformation durchgeführt werden kann.
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In einer weiteren Ausführungsform eines Verfahrens zum Steuern einer Maschine gemäß der vorliegenden Erfindung liegt die Maschine als eine Rechenmaschine, eine Datenverarbeitungsanlage, ein Server, ein Client, ein mobiles Endgerät, ein Roboter, eine Fertigungsanlage und/oder ein technisches Gerät vor.
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Dies hat den Vorteil, dass das vorliegende Verfahren auf eine Vielzahl von Maschinentypen anwendbar ist. Dem Fachmann sind hierbei weitere Maschinentypen geläufig.
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Bei einer weiteren Ausführungsform eines Verfahrens zum Steuern einer Maschine gemäß der vorliegenden Erfindung liegt mindestens einer der identifizierten Steuerbefehle als ein Methodenaufruf, ein Funktionsaufruf, eine Rechenanweisung, eine Wartungsanweisung, eine Konfigurationsanweisung, eine Get-Methode, eine Set-Methode und/oder eine Suchmethode vor.
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Dies hat den Vorteil, dass die Steuerbefehle als eine Vielzahl von Aufrufen, Weisungen und/oder Methoden vorliegen kann.
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Bei einer weiteren Ausführungsform eines Verfahrens zum Steuern einer Maschine gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst ein Ausführen eines identifizierten Steuerbefehls ein Anpassen des identifizierten Steuerbefehls.
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Dies hat den Vorteil, dass ein tatsächlich vorliegender Steuerbefehl an einen vorab spezifizierten Steuerbefehl angepasst werden kann. Zum Beispiel erwartet ein Steuerbefehl gemäß seiner Signatur eine Bewegungsangabe in Millimeter, wobei die Bewegungsangabe in Inches tatsächlich vorliegt. Folglich kann der Steuerbefehl die Eingabe eines bestimmten Wertes in Abhängigkeit der Maßeinheit Inches angepasst werden.
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In einer weiteren Ausführungsform eines Verfahrens zum Steuern einer Maschine gemäß der vorliegenden Erfindung wird das Anpassen des identifizierten Steuerbefehls in Abhängigkeit eines bereitgestellten Datenbefehls durchgeführt.
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Dies hat den Vorteil, dass der identifizierte Steuerbefehl gemäß eines modellierten Datenbefehls automatisiert angepasst werden kann.
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In einer weiteren Ausführungsform eines Verfahrens zum Steuern einer Maschine gemäß der vorliegenden Erfindung werden mindestens ein identifizierter Steuerbefehl und/oder die Maschineninformation in Abhängigkeit eines Auslesens eines Datenspeichers bereitgestellt.
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Dies hat den Vorteil, dass sowohl ein Steuerbefehl als auch die Maschineninformation aus einem Datenspeicher, welcher zum Beispiel in der Maschine umfasst ist, ausgelesen werden können.
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In einer weiteren Ausführungsform eines Verfahrens zum Steuern einer Maschine gemäß der vorliegenden Erfindung weisen der identifizierte maschinenspezifische Steuerbefehl und der weitere identifizierte maschinenspezifische Steuerbefehl eine gemeinsame Schnittstelle auf.
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Dies hat den Vorteil, dass eine Vielzahl von Steuerbefehlen mittels einer einzigen Schnittstelle angesprochen werden kann, ohne dass sich die Signatur der Steuerbefehle ändert. Somit ist es in einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung möglich, eine Vielzahl von Steuerbefehlen dynamisch bereitzustellen, ohne einer Notwendigkeit einer Anpassung einer Schnittstelle.
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In einer weiteren Ausführungsform eines Verfahrens zum Steuern einer Maschine gemäß der vorliegenden Erfindung wird mindestens einer der identifizierten Steuerbefehle in Abhängigkeit eines Datenmodells erzeugt.
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Dies hat Vorteil, dass die Steuerbefehle zu einer Laufzeit bzw. zu einer Modellierungszeit gemäß einem vordefinierten Datenmodell bereitgestellt werden können. Folglich können die beschriebenen Verfahrensschritte zu einer Ausführungszeit und/oder einer Modellierungszeit der Steuerbefehle ausgeführt werden.
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Die Aufgabe wird ferner mittels einer Vorrichtung zur Steuerung einer Maschine gelöst. Die Vorrichtung zur Steuerung der Maschine weist die folgenden Einheiten auf:
Eine erste Identifizierungseinheit zum Identifizieren mindestens eines maschinenspezifischen Steuerbefehls und mindestens eines generischen Steuerbefehls in einer ersten Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen;
eine zweite Identifizierungseinheit zum Identifizieren mindestens eines weiteren maschinenspezifischen Steuerbefehls und des mindestens eines generischen Steuerbefehls in einer zweiten Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen; und
eine Ausführungseinheit zum Ausführen von einem der identifizierten maschinenspezifischen Steuerbehelfe in Abhängigkeit einer bereitgestellten Maschineninformation der Maschine.
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Ferner wird ein Computerprogrammprodukt bereitgestellt, welches die Durchführung des beschriebenen Verfahrens veranlasst sowie ein Datenspeicher, der das Computerprogrammprodukt speichert.
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Somit werden ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Steuern einer Maschine bereitgestellt, welches erlauben, unterschiedliche Komponenten eines Datenmodells mittels einer einzigen Schnittstelle anzusprechen. Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren bzw. der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist folglich gegenüber herkömmlichen Verfahren der Implementierungsaufwand für Steuerbefehle verringert, da generische, wiederverwendbare Steuerbefehle identifiziert werden und ein Veranlassen eben dieser Steuerbefehle mittels genau einer Schnittstelle erfolgen kann.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche sowie der im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiele. Im Weiteren wird die Erfindung anhand beispielhafter Implementierungen unter Bezugnahme auf die beigelegten Figuren näher erläutert. Es zeigt dabei:
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1 ein Blockdiagramm einer Signalmodulierung gemäß eines Verfahrens zum Steuern einer Maschine gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
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2 ein Nachrichtenaustauschdiagramm gemäß eines Verfahrens zum Steuern einer Maschine gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
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3 ein Aktivitätsdiagramm einer Ausführungsform eines Verfahrens zum Steuern einer Maschine gemäß der vorliegenden Erfindung;
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4 ein detailliertes Aktivitätsdiagramm einer Ausführungsform eines Verfahrens zum Steuern einer Maschine gemäß der vorliegenden Erfindung;
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5 ein Blockdiagramm einer Ausführungsform einer Vorrichtung zur Steuerung einer Maschine gemäß der vorliegenden Erfindung; und
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6 ein detailliertes Blockdiagramm einer Ausführungsform einer Vorrichtung zur Steuerung einer Maschine gemäß der vorliegenden Erfindung.
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In den Figuren sind gleiche beziehungsweise funktionsgleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen, sofern nichts anderes angegeben ist.
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1 zeigt in einem Blockdiagramm eine schematische Anordnung von Steuerbefehlen gemäß einer Ausführungsform eines Verfahrens zum Steuern einer Maschine gemäß der vorliegenden Erfindung.
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In der vorliegenden 1 ist eine Schnittstelle 10, eine Adapterklasse 11, eine Dienstklasse 12, eine weitere Adapterklasse 13, eine weitere Dienstklasse 14 sowie eine generische Klasse 15 dargestellt. In der vorliegenden Ausführungsform wurde in einer ersten Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen eine Mehrzahl von maschinenspezifischen Steuerbefehlen identifiziert. Diese maschinenspezifischen Steuerbefehle können in der Dienstklasse 12 umfasst sein. Ferner wurde in der vorliegenden Ausführungsform eine Mehrzahl von weiteren maschinenspezifischen Steuerbefehlen in einer zweiten Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen identifiziert. Diese weiteren identifizierten Steuerbefehle sind in der weiteren Dienstklasse 14 umfasst. Identifizierte generische Steuerbefehle können in der generischen Klasse 15 umfasst sein.
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Das in der vorliegenden 1 gezeigte Signaldiagramm dient dem Aufbau von Signalen, die geeignet sind eine Maschine anzusteuern. Die Maschine wird mittels einer Schnittstelle 10 angesteuert. Hierbei ist es möglich, dass die Maschine mittels Steuerbefehlen, welche in der Dienstklasse 12 umfasst sind oder mittels Steuerbefehlen welche in der weiteren Dienstklasse 14 umfasst sind, gesteuert wird.
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Die Schnittstelle 10 kann zum Auswählen der Dienstklasse 12 oder der weiteren Dienstklasse 14 geeignet sein. Somit erfolgt ein Abrufen einer Funktionalität mittels der Schnittstelle 10, wobei in Abhängigkeit diese Auswählens die Funktionalität mittels der Dienstklasse 12 oder mittels der weitern Dienstklasse 14 bereitgestellt wird. Zu einem Auswählen einer Klasse kann die Schnittstelle 10 auf eine Entscheidungslogik zugreifen. Zum Beispiel kann in der Schnittstelle 10 eine Schnittstelleneinheit vorliegen, welche mit einer Entscheidungseinheit kommuniziert. Die Entscheidungslogik ist hierbei geeignet, in Abhängigkeit einer Maschineninformation eine Klasse 12 oder 14 auszuwählen. Hierzu kann die Entscheidungslogik die Maschineninformation zum Beispiel mittels eines Auslesens von Konfigurationsdaten aus der Maschine, bereitstellen. Die Maschine kann zum Beispiel mittels eines Datenspeichers einen Maschinenstandort bereitstellen. Bei dieser Maschineninformation kann es sich um eine Produktinformation handeln, welche in einem RFID-Chip eincodiert ist. Diese Maschineninformation kann mittels einer Datenverbindung, welche kabelgebunden oder bei einem Vorliegen eines RFID-Chips mittels einer Luftschnittstelle ausgelesen wird.
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Die Schnittstelle kann ein Bereitstellen einer Funktionalität zum Ansteuern der Maschine mittels der Dienstklasse 12 oder der weiteren Dienstklasse 14 bereitstellen. Die Schnittstelle 10 kann ferner mittels einer Funktionalität der Adapterklasse 11 oder der weiteren Adapterklasse 13 auf die Funktionalität der Dienstklasse 12 oder der weiteren Dienstklasse 14 zugreifen. Folglich ist der Dienstklasse 12 eine Adapterklasse 11 vorgeschaltet und der weiteren Dienstklasse 14 eine weitere Adapterklasse 13 vorgeschaltet. Vorgeschaltet kann zum Beispiel bedeuten, dass eine erste Klasse eine zweite Klasse verwendet, Funktionalität bereitstellt und/oder Funktionalität vererbt. Der Begriff der Vererbung ist dem Fachmann hierbei aus der objektorientierten Programmierung geläufig.
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Ein Verwenden der Funktionalität ist in der vorliegenden 1 mittels gestrichelter Linien beziehungsweise mittels einer Vererbungshierarchie gekennzeichnet. In der vorliegenden 1 ist Vererbungshierarchie mittels einer durchgängigen Linie aufweisend ein Dreiecksymbol an einem der Enden der Linien gekennzeichnet.
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Eine Adapterklasse, zum Beispiel die Adapterklasse 11 oder die weitere Adapterklasse 13 ist geeignet einen Steuerbefehl und/oder einen Eingabeparameter gemäß einem bereitgestellten Datenmodell anzupassen. So kann zum Beispiel die Adapterklasse 11 geeignet sein eine Eingabe, welche in der Maßeinheit Inch vorliegt in eine weitere Eingabe, welche Millimeter spezifiziert, umzuwandeln. Hierzu ist es möglich, dass die Adapterklasse 11 eine geeignete Umwandelinformation aus einem Datenträger ausliest und ferner weitere Umwandlungsinformationen von einer Entscheidungslogikeinheit bereitgestellt bekommt. Folglich kann die Adapterklasse 11 als eine Aufbereitungseinheit vorliegen und die Dienstklasse 12 als eine Verarbeitungseinheit vorliegen. Die Steuerbefehle, welche in der Dienstklasse 12 umfasst sind können als Fachlogik bezeichnet werden.
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Die Schnittstelle 10 ist geeignet ein Ausführen von einem der beiden identifizierten maschinenspezifischen Steuerbefehle, wobei mindestens ein Steuerbefehl in der Dienstklasse 12 umfasst ist und ein weiterer Steuerbefehl in der weiteren Dienstklasse 14 umfasst ist, zu veranlassen. Ferner kann ein Ausführen eines generischen Steuerbefehls, welcher in der generischen Klasse 15 umfasst ist, veranlasst werden.
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In einer weiteren Ausführungsform des Verfahrens zum Steuern einer Maschine gemäß der vorliegenden Erfindung können die folgenden fünf Verfahrensschritte durchgeführt werden: In einem ersten Verfahrensschritt erfolgt ein Identifizieren von Unterschieden in einem ersten Datenmodell und einem zweiten Datenmodell und ein Definieren von Variabilitätspunkten. Ein Variabilitätspunkt kann zum Beispiel folgendes umfassen: Werte der Datenfelder können eine unterschiedliche Semantik aufweisen, die Struktur der Datenobjekte kann unterschiedlich sein und die Beziehungen zwischen Datenobjekten und Kardinalitäten können unterschiedlich sein. Folglich erfolgt ein Feststellen der Unterschiede in Datenobjekten, wobei ein Unterschied zum Beispiel in einem ersten Datenmodell ein Modellieren eines Sachverhaltes mittels eines Parameters und in einem zweiten Datenmodell ein Modellieren des gleichen Sachverhaltes mittels mehrerer Parameter darstellt. So kann es beispielsweise vorkommen, dass eine Adresse einer Person in einem ersten Datenmodell mittels fünf Parameter definiert ist und in einem zweiten Datenmodell eine Adresse einer Person mittels drei Parameter definiert ist.
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In einem darauf folgenden Verfahrensschritt wird die neu zu erstellende Fachlogik bezüglich einem Softwaredesign aufgeteilt und in einen generischen, wiederverwendbaren Teil und in Erweiterungen für spezifische Ausprägungen aufgeteilt. In einem weiteren Unterschritt kann bereits existierende Fachlogik eingebunden werden.
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In einem darauf folgenden optionalen Verfahrensschritt erfolgt ein Bereitstellen von Daten, welche zum Beispiel das bereits beschriebene erste Datenmodell oder das bereits beschriebene zweite Datenmodell instanziieren.
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In einem darauf folgenden optionalen Verfahrensschritt werden spezifische Sichten auf die Daten, generische Serviceinterfaces, auch Dienstschnittstellen genannt, sowie eine Softwareschicht generiert. Die Softwareschicht sorgt dafür, dass in Abhängigkeit der Daten die generische wiederverwendbare Fachlogik sowie die spezifische Erweiterung aufgerufen werden.
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In einem darauf folgenden optionalen Verfahrensschritt erfolgt ein Installieren und Ausführen von generierten Softwareartefakten auf einem Rechensystem.
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Somit wird ein flexibles Verfahren zur Steuerung einer Maschine bereitgestellt, mittels dem zu einer Laufzeit Änderungen an einem Datenmodell durchgeführt werden können, ohne dass das System neu gestartet werden muss.
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Folglich kann mittels des bereitgestellten Verfahrens zum Steuern der Maschine Aufwand eingespart werden, da die Dienste und Funktionalitäten wiederverwendet werden können. Es ist somit nicht erforderlich für jede Ausprägung eines Datenmodells eine eigene Dienstimplementierung zur Verfügung zu stellen. Durch die Trennung von länderübergreifenden und spezifischen Teilen, zum Beispiel in der Dienstklasse 12 und/oder der weiteren Dienstklasse 14, lassen sich mit geringem Zeit- und Kostenaufwand domänenspezifische Teile ersetzen und zum Beispiel geänderten Wirtschaftsregeln und/oder Gesetzen eines Landes anpassen.
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Das in 1 gezeigte Signaldiagramm kann auch als Klassendiagramm interpretiert werden, welches geeignet ist, eine Softwarearchitektur zu beschreiben. Ferner kann es möglich sein die in der vorliegenden 1 gezeigten Klassen mittels eines modellgetriebenen Ansatzes automatisch zu generieren.
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Um einen besseren Überblick zu gewähren, werden im Folgenden mögliche Beschriftungen des Klassendiagramms gemäß einer Ausführungsform des Verfahrens zum Steuern einer Maschine gemäß der vorliegenden Erfindung gezeigt:
| Bezugszeichen | Klassenname |
| 10 | «IGeneric» Service Facade |
| 11 | «IGeneric» Service Adapter Country A |
| 12 | «IGeneric» Service Adapter Country B |
| 13 | «ISpecific» Service Extension Country A |
| 14 | «ISpecific» Service Extension Country B |
| 15 | Service Implementation Common |
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2 zeigt ein Sequenzdiagramm, welches einen Nachrichtenaustausch beziehungsweise einen Aufruf von Methoden gemäß einer Ausführungsform des Verfahrens zum Steuern einer Maschine gemäß der vorliegenden Erfindung, darstellt.
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Bei den horizontal angeordneten Einheiten kann es sich um Einheiten handeln, welche gemäß den in 1 gezeigten Klassen erstellt werden. Deshalb wurden die entsprechenden Bezugszeichen der 1 der vorliegenden 2 mittels eines Strichs gekennzeichnet. Folglich handelt es sich beispielsweise bei der Einheit 10' um eine Service Facade Einheit.
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In einem Ausführungsbeispiel des Verfahrens zum Steuern einer Maschine gemäß der vorliegenden Erfindung erfolgt ein Ausführen von einem der beiden identifizierten maschinenspezifischen Steuerbefehle mittels eines Methodenaufrufs der Schnittstelle 10' direkt oder indirekt durch die Diensteinheit 12'.
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In einem ersten Verfahrensschritt erfolgt ein Aufrufen eines Steuerbefehls mittels eines Methodenaufrufs m1 bei der Schnittstelle 10'. Daraufhin veranlasst die Schnittstelle 10' einen weiteren Methodenaufruf m2 bei der Dienstklasse 11'. Hierbei können Eingabeparameter an die Dienstklasse 11' übermittelt werden. Mit dem Methodenaufruf m2 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel ein Auswählen eines maschinenspezifischen Steuerbefehls erfolgt. Dies erfolgt im vorliegenden Ausführungsbeispiel implizit mittels dem Methodenaufruf m2, da weitere Adaptereinheiten, zum Beispiel die weitere Adaptereinheit 13', so wie weitere Diensteinheiten, zum Beispiel die weitere Diensteinheit 14', welche in der vorliegenden 2 nicht gezeigt sind, vorliegen können.
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Die Diensteinheit 11' führt ein Konvertieren der Eingabeparameter gemäß einem bereitgestellten Datenmodell durch und übermittelt die angepassten Eingabedaten mittels einem Methodenaufruf m3 an die Diensteinheit 12'. Das Ausführen des identifizierten maschinenspezifischen Steuerbefehls folgt nunmehr in der Diensteinheit 12'. Nach einem Ausführen des maschinenspezifischen Steuerbefehls durch die Diensteinheit 12' erfolgt ein direktes oder indirektes Zurückgeben von Rückgabewerten an die Schnittstelleneinheit 10'. Dies ist in der vorliegenden 2 mittels Pfeilen angedeutet, welche entgegengesetzt der Pfeile m2 und m3 dargestellt sind.
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In einer weiteren Ausführungsform ist es möglich, dass die Schnittstelleneinheit 10' einen Methodenaufruf bei der Diensteinheit 12' veranlasst.
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In weiteren Methodenaufrufen m4, m5 und/oder m6 erfolgt ein Ausführen eines identifizierten generischen Steuerbefehls gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Hierzu kann die Schnittstelleneinheit 10' mittels eines Methodenaufrufs m5 eine Methode einer Adaptereinheit 11' aufrufen welche daraufhin mittels des Methodenaufrufs m6 ein Ausführen des generischen Steuerbefehls durch die generische Einheit 15' veranlasst. Die generische Einheit 15' führt den Steuerbefehl aus und gibt einen errechneten Rückgabewert an die Schnittstelleneinheit 10' zurück.
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In einer weiteren Ausführungsform des Verfahens zum Steuern einer Maschine gemäß der vorliegenden Erfindung ist die Schnittstelleneinheit 10' geeignet, mittels eines direkten Methodenaufrufs, das heißt ohne einen Methodenaufruf bei der Diensteinheit 11', ein Ausführen eines generischen Steuerbefehle durch die generische Komponente 15' zu veranlassen.
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3 zeigt ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens zum Steuern einer Maschine gemäß einer Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung. Das Verfahren zum Steuern einer Maschine weist die folgenden Schritte auf:
Identifizieren 100 mindestens eines maschinenspezifischen Steuerbefehls und mindestens eines generischen Steuerbefehls in einer ersten Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen;
Identifizieren 101 mindestens eines weiteren maschinenspezifischen Steuerbefehls und des mindestens einen generischen Steuerbefehls in einer zweiten Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen; und
Ausführen 102 von einem der beiden identifizierten maschinenspezifischen Steuerbefehle in Abhängigkeit einer bereitgestellten Maschineninformation der Maschine.
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Die vorgeschriebenen Verfahrensschritte können iterativ und/oder in anderer Reihenfolge ausgeführt werden.
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4 beschreibt in detailliertes Aktivitätsdiagramm einer Ausführungsform eines Verfahrens zum Steuern einer Maschine gemäß der vorliegenden Erfindung.
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In einem ersten Verfahrensschritt 200 erfolgt ein Bereitstellen einer ersten Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen. Die abgespeicherten Steuerbefehle können zum Beispiel mittels einer Datei und/oder einer Klasse, zum Beispiel die in 1 gezeigte Dienstklasse 12, bereitgestellt werden. Ein Bereitstellen der ersten Menge der abgespeicherten Steuerbefehle kann auch ein Extrahieren von einer ersten Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen aus einer Vielzahl von abgespeicherten Steuerbefehlen umfassen. Ein Extrahieren der ersten Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen kann weitere Unterschritte sowie ein Anwenden von Extraktions- und Suchverfahren umfassen. Das Bereitstellen der ersten Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen in dem Verfahrensschritt 200 kann auch ein Bereitstellen von mindestens einem Datenmodell, welches eine Vielzahl von Steuerbefehlen beschreibt, umfassen.
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Bei einem darauf folgenden Verfahrensschritt 201 erfolgt eine Identifizieren von mindestens einem maschinenspezifischen Steuerbefehl. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel erfolgt das Identifizieren des mindestens einen maschinenspezifischen Steuerbefehls mittels einer Analyse eines Datenmodells, welches die abgespeicherten Steuerbefehle beschreibt. Eine Analyse des Datenmodells kann hierbei ein Überprüfen, ob sich bestimmte Werte von Datenfeldern, die Struktur von Datenobjekten oder Beziehungen zwischen Datenobjekten und Kardinalität auf einen maschinenspezifischen Steuerbefehl unterscheiden. Zum Identifizieren dieses Hinweises kann ein weiteres Datenmodell verwendet werden. Beispielsweise können semantische Restriktionen bezüglich Parameterwerten sowie Kardinalitäten in weiteren Datenmodellen definiert sein. Ferner ist es möglich, dass die in Verfahrensschritt 200 bereitgestellte erste Menge von Steuerbefehlen mit einer zweiten bereitgestellten Menge von Steuerbefehlen verglichen wird. Hierbei erfolgt ein Identifizieren von Unterschieden von Datenstrukturen, welche in der ersten Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen und der zweiten Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen umfasst sind. Ein solcher Unterschied kann zum Beispiel mittels eines Identifizierens von zwei gleichlautenden Methoden, welche jedoch jeweils unterschiedliche Implementierungen aufweisen, durchgeführt werden.
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In einem darauf folgenden Verfahrensschritt 202 erfolgt ein Identifizieren mindestens eines generischen Steuerbefehls aus der in dem Verfahrensschritt 200 bereitgestellten ersten Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen. Das Identifizieren des mindestens einen generischen Steuerbefehls kann mittels eines Vergleichens der in Verfahrensschritt 200 bereitgestellten ersten Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen mit einer zweiten bereitgestellten Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen erfolgen. Ferner kann Analysieren mindestens eines gespeicherten Steuerbefehls einen Hinweis darauf geben, dass es sich bei einem analysierten Steuerbefehl um einen generischen Steuerbefehl handelt. Zum Beispiel kann eine Datenbankabfrage ergeben, dass ein bestimmter Steuerbefehl einen generischen Steuerbefehl darstellt.
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In den darauf folgenden Verfahrensschritten 203, 204 und 205 erfolgt analog zu den Verfahrensschritten 200, 201 und 202 das Bereitstellen einer zweiten Menge von abgespeicherten Steuerbefehlen, ein Identifizieren mindestens eines weiteren maschinenspezifischen Steuerbefehls und ein Identifizieren des mindestens einen generischen Steuerbefehls. Bei dem in Verfahrensschritt 205 identifizierten weiteren Steuerbefehl kann es sich bevorzugt um den gleichen Steuerbefehl handeln, wie er bereits in Verfahrensschritt 202 identifiziert wurde.
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In einem darauf folgenden Verfahrensschritt 206 erfolgt ein Bereitstellen der Entscheidungslogik, welche geeignet ist, einen der beiden maschinenspezifischen Steuerbefehle, nämlich den maschinenspezifischen Steuerbefehl und den weiteren maschinenspezifischen Steuerbefehl, auszuwählen. Eine Entscheidungslogik kann zum Beispiel in einem formalen Modell bereitgestellt werden. Die Entscheidungslogik kann ein Regelwerk beschreiben, welches mehrere Parameter auswertet, wobei sich die Parameter auf die Maschine bzw. eine Maschineninformation der Maschine beziehen können.
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In einem weiteren, optionalen Verfahrensschritt 207 erfolgt ein Erstellen eines Datenmodells, welches die in den Verfahrensschritten 200 bis 206 bereitgestellten bzw. identifizierten Steuerbefehle abbildet. In Verfahrensschritt 207 kann zum Beispiel ein UML-Diagramm erstellt werden, welches eine Schnittstelle, mindestens eine Adapterklasse, mindestens eine Dienstklasse sowie mindestens eine generische Klasse beschreibt. In dem UML-Diagramm können beispielsweise die in 1 gezeigten Klassen 10, 11, 12, 13, 14 und 15 dargestellt werden.
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In einem darauf folgenden Verfahrensschritt 208 erfolgt ein Bereitstellen einer Maschineninformation der Maschine. Die Maschineninformation kann einen Hinweis bereitstellen, welcher die in Verfahrensschritt 206 bereitgestellte Entscheidungslogik veranlassen kann, entweder den in Verfahrensschritt 201 bereitgestellten maschinenspezifischen Steuerbefehl oder den in Verfahrensschritt 204 bereitgestellten weiteren maschinenspezifischen Steuerbefehl auszuwählen.
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Da nach einem Ausführen der Verfahrensschritt 200 bis 208 ein auszuführender Steuerbefehl bzw. ein weiterer auszuführender Steuerbefehl identifiziert wurde, kann in dem Verfahrensschritt 209 ein Ausführen eben dieses identifizierten Steuerbefehls veranlasst werden. In weiteren Unterschritten kann ein Ausführen zum Beispiel des generischen Steuerbefehls veranlasst werden.
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Die vorbeschriebenen Verfahrensschritte können iterativ und/oder in anderer Reihenfolge ausgeführt werden.
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5 beschreibt eine Vorrichtung 1 zur Steuerung einer Maschine und weist die folgenden Einheiten auf:
eine erste Identifizierungseinheit 2 zum Identifizieren mindestens einen maschinenspezifischen Steuerbefehls 7 und mindestens eines generischen Steuerbefehls in einer ersten Menge 5 von abgespeicherten Steuerbefehlen;
eine zweite Identifizierungseinheit 4 zum Identifizieren mindestens eines weiteren maschinenspezifischen Steuerbefehls 8 und des mindestens einen generischen Steuerbefehls in einer zweiten Menge 6 von abgespeicherten Steuerbefehlen; und
eine Ausführungseinheit 3 zum Ausführen von einem der beiden identifizierten maschinenspezifischen Steuerbefehle 7, 8 in Abhängigkeit einer bereitgestellten Maschineninformation der Maschine.
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6 zeigt ein detailliertes Blockdiagramm einer Vorrichtung 1 zur Steuerung einer Maschine gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung und unterscheidet sich von der in 5 gezeigten Vorrichtung 1 wie folgt:
Die in der vorliegenden 6 gezeigte Vorrichtung 1 übermittelt der Ausführungseinheit 3 den mindestens einen identifizierten maschinenspezifischen Steuerbefehl 7 sowie den mindestens einen identifizierten generischen Steuerbefehl 7A. In analoger Weise übermittelt die zweite Identifizierungseinheit 4 den mindestens einen generischen Steuerbefehls 7A an die Ausführungseinheit 3. In einem Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 1 zur Steuerung einer Maschine gemäß der vorliegenden Erfindung erfolgt lediglich ein Übermitteln des mindestens einen identifizierten generischen Steuerbefehls 7A an die Ausführungseinheit 3 durch die erste Identifizierungseinheit 2 oder durch die zweite Identifizierungseinheit 4. Die Ausführungseinheit 3 umfasst eine Entscheidungseinheit 3A, welche in Abhängigkeit einer bereitgestellten Maschineninformation 3B einen der beiden identifizierten maschinenspezifischen Steuerbefehle 7, 8 auswählt. In Abhängigkeit dieses Auswählens ist die Ausführungseinheit 3 geeignet, einen der beiden maschinenspezifischen Steuerbefehle 7, 8 auszuführen und dabei einen optionalen Ausgabewert 9 zu errechnen.
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Im vorliegenden Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 1 zur Steuerung einer Maschine gemäß der vorliegenden Erfindung wird die erste Menge 5 von abgespeicherten Steuerbefehlen aus einem Datenspeicher DB1 ausgelesen, die zweite Menge 6 von abgespeicherten Steuerbefehlen wird aus einem zweiten Datenspeicher D32 ausgelesen und die Maschineninformation 3B wird aus einem dritten Datenspeicher DB3 ausgelesen. Die Datenspeicher DB1, DB2 und DB3 können als jegliche Art von Speicher vorliegen, beispielsweise als Festplatte, Flashdisk, USB-Stick, Floppydisk, Diskette, CD, DVD, Blu-Ray Disk, Magnetband, Band und/oder als Wechseldatenträger. Die durch die Datenspeicher DB1, DB2 und DB3 bereitgestellten Daten können mittels einer kabelgebunden Schnittstelle und/oder einer Luftschnittstelle bereitgestellt werden. Die Daten können ferner über ein Netzwerk, aufweisend netzwerktypische Komponenten dargestellt werden.